Sachkundeprüfung besondere Bewachungstätigkeiten 2.HJ 2015

ANMELDUNG
INFORMATION
Fax: 089 5116-1585
Teilnahme
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
nach § 34a Gewerbeordnung, schriftlicher Teil am:
Anmeldeschluss
siehe Terminliste!
o mündlichen Wiederholungsprüfung
VornameName
GeburtsdatumGeburtsort
Der Teilnehmer kann schriftlich den Rücktritt erklären. Geht
diese Erklärung zumindest 14 Tage vor der Prüfung bei der IHK
für München und Oberbayern ein, werden in der Regel keine
Gebühren berechnet. Bei späterem Eingang der Rücktrittserklärung kann die Gebühr entsprechend des bereits entstandenen
Aufwandes ermäßigt werden, in der Regel um 50 %. Bei Absagen
am Prüfungstag oder Nichtantritt ist eine Ermäßigung in der
Regel nicht möglich.
Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss,
werden bezahlte Gebühren erstattet.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Veranstaltungsort
IHK Akademie München
Orleansstraße 10 - 12
81669 München
Wohnort
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Rücktritt
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16. Juli 2015
20. August 2015
17. September 2015
15. Oktober 2015
19. November 2015
10. Dezember 2015
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An der Sachkundeprüfung teilnehmen kann jeder Bewerber,
der sich rechtzeitig bei der IHK anmeldet, in deren Bezirk sein
Beschäftigungsort oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt
oder der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Der Gebührenbescheid geht an:
IHK für München
und Oberbayern
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Parkmöglichkeiten
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(Auslagerungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt)
Die IHK Akademie in der Orleansstraße 10-12 verfügt über eine gebührenpflichtige Tiefgarage (begrenzte Stellplatzzahl). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Akademie mit
der S-Bahn (Linien S1-S8) oder mit der U5, sowie der Tram 19 oder den Buslinien 45,
95, 96, 198, 89 und 54 (jeweils Haltestelle Ostbahnhof) zu erreichen. Vom Ostbahnhof
laufen Sie ca. 5 Minuten zur IHK Akademie.
Gestaltung: Word Wide KG, München; Bildnachweis: Deutsche Bahn AG; Fotolia©Volker Witt, pxhidalgo/Shotshop.com.
Brief: IHK Akademie München
Orleansstraße 10 - 12
81669 München
A U S - U N D W E IT E R B IL D U N G
Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe für
besondere Bewachungstätigkeiten
Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung
Termine für das 2. Halbjahr 2015
Voraus für
die Wirtschaft.
Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe für
besondere Bewachungstätigkeiten
Einführung
Seit Januar 2003 ist eine Sachkundeprüfung für
folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
(Citystreife)
2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
3. Bewachung im Einlassbereich von
gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
Alleine die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ist für
die Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Bereichen nicht
ausreichend.
Teilnehmerkreis
Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für alle Gewerbetreibende und Mitarbeiter (Unselbständige), die oben genannte Bewachungstätigkeiten ausüben.
Befreiung
Zweck der Sachkundeprüfung
Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen müssen die für die
Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren
praktische Anwendung kennen. Zweck der Sachkundeprüfung ist
es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu
erbringen, diese Kenntnisse in einem Umfang erworben zu haben,
die die eigenverantwortliche Durchführung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Sachgebiete der Sachkundeprüfung
n Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht
n Bürgerliches Gesetzbuch
n Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich
Umgang mit Waffen
n Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
n Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahren situationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
n Grundzüge der Sicherheitstechnik
Vorbereitung zur Prüfung
Die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung ist nicht verbindlich
geregelt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Selbstlernens,
ansonsten bieten Bildungsträger Vorbereitungskurse an. Hierzu
kann eine gesonderte Information angefordert werden.
Befreit von der Sachkundeprüfung sind Personen, die
n am 1.1. 2003 seit mind. 3 Jahren befugt und ohne Unter brechung im Bewachungsgewerbe tätig sind
oder folgende Prüfung nachweisen können:
n Geprüfte/r Werkschutzfachkraft/Werkschutzmeister
n Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
n Fachkraft/Servicekraft/Meister für Schutz und Sicherheit
n Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Dienst bei:
Polizeivollzug, auch Bundesgrenzschutz/Bundespolizei, Justiz vollzug, teilweise Zolldienst, Feldjäger in der Bundeswehr
Termine
16. Juli 2015 (Anmeldeschluss: 24. Juni 2015)
20. August 2015 (Anmeldeschluss: 29. Juli 2015)
17. September 2015 (Anmeldeschluss: 26. August 2015)
15. Oktober 2015 (Anmeldeschluss: 23. September 2015)
19. November 2015 (Anmeldeschluss: 28. Oktober 2015)
10. Dezember 2015 (Anmeldeschluss: 18. November 2015)
Beginn ist jeweils um 08:45 Uhr.
Die vollständige Anmeldung muss 22 Kalendertage
vor Prüfungstermin bei der IHK vorliegen.
Teilnahmegebühr
i.d.R. 150,- €
(nach § 2 Abs. 3 UStG 1999 umsatzsteuerfrei)
Die Gebühr ist am Tag der schriftlichen Prüfung zu entrichten.
Prüfungsnachweis
Der Kandidat erhält nach der Sachkundeprüfung eine Bescheinigung der IHK gemäß § 34a Gewerbeordnung, wenn er sowohl im
schriftlichen als auch mündlichen Teil der Prüfung mindestens
50 % der Gesamtpunkte erreicht hat. Die Prüfung darf wiederholt werden.
Ablauf der Sachkundeprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und
wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt zeitnah darauf der mündliche Teil.
Der Termin wird bei bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.
Im mündlichen Prüfungsteil werden etwa 4 Teilnehmer je Gruppe
ca. 1 Stunde geprüft.
Wenn Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
Carmen Lochner
Telefon: 089 5116-1540
E-Mail: [email protected]
Hans Schranner
Telefon: 089 5116-1545
E-Mail: [email protected]