Infoblatt Reisegewerbekarte

Stadt Solingen
Stadtdienst Ordnung
Gasstraße 22 b - Hintergebäude 42657 Solingen
Telefon:
Fax:
0212/290-3620
0212/290-3663
0212/290-3669
Zum Antrag auf Erteilung der Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO)
sind erforderlich:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 ( 13 €)
Der Antrag ist unter Vorlage des Personalausweises oder des Passes im Gebäude Gasstraße 22 b,
42657 Solingen, Zimmer 15 oder am Wohnort zu stellen.
Führungszeugnis nach Belegart O ( 13 €)
Der Antrag ist unter Vorlage des Personalausweises oder des Passes im Gebäude Gasstraße 22 b,
42657 Solingen, Zimmer 15 oder am Wohnort zu stellen.
Auskunft aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Hagen
erhältlich online www.ag-hagen.nrw.de/ „Zentrales Vollstreckungsgericht NRW“ oder
beim SD Ordnung Gasstr.22b - Hintergebäude, Zimmer 12 o.15
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Goerdelerstraße 50, 42651Solingen, oder am Wohnort
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes ( 8 € )
Erhältlich beim Stadtdienst Steuern, Bonner Straße 100, oder am Wohnort
Ablichtung eines Auszuges aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister bzw. einer Kopie
des Notarvertrages (nur bei juristischen Personen z.B. GmbH, AG, Ltd., e.G. usw.)
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Zu beantragen bei der ärztlichen Beratungsstelle
z.H. für Solingen, Stadtdienst Gesundheit, Rathausplatz 3, 42651 Solingen oder am Wohnort
(nur bei Zubereitung und Abgabe von Lebensmitteln i.S.v. §§ 42, 43 IfSG)
2 Paßbilder, nicht älter als 3 Monate
Meldebescheinigung vom Bürgerbüro (Bürger die nicht deutsche Staatsbürger sind)
Gebühren für die Erteilung einer Reisegewerbekarte
(gem. Tarifstelle 12.12.1 der AVwGebO NW)
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400,00 Euro
!! Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte ist bei Antrag fällig !!