Württembergische Evangelische Landessynode 19 TOP

Württembergische Evangelische Landessynode
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19
Bericht von der EKD-Synode
in der Sitzung der 15. Landessynode am 4. Juli 2015
Frau Präsidentin, hohe Synode,
die EKD, die Evangelische Kirche in Deutschland, ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen.
Die Leitungsorgane sind die Synode, der Rat und die Kirchenkonferenz.
Sie, liebe Synodale haben in der vergangenen Herbstsynode Andrea Bleher, Tabea Dölker, Jutta
Henrich, Robby Höschele, Steffen Kern, Dr. Friedemann Kuttler, Werner Stepanek und mich in die
EKD-Synode gewählt. Die EKD-Synode setzt sich aus 100 gewählten Synodalen der Landeskirchen sowie 20 vom Rat der EKD berufenen Mitgliedern zusammen. Aus der Württembergischen
Landeskirche wurde Frau Bettina Gilbert, Kirchenmusikdirektorin aus Blaubeuren, vom Rat in die
Synode berufen.
Verbunden mit der EKD-Synode konstituierten sich in Würzburg auch die 12. Generalsynode der
VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirchen in Deutschland) und die 3. Vollkonferenz der
unierten Kirchen (UEK). Die Württembergische Landeskirche hat in beiden konfessionellen Bünden Gaststatus. Wir Synodale haben uns paritätisch aufgeteilt: An der VELKD-Generalsynode
nehmen Andrea Bleher, Jutta Henrich, Steffen Kern und Werner Stepanek teil. In der Vollkonferenz der UEK sind Tabea Dölker, Robby Höschele, Dr. Friedemann Kuttler und ich.
Dieses Verbindungsmodell, das auch die Personenidentität von EKD-Synodalen und Synodalen
der konfessionelle Bünde vorsieht, startete 2007 mit dem Ziel, das Zusammenwirken der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zu stärken. Dabei wurden auch Organe und
Dienststellen von EKD, VELKD und UEK verzahnt. In den vergangenen 6 Jahren wurden die ersten Erfahrungen mit dem Verbindungsmodell gemacht und daraufhin vonseiten der Generalsynode
und Vollkonferenz sowie der EKD-Synode weitergehende Schritte beschlossen, hin zu mehr Zusammenarbeit und vertiefter Gemeinschaft. Dieser Prozess ging von den Synoden und der Vollkonferenz aus und nicht vom Amt der EKD. Das Kirchenamt wurde schließlich von der EKDSynode beauftragt, eine Änderung der Grundordnung der EKD vorzulegen, die das „Kirche sein“
der EKD verdeutlicht – auf dem Hintergrund der Leuenberger Konkordie von 1973. Eine eingesetzte Steuerungsgruppe legte eine Änderung der Grundordnung der EKD im Rahmen der Fortentwicklung des Verbindungsmodells vor. Es geht darum, - Zitat - „dass wir als lutherische, reformierte und unierte Landeskirchen gemeinsam evangelische Kirche sind“ (Zitat: Kirchenpräsident
Schad). Bei der Änderung der Grundordnung geht es nicht um eine Zentralisierung oder Änderung
von Kompetenzen innerhalb der EKD. Zu dieser Änderung der Grundordnung werden wir als Landessynodale im Herbst einen Studientag in Bad Boll haben. Die Beratungen im Rechtsauschuss
und Theologischen Ausschuss unserer Synode laufen bereits, um dann in der Synode über diese
Grundordnungsänderung der EKD abstimmen zu können.
Eröffnet wurde die Tagung der 12. EKD-Synode mit einem Gottesdienst in St. Stephan, indem die
120 Mitglieder des Kirchenparlaments auf ihr Amt verpflichtet wurden. Die Verpflichtung erfolgte
durch den EKD-Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm, den Leitenden lutherischen Bischof Ulrich und
Kirchenpräsident Schad als Vorsitzenden der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen. Die
Württembergische Evangelische Landessynode
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Predigt hielt Bischof Bünker aus Wien, der Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Allein schon dieser Gottesdienst war, im Vergleich zu vor 6 Jahren, eine
bemerkenswerte Weiterentwicklung zu vertiefter Gemeinschaft.
UEK – Union Evangelischer Kirchen
Die Union Evangelischer Kirchen ist die Gemeinschaft von Kirchen unierten, reformierten und lutherischen Bekenntnisses in der der Evangelischen Kirche in Deutschland. Mit ihrer Gründung
2003 haben sich 2 unterschiedliche Traditionen kirchlicher Zusammenarbeit vereinigt: Die Evangelische Kirche der Union (EKU) und die Arnoldshainer Konferenz (AKf). Die 12 Mitgliedskirchen verbindet das reformatorische Bekenntnis sowie liturgische und kirchenrechtliche Übereinstimmungen. Ziel der UEK ist es, das Selbstverständnis der EKD als Kirche zu stärken, ohne die konfessionelle Vielfalt der Landeskirchen einzuebnen. Die UEK versteht sich als Modell und Motor einer
weitergehenden Einheit der EKD. Die UEK hat 4 Gastmitglieder: Württemberg, Oldenburg, die
Nordkirche sowie den Reformierten Bund. OKR Heckel arbeitet im Präsidium, dem ausführenden
Organ der UEK mit. Den Vorsitz führen Kirchenpräsident Schad (Pfalz) sowie die Stellvertreter
Kirchenpräsident Jung (Hessen-Nassau) und Frau Andrae (Präsidentin des Landeskirchenamtes
der EKM). Sie wurden mit großer Mehrheit in ihrem Amt bestätigt. Bei der Tagung gab das Präsidium seinen Bericht über die Arbeit der vergangenen Monate ab, es wurden der Theologische
Ausschuss, der Liturgische Ausschuss und der Rechtsausschuss gewählt sowie einige Rechtsangelegenheiten geklärt. Die inhaltliche Arbeit nimmt die Vollkonferenz im November in Bremen auf.
Weitere Informationen: www.uek-online.de
Eva Glock
VELKD
Der VELKD gehören heute sieben Landeskirchen mit insgesamt 9,5 Millionen evangelischen
Christen an:
 Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
 Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
 Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
 Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
 Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
 Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
Und eben Oldenburg und Württemberg als Gäste
Die Wahlen fürs Präsidium gestalteten sich durchaus spannend in jeweils mehreren Wahlgängen:
Gewählt zum Präses wurde schließlich relativ knapp der bisherige Präses Prof. Wilfried Hartmann
(Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland). Auch bei der Wahl der Stellvertreter waren
mehrere Wahlgänge nötig.
Als StellvertreterInnen wurden gewählt: Pfarrerin Jacqueline Barraud-Volk (Marktbreit) und Superintendent Philipp Meyer (Hameln)
Für einen gewissen“geschwisterlichen“ Neid der EKD-Synodalen, die nicht in der VELKD sitzen,
sorgte ein kleines Geschenk der VELKD an ihre Synodalen: Jede und jeder erhielt einen kleinen
PLaymobil-Luther!
Jutta Henrich
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Konstituierung der EKD-Synode
Bei der Konstituierung einer Synode spielen, wie sie wissen, Wahlen die Hauptrolle!
Als erstes wurde ein Nominierungsausschuss gewählt, der die verbleibenden 6 Jahre im Amt sein
wird, um gegebenenfalls bei jeder Synode die nötigen Wahlvorschläge zu machen. In diesen Nominierungsausschuss ist Steffen Kern gewählt worden und wir „alten“ EKD-Synodale wünschen
ihm, dass er nicht so gefordert sein wird, wie der Nominierungsausschuss der letzten EKDSynode, wo der Wechsel das Beständige war.
Auf Vorschlag des neuen Nominierungsausschusses wurde die Präses Frau Irmgard Schwätzer
mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt (111 von 115 Stimmen). Dies ist ein deutliches Signal der Geschlossenheit und ein guter Auftakt für eine neue Legislaturperiode. Im Anschluss wurde
das Präsidium gewählt, das aus insgesamt 7 Mitgliedern besteht. Vizepräses sind OKR Eberl
(Rheinland) und die Juristin Volkmann (Hannover). Württemberg ist nicht mehr vertreten.
Im November wird auf der nächsten Sitzung in Bremen der neue Rat gewählt und zur Vorbereitung
dieser Wahl wurde ein Ratswahlausschuss eingesetzt, dem unsererseits Dr. Friedemann Kuttler
angehört.
Die EKD-Synode arbeitet natürlich auch mit ständigen Ausschüssen, diese werden teilweise hinsichtlich Arbeitsaufgaben neu zugeschnitten. Dazu wird das Präsidium der Synode in Bremen einen Vorschlag unterbreiten. In Würzburg besetzt wurden der Ausschuss für Schrift und Verkündigung, u.a. mit Frau Gilbert und Herrn Kern. Im Haushaltsausschuss ist Frau Bleher und im
Rechtsauschuss Herr Dr. Kuttler. Wir anderen Synodalen trafen uns in Themenrunden zu Diakonie, Mission, Ökumene (Frau Henrich), zu Kirche, Gesellschaft und Staat (Herr Höschele), zu Erziehung, Bildung und Jugend (Frau Dölker und Herr Stepanek), zu Europafragen (Frau Glock) und
zur Bewahrung der Schöpfung.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt waren Entsendungen in Gremien, in denen die EKD-Synode
vertreten sein soll. Dazu gehören die Konferenz für Diakonie und Entwicklung und die Mitgliederversammlung des Evangelischen Missionswerkes. An der Konferenz Diakonie und Entwicklung
nehme ich teil. Bei der Entsendung von Mitgliedern in die Mitgliederversammlung des Evangelischen Missionswerkes blieb noch ein Platz unbesetzt. Vielleicht entscheidet sich ja noch jemand
aus Württemberg dafür!
Eva Glock
Bericht des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland – gegeben vom Ratsvorsitzenden Landesbischof Dr. Heinrich Bedford- Strohm:
Bischof Bedford-Strohm (der das Amt des Ratsvorsitzenden ja erst vor kurzem von Nikolaus
Schneider übernommen hat) ging in seinem Bericht stark auf das Reformationsjubiläum und die
damit zusammenhängenden Themen ein: Das Reformationsgedenken-und Jubiläum als ökumenisch offenes Christusfest feiern, wie damals Luther: „ auf der Basis von Schrift und Tradition
Gott neu entdecken – das ist die Richtung für die vielfältigen geplanten Aktivitäten.
Er betont dabei den Zusammenhang zwischen Frömmigkeit und Engagement für die Welt, auch
gerade die Notwendigkeit kirchlichen Engagements auf allen Ebenen in der Flüchtlingsfrage.
Des Ratsvorsitzenden konkreter Vorschlag: “Deswegen sollten in Zukunft alle Regierungsbeschlüsse einer „Eine-Welt-Verträglichkeitsprüfung“ unterzogen werden. Schaden solche Beschlüsse den Schwächsten auf der Welt oder verbessern sie ihre Situation?“
Bericht des Präsidiums der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland – gegeben
von Präses Dr .Irmgard Schwaetzer
Frau Schwaetzer betonte nochmals die Grundaufgaben der EKD-Synode: …“die Aufgabe der Erhaltung und dem inneren Wachstum der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dienen…Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit…die Synode berät und
beschließt den Haushalt und die Kirchengesetze... Sie wählt zusammen mit der Kirchenkonferenz
den Rat…“
Bericht vor der 15. Landessynode in der Sitzung vom 4. Juli 2015
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Als wichtige Themen und Herausforderungen für die nächsten Jahre nennt die Präses ebenfalls
das Reformationsjubiläum, als Dauerthema „die Verpflichtung zu anwaltschaftlichem Handeln“,
wenn es um ungerechte Verhältnisse in Gesellschaft und Politik geht.
Neue starke Schwerpunkte legen sich nahe mit den Ergebnissen der KMU V, außerdem der Interreligiöse Dialog und im Inneren die Weiterentwicklung des Verbindungsmodells und der
EKD überhaupt.
Resolution zum Flüchtlingssterben im Mittelmeer
Ein inhaltlicher, wichtiger TOP war noch die Diskussion und Verabschiedung einer Resolution zur
Flüchtlingssituation im Mittelmeer. Eingebracht von Synodalen der synodalen Arbeitsgruppe Offene Kirche, enthielt die Resolution Punkte zu einem notwendigen europäischen Seenotrettungsprogramm, die Forderung nach einem europäischen Neuansiedelungsprogramm und auch Punkte,
dass immer auch Fluchtursachen bekämpft werden müssen.
EKD-Synode in Bremen im November
Bei der Synode in Bremen stehen, wie schon erwähnt, die Wahlen zum Rat der EKD an.
Inhaltlich wurde das Thema „Reformationsjubiläum“ zum Schwerpunktthema bestimmt.
Jutta Henrich
Jutta Henrich und Eva Glock