Vorlage Kopf - des Bayerischen Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für
Umwelt
Revierkartierung für Bekassine, Braunkehlchen,
Wiesenpieper und Kiebitz in den Wiesenbrütergebieten im
Itzgrund (Teilfläche zwischen Coburg und Landkreisgrenze bei Lahm) sowie auf Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Itz-, Rodach- und Baunachaue“ bei Meeder
a) Adresse der Auftraggebers:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160,
D-86179 Augsburg,
Ansprechpartner: Margarete Thekla Siering, Staatliche Vogelschutzwarte,
Tel.: 08821 / 9430118
Gewähltes Verfahren:
Freihändige Vergabe mit Markterkundung
c) Art und Umfang der Leistung:
18315/2016
*18315/2016*
I.
Hintergrund
Die Wiesenbrütergebiete im Itzgrund (Landkreis Coburg, Oberfranken) im Vogelschutzgebiet „Itz-, Rodach- und Baunachaue“ werden in der Agenda-Wiesenbrüter
(LOSSOW, G. v. & RUDOLPH, B.-U. (2015)) als Gebiete, die mit einem jährlichen
Monitoring betrachtet werden sollten, aufgeführt. Für die Teilfläche zwischen Coburg
Stadt und der Landkreisgrenze bei Lahm in den Wiesenbrütergebieten Itzgrund, liegen Daten durch die SPA-Managementplankartierung 2010 vor. Ein anschließendes
Monitoring wurde bislang nicht durchgeführt.
Ergänzend zur 6. landesweiten Wiesenbrüterkartierung 2014/2015, soll das Wiesenbrütermonitoring 2016 aktuelle Daten zum Bestand und Bruterfolg der Wiesenbrüter
sowie konkrete Optimierungs- und Maßnahmenvorschläge geben.
Literatur:
LIEBEL, H. (2016). 6. landesweite Wiesenbrüterkartierung in Bayern 2014/2015 Bestand, Trends und Ursachenanalyse. Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt.
UmweltSpezial, 126 S.
LOSSOW, G. v. & RUDOLPH, B.-U. (2015). 35 Jahre Wiesenbrüterschutz in Bayern.
Situation, Analyse, Bewertung, Perspektiven. Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt. UmweltSpezial, 180 S.
-2II.
Methodik
A) Untersucht wird die Teilfläche zwischen Coburg Stadt und Landkreisgrenze bei Lahm in
den Wiesenbrütergebieten Itzgrund (vgl. Abb. 1)
Die Erfassung der Wiesenbrüterreviere erfolgt zur jeweiligen Brutzeit nach Methodenstandard
SÜDBECK et al. (2005). Diese sind im Abstand von ca. 10 Tagen (witterungsabhängig) mit genauer Eingrenzung der Brutplätze durchzuführen. Folgende Arten sind mit ihren Brutrevieren
aufzunehmen: Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Kiebitz.
Der Bruterfolg und die Anzahl der flügge gewordenen Jungvögel sind vom Kiebitz festzustellen.
Falls möglich soll auch der Bruterfolg von Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper ermittelt werden.
Daneben ist die brutzeitliche Raumnutzung des Kiebitzes mit Jungvögeln, wie auch, wenn möglich von Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper, zu analysieren und darzustellen.
Vorkommen von Arten der Roten Liste Bayern oder des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie
(insbesondere Wachtel, Rot- und Schwarzmilan sowie Neuntöter) sind auf einer Karte einzuzeichnen.
Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rot) in den Wiesenbrütergebieten Itzgrund. Teilfläche
zwischen Coburg Stadt und Landkreisgrenze bei Lahm
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Abb 2: Untersuchungsgebiet (rot) im Vogelschutzgebiet „Itz-, Rodach- und Baunachaue“ bei
Meeder
B) Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Itz-, Rodach- und Baunachaue“ bei Meeder (vgl.
Abb. 2)
Die Erfassung der Wiesenbrüterreviere erfolgt zur jeweiligen Brutzeit nach Methodenstandard
SÜDBECK et al. (2005). Diese sind im Abstand von ca. 10 Tagen (witterungsabhängig) mit genauer Eingrenzung der Brutplätze durchzuführen. Folgende zwei Schwerpunktarten sind mit
ihren Brutrevieren aufzunehmen: Bekassine und Braunkehlchen wie auch Wiesenpieper und
Kiebitz.
Der Bruterfolg und die Anzahl der flügge gewordenen Jungvögel sind vom Kiebitz zu erbringen
als auch ggf. von den anderen Arten. Die Erfassung von erfolgreich brütenden Kiebitzen mit
Jungvögeln ist mit Raumnutzung anzugeben.
Vorkommen von Arten der Roten Liste Bayern oder des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie
sind auf einer Karte einzuzeichnen.
C) Nutzungskartierung und Erfassung VNP / LNPR-Flächen
Zusätzlich zu der Erfassung der wiesenbrütenden Vogelarten hat der Auftragnehmer eine Struktur-, und Nutzungstypenkartierung beider Gebiete durchzuführen. Gegenstand dieser Kartierung ist die Erfassung der wesentlichen Lebensräume wiesenbrütender Vogelarten und möglicher Kulissenwirkungen (Wald, Gebüsche, Hütten usw.). Diese soll in erster Linie als Luftbildauswertung unter Einbeziehung der aktuellen Biotopkartierung erarbeitet werden.
Weiterhin hat der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit der UNB die aktuellen VNP/EA und
LNPR Flächen mit Schnittzeitpunkten zusammenfassend aufzubereiten und kartographisch
darzustellen. Das Vorgehen hierzu ist mit dem Auftraggeber und der UNB abzustimmen.
D) Dokumentation/Datenauswertung
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Erfassung der wiesenbrütenden Vogelarten nach der Methodik der Revierkartierung und
Artenauswahl des Auftraggebers
Erfassung von erfolgreich brütenden Kiebitzen mit Jungvögeln sowie deren Raumnutzung
Nutzungs-, und Strukturkartierung der wesentlichen Lebensräume für wiesenbrütende
Vogelarten einschließlich der auf Wiesenbrüter wirkenden Kulissen (überwiegend anhand von Luftbildern und Biotopkartierung)
In Zusammenarbeit mit UNB Zusammenfassung aller VNP und LNPR Flächen mit wesentlichen Vertragsinhalten (insbesondere Schnittzeitpunkte) und kartographische Darstellung
Erstellen eines schriftlichen Berichtes mit Karten der festgestellten Reviere, der festgestellten Raumnutzung sowie weitere besonders naturschutzbedeutsame Vogelarten
Inhalt des schriftlichen Berichtes sind neben der Beschreibung des Vorkommens auch
Maßnahmenvorschläge zum Schutz wiesenbrütender Vogelarten. Hierbei soll besonders
auf die Einsatzmöglichkeiten der Programme VNP/EA und LNPR eingegangen werden.
Weiterer Schwerpunkt ist eine Abhandlung zu Störungen und Beeinträchtigungen in den
Wiesenbrütergebieten und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Optimierungs- und Vernetzungsmaßnahmen in Schutz, Pflege und Gestaltung). Der Bericht enthält weiterhin eine synoptische Darstellung der Bestandsentwicklung der Wiesenbrüter
auf den hier kartierten Teilflächen im Itzgrund und bei Meeder. Die Daten und Gutachten
werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bereits durchgeführte Maßnahmen
zum Wiesenbrüterschutz auf den Teilflächen sind aufzuführen.
Die Gliederung des Schlussberichtes wird nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber
festgelegt und ist in einem max. 40-seitigem Bericht einzureichen
Die kartographische Aufarbeitung hat mit einem GIS-Programm (ArcView) zu erfolgen
Im Angebot müssen alle Bearbeiter namentlich genannt und deren fachliche Qualifikation
nachweislich belegt werden (ggfs. Liste mit Referenzprojekten anführen).
E) Einbindung der Akteure
Werden bei der Kartierung Brutplätze der Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper bzw. kolonieartiges Brüten von Kiebitzen auf vertragsfreien Flächen festgestellt, ist unmittelbar die untere
Naturschutzbehörde Coburg und ggf. Flächeneigentümer zu verständigen. Ständiger Kontakt
mit den wichtigsten Akteuren vor Ort u.a. zuständige Behörden und Ämter, Verbände, Gebietsbetreuer, Wiesenbrüter-Berater, Flächeneigentümer, Landnutzer etc. ist wichtiger Bestandteil
dieses Wiesenbrütermonitorings. Abstimmungen, Kontaktaufnahmen und Ergebnisse sind im
Schlussbericht zu dokumentieren.
Als Kartierungsgrundlage dient die topografische Karte (TK25) und ein aktuelles Orthofoto, die
vom LfU zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden die Kartierergebnisse der letzten
landesweiten Wiesenbrüterkartierung 1998, 2006 und 2014/2015 an den Auftragnehmer weitergegeben.
III.
Datenabgabe
- Die kartographische Aufarbeitung hat mit einem GIS-Programm (ArcView) zu erfolgen
- Abgabe in analoger Form (farbig) sowie auf Datenträger einschließlich aller shape Dateien.
- Der Auftragnehmer bereitet die Kartierergebnisse gemäß den Vorgaben zur PC-ASK in digitaler Form auf und erstellt ein Punkt-Shapefile der relevanten Vogelvorkommen und gibt die Daten in Form eines PC-ASK-Exports an das LfU. Bei Bedarf wird dem Auftragnehmer die entsprechende Software zur Verfügung gestellt. Die Angaben zum Bruterfolg und der Anzahl der
flügge gewordenen Jungvögel sind in digitaler Form (Excel-Format) zu übersenden.
-5Eine Zusammenfassung der Kartierergebnisse inklusive erkannter Beeinträchtigungen, Maßnahenempfehlungen und Entwicklungstendenzen (vgl. Punkt D) sind in Form eines max. 40 seitigen Schlussberichts dem Auftraggeber nach Abschluss der Kartierung vorzulegen.
d) Ausführungstermin:
Der Auftrag soll bis 15.11.2016 abgeschlossen werden. Bis spätestens 09.09.2016 sollen ein
Export der PC-ASK sowie der Entwurf des Schlussberichtes an das LfU geschickt werden.
Die Endversion ist bis zum 14.10.2016 vorzulegen.
e) Ablauf der Angebotsfrist: Angebote werden bis 28.03.2016 entgegengenommen bei:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, z. Hd. Margarete Siering, Gsteigstr. 43, D-82467 Garmisch-Partenkirchen. E-Mail: [email protected].
f) Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der PC-ASK und des Schlussberichtes.
h) Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich bis Anfang April 2016, die Bindefrist für das
Angebot endet am 29.04.2016.
Ihre Eignung zur Durchführung des in „c“ beschriebenen Leistungsumfangs ist durch Referenzen nachzuweisen.
Falls Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der beabsichtigten Auftragserteilung keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden.
i) Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ein Angebot in
deutscher Sprache an die in Buchstabe „e“ genannte Stelle per E-Mail einzusenden. Das Angebot soll neben den Referenzen den benötigten Zeitaufwand sowie eine Gesamtsumme enthalten.