BNY Mellon Compass Fund Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d’Investissement à Capital Variable, SICAV) EINLADUNG ZU EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Luxemburg, 15. Dezember 2015 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, Wir möchten Sie hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „außerordentliche Hauptversammlung“) der Anteilinhaber des BNY Mellon Compass Fund (die „Gesellschaft”) einladen, die am 28. Dezember 2015 um 11.15 Uhr (Luxemburger Zeit) am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft eingeladen. Die Tagesordnung ist wie folgt. TAGESORDNUNG Tagesordnungspunkt der außerordentliche Hauptversammlung: 1. Änderung von Artikel 1 der Satzung der Gesellschaft (die "Satzung") wie folgt mit Wirkung ab dem 1. Februar 2016 (einschließlich): "Zwischen den Zeichnern und allen, welche Inhaber von nachfolgend ausgegebenen Anteilen werden, besteht eine Aktiengesellschaft („société anonyme“) in der Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („société d'investissement à capital variable“) unter dem Namen „Oddo Compass “ (die „Gesellschaft“).“ Ein Entwurf der geänderten Satzung ist auf Anfrage kostenfrei am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft erhältlich (Tel.: +352 3410-2062 / Fax: +352 46 26 85 825). ABSTIMMUNG Außerordentliche Hauptversammlung: Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte sind nur dann rechtsgültig, ist wenn mindestens fünfzig Prozent (50%) der von der Gesellschaft ausgegebenen Anteile vertreten sind und wenn diese mit einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der bei der Versammlung abgegebenen gültigen Stimmen verabschiedet werden. Nicht als abgegebene Stimmen gezählt werden Stimmen von Anteilen, deren Anteilinhaber nicht an der Abstimmung teilgenommen oder aber sich enthalten oder einen leeren oder ungültigen Stimmzettel abgegeben haben. Ausschlaggebend für Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind die von der Gesellschaft ausgegebenen und zwei Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung um 17.00 (Luxemburger Zeit) („Stichzeitpunkt“) im Umlauf befindlichen Anteile. Maßgeblich für die Berechtigung eines Anteilinhabers zur Teilnahme an und Stimmabgabe bei der außerordentlichen Hauptversammlung sind die vom betreffenden Anteilinhaber zum Stichzeitpunkt gehaltenen Anteile. Ist bei der außerordentlichen Hauptversammlung keine Beschlussfähigkeit gegeben, erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Satzung die Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung zur selben Tagesordnung durch Veröffentlichung von zwei Mitteilungen im Abstand von mindestens fünfzehn (15) Tagen und fünfzehn (15) Tage vor der zweiten außerordentlichen Hauptversammlung im Mémorial und zwei Luxemburger Sitz: European Bank and Business Center, 6C, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.:+352 3410-2062, Fax +352 46 26 85 825, R.C.S. Luxemburg Nr. B 67 580 Zeitungen. Bei der neu einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung ist für die Beschlussfähigkeit keine Mindestbeteiligung erforderlich und jeder Beschluss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen verabschiedet werden. Allgemeine Bestimmungen Anteilinhaber können ihre Stimme persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abgeben. Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Anteilinhaber der Gesellschaft sein, muss aber als Ihr Vertreter bei der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Anteilinhaber, denen die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung nicht möglich ist, werden gebeten, die beigefügte Stimmrechtsvollmacht auszufüllen und ordnungsgemäß unterzeichnet an den eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft zurückzusenden. Um gültig zu sein, müssen Stimmrechtsvollmachten spätestens bis zum 24. Dezember 2015, 12.00 Uhr, zunächst per Fax (Fax +352 46 26 85 825) und anschließend per Post zu Händen von Frau Christine Schuebel , J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A., European Bank and Business Center (Building C), 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg, eingegangen sein. Zur Erleichterung der Organisation werden Anteilinhaber, die persönlich teilnehmen wollen, gebeten, dies Frau Christine Schuebel (Tel +352 3410 2062 oder Fax +352 46 26 85 825) spätestens drei Kalendertage vor der Versammlung oder der neu einberufenen Versammlung mitzuteilen. Die Stimmrechtsvollmacht behält für jede wieder aufgenommene, vertagte oder neu einberufene außerordentliche Hauptversammlung sowie bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Mit freundlichen Grüßen Der Verwaltungsrat Sitz: European Bank and Business Center, 6C, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.:+352 3410-2062, Fax +352 46 26 85 825, R.C.S. Luxemburg Nr. B 67 580
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