Empfehlungen für die Handhabung von Mitgliedschaften und

Empfehlungen für die Handhabung von
Mitgliedschaften und Ehrungszeiten in den
Vereinen
Art der Mitgliedschaft
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nachhaltiger Bedeutung und bedarf deshalb einer besonderen Sorgfalt. Die Art der Vereinsmitgliedschaft einer Person hat Auswirkungen insbesondere auf den Versicherungsschutz, die Verbandsbeitragspflicht sowie den Anspruch auf Ehrungen des Blasmusikverbandes. Der BlasmusikKreisverband möchte für hierfür Empfehlungen geben, damit Unzulänglichkeiten möglichst im Vorfeld
der Aufnahme neuer Vereinsmitglieder vermieden werden.
Die jährliche Mitgliedermeldung eines Vereines an den Blasmusik-Kreisverband sieht für die Personen
insbesondere folgende Mitgliedschaften vor:
 Aktives Mitglied
 Förderndes Mitglied
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und Unfallversicherung nach Rahmenvertrag BDMV und Sparkassen-Versicherung) und hat Anspruch
auf die Ehrungen für aktive Tätigkeit. Eine Person, die als förderndes Mitglied gemeldet wird, kann
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Mitgliedermeldung namentlich erscheinen.
Jugendliche in Ausbildung
Alle Jugendliche, die in irgendeiner Form in der Vereinsausbildung teilnehmen, sollten einen
Versicherungsschutz erhalten. Werden diese Personen als fördernde Mitglieder aufgenommen, so
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dagegen implizit den Versicherungsschutz. Auch Jugendliche, die im Rahmen der Dauerkooperation
Schule-Verein teilnehmen, sollten zur vollständigen Abdeckung aller Vereinsaktivitäten als Mitglieder
mit Versicherungsschutz im Verein aufgenommen werden.
Jugendliche, die in der Vereinsausbildung ein Instrument, auch Blockflöten, erlernen, sollten als aktive
Mitglieder gemeldet werden. Damit haben diese Mitglieder vom ersten Tag ihres Eintritts an Anspruch
auf die Verbandsehrungen. Bei vielen Gemeinden können nur für aktive Jugendliche Förderungen
beantragt werden.
Funktionäre
Alle Personen, die im Verein eine Funktionärstätigkeit ausüben, sollten als aktive Mitglieder und nicht
als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Bei Funktionären, die kein Instrument spielen, kann
die GEMA-Pflicht ausgenommen werden. Auf jeden Fall sollte der Versicherungsschutz gewährleistet
sein, welcher bei aktiven Mitgliedern automatisch gegeben ist und bei fördernden Mitgliedern durch
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Über die offiziellen Vereinsfunktionäre hinaus, sollten alle Personen, die im Verein eine sonstige,
beständige Aufgabe übernehmen (z.B. Hausmeister des Vereinsheimes), sollten als fördernde
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über diesen Versicherungsschutz abgedeckt werden Hier bedarf es der besonderen Versicherung im
Rahmen einer zusätzlichen Veranstalterhaft- und -unfallversicherung.
Blasmusik-Kreisverband Biberach e.V.
Zusammenfassung der Zuordnungen zur Mitgliedschaft
Aktives Mitglied
Jugendliche in musikalischer
Früherziehung
Förderndes Mitglied mit
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Jugendliche in Blockflötenausbildung
und/oder in Dauerkooperation SchuleVerein
x
Jugendliche in Instrumentenausbildung
x
Musiker in Orchestern (Jugendkapelle,
Stammkapelle, usw.)
x
Funktionäre im Vereinsausschuss
x
(und als Funktionär)
Feste und beständige Vereinshelfer
x
Ehrungsjahre
Für den Erhalt von Verbandsehrungen für eine aktive Tätigkeit zählen immer die vollen Ehrungsjahre.
Hierbei gelten folgende Sonderfälle:
 Das Eintrittsjahr wird unabhängig vom genauen Eintrittstag des Jahres immer als volles
Ehrungsjahr gerechnet. Dies kann im EDV-Programm so berücksichtigt werden (Stichtag
für Ehrungsermittlung daher immer auf 30.12. des Ehrungsjahres setzen!).
 Pausenzeiten sollten immer möglichst nur für volle Kalenderjahre, vom 1.1. bis 31.12.
ausgesprochen werden
 das Ende einer Mitgliedschaft sollte immer nur am Jahresende, zum 31.12., erfolgen
dürfen.
Abweichende Eintragungen führen in aller Regel zu Unstimmigkeiten bei der automatischen
Ehrungsermittlung.
Doppelmitgliedschaft
Musiker, die in mehreren Vereinen musizieren, müssen in jedem Verein als aktives Mitglied mit
Versicherungsschutz aufgenommen werden und sind damit auch in vollem Umfang beitragspflichtig
gegenüber dem Kreisverband. Auch die GEMA-Pflicht ist bei einer Doppelmitgliedschaft immer
vereinsbezogen zu sehen, d.h. jeder Verein muss für seine gemeldeten Personen entsprechend die
Beiträge entrichten. Eine gegenseitige Verrechnung ist nicht möglich.
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