INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A. PFLICHTÜBUNG AUS UNTERNEHMENSRECHT Einheit I SS 2016 – Do 10.03.2016 Themen: FAGG, Firma, KG, KSchG, Unternehmereigenschaft, unternehmensbezogene Geschäfte, Verein Der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau ist ein Verein mit Sitz in Wien, der aus fünfzehn ehemaligen Schul- und Studienkollegen besteht, die alle leidenschaftliche Eishockeyfans sind. Einmal jährlich organisiert der Verein ein großes Fest für seine Mitglieder, zu dem auch Familienangehörige und Verwandte eingeladen sind und welches mit den Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder finanziert wird. Um für die musikalische Untermalung des Festes zu sorgen, wird eine Stereoanlage um EUR 800,- (inkl. USt) bei der DJ-set & Music Equipment GmbH gekauft, welche vereinbarungsgemäß vier Wochen vor dem Fest geliefert und ohne weitere Untersuchung seitens des Vereins gelagert wird. Als die Anlage am Tag des Festes aus der Verpackung genommen wird, stellt sich jedoch heraus, dass das Gerät auf Grund eines Fabrikationsfehlers nicht funktionsfähig ist. Als sich der Vereinsvorstand bei der DJ-set & Music Equipment GmbH beschwert und den Austausch der Anlage fordert, entgegnet diese, dass die Meldung viel zu spät sei und dass sie daher keinen Austausch des Gerätes vornehmen würde. a) Kann der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau Rechte aus Gewährleistung wegen der Stereoanlage geltend machen? Kann die DJ-set & Music Equipment GmbH die Regelungen über die Mängelrüge entgegenhalten? Der Eishockey-Verein Puck & Spiel Lobau entscheidet sich im November 2015 dazu, die Idee eines Mitglieds umzusetzen und bietet seit dem – über eine spezielle Internetplattform – Schlüsselanhänger in der Form von Eishockeyschlägern zu einem Preis von EUR 5,- (inkl. USt) an. Die Verkäufe halten sich bis März 2016 noch in Grenzen, was den Vereinsmitgliedern aber egal ist, solange die Produktionskosten gedeckt sind. Der Eishockeytrainer Lars Lässig kauft fünfzig von diesen Anhängern über die Internetplattform. Er hat vor, diese als „Einsteigergeschenk“ zu verteilen, falls er von zukünftigen Schülern für Trainingsstunden gebucht wird. Eine Woche nach der Lieferung der Anhänger findet er diese Idee aber nicht mehr gut und will sein Geld zurück haben. Ebenso kauft die Pensionistin Jutta Jung fünfzehn dieser Schlüsselanhänger über die Internetplattform, um sie an ihre Angehörigen zu verteilen. Als diese vom Design der Produkte aber nicht begeistert sind, fordert auch sie eine Woche nach Erhalt der Anhänger ihr Geld zurück. b) Darf ein Verein darauf gerichtet sein, Gewinne zu erwirtschaften? c) Können sich Lars oder Jutta bei ihren Forderungen auf das FAGG oder das KSchG stützen? 1 INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki, B.A. Jutta Jung will wieder in das Wirtschaftsleben einsteigen und sich als „Lifestyle und HighSociety-Gastronomin“ selbständig machen; eine dahingehende Ausbildung oder Befähigung kann sie allerdings nicht nachweisen. Zur Einrichtung ihres noblen Restaurants in der Wiener Innenstadt bestellt sie bei Udofried Ulk, dem einzigen Komplementär der Michl Huber Interieur & Design KG, einen großen Tisch um EUR 4.000,- (inkl. USt), der nach ihren individuellen Vorstellungen speziell für das Restaurant hergestellt werden soll. Eine Woche später gibt sie die Reparatur eines barocken Spiegels (Wert EUR 10.000,-), der sich seit Jahren im Familienbesitz befindet, um EUR 3.000,- (inkl. USt) in Auftrag, wobei der Betrag sofort beglichen wird. Als der Tisch vereinbarungsgemäß geliefert wird, verweigert Jutta Jung ohne jede Begründung die Zahlung für den Tisch. Daraufhin erklärt Udofried Ulk, dass er den Spiegel erst bei Zahlung von Jutta Jung herausgeben werde. d) Benötigt Jutta als Betreiberin eines Restaurants eine Gewerbeberechtigung? Hat dies eine Auswirkung auf Ihre Lösung des Falles aus unternehmensrechtlicher Sicht? e) Kann Jutta von der Michl Huber Interieur & Design KG die Herausgabe des Spiegels verlangen oder kann sich die KG auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen? f) Könnte Jutta auch Udofried auf Herausgabe des Spiegels klagen? g) Ist die Firma Michl Huber Interieur & Design KG zulässig? Gleichzeitig will sich Jutta ins Firmenbuch eintragen lassen, um endlich eine Firma führen zu können. Dazu schwebt ihr die Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. vor. h) Ist die Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. zulässig? Ein halbes Jahr danach stirbt Juttas reicher Onkel Franz völlig unerwartet und vermacht ihr sein gesamtes Vermögen. Jutta hat daher kein Interesse mehr an der Fortführung des Restaurants und will den Betrieb einstellen. Zu diesem Zweck verkauft sie unter Verwendung der Firma Jutta Jung Ristorante e Cucina Italiana e.U. alle Küchengegenstände an die Stefan Maier OG, da sie keinen Nutzen mehr dafür hat. Nach vereinbarungsgemäßer Abwicklung dieser Verträge und dem Verkauf von sämtlichen zum Unternehmen gehörenden Gegenständen, fällt Jutta auf, dass sie für eine in ihrer Wohnung genutzte italienische Kaffeemaschine keine Verwendung mehr hat. Diese wird in der Folge ebenso unter Verwendung der Firma an die Stefan Maier OG verkauft; zum vereinbarten Übergabetermin wird diese jedoch nicht abgeholt. Jutta ist außer sich und droht, die Kaffeemaschine anderweitig zu Geld zu machen und notfalls selbst zu verkaufen, da die Stefan Maier OG ja offensichtlich kein Interesse daran habe. i) Kann Jutta aus dem Annahmeverzug der Stefan Maier OG irgendwelche Rechte ableiten? Macht es einen Unterschied, ob sie noch im Firmenbuch eingetragen ist oder nicht? Basisliteratur: Krejci, Unternehmensrecht5 (2013): 4-71, 115-142, 311-325, 379-406 Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht4 (2016): 50, 150-156,191-198 2
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