ANMELDUNG INFORMATION Fax: 089 5116-1585 Teilnahme Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung, schriftlicher Teil am: Anmeldeschluss siehe Terminliste! o mündlichen Wiederholungsprüfung VornameName GeburtsdatumGeburtsort Der Teilnehmer kann schriftlich den Rücktritt erklären. Geht diese Erklärung zumindest 14 Tage vor der Prüfung bei der IHK für München und Oberbayern ein, werden in der Regel keine Gebühren berechnet. Bei späterem Eingang der Rücktrittserklärung kann die Gebühr entsprechend des bereits entstandenen Aufwandes ermäßigt werden, in der Regel um 50 %. Bei Absagen am Prüfungstag oder Nichtantritt ist eine Ermäßigung in der Regel nicht möglich. Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Veranstaltungsort IHK Akademie München Orleansstraße 10 - 12 81669 München Wohnort Gasteig Rosenheimer Platz Or nh eim er St e Au erf el d 0.1 str ns a rle e Ort Orleansstraße Bus: 54, 55 62,145,155 12 raß nst PLZ Ostbahnhof raß Bala Straße e aß str ns lea se Optimol Werke str Ro atz spl ed en Firma aß e Straße PLZ Rücktritt O Fri 16. Juli 2015 20. August 2015 17. September 2015 15. Oktober 2015 19. November 2015 10. Dezember 2015 Orlea n o o o o o o An der Sachkundeprüfung teilnehmen kann jeder Bewerber, der sich rechtzeitig bei der IHK anmeldet, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. straße e raß Auerfeldstraße nst lfe Bus: 62 We Kustermannpark Bus: 55, 145, 155 Ro se nh e im er S o Teilnehmer o Firma, Ansprechpartner, Stempel DatumUnterschrift aße Der Gebührenbescheid geht an: IHK für München und Oberbayern ße E-Mail e traß ngers Anzi a nstr IHK Akademie Bala St. Cajetan Straße Bus: 54 ße tra Telefon privat tr an-S Cajet Telefon geschäftlich St . aße -Str artin St.-M Parkmöglichkeiten Rosenheim Salzburg St.-Martin-Straße (Auslagerungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt) Die IHK Akademie in der Orleansstraße 10-12 verfügt über eine gebührenpflichtige Tiefgarage (begrenzte Stellplatzzahl). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Akademie mit der S-Bahn (Linien S1-S8) oder mit der U5, sowie der Tram 19 oder den Buslinien 45, 95, 96, 198, 89 und 54 (jeweils Haltestelle Ostbahnhof) zu erreichen. Vom Ostbahnhof laufen Sie ca. 5 Minuten zur IHK Akademie. Gestaltung: Word Wide KG, München; Bildnachweis: Deutsche Bahn AG; Fotolia©Volker Witt, pxhidalgo/Shotshop.com. Brief: IHK Akademie München Orleansstraße 10 - 12 81669 München A U S - U N D W E IT E R B IL D U N G Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für besondere Bewachungstätigkeiten Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung Termine für das 2. Halbjahr 2015 Voraus für die Wirtschaft. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für besondere Bewachungstätigkeiten Einführung Seit Januar 2003 ist eine Sachkundeprüfung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife) 2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv) 3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher) Alleine die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ist für die Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Bereichen nicht ausreichend. Teilnehmerkreis Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für alle Gewerbetreibende und Mitarbeiter (Unselbständige), die oben genannte Bewachungstätigkeiten ausüben. Befreiung Zweck der Sachkundeprüfung Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen müssen die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung kennen. Zweck der Sachkundeprüfung ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, diese Kenntnisse in einem Umfang erworben zu haben, die die eigenverantwortliche Durchführung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht. Sachgebiete der Sachkundeprüfung n Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht n Bürgerliches Gesetzbuch n Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen n Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste n Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahren situationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen n Grundzüge der Sicherheitstechnik Vorbereitung zur Prüfung Die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung ist nicht verbindlich geregelt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Selbstlernens, ansonsten bieten Bildungsträger Vorbereitungskurse an. Hierzu kann eine gesonderte Information angefordert werden. Befreit von der Sachkundeprüfung sind Personen, die n am 1.1. 2003 seit mind. 3 Jahren befugt und ohne Unter brechung im Bewachungsgewerbe tätig sind oder folgende Prüfung nachweisen können: n Geprüfte/r Werkschutzfachkraft/Werkschutzmeister n Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft n Fachkraft/Servicekraft/Meister für Schutz und Sicherheit n Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Dienst bei: Polizeivollzug, auch Bundesgrenzschutz/Bundespolizei, Justiz vollzug, teilweise Zolldienst, Feldjäger in der Bundeswehr Termine 16. Juli 2015 (Anmeldeschluss: 24. Juni 2015) 20. August 2015 (Anmeldeschluss: 29. Juli 2015) 17. September 2015 (Anmeldeschluss: 26. August 2015) 15. Oktober 2015 (Anmeldeschluss: 23. September 2015) 19. November 2015 (Anmeldeschluss: 28. Oktober 2015) 10. Dezember 2015 (Anmeldeschluss: 18. November 2015) Beginn ist jeweils um 08:45 Uhr. Die vollständige Anmeldung muss 22 Kalendertage vor Prüfungstermin bei der IHK vorliegen. Teilnahmegebühr i.d.R. 150,- € (nach § 2 Abs. 3 UStG 1999 umsatzsteuerfrei) Die Gebühr ist am Tag der schriftlichen Prüfung zu entrichten. Prüfungsnachweis Der Kandidat erhält nach der Sachkundeprüfung eine Bescheinigung der IHK gemäß § 34a Gewerbeordnung, wenn er sowohl im schriftlichen als auch mündlichen Teil der Prüfung mindestens 50 % der Gesamtpunkte erreicht hat. Die Prüfung darf wiederholt werden. Ablauf der Sachkundeprüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt zeitnah darauf der mündliche Teil. Der Termin wird bei bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt. Im mündlichen Prüfungsteil werden etwa 4 Teilnehmer je Gruppe ca. 1 Stunde geprüft. Wenn Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Carmen Lochner Telefon: 089 5116-1540 E-Mail: [email protected] Hans Schranner Telefon: 089 5116-1545 E-Mail: [email protected]
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