Wahlfach/Wahlfächer Wahlpflichtfach Ich werde - Fritz-Erler

Aufnahme in das Fritz-Erler-Wirtschaftsgymnasium, Schuljahr 2015/2016
Wahlbogen für die Eingangsklasse an der FES
Profil: Internationale Wirtschaft
Nachname
Vorname
Geb.-Dat.
Geb.-Ort
Konfession
zuletzt besuchte Schule
Klasse
(BFS, GYM, WR, Waldorfschule, ect.)

Wiederholte Klasse(n) (bitte ankreuzen!)
5
6
7
8
9
10
11
Bisheriger Fremdsprachenunterricht incl. Noten (keine Arbeitsgemeinschaften!):
1. Fremdsprache
Endnote:
ab Klasse:
2. Fremdsprache
Endnote:
ab Klasse:
3. Fremdsprache
Endnote:
ab Klasse:
Im kommenden Schuljahr 2015/2016 will ich den Unterricht in folgenden Fächern der Eingangsklasse
besuchen. Das Zutreffende habe ich angekreuzt (). Int. Geschäftskommunikation muss von jedem
Schüler des Profils Internationale Wirtschaft besucht werden. Dieses Fach muss also als Wahlpflichtfach oder als Wahlfach gewählt werden (muss auf jeden Fall einmal angekreuzt () werden)
Bei Wahl von Französisch/Niv. B als Wahlpflichtfach muss eine Alternative angegeben werden. D.h. es
müssen zwei Fächer als Wahl(pflicht)fach angekreuzt werden.
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Ich möchte folgendes
ZUSÄTZLICH
möchte ich folgendes/folgende
Wahlpflichtfach
Wahlfach/Wahlfächer
besuchen
(Stundenzahlen in Klammer)
2
Wahlpflichtfach
Int. Geschäftskommunikation (nur WGI)
Französisch/Niv. A (3h)
Spanisch/Niv. A (4h)
Französisch/Niv. B (4h)
Spanisch/Niv. B (4h)
Musik (2h)
Bildende Kunst (2h)
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besuchen
(Stundenzahlen in Klammer)
1
Wahlfach
Int. Geschäftskommunikation (nur WGI)
Französisch/Niv. A (3h)
Spanisch/Niv. A (4h)
Französisch/Niv. B (4h)
Spanisch/Niv. B (4h)
Musik (2h)
Bildende Kunst (2h)
Religionsunterricht
Ich werde den
3
folgender Konfession besuchen
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Religionslehre
evangelische Religionslehre
römisch-katholische Religionslehre
________________________
Ort, Datum
1
2
3
_____________________________________
Unterschrift der Schülerin/des Schülers
Die Wahl ist freiwillig; möglich ist 0, 1, 2, ... Wahlfächer, jedoch keines, das als Wahlpflichtfach gewählt wurde
Genau ein Fach muss angekreuzt werden.
Bei Nichtteilnahme aus Glaubens- und Gewissensgründen bzw. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer anderen
Religionsgemeinschaft diese Felder frei lassen.
Aufnahme in das Fritz-Erler-Wirtschaftsgymnasium, Schuljahr 2015/2016

Zur Wahl der Fremdsprachen:
Angeboten werden:
1. Englisch
(Niveau A, 3 h)
2. Französisch (Niveau A, 3 h)
3. Spanisch
(Niveau A, 4 h)
4. Französisch (Niveau B, 4 h)
5. Italienisch
(Niveau B, 4 h)
6. Spanisch
(Niveau B, 4 h)
fortgesetzte Fremdsprache Englisch
fortgesetzte Fremdsprache Französisch
fortgesetzte Fremdsprache Spanisch
neu beginnende Fremdsprache für Anfänger (keine Vorkenntnisse in Französisch),
neu beginnende Fremdsprache für Anfänger (keine Vorkenntnisse in Italienisch),
neu beginnende Fremdsprache für Anfänger (keine Vorkenntnisse in Spanisch).
Hinweise:
a) Man spricht von einer fortgesetzten Fremdsprache auf Niveau A, wenn die Schülerin/der Schüler in den vorangegangenen Klassen in ihr bereits lehrplangemäß unterrichtet wurde.
b) Man spricht von einer neu beginnenden Fremdsprache, wenn die Schülerin/der Schüler in ihr bisher keinen lehrplangemäßen Unterricht hatte.
c) Ein Sprachkurs kommt nur zustande, wenn genügend Interessenten dieses Fach wählen.
d) Mindestens eine Fremdsprache muss im Abitur Prüfungsfach sein.
e) Englisch (Niveau A):
Der Besuch in der Eingangsklasse berechtigt zum weiteren Besuch von Englisch (Niveau A) in den Jahrgangsstufen J1
und J2. Es ist möglich, dieses Fach im Abitur als 3. oder 4 (schriftliches) bzw. als 5. (= Präsentationsprüfung) Prüfungsfach .zu wählen.
f) Französisch (Niveau A):
Analog zu Englisch (Niveau A). WICHTIG: Ein Kurs in Französisch (Niveau A) kommt nur zustande, wenn genügend
Interessenten den Kurs wählen.
g) Spanisch (Niveau A):
Spanisch (Niveau A) ist nur nach vorheriger Zustimmung der Schulleitung möglich; sonst analog zu e, f).
h) Französisch (Niveau B):
Dieses Fach ist als 5., mündliches Prüfungsfach (=Präsenationsprüfung) im Abitur wählbar. WICHTIG: Ein Kurs in einer B-Sprache kommt nur zustande, wenn genügend Interessenten den Kurs wählen. Bei Wahl von Französisch (Niveau B) bitte eine weitere Fremdsprache (Niveau B) als Alternative ankreuzen.
i) Spanisch (Niveau B): Wie Französisch (Niveau B).

Bedingungen:
 In der Eingangsklasse ist am Fritz-Erler-Wirtschaftsgymnasium für alle Schüler(innen) die fortgesetzte Fremdsprache
Englisch (Niveau A) Pflicht.
 Als Wahl(pflicht)fächer werden u.a. Französisch (Niveau A) oder Spanisch (Niveau A) angeboten; Spanisch (Niveau A)
ist nur nach vorheriger Zustimmung der Schulleitung möglich.
 Für die allgemeine Hochschulreife müssen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen in ausreichendem Maße nachgewiesen
werden. Schüler/-innen aus allgemeinbildenden Gymnasien haben die Bedingung in der 2. Fremdsprache mit der Versetzung von Klasse 10 nach Klasse 11 (G9) bzw. von Klasse 09 nach Klasse 10 (G8) bereits erfüllt.
Realschüler/-innen mit Wahlpflichtfach Französisch ab Klasse 7 haben die Bedingung in der 2. Fremdsprache für die
allgemeine Hochschulreife mit Bestehen der Abschlussprüfung der Realschule bereits erfüllt Sie können jedoch freiwillig eine weitere Fremdsprache besuchen und zwar
 eine 2. fortgesetzte Fremdsprache (z.B. zusätzlich zur 1. fortgesetzten Fremdsprache Englisch (Niveau A)
[= Pflichtfach] die 2. fortgesetzte Fremdsprache Französisch (Niveau A)) oder
 eine neu beginnende Fremdsprache als Anfänger (Niveau B). Bedingung: keine Vorkenntnisse; Angebot: Französisch und Spanisch (jeweils Niveau B).
Mindestwochenstundenzahl für Schüler/innen vom Gymnasium (G8), die nach der 9. Klasse wechseln

Alle Schüler/innen, die nach der 9. Klasse vom Gymnasium (G8) in die Eingangsklasse des Wirtschaftsgymnasiums
wechseln, müssen im Verlaufe der drei Schuljahre Unterricht im Umfang von mindestens 96 Stunden besucht haben. Dies sollte bereits schon bei der Auswahl des Wahlpflichtfaches für die Eingangsklasse beachtet werden!

Zur Wahl von Musik, Bildender Kunst oder einem das Profil ergänzenden Neigungsfach (PeNf):
 Musik oder Bildende Kunst können - wie alle anderen Unterrichtsfächer - grundsätzlich nur dann in den Jahrgangsstufen J1 und J2 sowie eventuell als 5., mündliches Abiturprüfungsfach (=Präsentationsprüfung) gewählt werden, wenn
zuvor der Unterricht in der Eingangsklasse in diesen Fächern besucht wurde. Daher gilt:
Wer in der Eingangsklasse weder Musik noch Bildende Kunst gewählt hat, kann diese Fächer in späteren Jahrgangsstufen grundsätzlich auch nicht mehr belegen.
 Die Fächer Musik und Bildende Kunst können in der Eingangsklasse nicht gleichzeitig besucht werden.
 Kurse in Musik, Bildender Kunst bzw. einem PeNf kommen nur zustande, wenn genügend Interessenten dieses Fach
wählen.
 Ein PeNf kann als Wahlpflicht- oder als Wahlfach in der Eingangsklasse gewählt werden. Nach der Eingangsklasse hat
die Schülerin/der Schüler nochmals die Möglichkeit, sich für oder gegen den weiteren Besuch des PeNf zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann allerdings für die Jahrgangsstufen J1 und J2. Im Abitur ist Finanzmanagement bzw.
Wirtschaftsinformatik als 4. oder 5. Prüfungsfach, Betriebliches Umweltmanagement bzw. Internationale Geschäftskommunikation als 5. Prüfungsfach wählbar.

Zur Wahl von Religionslehre oder Ethik:
 Schüler, die nicht einer evangelischen Landeskirche bzw. der römisch-katholischen Kirche angehören, können trotzdem auf Antrag an der evangelischen bzw. römisch-katholischen Religionslehre teilnehmen.
 Ethik (als Ersatzfach gemäß § 100a Schulgesetz) kann nur belegen, wer weder der evangelischen noch der jüdischen
noch der römisch-katholischen Konfession angehört bzw. wer sich ordnungsgemäß von Religionslehre abgemeldet hat.
 Wer keine evangelische, jüdische oder römisch-katholische Religionslehre besucht, muss grundsätzlich das Fach Ethik
besuchen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Sowohl evangelische, jüdische oder römisch-katholische Religionslehre als auch Ethik können unter gewissen Voraussetzungen im Abitur als 4. (= schriftliches) oder 5. (= mündliches) Abiturprüfungsfach gewählt werden.