Verein „Aktion Demenz“ gegründet, dies ist eine Headline und

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Experten fordern Reform des Königsteiner Schlüssels und neue
Kriterien für die Finanzierung von Flüchtlingsleistungen
:: Zwei Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und
des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität Köln
(FiFo) im Auftrag der Robert Bosch Stiftung vorgestellt
:: Experten des IW empfehlen transparenten Verteilungsmechanismus auf
Länder und Kommunen unter Berücksichtigung von Wohnraum- und
Versorgungskapazitäten, Arbeitsmarktperspektiven und des
Bildungssystems
:: FiFo Gutachten rät dazu, finanzielle Leistungen langfristig gemäß dem
Leitsatz „Geld folgt Flüchtling“ zu verteilen
Berlin, 24. Februar – Die hohe Zahl an Flüchtlingen stellt viele Kommunen
vor große Herausforderungen, ausreichend Wohnraum und die nötige
Infrastruktur für deren Versorgung zur Verfügung zu stellen. Zugleich gibt
es ungenutzte Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen in
Frage kommen. Die Verteilung der Flüchtlinge auf Länder und Kommunen
sollte sich daher in Zukunft stärker an Kriterien wie Wohnraumkapazitäten
und Integrationsmöglichkeiten orientieren. Auch die Verteilung der
finanziellen Leistungen durch den Bund muss reformiert werden. Damit
die Mittel treffsicher ankommen, sollen Gelder in der Flüchtlingspolitik
gemäß dem Leitsatz „Geld folgt Flüchtling“ fließen. Zu diesen Ergebnissen
kommen zwei heute von der Robert Bosch Stiftung vorgestellte Gutachten
des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und des
Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität Köln
(FiFo Köln).
„Die Gutachten bieten eine fundierte Analyse der aktuell unbefriedigenden
Verteilung von Flüchtlingen und der finanziellen Leistungen auf die Länder
und Kommunen. Und sie geben konkrete Empfehlungen, wie ein
gerechterer Mechanismus aussehen kann“, sagt Armin Laschet,
Vorsitzender der Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung
der Flüchtlingspolitik, aus deren Arbeit die Gutachten angeregt wurden.
Königsteiner Schlüssel für Verteilung von Flüchtlingen ungeeignet
Das IW kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der derzeit
angewendete Königsteiner Schlüssel keinen geeigneten Mechanismus zur
Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder darstellt. Der Schlüssel orientiert
24.02.2016
sich an den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl eines Landes,
bildet aber nicht ab, wie gut die Kommunen in der Lage sind, Flüchtlinge
unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Das IW empfiehlt
deshalb neue Kriterien für die Verteilung der Flüchtlinge, zu denen nicht
nur die Wohnraum- und Versorgungskapazitäten zählen. „Vor allem
sollten die Perspektiven für Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und im
Bildungssystem berücksichtigt werden, denn sie sind für die erfolgreiche
Integration der Flüchtlinge von zentraler Bedeutung“, so Dr. Hans-Peter
Klös, Geschäftsführer des IW. Zugleich müssen Anreize für die Länder
und Kommunen geschaffen werden, diese Kriterien auch zu erfüllen und
Flüchtlinge aufzunehmen.
Bundesmittel gemäß Leitsatz „Geld folgt Flüchtling“ verteilen
Das kann zum Beispiel über eine ausgewogene Finanzierung der
Flüchtlingsleistungen aus Bundesmitteln geschehen. Für das laufende
Jahr 2016 hat der Bund den Ländern dafür 3,64 Milliarden Euro zugesagt.
„Die Verteilung der Gelder in der Flüchtlingspolitik berücksichtigt nicht,
welche Länder bei der Flüchtlingsversorgung besonders viel leisten“, so
FiFo-Geschäftsführer Dr. Michael Thöne. Verglichen mit der Verteilung
der Flüchtlinge bekommen vor allem die ostdeutschen Flächenländer zu
wenige Bundesmittel, wohingegen die Stadtstaaten zu viel Geld erhalten.
So fehlen Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 5,8 Prozent an
Mitteln, an Bremen gehen 11,3 Prozent mehr als der Durchschnitt. Die
Experten des FiFo Köln empfehlen in ihrem Gutachten, das Geld nach der
Maxime „das Geld folgt dem Flüchtling“ zuzuweisen: Finanzielle Mittel
sollen mit dem gleichen Maßstab wie bei der Verteilung der Flüchtlinge
auf Länder und Kommunen umgelegt werden. Langfristig empfiehlt das
FiFo Köln, die Mittel in einem bildungsorientieren Finanzausgleich dorthin
zu lenken, wo eine große Bildungsnachfrage entsteht.
Diskussion über Kostenerstattung der Länder an die Kommunen
nötig
Zudem fordern sie eine Diskussion über die unterschiedlichen
Regelungen bei der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen.
Einige Länder wie Bayern übernahmen 2015 mehr als neunzig Prozent
der pauschalierten Kosten für die Unterbringung und Versorgung der
Flüchtlinge, andere erstatten erheblich weniger. Nirgendwo allerdings
beruhen die Erstattungen auf realistischen Erhebungen der Kosten, die
die Kommunen tatsächlich aufbringen müssen. Um solche
Ungleichgewichte zu beheben, regen die Experten an, weitere kommunale
Sozialleistungen vom Bund übernehmen zu lassen und Bundesmittel ohne
den Umweg über die Länder auch direkt an die kommunale Ebene zu
leiten.
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24.02.2016
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„Entscheidend für die Integration der neuen Zuwanderer ist, dass sie in
unserer Gesellschaft Chancen erhalten, um Fuß fassen zu können“, sagt
Uta-Micaela Dürig, Geschäftsführerin der Robert Bosch Stiftung „Die
Ergebnisse der Gutachten sollen eine konstruktive Diskussion darüber
anregen, wie Kommunen und Länder dabei besser unterstützt werden
können.“
Mit der im März 2015 einberufenen Robert Bosch Expertenkommission
zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik unter Vorsitz von Armin Laschet
hat die Stiftung hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft zusammengebracht, um konkrete Handlungsoptionen und
Reformvorschläge für die deutsche Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Über
Anhörungen, Gespräche und Gutachten bindet die Kommission
bedarfsorientiert wissenschaftliche, politische und ethische Expertise von
Akteuren und Experten in ihre Arbeit ein und versteht sich dabei als
parteipolitisch unabhängiger Berater.
Die Gutachten finden Sie unter www.bosch-stiftung.de/fluchtundasyl
Die Robert Bosch Stiftung gehört zu den großen
unternehmensverbundenen Stiftungen in Europa. Sie investiert jährlich
rund siebzig Millionen Euro in die Förderung von ca. 800 eigenen und
fremden Projekten aus den Gebieten der Völkerverständigung, Bildung,
Gesellschaft und Kultur sowie Gesundheit und Wissenschaft. Insgesamt
hat die Stiftung seit ihrer Gründung 1964 mehr als 1,2 Milliarden Euro für
ihre gemeinnützige Arbeit eingesetzt.
Die Robert Bosch Stiftung setzt die gemeinnützigen Ziele des
Firmengründers und Stifters Robert Bosch (1861-1942) fort. Sie hält rund
92 Prozent der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH und
finanziert sich aus den Dividenden, die sie aus dieser Beteiligung erhält.
Die Stiftung hat ihren Sitz im ehemaligen Stuttgarter Wohnhaus von
Robert Bosch. Dort und in ihrer Berliner Repräsentanz beschäftigt sie rund
140 Mitarbeiter.
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