www.snf.ch Wildhainweg 3, Postfach, CH-3001 Bern Nationaler Forschungsrat Fassung: 01.01.2016 Anhang 3: Tagungsbeiträge (Ziff. 2.17 Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement); Fassung vom 1.1.2016 3.1 Grundsätze Beiträge an wissenschaftliche Tagungen, die nicht im Rahmen eines durch den SNF finanzierten Forschungsvorhabens durchgeführt werden (unabhängige Tagungsbeiträge), werden gemäss den nachstehenden Bestimmungen gewährt. 1 Die Förderung von wissenschaftlichen Tagungen setzt grundsätzlich voraus, dass die Veranstaltung in der Schweiz stattfindet. 2 Tagungen im Ausland können ausnahmsweise unterstützt werden, wenn sie an Schweizer Forschungszentren durchgeführt werden, die vom Bund anerkannt und subventioniert werden. 3 3.2 Gesuchstellende Gesuche um Förderung wissenschaftlicher Tagungen können die verantwortlichen Organisatorinnen oder Organisatoren wissenschaftlicher Tagungen einreichen. 1 Die Gesuchstellenden müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung zur Gesuchstellung gemäss Artikel 10 Beitragsreglement sowie die die entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement erfüllen. 2 Die Gesuchstellenden müssen Gewähr für eine einwandfreie Abwicklung und für einen hohen wissenschaftlichen Standard der Tagung bieten. 2 3.3 1 Gesuchstermine und -fristen Gesuche können jederzeit gestellt werden. Sie müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin beim SNF eingereicht werden. 2 3.4 1 Begutachtungskriterien Massgebende Kriterien der wissenschaftlichen Begutachtung sind: a. das wissenschaftliche Niveau der Tagung; b. das wissenschaftliche Interesse, das die Veranstaltung für die schweizerische Forschung hat. 2 Als weitere Kriterien kann der SNF heranziehen: a. den Umfang und die Herkunft anderweitiger Drittmittel; b. die Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses; c. 3.5 die angemessene Beteiligung von Frauen als Referentinnen an der Tagung. Gesuchsanforderungen und Tagungsbericht Die Gesuche um Beiträge an wissenschaftliche Tagungen sind auf elektronischem Weg via mySNF einzureichen und müssen die darin aufgeführten Angaben enthalten, namentlich: 1 a. das wissenschaftliche Programm; b. die Namen der Referentinnen und Referenten mit stichhaltiger Begründung für den Fall, dass eine angemessene Beteiligung von Frauen nach Ziff. 3.4 Abs. 2 Bst. c nicht erreicht werden kann; c. Angaben zum Kreis der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer; d. ein detailliertes Gesamtbudget. 2 Nach der Tagung ist dem SNF ein wissenschaftlicher und finanzieller Bericht einzureichen. 3.6 1 Arten der finanziellen Unterstützung und anrechenbare Kosten Der SNF kann feste Beiträge oder Defizitgarantien gewähren. Die Unterstützung dient der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten der aus dem Ausland anreisenden hauptsächlichen Referentinnen und Referenten, soweit in der Verfügung nichts anderes bestimmt ist. 2 Die festen Beiträge können ganz oder teilweise vor der unterstützten Veranstaltung ausgerichtet werden. 3 Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement des SNF | 2
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