NFV– Kreise - NFV Kreis Wittmund

NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss -
Spielausschreibung – Junioren
Saison 2015/16
Diese Ausschreibung gilt für den Meisterschaftsspielbetrieb der D- bis G-Junioren und den Kreispokal
der C- bis F-Junioren im NFV-Kreis Wittmund. Die Durchführung aller Spiele erfolgt nach den
amtlichen Regeln des DFB, sowie der Satzung und den Ordnungen des NFV.
Für den gemeinsamen Meisterschafts- und Ostfrieslandpokalspielbetrieb der A-, B- und C-Junioren
siehe gemeinsame Ausschreibung mit den NFV-Kreisen Emden, Leer und Aurich.
Für den gemeinsamen Meisterschaftsspielbetrieb der D-Junioren siehe gemeinsame Ausschreibung
mit den NFV-Kreisen Friesland und Wilhelmshaven bzw. mit den NFV-Kreisen Emden, Leer und
Aurich.
Spielberechtigung
1.1
C - Junioren:
1. Januar 2001 und jünger
D - Junioren:
1. Januar 2003 und jünger
E - Junioren:
1. Januar 2005 und jünger
F - Junioren:
1. Januar 2007 und jünger
G - Junioren:
1. Januar 2009 und jünger
1.2
Jede Mannschaft muss von einer volljährigen Person begleitet werden. Die Legitimation der
betreuenden Person ist durch Unterschrift im Spielbericht nachzuweisen.
1.3
Juniorenspielgemeinschaften und Zweitspielrechte sind beim Vorsitzenden des KJA zu beantragen.
Dem Antrag für eine Spielgemeinschaft ist eine Spielerliste beizufügen.
Spielklassen / Spielfeldgrößen / Spielregeln
2.1
D9-Junioren
1
Kreisliga
im gemeinsamen Spielbetrieb der NFV- Kreise
NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss Friesland, Wilhelmshaven und Wittmund
D9-Junioren
Ostfrieslandliga
im gemeinsamen Spielbetrieb der NFV- Kreise
Emden, Leer, Aurich und Wittmund.
D9/D7er- Junioren
Ostfrieslandklasse A Staffel 4
nur D-Junioren des NFV-Kreises Wittmund
E- Junioren
Kreisliga, 1. und 2. Kreisklasse
F-Junioren
Geregelter Spielbetrieb ohne Wertung
G- Junioren
Freundschaftsturniere
2.2
Die Spielfeldgrößen sind dem Anhang 1 der Jugendordnung zu entnehmen.
2.3
Die D-Junioren der Ostfrieslandklasse A Staffel 4 können individuell, auf begründeten Wunsch einer
Mannschaft, die Spieleranzahl auf bis zu 7 gegen 7 reduzieren.
E- F- und G- Junioren spielen ohne Abseits.
Bei den F- und G - Junioren ist die Rückgabe zum Torwart erlaubt, D - und E- Junioren wenden die
Torwart-Rückpassregel an.
Bei den E-, F- und G- Junioren erfolgt bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß eine Wiederholung
unter Anleitung.
F- und G- Junioren spielen mit vereinfachtem Abstoß (wahlweise aus der Hand oder mit dem Fuß).
D - und E- Junioren führen einen Abstoß mit dem Fuß aus.
Meisterschaft D-, E-, F- und G-Junioren
3.1
D-Junioren:
2
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- Jugendausschuss -
Die bestplatzierte Mannschaft der Ostfrieslandliga A Staffel 4 ist nach Beendigung der Feldserie
Kreismeister. Es wird in dieser Staffel mit Hin- und Rückrunde gespielt. Die Rangfolge der
Mannschaften in dieser Staffel wird durch die Punktedifferenz entschieden. Punktgleiche
Mannschaften liegen auf dem gleichen Tabellenplatz.
Der Kreismeister wird bei Bedarf im/in Entscheidungsspiel/en bestimmt.
E-Junioren:
Die bestplatzierte Mannschaft der Kreisliga ist nach Beendigung der Feldserie Kreismeister, die
bestplatzierten anderer Staffeln sind Staffelsieger. Die Rangfolge der Mannschaften in den Staffeln
wird durch die Punktedifferenz entschieden. Punktgleiche Mannschaften liegen auf dem gleichen
Tabellenplatz. (Beispiel: Die ersten drei Mannschaften einer Staffel haben 15 Punkte, dann sind alle
drei Staffelsieger).
Der Kreismeister wird bei Bedarf im/in Entscheidungsspiel/en bestimmt.
Nach Abschluss der Hinrunde führt die Auf- und Abstiegsregelung bei den E-Junioren zu neuen
Staffelzusammensetzungen in der Kreisliga sowie der 1. und 2. Kreisklasse. Die Rückrunde wird in
diesen Staffeln als Doppelrunde gespielt.
Bei den E-Junioren steigen die letztplatzierten Mannschaften der Kreisliga bzw. der 1. Kreisklasse ab.
Die Erstplatzierten aus der 1. und 2. Kreisklasse steigen auf.
Der jeweils Vorletzte aus der Kreisliga bzw. der 1. Kreisklasse führt ein Relegationsspiel über den
Klassenerhalt gegen den Zweitplatzierten der 1. Kreisklasse bzw. der 2. Kreisklasse durch. Die
Relegationsspiele werden vom Staffelleiter kurzfristig vor den Herbstferien angesetzt.
F-Junioren
Bei den F-Junioren findet ein geregelter Spielbetrieb ohne Wertung statt. Ergebnisse müssen
gemeldet und Spielberichte ordnungsgemäß erstellt werden. Resultate werden nicht veröffentlicht.
G- Junioren
Die G-Junioren spielen ausschließlich Freundschaftsturniere.
3.2
3
NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss Stehen nach Abschluss der Hinrunde mehr Mannschaften auf einem Auf- oder Abstiegsplatz, als es
die Sollstärke zulässt, so ist die siegreiche Mannschaft aus der direkten Begegnung besser platziert.
Bei unentschiedenem Ausgang dieser Begegnung wird kurzfristig ein Entscheidungsspiel durch den
Staffelleiter angesetzt.
3.3
Für die Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft bei den D-Junioren qualifiziert sich der Pokalsieger.
Wenn dieser nicht teilnehmen kann, der unterlegene Pokalfinalist. Sollte auch dieser nicht können,
findet ein Entscheidungsspiel zwischen den ausgeschiedenen Halbfinalisten statt.
3.4
Verfügt ein Verein über mehrere Mannschaften einer Altersklasse, so können sich Spieler in ihrer
Altersklasse in der höheren Mannschaft fest spielen. Näheres regelt § 5 der Jugendordnung, wobei
Absatz 5 keine Anwendung findet.
3.5
Im Spielbetrieb des NFV-Kreises Wittmund dürfen bis einschließlich D-Junioren keine älteren
Juniorinnen in den Mannschaften der Junioren eingesetzt werden.
Auswechselspieler
Entsprechend Anhang 1 der Jugendordnung dürfen D- bis G- Junioren unbegrenzt ein- und
ausgewechselt werden. Die eingewechselten Spieler müssen im Spielberichtsbogen nachgetragen
werden. Eingetragene Spieler gelten als eingesetzt. Das Streichen von nicht eingesetzten Spielern ist
nur vom Schiedsrichter vorzunehmen.
Verlegungen
5.1
Eine Spielverlegung ist für alle Altersklassen kostenpflichtig. Spielverlegungen müssen beim
Staffelleiter mindestens 8 Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich (z. B. per E-Mail) vorliegen.
5.2
Aus dem Antrag muss folgendes ersichtlich sein:
a) wer will verlegen
b) Spielnummer, -datum, -zeit
4
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- Jugendausschuss c) Gegner sowie die Zustimmung des Gegners
d) neuer Termin (Datum, Zeit)
Kosten, die durch nicht ausreichende / zeitgerechte Information entstehen, z. B. SR oder
Gegner reist an, sind vom verlegenden Verein zu tragen.
5.3
Ist der Gegner mit einer Verlegung auf einen anderen Wochentag nicht einverstanden und es liegt
kein Verbandsinteresse vor, muss am angesetzten Spieltag gespielt werden.
5.4
Verlegungen die bis 8 Tage vor jeder Halbserie, bzw. acht Tage nach Veröffentlichung der Spielpläne
getätigt werden, Verlegungen aufgrund von Auswahlmaßnahmen, wegen Krankheit und / oder
Klassenfahrt, sowie kirchlicher Veranstaltungen sind gebührenfrei. Der Nachweis, dass bei Krankheit,
Klassenfahrt oder kirchlicher Veranstaltungen keine spielfähige Mannschaft vorhanden ist, muss am 3.
Tag nach der Meldung, spätestens jedoch bis zum Spieltag, beim Staffelleiter vorliegen.
5.5
Jeder Verlegungsantrag erlangt erst dann die Genehmigung, wenn eine Absetzung oder eine
Neuansetzung im DFBnet erfolgt ist.
Absagen
6.1
Witterungsbedingte Absagen regeln sich nach § 28 der Spielordnung.
Zu benachrichtigen sind:
a) Staffelleiter
b) Gegner
c) Schiedsrichter
d) Eintragen im DFBnet erforderlich
5
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- Jugendausschuss -
6.2
Bei Nichtantreten ist ein Spielbericht von der Heimmannschaft oder ggf. von der angereisten
Mannschaft zu erstellen. Das Nichtantreten ist im DFBnet durch „Ausfall“ zu kennzeichnen (Kein
„Nichtantreten“ und kein „5:0“). Tritt eine Heimmannschaft nicht an, ist dies von der angetretenen
Mannschaft umgehend dem Staffelleiter mitzuteilen.
Spielabsagen beim Spielleiter
Nur in Ausnahmefällen (Nichterreichbarkeit des Staffelleiters) können Verlegungen, Spielabsagen und
Nichtantritt auch beim Spielleiter gemeldet werden, bzw. kann eine Mitteilung erfolgen.
Allgemeiner Spielbetrieb
8.1
Freundschaftsspiele gelten als genehmigt, wenn beim Spielleiter eine formlose Mitteilung in
schriftlicher Form rechtzeitig eingeht (Mail oder Fax). Von allen Freundschaftsspielen ist ein
Spielbericht an den für diese Altersklasse zuständigen Staffelleiter einzusenden.
8.2
Wünsche zum Spielplan der Rück- oder Meisterschaftsrunde sind bis zum 15.12. beim Spielleiter
einzureichen.
8.3
Der Spielleiter behält sich vor, Wochentagsspiele anzusetzen, um die Spielrunde pünktlich beenden
zu können. Der Spielleiter behält sich vor, den Spielort zu bestimmen.
8.4
Die reisenden Vereine haben in der gemeldeten Kluft auswärts anzutreten. Andernfalls ist der
Spielgegner frühzeitig (mindestens 1 Tag vor dem angesetztem Termin) zu unterrichten. Sofern die
Heimmannschaft aus Werbegründen in seiner Kluft spielen möchte, ist dem Gegner eine
Ausweichkluft zu stellen.
Spielberichte/Pässe/Spielberechtigung
9.1
6
NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss Die ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllten Spielberichte, mit buchstabengetreu ausgeschriebenen
Nach- und Vornamen, so wie im Pass aufgeführt, sind dem Schiedsrichter rechtzeitig und
unaufgefordert vor dem Spiel, nebst Freiumschlag, auszuhändigen.
9.2.
Für nicht identifizierbare Namen, Zahlen oder fehlenden Spieldaten, wie Klasse, Staffel, Spieltag,
Spielort usw. wird, nach der Ausschreibung, vom betreffenden Verein eine Gebühr erhoben und eine
neue Auflistung der erforderlichen Daten angefordert. Die Spielberichte
und die vom SR eingezogenen Pässe sind innerhalb von einer Woche an die zuständigen Staffelleiter
zu senden.
DJunioren
Jens
Wold 1
26427 EsensHoltgast
04971-5728
[email protected]
Adams
EJunioren
Holger
van
Essen
Kreisweg 15
26427 EsensMoorweg
04977-917831
[email protected]
FJunioren
Karsten
de Buhr
Visbeckstraße
11
26409
Wittmund
04973-939214
[email protected]
GJunioren
Karsten
de Buhr
Visbeckstraße
11
26409
Wittmund
04973-939214
[email protected]
Bei fehlendem Pass hat der Jugendtrainer/Betreuer dieses im Spielberichtsbogen zu vermerken.
Fehlende oder unvollständige Pässe oder deren Kopien sind von den Vereinen binnen drei Tagen der
spielleitenden Stelle unaufgefordert einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die
spielleitende Stelle den Spieler bis zur Vorlage des gültigen Spielerpasses sperren.
9.3
Spielberechtigungen für Zweitspielrechte sowie für Spielgemeinschaften sind beim Kreisjugendobmann einzuholen. Die Liste der berechtigten Spieler mit Zweitspielrecht sowie der Spieler der
SG ist den Pässen beizufügen. Wird ein Spieler eines anderen Vereins eingesetzt, für den keine
Spielberechtigung besteht, ist eine Wertung nach der JO der SPO vorzunehmen.
Neuregelungen der Jugendordnung sind zu beachten!
Meldung der Spielergebnisse
10.1
Die gastgebenden Vereine sind nach der SpO verpflichtet, die Spielergebnisse bzw. den Spielausfall
am angesetzten Spieltag unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der
Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das Portal dfbnet.org zu melden.
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NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss -
10.2
Die Ergebnisse von Spielen gegen Mannschaften ohne Wertung gehen nicht mit in die Wertung ein.
Falsche Eingaben werden als - „Nichtgemeldet“ und keine Eingabe als „nichtgemeldete Verlegung“
angesehen und von der Spielinstanz als Ausfall gekennzeichnet und wieder neu angesetzt. Kann eine
Eingabe aus technischen Gründen nicht erfolgen, ist der Spielleiter oder Staffelleiter umgehend zu
informieren.
Spielplätze und Spielausfälle
11.1
Die Feststellung über die Bespielbarkeit des Platzes richtet sich nach der Spielordnung. Wird ein Platz
für unbespielbar erklärt, sind sämtliche Instanzen zu informieren.
11.2
Mannschaften, die nicht auf den im Spielplan angesetzten Plätzen spielen, müssen den Gegner
benachrichtigen. Das Gleiche gilt auch, wenn nicht auf Naturrasen gespielt wird.
11.3
Der Bier- und Spirituosenausschank und deren Konsum am Spielfeldrand sind verboten. Die Vereine
haften für ihre Zuschauer und kommen für evtl. Folgen auf.
Spielen ohne Wertung
Mannschaften, die ohne Wertung spielen, dürfen während des gesamten Spieles nur drei Spieler des
jüngeren Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse einsetzen. Diese Spiele gelten als Pflichtspiele.
Festspielen in verschiedenen Mannschaften
Das Festspielen wird durch die Jugend- und Spielordnung geregelt.
Dies gilt auch bei mehreren Mannschaften in einer Alters- oder Jahrgangsklasse.
Jugendturniere
Die Durchführung von Jugendturnieren erfolgt gemäß der Jugendordnung.
Mannschaftsbeiträge, Gebühren und Abgaben
Die Mannschaftsbeiträge, Gebühren und sonstige Abgaben werden durch die Finanz – und
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- Jugendausschuss Wirtschaftsordnung geregelt
Anschriftenverzeichnis
Die dem Spielleiter des KJA mitgeteilten Anschriften sind nach Herausgabe des
Anschriftenverzeichnisses verbindlich. Etwaige Änderungen sind diesem unverzüglich zu melden.
Schriftsätze an den Vors. des KJA, und Spiel- und Staffelleiter, sind nur dann verbindlich, wenn sie auf
einen Vereins- oder Briefbogen mit Vereinsstempel abgefasst sind und wenn sie der im
Anschriftenverzeichnis benannte Vereinsmitarbeiter bzw. der Jugendleiter, Abteilungs- oder
Sportleiter unterschrieben hat.
Rechtsbehelfe, Schlussbestimmungen
17.1
Erstinstanzliche Rechtsbehelfe richten sich nach § 15 der RuVO (Anrufung und Einspruch).
17.2
Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Sportgerichtes ergibt sich aus § 5 der NFV-RuVO
Kreis Wittmund:
Gralf Jacobs, Sterburer Weg , 26427 Esens, Tel.: 04971-50135
17.3
Dem Staffelleiter ist vom Rechtsuchenden bei Anrufung, Einspruch und gebührenpflichtigem Protest
eine Kopie des Rechtsbehelfes zuzusenden.
17.4
Diese Ausschreibung behält ihre Gültigkeit bis zur Herausgabe einer neuen Ausschreibung.
18 Ordnungsstrafen
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
9
Mannschaft nicht angetreten (1. Mal )
Mannschaft nicht angetreten (2. Mal )
Mannschaft nicht angetreten (3. Mal )
Mannschaft Rückspiele Frühjahrsserie nicht angetreten
3x in einer Halbserie nicht angetreten (ausgenommen bei Verzicht im Play-Off)
AUssch
gleich Ausschluss vom Spielbetrieb gem. § 34 Abs. 3 der Spielordnung
Nichtantreten auf der Insel
entfällt
Spielbericht nicht ordnungsgemäß ausgefüllt oder verspätet eingesandt
Keine Liste der Spielberechtigten Spieler bei SG bzw. Gastspieler am
Spieltag vorgelegen hat.
Nicht ordnungsgemäßer Spielerpass
(Wiederholungsfall)
Pass und Freiumschlag nach Anforderung nicht eingereicht
Die Spielergebnisse oder Ausfall nicht, falsch oder zu spät im SIS gemeldet.
Euro
25,00
37,50
50,00
50,00
125,00
7,50
10,00
10,00
10,00
7,50
NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss 09.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Spielverlegung nicht gemeldet
Freiumschlag für SR fehlt oder Auszahlung der SR-Kosten nicht vorgenommen.
Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung
Nicht ordnungsgemäße Meldung von Turnieren
Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen oder Turnieren
Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung
Nichtteilnahme an Sitzungen mit Vereinsvertretern
15,00
5,00
Bis 25,00
25,00
10,00
15,00
30,00
16.
17.
18.
19.
20.
(beim Spielerlaubnis
Kreisjugendtagfür
- Verdoppelung
der Ordnungsstrafe )
Ohne
den Verein gespielt
Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft gespielt
Als gesperrter Spieler mitgewirkt
Unsportliches Verhalten, (auch unmittelbar vor dem Spiel und nach Spielschluss)
Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen ohne
25,00
12,50
25,00
Bis 50,00
25,00
Entschuldigung
19
Kostenrahmen
Euro
01.
Verlegen eines Pflichtspieles nach § 6.1 der Ausschreibung
15,00
02.
03.
04.
(Es
werden keine zusätzliche
Verwaltungskosten erhoben)
Bearbeitungskosten
für Feldverweis
Verwaltungskosten im Einzelfall
Verwaltungskosten bei Rückzug einer Mannschaft
15,00
5,00
30,00
Wittmund, 01.09.2015
Vorsitzender KJA
Thorsten Hyda
Durchführungsbestimmunen für die Kreispokalspiele der C- bis F- Junioren
1.
Der jeweilige Kreispokalsieger wird nach dem einfachen K. O. - System
ermittelt.
2.
Die Spielpaarungen werden öffentlich ausgelost. Eine Mannschaft aus einer unteren
Klasse hat stets Heimrecht.
3.
Es gibt keine Wiederholungsspiele. Bei unentschiedenem Ausgang wird ein 11m, bzw.
8m- Schießen bis zur Entscheidung durchgeführt. Eine Verlängerung der Begegnung
findet nicht statt. Bei 11er- Mannschaften treten 5 Schützen an. Mannschaften mit
geringerer Mannschaftsstärke beginnen mit 3 Schützen. Auf Kleinfeldern liegt der
Strafstoßpunkt 8 m vor der Torlinie. Das Strafstoßschießen erfolgt nach dem DFBRegelwerk.
4.
Spielen 11er- gegen 9er-Mannschaften wird 11 gegen 11 gespielt. Spielen 9er- gegen 7erMannschaften wird 9 gegen 9 gespielt.
5.
Für C- Juniorenspiele werden neutrale Schiedsrichter angesetzt.
Die Kosten trägt der platzbauende Verein. Bei Endspielen werden in allen
Altersklassen neutrale Schiedsrichter eingesetzt. Die Kosten tragen die
Teilnehmer anteilig.
6.
10
Fahrtkosten anreisender Vereine werden nicht erstattet.
NFV- Kreis Wittmund
- Jugendausschuss -
7.
Die Pokalspiele gelten als Pflichtspiele des jeweiligen Spieljahres. Somit ist der § 5 der
Jugendordnung (Festspielen in anderen Mannschaften) in jedem Fall zu beachten.
Der § 5 Absatz 5 der Jugendordnung kommt nicht zur Anwendung.
8.
Die Spielergebnisse sind von der Heimmannschaft, bzw. der erstgenannten
Mannschaft der Spielpaarung im dfbnet.org zu melden.
9.
Der Spielplan ist Bestandteil der Durchführungsbestimmungen.
10.
Die A-, B- und C-Junioren des NFV- Kreises Wittmund nehmen am
gemeinsamen ostfriesischen Pokalwettbewerb teil. Die C-Junioren spielen
parallel einen eigenen Kreispokal aus.
11.
Spielberichte C- bis F-Junioren an:
Kreispokalleiter
Christian Laqua
Sielstraße 10
26409 Wittmund
Wittmund, 01.09.2015
Die Durchführungsbestimmung behält ihre Gültigkeit bis zur Neufassung!
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