745,2 KB - Stadt Landsberg am Lech

Spaziergänge in verschneiter
Landschaft, Skifahren und Schlittenfahren machen die schönen
Seiten des Winters aus.
Wenn der Schnee kommt ist das
aber nicht immer unproblematisch.
Glatte Wege, Schneeberge an den
Straßenrändern und Verwehungen
können Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern das Leben
schwer machen. Fragen zur Verkehrssicherungspflicht, vor
allem im innerstädtischen Bereich, treten auf.
Mit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen einige wichtige
Informationen zum Winterdienst geben. Die aktuell
geltende Räum- und Streudienstverordnung finden Sie auf
www.landsberg.de, im Bereich Rathaus und Verwaltung
unter der Rubrik „Stadtrecht online“.
Einen schönen und vor allem unfallfreien Winter wünscht
Ihnen Ihr
Mathias Neuner
Oberbürgermeister der Stadt Landsberg am Lech
Bilder: Verkehrszeichen: fotolia/Igor Link, 2xSchneepflug: istockphoto.com/ollo, 3 Kinder: istockphoto.com/Imgorthand, Frau&Kind: istockphoto.com/skynesher, Schneefall: istockphoto.com/AleksandarNakic, Autoreifen: istockphoto.com/ AGrigorjeva
SEHR GEEHRTE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
Winterdienstverordnung
der Stadt Landsberg am Lech
HINWEISE FÜR DIE
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT
KONTAKT ZUM PRAKTISCHEN WINTERDIENST
Städtischer Bauhof
Telefon: 08191–128 572
E-Mail: [email protected]
KONTAKT ZUM ORDNUNGSAMT
Bei Fragen bezüglich der Winterdienstverordnung der
Stadt Landsberg am Lech und der damit verbundenen
Pflichten für die Anlieger.
Ordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech
Telefon: 08191–128 204 oder 128 241
E-Mail: [email protected]
SIE ERRREICHEN UNS
Montag – Donnerstag: 8.00–12.00 Uhr, 14.00–15.30 Uhr
Freitag: 8.00–12.00 Uhr
HERAUSGEBER
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191–128 0
E-Mail: [email protected]
www.landsberg.de
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Winter steht wieder vor der Türe und wir alle freuen uns
auf die schöne weiße Pracht. Ist der erste Schnee da, geht die
Umstellung auf die neuen Straßenbedingungen nicht immer
reibungslos von statten. Der einfache Gang zum Einkaufen
oder zum Arzt ist dann ein kleines Abenteuer. Fußgänger und
Radfahrer sind plötzlich vor neue Herausforderungen gestellt und
die städtischen Bauhofmitarbeiter sind häufig im Dauereinsatz
um Wege und Gehsteige schneefrei zu bekommen. Geräumt wird
nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen.
Der Winterdienst leistet diesen Einsatz im Dreischichtbetrieb.
Die erste Schicht startet bereits um 3:00 Uhr in der Nacht.
Rechtliche Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht.
Dabei sind die Stadt Landsberg am Lech für das Räumen der
Verkehrsflächen und der private Grundstückseigentümer für
die Gehwege entlang der Grundstücksgrenzen zuständig.
Diese Räumpflicht kann auf Mieter übertragen werden.
Als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landsberg am Lech sind Sie
mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen. Der städtische Bauhof stellt
Streumaterial zur Verfügung, das an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet in haushaltsüblichen Mengen entnommen werden darf.
Um mehr Transparenz zu schaffen und somit einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, finden Sie nachfolgend
alle wichtigen Informationen rund um den Winterdienst und die
Verkehrssicherungspflicht übersichtlich zusammengefasst.
PFLICHTEN DER ANLIEGER
Die in der Winterdienstverordnung der Stadt Landsberg genannte
„Verkehrssicherungspflicht der Anlieger“ bedeutet, dass der Gehweg
entlang der Grundstücksgrenze von Schnee freigeräumt werden muss.
Bei Glätte muss der Weg zusätzlich gestreut werden um Unfällen
wie Stürzen und Ausrutschen vorzubeugen. Die Wege sind in diesem
verkehrssicheren Zustand zu halten.
Dies gilt:
• an Werktagen von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und
• an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen können am Rand des
Gehweges – jedoch außerhalb der Fahrbahn – gelagert werden.
Die Fußgänger dürfen dadurch aber nicht wesentlich behindert oder
gefährdet werden. Es muss ein freigeräumter Weg von mindestens
1,0 m Breite zur Verfügung bleiben. Besteht diese Möglichkeit aus
Platzgründen nicht, so sollen die Schneemassen alternativ auf das
eigene Grundstück gebracht werden.
Gegebenenfalls sind auch Durchgänge, z.B. zum Überqueren der Straße, durch die am Gehwegrand gelagerten Schneemassen zu schaffen
und freizuhalten. Es wird darum gebeten, auch Straßeneinläufe zu
räumen, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
In sogenannten verkehrsberuhigten Bereichen ohne abgetrennten
Gehweg ist entlang der Grundstücksgrenze ein mindestens 1,0 m
breiter Bereich von Schnee und Eis freizuhalten.
PLATZ FÜR DIE STÄDTISCHEN RÄUMFAHRZEUGE
Ihr Winterdienst-Team
In engen Straßenbereichen und besonders in engen Kurven in Wohngebieten bitten wir beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten,
dass die Durchfahrt mit einem Streufahrzeug noch möglich ist.
3,50 m
Fahrbahn
GEH- UND RADWEGE
1,00 m Geh- und Radweg
GEMEINSAME GEH- UND RADWEGE
Bei diesem Zeichen hat die Stadt die Räum- und Streupflicht
in einer Breite von mindestens 1,0 m für den gesamten Weg.
1,00 m
Radweg
1,00 m
Gehweg
GETRENNTE GEH- UND RADWEGE
Bei diesem Zeichen hat der Anlieger die Räum- und Streupflicht in einer Breite von mindestens 1,0 m für den Gehweg.
Die Stadt hat die Räum- und Streupflicht für den Radweg.
STREUMATERIAL
Auf Gehwegen darf nur abstumpfendes Streumaterial, wie Splitt oder
Blähschiefer, verwendet werden. Es ist auch möglich, ein Splitt-SalzGemisch zu verwenden. Der Gewichtsanteil von Salz darf jedoch den
Anteil von 10 % nicht überschreiten.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Eisregen, Blitzeis
etc. darf auch ausnahmsweise unvermischtes Salz eingesetzt werden.
STREUGUTDEPOTS
Der städtische Bauhof hat an folgenden Stellen Streugutdepots
eingerichtet:
Danziger Platz | Ahornallee Höhe Kindergarten | Altöttinger
Straße am Altöttinger Weiher | Bayerfeldstraße am Ende in der
Sackgasse | Pössinger Straße am Ende in der Sackgasse | Parkplatz
Schleifweg
Hier können haushaltsübliche Mengen von allen Bürgerinnen und
Bürgern kostenlos entnommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Anspruch auf Streugut, z.B. bei leerem Depot,
nicht besteht. Größere Entnahmen mit Anhänger oder das direkte
Beladen von Streufahrzeugen sind nicht möglich.