Allgemeine Preise Netznutzung Strom mit/ohne Leistungsmessung und weitere Entgelte Gültig ab 1. Januar 2016 Zählpunkte mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h Leistungspreis Arbeitspreis Netzentgelt (Leistung und Arbeit) für Entnahme aus: Mittelspannung Mittelspannung einschl. Umspannung Niederspannung Jahresbenutzungsdauer ≥ 2.500 h Leistungspreis Arbeitspreis 11,53 Euro/(kW · a) 2,68 ct/kWh 63,81 Euro/(kW · a) 0,59 ct/kWh 8,70 Euro/(kW · a) 3,27 ct/kWh 76,98 Euro/(kW · a) 0,54 ct/kWh 12,32 Euro/(kW · a) 4,31 ct/kWh 69,71 Euro/(kW · a) 2,02 ct/kWh Netzkunden, die gemäß §19 Abs. 3 StromNEV Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, zahlen für diese allein genutzten Betriebsmittel ein gesondertes Entgelt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten der singulär genutzten Betriebsmittel dieser Netz-/Umspannebene. Der Netzkunde ist bezüglich seines Netzengeltes so gestellt, als sei er direkt an die vorgelagerte Netz-/Umspannebene angeschlossen. Das Entgelt für die Nutzung der singulären Betriebsmittel ist als Jahrespauschale beim Netzbetreiber individuell zu erfragen. Blindstrom Übersteigt in einem Abrechungsmonat an dem Entnahmepunkt bezogene elektrische Blindarbeit (kvarh) 50 % der im gleichen Zeitraum gerlieferten Wirkarbeit (kWh), so zahlt der Lieferant bzw. Netznutzer ein Blindarbeitsentgelt für den 50% übersteigenden Anteil in Höhe von 0,92 ct/kvarh. Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung Messstellenbetrieb Wandler Messung Abrechnung Hochspannung einschl. Umspannung 108,45 Euro/a 208,07 Euro/a 108,64 Euro/a 184,75 Euro/a Mittelspannung 108,45 Euro/a 208,07 Euro/a 108,64 Euro/a 184,75 Euro/a Mittelspannung einschl. Umspannung 108,45 Euro/a 33,67 Euro/a 108,64 Euro/a 184,75 Euro/a Niederspannung 108,45 Euro/a 33,67 Euro/a 108,64 Euro/a 184,75 Euro/a Das Entgelt für die Messung erhöht sich entsprechend der Komplexität des Messaufbaus, zum Beispiel für zusätzliche Messeinrichtungen oder die Erfassung der Zählwerte über mehrere Übergabepunkte. So erhöht sich das Entgelt für die Messung um 20,45 Euro/Monat, wenn die Lastgangdaten per Modem abgerufen werden. Bei der Abnahme von Energie aus dem Mittelspannungsnetz und niederspannungsseitiger Messung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,99 % auf die gemessenen Werte berechnet und im Rahmen der Messwerttübermittlung berücksichtigt. Zählpunkte ohne Leistungsmessung Netzentgelt (Grundpreis und Arbeit) für Entnahme aus: Niederspannung Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung Grundpreis Arbeitspreis Arbeitspreis Speicherheizung/Wärmepumpe 15,00 Euro/a 5,57 ct/kWh 2,50 ct/kWh Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Wechselstromzähler 8,90 Euro/a 4,10 Euro/a 11,00 Euro/a Drehstromzähler 8,90 Euro/a 4,10 Euro/a 11,00 Euro/a Zweitarifstromzähler 8,90 Euro/a 4,10 Euro/a 11,00 Euro/a Smart Meter 8,90 Euro/a 4,10 Euro/a 11,00 Euro/a Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte Sitz der Gesellschaft Stadtwerke Schwerte GmbH Liethstraße 32 – 36 | 58239 Schwerte Vors. des Aufsichtsrates Heinz Haggeney Geschäftsführer Dipl.-Verww. Michael Grüll Registergericht Amtsgericht Hagen Abteilung B 4526 USt.-IdNr. DE124793789 Bankverbindung Stadtsparkasse Schwerte IBAN DE18 4415 2490 0000 0019 58 BIC WELADED1SWT Gläubiger-Identifikationsnummer DE39ZZZ00000170278 Geschäftszeiten Geschäftsstelle Liethstraße 32 – 36 Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr Tel. 02304 203-0 Fax 02304 203-199 www.stadtwerke-schwerte.de Kundenzentrum Bahnhofstraße 1 Mo. bis Fr. 8 – 18 Uhr Tel. 02304 203-222 Fax 02304 203-223 [email protected] Die umseitig angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich sämtlicher im folgenden aufgeführten Abgaben bzw. Umlagen, die nach den einschlägigen Verordnungen seitens des Netzbetreibers zu erheben sind: Konzessionsabgabenverordnung Konzessionsabgabe KWK-Gesetz (KWKG) nach KWKG 2012 KWK-Umlage KWK-Gesetz (KWKG) nach KWKG 2016 KWK-Umlage §19 Abs. 2 StromNEV Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV Entnahmen > 30 kW und 30.000 kWh und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Entnahmen ≤ 30kW und 30.000 kWh Schwachlast 0,11 ct/kWh 1,59 ct/kWh 0,61 ct/kWh Für die jeweils ersten 100.000 kWh/a je Abnahmestelle bei Abnahmestellen > 100.000 kWh/a für Mengen über 100.000 kWh/a bei Abnahmestellen > 100.000 kWh/a für Mengen über 100.000 kWh/a sofern Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG (Unternehm. des prod. Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Umsatzes) 0,379 ct/kWh 0,05 ct/kWh 0,025 ct/kWh Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/a je Abnahmestelle bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a für bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a Mengen über 1.000.000 kWh/a für Mengen über 1.000.000 kWh/a sofern Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG (Unternehm. des prod. Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Umsatzes) 0,445 ct/kWh 0,04 ct/kWh 0,03 ct/kWh LV Gruppe A` LV Gruppe B` LV Gruppe C` 0,378 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh Letztverbrauchergruppe A`: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe B`: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh Letztverbrauchergruppe C`: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh. Offshore-Haftungsumlage Offshore-Haftungsumlage Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/a je Abnahmestelle 0,04 ct/kWh bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a für bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a Mengen über 1.000.000 kWh/a für Mengen über 1.000.000 kWh/a sofern Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG (Unternehm. des prod. Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Umsatzes) 0,027 ct/kWh 0,025 ct/kWh Sonderleistungen Mahnung Inkasso Kopien von Abrechnungsunterlagen o.ä. pro Zählpunkt 5,00 Euro/Vorgang 15,00 Euro/Vorgang 4,20 Euro/Vorgang Sperrung/Entsperrung Zählerbefundprüfung zusätzliche Ablesung 52,10 Euro/Vorgang 104,20 Euro/Vorgang 17,15 Euro/Vorgang Umsatzsteuer Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Umsatzsteuer (ausgenommen Mahn-, Sperr- und Inkassogebühren). Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte Stand 15. Dezember 2015 Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Mehr-/Mindermengen Es gelten die vom BDEW veröffentlichten SLP-Monats-Mehr-/Mindermengenpreise. Entgelte nach § 19 StromNEV Entgelte ab 1. Januar 2016 Abs. 2: atypische Letztverbraucher Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016 (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV) Netzebene Frühling (1.3. bis 31.5.) Sommer (1.6. bis 31.8.) Herbst (1.9. bis 30.11.) Winter (1.12. bis 28.2.) Mittelspannung (MS) 12:30 – 15:30 und 16:45 – 18:00 Umspannung MS/NS 12:30 – 15:30 und 17:00 – 18:15 Niederspannung (NS) 12:30 – 15:30 und 17:00 – 18:15 Hochlastzeitfenster liegen ausschließlich in Hauptzeiten an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind Nebenzeiten. Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen, Weihnachten (24.–26.12.). Abs. 3: singuläre Nutzer Zählpunkt Spannungsebene Betrag in Euro/a DE0002525823900000000000173861601 MS/NS Umspannung 234,88 DE0074095823900000000001000005948 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173861701 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000188100101 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173857301 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173852901 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173861101 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000188139201 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000174172401 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173858801 MS/NS Umspannung 234,88 DE0002525823900000000000173863601 MS/NS Umspannung 234,88 DE00740958239VIRTUELL001000010312 HS/MS Umspannung 16083,22 Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte Sitz der Gesellschaft Stadtwerke Schwerte GmbH Liethstraße 32 – 36 | 58239 Schwerte Vors. des Aufsichtsrates Heinz Haggeney Geschäftsführer Dipl.-Verww. Michael Grüll Registergericht Amtsgericht Hagen Abteilung B 4526 USt.-IdNr. DE124793789 Bankverbindung Stadtsparkasse Schwerte IBAN DE18 4415 2490 0000 0019 58 BIC WELADED1SWT Gläubiger-Identifikationsnummer DE39ZZZ00000170278 Geschäftszeiten Geschäftsstelle Liethstraße 32 – 36 Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr Tel. 02304 203-0 Fax 02304 203-199 www.stadtwerke-schwerte.de Kundenzentrum Bahnhofstraße 1 Mo. bis Fr. 8 – 18 Uhr Tel. 02304 203-222 Fax 02304 203-223 [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc