1 Anlage 3 Information über die Grundsätze für die Ausführung von

Anlage 3
Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution)
Zum Vermögensverwaltungsvertrag vom…………………………………………………………..
Auftraggeber: ………………………………………………………………………………………….
1. Allgemeine Grundlagen der Auftragsausführung
Diese Ausführungsgrundsätze finden Anwendung, wenn wir in Erfüllung unserer Pflichten
aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Mandanten sowie der festgelegten
Anlagerichtlinien für Rechnung des Mandanten Finanzinstrumente erwerben oder veräußern.
Im Rahmen unserer allgemeinen Verpflichtung zur Wahrung der Interessen des Mandanten
haben wir als Vermögensverwalter sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche
Ergebnis für den Mandanten erzielt wird.
Verfügungen im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages können regelmäßig über
verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt
werden, z. B. an Börsen, über Handelssysteme anderer Anbieter oder gegen Eigenhandel
betreibende Banken, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel oder im elektronischen
Handel.
Wir haben unter Ziffer 2. für einzelne Gattungen von Finanzinstrumenten bestimmte einzelne
Ausführungswege und Ausführungsplätze anhand der nachfolgenden Maßstäbe festgelegt:
-
Preis des Finanzinstruments
verbundenen Kosten
sowie
-
die Wahrscheinlichkeit der Ausführung
-
die Abwicklung des Auftrags
-
die Geschwindigkeit der Ausführung
-
Art und Umfang des Auftrages
sämtliche
mit
der
Auftragsausführung
Wir werden im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante
Kriterien, wie z. B. Marktverfassung und Sicherheit der Abwicklung, beachten. Dabei gehen
wir davon aus, dass der Mandant vorrangig den – unter Berücksichtigung sämtlicher mit dem
Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten – bestmöglichen Preis erzielen möchte.
Da Wertpapiere regelmäßig Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach
der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Mandanten nicht
ausgeschlossen werden kann, werden wir vor allem solche Ausführungsplätze
berücksichtigen, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich
ist. Bei der Gewichtung der Maßstäbe werden die Merkmale des Mandanten, des Auftrags,
des Finanzinstruments sowie des Ausführungsplatzes berücksichtigt.
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Stand 07/2014 (3 Seiten)
Der Mandant kann dem Institut Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen
einzelne Anlageentscheidungen ausgeführt werden sollen. Solche Weisungen gehen diesen
Ausführungsgrundsätzen vor.
Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen
Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich machen, werden wir diese
unter Wahrung des Kundeninteresses wählen.
Blockorders: Blockorders sind von mehreren Mandanten gebündelte Aufträge, die Kostenund Abwicklungsvorteile ermöglichen. Dürfen wir uns im Rahmen der Vermögensverwaltung
dieses Instruments bedienen, so sind wir im Rahmen der Ausführung dieses Auftrages frei in
der Wahl des Ausführungsweges.
Wir werden diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Außerhalb
des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn wir von einer
wesentlichen Veränderung Kenntnis erhalten, die dazu führt, dass an den vorgesehenen
Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im
bestmöglichen Interesse des Mandanten gewährleistet ist.
2. Ausführungsgrundsätze
zu
den
unterschiedlichen
Arten
von
Finanzinstrumenten
a. Aktien
a. Aktien von Emittenten mit Heimatbörse Deutschland: Ausführung auf der
elektronischen Handelsplattform XETRA bzw. an der inländischen
Heimatbörse, soweit Kursstellung, Liquidität sowie Börsenöffnungszeiten
dafür sprechen.
b. Aktien von Emittenten mit ausländischer Heimatbörse: Ausführung auf der
elektronischen Handelsplattform XETRA bzw. der liquidesten inländischen
Börse oder an der ausländischen Heimatbörse, soweit Kursstellung und
Liquidität dafür sprechen.
b. Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen)
c. Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere werden auf der elektronischen
Handelsplattform XETRA bzw. an der in- oder ausländischen Heimatbörse in Auftrag
gegeben, soweit Kursstellung, Liquidität sowie Börsenöffnungszeiten dafür sprechen.
d. Investmentfonds
a. Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie
deren
Rückgabe
zum
Rücknahmepreis
nach
Maßgabe
des
Investmentgesetzes unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur
bestmöglichen Ausführungen von Kundenaufträgen.
i. Wertpapiergeschäfte über den Erwerb von Anteilen in Investmentfonds
schließen wir entweder als Festpreisgeschäft oder als Börsengeschäft
ab. Beim Festpreisgeschäft richtet sich der Preis nach dem
Nettoinventarwert zzgl. Agio, dessen Höhe maximal dem von dem
Emittenten
bzw.
deren
depotführende
Bank
festgelegten
Ausgabeaufschlag entspricht. Das Börsengeschäft wird zu jeweils
aktuellen Kursen ausgeführt. Aufträge zur Rücknahme nehmen wir zur
Weiterleitung an den Emittenten oder deren depotführende Bank
entgegen bzw. als Auftrag zum Börsenhandel.
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Stand 07/2014 (3 Seiten)
e. Zertifikate / Optionsscheine
a. Instrumente mit inländischer Heimatbörse: Ausführung an der inländische
Heimatbörse
b. Instrumente mit ausländischer Heimatbörse: Ausführung an der
ausländischen Heimatbörse
i. Für alle Zertifikate / Optionsscheine gilt, dass, sofern an der
Heimatbörse keine aktuelle Kursstellung erfolgt, ein alternativer
Ausführungsweg gewählt werden wird.
f. Finanzderivate
a. Hierunter fallen Termingeschäfte, die nach standardisierten Bedingungen an
einer Börse gehandelt werden (Futures, Options) oder die außerbörslich
(Over-the-Counter) individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument
kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz
(Sonderbedingungen
für
Termingeschäfte,
Rahmenvertrag
für
Finanztermingeschäfte).
Dem Auftraggeber steht im Internet unter www.abacus-assetmanagment.de jederzeit die
aktuelle Version dieser „Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen
(Best Execution)“ zur Verfügung.
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Auftraggeber
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ABACUS Asset Management GmbH
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