Patienten sorgen für Boom in den Notfallambulanzen

Nr. 3
März 2016
Bad Segeberg
69. Jahrgang
Herausgegeben von
der Ärztekammer
Schleswig-Holstein
Mit den Mitteilungen
der Kassenärztlichen
Vereinigung
Schleswig-Holstein
Notfallambulanzen an den Krankenhäusern werden von den Patienten verstärkt aufgesucht.
BEREITSCHAFTSDIENST
T H E M E N
12
GOÄ-Diskussion
geht weiter
17
Wenig Arbeit
für die Termin­
servicestellen
14
40 Jahre: Die
IdH feiert
Jubiläum
24
Gynäkologentag
in Rendsburg
mit Wiederwahl
28
UHZ: Lübeck
zieht erste
positive Bilanz
Patienten sorgen für Boom
in den Notfallambulanzen
Die Krankenhäuser erwirtschaften Defizite mit den ambulanten NotfallBehandlungen. Für Konsenslösung im Norden ist Gesetzesänderung notwendig.
I
mmer mehr Patienten in Schleswig-Holstein suchen ärztliche Unterstützung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Unabhängig von Art und Schwere der Erkrankung, unabhängig von der Tageszeit und trotz des bestehenden
Angebotes der Kassenärzte. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) unterhält außerhalb der Sprechstundenzeiten einen fahrenden Dienst und an
30 Standorten im Land Anlaufpraxen.
Mehr als 50.000 Stunden allein an allgemeinärztlicher Präsenz wurden dort
2015 vorgehalten.
Die Kliniken erwirtschaften in aller Regel ein Defizit mit ihren Notfalleinrichtungen, weil die Honorare
für ambulante Eingriffe nicht die hohen Vorhaltekosten der Krankenhäu-
ser abdecken. Allein das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein rechnet
für 2015 mit einem Minus von rund
13 Millionen Euro aus der Notfallvorhaltung. Mehr als 115.000 Patienten
sind nach UKSH-Angaben im vergangenen Jahr in seinen Notfalleinrichtungen an den Standorten in Kiel
und Lübeck behandelt worden, davon
65.000 ambulant.
Die in ganz Deutschland zu beob­achtende Entwicklung hat auf Bundesebene zu einer Auseinandersetzung
geführt, in deren Verlauf sich die Positionen in manchen Ländern verhärtet
haben. In Schleswig-Holstein suchen
Krankenhäuser, KV und Landesregierung nach einer einvernehmlichen Lösung. Ein von den drei Seiten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht
deutlich, dass die sektorale Einteilung
der ärztlichen Dienste den Patienten
weder genügt noch vermittelbar ist.
In Schleswig-Holstein würden
die Beteiligten deshalb gerne in gemeinsam betriebenen Portalpraxen
an Krankenhäusern kooperieren und
von dort die Patientenströme rund um
die Uhr sinnvoll lenken. Die bisherige Fehlallokation könnte damit vermieden werden. Das aber gibt die Gesetzeslage nicht her: Der Sicherstellungsauftrag der KV für den Notdienst
beschränkt sich allein auf die sprechstundenfreien Zeiten. Die im Rechtsgutachten vorgeschlagene Ergänzung liegt in Berlin vor, ist bislang aber
nicht in der Gesetzgebung berücksichtigt worden.
 W EI T ER AUF SEI T E 6
IM TROCKENDOCK
16. AINS-Symposium
am 24. und 25. Juni 2016
UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein - Campus Kiel
Operative Intensivmedizin
Klinik für Anästhesiologie und Ope
Freitag, 24. Juni 2016
Samstag, 25. Juni 2016
12.15 - 12.30 Begrüßung und Eröffnung des Symposiums
M. Steinfath
09.20
Vorsitz: M. Tryba und U. Linstedt
Vorsitz: A. Weyland und T. von Spiegel
12.30 - 13.00 Was tun, wenn die Birne brummt?
A. Heinze - Kiel
09.30 - 10.00 Sandmännchen auf Irrwegen
M. Jöhr - Luzern
13.00 - 13.30 Zum Schluss im Team ist legitim
M. Gaspar - St. Peter
10.00 - 10.30 Zaubertrank für Methusalix
M. Sander - Giessen
13.30 - 14.00 Mit Risiko
ins Traumland
Risi
F. Wappler - Köln
10.30 - 11.00 Stichst Du nur oder schallst Du schon?
P. Kessler - Frankfurt
14.00- 14.30 Pause
11.00 - 11.30 Pause
Vorsitz: C. Nau und N. Roewer
Vorsitz: W. Koppert und E.-P. Horn
14.30 - 15.00 Dünnes Blut - Faktoren und gut?
B. Bein - Hamburg
11.30 - 12.00 Viel hilft meistens wenig
C. Maier - Bochum
15.00 - 16.00 DAS BESONDERE THEMA
12.00 - 12.30 Der alte Mann und die I sea U
K. Lewandowski - Essen
Die verlorene Kunst des Seinlassens
G. Maio - Freiburg
16.00 - 16.30 Pause
Vorsitz: H. Van Aken und J. Hansen
16.30 - 17.00 Killerkeim - was muss sein?
T. Welte - Hannover
17.00 - 17.30 Ist das Notfallschema vor Ort ein Thema?
S. Wirtz - Hamburg
17.30 - 18.00 Life support am Unfallort
Ch. Byhahn - Oldenburg
19.30
Diskussionsforum: "MEET THE EXPERTS"
während einer Rundfahrt mit Buffet auf der
‘Adler Princess’ (Anmeldung erforderlich)
Begrüßung
N. Weiler - Kiel
12.30 - 13.00 Pause
Vorsitz: G. von Knobelsdorff und T. Krause
13.00 - 13.30 Turbulenzen für den Klapperstorch
H. Wulf - Marburg
13.30 - 14.00 Gezielt und schnell generell?
S. Stehr - Lübeck
14.00 - 14.30 Intensive Grüße aus der Küche
G. Elke - Kiel
14.30 - 15.30 Abschlussbemerkungen und Buffet
15.00 - 18.00 WORKSHOPS (Anmeldung erforderlich)
1.
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4.
5.
Atemwegsmanagement
Ultraschallgesteuerte Nervenblockaden
EKG für die tägliche Praxis
Sonographie in der Intensivmedizin
Erweiterte Maßnahmen der Reanimation
Anmeldung und Informationen unter www.uni-kiel.de/anaesthesie/ains
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein zertifiziert das Symposium mit 11 und jeden Workshop
mit 5 Fortbildungspunkten. Bitte bringen Sie Ihre Barcode-Aufkleber mit.
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AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
E D I T O R I A L // 3
Wir wollten nur das Beste ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht alles, was öffentlich gesagt wird, ist tatsächlich auch so gemeint, wie es gesagt
wird. Allerdings muss derjenige, der etwas öffentlich sagt, damit rechnen, dass es genau
so verstanden wird, wie er es gesagt hat. Denn nicht für alle ist die häufig zwischen den
Zeilen stehende Botschaft erkennbar.
Wenn also ein hochrangiger Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) vor ebenso hochrangigen Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen der
Bundesländer (KVen) die These vertritt, ambulante Notfallbehandlungen in den Krankenhäusern hätten deshalb massiv zugenommen, weil Krankenhäuser aggressiv um
diese Klientel werben würden, und wenn gleichzeitig valide Untersuchungen und Gutachten belegen, dass genau diese Patientengruppe zurzeit hochgradig defizitär für die
Notaufnahmeabteilungen der Krankenhäuser sind, besteht zumindest ein gewisser Anfangsverdacht, dass sich hinter der Aussage eine Schuldzuweisung verbirgt, die eventuell vorhandene eigene Versäumnisse kaschieren soll. Der Verdacht erhärtet sich, wenn
im gleichen Atemzug die gesetzlich geforderte Einrichtung (kassenärztlicher) Portalpraxen an Krankenhäusern, wie sie bei uns in Schleswig-Holstein seit Jahren etabliert
sind, als politischer Eingriff in ureigene Belange der Selbstverwaltung gebrandmarkt
wird.
Dass in Schleswig-Holstein in Sachen Selbstverwaltung einiges anders – und besser – läuft als in anderen Teilen der Republik, davon konnten sich die Teilnehmer der
Jubiläumsfeier anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Interessengemeinschaft der
Heilberufe (IdH) am 10. Februar in Kiel überzeugen. Die üblichen Animositäten und
Friktionen zwischen den akademischen Heilberufen, wie sie teilweise sogar vor einer
staunenden Öffentlichkeit ausgetragen werden, sind in Schleswig-Holstein weitgehend unbekannt. Die akademischen Heilberufe im Land teilen die Überzeugung,
dass Selbstverwaltung sich nicht in erster Linie mit sich selbst beschäftigen, und dass
„verwalten“ nicht nur im Sinne von „Besitzstandswahrung“ für die eigene Interessengruppe verstanden werden sollte. Unterstützung für diese Grundhaltung kam nicht
zuletzt vom Festredner dieser Veranstaltung, dem unparteiischen Vorsitzenden des
gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, der in seinem engagierten Vortrag über „Macht und Ohnmacht der Selbstverwaltung“ mehrfach von letzterer die Übernahme von Verantwortung für die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems einforderte.
Aber noch einmal zurück zum Eingangsthema. Dass substanzielle Verbesserungen bestehender Systeme zum Nulltarif zu haben sind oder sogar zu Kosteneinsparungen führen, wird trotz vielfach geschürter Erwartungen vermutlich ein unerfüllbarer Traum bleiben. Jedenfalls hat die Umstrukturierung des ärztlichen Notdienstes in
Schleswig-Holstein zwar zur deutlichen Entlastung aller zum Notdienst verpflichteten Ärzte geführt, aber auch Kosten verursacht, deren Ausmaß erst im laufenden Betrieb im Einzelnen erkennbar werden. Durch den Vorwegabzug aus dem Gesamtbudget führt dies für den einzelnen Arzt zwar nicht zu einer auf den ersten Blick erkennbaren bzw. quantifizierbaren Honorarminderung, faktisch findet eine solche gleichwohl
statt. Das Bemühen, auch rein privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich ebenfalls zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet wären, an den Kosten zu beteiligen, scheiterte letztendlich nicht nur an allgemeinen Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, sondern auch an fehlenden rechtlichen Grundlagen. Dies stützt eine zweite These der Reformtheorie: Jede substanzielle Verbesserung führt nicht nur potenziell zu höheren Kosten, sondern auch zu Sekundärphänomenen, die primär weder vorhersehbar
noch exakt kalkulierbar sind.
Illustration: Bernd Schifferdecker
... aber es kam wie immer.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr
Dr. med. Franz Joseph Bartmann
Präsident
Schreiben Sie uns gerne Ihre
Meinung – wir freuen uns über
Kritik und Anregungen:
[email protected]
4 // N A C H R I C H T E N
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
Inhalt
4
WKK investiert in die Mitarbeitergesundheit
4
Ärzte sollen Fehler in der Medikation melden
4
Stiftung für das Krankenhaus Reinbek 5
Neues Formular soll Rückfragen verringern
5
Kurz notiert
5
Leserbriefe12
TITELTHEM A 6
Starker Andrang in den Anlaufpraxen und
Notdienstambulanzen in Schleswig-Holstein 6
G ES UN DHEIT S P OLIT IK 12
Die innerärztliche Diskussion um die GOÄ-Novellierung
Jubiläum der Interessengemeinschaft der Heilberufe
Flüchtlingskinder: Lernen ohne Schmerz
Bericht über die KV-Abgeordnetenversammlung
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Norden
Gutachten zur Zukunft der Kliniken in Nordfriesland
12
14
16
17
18
22
I M N OR DEN
23
Tsunami: Eine Hilfsaktion in Reinbek zieht Bilanz
Gynäkologentag in Rendsburg
23
24
PE RS ON A LIA 26
ME DIZ IN & W IS S ENS C H A F T 28
Positive UHZ-Bilanz
Sensorplattform prognostiziert Exazerbationen
Infektiologische Seite der Migrantenmedizin
Endovaskuläre Therapie der pAVK
28
30
31
32
AR ZT & REC HT 33
Symposion für Ärzte und Juristen in Berlin
Schlichtungsfall
33
34
F OR TB ILDU NGEN/ A K A D E M I E / E C S 36
Seminarreihe: Neue Seuchen – alte Erreger
38
MI TTEIL UNGEN DER Ä R Z T E K A M M E R 39
Anerkennungen nach Weiterbildungsordnung
39
KASSE NÄ RZT LIC HE V ER E I N I G U N G 40
Veröffentlichung des Landesausschusses
40
AN ZEIG EN
44
TELEFON V ERZEIC HNIS /I M P R E S S U M 50
Gesunde Mitarbeiter
Pilotprojekt der AkdÄ
D
D
as Westküstenklinikum (WKK) in
Brunsbüttel und Heide stellt die Gesundheit seiner Mitarbeiter stärker
in den Fokus. Langfristig sollen regelmäßig stattfindende Präventionsangebote in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Entspannung und Suchtbekämpfung angeboten
werden. Auch das Thema Arbeitsorganisation wird laut Ankündigung des WKK
eine wichtige Rolle spielen. Ziel des Projektes ist es, zum einen die Gesundheit,
Lebensqualität und Work-Life-Balance
der Mitarbeiter zu verbessern. Zum anderen erwartet das WKK einen positiven Effekt für die Leistungsfähigkeit und
Produktivität und somit auch für die
Kostenstruktur des Klinikums. Die Mitarbeiterfluktuation werde verringert,
Know-how verbleibe am WKK und die
Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter
werde vereinfacht, so WKK-Geschäftsführerin Dr. Anke Lasserre.
Zur Planung und Steuerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
wurden mehrere Arbeitsgruppen unter Leitung des Physiotherapie-Experten
Carsten Keil ins Leben gerufen. Erster
Schritt ist eine umfassende Analyse zur
Mitarbeitergesundheit, die das WKK in
Kooperation mit einem externen, unabhängigen Partner vornimmt. Mitarbeiter erhalten über eine Kooperationsvereinbarung ihres Arbeitgebers vergünstigte Konditionen für die Nutzung von
Trainingsangeboten bei Partnerunternehmen. Auch ärztlich begleitete Ernährungskurse werden in Zusammenarbeit
mit einem externen Gesundheitsdienstleister eingerichtet. Außerdem sollen
Führungskräfte des Hauses unter dem
Stichwort „Gesundes Führen“ im laufenden Jahr stärker für das Thema Mitarbeitergesundheit sensibilisiert werden.
(PM/Red)
ie Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) führt seit
Anfang 2015 ein vom Gesundheitsministerium gefördertes Projekt zur
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch. Mit dem Projekt
wird u. a. untersucht, ob die systematische Analyse von Medikationsfehlern zu
einer verbesserten Sicherheit der Patienten beitragen kann.
Hintergrund sind Zahlen, wonach in
Deutschland rund drei Prozent der stationären Notfallaufnahmen in internistischen Abteilungen auf Nebenwirkungen
zurückzuführen sind. Insgesamt etwa
0,6 Prozent aller internistischen Notaufnahmen werden als vermeidbare Medikationsfehler eingeschätzt.
In dem Projekt sind Ärzte aufgerufen, medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen oder Beinahefehler zu melden. Aus der systematischen Analyse
der Fallberichte sollen Ansätze zur Vermeidung von Medikationsfehlern entwickelt werden. Die Sammlung von
Fallberichten hat 2016 begonnen. Im
Rahmen des Projekts werden ärztliche
Spontanmeldungen zu Medikationsfehlern erfasst, die zu einem Schaden beim
Patienten geführt haben. Von besonderem Interesse sind Medikationsfehler,
die zu einem schwerwiegenden Schaden
geführt haben oder hätten führen können. „Die Erfassung von Medikationsfehlern soll in einer offenen und angstfreien Atmosphäre des Austauschs und
der Diskussion erfolgen. Denn nur so
wird es möglich sein, eine konstruktive
Fehlerkultur zu etablieren und mit den
gewonnenen Erkenntnissen die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern“, wirbt die AkdÄ. Informationen
unter: www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Medikationsfehler/index.html
(PM/Red)
Titelbild: Adobe Stock Tiberius Gracchus
Foto: Westküstenklinikum
N AC HRIC HT EN
Das WKK Heide und
Brunsbüttel investiert
in die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Auch
Sportangebote zählen dazu.
N A C H R I C H T E N // 5
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
KURZ NOTIERT
Weniger Organtransplantationen
Die Zahl der Organtransplantationen in Schleswig-Holstein
ist rückläufig und bewegt sich damit im Bundestrend. Im vergangenen Jahr wurden nur noch 120 Organe im Land transplantiert, im Vorjahr waren dies noch 139. Auf der Warteliste
für ein Spenderorgan stehen derzeit 429 Menschen, von denen
304 eine neue Niere benötigen. Diese Zahlen nennt die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) unter Berufung auf die Stiftung Eurotransplant. TK-Landeschef Dr. jur.
Johann Brunkhorst appellierte angesichts der Zahlen an die
Bevölkerung, sich mit der Frage der Organspende zu beschäftigen und die getroffene Entscheidung auf dem Spenderausweis zu dokumentieren. Brunkhorst betonte aber auch: „Ein
Richtig oder Falsch gibt es bei der Bereitschaft für eine Organspende nicht.“ (PM/Red)
Reinbeks Klinikchef Lothar Obst mit der Stiftungsurkunde.
Krankenhaus Reinbek mit eigener Stiftung
D
er Förderverein des Reinbeker Krankenhauses St. Adolf-Stift hat eine eigene Stiftung gegründet. Der Verein hat 600.000 Euro aus seinem Vermögen in den Kapitalgrundstock der Stiftung übertragen. Das Vermögen der Stiftung beträgt inzwischen mehr als eine Million Euro, nachdem durch eine große Zustiftung aus
einem Erbfall 450.000 Euro hinzukamen. Förderverein und Stiftung sind eng miteinander verzahnt. Die Stiftung kann laut Satzung nur die gleichen Zwecke verfolgen wie der Verein. Der Vorstand beider Gremien muss mit den gleichen Personen
besetzt sein, sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt. „Damit möchten
wir verhindern, dass ein inhaltliches und personelles Auseinanderdriften entstehen
könnte. Die Stiftung ist Teil des Fördervereins“, sagt Klinikgeschäftsführer Lothar
Obst. Nun könnten die Stifter aber selbst entscheiden, ob ihre Zuwendungen direkt
in die Erfüllung der jährlich von den Ärzten aufgestellten Wunschliste gehen oder
ob sie dem Kapitalstock der Stiftung dienen und damit die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Reinbek langfristig dienen.
Der Förderverein für das St. Adolf-Stift wurde bereits 1997 gegründet, ihm gehören mittlerweile 640 ehemalige Patienten und Angehörige sowie ehemalige und
aktive Ärzte des Hauses an. Sie unterstützen die Arbeit der Klinik finanziell und treten zugleich als Botschafter des Krankenhauses nach außen auf. Seit der Gründung
wurde über eine Million Euro in Geräte und in Weiterbildungen des Klinikpersonals investiert. Ziel ist es, dass die Patienten von den Anschaffungen direkt profitieren, etwa indem eine schonende OP-Methode ermöglicht wird. (PM/Red)
Neues Formular soll entlasten
Foto: KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT
D
ie Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat bei ihren Beratungen von MS-Erkrankten mehrfach
festgestellt, dass lückenhafte Standards
zur Abfrage der behinderungsrelevanten Symptome häufig dazu führen, dass
vergleichbare Sachverhalte durch verschiedene Sachbearbeiter unterschiedlich bewertet werden. Häufig müssen
ergänzend dazu auch behandelnde Ärzte Fragen beantworten – mit entsprechendem Mehraufwand für die Ärzte und entsprechender Zeitverzögerung
für die Patienten. Die Bürgerbeauftragte hat deshalb gemeinsam mit dem Landesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft und dem Landesamt für soziale Dienste einen über-
sichtlichen Fragebogen zu den behinderungsrelevanten Symptomen erarbeitet.
Er ergänzt die bisherigen Fragebögen
und ist von den behandelnden Ärzten
auszufüllen, soweit im Rahmen der Diagnose oder Behandlung entsprechende Symptome festgestellt werden. Die
Fragebögen sollen ab Frühjahr eingesetzt werden.
Das neue Formular erhalten Ärzte
gemeinsam mit der Anfrage für den Befundbericht vom Landesamt für soziale Dienste zugeschickt. Die Bürgerbeauftragte betonte auch, dass die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten und den Behörden wie etwa
mit dem Landesamt für soziale Dienste
nach ihrem Eindruck „im Grunde gut“
funktioniere. (Red)
Pflegefachkräfte umworben
Die Regio-Kliniken werben um Absolventen der Pflegefachschulen mit dem „Regio-Starterprogramm“. Sie erhalten u. a.
einen kleinen Dienstwagen, ein höheres Einstiegsgehalt, Mentorenbetreuung und spezielle Fortbildungen. Im Gegenzug
verpflichten sich die Neueinsteiger, ein Jahr lang flexibel an jedem der Standorte in Elmshorn, Pinneberg und Wedel einsetzbar zu sein. Jede Pflegekraft hat zwar einen festen Einsatzort und einen verlässlichen Dienstplan, bei Änderungen muss
der Beschäftigte aber bereit sein, auch an den anderen Standorten zu arbeiten. Regio-Pflegedirektor Georg Opgenoorth
will das Unternehmen mit dem Programm für Berufseinsteiger attraktiver machen und zugleich Flexibilität und Einsatzbereitschaft belohnen. Das hat nach seiner Ansicht den Vorteil, dass die neuen Kräfte schnell unterschiedliche Fachbereiche und Stationen kennenlernen. Das Starterprogramm soll
fünf Bewerbern für ein Jahr offenstehen. Der Arbeitsvertrag
gilt aber unbefristet. (PM/Red)
Neue Intensivstation in Bad Oldesloe
Die Asklepios Klinik in Bad Oldesloe nimmt eine neue Intensivstation mit acht Betten in Betrieb. Im Sommer soll außerdem die Bettenkapazität der Intermediate-Care Station
von zehn auf 18 Betten erweitert werden. Der Umbau erfolgt
laut Mitteilung des Klinikträgers im Rahmen der insgesamt
14 Millionen Euro teuren Sanierung des Hauses. Die Hälfte
des Volumens steuert die öffentliche Hand bei. Auf der Intensivstation, auf der jährlich rund 650 Patienten nach Herzinfarkt und Schlaganfall versorgt werden, stehen künftig nur
Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung. Der Umzug in die
neuen Räume erfolgt im laufenden Betrieb. Chefarzt Dr. Rolf
Busack kann wegen der jetzt zentralen Lage der Intensivstation im Haus künftig noch besser Ärzte anderer Fachrichtungen einbinden. (PM/Red)
Zahlen-Korrektur
Im Artikel „Engagement auf allen Seiten“ (Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2016, S. 15) über eine Veranstaltung zur
medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in SchleswigHolstein sind die banalen Erkrankungen fälschlicherweise mit
30 Prozent angegeben. Dr. Hilmar Keppler, leitender Arzt der
zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster, sprach
in seinem wiedergegebenen Vortrag zum medizinischen Zustand der Flüchtlinge in der Einrichtung in Neumünster dagegen davon, dass 30 Prozent der Patienten chronisch krank,
aber stabil seien. Der Rest habe lediglich banale Erkrankungen. (Red)
6 // T I T E L T H E M A
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
N O T FA L LV E R S O R G U N G
Steigender
Druck
Foto: Adobe Stock Petra Beerhalter
Notfallambulanzen und Anlaufpraxen schaffen es nicht, die Patienten zu
steuern. Eine gemeinsame Lösung von Kliniken und KV könnte helfen.
T I T E L T H E M A // 7
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
Foto: di
E
s dauert noch eine halbe Stunde, bis
die offizielle Sprechstunde in der
Kieler Anlaufpraxis beginnt. Trotzdem warten schon drei Patienten
auf dem schmalen Flur vor der Praxis. Statt sich selbst als „Notfall“
einzustufen und in die Klinikambulanz zu gehen, warten die drei geduldig.
Eine junge Frau ist darunter, die am Freitagnachmittag telefonisch keine hausärztliche Sprechstunde finden konnte.
Schließlich hat sie sich in einer Apotheke erkundigt, dort gab man ihr den Hinweis auf die Anlaufpraxis. Ein Ehepaar
hat den Hinweis auf die Anlaufpraxis
über den Anrufbeantworter einer Kieler Praxis erhalten. Sie sind froh, dass es
diese Einrichtung gibt; aus ihrer früheren Heimat Nordrhein-Westfalen ist ihnen ein solches System nicht bekannt.
„Ich finde es gut, dass es einen festen
Ort gibt, an den man sich außerhalb der
Sprechzeiten wenden kann“, sagt der
Mann und fotografiert sich die Sprechzeiten der Anlaufpraxis ab.
Die drei sind die ersten einer dreistelligen Zahl von Patienten, die an diesem Wochenende die Kieler Anlaufpraxis aufsuchen werden. Die Menschen
kommen mit Erkältungen, Durchfall,
Bauchschmerzen, aber auch mit dem
Wunsch nach einer neuen Verordnung
für die Pille. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie suchen die kassenärztliche Anlaufpraxis auf, statt die Klinikambulanz
zu wählen. Diesen Weg aber gehen immer mehr Patienten. Rund 20 Millionen
Menschen suchen jährlich in Deutschland die Notfallambulanzen in den
Krankenhäusern auf. Wie viele von ihnen tatsächliche und wie viele „unechte“
Notfälle sind, weiß niemand. Nach
jüngsten Zahlen aber steigt die Zahl der
Patienten in den Klinik-Notfallambulanzen jährlich um fünf Prozent, andere
sprechen von einer Zunahme von fast
zehn Prozent. Für die Kliniken bedeutet das ein finanzielles Risiko, weil die
ambulanten Behandlungen nach ihrer
Darstellung nicht kostendeckend vergütet werden. Die Imland Kliniken in
Rendsburg-Eckernförde beispielsweise erwirtschaftete nach eigenen Angaben ein jährliches Defizit in Höhe von
rund 1,7 Millionen Euro mit den Notfallambulanzen und damit einen Großteil ihres Gesamtdefizites. Das UKSH
beziffert das voraussichtliche Defizit seiner Notfallversorgung auf rund 13 Millionen Euro.
Die Patienten kommen mit allen Arten von Akuterkrankungen in die Krankenhausambulanzen, zum Teil sind es
banale Infekte. Fest steht, dass die Notfallambulanzen weniger Arbeit hätten,
wenn mehr Menschen wie in Kiel die
Anlaufpraxen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes nutzen würden. Stattdessen steigt die Zahl der Patienten in
den Notfallambulanzen. „Dieser Trend
Dr. Michaela Steuer ist seit 27 Jahren niedergelassene Allgemeinmedizinerin in Kiel. In der Anlaufpraxis der KV Schleswig-Holstein leistet sie dennoch regelmäßig Dienste.
scheint unumkehrbar und erfordert
neue Strukturen der ambulanten Notfallversorgung“, heißt es in einem gemeinsamen Rechtsgutachten von Kassenärztlicher Vereinigung SchleswigHolstein (KVSH), Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und
Landesregierung zu diesem Thema.
Vor der Kieler Anlaufpraxis haben
sich zehn Minuten vor Öffnung rund
zehn Patienten eingefunden, zu dieser Zeit erscheinen auch die diensthabende Ärztin Dr. Michaela Steuer und
die Medizinische Fachangestellte (MFA)
Kirsten Wilken. Die beginnt zügig mit
der Aufnahme und zwei Minuten vor
17 Uhr steht die erste Patientin im Behandlungsraum der Ärztin. Die Patientin mit der Erkältung lässt sich von der
seit 27 Jahren in Friedrichsort niedergelassenen Hausärztin untersuchen, während nebenan Wilken die Daten der weiteren Patienten aufnimmt. Seit 21 Jahren macht sie regelmäßig Dienst in der
Anlaufpraxis – „ein toller Job“, wie sie
sagt. Der Andrang draußen ist für sie
normal, am Sonnabend sei deutlich
mehr los. Nach ihrer Beobachtung kommen immer mehr Menschen, die mit ihren Beschwerden auch zu den normalen Sprechstunden in die Praxen hätten
gehen können. „Es passiert schon mal,
dass jemand um 23 Uhr mit Rückenbeschwerden kommt, die ihn aber schon
Euro wird das Defizit, seit Wochen plagen“, nennt sie als Beidas das UKSH aus
der Notfallversorgung spiel. Aufgefallen ist ihr auch, dass die
Angst und Unsicherheit der Patienten
in 2015 erwirtschafzunimmt. „Viele schauen ins Internet,
tete, voraussichtlich
betragen. Jeder fünfwas eine Beschwerde bedeuten könnte,
te Patient, schätzt das und sterben dann vor Angst wegen eines
UKSH, wird zwar in
harmlosen Infektes“, sagt sie. Nicht jeder Notfallambulanz
versorgt, ist aber kein der ist freundlich. Und manchmal bleibt
Notfall.
es nicht bei unfreundlicher Kommunikation. Ein Patient hat schon mit einem
13 Mio.
Blumentopf nach ihr geworfen, weil er
die gewünschten Drogen nicht erhielt.
Trotzdem macht ihr die Sechs-StundenSchicht Spaß, weil sie andere Menschen
trifft, die auch ein etwas anderes Spek­
trum als in der Hausarztpraxis aufweisen, etwa Frakturen.
Die Abwechslung bei der Arbeit
schätzt auch die Ärztin. „Jeder Patient
ist anders“ – dafür sei sie Hausärztin geworden. Dass viele Patienten in die Anlaufpraxis kommen, die auch die normale Sprechstunde hätten aufsuchen kön-
WER HILFT WANN?
Notdienst, Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst – die Begriffsvielfalt verwirrt viele Menschen. Der Rettungsdienst unter
der Nummer 112 leistet Hilfe in lebensbedrohlichen Fällen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst dagegen kümmert sich darum, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt
werden können. Erreichbar ist der ärztliche Bereitschaftsdienst über die bundesweit kostenlose Nummer 116 117, werktags zwischen 18 und 8 Uhr (mittwochs
und freitags ab 13 Uhr) und an den Wochenenden und an Feiertagen ganztägig.
Koordiniert wird der Bereitschaftsdienst
über eine Leitstelle in Bad Segeberg von
medizinischem Fachpersonal. Die Versorgung erfolgt grundsätzlich an den insgesamt 30 Standorten mit Anlaufpraxen in Schleswig-Holstein. Wenn Patienten diese nicht erreichen können, hilft ein
fahrender Dienst. Neben dem allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst gibt es
auch einen pädiatrischen, einen augenärztlichen und einen Bereitschaftsdienst
der HNO-Ärzte. (di)
8 // T I T E L T H E M A
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
Wartezeiten müssen einkalkuliert werden: Wer sich in eine Klinikambulanz begibt, muss sich unter Umständen lange gedulden. Bis zur ärztlichen Sichtung kann es mehrere
Stunden dauern, wenn ein akuter Notfall die ärztlichen Ressourcen bindet. Dennoch steigt die Zahl der Patienten, die von selbst in die Ambulanzen kommen.
nen, beobachtet sie ebenfalls. Aber sie
sagt auch: „Viele schaffen es wegen ihrer Arbeitszeiten nicht.“ Sie hat daraus
die Konsequenz gezogen, in ihrer Praxis
auch eine Sprechstunde am Sonnabend
anzubieten.
Eine halbe Stunde nach Öffnung der
Anlaufpraxis erscheint die erste Mutter mit Kind, obwohl der kinderärztliche
Dienst erst um 19 Uhr beginnt. Die MFA
nennt ihr die Zeiten und wer Dienst hat;
das bedeutet noch 90 Minuten Wartezeit für sie. Die Miene der Mutter hellt
sich aber auf, als sie erfährt, dass es zufällig ihr Kinderarzt ist, der heute in die
Anlaufpraxis kommt. „Das passiert immer wieder. Die Eltern informieren sich
nicht über die Öffnungszeiten und stehen dann hier. Manche werden dann
auch unfreundlich“, sagt Wilken.
Unfreundlich ist in der Notfallambulanz des Friedrich-Ebert-KrankenNotfallpatienten verhauses (FEK) in Neumünster einen
zeichnete das UKSH
im vergangenen Jahr, Abend zuvor niemand. Rund 20 Patienten und Angehörige sitzen im Warte­
davon rund 65.000
ambulant und 50.000 zimmer, manche von ihnen seit zwei
stationär aufgenomStunden. Über den Bildschirm und auf
mene Patienten. LüAushängen informiert das Krankenhaus,
beck meldete insgedass es zu Verzögerungen kommen
samt 67.566 Patienkann und nach Dringlichkeit behandelt
ten, Kiel 48.202. Der
Anteil an Kontakten
wird. So kommt es, dass eine erwachsein der Notfallfallamne Patientin mit einer Schnittwunde, die
bulanz gegenüber den
aber erstversorgt ist, lange Zeit im Warstationären Fällen ist
tezimmer
verbringen muss, während
in Lübeck größer als
in Kiel.
schwerer verletzte Kinder zügig von
Ärzten untersucht werden. Insgesamt
Schwester Ulrike beim Anlegen einer Braunüle in der Notfallambulanz der Segeberger Kliniken. 7.313 Patienten ließen sich dort im vergangenen Jahr nach Angaben des Klinikträgers
versorgen. Ob dies alles „echte“ Notfälle sind, ist für den Klinikträger schwer zu beantworten. Fest steht für den Träger: Wenn für den Patienten weder der niedergelassene Arzt, noch
die KV-Anlaufpraxis verfügbar sind, fühlt man sich zuständig. Rund 60 Prozent der Notfälle kommen in der Zeit zwischen 8 bis 18 Uhr in die Notfallambulanz und werden erst in
die KV-Anlaufpraxis geschickt, wenn diese geöffnet ist. Die Wartezeit in der Segeberger Notfallambulanz liegt nach eigenen Angaben zwischen 30 und 45 Minuten, dringende Notfälle
warten gar nicht. Zum finanziellen Ergebnis der Notfallambulanz nennt der Träger keine
Zahlen, sagt aber: „Die Pauschale der KV liegt weit unter den Kosten.“ Insbesondere bei den
zu erwarteten Flüchtlingen seien Gesetzgeber und Krankenkassen gefordert.
Fotos: Adobe Stock RioPatuca Images/
Quentin
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suchten im vergangenen Jahr 14.085 Patienten die Zentrale Notaufnahme im
FEK auf, die anschließend stationär aufgenommen werden mussten. 22.970 kamen für eine rein ambulante Notfallbehandlung. Allein deren Behandlung
verursachte laut FEK einen Verlust von
jährlich rund einer Million Euro. Verwaltungschef Alfred von Dollen fordert
deshalb eine „angemessene Finanzierung auch der Vorhaltekosten, da wir in
Neumünster die Nacht und weite Teile
des Wochenendes abdecken“.
Dass die Zahlen in den Klinik-Notfallambulanzen von Jahr zu Jahr steigen,
führen deren Vertreter auf Bundesebene
auch darauf zurück, dass es nicht überall Strukturen wie die Anlaufpraxen in
Schleswig-Holstein gibt. 30 solcher Praxen gibt es landesweit, rund 180.000 Patienten werden dort jährlich versorgt.
Hinzu kommen weitere 36.000 Patienten, die vom fahrenden Dienst aufgesucht werden.
Um die Situation der überbeanspruchten Notfallambulanzen zu verbessern, ist nach Ansicht von KV, Krankenhausgesellschaft und Landesregierung eine intensivere Zusammenarbeit
von Vertragsärzten und Krankenhäusern nötig, und zwar in Form der sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern. „Vertragsärztliche Notdienstpraxis
am Krankenhaus und Krankenhausambulanz könnten dort, wo man es vereinbart, zu einer gemeinsamen Einrichtung
verschmolzen werden“, heißt es im Gutachten. Vertrags- und Krankenhausärzte könnten dort „zu jeder Zeit Patientenversorgung leisten“. Klingt gut, ist aber
derzeit rechtlich nicht möglich. Denn
der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung für den Notdienst ist allein auf die sprechstundenfreien Zeiten beschränkt. Die Neuregelung erfasst laut Rechtsgutachten nicht
die Problematik der Inanspruchnahme
der Klinik-Notfallambulanzen. Anders
ausgedrückt: Das Gesetz bietet derzeit
keine Hilfestellung zur Lösung des Problems. Das Rechtsgutachten empfiehlt
deshalb eine Gesetzesänderung, die
auch Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr.
Monika Schliffke anregt (siehe Interview
auf S. 11). Und auch vor Ort scheint man
auf entsprechende Lösungen zu warten.
Von Dollen etwa sagt für Neumünster:
„Einer Zusammenarbeit mit der KVSH
und dem Medizinischen Praxisnetz
Neumünster zur Verbesserung der Situation stehen wir offen gegenüber.“ Ähnlich klangen Schliffke und Imland-Geschäftsführer Dr. Markus Johannsen, als
sie kürzlich auf einer Veranstaltung des
Ersatzkassenverbandes in Kiel zum Thema vortrugen. Nur: Die Bereitschaft zur
Kooperation hat bislang nicht zu einer
Verbesserung der Situation geführt – die
Patienten warten zum Teil lange, die Kliniken schreiben Verluste.
Alexander Paquet, Leiter der Notfallabteilung der KVSH. Die Abteilung koordiniert den ärztlichen Bereitschaftsdienst und nimmt Anrufe von Patienten unter 116 117 in der Leitstelle entgegen.
Das UKSH spricht von einem wachsenden Druck in den Notaufnahmen.
Gründe: „Dies ist zuerst der geringen
Vergütung geschuldet. Auch nach dem
Krankenhausstrukturgesetz öffnet sich
die Schere zwischen Kosten und Erlösen
weiter, bei gleichzeitig bundesweit fehlenden Personalressourcen. Insbesondere die Universitätsmedizin bedarf der
Deckung von Kosten durch Extremkostenfälle, die nachweislich überproportional von den Experten der Uniklinika versorgt werden“, teilte das UKSH auf
Anfrage mit.
Denn die Vorhaltung des gesamten Spektrums rund um die Uhr verursacht Vorhaltekosten in zweistelliger
Millionenhöhe. Veränderungen in der
flächendeckenden ambulanten Notfallversorgung – etwa durch Öffnung weiterer Notfallambulanzen oder durch die
beträgt die durchAnnahme von Notfällen auch bei vollen
schnittliche WarteArztpraxen – hält auch das UKSH für
zeit bis zur ärztlichen
schwierig. Eine Entlastung der NotaufSichtung laut UKSH
nahme wäre aber möglich, wenn Hausam Standort Lübeck.
Allerdings kann es zu ärzte gezielt indikationsspezifisch direkt
erheblichen Schwanauf die verantwortliche Station einweikungen kommen, weil
sen würden, schlägt das UKSH vor.
bei akuten Notfällen
Zur Optimierung, wie das UKSH es
umgehender Kontakt
nennt, aber auch zur Entlastung der niestattfindet und weniger bedrohliche Notdergelassenen Ärzte betreibt die KVSH
fälle deshalb länger
seit Jahren die Anlaufpraxen und eine
warten müssen. Hier
kann es laut UKSH zu Leitstelle, die die nachfragenden PatiWartezeiten von zwei enten steuert. Die von Alexander PaStunden kommen.
quet geleitete Abteilung in Bad Segeberg
nimmt über die Leitstelle sämtliche An-
50 min
rufe der Patienten unter der Nummer
116 117 entgegen und nennt ihnen entweder die Adresse der nächsten Anlaufpraxis oder schickt den fahrenden Dienst.
Dieser rückt jährlich immerhin rund
36.000 Mal aus. Finanziert werden fahrender Dienst und die Arbeit der Anlaufpraxen aus der Gesamtvergütung der
niedergelassenen Ärzte mit jährlich steigenden Kosten.
Während man in Schleswig-Holstein einvernehmlich nach Lösungen
sucht, ist die Diskussion auf Bundesebene nicht frei von gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen stationärem und
ambulantem Sektor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) etwa sieht
die Kliniken immer stärker in der Rolle eines „Lückenbüßers für die eigentlich zuständigen Bereitschaftsdienste
der KVen“, zumindest wurde DKG-Geschäftsführer Georg Baum entsprechend
zitiert. Es sei „bloße Fiktion, dass niedergelassene Ärzte alles regeln“, hieß es.
Ein Drittel der allgemeinen Notfallbehandlungen sei problemlos in ambulanten Praxen lösbar, meinte Baum. Probleme sieht er u. a. in den fehlenden Anlaufstellen, die es in Schleswig-Holstein
mit den Anlaufpraxen gibt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
wies die Vorwürfe zurück und verwies
auf den bundesweiten Bereitschaftsdienst über die Nummer 116 117. Die Kritik der Kliniken an der unzureichenden
Honorierung der ambulanten Notfallbe-
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14.200
Patienten werden
jährlich in den größeren Anlaufpraxen wie Flensburg,
Kiel und Lübeck behandelt. Mittlere wie
etwa in Bad Segeberg
und Neumünster behandeln rund 6.000
Patienten, kleinere
wie Preetz oder Fehmarn kommen auf
rund 3.400.
gen. Die restlichen 20 Prozent der Patienten hätten laut DGINA eigentlich
auch ambulant in einer Arztpraxis behandelt werden können; diese Möglichkeit sei aber nachts oder an Wochenenden nicht überall oder nicht durchgehend vorhanden.
Die Gesellschaft forderte deshalb ein
„einfach zu durchschauendes Notfallsystem, bei dem Patienten unter anderem
von einem zentralen Anlaufpunkt für
die Notfallversorgung profitieren“. Dafür
müsse die Zusammenarbeit der kassenärztlichen Bereitschaftspraxen mit den
Notaufnahmen institutionalisiert und
ausgebaut werden, forderte die DGINA.
Zugleich stellte sie klar, dass zumindest
aus Sicht der Notfallmediziner kein Interesse besteht, dass sich die Krankenhäuser für weitere ambulante Leistungen öffnen – im Gegenteil: „Es wäre
wünschenswert, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung verstärkt wahrnehmen würden – überall und jederzeit.“ Eine Telefonnummer reiche dafür nicht aus.
DGINA-Generalsekretär Dr. Timo
Schöpke hatte außerdem auf die hohen
Kostenunterschiede zwischen Arztpraxis und Krankenhaus verwiesen. „Unabhängig davon, wann und wo ein Notfall ambulant versorgt wird, werden lediglich die durchschnittlichen Kosten einer Arztpraxis zu regulären Sprechstundenzeiten erstattet. Die etwa viermal so
hohen Kosten der Krankenhäuser sind
nicht gedeckt“, sagte Schöpke. Das Gutachten zeigt nach seiner Auffassung zum
MFA Kirsten Wilken (links) empfängt die Patienten in der Kieler Anlaufpraxis. Seit 21 Jahren ist sie dabei und arbeitet neben ihrer Haupttätigkeit in einer allgemeinärztlichen Praxis auch an Wochenenden.
einen die hohe Versorgungsqualität der
Notaufnahmen in Deutschland, zum
anderen aber, dass die Situation immer
mehr Kliniken bundesweit vor ernsthafte Probleme stellt.
Besonders intensiv wurde der
Schlagabtausch zwischen KV und Kliniken in Berlin geführt. Dort gab jeder zweite Patient in einer Befragung
an, keine Alternative zu einer Notfallbehandlung im Krankenhaus zu kennen.
Und immerhin 60 Prozent dieser Patientengruppe wären nach eigenen Angaben bereit gewesen, ein entsprechendes
Angebot der niedergelassenen Ärzte zu
nutzen, wenn es ihnen denn bekannt gewesen wäre. Weshalb es diese Wissenslücken trotz aller Informationskampagnen für die ambulanten Einrichtungen
nach den Sprechstundenzeiten noch immer gibt, wurde ebenfalls diskutiert. Ein
möglicher Grund für die mangelnde Inanspruchnahme der Bereitschaftspraxen
wird in ihrer zentralisierten Organisation vermutet. Statt des diensthabenden,
früher oft persönlich bekannten Arztes
meldet sich heute die Stimme eines Leitstellenmitarbeiters; möglicherweise ist
dies vielen Menschen zu unpersönlich.
Fest steht, dass die daraus resultierenden
Probleme immer mehr Mediziner in den
Krankenhäusern vor schwere Probleme
stellen. Experten warnen bereits davor,
dass die „unechten Notfälle“ zu Zeitverzögerungen bei den tatsächlichen Notfällen führen.
Nicht nur mit den Anlaufpraxen,
auch bei der Behandlung von Flüchtlingen in den Notaufnahmen hat Schleswig-Holstein Weitblick bewiesen. Nachdem erste Notaufnahmen über eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch die
Flüchtlinge berichteten, reagierte das
FEK in Neumünster wie berichtet mit
einer eigenständigen Einheit Integrierende Versorgung (EIV), in der ausschließlich Flüchtlinge behandelt werden und die damit die zusätzliche Belastung für ihre Notfallambulanz vermeidet. Zu einer anderen Vermutung, dass
Flüchtlinge zu einer zusätzlichen Belastung für den Notdienst werden könnten, lieferte die KV Schleswig-Holstein
kürzlich Zahlen. Die zeigen, dass die
Einsätze des fahrenden Dienstes immer
dann und in den Orten hochschnellen,
in denen neue Aufnahmeeinrichtungen ihre Arbeit aufnahmen. Diese Zahlen gehen aber anschließend zügig wieder auf ein normales Niveau herunter –
für die KV ein klarer Hinweis, dass in
neuen Einrichtungen zu Beginn noch
Unsicherheit herrscht, u. a. bei den zuständigen Sicherheitsdiensten. „Wenn
die regionalen Verfahren und Strukturen Routine geworden sind, relativiert
sich die Beanspruchung schnell auf einem niedrigen Niveau“, stellte Dr. Monika Schliffke fest.
Dirk Schnack
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handlungen konterte die KBV mit dem
Hinweis, es habe bereits Verbesserungen
der Honorierung etwa bei der Notfallbehandlung nachts und am Wochenende gegeben. KBV-Sprecher Roland Stahl
wurde hierzu mit folgendem Satz zitiert:
„Die Klagen zeigen, dass die Kliniken
schon jetzt überfordert sind und eine
weitere Öffnung für ambulante Leistungen erst recht nicht verkraften können.“
Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
(DGINA) hatte die Diskussion im vergangenen Jahr durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten befeuert, für
das 55 Krankenhäuser Kosten- und
Leistungsdaten von 612.070 ambulanten Notfällen zur Auswertung bereitgestellt hatten. Hiernach betrugen die Fallkosten für einen ambulanten Notfall im
Schnitt 120 Euro. Dem stand ein durchschnittlicher Erlös von 32 Euro gegenüber. Bei mehr als zehn Millionen ambulanten Notfällen würden sich diese
Fehlbeträge pro Fall auf eine Milliarde
Euro nicht gedeckter Kosten summieren,
so die Rechnung der Klinikseite.
Laut Gutachten müssen rund 40
Prozent aller Notfälle stationär versorgt werden. Weitere 40 Prozent können nach einer ambulanten Behandlung in der Notaufnahme sofort entlassen werden. Allerdings werden bei ihnen spezifische Leistungen eines Krankenhauses benötigt, die im Notfall nicht
in einer Arztpraxis oder in einer Bereitschaftspraxis der KVen ohne Zeitverzögerung erbracht werden können, etwa
Röntgen-, CT- oder Laboruntersuchun-
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Ohne Filter
D
r. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), kennt die Arbeit in
den Anlaufpraxen aus eigener Tätigkeit. Als
niedergelassene Allgemeinmedizinerin hat
sie früher in Ratzeburg regelmäßig Dienste
übernommen und später den ärztlichen Bereitschaftsdienst organisiert. Heute sucht sie gemeinsam mit den Krankenhäusern im Land nach
einer Lösung für die starke Inanspruchnahme der
Notfallambulanzen. Im Gespräch mit dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt berichtet sie von
den Hürden, die eine Lösung erschweren.
Die Notaufnahmen der Kliniken sind überfüllt.
Neben den echten Notfällen auch mit Menschen,
die banale Erkrankungen haben und eigentlich
in die Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte
gehören. Warum lässt sich der Patientenstrom so
schwer steuern?
Dr. Monika Schliffke: Die Anspruchshaltung
der Menschen heute ist eine andere als vor 20 Jahren. Der Bürger nimmt heute für sich in Anspruch,
mit einer von ihm als Notfall eingeschätzten Situation jederzeit einen Arzt aufsuchen zu können.
Und es hat sich im Bewusstsein der Menschen tief
eingeprägt, dass Krankenhäuser rund um die Uhr
geöffnet haben. So kommt es, dass viele Menschen
ungefiltert in die Klinikambulanzen kommen, die
mit ihrer Erkrankung auch zu den Sprechzeiten
der niedergelassenen Ärzte eine Praxis hätten auf- Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
suchen können.
Darunter sind auch Patienten, die es berufsbedingt nicht
in die Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte schaffen.
Sind flexiblere Praxis-Öffnungszeiten eine Lösung?
Schliffke: Da ist ja schon viel passiert in den vergangenen
Jahren. Wir haben heute Abendsprechstunden, mit denen sich
viele Praxen den Bedürfnissen berufstätiger Menschen angepasst haben. Aber unter Budgetbedingungen besteht natürlich auch ein Spannungsfeld. Ärzte, die ohnehin über Budget
hinaus behandeln, haben keinen finanziellen Anreiz für eine
Sprechstunde am Sonnabend.
Es gibt Ärzte, die schlagen eine empfindliche Eigenbeteiligung
als Gebühr für die Inanspruchnahme der Notfallambulanzen
mit Bagatellerkrankungen vor. Ist das ein taugliches Mittel?
Schliffke: Das glaube ich nicht. Die Menschen stimmen
mit den Füßen ab, wenn sie mit ihren Beschwerden die Notfallambulanzen der Kliniken aufsuchen. Wir können das nicht
einfach mit einer Gebühr beantworten.
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Was wäre eine Lösung?
Schliffke: Wir sind mit den Krankenhäusern im Gespräch
und suchen nach einer gemeinsamen Lösung. Es gibt Ideen für
Früher haben die Menschen diese ständige Präsenz und Ruf- Eigeneinrichtungen und gemeinsame juristische Konstrukte,
bereitschaft bei ihren Hausärzten als selbstverständlich hin- die aber auf Machbarkeit geprüft werden müssen. Wichtig ist,
dass wir über Portalpraxen erreichen, dass Patienten gesteuert
genommen, heute gehen sie mit der gleichen Einstellung in
die Notfallambulanzen. Beide Systeme sind damit überlastet. werden und die für sie passende ärztliche Behandlung erhalten.
Wo liegt die Lösung?
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Schliffke: Die ständige Präsenz der Ärzte früher wurde
Schliffke: Für eine Antwort ist es zu früh. Ich bin aber opnicht unter den heutigen finanziellen Rahmenbedingungen
geleistet. Die Lösung liegt unserer Meinung nach in einer bes- timistisch, dass wir mit den Krankenhäusern einen Konsens
seren Filterung der Patienten. Wir müssen erreichen, dass Pa- finden. Dann müssen wir mit den Krankenkassen sprechen.
tienten mit schweren Erkrankungen von den Klinikambulan- Rechtlich liegt das Problem darin, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung für den Bereitschaftszen behandelt werden und die anderen durch den vertragsdienst auf die sprechstundenfreien Zeiten beschränkt ist.
ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Dafür gibt es in Schleswig-Holstein das Modell der Anlaufpraxen, das aber längst nicht jedem bekannt ist.
Schliffke: Die insgesamt 30 Anlaufpraxen im Land haben
wir über zahlreiche Kommunikationswege beworben. In Arztpraxen und Apotheken liegen Kärtchen mit den Kontaktdaten
und Öffnungszeiten der Anlaufpraxen und die werden von
den Patienten auch mitgenommen. Daran kann es also nicht
liegen. Es stimmt aber: Der Bekanntheitsgrad ist ausbaufähig.
Wie bewältigen wir den Andrang bis dahin? Ist in SchleswigHolstein eine Interimslösung denkbar?
Schliffke: Wir haben mit den 30 Standorten schon die
richtige Zahl an Anlaufpraxen. Wir suchen gezielt die Nähe zu
den Notfallambulanzen, damit Patienten möglichst klar wird,
dass es neben der Ambulanz der Kliniken noch ein weiteres
Angebot gibt.
Interview: Dirk Schnack
30
Anlaufpraxen gibt es
in Schleswig-Holstein.
Sie hatten im vergangenen Jahr zusammen 51.400 Stunden
mit Allgemeinärzten
besetzte Sprechzeiten.
Insgesamt werden in
den Praxen jährlich
180.000 Patienten behandelt.
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LESERBRIEFE
GEBÜHRENORDNUNG
„Verschwiegenheit war indiskutabel“
GOÄ sorgt weiter
für Diskussionen
Ihr Leitartikel zeigt unmissverständlich auf, wie weit die
Ärzteorganisationen sich von der Basis entfernt haben und wie
sehr bei den „Standes“-Beamten schon die Schere im Kopf vorherrscht.
Nur vorweg: Nicht jede Änderung hat in der Vergangenheit zu
einem Überleben geführt, die Evolution ist voll von Änderungen, die in die falsche Richtung gingen. Nur die RICHTIGE Änderung führt zum Überleben. Gerade der Mensch ist das einzige
Lebewesen, das nicht sich allein den Lebensumständen anpasst,
sondern die Lebensumstände für sich ändert.
Die unsägliche GOÄ-Diskussion ist grundsätzlich falsch geführt
worden. Verschwiegenheit zu vereinbaren, war von den gewählten Funktionären völlig indiskutabel. Und die Einsicht kam sehr
wohl zu spät, denn sie hätte schon von Anfang an kommen müssen. Wie kann man in einer Demokratie so eine Geheimnistuerei dulden, das muss ja zu Ahnungen und Missverständnissen
führen. Da muss man nicht besonders intelligent sein, um das
schon früh zu merken, wenn man will! Ohne den Aufschrei des
„militanten Gästeblocks“ wäre es gar nicht zu größerer Offenheit gekommen.
Dass die Journalisten nicht darüber berichteten, ist peinlich.
Auch nicht politisch korrekte Äußerungen gehören (auch bei
Ärzten) zum Leben, sie beleben es sogar. Mehr als selbstauferlegte Gediegenheit. Dadurch nimmt die Ärzteschaft keinen Schaden, die sogenannten Ärztevertretungen haben eher in den Augen vieler Ärzte Schaden genommen. „Als Tiger gesprungen und
als Bettvorleger gelandet.“ Auch die, wie Sie sagen, „fiskalische“
Betonung ist völlig normal. Bei der GOÄ geht es um Geld, warum sollte man das nicht auch als Arzt in einer zunehmend fiskalisch geprägten Gesellschaft sagen? Und ... den sogenannten Gesundheitskassen und Gesundheitsversicherern geht es hier auch
nur um Geld.
Sehr geehrter Herr Bartmann, Sie verwechseln den Begriff Reform mit dem Begriff Verbesserung. Zwischen den Begriffen gibt
es primär erst einmal keine Verbindung, man wünscht sie sich.
Die Ärztevertretung hat, wie in der Vergangenheit auch, sich
dem aktuellen politischen Fahrwasser angepasst – nicht zum
Wohl der Mehrheit der Ärzte. Möglichst wenig auffallen, vielleicht können wir in einer evolutionären Nische als freie Ärzte
überleben – draußen steht aber ein Tier, das sich auf das Fressen
gerade dieser „freien Ärzte“ spezialisiert hat.
Wir müssten nicht aussterben, wir sollen aussterben! Da hilft es
nicht, in vorweggenommenen Gehorsam zu gehen.
Gute gemeinsam und offen besprochene Änderungen machen mir keine Angst – Angst macht mir Geheimnistuerei
und das Gefühl, hilflos politischen Entscheidungen ausgesetzt zu sein.
Dr. Thomas Thormann, Kiel
„Die Fallstricke der Juristen“
„Wenn Sie in einer Arztpraxis anrufen …“ – so im Interview mit
dem Vorsitzenden des Patienten-Ombudsvereins – aber bitte,
Herr Carstensen: Weiß ich, dass am anderen Ende der Ombudsverein ist? Haben Sie einmal etwas von der Schweigepflicht gehört?
„Das zeugt nicht gerade von begeisterter Kommunikation …“
Herr Carstensen, kennen Sie die Fallstricke der Juristen, die von
angeblichen Kunstfehlern leben? Ein dokumentiertes Wort unsererseits wälzen die Juristen durch ihre Mühlen. Zugunsten ihrer
Verdienste und zur Erhöhung unserer Versicherungsbeiträge.
Sie sollten sich als Ombudsverein vielleicht erst einmal an die Juristen wenden.
Eckart Schermuly, Niebüll
Brief der Kassenärztlichen Vereinigungen und der
KBV an die Bundesärztekammer. Verbände halten
Verhandlungsergebnis für nicht akzeptabel.
U
nzufriedenheit auf der einen,
Rahmen des dreijährigen MonitoAngst vor einer Spaltung der Ärzrings.
teschaft auf der anderen Seite: Die
 Die uneingeschränkte Freiberuflichinnerärztliche Diskussion um die
keit des Arztes in Klinik und Praxis.
Weiterentwicklung der GOÄ ist
 Keine Beeinträchtigung des individuauch nach dem außerordentlichen
ellen Arzt-Patientenverhältnisses.
Deutschen Ärztetag am 23. Januar
 Vermeidung der ordnungspolitiin Berlin nicht beendet. Insbesondere
schen Anlehnung an Strukturen der
aus dem Lager der niedergelassenen Ärzgesetzlichen Krankenversicherung
te und der Kassenärztlichen Vereinigun(GKV).
gen wurde in den folgenden Wochen wie-  Begrenzung der Funktion der gederholt Kritik an den bislang bekannten
meinsamen Kommission (GeKo)
Ergebnissen, aber auch an der Versammzur Weiterentwicklung und Pflege
lungsführung in Berlin geäußert.
der GOÄ auf eine lediglich beratende
Mit Unverständnis reagieren manFunktion.
che Ärzte darauf, dass die Verhandlun Keine Honorierung nicht-ärztlicher
gen federführend von angestellten KliBerufsgruppen nach der neuen GOÄ.
nikärzten geführt werden. Eine stärke„Es wäre ein deutliches Zeichen der Inre Einbindung der nach eigener Auffastegration, wenn die Bundesärztekamsung in erster Linie betroffenen Ärzte in mer hierfür zum Beispiel im Rahmen ihNiederlassung wäre nach ihrer Auffasres Verbändegesprächs den ärztlichen
sung sinnvoll gewesen.
Spitzenverbänden nochmals die GeleDie Vorstände der 17 Kassenärztligenheit zum Austausch und zur Mitwirchen Vereinigungen (KV) in Deutschkung geben würde“, schrieben die Spitland erinnerten in einem Brief an den
zen der KVen und der KBV. Auch die bePräsidenten der Bundesärztekammer,
reits vom Hausärzteverband formulierProf. Frank-Ulrich Montgomery, an die
te Forderung, ein GOÄ-Kapitel für das
große Bedeutung der Honorare aus pri- Fach Allgemeinmedizin, sollte aus Sicht
vatärztlicher Tätigkeit für die niedergeder KV-Chefs „keine Unmöglichkeit
lassenen Ärzte als „entscheidender und
darstellen“.
unverzichtbarer wirtschaftlicher ExisDer Deutsche Hausärzteverband
tenzfaktor“. Sie räumten zwar ein, dass
und die Allianz Deutscher Ärzteverbändie in Berlin gefassten Beschlüsse den
de (bestehend aus dem Spitzenverband
von der Bundesärztekammer (BÄK) ein- Fachärzte Deutschlands (SpiFa), dem
geschlagenen Kurs mit großer Mehrheit Hartmannbund, dem NAV-Virchowbestätigt haben. Zugleich appellieren die Bund, dem BDI, MEDI-GENO und der
KV-Vorstände aber an die BÄK, die auf
GFB) machten in einem gemeinsamen
dem Ärztetag vorgebrachten Anliegen
Statement im Nachgang zum Ärzteder niedergelassenen Ärzte in die weitag deutlich, dass sie für eine GOÄ-Noteren Verhandlungen einfließen zu lasvellierung eintreten, „die die Freiberufsen. Besonders die Forderungen aus den lichkeit der ärztlichen Tätigkeit schützt
beiden unterlegenen Anträgen hätten
und eine angemessene und rechtssichere
die „weitestmögliche Umsetzung“ und
Vergütung der Ärzte gewährleistet“.
„die unbedingte Unterstützung aller fühDie Verbände bezeichneten das bisrenden ärztlichen Organisationen verherige Verhandlungsergebnis als „nicht
dient“, heißt es in dem Schreiben. Auch
akzeptabel“. Es sei für die niedergelassedie KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen
nen Ärzte enttäuschend, dass der außerund Regina Feldmann haben den Brief
ordentliche Ärztetag „mit der vom Marder KVen unterschrieben.
burger Bund gestützten Mehrheit“ dieDie KV-Vorstände nennen darin folgen- ser Auffassung durch Ablehnung des
de Punkte:
Entschließungsantrages „Forderung der
 Keine Festlegung absoluter oder pro- Nachverhandlung der bisherigen Ergebzentualer Ausgabenobergrenzen im
nisse“ nicht gefolgt sei. Zudem sei da-
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durch die gemeinsam formulierte Forderung nach einem eigenständigen
hausärztlichen Kapitel in der GOÄ vorerst verhindert worden“, heißt es in der
Mitteilung.
Die facharztgruppenübergreifende
Initiative resultiere aus der gemeinsamen Überzeugung, „dass eine GOÄ-Novellierung nicht dazu führen darf, dass
das individuelle Arzt-Patientenverhältnis eingeschränkt wird“. Die Verbände
sehen dies insbesondere durch die vorgesehene Einführung der GeKo zur Weiterentwicklung der GOÄ, an der auch
der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) entscheidend beteiligt sein soll, nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Hiermit, so die Befürchtung der Verbände,
würden die privaten Krankenversicherer Einfluss auf Fragen haben, die ausschließlich die Patienten und ihre behandelnden Ärzte betreffen.
Es sei daher dringend erforderlich, dass der Vorstand der Bundesärztekammer einen fairen und offenen Dialog mit der gesamten Ärzteschaft sicherstellt, „statt durch eine intransparente
Verhandlungsführung dazu beizutragen
die für Patienten und Ärzte entscheidende Reform zu gefährden“. „Als Vertretung insbesondere der niedergelassenen Ärzte werden die Verbände auch zukünftig in enger Absprache miteinander
das Vorgehen der BÄK im Zuge der Novellierung der GOÄ kritisch begleiten“,
kündigten die Verbände kurz nach dem
Ärztetag an.
Auch die Freie Ärzteschaft hatte sich
wie berichtet bereits während des Ärztetages kritisch geäußert. Im Nachgang
verwies sie darauf, dass der „Einfachsatz“ in der neuen GOÄ der Notwendigkeit einer differenzierten, patientenindividuellen Abbildung von Aufwand
und Schweregrad ärztlicher Tätigkeit
nicht gerecht werde. „Diese Abbildbarkeit ist aber ein unverzichtbares Merkmal der Gebührenordnung des freien
Berufes Arzt. Hier droht Einheitsmedizin“, so die Freie Ärzteschaft. Der Verein wirft GOÄ-Verhandlungsführer Dr.
Theo Windhorst vor, die Steigerungsgründe schon im Vorfeld zur Disposition gestellt zu haben.
Die Freie Ärzteschaft lehnt auch
ab, „dass eine Kommission, die von
Vertretern der Beihilfe und der privaten Krankenversicherungen maßgeblich mit besetzt sein soll, verbindliche
Entscheidungen über die Anwendung
derartiger Erschwernisgründe für Steigerungen von Gebührensätzen gegenüber dem einzelnen Arzt und den Ärzten insgesamt treffen soll. Bisher blieb
dies jedem einzelnen Arzt überlassen, und dies muss auch künftig so bleiben“, so der Verein, der in diesem Punkt
auch verfassungsrechtliche Bedenken
anmeldet.
Der Verein fordert Abstand zu nehmen:
 vom Konzept einer Katalogisierung
von Erschwernisgründen für Steigerungen von Gebührenordnungspositionen
 vom Konzept von ausschließlich Einfach- und Zweifachsätzen
 vom Konzept einer Kommission mit
Vertretern von Beihilfe und privaten
Krankenversicherungen mit den beabsichtigten Aufgaben und Befugnissen.
Aufgeschlossen stehe der Verein dagegen einer alleinigen Modernisierung
und Aktualisierung im Hinblick auf
neue Leistungen sowie einer Anpassung
der Höhe der Bewertungen in der bestehenden GOÄ gegenüber.
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, appellierte an
die Ärzteschaft, in der Diskussion um
die GOÄ im Nachgang des Sonderärztetages „keinen Keil zwischen den ambulanten Bereich und die Kliniken zu
treiben“. In einer Mitteilung erklärte
Reinhard: „Wenn ein Deutscher Ärztetag mit rund 90 Prozent der Anwesenden den Kurs des BÄK-Vorstandes bestätigt, dann hat auch der ganz über-
wiegende Teil der niedergelassenen
Vertragsärzte dieser Linie ihre Zustimmung gegeben.“
Der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, kritisierte die
Haltung von DHÄV und SpiFa: „Es ist
ausgesprochen ärgerlich, wenn unmittelbar nach Beschlussfassung des Ärztetages einzelne Verbände öffentlich den
Eindruck erwecken, die Entscheidung
sei ohne Zutun niedergelassener Ärztinnen und Ärzte getroffen worden. Ein
Großteil der Delegierten des Ärztetages sind ambulant tätige Ärzte, die sich
im erkennbaren Gegensatz zu solchen
Erklärungen der Linie der innerärztlichen Kritiker verweigert haben. Man
sollte nicht die Legitimität des Ärztetages infrage stellen, wenn man selbst eine
schwächere Legitimation hat“, sagte er.
Im Übrigen seien nach wie vor wichtige
Teilnehmer der Allianz Deutscher Ärzteverbände aktiv in die Gestaltung der
neuen GOÄ eingebunden und hätten
den Beschluss des Ärztetages ausdrücklich mitgetragen. „Wir sollten die innerärztliche Auseinandersetzung der letzten Monate jetzt hinter uns lassen“, so
Henke.
Dirk Schnack
1988
erfolgte die letzte substanzielle Anpassung
der GOÄ.
2008
begann die BÄK mit
der Erarbeitung einer
eigenen GOÄ auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Zwei Jahre später legte der PKV-Verband einen Gegenentwurf vor.
2012
wurden Verhandlungen zur Erarbeitung
einer gemeinsamen
Novelle aufgenommen, 2013 wurde eine
Rahmenvereinbarung
konkretisiert.
Anzeige
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IDH
„Die gewachsene Verbindung zu den
Kammern, aber insbesondere zu den
Präsidenten, blieb. Sie blieb auch darum
erhalten, weil wir uns persönlich schätzten. Wir harmonisierten miteinander“,
so Beske. Anfang der 70er-Jahre wurden die Gespräche dann nicht mehr isoliert geführt, stattdessen setzten sich die
drei Kammerpräsidenten vier Mal im
Jahr mit Beske zusammen, um gemeinsame Probleme und Interessen der Heilberufe zu diskutieren, was 1976 schließlich zur Gründung der „Informationsstelle der Heilberufe“ führte. Mit dem
Ziel der Institution, sich vordergründig
Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Interessengemeinder Öffentlichkeitsarbeit zu widmen und
schaft der Heilberufe wurde auch ein Blick auf kommende
ein gutes Vertrauensverhältnis zu JourHerausforderungen für die Selbstverwaltung geworfen.
nalisten aufzubauen, konnten auch die
Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und der
Apothekerverband des Landes zum Beitritt bewegt werden. Die Psychotherapeuten und Tierärzte kamen erst später
dazu. „Für mich ist es eine große Freude
mitzuerleben, dass etwas, an dem man
vor 40 Jahren beteiligt war, Bestand hat
und noch heute existiert“, so Beske in
seiner Festrede, die vor allem die Harmonie zwischen den beteiligten Heilberufen betonte. Dass in vier Jahrzehnten aber nicht immer eitel Sonnenschein
herrschte, zeigte Dr. Franz Bartmann,
Präsident der schleswig-holsteinischen
Ärztekammer, in seinem Vortrag auf.
Ende der 90er-Jahre sei lebhaft darüber diskutiert worden, „ob die Einrichtung noch zeitgemäß sei oder ob man
sich nicht besser von ihr trennen sollte“.
Zum Glück sei es nicht so weit gekommen. „Bei aller Euphorie, die einem derartigen Anlass wie heute angemessen ist,
sollte man auch die zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme nicht einfach unter den Teppich kehren“, so Bartmann.
Zum Jubiläum hatte sich die Festgemeinde in Kiel eingefunden: Dr. Jens-Peter Greve, Dr. Michael Brandt, Dr. Oswald Rog- Nachdem die KVSH 2013 ausgetreten
ner, Dr. Franz Bartmann, Gerd Ehmen, Staatssekretärin Anette Langner, Prof. Josef Hecken, Prof. Fritz Beske, Dr. Peter
war, habe die IdH mit einer Art IdentiFroese und Dr. Peter Kriett (v. l. n. r.). Beske (unten) ließ in seiner Rede die Gründungszeit der IdH Revue passieren.
tätskrise zu kämpfen gehabt, die die Organisation jedoch gestärkt habe. „Und es
en „Erhalt eines freiheitlichen Ge- gibt deutliche Signale, dass wir in absehsundheitswesens“ hat sich die Inbarer Zeit wieder als komplettes Ensemteressengemeinschaft der Heilble auftreten können“, kündigte Bartberufe (IdH) auf die Fahnen gemann an. Aber auch die „Sternstunden“
schrieben. Seit 40 Jahren setzt sich der gemeinsamen konzeptionellen Arder Zusammenschluss von Ärzbeit betonte er, wozu u. a. die Sitzungen
ten, Apothekern, Psychotherapeu- mit dem Arbeitsschwerpunkt verantten, Tierärzten und Zahnärzten für eine wortlicher Antibiotikaeinsatz und Überfachlich fundierte Gesundheitsinforwachung bei der Herstellung und Gemation und eine sachgerechte Diskussi- winnung tierischer Nahrungsmittel zähon der Gesundheitspolitik ein. Zum Julen. Vor gut zehn Jahren änderte die IdH
biläum fand man sich Anfang Februihren Namen. Das Label „IdH“ sollte erar zum Festakt in Kiel ein und ließ Prof. halten bleiben und so entschied man
Fritz Beske, einen der Mitinitiatoren
sich „einstimmig für den Begriff der Inder IdH, einen Blick in die Vergangenteressengemeinschaft, wobei die Betoheit werfen. Beske, der zunächst als Lei- nung eindeutig auf ‚Gemeinschaft‘ liegt“,
ter der Gesundheitsabteilung im Minis- so Bartmann.
terium von den Kammerpräsidenten der
„Diese 40 Jahre zeigen, dass die
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker einzeln Selbstverwaltung ein Potenzial hat, das
aufgesucht wurde, um die Angelegenüber die Wahrung der einzelnen berufsheiten der Kammern zu erörtern, wurde ständischen Interessen weit hinausgeht.
1971 Staatsekretär im Sozialministerium. Ein Zeichen, dass die Selbstverwaltung
Harte Zeiten
für Heilberufe
Fotos: Thomas Eisenkrätzer
D
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Foto: Thomas Eisenkrätzer
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
sehr machtvoll sein kann, wenn sie sich
zusammenschließt und gemeinsame Interessen vertritt“, betonte auch Staatssekretärin Anette Langner in ihrem Grußwort die Relevanz der bundesweit einmaligen Organisation.
Auch die Zukunft hat die IdH fest im
Blick: „Das Gesundheitswesen steht vor
Veränderungen und die gesundheitspolitische Auseinandersetzung wird härter, sehr viel härter, auch für die Heilberufe“, schilderte Beske. Zwei Gründe sind für ihn dabei wesentlich: Zum
einen der demografische Wandel, der
sich schon heute am Mangel an Ärzten
und Pflegekräften in Altenheimen zeige.
„Geld kann man letztlich drucken, Fachkräfte nicht.“ Zum anderen ging Beske
auf den medizinischen Fortschritt ein,
der zunehmend teurer werde: „Dies alles bedeutet, dass Leistungseinschränkungen aus meiner Sicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung unabwendbar werden. Ich wage mir die Diskussion
in Deutschland gar nicht vorzustellen,
die ausbricht, wenn es darum geht, nicht
Leistung zu vermehren, sondern Leistung zu verringern.“ Es sei Aufgabe der
Gesundheitspolitik und der Heilberufe,
diese Einschränkungen so durchzuführen, dass sie sinnvoll seien und dass unverändert derjenige, der es brauche, das
Notwendige erhalte. „Dies zu definieren
wird eine Aufgabe sein, die ohne Heilberufe nicht möglich sein wird. Das wird
für die Heilberufe nicht leicht, denn sie
werden selbst finanziell betroffen sein,
aber die Diskussion ist unvermeidlich.“
Den Folgen des medizinischen Fortschrittes widmete sich auch Prof. Josef
Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), in seinem Vortrag. Bei aller Freude darüber,
dass früher zwingend zum Tode führende Krankheiten heute heilbar oder behandelbar sind, müssten sich die langen Behandlungsverläufe im Gesundheitssystem an irgendeiner Stelle niederschlagen. Man müsse sich die Frage stellen, wie wir zukünftig bei technischen
und medikamentösen Innovationen die
Spreu vom Weizen trennen, „damit die
kostbare Ressource Geld, aber auch die
noch kostbarere Ressource Personal an
den richtigen Stellen eingesetzt wird“, so
Hecken. „Nicht alles, was in Form einer
Heilsbotschaft angepriesen wird, hat am
Ende auch einen Mehrwert für das System und für den Versicherten.“ Als positives Beispiel hob Hecken das Gesetz zur
Neuordnung des Arzneimittelmarktes
(AMNOG) hervor. „Wir müssen bei neuen Produkten, die auf den Markt kommen, schauen, ob sie besser sind als eine
zweckmäßige Vergleichstherapie und
ob damit ein höherer Preis gerechtfertigt ist.“ Die bisherigen Ergebnisse seien frappierend. Bei 43 Prozent der Bewertungen habe man bei neuen Wirkstoffen keinen Zusatznutzen für Patien-
Mehrmals im Jahr treffen sich die Präsidenten und Vorsitzenden der in der Interessengemeinschaft der Heilberufe (IdH)
zusammengeschlossenen Organisationen zum Meinungsaustausch in der Konsultationsrunde. Die Umsetzung der Ziele
und Beschlüsse beraten Vertreter der IdH-Organisationen anschließend in der Exekutivrunde.
ten feststellen können. Trotzdem müsse man die ethische Diskussion führen,
ob alles, was möglich ist, auch angezeigt
und notwendig sei. Die Masse der Produkte, die einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert bekommen, seien onkologische Wirkstoffe. In diesem Bereich
kämen Produkte auf den Markt, mit denen man statt 6,2 Monate noch 9,4 Monate lebe, aber mit erheblich stärkerem
Nebenwirkungsprofil als bei klassischen
Chemotherapien. Hier müsse man diskutieren, wie man Patienten durch bessere Belehrung oder Zweitmeinungsverfahren zu einer verantwortlichen Therapieentscheidung bringen könne.
Hecken kritisierte die Sektorengrenzen im Gesundheitswesen, befördert durch zunehmende Spezialisierungen. „Hier beginnen die Frustrationen
in der Arbeit der aktiven Selbstverwaltung.“ Auch die Einzelleistungsvergütung sieht der GBA-Vorsitzende äußerst
kritisch und sprach von einem „völlig
falschen Anreizsystem“. Hecken erhofft
sich im Rahmen des Innovationsfonds
Ideen für neue Finanzierungsmodelle.
Auch die Arzneimitteltherapiesicherheit
liege ihm in diesem Kontext besonders
am Herzen. „Wir haben bis heute kein
Medium, in dem die Verordnungsdaten der Patienten belastbar zusammengeführt werden, sodass Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet wäre.“ Darin sieht Hecken einen der Schwerpunkte der Projekte für den Fonds, in dem er
„gute Ideen zum Fliegen bringen“ will.
Der GBA-Vorsitzende erntete jedoch
nicht nur Applaus für die in seiner ganz
eigenen Art vorgetragenen Ausführungen, auch Kopfschütteln war zuweilen
bei den Zuhörern zu bemerken. Vereinzelt war der Ausdruck „Büttenrede“ zu
hören – immerhin passend zum Aschermittwoch, an dem der Festakt stattfand. Anne Mey
REZENSION
„Das vorläufig letzte Buch“ oder:
Alter schützt vor Weisheit nicht
Den analytischen Scharfblick, den der 93-jährige Fritz Beske
erneut in seinem jüngsten Buch offenbart, würde man so manchem Jüngeren der heute politisch für die Entwicklung und
Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens Verantwortlichen wünschen. Vielleicht würde es schon helfen, wenn der
eine oder die andere der Angesprochenen dieses Büchlein lesen würden. Dies gilt auch für große Teile der Selbstverwaltung, die unter „Verwaltung“ in erster Linie die Erhaltung des
Status quo (ante) zu verstehen scheinen, ohne Einbeziehung
und Blick auf die gesellschaftliche Entwicklung im Allgemeinen und Tendenzen im Bereich der Gesundheitsversorgung
im Besonderen. Zumutbar wäre dies allemal! Denn auf insgesamt 116 Seiten in klar gegliederten und strukturierten 20 Kapiteln bleibt keine Facette und Sichtweise auf bestehende oder
in naher Zukunft zu erwartende Probleme in der Gesundheitsversorgung unbeleuchtet. Erklärtes Ziel des Gesamtkonzeptes ist die „Sicherstellung der notwendigen Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung mit Umsetzung des medizinischen Fortschritts für alle bei steigendem Versorgungsbedarf
und abnehmenden finanziellen und personellen Ressourcen“.
Integraler und unverzichtbarer Bestandteil ist die Förderung
der Patientensicherheit. Schlussfolgerungen und Forderungen leiten sich dabei schlüssig aus der Analyse und Begründung der Handlungsnotwendigkeit ab. Letztendlich läuft alles
auf den Nachweis der Vereinbarkeit des scheinbar Unvereinbaren hinaus. Dass dies nicht ohne Angriffe auf liebgewordene
Überzeugungen und Tabus möglich ist, versteht sich aus sich
selbst heraus. Dabei muss man nicht mit allen Vorschlägen im
Einzelnen einverstanden sein – entscheidend ist die Erkenntnis, dass etwas geschehen muss, was deutlich über das hinausgeht, was derzeit in politischen und standespolitischen Gremien als Handlungsbereitschaft erkennbar ist. Dieses „vorläufig
letzte Buch“ eines gestandenen Arztes und Gesundheitspolitikers sollte zur Pflichtlektüre jedes am deutschen Gesundheitswesen Interessierten, insbesondere der üblichen Planer und
Strategen gehören.
Dr. Franz Bartmann
Fritz Beske: „Perspektiven des Gesundheitswesens“,
erschienen im Springer-Verlag, ISBN 978-3-662-48940-6
1 6 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
E
s gab eine lange Warteliste zur
Veranstaltung „Leben in neuen
Welten“, die die durchführende
Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e. V. veranlasste, gleich eine
Folgeveranstaltung am 24. Mai
2016 anzukündigen. Das Thema minderjährige Flüchtlinge lockte zahlreiche Fachkräfte und ehrenamtliche Helfer aus den Frühen Hilfen, Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Flüchtlingsarbeit
zu der Fachtagung Anfang Februar in
Kiel, um sich zu informieren und Erfahrungen auszutauschen.
Torsten Döhring, Referent des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungsfragen des Landes
Schleswig-Holstein, gab zunächst einen Überblick über die aktuelle Flüchtlingssituation im Land. Im vergangenen Jahr waren 52 Prozent der Flüchtlinge männliche Erwachsene, 29 Prozent weibliche Erwachsene und 19 Prozent Flüchtlinge unter 18 Jahre. Mit
Stand vom 13. Januar 2016 gibt es laut
Döhring 2.618 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in SchleswigHolstein. Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden dabei Kinder
und Jugendliche verstanden, die ohne
Eltern oder andere per Gesetz sorgeberechtigte Personen geflohen sind, so
Rabea Bahr von Lifeline, einem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., der ehrenamtliche Einzelvormundschaften und
Begleitpersonen für diese Kinder und
Jugendlichen vermittelt. Seit 2005 haben die Jugendämter die Verpflichtung, die UMF in Obhut zu nehmen.
So kommt es hin und wieder vor, dass
sie nicht erst durch die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) gehen, schilderte Dr. Angelika Hergeröder vom
Gesundheitsamt in Kiel. Das bedeute, dass auch keine Erstuntersuchung
stattfinde, d. h. auch kein Röntgenbild
der Lunge und keine Blutentnahme.
„Es müsste vom Jugendamt, das dieses
Kind in Obhut genommen hat, organisiert werden, dass der minderjährige
Flüchtling einer Untersuchung bei einem niedergelassenen Arzt zugeführt
wird“, so Hergeröder. Der Untersuchungsumfang in Schleswig-Holstein
enthält eine allgemein orientierende
körperliche Untersuchung (auch auf
Krätze und Läuse), Röntgen des Thorax auf behandlungsbedürftige Tuberkulose (bei Kindern unter 15 Jahren ein
Tuberkulintest), serologische Untersuchung auf Masern sowie auf Varizellen
bei Frauen im gebärfähigen Alter und
bei Kindern, das Angebot der empfohlenen STIKO-Impfungen, weitere serologische Untersuchungen nach Anamnese sowie Stuhluntersuchungen, soweit klinisch, anamnestisch oder epidemiologisch angezeigt.
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
FLÜCHTLINGSKINDER
Lernen
ohne
Schmerz
Schulärztliche Untersuchung
für Kinder in DaZ-Klassen.
Für die minderjährigen Flüchtlinge
besteht wie für alle Kinder in Deutschland die Schulpflicht. In Kiel werden
nach Auskunft von Hergeröder derzeit
etwa 500 Schüler im Bereich Deutsch als
Zweitsprache (DaZ)-Klassen unterrichtet. Besorgte DaZ-Lehrer kamen, wie
die Amtsärztin berichtete, häufiger mit
der Bitte auf sie zu, die Flüchtlingskinder schulärztlich zu untersuchen. Die
Lehrkräfte waren verunsichert, ob einige der Kinder nur abwesend waren aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen
oder ob Hör- oder Sehprobleme Schuld
daran trugen. „Im Grunde genommen
sieht das Schulgesetz so etwas vor, denn
jedes Kind, das eine Schule besucht,
muss schulärztlich untersucht werden. Das kann man genauso gut auch
auf diese Kinder beziehen“, so Hegeröder. Die Amtsärztin begründete die Relevanz der Untersuchungen auch damit,
dass die gesundheitliche Versorgung
im Herkunftsland unklar ist und die Familien so an das Gesundheitssystem in
Deutschland herangeführt werden können. „Und es gibt die Gefährdung der
Flüchtlingskinder, aber auch der Mitschüler, durch Infektionskrankheiten,
die durch Impfung zu verhindern wären. Ich finde, Gesundheit ist eine Bildungschance. Wenn man nicht richtig hören oder sehen kann, wenn man
Schmerzen oder irgendwelche Probleme
hat, kann man nicht lernen“, betonte sie.
Nach einem Gespräch mit dem Stadtrat
erhielt das Amt eine halbe Stelle zusätzlich, damit eine Ärztin sie bei den Untersuchungen sechs Monate lang unterstützen konnte. „Wir hatten das Glück, dass
die Kollegin muttersprachlich türkisch
und kurdisch spricht, sodass wir weniger
Dolmetschereinsatz brauchten.“
Die Eltern der Kinder im Grundschulbereich der DaZ-Klassen wur-
Umfang
Zum Umfang der
schulärztlichen Untersuchungen, die
Hergeröder in Kiel
durchgeführt hat, gehörte die Anamneseerhebung, Einschätzung des Ernährungszustandes, die Untersuchung der Sinnesorgane, eine körperliche
Untersuchung, die Beurteilung der Motorik
und Wahrnehmung
und des Infektionsschutzes.
Die Beurteilung der
Sprache und Psyche war nur eingeschränkt möglich und
konnte lediglich über
die Befragung der Eltern erfolgen. Diese
wurden über die Ergebnisse aufgeklärt,
erhielten Informationen zu weiteren Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen
im Kindesalter (werden über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert), eine
Ernährungsberatung
und die Behandlung
akuter Erkrankungen
durch das Gesundheitssystem.
den per Brief zur Untersuchung eingeladen. Bis Anfang Februar haben Hegeröder und ihr Team so 170 Kinder zwischen sechs und elf Jahren gesehen. Darunter waren nicht nur Flüchtlingskinder
aus Syrien oder Afghanistan, auch Kinder aus EU-Ländern wie Rumänien und
Bulgarien gehörten dazu. Ein Ergebnis überraschte die Amtsärztin: „Man
würde erwarten, diese Kinder sind unterernährt und hätten zu wenig zu essen bekommen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wir haben ein Übergewicht von 25 Prozent festgestellt. Bei unseren Schuleingangsuntersuchungen
liegt es nur bei 12-15 Prozent.“ Die Erklärungen hierfür seien vielschichtig. Zum
einen könne es am Überfluss der Möglichkeiten liegen, die sich in ständig verfügbaren süßen Getränken und Fastfood manifestieren. Zum anderen führte Hegeröder das Beispiel eines kleinen Mädchens an, dessen Onkel sie
nach Deutschland geholt hatte. Sie war
so traurig, dass sie von ihrer Familie getrennt war, dass sie jeden Abend erstmal
eine Tafel Schokolade bekam, um die
Trauer zu bewältigen.
Häufiger als bei den üblichen Schuleingangsuntersuchungen wurden Sehund Hörstörungen festgestellt. Besonders schlimm stellte sich aber das Gebiss
vieler Kinder dar: „Jedes zweite Kind
hatte nicht nur ein Loch im Zahn, sondern eine behandlungsbedürftige Karies, gerade die Kinder aus den EU-Ländern. Diese Kinder müssen Schmerzen
haben, und sie haben eine große Gefährdung, dass auch die bleibenden Zähne
schon betroffen sind, wenn die Milchzähne rausfallen“, so Hergeröder. Doch
gerade hier sieht das Gesetz vor, dass Karies nicht behandelt wird, nur die Akutbehandlung bei Schmerzen ist darin enthalten.
Neben weiteren Befunden der Allgemeinpädiatrie wurden auch Narben
von Kriegsverletzungen, Verbrennungen, Verhaltensauffälligkeiten wie Verstummen und Einnässen festgestellt. Lediglich zehn von 170 Kindern hatten einen Impfausweis und diese zehn waren unvollständig geimpft. Bei der motorischen Geschicklichkeit liegen die
Kinder aus den DaZ-Klassen hinter jenen der üblichen Schuleingangsuntersuchungen. Aber „die Kinder haben mit
Freude mitgemacht. Das war für sie ein
Vormittag zum Spielen und Spaß haben.
Sie waren stolz auf das, was sie geschafft
hatten, und konnten zum Teil schon
mit uns sprechen.“ Die Familien schildert Hergeröder als aufgeschlossen und
froh über die Möglichkeit, an der Untersuchung teilzunehmen. Sie hat die Eltern auch als offen in ihren Auskünften
wahrgenommen, was sie zu einem großen Teil der muttersprachlichen Kollegin zuschreibt: „Das ist ein Türöffner.“
Anne Mey
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E
s ist noch ein halbes Jahr hin, bis
die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) das nächste Mal über
die Zusammensetzung ihrer Abgeordnetenversammlung entscheiden. Zuvor müssen sich aber Ärzte für eine Kandidatur bereit erklären.
Für beides, die Teilnahme an der Wahl
und die Entscheidung, sich selbst zu engagieren und aufstellen zu lassen, startete die KVSH im Februar eine Kampagne,
die Marco Dethlefsen aus der Abteilung
für Öffentlichkeitsarbeit den Abgeordneten in der jüngsten Sitzung vorstellte. Unter dem Motto „Mitstimmen statt
mitschwimmen“ informiert die Körperschaft auf einer eigenen Website (www.
av-wahl.de) über die wichtigsten Details
rund um die Wahl. Zum Start werden
der Ablauf der Wahl und die Vorteile geschildert, die sich durch aktive Mitwirkung in der Selbstverwaltung ergeben
können. Sobald die Kandidaten für die
Abgeordnetenversammlung feststehen,
werden sie den Wählern auf der Webseite vorgestellt. Außer über die Webseite
wird die KV auch im Mitgliedermagazin
„Nordlicht“ und mit speziellen, auf die
Zielgruppe zugeschnittenen Werbemitteln auf die Wahl aufmerksam machen.
Dr. Christian Sellschopp, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung, hofft auf einen Erfolg der Kampagne. Denn Selbstverwaltung bezeichnet er als Privileg und als Gegenmodell
zur Staatsmedizin. „Sie bedeutet Mitbestimmung und Transparenz und bindet die Sachkompetenz der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ein“,
nennt Selschopp, der auch Mitglied im
Vorstand der Ärztekammer SchleswigHolstein ist, die aus seiner Sicht wichFachrichtung
KVSH
Mitstimmen statt
mitschwimmen
Im Herbst wird eine neue Abgeordnetenversammlung gewählt.
Mit einer Kampagne will die KV ihre Mitglieder motivieren.
40
Mitglieder hat die Abgeordnetenversammlung. Aktuell sind darunter 19 Hausärzte,
18 Fachärzte und drei
Psychotherapeuten. In
der Regel tagt die Versammlung vier Mal
im Jahr. Die nächste
Wahl findet vom 5. bis
21. September statt.
Am 22. September
wird ausgezählt, einen Tag später das Ergebnis veröffentlicht.
Anfragen bei der TSS
(drei Wochen nach
Start)
Nervenheilkunde/Neurologie
76
Kardiologie
34
Rheumatologie
25
Pneumologie
22
Radiologie
(mit MRT)
21
Psychiatrie
20
Dermatologie
14
Augenärzte
13
Gastroenterologie
8
Die am stärksten nachgefragten Fachgruppen in der TSS. Überraschend
gab es nur sieben Nachfragen nach Terminen bei Orthopäden.
tigsten Vorteile der ärztlichen Selbstverwaltung. Zugleich verweist er darauf,
dass die Körperschaft auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder angewiesen ist. Dieses Engagement, so Sellschopp, verleihe der KVSH besondere
Legitimität – auch im Auftreten gegenüber Krankenkassen, Politik und Öffentlichkeit. Und es ermögliche Entscheidungen, die nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen werden, sondern von und mit ihnen.
Die Kampagne der KV überrascht
nicht. Zum einen hat die Körperschaft
bei ihren Bemühungen um Niederlassungen in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Kampagnen gesammelt.
Zum anderen droht die Wahlmüdigkeit
vieler Ärzte die oben genannte Legitimität der Selbstverwaltung zu untergraben.
In den vergangenen Jahren litten fast alle
Wahlen zur Selbstverwaltung – nicht nur
im KV-Bereich – unter schwacher und
rückläufiger Wahlbeteiligungen. Dass
diese Entwicklung unterbrochen wird,
hoffen auch die hauptamtlichen KVVorstände Dr. Monika Schliffke und Dr.
rer. nat. Ralph Ennenbach. Sie verweisen
in diesem Zusammenhang auf die Auswirkungen auf ihre Arbeit: „Nur mit einem starken Ärzte- und Psychotherapeutenparlament im Rücken können wir
die Interessen der KVSH wirkungsvoll
nach außen vertreten“, sagen sie. Dies
gilt auch für tagespolitische Themen, in
denen die Ärzte wie etwa bei der Terminservicestelle (TSS) andere Vorstellungen als die Politik haben. Die von den
Ärzten wenig geschätzte Einrichtung
nahm am 25. Januar auch in SchleswigHolstein ihre Arbeit auf. Zur Abgeordnetenversammlung zog Schliffke ein erstes Fazit – und das fiel erwartungsgemäß
wenig positiv aus. „Viel Lärm und wenig
dahinter“, lautete Schiffkes Fazit, nachdem in den ersten drei Wochen seit dem
Start nur täglich rund 50 Anrufe eingingen – von denen aber die Hälfte nur
schauen wollte, ob die TSS auch funktioniert. Wie erwartet führen die Nervenärzte und Neurologen bei der Gruppe
der am stärksten gefragten Fachgruppen.
Für sie gab es in den ersten drei Wochen
insgesamt 76 Anfragen, gefolgt von den
Kardiologen (siehe Tabelle). „Schon jetzt
zeigen sich die Knackpunkte in der Versorgung. Wir haben zu wenig Ärzte dieser Fachrichtungen“, sagte Schliffke zu
der ersten Auswertung. Sie erkennt darin den möglicherweise einzigen Vorteil
der TSS: „Dass wir dies der Politik und
den Kassen mit Zahlen belegen können
und deren ständige Argumentation, es
seien genug Ärzte, man müsse sie nur
anders verteilen, sich definitiv widerlegen lässt.“
Nach wie vor schätzt die KV im Norden es aber als unangemessen ein, dass
ihr die TSS als „kostenintensive neue
Organisationsstruktur“ auferlegt wurde.
Immerhin bestätige die TSS aber, dass
die klassischen Überweisungswege die
richtigen seien. Schliffke: „Die Patienten behalten die freie Arztwahl, sie nehmen Empfehlungen ihrer Ärzte an und
diese wiederum sind froh über eine regional funktionierende Zusammenarbeit.“
Von der Politik erwartet Schliffke allerdings nicht, dass sie dies anerkennt – im
Gegenteil: „Eher ist wohl damit zu rechnen, dass sie sich die TSS als Wohltat im
nächsten Wahlkampf auf die eigenen
Fahnen schreiben wird.“
Ein anderes Thema ist vorerst vom
Tisch: Die Einbeziehung der rein privat tätigen Ärzte an den Kosten für den
Notdienst. Hierfür wendet die KV im
Vorwegabzug aus der Gesamtvergütung der Vertragsärzte rund 6,3 Millionen Euro im Jahr auf. KV und Ärztekammer hatten verschiedene Möglichkeiten, wie privatärztliche tätige Kollegen daran zu beteiligen sind, durchgespielt. Ergebnis: Es gibt keine Lösung,
die rechtlich haltbar und zugeich praktikabel genug ist, um sie weiter zu verfolgen. Weiter auf der Tagesordnung
bleibt dagegen die ärztliche Behandlung von Flüchtlingen. Schliffke dankte
in diesem Zusammenhang dem Kieler
Gesundheitsministerium für eine „kluge, konsequente und strukturierte Vorgehensweise“.
DIRK SCHNACK
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FLÜCHTLINGE
Die Kommunen haben die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber vor Ort zu leisten.
Seit dem 1. Januar 2016 erstattet das
Land den Kommunen für die Dauer des
Asylverfahrens bis zur Entscheidung
über den Asylantrag 90 Prozent der
Kosten für alle Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG);
hierin sind auch die Kosten für gesundheitliche Leistungen enthalten. Die zusätzlich einmalig gezahlte, bisherige
„Integrationspauschale“ in Höhe von
900 Euro wurde zu einer „Integrationsund Aufnahmepauschale“ ausgeweitet und wird seit Anfang 2016 stufenweise erhöht. Ab dem 1. März 2016 sollen die Kreise und kreisfreien Städte für
So agieren Ärzte in der gesundheitlichen Versorgung von
jeden Neuzugang 2.000 Euro erhalten,
um diese Mittel vollständig für tatsächFlüchtlingen. Herausforderungen für die Regelsysteme.
liche Kosten im Zusammenhang mit
Betreuung, Integration, Unterbringung
n Deutschland wurden im Jahr 2015
Im Jahr 2015 sind in Schleswig-Hol- und Versorgung von Flüchtlingen einrund 1,1 Millionen Flüchtlinge registstein rund 55.000 Flüchtlinge in die
zusetzen.
riert. Diese Zahl liegt deutlich höher
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des
Das Land hat seine Erstaufnahmeals die der formalen AsylantragsstelLandes gekommen; nicht alle stellten ei- kapazitäten innerhalb kürzester Zeit
lungen. Dies liegt darin begründet,
nen Asylantrag oder blieben im Land, da auf- und ausgebaut. In der Regel sind
dass die Antragstellung beim Bunsie z. B. über das bundesweite Verteilsys- die Flüchtlinge in festen Gebäuden, z. B.
desamt für Migration und Flüchttem in andere Bundesländer weitergelei- ehemaligen Kasernen oder beheizten
linge (BAMF) größtenteils erst mit eitet wurden. De facto ist Schleswig-HolContainerdörfern untergebracht. Zeltner zeitlichen Verzögerung möglich ist
stein für 35.000 Flüchtlinge aus dem Jahr unterkünfte oder Massenunterkünfte in
und darüber hinaus zahlreiche Asyl­
2015 auch zuständig.
ehemaligen Baumärkten o. ä. gibt es in
suchende, die nach Deutschland eingeDie Herkunftsländer waren 2015
Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anreist und in die Bundesländer verteilt
schwerpunktmäßig Syrien, Afghanisderen Bundesländern nicht.
worden sind, auch in andere EU-Staatan, Irak, Eritrea, Iran, Albanien. Eine
Aktuell (Stand 01/2016) werden an
ten weiterreisen.
nahezu sichere Bleibeperspektive haben 13 Standorten EAE mit über 12.000 PlätDas vom Bundeskabinett verabMenschen aus Syrien, Irak, Iran und Eri- zen betrieben. Die Kapazitätszahlen beschiedete zweite Asylpaket enthält vor
trea (63 Prozent), sichere Herkunftslän- ziehen sich auf die seit Anfang des Jahallem Verschärfungen für abgelehnte
der (Balkan) machen rund zwölf Prores neu festgelegte Zweierbelegung der
Asylbewerber und Flüchtlinge ohne
zent aus. Der restliche Anteil (25 ProWohncontainer. Bei steigendem Bedarf
Bleibeperspektive, wie z. B.
zent) resultiert z. B. aus Afrika, mit in
können die Belegung modifiziert und
 besondere Aufnahmeeinrichtunweiten Bereichen geringer Chance auf
weitere, bereits vorbereitete Standorte
gen mit verschärfter Residenzpflicht
Anerkennung im Asylverfahren. Im
hochgefahren werden.
für Asylbewerber aus sicheren HerLaufe des zweiten Halbjahres 2015 wurde
Medizinische Versorgung
kunftsstaaten; dort sollen schnelle
der Anteil an Flüchtlingen aus sicheren
Verfahren angewendet werden mit
Herkunftsländern immer geringer.
Die wachsende Zahl von Flüchtlingen
dem Ziel, abgelehnte Antragsteller
Ab Juni 2015 kam es zu einem stetiund Asylbewerbern bestimmt das pozügig wieder zurückzuschicken.
gen Anstieg der monatlichen Zugänge
litische Tagesgeschäft im nationalen
 Erweiterung der Liste sicherer Herauf maximal über 8.000 Flüchtlinge pro und internationalen Kontext und damit
der Flüchtlinge sind
kunftsländer (Algerien, Marokko
Monat. Dies stellte das Land innerhalb
auch die Berichterstattung in den Medi34 Jahre oder jünund Tunesien werden in einem eikürzester
Zeit
vor
eine
logistische,
struken und das öffentliche Interesse. Es gibt
ger. 27,9 Prozent sind
genen Gesetzentwurf in die Liste
turelle und personelle Herausforderung, aber auch erhebliche Auswirkungen
15 Jahre oder jünder sicheren Herkunftsländer aufge- ger, 3,8 Prozent 16
die in einer konzertierten Aktion aller
auf die unterschiedlichen Wirtschaftsnommen). Erhält der Gesetzentwurf oder 17 Jahre alt. Zwi- Verfahrensbeteiligten mit viel Engagebereiche, wozu natürlich auch die Geschen 18 und 25 Jahdie Zustimmung des Bundestags
ment und auch Improvisationstalent be- sundheitsversorgung zählt, die deutlich
re alt sind 23,3 Pround des Bundesrats, würden auch
wältigt werden konnte. Dem Land obdurch die sich verändernde Bevölkezent der FlüchtlinFlüchtlinge aus diesen Ländern in
liegt die Unterbringung und Versorgung rungsstruktur beeinflusst wird.
ge, 15,4 Prozent zwidie besonderen AufnahmeeinrichDie Altersstruktur der Flüchtlinschen 25 und 29 Jahre der Flüchtlinge und Asylsuchenden in
und 10,8 Prozent zwi- den ersten Wochen nach ihrer Ankunft.
tungen gebracht werden.
ge unterscheidet sich erheblich von der
schen 30 und 34 Jah Familiennachzug: Für Flüchtlinge
Die Herausforderungen liegen aber
der Wohnbevölkerung (Deloitte 2015)3.
re. Im vergangenen
mit sogenanntem subsidiären Schutz Jahr kamen insgesamt nicht nur beim Land in den Erstaufnah- Laut Daten von 2014 werden vier von
fünf Asylerstanträgen von Menschen bis
wird das Recht, ihre engsten Angemeeinrichtungen, in denen die Flüchtrund 55.000 Flüchthöchstens 34 Jahren gestellt (siehe Leishörigen nach Deutschland zu holen, linge nach Schleswig- linge registriert und einer körperlichen
Holstein, von denen
te). Das hohe Flüchtlingsaufkommen
für zwei Jahre ausgesetzt.1
Untersuchung gemäß § 62 Asylgesetz2
aber nicht alle hier ei- unterzogen werden, sondern ebenso bei 2015 mit extrem steigenden Fallzahlen
 Schärfere Regeln bei der Abschienen Asylantrag stelbung Kranker: Künftig sollen nur
in den letzten vier Monaten des Jahres
len. Zuständig ist das den Kreisen und kreisfreien Städten, da
noch schwere Krankheiten, wenn
erforderte in Schleswig-Holstein
Land für rund 35.000 der Aufenthalt in den EAE befristet ist
Flüchtlinge.
etwa Lebensgefahr droht, eine Abund die Flüchtlinge in die Kreise und
 die sehr schnelle Etablierung von
schiebung verhindern.
kreisfreien Städte weitergeleitet werden.
Erstaufnahmeeinrichtungen,
„Unkompliziert,
professionell
und engagiert“
I
81 %
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Foto: Di
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
 die extrem schnelle Etablierung einer medizinischen Notfall- und
Grundversorgung in den EAE,
 die medizinische Versorgung einer
phasenweise sehr hohen täglichen
Zahl an Transitflüchtlingen (bis
800/Tag in Flensburg und Kiel),
 durch die schnelle Abverlegung in
die Kommunen eine erhöhte Erfordernis der basisärztlichen Versorgung durch niedergelassene Hausärzte und
 führt zu einer steigenden Inanspruchnahme stationärer Leistungen, insbesondere in den Fachabteilungen Geburtshilfe, Innere Medizin und Chirurgie.
Über den Gesundheitszustand der
Asylsuchenden und Flüchtlinge gibt es
in Deutschland derzeit keine umfassenden repräsentativen Angaben. Auch zu
den Krankheitsbildern gibt es bisher
so gut wie keine Publikationen. Bislang
gibt es auch keine einheitliche bundesweite Dokumentation der bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
in den EAE anfallenden persönlichen
Daten und keine standardisierten, datensicheren Wege der Datenweitergabe.
Dies führt bei dem schnellen Wechsel
des Aufenthaltsortes von Flüchtlingen
und dem damit verbundenen Wechsel
der medizinischen Versorger zu praktischen Problemen (Datenschutz, Informationsverlust etc.).
In den EAE sollen durch die gem.
§ 62 AsylG gesetzlich verpflichtenden
Erstuntersuchungen, die in SchleswigHolstein per Erlass vom 17.10.2012 des
MSGWG4 inhaltlich präzisiert sind,
akute medizinische Probleme, potenziell übertragbare Infektionen, spezifische Impflücken, aber auch z. B. chronische, behandlungspflichtige Krankheiten identifiziert und einer Therapie
zugeführt werden. Hierzu gehört auch
das Angebot der von der STIKO5 empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene.
Nach dem Erfahrungswert der Gesundheitsabteilung des MSGWG sowie
neuerer Daten6,7 sind bei den Flüchtlingen die wesentlichen Krankheitsbilder:
 Impfpräventable Krankheiten (Masern, Mumps, Windpocken, Influenza, Hepatitis A)
 Magen-Darm-Infektionen (hygienische Gegebenheiten in Gemeinschaftsunterkünften)
Atemwegserkrankungen
 Neuropsychiatrische Krankheitsbilder
 Hauterkrankungen (Krätze, Läuse,
Ekzeme)
Tuberkulose
Malaria
Diese Krankheitsbilder sind allen in
Deutschland ausgebildeten und in den
EAE tätigen Ärzten (Internisten, Allgemeinmediziner, Pädiater) bekannt.
Im August untersuchten Ärzte des UKSH und der Imland Klinik Flüchtlinge in Rendsburg. Hier unterhalten sich die Ärzte
Dr. Alexander Humberg (Lübeck) und Dr. Florian Reifferscheid (Kiel) mithilfe eines Dolmetschers mit Mustafa Kazim aus
dem Irak (von links).
14.700
Krankenhausfälle
sind pro 100.000
Flüchtlinge zu erwarten. Dies entspricht
einem rechnerischen
Bedarf von 280 zusätzlichen Planbetten in den Krankenhäusern. Für die Zahl
der voraussichtlich in
Schleswig-Holstein
bleibenden Flüchtlinge liegt der Bedarf damit bei rund 100 zusätzlichen Planbetten
in den Kliniken. Der
wesentliche Bedarf
wird in der Inneren
Medizin, in der Chirurgie und in der Geburtshilfe erwartet.
Die Herausforderungen 2015 für die
gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen konnten in Schleswig-Holstein
durch folgende Maßnahmen gemeistert
werden:
1. Etablierung einer besonderen Aufbauorganisation (BAO, Federführung im Innenressort) mit täglichen
Lagebesprechungen,
2. Hilfeersuchen durch das MSGWG
an die gesamte Ärzteschaft des Landes und Pflegekräfte (alle Krankenhäuser des Landes, Ärztekammer,
KVSH, pensionierte Ärzte, Studenten der Humanmedizin, professionelle ärztl. Anbieter),
3. Aktivierung der abteilungsinternen
Task-Force im MSGWG zur Abfederung medizinischer Sonder- und
Krisenlagen,
4. Etablierung eines Runden Tisches
der in den EAE tätigen Ärzte (RTÄrzte) unter Moderation der Gesundheitsabteilung,
5. Austausch auf Bundesebene mit anderen Bundesländern (Abteilungsleiter der Gesundheitsressorts,
BMG, RKI, PEI),
6. Sicherstellung der Dauererreichbarkeit der Gesundheitsabteilung (24
Std./7 Tage),
7. Sicherstellung eines kontinuierlichen Rundmailings an RT-Ärzte für
neue oder aktuelle Entwicklungen,
Abstimmung von Vorgehensweisen,
Warnhinweise,
8. Standardisierung der Erstuntersuchungsstrecken in den EAE,
9. Beschaffung und Vorhaltung standardisiert gepackter Rollcontainer
mit
a. basismedizinischer Ausstattung
(EKG, Defibrillator, Medikamente,
Verbandsmaterial, Spritzen, Kanülen etc.) und
b. mit einer infektionshygienischen
Ausstattung, um extrem schnell reaktionsfähig zu sein und die Materialien bei Bedarf sofort in die EAE
transportieren zu können,
10. Etablierung einer Flüchtlingsambulanz (EIV) am Friedrich-EbertKrankenhaus in Neumünster8,
11. flächendeckende Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte für
Asylbewerber in Schleswig-Holstein
ab 01.01.20169
Inanspruchnahme stationärer und
ambulanter Leistungen - Ausblick 2016
Der Leistungsumfang im ambulanten
und im stationären Bereich wird für die
ersten 15 Monate des Aufenthaltes eines
Asylbewerbers im Bundesgebiet durch
§ 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) geregelt.10
A) Krankenhausbereich
Die aktuell publizierte, altersstandardisierte Hochrechnung zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen
(Flüchtlinge sind deutlich jünger als die
Wohnbevölkerung) ergeben wichtige
Erkenntnisse11 für die Berechnung der
Planbetten. Ausgehend von einem Verbleib von 35.000 Flüchtlingen in Schleswig-Holstein ist von einem Bedarf an
zusätzlich 100 Planbetten auszugehen.
Bei anhaltendem Flüchtlingsstrom auch
2016 – wovon gegenwärtig auszugehen
ist – sind mindestens weitere zusätzliche
100 Planbetten anzunehmen.
Die aktuelle Berechnung des Personalmehrbedarfs basiert auf den Hochrechnungen der Unternehmensberatung
Deloitte im Jahr 2015 und dem oben ge-
2 0 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
nannten Zuwachs an Klinikplanbetten;
hieraus ergibt sich für Schleswig-Holstein ein Personalmehrbedarf nur (!) in
den Krankenhäusern von insgesamt 93
Vollzeitkräften, bestehend aus:
Ärzte: 29 VK
Pflegekräfte: 49 VK
Med.-techn. Dienst: 24 VK
Bleibt der Flüchtlingsstrom auch 2016
gleich hoch, verdoppeln sich die erforderlichen zusätzlichen Personalressourcen.
Besondere Aspekte der medizinischen
Versorgung im Krankenhaus
Zur Komplettierung der Erst- und/oder
basismedizinischen Untersuchung sollte
bei Flüchtlingen ein Screening auf multiresistente Erreger (MRE) bei jeder stationären Aufnahme erfolgen, wenn der
Patient
 innerhalb der letzten zwölf Monate im Herkunftsland bzw. im Transit
einen Krankenhausaufenthalt oder
wiederholten Kontakt mit Einrichtungen des Gesundheitssystems hatte oder
 eine frühere Kolonisierung oder Infektion mit MRE bekannt ist oder
 chronische Wunden oder Hautläsionen aufweist.
Darüber hinaus sollte ein MRE-Screening vor allem in Hochrisikobereichen
(Intensivstationen, Onkologie, Transplantationsmedizin) erfolgen, wenn der
Patient eine Flüchtlingsanamnese in
den letzten drei Monaten hat oder in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht ist.
B ) Niedergelassener Bereich
Die Bedarfsberechnung erfolgt auf der
Basis der Verhältniszahl für eine ländliche Region. Unter den 35.000 Flüchtlingen/Jahr befinden sich rund 9.800
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Ausgehend von der Bedarfsberechnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA; ein Arzt je 4.000 Einwohner unter 18 Jahren in ländlicher Region) besteht ein zusätzlicher Bedarf
an 2,5 Vollzeit-Kinderärzten in Schleswig-Holstein. Bei Hausärzten (ein Arzt
je 1.671 Einwohner) beträgt der zusätzliche Bedarf 21 Vollzeitkräfte, bei Fachinternisten (ein Arzt je 21.508 Einwohner)
1,6 Vollzeitkräfte, bei Frauenärzten (ein
Arzt je 6.480 Frauen) eine Vollzeitkraft.
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher
Gesamtbedarf im niedergelassenen Bereich von rund 26 Vollzeitkräften an niedergelassenen Ärzten in den genannten
Fachgebieten für die ambulante Versorgung in Schleswig-Holstein.
Ausblick gesundheitliche
Versorgung 2016 ff.
Bei allen rechnerischen Perspektivermittlungen ergibt sich die Frage: Woher kommt das Fachpersonal und wie
8%
der entstandenen
Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch zehn Euro monatlich für jeden Leistungsberechtigten erhalten die gesetzlichen Krankenkassen
als Verwaltungsgebühr für die eGK für
Flüchtlinge.
kann die gesundheitliche Versorgung
der neuen Mitbürger und der Wohnbevölkerung auf Dauer sichergestellt werden? An dieser Stelle sei daran erinnert,
dass wir ärztlicherseits vorerst keinen
Mangel an Fachkräften haben, sondern
ein Allokations- und in bestimmten
Fachgebieten ein Altersproblem.
In Schleswig-Holstein gibt es rund
15.000 Ärzte, von denen knapp 5.000
im niedergelassenen Bereich und gut
5.000 im stationären, weitere 2.000 in
behördlichen o. ä. Strukturen tätig sind
und rund 3.000 im (Un-)Ruhestand.
Insbesondere die hausärztliche Struktur ist von einem hohen Altersdurchschnitt mit 63 Jahren gekennzeichnet.
Deshalb hat Schleswig-Holstein vor
mehreren Jahren in einer konzertierten
Aktion mit Beteiligung von Landesregierung12, medizinischen Fakultäten in
Kiel und Lübeck, Ärztekammer, Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher
Vereinigung, Hausärzteverband und
Ärztegenossenschaft eine Initiative zur
Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs
für den Beruf Hausarzt gestartet.
Dazu gehören die Förderung der
Allgemeinmedizin durch die Einrichtung von zwei Lehrstühlen an den beiden universitären Standorten, ein
Markt der Möglichkeiten im PJ-Jahr,
gezieltes Kennenlernen von Landarztpraxen durch organisierte Angebote für kleinere Gruppen von Medizinstudenten, die Verbundweiterbildung
(ein Vertrag mit Zeiten im Krankenhaus und Praxis), gezielte Beratung und
Wiedereinsteigerangebote für Ärzte
nach der Elternzeit, finanzielle Anreizmechanismen u. a. m.
Diese Arbeit führt mittlerweile zu
einem steigenden Interesse am Beruf
des Hausarztes und damit in die richtige Richtung, um längerfristig den Versorgungsbedarf sicherstellen zu können. Auch die neueren gesetzlichen
Rahmenbedingungen ermöglichen kreative Lösungsansätze, neben Zweigpraxen z. B. auch in Eigenbetrieb geführte Praxen durch Kommunen oder die
KVSH.
Der Mehrbedarf an Ärzten im Umfang von rund 55 Vollzeitkräften ist bei
einer Gesamtzahl von ca. 10.000 in der
direkten Versorgung tätigen Ärzten in
Schleswig-Holstein zunächst kein erschreckendes Szenario. Es ist vielmehr
eine Frage der Allokation!
Der aktuelle Flüchtlingsstrom
hat gezeigt, dass die Ärzte unkompliziert, aber professionell und engagiert
die medizinische Versorgung und damit die gesundheitliche Versorgung der
Flüchtlinge sicherstellen.
Elektronische Gesundheitskarte
Die Grundlage für die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewer-
ber in Schleswig-Holstein ist eine Vereinbarung, die Gesundheitsministerin Kristin Alheit mit den Gesetzlichen
Krankenkassen im Oktober 2015 abgeschlossen hat. Die zuständigen Kreise
und kreisfreien Städte setzen diese Vereinbarung auf der Basis eines Erlasses
des Innenressorts um. Die Asylbewerber erhalten die eGK erst ab Zugang
in die Kommunen, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des
Landes verlassen und den Gemeinden
zugewiesen wurden. Die Kommunen
melden die Leistungsberechtigten bei
den Krankenkassen an. Hierzu sind die
Kassen bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.
Die eGK macht Asylbewerber nicht
zu gesetzlich Krankenversicherten. Sie
werden aber in Schleswig-Holstein seit
dem 1. Januar 2016 von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Auftrag der zuständigen kommunalen Behörden betreut. Kreise und kreisfreie
Städte waren in der Vergangenheit –
und sind es heute noch – Kostenträger
für diesen Personenkreis, d. h. Kosten,
die für die Gesundheitsbehandlung von
Asylbewerbern angefallen sind, werden nicht von den Krankenkassen (und
damit von den gesetzlich versicherten
Kassenmitgliedern), sondern von den
Behörden erstattet. Grund sind die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Die Sicherstellung der Krankenbehandlung bleibt somit weiterhin eine
staatliche Aufgabe. Sie belastet die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Damit sind
Asylbewerber – auch wenn sie im Besitz einer Karte sind – keine gesetzlich Krankenversicherten. Sie haben
auch keinen Anspruch auf die gesetzlich Krankenversicherten zustehenden
Leistungen.
Von außen erfolgt keinerlei Kennzeichnung auf der eGK, ob es sich um
einen Asylbewerber handelt. Durch
Bundesgesetz ist allerdings festgelegt,
dass auf dem Chip der eGK ein Kennzeichen hinterlegt ist, mit dem die Software den Praxen und Krankenhäusern
anzeigen kann, dass es sich um eine
„besondere Personengruppe“ handelt.
Der Leistungsumfang orientiert
sich unverändert (!) an den Vorgaben
der §§ 4 und 6 AsylbLG. Daher wird es
auch weiterhin Einschränkungen gegenüber den Leistungen für gesetzlich
Krankenversicherte geben.
Für die anfallenden Behandlungsund Verwaltungskosten erhalten die
Krankenkassen eine Erstattung durch
die zuständigen Kreise und kreisfreien
Städte. Dies ist in § 264 Absatz 1 SGB V
bereits bundesgesetzlich geregelt.
Die Kreise und kreisfreien Städte
leisten für die Behandlungs- und Ver-
G E S U N D H E I T S P O L I T I K // 2 1
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
waltungskosten als Vorauszahlung monatliche Abschlagszahlungen. Deren
Höhe beträgt bis Ende 2016 gemäß der
Vereinbarung 200 Euro je Leistungsberechtigtem je Monat. Diesem Ansatz
liegen Berechnungen nach den bisherigen durchschnittlichen Leistungsausgaben für diesen bzw. vergleichbare Personenkreise zugrunde. Er entspricht
auch den in Hamburg nach dem „Bremer Modell“ errechneten Kosten für
die Behandlungen.
Zusätzlich sind in den Abschlagszahlungen auch die Verwaltungskostenansätze berücksichtigt. Hier sieht die
Vereinbarung als „angemessene“ Vergütung nach § 264 Absatz 1 SGB V eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von acht
Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch zehn
Euro pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem vor.
Die Krankenkassen rechnen die ihnen entstandenen Ausgaben kalendervierteljährlich mit dem jeweils zuständigen Kreis ab (Spitzabrechnung).
So erfolgt in jedem Fall am Ende des
Quartals eine Schlussabrechnung auf
der Grundlage der tatsächlich entstandenen Leistungsausgaben, mit der
Über- oder Unterzahlungen ausgeglichen werden.
Ab 2017 werden die Abschlagszahlungen regelmäßig den tatsächlichen
Leistungsausgaben angepasst. Es ist zu
erwarten, dass diese Regelungen sich
insgesamt bewähren, andernfalls werden sie nach der geplanten Evaluation
angepasst.
Der Leistungskatalog umfasst die
medizinische Versorgung, (zahn-)ärztliche Hilfe und sonstige erforderliche
Leistungen bei allen akuten oder akut
behandlungsbedürftigen Erkrankungen. Medizinische Versorgung, (zahn-)
ärztliche Hilfe und sonstige erforderliche Leistungen müssen bei allen mit
Schmerzen verbundenen Erkrankungen gewährt werden. Bei Schwangerschaft und Geburt erhalten Frauen alle
auch für Deutsche üblichen medizinischen Leistungen bei Arzt und Krankenhaus, sämtliche Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, Hebammenhilfe, Medikamente und Heilmittel. „Sonstige“ medizinische Leistungen müssen gewährt werden, wenn dies
„zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich” ist.
Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten erfolgt keine Leistungsgewährung bei:
1.Vorsorgekuren
2.Rehabilitationsmaßnahmen
3. Leistungen zu psychologischen
Langzeittherapien
4. Versorgung mit Zahnersatz inklusive Gewährleistung
5. Haushaltshilfe nach den Regelungen des SGB V
6. Künstliche Befruchtungen und Sterilisation
7. Strukturierte Behandlungsmethoden bei chronischen Krankheiten
(DMP) im Sinne des § 137f SGB V
8. Wahltarife nach § 53 SGB V, die von
der Krankenkasse außerhalb der
gesetzlichen Pflichtleistungen angeboten werden
9. Leistungen im Ausland.
Mit der Aushändigung der Gesundheitskarte für Asylbewerber werden
Verwaltungswege erleichtert: Die Kreise und kreisfreien Städte bzw. die Kommunen vor Ort als Kostenträger haben
weniger Arbeit in der bürokratischen
Abwicklung und bei der Prüfung der
Frage, ob die in Anspruch genommene medizinische Leistung auch berechtigt war. Für kostenintensivere oder
längerfristige Leistungen bleibt es ausdrücklich bei der Genehmigung durch
die Behörden. Diese können nunmehr
auch ergänzend die Expertise des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen heranziehen.
Die Gesundheitskarte für Asylbewerber bildet die bisherigen Zahlungsströme und Kosten transparent ab: In
der Vergangenheit musste jeder Asylbewerber vor einem Arztbesuch eine entsprechende Kostenübernahmebescheinigung von seiner zuständigen Behörde
erbitten. Die Behandlung auf dieser Basis wurde dann gegenüber den Kreisen
und kreisfreien Städten abgerechnet.
Dabei waren – auch im Hinblick auf die
Kostenübernahme – Unterschiede im
Land erkennbar. Mit der Gesundheitskarte wird jetzt ein landesweit einheitliches Verfahren etabliert. Die Krankenkassen als Vertragspartner stellen
neben der Abrechnung auch ihr Wissen zur Verfügung, was abgerechnet
werden darf und was nicht. Eine solche Prüfung hilft den Behörden, nicht
zulässige, aber in Rechnung gestellte
Mehrleistungen zu erkennen und gerade nicht abzurechnen. Darüber hinaus
profitieren die Kreise und kreisfreien
Städte als Kostenträger beispielsweise
erstmals von Arzneimittelrabatten.
Akute oder akut behandlungsbedürftige Erkrankungen richten sich
nicht nach Öffnungszeiten: Mit der
Aushändigung der eGK an Asylbewerber erhalten diese die Möglichkeit, sich
auch außerhalb der Öffnungszeiten der
zuständigen Behörde behandeln zu lassen, da sie einen Behandlungsschein für
die Kostenübernahme nicht vorher beantragen müssen.
monatliche AbDie Bezahlung der ärztlichen Leisschlagszahlung leisten Kreise und kreistungen ist im Asylbewerberleistungsgefreie Städte für die Be- setz (AsylbLG) geregelt. Das AsylbLG
handlungs- und Verlegt fest, dass für die jeweiligen einwaltungskosten als
Vorauszahlung für je- zelnen Leistungen die Kostensätze der
Vereinbarungen im GKV-System gelden Asylbewerber im
Monat.
ten. Auf Grundlage dieser bundesgesetzlichen Bestimmungen haben die
200 Euro
zuständigen Kommunen in SchleswigHolstein seit Jahrzehnten bestehende
Vereinbarungen mit der KVSH und mit
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein (KZV S-H) getroffen, die das Verfahren und die Bezahlung festlegen. Danach wurden bzw.
werden bis jetzt alle Leistungen einzelfallbezogen abgerechnet; eine Budgetierung des Leistungsumfanges sieht
das Gesetz nicht vor und sie ist auch
nicht vereinbart worden. Auch in Bremen und Hamburg, wo seit Jahrzehnten die Abwicklung durch die AOK und
mit elektronischen Gesundheitskarten erfolgt, gibt es keine Budgetierung.
Diese Vereinbarungen werden in die
vom Land mit den Krankenkassen geschlossene Rahmenvereinbarung einbezogen. Damit haben die Kreise und
kreisfreien Städte es von Anfang an in
der Hand, wie teuer die Gesundheitsversorgung wird.
Mit der Gesundheitskarte für Asylbewerber verfolgt die Landesregierung
vor allem das Ziel, reibungslosere Verfahren zu finden, die Kreise und kreisfreien Städte zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Zumindest in Hamburg oder Bremen
hat dieses Vorgehen deutliche Vorteile und auch Kosteneinsparungen gebracht. Aus Sicht der Landesregierung
ist es für alle Beteiligten und im Interesse der Sicherstellung einer weiterhin reibungslosen Krankenbehandlung
für die gewachsene Zahl der Asylbewerber ratsam, die bewährten Strukturen und Vereinbarungen nicht aufzugeben. Sie werden lediglich in das Verfahren durch die Gesundheitskarte mit
einbezogen.
Literatur bei der Verfasserin
Dr. Renée A. J. Buck
Leitung Gesundheitsabteilung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG) des Landes
Schleswig-Holstein
2 2 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
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KURZ NOTIERT
NORDFRIESLAND
Schmerztherapie gestärkt
Neues Gutachten
Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Krankenkassen haben den Erhalt der Schmerztherapie als Ziel im Bedarfsplan
verankert. Frei werdende Sitze von Schmerztherapeuten in
Schleswig-Holstein können künftig nur noch mit Ärzten wieder besetzt werden, die wie ihr Vorgänger an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Dies gilt auch Fachgruppen übergreifend. Damit könnte etwa ein schmerztherapeutisch tätiger Hausarzt den Sitz eines schmerztherapeutisch tätigen Anästhesisten übernehmen – oder umgekehrt. Das Risiko, dass damit Kassensitze in einzelnen Fachgruppen verloren
gehen, nehmen KV und Kassen bewusst in Kauf. Bei Bedarf
könne über Sonderbedarfsregelungen nachgesteuert werden, hieß es. Dieses nach Angaben der Vertragspartner bundesweit einmalige Konzept soll verhindern, dass Arztsitze für
die Schmerztherapie verloren gehen. Bei der Übernahme des
Kassenarztsitzes spielte bislang die Fachgruppenzugehörigkeit, nicht aber der Versorgungsauftrag für die Schmerztherapie eine Rolle. Stellt sich bei einer künftig jährlichen Überprüfung des schmerztherapeutischen Angebotes heraus, dass
für eine angemessene Versorgung der Schmerzpatienten weitere Ärzte benötigt werden, sollen dafür zusätzliche Versorgungsaufträge – ebenfalls unabhängig vom Fachgebiet – ausgeschrieben werden. Derzeit nehmen in Schleswig-Holstein
37 Ärzte verschiedener Fachgruppen an der Schmerztherapievereinbarung teil – elf Anästhesisten, fünf Nervenärzte, vier Hausärzte, zwei Neurochirurgen und 15 ermächtigte Klinikärzte. Schmerzpatienten und ihre Verbände kritisieren, dass sie lange Wartezeiten für einen Termin bei niedergelassenen Schmerztherapeuten in Kauf nehmen müssen. Besonders in der westlichen Landeshälfte sind die Wege zum
nächsten Schmerztherapeuten weit. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl der Patienten pro Schmerztherapeut auf 300
im Quartal limitiert ist. Von der neuen Vereinbarung erhoffen sich KV und Krankenkassen, dass mehr Ärzte die spezielle
Schmerztherapie absolvieren. Ärzte kritisieren allerdings die
nach ihrer Ansicht unzureichende Honorierung. (pm/Red)
Am 23. März entscheidet der nordfriesische
Kreistag über die Zukunft seiner Klinikstandorte.
Zweites Gutachten wurde am 3. März vorgestellt.
I
m Kreis Nordfriesland wird über
die Zukunft des Klinikums diskutiert. Die Vorschläge reichen von der
Schließung der Klinik in Tönning
über einen Sicherstellungszuschlag
für Niebüll bis zum Verzicht auf alle
drei Festlandstandorte zugunsten eines zentralen Neubaus in Bredstedt.
Fest steht, dass das Klinikum seit
Jahren defizitär arbeitet und der Kreis
eine Insolvenz des Klinikbetriebes
fürchten muss. Über die möglichen
Konsequenzen von Umstrukturierungen informierte der Kreis in den vergangenen Tagen in Einwohnerversammlungen in Niebüll und Tönning – dies sind
die beiden voraussichtlich am stärksten
betroffenen Standorte. Denn die Inselklinik auf Föhr hat bereits ihre Geburtshilfe geschlossen und für den größten
Standort in Husum sehen zwei bislang
vorgestellte Gutachten zur Zukunftsfähigkeit des Klinikums eher eine Aufstockung des medizinischen Angebotes vor.
Das am 3. März vorgestellte zweite Gutachten hatte neben betriebswirtMehr Windpocken im Norden
schaftlichen Fragen auch den Aspekt der
Versorgung zu berücksichtigen. Beides
In Schleswig-Holstein ist die Zahl der gemeldeten Windpospricht nicht für Tönning: Das Klinikum
ckenfälle in 2015 deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 567 In- würde bei einer Schließung des Standfektionsfälle gemeldet, in 2014 waren es noch 463. Das entorts rund 800.000 Euro im Jahr sparen.
spricht einem Anstieg von mehr als 22 Prozent. Auf BundesZugleich hält man die mit der Schlieebene dagegen stiegen die Fälle nur um 4,4 Prozent. Die Zahßung verbundene weitere Entfernung
len nannte die AOK Nordwest im vergangenen Monat auf Ba- für Patienten in die Kliniken nach Husis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin. sum oder Heide für zumutbar. Einzig für
Die Krankenkassen verknüpfte ihre Mitteilung mit dem ApUrlauber in St. Peter-Ording hält man
pell, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lasdie Fahrtzeit von 39 Minuten nach Husen. Der AOK-Vorstandsvorsitzende Tom Ackermann versum für zu lang. Hier strebt man aber für
wies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die von der
Notfälle Veränderungen im RettungsStändigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen
dienst an.
Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werAuch der Standort Niebüll sollte
den. Die erste Varizellen-Impfung für Kinder wird von der
nach Meinung der Gutachter nur dann
STIKO im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen. Die zweiohne große Veränderungen weiter bete Impfung sollte in einem Lebensalter von 15 bis 23 Monaten
trieben werden, wenn der schon vor
erfolgen. Nach den Schuleingangsuntersuchungen sind die
zwei Jahren beantragte SicherstellungsImpfzahlen der Kinder in Schleswig-Holstein bei Windpozuschlag tatsächlich gewährt wird. Dies
cken in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. So konnist allerdings offen. Bei den Verhandten 86,7 Prozent in 2013 die erste Impfung und 83,2 Prozent
lungen um den Sicherstellungszuschlag
die zweite Impfung nachweisen. Eine Impfung kann zu jedem für Brunsbüttel haben die KrankenkasZeitpunkt nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlesen alles getan, um diesen zu verhinnen Alter erfolgte. Einen Überblick über alle wichtigen Fakten dern. Für Niebüll wird u. a. der Ausbau
zum Impfschutz und eine Hilfestellung bei der Entscheidung
der Geriatrie vorgeschlagen, Chirurgie
„Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet unter www.
und HNO sollen erhalten bleiben. Für
aok.de/nw Rubrik Familie > Ratgeber Gesundheit. (pm/Red)
die Geburtshilfe hatte der erste Gutachter den Verzicht vorgeschlagen, das
zweite Gutachten empfiehlt wegen der
Entfernung zu den nächsten Geburtshilfen den Erhalt. Dies gilt allerdings
nur, solange keine gesetzgeberischen
Verschärfungen kommen. „Zukünftige
Qualitätsanforderungen stellen ein erhebliches Risiko dar“, teilte der Kreis
hierzu mit.
Um die von Belegarzt Dr. Assem
Hossein geleitete Geburtshilfe in Niebüll
hatte es schon seit Monaten Diskussionen gegeben. Hossein kann weder qualitative, noch wirtschaftliche Gründe erkennen, die für eine Schließung seiner
Abteilung sprechen. Die Zahl von rund
250 Geburten ist zwar gering. Da aber
ausschließlich Hossein oder sein angestellter Kollege bei diesen Geburten ärztliche Hilfe leisten, kommen auf jeden
Arzt rund 125 Geburten im Jahr. An anderen Standorten, argumentiert Hossein,
sei die Zahl der Geburten je Arzt zum
Teil deutlich niedriger. Dies gelte auch
für Husum. Die Erfahrung sei also ein
Plus der Niebüller Abteilung, von geringerer Qualität könne keine Rede sein, so
Hossein im Gespräch mit dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt. Die Abteilung hat nach seinen Angaben Einnahmen von 691.000 Euro im Jahr für
das Krankenhaus erbracht, die Kosten inklusive Personal liegen nach seiner Darstellung bei rund 350.000 Euro –
ein Überschuss von rund 340.000 Euro
im Jahr. Die besten Entwicklungschancen
bescheinigen die Gutachter dem Standort Husum. Der Ärzteverein Südtondern, dem niedergelassene und Klinikärzte angehören, hatte aber schon
Ende 2015 in einem offenen Brief eine
einseitige Leistungskonzentration auf
den Standort Husum kritisiert und der
Geschäftsführung vorgeworfen, das Niebüller Krankenhaus aktiv zu ruinieren. Die Ärzte fragten in dem Brief auch
nach der Verantwortung der politischen
Kontrollgremien für das Klinikum in
Kreisträgerschaft, da nach ihrer Ansicht
in einer „insolvenznahen Situation“ Millionen schwere Investitionsentscheidungen für den Standort Husum getroffen
wurden, während an anderen Standorten gekürzt wird. DIRK SCHNACK
I M N O R D E N // 2 3
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
SPENDENAKTION
Hilfe zum
Überleben
Fotos: Privat
A
ls am 26. Dezember 2004 ein groblick, wem schon geholfen wurde und
ßer Tsunami im Indischen Ozean wem nicht. Also entschieden wir uns zuauch auf Sri Lanka verheerende
nächst für schnelle humanitäre Hilfe in
Zerstörungen anrichtete, war für
Form von Essen, Kleidung und MediDona Scheck klar: „Ich muss in
kamenten und dann erst einmal abzumeiner Heimat helfen. Mir geht
warten und genau zu schauen, wo könes hier so gut, da möchte ich mit
nen wir mit wenig Geld langfristig viel
meinen Landsleuten teilen.“ Aus diesem bewirken.“ Ein weiteres Problem beim
ersten Impuls wurden am Ende elf Jahre, Wiederaufbau war laut Scheck die Korin denen sich die damalige Stationsleite- ruption im Land: „Geld, das für gute
rin des Krankenhauses Reinbek für den
Zwecke gedacht war, kam oft nicht bei
Wiederaufbau im Katastrophengebiet
den Bedürftigen an. Deshalb haben wir
engagierte. Nun sind sämtliche Spenden nie Geld ausgezahlt, sondern ich selbst
verbraucht. Das Geld dafür sammelte
habe Materialien gekauft und persönlich
sie vor allem bei ihrer Arbeitsstelle im St. verteilt oder Handwerker für die von ihAdolf-Stift, aber auch Schulen, der Rota- nen geleisteten Reparaturen direkt berier Club Hamburg-Bergedorf und Einzahlt.“
zelpersonen engagierten sich beim Sri
Am Anfang floss viel Geld aus ReinLanka-Projekt. Allein im Krankenhaus
bek in die Herrichtung mehrerer SchuReinbek sammelte Dona Scheck in zehn len, damit die Kinder wieder zum UnterJahren fast 50.000 Euro (49.603 Euro).
richt gehen konnten. „Und weil viele ihr
Alle Spenden, die im Jahr 2005 von Mitgesamtes Hab und Gut verloren haben,
arbeitern gegeben wurden, hatte das
haben wir sie mit Baumaterialien unterKrankenhausdirektorium damals verstützt, damit sie wieder ein Dach über
doppelt, um die Mitarbeiter zum Spendem Kopf hatten.“ Bei der Auswahl der
den zu animieren. So kamen in ersten
Projekte wurde Dona Scheck ganzjähJahr gleich 35.000 Euro zusammen.
rig von ihrer Familie in Martara unterSeit 2005 flog Dona Scheck jedes
stützt, die sich im Ort umhörte, wo noch
Jahr in ihrem Urlaub für vier Wochen
ganz konkrete Hilfe gebraucht wurde.
nach Martara, 100 km südlich der
Und alle waren sich einig, dass es auch
Hauptstadt Colombo gelegen. Dort unum Hilfe zur Selbsthilfe ging. Scheck:
terstützte sie die Menschen mit prak„Ein Fischer hatte alles durch den Tsutischer Hilfe. Sie finanzierte vor allem
nami verloren, auch sein Boot, wie sollBaumaterialien und Handwerksleistunte er seine Familie ernähren? Also kaufgen, Schulgelder, aber auch ein Fischerten wir ihm ein kleines Holzboot mit
boot, eine mobile Bäckerei und ein drei- Außenmotor und ermöglichten ihm so
rädriges Taxi, um den Menschen ein fes- ein geregeltes Einkommen. Zum Dank
tes Arbeitseinkommen zu ermöglichen.
nannte er es St. Adolf-Stift.“ Ebenso er„Als ich gleich am 5. Januar 2005 mit hielt ein Taxifahrer ein gebrauchtes Tukeinem von einem Chefarzt gesponserten Tuk, ein dreirädriges Taxi, und eine BäFlug nach Martara kam, fand ich große
ckerfamilie einen mobilen VerkaufsVerwüstung und Elend vor. Aber auch
stand, sodass die Verkäufer wieder von
schon die ersten Hilfsorganisationen.
Ort zu Ort fahren und die Menschen mit
Schnell war klar: Keiner hat den ÜberBrot versorgen konnten.
Fotos
Fischer P. B. Leelaratne (oben) hat über die
Spenden, die Dona
Scheck bei ihren Kollegen im Krankenhaus Reinbek gesammelt hat, ein gebrauchtes Holzboot
erhalten, damit er seine Familie wieder
selbst ernähren kann.
Unteres Bild: Das gebrauchte Tuk-Tuk ermöglicht S. Wickramasingha ein kleines
Transportgewerbe.
Rechts im Bild: Spenden-Initiatorin Dona
Scheck.
Bis auf zwei Patenschaften für Schulkinder ist das Projekt nun abgeschlossen. Alle Spenden sind ausgegeben und
gewissenhaft mit vielen hunderten Quittungen in mehreren vollen Ordnern im
Krankenhaus Reinbek dokumentiert.
Neben den Rechnungen sind die Ordner
auch mit Fotos von den Projekten und
Dankesbriefen der Personen gefüllt, denen geholfen wurde.
„Es war eine sehr intensive und anstrengende Zeit, wenn ich in Sri Lanka
war, aber mich haben zwei Dinge immer motiviert, weiterzumachen: Diese Dankbarkeit der Flutopfer und die
Großzügigkeit der Menschen in Reinbek und Umgebung, die ja oft Sri Lanka
gar nicht kannten und trotzdem ganz oft
sehr viel Geld für die Flutopfer gespendet haben. Ich fühle mich seitdem mit
den Kollegen und dem Krankenhaus
noch mehr verbunden, auch wenn ich
mittlerweile in Rente bin“, bedankte sich
Scheck bei allen Spendern für deren Unterstützung.
(pm/red)
2 4 // I M N O R D E N
GYNÄKOLOGENTAG
Die bewährten
Verfahren
bewahren
Gynäkologentag in Rendsburg: Die Landesvorsitzende Doris
Scharrel wirbt für die Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik.
Gutes Team: Beim Gynäkologentag in Rendsburg wurden Doris Scharrel aus Kronshagen bei Kiel (re.) als Vorsitzende
und Christine Mau-Florek, Frauenärztin aus Bad Schwartau, als ihre Stellvertreterin im Berufsverband der Frauenärzte
Schleswig-Holstein in ihren Ämtern bestätigt. Die Wahl erfolgte einstimmig.
I
mmer die leidigen Kreuzchen: Mal
fehlen sie, mal stehen sie an der falschen Stelle. Und schon wird das Formular als fehlerhaft gewertet. Ärgerlich, unnötig, schädlich, warnt Doris
Scharrel. Die Vorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte in Schleswig-Holstein kämpft um die „Qualitäts­
gesicherte Mamma-Diagnostik“ (QuaMaDi), eine zusätzliche Brustkrebsvorsorge, die hohe Standards wie das Vieraugenprinzip bei der Auswertung der
Bilder aus der Mammografie beinhaltet. Da diese schleswig-holsteinische Besonderheit außerbudgetäre Extraleistungen für die Frauenärzte, besonders
aber für die beteiligten Radiologen einschließt, ist das Programm ein teurer
Spaß – und damit aus Kostenträgersicht
nicht unumstritten: „Das Thema kommt
in Runden mit den Krankenkassen immer wieder zur Sprache“, sagt Scharrel.
„Und wenn es viele Fehler auf den Erfassungsbögen gibt, erschwert das unseren
Stand in diesen Debatten.“ Beim 19. Gynäkologentag Schleswig-Holstein warb
die Vorsitzende des Berufsverbandes
eindringlich für größtmögliche Sorgfalt
bei Überweisungen, Begründungen und
Untersuchungen, um die bundesweit
einzigartige Vorsorge zu erhalten. Rund
Gynäkologentage hat
200 Fachärztinnen und -ärzte nahmen
der Landesverband
an der Tagung in Rendsburg teil. Neben
der Frauenärzte inVorträgen und einer Fachmesse standen
zwischen veranstaltet. Die Tagungen in
Wahlen an (siehe Kasten).
Rendsburg sind auEin Thema, das die Frauenärzte zurßergewöhnlich gut bezeit bewegt, ist die Frage der Frühersucht. In diesem Jahr
kamen rund 200 Teil- kennung von Gebärmutterhalskrebs.
nehmer.
Derzeit gehen viele Frauen vom Teenager- bis zum Rentenalter jährlich zur
19
Krebsvorsorge in eine Frauenarztpraxis. Die durch einen Abstrich gewonnenen Zellen werden mit dem PAP-Test
– die Abkürzung steht für den Nachnamen des Erfinders, George Papanicolaou – untersucht. Die Mortalitätsraten
beim Zervixkarzinom haben sich seit
der Einführung des Tests messbar verringert. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät derzeit über
eine Änderung: Demnach könnte mittelfristig ein Test auf humane Papillomviren (HPV), ein Marker für bestimmte
Tumorerkrankungen, den PAP-Test ersetzen. Ein Nachteil aus Sicht der Kritiker ist, dass die HPV-Untersuchung bei
Frauen über 30 Jahren nur noch alle fünf
Jahre stattfinden würde. Angedacht ist
eine mehrjährige Übergangs- und Probephase, aber die Frauenärzte sind skeptisch: „Wir halten die jährliche Früherkennung für wichtig“, sagt Scharrel. Das
Beispiel Finnland, wo seit einiger Zeit
der HPV-Test anstelle der zytologischen
Untersuchung angewendet wird, überzeuge nicht: „Die Finninnen gehen zwar
nur alle fünf Jahre zum HPV-Test, den
das staatliche Gesundheitswesen zahlt,
aber viele gehen in den Jahren dazwischen trotzdem zur privaten Vorsorge.“
Die Entscheidung in Deutschland falle
im Herbst; bis dahin gelte es, dafür zu
kämpfen, dass das bewährte System erhalten bleibe, so Scharrel.
Ein Kritikpunkt an der zytologischen Untersuchung lautet, dass ein gewisser Teil der Proben mit einem uneindeutigen Ergebnis bewertet wird. Das
bedeutet Ängste für die Patientin und
Unsicherheit für die Frauenärzte. Die
neue Münchener Nomenklatur III, die
die seit 1990 geltende Nomenklatur II
ablöst, soll dabei Abhilfe schaffen: „Ich
habe sehnsüchtig darauf gewartet“, gestand Dr. Katrin Marquardt. Die Pathologin aus Schwerin, die sich in ihrer Praxis auf die Zytodiagnostik spezialisiert
hat, warb für die Vorzüge des neuen Bewertungssystems: Die „große, bunte Tabelle“ ermögliche eine wesentlich feinere Einstufung. Das ermögliche den Diagnostikern, den Frauenärzten ein klares Signal zu geben, etwa ob ein auffälliger Befund auf harmlose Polypen
oder doch eine Tumorvorstufe hindeutet. „Wenn sich alle daran halten, ist es
phantastisch“, sagte Marquardt. Aber
eben: wenn. Teilweise sah sie die Probleme in ihrem eigenen Berufsstand, also
bei der Diagnostik, etwa wenn trotz eigentlich klarer Ergebnisse weitere Untersuchungen angefordert würden oder
wenn die Münchener Tabelle nicht sauber angewendet würde. Aber in ihrem
Referat vor den Mitgliedern des Berufsverbandes wies sie auch auf die Fehler
hin, die bereits in den Praxen passieren
und den Labors die Arbeit erschweren.
Das Hauptproblem ist, den Abstrich so
auf das Trägerplättchen zu bringen, dass
Foto: eg
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I M N O R D E N // 2 5
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er später auch zu erkennen ist: Was „zu
blutig, zu schleimig, zu dünn, zu sehr gequetscht oder falsch fixiert“ ist, müsse
eigentlich vom Labor zurückgewiesen
werden. „Labore scheuen sich, die Ärzte
auf Fehler hinzuweisen“, sagte Marquardt. „Aber es ist deren verdammte
Pflicht, eine unbrauchbare Probe kenntlich zu machen“ – schließlich verlässt
sich die Patientin darauf, dass die Probe
wirklich unauffällig war, wenn es keinen
Rückruf gibt.
Über Vorsorge sprach auch Dr.
Hans-Ulrich Klör, ehemals Professor an
der Universität Gießen und nach seiner
Emeritierung als Internist zudem in einer Praxis in Baunatal tätig, wo er viele
Frauen sieht, die aus einer gynäkologischen Praxis überwiesen werden. „Und
die Männer kommen dann im Schlepptau“, so Klör. Doch sowohl bei Frauen
wie auch bei Männern ist die Zahl derer, die regelmäßig Darmspiegelungen vornehmen lassen, gering. „Dabei wäre Darmkrebs bei guter Vorsorge
zu 100 Prozent vermeidbar“, sagte Klör,
weiß aber auch: Flächendeckende Koloskopie, am besten für alle Altersgruppen und jährlich, ist weder bezahl- noch
machbar. „Damit stößt man an Grenzen, sowohl was die Kosten als auch die
Leute angeht“, so der Fachmann. Er plädierte aber für eine Alternative: Tests an
Stuhlproben könnten auf ungewöhnliche Glucose- beziehungsweise Laktatwerte überprüft werden, den sogenannten Warburg-Effekt. Das Verfahren geht
zurück auf den Biochemiker und Arzt
Otto Heinrich Warburg, der 1931 einen
Nobelpreis für seine Thesen zur Verbindung von Stoffwechsel und Krebs er-
Fotos: EG
F R AU M I T V I ELEN ÄMT E RN
498
Frauenärztinnen
und -ärzte gehören
dem Berufsverband
in Schleswig-Holstein
an. Bundesweit sind
es über 14.000 Mitglieder. Damit hat der
Verein eine hohe Abdeckung in der Berufsgruppe, der in
ganz Deutschland
rund 17.000 Menschen angehören.
In Schleswig-Holstein
arbeiten 52 Prozent
der Mitglieder in Praxen, entweder als Inhaber oder Angestellte. Die etwas kleinere
Hälfte ist in Kliniken
beschäftigt.
Alte und neue Landesvorsitzende im Berufsverband der Frauen­
ärzte ist Doris Scharrel. Die Inhaberin einer frauenärztlichen
Praxis in Kronshagen bei Kiel ist auch noch in einer Reihe weiterer berufsverbandlicher Funktionen aktiv, so als Mitglied der
Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung,
als fachärztliche Vorstandsvorsitzende des Praxisnetzes Kiel, als
Aufsichtsratsmitglied der Ärztegenossenschaft Nord sowie als
Moderatorin der Gynäkologinnen-Gruppe „Hexentreffen“. Die
ehrenamtliche Aufgaben kosteten Zeit, um aber auf fachlichen
und beruflichen Runden Gehör zu finden, sei ein langfristiges
Engagement auf mehreren Ebenen notwendig, meint Scharrel:
„Dazu braucht es länger als eine Wahlperiode. Aber der Erfolg
der langjährigen Arbeit zeigt sich darin, dass wir inzwischen
als Berufsverband in vielen Fragen um unsere Meinung gebeten
werden.“ Als Beispiel nannte sie die politischen Debatten um die
Struktur der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein. Es sei in berufspolitischen Debatten wichtig, nicht pauschal Forderungen aufzustellen, sondern seine Anliegen gut zu begründen: „Eine Mischung aus Diplomatie und Bodenständigkeit hat die besten
Aussichten auf Erfolg“, sagt Scharrel.
Stellvertreterin bleibt Dr. Christine Mau-Florek, die im vergangenen Jahr erstmals in dieses Amt gewählt wurde. Die Frauenärztin mit Zusatzqualifikation für systemische Therapie, die sie
für Einzel- und Paarberatung nutzt, führt eine Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bad Schwartau.
Fachlicher Input: Dr.
André Farrokh, Oberarzt der frauenärztlichen Klinik im UKSH
in Kiel, berichtete
über die Behandlung
bei abnorm invasiver Plazenta. Dr. Katrin Marquardt, Pathologin und Fachfrau für Zytodiagnostik aus Schwerin,
warb für die genaue
Anwendung der neuen Münchner Nomenklatur – und ermutigte Labore und Frauenärzte, offen über
Fehler bei Abstrichen
zu sprechen.
hielt. Bis heute ist die Warburg-Hypothese nicht vollständig bewiesen, es laufen aber Forschungen. Laut Klör würde
der flächendeckende Stuhltest alle Karzinome im Darm zeigen, weit genauer
als Tests auf Blut im Stuhl: „Kein Tumor
blutet ständig.“ Immer noch gehöre der
Darmkrebs mit rund 70.000 Neuerkrankungen und lebenslangem Risiko zu den
häufigsten Sorten.
Aus der Arbeit der Gynäkologie des
Kieler UKSH berichteten der Leiter Prof.
Nicolai Maass und Oberarzt Dr. André
Farrokh, der von der Behandlung von
Schwangeren mit abnorm invasiver Plazenta (AiP) berichtete. Die Fälle häufen sich; alle Fachleute gehen davon aus,
dass der Hauptgrund für die wuchernden Zotten, die die Plazenta mit der Gebärmuttermuskulatur verbinden, mit
den steigenden Kaiserschnittraten zusammenhängt. Farrokh plädierte vor allem für eine gute Vorbereitung. Wenn
die Verwachsung erst unter der Geburt
auffalle, bedeute das erheblichen Blutverlust und Risiko für die Mutter. Oft
muss dann gleich die Gebärmutter entfernt werden. Die Mortalität liege bei
fünf Prozent. „Das halte ich für erschreckend bei einem Eingriff an gesunden
jungen Frauen“, so Farrokh. Es sei auch
eine konservative Behandlung denkbar, aber es könne Monate dauern, bis
die Gebärmutter von allein abgestoßen
wird. Und auch eine Not-OP sei weiterhin immer denkbar.
Um Schwangeren mit moderner
Technik zu helfen, hat der Berufsverband die „Mommy-App“ entwickelt. Sie
sei inzwischen eingeführt und werde
von den Praxen empfohlen, sagte Scharrel: „Und die Schwangeren melden zurück, wie gut das funktioniere.“ Der Einsatz digitaler Technik wäre auch bei der
Brustkrebsvorsorge QuaMaDi zu überlegen. Während Papier geduldig ist,
kann ein digitaler Bogen erst abschickt
werden, wenn alle Kreuzchen an der
richtigen Stelle stehen – weniger Fehler
und bessere Karten in der Debatte mit
den Kassen.
Esther Geisslinger
2 6 // P E R S O N A L I A
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
G EB URT STAGE
Neuer Chefarzt in Damp
Veröffentlicht sind nur die Namen der Jubilare,
die mit der Publikation einverstanden sind.
Dr. Gunnar Burmeister, Bösdorf,
feiert am 28.03. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Helmut Linde, Husum,
feiert am 05.04. seinen 80. Geburtstag.
Agathe Rumohr, Kiel,
feiert am 05.04. ihren 70. Geburtstag.
Bernd Scharfe, Holm b. Süderlügum,
feiert am 05.04. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Gerd Bunzel, Wasbek,
feiert am 06.04. seinen 70. Geburtstag.
Prof. Dr. Dipl.-Biochem. Roland Schauer, Altenholz,
feiert am 08.04. seinen 80. Geburtstag.
Dr. Kersten Schulze, Schleswig,
feiert am 09.04. seinen 75. Geburtstag.
Prof. Dr. Klaus-Peter Bethge, Neumünster,
feiert am 11.04. seinen 75. Geburtstag.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Kolenda, Kiel,
feiert am 12.04. seinen 75. Geburtstag.
Dr. Ulrich Lassen, Heide,
feiert am 12.04. seinen 90. Geburtstag.
Dr. Bärbel Kanzow, Kiel,
feiert am 13.04. ihren 70. Geburtstag.
Michael von Mirbach, Ratzeburg,
feiert am 17.04. seinen 70. Geburtstag.
Rolf Schäfer, Boren,
feiert am 19.04. seinen 75. Geburtstag.
Dr. Klaus Jürgens, Neuberend,
feiert am 21.04. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Otto Kloppenburg, Ärztlicher Direktor der Helios Ostseeklinik Damp (li.) und Dr. Dietrich
Haritz (re.) freuen sich auf die Zusammenarbeit mit PD Dr. Aldemar Andres Hegewald, ab
1. April neuer Chefarzt der Abteilung Neurochirurgie.
P
D Dr. Aldemar Andres Hegewald wird am 1. April die chefärztliche Leitung der
neurochirurgischen Abteilung in der Helios Ostseeklinik Damp übernehmen.
Dies teilte das Unternehmen im Februar mit. Der 41-jährige Hegewald bringt
nach Angaben des Klinikträgers umfassende Kenntnisse in der Behandlung von
Wirbelsäulenerkrankungen mit und wird das Behandlungsspektrum der Spezialklinik erweitern.
„Mit Dr. Hegewald haben wir einen erfahrenen Neurochirurgen für unser Haus
gewinnen können, der mit seiner breiten klinischen und umfassenden wissenschaftlichen Erfahrung unser Expertenteam verstärken und die Qualität der medizinischen Versorgung weiter entwickeln wird“, sagte der ärztliche Direktor der Ostseeklinik, Dr. Otto Kloppenburg. Auch Oberarzt Dr. Dietrich Haritz, der die Abteilung kommissarisch geleitet hatte, ist sich sicher: „Unsere jahrzehntelange Erfahrung wird sich mit den neuen Ideen und Impulsen, die Dr. Hegewald mitbringt, auf
das Beste ergänzen.“ Hegewald hat in Berlin studiert, in Mannheim, Heidelberg und
Innsbruck seine Weiterbildung absolviert und war zuletzt als Oberarzt und Leiter
der Wirbelsäulenchirurgie an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg tätig. (PM/Red)
Dr. Hellmut Vogel, Kiel,
feiert am 24.04. seinen 75. Geburtstag.
Reinbek und Neustadt unter neuer Leitung
Prof. Dr. Christoph Weiss, Groß Sarau,
feiert am 24.04. seinen 90. Geburtstag.
E
Almut Eisenlohr, Lübeck,
feiert am 27.04. ihren 70. Geburtstag.
Dr. Joachim Heitmann, Heide,
feiert am 28.04. seinen 80. Geburtstag.
UKE-Arzt verstärkt Bad Bramstedt
PD Dr. Christof Iking-Konert ist neuer leitender Arzt in der
Klinik für Rheumatologie und Immunologie am Klinikum
Bad Bramstedt. Stellvertreter ist der amtierende Oberarzt Dr.
Jan Phillip Bremer.
Seine internistische und rheumatologische Ausbildung
absolvierte Iking-Konert u. a. an den Universitätskliniken
Heidelberg und Düsseldorf. Seit 2010 ist er in HamburgEppendorf (UKE) in der Klinik für Nephrologie und Rheumatologie tätig. Bad Bramstedt bezeichnete seinen Neuzugang
als „fachlich und wissenschaftlich hochrangige Nachbesetzung der Abteilung“. Klinikgeschäftsführer Jens Ritter sicherte
Iking-Konert umfassende Unterstützung zur Weiterentwicklung der Klinik durch die Krankenhausleitung zu. (PM/Red)
in Arzt und ein Krankenhausbetriebswirt wechseln als neue Geschäftsführer an schleswig-holsteinische Krankenhäuser. Dr. Matthias
Janta ist neuer Klinikgeschäftsführer
der Schön Klinik Neustadt. Janta hat zunächst Medizin in München und Boston studiert, außerdem ein Masterstudium im Bereich Krankenhausmanagement absolviert und später für eine Unternehmensberatung gearbeitet. Außerdem war er nach Angaben des privaten
Klinikträgers für eine Schweizer Stiftung in der Entwicklungsarbeit tätig und hat Projekte in Asien und Afrika betreut. Seit 2012 ist Janta für den
Schön-Konzern tätig. Vor Neustadt hatte ihn das Unternehmen in seinen Kliniken am Chiemsee und in Lorsch an der
Bergstraße eingesetzt. Janta folgt auf Dr.
Thomas Liedtke, der das Amt in Neustadt rund ein Jahr innehatte.
In Reinbek wurde Björn Pestinger
als Nachfolger für Lothar Obst als Geschäftsführer vorgestellt. Der 40-jäh-
rige Pestinger stammt aus Niedersachsen, hat Krankenhausbetriebswirtschaft
in Osnabrück studiert und nebenher
als Rettungssanitäter erste Erfahrungen im Gesundheitswesen gesammelt.
Anschließend arbeitete Pestinger in der
Healthcare-Sparte des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers in Hamburg und war dann an mehreren Standorten für den Asklepios-Klinikkonzern eingesetzt: In Bad Oldesloe noch
als stellvertretender Geschäftsführer, im
thüringischen Stadtroda und in Hamburg-Rissen als Geschäftsführer. Pestinger tritt seine Position im St. AdolfStift am 1. Juli an. Der Klinikträger Elisabeth Vinzenz Verbund (EVV) zeigte sich überzeugt, dass Pestinger „die
christlichen Traditionen, auf denen die
Werte unserer Häuser aufbauen, in eine
weiterhin erfolgreiche Zukunft tragen
wird“. Lothar Obst wird im Sommer
wie berichtet nach Jahrzehnten an der
Spitze des Hauses in Reinbek in den Ruhestand gehen. (PM/Red)
Foto: HELIOS Kliniken
Dr. Karl-Hans Gabriel, Schleswig,
feiert am 06.04. seinen 75. Geburtstag.
P E R S O N A L I A // 2 7
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
WIR GEDENKEN DER VERSTORB EN EN
Expertenrat
aus dem
Norden
Dr. Irene Greinert, Schönkirchen,
geboren am 23.01.1954, verstarb am 01.11.2015.
Sven-Gröhn Hansen, Friedrichstadt,
geboren am 08.10.1958, verstarb am 02.11.2015.
Dr. Thassilo Schmidt, Schenefeld,
geboren am 06.08.1932, verstarb am 04.11.2015.
Dr. Rolf Kirchem, Neumünster,
geboren am 17.10.1925, verstarb am 07.11.2015.
P
rof. Katrin Hertrampf aus der Kieler Klinik für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie und Pflegeexperte Prof. Dr. phil. Sascha Köpke von
der Universität Lübeck sind in den Expertenbeirat unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
berufen worden. Der zehnköpfige Expertenbeirat berät den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Begutachtung von
Anträgen für eine Förderung aus dem
Innovationsfonds. Die Berufung der Experten erfolgte auf Grundlage eines nationalen Vorschlagsverfahrens.
Der G-BA unter Vorsitz von Prof.
Josef Hecken legt wie berichtet die
Richtlinien für den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen fest. Mit
dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz),
Dr. Uwe Lengefeldt, Kisdorf,
geboren am 10.02.1938, verstarb am 26.12.2015.
Prof. Dr. Alfred Manz, Großhansdorf,
geboren am 21.03.1921, verstarb am 31.12.2015.
Prof. Katrin Hertrampf
das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist,
wurde der Innovationsfonds eingerichtet. Bis zum Jahr 2019 fördert der Bund
aus diesem Fonds neue Versorgungsmodelle, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sowie die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Millionen Euro.
Ziel ist es, damit die Versorgung von
Patienten langfristig zu verbessern. (PM/
Red)
Drei außerplanmäßige Professoren
Foto: UKSH
D
ie LungenClinic Großhansdorf, das Reinbeker St. Adolf-Stift und das Westkütenklinikum (WKK) Heide berichteten im vergangenen Monat von neuen außerplanmäßigen Professuren an ihren Häusern. PD Dr. Martin Reck, Chefarzt
des onkologischen Schwerpunktes an der LungenClinic, wurde von der Lübecker Universität im Fachgebiet Innere Medizin ernannt. Entschieden haben dies ein
Gutachtergremium und das Präsidium der Universität, nachdem Reck nach Abschluss seiner Habilitationsarbeit über mehrere Jahre gelehrt, wissenschaftlich publiziert sowie genügend Doktoranden betreut hat. Seine Antrittsvorlesung hielt Reck
zum Thema „Das Lungenkarzinom – Vom vergessenen Tumor zum Prototyp der
Therapieentwicklung“.
Ebenfalls aus Lübeck erhielt PD Dr. Johann Meinert Hagenah, Chefarzt der
WKK-Klinik für Neurologie, die Ernennung für seine wissenschaftliche Arbeit und
Lehrtätigkeit. Hagenah hat nach WKK-Angaben über 130 wissenschaftliche Arbeiten in international anerkannten Zeitschriften veröffentlicht, zahlreiche Vorträge auf Kongressen gehalten und mehrere Doktoranden betreut. Der aus Hamburg
stammende Mediziner ist seit 2012 Chefarzt in Heide. Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere in den neurologisch bedingten Bewegungsstörungen.
Das St. Adolf-Stift meldete bereits die fünfte außerplanmäßige Professur am
Haus. Die jüngste Ernennung erhielt Ernst von Dobschütz, Sektionsleiter für Endokrine Chirurgie. Er wurde von der Universität Freiburg ernannt. Als Akademisches
Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg verfügt das Krankenhaus Reinbek damit nach eigenen Angaben nun über insgesamt sieben Ärzte mit einem Lehrauftrag
einer Universität. „Wir sind damit außerhalb der Universitätskliniken Lübeck, Kiel
und Hamburg das Krankenhaus mit den meisten Professoren in Schleswig-Holstein
und Hamburg“, sagte Krankenhausgeschäftsführer Lothar Obst. Im St. Adolf-Stift
sind sechs Chefärzte und ein Sektionsleiter habilitiert. Fünf von ihnen sind außerplanmäßige Professoren und zwei sind Privatdozenten. Dobschütz ist nach eigenen
Angaben die Ausbildung von Studenten und Mitarbeitern besonders wichtig. Acht
Doktoranden hat er zum Doktortitel geführt, von denen zwei mit summa cum laude
verteidigten. In seiner Zeit in Reinbek veröffentlichte von Dobschütz in mehreren
international anerkannten medizinischen Fachzeitschriften. (PM/Red)
Dr. Johannes Nielsen, Gettorf,
geboren am 28.02.1936, verstarb am 02.01.2016.
Dipl.-Psych. Lothar Wiprich, Mönkeberg,
geboren am 23.09.1944, verstarb zwischen
dem 07.01. und dem 08.01.2016.
Dr. Gerd Tischer, Schleswig,
geboren am 07.12.1942, verstarb am 10.01.2016.
Dr. Edmund-Friedo Ruttkowski, Flintbek,
geboren am 03.04.1957, verstarb am 14.01.2016.
Dr. Katharina Feldmann, Husum,
geboren am 25.04.1957, verstarb am 16.01.2016.
Dr. Wolfgang Straube, Bad Bramstedt,
geboren am 28.05.1924, verstarb am 18.01.2016.
Dr. Eva Kleine, Lübeck,
geboren am 10.01.1920, verstarb am 24.01.2016.
Dr. Armin Lenzner, Kiel,
geboren am 20.11.1937, verstarb am 25.01.2016.
Dr. Ulrike Buck, Rendsburg,
geboren am 19.06.1958, verstarb am 26.01.2016.
Dr. Dipl.-Phys. Roland Gürtler, Quickborn,
geboren am 28.09.1950, verstarb am 27.01.2016.
Dr. Tatjana Thiessen, Ahrensburg,
geboren am 24.12.1975, verstarb am 01.02.2016.
Dr. Ulrich Meitling, Lübeck,
geboren am 24.04.1940, verstarb am 03.02.2016.
Dr. Wolfgang Simon, Kiel,
geboren am 25.10.1920, verstarb am 03.02.2016.
Dr. Friedrich Mildenstein, Lübeck,
geboren am 29.04.1924, verstarb am 05.02.2016.
Dr. Dietrich Sauerland, Husby,
geboren am 10.10.1935, verstarb am 07.02.2016.
Dr. Bernd Nemsmann, Altenholz,
geboren am 18.06.1942, verstarb am 09.02.2016.
Dr. Dieter Paschedag, Barmstedt,
geboren am 12.02.1950, verstarb am 09.02.2016.
Dr. Hans Hinrichsen, Heide,
geboren am 08.07.1940, verstarb am 13.02.2016.
2 8 // M E D I Z I N & W I S S E N S C H A F T
In Lübeck wird exzellente Wissenschaft betrieben. Aber wie
sieht es mit der Umsetzung in die Patientenversorgung aus?
Hierzu waren die Erwartungen vor einigen Jahren zu hoch,
wie Prof. Jeanette Erdmann vom Institut für Integrative und
Experimentelle Genomik im Interview einräumt.
Prof. Erdmann, wie eng arbeiten Sie mit klinisch tätigen
Ärzten zusammen?
Prof. Jeanette Erdmann: Ich versuche regelmäßig niedergelassene Ärzte anzusprechen, weil wir Familien suchen,
in denen es eine starke Häufung von Herzinfarkten gibt. Die
„Deutsche Herzinfarkt-Familienstudie“ wurde 1997 ins Leben
gerufen und verfolgt das Ziel, die genetischen Ursachen der
koronaren Herzerkrankung und des Herzinfarktes aufzuklären. Ein Schwerpunkt der Studie ist bis heute die Identifizierung und Analyse seltener Herzinfarktgroßfamilien mit mindestens fünf, manchmal sogar mehr als 20 betroffenen Familienmitgliedern. Betroffene Familien und deren behandelnde
Ärzte können sich direkt bei uns melden. Es gibt inzwischen
Analysemethoden, mit denen wir gute Chancen haben, die genetischen Ursachen für den Herzinfarkt zu finden. Wir sind
vonseiten der Wissenschaft auf die Unterstützung der klinisch
tätigen Ärzte in der Region angewiesen.
Welche Rolle spielt Ihr Institut im Rahmen des klinisch geprägten Herzzentrums?
Prof. Erdmann: Ich sehe mich als ein Bindeglied zwischen
Forschung und Klinik und versuche, durch den Kontakt in die
Klinik – wir sind für unsere Forschung auf Patienten angewiesen – meinen Teil beizusteuern. Das ist eine große Herausforderung, die unter dem Dach des Universitären Herzzentrums
besser zu bewerkstelligen ist.
Wie hilfreich sind Ihre weltweit anerkannten Forschungsergebnisse für die Kliniker?
Prof. Erdmann: Wir haben gezeigt, dass wir in Lübeck exzellente Wissenschaft machen können. Aber dass dies hilfreich ist für den Patienten von heute – soweit sind wir leider
noch nicht. 2008 habe ich gesagt, die Bestimmung des Infarktrisikos wird einmal so einfach wie die Bestimmung des Cholesterinwertes. Da war ich wohl zu optimistisch. Wann eine
genetische Bestimmung des Infarktrisikos tatsächlich in der
Klinik landet, wissen wir heute leider noch nicht.
Das klingt ernüchtert.
Prof. Erdmann: Nur bedingt! In den vergangenen zehn
Jahren hat es auch dank unserer Forschungsergebnisse einen
gewaltigen Wissenszuwachs auf dem Gebiet genetisch bedingter Herzerkrankungen gegeben. Unser Verständnis der Biologie der Erkrankung ist elementar größer geworden.
Haben Sie in Lübeck ausreichende Möglichkeiten für Ihre
Forschungen?
Prof. Erdmann: Die Genomforschung ist heute nicht
mehr denkbar ohne nationale oder internationale Kooperationen. Im Deutschen Zentrum für Herzkreislauferkrankungen bilden wir mit dem UKSH in Kiel und dem UKE in
Hamburg zusammen den Nordstandort. Wir sind eingebunden in große Konsortien, die vom BMBF oder der EU gefördert werden. Unsere letzte große publizierte Studie hatte
100 Co-Autoren. Diese nationale und internationale Zusammenarbeit ist eine ganz tolle Entwicklung und macht großen Spaß.
Niedergelassene Ärzte, die Familien versorgen, in denen
gehäuft Herzinfarkte auftreten, können sich per E-Mail unter
[email protected] und Telefon unter 0451 500 5885 melden.
Interview: Uwe Groenewold
KARDIOLOGIE
Positive
UHZ-Bilanz
Gründungssymposium des Universitären Herzzentrums Lübeck. Ziel der Spezialisten: Optimale
Therapie dank interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Prof. Hans-Hinrich Sievers, Prof. Jeanette Erdmann, Prof. Holger Thiele (v. l.)
U
m Herzmedizin und kardiovaskuläre Forschung zu bündeln, wurde
vor einem Jahr das Universitäre
Herzzentrum (UHZ) Lübeck gegründet. Jetzt zogen die Beteiligten beim wissenschaftlichen
Gründungssymposium in den Lübecker Media Docks eine positive Zwischenbilanz.
„Wir wollten mit der ersten öffentlichen Veranstaltung so lange abwarten, bis das Baby laufen kann“, sagte Prof.
Hans-Hinrich Sievers, Leiter der Klinik
für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie am Lübecker UKSH-Campus, mit
einem Schmunzeln. Sein Kollege Prof.
Holger Thiele, Leiter der Medizinischen
Klinik II (Kardiologie, Angiologie, Intensivmedizin), führte den zehnprozentigen Zuwachs der Patientenzahlen in
der Kardiologie und Herzchirurgie gegenüber dem Vorjahr auch auf die organisatorische Gründung des fachübergreifenden Herzzentrums zurück.
UKSH-Chef Prof. Jens Scholz forderte auf dem Symposium Lösungen
der Universitätsmedizin, um die Zunahme kardiovaskulärer Erkrankungen einzudämmen. Die Zahl der Patienten, die
eine spezialisierte, schonende minimalinvasive Therapie benötigen, steige mit
dem Alter. Zentren universitärer Hochleistungsmedizin böten hierfür die optimale Voraussetzung. „Auf dem Campus
Lübeck sind wir mit der Gründung des
Herzzentrums und eines fachübergreifenden Teams von Spezialisten vorangegangen. Kardiologie, Herzchirurgie und
Genetik sind ein schlagkräftiger Verbund sowohl in der Krankenversorgung
als auch für die Forschung.“
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit führe langfristig dazu, dass sich Kardiologen mit chirurgischen Fähigkeiten
und Chirurgen mit kardiologischen Fähigkeiten entwickeln, so Scholz. Sichtbar werde dies schon heute im HybridOP, in dem Kardiologen und Chirurgen
Seite an Seite stehen. „Zukünftig werden
dann auch die Ambulanzen von Kardiologie und Chirurgie gemeinsam betrieben, das wird dann auch für niedergelassene Kollegen zeitsparend, die ihre
Patienten an die richtige Stelle vermitteln wollen.“ Scholz kündigte an, dass
sich die gemeinsame Ausbildung beider
Fachdisziplinen künftig auch im Curriculum der angehenden Ärzte wiederfinden werde.
Prof. Hendrik Lehnert, Präsident der
Lübecker Universität, freute sich über
die „gute und richtige Idee, dieses Herz-
Foto: UG
„Wir haben gezeigt, dass wir in
Lübeck exzellente Wissenschaft
machen können“
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zentrum zu gründen“; damit lasse sich
eine neue Ebene der Versorgung und
Forschung erreichen. Das neue Zentrum
sei eng auf Kooperation zwischen Universität und Klinikum angelegt, so Lehnert: „Aufgaben und Ziele des Herzzentrums gibt es sehr viele; sie reichen von
der Versorgungsforschung über die Prävention bis zu neuen diagnostischen
und therapeutischen Strategien bei kardiologischen Patienten.“ Und das vor einem klar definierten Hintergrund, der
sich durch die Zusammensetzung des
Triumvirats an der Spitze ergibt: Prof.
Jeanette Erdmann, die „Weltklasseforschung auf dem Gebiet der Genomik
kardiovaskulärer Erkrankungen“ leiste,
Prof. Sievers, der für „exzellente Herzchirurgie“ stehe und Prof. Thiele, der
den Campus mit einer „weit mehr als national sichtbaren kardiologischen Forschung“ bereichert habe. Lehnert: „Wir
sind extrem stolz darauf, dass die drei
sich gefunden haben und hier in ihrem
Wirken ergänzen.“
Im Institut für Integrative und Experimentelle Genomik werden die genetischen Ursachen des Herzinfarkts erforscht. An dessen Spitze steht Biologin
und Humangenetikerin Erdmann, die
seit 2004 in Lübeck ist. Internationale
Aufmerksamkeit erlangte sie zuletzt 2013
mit einer Nature-Publikation (DOI:
10.1038/nature12722), in der sie seltene
Genveränderungen in einer Großfamilie, in der gehäuft Herzinfarkte auftra-
ten, als Krankheitsursache identifizierte.
Vom Stand der Forschung berichtete sie
während des Symposiums.
Zwar befinde man sich im „Zeitalter der Genomforschung“, doch sei das
neue Wissen bislang nur begrenzt nutzbar. „Erst einmal hilft es uns, die Biologie der Krankheit besser zu verstehen. Und dann haben wir natürlich die
Hoffnung, dass sich aus diesem Wissen
neue Möglichkeiten der Therapie ergeben.“ Gleichwohl könne man aber auch
mit sogenannten genomweiten Assoziationsstudien das Wissen über die Risikoprädiktion, also das frühzeitige Erkennen eines Krankheitsrisikos, verbessern.
So habe man Tausende Patienten auf Basis ihrer genetischen Information miteinander verglichen und bislang 56 Genregionen identifiziert, die das Risiko für
Menschen, darunter mehr Frauen als
eine koronare Herzerkrankung erhöhen.
Männer, sterben jähr- „Die Pathomechanismen, die dahinter
lich in Deutschland
liegen, sind allerdings noch kaum veran einer Herz-Kreisstanden und Gegenstand der weltweiten
lauferkrankung. Dies
Forschung. So ist ein Drittel dieser Genzeigt der kurz vor
dem Lübecker Symregionen gleichfalls mit weiteren Risiken
posium veröffentlich- wie einem erhöhten LDL-Spiegel oder
te aktuelle HerzbeBluthochdruck assoziiert.“
richt der Deutschen
Die gute interdisziplinäre ZusamHerzstiftung. Herzmenarbeit hoben Herzchirurg Sievers
krankheiten machen
338.000
8,3 Prozent aller im
Rahmen der Krankenhausdiagnostik
erfassten stationären
Fälle aus (rund 1,6
Millionen).
und Kardiologe Thiel im Gespräch mit
dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt hervor. „Entscheidender Vorteil
des neuen Herzzentrums ist, dass wir jeden Herzpatienten unabhängig von der
Art der benötigten Behandlung versorgen können. Für Kardiologen und Chirurgen gibt es jeden Morgen eine gemeinsame Besprechung, in der wir alle
neuen Patienten durchgehen und gemeinsam die optimale Therapie auswählen“, sagte Sievers. Insbesondere der altersbedingt stark steigenden Zahl von
Patienten mit Herzinsuffizienz wolle
man sich im Herzzentrum annehmen, so
Thiele. „Wir haben eine spezielle Herzinsuffizienz-Station eingerichtet, auf
der wir gemeinsam versuchen, für die
schwerkranken Patienten die bestmögliche Therapieoption zu entwickeln.“ Aus
dem derzeit eher virtuellen wird 2018
auch ein räumliches Zentrum. Auf dem
Campus entsteht ein neues Klinikum,
in dem Kardiologie und Herzchirurgie
noch enger zusammenwachsen. Thiele:
„Es wird dann eine große gemeinsame
Herzzentrums-Zentrale geben. Direkt
nebenan liegt das Katheterlabor, eine
Etage darüber der Hybrid-OP.“
Uwe Groenewold
DAS UNIVERSITÄRE HERZZENTRUM LÜBECK
ist eine fachübergreifende Einrichtung des UKSH; die Klinikbzw. Institutsleiter haben eine Professur der Universität zu Lübeck. Partner sind
 die Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie
 die Medizinische Klinik II/Kardiologie, Angiologie, Intensivmedizin und
 das Institut für Integrative und Experimentelle Genomik der
Universität zu Lübeck.
Angeboten wird das gesamte Spektrum diagnostischer und therapeutischer Verfahren der Herzmedizin. Die Kardiologie ist
spezialisiert auf die interventionelle Behandlung der koronaren Herzerkrankung und struktureller Herzerkrankungen. Einer
der Schwerpunkte der Herzchirurgie liegt auf dem Einsatz von
Kunstherzen in Form mechanischer Kreislaufunterstützungssysteme. Eine interdisziplinäre Herzinsuffizienzambulanz für Patienten mit schwerer Herzschwäche sowie eine Kunstherzambulanz erweitern das Spektrum.
Die Herzchirurgie ist unter der zentralen Nummer 0451 500
2108, die Kardiologie unter der Einwahl 0451 500 4477 erreichbar.
Das Herzzentrum hat im ersten Jahr seines Bestehens 7.345 Patienten behandelt, davon 6.306 in der Kardiologie und 1.039 in der
Herzchirurgie. Das entspricht einer Steigerung von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr, als Patienten noch nicht unter dem
Dach des Herzzentrums versorgt wurden. Das Zentrum verfügt
über 120 Betten in der Medizinischen Klinik II und 35 Betten in
der Herz- und Gefäßchirurgie. Zur Chirurgie gehören drei OPSäle inklusive des Hybrid-OP; zur Kardiologie vier Herzkathetersäle. In der Kardiologie arbeiten 54, in der Herzchirurgie 15
spezialisierte Ärzte. (ug)
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3 0 // M E D I Z I N & W I S S E N S C H A F T
N
eun Leibniz-Institute aus dem
ganzen Bundesgebiet arbeiten gemeinsam im Pilotprojekt „EXASENS“ an der Erforschung einer
Point-of-Care-Technologie zur
Vorhersage und Diagnose chronisch-entzündlicher Atemwegs­
erkrankungen. Der Verbund wird vom
Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) mit 6,25 Millionen
Euro gefördert und liefert laut Pressemitteilung des Zusammenschlusses „einen Beitrag zum Ausbau und zur Stärkung des Themenfeldes Gesundheitstechnologien“.
In den kommenden drei Jahren
werden Wissenschaftler verschiedener
Fachrichtungen aus den neun LeibnizInstituten an einem Vor-Ort-Diagnostiksystem zur Vorhersage und Diagnostik der chronisch-entzündlichen Atemwegserkrankungen Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankung
(COPD) forschen. Mehr als zehn Prozent der deutschen Bevölkerung leiden
an diesen Erkrankungen, wodurch sie
sowohl volkswirtschaftlich als auch gesundheitspolitisch eine immense Bedeutung besitzen.
Klinisch hochrelevant und von besonderer Brisanz für die Patienten sind
akute, anfallartige Verschlimmerungen (Exazerbationen) dieser Erkrankungen, die zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. „Ein exaktes Monitoring des Krankheitszustandes und eine frühzeitige Diagnostik sich
anbahnender Exazerbationen ist essen-
P RO J EK T: EX AS EN S
Projekt: POC-Sensorplattform für chronisch-entzündliche Atemwegserkrankungen (EXASENS)
Projektvolumen: 6,25 Millionen Euro
Projektlaufzeit: 1. Dezember 2015 bis
30. November 2018
Gefördert von: Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Projektpartner:
 Leibniz-Institut für Photonische Technologien e. V. (IPHT), Jena
 Leibniz-Zentrum für Medizin und
Biowissenschaften (FZB), Borstel
 Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH), Berlin
 Leibniz-Institut für Polymerforschung
Dresden e. V. (IPF), Dresden
 Leibniz-Institut für Interaktive Materialien (DWI), Aachen
 Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V.
(HKI), Jena
 Leibniz-Institut für innovative Mikro­
elektronik (IHP), Frankfurt (Oder)
 Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften (ISAS), Dortmund
 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
ATEMWEGSERKRANKUNGEN
Sensorplattform
prognostiziert
Exazerbationen
Expertise aus neun Leibniz-Instituten in einem Chip vereint.
Aus dem Norden ist das Forschungszentrum Borstel beteiligt.
ziell für eine verbesserte Lebensqualität und die optimale Behandlung des
Patienten“, heißt es in einer zum Start
des Forschungsprojektes herausgegebenen Pressemitteilung des Zusammenschlusses. Herkömmliche Verfahren basierten auf Lungenfunktionstests und
der subjektiven Einschätzung durch einen erfahrenen Arzt. Die so gewonnenen Ergebnisse seien jedoch nicht spezifisch genug, um die Ursache der Exazerbation zu diagnostizieren, Vorhersagen zu treffen und frühzeitig individuell
abgestimmte Therapiemaßnahmen einzuleiten.
Das Projekt „EXASENS“ soll diese diagnostische Lücke schließen. Dazu
werden zunächst potenzielle Auslöser
von Exazerbationen, wie zum Beispiel
Bakterien, Viren, Pilzsporen oder auch
Stäube, mit optoelektronischen und
photonischen Messverfahren charakterisiert und spezifische Indikatoren definiert, die eine zuverlässige Vorhersage von Exazerbationen erlauben. Parallel dazu wird eine modular aufgebaute Kartusche entwickelt, in der alle erforderlichen Schritte zur Aufbereitung und
Analyse von Patientenproben durchgeführt werden können. Die Wissenschaftler legen dabei den Fokus auf Lab-on-aChip-Technologien. Durch die Kombination mehrerer centstückgroßer Chips
mit unterschiedlicher Funktionalität
entsteht eine Messplattform, die dem
Nutzer innerhalb kurzer Zeit krankheitsspezifische Informationen liefern
wird. Die komplexen Abläufe der Analyse z. B. von Speichelproben werden in einem intuitiv zu bedienenden Gerät integriert, das in der Arztpraxis oder zu
Hause anwendbar ist. Mediziner können
so eine Verschlimmerung im Krankheitsverlauf frühzeitig und ursachenspezifisch erkennen und individuelle Therapiemaßnahmen einleiten.
Aufgrund der kompakten Bauweise
und einfachen Handhabung eignet sich
die Technologie nach Angaben des von
3
Jahre werden die Wissenschaftler an dem
Diagnostiksystem arbeiten.
9
Leibniz-Institute
aus ganz Deutschland sind an dem Forschungsprojekt beteiligt. Das FZB ist
das einzige aus Norddeutschland.
Jena aus gelenkten Forschungsverbundes auch für telemedizinische Anwendungen. Betroffenen Patienten wird
es ermöglicht, den Krankheitsverlauf
selbstständig und verlässlich zu überwachen und die Testergebnisse online an
den behandelnden Hausarzt oder eine
Klinik zu übermitteln. Die Anzahl nicht
erforderlicher ambulanter oder gar notfallmedizinischer Behandlungen und
die dadurch entstehenden Kosten für
das Gesundheitssystem können drastisch reduziert werden.
„Die gezielte interdisziplinäre Zusammenarbeit von Instituten aus unterschiedlichen Sektionen der Leibniz-Gemeinschaft versetzt uns in die Lage, ein
Thema entlang der Innovationskette von
der Grundlagenforschung bis hin zur
Vermarktung von Lösungen und Verfahren durch Industriepartner bearbeiten zu
können“, sagte Prof. Jürgen Popp. Er ist
Koordinator des Projektes und zugleich
wissenschaftlicher Direktor des LeibnizInstituts für Photonische Technologien.
Darüber hinaus soll die enge Zusammenarbeit der Leibniz-Institute mit Kliniken und Einrichtungen der biologischen und medizinischen Forschung eine
Validierung der erforschten Technologien
ermöglichen. Von der zukünftigen Einbindung von Unternehmen versprechen
sich die Forscher außerdem eine schnelle Überführung der Sensorplattformen in
alltagstaugliche Anwendungen.
Das Vertrauen der Forscher in die
positive Wirkung ihres Vorhabens ist
offenbar groß: Lebenswissenschaftliche sowie natur- und wirtschaftswissenschaftliche Institutionen liefern im geförderten interdisziplinären Verbundvorhaben „EXASENS“ die Basis für eine
Forschung, die laut Formulierung des
Verbunds „nachhaltig und exzellent“ ist
und mit der außerdem den künftigen
„gesundheitsrelevanten gesellschaftlichen Herausforderungen“ erfolgreich
begegnet werden könne.
(PM/RED)
M E D I Z I N & W I S S E N S C H A F T // 3 1
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
MIGRANTENMEDIZIN
Burchard stellte auch die Frage, ob
aus alledem der Vorschlag eines Screenings aller Flüchtlinge abgeleitet werden könne. Ziel wäre neben der individuellen Therapie der Schutz der Bevölkerung. Angesichts der bisher bekannten epidemiologischen Daten zeigte sich
Burchard bei der Antwort zurückhaltend: „Migranten stellen nicht generell
ein Ansteckungsrisiko für die Bevölkerung dar – vielleicht mit Ausnahme von
Tuberkulose.“ Er wies auf die Empfehlungen des RKI und für Kinder/Jugendliche auf der Website der Kinder- und
Jugendärzte hin.
Fortbildung zur infektiologischen Seite der Migranten­
Andere große Einwanderungsmedizin im Krankenhaus Reinbek.
staaten wie die USA und Kanada empfehlen ein umfangreiches Screening,
rof. em. Gerd Burchard stellte die
nenswerter Zahl aufgenommen wurden, sogar eine vorsorgliche Medikation
wichtigsten Erkrankungen, die in
vor der Diagnose, hätten jedoch (im
wie zum Beispiel 2015 in einer Kirchender Behandlung von AsylbewerFall der USA) Probleme bei der Umgemeinde in Reinbek.
setzung der strengen Regeln vor Ort.
bern diagnostiziert werden, in den
Insgesamt, so der Referent, gebe es
Mittelpunkt der Fortbildung. Es
quantitativ so viel Neues nicht, am ehes- Auf Deutschland übertragen könnte
laut Burchard die Untersuchung auf
hätten zunächst „normale“ Beten bei Tuberkulose, die in manchen
Tuberkulose mit Sicherheit sinnvoll
funde wie Infektions- und FolgeLändern einen völlig anderen Stellensein, eventuell noch auf Scabies (zum
krankheiten, chronische Krankheiten
wert habe als bei uns: Die Inzidenz beBeispiel zwischen den Fingern) und
wie Diabetes oder auch körperliche und
schrieb Burchard in Deutschland bei
seelische Traumata im Vordergrund gefünf Erkrankungen auf 100.000 Einwoh- Ektoparasiten, auf Würmer und Hepatitis B.
standen. Nach einer kürzlichen Publikaner pro Jahr, in Somalia hingegen 548,
Horst Kreussler
tion aus Bielefeld sei Helicobacter pylori
also mehr als das Hundertfache.
häufig zu sehen gewesen, selten (mit wenigen Prozent) ungewöhnliche Infektionen etwa durch Parasiten wie Amöben
oder Helminthen.
Burchard schilderte Fallberichte
und einzelne wichtige Krankheiten bei
Flüchtlingen, vor allem nach Hamburger
Erfahrungen, aber auch nach ähnlichen
Zahlen aus Bayern bzw. über das Robert
Koch-Institut (RKI) aus dem Bundesge- Referent Prof. em.
Gerd Burchard aus
biet. So sei Läuse-Rückfallfieber wieder
dem Hamburger
öfter gesehen worden (15 Fälle in BayBernhard-Nocht-Insern). Das gelte auch für Malaria tertiana titut (BNI) war lang(benannt nach Auftreten von Fieber alle jähriger Leiter der
Klinik und ist nun
drei Tage), etwa bei Menschen aus Eritrea, aus Pakistan und Afghanistan, nicht wissenschaftlicher
Leiter Fort- und Weijedoch laut Weltgesundheitsorganisatiterbildung des BNI.
on (WHO) aus Syrien. Die MalariaforEr stützt sich auf Ermen außer Malaria tropica hätten wie
fahrungen mit der
Konzeption eines
manche anderen tropischen Infektionskrankheiten den diagnostischen Vorteil, 32-stündigen Kurmit mehreren Redass nach einer überschaubaren Inkuba- ses
ferenten im Novemtionszeit von einigen Wochen die Ausber und Dezember
schlussdiagnose gestellt werden könne.
2015. Der Kurs hatte
die wichtigsten bei der
Leishmaniose werde öfter von Ostafrikanern, aber auch von Syrern mitge- Erstaufnahme von
Flüchtlingen diagnosbracht und sei bei entsprechender kutatizierten Krankheiner Ausprägung leicht erkennbar, zum
ten vorgestellt. Dazu
Beispiel als „Aleppo-Beule“ auf der
gehörten neben dem
Wange. Nicht zu verwechseln mit Lepra- vorherrschenden allgemeinen Spektrum
Läsionen am ganzen Körper.
wie in der einheimiEbenfalls relativ häufig werde aus
schen Bevölkerung
Afrika die Wurmerkrankung Schistoso- nun auch Tuberkulose, Malaria und andemiasis mitgebracht, die durch eine typire parasitäre Erkransche Eosinophilie auffalle. Bei Zuwankungen, vermehrt
derern aus Ländern wie Somalia oder
HIV/Aids, chronische
auch Mali sei mit diesen Bilharziose-Er- Hepatiden, Rückfallregern zu rechnen. Mali ist ein Beispiel
fieber, Ektoparasifür weniger bekannte Heimatländer von toden.
Flüchtlingen, die aber durchaus in nenAnzeige
„Neue Erreger durch
Asylbewerber und
Flüchtlinge?“
P
Info
3 2 // M E D I Z I N & W I S S E N S C H A F T
PAVK
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
mentösen Therapie, sowohl was die Behandlung der Risikofaktoren betrifft,
wie auch die Therapietreue bei der Antikoagulation bzw. Antiaggregation. Die
Verantwortung betrifft dabei nicht nur
die Patienten, sondern auch die betreuenden Ärzte und Zahnärzte, die manchmal bei kleinen Eingriffen eine Unterbrechung der Therapie fordern, obwohl
diese nach den Leitlinien nicht erforderlich ist. Im Umfeld solcher Eingriffe
kommt es immer wieder zu akuten Gefäßverschlüssen, die nicht selten zu einer
vitalen Gefährdung der Beine der Patienten führen. Hier besteht also noch erkomplexe Läsionen (18,6 - 27,9 cm). Reheblicher Handlungsbedarf.
vaskularisierungen der Zielläsion waren
Zusammenfassend werden die Benur bei 3,3 Prozent bzw. 11,7 Prozent der
handlungsmöglichkeiten bei der großen
Patienten notwendig.
Zahl von Patienten mit arterieller VerAuch das Problem der Stent-Frakschlusskrankheit, die beim demografitur im Popliteabereich scheint lösbar zu
schen Wandel weiter zunimmt, immer
sein. Selbst für lange Läsionen lag die
besser. Nach der Aorta und den Beckenwurde die pAVK-Beprimäre Offenheitsrate für den Supera®
gefäßen scheint dies nun bald auch für
handlung durch die
Stent nach 27,5 Monaten bei 80 Prozent
Möglichkeiten der en- die Oberschenkelgefäße und die Arteria
und nach 36 Monaten bei 69 Prozent.
poplitea zuzutreffen.
dovaskulären Therapie revolutioniert.
Das entspricht der Offenheitsrate von
Die konservative Therapie sollte bei
venösen In-Situ-Bypässen, die sekundäden großen Patientenzahlen dennoch
re Offenheitsrate ist mit 89 Prozent sogar
nicht vergessen und auch begleitend
besser als bei venösen Bypässen (68 Pronach Revaskularisierungen weiter empzent).
fohlen werden.
werden die BehandWichtig ist bei allen Verfahren, also
Auch bei der Nachbehandlung sind
auch bei gefäßchirurgischen Eingriffen, lungsmöglichkeinoch nicht alle Probleme gelöst, sowohl
die regelmäßige Nachkontrolle der Pati- ten weiter verbeswas die Nachkontrolle der Patienten besert, aber die konserenten, die den klinischen Langzeiterfolg vative Therapie solltrifft, wie auch die Therapietreue bei der
signifikant verbessern kann.
te nicht vernachlässigt medikamentösen Therapie.
werden.
Bisher unzureichend untersucht ist
Dr. Uwe Becker, Sana-Klinik Eutin
die Bedeutung der adäquaten medikaund LAG Schleswig-Holstein
Neue Option
Endovaskuläre Therapie der pAVK 2016
und ein Blick in die Zukunft.
1974
2016
KI E L E R HE RZ CHIRURG IMPLANTIERT MI­
T RAL KL APPE AM SCHLAGENDEN HERZEN
Ärzte und Forscher um Prof. Georg Lutter haben am Kieler
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) einen Klappenstent entwickelt, der ohne den Einsatz der Herz-Lungenmaschine und mit einem kleinen Hautschnitt (ca. vier cm) zwischen zwei Rippen durch den Brustkorb direkt ins Herz geführt
werden kann. Dieser Klappenstent ist der erste, der am schlagenden Herzen mithilfe eines Katheters in die Mitralposition eingeführt werden kann. Bisher wurden analog diesem Ver- Solch ein Mitralklappen-Stent wurde nun bei den
fahren weltweit 27 Herzklappen in London, Sydney, Brisbane, ersten Hochrisikopatienten eingesetzt.
Minneapolis, Chicago, Denver und Oslo eingesetzt. Bei den ersten Implantationen in Sydney unterstützte
Lutter die australischen Kollegen bei der minimalinvasiven Operation seiner in Kiel entwickelten Herzklappentechnologie. Schon im Februar 2013 war es dem Team um Lutter in der UKSH-Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie und seinem Partner Prof. Lucian Lozonschi, Universität von Wisconsin (USA) weltweit erstmalig gelungen, die von ihnen entwickelte Katheterherzklappe (Klappenstent) bei undichter Mitralklappe ohne
den Einsatz der Herz-Lungenmaschine erfolgreich in Amerika einzusetzen. Die neuen Katheterverfahren für
Herzklappen waren bisher auf den Ersatz der Hauptschlagaderklappe der Aorta und der Pulmonalklappe
begrenzt. Der Klappenersatz mittels Katheter kommt vorrangig zum Einsatz, wenn bei Patienten aufgrund
schwerer Nebenerkrankungen der Einsatz einer Herz-Lungenmaschine nicht vertretbar ist. Üblicherweise
werden in der Herzchirurgie defekte Herzklappen durch chirurgische Eingriffe ersetzt oder rekonstruiert, bei
denen der Patient mit einer Herz-Lungenmaschine versorgt wird und der Brustkorb ganz oder zu einem Teil
geöffnet wird. Seit sieben Jahren können in bestimmten Situationen neue Aortenklappen mittels eines minimalinvasiven Katheterverfahrens (TAVI) eingesetzt werden. Mehr als 750 Hochrisikopatienten wurden am
Campus Kiel erfolgreich versorgt. Im Gegensatz zur Aortenklappe ist die Versorgung der Mitralklappe durch
einen Klappenstent deutlich komplexer: „Die große Herausforderung bei der Entwicklung des neuen Katheterverfahrens war die Tatsache, dass die Mitralklappe sehr beweglich ist und sich zwischen zwei Herzkammern befindet“, erklärt Lutter, der den Forschungslehrstuhl für Experimentelle Herzchirurgie und Klappenersatz leitet. (PM/RED)
Foto: UKSH
D
ie Möglichkeiten der endovaskulären Therapie haben die Behandlung der pAVK seit ihrer Erfindung 1964 durch Dotter und besonders durch ihre spätere Modifikation durch Grüntzig (Ballonkatheter, 1974) revolutioniert.
Inzwischen wurden auch medikamentenbeschichtete Ballons – wie in der Kardiologie – und extrem bruchresistente
Stents entwickelt, die diese Eingriffe immer sicherer machen.
Mittlerweile hat die endovaskuläre
Therapie die Gefäßchirurgie als „first
choice treatment“ abgelöst. Während
die Eingriffe im Bereich der Aorta und
der Beckengefäße so gute Langzeitergebnisse aufweisen, dass ihr Einsatz den Patienten primär empfohlen werden kann,
waren die Interventionen im Oberschenkelbereich immer noch durch eine
relativ hohe Reverschlussrate belastet.
Da über 50 Prozent der Patienten eine
Überlebenserwartung von mehr als zehn
Jahren haben, konnte man davon ausgehen, dass viele dieser Patienten den Reverschluss mit allen seinen Komplikationen, auch dem drohenden Beinverlust,
noch erleben würden. Das war auch immer ein starkes Argument für die konservative Therapie, die für die Patienten
eine ähnliche gute Langzeitprognose hat
wie invasive Eingriffe.
Im letzten Jahr sind nun mehrere
Studien vorgestellt worden, die diesen
Ansatz möglicherweise erschüttern und
auch für Patienten mit Veränderungen
der Oberschenkelarterien Eingriffe mit
adäquater Langzeitprognose erwarten
lassen.
Dabei war die Entwicklung von beschichteten Ballons und Stents von besonderer Bedeutung. Die IN.PACT SFAStudie (Drug Coated Ballon, DCB) zeigte eine primäre Zwei-Jahres-Offenheitsrate der Oberschenkelarterie von
78,9 Prozent, weniger als zehn Prozent
der Patienten benötigten eine Revaskularisierung der Zielläsion.
Ähnliche Ergebnisse wurden auch
für den medikamentenbeschichteten
Zilver® PTX® Stent berichtet. Die primäre Ein-Jahres-Offenheitsrate lag für
mittlere Läsionslängen (7,4 - 12,4 cm)
bei 91,0 Prozent und bei 81,0 Prozent für
A R Z T & R E C H T // 3 3
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
SYMPOSION
Der Arzt hat
Rechte, nicht
nur Pflichten!
Jahrestreffen von Juristen und Ärzten: Berliner
Symposion zu den Rechten des Arztes.
D
er Ausrufesatz in der Überschrift
benennt heutzutage keine platte Selbstverständlichkeit, sondern ist verkürzt die Botschaft des
zweitägigen 45. Symposions der
Kaiserin-Friedrich-Stiftung für
das ärztliche Fortbildungswesen
(KFS) für Juristen und Ärzte in Berlin
mit dem Thema „Die Rechte des Arztes
in Klinik und Praxis“. Das Thema wurde
wie stets aus den Vorschlägen der Teilnehmer des Vorjahres ausgewählt: speziell deswegen, so die KFS-Geschäftsführerin Dr. Gisela Albrecht, weil die Arztrechte zunehmend eingeschränkt und
die Patientenrechte zunehmend in den
Vordergrund gerückt würden: „Die Ärzterechte sind ein vernachlässigtes Thema
geworden.“ Zwar sei das ärztliche Zentralrecht der Therapiefreiheit „theoretisch noch gegeben“, aber praktisch nicht
nur durch viele Vorschriften, auch durch
Leitlinien sowie ökonomische Zwänge
erheblich eingeengt, sagte ihr Stellvertreter Prof. Hans-Peter Vogel.
In zahlreichen Fachreferaten von
medizinischer und juristischer Seite
(knapp die Hälfte der über 150 Teilnehmer waren Mediziner) wurde dieser Befund analysiert und auch modifiziert.
Bereits die ersten Hauptreferate legten den Ton mehr auf „vernachlässigtes
Thema in der Wahrnehmung von Ärzten“.
So wies Prof. Walter Schaffartzig (Berlin)
für die Bundesärztekammer darauf hin,
dass die Therapiefreiheit trotz aller Einschränkungen immer noch grundsätzlich
sehr weit sei. Von juristischer Seite führte Prof. Jochen Taupitz (Mannheim) aus,
der Eindruck eines Übergewichts von Patientenrechten bestehe zu Recht. Aber der
Gesetzgeber habe einen Ausgleich schaffen wollen für das traditionelle Ungleichgewicht im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Außerdem – so im Patientenrechtegesetz (vgl. § 630a BGB) – dem besonderen
Schutzbedürfnis der Patienten ähnlich
wie dem der Käufer oder Mieter in anderen Vertragsverhältnissen.
Im Programmteil „Arzt und Patient“ sah Prof. Hans-Friedrich Kienzle
(Köln) die Ärzterechte ebenfalls eher in
der Wahrnehmung vernachlässigt. Der
Arzt habe zwar viele Pflichten, aber auch
zahlreiche Rechte, auch wenn dies nicht
immer bekannt sei. So habe er das Recht,
medizinisch nicht indizierte Patientenwünsche abzulehnen, er „müsse nicht
jede Patientenbegehrlichkeit bedienen“.
In Zweifelsfällen habe er auch das Recht,
von sich aus ein Gutachten zu erstellen.
Für ihn sei aber sicher: „Die meisten
Ärzte haben ihren Beruf nicht gewählt,
weil sie dadurch mehr Rechte als andere
haben, sondern aus einer anderen Motivation.“
Es fiel auf, dass das folgende wichtige juristische Referat von Rechtsanwalt Prof. Martin Stellpflug (Berlin) im
Grunde mit den Statements der Mediziner weitestgehend harmonierte: keine
Selbstverständlichkeit, denn Ärzte verstehen ihre Rechte, etwa auf Therapie­
freiheit, naturgemäß möglichst weit, Juristen mit Blick auf sachgerechte Einschränkungen eher eng. Als Grundlage
für das zu schützende Innenverhältnis
zwischen Behandler und Patient bezeichnete er das ärztliche (bzw. psychotherapeutische) Berufsgeheimnis. Die
Schweigepflicht sei deshalb zugleich ein
Recht zur Verschwiegenheit mit entlastender Wirkung für den Geheimnisträger. Es schütze ihn vor äußeren Zumutungen Dritter, die in der Regel mit den
eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten kollidierten. Andererseits habe der Arzt auch Offenbarungsrechte, wenn andere Rechtsgüter
wie das Kindeswohl im Falle von Kindesmisshandlungen dies erforderten
(jetzt Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Das Recht auf
Therapiefreiheit diene der Individualität
des Behandlungsgeschehens und dem
medizinischen Fortschritt und sei daher
„denkbar weit und finde erst seine Grenze in der Sittenwidrigkeit“.
Info
Die Kaiserin Friedrich-Stiftung wurde
1903 auf Initiative von
Ernst von Bergmann,
Robert Kutner und
Friedrich Althoff in
Berlin gegründet und
zur Trägerin des Kaiserin Friedrich-Hauses bestimmt, das zwischen 1904 und 1906
aus privaten Spenden
errichtet wurde.
Als gemeinnützige Einrichtung hat
sie sich bis Ende des
Zweiten Weltkrieges
der Pflege und Fortentwicklung ärztlicher Fortbildung gewidmet. Nach 1945
ruhte die Stiftungstätigkeit bis 1972, als sie
auf Initiative von Wilhelm Heim in WestBerlin reaktiviert
wurde. Nach der Wiedervereinigung wurde
die Stiftung wieder in
ihre alten Rechte eingesetzt und konnte im
Herbst 1992 in ihren
im Regierungsviertel
in Nähe zur Charité
gelegenen Stammsitz
– das Kaiserin Friedrich-Haus – zurückkehren.
Umgekehrt habe der Arzt auch das
Recht, nicht zu therapieren, sagte anschließend der RA und Arzt Prof. Peter Gajzik, wenn er sich auf gute Gründe
berufen könne wie Eigenschutz (bei gefährlichen oder gewalttätigen Patienten),
besondere Infektionsgefahr oder auch
eindeutige Überlastung.
Rechte des Arztes in speziellen Bereichen ergänzten die generelle Analyse. Gegenüber dem Arbeitgeber, z. B. der
Klinikleitung, haben Ärzte trotz Weisungsgebundenheit auch Rechte auf
Meinungs- und Weisungsfreiheit (RA
Hans-Jörg Kreyes, Leipzig), auf angemessene Arbeitsbedingungen und auf
Fort- und Weiterbildung (Rudolf Henke,
mb, Dr. Christoph Jansen (Düsseldorf)
und im Wettbewerbsrecht (Dr. Christian
Reuther, Berlin).
Selbstverständlich haben Ärzte
auch Rechte gegenüber Behörden, wie
Dr. Rudolf Ratzel aus München feststellte, und gegenüber ihren Standesorganisationen Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung (KV), wie
der frühere Justiziar der Ärztekammer
Hamburg, Dr. Horst Bonvie, erläuterte: Gegenüber der Kammer gibt es Abwehrrechte, z. B. gegen Maßnahmen
der Überwachung der Berufsausübung
nach dem Heilberufsgesetz, d. h. Antrag auf berufsgerichtliche Nachprüfung von Rüge, Ordnungsgeld, Abmahnung. Zweitens Berufsausübungssicherungsrechte, d. h. das Recht auf Mitwirkung der Kammer bei der Wahrnehmung der Berufsfreiheitsrechte des
Arztes. Drittens Teilhaberechte an Fortbildung und Qualitätssicherung, Versorgungswerk und Organisation der
Weiterbildung. Anders gegenüber der
KV, die in ein Kollektivvertragssystem
eingebunden ist: hier bestehen mittelbare Rechte, unmittelbar vor allem das
Recht auf Gehör und Beratung (letzteres werde oft nicht ausreichend beachtet, wie Stellpflug von „ratlosen vertragsärztlichen Mandanten“ berichtete).
Schließlich bestehen Rechte auch im
gesellschaftlichen Bereich, etwa gegenüber Bewertungsportalen oder im Patent- und Urheberrecht, denn: „Viele
Verbesserungen und Erfindungen im
medizintechnischen und pharmakologischen Bereich stammen von Ärzten bzw.
ihrem Personal“, so Rechtsanwalt Dr.
Martin Quodbach aus Köln.
Ein Ausblick von diesem 45. Symposion könnte so aussehen: Die Themafrage (Ärzterechte vernachlässigt?)
dürfte in Zukunft noch mehr Bedeutung gewinnen, weil der multi-laterale Druck auf die Ärzteschaft eher zunehmende Tendenz hat. Wieweit die gängigen Schlagworte dabei eine Rolle spielen,
mag jeder selbst bewerten: Regulierung,
De-Privilegierung, Bürokratisierung,
Egalisierung.
Horst Kreussler
3 4 // A R Z T & R E C H T
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
DER SCHLICHTUNGSFALL
Vermeidbare Komplikationen
bei der Karpaldachspaltung
– auch beim Rezidiv!
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.
Kasuistik
Bei einer 26-jährigen Patientin traten
nach Operation eines neurophysiologisch unauffälligen Karpaltunnelsyndroms rechts im Jahr 2007 ähnliche Gefühlsstörungen an ihrer rechten Hand
auf wie vor der Operation, sodass sie
sich im April 2009 erneut einem Facharzt für Chirurgie vorstellte. Bei typischer klinischer Symptomatik eines Karpaltunnelsyndroms, aber unauffälligen neurologischen Befunden nahm der
Chirurg Ende Mai 2009 eine operative
Revision mit Neurolyse des Medianusnervs im rechten Karpaltunnel vor. Unmittelbar postoperativ traten Sensibilitätsstörungen an den Fingern I bis III
der rechten Hand auf. Bei einer erneuten
operativen Revision durch einen Handchirurgen im September 2009 wurde
eine hälftige Durchtrennung des Medianusnervs rechts als Ursache der Beschwerden festgestellt und zunächst eine
Nervennaht mit tubulärer Einscheidung
vorgenommen. Bei ausbleibender Besserung musste im September 2010 eine
Interposition mit Nervus suralis-Transplantaten durchgeführt werden. Bei der
letzten Kontrolluntersuchung im Januar
2011 wurde die Funktion der Hand weiterhin als massiv eingeschränkt beurteilt
und eine stationäre Komplextherapie
vorgeschlagen.
Beanstandung der ärztlichen
Maßnahmen
Die Patientin wirft dem Chirurgen eine
fehlerhafte Durchführung der Operation im Mai 2009 vor, die zu einem Gefühlsausfall der Finger I bis III geführt
habe, der sich auch nach zwei weiteren
Eingriffen nicht gebessert habe.
Der Arzt schildert seine Behandlung
und geht davon aus, dass nicht vollständig gelöste narbige Verwachsungen und
eine bei der Spaltung des Karpaltunnels
eingetretene Verletzung des Medianusnervs ursächlich gewesen seien, die jedoch bei der Operation nicht ersichtlich
gewesen sei.
habe, dass die Schmerzen nur durch
eine Operation zu bessern seien.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Auch die Schlichtungsstelle hält die IndiGutachten
kation zu der Rezidivoperation im Mai
Der Gutachter gelangte zu der Bewer2009 für fehlerhaft. Die Begründung
tung, dass angesichts der Komplexität
dieser Beurteilung liegt im dokumender Indikationsstellung bei Vorliegen
tierten Verlauf, der inadäquaten konserpräoperativ normaler elektroneurografivativen Therapie und dem Fehlen eines
scher Leitungswerte des Medianusnervs
präoperativen elektroneurografischen
und nicht ausgeschöpfter konservatiBefundes. Es lagen völlig normale Leiver Behandlungsmaßnahmen eine Intungswerte des Medianusnervs vor, die
dikationsstellung zur Revisionsoperatieine sorgfältige Differenzialdiagnose eron nicht gesehen werden könne. Bei der
forderlich gemacht hätten, was nicht geDurchführung der Operation im Mai
schehen ist.
2009 sei weder dokumentiert, ob eine
Laut Operationsbericht wurde die
mikrochirurgische Hilfe oder Lupe VerSpaltung des Retinakulums von proxiwendung gefunden habe, noch sei eine
mal nach distal mit Unterfahren des Remikrochirurgische Vorgehensweise betinakulums mit langem Spatel ohne dischrieben, sodass nicht entsprechend
rekte Sicht auf den Medianusnerv vorgeseinerzeit geltenden Standards vorgenommen. Unter Berücksichtigung des
gangen worden sei. Sowohl die NeurosoOperationsberichts vom September 2010
nografie als auch der intraoperative Be- Nach einer operativen lag die Durchtrennungsstelle des Medifund bei der Revisionsoperation Anfang Revision mit Neuroly- anusnervs im distalen Bereich des Karse des MedianusnerSeptember 2009 seien einer iatrogenen
paltunnels an seiner Aufteilungsstelle.
ven im rechten KarNervenverletzung bei dem Eingriff im
Damit kann davon ausgegangen werden,
paltunnel traten SenMai 2009 zuzuordnen. Der Fehler sei bei sibilitätssörungen an
dass die Nervenverletzung dort aufgeausreichender Ausschöpfung aller kon- Fingern der rechten
treten ist, wo keine genügende Sicht auf
servativen Maßnahmen und sorgfälden Medianusnerv bestanden hat. Die
Hand der betroffenen
Patientin auf. Als Ur- „blinde“ Neurolyse des Medianusnervs
tiger Durchführung des Eingriffs vermeidbar gewesen. Auch bei fachgerech- sache wurde nach eiohne Gebrauch von Lupe oder Operatiner erneuten Revision
tem Operieren sei mit einer Misserfolgs- eine hälftige Durchonsmikroskop muss ebenfalls als fehlerquote von 30 bis 40 Prozent – wie sie bei trennung des Medihaft gewertet werden.
Revisionseingriffen auftreten können –
anusnerven festgeGesundheitsschaden
zu rechnen gewesen. Die Teildurchtren- stellt. Der Gutachter
nung des Medianusnervs habe mit an Si- gelangte zu der BeBei sorgfältiger Indikationsstellung hätwertung, dass eine Incherheit grenzender Wahrscheinlichte der Eingriff nicht vorgenommen werdikationsstellung zur
keit dazu geführt, dass die Erfolgsausden dürfen.
Revisionsoperation
sicht von 60 Prozent nicht habe erreicht nicht gesehen werWenn bei normalen präoperativen
werden können. Eine exakte Zuordnung den konnte. Auch sei
elektroneurografischen Leitungswersei erst ein bis drei Jahre nach Vornahme nicht nach geltenden
ten des Medianusnervs eine DekomStandards vorgegander Nerventransplantation möglich.
pressionsoperation unter dem Eindruck
gen worden. Der FehDie Patientin weist darauf hin, dass
der bestehenden Beschwerden und dem
ler sei vermeidbar gesie der Operation nur zugestimmt habe, wesen.
Wunsch der Patientin folgend trotzdem
nachdem der Chirurg ihr versichert
vorgenommen wurde, hätte eine mi-
Info
A R Z T & R E C H T // 3 5
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
ANzeige
krochirurgische Neurolyse mit Gebrauch
einer Lupe oder besser eines Operationsmikroskops vorgenommen werden
müssen. Bei sorgfältiger Präparation unter dauernder Sicht auf den Medianusnerv wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit
die hälftige Durchtrennung des Nervs
vermeidbar gewesen. Die Behandlungszeit hätte nach dem Eingriff circa drei
bis vier Wochen betragen.
Es wäre nach dem Rezidiveingriff
erfahrungsgemäß mit weiter bestehenden Sensibilitätsstörungen zu rechnen
gewesen, nicht aber mit dem weitgehenden Sensibilitätsverlust und den partiellen motorischen Ausfällen, die nach der
hälftigen Medianusdurchtrennung aufgetreten sind.
Durch das fehlerhafte Vorgehen ist
es zu folgenden zusätzlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen:
1. Notwendigkeit von zwei zusätzlichen Eingriffen zur Rekonstruktion
des Medianusnervs mit
a) Nervennaht und tubulärer Einscheidung Anfang September 2009,
b) Nerventransplantation mit Entnahme von Suralistransplantaten
am Unterschenkel Ende September
2010.
2. Verlängerung der Behandlungszeit.
3. Weitgehender Sensibilitätsverlust
der Finger I bis III rechts und bisher
nicht beeinflussbare Schmerzen in
der rechten Hand sowie
4. Greifbehinderung der rechten Hand
beim Spitzgriff.
Das gesamte Ausmaß der neurologischen Ausfälle kann erst zwei Jahre nach
erfolgter Nerventransplantation festgestellt werden.
Fazit
Zu den Kenntnissen handchirurgischer
Grundlagen gehören eine exakte Indikationsstellung und ein fachspezifisches,
atraumatisches Operieren, insbesondere
bei Rezidiveingriffen.
Dr. Michael Schönberger
Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, Skelettradiologie
Kerstin Kols, Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen der
norddeutschen Ärztekammern
KURZ NOTIERT
Rechtsanwälte können Partner werden
Partnerschaftsgesellschaften von Ärzten und Apothekern
mit Rechtsanwälten sind künftig erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein gegenteiliges Verbot
in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit eingreift und daher verfassungswidrig ist.
Die BRAO hatte Anwälten bislang nur Partnerschaften
mit Steuerberatern und -bevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüfern erlaubt. Deshalb hatte
das Amtsgericht Würzburg die Eintragung einer Gesellschaft
in das Partnerschaftsregister abgelehnt, die ein Rechtsanwalt
und eine Ärztin und Apothekerin gegründet hatten. Tätigkeit sollten Gutachten und Beratung im Bereich des Arzt- und
Apothekenrechts sein. Patienten behandeln wollte die Ärztin
nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg war dieser Entscheidung zunächst gefolgt. In dritter Instanz hatte der Bundesgerichtshof aber verfassungsrechtliche Bedenken und legte die
BRAO-Vorschrift daher dem Bundesverfassungsgericht zur
Prüfung vor, das sich den Argumenten des BGH anschloss.
Die Regelung sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar. Az.: 1 BvL 6/13. (red)
BÄK zu Cannabis-Verordnung
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine erweiterte Verordnungsfähigkeit cannabinoidhaltiger Arzneimittel zu schaffen, grundsätzlich begrüßt. Die wissenschaftliche Datenlage sei für standardisierte und in kontrollierter
Dosis einsetzbare Cannabis-Arzneien für bestimmte Anwendungsgebiete für eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausreichend, betonten
BÄK und AkdÄ in einer schriftlichen Stellungnahme zum
Referentenentwurf des BMG eines Gesetzes zur Änderung
betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Als
„nicht nachvollziehbar“ bezeichnete die BÄK aber, warum
zunächst die Voraussetzungen der Chroniker-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt sein müssen, bevor eine Erkrankung von einem Arzt mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden darf. „In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein erkrankter Patient zunächst ein Jahr lang
mit anderen verfügbaren Arzneimitteln behandelt werden
müsste, bevor ihm eine Therapie mit cannabinoidhaltigen
Arzneimitteln erstattet wird“, heißt es in der Stellungnahme.
Zugleich machte die BÄK deutlich, dass die Pläne, auch die
Kostenübernahme von getrockneten Cannabis-Blüten und
Extrakten zu ermöglichen, in der Ärzteschaft auf strikte Ablehnung stoßen. Im Gegensatz zu cannabinoidhaltigen Rezeptur- und Fertigarzneien fehle es für deren medizinischen
Einsatz an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Medizinalhanf keine genaue Dosierung der medizinisch wirksamen
Komponenten von Cannabis erlaube und zudem dessen Gebrauch als Joint mit den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden sei, so BÄK und AkdÄ in ihrer Stellungnahme. Folglich lehnen sie auch die Einrichtung einer
sogenannten Cannabis-Agentur zur Kontrolle des Anbaus
und des Handels ab. Zwar sei es richtig, die Anwendung cannabinoidhaltiger Arzneimittel weiterhin wissenschaftlich zu
begleiten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme der betroffenen Patienten an einer Begleitforschung zur Voraussetzung für eine leistungsrechtliche Regelung zu machen, sei hingegen nicht akzeptabel. (BÄK)
3 6 // F O R T B I L D U N G E N
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
Fortbildungstermine März/April 2016
AKADEMIE FÜR MEDIZINISCHE FORT- UND WEITERBILDUNG
EDMUND-CHRISTIANI-SEMINAR
MÄRZ/APRIL 2016
MÄRZ/APRIL 2016
16. MÄRZ
Seminarreihe Allgemeinmedizin – Rund um die
Schweigepflicht, 16:00 - 19:30 Uhr
AB 18. MÄRZ
Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im
Alter/Diagnoseverfahren
30. MÄRZ
Balint-Gruppe, Beginn: 16:30 Uhr
23. MÄRZ
Aktualisierung der Kenntnisse/Fachkunde im
Strahlenschutz
14. APRIL
Kindernotfälle – Kindertrainingszirkel (KiTZ) –
Kreislauf/Bewusstsein (C/D-Probleme),
17:00 - 21:00 Uhr Warteliste
AB 4. APRIL
Durchführung der Ausbildung
16. APRIL
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
nach Röntgenverordnung, 9:00 - 16:30 Uhr
AB 8. APRIL
Fachzertifikat Notfallmanagement/Grundlagen
20. APRIL
Cardio Pulmonale Reanimation HLWBasismaßnahmen, 15:00 - 18:00 Uhr
AB 8. APRIL
Fachzertifikat Impfberatung
22. APRIL
Suchtmedizinische Grundversorgung Baustein V,
Beginn: 15:00 Uhr
AB 8. APRIL
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
24. APRIL
Interaktionelle Fallarbeit (IFA-Gruppe),
Beginn: 9:30 Uhr
AB 11. APRIL
Strahlenschutzkurs für medizinisches
Assistenzpersonal
27. APRIL
Arzthaftungsrecht – Arzt und Recht, 16:00 - 18:30 Uhr
AB 15. APRIL
Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen
Praxis
29. APRIL
Einführung in die Echokardiographie,
Beginn: 9:00 Uhr
15. APRIL
Der Marcumar-Patient in der ärztlichen Praxis
29. APRIL
Akupunktur Block C, Beginn: 15:00 Uhr
AB 15. APRIL
Teamentwicklung
29. APRIL
Neue Energie für Beruf und Privatleben,
Beginn: 15:00 Uhr
AB 15. APRIL
Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen,
10:00 - 16:00 Uhr
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
(AEVO)
16. APRIL
Medizinische Dokumentation/Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
20. APRIL
Rechtliche Grundlagen und demografische
Entwicklung
20. APRIL
Welche Arzneimittel sind Kassenleistung?
AB 22. APRIL
Professionell kommunizieren und motivieren
27. APRIL
Aktualisierung der Kenntnisse/Fachkunde im
Strahlenschutz
30. APRIL
Neue Energie für Beruf und Privatleben
Sie arbeiten mit vollem Engagement und Energieeinsatz? Der hohe Anspruch, permanenter Zeit-, Erfolgs- und Kostendruck und die vielen
Zeitfresser lassen Ihre ärztliche Aktivität immer häufiger zum Stress werden? Sie merken, wie die „Energievampire“ Ihres Arbeitsalltages (spürbar oft auch im Privatleben) die so wichtige Leistungskraft aussaugen und
wie zunehmend mehr Aufwand notwendig wird, um Ihre Ideale zu verwirklichen und Ihre Lebensziele zu erreichen? Ihr Humor, Ihre Spontaneität und Kreativität befinden sich vielleicht bereits unmerklich auf dem
Rückzug? Als für Ihre Praxis oder Klinik, für sich selbst und für Ihre Familie verantwortlicher Mensch können Sie es sich nicht leisten, eine solche Entwicklung über einen längeren Zeitraum hinweg zu dulden! Steuern Sie jetzt dagegen! Nutzen Sie erfolgreich erprobte Wege, Belastungen
zu reduzieren, Kraft zu tanken, Ziele anzustreben und erneut Zufriedenheit zurückzugewinnen. Erwerben Sie wieder ein gesundes Energiemanagement für sich und Ihr Berufs- und Privatleben. Bequeme Kleidung
wäre angemessen.
Termin: 29. - 30. April 2016
Gebühr: 192 Euro
Information: Susanne Müller (04551 803 762)
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
„Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung,
Esmarchstraße 4, 23795 Bad Segeberg, Leiterin: Helga Pecnik,
Telefon 04551 803 761, [email protected]
„Edmund-Christiani-Seminar, Berufsbildungsstätte der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Esmarchstraße 2, 23795 Bad Segeberg,
Ansprechpartnerinnen: Gabriele Steens Telefon 04551 803 704 und
Susanne Korbs Telefon 04551 803 705, sowie Marlies Petrick
Telefon 04551 803 703 und Rabea Brunke Telefon 04551 803 706,
[email protected]
F O R T B I L D U N G E N // 3 7
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
Fortbildung auf Sylt
FORTBILDUNGSTERMINE AUS DEM NORDEN
MÄRZ/APRIL/MAI 2016
16. MÄRZ
Soziales Kompetenztraining
Trainerseminar
9 Punkte
imland Klinik Rendsburg,
Psychiatrie und Psychosomatik,
Fax 04331 200 8010,
[email protected]
16. MÄRZ
Sozialrecht für
Psychotherapeuten
Punkte beantragt
Der Arbeitskreis für
Psychosomatik &
Psychotherapie Flensburg e.V.,
Telefon 04634 1490,
[email protected]
Balintgruppe
1. UND 3.
MITTWOCH IM 3 Punkte pro Sitzung
APRIL
Integrative Verhaltenstherapie
2. APRIL
9. APRIL
bei Cluster-C Störungen
12 Punkte
Psychoedukative Ansätze in der
Gruppentherapie
10 Punkte
Praxis für Psychotherapie, Kiel,
Dr. Annette Meyer-Alber,
Telefon 0172 441 1579
IFT-Nord, Kiel,
Telefon 0431 570 2933,
[email protected]
8./9. APRIL
„Arztberuf als Lebensaufgabe“
Seminar zu Berufs- und
Lebenserfahrungen als Arzt
oder Ärztin
10 Punkte
Ev. Bildungszentrum
Bad Bederkesa –
Heimvolkshochschule, Bad
Bederkesa,
Telefon 04745 94 950,
[email protected]
8./9. APRIL
5. Lübecker Workshop
Osteosynthese und
Handchirurgie
17 Punkte beantragt
Infnite Science GmbH,
Telefon 0451 6130 3094,
[email protected]
13. APRIL
D-Arzt-Fortbildung
Kindertraumatologie
4 Punkte
UKSK, Lübeck, BG-Sekretariat
der Klinik für Kinderchirurgie,
Telefon 0451 500 4975,
[email protected]
13. APRIL
Von Frankenstein bis Hannibal AHG Klinik Lübeck,
Lecter: Filmcharaktere und ihre Telefon 0451 58 940,
psychischen Störungen
[email protected]
2 Punkte
13. APRIL
Innovation und aktuelle
Trends in der Behandlung von
Psychosen
15./16. APRIL Grundlagenkurs für Prüfer für
klinische Prüfungen nach dem
MPG
Punkte beantragt
Heinrich Sengelmann
Krankenhaus, Bargfeld-Stegen,
Telefon 0453 550 5313,
[email protected]
Berufsgenossenschaftliches
Krankenhaus, Hamburg,
Telefon 040 730 60,
[email protected]
16. APRIL
6. Jahrestagung Ped Endo Nord
Hormonstörungen bei Kindern
und Jugendlichen
Punkte beantragt
UKSH, Kiel, Hormonzentrum
Nord, Klinik für Allgemeine
Pädiatrie,
Telefon 0431 597 3840,
[email protected]
16. APRIL
IRRT, eine
traumatherapeutische Technik
2 Punkte
Curtius Klinik, Bad MalenteGremsmühlen,
[email protected]
27. APRIL
Rückenschmerzen:
Was hilft wirklich?
2 Punkte
Fachklinik Aukrug, Aukrug,
Fax 04873 9097 2473,
[email protected]
21. - 23. APRIL
16. - 18. JUNI
WEITERE
TERMINE
29. APRIL BIS
1. MAI
Ärztliche Führung 2016
Ein praxisorientiertes
Intensivprogramm
80 Punkte
Ärztekammer Berlin, Berlin,
Telefon 030 40806 1205,
[email protected]
Fachspezifisches
Asthmatrainerseminar
20 Punkte
Fachklinik Sylt, Westerland,
Telefon 04651 852 351,
[email protected]
Weitere Informationen bei den Veranstaltern. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zum Jahrestreffen des Qualitätsnetzes Nord (QNN) in Westerland auf Sylt trafen sich in diesem Jahr 40 Ärzte und 40
Praxismitarbeiter aus ganz Deutschland, um sich in Workshops über Themen wie Mykologie, Qualitätsmanagement,
Hygiene oder Notfallmanagement zu informieren. Das QNN
ist ein Zusammenschluss von 283 allergologischen und dermatologischen Praxen. Gegründet wurde das QNN 1998 von
Dr. Norbert Buhles, der seit 1991 den Fachbereich Dermatologie und Allergologie in der Asklepios Nordseeklinik leitet.
(PM/Red)
Arzthaftungsrecht
Sie erhalten ein Schreiben von der Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen oder dem Rechtsanwalt Ihres Patienten. Ihnen wird vorgeworfen, dass die Behandlung Ihres Patienten fehlerhaft durchgeführt und der Patient unzureichend aufgeklärt worden sei. Es werden Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. So beginnt regelmäßig einer von rund 40.000 jährlichen Arzthaftpflichtfällen, die es notwendig machen, dass sich Ärztinnen und
Ärzte auch mit den Grundlagen des Arzthaftungsrechts beschäftigen und sich auf diesem Gebiet fortbilden. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt anhand einer fiktiven Fallkonstellation das gesamte ärztliche Haftpflichtrecht, und zwar zivilrechtlich unter Berücksichtigung des neuen Patientenrechtegesetzes sowie der bisherigen Arzthaftungsrechtsprechung und schließlich auch die strafrechtlichen Grundlagen.
Die Teilnehmer erhalten wichtige Hinweise zur frühzeitigen
Streitschlichtung und Haftungsvermeidung. Aus dem Inhalt:
Behandlungsvertrag, Einwilligung, Aufklärung – Dokumentation – Schweigepflicht – Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen – Fallstricke der täglichen Praxis, Empfehlungen zu ihrer Vermeidung – Arbeitsweisen von Patientenanwalt, Schlichtungsstelle und Gutachter. Jeder Teilnehmer erhält eine umfangreiche Arbeitsunterlage mit Checkliste und
Musterschreiben.
Termin: 27. April 2016
Gebühr: gebührenfrei
Information: Petra Petersen (04551 803 761)
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Inhouse-Seminare
Wir kommen zu Ihnen: Das ECS bietet auch praxisinterne
Trainings vor Ort an. So können die Referenten und Trainer
individuell auf die Bedürfnisse Ihres Teams eingehen.
Themen für individuelle Inhouse-Seminare könnten z. B. sein:
 Kommunikation am Empfang
Notfallseminare
 Teamseminar – Von einer Gruppe zum Top Team
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Medizinische Fachberufe und Edmund-Christiani-Seminar
Fachzertifikat Impfberatung
Das Fachzertifikat „Impfberatung“ befähigt Sie, eigenständig
Impfausweise auszuwerten, auf verschiedenste Impffragen aus
den Bereichen der Standard-, Indikations- und Reiseimpfberatung kompetent Auskunft zu geben und Ihre/n Ärztin/Arzt
zu entlasten. Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen des Impfens kennen. Ihr Qualitätsmanagement in der Praxis wird verbessert.
Termin: 8. - 10. April und 22. - 24. April 2016
Weitere Informationen finden Sie unter www.aeksh.de im Bereich „Seminare“ unter „Themenübersicht“.
Medizinische Fachberufe und Edmund-Christiani-Seminar
3 8 // F O R T B I L D U N G E N
U
nter dem Titel „Neue Seuchen –
alte Erkenntnisse“ und dem Untertitel „Ein Rückblick auf den
Nobelpreisträger Robert Koch“
ging die Wintersemester-Seminarreihe „Grundfragen der Ethik
der Medizin“ im UKE zu Ende, die
Teilnehmer und Referenten über Hamburg hinaus anzieht. Initiator Prof. Winfried Kahlke hatte für das durch die Zikavirus-Schlagzeilen besonders aktuelle Thema den Düsseldorfer Tropenund Augenmediziner Prof. em. Johannes Grüntzig gewonnen. Grüntzig ist der
Autor der großen Robert Koch-Biografie
„R. K. – Seuchenjäger und Nobelpreisträger“, 2010.
Die Botschaft seines Referats lautete
etwa: Krankheitserreger sind nicht einfach „Feinde“, die es quasi militärisch zu
bekämpfen und auszurotten gilt. Vielmehr haben Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten ihre Funktion in der Natur und
nicht nur negative Seiten. (Die Balance
von Organismus und Bakterien nach
dem „Metaorganismus-Konzept“ ist übrigens Forschungsgegenstand des neuen Kieler Sonderforschungsbereichs 1182
mit Sprecher Prof. Thomas Bosch.) Darum gelte es bei jeder Seuche, das jeweilige Muster zu erkennen, um adäquat vorgehen zu können, also neben der Therapie auch mit spezieller Prävention durch
Vorsichtsmaßnahmen und Impfung
oder durch allgemeine Hygienemaßnahmen im sozioökonomischen Kontext, wie einst durch Aufbau einer ausreichenden Wasser- und Abwasserversorgung in Hamburger Armenvierteln
nach der katastrophalen Choleraepidemie 1892.
In seinem medizingeschichtlichen
Rückblick nannte Grüntzig als eine der
ältesten bekannten Präventionsmaßnahmen die Isolierung Infizierter (Quarantäne, wörtlich für 40 Tage). Bereits
Thukydides habe so im 5. Jahrhundert
vor Chr. über den Ausbruch der Pest in
Athen berichtet. Auch später im Mittelalter sei die Isolierung der Erkrankten eine mehr oder weniger wirksame
Schutzmaßnahme gewesen. Eine andere Barriere gegen das Eindringen von
Pest-, Cholera- und anderen Erregern
habe kaum Wirkung gezeigt: der „Sanitärkordon“, identisch mit der militärischen Außengrenze des Habsburger österreichisch-ungarischen Reiches bis
etwa 1881.
Kurz zuvor, 1876, gelang dem wohl
bedeutendsten deutschen Infektiologen, Robert Koch, seine erste Entdeckung, die Erklärung der Milzbrandinfektion bei Tieren und Menschen. Nach
Berlin in das neue Reichsgesundheitsamt berufen, entdeckte Koch den Tuberkulose-Bazillus – eine wissenschaftliche Sensation. Es folgten zahlreiche Reisen in Seuchengebiete. So konnte er die
italienische Insel Brioni malariafrei ma-
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
SEMINARREIHE
Neue Seuchen –
alte Erkenntnisse
Trotz umfangreicher Erfahrungen mit Seuchen
sind die Lern­effekte über einen angemessenen Umgang vergleichbar gering.
chen und in Neu-Guinea und Afrika gegen die Schlafkrankheit vorgehen. Dazu
probierte er im Off-Label-Use das Syphilis-Medikament Atoxyl aus und nahm
dabei notgedrungen (und später umstritten) gravierende Nebenwirkungen
in Kauf. Später entwickelte einer seiner
Schüler (F. K. Kleine) die Substanz weiter zu „Bayer 205“ bzw. „Germanin“, das
unzählige Menschen retten konnte. Bereits 1905 hatte Robert Koch den Nobelpreis erhalten.
Auch der Medizin-Nobelpreis im
Jahre besteht das Rovorigen Jahr (2015) ist unter anderem an
bert Koch-Institut
(RKI) in Berlin in die- einen Infektiologen (Satoshi Omura) gesem Jahr. Das RKI hat gangen. Dieser habe die Infektion durch
nach eigener DarstelFadenwürmer erklärt, die in tropischen
lung die Ge­sund­heit
Gebieten zur Flussblindheit führt. Auch
der Be­völ­ke­rung im
der Referent war, wie er sagte, mit dem
Blick und ist eine der
äl­tes­ten Ein­rich­tun­
Fokus auf Augenerkrankungen oft in afgen dieser Art welt­
rikanischen und anderen tropischen Inweit. Grund­la­ge seifektionsgebieten unterwegs. Kritische
ner Ar­beit ist die For­
Nachuntersuchungen der WHO-Zahschung. Da­durch ist
len zu Loa-Loa in Kamerun hätten ihm
das RKI in der La­ge,
Ge­sund­heits­ri­si­ken
allerdings gezeigt, dass nicht einfach bever­läss­lich ein­ord­nen stimmte Infektionen und bestimmte
zu kön­nen und Emp­
Manifestationen am Auge kausal verfeh­lun­gen zur Ver­bes­
knüpft werden könnten. Dennoch sei für
se­rung der Ge­sund­
den Arzt vor Ort die unmittelbare Hilfe
heit der Be­völ­ke­rung
zu er­ar­bei­ten. Das In­ auch experimenteller Art unabweissti­tut wur­de nach sei­ bar. So geschehen auch durch den deutner Grün­dung 1891
schen Arzt Vincent Zigas, der im frühebis 1904 von Roren deutschen Schutzgebiet Neu-Guibert Koch selbst ge­
lei­tet – dem Arzt und nea die neue Kuru-Seuche („der laFor­scher, der als ers­
chende Tod“) bekämpfte, ohne jedoch
ter am Bei­spiel Milz­
den Erreger identifizieren zu können.
brand den Zu­sam­
men­hang zwi­schen ei- Ein Zusammenhang mit Kannibalismus bei Verstorbenen wurde vermutet.
nem In­fek­ti­ons­er­re­
ger und einer Krank­
Sein amerikanischer Mitstreiter Daniel
heit he­raus­fand,
C. Gajdusek erhielt 1976 den Nobelpreis.
spä­ter den Er­re­ger
Schon damals seien, so Grüntzig, Zuder Tu­ber­ku­lo­se ent­
deck­te und dafür den sammenhänge mit neurologischen EiMedizinnobel­preis er- weißdefekten (Prionen) bei M. Parkinhielt.
son, M. Alzheimer oder der CreutzfeldJakob-Krankheit diskutiert worden.
125
Auffällig sei aber nicht erst in jüngster Zeit, dass auch ohne Kenntnis der erforderlichen Daten Warnungen vor Seuchen sehr früh verbreitet würden. Auch
die WHO sei in die Reihe sich profilierender Institutionen einzureihen, denke man an den Ausbruch der Schweine­
grippe in Mexiko vor einigen Jahren, als
keineswegs die definierte Zahl von Opfern gegeben war. (Kritiker vermuteten
damals eine Beeinflussung der WHO
durch die Pharmaindustrie, die Milliardengewinne durch Impfstoffe realisieren konnte.)
Auch die 2014 in einigen hygienisch
besonders ungünstig situierten afrikanischen Ländern ausgebrochene Ebola-Erkrankung sei nicht zeitgerecht zur
globalen Pandemie hochstilisiert worden, gab der Vortragende zu bedenken. Wer vor Ort war, habe gesehen,
dass Hilfsmaßnahmen von Teilen der
Bevölkerung erheblich behindert wurden, die Desinfektion von Wasserstellen z. B. durch Panikmache: „Ausländische Agenten wollten unsere Brunnen
vergiften.“ Erkrankte wurden von Verwandten aus Quarantänestationen „befreit“, weil Gerüchte über Organhandel um sich griffen. In der Folge gab es
viel weniger Ebola-Patienten als angenommen, sodass etwa ein komplettes
Bundeswehr-Lazarett samt Airbus keinen Patienten bekam und unter großem Aufwand zurückgezogen werden
musste.
Ob all diese Erfahrungen mit alten
und jüngeren Seuchen wirklich zu einem Lerneffekt führen, ließ der Referent offen. Er schien mit Blick auf die
aktuelle Zikavirus-Katastrophisierung
jedenfalls nach den bisher vorliegenden
Daten eher von einer medialen als realen globalen Epidemie auszugehen.
Horst Kreussler
M I T T E I L U N G E N D E R Ä R Z T E K A M M E R // 3 9
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
ANERKENNUNGEN NACH
WEITERBILDUNGSORDNUNG
Im IV. Quartal 2015 wurden von der Ärztekammer SchleswigHolstein aufgrund erfüllter Voraussetzungen folgende
Anerkennungen nach Weiterbildungsordnung ausgesprochen.
FACHARZTKOMPETENZEN
Anna Krasowska, Bad Segeberg
Dr. Jana Köbcke, Kiel
Allgemeinchirurgie
Dr. Martin Massmann, Neustadt/
Dr. Hendrik Gunnar Freund, Schwerin Holst.
Dr. Frauke Sigrid Scheele, Harrislee
Allgemeinmedizin
Lars Dominik Schmidt, Hamburg
Dr. Nicole Myong-Sa Breckheimer,
Dr. Sabine Schütz, Lübeck
Kiel
Dr. Jakob Slemeyer, Palingen/Meckl.
Dr. Evelyn Böse, Ahrensburg
Dr. Hanna Wedderkopp, Schierensee
Jan Christian Bücher, Henstedt
Wiebke Franck, Schleswig
Innere Medizin und Endokrinologie
Pascal Gasirabo, Tangstedt
und Diabetologie
Dr. Susanne Herbowski, Lübeck
Dr. Aja Katharina Marxsen, Lübeck
Dr. Robert Otto Kalow, Lübeck
Innere Medizin und
Dr. Maren Christina Kirchdörfer,
Hämatologie und Onkologie
Flensburg
Dr. Marlitt Horn, Großhansdorf
Stefanie Liffler, Fehmarn, OT Burg
Antje Annabel Mollenhauer, Borgsum Kinder- und Jugendmedizin
Jan Hinnerk Hansen, Kiel
Dr. Hamid Nawai, Glücksburg
Dr. Peggy Oeynhausen-Petsch, Lübeck Frauke Hillmer-Rudloff, Weddelbrook
Patricia Lengua Hinojosa, Hamburg
Dr. Stefanie Perner, Blumenthal
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Dr. Christina Quellmann, Haselau
und -psychotherapie
Dr. Maren Schmidt, Groß Rönnau
Dr. Adam Andreas Geremek, Kiel
Wiebke Schuldt, Rickert
Kerstin Strang, Lübeck
Neurochirurgie
Silke Will, Pansdorf
dr. Julia Oberhoffer, Flensburg
Anästhesiologie
Neurologie
Dr. Vera Felicitas Cloosters, Kiel
Dr. Johannes Konrad Meyne, Kiel
Dr. Timo Alexander Iden, Kiel
Dr. Dennis Naleschinski, Wisch
Dr. Andrea Kuppe, Neumünster
Tilo Heinz Sauer, Kiel
Moritz Tilmann Claudius Lutterkord, Dr. Anne Sarah Stoltz, Lübeck
Groß Sarau
Orthopädie und Unfallchirurgie
Fredrick Paul Muluve, Lübeck
Hüseyin Isik, Rendsburg
Dr. Lasse Pieper, Flensburg
Dr. Lena Leschhorn, Kiel
Dr. Britta Raitschew, Felm
Felix Renhof, Kiel
Arbeitsmedizin
Pathologie
Dr. Angela Bubser, Altenholz
Dr. Christiane Stuhlmann-Laeisz, Kiel
Augenheilkunde
Daniela Luedtke, Tüttendorf - OT
Blickstedt
Dr. Mareike Pepping, Lüneburg
Julia Ingeborg Speck, Rendsburg
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Imke Adam, Sievershütten
Neslihan Avanas, Hamburg
Inken Lembke, Borgstedt
Olga Ronge, Wardersee-Rohlstorf
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Evgenia Galli-Novak, Graz
Dr. Luisa Maria Trog, Lübeck
Dr. Ulrike Wehkamp, Kiel
Innere Medizin
Dr. Mahmoud Attarbashi, Lübeck
Dr. Karin Baumann, Lübeck
Dr. Philipp Bergmann, Kiel
Kristina Erdmann, Barkelsby
Dr. Andreas Christian Glück, Husum
Tip Doktoru/Univ.Istanbul Mehmet
Kirkgöz, Hamburg
Jan Christian Klinkenstein,
Harmsdorf
Physikalische und
Rehabilitative Medizin
Galina Mendelsson, Techau
Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. univ. Barbara Ilievski, Hamburg
Marten Spilok, Willenscharen
Tanja Szislo, Lübeck
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Dr. Elmar Battenberg, Lübeck
Radiologie
Dr. Christoph Alexander Kopetsch,
Kiel
Christopher Wilhelm Lüdtke, Tating
Dr. Ilka Senkpiehl, Kiel
Thoraxchirurgie
Prof. Dr. Thomas Becker, Kiel
Dr. Manuel David Horn,
Großhansdorf
Visceralchirurgie
Julia Mügge, Flensburg
Öffentliches Gesundheitswesen
Dr. Ralf Cummerow, Lübeck
SCHWERPUNKTKOMPETENZEN
SP Angiologie
Ansgar Johannes Wilhelm Leidinger,
Lübeck
SP Gastroenterologie
Manuela Anige, Hamburg
Dr. Philipp Herminghaus, Stockelsdorf
Süleyman Karabag, Pinneberg
SP Hämatologie und
Internistische Onkologie
Nils Dümmer, Wesseln
SP Kardiologie
Andreas Beyer, Weddingstedt
Dr. Niels Risse, Kronshagen
SP Kinder-Hämatologie
und -Onkologie
Dr. Denis Martin Schewe,
Westerrönfeld
SP Neuroradiologie
Dr. Alexander Neumann, Lübeck
SP Pneumologie
Dr. Lorenz Balke, Gettorf
Dr. Claudia Bierwolf, Lübeck
Dr. Stephan Arnold Braune, Münster
SP Rheumatologie
Dr. Jan Phillip Bremer, Hamburg
SP Spezielle Geburtshilfe
und Perinatalmedizin
PD Dr. Ibrahim Alkatout, Altenholz
Dr. Moritz Christian Thomas Kanzow,
Kiel
ZUSATZWEITERBILDUNGEN
Akupunktur
Dr. Lydia Piepenbrink, Schwedeneck
Dr. Andrea Schneider, Plön
Dr. Corinna Ufer, Kronshagen
Allergologie
Eva-Maria Ebner, Oldenburg
Janusz Peter Ingwersen, Kiel
Balneologie und Medizinsche
Klimatologie
Dr. Johannes Gerber, Fehmarn
Janet Rossmann, Wyk/Föhr
Diabetologie
Constanze Ruth Hanni-Dora Johanna
Brandenburg, Heide
Dr. Andreas Nolte, Heikendorf
Geriatrie
Aiden James Healy, Groß Grönau
Homöopathie
Dr. Frauke Bantin, Niebüll
Infektiologie
Dr. Christiane Sause, Heide
Intensivmedizin
Dr. Nicole Breitenfeldt, Lübeck
Dr. Klaus Brunswig, Lübeck
Kinder-Endokrinologie
und -Diabetologie
Dr. Maik Welzel, Dänischenhagen
Manuelle Medizin/Chirotherapie
Hassan Ghadimpoor, Hamburg
Dr. Christian Horn, Stockelsdorf
Dr. Ella Lioznova, Holm
Dr. André Plümer, Heist
Naturheilverfahren
Dr. Sabine Hohn, Kronshagen
Claudia Schröder, Lübeck
Notfallmedizin
Lennart Bartolitius, Neumünster
Dr. Greta Bergmann, Bad Oldesloe
Dr. Tobias Drews, Süderbrarup
Dr. André Feldmann, Hamburg
Ninja Joo Junk, Flensburg
Kristin Leonhard, Hamburg
Klaas Peymann, Hamburg
Dr. Björn Riedel, Lübeck
Marc Voßkämper, Brunsbüttel
Orthopädische Rheumatologie
Priv.-Doz. Dr. med. habil Sebastian
Seitz, Arnsberg
Palliativmedizin
Dr. Modar Al-Jundi, Kiel
Dr. Vivien Buske, Kiel
Dr. Regina Böhme, Lübeck
Barbara Dalmer, Husum
Dr. Michael Glaubitz, Husum
Roman Gorfunkel, Wesselburen
Dr. Kai Kobarg, Kiel
Phlebologie
Dr. Michael Wobben, Büdelsdorf
Proktologie
Kristina Ullrich, Hamburg
Sozialmedizin
Dr. Christian Dix, Kiel
Dr. Anja Spies, Kiel
Spezielle Schmerztherapie
Frauke Petersen, Itzehoe
Sportmedizin
Dr. Christine Keussen, Kiel
Mark Weinhonig, Niebüll
Suchtmedizinische
Grundversorgung
Dr. Juliane-Cosima Meyer-Küpers,
Kropp
Dr. Britta Zybura, Rendsburg
Die Liste ist nicht vollständig. Sie
enthält nur die Namen derjenigen
Ärztinnen und Ärzte, die sich mit der
Veröffentlichung einverstanden erklärt
haben.
4 0 // M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
Veröffentlichung gemäß § 16 b Abs. 4
Ärzte-ZV der Feststellungen des
Landesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen in Schleswig-Holstein
D
er Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am
26.01.2016 entsprechend § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie (Bpl-Rl) die Versorgungsgrade in den einzelnen Planungsbereichen überprüft und in nachfolgenden Planungsbereichen für die angegebenen Fachgruppen die Zulassungssperren aufgehoben,
wobei der Beschluss mit den Auflagen versehen ist, dass
1. Zulassungen oder Anstellungen nur im aufgeführten Umfang erfolgen dürfen,
2. die rechtsverbindlichen Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 02.05.2016 beim Zulassungsausschuss für Ärzte
in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg, einzureichen sind.
a) In diesen Planungsbereichen erfolgten teilweise Öffnungen
wegen der Anwendung des in § 9 BPl-Rl erläuterten Demografiefaktors. Nach Absatz 8 dieser Vorschrift soll der Zulassungsausschuss in geeigneten Fällen darauf hinwirken,
dass möglichst solche Bewerber Berücksichtigung finden,
die zusätzlich zu ihrem Fachgebiet über eine gerontologisch/geriatrische Qualifikation verfügen.
Stellt der Landesausschuss Überversorgung in der Gruppe der
Psychotherapeuten fest, hat er zugleich zu ermitteln, in welchem Umfang gemäß § 101 Abs. 4 SGB V – ausgedrückt in der
Anzahl von Psychotherapeuten – in jedem Versorgungsanteil
Ärzte oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden können, sofern diese Versorgungsanteile nicht
ausgeschöpft sind. § 25 Abs. 1 Bpl-Rl regelt, dass in gesperrten
Planungsbereichen ein 25-prozentiger Anteil von psychotherapeutisch tätigen Ärzten und ein 20-prozentiger Anteil für die
Leistungserbringer, die gemäß § 18 Abs. 2 ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, festzustellen ist (Mindestanteile).
Der Landesausschuss hat festgestellt, dass die Mindestanteile in folgenden Planungs­bereichen nicht erfüllt sind, so dass
die aufgeführte Anzahl von Zulassungen bzw. Anstellungen
möglich ist:
FACHGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
ANZAHL
Hausärzte
Mittelbereich
Eckernförde
1,5 a)
Hausärzte
Mittelbereich
Husum
11,0 a)
Hausärzte
Mittelbereich
Heide
1,5 a)
FACHGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
ANZAHL
2,5
Mittelbereich
Meldorf
3,0 a)
ärztliche Psychotherapeuten
Dithmarschen
Hausärzte
Nordfriesland
2,0
Mittelbereich
Metropolregion
Südwest
5,0 a)
ärztliche Psychotherapeuten
Hausärzte
Mittelbereich
Metropolregion
Südost
0,5 a)
Augenärzte
Stormarn
0,5 a)
Frauenärzte
Dithmarschen
0,5
Hautärzte
Nordfriesland
1,0 a)
Nervenärzte
Nordfriesland
0,5
Psychotherapeuten
Ostholstein
1,0
Urologen
Stormarn
0,5 a)
Nuklearmediziner
SchleswigHolstein
1,0
Hausärzte
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur
die fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungs- bzw.
Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen wird. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw. die
Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde. Darüber hinaus ist ein unterschriebener Lebenslauf einzureichen.
Folgende Kriterien sind laut § 26 Abs. 4 Bpl-Rl für die Auswahl durch den Zulassungsausschuss maßgeblich, wobei die
Gewichtung der einzelnen Kriterien dem Zulassungsausschuss
obliegt:
 berufliche Eignung,
Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
Approbationsalter,
Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5
Satz 1 SGB V,
bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf
die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Barrierefreiheit).
Hinweis: Für den Planungsbereich SH Süd-West hatte der
Landesausschuss in der Vergangenheit die Zulassungssperre
für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiater aufgehoben. Der Planungsbereich bleibt weiterhin für die Zulassung
bzw. Anstellung in einer Anzahl von 0,5 geöffnet.
Kassenärztliche
Vereinigung
Schleswig-Holstein,
- Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen Bismarckallee 1-3,
23795 Bad Segeberg
www.kvsh.de
M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G // 4 1
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
Mitteilungen der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Schleswig-Holstein
Hinweise:
 Bewerbungen richten Sie bitte an:
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad
Segeberg.
 Der Bewerbung sind ein Auszug aus
dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen.
Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis) zu beantragen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung
das unter www.kvsh.de hinterlegte
Formular (Antrag auf Zulassung zur
vertragsärztlichen Tätigkeit).
 Die Bewerbung wird nicht durch eine
eventuell erfolgte Wartelisteeintragung ersetzt!
 Um Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze können sich
auch Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren bewerben, um einen anderen Arzt/eine andere Ärzte
bzw. mehrere Ärzte/Ärztinnen anzustellen. Der Arzt/die Ärztin/die
Ärzte muss bzw. müssen namentlich
genannt werden und die oben bezeichneten Unterlagen sind für ihn/
sie einzureichen. Bitte verwenden
Sie für Ihre Bewerbung das unter
www.kvsh.de hinterlegte Formular
(Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes).
 Es besteht die Möglichkeit, dass ein
für einen vollen Versorgungsauftrag
ausgeschriebener Vertragsarztsitz/
Vertragspsychotherapeutensitz von
zwei Ärzten/Ärztinnen übernommen
wird, die den Sitz übernehmen und
ihren Versorgungsauftrag jeweils auf
einen halben Versorgungsauftrag beschränken.
 Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Fachärzte für
Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Psychologische
Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie
Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu
werden, bewerben.
Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.
FACHGEBIET/ARZTGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
PRAXISFORM
BEWERBUNGSFRIST*
AUSSCHREIBUNGSNUMMER
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Plön
EP
30.04.2016
12732/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Pinneberg
EP
30.04.2016
13089/2015
Psychotherapeuten
Therapieform: Analytische
Psychotherapie**
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
12264/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
430/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
115/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
663/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
679/2016
Psychotherapeuten
Stadt Kiel
EP
30.04.2016
786/2016
4 2 // M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G
M Ä R Z 2 0 1 6 | AUS GA B E 3
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Dithmarschen
EP
30.04.2016
798/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Herzogtum Lauenburg
EP
30.04.2016
1188/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Pinneberg
EP
30.04.2016
1716/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
EP
30.04.2016
1717/2016
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Herzogtum Lauenburg
BAG
31.03.2016
1972/2016
* Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der
Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maximal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig
hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird, das beantragte Fachgebiet eindeutig angegeben ist, ein
Arztregisterauszug beigefügt wurde und der Antrag unterschrieben ist.
** Die Ausschreibung erfolgt unter der Auflage, dass der Nachfolger/die Nachfolgerin analytische Psychotherapie anbietet.
Folgende Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze waren bereits ausgeschrieben, jedoch hat sich innerhalb der Bewerbungsfrist niemand beworben, so dass Sie sich um diese Sitze weiterhin bewerben können:
FACHGEBIET/ARZTGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
PRAXISFORM
AUSSCHREIBUNGS-NUMMER
Frauenärzte
Pinneberg
BAG
6828/2015
Hausärzte
MB Brunsbüttel
EP
9290/2015
Hausärzte
MB Eckernförde
EP
7483/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
BAG
2351/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
3376/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
2667/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
6611/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
6520/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
1906/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
BAG
8409/2015
M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G // 4 3
AUS GA B E 3 | M Ä R Z 2 0 1 6
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
8229/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südwest
EP
2218/2015
Hausärzte
MB Neumünster
BAG
2431/2015
Hausärzte
MB Neumünster
EP
7487/2015
Hausärzte
MB Ratzeburg
EP
5390/2015
Hausärzte
MB Ratzeburg
EP
8576/2015
Hausärzte
MB Rendsburg
EP
2740/2015
Hausärzte
MB Rendsburg
EP
4866/2015
Hausärzte
MB Rendsburg
EP
10194/2015
Hausärzte
-halbe Zulassung-
MB Neumünster
EP
7266/2015
HNO-Ärzte
Nordfriesland
EP
3150/2015
­­
Für folgende Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze, die sich in einem für weitere Zulassungen/Anstellungen nicht gesperrten Planungs­
bereich befinden, werden Nachfolger gesucht. Es handelt sich hierbei nicht um Ausschreibungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V.
FACHGEBIET/ARZTGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
PRAXISFORM
CHIFFRENUMMER
Hausärzte
MB Husum
EP
467/2016
Hausärzte
MB Husum
EP
1389/2016
Für nähere Informationen stehen Ihnen unter den Tel.-Nummern 04551 - 883 und den angegebenen Durchwahlen unsere Sachbearbeiter zur
Verfügung:
(378)
 Kreis Pinneberg
(596)
 Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde
 Kreis Herzogtum Lauenburg
 Kreis Segeberg
(258)
 Stadt Lübeck
(462)
 Kreis Nordfriesland
 Kreis Stormarn
 Kreis Ostholstein
(634)
 Stadt Kiel
 Kreis Plön
(427)
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Die KLINIKUM BAD BRAMSTEDT GmbH ist
ein gemeinnütziger Konzern mit 3 Standorten in SchleswigHolstein und Hamburg. Sie besteht aus einem Fachkrankenhaus mit 202 Betten und aus Rehabilitationskliniken mit
400 Betten und 198 ambulanten Plätzen. Das KLINIKUM
BAD BRAMSTEDT ist akademisches Lehrkrankenhaus der
Universitäten Hamburg und Schleswig-Holstein und Mitglied des 6K-Klinikverbundes Schleswig-Holstein mit über
10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zur Verstärkung unseres Teams in Bad Bramstedt suchen wir
zum nächstmöglichen Zeitpunkt je einen
Oberarzt (m/w)
und Facharzt (m/w)
für Anästhesiologie
Das Marien-Krankenhaus Lübeck
schreibt zum nächstmöglichen
Termin gemäß § 103 Abs. 7 SGB
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Fachrichtungen aus:
Anästhesie
Augenheilkunde
Chirurgie
Gynäkologie & Geburtshilfe
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Innere Medizin
Urologie
Der Träger des Krankenhauses plant,
mit bereits im Planungsbereich niedergelassenen Ärzten dieser Fachrichtungen
Belegarztverträge zu schließen. In den
genannten Fachrichtungen versorgen wir
jährlich ca. 9.000 Patienten. In unserer
geburtshilflichen Abteilung finden jährlich
ca. 1.500 Entbindungen statt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige
Bewerbung. Diese richten Sie bitte an:
Geschäftsführung
Kath. Marien-Krankenhaus Lübeck
Parade 3
23552 Lübeck
oder an:
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Wir sind ein Haus der ANSGAR-Gruppe.
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Die Klinik für Anästhesiologie besteht aus einem leistungsstarken und erfahrenen Facharztteam (Stellenschlüssel 1-2-3,5) in
einem neuen 4-Saal-OP mit einer technisch hervorragenden
Ausstattung. Das operative Spektrum unserer Elektivklinik
umfasst die Allgemeine Orthopädie, die Kinderorthopädie und
die Wirbelsäulenchirurgie.
Ihr Profil:
• Eine abgeschlossene Facharztweiterbildung Anästhesiologie
• Versierter Umgang mit allen Arten der Allgemein- und
Regionalanästhesie und Kinderanästhesie
• Fundierte Erfahrungen in der Intensivmedizin und Schmerztherapie
• Bereitschaft zur Teilnahme an Rufdiensten
• Führungsqualitäten mit hoher sozialer und organisatorischer
Kompetenz
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Ärztin/Arztes
im Referat „Biomedizin, Transplantationswesen, Sucht, Prävention,
Gesundheitsförderung und Medizinische Rehabilitation“ zu besetzen.
Nähere Informationen zu dieser Stellenausschreibung finden Sie unter
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. April 2016 an das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat – VIII 126 –
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel.
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Eckernförde. Wir sind Mitglied der 6K-Kooperation kommunaler
Krankenhäuser mit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik verfügt
über 142 stationäre und teilstationäre Behandlungsplätze sowie eine
psychiatrische Institutsambulanz. Seit 2006 arbeitet die Klinik im
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eine innovative und patientenzentrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Arbeit ermöglicht. Wir legen besonderen Wert auf eine
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Leistungen. Fort- und Weiterbildung werden großzügig gefördert.
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liegt nördlich von Hamburg zwischen Elmshorn
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versorgt und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen (AHB) durchführt. Belegungsträger sind
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persönliche Kompetenz langfristig in unser Team einbringen, freuen
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Sie unter: www.fachklinik-bokholt.de
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für den Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie in Teilen
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Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
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Fax 04551 803 201
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Ärztliche Weiterbildung
Leitung: Manuela Brammer
Telefon 04551 803 652
Fax 04551 803 651
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Rechtsabteilung
Leitung: Carsten Heppner (Justiziar)
Telefon 04551 803 402
Fax 04551 803 401
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Qualitätsmanagement
Leitung: Dr. Uta Kunze
Telefon 04551 803 302
Fax 04551 803 301
[email protected]
Ärztliche Fortbildung und
Akademie für medizinische
Fort- und Weiterbildung
Leitung: Helga Pecnik
Telefon 04551 803 752
Fax 04551 803 751
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Medizinische Fachberufe und
Edmund-Christiani-Seminar
Leitung: Cornelia Mozr
Telefon 04551 803 702
Fax 04551 803 701
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Hauswirtschaft und Gästehaus
Leitung: Helena Willhöft
Telefon 04551 803 802
Fax 04551 803 801
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Ärztliche Angelegenheiten
Leitung: Dr. Uta Kunze
Telefon 04551 803 302
Fax 04551 803 301
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Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
Leitender Redakteur: Dirk Schnack
Telefon 04551 803 272
Fax 04551 803 271
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Mitgliederverzeichnis/Ärztestatistik
Leitung: Yvonne Rieb,
Christine Gardner
Telefon 04551 803 456, 04551 803 452
Fax 04551 803 451
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Finanzbuchhaltung
Leitung: Kay Petruske
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IT-Abteilung
Leitung: Wolfgang Dahncke
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Personalabteilung
Leitung: N. N.
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