Unterhebelgewehr und Ordonanzgewehr

Unterhebelgewehr und Ordonanzgewehr 1.58 Ordonnanzgewehr DSB Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen. Munition:
Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben:
Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 ‐ 9 = je 25 mm.
Entfernung: 100 m
Bekleidung: Schießjacken und Schießhosen sind nicht gestattet!
Anschlag: Liegend freihändig ‐ stehend freihändig. Im Liegend Anschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden. Programm: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss in 45 Minuten. B.11 Bayerisches Ordonanzgewehr (Lever-Action) 100 Meter
Bis Gaumeisterschaft auch 50 m Stände erlaubt
1.1 Anschlagsart
Liegend (Teil 1) und Stehend (Teil 2) freihändig
1.1.1 Liegend
Beliebiger Liegendanschlag nach Punkt 1.0.1.2 der SpO. Es darf jedoch nur
der ordonnanzmäßige Riemen verwendet werden. Dieser Gewehrriemen darf
nur an zwei Punkten der Waffe befestigt werden, je einmal am Vorderschaft
und am Kolben.
1.1.2 Stehend Beliebiger Stehendanschlag nach Pkt. 1.0.1.3 der SpO.
Visierung
Als Visierung darf nur eine „Offene Visierung“ verwendet werden.
Munition
Zentralfeuerpatronen ab 6,5mm, Geschossform beliebig. B.12 Unterhebel "A" 100 Meter 1.1Anschlagsart
1.1.1Teil 1 (100m) Kniend (Spo 1.0.1.4) oder Stehend freihändig (Spo 1.0.1.3)
1.1.2Teil 2 (100m) Stehend freihändig (Spo 1.0.1.3).
Schießriemen darf nicht verwendet werden Teil 1 (kniend oder stehend freihändig) und Teil 2 (stehend) Je 20 Schuss
Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5 Patronen geladen. Zentralfeuerpatronen mit einem Impulswert über 550. Geschossform beliebig. Der Teilnehmer muss bei allen Meisterschaften genügend Patronen bevorraten, um eine evtl. Energieprüfung vornehmen zu können. Eine Unterschreitung des obigen Messwertes hat eine Disqualifikation zur Folge. B.13 Unterhebel "B" 50 Meter 1.1Anschlagsart
1.1.1Teil 1 (50m) Kniend (Spo 1.0.1.4) oder Stehend freihändig (Spo 1.0.1.3)
1.1.2Teil 2 (50m) Stehend freihändig (Spo 1.0.1.3).
Schießriemen darf nicht verwendet werden Teil 1 (kniend oder stehend freihändig) und Teil 2 (stehend) Je 20 Schuss
Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5 Patronen geladen. Zentralfeuerpatronen mit einem Impulswert unter 550. Geschossform beliebig. Der Teilnehmer muss bei allen Meisterschaften genügend Patronen bevorraten, um eine evtl. Energieprüfung vornehmen zu können. Eine Unterschreitung des obigen Messwertes hat eine Disqualifikation zur Folge. B.14 Unterhebel "C" 25 Meter 1.1Anschlagsart Stehend freihändig (Spo 1.0.1.3) (25m)
Schießriemen darf nicht verwendet werden
Waffen
Zugelassen sind Unterhebelgewehre deren Magazin mindestens 5 Patronen aufnehmen. Es sind nur Waffen für Randfeuerpatronen bis Kaliber .22 lfB zugelassen. Im Zweifelsfalle obliegt der Nachweis dem Schützen.
Vorderlader

Waffe: zugelassen sind Originalwaffen, soweit sie den Regeln entsprechen und deren
Nachbauten, die einem zugelassenen Original entsprechen

Ladung: nur fabrikmäßig hergestelltes Schwarzpulver
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur abgepackte Ladungen verwendet werden. Als Richtmaß
für die Ladung gilt für
Langwaffen: 0,25 g Schwarzpulver pro mm Kaliber und für Kurzwaffen 0,1 g Schwarzpulver
pro mm Kaliber. Als Material für die Geschosse darf nur Weichmetall verwendet werden.
Scheiben: wie Freie Pistole 50 m, Ausnahme Steinschlossmuskete Breite des Ringes 10 = 80
mm, der Ringe 5 bis 9 = je 40 mm
Kugelwettbewerbe:
7.10 a) Perkussionsgewehr: 50 m stehend (Perkussionsscheibengewehr), Geschossform beliebig (Regel 7.10 SpO) 7.15 b) Perkussions‐Freigewehr 100 m liegend, Geschossform beliebig (Regel 7.15 und Regel 7.16 300 m SpO) 7.20 c) Perkussions‐Dienstgewehr 100 m liegend, Mindestkaliber 13,5 mm, Geschossform zur Waffe gehörend, zum Beispiel Miniégeschoss (Regel 7.20 SpO) 7.30 d) Steinschlossgewehr 50 m stehend, Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.30 und Regel 7.31 100 m liegend SpO) 7.35 e) Militärische glatte Steinschlossmuskete 50 m stehend, Mindestkaliber 13,5 mm, Geschoss nur Rundkugel, keine Kimme (Regel 7.35 SpO) 7.40 f) Perkussionsrevolver 25 m stehend, Geschossform beliebig (Regel 7.40 SpO) 7.50 g) Perkussionspistole 25 m stehend, Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.50 SpO) 7.60 h) Steinschlosspistole 25 m stehend, Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.60 SpO) Programm: 15 Schuss in 40 Minuten, vorher unbegrenzte Anzahl von Probeschüssen in 10 Minuten Vorderlader Flinte
Waffen: Flinten, zugelassen sind Originalwaffen, soweit sie den Regeln entsprechen, und deren Nachbauten, sofern sie einem zugelassenen Original entsprechen Ladung: maximal 6,2 g Schwarzpulver, Weichmetallschrote Ø maximal 2,5 mm, Gewicht der Schrotladung maximal 35 g Wettbewerbe: 7.71 a) Perkussionsflinte (Regel 7.71 SpO) 7.72 b) Steinschlossflinte/glattes Steinschlossgewehr (Regel 7.72 SpO) Anschlag: Voranschlag Programm: Deutsche Meisterschaft 50 Wurfscheiben in zwei Durchgängen, Wurfweite 60 m ± 5 m