Unsere Zukunft! MYHTEN & FAKTEN zum TBE/Kindergarten

Unsere Kinder - Unsere Zukunft!
MYHTEN & FAKTEN
zum TBE/Kindergarten
Seitenstetten
der SPÖPS
ALOIS SCHLAGER FÜR DEN SPÖPS-KLUB
28.02.2016
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1) Der bestehende Kindergarten - Wurde 2009 von Land ohne Ausnahmen genehmigt!
Richtig ist: Der bestehende Kindergarten brauchte zwei landesgesetzliche Ausnahmen.
Erstens weil er mehr als 4 Gruppen hat. Zweitens weil der Fläche zum Spielen mit 2830m2
für 6 Gruppen um 50m2 zu klein ist.
2) Der bestehende Kindergarten war 2011 beim Einzug die optimale Lösung!
Richtig ist: Der bestehende Kindergarten war bei 100% Auslastung max. 150 Plätzen (geht
nur, wenn er keine 2,5-jährigen Kinder beherbergt) mit 128 eingeschriebenen Kinder bereits
2011 hoch ausgelastet.
Positiv war die Bau- und Gartengestaltung auf pädagogischen Letztstand. Zuständige ÖVPMandatare meinten im Jahr 2015 „Sie sind enttäuscht, dass die Experten des Landes NÖ das
rasche „Zukleinsein“ des Kindergartens nicht gesehen haben!“
3) Der Bau einer Tagesbetreuungsstätte bringt höhere Bau-Förderungen!
Richtig ist: Das Bundesministerium für Familien hat unserem Klub mit Schreiben 2.2.2016
bestätigt, dass die Investitionskostenzuschüsse von 125.000,- Euro je Gruppe für die
Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen egal welcher Betreuungsform (KiGa,
TBE, Krippen usw.) gegeben werden.
4) Eine Zwischenlösung für die TBE verzögert den Baubeginn und die Investitionskostenzuschüsse gehen verloren?
Richtig ist: Wenn in den Jahren bis 2017 die Investitionzuschüsse gegeben werden, dann
kann mit ausreichender Sicherheit auch gesagt werden, dass ein Neubaubeginn im Jahr 2017
noch diese Zuschüsse bekommen hätte. Wenn Planung/Vorbereitung/Ausschreibung für
einen Zubau mit Baukosten von 836.000,- Euro- (früher 650.000,-) in 4 Monaten erledigt sein
können, dann wäre wohl ein Neubau der 1.150.000,- Euro Baukosten auslöst, jedenfalls in
der Zeit ab Februar 2016 bis Februar 2017 auch noch planbar gewesen sein.
5) Für Kinder in der TBE gibt es gestaffelte Elternbeiträge (Für 2 Tage/Woche 150,- Euro, für
jeden Tag mehr in der Woche 50,- Euro mehr). Dies ist eine wichtige Finanzierungsquelle. Die
Elternbeiträge werden vom Land gefördert!
Richtig ist: Diese Finanzierungsquelle ist sehr gering, weil Kinder im Alter ab 2,5 Jahren dem
Kindergarten gleichgezogen werden. Daraus ergibt sich, dass dieser Beitrag nur für Kinder
unter 2,5 Jahren eingehoben werden kann.
Eine rechnerische 90% Auslastung der 6 KiGa und 2 TBE- Gruppen (162 Plätze) stehen im
Schuljahr 2016/17 genau 163 Kinder im Alter von 2,5 bis 6 Jahren gegenüber. Somit ist kaum
Raum gegeben für Betreuungsplätze unter 2,5 jährige Kinder.
6) Rückwidmung zu KiGa der TBE-Einheiten ohne Probleme möglich!
Richtig ist: Eine Rückwidmung ist möglich jedoch, hat die Kindergartenkommission vorweg,
mit viel Zugeständnisse, die Fläche für ausreichend erklärt. Pro KiGa-Gruppe sollten nach
landesgesetzlicher Vorschrift 480m2 Fläche „zum Spielen im Freien“ vorhanden sein. Das
sind für 8 Gruppen 3840m2.
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Weil nur 3426m2 (89% der Normalfläche) vorhanden sind, war und ist eine Ausnahme §10
Abs 4 notwendig. Dabei beinhalten diese 3426m2 die Fläche für zwei Gartenlager 39m2, die
Fläche der Terrasse 142m2 und die Fläche des Balkons mit 104m2. Würden diese Flächen
ebenfalls nicht gezählt, dann würden nur 82% der im Kindergartengesetz vorgeschriebenen
und daher normierten Fläche zur Verfügung stehen.
7) Zwei Kindergärten auf zwei Standorten ist nicht gut, da die Familien zwei Plätze für die
Betreuung der Kinder anfahren müssten!
Richtig ist: Beim Vorhandensein von zwei Kindergärten gibt es auch zwei
Kindergartensprengel im Ort. Die Familien brauchen daher bei mehr Kinder nur einen
Kindergarten anfahren und nicht beide. (Gleiche Funktionalität wie Wahlsprengel)
8) Die Gemeinde ist an die Vorgaben des Landes „Kindergartenkommission“ gebunden!
Richtig ist: Die Gemeinde ist zwar an die Vorgaben und Feststellungen des Landes über
Qualität, Rechtskonformität und pädagogischen Inhalte gebunden. Sie schreibt aber der
Gemeinde nicht vor in welcher Bauform ein Projekt festgelegt wird. So ist jede Bauart die
den Richtlinien entspricht förderungswürdig.
KiGa-Betreuungsplätze die noch keine ausreichende Deckung aus der Bedarfsanalyse des
Landes haben, jedoch von der Gemeinde vorfinanziert werden, werden sogar bei einem
später erhöhten Bedarf durch eine Nachförderung unterstützt.
9) Die Art der Bauausführung (Zubau oder Neubau) ist an das Land gebunden!
Richtig ist: Die Art der Bauausführung wie beschrieben, obliegt ganz alleine der politischen
Entscheidung der Gemeinde. In der Verhandlungsschrift vom 28.1.2016 heißt es bei der
Bedarfsfeststellung:
„Der Bürgermeister Johann Spreitzer stellt am heutigen Tag den Bedarf für eine
zweigruppige Tagesbetreuungseinrichtung am Standort 3353 Seitenstetten, Promenade 7
(Zubau zum NÖ Landeskindergarten) fest.“
Bei einer TBE obliegt die Bedarfsfeststellung alleine der Gemeinde und wenn dies so in die
Verhandlung eingebracht wird, kann die Kindergartenkommission nur über diese Bauform
befinden!
10) Mit dem Bau der TBE sind alle Probleme rund um die Kinderbetreuung erledigt!
Richtig ist: Mit dem Bau ist zwar vorerst der räumliche Bedarf an Betreuungsplätzen
abgedeckt, jedoch stehen weitere Aufgaben ins Haus. Die pädagogische Leitung, die
Besetzung mit Fachpersonal, Richtlinien für die Elternbeiträge und vieles mehr müssen noch
festgelegt werden. Es sind auch noch Richtlinien zu treffen, in welchen Alter können die
Kinder in die TBE aufgenommen. Hier gibt es noch keine konkreten Festlegungen.
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