Veröffentlichung der Hinterlegung einer Zustellung an Herrn Manuel

Mag. Gerhard Propst (Vorsitzender)
Prof. Dr. Michael Danek
Prim.Dr. Angelika Karner-Nechvile
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Veröffentlichung der Hinterlegung einer Zustellung
an Herrn Manuel BIELA, geb. 18.08.1982
Mit Schreiben vom 10.11.2015 wurde versucht Herrn Manuel BIELA, geb. 18.08.1982,
Schriftstücke im Postweg an die von der NADA Austria ermittelte Anschrift
„Bahndammgasse 1/7, 8753 Fohnsdorf“ zuzustellen. Das eingeschrieben mit Rückschein
aufgegebene Schreiben kam jedoch unzugestellt zurück.
Versuche der NADA Austria, mit Herrn BIELA telefonisch bzw. auf sonstige Weise Kontakt
aufzunehmen, um eine zustellfähige E-Mail- oder Postadresse zu ermitteln, blieben
erfolglos.
Gemäß Punkt I.7. der Verfahrensordnung der Österreichischen Anti-Doping
Rechtskommission (ÖADR) erfolgt nunmehr die Zustellung durch Hinterlegung im Akt der
ÖADR mit der Geschäftszahl RK 12-2015 und Veröffentlichung der Vornahme der
Hinterlegung auf der Homepage der ÖADR.
Herr Manuel BIELA, geb. 18.08.1982, kann jederzeit die neuerlich Zustellung der
Schriftstücke unter Bekanntgabe einer zustellfähigen E-Mail-Adresse bei der ÖADR unter
E-Mail Adresse [email protected] beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Wird die neuerliche Zustellung nicht binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung auf der
Homepage der ÖADR beantragt, so gilt die Zustellung mit dem Ablauf dieser Frist als
bewirkt.
Wien, am 7.12.2015
Mag. Gerhard Propst
Vorsitzender
der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission
Rückfragehinweise:
Mag. Gerhard Propst, 0664 883 60 373, [email protected]
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Postfach 1500, 8011 Graz
Email: [email protected]
Homepage: www.oeadr.at