1_Willkommen in der neuen Wohnung

Willkommen in der neuen Wohnung
Wir freuen uns, Sie als neue Mieterin und neuen Mieter in einer von uns bewirtschafteten Wohnung zu begrüssen und
hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen werden.
Mit diesem Schreiben geben wir Ihnen gerne einige Tipps zu einem problemlosen Um- und Einzug; Tipps, die Ihnen den
Umgang mit der Verwaltung und mit Ihren Mitmietern erleichtern können.
1. Meldung Umzug
 Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle)
 Ab- und Anmeldung beim Elektrizitätswerk, und allenfalls Gaswerk
 Sektionschef (dienstpflichtige Männer)
 Strassenverkehrsamt
 Telefon- und Internetanschluss
 Bank, Versicherungen, Krankenkasse
 Arbeitgeber
 Arzt, Zahnarzt
 Abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
 usw.
 Evtl. Nachsendeauftrag bei der Post erstellen
2. Wohnungsübergabe
Die neue Wohnung wird Ihnen in gebrauchsfähigem und
sauberem Zustand übergeben. Sämtliche zur Wohnung
gehörenden Schlüssel werden Ihnen am Übergabetermin
abgegeben.
Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt und falls nötig
mit einem Fotoprotokoll ergänzt. Sollten Sie nachträglich
noch Mängel entdecken, haben Sie 14 Tage Zeit, diese
der Verwaltung schriftlich mitzuteilen.
3. Tipps zur Hausgemeinschaft
 Stellen Sie sich bei Ihren Nachbarn kurz vor. Dies
hemmt Vorurteile und weckt Sympathien.
 Unabhängig von der Hausordnung bleibt gegenseitige
Rücksichtnahme die beste Voraussetzung für ein
angenehmes Wohnklima.
 Berücksichtigen Sie bei lärmigen Arbeiten, z.B. Staubsaugen oder Arbeiten mit dem Bohrer, das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn, ebenso wenn Sie das Radio
oder den Fernseher einschalten (Zimmerlautstärke!).
 Achten Sie darauf Ihren Abfall richtig zu entsorgen.
 Lagern Sie nichts vor Ihrer Wohnungstüre oder in
allgemeinen Räumen. Der Hauswart wird es Ihnen
danken, wenn er ohne Hindernisse das Treppenhaus
reinigen kann.
 Hinterlassen Sie allgemeine Räume, insbesondere die
Waschküche, sauber und aufgeräumt.
 Weitere Hinweise und Informationen finden Sie in der
Hausordnung.
4. Energie sparen = Kosten sparen
 Richtig Lüften spart Heizkosten
Richtig Lüften ist keine Energieverschwendung und zudem
sehr wichtig für Ihre Gesundheit und Ihre Wohnung (Sie
vermeiden Feuchtigkeitsschäden).
Richtig lüften bedeutet, die Fenster 2 – 3 Mal täglich
ca. 5-10 Minuten lang ganz zu öffnen (Stosslüften mit
Durchzug).

Weitere Informationen zum Thema Lüften und Heizen
finden Sie auf unserer Homepage. Ebenfalls erhalten Sie
bei der Wohnungsübergabe einige Merkblätter zu diesem
Thema.
 Warmwasser braucht mehr Energie als man denkt /
Wasser sparen
! Für ein Vollbad braucht es dreimal mehr Wasser als für
eine Dusche.
! Wer unter fliessendem Wasser Geschirr spült oder sich
bei offenem Wasserhahn rasiert oder die Zähne putzt,
vervielfacht seinen Wasserverbrauch.
! Die Energiekosten für einen tropfenden Wasserhahn
übersteigen schon nach wenigen Tagen die Kosten für
eine Reparatur. Es lohnt sich also, einen tropfenden
Wasserhahn oder eine defekte WC-Spülung sofort der
Verwaltung zu melden.
5. Reparaturen – wer zahlt?
Vermieter:
Mieter:
Grössere Reparaturen und Renovationen, wie z.B. Reparatur oder Ersatz der Sanitären Einrichtungen oder Küchengeräten - Ausgenommen sind Reparaturen bei unsachgemässer Behandlung oder Überbeanspruchung / Mieterverschulden. Benachrichtigen Sie uns deshalb sofort, wenn
irgendwelche grössere Reparaturen notwendig werden.
Alles was zu den kleinen Unterhaltsarbeiten und Bagatellreparaturen gehört, wie z.B. tropfender Wasserhahn – der
Ersatz von Glühlampen und Dampfabzug Filter oder die
Reparatur von Türschlössern oder Steckdosen.
Wenn Sie eigenmächtig, ohne ausdrückliche Einwilligung
der Verwaltung, Mängel beheben oder Reparaturen
vornehmen lassen gilt: „Wer bestellt, der bezahlt.“
 Im Weiteren verweisen wir auf den Mietvertrag mit den allgemeinen Bestimmungen, die Hausordnung sowie den
Onlineschalter auf unserer Homepage in denen viele Punkte detailliert aufgeführt sind.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein angenehmes Mietverhältnis.
Seestrasse 221 │ 8708 Männedorf │ T 044 922 90 22 │ www.schweizer-immoplan.ch │ [email protected]