BBW-Forderungen zur Landtagswahl 2016

BBW-Forderungen zur Landtagswahl 2016
Auf zwei Seiten im Überblick:
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen und
binden
- Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit im öffentlichen Dienst
- Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Anpassung von Vergütung,
Besoldung und Versorgung
- Eingangsbezahlung attraktiver gestalten
- Alimentation lebenslang sichern
- Beihilfe fortentwickeln, Verschlechterungen korrigieren
- Arbeitsbedingungen verbessern
 Leistungsgerechte Perspektiven für Tarifbeschäftigte schaffen
- Bessere Bezahlung bei besserer Eingruppierung; Schaffung bzw. Ausbau leistungsgerechter Tätigkeitsprofile mit entsprechenden Eingruppierungen
- Zusatzversorgung garantieren
- Wegfall von befristeten Verträgen
- Altersteilzeit öffnen für alle Bereiche ab dem 55. Lebensjahr
- Bessere Fort- und Weiterbildung
- Möglichkeit der Ausdehnung von Heim- und Telearbeitsplätzen
 Dialog leben
- regelmäßiger Austausch mit dem BBW und seinen Fachverbänden
- Bindende Vereinbarungen als Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe
- Berücksichtigung von BBW-Stellungnahmen in Beteiligungsverfahren gemäß § 89 LBG
und der Beteiligungsvereinbarung – die Beteiligungsvereinbarung optimieren
- Personalvertretungen stärken, insbesondere Freistellungen finanzieren.
Überblick Seite 2:
 Steuereinnahmen sichern
- 1.500 zusätzliche Haushaltsstellen für die Finanzverwaltung als Einnahmeverwaltung
- Arbeit zu den Menschen bringen
- Kosten für die Steuerverwaltung beim Länderfinanzausgleich berücksichtigen
 Innere Sicherheit garantieren
- Stellensituation verbessern und Beförderungsperspektiven schaffen
- Anerkennung der Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeiten
- Polizeitechnik und Polizeiausstattung optimieren
 Technische Fachverwaltung und Kommunalverwaltung attraktiv gestalten
- Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der technischen
Laufbahnen
- Effizienzsteigerung durch Konzentration von Verwaltungsorganisationen
- Sicherung der Fachkompetenz und der Qualitätsstandards
 Bildung optimieren
- Voraussetzungen für eine optimale Erziehung, Bildung und Ausbildung in der Schule
schaffen
- Lehrkräfte professionell aus- und weiterbilden, wirkungsvoll einsetzen und unterstützen
- Hochschulen zukunftssicher gestalten und für den Wettbewerb fit machen
 Justiz stärken
- Keine Privatisierungen im Bereich der Justiz
- Personalnot lindern, Stelleneinsparungen beenden
- Grundbuchamts- und Notariatsreform sozialverträglich umsetzen
www.bbw.dbb.de
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion
- ein starkes Dach für kompetente Gewerkschaften
Als parteipolitisch unabhängige Spitzenorganisation in Baden-Württemberg ist
der BBW die große gewerkschaftliche Interessenvertretung für Beamtinnen und
Beamte sowie Tarifbeschäftigte, sowohl im aktiven Dienst des Landes und der
Kommunen als auch im Ruhestand. Der BBW vertritt rund 140.000 Mitglieder, die
in 50 Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes und des privaten
Dienstleistungssektors zusammengeschlossen sind.
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Im Einzelnen:
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen und
binden
Der BBW fordert:
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Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit im öffentlichen Dienst
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben es satt, ständig als
„Kostenfaktor“, „40-prozentiger Ausgabenanteil am Landeshaushalt“ oder „Pensionslast“ bezeichnet zu werden. Damit muss ein für alle Mal Schluss sein. Stattdessen
soll ihr Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben für das Gemeinwohl, für die Zukunft unserer Kinder und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg herausgestellt werden.
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Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Anpassung von Vergütung, Besoldung und Versorgung, insbesondere
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Eingangsbezahlung attraktiver gestalten
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Erhaltung des bisherigen Systems der Beamtenversorgung, insbesondere der
Höchstruhegehaltssätze
Übernahme der Verbesserungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, insbesondere bei der Kindererziehung von vor 1992 geborenen Kindern, sowie des
abschlagsfreien Rentenzugangs mit 63 nach 45 Beitragsjahren sowie die Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre
Beihilfe fortentwickeln, Verschlechterungen korrigieren
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Streichung der abgesenkten Eingangsbesoldung für neu eingestellte Beamtinnen
und Beamte für Eingangsämter in A 9 und 10 (4 %) und höher (8 %)
Anhebung der Eingangsämter
Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit sowie
entsprechende z. B. im Fachkräftegewinnungsgesetz des Bundes vorgesehene
Maßnahmen wie Personalgewinnungszuschlag oder höhere Eingangsämter
Einstellungskorridore und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
Alimentation lebenslang sichern
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zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tariferhöhungen für Beamtinnen und
Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Rücknahme der Verschiebung für das Jahr 2016
Beseitigung der baden-württembergischen Sonderregelungen des Beihilfebemessungssatzes für ab 2013 neu eingestellte Beamtinnen und Beamten sowie
deren berücksichtigungsfähige Ehegatten
Rücknahme der zentralen Verschlechterungen der letzten Jahre, insbesondere
die Begrenzung der Beihilfefähigkeit zahntechnischer Leistungen auf 70 % sowie
die Absenkung der Einkommensgrenze berücksichtigungsfähiger Ehegatten
Arbeitsbedingungen verbessern
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Beförderungen sind das zentrale Mittel der Leistungshonorierung und
-motivation bei Beamtinnen und Beamten. Hierfür sind ausreichend Stellen zur
Verfügung zu stellen.
Höhere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen und mehr Aufstiegsmöglichkeiten
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Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ausweiten
Weitere Flexibilisierung von Arbeitszeit- und Teilzeitmodellen zu einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Life-Work-Balance, Telearbeit, Altersteilzeit für alle
Ausdehnung der Gesundheitsprävention und Erhöhung der bisher zur Verfügung
gestellten Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro pro Jahr
 Leistungsgerechte Perspektiven für Tarifbeschäftigte schaffen
Der BBW fordert:
-
Bessere Bezahlung bei besserer Eingruppierung; Schaffung bzw. Ausbau leistungsgerechter Tätigkeitsprofile mit entsprechenden Eingruppierungen
-
Zusatzversorgung garantieren
-
Wegfall von befristeten Verträgen
-
Altersteilzeit öffnen für alle Bereiche ab dem 55. Lebensjahr
-
Bessere Fort- und Weiterbildung
-
Möglichkeit der Ausdehnung von Heim- und Telearbeitsplätzen.
 Dialog leben
Der BBW fordert:
-
regelmäßiger Austausch mit dem BBW und seinen Fachverbänden
-
Bindende Vereinbarungen als Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe
-
Berücksichtigung von BBW-Stellungnahmen in Beteiligungsverfahren gemäß
§ 89 LBG und der Beteiligungsvereinbarung – die Beteiligungsvereinbarung optimieren
-
Personalvertretungen stärken, insbesondere Freistellungen finanzieren.
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 Steuereinnahmen sichern
Der BBW fordert:
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1.500 zusätzliche Haushaltsstellen für die Finanzverwaltung als Einnahmeverwaltung
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Arbeit zu den Menschen bringen
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Der Personaleinsatz hält nicht mit den rasanten Entwicklungen in der Finanzverwaltung mit!
Abbau von ca. 2.000 Stellen in der Finanzverwaltung von 1997 – 2008, obwohl
die Aufgaben nicht weniger, sondern deutlich mehr geworden sind.
Aufgrund noch laufender Stellenabbauprogramme erhöhte sich die Anzahl der
Stellen in der Finanzverwaltung aufgrund der 500 Neustellen (2011 – 2015) per
Saldo nur um 318,5 Stellen.
Aufgrund der Übernahme der elektronischen Bearbeitung der Lohnsteuerkarten
(ELStAM) von den Gemeinden, konnten die Kommunen landesweit ca. 300 Stellen abbauen, so dass der saldierte Stellenzugang aufgrund der zusätzlichen Aufgabe vollständig kompensiert wurde.
Vergleicht man die aktuelle Stellenanzahl (01.01.2015) mit derjenigen zum
01.01.2007 hat die Finanzverwaltung heute 47,5 Stellen weniger als vor acht
Jahren.
Die Aufgaben der Finanzverwaltung haben in den letzten Jahren stark zugenommen: Übernahme von ELStAM, Auswertung hunderttausender Rentenbezugsmitteilungen sowie mehr als 27.000 Selbstanzeigen (in Baden-Württemberg
seit Februar 2010).
Die Einkommensteuererklärung ist von 7 Anlagen (neben dem Mantelbogen) im
Jahre 2000 auf mehr als 20 Anlagen heute angewachsen.
Stetige Steigerung der Ausbildungskapazitäten seit 2012 (ohne zusätzliches Personal für die ausbildenden Stellen in den Finanzämtern).
EDV-Wechsel zu KONSENS 1 führt zu zeitaufwändigerem Arbeiten.
Die Arbeit wird edv-technisch zu denjenigen Finanzämtern transferiert, die die
besten Personalressourcen besitzen, so dass die Beschäftigten an dem Finanzamt arbeiten können, in dessen Nähe sie wohnen. Weiträumige Versetzungen
nach der Ausbildung und das damit einhergehende Verlassen der Verwaltung
können verhindert werden (Bindung an die Verwaltung).
Ausweitung der Telearbeit
Kosten für die Steuerverwaltung beim Länderfinanzausgleich berücksichtigen
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Vor Berechnung des Länderfinanzausgleichs müssen die Kosten der Landessteuerverwaltung beim maßgeblichen Steueraufkommen jedes Landes in Abzug
gebracht werden. Denn:
Die in den Ländern erhobenen Steuern werden verteilt, die Kosten für die eigenen Steuerverwaltungen werden von den Ländern jedoch voll getragen.
Der derzeitige Länderfinanzausgleich ist ein Hemmschuh für eine auch nur annähernd vollständige Steuererhebung. Denn:
Sowohl für Geber-, als auch für Nehmerländer sind höhere Steuereinnahmen
vordergründig nachteilig, weil die Abführung in den Länderfinanzausgleich dadurch höher bzw. die Zuführung geringer wird.
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 Innere Sicherheit garantieren
Eine stabile Sicherheitslage ist die Grundvoraussetzung für die Freiheit der Bürgerinnen
und Bürger (z.B. Angstfreiheit, Bewegungs- und Entfaltungsfreiheit im öffentlichen Raum,
bis hin zur Standortsicherheit für Unternehmen). Kriminalitätsvorsorge und Kriminalitätsbekämpfung müssen ausschließlich in staatlicher Hand und damit bei der Polizei bleiben.
Der BBW fordert:
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Stellensituation verbessern und Beförderungsperspektiven schaffen
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Anerkennung der Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeiten
z.B. durch:
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Die Polizei des Landes muss für die immer weiter steigenden und neu hinzukommenden Aufgaben personell gut ausgestattet sein. Deshalb muss die Polizeistärke einer fachlichen Analyse unterzogen und den wachsenden Herausforderungen
sachgerecht angepasst werden. Denn Personaldefizite verschwinden nicht durch
immer neue Reformen und lassen sich dadurch auch nicht ausgleichen. Im Übrigen haben alle anderen Bundesländer im Vergleich zu Baden-Württemberg eine
vergleichsweise bessere Personalausstattung (Polizeidichte).
Fortentwicklung der Besoldungsstruktur
Während die allermeisten Bundesländer seit langem die „zweigeteilte Laufbahn“
(nur noch gehobener und höherer Polizeivollzugsdienst) eingeführt haben, befindet sich in Baden-Württemberg noch deutlich über 40% des vollzugspolizeilichen
Personals in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mit teilweise völlig inakzeptablem Beförderungs-/Aufstiegsperspektiven. Die beruflichen Perspektiven
sind in allen Laufbahngruppen, aber insbesondere im mittleren Dienst grundlegend zu verbessern.
Gemeinsamen Stellenplan für Beamtinnen und Beamte einführen
Schaffung eines einheitlichen, gemeinsamen Stellenplans für alle Beamtinnen
und Beamte im Polizeibereich (Polizeivollzug und Nichtvollzug). Innerhalb eines
solchen Stellenplans eröffnen sich vor allem auch leistungsgerechte Perspektiven
für Verwaltungsbeamte bei der Polizei.
Bestandsschutz der freien Heilfürsorge für aktive Polizeibeamte
verbesserte Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
sachgerechte Anpassung spezifischer Zulagen
Flexibilisierung der Wochen- und Lebensarbeitszeit für Schichtdienstleistende
Polizeitechnik und Polizeiausstattung optimieren
Die Ausstattung der Polizei muss immer auf dem neuesten Stand der Technik sein
und dies auch dauerhaft bleiben. Dazu bedarf es eines umfassenden und vorausschauenden Managements und der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel.
Technisch hochgerüstete Straftäter dürfen niemals im Vorteil sein. Die Sicherheit von
Polizeibeamten muss oberste Priorität haben.
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Weitere Forderungen
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Gewalt gegen Polizeibeamte und andere staatliche Funktionsträger ächten und
unter besondere Strafe stellen – Dazu ist § 113 StGB fortzuentwickeln
Keine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten geschlossener Einheiten
Evaluation der Polizeireform unter externer Beteiligung
Einführen einer gesetzlichen Regelung zur Kosten-/Gebührenerstattung bei kommerziellen Großveranstaltungen, insbesondere im Profifußball
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 Technische Fachverwaltung und Kommunalverwaltung attraktiv gestalten
Die Stellenpolitik und die massiven Einsparmaßnahmen der letzten Jahre haben speziell in
den technischen Fachverwaltungen und der Kommunalverwaltung ihren Tribut gefordert.
Der Arbeitsmarkt ist inzwischen leergefegt. Die Stellen im technischen und wissenschaftlichen Bereich, aber z.B. auch bei Krankenhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen
können nicht mehr adäquat mit qualifizierten Fachkräften besetzt werden. Die Absenkung
der Eingangsbesoldung und die jeweils zeitlich verzögerte Übernahme der Tarifabschlüsse
in das Besoldungs- und Versorgungsrecht wirken sich bei der Nachwuchsgewinnung aber
auch bei den aktiv Beschäftigten verheerend aus. Hier muss durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert werden.
Der BBW fordert:
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Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der
technischen Laufbahnen, durch:
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Verbesserungen der Einstiegsbedingungen und der beruflichen Entwicklung
Anerkennung extern erworbener Fachkenntnisse (Handwerker, Techniker, Ingenieure, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflegebereich u.a.)
Effizienzsteigerung durch Konzentration von Verwaltungsorganisationen:
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Bündelung von Aufgaben auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden zwischen Stadt- und/oder Landkreisen
Beendigung bzw. Rückführung der Privatisierungsmaßnahmen
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Eine aufgabengerechte Personalbedarfsplanung
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Die Sicherung der Fachkompetenz und der Qualitätsstandards
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Abbau von Nachteilen aus einer summarischen oder analytischen Stellenbewertung:
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Nach der Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die Landratsämter ist bei
der Besoldung der Zustand eingetreten, dass viele Stellen faktisch abgewertet
wurden.
Tatsache ist, dass es vor der Verwaltungsreform
im mittleren Dienst 20 % der Stellen in A 9, davon 25 % mit Zulage,
im gehobenen Dienst 20 % der Stellen in A 13, davon 20 % mit Zulage gab.
Bei den Landratsämtern sind heute am Beispiel der Vermessungsverwaltung
im mittleren Dienst die A 9 + Z-Stellen größtenteils verschwunden und die A 9Stellen um etwa 50 % reduziert,
im gehobenen Dienst A 13 + Z-Stellen völlig verschwunden und bis auf ganz wenige Ausnahmen auch die A 12-Stellen.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein starkes und überaus bewährtes Element unserer
Gesellschaft. Deshalb muss deren Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden. Es ist unabdingbar, dass im Sinne langfristig starker und nachhaltig handlungsfähiger Kommunen bei
Aufgabenzuweisungen/-übertragungen nicht nur das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, soll
bezahlen“ beachtet werden muss, sondern darüber hinaus der kommunale Finanzausgleich
auf einem hohen Niveau gehalten wird.
Der BBW fordert:
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Stärkung der kommunalen Finanzen
Die Kommunen müssen umfassend in Entscheidungsprozesse des Landes, die
Auswirkungen auf den kommunalen Bereich haben, eingebunden werden.
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 Bildung optimieren
Der BBW fordert:
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Voraussetzungen für eine optimale Erziehung, Bildung und Ausbildung in der
Schule schaffen,
insbesondere für eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler
durch
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Lehrerinnen und Lehrer professionell aus- und weiterbilden, wirkungsvoll einsetzen und in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen, insbesondere durch
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ausreichende Lehrerversorgung (110 Prozent) in allen Schulen und Schularten
zur verlässlichen Sicherung des Unterrichts bei Krankheit, Abordnungen etc.
Senkung des Klassenteilers in allen Schularten auf maximal 25, ggf. auch unter
25 für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf
gute pädagogische Rahmenbedingungen, Gebäude und Ausstattungen für Inklusion sowie Erhalt des differenzierten Sonderschulsystems
umfassende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen allen allgemeinbildenden und beruflichen Schularten, insbesondere zwischen abgebenden
und aufnehmenden Schulen bei Schulartenwechsel
Wahlfreiheit zwischen differenzierten Bildungswegen, die personell, finanziell und
in den Unterstützungssystemen vom Land gleich ausgestattet werden, in den allgemein bildenden Schularten der Sekundarstufe I, in den Gymnasien in einem
durchgängig gymnasialen 8- oder 9jährigen Bildungsgang mit klarer Fächerstruktur, universitärer Lehrerausbildung und dem Bildungsziel „Hochschulreife“ sowie
in den zieldifferenzierten Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsgängen des beruflichen Schulwesens im dualen System, in den Vollzeitschulen zum Erwerb aller
Schulabschlüsse, zur Integration von Zuwanderern und im Übergangsystem
Sicherung hoher personaler, fachlicher und pädagogischer Qualifikation auf dem
Niveau Master an den Hochschulen
Wiedereinführung zweijähriger Referendariate
Beibehaltung des Staatsexamens
leistungsfördernde und die Gesundheit erhaltende Arbeitsbedingungen (Supervision etc.) für Lehrerinnen und Lehrer am Arbeitsplatz
qualifizierte Lehrerfortbildung entsprechend dem Bildungszeitgesetz
Rücknahme der Absenkung der Altersermäßigungen, der Entlastungskontingente
sowie der Deputatserhöhungen im höheren Dienst
Sicherung professioneller Arbeit in der Schulleitung durch qualifizierte Einarbeitung in die Leitungstätigkeit, Erhöhung der Leitungszeit, Unterstützung der Schulleitung durch leistungsfähige Schulsekretariate und Verwaltungsassistenz sowie
durch leistungsfähige Schulstatistik- und Schulverwaltungsprogramme
Schaffung wirksamer Beteiligungsrechte für Lehrkräfte in der Schulkonferenz und
in den Entscheidungsprozessen für regionale Schulentwicklung
Hochschulen zukunftssicher gestalten und für den Wettbewerb fit machen,
insbesondere durch folgende Maßnahmen
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Hochschulgesetz aufgabengerecht neu konzipieren
Professuren angemessen ausstatten
W-Besoldung verbessern
Promotionsmöglichkeiten ausbauen
Innovationsprogramm für die Hochschulen auflegen
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 Justiz stärken
Der BBW fordert:
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Keine Privatisierungen im Bereich der Justiz
Insbesondere Justizvollzug sowie Gerichts- und Bewährungshilfe müssen in staatlicher Hand bleiben.
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Personalnot lindern, Stelleneinsparungen beenden
Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist auf eine funktionierende Justiz und
vorsorgende Rechtspflege insbesondere in Grundbuchämtern, Handelsregistern, Betreuungs- oder Vollstreckungsgerichten angewiesen. Deshalb:
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Notwendige Stellen mit attraktiver Bezahlung zur Verfügung stellen für einen
Personalstand in der Landesjustiz, der qualitativ hochwertige Ergebnisse liefern
kann
Grundbuchamts- und Notariatsreform sozialverträglich umsetzen
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Regionale Beschäftigungsmöglichkeiten, da weite Anfahrten insbesondere auch
für die zahlreichen Teilzeitbeschäftigten nicht zumutbar sind
Konkrete Personalplanungen und Beschäftigungsperspektiven für alle Beschäftigten in den Notariaten
Die Betroffenen brauchen eine zuverlässige Aussage über ihren künftigen Arbeitsplatz.
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Justizvollzug nachhaltig verbessern
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Einrichtung eines Gesprächs- und Arbeitskreises Justizvollzug zur nachhaltigen
Verbesserung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Entwicklung
zukunftsfähiger Konzepte für den Justizvollzug
Zukunftswirksame Ausstattung des Justizvollzugs, um dem gesetzlichen Auftrag
der Resozialisierung von Gefangenen und der Gewährleistung von Sicherheit für
Bedienstete und Gefangene in vollem Umfang nachzukommen
Zeitnahe Umsetzung der 23 Handlungsempfehlungen der „Expertenkommission
zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen“ in die Vollzugspraxis des
Landes
Zukunftsfähige IT-Ausstattung für die Justiz gewährleisten
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Die Justiz benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Ausstattung mit neuen, aktuellen Programmen unter gleichzeitiger Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Praktiker aus allen Bereichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen
müssen auch künftig frühzeitig und fortlaufend in den Entwicklungsprozess intensiv eingebunden werden und ihn aktiv gestalten können.
Eine funktionierende Justiz trägt maßgeblich dazu bei, dass Baden- Württemberg von
den Bürgerinnen und Bürgern als lebenswertes und sicheres Land geschätzt wird.
Dies muss angemessen gewürdigt werden.
Stuttgart, den 20. Juli 2015
Volker Stich, Vorsitzender
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