Abfallmanagement in der chemischen Industrie 2 INHALT Vorwort4 Abfall aus rechtlicher Sicht 5 Die Abfallhierarchie 6 Nachhaltiges Abfallmanagement 8 Entsorgungswege9 Abfallvermeidung in der Produktion und durch Produkte 10 Umgang mit Verpackungen 11 Kunststoffe – zum Wegwerfen zu schade 12 Abfall als Roh- und Brennstoffersatz 13 Umgang mit gefährlichen Abfällen 14 Abfalldeponierung15 Erfolgreich mit geltendem Recht 16 3 VORWORT Abfall als Ressource Ob Haus- oder Sperrmüll, Industrie-, Gewerbe- oder Bauabfälle – täglich wird in Deutschland durchschnittlich etwa eine Million Tonnen Abfall produziert. Doch zum Wegwerfen ist er meist viel zu kostbar. Denn häufig enthält Abfall wertvolle Stoffe oder hat einen hohen Energiegehalt. Beides kann effektiv genutzt werden, um natürliche Ressourcen zu schonen. DEUTSCHLAND IST GUT AUFGESTELLT Mit der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und ihren Tochterrichtlinien hat die EU einen anspruchsvollen Rahmen für die Abfallwirtschaft vorgegeben. Dieser wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinem untergesetzlichen Regelwerk in geeigneter Weise umgesetzt. Das Regelwerk greift. Deutschland ist sowohl hinsichtlich der Verwertung als auch hinsichtlich der Vermeidung von Abfällen gut aufgestellt. Neue Regelungen sind daher grundsätzlich nicht notwendig. In einigen EU-Mitgliedstaaten hingegen besteht allerdings bei der Implementierung und beim Vollzug noch Handlungsbedarf. Verband der Chemischen Industrie e. V. 4 Abfall aus rechtlicher Sicht Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen, die einen Nutzen haben („Abfälle zur Verwertung“), und Abfällen ohne weiteren Nutzen („Abfälle zur Beseitigung“). Die Verwertung von Abfällen kann sowohl stofflich – durch Rückgewinnung der enthaltenen Rohstoffe – als auch energetisch – durch Nutzung der enthaltenen Energie – erfolgen. Unter „Beseitigung“ versteht man die Deponierung oder die Verbrennung ohne Energiegewinnung. Eine weitere Unterteilung erfolgt nach der Gefährlichkeit. Ist Abfall zum Beispiel giftig, ätzend oder explosiv, spricht man von „gefährlichem Abfall“ (umgangssprachlich „Sondermüll“). Andernfalls handelt es sich um „nicht gefährlichen Abfall“. Die jeweilige Einstufung erfolgt in Anlehnung an das Chemikalienrecht. Substanzen, die bei einem Produktionsprozess nebenher anfallen und weiterverwendet werden können, sind aus rechtlicher Sicht grundsätzlich kein Abfall, sondern „Nebenprodukte“. Sie unterliegen daher nicht dem Abfallrecht. 5 Die Abfallhierarchie Die sogenannte „Abfallhierarchie“ beschreibt in fünf Stufen, wie mit Abfall umzugehen ist. Danach stehen die Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft in folgender grundsätzlicher Rangordnung: 1. Vermeidung von Abfällen 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Sonstige Verwertung (insbesondere energetisch) 5. Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung ohne Energiegewinnung) Die Abfallhierarchie ist ausdrücklich flexibel gestaltet: Die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz erlauben, nach Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Folgen sowie unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit von der Hierarchie abzuweichen. Um diesen Abwägungsprozess in der Praxis zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber ein Heizwertkriterium von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm festgeschrieben. Abfälle, die diesen Heizwert überschreiten, gelten als energetisch gut verwertbar und können grundsätzlich als Brennstoff eingesetzt werden. 6 EIN BEISPIEL AUS DEM ALLTAG Hat eine Hose ein Loch, so versucht man zunächst, es zu stopfen, anstatt das Kleidungsstück wegzuwerfen (1. Stufe der Abfallhierarchie: Abfallvermeidung). Wenn die Hose dem Besitzer nicht mehr gefällt oder nicht mehr brauchbar ist, wird sie zu Abfall und kommt beispielsweise in einen Altkleidercontainer. Im besten Fall wird sie aufbereitet und als Hose weiterverwendet (2. Stufe der Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwendung). Ist das nicht möglich, werden vielleicht Putzlappen oder Dämmstoffe aus ihr hergestellt (3. Stufe der Abfallhierarchie: Recycling). Wenn die Hose so stark beschädigt ist, dass eine Verbrennung unter Gewinnung von Energie sinnvoller ist als eine werkstoffliche Verwertung, greift die Flexibilität der Hierarchie: Die Hose wird dann nicht recycelt, sondern energetisch verwertet (4. Stufe der Abfallhierarchie: Sonstige Verwertung). Die nicht mehr verwendbaren Verbrennungsrückstände werden schließlich deponiert (5. Stufe der Abfallhierarchie: Beseitigung). 7 Nachhaltiges Abfallmanagement Die deutsche chemische Industrie bekennt sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Das bedeutet unter anderem, dass die Entwicklung des Abfallaufkommens grundsätzlich hinter dem Wirtschaftswachstum zurückbleiben sollte. ENTKOPPLUNG DES ABFALLAUFKOMMENS (NETTO) VON DER WIRTSCHAFTSLEISTUNG FÜR DEUTSCHLAND INSGESAMT 1997 = 100 Prozent Prozent 140 120 100 80 Bruttoinlandsprodukt, preisbereinigt Abfallnettoaufkommen 60 40 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2012 . Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Innerhalb der Branche ist es gelungen, die Abfallmenge und das Produktionswachstum zu entkoppeln. Die Chemie branche ist zwischen 2007 und 2012 insgesamt gewachsen, die Gesamtabfallmenge in der chemischen Industrie stagnierte jedoch bei durchschnittlich etwa 2,6 Millionen Tonnen pro Jahr (Quellen: Umweltbundesamt, VCI). Die Menge an reinen Beseitigungsabfällen ist sogar von rund 4 Millionen Tonnen im Jahr 1995 um 80 Prozent auf knapp 0,8 Millionen Tonnen im Jahr 2012 zurückgegangen (Erhebungen des VCI). VERANTWORTUNG ALS PRODUKTHERSTELLER Die chemische Industrie produziert nicht nur Vorprodukte zur Weiterverarbeitung, sondern auch viele konsumentennahe Produkte. Auch hier nimmt die Branche ihre Herstellerverantwortung sehr ernst. Das Abfallrecht verpflichtet die Chemieindustrie, Produkte und Produktionsprozesse möglichst abfallarm zu gestalten. So achten die Unternehmen der chemischen Industrie bereits bei der Herstellung der Produkte darauf, dass sie möglichst langlebig und gut verwertbar sind. 8 Entsorgungswege Trotz der großen Erfolge bei der Abfallvermeidung fallen jedes Jahr produktionsbedingt immer noch circa 2,6 Millionen Tonnen Abfall in der chemischen Industrie an (Stand 2012, Quellen: Umweltbundesamt, VCI). Für diese hat die Chemie industrie zahlreiche innovative und erfolgreiche Entsorgungswege entwickelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den sogenannten „gefährlichen Abfällen“, die knapp 50 Prozent der Gesamtabfallmenge in der Chemie ausmachen. Auch weiterhin wird die Branche kontinuierlich daran arbeiten, ihre Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungs konzepte zu verbessern. Ziel sind ökologisch und wirtschaftlich optimale Entsorgungswege. RECHTLICHER RAHMEN MUSS STIMMEN Die laufenden Kosten für die Abfallbewirtschaftung in der deutschen chemischen Industrie betrugen im Jahr 2010 laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes jährlich über eine halbe Milliarde Euro. Geeignete rechtliche Rahmenbedingun gen für ein kosteneffizientes Abfallmanagement, verbunden mit optimalen Entsorgungswegen, sind daher unabdingbar. Entsprechend der Abfallhierarchie sind – je nach Abfallstrom – sowohl die stoffliche Abfallverwertung (Recycling) als auch die energetische Abfallverwertung geeignete Entsorgungswege. Im Sinne eines nachhaltigen Abfallmanagements müssen bei der Wahl des Entsorgungsweges neben technischen auch ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Unbürokratische rechtliche Abgrenzungskriterien, insbesondere der Heizwert des Abfalls, sind für einen reibungslosen Vollzug essenziell. 9 Abfallvermeidung in der Produktion und durch Produkte Abfälle, die gar nicht erst entstehen, sind häufig die beste Form des Ressourcenschutzes. In der chemischen Industrie gibt es hierzu viele erfolgreiche Beispiele. So werden Abfälle im Produktionsprozess minimiert, indem anfallende Nebenprodukte direkt vor Ort wieder eingesetzt werden. Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft werden beispielsweise Verpackungen wie Fässer, Paletten oder Kunststoffbehälter, wenn möglich, mehrfach verwendet. Generell sind Verfahren in der Chemieindustrie so konzipiert, dass sie möglichst abfallarm sind. Besonders die Biotechnologie stellt sich hier zunehmend als Effizienzthema dar. Dort wird in der Regel im wässrigen Medium, bei Normaldruck und Normaltemperatur gearbeitet. Dies verhindert komplexe Industrieabfälle. Auch die Produkte der chemischen Industrie tragen dazu bei, die Menge an Abfällen zu verringern. Farben und Lacke reduzieren Korrosion und Verfall und erweitern die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern des täglichen Lebens. Bauchemische Produkte verlängern das Leben der gesamten Infrastruktur. Und ohne geeignete Kunststoffverpackungen wäre etwa der Anteil an Lebensmittelabfällen deutlich höher. Auch Materialien für langlebige und somit abfallarme Produkte, etwa Kunststofffenster, die neue Akkugeneration, Autoreifen oder Nanobeschichtungen, kommen aus der Chemie. Gleiches gilt für leichte Materialien wie Verbundwerkstoffe für den Fahrzeugbau sowie für immer leistungsfähigere Materialien, die dünnere Verpackungen ermöglichen. 10 Umgang mit Verpackungen Neben den Produkten selbst bietet die Chemieindustrie ihren Kunden auch geeignete Lösungen im Verpackungsbereich, insbesondere für Industrieverpackungen, an. Ziel dabei ist, Verpackungen wiederzuverwenden beziehungsweise Ver packungsabfälle sinnvoll zu verwerten. Das umfangreiche, fortlaufend aktualisierte „VCI-Handbuch für Verpackungen“ bietet hierzu zahlreiche Lösungsansätze. So verhindert beispielsweise die Rekonditionierung von Verpackungen, das heißt deren Wiederinstandsetzung, dass diese überhaupt zu Abfall werden. Dieser Ansatz wird innerhalb der Chemie – wo immer möglich – intensiv verfolgt. Ferner existieren etliche eigens für Industrieverpackungen konzipierte Rücknahmesysteme. Die deutsche Pflanzenschutzindustrie hat beispielsweise zusammen mit dem Agrargroßhandel das Projekt „PAMIRA“ (Packmittel-Rücknahme Agrar) ins Leben gerufen – ein System zur sicheren und umweltgerechten Erfassung und Verwertung restentleerter und gespülter Verpackungen, die Pflanzenschutzmittel oder Flüssigdüngemittel enthalten haben. 11 Kunststoffe – zum Wegwerfen zu schade Auch Kunststoffe haben noch einiges zu bieten, wenn sie am Ende ihres Lebensweges angekommen sind: Die Abfallqualität entscheidet über den Verwertungsweg. Sortenreine und saubere Kunststoffabfälle werden recycelt. Vermischte und verschmutzte Kunststoffabfälle eignen sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen häufig besser für die energe tische Verwertung. Die Zahlen sprechen für sich: 2013 fielen in Deutschland rund 5,7 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Hiervon wurden 99 Prozent stofflich und energetisch verwertet. Lediglich ein Prozent wurde beseitigt. Voraussetzung für eine intelligente und nachhaltige Verwertung von Kunststoffabfällen auf diesem hohen Niveau sind ökologisch sinnvolle und bezahlbare Verwertungsverfahren. Ein Recycling zum Selbstzweck nach dem Motto „Koste es, was es wolle“ wäre kontraproduktiv. KUNSTSTOFFABFÄLLE UND VERWERTUNG Kilotonne 6.000 Verwertung gesamt Werkstofflich Rohstofflich Energetisch 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Die Verwertung von Kunststoffabfällen ist von 1999 bis 2013 stark angestiegen. Quelle: Consultic Marketing & Industrieberatung GmbH 12 2013 . Abfall als Roh- und Brennstoffersatz Abfallströme, die sich nach Abwägung ökologischer, wirtschaftlicher und technischer Aspekte als geeignet für die stoffliche Verwertung erweisen, werden einem Recyclingverfahren zugeführt. Dadurch verringern die Unternehmen der chemischen Industrie den Primärrohstoffeinsatz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Abfallströme, die sich zum Beispiel wegen schwer abtrennbarer Verunreinigungen oder aufgrund eines passenden Heizwertes besser für die energetische Abfallverwertung eignen, werden als Brennstoffersatz eingesetzt. Die dabei erzeugte Energie wird auf effiziente Weise sowohl für die industrielle als auch für die öffentliche Energieversorgung verwendet. Solcher Abfall ersetzt Gas und Öl als Energieträger. Da beide Ressourcen in der chemischen Industrie in erheblichem Maße auch stofflich verwendet werden, verringert sich damit auch der Primärrohstoffeinsatz. Die energetische Abfallver wertung kommt in der chemischen Industrie also quasi einer stofflichen gleich. Die industrielle energetische Verwertung zeichnet sich – insbesondere in Industrieparks und an Verbundstandorten – zudem dadurch aus, dass sie ohne lange Transportvorgänge unmittelbar vor Ort erfolgt. 13 Umgang mit gefährlichen Abfällen Viele Abfälle der chemischen Industrie enthalten gefährliche Stoffe, mit denen die Unternehmen besonders sorgfältig umgehen müssen. Häufig ist die energieeffiziente Verbrennung die sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht beste Verwertung von gefährlichem Abfall. ENERGIE WIRD ERZEUGT, SCHADSTOFFE WERDEN ZERSTÖRT Die deutsche chemische Industrie verfügt über zahlreiche hochmoderne Sonderabfallverbrennungsanlagen. Diese nutzen den Energieinhalt der gefährlichen Abfälle optimal, indem sie Dampf und Strom mit hohen Wirkungsgraden erzeugen. Das Verbrennen von gefährlichen Abfällen in dafür geeigneten Anlagen trägt somit erheblich zum Ressourcenschutz bei. Die genehmigte Feuerungswärmeleistung der (Sonder-)Abfallverbrennung der Chemie liegt in Deutschland aktuell bei circa 650 MW (thermisch) und ersetzt damit ein mittelgroßes Kohlekraftwerk entsprechender Größe. Beim Verbrennen werden alle organischen Schadstoffe zerstört und Aschen und Schlacken anschließend sicher entsorgt. Die hiermit verbundenen Emissionen liegen deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen. Bestimmte Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, können auch in dafür ausgelegten industriellen Anlagen verbrannt werden. Durch die sogenannte „Mitverbrennung“ geeigneter Abfälle, zum Beispiel in Zementwerken, können die Unternehmen ebenfalls wichtige Primärressourcen einsparen und einen Beitrag zum nachhaltigen Abfallmanagement leisten. 14 Abfalldeponierung Wenn alle anderen Entsorgungswege ausgereizt sind, steht am Ende die Deponierung. Diese ist notwendig, um Schadstoffe langfristig und sicher aus der Kreislaufwirtschaft zu entfernen. Deponiebeschaffenheit und -technik richten sich nach dem Gefahrenpotenzial der Abfälle. Man unterscheidet verschiedene Deponietypen: Hausmüll-, Sonderabfall- und Untertagedeponien. Die chemische Industrie betreibt zum Teil eigene Deponien oder bedient sich, wenn notwendig, externer Deponiemöglichkeiten. Dies dient dem Schutz von Mensch und Umwelt. Diskussionen über Deponierungsverbote müssen daher stets mit Augenmaß geführt werden. Aufgrund des ausgefeilten Abfallmanagements in Deutschland sind Deponierungsverbote überhaupt nur für ausgewählte Abfallströme sinnvoll. Dazu zählen etwa nicht vorbehandelte Siedlungsabfälle. Diese dürfen, wie seit Jahren erfolgreich in Deutschland praktiziert, erst nach einer geeigneten Verwertung deponiert werden. Pauschale Deponierungsverbote für bestimmte industrielle Abfallströme hingegen wären unverhältnismäßig und praktisch nicht realisierbar. 15 Erfolgreich mit geltendem Recht Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU gewährleisten einen angemessenen Umgang mit Abfällen, wenn sie in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden und der Vollzug stimmt. Deutschland hat hier Vorbildcharakter. Bevor also über neue Regelungen nachgedacht wird, sollte zunächst ein EU-weit einheitlicher und konsequenter Vollzug des geltenden Rechts sichergestellt werden. Weitere abfallrechtliche Belastungen ergeben aus Sicht der chemischen Industrie in Deutschland keinen Sinn. Insbesondere die Flexibilität bei der Wahl des Entsorgungsweges hat sich als ökologisch und wirtschaftlich besonders erfolgreich erwiesen. Deshalb sprechen wir uns gegen weitere Verschärfungen aus. Unsere Forderungen sind unter anderem: Kein Flexibilitätsabbau bei der Wahl des Entsorgungsweges und keine hiermit verbundene Diskriminierung der energetischen Abfallverwertung (z. B. durch Verbrennungsverbote oder Verbrennungsabgaben). eine Verschärfungen der bereits heute sehr K anspruchsvollen Herstellerverantwortung. Keine undifferenzierten und pauschalen Deponierungsverbote für Industrieabfälle sowie Deponieabgaben. Keine Verschärfungen von Recyclingquoten und hiermit verbundene Werkstoffdiskriminierungen und Qualitätsverluste des Recyclingmaterials sowie keine neuen Recyclingquoten. Keine neuen bürokratischen Belastungen beim Abfallmanagement. Keine Einschränkungen beim Einsatz von Neben produkten. 16 17 18 19 IMPRESSUM: Verband der Chemischen Industrie e. V., Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2556-0, Telefax: +49 69 2556-1612, E-Mail: [email protected] FOTONACHWEIS: ©currenta; Fotolia: ©eyetronic, ©Marco2811, ©Sven Petersen; ©PAMIRA; Panthermedia: ©sina; ©VCI AUFLAGE: 3.000 STAND: August 2015. Weitere Informationen auch im Internet: www.vci.de Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft. Getragen von: Wirtschaftsverband VCI, Gewerkschaft IG BCE und Arbeitgeberverband BAVC
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