Unfallversicherung bei Beschäftigten mit mehreren Arbeitgebern Verfasst von: Nadine Blatty Datum: 30.04.2007 Überarbeitet: Juni 2015, Mergim Olluri, Matthias Oehninger 1. Sachverhalt Herr Muster ist angestellt und Lohnempfänger bei drei verschiedenen Firmen. Er arbeitet bei allen drei Firmen mehr als 8 Stunden die Woche. Es stellt sich nun die Frage, ob für Herrn Muster tatsächlich bei jedem Arbeitgeber die vollen Abzüge für die Unfallversicherung gemäss UVG gemacht werden müssen. 2. Gesetzliche Grundlage Obligatorisch versichert gemäss UVG sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Gemäss UVV Artikel 115, Absatz 2 wird der Lohn bei Mehrfachbeschäftigten je Arbeitsverhältnis erfasst, insgesamt jedoch nur bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes. Übersteigt die Summe der Löhne diesen Höchstbetrag, so ist er entsprechend den prozentualen Verdienstanteilen auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse aufzuteilen. 3. Aufteilung des UVG-Lohnes Da der versicherbare Lohn gemäss UVG bei CHF 126‘000 (ab 2016: CHF 148‘200) maximiert ist, können die UVG-pflichtigen Lohnsummen anteilsmässig auf die Betriebe aufgeteilt werden. Für die Lohnsummendeklaration könnte dies dann wie folgt aussehen: 2013 Arbeitgeber A AHV-Lohn: Anrechenbarer Anteil: UVG-Lohn: Arbeitgeber B AHV-Lohn: Anrechenbarer Anteil: UVG-Lohn: Arbeitgeber C AHV-Lohn: Anrechenbarer Anteil: UVG-Lohn: Total AHV-Lohn Max. UVG-Lohn 2014 2015 2016 CHF 45‘000 100% CHF 45‘000 CHF 54‘000 37.50% CHF 47‘250.00 CHF 130‘000 37.74% CHF 47‘552.40 CHF 130‘000 37.74% CHF 55‘930.70 CHF 59‘000 100% CHF 59‘000 CHF 70‘000 48.61% CHF 61‘248.60 CHF 152‘000 44.12% CHF 55‘591.20 CHF 152‘000 44.12% CHF 65‘385.85 CHF 14‘500 100% CHF 14‘500 CHF 118‘500 CHF 126‘000 CHF 20‘000 13.89% CHF 17‘501.40 CHF 144‘000 CHF 126‘000 CHF 62‘500 18.14% CHF 22‘856.40 CHF 344‘500 CHF 126‘000 CHF 62‘500 18.14% CHF 26‘883.45 CHF 344‘500 CHF 148‘200 Wie die Beispiele zeigen, ist eine Koordination des UVG-pflichtigen Lohnes nur dann vorzunehmen, wenn der gesamte AHV-Lohn einer Person den Höchstlohn nach UVG übersteigt. Die Schwierigkeit für die Lohnsummendeklaration ist, dass ein Arbeitgeber oftmals keine Kenntnis darüber hat, wieviel sein Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin bei weiteren Arbeitgeber verdienen. Seite 1 4. Welche Lohnteile sind prämienrelevant? Die SUVA bietet einen Leitfaden an, auf welcher die UVG-pflichtigen Lohnbestandteile ersichtlich sind. Diesen finden Sie auch direkt unter folgendem Link. 5. Wie wird ein Unfall administrativ koordiniert und abgewickelt? In UVV Artikel 99 ist geregelt, welcher Arbeitgeber bzw. Unfallversicherer für einen Unfall zuständig ist. Handelt es sich um einen Berufsunfall, so muss derjenige Arbeitgeber seinem Unfallversicherer den Unfall melden, bei dem die verunfallte Person im Dienst stand. Bei einem Nichtberufsunfall ist der Unfallversicherer jenes Betriebes zuständig, bei dem die versicherte Person letztmals vor dem Unfall gearbeitet hat. Kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit, so sind beim Unfallversicherer die Angaben zu den weiteren Arbeitgebern zu machen. Der zuständige Unfallversicherer wird dann die notwendigen Informationen beschaffen und das anteilmässige Taggeld dem jeweiligen Arbeitgeber überweisen. Seite 2
© Copyright 2025 ExpyDoc