Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Einsatz tragbarer Gasmessgeräte Freigabemessung – Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen Ägidius Köhnen Leiter der Werkfeuerwehr Sicherheit und Strahlenschutz Werkfeuerwehr 18. November 2015 Themen • Was ist Freimessen ? • Was sind Behälter und enge Räume ? • Wer darf Freimessen ? Anforderungen Fachkunde und Qualifikation Beauftragung • Messtechnik Messverfahren Anforderungen an Messgeräte, sowie Kontroll- und Prüfpflichten • Beispiel einer Freimessung A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 2 Grundlagen • Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich einer Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt. • Das Ziel ist die Feststellung, ob die Atmosphäre ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht und stellt eine ungemein wichtige Maßnahme der Arbeitssicherheit dar. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 3 Grundlagen und Regelwerke • Beim Freimessen handelt es sich nicht um eine Beurteilung von Arbeitsplätzen, sondern um die Ermittlung einer momentanen Situation, die ein sicheres Arbeiten ermöglicht. • Das Freimessen ist keine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 402 und es sind auch keine Messungen gemäß Gefahrstoffverordnung und der TRGS 402 (Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in Arbeitsbereichen). • Hierbei handelt es sich nicht um Messungen der Feuerwehren bei Einsätzen zur Eigensicherung, Sicherung der Umgebung und die Freimessungen von Einsatzstellen. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 4 Grundlagen und Regelwerke Was sind Behälter und enge Räume ? • Gemäß BGR 117-1 sind Behälter und enge Räume allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme Bereiche, in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 5 Grundlagen und Regelwerke Was sind Behälter und enge Räume ? • Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind, in denen sich aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oder Konstruktion, Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 6 Grundlagen und Regelwerke Was sind Behälter und enge Räume ? Behälter und enge Räume sind z.B.: Tanks Silos Kanäle Schächte Baugruben Ventil- und Schieberstationen A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 7 Grundlagen und Regelwerke Fachkunde zum Freimessen • Die Unternehmen dürfen mit den Freimessungen nur Personen beauftragen, die über eine erforderliche Fachkunde verfügen. • Die Fachkunde bezieht sich auf : die verwendeten tragbaren Messgeräte die angewandten Messverfahren die zu messenden Gefahrstoffe die betrieblichen Verhältnisse im Unternehmen A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 8 Grundlagen und Regelwerke Fachkunde zum Freimessen Wer darf vom Unternehmen für Freimessungen beauftragt werden ? • Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben; • Die fachkundig sind, indem sie nach den Vorgaben der BRG 117Teil 1 ausgebildet und unterwiesen sind; • Ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmen (Lernzielkontrolle) nachgewiesen haben; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz Kriterien zur Auswahl gemäß BGR 117-1: • Berufsausbildung in einem technischen Beruf, abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationen; • Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen; • Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse; • Geistige-, charakterliche und körperliche Eignung; Von den fachkundigen Personen wird gemäß BGR 117-1, erwartet: • Die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können; • Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und der jeweiligen Messmethoden (z.B. Querempfindlichkeiten); • Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln; 9 Grundlagen und Regelwerke Theoretische Grundlagen und Lehrinhalte Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) TRGS 401 („Gefährdungen durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung….“) TRGS 402 („Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“) TRGS 507 („Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“) TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) BGR 117-1 („Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behälter…“) BGR 104 („Ex-schutz-Regeln, Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung“) BGI 836 („Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz im Betrieb“) BGI 518 („Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz im Betrieb“) Verantwortung im Arbeitsschutz A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 10 Grundlagen und Regelwerke Theoretische Grundlagen und Lehrinhalte Grundlagen zu Gefahrstoffen Wirkung und Eigenschaften der Gefahrstoffe (toxische, thermische, physikalische Eigenschaften); Arbeitsplatzgrenzwerte; Explosionstechnische Kennzahlen (Explosionsgrenzen, Zündtemperaturen); Wirkung von Stickgasen, Sauerstoffmangel und Sauerstoffüberschuss; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 11 Grundlagen und Regelwerke Theoretische Grundlagen und Lehrinhalte Gasmesstechnik und Messtaktik Messverfahren allgemein; Funktionsweise von Prüfröhrchen-Mess-Systemen, tragbaren Messgeräten und den eingesetzten Sensortypen; Fehlermöglichkeiten; Verwendung von Sonden und Ansaugmöglichkeiten; Sichtkontrollen und Anzeigetests; Laboranalytik; Auswahl der Messverfahren; Auswahl des Messortes; Auswahl der Messdauer/Intensität; Reihenfolge der Messung; Anordnung von Gaswarngeräten für die Überwachung eines Behältereinstieges; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 12 Grundlagen und Regelwerke Praktische Grundlagen und Übungen Praktische Übungen Umgang mit den Geräten und Messverfahren; Frischluftabgleich; Funktionskontrolle; Beispielmessungen; Unternehmensspezifische Maßnahmen; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 13 Grundlagen und Regelwerke Unternehmensspezifische Unterweisungsinhalte Unternehmensspezifische Unterweisungsinhalte • Gefährdungen hinsichtlich der konkreten betrieblichen Bedingungen in Bezug auf Gefahrstoffe, Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschutz; • Handhabung der im Unternehmen verwendeten Messgeräte und Messverfahren; • Betriebliche Verhältnisse, z.B. Beschaffenheit der Behälter; • Betriebliches Freigabeverfahren und Freigabedokumente; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 14 Grundlagen und Regelwerke Prüfung und Beauftragung Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung • Schriftliche Prüfung • Theoretische Prüfung • Übergabe von Bescheinigungen zur Fachkunde Beauftragung • Schriftliche Beauftragung als „Fachkundiger zum Freimessen nach BGR 117-1“ durch den Unternehmer; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 15 Messtechnik Grundsätzliches • Zum Freimessen sind geeignete Messverfahren zu benutzen. • Geeignete Messverfahren sind: kontinuierliche Messungen, z. B. mit direkt anzeigenden Geräten, wiederholte Einzelmessungen, z. B. mit Prüfröhrchen oder mit Probenahme und Laboranalyse. • Bei der Auswahl der Messverfahren sind die speziellen Eigenschaften der zu messenden Stoffe zu berücksichtigen, z. B. Querempfindlichkeiten gegen andere Stoffe einschließlich Wasserdampf. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 16 Messtechnik Grundsätzliches • Entscheidend für die Auswahl des Messverfahrens sind auch die Verhältnisse im Behälter, Silo oder engen Raum. • Es muss unterschieden werden zwischen Behältern, Silos und engen Räumen: die vollständig entleert, gespült und gereinigt sind und in die ein Eindringen von Gefahrstoffen bzw. Stickgasen ausgeschlossen ist, die Verunreinigungen oder Rückstände aufweisen, die Gefahrstoffe freisetzen können, die nicht vollständig abgetrennt werden können und bei denen daher ein Eindringen von Gefahrstoffen bzw. Stickgasen möglich ist. In diesen Fällen sind direkt anzeigende Messgeräte zu bevorzugen. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 17 Messtechnik Anforderungen an Gasmessgeräte zur Freimessung • Gasmessgeräte müssen grundsätzlich eine Zulassung haben und entsprechend für den Verwendungszweck geeignet sein; Geeignete Sensoren müssen eingebaut sein; Ex-Schutz muss vorhanden sein; Typenschild vom Gasmessgerät muss lesbar sein, damit Auswahlkriterien berücksichtigt werden können, z.B. Temperaturklassen (T1 –T6) usw.; Geeignetes Zubehör wie Schwimmsonden, Teleskopsonden, externe Pumpen und Schlauchverlängerungen müssen ggf. zur Verfügung stehen; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 18 Messtechnik Kontrollen und Überprüfungen der Gasmessgeräte • Die Anforderungen an die Kontrollen für Gasmessgeräte sind in den Merkblättern T 021 „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff und Betrieb“ T 023 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz Einsatz und Betrieb“ geregelt; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 19 Messtechnik Kontrollen und Überprüfungen der Gasmessgeräte Gemäß den Merkblättern T021/T023 sind folgende Kontrollen und Überprüfungen erforderlich: Sichtkontrolle und Anzeigetest • Vor jedem Arbeitseinsatz (Arbeitsschicht zeitnah vor dem Einsatz) durch eine unterwiesene Person; • Sichtkontrolle der Geräte und auch der Gaseintrittsöffnungen auf mechanische Beschädigungen; • Optische und akustische Kontrolle der Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente; • Ladezustand des Gasmessgerätes; • Begasung geeigneter Gasgemische zum Test der Anzeige und Alarmfunktion (BumpTest); A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 20 Messtechnik Kontrollen und Überprüfungen der Gasmessgeräte T021/T023 Funktionskontrollen • Tox- und Sauerstoff-Gasmessgeräte mind. alle 6 Monate gemäß T021; • Tox- und Sauerstoff-Gaswarngeräte (ohne Anzeige) mind. alle 8 Wochen gemäß T021; • Ex-Gasmessgeräte mind. alle 4 Monate gemäß T023; • Funktionskontrollen dürfen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden; Sichtkontrolle und Aufgabe von Null- und Prüfgas; Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls Justierung; Kontrolle und Bewertung der Ansprechzeit nach Angaben in der Herstellerrichtlinie; Kontrolle der Pumpenfunktion auf Wirkung und Durchfluss; A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 21 Messtechnik Kontrollen und Überprüfungen der Gasmessgeräte T021/T023 Systemkontrollen • Mindestens einmal im Jahr; • Systemkontrollen dürfen nur von befähigten Personen (TRBS 1203) durchgeführt werden; Funktionskontrolle nach T021/T023 und Parametrierung durch Soll- / Ist-Vergleich; Auslesen der Inhalte und Kontrolle (bei Geräten mit Datenlogger); Beurteilung des Akku-Zustandes ggf. Austausch; Kontrolle der Zubehörteile (Schläuche, Filter etc.); A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 22 Messtechnik Kontrollen und Überprüfungen der Gasmessgeräte T021/T023 Aufzeichnungskontrollen • Mindestens alle 3 Jahre; • Aufzeichnungskontrollen dürfen nur von befähigten Personen (TRBS 1203) durchgeführt werden; Kontrolle der Vollständigkeit der Wartungsaufzeichnungen zu den Kontrollen der Merkblätter. Kontrolle der Umsetzung der sich aus den Wartungen ergebenden Maßnahmen. Kontrolle der Vollständigkeit und Aktualität der Betriebsanweisung. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 23 Messtechnik Dokumentation der Kontrollen und Überprüfungen an Gasmessgeräten gemäß T021/T023 Jede Sichtkontrolle, Funktionskontrolle und Systemkontrolle ist zu dokumentieren und zu protokollieren; Sicht- /Anzeigekontrolle • Gasmessgerät (z.B. Geräte-Nr., Standort usw.) • Bestätigung der Durchführung • Festgestellte Mängel • Datum • Name und Unterschrift A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz Funktionskontrolle Systemkontrolle • Gasmessgerät (z.B. Geräte-Nr., Standort usw.) • Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase • Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung • Beurteilung der Ansprechzeiten • Festgestellte Mängel • Durchgeführte Arbeiten • Datum • Name und Unterschrift • Gasmessgerät (z.B. Geräte-Nr., Standort usw.) • Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase • Abweichungen der Parametrierung von den Sollwerten • Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung • Beurteilung der Ansprechzeiten • Festgestellte Mängel • Durchgeführte Arbeiten • Datum • Name und Unterschrift 24 Beispiel: Forschungszentrum Jülich GmbH Durchzuführende Arbeiten in einem Kabelschacht • Planung und Einleitung des Arbeitssicherheitsverfahren • Gefährdungsbeurteilung • Erstellung des Arbeitssicherungsscheines unter Einbindung aller beteiligten Stellen, z.B. durchführende Stelle, Gebäudemanagement, Arbeitsschutz, Werkfeuerwehr usw. • Durchzuführende Maßnahmen vor Arbeitsbeginn • Freimessung der Arbeitsstelle, z.B. Kabelschacht, durch den Beauftragten zum Freimessen (Werkfeuerwehr); • Erstellung eines Freigabeprotokolls durch den Beauftragten; • Bereitstellung eines geeigneten Messgerätes zur permanenten Überwachung; • Übergabe des Freigabeprotokolls, Checkliste mit Verhaltensregeln und Leihscheines fürs permanente Gasmessgerät: A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 25 Freimessung im Forschungszentrum Jülich Freimessung eines Kabelschachtes für anstehende Arbeiten im Schacht ! Übergabe des Prüfberichtes zur Freimessung ! A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 26 Freimessung im Forschungszentrum Jülich mit Langzeit-Überwachung der Arbeitsstelle optischer und akustischer Alarm ggf. Alarmweiterleitung A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 27 Zusammenfassung Freimessungen sind zwingend bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen erforderlich. Bei der Auswahl der Messtechnik sind Eignung in Bezug auf die zu messenden Stoffe und die betrieblichen Verhältnisse zu sichern. Es sind geeignete Personen für Freimessungen auszuwählen, auszubilden und schriftlich zu beauftragen. Für die einzusetzende Messtechnik sind lückenlose Nachweise zur Sicherung der Funktionalität zu führen. Freimessungen sind zu dokumentieren. Trotz negativer Freimessung halte ich eine permanente Überwachung durch ein geeignetes Gasmessgerät für erforderlich. A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Literaturhinweis: BGR 117-1 Merkblatt T 021 Merkblatt T 023 TRBS 1203 Ausbildungsunterlage: Freimessen im Forschungszentrum Jülich OBM Karsten Hulla Bilder: Forschungszentrum Jülich Werkfeuerwehr Bilder: Gasmessgeräte (Dräger, MSA, Honeywell) A+A Düsseldorf 2015 WFVD – AK Atemschutz 29
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