Preisblatt Netzentgelte

Allgemeine Preise Netznutzung Strom
mit/ohne Leistungsmessung und weitere Entgelte
Gültig ab 1. Januar 2016
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h
Leistungspreis
Arbeitspreis
Netzentgelt (Leistung und Arbeit)
für Entnahme aus:
Mittelspannung
Mittelspannung einschl. Umspannung
Niederspannung
Jahresbenutzungsdauer ≥ 2.500 h
Leistungspreis
Arbeitspreis
11,53 Euro/(kW · a)
2,68 ct/kWh
63,81 Euro/(kW · a)
0,59 ct/kWh
8,70 Euro/(kW · a)
3,27 ct/kWh
76,98 Euro/(kW · a)
0,54 ct/kWh
12,32 Euro/(kW · a)
4,31 ct/kWh
69,71 Euro/(kW · a)
2,02 ct/kWh
Netzkunden, die gemäß §19 Abs. 3 StromNEV Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, zahlen für
diese allein genutzten Betriebsmittel ein gesondertes Entgelt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten der
singulär genutzten Betriebsmittel dieser Netz-/Umspannebene. Der Netzkunde ist bezüglich seines Netzengeltes so gestellt, als sei er
direkt an die vorgelagerte Netz-/Umspannebene angeschlossen. Das Entgelt für die Nutzung der singulären Betriebsmittel ist als Jahrespauschale beim Netzbetreiber individuell zu erfragen.
Blindstrom
Übersteigt in einem Abrechungsmonat an dem Entnahmepunkt bezogene elektrische Blindarbeit (kvarh) 50 % der im gleichen Zeitraum gerlieferten Wirkarbeit (kWh), so zahlt der Lieferant bzw. Netznutzer ein Blindarbeitsentgelt für den 50% übersteigenden Anteil
in Höhe von 0,92 ct/kvarh.
Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung
Messstellenbetrieb
Wandler
Messung
Abrechnung
Hochspannung einschl. Umspannung
108,45 Euro/a
208,07 Euro/a
108,64 Euro/a
184,75 Euro/a
Mittelspannung
108,45 Euro/a
208,07 Euro/a
108,64 Euro/a
184,75 Euro/a
Mittelspannung einschl. Umspannung
108,45 Euro/a
33,67 Euro/a
108,64 Euro/a
184,75 Euro/a
Niederspannung
108,45 Euro/a
33,67 Euro/a
108,64 Euro/a
184,75 Euro/a
Das Entgelt für die Messung erhöht sich entsprechend der Komplexität des Messaufbaus, zum Beispiel für zusätzliche Messeinrichtungen
oder die Erfassung der Zählwerte über mehrere Übergabepunkte. So erhöht sich das Entgelt für die Messung um 20,45 Euro/Monat,
wenn die Lastgangdaten per Modem abgerufen werden. Bei der Abnahme von Energie aus dem Mittelspannungsnetz und niederspannungsseitiger Messung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,99 % auf die gemessenen Werte berechnet und im Rahmen der Messwerttübermittlung berücksichtigt.
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Netzentgelt (Grundpreis und Arbeit)
für Entnahme aus:
Niederspannung
Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung
Grundpreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Speicherheizung/Wärmepumpe
15,00 Euro/a
5,57 ct/kWh
2,50 ct/kWh
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
Wechselstromzähler
8,90 Euro/a
4,10 Euro/a
11,00 Euro/a
Drehstromzähler
8,90 Euro/a
4,10 Euro/a
11,00 Euro/a
Zweitarifstromzähler
8,90 Euro/a
4,10 Euro/a
11,00 Euro/a
Smart Meter
8,90 Euro/a
4,10 Euro/a
11,00 Euro/a
Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe
Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte
Sitz der Gesellschaft
Stadtwerke Schwerte GmbH
Liethstraße 32 – 36 | 58239 Schwerte
Vors. des Aufsichtsrates Heinz Haggeney
Geschäftsführer Dipl.-Verww. Michael Grüll
Registergericht
Amtsgericht Hagen
Abteilung B 4526
USt.-IdNr. DE124793789
Bankverbindung
Stadtsparkasse Schwerte
IBAN DE18 4415 2490 0000 0019 58
BIC WELADED1SWT
Gläubiger-Identifikationsnummer DE39ZZZ00000170278
Geschäftszeiten
Geschäftsstelle Liethstraße 32 – 36
Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr
Tel. 02304 203-0
Fax 02304 203-199
www.stadtwerke-schwerte.de
Kundenzentrum
Bahnhofstraße 1
Mo. bis Fr. 8 – 18 Uhr
Tel. 02304 203-222
Fax 02304 203-223
[email protected]
Die umseitig angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich sämtlicher im folgenden aufgeführten Abgaben bzw. Umlagen,
die nach den einschlägigen Verordnungen seitens des Netzbetreibers zu erheben sind:
Konzessionsabgabenverordnung
Konzessionsabgabe
KWK-Gesetz (KWKG)
nach KWKG 2012
KWK-Umlage
KWK-Gesetz (KWKG)
nach KWKG 2016
KWK-Umlage
§19 Abs. 2 StromNEV
Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV
Entnahmen > 30 kW und
30.000 kWh und unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen
Entnahmen ≤ 30kW und
30.000 kWh
Schwachlast
0,11 ct/kWh
1,59 ct/kWh
0,61 ct/kWh
Für die jeweils ersten 100.000 kWh/a
je Abnah­mestelle
bei Abnahme­stellen > 100.000 kWh/a für
Mengen über 100.000 kWh/a
bei Abnahmestellen > 100.000 kWh/a
für Mengen über 100.000 kWh/a sofern
Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG
(Unternehm. des prod. Gewerbe und
Stromkosten > 4 % des Umsatzes)
0,379 ct/kWh
0,05 ct/kWh
0,025 ct/kWh
Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/a
je Abnah­mestelle
bei Abnahme­stellen > 1.000.000 kWh/a für bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a
Mengen über 1.000.000 kWh/a
für Mengen über 1.000.000 kWh/a sofern
Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG
(Unternehm. des prod. Gewerbe und
Stromkosten > 4 % des Umsatzes)
0,445 ct/kWh
0,04 ct/kWh
0,03 ct/kWh
LV Gruppe A`
LV Gruppe B`
LV Gruppe C`
0,378 ct/kWh
0,050 ct/kWh
0,025 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A`:
Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A
Letztverbrauchergruppe B`:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh
hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C`:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über
1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh.
Offshore-Haftungsumlage
Offshore-Haftungsumlage
Für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/a
je Abnah­mestelle
0,04 ct/kWh
bei Abnahme­stellen > 1.000.000 kWh/a für bei Abnahmestellen > 1.000.000 kWh/a
Mengen über 1.000.000 kWh/a
für Mengen über 1.000.000 kWh/a sofern
Letztverbraucher i. S. d. §9 VII KWKG
(Unternehm. des prod. Gewerbe und
Stromkosten > 4 % des Umsatzes)
0,027 ct/kWh
0,025 ct/kWh
Sonderleistungen
Mahnung
Inkasso
Kopien von Abrechnungsunterlagen o.ä. pro Zählpunkt
5,00 Euro/Vorgang
15,00 Euro/Vorgang
4,20 Euro/Vorgang
Sperrung/Entsperrung
Zählerbefundprüfung
zusätzliche Ablesung
52,10 Euro/Vorgang
104,20 Euro/Vorgang
17,15 Euro/Vorgang
Umsatzsteuer
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Umsatzsteuer (ausgenommen Mahn-,
Sperr- und Inkassogebühren).
Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe
Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte
Stand 15. Dezember 2015 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Mehr-/Mindermengen
Es gelten die vom BDEW veröffentlichten SLP-Monats-Mehr-/Mindermengenpreise.
Entgelte nach § 19 StromNEV
Entgelte ab 1. Januar 2016
Abs. 2: atypische Letztverbraucher
Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach § 19
Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den
allgemein gültigen Netzentgelten.
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016 (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)
Netzebene
Frühling
(1.3. bis 31.5.)
Sommer
(1.6. bis 31.8.)
Herbst
(1.9. bis 30.11.)
Winter
(1.12. bis 28.2.)
Mittelspannung (MS)
12:30 – 15:30 und 16:45 – 18:00
Umspannung MS/NS
12:30 – 15:30 und 17:00 – 18:15
Niederspannung (NS)
12:30 – 15:30 und 17:00 – 18:15
Hochlastzeitfenster liegen ausschließlich in Hauptzeiten an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor.
Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind Nebenzeiten. Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit,
Allerheiligen, Weihnachten (24.–26.12.).
Abs. 3: singuläre Nutzer
Zählpunkt
Spannungsebene
Betrag in Euro/a
DE0002525823900000000000173861601
MS/NS Umspannung
234,88
DE0074095823900000000001000005948
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173861701
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000188100101
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173857301
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173852901
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173861101
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000188139201
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000174172401
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173858801
MS/NS Umspannung
234,88
DE0002525823900000000000173863601
MS/NS Umspannung
234,88
DE00740958239VIRTUELL001000010312
HS/MS Umspannung
16083,22
Unternehmen der Stadtwerke Schwerte Gruppe
Elementmedia, Stadtentwässerung Schwerte, Stadtbad Schwerte
Sitz der Gesellschaft
Stadtwerke Schwerte GmbH
Liethstraße 32 – 36 | 58239 Schwerte
Vors. des Aufsichtsrates Heinz Haggeney
Geschäftsführer Dipl.-Verww. Michael Grüll
Registergericht
Amtsgericht Hagen
Abteilung B 4526
USt.-IdNr. DE124793789
Bankverbindung
Stadtsparkasse Schwerte
IBAN DE18 4415 2490 0000 0019 58
BIC WELADED1SWT
Gläubiger-Identifikationsnummer DE39ZZZ00000170278
Geschäftszeiten
Geschäftsstelle Liethstraße 32 – 36
Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr
Tel. 02304 203-0
Fax 02304 203-199
www.stadtwerke-schwerte.de
Kundenzentrum
Bahnhofstraße 1
Mo. bis Fr. 8 – 18 Uhr
Tel. 02304 203-222
Fax 02304 203-223
[email protected]