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Abfallmanagement
in der chemischen
Industrie
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INHALT
Vorwort4
Abfall aus rechtlicher Sicht
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Die Abfallhierarchie
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Nachhaltiges Abfallmanagement
8
Entsorgungswege9
Abfallvermeidung in der Produktion und durch Produkte
10
Umgang mit Verpackungen
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Kunststoffe – zum Wegwerfen zu schade
12
Abfall als Roh- und Brennstoffersatz
13
Umgang mit gefährlichen Abfällen
14
Abfalldeponierung15
Erfolgreich mit geltendem Recht
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VORWORT
Abfall als Ressource
Ob Haus- oder Sperrmüll, Industrie-, Gewerbe- oder
Bauabfälle – täglich wird in Deutschland durchschnittlich
etwa eine Million Tonnen Abfall produziert. Doch zum
Wegwerfen ist er meist viel zu kostbar. Denn häufig ent­hält Abfall wertvolle Stoffe oder hat einen hohen Energiegehalt. Beides kann effektiv genutzt werden, um natürliche Ressourcen zu schonen.
DEUTSCHLAND IST GUT AUFGESTELLT
Mit der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und ihren
Tochterrichtlinien hat die EU einen anspruchsvollen Rahmen
für die Abfallwirtschaft vorgegeben. Dieser wurde in
Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit
seinem untergesetzlichen Regelwerk in geeigneter Weise
umgesetzt. Das Regelwerk greift. Deutschland ist sowohl
hinsichtlich der Verwertung als auch hinsichtlich der Ver­meidung von Abfällen gut aufgestellt. Neue Regelungen
sind daher grundsätzlich nicht notwendig. In einigen
EU-Mitgliedstaaten hingegen besteht allerdings bei der
Implemen­tierung und beim Vollzug noch Handlungsbedarf.
Verband der Chemischen Industrie e. V.
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Abfall aus rechtlicher Sicht
Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen, die einen
Nutzen haben („Abfälle zur Verwertung“), und Abfällen ohne
weiteren Nutzen („Abfälle zur Beseitigung“). Die Verwertung
von Abfällen kann sowohl stofflich – durch Rückgewinnung der
enthaltenen Rohstoffe – als auch energetisch – durch Nutzung
der enthaltenen Energie – erfolgen. Unter „Beseitigung“
versteht man die Deponierung oder die Verbrennung ohne
Energiegewinnung.
Eine weitere Unterteilung erfolgt nach der Gefährlichkeit.
Ist Abfall zum Beispiel giftig, ätzend oder explosiv, spricht
man von „gefährlichem Abfall“ (umgangssprachlich „Sondermüll“). Andernfalls handelt es sich um „nicht gefährlichen
Abfall“. Die jeweilige Einstufung erfolgt in Anlehnung an das
Chemikalienrecht.
Substanzen, die bei einem Produktionsprozess nebenher
anfallen und weiterverwendet werden können, sind aus
rechtlicher Sicht grundsätzlich kein Abfall, sondern „Nebenprodukte“. Sie unterliegen daher nicht dem Abfallrecht.
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Die Abfallhierarchie
Die sogenannte „Abfallhierarchie“ beschreibt in fünf Stufen,
wie mit Abfall umzugehen ist. Danach stehen die Maßnahmen
der Kreislaufwirtschaft in folgender grundsätzlicher Rangordnung:
1. Vermeidung von Abfällen
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung (insbesondere energetisch)
5. Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung ohne
Energiegewinnung)
Die Abfallhierarchie ist ausdrücklich flexibel gestaltet: Die
EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz
erlauben, nach Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und
sozialer Folgen sowie unter Berücksichtigung der technischen
Machbarkeit von der Hierarchie abzuweichen.
Um diesen Abwägungsprozess in der Praxis zu erleichtern,
hat der deutsche Gesetzgeber ein Heizwertkriterium von
11.000 Kilojoule pro Kilogramm festgeschrieben. Abfälle, die
diesen Heizwert überschreiten, gelten als energetisch gut
verwertbar und können grundsätzlich als Brennstoff eingesetzt werden.
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EIN BEISPIEL AUS DEM ALLTAG
Hat eine Hose ein Loch, so versucht man zunächst, es zu
stopfen, anstatt das Kleidungsstück wegzuwerfen (1. Stufe der
Abfallhierarchie: Abfallvermeidung).
Wenn die Hose dem Besitzer nicht mehr gefällt oder nicht
mehr brauchbar ist, wird sie zu Abfall und kommt beispielsweise in einen Altkleidercontainer. Im besten Fall wird sie
aufbereitet und als Hose weiterverwendet (2. Stufe der
Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwendung).
Ist das nicht möglich, werden vielleicht Putzlappen oder
Dämmstoffe aus ihr hergestellt (3. Stufe der Abfallhierarchie:
Recycling).
Wenn die Hose so stark beschädigt ist, dass eine Verbrennung unter Gewinnung von Energie sinnvoller ist als eine werkstoffliche Verwertung, greift die Flexibilität der Hierarchie: Die
Hose wird dann nicht recycelt, sondern energetisch verwertet
(4. Stufe der Abfallhierarchie: Sonstige Verwertung).
Die nicht mehr verwendbaren Verbrennungsrückstände
werden schließlich deponiert (5. Stufe der Abfallhierarchie:
Beseitigung).
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Nachhaltiges Abfallmanagement
Die deutsche chemische Industrie bekennt sich ausdrücklich
zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Das bedeutet unter
anderem, dass die Entwicklung des Abfallaufkommens grund­sätzlich hinter dem Wirtschaftswachstum zurückbleiben sollte.
ENTKOPPLUNG DES ABFALLAUFKOMMENS (NETTO)
VON DER WIRTSCHAFTSLEISTUNG FÜR DEUTSCHLAND
INSGESAMT
1997 = 100 Prozent
Prozent
140
120
100
80
Bruttoinlandsprodukt, preisbereinigt
Abfallnettoaufkommen
60
40
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2012 .
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014
Innerhalb der Branche ist es gelungen, die Abfallmenge
und das Produktionswachstum zu entkoppeln. Die Chemie­
branche ist zwischen 2007 und 2012 insgesamt gewachsen, die
Gesamtabfallmenge in der chemischen Industrie stagnierte
jedoch bei durchschnittlich etwa 2,6 Millionen Tonnen pro
Jahr (Quellen: Umweltbundesamt, VCI). Die Menge an reinen
Beseitigungsabfällen ist sogar von rund 4 Millionen Tonnen im
Jahr 1995 um 80 Prozent auf knapp 0,8 Millionen Tonnen im
Jahr 2012 zurückgegangen (Erhebungen des VCI).
VERANTWORTUNG ALS PRODUKTHERSTELLER
Die chemische Industrie produziert nicht nur Vorprodukte
zur Weiterverarbeitung, sondern auch viele konsumentennahe Produkte. Auch hier nimmt die Branche ihre Herstellerverantwortung sehr ernst. Das Abfallrecht verpflichtet die
Chemieindustrie, Produkte und Produktionsprozesse möglichst abfallarm zu gestalten. So achten die Unternehmen der
chemischen Industrie bereits bei der Herstellung der Produkte
darauf, dass sie möglichst langlebig und gut verwertbar sind.
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Entsorgungswege
Trotz der großen Erfolge bei der Abfallvermeidung fallen
jedes Jahr produktionsbedingt immer noch circa 2,6 Millionen
Tonnen Abfall in der chemischen Industrie an (Stand 2012,
Quellen: Umweltbundesamt, VCI). Für diese hat die Chemie­
industrie zahlreiche innovative und erfolgreiche Entsorgungswege entwickelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den sogenannten „gefährlichen Abfällen“, die knapp 50 Prozent der
Gesamtabfallmenge in der Chemie ausmachen.
Auch weiterhin wird die Branche kontinuierlich daran
arbeiten, ihre Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungs­
konzepte zu verbessern. Ziel sind ökologisch und wirtschaftlich optimale Entsorgungswege.
RECHTLICHER RAHMEN MUSS STIMMEN
Die laufenden Kosten für die Abfallbewirtschaftung in der
deutschen chemischen Industrie betrugen im Jahr 2010 laut
Erhebung des Statistischen Bundesamtes jährlich über eine
halbe Milliarde Euro. Geeignete rechtliche Rahmenbedingun­
­gen für ein kosteneffizientes Abfallmanagement, verbunden
mit optimalen Entsorgungswegen, sind daher unabdingbar.
Entsprechend der Abfallhierarchie sind – je nach Abfallstrom –
sowohl die stoffliche Abfallverwertung (Recycling) als auch die
energetische Abfallverwertung geeignete Entsorgungswege.
Im Sinne eines nachhaltigen Abfallmanagements müssen bei
der Wahl des Entsorgungsweges neben technischen auch
ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte
gleichermaßen berücksichtigt werden. Unbürokratische
rechtliche Abgrenzungskriterien, insbesondere der Heiz­wert
des Abfalls, sind für einen reibungslosen Vollzug essenziell.
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Abfallvermeidung in der Produktion
und durch Produkte
Abfälle, die gar nicht erst entstehen, sind häufig die beste Form
des Ressourcenschutzes. In der chemischen Industrie gibt es
hierzu viele erfolgreiche Beispiele. So werden Abfälle im Pro­duktions­prozess minimiert, indem anfallende Nebenprodukte
direkt vor Ort wieder eingesetzt werden. Im Sinne einer Kreis­laufwirtschaft werden beispielsweise Verpackungen wie Fässer,
Paletten oder Kunststoffbehälter, wenn möglich, mehrfach
verwendet.
Generell sind Verfahren in der Chemieindustrie so konzipiert,
dass sie möglichst abfallarm sind. Besonders die Biotechnologie stellt sich hier zunehmend als Effizienzthema dar. Dort
wird in der Regel im wässrigen Medium, bei Normaldruck und
Normaltemperatur gearbeitet. Dies verhindert komplexe
Industrieabfälle.
Auch die Produkte der chemischen Industrie tragen dazu
bei, die Menge an Abfällen zu verringern. Farben und Lacke
reduzieren Korrosion und Verfall und erweitern die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern des täglichen Lebens. Bauchemische Produkte verlängern das Leben der gesamten Infrastruktur.
Und ohne geeignete Kunststoffverpackungen wäre etwa der
Anteil an Lebensmittelabfällen deutlich höher.
Auch Materialien für langlebige und somit abfallarme
Pro­dukte, etwa Kunststofffenster, die neue Akkugeneration,
Autoreifen oder Nanobeschichtungen, kommen aus der
Chemie. Gleiches gilt für leichte Materialien wie Verbundwerkstoffe für den Fahrzeugbau sowie für immer leistungsfähigere
Materialien, die dünnere Verpackungen ermöglichen.
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Umgang mit Verpackungen
Neben den Produkten selbst bietet die Chemieindustrie ihren
Kunden auch geeignete Lösungen im Verpackungsbereich,
insbesondere für Industrieverpackungen, an. Ziel dabei ist,
Verpackungen wiederzuverwenden beziehungsweise Ver­
packungsabfälle sinnvoll zu verwerten. Das umfangreiche,
fortlaufend aktualisierte „VCI-Handbuch für Verpackungen“
bietet hierzu zahlreiche Lösungsansätze. So verhindert bei­spielsweise die Rekonditionierung von Verpackungen, das
heißt deren Wiederinstandsetzung, dass diese überhaupt zu
Abfall werden. Dieser Ansatz wird innerhalb der Chemie –
wo immer möglich – intensiv verfolgt.
Ferner existieren etliche eigens für Industrieverpackungen
konzipierte Rücknahmesysteme. Die deutsche Pflanzenschutzindustrie hat beispielsweise zusammen mit dem Agrargroßhandel das Projekt „PAMIRA“ (Packmittel-Rücknahme Agrar)
ins Leben gerufen – ein System zur sicheren und umweltgerechten Erfassung und Verwertung restentleerter und
gespülter Verpackungen, die Pflanzenschutzmittel oder
Flüssigdüngemittel enthalten haben.
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Kunststoffe – zum Wegwerfen zu schade
Auch Kunststoffe haben noch einiges zu bieten, wenn sie am
Ende ihres Lebensweges angekommen sind: Die Abfallqualität entscheidet über den Verwertungsweg. Sortenreine und
saubere Kunststoffabfälle werden recycelt. Vermischte und
verschmutzte Kunststoffabfälle eignen sich aus ökologischen
und wirtschaftlichen Gründen häufig besser für die energe­
tische Verwertung.
Die Zahlen sprechen für sich: 2013 fielen in Deutschland
rund 5,7 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Hiervon wurden
99 Prozent stofflich und energetisch verwertet. Lediglich ein
Prozent wurde beseitigt.
Voraussetzung für eine intelligente und nachhaltige Verwertung von Kunststoffabfällen auf diesem hohen Niveau sind
ökologisch sinnvolle und bezahlbare Verwertungsverfahren.
Ein Recycling zum Selbstzweck nach dem Motto „Koste es,
was es wolle“ wäre kontraproduktiv.
KUNSTSTOFFABFÄLLE UND VERWERTUNG
Kilotonne
6.000
Verwertung gesamt
Werkstofflich
Rohstofflich
Energetisch
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
Die Verwertung von Kunststoffabfällen ist von 1999 bis
2013 stark angestiegen.
Quelle: Consultic Marketing & Industrieberatung GmbH
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2013 .
Abfall als Roh- und Brennstoffersatz
Abfallströme, die sich nach Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und technischer Aspekte als geeignet für die stoffliche Ver­wertung erweisen, werden einem Recyclingverfahren zuge­­führt.
Dadurch verringern die Unternehmen der chemischen Industrie
den Primärrohstoffeinsatz und leisten einen wichtigen Beitrag
zur Ressourcenschonung.
Abfallströme, die sich zum Beispiel wegen schwer abtrennbarer Verunreinigungen oder aufgrund eines passenden Heiz­wertes besser für die energetische Abfallverwertung eignen,
werden als Brennstoffersatz eingesetzt. Die dabei erzeugte
Energie wird auf effiziente Weise sowohl für die industrielle als
auch für die öffentliche Energieversorgung verwendet.
Solcher Abfall ersetzt Gas und Öl als Energieträger. Da
beide Ressourcen in der chemischen Industrie in erheblichem
Maße auch stofflich verwendet werden, verringert sich damit
auch der Primärrohstoffeinsatz. Die energetische Abfallver­
wertung kommt in der chemischen Industrie also quasi einer
stofflichen gleich.
Die industrielle energetische Verwertung zeichnet sich –
insbesondere in Industrieparks und an Verbundstandorten –
zudem dadurch aus, dass sie ohne lange Transportvorgänge
unmittelbar vor Ort erfolgt.
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Umgang mit gefährlichen Abfällen
Viele Abfälle der chemischen Industrie enthalten gefährliche
Stoffe, mit denen die Unternehmen besonders sorgfältig
umgehen müssen. Häufig ist die energieeffiziente Verbrennung die sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer
Sicht beste Verwertung von gefährlichem Abfall.
ENERGIE WIRD ERZEUGT, SCHADSTOFFE WERDEN ZERSTÖRT
Die deutsche chemische Industrie verfügt über zahlreiche
hochmoderne Sonderabfallverbrennungsanlagen. Diese
nutzen den Energieinhalt der gefährlichen Abfälle optimal,
indem sie Dampf und Strom mit hohen Wirkungsgraden
erzeugen. Das Verbrennen von gefährlichen Abfällen in dafür
geeigneten Anlagen trägt somit erheblich zum Ressourcenschutz bei. Die genehmigte Feuerungswärmeleistung der
(Sonder-)Abfallverbrennung der Chemie liegt in Deutschland
aktuell bei circa 650 MW (thermisch) und ersetzt damit ein
mittelgroßes Kohlekraftwerk entsprechender Größe. Beim
Verbrennen werden alle organischen Schadstoffe zerstört und
Aschen und Schlacken anschließend sicher entsorgt. Die
hiermit verbundenen Emissionen liegen deutlich unter den
gesetzlichen Anforderungen.
Bestimmte Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden,
können auch in dafür ausgelegten industriellen Anlagen
verbrannt werden. Durch die sogenannte „Mitverbrennung“
geeigneter Abfälle, zum Beispiel in Zementwerken, können
die Unternehmen ebenfalls wichtige Primärressourcen ein­sparen und einen Beitrag zum nachhaltigen Abfallmanagement leisten.
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Abfalldeponierung
Wenn alle anderen Entsorgungswege ausgereizt sind, steht
am Ende die Deponierung. Diese ist notwendig, um Schadstoffe langfristig und sicher aus der Kreislaufwirtschaft zu
entfernen. Deponiebeschaffenheit und -technik richten sich
nach dem Gefahrenpotenzial der Abfälle. Man unterscheidet
verschiedene Deponietypen: Hausmüll-, Sonderabfall- und
Untertagedeponien.
Die chemische Industrie betreibt zum Teil eigene Deponien
oder bedient sich, wenn notwendig, externer Deponiemöglichkeiten. Dies dient dem Schutz von Mensch und Umwelt.
Diskussionen über Deponierungsverbote müssen daher stets
mit Augenmaß geführt werden.
Aufgrund des ausgefeilten Abfallmanagements in Deutschland sind Deponierungsverbote überhaupt nur für ausgewählte
Abfallströme sinnvoll. Dazu zählen etwa nicht vorbehandelte
Siedlungsabfälle. Diese dürfen, wie seit Jahren erfolgreich in
Deutschland praktiziert, erst nach einer geeigneten Verwertung deponiert werden. Pauschale Deponierungsverbote für
bestimmte industrielle Abfallströme hingegen wären unverhältnismäßig und praktisch nicht realisierbar.
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Erfolgreich mit geltendem Recht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU gewährleisten
einen angemessenen Umgang mit Abfällen, wenn sie in den
Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden und der
Vollzug stimmt. Deutschland hat hier Vorbildcharakter. Bevor
also über neue Regelungen nachgedacht wird, sollte zunächst
ein EU-weit einheitlicher und konsequenter Vollzug des
geltenden Rechts sichergestellt werden.
Weitere abfallrechtliche Belastungen ergeben aus Sicht der
chemischen Industrie in Deutschland keinen Sinn. Insbesondere die Flexibilität bei der Wahl des Entsorgungsweges hat
sich als ökologisch und wirtschaftlich besonders erfolgreich
erwiesen.
Deshalb sprechen wir uns gegen weitere Verschärfungen
aus. Unsere Forderungen sind unter anderem:
Kein Flexibilitätsabbau bei der Wahl des Entsorgungsweges und keine hiermit verbundene Diskriminierung
der energetischen Abfallverwertung (z. B. durch Ver­brennungsverbote oder Verbrennungsabgaben).
eine Verschärfungen der bereits heute sehr
K
anspruchsvollen Herstellerverantwortung.
Keine undifferenzierten und pauschalen Deponierungsverbote für Industrieabfälle sowie Deponieabgaben.
Keine
Verschärfungen von Recyclingquoten und
hiermit verbundene Werkstoffdiskriminierungen und
Qualitätsverluste des Recyclingmaterials sowie keine
neuen Recyclingquoten.
Keine
neuen bürokratischen Belastungen beim
Abfallmanagement.
Keine Einschränkungen beim Einsatz von Neben­
produkten.
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19
IMPRESSUM: Verband der Chemischen Industrie e. V., Mainzer Landstraße 55,
60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2556-0, Telefax: +49 69 2556-1612,
E-Mail: [email protected] FOTONACHWEIS: ©currenta; Fotolia: ©eyetronic,
©Marco2811, ©Sven Petersen; ©PAMIRA; Panthermedia: ©sina; ©VCI
AUFLAGE: 3.000 STAND: August 2015.
Weitere Informationen auch im Internet: www.vci.de
Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft.
Getragen von:
Wirtschaftsverband VCI, Gewerkschaft
IG BCE und Arbeitgeberverband BAVC