Mag. Gerhard Propst (Vorsitzender) Prof. Dr. Michael Danek Prim.Dr. Angelika Karner-Nechvile _ Veröffentlichung der Hinterlegung einer Zustellung an Herrn Manuel BIELA, geb. 18.08.1982 Mit Schreiben vom 10.11.2015 wurde versucht Herrn Manuel BIELA, geb. 18.08.1982, Schriftstücke im Postweg an die von der NADA Austria ermittelte Anschrift „Bahndammgasse 1/7, 8753 Fohnsdorf“ zuzustellen. Das eingeschrieben mit Rückschein aufgegebene Schreiben kam jedoch unzugestellt zurück. Versuche der NADA Austria, mit Herrn BIELA telefonisch bzw. auf sonstige Weise Kontakt aufzunehmen, um eine zustellfähige E-Mail- oder Postadresse zu ermitteln, blieben erfolglos. Gemäß Punkt I.7. der Verfahrensordnung der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erfolgt nunmehr die Zustellung durch Hinterlegung im Akt der ÖADR mit der Geschäftszahl RK 12-2015 und Veröffentlichung der Vornahme der Hinterlegung auf der Homepage der ÖADR. Herr Manuel BIELA, geb. 18.08.1982, kann jederzeit die neuerlich Zustellung der Schriftstücke unter Bekanntgabe einer zustellfähigen E-Mail-Adresse bei der ÖADR unter E-Mail Adresse [email protected] beantragen. Wichtiger Hinweis: Wird die neuerliche Zustellung nicht binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung auf der Homepage der ÖADR beantragt, so gilt die Zustellung mit dem Ablauf dieser Frist als bewirkt. Wien, am 7.12.2015 Mag. Gerhard Propst Vorsitzender der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission Rückfragehinweise: Mag. Gerhard Propst, 0664 883 60 373, [email protected] ______________________________________________________________________________ 1 Postfach 1500, 8011 Graz Email: [email protected] Homepage: www.oeadr.at
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