E-Government: in Deutschland in der Sackgasse?

E-Government: in Deutschland in der Sackgasse?
Nach neueren Umfragen ist die Nutzung des E-Governments in Deutschland rückläufig bei schon
sowieso vergleichsweise niedrigen Ausgangswerten. Ist das E-Government in Deutschland in eine
Sackgasse gelaufen? Wie konnte es dazu kommen? Warum ist das im Ausland anders? Was kann
man dagegen tun?
Die aktuelle Situation - Sackgasse | Qualifizierte elektronische Signaturen (QeS), ePA und De-Mail |
Justiz mit großem Eifer | Finanzverwaltung mit großer Vernunft | Was macht das Ausland? | Was ist zu
tun?
Die aktuelle Situation - Sackgasse
Im eGovernment Monitor 2015 der D21 und anderen wurde festgestellt: "Auf die Frage „Haben Sie in
den vergangenen 12 Monaten E-Government-Angebote genutzt?“ antworten in Deutschland 39
Prozent der Befragten mit „Ja“. Das sind sechs Prozentpunkte weniger als im Vorjahr und im
Schnitt 30 Prozentpunkte weniger als in den Vergleichsländern." Auch der Branchenverband Bitkom
beklagt im Oktober 2015: "E-Government-Nutzung kommt nur schleppend voran".
Der Normenkontrollrat gar sagt: "Nutzung elektronischer Verfahren völlig unzureichend!". Im
November 2015 hat der Normenkontrollrat dann ein Gutachten veröffentlicht, das von der
Fraunhofer Gesellschaft erstellt wurde. Dr. Ludewig vom Normenkontrollrat des Bundeskanzleramtes:
"Wir haben in Deutschland eine heterogene und zerklüftete IT- und E-Government-Landschaft mit vielen
Insellösungen und einsamen Leuchttürmen." "Der Behördenspiegel kommentierte bissig: "Wirksames EGovernment gibt es in Deutschland de facto nicht." Leider beschäftigt sich das Gutachten für den
Normenkontrollrat nicht mit Normen sondern mit Dingen wie Akzeptanzhürden wie Zugang, Benutzbarkeit,
Nutzen und Verbindlichkeit, aber eben nicht mit dem harten Kern der Normen betreffen, sondern das
Umfeld. Sinnigerweise wurde die Studie auf dem "IT-Gipfel" 2015 der Bundesregierung vorgestellt, den die
Bundestagsfraktionsvorsitzende von den Grünen als " substanzloses Schaulaufen der Großkopferten
unter weitestgehendem Ausschluss der Zivilgesellschaft" bezeichnete. Aber von anderen Akteuren
wurde auf dem IT-Gipfel erneut die These vertreten, es sei alles toll und die Akzeptanz fehle nur
wegen mangelndem Marketings für die komplizierten, nationalen Lösungen.
Diese Enthaltung beim E-Government ist umso erstaunlicher, da das DIVSI (Deutsches Institut für
Vertrauen und Sicherheit im Internet, eine Gründung der Deutschen Post AG, in Umfragen in
Deutschland sonst festgestellt haben, dass die Deutschen trotz Spionageskandalen und Überwachung
recht intensiv das Internet nutzen: 98% der Internetnutzer in Deutschland kaufen zumindest
gelegentlich im Netz ein. Bürger und Wirtschaft haben untereinander und miteinander offenbar nicht
die Probleme, die der Staat hat.
Was sind aber die historischen die Gründe dafür, dass sich die Öffentliche Hand in Deutschland von
Wirtschaft und Bürgern im Internet abgekoppelt hat? Hat man sich erfolgreich in der Trutzburg
verschanzt, wie ich es schon 2012 vermutete oder etwas kürzer schon 2011 andeutete?
Hier soll nun versucht werden, chronologisch dargestellt werden, wie sich das E-Government in
Deutschland entwickelte oder verhindert wurde, an Beispielen gezeigt werden, wie es sich im Ausland
entfaltet, und was man möglicherweise ändern sollte, um endlich vorwärts zu kommen.
Qualifizierte elektronische Signaturen (QeS), ePA und De-Mail
Angefangen hat der Irrweg mit der Einführung qualifizierter elektronischer Signaturen in den 1990er
Jahren. Grundgedanke der qualifizierten Signaturen war, dass man ein elektronisches Dokument so
unterzeichnen könne, als habe man eine eigenhändige Unterschrift. Qualifiziert wurde sie dadurch,
dass man nicht nur ein Stück leicht kopierbare Daten wie bei der "fortgeschrittenen" Signatur hat,
sondern ein Stück Hardware (Chipkarte) braucht. Wie bei der "eigenhändigen" Unterschrift kann der
Empfänger nur darüber spekulieren, wer signiert hat. Aber Techniker überzeugten Juristen, dass
angeblich mit der Chipkarte ein Zusammenhang mit der Willenserklärung einer natürlichen Person
bestünde. Das wurde ausgerechnet von der Bundesnetzagentur konterkariert, dessen Präsident stolz
verbreitete, dass seine qualifizierten Signaturen nicht von ihm eigenhändig sondern von einer
Maschine automatisch erstellt würden (Siehe FAQ Bundesnetzagentur von 2006 Frage 18: Wie kann
ich vorgehen, wenn ich eine Vielzahl von Signaturen erstellen will? Kann dies auch automatisch
erfolgen?). Hier sollen nun einige Schritte des Elends skizziert werden.
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1997 Signaturgesetz
1997 wurde dann ein Signaturgesetz SigG und eine Signaturverordnung (SigVO) heraus gebracht,
dass technisch und organisatorische Vorgaben machte, wie elektronische Signaturen erstellt werden
konnten, die mit Zertifikaten von akkreditierten Anbietern erstellt werden.
Es wurden von der Post und der Telekom Trustcenter errichtet, die Chipkarten mit entsprechenden
Zertifikaten ausstellten, und dafür vom Staat akkreditiert waren. Hier wurde in der Arroganz deutscher
Informatiker der erste Fehler gemacht: es wurde ein europäischer Signaturstandard verwendet RIPEMD anstatt international verbreiteter Standard wie MD5 oder SHA1.
Der zweite Fehler wurde dann gemacht, als man für Mail in Deutschland einen neuen Standard vom
TeleTrusT-Verein basteln ließ: MailTrusT. Hier stützte man sich auf den ungebräuchlichen Standard
RIPE-MD und den veralteten E-Mail Standard PEM (RFC 1421, RFC 1422, RFC 1423, RFC 1424),
während internationale Mailanwendungen wie Microsoft Outlook, Lotus Notes oder Mozilla
Thunderbird längst S/MIME (RFC 1847) (das ich selbst seit 1998 kostenlos nutze) verwendeten und
interoperabel waren.
Der dritte Fehler passierte dann, als man MailTrusT Version 2 auf S/MIMEv3 brachte, aber RIPE-MD
beließ. Immerhin hatten Post und Telekom jeweils 10 Mio. DM in ihre Trustcenter mit RIPE-MD-Karten
investiert. RIPE-MD ist aber inkompatibel zu S/MIME, was aber übersehen wurde.
Der vierte Fehler passierte dann, dass man das fehlerhafte MailTrusT (das aus dem Projekt SPHINX
des BSI aus den 1990er Jahren hervorgegangen war) dann mit SAGA (Standards und Architekturen
für E-Government-Anwendungen) für die Bundesverwaltung als verbindlich erklärte. Offenbar hatte
man sich nur theoretisch und schlampig mit der Fragestellung auseinander gesetzt.
Anfang der 2000er Jahre war dann die damalige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Brigitte
Zypries mutig und wollte 70.000 MailTrust-Mail-Clients bei zwei Anbeitern erwerben und nutzen. Doch
dann viel auf, dass die zusammengebastelte Technologie inkompatibel war und z.B. Microsoft
Outlook-Clients crashten, wenn sie MailTrusT-Mails empfingen. Das Problem verschwand im BSI und
qualifiziert signierte Mail wurde nie in einer Bundesverwaltung ausgerollte, obwohl es verbindlicher
Standard für die Bundesverwaltung war.
So desaströs wie mit der Mail ging es dann weiter.
1999 EU-Signaturrichtlinie
Ende der 1990er Jahre gab es innerhalb der EU die Bestrebung, elektronische Signaturen zu
harmonisieren. Das war schon schwierig bei Papier, wo die Deutschen die eigenhändige Unterschrift
auf Papier als religiösen Akt feiern und die Urkunde als hohen Beweiswert anerkennen (wohl wissend,
dass Unterschriften leicht zu fälschen sind und die Fälschung nicht mal vom Gutachter beweisen
sondern nur vermutet werden können), während die Briten einer eigenhändigen Unterschrift keinen
Beweiswert zubilligen und die einfach Fälschungsmöglichkeit auch in ihrem Rechtssystem
berücksichtigen. Das Versprechen der Beweiswerterhaltung ist grober Unsinn. In der Schweiz gelingt
es Richtern, Betrüger, die eine E-Mail verändern, wegen Urkundenfälschung in den Knast zu stopfen.
Den Schweizern reicht der Beweis des Augenscheins (gibt es in Deutschland auch: im Strafrecht
richterliche Augenscheinnahme (§ 86 StPO Richterlicher Augenschein) und im Zivilrecht Augenschein
(§§ 371 ff. ZPO - Beweis durch Augenschein)).
So scheiterten denn auch die Harmonisierungsbemühungen der EU und nach der EU
Signaturrichtlinie kann nun jedes Mitgliedsland im nationalen Recht machen was es will. An einer
Einheit in Europa hat niemand ein Interesse. Das Füllhorn wurde aufgemacht und man kennt nun drei
Arten von elektronischen Signaturen:
 Einfache Signaturen: eine eingescannte Unterschrift oder einfach eine Zeichenkette mit dem
Namen des Unterzeichnenden. Das wir im Vereinigten Königreich für Rechtsverbindlichkeit als
ausreichend erachtet (also zum Beispiel eine eingescannte Unterschrift, die in eine PDF-Datei
eingefügt wird)
 Eine fortgeschrittene Signatur, z.B. mit X.509-Zertifikat bei S/MIME, wie es in MS-Outlook oder
Thunderbird integriert ist, ist die zweite Möglichkeit. Das ist seit Ende der 1990er in den Produkten
enthalten. Wer das Zertifikat und das Passwort hat, kann die Signatur fälschen.
 Die qualifizierte Signatur braucht eine Chipkarte, ein Lesegerät und eine Infrastruktur. Wer die
Karte, ein Lesegerät hat und das Passwort kennt, kann die Signatur fälschen. Nur diese ist in den
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Schriftformänderungen 2001/2002 in Deutschland zum Tragen gekommen. Das passt überhaupt
nicht zu England, das passt nicht zu Europa.
Der Bruch in Europa war also vorprogrammiert und führt mit eIDAS nach 2015 zum bürokratischen
Monster, da die EU die Hoffnung aufgegeben hat, dass Deutschland vernünftig werden würde und
gesagt hat, dass man dann eben alle anderen Verfahren auch anerkennen müsse, wenn man sich
nicht auf eines einigen könne.
1999-2003 MEDIA@Komm
Schon 1999 begann das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) die Erstellung von Anwendungen in
Kommunen für die qualifizierte Signatur zu fördern. 45 Mio. DM wurden in die Gewinner (Bremen,
Erlangen, Esslingen) eines Wettbewerbes MEDIA@Komm investiert, mit dem kein Durchbruch erzielt
wurde, so dass in Folgeprojekten MEDIA@Komm-Transfer und MEDIA@Komm-Innovation weiter
investiert wurde. Laut Wikipedia soll sich noch der Innovators Club mit MEDIA@Komm-Innovation
beschäftigen, aber fast alle Spuren von MEDIA@Komm bei de Akteuren sind aus dem Internet
verschwunden. Lediglich bremen online services (bos - heute Governikus) erstellt heute noch
Software, die die qualifizierte Signatur nutzt.
2001/2002 Schriftformänderungen
Die schlimmsten Fehler wurden dann 2001/2002 begangen als die Schriftform medienabhängig
wurde. Ein geschriebener Text soll auf Papier etwas anderes sein als elektronisch. Dazu scheute man
sich auch nicht unsinnige Bezeichnungen zu nehmen: Textform ist danach nicht einfach ein Text,
sondern ein elektronisches Dokument. Schriftform wird nicht mehr nur der oralen Form
gegenübergestellt, sondern bezieht sich nur auf das Medium Papier.
Hier die wichtigsten Paragraphen, die neu erfunden wurden:
Im Privatrecht:
§126a BGB Elektronische Form (Bürgerliches Gesetzbuch)
§126b BGB Textform
§ 371a Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung)
Im Öffentlichen Recht:
§3a VwVfG Elektronische Kommunikation (Verwaltungsverfahrensgesetz)
§87a AO Elektronische Form (Abgabenordnung)
§36a SGB I Elektronische Form (Sozialgesetzbuch).
In der ersten Runde wurde das Privatrecht "modernisiert" (Formanpassungsgesetz). Leitgedanke
war, dass dort wo das Gesetz (z.B. Mietrecht) oder ein Vertrag (z.B. Versicherungsvertrag) die
Schriftform verlangen, sie durch Elektronische Form mit qualifizierter Signatur ersetzt werden kann.
Schon hier wurde schlampig gearbeitet. Wenn z.B. eine Versicherung eine schriftliche
Schadensmeldung verlangt, dann konnte sie vom Versicherten technisch beliebig befriedigt werden,
z.B. durch signierte E-Mails (siehe oben MailTrusT) oder durch signierte Textdateien mit Signatur und
Zertifikat in einer extra Datei oder in einer PDF-Datei von Adobe. Alle Arten von Signaturen waren
zulässig (Mail, PDF, etc.) und rechtskräftig, egal ob der Empfänger dieses Format verarbeiten konnte
oder nicht. Da aber niemand Signatureinrichtungen besaß, fiel das nicht weiter auf.
In der zweiten Runde im Öffentlichen Recht passte man dann besser auf und ließ die Übermittlung
qualifiziert signierter Dokumente nur zu, wenn der Empfänger den "Zugang eröffnet" hat, wobei er
festlegte, welche Datenformate er verarbeiten konnte. Das war auch nicht weiter schlimm, weil sie gut
wie keine Behörde den Zugang eröffnete. ("Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften" vom 21.8.2002).
Diese rechtlichen Änderungen waren weltweit einmalig. Man hatte keinen Business Case oder eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt, sondern man tobte sich national technisch und rechtlich aus
ohne jeden Nutzen. Als dann die EU die Signaturvorschriften harmonisieren wollte, stellten die
Deutschen sich stur und ließen nur qualifizierte Signaturen zu, während in anderen Teilen Europas
eine fortgeschrittene Signatur (technisch, aber ohne besondere Hardware) oder gar eine einfache
Signatur ausreichend war. In England z.B. ist die einfache Signatur (eingescannte Unterschrift oder
noch trivialer einfach Namenszug in US-ASCII) ausreichte. Deutschland koppelte sich technisch und
rechtlich von der EU und dem Rest der Welt vorsätzlich ab.
Noch schlimmer als die nationale Isolierung war, dass durch die Trennung der Schriftform nach
den Medien Papier und Elektronik und unterschiedlicher rechtlicher Behandlung (Gravuren in
Steintafeln wurden gar nicht behandelt) ein Normenscreening erforderlich wurde. In einem
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unfassbaren bürokratischen Aufwand müssen nun in jedem Bundesland (die eigene EGovernment-Gesetze verabschieden (werden)) ca. jeweils 10.000 Gesetze und Verordnungen von
Juristen durchgesehen, ob wegen der Aufsplitterung der Schriftform je nach Trägermedium
Vorschriften angepasst werden müssen. Besonders zynisch ist dabei, dass der Normenkontrollrat,
der extra zur Minimierung der Bürokratie eingesetzt wurde, zwar 2015 beklagt, dass das EGovernment zu langsam vorankäme ("Nutzung von eGovernment und eHealth unzureichend"), aber
zu diesem irrsinnigen Bürokratieaufwuchs durch missratene Gesetzgebung brutalst möglich
schweigt. Alleine bei der Bundesregierung ist das Normenscreening als mehrjähriges Projekt
aufgesetzt, in dem mehrere tausend Schriftformerfordernisse überprüft werden müssen. Das gleiche
muss dann in den Bundesländern auch noch gemacht werden. Auch müssen die Kommunen ihre
Satzungen überprüfen. Und das nur in Deutschland und in keinem anderen Land der Welt wegen der
Rechtsänderungen 2001/2002.
2001 Signaturstudie
In 2001 ließ das BMWi eine Studie über die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Signaturen
erstellen. Damals war man durchaus noch optimistisch unter der Bedingung, dass große Stückzahlen
in Umlauf gebracht würden (siehe Kurzfassung oder Langfassung der Studie).
2002 Signaturbündnis
2002 errichtete die Bundesregierung ein Signaturbündnis zur schnellen Etablierung der elektronischen
Signatur, um z.B. die für ihre eigenen Verfahren in BundOnline2005 notwendigen Signaturkarten zu
bekommen. Man redete sich trunken: "Ende der Signaturdiskussion", " Elektronische Signatur ersetzt
Unterschrift", " Deutschland hat als erstes Land eine Standard-Signatur eingeführt". Allein es half
nichts. Die elektronische Signatur verbreitete sich auch durch das Signaturbündnis nicht.
Nächste Hoffnungsträger waren Jobcard und Gesundheitskarte.
2002 Jobcard später Elena
Im Jahr 2002 wurde in den Bericht der Hartz-Kommission eine Signaturkarte für Arbeitnehmer
eingeführt, die später Jobcard und noch später Elena hieß. Durch ein Pilotprojekt mit Lufthansa, SAP,
Arbeitsamt und Rentenversicherung wurde die Machbarkeit nachgewiesen. Ziel war es, dass
Arbeitgeber Verdienstbescheinigung zentral an eine Stelle elektronisch schicken, wo sie im Bedarfsfall
zum Beispiel von der Arbeitsagentur abgefordert werden können, wenn der Arbeitnehmer es mit seiner
Signaturkarte erlaubte. (Siehe Hartz Bericht, Teil 2, Signaturkarte ab Seite 11).
Da auch in der Gesundheitskarte eine qualifizierte Signatur vorgesehen war, verzichtete der damalige
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, SPD, auf die teure Ausgabe von Jobcards, da ja auch alle
Arbeitnehmer krankenversichert sind, und schickte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt,
SPD, vor.
Das Jobcard-Projekt wurde in ELENA-Verfahren umbenannt und ab 2010 mussten die Arbeitgeber
ausschließlich elektronisch melden. Dann kam es zu Bedenken über Kosten, Nutzen und
Datenschutz. Die Meldungen waren so umfassend, dass z.B. für Arbeitnehmer auch gespeichert
wurden, wenn wegen Streiks keine Entgeltzahlungen erfolgten. Am 3.12.2011 wurde das Verfahren
dann eingestellt nach über 10 Jahren Planung, Aufbau, Inbetriebnahme und Verpflichtung für alle
Arbeitgeber.
2006 Gesundheitskarte
Zum 1. Januar 2006 sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt werden. Geplant
waren tolle Anwendungen: Ärzte sollten Rezepte für die Apotheke auf die Karte schreiben, eine
zentrale Patientenakte sollte geschaffen werden mit Zugriffssteuerung durch die eGK, Notfalldaten
sollte auf der Karte gespeichert werden. Die Karte sollte zudem für die qualifizierte Signatur genutzt
werden können.
2015 ist nichts davon implementiert. Lediglich sollen die Ärzte für die Krankenkassen
Stammdatenmanagement auf der Karte durchführen. Ein Zertifikat für qualifizierte Signaturen gibt
es nicht mal bei fortgeschrittenen Krankenkassen. Der Ärztetag wehrte sich von 2007 bis 2013 gegen
die Karten. Anfang Januar 2013 waren dann doch 70% der Karten in Verkehr gebracht. Zur Erhöhung
der Sicherheit ist die Gesundheitskarte mit Fotos der Versicherten ausgestattet. Wer aber auf den
Fotos abgebildet ist, wird nicht geprüft.
2009 Boykott der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zum 28.12.2009 trat die EU-Dienstleistungsrichtinie in Kraft. Einerseits sollte durch einheitliche
Ansprechpartner die Mühsal der zersplitterten deutschen Bürokratie auf den Staat rückverlagert
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werden, der die Zerfaserung organisiert hatte (Zuständigkeiten für die Anmeldung eines Betriebes auf
viele Behörden verteilt: Gewerbeamt, Handelsregister bei Amtsgerichten, IHK, Gesundheitsamt,
Ordnungsamt, Meldeamt, usw.).Andererseits schreibt der Artikel 8 der EU-Dienstleistungsrichtlinie die
Möglichkeit der Elektronischen Verfahrensabwicklung vor:
"Artikel 8 Elektronische Verfahrensabwicklung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die
Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über
den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde
abgewickelt werden können."
Die Aussage ist eigentlich recht klar. Aber in Deutschland entschied man sich, die Elektronische
Verfahrensabwicklung einfach mit Hilfe des mit §3a VwVfG zu boykottieren. "Problemlos aus der
Ferne" interessierte die 17 nationalen Gesetzgeber nicht. Sie machten zur Bedingung, dass EUAusländer zwingend bei der elektronischen Abwicklung qualifizierte Signaturen nach deutschem Recht
zu verwenden hätten. Der neue Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel für Ausländer
enthalten theoretisch die Möglichkeit, qualifizierte Signaturen zu erstellen. Aber EU-Ausländer
bekommen weder das eine noch das andere. Die Trustcenter lieferten nicht ins Ausland, das PostIdentverfahren z.B. wird nur im Inland angewendet. Ausländische Trustcenter liefern keine
Signaturmöglichkeiten nach deutschem Signaturgesetz.
Deswegen hat die EU sich bei eIDAS (Electronic identification and trust services) entschieden, dass
alle Mitgliedsländer alle eIDs und elektronische Signaturen anderer Länder anerkennen müssen,
womit sich die deutsche Sturheit und fehlende internationale Kooperation mit erheblichem
bürokratischen Aufwuchs rächen wird.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verlief in Deutschland sehr unterschiedlich. In
Niedersachsen wurden 55 einheitliche Ansprechpartner geschaffen (und nachher geschlossen) und in
Sachsen einer beim Landesverwaltungsamt. In Berlin investierte man 5 Mio. € in ein Portal für den
einheitlichen Ansprechpartner und wunderte sich, dass das Portal im ersten halben Jahr nur von ca.
100 Nutzern genutzt wurde, davon nur wenige Ausländer waren und keiner sich verbindlich anmeldete
(mit qualifizierter Signatur nach §3a VwVfG). So wurde die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
bei der elektronischen Verfahrensabwicklung erfolgreich mit nationalem, deutschem Recht boykottiert.
Mich irritierte diese offene Sabotage der EU, da ich auch selbst in einem Umsetzungsprojekt beteiligt
war. Aber auch die Nachfrage in Projekten in anderen Bundesländern, ob man diese Unmöglichkeit
nicht gesehen hätte, ergab nur Schulterzucken. Juristen duckten sich weg, wissenschaftliche Artikel
über §3aVwVfG wurden hinter einer Paywall versteckt, statt offen und demokratisch zu diskutieren
oder die Probleme wurden schlicht klein geredet:
"Wie die Ausführungen zur Reichweite des Art. 8 Abs. 1 DLR – also der Abwicklung des Verfahrens
von Antragstellung bis zur Bescheidung – zeigen werden, ist §3a VwVfG überwiegend in der Lage, die
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sachgerecht umzusetzen. Als Hindernisse stellen sich vor allem
die spezialgesetzlichen Formvorschriften und das damit verbundene Erfordernis, auf qualifiziert
elektronische Signaturen zurückzugreifen, dar."
Damit wurde die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Flop und die nationale Abschottung
Deutschland bei der Digitalisierung erneut verfestigt.
2010 Neuer Personalausweis nPA/ePA
Seit 2010 gibt es in Deutschland einen elektronischen Personalausweis, der zunächst neuer
Personalausweis (nPA) hieß. Anders als Gesundheitskarte, Jobcard und Signaturkarte ist die
Technologie nicht mehr elektronisch kontaktbehaftet sondern mit RFID-Technologie kontaktfrei. Das
bedeutet auch, neben den erblichen Gebührensteigerungen für den Personalausweis selbst, dass
man die alten Lesegeräte nicht weiter verwenden kann, sondern neue braucht. Was von den vielen
Daten des Personalausweises ausgelesen werden darf, hängt von einem für die Anwendung
ausgestellten Berechtigungszertifikat ab. Zum Beispiel reicht bei einem Zigarettenautomat die
Ausgabe des Alters statt des gesamten Geburtsdatums.
Diese elektronische ID (eID) muss der Inhaber freigeschalten lassen. Theoretisch ist es auch möglich,
ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) auf dem nPA zu speichern. Die
Nutzung des nPA ist nicht verbreitet.
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2011 De-Mail
De-Mail ist hervorgegangen aus dem Projekt Bürgerportal beim Bundesministerium des Inneren.
Leitgedanke war, dass Behörden den Bürgern und der Wirtschaft elektronische Dokumente nicht per
elektronischer Post zustellen sollen, sondern irgendwo im Netz sich Postfächer befinden, in denen
Dokumente für die Bürger abgelegt werden (also mit Datenübertragung über http (WWW) statt mit
POP3 oder IMAP4 wie bei richtiger E-Mail). Man kann sich das in der vordigitalen Welt so vorstellen,
dass die Post nicht mehr Briefe nach Hause bringt, sondern in den Behörden sich Postfächer
befinden, in denen Bürger ihren Schriftverkehr einsehen können. Durch Verzicht auf E-Mail werden
dann auch alle internationalen, modernen Standards umgangen und die Postfächer werden mit dem
Webbrowser eingesehen statt eines E-Mailclients wie bei üblicher E-Mail. Anfangs waren zur
rechtlichen Absicherung nur starke Authentisierungs-Verfahren zugelassen (qualifizierte Signatur oder
eID des Personalausweises. Wegen der mangelenden Verbreitung ist aber jetzt per SMS ein PIN-TanVerfahren für die sichere Anmeldung zulässig. Erstaunlicherweise haben schon mehrere Millionen
Bürger (kostenlose) De-Mail-Konten, Behörden aber so gut wie nicht. Extrem unwirtschaftlich ist es,
statt mit POP3 oder IPMA4 automatisch neue Post abzufragen, dass vom Bürger erwartet wird, dass
er sich zur Einhaltung von Fristigkeiten sich täglich händisch per Web einloggt, um De-MailNachrichten zu überprüfen. Das ist viel zu teuer und wird dazu führen, dass viele Bürger ihren Zugang
elektronisch für Behörden und Gerichte nicht eröffnen. De-Mail ist unwirtschaftlicher als Briefpost.
Als besonders absurd hat sich bei der Einführung von De-Mail die Provider vorstellten, Gebühren zu
erheben, für einen Dienst, der als normale E-Mail in der Regel kostenlos ist (z.B. bei GMX, Google,
Microsoft). Die Deutsche Telekom AG will z.B. heute noch 39 Cent ab der vierten De-Mail von
Privatkunden. Auch die anfänglichen Zustellungsgebühren in Höhe der Briefpostgebühren zeugten
von der Weltfremdheit der Akteure bei einem Medium mit Grenzkosten von nahezu Null.
Die Nutzung von De-Mail ist nicht verbreitet.
2013 E-Akte: TR-ResiScan und TR-Esor
Zum E-Government gehört nicht nur die elektronische Kommunikation nach außen zu Bürgern,
Wirtschaft oder anderen Behörden, sondern auch die Aktenhaltung und Bearbeitung innerhalb einer
Behörde soll digitalisiert werden. Elektronisch Dokumente werden elektronisch gespeichert und
Papierdokumente werden gescannt, elektronisch gespeichert und das Originale vernichtet. Das ist das
Gebiet der E-Akte.
Um die Hürden für die Digitalisierung weiter zu erhöhen, ließ sich das BSI passend zur Einführung der
E-Akte weiter technische Richtlinien einfallen:
 BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)
 BSI TR-03125 Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente
Vereinfacht geht darum, dass nach §7 EGovG des Bundes Papierakten auch elektronisch eingescannt
werden dürfen (E-Akte). werden die Originale danach gelöscht, spricht man von ersetzendem
Scannen. Urkunden werden dabei zu einfachen elektronischen Dokumenten, wo es keine
Urkundenfälschung gibt. Aber um diese Herabsetzung der Fälschung von elektronischen Dokumenten
als Kavaliersdelikt etwas entgegen zu setzen, hat man höheren bürokratischen Aufwand
vorgeschrieben. Man soll die Digitalisate qualifiziert signieren. Anfangs kann man auch die Zertifikate
auch im Trustcenter überprüfen, aber nach einigen Jahren laufen die Zertifkate ab oder das
Trustcenter existiert nicht. Um nun den "Beweiswert" zu erhalten, muss also nachsigniert werden:
"Neusignierung". Das bedeutet, dass man Ewigkeitskosten bei der Archivierung bekommt (wie bei der
Ruhrkohle, wo man bis ans Ende aller Tage Wasser pumpen muss, damit nicht Teile des Ruhrgebietes
"Land unter" gehen).
Übertragen auf Papierdokumente würde das bedeuten, dass man am Anfang der Archivierung eines
jeden Dokumentes einen Gutachter vermuten lässt, ob die Unterschrift gefälscht ist, und dann alle
paar Jahre wieder einen Gutachter kommen lässt für den gleichen Zweck. Für alle Dokumente, die
man zu archivieren gedenkt, auf die unbestimmte Wahrscheinlichkeit hin, dass man das Dokument
überhaupt noch mal braucht. Dieser Exzess an Bürokratisierungsaufwuchs wurde bisher enthemmt
akzeptiert außer von Experten der Archivierung (siehe z.B. Kampffmeyer: "TR 03138 RESISCAN gerät
immer mehr in die Kritik"). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass zur Begründung von ResiScan und Esor
das DOMEA-Konzept („Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten
Geschäftsgang“) noch genannt wird, dass aber 2012 beerdigt wurde.
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2013 Trustcenter fast alle wieder zu
Zu Beginn der qualifizierten Signatur in Deutschland wurde in Trustcenter von der Telekom, der Post
und von den Geschäftsbanken investiert. Bis zu 10 Mio. DM kostete die Einrichtung eines
Trustcenters, um Zertifikate erstellen zu können, die auf Chipkarten transferiert wurden. Anfangs gab
es Großkunden wie das Land Niedersachsen, das über 10.000 Signaturkarten kaufte für ihr HaushaltKasse-Rechnungswesen, ohne gesetzlich verpflichtet zu werden. In Folgejahren wurde aber die
Nachzertifizierung zu teuer. Die Telekom nahm das Angebot mangels Nachfrage wieder aus den TPoints heraus. Als 2002 das Online-Geschäft der Post trudelte, wollte sie ihr Trustcenter schließen,
durfte aber nicht. 2014 schloss dann kurz nach Verkündung der Digitalen Agenda der
Bundesregierung die Post ihr Trustcenter doch. Vier Geschäftsbanken hatten ein Trustcenter, dass sie
an einen US-Investor verkauften, die es kurz danach schloss.
Heute ist es ein Suchspiel für Bürger, wo sie ein Zertifikat für qualifizierte Signaturen bekommen. Die
T-Systems-Tochter Telesec hat da Großkunden Geschäft von der Post übernommen. Auch die Tochter
der Bundesdruckerei D-Trust verkauft noch Zertifikate. Die Bundesdruckerei, im Eigentum des
Bundesfinanzministeriums, war 2000 an die britische Heuschrecke APAX verkauft wurden, die aber
voller Grauen den Kauf 2008 rückgängig machte.
Möglicherweise stolpern wir hier noch in eine unbeabsichtigte Monopoldiskussion mit einem
Staatsbetrieb, der erwiesenermaßen nicht wirtschaftlich arbeitet.
2013 E-Government Gesetz - EGovG
2013 verabschiedete der Bund dann sein EGovG und dem Namen "Gesetz zur Förderung der
elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften". Zwar schafft es der Bund allen
Unternehmen bundesweit einheitlich im Handelsgesetzbuch Vorschriften zu machen, die vom
Einzelunternehmer bis zum Weltkonzern einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten, aber bei sich
selbst schafft es der Staat seine Rechtssetzung in viele Einzelteile zu zersplittern. So gibt es für den
Bund ein E-GovG und die Länder basteln an eigenen. Manchmal sieht es aus, als wären es
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für unterausgelastete Parlamentarier, wenn man sich solche
Absurditäten ansieht, wie den §3a VwVfG, der in Bund und Ländern gleich aussieht, aber einzeln
verbschiedet. Bei der Buchführung ist es ähnlich: während das HGB vom Bodensee bis nach
Flensburg einheitlich aussieht, ist die staatliche und kommunale Buchführung ein Flickenteppich, der
Transparenz maximal verhindert. Manche Bundesländer machen kaufmännische Buchführung (z.B.
Hamburg und Hessen), der Bund und Berlin machen altbackene Kameralistik wie ehemalige
Minderkaufleute (siehe mein Artikel "Doppik?").
So sieht es auch im E-Government zersplittert aus. Der Bund hat in seinem EGovG festgelegt:
 Die Verwaltung muss einen elektronischen Zugang eröffnen auch für qualifiziert signierte
Dokumente sowie mit De-Mail §2 EGovG.
 Akten sollen elektronisch (E-Akte) geführt werden und durch ersetzendes Scannen
digitalisiert werden. Pflicht ab 2020. §6 EGovG.
 Elektronische Bezahlung soll möglich sein (2001 war das ZIVIT schon Gewinner beim EGovernment-Wettbewerb mit seiner E-Payment-Lösung).
 "Nachweise" müssen qualifiziert signiert elektronisch übermittelt werden, es sei denn die Behörde
möchte das Original sehen (anders als beim Fax). §5 EGovG.
 Akteneinsicht soll gewährt werden, Verfahren sollen dokumentiert werden, der IT-Planungsrat
soll standardisieren.
 Elektronische Formulare sollen kein Unterschriftsfeld enthalten, Lokationen sollen
georeferenziert werden, Mitteilungs- und Verkündungsblätter sollen auch oder nur
elektronisch geführt werden.
 Dieses alles soll dann barrierefrei auch Behinderten zugänglich sein.
Ein großes Programm mit vielen Löchern. In den Bundesländern setzt sich das Flickwerk dann fort.
Sachsen hat zum Beispiel 2014 ein eigenes EGovG verabschiedet, Berlin diskutiert seit Jahren über
einen Entwurf, der Freistaat Bayern dagegen will ein rudimentäres E-Government einführen:
elektronische Durchführung eines Verfahrens nur "soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist“ (Art.
6 Abs. 1)". Damit kann das E-Government weiter wie bisher verwillkürt werden. De-Mail soll nur
genutzt werden müssen, wenn eine Behörde sich anschließen lässt (Schilda?). Der bayerische
Entwurf legt sich auch mit dem Bundesrecht an, das Länder verpflichtet, wenn sie Bundesrecht
ausführen auch das Bundes E-GovG zu beachten. Das möchte Bayern nicht.
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Über das Chaos zwischen Bund und Ländern mit ihren uneinheitlichen E-GovG(-Entwürfen) berichtet
2015 auch Wilfried Bernhardt insbesondere im Vergleich Sachsen zu Bayern..
Neben aller technischen Vielfalt und nicht vorhandener Verbreitung der deutschen nationalen
Technologien, deuten sich hier auch sinnlose Machtkämpfe an zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden zum Schaden des Bürgers.
Wie sich dieser staatlich in nationaler Sonderbehandlung erzeugte Flickenteppich selbst in einer Stadt
verheerend auswirkt, zeigt das Beispiel Berlin. Eine Gewerbeanmeldung müsste nach EUDienstleistungsrichtlinie einfach und online abgebbar sein. In Berlin dagegen braucht für eine
Gewerbeanmeldung eine qualifizierte Signatur. Ab 2016 wird man zur Online-Beantragung eines
Führerscheines einen neuen Personalausweis brauchen. Weitere Dienste sind schon heute mit eID
möglich. Ob Berliner Verwaltungen auch den Zugang über De-Mail eröffnet haben, ist zentral nicht zu
erfahren. Einige Gerichte werden dann vielleicht irgendwann auch mit beA (siehe unten) für Anwälte
erreichbar sein, eventuell auch mit dem Bürger-Client des EGVP (siehe unten). Mit einfacher E-Mail
wie in England rechtsverbindlich aber nicht. Mit dieser Technikvielfalt werden Zugangsbarrieren
errichtet, die man in dieser Masse in der Wirtschaft nicht kennt.
In Berlin traut man sich, sich den Bürger über Wochen vom Hals zu halten. Sei es im Bürgeramt, wenn
man den Pass verlängern will (dessen Erstellung in der Bundesdruckerei absurd ist, wenn man sich
die Erstellung eines Kinderpasses direkt im Bürgeramt ansehen durfte) muss man über vier Wochen
warten und die Verwaltung steckt Kraft darein, wie man einen Startup blockieren kann, der Bürgern
schneller Termine besorgt, und im Lageso lässt man die Flüchtlinge wochenlang in der Kälte stehen,
nutzt die dort stehenden Zelte nicht wegen Sicherheitsbedenken und lässt drei Monate ehrenamtliche
Ärzte die Aufgaben des Staates machen. Wenn wir uns nicht den Herzog-Ruck geben, richten wir
unsere Gemeinwesen hin. Auch durch die verfehlte Digitalisierung, die Wartezeiten in Bürgerämtern
erhöht und Bundesgesetze wie das Melderecht einfach nicht umgesetzt werden, statt sie effizienter zu
machen.
Justiz mit großem Eifer
In der Justiz sind die Versuche, besondere Technologien anzuwenden (statt standardisierter und
weit verbreiteter), besonders mannigfaltig. Zum einen gibt es schon lange basierend auf der
Technologie zur qualifizierten Signatur das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP,
mit dem bisher Anwälte, Notare, Bürger und andere mit Gerichten kommunizieren konnten. Für
Anwälte sollte zum 1.1.2016 beA (besonderes Anwaltspostfach) kommen und eigentlich müssten die
Gerichte ihre Zugänge auch per De-Mail eröffnen. Über EGVP waren aber auch nicht alle Gerichte
erreichbar.
EGVP
Das EGVP wurde geschaffen mit der OSCI-Software, die im Rahmen von MEDIA@Komm (siehe
oben) von der bremen online services GmbH (einer Tochter des Landes Bremen - heute heißt sie
Governikus) entwickelt wurde und sich anlehnte an den Bankenstandard HBCI - Home Banking
Computing Interface, wobei das HBCI schon 2002 das PIN/TAN-Verfahren als zusätzliche Möglichkeit
einbaute statt alleiniger Hardwarelösungen mit Karte und Lesegerät). Immer wieder als Kritik wurde
genannt, dass die Software des EGVP nicht in normale E-Mail-Clients integrierbar ist. Für die Anwälte
sollte deshalb zum 1.1.2016 beA (besonderes Anwaltspostfach) eingeführt werden (siehe unten). Über
EGVP waren aber auch nicht alle Gerichte erreichbar. Sowohl das Transportprotokoll als auch das
Nachrichtenformat sind nur in Deutschland standardisiert. Der Bürgerclient für das EGVP wird zum
1.1.2016 eingestellt.
Besonderes Anwaltspostfach beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist ebenfalls keine international standardisierte E-MailSoftware sondern entweder wie De-Mail ein Webbrowser basierter Dateizustellungsdienst oder in
Anwaltssoftware integriert. Ab dem 1.1.2016 sollten das alle über 160.000 Rechtsanwälte in
Deutschland bekommen. Bis 2020 sollte eine Vielzahl von deutschen Gerichten darüber erreichbar
sein zunächst ohne Strafgerichtsbarkeit und ohne Verfassungsgerichtsbarkeit. Bis 2017 müssen
Nachrichten qualifiziert signiert sein, weswegen die Anwälte eine beA-Signaturkarte und
entsprechende Hardware bekommen werden. Im Ausland ist das einfacher (siehe unten Electronic
Filing). Aber scheinbar wollen auch Juristen sich der Vernunft zuwenden und das Projekt beA wurde
von der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) auf unbestimmt Zeit verschoben.
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De-Mail
Eigentlich beschäftigt sich die Justiz schon seit vielen Jahren damit, auch über De-Mail erreichbar zu
sein (Der EDV-Gerichtstag z.B. schon 2011). Aber das hat keine praktische Relevanz. In Summe
bleibt es für den Bürger ein Pokerspiel, ob und wie ein deutsches Gericht elektronisch erreichbar ist.
Man fröhnt dem Glauben an esoterische Technik, vermeidet internationale Standards und behindert so
effektiv für Jahrzehnte die Digitalisierung. Wenn und falls 2020 eine Vielzahl von Gerichten für Anwälte
in 2020 tatsächlich elektronisch und verbindlich erreichbar sein werden, sind seit dem Signaturgesetz
von 1997 dann 23 Jahre Jahre ins Land geplätschert und seit die letzten Großkonzerne ins EBusiness eingestiegen sind und damals schon wie Jack Welch von General Electrics 1998 sagten „We
are late!“
Finanzverwaltung mit großer Vernunft
Ganz anders als in der Justiz mit Jahrzehnte langen Versuchen, national abgeschottete Technologie
einzusetzen, sieht es in der Exekutive bei der staatlichen Finanzverwaltung aus, wo Pragmatismus
herrscht. Hier geht es weder darum, möglichst schöne Paragrafen wie in der Justiz zu haben oder
Zwang durchzusetzen wie in der Innenpolitik, sondern darum das Geld herein kommt und der Staat
liquide bleibt. Das erfordert andere Prioritäten. Schon 2001 bei der Anpassung des öffentlichen
Rechtes hatte sich das Bundesfinanzministerium zunächst erst mal eine Schonfrist von fünf Jahren
ausbedungen, bevor auch in der Abgabenordnung die qualifizierte Signatur und die Trennung der
Schriftform nach Medien unterschiedlich (Papier, Stein, Holz auf der einen Seite, elektronische
Speicherung auf der anderen Seite) verbindlich wurden.
Fax-Urteil
Der Bundesfinanzhof urteilte als einer der ersten, dass man auch die elektronische Übermittlung durch
ein Fax rechtsverbindlich anerkennen könne. Zuletzt zum Beispiel bei der Verbindlichkeit einer über
Fax übermittelten Steuererklärung. Nichtsdestotrotz gibt es auch hier noch hinreichend viele
verwillkürte Skurrilitäten. So muss unter einer per Fax übermittelten Erklärung eine eigenhändige
Unterschrift stehen und nicht etwa eine eingescannte Unterschrift.
Elektronische Rechnungen für Umsatzsteuervorabzug
Eine Zeit lang spielte auch die Finanzverwaltung bei dem Bürokratieaufwuchs der Digitalisierung mit.
So forderte man bei elektronisch versandten Rechnungen eine qualifizierte Signatur. Absurderweise
war das eine Erhöhung der Anforderungen gegenüber Papier, da Rechnungen keine Unterschrift
benötigen. Für die Integrität des elektronischen Dokumentes hätte aber auch eine fortgeschrittene
Signatur gereicht (in Software ohne Karte und ohne Lesegerät erstellbar).
Tatsächlich hatte die Finanzverwaltung bei der Umsatzsteuer in Europa ganz andere Sorgen: in
Karussel-Geschäften durch mehrere europäische Länder wurden mittels Umsatzsteuervorabzug und
Nichtzahlung am Anfang des Karussels wurden zweistellige Milliardenbeträge hinterzogen. In diesem
Kontext der europäischen organisierten Kriminalität war eine rein nationale deutsche Insellösung mit
der qualifizierten Signatur ohnehin Unsinn.
So wurde dann 2011 die Pflicht zur qualifizierten Signatur bei elektronischen Rechnungen einfach
abgeschafft in §14 UStG bzw. §15 und Rechnungen können als ordinäre Mail, als PDF oder als
eingescanntes Dokument versendet werden und beim Umsatzsteuervorabzug berücksichtigt werden.
Elektronische Rechnungen nach ZugFERD
In den USA sind seit den 1990er Jahren maschinenlesbare Rechnungen entweder nach EDI oder mit
XML-Dateien üblich (siehe E-Invoicing). 20 Jahre später sollen auch in Deutschland neben EDI auch
XML-Rechnungen eingeführt werden. Als besondere deutsche Variante, die keinem internationalen
Standard entspricht und auch europäisch nicht hilft, wurde wieder unter Führung des
Bundesministeriums für Wirtschaft (wie schon die qualifizierte Signatur) im Forum elektronische
Rechnung Deutschland (FeRD) der Standard ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums
elektronische Rechnung Deutschland) geschaffen. Zentrales Merkmal ist, dass bei der versendeten
Rechnung neben der maschinenlesbaren Form in XML auch ein Teil für Menschen in Form von
PDF/A-3 lesbar sein soll.
Damit ist ein Einstieg in Deutschland in maschinenlesbare Rechnungen möglich. Für internationalen
Rechnungsverkehr ist diese Lösung wie die qualifizierte Signatur ungeeignet.
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BFH Urteil zur qualifizierten Signatur
Im Mai 2015 hat dann der Bundesfinanzhof in einem Urteil weiter die skurrilen Hürden für die
Digitalisierung herab gesetzt, indem er feststellte, dass für das Einlegen eines Einspruches per E-Mail
keine qualifizierte Signatur notwendig sei.
Auch hier kann man feststellen, dass 20 Jahre nach Einführung der qualifizierten Signatur in weiteren
20 Jahren der Übergang vom Papier zur Elektronik wie schon der Übergang von Steintafeln zu
Papyrus auch in der Finanzverwaltung vollzogen werden könnte.
Was macht das Ausland?
Sieht man sich das E-Government im Ausland an, fragt man sich, warum man im Ausland Belege
einfach mit dem iPhone fotografieren und rechtsverbindlich an eine E-Mail anhängen kann, in
Deutschland aber sich auf die Suche nach Anbietern für Lösungsmöglichkeiten für qualifizierte
Signaturen auf einem zusammengebrochenen Markt machen muss oder andere nicht verbreitete
Lösungen suchen muss. An ein paar Beispielen soll gezeigt werden, wie sehr sich Deutschland von
der internationalen Entwicklungen abgekoppelt hat und was man statt dessen machen könnte. Auf
jeden Fall hat man im Ausland nicht den Fehler gemacht, Schriftgut je nach Trägermedium rechtlich
unterschiedlich zu behandeln. Schon wenige Beispiele zeigen, dass der öffentliche Dienst im Ausland
sich nicht so von Bürgern und Wirtschaft elektronisch abgeschottet hat wie in Deutschland.
Schweiz
In der Schweiz ist schon 2011 ein Betrüger wegen Urkundenfälschung von einem Kantonsgericht zu
viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigte die Urkundenfälschung
und hielt fest: " Eine elektronische Signatur sei nicht erforderlich. Die Beweiseignung ergebe sich
zudem aus dem Umstand, dass E-Mails im regulären Geschäftsverkehr weit verbreitet seien."
Das ist exakt das Gegenteil von dem, was deutsche Juristen für wichtig halten. In Deutschland ist das
Verfälschen eine E-Mail ein Kavaliersdelikt, so wie Herr Guttenberg bei der Abgabe seiner Dissertation
eine "ehrenwörtliche Erklärung" abgibt statt wie in einem ordentlichen Promotionsverfahren eine
strafbewehrte "eidesstaatliche Versicherung".
Besonders absurd ist, dass das Strafmaß zur Urkundenfälschung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis das
gleiche ist wie in Deutschland:
Art. 251 StGB Urkundenfälschung Schweiz
"1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder
einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern
zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig
beurkundet oder beurkunden lässt, eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."
§ 267 StGB Urkundenfälschung Deutschland
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde
verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Unterschied ist, dass in Deutschland Schriftgut je nach Trägermedium rechtlich unterschiedlich
behandelt wird (Papier, Elektronik) und das Verfälschen von E-Mail mit Vorsatz Anfang der 2000er
Jahre zum Kavaliersdelikt gemacht wurde. Es gibt keinen rationalen Grund, dass bei unserem
deutschsprachigen Nachbarn Schweiz E-Mails anders behandelt werden als in Deutschland. Hier ist
von Juristen gewillkürt worden ohne Sinn und Verstand.
USA
Seit Ende der 1990er Jahre gibt es das Portal des Staates Texas "Texas Online" www.texas.gov. Es ist
errichtet worden mit einem privaten Betreiber. Seit damals kann man dort Transaktionen mit dem Staat
durchführen. Eine davon ist die Führerscheinverlängerung "Driver License Renewal". Man braucht
dazu den alten Führerschein, die Social Security ID und eine Kreditkarte. Dann kann der verlängerte
Führerschein vollständig online bestellt werden ohne zusätzliche Hardware und eine vorläufige
Bescheinigung kann ausgedruckt werden, wenn man einen Drucker hat, oder ohne Drucker
telefonisch bestellt werden. Zu den Gebühren für den Führerschein wird eine kleine Convenience Fee
erhoben, dafür, dass man nicht persönlich in der Behörde erscheinen muss.
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Das Landesportal war so erfolgreich, dass auch Kommunen wie Austin, Houston und Dallas Services
auf das Portal brachten.
Unter Electronic Filing versteht der Amerikaner mindestens zwei Tätigkeiten: zum einen kann man
beim Internal Revenue Service seine Steuererklärung elektronisch abgeben, zum anderen kann man
Prozessdokumente vor Gericht elektronisch eingeben. Für die Steuererklärung reicht die Social
Security ID oder die Steuernummer, um eine PIN zu bekommen für die Eingabe der Erklärung. Keine
zusätzliche Hardware, keine Lesegeräte.
Bei den Gerichten des Bundesstaates Iowas kann man sich beispielsweise ansehen, wie man mit
Username und Passwort den Verkehr mit den Gerichten erledigen kann. Zur Unterstützung sind die
Gerichte auch auf Facebook. Bei den Landes- und Bundes-US-Behörden herrscht bürgerfreundlicher
Pragmatismus vor statt juristischem Dogmatismus.
Dänemark
In Dänemark wurde 1994 eine Gesundheitskarte eingeführt und alle Akteure im Gesundheitswesen
wurden 2003 elektronisch über das E-Healthportal sundhed.dk vernetzt: Patienten, Krankenhäuser,
niedergelassene Ärzte, Apotheken und andere). So liegt heute eine Patientenakte vor, wo sich
behandelnde Ärzte aus vielen Quellen wie zum Beispiel auch Laborwerten über den
Gesundheitszustand des Patienten informieren können. Der Patient kann Termine mit Ärzten
vereinbaren und weitere Vitaldaten einspeisen. Auch die Abrechnung mit der einen staatlichen
Krankenkasse (wie der NHS in England) ist mit integriert. Diese Digitalisierung mit sehr hohen
Anforderungen an den Datenschutz wegen der Gesundheitsdaten wurde erfolgreich durchgeführt.
Heute nutzen 1.000.000 Nutzer monatlich das Portal bei 5,4 Mio Einwohnern insgesamt in Dänemark
und 200.000 Nutzern aus dem Gesundheitssektor (siehe auch Bericht in der Zeitschrift brandeins).
Der Rest sind Bürger/Patienten. 15% der Bevölkerung. Jeden Monat.
England
In England ging man die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes pragmatisch an. Zur
Rechtsverbindlichkeit reicht eine einfach Signatur (ASCII oder eingescannt) im Sinne der EUSignaturrichtlinie, so dass breite Kreise der Bevölkerung ohne zusätzliche Hardware Nutzen ziehen
können.
Allerdings ist auch in England nicht alles Gold was glänzt. Während in Dänemark die Einführung einer
Gesundheitskarte und die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen (z.B. Krankenhäuser,
niedergelassene Ärzte, ambulantes Pflegepersonal) hervorragend gelang, ist das gleiche beim NHS
(National Health Service) in England gescheitert und das Projekt unter der vorigen Federführung von
Accenture bis 2006 wurde 2013 abgebrochen.
Estland
Nach dem Niedergang der UdSSR hat sich Estland als Hightech-Land (mit EU-Hilfe) positioniert.
Bekannt ist, dass Skype in Estland entwickelt und von dort verbreitet wurde, bis es von Microsoft 2011
für 8,5 Mrd. $ gekauft wurde und viele Nicht-Esten noch reicher gemacht hat. Aber auch im EGovernment wurden viele Modernisierungen angegangen:
 Schon 2009 bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeigte sich, dass eine
Unternehmensregistrierung innerhalb von 20 Minuten online erfolgen konnte (wenn man
Estnisch sprach)
 Ca. 600 Behörden sind über ein System X-Road miteinander verbunden und tauschen Daten über
Bürger aus, wobei die Bürger online einsehen können, welche Behörde welche Daten eingesehen
hat.
 Der E-Ausweis mit Kartenlesegerät ist multifunktional: er dient als Reisepass,
Versicherungskarte, Ticket für den ÖPNV (der aber für Esten sowieso kostenlos ist),
Wahlberechtigung.
 90% der Steuererklärungen werden online abgegeben.
Mit der e-Residency können sich ausländische Bürger in Estland Steuerschlupflöcher
erschließen, die mit niedriger, EU-subventionierter Flatrate-Steuer locken. In Estland gilt eine
Einkommensteuer-Flatrate von 26%.
Was ist zu tun?
Was ist also zu tun, um aus der Sackgasse beim E-Government heraus zu kommen?
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Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Behördenmitarbeiter meist auch ihre Alltagserfahrungen
mit E-Mail, Facebook, Amazon, Ebay, rechtlich verbindlichen Reisebuchungen, Electronic-Banking
usw. auf ihre Arbeit übertragen wollen. So ist es heute möglich, auch mit der Polizei, dem Finanzamt
oder auch dem Ordnungsamt pragmatisch per E-Mail zu kommunizieren.
Mehr Schwierigkeiten dagegen scheint die politische Spitze zu haben. So wurde 1998 im Berliner
Kanzleramt nach der Abwahl von Helmut Kohl umfangreiche Löschungen vorgenommen, die als
Bundeslöschtage in die Geschichte eingingen. Als wenn man die Digitalisierung nicht ernst nehmen
bräuchte und man sich im rechtsfreien Raum befände, wurden elektronische Akten vernichtet, als
würde man bei einem Amtswechsel ins Archiv gehen und dieses anzünden, um sämtliche Spuren und
Beweismittel zur Regierungstätigkeit vernichten, zumal bei den gelöschten Akten auch Beweise zur
CDU Spendenaffäre vermutet wurden, in der zahlreiche Straftäter verurteilt wurden. Der dann
folgende Bundesinnenminister Otto Schily dann 2001 eine Registraturrichtlinie (Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR)), in
der der GGO (Gemeinsamen Geschäftsordnung) folgend, Schriftgut allgemein und unabhängig vom
Trägermedium behandelt wurde, mit dem Ziel der Gleichstellung von Papier und Festplatten.
Danach erst folgten die nationalen Experimente mit qualifizierter Signatur, eID des
Personalausweises und De-Mail, die eine Abkehr von internationalen Standards bedeuteten und
Papier und Festplatten rechtlich gesondert betrachteten. Wie oben gezeigt, waren diese Experimente
in den letzten fast 20 Jahren nicht erfolgreich. Die Nutzung des E-Governments nimmt nicht zu,
sondern im internationalen Vergleich dramatisch ab.
Die Vergleiche mit dem Ausland zeigen auch, dass die rechtliche Trennung von Papier und
Festplatte in Deutschland dazu geführt haben, dass E-Government für Bürger und Wirtschaft
unwirtschaftlich sind und man lieber bei Papier bleibt, als die hohen Hürden des deutschen EGovernments mit exzessivem Aufwand zu überwinden. Im Ausland dagegen gibt es diese Trennung
nicht und man ist in der Nutzung der Digitalisierung viel weiter.
Es muss also darum gehen, die internationale Isolierung und das Errichten von technischen
Hürden zur Abschottung des deutschen öffentlichen Dienstes rückgängig gemacht wird, so dass wie
im Ausland für Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der öffentlichen Hand ebenso einfach digital
abwickeln kann, wie man es von Amazon, Ebay, Google, GMX, Banken und Versandhandel seit
Jahrzehnten mit vielen Milliarden Umsatz auch im deutschen Inland gewohnt ist. Es gibt keinen
rationalen Grund, dass der deutsche öffentliche Dienst weltweit etwas Besonderes sei, das man vore
Bürgern und Wirtschaft schützen müsse.
E-Government muss einfach sein wie shoppen bei Amazon.
1. Maßnahme: rechtliche und technische nationale Hürden beseitigen und Wirtschaftlichkeit
und Verhältnismäßigkeit herstellen, wie es die Verfassung gebietet
Um die Nachteile für die deutsche Bevölkerung und Wirtschaft abzubauen, ist es daher zwingend
notwendig, die deutschen Besonderheiten ohne Nutzen zurückzufahren und sich wieder
internationalen Standards anzupassen, auch um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes nicht
weiter zu schädigen.
Zur Neudefinition des E-Governments in Deutschland ist es auch notwendig, neben technischem und
juristischem auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand hinzuzuziehen.
Unsere Verfassung gebietet Verhältnismäßigkeit, die im E-Government nicht gewahrt wurde, sondern
dem Bürger unverhältnismäßig Hürden, Kosten und Mühen aufgebürdet wurden, die das EGovernment abwürgten.
Der §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verlangt:
"(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche
Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und
Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen."
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Diese WiBe's sind bei der Errichtung des E-Governments nicht hinreichend durchgeführt worden. In
der britischen Regierung ist das undenkbar: ohne Business Case läuft dort gar nichts. In Deutschland
dagegen herrschen Juristen vor, die unpraktische, weltfremde Gesetze machen, deren Umsetzung
sich nicht durchsetzt. In zweiter Linie schaut man dann auf Techniker und lässt sich von Technikern
allerlei versprechen, wo aber dann oft der Aufwand mit Digitalisierung höher ist als ohne. So sind
heute alle digitalen Lösungen teurer als Lösungen auf Papier. Der Verzicht auf betriebswirtschaftlichen
Aspekten hat so nachhaltig das E-Government behindert, statt umfassend wie im E-Business die
Digitalisierung zu nutzen.
Zum Teil muss man sich auch fragen, ob bei dem E-Government nicht auch eine schädliche
Wirtschaftsförderung für die Nische im nationalen Zwangsbett durchgeführt wird, die uns schadet.
So kann man sich auch fragen, ob manche nationale Spezialtechnologien nicht verdeckte
Dauersubventionen z.B. für die Bundesdruckerei sind. Faktisch ist diese als einziges großes
Trustcenter übrig geblieben, arbeitet aber nicht wirtschaftlich. Die Privatisierung der Bundesdruckerei
aus dem Vermögen des Bundesfinanzministeriums durch einen Verkauf an die britische Heuschrecke
APAX musste rückgängig gemacht werden wegen völliger Unwirtschaftlichkeit.
Wäre es da nicht besser, möglichst auf globale Lösungen mit internationalen Standards zu
fokussieren, die mittelfristig wesentlich wirtschaftlicher sind als Lösungen für den zu kleinen und zähen
deutschen Markt mit öffentlichen Subventionen zu finanzieren?
2. Maßnahme: BSI reorganisieren
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in den Jahren seit seiner Gründung 1991
(ehemalige Abteilung 6 des BND) eine unrühmliche Rolle gespielt. Es sind technische Empfehlungen
gemacht worden, die in ihrer Weltfremdheit, das E-Government abgewürgt haben (insbesondere mit
Signaturen). Mangelhafter betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Überbetonung von Technik bei
Abkehr von internationalen Standards lassen Schwächen der Behörde ahnen.
Vielleicht liegt es auch der Genese der Behörde aus einem Geheimdienst. Als das BSI 1990
gegründet wurde, war es vorher die Abteilung 6 des Bundesnachrichtendienstes. Noch heute kommen
Vizepräsidenten des BSI aus Geheimdiensten (wie der Ex-BND Spion Könen (1988-2006 bei m BND)
und jetziger Vizepräsident des BSI, hier Agenda des NSA-Besuches) und pflegen regen Austausch
z.B. mit der heftig umstrittenen National Security Agency (NSA) der USA. Software wird gekauft, mit
der man in fremde Systeme eindringt, um sie aus zu spionieren. Überaus irritierend war, dass bei dem
Trustcenter der Telekom AG ausgerechnet ein ehemaliger Spion des BND führend tätig wurde, bei
dem geheim ist, auf was der verteidigt ist und welche Interessen er vertritt.
Das verträgt sich nicht mit einem Dienstleister, der für IT-Sicherheit zu sorgen hat. Hier ist eine
Trennung der Behörde wohl angeraten in einen geheimdienstlichen Teil und einen Teil für die
Produktion von IT-Sicherheit.
3. Maßnahme: Geheimdienste regulieren
Nach dem jüngsten BND-Geheimdienstskandal, der durch Edward Snowden ausgelöst wurde, und in
dessen Verlauf nach und nach heraus kommt, dass deutsche Geheimdienste die rechtswidrige
Spionage der NSA tatkräftig unterstützt hat bis hin zur Wirtschaftsspionage. Die Verhinderung der
Aufklärung darüber durch die Bundesregierung gegenüber dem Parlament, mag mit ein Grund dafür
sein, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat nachlässt und die Nutzung des E-Governments
zurückgeht. Vielleicht fühlen sich zu viele Bürger an Gestapo und Stasi erinnert, zumal auch ein
ständiger Druck nach immer mehr anlassloser Überwachung unverdächtiger Bürger z.B. durch die
Vorratsdatenspeicherung, die bisher vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen
Gerichtshof (EUGH) als rechtswidrig eingestuft wurde, das Signal des Misstrauens des Staates
gegenüber dem deutschen Bürger aussendet.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Geheimdienste weltweit reguliert und beaufsichtigt
werden (siehe meinen Artikel dazu), damit sie nur spionieren, ob fremde Staaten den eigenen
überfallen wollen, nicht aber bei der polizeilichen Terrorbekämpfung mitwirken, wo sie im Ausland stets
versagt haben (9/11, Madrid, London, Boston, Paris, Lockerbie, La Belle Berlin, usw.) und im Inland im
Verdacht stehen, Teil des Problems zu sein, wie im NSU-Untersuchungsausschuss heraus kam.
In den USA wurde bekannt, dass das Justizministerium ein Ermittlungsverfahren gegen einen USGeneral eingeleitet hat, der verdächtigt wird, an einen Cyberterror-Angriff gegen Atomanlagen im Iran
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mithilfe eines Wurmes namens Stuxnet. Andere Vermutungen gehen davon aus, dass dieser CyberTerroranschlag gemeinsam von den USA mit Israel durchgeführt. Wäre dem so, dann würde die
Menschheit Gefahr laufen, dass "demokratische" Staaten ungehindert Terroranschläge über das
Internet verüben. Das wäre nicht nur der komplette Vertrauensverlust für das E-Government, sondern
auch das Todesurteil für:
 Industrie 4.0
Es wäre tödlich, Industrieanlagen über das Internet zu verbinden mit dem nicht kalkulierbaren
Risiko, dass enthemmte Geheimdienste die Anlagen schädigen und die Bevölkerung gefährden
ohne jede demokratische Kontrolle
 Das Smart Home mit Fernsteuerung über das Internet wäre nicht verantwortbar. Sollte die NSA
Ölbrenner in die Luft jagen können, wenn Denunzianten ihnen Verdächtige benennen, die dann
von Geheimdiensten ohne jede Rechtsstaatlichkeit liquidiert werden, wie wir das mit
Drohnenmorden von den USA und den Briten gesehen haben, die im Fall der USA mit
Handydaten vom BND versorgt wurden, um die Mordopfer lokalisieren zu können.
 Selbstfahrende Autos wären gegen den Widerstand der Bevölkerung nicht durchsetzbar, wenn
die Regierung es erlaubt, dass Geheimdienste in Tötungsabsicht der Insassen Autos mit hoher
Geschwindigkeit gegen Brücken lenken, weil sie den "Verdacht" haben, es handele sich um
Terroristen.
In der Entertainment-Industrie existieren längst Szenarien, wie Geheimdienste und ihre kriminellen
privaten Äquivalente maximalen Schaden anrichten können:
 Marc Elsberg hat im Roman "Blackout" beschrieben, wie man mit Hilfe von gehackten SmartMetern (die Strom steuern sollen an jedem Haushalt), die Zivilisation in Europa innerhalb weniger
Tage durch Stromabschaltungen zum Erliegen bringen kann. In Deutschland sind diese Geräte
Pflicht bei Neubauten, in Österreich haben sich die Bürger gegen die Pflicht durch ein Gesetz
erfolgreich gewehrt und schließen nur noch freiwillig ihre Stromversorgung an das Internet an, und
in Spanien sind solche Geräte schon gehackt worden, womit die Missbrauchsmöglichkeit
verifiziert wurde, die Elsberg aufzeigte.
 Im Film "Skyfall" kämpfte der britische Geheimagent James Bond (007) noch gegen einen
ehemaligen Kollegen von MI6. Im neueren Film "Spectre" wollen sich die Geheimdienste der Welt
zur Totalüberwachung der Menschheit zusammen rotten und laufen Gefahr, von der Organisierten
Kriminalität übernommen zu werden. Wenn James Bond nicht wäre.
 Im vierten Band der "Millennium"-Trilogie" mit Namen Verschwörung" wird die NSA selbst gehackt
und Verräter in der NSA verkaufen wertvolle KI-Software zur Totalüberwachung an die
Organisierte Kriminalität.
Es lässt sich also leicht ausmalen, wohin eine weitere Untätigkeit bei der Regulierung von
Geheimdiensten führen kann.
4. Maßnahme: Controlling einführen und damit Zielerreichung steuern
Schon bei Carl von Clausewitz konnte man lernen, dass man sich ein Ziel setzen muss, dass man
mittels Strategie erreichen kann. Ziel des Krieges ist zum Beispiel nach Clausewitz, dem Gegner den
eigenen Willen aufzuzwingen. Um das zu tun, entwickelt man eine Strategie für den Weg dahin. Darin
reiht man Gefechte aneinander, die taktische Operationen umfassten. Die alten Griechen kannten als
Heerführer den Strategos. Sie hatten die Aufgabe zur Erreichung der Ziele die gesamte Logistik zu
planen und umzusetzen. Das ist eine abendfüllende Aufgabe, wenn man mit dem Schiff über den
Hellespont will und zigtausende von Soldaten und Tieren zu verpflegen und zu versorgen auf dem
Weg bis nach Indien wie bei Alexander dem Großen. Doch stets muss man messen, ob man alles
richtig geplant hat, um das Ziel zu erreichen. Heute nutzen wir die Theorie der Lernenden
Organisation, um adaptiv unsere Ziele zu erreichen. Wenn wir dabei die Zielerreichung messen,
sprechen wir oft von Controlling.
Bisher ist es aber im E-Government üblich in unterschiedlich langen Zeitintervallen neue technische
und rechtliche Regulierungen zu errichten, von denen nicht sorgfältig evaluiert wird, ob sie
funktionieren und nützlich sind. Auch wird bei Misserfolgen nicht konsequent und zielführend
umgesteuert. Es ist nichts Schlimmes, wenn man Fehler macht und sie dann korrigiert, wenn man sie
erkennt. Aber es ist schlimm, wenn man keine geeigneten Instrumente hat, Fehler zu erkennen, um
dann entsprechend zu handeln.
Als Beispiel kann man sich die New York City ansehen. Nach der Einführung von der
Behördenrufnummer 311 (in Deutschland als 115 implementiert) verlangte der damalige Bürgermeister
von New York Bloomberg, dass alle Behörden in ihren Jahresberichten Rechenschaft ablegen, wie
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viele Anrufe dieses Behörde über 311 bekommen hat, wie viele Anliegen sofort telefonisch erledigt
wurden, wie viele offen blieben und wie das auf die gesamt Behörde wirkte (siehe z.B. Mayor
Management Report 2015). Zur Steigerung des Verkehrs auf dem telefonischen Kanal werden von der
Stadt auch intelligente Werbekampagnen gefahren. Beispielsweise wird in der U-Bahn für den
Beratungsservice der Stadt geworben, wenn alleinerziehenden Vätern zu wenige kreative
Beschäftigungsangebote mit ihren Kindern einfallen.
Wenn man dann ein Controlling-Framework implementiert hat, kann man z.B. an Effizienzsteuerungen
arbeiten an den "Top 100 – Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen für
Bürger" wie sie die Stiftung der Deutschen Post AG DIVSI (Deutsches Institut für Vertrauen und
Sicherheit im Internet) und der überwiegend akademisch aufgestellte negz-Verein (Nationales EGovernment Kompetenzzentrum) herausgegeben haben und nach Äquivalenten für die Wirtschaft
suchen, wenn man endlich die nationale Brille ablegt und sich an internationalen Entwicklungen
orientiert, die weiter fortgeschritten sind als die nationalen Bedrängnisse in Deutschland. Wichtig dabei
ist, dass man aus Erfahrung lernt und ggf. auch gegensteuert oder Misserfolge aufgibt, statt mit mehr
Marketing untaugliche Lösungen mit Gewalt in den Markt zu drücken versucht. Um ein qualifiziertes
Urteil abgeben zu können, sind Zahlen aus dem Controlling erforderlich, statt religiöse
Glaubensbekenntnisse mit tibetanischen Gebetsmühlen zu perpetuieren.
5. Maßnahme: Normenkontrollrat Normen kontrollieren lassen
Der Nationale Kontrollrat, der organisatorisch im Bundeskanzleramt angesiedelt hat, hat eigentlich die
Aufgabe, "die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und
Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des
Standardkostenmodells zu reduzieren", wie es die Niederländer erfolgreich vorgemacht haben. Er
sollte eigentlich unsere Normen darauf prüfen, ob sie geeignet sind Bürokratiekosten zu vermeiden.
Das tut er aber im E-Government nicht (siehe ganz oben), sonder lässt Dritte untersuchen, welche
Ausbreitungsbehinderungen schlechten, nicht evaluierten Normen im Wege stehen. Hier sollte sich
der Normenkontrollrat dringen beim E-Government mit seinem Kerngeschäft befassen.
Es gibt viel zu tun: packen wir es an!
Als Industrienation kann es sich Deutschland nach 20 Jahren Irrwegen nicht weiter leisten, bei der
Digitalisierung weiter zu schlampen und insbesondere auch beim E-Government. Das bisher erreichte
ist ein unwürdiges Trauerspiel. Kein anderes Land der EU oder der G8/G20 lässt sich so gehen. Wie
Roman Herzog schon sagte, muss ein Ruck das Land erfassen, um das Verpennen der Digitalisierung
endlich zu beenden. Da helfen keine kleinen Verbesserungen, hier ein wenig mehr Marketing, dort ein
wenig mehr Subventionen zur Einführung sinnloser Technik. Wir werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen noch einmal vollständig überarbeiten müssen und wie im Ausland, die
Behandlung von Schriftgut nicht vom Trägermedium abhängig machen dürfen.
Caspar David Friedrich
Caspar David Friedrich (* 5. September 1774 in Greifswald; † 7. Mai 1840 in Dresden) ist ein Maler
der deutschen Romantik, der vorwiegend sich in Ostdeutschland aufhielt. Zu Friedrich Schillers
Themen wie in den Räubern fühlte er sich hingezogen, Goethe förderte ihn durch Vergabe eines
Preises in Weimar. Vielen Menschen ist das Bild "Kreidefelsen auf Rügen" bekannt. Mir persönlich
gefallen seine Bilder mit gotischen Motiven sehr gut. Er verklärte die mittelalterliche Gotik und
romantisierte sie. Zeitgleich führte Karl Friedrich Schinkel gotische Motive wieder ein (siehe die
Berliner Bauakademie neben der Friedrichwerderschen Kirche in meinem Open-Data-Hauptartikel).
Damit wurde die Tür für die Neogotik aufgestoßen. Friedrich konnte auch visionäre gotische
Kathedralen malen, aber zu dem E-Government-Artikel passen die romantischen Verklärungen der
gotischen Ruinen besser 
Wer Ergänzungen, Kritik, Anregungen zu dem Besprochenen hier hat, kann es gerne als Kommentar
hier eingeben, eine E-Mail an [email protected] schicken oder mich direkt ansprechen. Mich
würde es freuen, wenn wir die Dinge voran brächten.
Egov-Sackgasse-12.docx
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