Unsere Kinder - Unsere Zukunft! MYHTEN & FAKTEN zum TBE/Kindergarten Seitenstetten der SPÖPS ALOIS SCHLAGER FÜR DEN SPÖPS-KLUB 28.02.2016 SEITE 1 1) Der bestehende Kindergarten - Wurde 2009 von Land ohne Ausnahmen genehmigt! Richtig ist: Der bestehende Kindergarten brauchte zwei landesgesetzliche Ausnahmen. Erstens weil er mehr als 4 Gruppen hat. Zweitens weil der Fläche zum Spielen mit 2830m2 für 6 Gruppen um 50m2 zu klein ist. 2) Der bestehende Kindergarten war 2011 beim Einzug die optimale Lösung! Richtig ist: Der bestehende Kindergarten war bei 100% Auslastung max. 150 Plätzen (geht nur, wenn er keine 2,5-jährigen Kinder beherbergt) mit 128 eingeschriebenen Kinder bereits 2011 hoch ausgelastet. Positiv war die Bau- und Gartengestaltung auf pädagogischen Letztstand. Zuständige ÖVPMandatare meinten im Jahr 2015 „Sie sind enttäuscht, dass die Experten des Landes NÖ das rasche „Zukleinsein“ des Kindergartens nicht gesehen haben!“ 3) Der Bau einer Tagesbetreuungsstätte bringt höhere Bau-Förderungen! Richtig ist: Das Bundesministerium für Familien hat unserem Klub mit Schreiben 2.2.2016 bestätigt, dass die Investitionskostenzuschüsse von 125.000,- Euro je Gruppe für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen egal welcher Betreuungsform (KiGa, TBE, Krippen usw.) gegeben werden. 4) Eine Zwischenlösung für die TBE verzögert den Baubeginn und die Investitionskostenzuschüsse gehen verloren? Richtig ist: Wenn in den Jahren bis 2017 die Investitionzuschüsse gegeben werden, dann kann mit ausreichender Sicherheit auch gesagt werden, dass ein Neubaubeginn im Jahr 2017 noch diese Zuschüsse bekommen hätte. Wenn Planung/Vorbereitung/Ausschreibung für einen Zubau mit Baukosten von 836.000,- Euro- (früher 650.000,-) in 4 Monaten erledigt sein können, dann wäre wohl ein Neubau der 1.150.000,- Euro Baukosten auslöst, jedenfalls in der Zeit ab Februar 2016 bis Februar 2017 auch noch planbar gewesen sein. 5) Für Kinder in der TBE gibt es gestaffelte Elternbeiträge (Für 2 Tage/Woche 150,- Euro, für jeden Tag mehr in der Woche 50,- Euro mehr). Dies ist eine wichtige Finanzierungsquelle. Die Elternbeiträge werden vom Land gefördert! Richtig ist: Diese Finanzierungsquelle ist sehr gering, weil Kinder im Alter ab 2,5 Jahren dem Kindergarten gleichgezogen werden. Daraus ergibt sich, dass dieser Beitrag nur für Kinder unter 2,5 Jahren eingehoben werden kann. Eine rechnerische 90% Auslastung der 6 KiGa und 2 TBE- Gruppen (162 Plätze) stehen im Schuljahr 2016/17 genau 163 Kinder im Alter von 2,5 bis 6 Jahren gegenüber. Somit ist kaum Raum gegeben für Betreuungsplätze unter 2,5 jährige Kinder. 6) Rückwidmung zu KiGa der TBE-Einheiten ohne Probleme möglich! Richtig ist: Eine Rückwidmung ist möglich jedoch, hat die Kindergartenkommission vorweg, mit viel Zugeständnisse, die Fläche für ausreichend erklärt. Pro KiGa-Gruppe sollten nach landesgesetzlicher Vorschrift 480m2 Fläche „zum Spielen im Freien“ vorhanden sein. Das sind für 8 Gruppen 3840m2. ALOIS SCHLAGER FÜR DEN SPÖPS-KLUB 28.02.2016 SEITE 2 Weil nur 3426m2 (89% der Normalfläche) vorhanden sind, war und ist eine Ausnahme §10 Abs 4 notwendig. Dabei beinhalten diese 3426m2 die Fläche für zwei Gartenlager 39m2, die Fläche der Terrasse 142m2 und die Fläche des Balkons mit 104m2. Würden diese Flächen ebenfalls nicht gezählt, dann würden nur 82% der im Kindergartengesetz vorgeschriebenen und daher normierten Fläche zur Verfügung stehen. 7) Zwei Kindergärten auf zwei Standorten ist nicht gut, da die Familien zwei Plätze für die Betreuung der Kinder anfahren müssten! Richtig ist: Beim Vorhandensein von zwei Kindergärten gibt es auch zwei Kindergartensprengel im Ort. Die Familien brauchen daher bei mehr Kinder nur einen Kindergarten anfahren und nicht beide. (Gleiche Funktionalität wie Wahlsprengel) 8) Die Gemeinde ist an die Vorgaben des Landes „Kindergartenkommission“ gebunden! Richtig ist: Die Gemeinde ist zwar an die Vorgaben und Feststellungen des Landes über Qualität, Rechtskonformität und pädagogischen Inhalte gebunden. Sie schreibt aber der Gemeinde nicht vor in welcher Bauform ein Projekt festgelegt wird. So ist jede Bauart die den Richtlinien entspricht förderungswürdig. KiGa-Betreuungsplätze die noch keine ausreichende Deckung aus der Bedarfsanalyse des Landes haben, jedoch von der Gemeinde vorfinanziert werden, werden sogar bei einem später erhöhten Bedarf durch eine Nachförderung unterstützt. 9) Die Art der Bauausführung (Zubau oder Neubau) ist an das Land gebunden! Richtig ist: Die Art der Bauausführung wie beschrieben, obliegt ganz alleine der politischen Entscheidung der Gemeinde. In der Verhandlungsschrift vom 28.1.2016 heißt es bei der Bedarfsfeststellung: „Der Bürgermeister Johann Spreitzer stellt am heutigen Tag den Bedarf für eine zweigruppige Tagesbetreuungseinrichtung am Standort 3353 Seitenstetten, Promenade 7 (Zubau zum NÖ Landeskindergarten) fest.“ Bei einer TBE obliegt die Bedarfsfeststellung alleine der Gemeinde und wenn dies so in die Verhandlung eingebracht wird, kann die Kindergartenkommission nur über diese Bauform befinden! 10) Mit dem Bau der TBE sind alle Probleme rund um die Kinderbetreuung erledigt! Richtig ist: Mit dem Bau ist zwar vorerst der räumliche Bedarf an Betreuungsplätzen abgedeckt, jedoch stehen weitere Aufgaben ins Haus. Die pädagogische Leitung, die Besetzung mit Fachpersonal, Richtlinien für die Elternbeiträge und vieles mehr müssen noch festgelegt werden. Es sind auch noch Richtlinien zu treffen, in welchen Alter können die Kinder in die TBE aufgenommen. Hier gibt es noch keine konkreten Festlegungen. ALOIS SCHLAGER FÜR DEN SPÖPS-KLUB 28.02.2016 SEITE 3
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