Anlage 1 und 2 zur wirtschaftlich und wissenschaftlichen Verwertung, Eigenwerbung Anlage 1: Rechte Garantie, wirtschaftliche und wissenschaftliche Verwertung, Eigenwerbung 1. Persönlichkeitsrecht und Urheberrechte Das Projektmitglied gewährleistet, dass der Inhalt der Projektarbeit/Thesis Persönlichkeitsrechte Dritter – vorbehaltlich des aufgeführten verwendeten Fremdmaterials – nicht beeinträchtigt. Urheberrechtliche Ansprüche Dritter an der Projektarbeit/Thesis, die einer Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung der Projektarbeit/Thesis entgegenstehen können, bestehen nicht. Dies gilt auch für die ausschnittsweise Wiedergabe der Projektarbeit/Thesis und die hierfür erforderliche Bearbeitung der Projektarbeit/Thesis. 2. Nutzung innerhalb des Studienganges Das Projektmitglied erklärt sein Einverständnis, dass die Projektarbeit/Thesis an Studierende der FH Kiel verliehen bzw. auf andere Art und Weise zugänglich gemacht werden kann 3. Wirtschaftliche Verwertung Das Projektmitglied überträgt dem FB Medien, unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich aller zum Zeitpunkt des Vertrages bekannten Nutzungsarten zum Zwecke jedweder Form der Nutzung im Rahmen der Wissenschaft und Lehre sowie der wirtschaftlichen Verwertung in allen Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung, Vorführung, Sendung und Bereitstellung einschließlich der hierfür jeweils notwendigen technischen Bearbeitung und Verwendung zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. Die Nutzungsbefugnis vom FB Medien umfasst auch die Berechtigung der Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an Dritte sowie das uneingeschränkte Bearbeitungsrecht unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Projektmitgliedes. Die Berechtigung vom FB Medien umfasst sowohl die Nutzung in der Projektarbeit/Thesis enthaltenen urheberrechtlichen Werke als auch die Nutzung etwaiger Leistungsschutzrechte an der Projektarbeit/Thesis. 4. Vergütung Der FB Medien verpflichtet sich, im Falle der wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit/Thesis das Projektmitglied angemessen zu vergüten (§ 32 UrhG). Für den Fall der wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit/Thesis durch das Projektmitglied verpflichtet sich der FB Medien, der Verwertung zuzustimmen und die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den/die Vertragspartner/in zu übertragen, sofern der FB Medien an den hierdurch erzielten Einnahmen angemessen beteiligt wird. Kann sich dieses Projektmitglied und weitere Projektmitglieder der Projektgruppe und des FB Medien über Art und Umfang der wirtschaftlichen Verwertung nicht einigen, so ist der FB Medien berechtigt, über die wirtschaftliche Verwertung unter Berücksichtigung der (unter Umständen unterschiedlichen) Interessen der Mitglieder zu entscheiden. Hierbei hat der FB Medien insbesondere die Bedeutung der wirtschaftlichen Verwertung für das berufliche Fortkommen des Projektmitgliedes zu berücksichtigen. Die Entscheidung trifft der FB Medien nach pflichtgemäßem Ermessen und ist schriftlich zu begründen. Für die Bestimmung der Höhe einer angemessenen Beteiligung des FB Medien an der wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit/Thesis durch Mitglieder der Projektgruppe sind insbesondere der personelle und sachliche Einsatz von Mitteln des FB Medien bei der Herstellung der Projektarbeit/Thesis zu berücksichtigen. Im Falle einer wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit ist der FB Medien berechtigt, die erstrangige Rückführung dieses Mitteleinsatzes zu verlangen. 6. Nicht bekannte Nutzungsarten Das Projektmitglied verpflichtet sich, der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Medien, Nutzungsrechte im Hinblick auf zum Zeitpunkt des Vertrages noch nicht bekannte Nutzungsarten gegen eine angemessene Vergütung entsprechend der Regelungen der obigen Absätze a) bis e) zu übertragen. 7. Eigenwerbung Unbeschadet der vorstehenden Übertragung der Nutzungsrechte ist das Projektmitglied berechtigt, die Projektarbeit/Thesis zum Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation zu nutzen, zu bearbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015 1 Anlage 2: Übertragung einzelner Nutzungsrechte an die Projektteilnehmer zur gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Verwertung Hinweis: Die nachfolgende Übertragung von Nutzungsrechten an den/die Projektteilnehmer(in) dient der Möglichkeit, die Projektarbeit/Thesis in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft zu erstellen. Nutzungsrechte sollen nur übertragen werden, soweit dies zur Realisierung der Projektarbeit/Thesis erforderlich ist bzw. soweit das Projektmitglied und ggf. der Fachbereich Medien hierfür vom Projektpartner aus der Wirtschaft ein Entgelt oder eine vergleichbare Gegenleistung erhält. Die wirtschaftliche Verwertung von Projektarbeiten/Theses durch den/die Projektteilnehmer(in) ist an die Zustimmung des Fachbereichs Medien geknüpft, um den/die Projektteilnehmer(in) vor unüberlegten Verträgen bezüglich der Projektarbeit/Thesis zu schützen und um die wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung des Know-hows und des Equipments des Fachbereichs finanziell zu berücksichtigen. Eine wirtschaftliche Verwertung von Projektarbeiten/Theses soll daher grundsätzlich nur mit einer wirtschaftlichen Beteiligung des Fachbereichs erfolgen, die der Nutzung der Ressourcen des Fachbereichs durch den/die Projektteilnehmer(in) entspricht. Daher ist die nachfolgende Rechteübertragung mit Bedacht und Vorsicht auszufüllen. Bei Zweifeln sollte Rücksprache mit dem Dekanat oder dem Prüfungsamt genommen werden. Im Falle einer umfangreichen Zusammenarbeit des Fachbereichs mit Partnern aus der Wirtschaft im Rahmen des Projekts oder der Thesis sind in jedem Fall weitere vertragliche Vereinbarungen erforderlich. Die nachfolgende Rechteübertragung an das Projektmitglied ist nur geeignet für kleinere Projekte, für Projekte, die ohne Ressourcen des Fachbereichs erstellt wurden, und für eine inhaltlich und finanziell sehr beschränkte wirtschaftliche Verwertung der Projektarbeit/Thesis durch den/die Projektteilnehmer(in) Der Fachbereich Medien ist an der wirtschaftlichen Verwertung des Projekts beteiligt: ja nein Name und Adresse des Verwerters: Kurzbeschreibung der wirtschaftlichen Verwertung (Nutzung der Projektarbeit) durch den Verwerter (Nutzungszweck): Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015 2 Beschränkt auf die oben genannte wirtschaftliche Verwertung überträgt der Fachbereich Medien zum Zwecke der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen dem/der Projektteilnehmer(in) gegenüber Dritten folgende Nutzungsrechte an der Projektarbeit/Thesis: (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. leer lassen) Nutzungsrechte Onlinenutzung (Internet) Websitedomain: Verfilmung (für Drehbücher) Bild-/Tonträgerrecht (z.B. für CDs/DVDs) Öffentliche Vorführung (z.B. in Kinos) Öffentliche Aufführung (z.B. in Theatern) Öffentliche Ausstellung (z.B. in Galerien, Museen) Fernsehsendung (Ausstrahlung im TV) Radiosendung (Ausstrahlung im Radio) Verwendung zu Werbezwecken (des Verwerters) Verlagsrecht Übersetzungsrecht Verwendung zu Lehrzwecken an einer Hochschule Bearbeitung (im Rahmen des zur Verwertung Erforderlichen) Drittübertragung (auf andere als den Verwerter) nicht-exklusiv exklusiv Zum Ausfüllen: Die wirtschaftliche Verwertung ist beschränkt auf eine Dauer von Jahren. Die wirtschaftliche Verwertung ist zeitlich unbeschränkt. Die wirtschaftliche Verwertung ist beschränkt auf die Nutzung in oder Stadt eintragen). (Land, Region Die wirtschaftliche Verwertung erfolgt weltweit. Ort, Datum Unterschrift Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015 3
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