Prof. Dr. Christoph Ph. Schlie߭ann zum "Steuerskandal Panama"

Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann zum "Steuerskandal Panama"
Frankfurt am Main, 04. April 2016
Seit gestern Abend 20 Uhr legen umfangreich recherchierte "Panama Papers" offen, wie Prominente wie Staatschefs,
Unternehmer, Banken, Sportstars sowie auch Kriminelle über illegale Offshore-Konstrukte weltweit ihr Vermögen
verschleiern.
"Um es gleich vorweg zu betonen: "Offshore"-Firmen und -gesellschaften wie z.B. in Panama, die dort zum Beispiel
auch Familienvermögen verwalten, sind zwar nicht alltäglich aber zunächst einmal keinesfalls illegal. Vorausgesetzt, sie
werden nicht nur nach den Compliance-Regeln des Offshore-Landes aufgebaut und verwaltet, sondern auch unter
Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Regelung des Landes, in dem der steuerliche Wohnsitz des "Ultimate
Beneficiaries" ist, also derjenigen Rechtsperson, die mehr oder weniger verschleiert hinter den Konstrukten als Urheber
bzw. letztlich Begünstigter steht," sagt Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann, einer der ersten seit 2014 berufenen
"Fachanwälte für int. Wirtschaftsrecht" und als Inhaber von CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte seit vielen Jahren mit
derartigen Fragen und internationalen Organisationsstrukturen vertrauter Spezialist. "Natürlich kommt es auch darauf
an, ob die Gelder selbst "sauber" sind, also woher das Vermögen bzw. die Erträge stammen, die das Vermögen
speisen, das im Offshore-Konstrukt gehalten und angelegt wird." Vielfach, wie nun auch über die Panama-Papers offen
gelegt wurde, dienen solche Offshore-Lösungen dazu, Vermögen am steuerlichen Wohnsitzland-Fiskus vorbei
verschleiert anzulegen.
Laut Medienberichten gründete und verwaltete die betroffene Panama-Kanzlei Mossack Fonseca ca. 40 Jahren sog.
"Briefkastenfirmen". Das sind Unternehmen, die im Land ihres Sitzes keinen ordentlich eingerichteten Geschäftsbetrieb
mit Substanz wie Büros, Mitarbeiter und kaufmännisch ordnungsgemäßen Geschäftsabläufen entlang eines
Geschäftszwecks haben. Sie fungieren daher z.B. schon gemäß dem deutschen Außensteuerrecht als
"Zwischengesellschaft" und unterliegen der Ertragsversteuerung im Wohnsitzland. Eine nicht entsprechende steuerliche
Offenlegung führt zur Steuerhinterziehung. "Wir wissen aus vielen ähnlichen Fällen, dass diese OffShore Kanzleien
regelmäßig in keiner Weise bei ihren anwaltlichen Leistungen die rechtlichen und steuerlichen Bezüge zum
Wohnsitzland der "Beneficiaries" kennen oder berücksichtigen. Vielmehr lassen sie sich in ihren Mandatsbedingungen
ausdrücklich unterzeichnen, dass sie nur nach dem für sie "örtlichen Recht" beraten und es Sache des Mandanten ist,
die Lage im Wohnsitzland prüfen zu lassen. Das macht bei Verschleierungsabsicht dann ja faktisch keiner," sagt
Christoph Schließmann. Aberwitzig und grob falsch zugleich sei dann die Aussage der Panama-Paper Kanzlei
gegenüber den Medien, man arbeite "seit 40 Jahren ohne jede Beanstandung. Nie sind wir einer Straftat beschuldigt
oder angeklagt worden." "Das heißt richtig nichts anderes, als dass sie - wodurch auch immer - das Glück fehlender
Prüfungen hatten. Ansonsten wären die Konstrukte schon länger aufgeflogen. Durch fehlende Prüfungen werden diese
Konstrukte aber nicht legalisiert oder legitimiert", so Schließmann.
Offshore-Modelle für Hochsteuerländer (wie z.B. Deutschland) funktionieren in den meist Offshore üblichen Formen
nicht mehr:
1.Das OECD Common Reporting Standard (CRS) Abkommen zum automatischen Informationsaustausch aus dem Jahr
2014 zwischen ca. 100 Offshore-Finanzzentren und Steuerbehörden ist seit 1.1.2016 mit stufenweise Implementierung
bis 2018 in Kraft (https://www.oecd.org/tax/transparency/AEOI-commitments.pdf). Folge: Das Ende von Bankgeheimnis,
Vertraulichkeit und Anonymität. Allerdings sind einige Länder noch nicht Teilnehmer des OECD CRS Abkommens:
Panama, Bahrain, Vanuatu, Nauru. Das beseitigt die Rechtwidrigkeit der nun aufgedeckten Konstrukte in Panama nicht,
sondern erschwert ohne das Panama-Paper nur deren Aufdeckung)
2.Automatisch von CRS erfasst werden auch Firmenanteile von mehr als 20%. Auch bei Kontoschließung vor
CRS-Einführungsstichtag kann ein mehr als 10 Jahre bestehendes Konto dt. Staatsangehöriger mit Barvermögen von
mehr als 100.000EUR abgefragt werden.
3.Anforderungen für Transparenz und Dokumentation verschärfen Verwaltungsaufwand, Bilanz und Testatspflicht
sowie Belegaufbewahrung.
4.Gründungsagenturen und -kanzleien in OffShore Ländern verstehen OECD CRS und dessen erhebliche steuerliche
Risiken nicht, raten leichtfertig zur Gründung einer Auslandsgesellschaft, ohne auf die Konsequenzen im Wohnsitzland
hinzuweisen.
5.Auch Treuhänder oder Stiftungen sind zur Teilnahme am Informationsaustausch verpflichtet, falls nicht, meldet
spätestens die Bank das Treuhandverhältnis. Folge: keine Anonymität mehr. Volle Transparenz durch alle Stufen der
Konstrukte bis zum ultimativen Begünstigten!
6.Offshore-Konstrukte machen grundsätzlich nur Sinn, wenn man in Staaten seinen Steuer-Wohnsitz hat, die keine
Hinzurechnungsbesteuerung bzw. CFC-Regime kennen (anders z.B. Deutschland: Außensteuergesetz, in anderen
Ländern CFC Regime, CFC=Controlled Foreign Corporation).
7.Auch Virtual Office, Treuhand-Gesellschafter und/oder Treuhand-Direktor sind nicht zur Verschleierung geeignet,
wenn keine Substanz im Offshore-Sitzstaat der Gesellschaft vorhanden ist (Geschäftsräume mit Personal und
Geschäftsführung vor Ort).
Offshore-Konstrukte sind dann unbedenklich falls:
-Tatsächliches, wirtschaftlich geführtes Unternehmen mit Sitz und Substanz im Offshore-Sitzstaat und "echtem
Geschäft"
-Wohnsitzverlegung in ein Land, dass kein CFC-Regime/Außensteuergesetz besitzt
-Inhaber einer Kapital- oder Personengesellschaft in einem Land, dass kein CFC-Regime/Außensteuergesetz besitzt
-Erfüllungsgehilfe (alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer mit alleiniger Kontovollmacht - nicht Treuhänder!) lebt
in Land, dass kein CFC-Regime/Außensteuergesetz besitzt
Handlungsoptionen:
1.Betroffene EU Bürger und Organisationen müssen umgehend die Sach- und Rechtslage prüfen und möglichst
unverzüglich eine Berichtigungsanzeige (§ 153 AO) und nötigenfalls auch eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371
AO) bei dem zuständigen (Wohn-) Sitzfinanzamt einreichen, soweit noch keine Entdeckung vorliegt.
2.Zum anderen ist zu überlegen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft ergriffen werden können, damit es
nicht zu einer fortdauernden Steuerhinterziehungsproblematik kommt.
CPS Schließmann gestaltet und betreut international legale, rechtssichere Offshore-Konstrukte aus der Sicht und an der
Schnittstelle aller betroffenen Rechtsorganisationen. Auch im Einklang mit den aktuell geltenden Gesetzen lassen sich
durchaus interessante Steueroptimierungen gestalten.
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann ist Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Inhaber von CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte in
Frankfurt am Main. Christoph Schließmann lehrte über 16 Jahre Strategische Unternehmensführung und Leadership in St. Gallen und heute
internationale Unternehmensführung an der Schnittstelle von Wirtschaft & Recht an der Universität Salzburg. Er ist Vortragsredner sowie Publizist von
Wirtschaftsbeiträgen und 10 Fachbüchern.
1994 gegründet, ist CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte auf internationales Wirtschaftsrecht und Organisationsentwicklung, insbesondere die
Gestaltung von legalen Auslandsstrukturen, spezialisiert und gerade in jüngster Zeit mehrfach international ausgezeichnet worden, so Winner of the
2015 und 2016 Corporate Intl Magazine Legal Award: "Yacht Law - Law Firm of the Year in Germany", Winner of the 2014/15/16 ACQ5 Law Awards
and ACQ5 Global Awards in four/six categories: "INTERNATIONAL - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT
ATTORNEY", "GERMANY - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT ATTORNEY", "GERMANY - CUSTOMER
SERVICE LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY INTERNATIONAL BUSINESS LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - INTERNATIONAL CONTRACTS LAW FIRM OF THE
YEAR, CPS SCHLIEßMANN".
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