Aktualisierte Fassung der Schnittstellenbeschreibung (Version 10.0

Frankfurt am Main, 15.01.2016
An die
die geldpolitischen Geschäftspartner
der Deutschen Bundesbank
Aktualisierte Fassung der Schnittstellenbeschreibung (Version 10.0) für den Zugang
zum Sicherheitenmanagement-System der Deutschen Bundesbank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort steht für Sie unter dem folgenden Link eine aktualisierte Fassung (Version 10.0)
der „Schnittstellenbeschreibung für den Zugang zum Sicherheitenmanagement-System der
Deutschen Bundesbank“ zur Verfügung:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/si
cherheitenmanagement_schnittstellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile
Bedeutende Änderungen sind durch eine Rahmenlinie kenntlich gemacht. Auf die Durchführung von ex-ante Close Link Prüfungen bei der Einlieferung marktfähiger Sicherheiten (siehe
Abschnitt 4.2 der Schnittstellenbeschreibung) haben wir zudem bereits mit unserem Schreiben vom 14. August 2015 hingewiesen.
Darüber hinaus möchten wir zwei weitere Neuerungen hervorheben:
 Wegfall der Obergrenze von 50 Mio. Euro für die Nutzung von Kontoguthaben (Cash Collateral) zur Besicherung geldpolitischer Geschäfte zum 25. Januar 2016 (Abschnitt 4.1)
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 Einführung von Storno-Aufträgen in CAP ab voraussichtlich Anfang Mai 2016 (Abschnitte
4.2.1.3 und 4.2.2.3)
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Testleitfäden (Annexe III und IV) nicht mehr Bestandteil der Schnittstellenbeschreibung sind. Die Testleitfäden für die Teilnahme am Sicherheitenmanagement-System der Deutschen Bundesbank via U2A/CAP bzw. A2A (SWIFT und
XML) können in ihrer aktuellen Fassung auf unserer Internetseite www.bundesbank.de unter
Aufgaben >> Unbarer Zahlungsverkehr >> Sicherheitenmanagement >>Informationen für
Marktteilnehmer abgerufen werden.
Bei Fragen können Sie uns unter der Service-Rufnummer 069/9566-7030 oder per E-Mail an
[email protected] erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
gez. Heid
gez. Brückmann
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