Zusammenfassung der KEF

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Intendant
Köln, 04.09.2015
Eckpunkte der KEF-Anmeldung von Deutschlandradio
Die Anmeldung des Finanzbedarfs von Deutschlandradio zum 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) entspricht der Mittelfristigen Finanzplanung, die dem Verwaltungsrat zur Sitzung am 02.09.2015 vorgelegt
wurde. Inhaltlich lassen sich die wesentlichen Inhalte wie folgt zusammenfassen:
1. Deutschlandradio meldet unter Berücksichtigung der neuesten Ertragsplanung zu
den Beitragseinnahmen und unter Verwendung der aus den Mehrerträgen der Jahre
2013 bis 2016 gebildeten Beitragsrücklage (39,3 Mio. €) für den Zeitraum 2017 bis
2020 einen ungedeckten Finanzbedarf von 46,3 Mio. € an.
Ohne Berücksichtigung der Beitragsmehrerträge liegt der Finanzbedarf für die Jahre
2017 bis 2020 damit um 7,8 % über dem der laufenden Beitragsperiode. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von rund 1,95 %.
2. Der in der Planung ausgewiesene Fehlbestand an Eigenmitteln per Ende 2020 beträgt
44,5 Mio. €. Um diesen Fehlbetrag ausgleichen zu können, wäre ein Anteil am monatlichen Rundfunkbeitrag von 50,04 Cent notwendig. Derzeit fließt Deutschlandradio ein Anteil in Höhe von 47,6 Cent zu.
Zur Schließung der BilMoG-Deckungsstocklücke wird Deutschlandradio zusätzlich
aus dem zweckgebundenen 25-Cent-Anteil rund 0,67 Cent aus Umverteilung erhalten. Dieser dient 1:1 zur Schließung der Deckungsstocklücke und berührt damit den
eigentlichen Finanzbedarf nicht.
3. Die Deutschlandradio-Anmeldung ist durch vier Sondereffekte beeinflusst. Diese betreffen in zwei Fällen die Programmverbreitung, zum einen die Digitale Hörfunkverbreitung (siehe 5.) und zum anderen die UKW-Ausstrahlungskosten (siehe 6.). Die
weiteren Sondereffekte betreffen die staatsvertraglich aufgetragene Finanzierung der
Klangkörper in der Radio Orchester und Chöre GmbH (roc GmbH, siehe 7.) sowie
ein neues Programmprojekt zur digitalen Weiterentwicklung von DRadio Wissen
(siehe 8.).
Außerhalb dieser Sonderthemen bewegt sich der Bedarf in den engen Grenzen der
mit der KEF bzw. den übrigen Anstalten abgestimmten Fortschreibungsraten. So
wird für den Programmaufwand eine jährliche Anpassungsrate von 2,16 % unterstellt. Der Sachaufwand soll um 1,75 p.a. steigen.
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Bei den Planungen für die festangestellten Mitarbeitenden wird eine jährliche Gehaltssteigerungsrate von 2,5 %, abweichend von der von der KEF kurzfristig vorgenommenen Reduzierung auf 2,0 %, angenommen. Die Anzahl der Planstellen
bleibt mit 718 unverändert, die unterstellte Stellenbesetzungsquote sinkt aber kontinuierlich von 94,9 % im Jahr 2017 auf 93,2 % im Jahr 2020.
Das Investitionsvolumen für die vier Jahre wird mit 44,1 Mio. € veranschlagt. Zum
Vergleich: für den Zeitraum 2013 bis 2016 sind 49,5 Mio. € hierfür vorgesehen.
4. In Abstimmung mit ARD und ZDF hat Deutschlandradio zwei wirtschaftlichen Risiken zunächst nicht beim Finanzbedarf berücksichtigt. Dabei handelt es sich zum einen um die Gefahr einer möglichen Umsatz-Besteuerung von Dienstleistungen der
Rundfunkanstalten untereinander („Umsatzsteuer auf Beistandsleistungen“). Zum
anderen sind auch eventuelle Zahlungsverpflichtungen für Kabeleinspeisung nicht in
den Aufwandsplanungen enthalten. Das Thema ist grundsätzlich seit Jahren rechtlich
umstritten und wird derzeit gerichtlich geklärt.
Sollten sich zu diesen beiden Themen während des KEF-Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, würden wir den Aufwand nachmelden.
5. Besondere finanzielle Relevanz hat bei den Sondereffekten die Fortführung des Projektes zur digitalen Hörfunkverbreitung (DAB+). Hier sind zum weiteren Ausbau mit
Blick auf die flächendeckende Versorgung für die Jahre 2017 bis 2020 einschließlich
Marketingaufwand 73,7 Mio. € beantragt. In der laufenden Finanzierungsperiode
(2013 bis 2016) stehen im Rahmen dieses Projektes 29,2 Mio. € zur Verfügung.
Die digitale terrestrische Rundfunkverbreitung seiner drei Programme hat für
Deutschlandradio als einzigem nationalem Hörfunkanbieter im öffentlich-rechtlichen
Bereich sowohl strategisch als auch in finanzwirtschaftlichen Relationen besondere
Bedeutung. Dies wird auch im Rahmen der KEF-Anmeldung deutlich. Die wesentlichen Parameter sind dabei mit den Landesrundfunkanstalten abgestimmt, die hierzu
ebenfalls einen Projektfolgeantrag gestellt haben.
6. Die neue öffentliche Regulierung der Entgelte im UKW-Sendenetzbetrieb führt, als
weiterer Sondereffekt, während der Simulcast-Phase mit DAB+ gegenüber den bisherigen Planungen voraussichtlich zu deutlichem Mehraufwand von 9,6 Mio. €. Da
Deutschlandradio keinen eigenen UKW-Sender betreibt und aus historischen Gründen eine sehr kleinteilige, aber nicht flächendeckende Versorgungsstruktur hat, ist es
hier im Gegensatz zu fast allen anderen Landesrundfunkanstalten besonders sensibel. UKW-Netzerweiterungen, die zu Mehraufwand führen, sind dabei nicht vorgesehen.
7. Für die weitere Finanzierung der vier Klangkörper der roc GmbH hat Deutschlandradio in den Jahren 2017 bis 2020 einen Betrag von 60,2 Mio. € eingeplant; in der laufenden Finanzierungsperiode ist hierfür ein Betrag von 49,2 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der staatsvertraglichen Vereinbarungen bei der Gründung ist Deutschlandradio zu 40 % an der Trägergesellschaft beteiligt. Die übrigen Anteilseigner sind die
Bundesrepublik Deutschland mit 35 %, das Land Berlin mit 20 % und mit einem 5-%Anteil der rbb.
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Die deutliche Erhöhung des Bedarfs liegt insbesondere darin begründet, dass die bisherigen Rücklagen aufgebraucht sind. Deutschlandradio will sich auch künftig mit
dem von der KEF hierfür anerkannten Finanzbedarf an den Kosten beteiligen, sofern
die übrigen Gesellschafter sich gemäß ihrem Geschäftsanteil in gleicher Weise finanziell engagieren. Die Mittel hierfür sind bei Deutschlandradio zweckgebunden.
8. Zur Fortentwicklung von DRadio Wissen in der digitalen Welt meldet Deutschlandradio ein eigenes Programmprojekt an. Hierfür werden für die Jahre 2017 bis 2020
11,3 Mio. € (inkl. Investitionen, keine zusätzlichen Planstellen) beantragt. Das Programm ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beauftragt worden und hat im Januar 2010 den Sen-debetrieb aufgenommen. Es wird ausschließlich digital verbreitet
und wendet sich eher an ein jüngeres Publikum.
Für DRadio Wissen steht in der laufenden Finanzierungsperiode 2013 bis 2016 ein
anerkanntes Budget von 16,7 Mio. € zur Verfügung. Eine konsequente Weiterentwicklung dieses attraktiven Angebotes in der digitalen Zukunft ist unter Berücksichtigung der rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen aber nur dann möglich,
wenn hierfür auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Da Deutschlandradio traditionell sehr wirtschaftlich arbeitet, würde eine Finanzierung allein aus der Umschichtung von Mitteln die Substanz der Schwestersender Deutschlandfunk und
Deutschlandradio Kultur gefährden.