Antrag freiwillige Versicherung für Bestandskunden (PDF 150 KB)

Meldung zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ Ort
Sozialversicherungsnummer
Steueridentifikationsnummer
Geburtsname, Geburtsort
,
Hiermit beantrage ich zum:
den freiwilligen Beitritt zur Kranken- und Pflegeversicherung aus folgendem Grund:
Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung, bzw. selbstständigen Tätigkeit
Wechsel der Krankenkasse
Beendigung einer bisherigen Familienversicherung
Beendigung einer bisherigen eigenen Pflichtmitgliedschaft
Ich war bisher krankenversichert bei:
Kassenwechsler: Bitte unbedingt eine Mitgliedsbescheinigung der bisherigen Krankenkasse beifügen!
vom
bis
Name der Krankenkasse
Um meinen Beitrag festsetzen zu können, mache ich folgende Angaben:
Ich bin
Arbeitnehmer
Arbeitgeber: ____________________________________________
Anschrift: _______________________________________________
Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH oder Ltd.
Eine versicherungsrechtliche Beurteilung ist bereits erfolgt?
ja
Beamter
Rentner/Pensionär
ohne Beschäftigung
Kind
nein
Student
Sozialhilfeempfänger
Hausfrau/-mann ohne Einkommen
Hausfrau/-mann mit Einkommen
Soldat auf Zeit/Berufssoldat
Meister- bzw. Berufsfachschüler
sonstiger Schulbesuch
Stipendiat
Sonstiges ________________________________
seit dem ________________ selbstständig tätig als ____________________________________,
meine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt ___________ Stunden.
Ich beschäftige in meinem Betrieb versicherungspflichtige Arbeitnehmer
Ich bin
ledig
ja
nein
geschieden seit: ____________
verheiratet, mein Ehegatte ist versichert bei: _______________________________________
Ich habe ein Kind: Der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt.
nein
ja (Bitte legen Sie als Nachweis die Geburtsurkunde in Kopie bei.)
ja, ein Nachweis liegt der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bereits vor.
Das Infoblatt zur freiwilligen Mitgliedschaft habe ich erhalten:
ja
nein
bitte in jedem Fall Seite 2 ausfüllen
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
,
Angaben zum Einkommensteuerbescheid:
Aktuellster Einkommensteuerbescheid (Jahr): ________ Ausstellung: ________
 liegt der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER vor
 habe ich als Anlage beigefügt
 ich bin nicht zur Steuererklärung verpflichtet
Angaben zu meinen Einkommensverhältnissen:
 Meine monatlichen Einnahmen übersteigen die Beitragsbemessungsgrenze (2016 = 4.237,50 €). Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einen Versorgungsbezug beziehe ich nicht. (Wenn zutreffend, sind weitere Angaben nicht
erforderlich.)
Wichtig: Es ist unbedingt jede Einkommensart mit „Ja“ bzw. „Nein“ zu kennzeichnen.
Ja
Nein
Einkommensart
monatlich €
jährlich €
Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
(soweit vorhanden bitte Einkommensteuerbescheid beilegen)
Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit
(bitte Bescheid beilegen, ggf. nachreichen)
Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung oder Beamtenbezüge (bitte
Gehaltsnachweis/Bezügemitteilung beilegen) 
Versorgungsbezüge (bitte Nachweis beilegen) 
gesetzliche Rente(n) (bitte Rentenbescheid beilegen)
private oder ausländische Rente(n) (bitte Nachweis beilegen)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung laut Einkommensteuerbescheid
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) laut Einkommensteuerbescheid
sonstiges Einkommen; Art: __________________________________
(z. B. Sozialhilfe, eigener Unterhalt, Abfindung u. ä.)
Einnahmen des Ehegatten, sofern dieser nicht Mitglied einer
gesetzlichen Krankenversicherung ist. Anzahl gemeinsamer unterhaltsberechtigter Kinder (Kindergeldbezug): _____
(bitte Nachweis beilegen)
Meine monatlichen Einnahmen liegen insgesamt unter 968,33 € in 2016.
Meinen Lebensunterhalt stelle ich wie folgt sicher:
 inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen etc.
 Kopie des Aufhebungsvertrages mit Abfindungshöhe sowie letzte Gehaltsabrechnung beifügen.
Ich bestätige, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind. Jede Änderung meiner Einkommensverhältnisse werde
ich der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER verpflichtet ist, Beitragsnacherhebungen rückwirkend ab der Einkommensänderung vorzunehmen und Beitragsreduzierungen nur für die Zukunft möglich sind.
Ich willige ein, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER im Rahmen der gesetzlichen Mitteilungspflichten für Krankenkassen
die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten und erstatteten Beiträge, Zusatzbeiträge und Prämien (§ 242 SGB V) an die
Finanzverwaltung übermittelt (§ 10 Absatz 2a Satz 4 EStG). Ich werde schriftlich über die Höhe der übermittelten Beträge für das
Beitragsjahr unterrichtet. Die Einwilligung gilt auch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, die Einwilligung wird schriftlich
gegenüber der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER widerrufen. Der Widerruf muss der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER vor
Beginn des Beitragsjahres, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll, vorliegen. Sofern mir meine Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, berechtige ich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER diese über die Zentrale Zulassungsstelle für
Altersvermögen (ZfA) anzufordern.
____________
Datum
_____________________________
Unterschrift
_______________________
Telefon
Vorname
Name
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
33644 Bielefeld
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Versichertennr.
SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-ID:
Mandatsreferenznummer: wird nachgereicht
Mandat für einmalige Zahlungen (z. B. sonstige
Forderung)
Einzug des Beitrags vom folgenden Konto ab
Monat
Mandat für wiederkehrende Zahlungen
(z. B. Beiträge)
Jahr
Ich ermächtige die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Info: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zugleich stimme ich der verkürzten Vorankündigungsfrist von drei Kalendertagen zu.
IBAN:
D
(max. 22-stellig)
Ich bin der Kontoinhaber:
Vorname
Ja
Nein, dann bitte den abweichenden Kontoinhaber angeben.
Name
Straße, Nr.
PLZ
Datum
Ort
Ort
Unterschrift des Kontoinhabers
Die persönlichen Daten (Sozialdaten) brauchen wir, um unsere Aufgaben für Sie richtig zu erledigen. Die
Rechtsgrundlagen hierfür sind § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 94 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Freiwillig versichert
bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Es besteht die Möglichkeit, den gewohnten Versicherungsschutz freiwillig aufrechtzuerhalten. Was eine freiwillige Krankenversicherung bedeutet und was man dazu wissen sollte, finden Sie hier.
Welche Vorteile bietet die freiwillige Versicherung gegenüber der Privatversicherung?
lückenloser Versicherungsschutz
keine Wartezeit
keine Gesundheitsprüfung
automatische Mitaufnahme in die soziale Pflegeversicherung.
einkommensabhängige Beiträge
kostenlose Familienversicherung für Ihre Angehörigen
Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer kann sich freiwillig versichern?
Freiwillig versichern können sich zum Beispiel:
•
•
•
•
•
Personen, deren Krankenversicherungspflicht erlischt, weil ein Arbeitsverhältnis endet und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht,
deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2015 und voraussichtlich des Jahres 2016 übersteigt (im
Jahr 2016 sind das 56.250,00 €),
Studenten, die die Altersgrenze überschritten haben,
Personen, die sich selbstständig machen,
Familienangehörige, deren Versicherung endet, zum Beispiel bei Scheidung oder bei Kindern, wenn kein Anspruch
auf Familienversicherung besteht.
Gesetzliche Grundlage Obligatorische Krankenversicherung:
Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach
dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige
Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die
Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen
Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet,
wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19
Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird (vgl. § 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)).
Wann beginnt eine freiwillige Versicherung?
Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt (wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind) unmittelbar im Anschluss an die bisherige Krankenversicherung. Dadurch ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet. Wie gewohnt können grundsätzlich alle Leistungen in Anspruch genommen werden.
Freiwillige Mitglieder der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER werden automatisch in der Pflegeversicherung versichert.
Wovon werden die Beiträge berechnet?
Die Beitragsberechnung orientiert sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Somit werden alle Einnahmen die
zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen berücksichtigt, unabhängig von deren steuerlichen Behandlung. Hierzu gehören
zum Beispiel:
Arbeitsentgelt oder Abfindung, Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld
Beamtenbezüge
Renten (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung, Pensionen)
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Erträge aus Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge)
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Überbrückungsgeld / Gründungszuschuss (ohne Sozialversicherungszuschuss) von der Agentur für Arbeit
Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Ehegatten
BAföG
Sozialhilfe
-5-
Alle Einkünfte sind entsprechend nachzuweisen. Dazu sind der zuletzt ausgestellte Einkommenssteuerbescheid sowie entsprechende Nachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnung inklusive Einmalzahlungen, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid
usw.) vorzulegen. Soweit keine Steuerbescheide vorhanden sind, ist dies auf der Einkommenserklärung schriftlich zu bestätigen.
Die sofortige Information ist wichtig, da dies Auswirkungen auf die Beitragsbemessung hat. Erhöhen sich die Einnahmen,
erfolgt die Beitragsänderung bei steuerpflichtigen Einnahmen zum nächsten Ersten nach Erstellung des Steuerbescheides
abweichend davon bei den Einnahmearten Arbeitsentgelt, Beamtenbezüge, Renten, Betriebsrenten usw. sowie bei nicht
steuerpflichtigen Einnahmen, ab dem Zeitpunkt der Änderung.
Bei verspäteter Vorlage kommt es zu rückwirkenden Beitragserhöhungen. Bitte vermeiden Sie dies durch eine zeitnahe
Vorlage Ihrer Unterlagen. Verringern sich die Einnahmen, reduziert sich der Beitrag erst zum nächsten Ersten, nachdem
uns die Änderung nachgewiesen wurde. Melden Sie uns Änderungen daher in Ihrem Interesse sofort.
Werden aus unterschiedlichen Einkunftsarten sowohl positive als auch negative Einnahmen erzielt, sind die gesamten positiven Einkünfte zur Beitragsbemessung heranzuziehen. Negativeinkünfte aus einer anderen Einnahmeart dürfen wir nicht
abziehen und diese bleiben daher unberücksichtigt. Ein vertikaler Verlustausgleich wie im Steuerrecht ist in der Sozialversicherung nicht zulässig.
Eine Besonderheit besteht bei privat versicherten Ehegatten. In diesen Fällen wird das Einkommen des Ehegatten bei der
Beitragseinstufung berücksichtigt.
Bei dem Berechnungsmodus werden im ersten Schritt die eigenen Einnahmen des Mitglieds mit den um etwaige Absetzungsbeträge für Kinder, geminderten Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten oder Lebenspartners addiert. Die Höhe des gesetzlich festgelegten Absetzungsbetrages ist je nach Zugehörigkeit des Kindes unterschiedlich. Für
die familienversicherten Kinder beträgt der Absetzungsbetrag ein Fünftel der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2016:
581,00 €). Für die nach § 10 Absatz 3 SGB V aus der Familienversicherung ausgeschlossenen Kinder beträgt der Wert ein
Drittel der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2016: 968,33 €). Die hiernach ermittelten Gesamteinnahmen (anrechenbares
Familieneinkommen) werden anschließend halbiert. Im nächsten Schritt wird das ermittelte halbe Familieneinkommen mit
der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2.118,75 €) verglichen; ist das halbe Familieneinkommen höher als die halbe
Beitragsbemessungsgrenze, bildet die halbe Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrundlage. Ist das halbe
Familieneinkommen niedriger, bildet das halbe Familieneinkommen die Beitragsbemessungsgrundlage.
Krankenversicherungsbeitrag
allgemein
ermäßigt
Zusatzbeitrag
14,6 %
14,0 %
1,2 %
aus den Einnahmearten Rente und Versorgungsbezug.
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld
kassenindividueller Zusatzbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
allgemein
erhöht
2,35 %
2,60 %
für Mitglieder mit nachgewiesener Elterneigenschaft
für Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, ohne Kinder
Was muss ich mindestens zahlen?
Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2016 festgelegt, dass Beiträge mindestens aus 968,33 € monatlich berechnet werden
müssen. Sofern Ihre tatsächlichen Einnahmen diese Grenze nicht übersteigen, ergeben sich folgende Monatsbeiträge für
eine Mitgliedschaft ohne Krankengeldanspruch:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
oder Pflegeversicherung
15,2 %
2,35 %
2,60 %
147,19 €
22,76 €
25,18 €
-6-
Was muss ich höchstens zahlen?
Zur Beitragsberechnung wird maximal die monatliche Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Für das Jahr 2016 bedeutet das, dass die Beiträge höchstens aus 4.237,50 € monatlich berechnet werden, auch, wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen
diese Grenze übersteigen. Somit ergeben sich maximal folgende Monatsbeiträge für eine Mitgliedschaft ohne Krankengeldanspruch:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
oder Pflegeversicherung
15,2 %
2,35 %
2,60 %
644,10 €
99,58 €
110,18 €
Wann gelte ich als selbstständig tätig?
Der Gesetzgeber hat folgenden Grundsatz aufgestellt: Wer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, ist nicht
krankenversicherungspflichtig. Merkmale für eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit können die Anzeige
bzw. Genehmigung eines Gewerbes, die Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder der zeitliche Umfang sein. Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mindestens 20 Stunden in der Woche umfasst. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen.
Bei geringerem Zeitaufwand als wöchentlich 20 Stunden liegt eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit auch dann noch
vor, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden. In diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer, als Künstler oder als Publizist mit
einzubeziehen. Sofern Ihre selbstständige Tätigkeit nebenberuflich selbstständig ausgeübt wird, informieren wir Sie gerne
persönlich über die Beitragsberechnung.
Da nur die wenigsten selbstständig Tätigen versicherungspflichtig sind, stellt sich für den größten Teil die Frage: Wie versichere ich mich und gegebenenfalls meine Familie? Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie eine freiwillige
Versicherung abschließen. Diese Versicherung beinhaltet keinen Krankengeldanspruch. Zur Absicherung im Krankheitsfall
bieten wir Ihnen verschiedene Wahltarife Krankengeld. Diese können Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen.
Der Gesetzgeber hat eine Höchst- bzw. Mindestbeitragsbemessungsgrenze festgelegt. Der Höchstbeitrag errechnet sich im
Jahr 2016 aus monatlich 4.237,50 €, der Mindestbeitrag aus monatlich 2.178,75 €. Fördert die Bundesagentur für Arbeit die
Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit z. B. mit der Zahlung von Einstiegsgeld bzw. eines Gründungszuschusses, gilt eine
besondere Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt im Jahr 2016 monatlich 1.452,50 €.
Für 2016
Krankenversicherung
(15,2 %)
Pflegeversicherung
(2,35 %)
Pflegeversicherung
(2,60 %)
Höchstbeitrag
berechnet aus 4.237,50 €:
Mindestbeitrag Selbstständige
berechnet aus 2.178,75 €:
Mindestbeitrag
Gründungszuschuss
berechnet aus 1.452,50 €:
220,78 €
644,10 €
331,18 €
99,58 €
51,20 €
34,13 €
110,18 €
56,65 €
37,77 €
Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen zwischen der Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrenze, erfolgt die Beitragsberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Einkommenshöhe. Setzen sich Einnahmen aus unterschiedlichen Einkunftsarten (zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Rentenbezug) zusammen, erfolgt die Beitragsberechnung zu unterschiedlichen Beitragssätzen.
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Bei Existenzgründern erfolgt die Beitragseinstufung unter Vorbehalt, da eine Beitragsfestsetzung abschließend erst nach
Vorlage des Einkommenssteuerbescheides vorgenommen werden kann. Sofern noch kein Steuerbescheid oder Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vorliegt, wird die aktuellste Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Der Beitrag wird unter Vorbehalt, anhand eigener oder der Angaben des Steuerberaters berechnet, bis der Steuerbescheid ergangen ist. Der Gründungs-zuschuss von der Agentur für Arbeit unterliegt nur mit seinem variablen Anteil der Beitragspflicht.
Steuerbescheide sind umgehend nach Erhalt vorzulegen. Weichen die im Steuerbescheid nachgewiesenen Einnahmen von
den bisher zur Beitragsberechnung herangezogen Einnahmen ab, wird der Beitrag anhand der Angaben im Steuerbescheid
rückwirkend korrigiert. Dadurch kann es unter Umständen zu einer Nachforderung kommen. Daher ist uns umgehend mitzuteilen, wenn sich die Einkünfte erhöhen. Wurden bisher zu hohe Einkünfte angegeben und sind die im Steuerbescheid
nachgewiesenen Einkünfte geringer, erstatten wir die zu viel bezahlten Beiträge sofern sie über der Mindestbemessungsgrundlage liegen. Diese Regelung gilt nur für Mitglieder, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufgenommen haben, bis zur
Vorlage des ersten Einkommensteuerbescheides (§ 7 Absatz 7 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKVSpitzenverbandes). In allen übrigen Fällen erfolgt keine Beitragsberechnung unter Vorbehalt. Der zuletzt ergangene Steuerbescheid ist dann immer maßgebend.
Entsprechend des Urteils vom 22.03.2006 (B 12 KR 8/05 R – USK 2006-21) bzw. gemäß § 7 Absatz 7 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes bleibt das über den letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzte
Arbeitseinkommen bis zur Erteilung des nächsten Einkommensteuerbescheids maßgebend. Der neue Einkommensteuerbescheid ist für die Beitragsbemessung ab Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats heranzuziehen. Legt das
Mitglied den Einkommensteuerbescheid später vor und ergäbe sich eine günstigere Beitragsbemessung, sind die Verhältnisse erst ab Beginn des auf die Vorlage dieses Einkommensteuerbescheids folgenden Monats zu berücksichtigen.
Im Einzelfall kann für gering verdienende und weitgehend nichtvermögende hauptberuflich Selbstständige auf Antrag die
Beitragseinstufung unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass angesichts der allgemeinen Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige soziale Härten für den Betroffenen vorliegen. Die engen Voraussetzungen für die Zugrundelegung einer geringeren Bemessungsgrundlage erfolgen
in Anlehnung an die im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende geltenden Regelungen für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit von Arbeitsuchenden. Damit verbunden ist unter anderem die Einbeziehung von Einkommen und Vermögen
des Partners. Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Beitragszahlung für die Zukunft herabgesetzt werden kann.
Wann endet die freiwillige Mitgliedschaft?
Die freiwillige Mitgliedschaft endet bei Wiedereintritt einer Versicherungspflicht oder bei einer Kündigung durch das Mitglied. Eine Kündigung ist möglich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Eingang der Kündigung
bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Die Mitgliedschaft muss allerdings mindestens 18 Monate lang bestanden
haben. Bitte beachten Sie, dass sich die Bindungsfrist über 18 Monate verlängert, wenn Sie sich in einen Wahltarif eingeschrieben haben.
Werden hingegen fällige Beiträge trotz Hinweis seitens der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zwei Monate lang nicht
entrichtet, ruhen die Leistungsansprüche. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind, oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) werden oder eine Ratenzahlung vereinbart wird. Für zurückliegende Zeiten ruhen die
Leistungsansprüche, auch wenn nachträglich die Zahlung aller rückständigen Beiträge erfolgt.
Haben Sie weitergehende Fragen oder Anliegen, rufen Sie uns gerne jederzeit an. Unter unserer kostenlosen Telefonnummer 0800 0 255 255 können Sie uns rund um die Uhr erreichen – an 365 Tagen im Jahr.
Rechtsstand: 01.01.2016
Bitte beachten Sie: Diese Information ist eine Zusammenfassung des geltenden Rechts. Maßgebend sind stets Gesetz und Satzung. Diese Information nennt die
Grundlagen für die Beitragsbemessung. Die individuelle Beitragsberechnung kann nur nach Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgen und ist dem Bescheid zu
entnehmen.
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