Tagungsbeiträge

www.snf.ch
Wildhainweg 3, Postfach, CH-3001 Bern
Nationaler Forschungsrat
Fassung: 01.01.2016
Anhang 3: Tagungsbeiträge (Ziff. 2.17 Allgemeines Ausführungsreglement
zum Beitragsreglement); Fassung vom 1.1.2016
3.1
Grundsätze
Beiträge an wissenschaftliche Tagungen, die nicht im Rahmen eines durch den SNF
finanzierten Forschungsvorhabens durchgeführt werden (unabhängige Tagungsbeiträge),
werden gemäss den nachstehenden Bestimmungen gewährt.
1
Die Förderung von wissenschaftlichen Tagungen setzt grundsätzlich voraus, dass die
Veranstaltung in der Schweiz stattfindet.
2
Tagungen im Ausland können ausnahmsweise unterstützt werden, wenn sie an Schweizer
Forschungszentren durchgeführt werden, die vom Bund anerkannt und subventioniert werden.
3
3.2
Gesuchstellende
Gesuche um Förderung wissenschaftlicher Tagungen können die verantwortlichen
Organisatorinnen oder Organisatoren wissenschaftlicher Tagungen einreichen.
1
Die Gesuchstellenden müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung zur
Gesuchstellung gemäss Artikel 10 Beitragsreglement sowie die die entsprechenden Bestimmungen
des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement erfüllen.
2
Die Gesuchstellenden müssen Gewähr für eine einwandfreie Abwicklung und für einen hohen
wissenschaftlichen Standard der Tagung bieten.
2
3.3
1
Gesuchstermine und -fristen
Gesuche können jederzeit gestellt werden.
Sie müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin beim SNF
eingereicht werden.
2
3.4
1
Begutachtungskriterien
Massgebende Kriterien der wissenschaftlichen Begutachtung sind:
a. das wissenschaftliche Niveau der Tagung;
b. das wissenschaftliche Interesse, das die Veranstaltung für die schweizerische Forschung hat.
2
Als weitere Kriterien kann der SNF heranziehen:
a. den Umfang und die Herkunft anderweitiger Drittmittel;
b. die Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
c.
3.5
die angemessene Beteiligung von Frauen als Referentinnen an der Tagung.
Gesuchsanforderungen und Tagungsbericht
Die Gesuche um Beiträge an wissenschaftliche Tagungen sind auf elektronischem Weg via mySNF
einzureichen und müssen die darin aufgeführten Angaben enthalten, namentlich:
1
a. das wissenschaftliche Programm;
b. die Namen der Referentinnen und Referenten mit stichhaltiger Begründung für den Fall, dass
eine angemessene Beteiligung von Frauen nach Ziff. 3.4 Abs. 2 Bst. c nicht erreicht werden
kann;
c.
Angaben zum Kreis der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
d. ein detailliertes Gesamtbudget.
2
Nach der Tagung ist dem SNF ein wissenschaftlicher und finanzieller Bericht einzureichen.
3.6
1
Arten der finanziellen Unterstützung und anrechenbare Kosten
Der SNF kann feste Beiträge oder Defizitgarantien gewähren.
Die Unterstützung dient der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten der aus dem Ausland
anreisenden hauptsächlichen Referentinnen und Referenten, soweit in der Verfügung nichts
anderes bestimmt ist.
2
Die festen Beiträge können ganz oder teilweise vor der unterstützten Veranstaltung ausgerichtet
werden.
3
Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement des SNF | 2