Frankfurt am Main, 15.01.2016 An die die geldpolitischen Geschäftspartner der Deutschen Bundesbank Aktualisierte Fassung der Schnittstellenbeschreibung (Version 10.0) für den Zugang zum Sicherheitenmanagement-System der Deutschen Bundesbank Sehr geehrte Damen und Herren, ab sofort steht für Sie unter dem folgenden Link eine aktualisierte Fassung (Version 10.0) der „Schnittstellenbeschreibung für den Zugang zum Sicherheitenmanagement-System der Deutschen Bundesbank“ zur Verfügung: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/si cherheitenmanagement_schnittstellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile Bedeutende Änderungen sind durch eine Rahmenlinie kenntlich gemacht. Auf die Durchführung von ex-ante Close Link Prüfungen bei der Einlieferung marktfähiger Sicherheiten (siehe Abschnitt 4.2 der Schnittstellenbeschreibung) haben wir zudem bereits mit unserem Schreiben vom 14. August 2015 hingewiesen. Darüber hinaus möchten wir zwei weitere Neuerungen hervorheben: Wegfall der Obergrenze von 50 Mio. Euro für die Nutzung von Kontoguthaben (Cash Collateral) zur Besicherung geldpolitischer Geschäfte zum 25. Januar 2016 (Abschnitt 4.1) Seite 1 von 2 Einführung von Storno-Aufträgen in CAP ab voraussichtlich Anfang Mai 2016 (Abschnitte 4.2.1.3 und 4.2.2.3) Bitte beachten Sie außerdem, dass die Testleitfäden (Annexe III und IV) nicht mehr Bestandteil der Schnittstellenbeschreibung sind. Die Testleitfäden für die Teilnahme am Sicherheitenmanagement-System der Deutschen Bundesbank via U2A/CAP bzw. A2A (SWIFT und XML) können in ihrer aktuellen Fassung auf unserer Internetseite www.bundesbank.de unter Aufgaben >> Unbarer Zahlungsverkehr >> Sicherheitenmanagement >>Informationen für Marktteilnehmer abgerufen werden. Bei Fragen können Sie uns unter der Service-Rufnummer 069/9566-7030 oder per E-Mail an [email protected] erreichen. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK gez. Heid gez. Brückmann Seite 2 von 2
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