Anlagen 1 und 2 zum Projekt und Thesisvertrag NEU ab SS 2015

Anlage 1 und 2 zur wirtschaftlich und wissenschaftlichen Verwertung, Eigenwerbung
Anlage 1: Rechte Garantie, wirtschaftliche und wissenschaftliche Verwertung, Eigenwerbung
1. Persönlichkeitsrecht und Urheberrechte
Das Projektmitglied gewährleistet, dass der Inhalt der Projektarbeit/Thesis Persönlichkeitsrechte
Dritter – vorbehaltlich des aufgeführten verwendeten Fremdmaterials – nicht beeinträchtigt. Urheberrechtliche Ansprüche Dritter an der Projektarbeit/Thesis, die einer Veröffentlichung oder sonstigen
Nutzung der Projektarbeit/Thesis entgegenstehen können, bestehen nicht. Dies gilt auch für die ausschnittsweise Wiedergabe der Projektarbeit/Thesis und die hierfür erforderliche Bearbeitung der
Projektarbeit/Thesis.
2. Nutzung innerhalb des Studienganges
Das Projektmitglied erklärt sein Einverständnis, dass die Projektarbeit/Thesis an Studierende der FH
Kiel verliehen bzw. auf andere Art und Weise zugänglich gemacht werden kann
3. Wirtschaftliche Verwertung
Das Projektmitglied überträgt dem FB Medien, unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und räumlich
uneingeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich aller zum Zeitpunkt des Vertrages bekannten
Nutzungsarten zum Zwecke jedweder Form der Nutzung im Rahmen der Wissenschaft und Lehre
sowie der wirtschaftlichen Verwertung in allen Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung,
Vorführung, Sendung und Bereitstellung einschließlich der hierfür jeweils notwendigen technischen
Bearbeitung und Verwendung zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. Die Nutzungsbefugnis vom FB
Medien umfasst auch die Berechtigung der Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an Dritte sowie
das uneingeschränkte Bearbeitungsrecht unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des
Projektmitgliedes. Die Berechtigung vom FB Medien umfasst sowohl die Nutzung in der
Projektarbeit/Thesis enthaltenen urheberrechtlichen Werke als auch die Nutzung etwaiger
Leistungsschutzrechte an der Projektarbeit/Thesis.
4. Vergütung
Der FB Medien verpflichtet sich, im Falle der wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit/Thesis das
Projektmitglied angemessen zu vergüten (§ 32 UrhG). Für den Fall der wirtschaftlichen Verwertung
der Projektarbeit/Thesis durch das Projektmitglied verpflichtet sich der FB Medien, der Verwertung
zuzustimmen und die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den/die Vertragspartner/in zu
übertragen, sofern der FB Medien an den hierdurch erzielten Einnahmen angemessen beteiligt wird.
Kann sich dieses Projektmitglied und weitere Projektmitglieder der Projektgruppe und des FB Medien
über Art und Umfang der wirtschaftlichen Verwertung nicht einigen, so ist der FB Medien berechtigt,
über die wirtschaftliche Verwertung unter Berücksichtigung der (unter Umständen unterschiedlichen)
Interessen der Mitglieder zu entscheiden. Hierbei hat der FB Medien insbesondere die Bedeutung der
wirtschaftlichen Verwertung für das berufliche Fortkommen des Projektmitgliedes zu berücksichtigen.
Die Entscheidung trifft der FB Medien nach pflichtgemäßem Ermessen und ist schriftlich zu
begründen.
Für die Bestimmung der Höhe einer angemessenen Beteiligung des FB Medien an der wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit/Thesis durch Mitglieder der Projektgruppe sind insbesondere der
personelle und sachliche Einsatz von Mitteln des FB Medien bei der Herstellung der
Projektarbeit/Thesis zu berücksichtigen. Im Falle einer wirtschaftlichen Verwertung der Projektarbeit
ist der FB Medien berechtigt, die erstrangige Rückführung dieses Mitteleinsatzes zu verlangen.
6. Nicht bekannte Nutzungsarten
Das Projektmitglied verpflichtet sich, der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Medien, Nutzungsrechte
im Hinblick auf zum Zeitpunkt des Vertrages noch nicht bekannte Nutzungsarten gegen eine
angemessene Vergütung entsprechend der Regelungen der obigen Absätze a) bis e) zu übertragen.
7. Eigenwerbung
Unbeschadet der vorstehenden Übertragung der Nutzungsrechte ist das Projektmitglied berechtigt, die
Projektarbeit/Thesis zum Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation zu nutzen, zu bearbeiten und
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015
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Anlage 2: Übertragung einzelner Nutzungsrechte an die Projektteilnehmer zur gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Verwertung
Hinweis:
Die nachfolgende Übertragung von Nutzungsrechten an den/die Projektteilnehmer(in) dient der
Möglichkeit, die Projektarbeit/Thesis in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft zu erstellen.
Nutzungsrechte sollen nur übertragen werden, soweit dies zur Realisierung der Projektarbeit/Thesis
erforderlich ist bzw. soweit das Projektmitglied und ggf. der Fachbereich Medien hierfür vom
Projektpartner aus der Wirtschaft ein Entgelt oder eine vergleichbare Gegenleistung erhält.
Die wirtschaftliche Verwertung von Projektarbeiten/Theses durch den/die Projektteilnehmer(in) ist an
die Zustimmung des Fachbereichs Medien geknüpft, um den/die Projektteilnehmer(in) vor
unüberlegten Verträgen bezüglich der Projektarbeit/Thesis zu schützen und um die wirtschaftliche
Bedeutung der Nutzung des Know-hows und des Equipments des Fachbereichs finanziell zu
berücksichtigen. Eine wirtschaftliche Verwertung von Projektarbeiten/Theses soll daher grundsätzlich
nur mit einer wirtschaftlichen Beteiligung des Fachbereichs erfolgen, die der Nutzung der
Ressourcen des Fachbereichs durch den/die Projektteilnehmer(in) entspricht.
Daher ist die nachfolgende Rechteübertragung mit Bedacht und Vorsicht auszufüllen. Bei Zweifeln
sollte Rücksprache mit dem Dekanat oder dem Prüfungsamt genommen werden. Im Falle einer
umfangreichen Zusammenarbeit des Fachbereichs mit Partnern aus der Wirtschaft im Rahmen des
Projekts oder der Thesis sind in jedem Fall weitere vertragliche Vereinbarungen erforderlich. Die
nachfolgende Rechteübertragung an das Projektmitglied ist nur geeignet für kleinere Projekte, für
Projekte, die ohne Ressourcen des Fachbereichs erstellt wurden, und für eine inhaltlich und finanziell
sehr beschränkte wirtschaftliche Verwertung der Projektarbeit/Thesis durch den/die
Projektteilnehmer(in)
Der Fachbereich Medien ist an der wirtschaftlichen Verwertung des Projekts beteiligt:
ja
nein
Name und Adresse des Verwerters:
Kurzbeschreibung der wirtschaftlichen Verwertung (Nutzung der Projektarbeit) durch den Verwerter
(Nutzungszweck):
Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015
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Beschränkt auf die oben genannte wirtschaftliche Verwertung überträgt der Fachbereich Medien zum
Zwecke der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen dem/der Projektteilnehmer(in) gegenüber Dritten
folgende Nutzungsrechte an der Projektarbeit/Thesis:
(Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. leer lassen)
Nutzungsrechte
Onlinenutzung (Internet)
Websitedomain:
Verfilmung (für Drehbücher)
Bild-/Tonträgerrecht (z.B. für CDs/DVDs)
Öffentliche Vorführung (z.B. in Kinos)
Öffentliche Aufführung (z.B. in Theatern)
Öffentliche Ausstellung (z.B. in Galerien, Museen)
Fernsehsendung (Ausstrahlung im TV)
Radiosendung (Ausstrahlung im Radio)
Verwendung zu Werbezwecken (des Verwerters)
Verlagsrecht
Übersetzungsrecht
Verwendung zu Lehrzwecken an einer Hochschule
Bearbeitung (im Rahmen des zur Verwertung
Erforderlichen)
Drittübertragung (auf andere als den Verwerter)
nicht-exklusiv
exklusiv
Zum Ausfüllen:
Die wirtschaftliche Verwertung ist beschränkt auf eine Dauer von
Jahren.
Die wirtschaftliche Verwertung ist zeitlich unbeschränkt.
Die wirtschaftliche Verwertung ist beschränkt auf die Nutzung in
oder Stadt eintragen).
(Land, Region
Die wirtschaftliche Verwertung erfolgt weltweit.
Ort, Datum
Unterschrift
Anlage 1 und 2 zum Projekt- oder Thesisvertrag, Stand 01.05.2015
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