BKK vor ort

K o m p et enz f ür Un te rne h m en
Ausgabe 3 I 2015
Betriebssport:
Wasser
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Munte
alltag:
Diabetes im Arbeits
Risiken und Strategien
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Soziales und Gesund
BKK vor Ort :
erbst
Neuausrichtung zum H
Reinhard Brücker
Vorstandsvorsitzender
Roland Wien
Vorstand
Liebe Leserin, lieber Leser,
munter wie ein Fisch im Wasser ist nicht nur der Betriebssport in
Deutschland, sondern auch die BKK vor Ort. Ein besonders starkes
Zeichen von Vitalität ist unsere zum Herbst startende Neuausrichtung,
bei der Sport und Sportlichkeit eine dominante Rolle spielen werden.
Dass Sport und Gesundheit in einem unmittelbaren Zusammenhang
stehen, werden wir ab Herbst deutlicher als bislang und stärker als jede
andere Krankenkasse in Deutschland betonen. Mehr zu diesem Thema, zu
den Hintergründen unserer Neuausrichtung und zu unserem neuen
Markennamen lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Wie sehr wir uns dem Sport auch im Alltag verpflichtet fühlen, zeigt unser
Engagement beim jährlichen Bochumer Halbmarathon, über den wir
ebenfalls berichten. Ein weiteres Sportthema dieser Ausgabe widmet sich
dem Betriebssport in Deutschland – Fairness und Gemeinschaft, Leistung
und Leidenschaft gehen deutschlandweit in unzähligen Betriebssportgemeinschaften eine starke Verbindung ein. Wir möchten unsere Firmenkunden dazu motivieren, sich hier noch mehr zu engagieren und für gute
Rahmenbedingungen zu sorgen. Denn wo sonst wenn nicht hier könnten
Arbeitgeber sich klar als sportlich-gesundes Unternehmen positionieren?
Gesunde Belegschaft, gesundes Unternehmen!
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R
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Eine kleine Erholungspause von so viel Sport auf einmal bieten die anderen Themen dieser Ausgabe. Es erwartet Sie wie gewohnt ein informativer Mix aus Arbeitgeberthemen und Gesundheitsinformationen.
Reinhard Brücker Roland Wien
Vorstandsvorsitzender BKK vor Ort
Vorstand
BKK vor Ort
2
D
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IhrIhr
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Wir wünschen Ihnen weiterhin einen schönen Sommer!
Neuausrichtung 4
Halbmarathon
6
Aus der Praxis (I)
8
T
Medikamentenmissbrauch
10
12
A
L
Soziales und Gesundheit IN
H
Soft Skills – viel Lärm um nichts? 14
Diabetes 16
Aus der Praxis (II)
18
Betriebssport
20
Daten, Fakten, Recht 22
Gute Azubis, schlechte Azubis 24
Arbeitsrecht
IM
Herausgeber:
BKK vor Ort
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Verantwortlich im Sinne
des Pressegesetzes:
Reinhard Brücker
P
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M
Redaktion:
Selma Uylas
Sie haben Fragen
oder Anregungen?
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Produktion:
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3
NEUES VON DER BKK VOR ORT
Weit mehr als nur ein neuer Unternehmensname:
Die Neuausrichtung
der BKK vor Ort als
VIACTIV Krankenkasse
Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer: Die BKK vor Ort ändert ihren Namen und heißt
ab Oktober 2015 VIACTIV Krankenkasse. Natürlich geht es nicht nur um einen neuen Namen, sondern vor allem um eine strategische Neuausrichtung einer der größten deutschen Krankenkassen.
Und die hat sehr viel mit Sport, aber auch mit ausgezeichneter Servicequalität und stabilen
Beitragssätzen ohne Leistungskürzungen zu tun.
Eine neue Marke mit klarer Positionierung
„Wir werden uns als neue Marke etablieren und ab
Oktober als VIACTIV Krankenkasse an den Start gehen“,
erklärt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der
BKK vor Ort. „Dies ist ein Aufbruch in eine neue Ära
einer traditionellen Betriebskrankenkasse im Wettbewerb.“ Unter dem neuen Markennamen werde man,
so der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Ludger Hamers, „als sportlichste Krankenkasse Deutschlands auftreten. ‚Sportlich‘ beinhaltet Werte wie gesund, fit und lebendig – aber auch fair. Außerdem
unterstreicht ‚sportlich‘ unseren besonderen Leistungsanspruch, dem wir uns verpflichtet fühlen“.
Die Konturen der Neuausrichtung lassen sich also vor
allem im Sinne des Leistungsgedankens und der Gesunderhaltung interpretieren – was Klaus-Peter Hennig,
ebenfalls alternierender Verwaltungsratsvorsitzender
der BKK vor Ort, bestätigt: „Bei der VIACTIV versichert
zu sein, bedeutet aktive Prävention und hochqualifizierte Unterstützung bei der Genesung. Unsere Philosophie
ist lebensbejahend und fördert die Selbstbestimmtheit
bis ins hohe Alter.“ Strategisch hochgradig bedeutsam
ist diese markentechnische und inhaltliche Neuausrich-
4
tung insofern, als – wie Vorstand Roland Wien erklärt –
die BKK vor Ort es in den letzten Jahren trotz sehr guter
Serviceleistungen und Kundenbewertungen manchmal
schwer hatte, in ihrer Bedeutung wahrgenommen zu
werden. „Jetzt ist auf den ersten Blick deutlich erkennbar, um welche Krankenkasse es sich handelt!“, zeigt
sich Roland Wien von der Neupositionierung überzeugt.
Versprechen gehalten
„Alles bleibt wie es ist und wir werden noch mehr innovative Angebote in unser Portfolio aufnehmen.“ Dieses
Versprechen, das die BKK vor Ort 2014 gemacht hatte,
wurde eingehalten. Zusatzleistungen wie Osteopathie, Discovering Hands und Professionelle Zahnreinigung sind unverändert fester Bestandteil des
Angebots. Klaus-Peter Hennig bezieht hierzu eine klare
Position: „Streichungen oder Kürzungen von Angeboten oder Einsparungen beim Kundenservice sind indiskutabel. Für unsere Krankenkasse haben die Gesunderhaltung unserer Versicherten und die konkrete
Unterstützung bei der Genesung von Krankheiten absolute Priorität. Der Preis allein darf dabei nicht ausschlaggebend sein“.
V.l.n.r.: Roland Wien, Vorstand, und Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort, sehen in der
strategischen Neuausrichtung der BKK vor Ort als VIACTIV Krankenkasse den Aufbruch in eine neue Ära.
Klaus-Peter Hennig und Ludger Hamers, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der BKK vor Ort, betonen die lebensbejahende, gesunde und sportliche Grundaussage der Neuausrichtung.
Somit gilt heute genauso wie in Zukunft: Der Preis ist
nicht alles. Entscheidend ist der Einsatz, den eine Krankenkasse zeigt, wenn es um die Leistungen und den
Service geht. Und hier wird die BKK vor Ort auch als
VIACTIV Krankenkasse auf Meisterehren aus sein.
Servicequalität – auch unter neuem Namen
der entscheidende Punkt
Im April 2015 hat die BKK vor Ort in der unabhängigen
ServiceValue-Studie 2015 erneut mit der Bestnote
"Sehr gut" als Gesamturteil abgeschnitten. Im Test wurden die 30 größten Krankenkassen Deutschlands detailliert verglichen; Grundlage der Studie waren rund 3.300
Kundenurteile. Mit diesem hervorragenden Ergebnis
sind die Erwartungen an die neue Marke VIACTIV Krankenkasse natürlich entsprechend hoch. Arbeitgeber wie
Versicherte können daher davon ausgehen, dass die
BKK vor Ort auch nach ihrer strategischen Neuausrichtung allergrößten Wert auf Kundenzufriedenheit legen
und die Servicequalität weiter ausbauen wird.
wesen einsetzen. Vor allem gilt es, den Finanzausgleich
gerechter zu gestalten. Bislang ist es so, dass das Geld
aus dem Gesundheitsfonds einigen Kassenarten besonders zu Gute kam, während andere Kassen für ihr wirtschaftliches Handeln und wegen ihrer Versichertenstruktur benachteiligt werden. Unterm Strich sieht es
dann so aus, als ob die Kassen, die mehr erhalten, besonders gut wirtschaften würden. Dieser Eindruck trügt
allerdings, erhalten sie doch lediglich mehr finanzielle
Zuweisungen als andere. Hier wird sich die BKK vor Ort
– vor allem im Interesse der Beitragsgerechtigkeit –
auch als VIACTIV Krankenkasse auf politischer Ebene
für einen Kurswechsel stark machen.
Einflussnahme auf politischer Ebene
Wie die BKK vor Ort wird sich auch die neue VIACTIV
Krankenkasse für mehr Gerechtigkeit im Gesundheits-
5
S port z u m m i t m a c hen
6. September 2015:
Bochum läuft –
laufen Sie mit!
Am 6. September 2015 ist es so weit – in Bochum fällt der Startschuss zum 5. Stadtwerke Halbmarathon. Natürlich zeigt
auch die BKK vor Ort wieder vollen Einsatz – Mitglieder profitieren von Vorbereitungskursen und vergünstigten Starttarifen, Läuferinnen und Läufer werden massiert und pro Extrarunde über eine Spendenmatte springt Geld für Projekte mit
benachteiligten Jugendlichen heraus.
Am Hauptlauf teilnehmen können alle, die 2015 ihr 18. Lebensjahr vollenden oder bereits älter als 18 sind. Ganz herzlich eingeladen
ist selbstverständlich auch der Nachwuchs: Kinder mit Geburtsjahrgang 2008 und jünger begrüßt der Schlaubär zum Schlaubär
Bambini-Lauf über 400 Meter. Hierfür wird keine Anmeldegebühr fällig. Im Ziel werden alle kleinen Teilnehmer für ihren sportlichen
Einsatz mit Schlaubär-Medaillen und einer Überraschung belohnt.
Die Herausforderung im Team meistern
Von Zeit zu Zeit lohnt es sich, den Teamspirit im Unternehmen neu zu entfachen – Teambuilding ist das Zauberwort. Und wo lässt sich eine Mannschaftsleistung
besser abrufen als beim Sport – beispielsweise mit einer
Staffel beim 5. Stadtwerke Halbmarathon.
Unter den Staffeln, die das Ziel erreichen, wird in folgenden Klassen gewertet:
Eine Staffel besteht aus vier Laufbegeisterten männlich/weiblich oder mixed, die sich die Stecke von
21,0975 Kilometer teilen. Die Teilstrecken selbst sind
nicht offiziell vermessen und werden nicht zeitlich vom
Veranstalter erfasst – gemessen wird die Gesamt-Zeit
des Teams am Ziel. Hierzu wird ein ChampionChip eingesetzt, der von Läufer zu Läufer innerhalb der Wechselzonen weitergegeben wird.
ç die älteste Staffel
(ergibt sich aus der Addition des Alters)
6
ç die jüngste Staffel
(ergibt sich aus der Addition des Alters)
ç die schnellste männliche Staffel
ç die schnellste weibliche Staffel
ç die schnellste Mixed-Staffel
2014 mit gutem Beispiel vorangegangen – und auch den 5. Stadtwerke Halbmarathon rot im Kalender eingetragen:
Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort (Foto links), der gemeinsam mit dem Vorsitzenden des
Verwaltungsrats, Ludger Hamers, die kompletten 21,0975 Kilometer absolvieren will. Ebenfalls am Start: der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder (Foto rechts), für dessen Stiftung im Rahmen des Events erneut
Spenden für ein Hilfsprojekt gesammelt werden.
Weitere Infos
Webcode n242 auf www.bkkvorort.de. Dort finden Sie
auch das Anmeldeformular zum Herunterladen.
Nach der Spende ist vor der Spende
Die Spendenbilanz des Halbmarathons kann sich
sehen lassen – so gingen im vergangenen Jahr insgesamt 25.000 Euro an den IFAK e.V. in Bochum, der
gemeinsam mit der Christoph Metzelder Stiftung die
Projektarbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen aus der Region fördert.
Auch 2015 wird es an der Strecke wieder zwei elektronische Spendenmatten geben, bei deren Überqueren Teilnehmern mit registrierter Bankverbindung automatisch
zwei Euro Spendenbeitrag abgebucht werden. Mit den
„frischen“ Spenden sollen erneut soziale Projekte in
NRW unterstützt werden.
Für alle, die sich ohne vorherige Anmeldung an der
Spendenaktion beteiligen möchten, stehen am Stand
der BKK vor Ort auf dem Lidl-Parkplatz an der Viktoriastraße Spendendosen bereit. Wie bereits in den
Vorjahren werden alle Teilnehmer auf Wunsch von angehenden Physiotherapeuten massiert.
Ihre Fragen zur Spendenaktion beantwortet BKK-Mitarbeiterin Selma Uylas per Mail an:
[email protected]
oder telefonisch unter der 0234 479-2396.
Als BKK vor Ort-Kunde zum Spartarif anmelden
Für Kunden der BKK vor Ort: Bei Anmeldung bis zum
26. August 2015, 23:59 Uhr gilt die vergünstigte Startgebühr von nur 20 Euro pro Person (für alle, die keinen
Chip zur Zeitmessung besitzen, kommen drei Euro Leihgebühr und 25 Euro Pfand hinzu. Letzteres wird jedoch
noch am Tag des Laufs erstattet).
Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und vor allem viel Spaß beim Training!
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AUS DER PRAXIS I
Mehrfachbeschäftigte:
Beiträge
richtig aufteilen und berechnen
Bereits seit dem 1. Januar 2015 gibt es einen neuen Meldedialog im Falle einer
versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung. Im Ergebnis kann dieser dazu führen, dass die Arbeitgeber eine anteilmäßige Aufteilung der Arbeitsentgelte vornehmen müssen. Doch wie funktioniert eine solche Aufteilung überhaupt?
Aufteilung von laufendem Arbeitsentgelt
Eine verhältnismäßige Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen ist regelmäßig dann vorzunehmen, wenn
die dem jeweiligen Kalendermonat beitragsrechtlich zuzuordnenden laufenden Arbeitsentgelte aus den versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der
Summe die jeweilige monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Um festzustellen, in welcher Höhe die Arbeitsentgelte
der Beitragsbemessung jeweils zugrunde zu legen sind,
sind sie nach dem Verhältnis ihrer Höhe zueinander so
zu mindern, dass sie in der Summe die maßgebliche
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht übersteigen (Beispiel 1).
Beispiel 1 (Rechtskreis West, Krankenversicherungspflicht besteht)
Monatliche BBG (KV/PV) Monatliche BBG (RV/AlV) 4.125,00 €
6.050,00 €
Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber A (Monat August) Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber B (Monat August) 2.350,00 €
1.900,00 €
Gesamtentgelt (2.350,00 € + 1.900,00 €) = 4.250,00 €
Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen (KV/PV) für Monat August:
Arbeitgeber A: 2.350,00 € x 4.125,00 € 4.250,00 €
= 2.280,88 €
Arbeitgeber B: 1.900,00 € x 4.125,00 € 4.250,00 €
= 1.844,12 €
Hinsichtlich der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung findet
keine anteilmäßige Aufteilung der Arbeitsentgelte statt, da die Summe der
Arbeitsentgelte die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
8
Für die Berechnung sind die
Arbeitsentgelte aus den jeweiligen Beschäftigungen nicht
in unbegrenzter Höhe zu berücksichtigen, sondern nur bis
zu dem Betrag der jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitsentgelte oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze
bleiben bei der anteilmäßigen
Aufteilung unberücksichtigt
(Beispiel 2).
Beispiel 2 (Rechtskreis West, Krankenversicherungspflicht besteht nicht)
Monatliche BBG (RV/AlV) 6.050,00 €
Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber A (Monat August) Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber B (Monat August) 6.250,00 €
1.000,00 €
Gesamtentgelt (6.050,00 €* + 1.000,00 €) = 7.050,00 €
Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für Monat August:
Arbeitgeber A: 6.050,00 € x 6.050,00 € 7.050,00 €
= 5.191,84 €
Arbeitgeber B: 1.000,00 € x 6.050,00 € 7.050,00 €
= 858,16 €
Das Arbeitsentgelt von Arbeitgeber A wird für die Berechnung nur bis zum
Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (RV/AIV) berücksichtigt.
Hinzutritt oder Wegfall eines Versicherungsverhältnisses im Laufe eines Kalendermonats
Tritt zu einem bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Monats eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung hinzu, sind
zum Zwecke der Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen aus Vereinfachungsgründen die Arbeitsentgelte unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsverhältnisses dem gesamten Kalendermonat
des Hinzutritts zuzuordnen.
Entsprechendes gilt für den Fall, dass bei Fortbestehen
eines Versicherungsverhältnisses eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung im Laufe eines Monats
wegfällt. Gleiches gilt auch, wenn bei Fortbestehen eines
Versicherungsverhältnisses eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung im Laufe eines Monats hinzutritt
und noch im Laufe desselben Monats wegfällt.
Arbeitsentgelt aus geringfügiger und versicherungspflichtiger Beschäftigung
Übt ein Arbeitnehmer neben einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige (weitere) Beschäftigung aus und übersteigt
das Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen die
maßgebende Beitragsbemessungsgrenze, findet für die
Bemessung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen nicht statt, da keine beitragspflichtigen Einnahmen aus mehreren Versicherungsverhältnissen zusammentreffen.
In der Rentenversicherung unterliegen geringfügig entlohnte Beschäftigungen der Versicherungspflicht. Für die
Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge sind die Arbeitsentgelte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und aus einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung daher aufzuteilen, wenn
sie zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze
übersteigen. Eine Aufteilung der Arbeitsentgelte ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn sich der geringfügig entlohnt Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht
hat befreien lassen.
9
M E D I K A M E N T E N MI S S B R A U C H
Kollege Müller,
bitte zur
Hirndoping-Probe!
Leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Substanzen wie Methylphenidat,
Piraceton, Fluoxetin und Metoprolol liegen im Trend. Nutzer sind neben Studenten
hauptsächlich Erwerbstätige. In der Regel werden derartige Medikamente vom
Hausarzt verordnet. Daneben gelten auch Freunde, Angehörige und natürlich das
Internet als Bezugsquellen. Fachärzte warnen davor, dass die dauerhafte Einnahme
solcher Leistungssteigerer und Stimmungsaufheller schwere Nebenwirkungen
haben und auch Abhängigkeiten hervorrufen kann. Was ist eigentlich los mit
unserem Arbeitsalltag, dass immer mehr Arbeitnehmer glauben, nicht mehr ohne zu
können?
Der Job als Gefahrenzone für das Gemüt?
Risikogruppen für Hirndoping finden sich hauptsächlich
unter solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz bedroht
oder deren Arbeit durch große Monotonie bestimmt ist.
Es gehört wenig Fantasie dazu, sich auszumalen, dass der
Aspekt „Leistungssteigerung“ hauptsächlich von der erstgenannten Gruppe, der Aspekt „Stimmungsaufhellung“
eher von der zweiten Gruppe als zentral angesehen wird.
Während monotone Arbeit sich meist mit niedriger Bezahlung verbindet, ist der bedrohte Arbeitsplatz auf allen
Ebenen der betrieblichen Hierarchie anzutreffen. Immer
mehr Arbeitnehmer haben das Gefühl, dass ihr normales
Leistungsvermögen nicht mehr ausreicht, um den gestiegenen Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und
Aufgabenverdichtung (immer mehr und immer komplexere Aufgaben sind in immer kürzeren Zeiträumen zu erledigen) entsprechen zu können. Die Angst, durch leistungsstärkere Mitbewerber um den Arbeitsplatz ersetzt zu werden, ist groß. Da kann der Griff zum Medikament trotz der
Gefahren von Nebenwirkungen und Abhängigkeiten
schon verlockend sein. Das Problem wird damit jedoch
nicht gelöst, sondern oft nur verlagert oder gar verschlimmert.
10
Risiko der Überlagerung anderer
Krankheitsbilder
Wer das Gefühl hat, Medikamente zur Leistungssteigerung oder Stimmungsaufhellung zu benötigen, hat vielleicht nicht nur dieses eine, medizinisch nicht besonders
relevante Problem, das Experten weniger unter „Krankheit“ als vielmehr unter „Lifestyle“ verbuchen. Es kann
sein, dass sich hinter diesen fast alltäglichen Symptomen
eine echte, ernsthafte und bislang nicht erkannte psychische Störung verbirgt. Wer sich nun aus Gründen der Leistungssteigerung oder Stimmungsaufhellung selbst behandelt, läuft Gefahr, dass die eigentlich zugrundeliegende ernsthafte psychische Störung (wie beispielsweise eine Depression) sich entwickeln und voll ausbilden kann.
Zusätzlich verschärft werden kann dieses Problem durch
eine unpassende Selbstmedikation, die im Extremfall die
psychische Störung verschlimmern kann. Man kann also
nur dringend davon abraten, auf eigene Faust medikamentöses Hirndoping zu betreiben. Auch die Arbeitgeber
sollten das Problem im Auge behalten und im Interesse
der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und der betrieblichen Sicherheit handeln – vielleicht kann eine betriebsärztliche
Informationsveranstaltung erste Hilfe leisten.
Alternativen zu Pillen und Tropfen
Sorgen um den Arbeitsplatz und monotone Tätigkeiten gehören
heute leider vielerorts zur Unternehmenswirklichkeit. Eine
Ursachenbeseitigung ist also nicht ohne Weiteres möglich.
Unternehmen könnten jedoch versuchen, mit speziellen Angeboten Abhilfe zu schaffen. Neben den bereits angesprochenen
Informationsveranstaltungen kommen vor allem auch betriebssportliche Aktivitäten infrage. Hier wird der Leistungssinn ebenfalls geweckt und gefördert – jedoch auf natürliche und spielerische Art und Weise und in Verbindung mit stressabbauender
Bewegung. Mannschaftssport stärkt zudem den Zusammenhalt. Sinnvoll zur Ergänzung sind auch Maßnahmen zur Entspannung im Rahmen des Präventionsprogramms der BKK vor Ort.
11
S O ZI A L E S U N D G E S U N D H E I T
generation 50+ energiebedarf
Arbeitsbedingungen und
Gesundheit
Wie viel Energie braucht
der Mensch?
73 Prozent der älteren Erwerbstätigen in Handwerksberufen wünschen sich, vorzeitig in den Ruhestand gehen
zu können, während 11 Prozent der Führungskräfte und
Akademiker gleichen Alters gerne darüber hinaus arbeiten würden. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in
einer Detailanalyse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung. Für die Analyse wurden die Angaben der älteren abhängig Beschäftigten (50 bis 64 Jahre) mit denen
von abhängig Beschäftigten mittleren Alters (30 bis 49
Jahre) verglichen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat neue
Referenzwerte für den Energiebedarf des Menschen zusammengestellt. Hierbei betont sie, dass der Energieverbrauch von Mensch zu Mensch und auch bei ein und demselben Menschen sehr variieren könne. Die Referenzwerte seien daher Richtwerte, die als Orientierung dienen
sollen und nicht unbedingt auf den Einzelnen zuträfen.
Starker Termin- und Leistungsdruck wird altersübergreifend am häufigsten von Führungskräften und Akademikern genannt. In den Dienstleistungs- und Handwerksberufen bestätigen dies häufiger die Befragten mittleren
Alters. Von sich ständig wiederholenden Arbeitsvorgängen berichten vorwiegend Beschäftigte der gering qualifizierten Berufsgruppe (76 Prozent). Hier lässt sich kein
nennenswerter Unterschied zwischen den Altersgruppen feststellen. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass die
psychischen Anforderungen der Arbeit weniger altersspezifisch und vielmehr berufsspezifisch sind. Da etwa
jeder Vierte der Befragten bis zum regulären Rentenalter arbeiten möchte, sind Maßnahmen wichtig, die die
Gesundheit fördern und erhalten. Dabei sollte sich die
betriebliche Gesundheitsförderung auf unterschiedliche
Tätigkeitsprofile sowie Anforderungsniveaus der Beschäftigten in den jeweiligen Berufsgruppen ausrichten.
12
Für Erwachsene legt die DGE einen mittleren Body Mass
Index (BMI) von 22 zugrunde, das entspricht einer täglichen Energiezufuhr von 2.300 kcal für Männer und
1.800 kcal für Frauen im Alter von 25 bis 50 Jahren bei
geringer körperlicher Aktivität.
Andere Werte gelten für Frauen in der Schwangerschaft:
Ab dem vierten Monat ist der Richtwert für die Energiezufuhr um 250 kcal pro Tag erhöht. Das entspricht zum Beispiel einer Scheibe Vollkornbrot mit Margarine und Käse.
Ab dem siebten Monat erhöht sich der Richtwert um 500
kcal pro Tag. Viele Schwangere sollten ihre Energiezufuhr
daher nur geringfügig oder gar nicht erhöhen. „Schwangere müssen also nicht für zwei essen“, so die DGE weiter.
Diese Zahlen gelten aber nur für Schwangere mit Normalgewicht vor der Schwangerschaft sowie mit unverminderter körperlicher Aktivität. Bei übergewichtigen Frauen
oder Frauen mit eingeschränkter körperlicher Aktivität sei
der Mehrbedarf an Energie während der Schwangerschaft geringer. Bei ihnen müsse die zusätzliche Energiezufuhr daher individuell angepasst werden.
bgF lohnt sich
zeitarbeit
Reduzierung krankheitsbedingter
Fehlzeiten um 25 Prozent
Geplante gesetzliche Neuregelung:
Geringqualifizierte in Gefahr
Seit einem Jahrzehnt steigt die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland fast kontinuierlich an. Gleichzeitig gibt es immer weniger Beschäftigte, die sich von
ihrem Unternehmen bei der Gesunderhaltung unterstützt
fühlen. Dabei kann betriebliche Prävention einen Beitrag
zur Gesunderhaltung der Belegschaften leisten und für die
Betriebe auch ökonomischen Nutzen erzielen. Ein neuer
Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) gibt dazu
einen Überblick – auf Basis von rund 2.400 Studien. Aus
Unternehmenssicht besonders erfreulich: Betriebliche
Gesundheitsförderung lohnt sich. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sinken um durchschnittlich ein Viertel.
Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Return on Investment; ROI) ist überaus positiv: Mit jedem investierten Euro
können im Ergebnis 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Und auch die Beschäftigten profitieren. Ein Großteil der Studien belegt eine Verbesserung
ihrer körperlichen bzw. psychischen Verfassung. Häufig
ist der Nutzen von BGF dann besonders hoch, wenn Programme verschiedene Maßnahmen berücksichtigen, sei
es, dass sie die Betroffenen darin unterstützen, ihr Verhalten zu verändern, und/oder ein gesundheitsförderndes
Umfeld schaffen. Besonders deutlich wird dies bei der
Prävention psychischer Erkrankungen, aber auch bei Programmen der Bewegungsförderung, der Gewichtsreduktion oder der Nikotinentwöhnung.
Über viele Jahre boomte die Zeitarbeit. Doch das verhaltene Wirtschaftswachstum und die zunehmende Regulierung setzen der Branche in letzter Zeit zu. Jetzt plant die
Große Koalition weitere Eingriffe. Für geringqualifizierte
Zeitarbeitskräfte kann das fatale Auswirkungen haben,
wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Köln (IW) zeigt.
Viele nützliche Informationen rund um Gesundheit und
Wohlbefinden am Arbeitsplatz erhalten Sie natürlich von
Ihrer BKK vor Ort. Mehr hierzu unter www.bkkvorort.de –
Webcode 1532.
Die Bundesregierung will gesetzlich festlegen, dass
Zeitarbeitnehmer spätestens nach neun Monaten den
gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft.
Das hätte große Auswirkungen auf die Personalpolitik
der deutschen Unternehmen: Während viele Facharbeiter trotz dieser Regulierung weiter beschäftigt oder
sogar übernommen würden, sähe das bei den häufig
geringqualifizierten Hilfskräften, die rund die Hälfte der
Zeitarbeitnehmer ausmachen, anders aus: Die meisten
Unternehmen würden vor Ablauf der neun Monate andere Zeitarbeitnehmer anfordern. Das ergab eine Befragung
im Rahmen des IW-Personalpanels unter mehr als 400
Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen. Auch die geplante
Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate würde lediglich die Fluktuation erhöhen, denn die Unternehmen würden dann nach 18 Monaten neue Zeitarbeitnehmer anfordern, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage.
Insbesondere bei Spezialisten wie Ingenieuren oder ITFachleuten, die für Projekte oder Produktentwicklungen
überlassen werden, wäre eine Begrenzung der Überlassungsdauer problematisch. Aber auch Elternzeitvertretungen dauern mitunter länger als 18 Monate.
13
PSYCHOLOGIE
Soft Skills – viel Lärm um nichts?
In Stellenanzeigen und Bewerbungsschreiben wimmelt es oft nur so von ihnen – Soft Skills gelten in vielen
Personalabteilungen als die entscheidenden Qualitäten, mit denen Bewerber punkten können. In letzter Zeit
scheint allerdings ein Umdenkungsprozess einzusetzen – meist noch hinter vorgehaltener Hand sprechen
Personalentscheider von einer Rückkehr zu den alten Werten. Damit sind nicht Pünktlichkeit, Fleiß und Disziplin
gemeint, sondern überprüfbare Fakten wie Wissen, Kenntnisse, Erfahrungen und Abschlüsse.
Offenheit!
stärke!
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ik
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Kom
igkeit!
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Engagement!
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Zielorienti
reativität!
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Team
Flexibilität!
Soft Skills – das Problem der Überprüfbarkeit
Interkulturelle Kompetenz, Menschenkenntnis, Organisationsfähigkeit,
Neugierde, Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Einfühlungsvermögen
und Charisma – Soft Skills klingen oft sehr beeindruckend, sind aber bei
näherer Betrachtung kaum mehr als positive, allgemein menschliche
Eigenschaften, die sich als Selbstaussage leicht behaupten und nicht so
ohne Weiteres widerlegen lassen. Das wissen auch die Unternehmen.
Aus diesem Grund wurden sogenannte Assessment Center eingeführt – Bewerber sollen in oft mehrtägigen Tests und unter Beobachtungsstress zeigen, dass sie wirklich über diese tollen menschlichen
Eigenschaften verfügen.
Doch wer ein wenig schauspielern kann, sich zuvor vielleicht professionell auf das Assessment Center vorbereitet und darüber hinaus ein
Gespür für das aktuell von ihm Erwartete hat, führt selbst erfahrene
Psychologen schnell aufs Glatteis. Nun kann man natürlich einwenden,
dass gerade die Fähigkeit, Leute hinters Licht zu führen, in manchen
Unternehmensbereichen außerordentlich gefragt ist. Doch aufs Ganze
gesehen sind Blender, Dampfplauderer und Heißluftgeneratoren nicht
unbedingt diejenigen Charaktere, denen man Verantwortung im Unternehmen übertragen möchte.
14
Abschlüsse!
Wissen!
Erfahrung!
Leistung!
Hard Skills – wirklich überzeugend?
Im Gegenzug kann natürlich auch die Aussagekraft
der Hard Skills angezweifelt werden. Ist der EinserAbsolvent auch menschlich ein geeigneter Teamleiter? Ist der von der Konkurrenz abgeworbene Sanierungsprofi nicht in Wirklichkeit nur ein eiskalter Profilneurotiker ohne Blick für Zusammenhänge? Verbirgt sich hinter dem fachlich zweifelsohne versierten Interimsmanager nicht tatsächlich ein Charakter,
der aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen
mehr Porzellan zerschlägt als Konstruktives leistet?
Genau vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen
und Überlegungen hatte man vor Jahrzehnten die
Soft Skills als Korrektiv eingeführt. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung aber gaben im Zweifelsfall
fast immer die „weichen“, die sozialen Faktoren den
Ausschlag. In der Folge entstand vielerorts eine Unternehmenskultur, in der gute menschliche Absichten mit fachlicher Schwäche einhergingen. Sollte es
bei Neueinstellungen und Personalbewertungen
künftig wieder mehr in Richtung Hard Skills gehen,
heißt das nicht, dass die Soft Skills ausgedient haben. Bewerber werden sich allerdings darauf einstellen müssen, dass den überprüfbaren harten Fakten
und den fachlichen Kernkompetenzen künftig wieder mehr Überzeugungskraft zugestanden wird. Der
echten, objektivierbaren Leistung wird gegenüber
den Verpackungskünsten also womöglich wieder
der Vorzug gegeben werden.
Bezogen etwa auf „Präsentationsstärke“ (ebenfalls
beliebt unter den Soft Skills) heißt das: Man wird sich
künftig weniger durch gut gemachte Charts und Folien und einen unterhaltsamen, kommunikativ starken Vortrag beeindrucken lassen, sondern verstärkt
auf dessen Substanz achten. Ist diese dünn oder
nicht vorhanden, wird auch eine ausgefeilte Präsentationstechnik den Vortrag nicht retten. Man könnte
es auch auf diese Formel bringen: Soft Skills werden
schlicht und einfach vorausgesetzt. Was aber zählt,
sind die Fakten. Darauf sollten wir uns freuen.
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DIABETES
Schwerwiegende
Gründe für
einen gesunden
Lebensstil
Diabetes mellitus
geht jeden an
Bis zum Jahr 2030 wird in Deutschland die Zahl der von
Diabetes Betroffenen auf acht Millionen Menschen
steigen, lautet die Schätzung der International Diabetes Federation (IDF). Momentan leben in Deutschland
schätzungsweise sechs Millionen Diabetiker, wobei
Männer und Frauen annähernd gleich häufig betroffen
sind. Ungefähr fünf Prozent der Diabetiker leiden unter
einem Typ-1-Diabetes, weitere fünf Prozent unter
sonstigen Formen wie Schwangerschaftsdiabetes –
und satte 90 Prozent am Typ-2-Diabetes.
Genau da liegen die Pfunde begraben, schließlich ist das
die Diabetes-Form, die einem nicht zwangsweise in die
Wiege gelegt wurde. Zwar zerbrechen sich die Wissenschaftler nach wie vor die Köpfe, warum der eine krank
wird und der andere nicht, dennoch gibt es schwergewichtige Fakten, die den sogenannten Altersdiabetes
zunehmend auch in jüngeren Jahren begünstigen – diese
Fakten lassen sich unter dem Oberbegriff „Lebensstil“
zusammenfassen. In einigen Ländern lässt sich sogar ein
Zusammenhang zwischen der Fahrzeugdichte sowie der
zunehmenden Zahl von Rolltreppen und Fahrstühlen
16
einerseits und den Erkrankungszahlen andererseits feststellen. Hand aufs Herz: Wie oft kraxeln Sie in der U-Bahn
die Treppen herauf – wenn sich direkt daneben die Rolltreppe anbietet?
Aber nicht nur die mangelnde Bewegung im Alltag macht
sich bemerkbar. Genauso schuldig ist das „Junk Food“:
Hier eine Fertigpizza, da eine Cola und zwischendurch ein
Schokoriegel – mit Leichtigkeit nimmt der deutsche Konsument mehr Kalorien zu sich, als sein Körper verbrennt.
Passiert das selten, ist das kein großes Drama. Doch wer
sich jeden Tag mästet, hat Jahre später die Quittung an
Bauch, Po und Hüften sitzen. Allerdings sind nicht alle
Fettpölsterchen gleich schlimm. Verteilt sich das Zuviel
gleichmäßig am Körper, ist es weniger schädlich. Halten
sich die Pfunde hartnäckig am Bauch (viszerales Körperfett), ist die Gefahr deutlich größer, Diabetes mellitus zu
entwickeln. Als grobe Richtlinie für die „Apfeltypen“ gilt:
Frauen mit einem Taillenumfang von mehr als 88 Zentimetern und Männer mit mehr als 102 Zentimetern haben
ein deutlich erhöhtes Risiko.
10 Tipps zur Vorbeugung
Finden Sie sich in der Beschreibung wieder? Dann sollten Sie noch heute Maßnahmen ergreifen.
Wir haben zehn Tipps für Sie, wie Sie Diabetes vorbeugen können:
ç Essen Sie viel Gemüse und Obst. Das
lässt sich gut in den Alltag einbauen,
wenn Sie jede Mahlzeit mit einem Salat,
Obst oder Gemüse beginnen.
ç Verzichten Sie auf kalorienreiche Snacks
wie Schokoriegel und Fastfood. Für
den Hunger zwischendurch sind Birnen,
Tomaten, Möhren oder Äpfel besser.
ç Greifen Sie zu fettarmen Lebensmitteln,
wenn Sie die Wahl haben. Also z. B.
fettarme Milch, Käse oder Fleisch. Aber
aufgepasst: Nicht jedes Light-Produkt ist
auch leicht!
ç Kochen Sie mit möglichst wenig Fett.
Dünsten, Dämpfen und Foliengaren sind
besser als Braten. Und statt feste Fette
wie Butterschmalz und Palmfett sollten
Sie lieber Öle wie Oliven- oder Rapsöl
verwenden.
ç Achten Sie bei der Wahl Ihrer Lebensmittel auf die Ballaststoffanteile, da diese
länger sättigen. Zum Beispiel: Vollkornbrot, Vollkornnudeln, Hülsenfrüchte,
Naturreis.
ç Trinken Sie viel – am besten Wasser.
Statt Limonade oder Alkohol sollten Sie
ungesüßten Tee oder stark verdünnte
Fruchtsaftschorlen wählen.
ç Lassen Sie das Auto immer öfter stehen.
Fahren Sie stattdessen mit dem Rad
oder gehen Sie zu Fuß.
ç Ideal sind Sportarten mit leichter
bis mittlerer Belastungsintensität, z.
B. Radfahren, Nordic Walking oder
Schwimmen. Als Faustregel gilt: Wenn
Sie leicht schwitzen und sich beim Sport
gut unterhalten können, ist die Belastung richtig.
ç Bewegen Sie sich täglich 30 bis 60
Minuten. Das lässt sich am besten umsetzen, wenn Sie die Bewegung in den
Alltag einbauen, also z. B. in den Weg zur
Arbeit.
ç Fehlt Ihnen zum Sport die Motivation?
Dann sporteln Sie in der Gruppe mit
festen Terminen.
Bereits erkrankt? Trotzdem aktiv werden!
Aber was ist, wenn die Zuckerkrankheit bereits zugeschlagen hat? Das ist längst kein Grund, sich gefrustet mit einer
Tüte Chips aufs Sofa zurückzuziehen. Sofern Sie übergewichtig sind, empfiehlt sich eine Ernährungsumstellung
und eine damit einhergehende Gewichtsabnahme. Oft führen schon fünf bis zehn Kilogramm weniger zu deutlich besseren Blutzuckerwerten. Das erreichen Sie allerdings nicht
mit einer Crash-Diät, sondern durch eine langfristige Nahrungsumstellung hin zu fettarmer und ballaststoffreicher,
vollwertiger Mischkost verbunden mit regelmäßigem
Sport. Auch wenn das in der Theorie klar ist, ist es in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen, besonders wenn der
Alltag durch den Job bestimmt wird. Wenn Ihnen die Gesundheit lieb ist, sollte es aber trotzdem klappen, zum Beispiel, indem Sie in der Kantine die richtigen Speisen wählen. Greifen Sie bei den Beilagen wie Reis, Kartoffeln und
Nudeln zu, aber lassen Sie Pommes, Bratkartoffeln oder
Kroketten (Fett in seiner ungesündesten Form!) links liegen.
Auch panierte Lebensmittel sind wegen der versteckten
Fette ungünstig. Beim Fleisch sollten es magere Sorten wie
Huhn sein und mindestens ein Mal pro Woche sollten Sie
sich eine Fischmahlzeit schmecken lassen. Statt der süßen
Nachspeise sollten Sie lieber ein Stück Obst probieren und
statt dem vegetarischen Auflauf mit dicker Käsekruste einen bunt gemischten Salat. Auch Trinken ist wichtig: Mindestens 1,5 Liter Wasser (oder ungesüßten Tee oder stark
verdünnte Fruchtsaftschorlen). Wem das Essen in der Kantine nicht schmeckt, der sollte sich unbedingt eine Lunchbox mit gesunden Leckereien füllen. Sonst landen Sie doch
wieder beim Bäcker oder im Fastfood-Restaurant, weil die
Pause zu kurz und der Hunger zu groß ist.
Symptome
Mögliche Symptome des Diabetes sind:
ç
ç
ç
ç
ç
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ç
starkes Durstgefühl
häufiges Wasserlassen
trockene und juckende Haut
Gewichtsverlust (vor allem beim Typ-1-Diabetes)
schlecht verheilende Wunden
erhöhte Anfälligkeit für Infektionen
Atem riecht nach Azeton
(ausschließlich beim Typ-1-Diabetes)
Falls Sie befürchten, an Diabetes erkranken zu können oder
erste Anzeichen bei sich feststellen, sollten Sie einen Arzt
aufsuchen. Auf der Internetpräsenz des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DifE)
finden Sie darüber hinaus einen Fragebogen, mit dem Sie
Ihr persönliches Risiko ermitteln können, innerhalb der
nächsten fünf Jahre an einem Typ-2-Diabetes zu erkranken.
www.dife.de/diabetes-risiko-test
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A U S D E R P R A X I S II
Aufwendungen für Krankheit
und
Mutterschaft ?
Reduzieren Sie Ihre Kosten mit
dem AAG-Ausgleichsverfahren!
Allgemeines
Insbesondere für kleinere Unternehmen
können die Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit und Mutterschaft ihrer Beschäftigten erheblich sein.
Ein spezielles Erstattungsverfahren soll
dazu beitragen, dass sich diese finanziellen Belastungen in Grenzen halten.
Bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen haben Arbeitnehmer mit wenigstens vierwöchiger Unternehmenszugehörigkeit (auch Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Um in solchen Fällen entlastet zu sein, haben Unternehmen Umlagebeträge zu entrichten und können im Gegenzug Erstattungsansprüche geltend machen. Darüber
hinaus werden dem Arbeitgeber im Rahmen des Ausgleichsverfahrens die Aufwendungen für den Mutterschutz vollständig erstattet. Geregelt sind diese beiden
Erstattungsverfahren im sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Beteiligte Arbeitgeber
Übersicht der Arbeitnehmer im Sinne des AAG
Arbeitnehmer
Vollzeitbeschäftigte
Werden
nicht
berücksichtigt
Werden
berücksichtigt
zu
100 %
Teilzeitbeschäftigte
– bis 10 Stunden/Woche
– mehr als 10 bis 20 Stunden/Woche
– mehr als 20 bis 30 Stunden/Woche
25 %
50 %
75 %
ABM-Kräfte
100 %
Unständig Beschäftigte
100 %
Arbeitnehmer in Elternzeit
Azubis, Praktikanten, Volontäre
Bundesfreiwilligendienst/
freiwilliger Wehrdienst
Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende
Schwerbehinderte
Vorruhestandsgeldbezieher
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Am Erstattungsverfahren für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) nehmen Arbeitgeber teil, die
regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Am Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen
(U2-Verfahren) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil – unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten. Jeweils zu Beginn eines Jahres, bei (Wieder-)Eröffnung eines Betriebes oder bei erstmaliger Einstellung von
Arbeitnehmern wird durch den Arbeitgeber festgestellt,
ob er am Ausgleichsverfahren U1 teilnimmt.
Begriff Arbeitnehmer
Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als
30 Arbeitnehmer beschäftigt, ist von der Gesamtzahl der
im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszugehen. Dies bedeutet, dass
bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl grundsätzlich
alle Arbeitnehmer des Betriebes zu berücksichtigen sind.
Allerdings sieht das AAG für die Feststellung, ob bis zu
30 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt werden, Einschränkungen vor. Bestimmte Personengruppen werden
gar nicht mitgezählt, Teilzeitbeschäftigte (entsprechend
ihrer Arbeitszeit) nur anteilig (s. Tabelle links).
Berechnung und Abführung der Umlagebeträge
Erstattung der Aufwendungen in der U2
Die Umlagebeträge für die Ausgleichsverfahren U1 und
U2 werden nach den gleichen Grundsätzen wie der Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet. Dabei ist das
Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung (ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bis zur Höhe
der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen
Rentenversicherung zu berücksichtigen. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht
befreiten Arbeitnehmern ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im
Falle des Bestehens von Rentenversicherungspflicht zu
berechnen wären.
Während der Schutzfristen, sechs Wochen vor und acht
(bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf) Wochen nach
der Entbindung, zahlt die Krankenkasse in der Regel Mutterschaftsgeld bis zu einem Betrag von 13,00 Euro täglich. Ergänzend hierzu hat der Arbeitgeber einen Zuschuss
bis zur Höhe des Nettoentgelts zu zahlen. Dieser Zuschuss
wird im Rahmen des Ausgleichsverfahrens in voller Höhe
erstattet. Ebenfalls zu 100 Prozent erstattet wird die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber während eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz leisten muss.
Die Umlagebeträge werden im Beitragsnachweis unter
den Beitragsgruppen U1 bzw. U2 aufgeführt und zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (bzw.
bei geringfügig Beschäftigten mit den Pauschalbeträgen)
abgeführt.
Erstattung der Aufwendungen in der U1
Erstattungsfähig ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt nach
dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), also die Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen. Ist tarif- oder
arbeitsvertraglich darüber hinausgehend Arbeitsentgelt
gezahlt worden, ist dieses nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind zusätzlich die auf die Entgeltfortzahlung
entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bei
nicht pflichtversicherten Arbeitnehmern.
Der gesetzlich vorgegebene Erstattungssatz beträgt 80
Prozent (Umlagesatz der BKK vor Ort: 3,70 Prozent). Darüber hinaus bietet die BKK vor Ort ihren Firmenkunden
zwei weitere Erstattungssätze zur Auswahl – 50 Prozent
und 60 Prozent (Umlagesätze der BKK vor Ort: 1,30 bzw.
2,20 Prozent).
Der Umlagesatz der BKK vor Ort für das Ausgleichsverfahren U2 liegt bei günstigen 0,22 Prozent.
Krankenkassenzuständigkeit
Alle Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) führen das Ausgleichsverfahren sowohl für U1 als auch für U2 durch. Zuständig ist immer die
Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist
der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert, ist
die Krankenkasse zuständig, zu der der Arbeitgeber die
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für
den betreffenden Arbeitnehmer abführt. Sofern sich eine
Zuständigkeit hierdurch nicht ergibt sowie bei Mitgliedern einer landwirtschaftlichen Krankenkasse kann der
Arbeitgeber eine Krankenkasse frei wählen. Eine Besonderheit gilt für alle geringfügig Beschäftigten. Für diesen
Personenkreis ist immer die Minijob-Zentrale bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
zur Erstattung verpflichtet.
Weitere Informationen
Sie haben Fragen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Servicenummer 0800 2301030
oder senden Sie eine Mail an [email protected].
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BETRIEBSSPORT
Aktiv werden!
Betriebssportvereine und -gemeinschaften haben eine lange Tradition. Die ersten Anfänge
lagen in der Arbeiterbewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Eines hat sich bei allem
Wandel vor allem in Sachen Angebotsvielfalt seither niemals geändert: Betriebssport versteht
sich als Breitensport und möchte jeden ansprechen. Und: Im Zentrum steht nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das Gemeinschaftserlebnis im Zeichen gemeinsamer sportlicher Aktivität.
Was ist Betriebssport?
Betriebssport ist gedacht als Ausgleich zu den Belastungen durch Beruf und Alltag, weshalb Betriebssport auch
als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Deshalb sollten Arbeitgeber alles daran setzen, ihre Belegschaften zu betriebssportlichen Aktivitäten zu ermuntern und sie zu unterstützen. Grenzen gibt es kaum – der heutige Betriebssport bietet einen ungeheuren Facettenreichtum in den vielfältigen Formen des Breiten-, Gesundheits- und Freizeitsportes. Je nach geografischer Lage des Unternehmens und
Interessensschwerpunkten der Belegschaften können
sich Betriebssportgemeinschaften auch um vergleichsweise exotische Sportarten wie Drachenboot und Klettern bilden.
fall gewertet werden, hängt von einer Reihe von Voraussetzungen ab. So muss der Sport Ausgleichs- und nicht
Wettkampfcharakter haben und regelmäßig stattfinden
(mindestens einmal pro Monat). Der Teilnehmerkreis
muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen beschränkt sein. Übungszeit
und -dauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Außerdem muss ein klarer organisatorischer
Bezug zum Unternehmen bestehen. Nähere Informationen über Möglichkeiten der Versicherung und andere organisatorische Fragen bieten die Landesbetriebssportverbände und der Deutsche Betriebssportverband e.V. unter
www.betriebssport.net.
Profitieren Unternehmen finanziell?
Marketing
Neben den rein gesundheitlichen Aspekten, die natürlich
im Vordergrund stehen, ist die Förderung von Betriebssportgemeinschaften durchaus auch unter Marketingaspekten interessant. Durch die sportlichen Aktivitäten der
Mitarbeiter ist der Name des Unternehmens in der Öffentlichkeit präsent. Je erfolgreicher und aktiver eine Betriebssportgemeinschaft ist, desto größer auch der Imagegewinn. Es könnte sich also durchaus lohnen, die Förderung
des Betriebssports offensiv anzugehen und es nicht beim
Sponsoring für Trikots zu belassen.
Was ist bei der Gründung eines Betriebssportvereins
zu beachten?
Wie bei jeder Vereinsgründung müssen bei der Gründung
von Betriebssportvereinen neben steuer- auch versicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Ob beispielsweise Unfälle innerhalb des Betriebssports als Arbeitsun-
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Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung
sind seit einigen Jahren steuer- und sozialversicherungsfrei (bis zu 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr). Zu den abgabefreien Maßnahmen zählen z. B. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Eine vollständige Auflistung findet sich im
„Leitfaden Prävention“ der gesetzlichen Krankenkassen.
Die beschriebene Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
gilt im Regelfall jedoch nicht für Mitgliedsbeiträge an
Sportvereine oder Fitnessstudios, die vom Arbeitgeber
übernommen oder bezuschusst werden. Aber: Werden
eingetragene Betriebssportvereine (bei anerkannter Gemeinnützigkeit) durch den Arbeitgeber mittels Sponsoring und Spenden gefördert, ergeben sich hier gleichwohl
sehr gute Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Jetzt!
21
DATEN, FAKTEN, RECHT
1. Juli 2015:
Änderungen bei Elterngeld
und Elternzeit
Am 1. Juli 2015 sind verschiedene Neuregelungen
rund um das Elterngeld in Kraft getreten. Durch sie soll
es nun einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Auch die Elternzeit
soll deutlich flexibler werden.
Das ElterngeldPlus soll Mütter und Väter unterstützen, die
bereits während des Elterngeldbezugs und danach in
Teilzeit arbeiten wollen. Mit den ElterngeldPlus-Monaten
können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange
die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem
Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Neben dem ElterngeldPlus wird ein sogenannter Partnerschaftsbonus eingeführt: Wenn beide Eltern pro
Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder
Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche
Monate.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren: Pausiert etwa die Mutter für sechs
Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen.
Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate
ElterngeldPlus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für
mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate
ElterngeldPlus erhalten.
Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Neu ist:
Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des
Kindes können Eltern nun 24 statt wie bisher nur 12 Monate lang die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des
Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings muss
die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden – die Elternzeit vor dem
3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.
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Verdachtskündigung
eines Berufsausbildungsverhältnisses
Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden
Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses darstellen, wenn der Verdacht auch bei
Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung
der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Der Kläger absolvierte bei der Beklagten ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann.
Am 20. Juni 2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde
ein Kassenfehlbestand von 500,00 Euro festgestellt.
Nach Darstellung der Beklagten nannte der Kläger in
einem Personalgespräch von sich aus die Höhe dieses
Fehlbetrags, obwohl er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden war. Die Beklagte hat das
Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die Offenbarung von Täterwissen begründeten Verdachts der Entwendung des Fehlbetrags gekündigt. Der Kläger hielt die
Kündigung für unwirksam und klagte dagegen. Die Vorinstanzen haben die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen. Auch die Revision vor dem Sechsten Senat des
Bundesarbeitsgerichts hatte keinen Erfolg: die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet.
Zur Urteilsbegründung: Das Landesarbeitsgericht hat in
revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die
Umstände des Falles gewürdigt und insbesondere die
Anhörung des Klägers zu Recht als fehlerfrei angesehen.
Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des
Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung
nicht entgegen (BAG – AZ: 6 AZR 845/13).
Bundesrat:
Grünes Licht für
Kindergelderhöhung
Am 10. Juli, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, hat der Bundesrat grünes Licht u. a. für die
Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag gegeben. Danach wird das Kindergeld rückwirkend zum
1. Januar 2015 um monatlich 4 Euro je Kind erhöht.
Eltern erhalten nun für das erste und zweite Kind je 188
Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für jedes weitere
Kind 219 Euro. Die Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September
2015 automatisch aus. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag
spätestens ab Oktober 2015.
In einem zweiten Schritt, ab dem 1. Januar 2016, wird
das Kindergeld um weitere 2 Euro je Kind erhöht. Für die
ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann
auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und
für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.
Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht – 2015 um 144
Euro auf 4.512 Euro, 2016 dann um weitere 96 Euro auf
4.608 Euro im Jahr.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld
steht die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel. 0800 4 5555 30 während der Servicezeiten
von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Mindestlohn:
Auch für Entgeltfortzahlung
an Feiertagen und bei
Arbeitsunfähigkeit
Die Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische
Mitarbeiterin beschäftigt. Sie betreute Teilnehmer in
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II
und SGB III. Das Arbeitsverhältnis war dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November
2011 (TV-Mindestlohn) zuzuordnen. Dieser sah eine
Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro brutto vor.
Die Beklagte zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Zeiten des Urlaubs diese Mindeststundenvergütung, nicht aber für durch Feiertage oder
Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Stunden. Auch die
Urlaubsabgeltung berechnete sie nur nach der geringeren vertraglichen Vergütung. Mit ihrer Klage hat die
Klägerin für Feiertage, Krankheitszeiten und als Urlaubsabgeltung nach Maßgabe des TV-Mindestlohn
eine Nachzahlung in Höhe von 1.028,90 Euro brutto
verlangt.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der Klage
stattgegeben. Auch die Revision der Beklagten vor dem
Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen
Feiertags oder wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den
Arbeitsausfall erhalten hätte (Entgeltausfallprinzip). Die
Höhe des Urlaubsentgelts und einer Urlaubsabgeltung
bestimmt sich gemäß Bundesurlaubsgesetz nach der
durchschnittlichen Vergütung der letzten dreizehn Wochen. Diese Regelungen finden auch dann Anwendung,
wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach einer Mindestlohnregelung richtet, die – wie hier die MindestlohnVO – keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und
zum Urlaubsentgelt enthält. Ein Rückgriff des Arbeitgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung ist daher in diesen Fällen unzulässig (BAG – AZ: 10
AZR 191/14).
23
NACHWUCHSFÖRDERUNG
Gute Azubis,
schlechte Azubis?
Das hängt auch von Ihnen ab.
24
Im August ist es wieder so weit: Ein neuer Auszubildendenjahrgang tritt in die Unternehmen ein. Ein wichtiger
und hochgradig spannender Augenblick. Denn erst jetzt erweist es sich, ob man im Auswahlverfahren wirklich
die richtigen Entscheidungen getroffen hat, zeigt sich doch meist erst nach einigen Wochen das wahre Gesicht
der jungen Kollegen. Ist Marc wirklich so fleißig und so gut in Englisch und Mathe, wie es den Schulnoten nach
den Anschein hatte? Bleibt Lena-Marie die ideale Teamplayerin, als die sie sich im Assessment-Center vorgestellt hat? Wird Paul seine handwerkliche Geschicklichkeit tatsächlich wie erhofft unter Beweis stellen oder
widmet er seine Energie doch lieber dem Fußballspiel? Oft ist es auch eine Frage der gegenseitigen Erwartungen, ob die Integration ins Team gelingt. Und da kommen Sie als Ausbilder oder erfahrener Kollege ins Spiel.
DIE ERWARTUNGEN DES AUSBILDUNGSBETRIEBES ...
... sind klar und pragmatisch und in den wesentlichen
Punkten immer gleich: Die neuen Azubis sollen sich
einerseits möglichst schnell möglichst viel Wissen
aneignen, damit sie zu einer gut einsetzbaren Arbeitskraft werden. Pünktlichkeit, gute Umgangsformen und eine gewisse Anpassungsbereitschaft werden ebenfalls vorausgesetzt. Im Gegenzug ist das
Unternehmen bereit, den neuen Azubis eine gute
Ausbildung und spätere Ein- und Aufstiegschancen
zu ermöglichen.
DIE ERWARTUNGEN IHRER NEUEN AZUBIS ...
... sind oft durch Gefühle geprägt. Zunächst ist da ein
Gefühl der Unsicherheit – man kennt die vielen neuen Gesichter nicht, kann die Spielregeln und den Umgangston im Betrieb nicht einschätzen, weiß nicht so
recht, wie man sich wo nützlich machen kann und
wo blinder Eifer schadet. Dabei sind die meisten Azubis durchaus engagiert und leistungsbereit. Jetzt ist
der Ausbilder gefragt – er muss in den ersten Tagen
ein perfekter Mix aus Lehrer, Moderator, Seelenfreund und Animateur sein, die Neuen den Altgedienten vorstellen, erste Arbeiten zuweisen, den
Ausbildungsplan erläutern, mit der Hausordnung
und Sicherheitshinweisen vertraut machen und vor
allem für Vertrauen in seine Person werben als wichtigster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.
GRÜNDE, DEMOTIVIERT ZU SEIN ...
... gibt es aus Auszubildendensicht einige. Die wichtigsten sind Überforderung und Unterforderung. Da
Azubis meist von sich aus eher motiviert sind, ist die
Unterforderung als das größere Problem anzusehen.
Deshalb sollten Sie zwar Kenntnisse und Wissensstand der Azubis nicht unrealistisch hoch einschätzen, sie aber auch nicht von allen verantwortungsvollen Tätigkeiten fernhalten. Schließlich können Sie als
erfahrener Kollege oder versierte Kollegin das Ganze
beobachten und rechtzeitig eingreifen, wenn etwas
schiefzugehen droht. Und lernt man nicht gerade
auch aus Fehlern? Und waren wir nicht alle mal Anfänger? Na also.
WEGE, ZU MOTIVIEREN ...
... gibt es sogar unendlich viele. Neben gemeinsamen Unternehmungen im Kollegenkreis, in den Sie
Ihre Neuen möglichst schnell und als vollwertige Mitglieder aufnehmen sollten, ist Ihre persönliche Arbeitshaltung von größter Wichtigkeit. Reden Sie niemals schlecht über Ihren Job, Vorgesetzte, Kollegen
oder das Unternehmen. Sie müssen zwar nicht pausenlos in Begeisterungsstürme ausbrechen, aber zeigen Sie Ihrem Arbeitsplatznachwuchs möglichst oft,
dass es sich lohnt, in Ihrem Betrieb zu arbeiten, dass
Ihre Arbeit sinnvoll ist und sogar Spaß machen kann.
Verbreiten Sie eher gute Laune als Verdruss und helfen Sie den jungen Kollegen über Hürden hinweg.
Dann werden die unterschiedlichen Erwartungshaltungen sich sehr schnell angleichen!
Azubis in der BKK vor Ort versichern!
Sprechen Sie Ihre Auszubildenden auf
eine Mitgliedschaft in der BKK vor Ort
an – der Kassenwechsel ist denkbar einfach und lohnt sich für alle!
Die BKK vor Ort sorgt für Nachwuchs.
In der nächsten Ausgabe berichten wir
über unsere erfolgreichen Ausbildungsabsolventen 2015 sowie über den
neuen Azubi-Jahrgang.
25
B es c h ä ft i gung
ARBEITSRECHT: URTEILE MIT
GRUNDSÄTZLICHER BEDEUTUNG
Fällt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein Urteil, ist es für ganz
Deutschland rechtskräftig. Es gilt dann als Grundsatzurteil, an dem
sich die untergeordneten Instanzen orientieren, sprich der Rechtsauffassung folgen müssen. Deshalb sind Urteile des BAG gleichermaßen
bedeutsam für Unternehmen und Beschäftigte. Hier ein Überblick
über die wichtigsten Urteile der letzten Monate.
Azubis haften ohne Rücksicht auf ihr Alter
für Körperverletzung
Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer keine Diskriminierung
Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebes einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. Im konkreten Fall
hatte ein 19-Jähriger in einer Kfz-Werkstatt einen Gegenstand nach einem anderen Azubi geworfen und ihn dabei
am Auge verletzt. Die Folge: Kunstlinse und Hornhautnarbe. Der Werfer wurde zur Zahlung von 25.000 Euro
Schmerzensgeld verurteilt (Urteil vom 19. März 2015 –
AZ: 8 AZR 67/14).
Ab dem 58. Lebensjahr haben Arbeitnehmer eines Schuhherstellers in
Rheinland-Pfalz 36 Tage Urlaub im Jahr.
Wer jünger ist, muss sich mit 34 Tagen
begnügen. Das BAG hat an dieser Praxis
nichts auszusetzen. Schließlich stehe dem
Unternehmen eine Einschätzungsprärogative zu. Arbeitgeber können älteren Beschäftigten mehr Urlaub gewähren als jüngeren Mitarbeitern. Die Klage von sieben jüngeren Angestellten des
Schuhherstellers wurde abgewiesen (Urteil vom 21.
Oktober 2014 – AZ: 9 AZR 956/12).
Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit
nicht erlaubt
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem
Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, zu erklären,
ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann
die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Geklagt hatte die
Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL). In einem Tarifstreit waren ihre Mitglieder von der Arbeitgeberin (gehört
zum Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V.) in
einem Schreiben aufgefordert worden, unter Angabe von
Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man in der
GDL ist oder nicht (Urteil vom 18. November 2014 – AZ:
1 AZR 257/13).
26
Pilot muss keine Uniformmütze tragen
In buchstäblich letzter Instanz setzte ein Pilot seinen Unwillen gegen die Pflicht durch, auf dem Flughafen seine
Uniformmütze tragen zu müssen, während Pilotinnen frei
darüber entscheiden dürfen. Er kritisierte, für Pilotinnen
stelle die Mütze nur ein Accessoire dar, während sie für
Männer obligatorisch sei. Doch diese Regelung verstößt
gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist damit unwirksam – so das
BAG. Die richterliche Begründung: Für eine personenbezogene Ungleichbehandlung muss es fundierte Sachgründe geben. Traditionen des Unternehmens und der
Schutz von Damenfrisuren seien keine ausreichenden
Gründe für die Ungleichbehandlung (Urteil vom 30. September 2014 – AZ: 1 AZR 1083/12).
Längere Kündigungsfristen für ältere
Arbeitnehmer erlaubt
Je länger jemand mit einer Firma „verheiratet“ ist, desto
größer ist die Trennungszeit, die ihm bei einer Entlassung
eingeräumt wird. Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen, entschied das BAG. Die obersten
Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von
jüngeren Beschäftigten. Die Staffelung von Kündigungsfristen verstößt nicht gegen die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie (Urteil vom
18. September 2014 – AZ: 6 AZR 636/13).
Voller Urlaubsanspruch auch nach
Sonderurlaub
Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund einer
beiderseitigen Vereinbarung, darf der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaub nicht kürzen.
Damit war eine Klägerin aus Berlin erfolgreich, die nach einer neunmonatigen Pflegezeit auf Abgeltung von 15 Urlaubstagen bestand. Laut Gesetz sind Kürzungen des Urlaubs
zwar bei Elternzeit oder Wehrdienst möglich.
Eine solche Regelung gebe es jedoch für das
Arbeitsverhältnis während einer Pflegezeit nicht
(Urteil vom 6. Mai 2014 – AZ: 9 AZR 678/12).
Ohne Nachtschichten nicht generell
arbeitsunfähig
Kopftuch in kirchlichem Klinikum verletzt
Neutralitätspflicht
Nach der Elternzeit wollte eine muslimische Krankenschwester im Bochumer Augusta-Klinikum ihre Arbeit nur
noch mit Kopftuch verrichten. Das BAG hatte dafür kein
Verständnis: Wer ein Kopftuch als Symbol seines muslimischen Glaubens bei der Krankenpflege im Evangelischen Krankenhaus tragen möchte, verstößt gegen seine
arbeitsvertragliche Nebenpflicht zu neutralem Verhalten.
Anlass des Verfahrens war nicht etwa eine Kündigung
des Klinikums, sondern die Nichtzulassung der klagenden
Krankenschwester zur Arbeit, solange sie diese nur mit
dem islamischen Kopftuch verrichten wollte (Urteil vom
24. September 2014 – AZ: 5 AZR 611/12).
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tauglich
ist, Nachtschichten zu absolvieren, ist damit nicht generell arbeitsunfähig. So das Urteil für eine klagende Krankenschwester. Obwohl ihr Arbeitsvertrag mit einem Krankenhaus zwar die Pflicht zur Sonntags-, Feiertags-, Nacht-,
Wechselschicht- und Schichtarbeit statuiere, sei die Krankenschwester nicht als arbeitsunfähig anzusehen, entschieden die Richter. Ihre Arbeitsleistung sei schließlich
nicht unmöglich geworden, da sie tagsüber eingesetzt
werden könne und dies auch angeboten hat (Urteil vom
9. April 2014 – AZ: 10 AZR 637/13).
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Die Freude der Fische
Tschuang-Tse und Hui-Tse standen auf der Brücke, die über den
Hao führt. Tschuang-Tse sagte: „Sieh, wie die Elritzen umherschnellen! Das ist die Freude der Fische.“
„Du bist kein Fisch“, sagte Hui-Tse, „wie kannst du wissen, worin
die Freude der Fische besteht?“
„Du bist nicht ich“, antwortete Tschuang-Tse, „wie kannst du wissen, dass ich nicht wisse, worin die Freude der Fische besteht?“
„Ich bin nicht du“, bestätigte Hui-Tse, „und weiß dich nicht. Aber
das weiß ich, dass du kein Fisch bist; so kannst du die Fische nicht
wissen.“
Tschuang-Tse antwortete: „Kehren wir zu deiner Frage zurück:
Du fragtest mich: ‚Wie kannst du wissen, worin die Freude der
Fische besteht?’ Im Grunde wusstest du doch, dass ich weiß, und
fragtest doch. Gleichviel. Ich weiß es aus meiner eigenen Freude
über dem Wasser.“
Tschuang-Tse, Reden und Gleichnisse
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