Einheit 1 - Institut für Recht der Wirtschaft, Ordinariat für Privat

INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT
ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT
o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger
Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A.
PFLICHTÜBUNG AUS UNTERNEHMENSRECHT
Einheit I
SS 2016 – Do 10.03.2016
Themen: FAGG, Firma, KG, KSchG, Unternehmereigenschaft,
unternehmensbezogene Geschäfte, Verein
Der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau ist ein Verein mit Sitz in Wien, der aus fünfzehn
ehemaligen Schul- und Studienkollegen besteht, die alle leidenschaftliche Eishockeyfans
sind. Einmal jährlich organisiert der Verein ein großes Fest für seine Mitglieder, zu dem auch
Familienangehörige und Verwandte eingeladen sind und welches mit den Mitgliedsbeiträgen
der Vereinsmitglieder finanziert wird. Um für die musikalische Untermalung des Festes zu
sorgen, wird eine Stereoanlage um EUR 800,- (inkl. USt) bei der DJ-set & Music
Equipment GmbH gekauft, welche vereinbarungsgemäß vier Wochen vor dem Fest geliefert
und ohne weitere Untersuchung seitens des Vereins gelagert wird. Als die Anlage am Tag
des Festes aus der Verpackung genommen wird, stellt sich jedoch heraus, dass das Gerät
auf Grund eines Fabrikationsfehlers nicht funktionsfähig ist. Als sich der Vereinsvorstand bei
der DJ-set & Music Equipment GmbH beschwert und den Austausch der Anlage fordert,
entgegnet diese, dass die Meldung viel zu spät sei und dass sie daher keinen Austausch des
Gerätes vornehmen würde.
a) Kann der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau Rechte aus Gewährleistung
wegen der Stereoanlage geltend machen? Kann die DJ-set & Music Equipment
GmbH die Regelungen über die Mängelrüge entgegenhalten?
Der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau entscheidet sich im November 2015 dazu, die
Idee eines Mitglieds umzusetzen und bietet seit dem – über eine spezielle Internetplattform –
Schlüsselanhänger in der Form von Eishockeyschlägern zu einem Preis von EUR 5,- (inkl.
USt) an. Die Verkäufe halten sich bis März 2016 noch in Grenzen, was den
Vereinsmitgliedern aber egal ist, solange die Produktionskosten gedeckt sind. Der
Eishockeytrainer Lars Lässig kauft fünfzig von diesen Anhängern über die Internetplattform.
Er hat vor, diese als „Einsteigergeschenk“ zu verteilen, falls er von zukünftigen Schülern für
Trainingsstunden gebucht wird. Eine Woche nach der Lieferung der Anhänger findet er diese
Idee aber nicht mehr gut und will sein Geld zurück haben. Ebenso kauft die Pensionistin
Jutta Jung fünfzehn dieser Schlüsselanhänger über die Internetplattform, um sie an ihre
Angehörigen zu verteilen. Als diese vom Design der Produkte aber nicht begeistert sind,
fordert auch sie eine Woche nach Erhalt der Anhänger ihr Geld zurück.
b) Darf ein Verein darauf gerichtet sein, Gewinne zu erwirtschaften?
c) Können sich Lars oder Jutta bei ihren Forderungen auf das FAGG oder das KSchG
stützen?
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Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A.
Jutta Jung will wieder in das Wirtschaftsleben einsteigen und sich als „Lifestyle und HighSociety-Gastronomin“ selbständig machen; eine dahingehende Ausbildung oder Befähigung
kann sie allerdings nicht nachweisen. Zur Einrichtung ihres noblen Restaurants in der Wiener
Innenstadt bestellt sie bei Udofried Ulk, dem einzigen Komplementär der Michl Huber
Interieur & Design KG, einen großen Tisch um EUR 4.000,- (inkl. USt), der nach ihren
individuellen Vorstellungen speziell für das Restaurant hergestellt werden soll. Eine Woche
später gibt sie die Reparatur eines barocken Spiegels (Wert EUR 10.000,-), der sich seit
Jahren im Familienbesitz befindet, um EUR 3.000,- (inkl. USt) in Auftrag, wobei der Betrag
sofort beglichen wird. Als der Tisch vereinbarungsgemäß geliefert wird, verweigert Jutta
Jung ohne jede Begründung die Zahlung für den Tisch. Daraufhin erklärt Udofried Ulk, dass
er den Spiegel erst bei Zahlung von Jutta Jung herausgeben werde.
d) Benötigt Jutta als Betreiberin eines Restaurants eine Gewerbeberechtigung? Hat
dies eine Auswirkung auf Ihre Lösung des Falles aus unternehmensrechtlicher Sicht?
e) Kann Jutta von der Michl Huber Interieur & Design KG die Herausgabe des
Spiegels verlangen oder kann sich die KG auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen?
f) Könnte Jutta auch Udofried auf Herausgabe des Spiegels klagen?
g) Ist die Firma Michl Huber Interieur & Design KG zulässig?
Gleichzeitig will sich Jutta ins Firmenbuch eintragen lassen, um endlich eine Firma führen zu
können. Dazu schwebt ihr die Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. vor.
h) Ist die Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. zulässig?
Ein halbes Jahr danach stirbt Juttas reicher Onkel Franz völlig unerwartet und vermacht ihr
sein gesamtes Vermögen. Jutta hat daher kein Interesse mehr an der Fortführung des
Restaurants und will den Betrieb einstellen. Zu diesem Zweck verkauft sie unter Verwendung
der Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. alle Küchengegenstände an die
Stefan Maier OG, da sie keinen Nutzen mehr dafür hat. Nach vereinbarungsgemäßer
Abwicklung dieser Verträge und dem Verkauf von sämtlichen zum Unternehmen gehörenden
Gegenständen, fällt Jutta auf, dass sie für eine in ihrer Wohnung genutzte italienische
Kaffeemaschine keine Verwendung mehr hat. Diese wird in der Folge ebenso unter
Verwendung der Firma an die Stefan Maier OG verkauft; zum vereinbarten Übergabetermin
wird diese jedoch nicht abgeholt. Jutta ist außer sich und droht, die Kaffeemaschine
anderweitig zu Geld zu machen und notfalls selbst zu verkaufen, da die Stefan Maier OG ja
offensichtlich kein Interesse daran habe.
i)
Kann Jutta aus dem Annahmeverzug der Stefan Maier OG irgendwelche Rechte
ableiten? Macht es einen Unterschied, ob sie noch im Firmenbuch eingetragen ist
oder nicht?
Basisliteratur:


Krejci, Unternehmensrecht5 (2013): 4-71, 115-142, 311-325, 379-406
Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht4 (2016): 50, 150-156,191-198
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