Häufige Fragen zur Höheren Fachprüfung (HFP) für Beratungspersonen an den bso Was ist eine HFP? Das Berufsbildungssystem der Schweiz ermöglicht verschiedene Wege und Abschlüsse auf der Terti‐ ärstufe. Zum Bereich Tertiär B (= nicht universitäre Ausbildungen) gehören neben Abschlüssen von reglementierten Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF) auch die eidgenössischen Berufsprü‐ fungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP). Der Besuch von Vorbereitungskursen ist die Regel aber nicht Bedingung für die Anmeldung zur eidgenössischen Prüfung. Trägerschaft der HFP sind Organisationen der Arbeitswelt (OdA), u.a. Verbände aus dem Berufsfeld. Informationen zum Bildungssystem Schweiz: (http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01606/index.html?lang=de) Welches sind Voraussetzungen und Anforderungen bei der eidgenössischen Prüfung? Die eidgenössischen Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung (PO) beschrieben. Diese bildet die verbindliche Grundlage zur Ausgestaltung der Prüfung. Das Berufsbild, die Kompetenzen sowie die Anforderungen an die eidgenössischen Prüfung werden von der Trägerschaft in der PO festgelegt und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. www.hfpberatung.ch Warum unterstützt der bso die HFP Beratung? Für den bso gibt es zwei gewichtige Argumente für die Mitarbeit an der HFP: Den Beratungspersonen mit einem beruflichen Werdegang aus der Berufsbildung (ca. 20% der heuti‐ gen bso‐Mitglieder) soll eine formale Qualifikation ermöglicht werden (analog der CAS,DAS und MAS‐ Abschlüsse im Bereich Tertiär A). Berufspolitisch wichtig ist, dass mit den eidg. Diplomen und den entsprechenden Berufsbildern for‐ mell festgestellt ist, dass es sich dabei um eigenständige Berufe handelt (inklusive der internationa‐ len Anerkennung). Der bso hat die Anforderungen an die Kompetenzen der Absolvent/‐innen im Wesentlichen ausge‐ staltet und sich dabei an den Qualitätsstandards des bso orientiert. Die AQK hat diese Gleichwertig‐ keit mit dem Entscheid zur Aufnahme der Inhaber/‐innen des Diploms in den bso bestätigt. Was bedeutet die Mitwirkung in der Trägerschaft für den bso? „Mittragen“ heisst konkret die Mitarbeit im Trägerschaftsgremium und in der Prüfungskommission und dabei für die hohe Qualität des Abschlusses und für die Finanzen mitverantwortlich zu sein. Die Trägerschaft sorgt dafür, dass die Durchführung der Prüfungen mittelfristig finanziell selbsttra‐ gend erfolgen kann. Neben den Prüfungsgebühren sind die Subventionen des SBFI die wichtigste Finanzierungsquelle. Der bso hat also ein doppeltes Interesse am Erfolg der HFP: mehr Ertrag in der Trägerschaft und mittelfristig neue Verbandsmitglieder mit dem eidg. Diplom. Oktober 2015 Astrid Hassler, Präsidentin bso / Franz Käser, Präsident Prüfungskommission und ehemaliger Präsident bso / Hildegard Senn Keusen, Geschäftsleiterin bso
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