K o m p et enz f ür Un te rne h m en Ausgabe 3 I 2015 Betriebssport: Wasser im h c is F in e ie w r Munte alltag: Diabetes im Arbeits Risiken und Strategien eit h Soziales und Gesund BKK vor Ort : erbst Neuausrichtung zum H Reinhard Brücker Vorstandsvorsitzender Roland Wien Vorstand Liebe Leserin, lieber Leser, munter wie ein Fisch im Wasser ist nicht nur der Betriebssport in Deutschland, sondern auch die BKK vor Ort. Ein besonders starkes Zeichen von Vitalität ist unsere zum Herbst startende Neuausrichtung, bei der Sport und Sportlichkeit eine dominante Rolle spielen werden. Dass Sport und Gesundheit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, werden wir ab Herbst deutlicher als bislang und stärker als jede andere Krankenkasse in Deutschland betonen. Mehr zu diesem Thema, zu den Hintergründen unserer Neuausrichtung und zu unserem neuen Markennamen lesen Sie auf den folgenden Seiten. Wie sehr wir uns dem Sport auch im Alltag verpflichtet fühlen, zeigt unser Engagement beim jährlichen Bochumer Halbmarathon, über den wir ebenfalls berichten. Ein weiteres Sportthema dieser Ausgabe widmet sich dem Betriebssport in Deutschland – Fairness und Gemeinschaft, Leistung und Leidenschaft gehen deutschlandweit in unzähligen Betriebssportgemeinschaften eine starke Verbindung ein. Wir möchten unsere Firmenkunden dazu motivieren, sich hier noch mehr zu engagieren und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Denn wo sonst wenn nicht hier könnten Arbeitgeber sich klar als sportlich-gesundes Unternehmen positionieren? Gesunde Belegschaft, gesundes Unternehmen! O R IA L Eine kleine Erholungspause von so viel Sport auf einmal bieten die anderen Themen dieser Ausgabe. Es erwartet Sie wie gewohnt ein informativer Mix aus Arbeitgeberthemen und Gesundheitsinformationen. Reinhard Brücker Roland Wien Vorstandsvorsitzender BKK vor Ort Vorstand BKK vor Ort 2 D E IhrIhr IT Wir wünschen Ihnen weiterhin einen schönen Sommer! Neuausrichtung 4 Halbmarathon 6 Aus der Praxis (I) 8 T Medikamentenmissbrauch 10 12 A L Soziales und Gesundheit IN H Soft Skills – viel Lärm um nichts? 14 Diabetes 16 Aus der Praxis (II) 18 Betriebssport 20 Daten, Fakten, Recht 22 Gute Azubis, schlechte Azubis 24 Arbeitsrecht IM Herausgeber: BKK vor Ort Universitätsstraße 43 44789 Bochum Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Reinhard Brücker P R E S S U 26 M Redaktion: Selma Uylas Sie haben Fragen oder Anregungen? Gestaltung, Text und Produktion: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Tel.: 02566 93399-0 Ihre kostenlose Servicenummer: 0800 2301030 Erscheinungsweise: vierteljährlich Druckauflage 2.000 Stück Ihr E-Mail-Service: [email protected] Nachdruck oder sonstige Nutzung (auch auszugsweise) nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Bilder: shutterstock Ihr Online-Service: www.bkkvorort.de 3 NEUES VON DER BKK VOR ORT Weit mehr als nur ein neuer Unternehmensname: Die Neuausrichtung der BKK vor Ort als VIACTIV Krankenkasse Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer: Die BKK vor Ort ändert ihren Namen und heißt ab Oktober 2015 VIACTIV Krankenkasse. Natürlich geht es nicht nur um einen neuen Namen, sondern vor allem um eine strategische Neuausrichtung einer der größten deutschen Krankenkassen. Und die hat sehr viel mit Sport, aber auch mit ausgezeichneter Servicequalität und stabilen Beitragssätzen ohne Leistungskürzungen zu tun. Eine neue Marke mit klarer Positionierung „Wir werden uns als neue Marke etablieren und ab Oktober als VIACTIV Krankenkasse an den Start gehen“, erklärt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort. „Dies ist ein Aufbruch in eine neue Ära einer traditionellen Betriebskrankenkasse im Wettbewerb.“ Unter dem neuen Markennamen werde man, so der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Ludger Hamers, „als sportlichste Krankenkasse Deutschlands auftreten. ‚Sportlich‘ beinhaltet Werte wie gesund, fit und lebendig – aber auch fair. Außerdem unterstreicht ‚sportlich‘ unseren besonderen Leistungsanspruch, dem wir uns verpflichtet fühlen“. Die Konturen der Neuausrichtung lassen sich also vor allem im Sinne des Leistungsgedankens und der Gesunderhaltung interpretieren – was Klaus-Peter Hennig, ebenfalls alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der BKK vor Ort, bestätigt: „Bei der VIACTIV versichert zu sein, bedeutet aktive Prävention und hochqualifizierte Unterstützung bei der Genesung. Unsere Philosophie ist lebensbejahend und fördert die Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter.“ Strategisch hochgradig bedeutsam ist diese markentechnische und inhaltliche Neuausrich- 4 tung insofern, als – wie Vorstand Roland Wien erklärt – die BKK vor Ort es in den letzten Jahren trotz sehr guter Serviceleistungen und Kundenbewertungen manchmal schwer hatte, in ihrer Bedeutung wahrgenommen zu werden. „Jetzt ist auf den ersten Blick deutlich erkennbar, um welche Krankenkasse es sich handelt!“, zeigt sich Roland Wien von der Neupositionierung überzeugt. Versprechen gehalten „Alles bleibt wie es ist und wir werden noch mehr innovative Angebote in unser Portfolio aufnehmen.“ Dieses Versprechen, das die BKK vor Ort 2014 gemacht hatte, wurde eingehalten. Zusatzleistungen wie Osteopathie, Discovering Hands und Professionelle Zahnreinigung sind unverändert fester Bestandteil des Angebots. Klaus-Peter Hennig bezieht hierzu eine klare Position: „Streichungen oder Kürzungen von Angeboten oder Einsparungen beim Kundenservice sind indiskutabel. Für unsere Krankenkasse haben die Gesunderhaltung unserer Versicherten und die konkrete Unterstützung bei der Genesung von Krankheiten absolute Priorität. Der Preis allein darf dabei nicht ausschlaggebend sein“. V.l.n.r.: Roland Wien, Vorstand, und Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort, sehen in der strategischen Neuausrichtung der BKK vor Ort als VIACTIV Krankenkasse den Aufbruch in eine neue Ära. Klaus-Peter Hennig und Ludger Hamers, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der BKK vor Ort, betonen die lebensbejahende, gesunde und sportliche Grundaussage der Neuausrichtung. Somit gilt heute genauso wie in Zukunft: Der Preis ist nicht alles. Entscheidend ist der Einsatz, den eine Krankenkasse zeigt, wenn es um die Leistungen und den Service geht. Und hier wird die BKK vor Ort auch als VIACTIV Krankenkasse auf Meisterehren aus sein. Servicequalität – auch unter neuem Namen der entscheidende Punkt Im April 2015 hat die BKK vor Ort in der unabhängigen ServiceValue-Studie 2015 erneut mit der Bestnote "Sehr gut" als Gesamturteil abgeschnitten. Im Test wurden die 30 größten Krankenkassen Deutschlands detailliert verglichen; Grundlage der Studie waren rund 3.300 Kundenurteile. Mit diesem hervorragenden Ergebnis sind die Erwartungen an die neue Marke VIACTIV Krankenkasse natürlich entsprechend hoch. Arbeitgeber wie Versicherte können daher davon ausgehen, dass die BKK vor Ort auch nach ihrer strategischen Neuausrichtung allergrößten Wert auf Kundenzufriedenheit legen und die Servicequalität weiter ausbauen wird. wesen einsetzen. Vor allem gilt es, den Finanzausgleich gerechter zu gestalten. Bislang ist es so, dass das Geld aus dem Gesundheitsfonds einigen Kassenarten besonders zu Gute kam, während andere Kassen für ihr wirtschaftliches Handeln und wegen ihrer Versichertenstruktur benachteiligt werden. Unterm Strich sieht es dann so aus, als ob die Kassen, die mehr erhalten, besonders gut wirtschaften würden. Dieser Eindruck trügt allerdings, erhalten sie doch lediglich mehr finanzielle Zuweisungen als andere. Hier wird sich die BKK vor Ort – vor allem im Interesse der Beitragsgerechtigkeit – auch als VIACTIV Krankenkasse auf politischer Ebene für einen Kurswechsel stark machen. Einflussnahme auf politischer Ebene Wie die BKK vor Ort wird sich auch die neue VIACTIV Krankenkasse für mehr Gerechtigkeit im Gesundheits- 5 S port z u m m i t m a c hen 6. September 2015: Bochum läuft – laufen Sie mit! Am 6. September 2015 ist es so weit – in Bochum fällt der Startschuss zum 5. Stadtwerke Halbmarathon. Natürlich zeigt auch die BKK vor Ort wieder vollen Einsatz – Mitglieder profitieren von Vorbereitungskursen und vergünstigten Starttarifen, Läuferinnen und Läufer werden massiert und pro Extrarunde über eine Spendenmatte springt Geld für Projekte mit benachteiligten Jugendlichen heraus. Am Hauptlauf teilnehmen können alle, die 2015 ihr 18. Lebensjahr vollenden oder bereits älter als 18 sind. Ganz herzlich eingeladen ist selbstverständlich auch der Nachwuchs: Kinder mit Geburtsjahrgang 2008 und jünger begrüßt der Schlaubär zum Schlaubär Bambini-Lauf über 400 Meter. Hierfür wird keine Anmeldegebühr fällig. Im Ziel werden alle kleinen Teilnehmer für ihren sportlichen Einsatz mit Schlaubär-Medaillen und einer Überraschung belohnt. Die Herausforderung im Team meistern Von Zeit zu Zeit lohnt es sich, den Teamspirit im Unternehmen neu zu entfachen – Teambuilding ist das Zauberwort. Und wo lässt sich eine Mannschaftsleistung besser abrufen als beim Sport – beispielsweise mit einer Staffel beim 5. Stadtwerke Halbmarathon. Unter den Staffeln, die das Ziel erreichen, wird in folgenden Klassen gewertet: Eine Staffel besteht aus vier Laufbegeisterten männlich/weiblich oder mixed, die sich die Stecke von 21,0975 Kilometer teilen. Die Teilstrecken selbst sind nicht offiziell vermessen und werden nicht zeitlich vom Veranstalter erfasst – gemessen wird die Gesamt-Zeit des Teams am Ziel. Hierzu wird ein ChampionChip eingesetzt, der von Läufer zu Läufer innerhalb der Wechselzonen weitergegeben wird. ç die älteste Staffel (ergibt sich aus der Addition des Alters) 6 ç die jüngste Staffel (ergibt sich aus der Addition des Alters) ç die schnellste männliche Staffel ç die schnellste weibliche Staffel ç die schnellste Mixed-Staffel 2014 mit gutem Beispiel vorangegangen – und auch den 5. Stadtwerke Halbmarathon rot im Kalender eingetragen: Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der BKK vor Ort (Foto links), der gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Ludger Hamers, die kompletten 21,0975 Kilometer absolvieren will. Ebenfalls am Start: der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder (Foto rechts), für dessen Stiftung im Rahmen des Events erneut Spenden für ein Hilfsprojekt gesammelt werden. Weitere Infos Webcode n242 auf www.bkkvorort.de. Dort finden Sie auch das Anmeldeformular zum Herunterladen. Nach der Spende ist vor der Spende Die Spendenbilanz des Halbmarathons kann sich sehen lassen – so gingen im vergangenen Jahr insgesamt 25.000 Euro an den IFAK e.V. in Bochum, der gemeinsam mit der Christoph Metzelder Stiftung die Projektarbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen aus der Region fördert. Auch 2015 wird es an der Strecke wieder zwei elektronische Spendenmatten geben, bei deren Überqueren Teilnehmern mit registrierter Bankverbindung automatisch zwei Euro Spendenbeitrag abgebucht werden. Mit den „frischen“ Spenden sollen erneut soziale Projekte in NRW unterstützt werden. Für alle, die sich ohne vorherige Anmeldung an der Spendenaktion beteiligen möchten, stehen am Stand der BKK vor Ort auf dem Lidl-Parkplatz an der Viktoriastraße Spendendosen bereit. Wie bereits in den Vorjahren werden alle Teilnehmer auf Wunsch von angehenden Physiotherapeuten massiert. Ihre Fragen zur Spendenaktion beantwortet BKK-Mitarbeiterin Selma Uylas per Mail an: [email protected] oder telefonisch unter der 0234 479-2396. Als BKK vor Ort-Kunde zum Spartarif anmelden Für Kunden der BKK vor Ort: Bei Anmeldung bis zum 26. August 2015, 23:59 Uhr gilt die vergünstigte Startgebühr von nur 20 Euro pro Person (für alle, die keinen Chip zur Zeitmessung besitzen, kommen drei Euro Leihgebühr und 25 Euro Pfand hinzu. Letzteres wird jedoch noch am Tag des Laufs erstattet). Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und vor allem viel Spaß beim Training! 7 AUS DER PRAXIS I Mehrfachbeschäftigte: Beiträge richtig aufteilen und berechnen Bereits seit dem 1. Januar 2015 gibt es einen neuen Meldedialog im Falle einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung. Im Ergebnis kann dieser dazu führen, dass die Arbeitgeber eine anteilmäßige Aufteilung der Arbeitsentgelte vornehmen müssen. Doch wie funktioniert eine solche Aufteilung überhaupt? Aufteilung von laufendem Arbeitsentgelt Eine verhältnismäßige Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen ist regelmäßig dann vorzunehmen, wenn die dem jeweiligen Kalendermonat beitragsrechtlich zuzuordnenden laufenden Arbeitsentgelte aus den versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Summe die jeweilige monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Um festzustellen, in welcher Höhe die Arbeitsentgelte der Beitragsbemessung jeweils zugrunde zu legen sind, sind sie nach dem Verhältnis ihrer Höhe zueinander so zu mindern, dass sie in der Summe die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht übersteigen (Beispiel 1). Beispiel 1 (Rechtskreis West, Krankenversicherungspflicht besteht) Monatliche BBG (KV/PV) Monatliche BBG (RV/AlV) 4.125,00 € 6.050,00 € Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber A (Monat August) Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber B (Monat August) 2.350,00 € 1.900,00 € Gesamtentgelt (2.350,00 € + 1.900,00 €) = 4.250,00 € Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen (KV/PV) für Monat August: Arbeitgeber A: 2.350,00 € x 4.125,00 € 4.250,00 € = 2.280,88 € Arbeitgeber B: 1.900,00 € x 4.125,00 € 4.250,00 € = 1.844,12 € Hinsichtlich der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung findet keine anteilmäßige Aufteilung der Arbeitsentgelte statt, da die Summe der Arbeitsentgelte die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. 8 Für die Berechnung sind die Arbeitsentgelte aus den jeweiligen Beschäftigungen nicht in unbegrenzter Höhe zu berücksichtigen, sondern nur bis zu dem Betrag der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bei der anteilmäßigen Aufteilung unberücksichtigt (Beispiel 2). Beispiel 2 (Rechtskreis West, Krankenversicherungspflicht besteht nicht) Monatliche BBG (RV/AlV) 6.050,00 € Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber A (Monat August) Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitgeber B (Monat August) 6.250,00 € 1.000,00 € Gesamtentgelt (6.050,00 €* + 1.000,00 €) = 7.050,00 € Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für Monat August: Arbeitgeber A: 6.050,00 € x 6.050,00 € 7.050,00 € = 5.191,84 € Arbeitgeber B: 1.000,00 € x 6.050,00 € 7.050,00 € = 858,16 € Das Arbeitsentgelt von Arbeitgeber A wird für die Berechnung nur bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (RV/AIV) berücksichtigt. Hinzutritt oder Wegfall eines Versicherungsverhältnisses im Laufe eines Kalendermonats Tritt zu einem bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Monats eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung hinzu, sind zum Zwecke der Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen aus Vereinfachungsgründen die Arbeitsentgelte unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsverhältnisses dem gesamten Kalendermonat des Hinzutritts zuzuordnen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass bei Fortbestehen eines Versicherungsverhältnisses eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung im Laufe eines Monats wegfällt. Gleiches gilt auch, wenn bei Fortbestehen eines Versicherungsverhältnisses eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung im Laufe eines Monats hinzutritt und noch im Laufe desselben Monats wegfällt. Arbeitsentgelt aus geringfügiger und versicherungspflichtiger Beschäftigung Übt ein Arbeitnehmer neben einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige (weitere) Beschäftigung aus und übersteigt das Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze, findet für die Bemessung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen nicht statt, da keine beitragspflichtigen Einnahmen aus mehreren Versicherungsverhältnissen zusammentreffen. In der Rentenversicherung unterliegen geringfügig entlohnte Beschäftigungen der Versicherungspflicht. Für die Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge sind die Arbeitsentgelte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und aus einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung daher aufzuteilen, wenn sie zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. Eine Aufteilung der Arbeitsentgelte ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn sich der geringfügig entlohnt Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen. 9 M E D I K A M E N T E N MI S S B R A U C H Kollege Müller, bitte zur Hirndoping-Probe! Leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Substanzen wie Methylphenidat, Piraceton, Fluoxetin und Metoprolol liegen im Trend. Nutzer sind neben Studenten hauptsächlich Erwerbstätige. In der Regel werden derartige Medikamente vom Hausarzt verordnet. Daneben gelten auch Freunde, Angehörige und natürlich das Internet als Bezugsquellen. Fachärzte warnen davor, dass die dauerhafte Einnahme solcher Leistungssteigerer und Stimmungsaufheller schwere Nebenwirkungen haben und auch Abhängigkeiten hervorrufen kann. Was ist eigentlich los mit unserem Arbeitsalltag, dass immer mehr Arbeitnehmer glauben, nicht mehr ohne zu können? Der Job als Gefahrenzone für das Gemüt? Risikogruppen für Hirndoping finden sich hauptsächlich unter solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz bedroht oder deren Arbeit durch große Monotonie bestimmt ist. Es gehört wenig Fantasie dazu, sich auszumalen, dass der Aspekt „Leistungssteigerung“ hauptsächlich von der erstgenannten Gruppe, der Aspekt „Stimmungsaufhellung“ eher von der zweiten Gruppe als zentral angesehen wird. Während monotone Arbeit sich meist mit niedriger Bezahlung verbindet, ist der bedrohte Arbeitsplatz auf allen Ebenen der betrieblichen Hierarchie anzutreffen. Immer mehr Arbeitnehmer haben das Gefühl, dass ihr normales Leistungsvermögen nicht mehr ausreicht, um den gestiegenen Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und Aufgabenverdichtung (immer mehr und immer komplexere Aufgaben sind in immer kürzeren Zeiträumen zu erledigen) entsprechen zu können. Die Angst, durch leistungsstärkere Mitbewerber um den Arbeitsplatz ersetzt zu werden, ist groß. Da kann der Griff zum Medikament trotz der Gefahren von Nebenwirkungen und Abhängigkeiten schon verlockend sein. Das Problem wird damit jedoch nicht gelöst, sondern oft nur verlagert oder gar verschlimmert. 10 Risiko der Überlagerung anderer Krankheitsbilder Wer das Gefühl hat, Medikamente zur Leistungssteigerung oder Stimmungsaufhellung zu benötigen, hat vielleicht nicht nur dieses eine, medizinisch nicht besonders relevante Problem, das Experten weniger unter „Krankheit“ als vielmehr unter „Lifestyle“ verbuchen. Es kann sein, dass sich hinter diesen fast alltäglichen Symptomen eine echte, ernsthafte und bislang nicht erkannte psychische Störung verbirgt. Wer sich nun aus Gründen der Leistungssteigerung oder Stimmungsaufhellung selbst behandelt, läuft Gefahr, dass die eigentlich zugrundeliegende ernsthafte psychische Störung (wie beispielsweise eine Depression) sich entwickeln und voll ausbilden kann. Zusätzlich verschärft werden kann dieses Problem durch eine unpassende Selbstmedikation, die im Extremfall die psychische Störung verschlimmern kann. Man kann also nur dringend davon abraten, auf eigene Faust medikamentöses Hirndoping zu betreiben. Auch die Arbeitgeber sollten das Problem im Auge behalten und im Interesse der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und der betrieblichen Sicherheit handeln – vielleicht kann eine betriebsärztliche Informationsveranstaltung erste Hilfe leisten. Alternativen zu Pillen und Tropfen Sorgen um den Arbeitsplatz und monotone Tätigkeiten gehören heute leider vielerorts zur Unternehmenswirklichkeit. Eine Ursachenbeseitigung ist also nicht ohne Weiteres möglich. Unternehmen könnten jedoch versuchen, mit speziellen Angeboten Abhilfe zu schaffen. Neben den bereits angesprochenen Informationsveranstaltungen kommen vor allem auch betriebssportliche Aktivitäten infrage. Hier wird der Leistungssinn ebenfalls geweckt und gefördert – jedoch auf natürliche und spielerische Art und Weise und in Verbindung mit stressabbauender Bewegung. Mannschaftssport stärkt zudem den Zusammenhalt. Sinnvoll zur Ergänzung sind auch Maßnahmen zur Entspannung im Rahmen des Präventionsprogramms der BKK vor Ort. 11 S O ZI A L E S U N D G E S U N D H E I T generation 50+ energiebedarf Arbeitsbedingungen und Gesundheit Wie viel Energie braucht der Mensch? 73 Prozent der älteren Erwerbstätigen in Handwerksberufen wünschen sich, vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können, während 11 Prozent der Führungskräfte und Akademiker gleichen Alters gerne darüber hinaus arbeiten würden. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Detailanalyse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung. Für die Analyse wurden die Angaben der älteren abhängig Beschäftigten (50 bis 64 Jahre) mit denen von abhängig Beschäftigten mittleren Alters (30 bis 49 Jahre) verglichen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat neue Referenzwerte für den Energiebedarf des Menschen zusammengestellt. Hierbei betont sie, dass der Energieverbrauch von Mensch zu Mensch und auch bei ein und demselben Menschen sehr variieren könne. Die Referenzwerte seien daher Richtwerte, die als Orientierung dienen sollen und nicht unbedingt auf den Einzelnen zuträfen. Starker Termin- und Leistungsdruck wird altersübergreifend am häufigsten von Führungskräften und Akademikern genannt. In den Dienstleistungs- und Handwerksberufen bestätigen dies häufiger die Befragten mittleren Alters. Von sich ständig wiederholenden Arbeitsvorgängen berichten vorwiegend Beschäftigte der gering qualifizierten Berufsgruppe (76 Prozent). Hier lässt sich kein nennenswerter Unterschied zwischen den Altersgruppen feststellen. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass die psychischen Anforderungen der Arbeit weniger altersspezifisch und vielmehr berufsspezifisch sind. Da etwa jeder Vierte der Befragten bis zum regulären Rentenalter arbeiten möchte, sind Maßnahmen wichtig, die die Gesundheit fördern und erhalten. Dabei sollte sich die betriebliche Gesundheitsförderung auf unterschiedliche Tätigkeitsprofile sowie Anforderungsniveaus der Beschäftigten in den jeweiligen Berufsgruppen ausrichten. 12 Für Erwachsene legt die DGE einen mittleren Body Mass Index (BMI) von 22 zugrunde, das entspricht einer täglichen Energiezufuhr von 2.300 kcal für Männer und 1.800 kcal für Frauen im Alter von 25 bis 50 Jahren bei geringer körperlicher Aktivität. Andere Werte gelten für Frauen in der Schwangerschaft: Ab dem vierten Monat ist der Richtwert für die Energiezufuhr um 250 kcal pro Tag erhöht. Das entspricht zum Beispiel einer Scheibe Vollkornbrot mit Margarine und Käse. Ab dem siebten Monat erhöht sich der Richtwert um 500 kcal pro Tag. Viele Schwangere sollten ihre Energiezufuhr daher nur geringfügig oder gar nicht erhöhen. „Schwangere müssen also nicht für zwei essen“, so die DGE weiter. Diese Zahlen gelten aber nur für Schwangere mit Normalgewicht vor der Schwangerschaft sowie mit unverminderter körperlicher Aktivität. Bei übergewichtigen Frauen oder Frauen mit eingeschränkter körperlicher Aktivität sei der Mehrbedarf an Energie während der Schwangerschaft geringer. Bei ihnen müsse die zusätzliche Energiezufuhr daher individuell angepasst werden. bgF lohnt sich zeitarbeit Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten um 25 Prozent Geplante gesetzliche Neuregelung: Geringqualifizierte in Gefahr Seit einem Jahrzehnt steigt die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland fast kontinuierlich an. Gleichzeitig gibt es immer weniger Beschäftigte, die sich von ihrem Unternehmen bei der Gesunderhaltung unterstützt fühlen. Dabei kann betriebliche Prävention einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Belegschaften leisten und für die Betriebe auch ökonomischen Nutzen erzielen. Ein neuer Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) gibt dazu einen Überblick – auf Basis von rund 2.400 Studien. Aus Unternehmenssicht besonders erfreulich: Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sinken um durchschnittlich ein Viertel. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Return on Investment; ROI) ist überaus positiv: Mit jedem investierten Euro können im Ergebnis 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Und auch die Beschäftigten profitieren. Ein Großteil der Studien belegt eine Verbesserung ihrer körperlichen bzw. psychischen Verfassung. Häufig ist der Nutzen von BGF dann besonders hoch, wenn Programme verschiedene Maßnahmen berücksichtigen, sei es, dass sie die Betroffenen darin unterstützen, ihr Verhalten zu verändern, und/oder ein gesundheitsförderndes Umfeld schaffen. Besonders deutlich wird dies bei der Prävention psychischer Erkrankungen, aber auch bei Programmen der Bewegungsförderung, der Gewichtsreduktion oder der Nikotinentwöhnung. Über viele Jahre boomte die Zeitarbeit. Doch das verhaltene Wirtschaftswachstum und die zunehmende Regulierung setzen der Branche in letzter Zeit zu. Jetzt plant die Große Koalition weitere Eingriffe. Für geringqualifizierte Zeitarbeitskräfte kann das fatale Auswirkungen haben, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Viele nützliche Informationen rund um Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz erhalten Sie natürlich von Ihrer BKK vor Ort. Mehr hierzu unter www.bkkvorort.de – Webcode 1532. Die Bundesregierung will gesetzlich festlegen, dass Zeitarbeitnehmer spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Das hätte große Auswirkungen auf die Personalpolitik der deutschen Unternehmen: Während viele Facharbeiter trotz dieser Regulierung weiter beschäftigt oder sogar übernommen würden, sähe das bei den häufig geringqualifizierten Hilfskräften, die rund die Hälfte der Zeitarbeitnehmer ausmachen, anders aus: Die meisten Unternehmen würden vor Ablauf der neun Monate andere Zeitarbeitnehmer anfordern. Das ergab eine Befragung im Rahmen des IW-Personalpanels unter mehr als 400 Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen. Auch die geplante Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate würde lediglich die Fluktuation erhöhen, denn die Unternehmen würden dann nach 18 Monaten neue Zeitarbeitnehmer anfordern, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Insbesondere bei Spezialisten wie Ingenieuren oder ITFachleuten, die für Projekte oder Produktentwicklungen überlassen werden, wäre eine Begrenzung der Überlassungsdauer problematisch. Aber auch Elternzeitvertretungen dauern mitunter länger als 18 Monate. 13 PSYCHOLOGIE Soft Skills – viel Lärm um nichts? In Stellenanzeigen und Bewerbungsschreiben wimmelt es oft nur so von ihnen – Soft Skills gelten in vielen Personalabteilungen als die entscheidenden Qualitäten, mit denen Bewerber punkten können. In letzter Zeit scheint allerdings ein Umdenkungsprozess einzusetzen – meist noch hinter vorgehaltener Hand sprechen Personalentscheider von einer Rückkehr zu den alten Werten. Damit sind nicht Pünktlichkeit, Fleiß und Disziplin gemeint, sondern überprüfbare Fakten wie Wissen, Kenntnisse, Erfahrungen und Abschlüsse. Offenheit! stärke! s n o ti a ik n u m Kom igkeit! h ä f s n o ti a r g te In Engagement! vation! ti o M ! g n u r e Zielorienti reativität! K ! it e k ig h ä f Team Flexibilität! Soft Skills – das Problem der Überprüfbarkeit Interkulturelle Kompetenz, Menschenkenntnis, Organisationsfähigkeit, Neugierde, Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Charisma – Soft Skills klingen oft sehr beeindruckend, sind aber bei näherer Betrachtung kaum mehr als positive, allgemein menschliche Eigenschaften, die sich als Selbstaussage leicht behaupten und nicht so ohne Weiteres widerlegen lassen. Das wissen auch die Unternehmen. Aus diesem Grund wurden sogenannte Assessment Center eingeführt – Bewerber sollen in oft mehrtägigen Tests und unter Beobachtungsstress zeigen, dass sie wirklich über diese tollen menschlichen Eigenschaften verfügen. Doch wer ein wenig schauspielern kann, sich zuvor vielleicht professionell auf das Assessment Center vorbereitet und darüber hinaus ein Gespür für das aktuell von ihm Erwartete hat, führt selbst erfahrene Psychologen schnell aufs Glatteis. Nun kann man natürlich einwenden, dass gerade die Fähigkeit, Leute hinters Licht zu führen, in manchen Unternehmensbereichen außerordentlich gefragt ist. Doch aufs Ganze gesehen sind Blender, Dampfplauderer und Heißluftgeneratoren nicht unbedingt diejenigen Charaktere, denen man Verantwortung im Unternehmen übertragen möchte. 14 Abschlüsse! Wissen! Erfahrung! Leistung! Hard Skills – wirklich überzeugend? Im Gegenzug kann natürlich auch die Aussagekraft der Hard Skills angezweifelt werden. Ist der EinserAbsolvent auch menschlich ein geeigneter Teamleiter? Ist der von der Konkurrenz abgeworbene Sanierungsprofi nicht in Wirklichkeit nur ein eiskalter Profilneurotiker ohne Blick für Zusammenhänge? Verbirgt sich hinter dem fachlich zweifelsohne versierten Interimsmanager nicht tatsächlich ein Charakter, der aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen mehr Porzellan zerschlägt als Konstruktives leistet? Genau vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen und Überlegungen hatte man vor Jahrzehnten die Soft Skills als Korrektiv eingeführt. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung aber gaben im Zweifelsfall fast immer die „weichen“, die sozialen Faktoren den Ausschlag. In der Folge entstand vielerorts eine Unternehmenskultur, in der gute menschliche Absichten mit fachlicher Schwäche einhergingen. Sollte es bei Neueinstellungen und Personalbewertungen künftig wieder mehr in Richtung Hard Skills gehen, heißt das nicht, dass die Soft Skills ausgedient haben. Bewerber werden sich allerdings darauf einstellen müssen, dass den überprüfbaren harten Fakten und den fachlichen Kernkompetenzen künftig wieder mehr Überzeugungskraft zugestanden wird. Der echten, objektivierbaren Leistung wird gegenüber den Verpackungskünsten also womöglich wieder der Vorzug gegeben werden. Bezogen etwa auf „Präsentationsstärke“ (ebenfalls beliebt unter den Soft Skills) heißt das: Man wird sich künftig weniger durch gut gemachte Charts und Folien und einen unterhaltsamen, kommunikativ starken Vortrag beeindrucken lassen, sondern verstärkt auf dessen Substanz achten. Ist diese dünn oder nicht vorhanden, wird auch eine ausgefeilte Präsentationstechnik den Vortrag nicht retten. Man könnte es auch auf diese Formel bringen: Soft Skills werden schlicht und einfach vorausgesetzt. Was aber zählt, sind die Fakten. Darauf sollten wir uns freuen. 15 DIABETES Schwerwiegende Gründe für einen gesunden Lebensstil Diabetes mellitus geht jeden an Bis zum Jahr 2030 wird in Deutschland die Zahl der von Diabetes Betroffenen auf acht Millionen Menschen steigen, lautet die Schätzung der International Diabetes Federation (IDF). Momentan leben in Deutschland schätzungsweise sechs Millionen Diabetiker, wobei Männer und Frauen annähernd gleich häufig betroffen sind. Ungefähr fünf Prozent der Diabetiker leiden unter einem Typ-1-Diabetes, weitere fünf Prozent unter sonstigen Formen wie Schwangerschaftsdiabetes – und satte 90 Prozent am Typ-2-Diabetes. Genau da liegen die Pfunde begraben, schließlich ist das die Diabetes-Form, die einem nicht zwangsweise in die Wiege gelegt wurde. Zwar zerbrechen sich die Wissenschaftler nach wie vor die Köpfe, warum der eine krank wird und der andere nicht, dennoch gibt es schwergewichtige Fakten, die den sogenannten Altersdiabetes zunehmend auch in jüngeren Jahren begünstigen – diese Fakten lassen sich unter dem Oberbegriff „Lebensstil“ zusammenfassen. In einigen Ländern lässt sich sogar ein Zusammenhang zwischen der Fahrzeugdichte sowie der zunehmenden Zahl von Rolltreppen und Fahrstühlen 16 einerseits und den Erkrankungszahlen andererseits feststellen. Hand aufs Herz: Wie oft kraxeln Sie in der U-Bahn die Treppen herauf – wenn sich direkt daneben die Rolltreppe anbietet? Aber nicht nur die mangelnde Bewegung im Alltag macht sich bemerkbar. Genauso schuldig ist das „Junk Food“: Hier eine Fertigpizza, da eine Cola und zwischendurch ein Schokoriegel – mit Leichtigkeit nimmt der deutsche Konsument mehr Kalorien zu sich, als sein Körper verbrennt. Passiert das selten, ist das kein großes Drama. Doch wer sich jeden Tag mästet, hat Jahre später die Quittung an Bauch, Po und Hüften sitzen. Allerdings sind nicht alle Fettpölsterchen gleich schlimm. Verteilt sich das Zuviel gleichmäßig am Körper, ist es weniger schädlich. Halten sich die Pfunde hartnäckig am Bauch (viszerales Körperfett), ist die Gefahr deutlich größer, Diabetes mellitus zu entwickeln. Als grobe Richtlinie für die „Apfeltypen“ gilt: Frauen mit einem Taillenumfang von mehr als 88 Zentimetern und Männer mit mehr als 102 Zentimetern haben ein deutlich erhöhtes Risiko. 10 Tipps zur Vorbeugung Finden Sie sich in der Beschreibung wieder? Dann sollten Sie noch heute Maßnahmen ergreifen. Wir haben zehn Tipps für Sie, wie Sie Diabetes vorbeugen können: ç Essen Sie viel Gemüse und Obst. Das lässt sich gut in den Alltag einbauen, wenn Sie jede Mahlzeit mit einem Salat, Obst oder Gemüse beginnen. ç Verzichten Sie auf kalorienreiche Snacks wie Schokoriegel und Fastfood. Für den Hunger zwischendurch sind Birnen, Tomaten, Möhren oder Äpfel besser. ç Greifen Sie zu fettarmen Lebensmitteln, wenn Sie die Wahl haben. Also z. B. fettarme Milch, Käse oder Fleisch. Aber aufgepasst: Nicht jedes Light-Produkt ist auch leicht! ç Kochen Sie mit möglichst wenig Fett. Dünsten, Dämpfen und Foliengaren sind besser als Braten. Und statt feste Fette wie Butterschmalz und Palmfett sollten Sie lieber Öle wie Oliven- oder Rapsöl verwenden. ç Achten Sie bei der Wahl Ihrer Lebensmittel auf die Ballaststoffanteile, da diese länger sättigen. Zum Beispiel: Vollkornbrot, Vollkornnudeln, Hülsenfrüchte, Naturreis. ç Trinken Sie viel – am besten Wasser. Statt Limonade oder Alkohol sollten Sie ungesüßten Tee oder stark verdünnte Fruchtsaftschorlen wählen. ç Lassen Sie das Auto immer öfter stehen. Fahren Sie stattdessen mit dem Rad oder gehen Sie zu Fuß. ç Ideal sind Sportarten mit leichter bis mittlerer Belastungsintensität, z. B. Radfahren, Nordic Walking oder Schwimmen. Als Faustregel gilt: Wenn Sie leicht schwitzen und sich beim Sport gut unterhalten können, ist die Belastung richtig. ç Bewegen Sie sich täglich 30 bis 60 Minuten. Das lässt sich am besten umsetzen, wenn Sie die Bewegung in den Alltag einbauen, also z. B. in den Weg zur Arbeit. ç Fehlt Ihnen zum Sport die Motivation? Dann sporteln Sie in der Gruppe mit festen Terminen. Bereits erkrankt? Trotzdem aktiv werden! Aber was ist, wenn die Zuckerkrankheit bereits zugeschlagen hat? Das ist längst kein Grund, sich gefrustet mit einer Tüte Chips aufs Sofa zurückzuziehen. Sofern Sie übergewichtig sind, empfiehlt sich eine Ernährungsumstellung und eine damit einhergehende Gewichtsabnahme. Oft führen schon fünf bis zehn Kilogramm weniger zu deutlich besseren Blutzuckerwerten. Das erreichen Sie allerdings nicht mit einer Crash-Diät, sondern durch eine langfristige Nahrungsumstellung hin zu fettarmer und ballaststoffreicher, vollwertiger Mischkost verbunden mit regelmäßigem Sport. Auch wenn das in der Theorie klar ist, ist es in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen, besonders wenn der Alltag durch den Job bestimmt wird. Wenn Ihnen die Gesundheit lieb ist, sollte es aber trotzdem klappen, zum Beispiel, indem Sie in der Kantine die richtigen Speisen wählen. Greifen Sie bei den Beilagen wie Reis, Kartoffeln und Nudeln zu, aber lassen Sie Pommes, Bratkartoffeln oder Kroketten (Fett in seiner ungesündesten Form!) links liegen. Auch panierte Lebensmittel sind wegen der versteckten Fette ungünstig. Beim Fleisch sollten es magere Sorten wie Huhn sein und mindestens ein Mal pro Woche sollten Sie sich eine Fischmahlzeit schmecken lassen. Statt der süßen Nachspeise sollten Sie lieber ein Stück Obst probieren und statt dem vegetarischen Auflauf mit dicker Käsekruste einen bunt gemischten Salat. Auch Trinken ist wichtig: Mindestens 1,5 Liter Wasser (oder ungesüßten Tee oder stark verdünnte Fruchtsaftschorlen). Wem das Essen in der Kantine nicht schmeckt, der sollte sich unbedingt eine Lunchbox mit gesunden Leckereien füllen. Sonst landen Sie doch wieder beim Bäcker oder im Fastfood-Restaurant, weil die Pause zu kurz und der Hunger zu groß ist. Symptome Mögliche Symptome des Diabetes sind: ç ç ç ç ç ç ç starkes Durstgefühl häufiges Wasserlassen trockene und juckende Haut Gewichtsverlust (vor allem beim Typ-1-Diabetes) schlecht verheilende Wunden erhöhte Anfälligkeit für Infektionen Atem riecht nach Azeton (ausschließlich beim Typ-1-Diabetes) Falls Sie befürchten, an Diabetes erkranken zu können oder erste Anzeichen bei sich feststellen, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Auf der Internetpräsenz des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DifE) finden Sie darüber hinaus einen Fragebogen, mit dem Sie Ihr persönliches Risiko ermitteln können, innerhalb der nächsten fünf Jahre an einem Typ-2-Diabetes zu erkranken. www.dife.de/diabetes-risiko-test 17 A U S D E R P R A X I S II Aufwendungen für Krankheit und Mutterschaft ? Reduzieren Sie Ihre Kosten mit dem AAG-Ausgleichsverfahren! Allgemeines Insbesondere für kleinere Unternehmen können die Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit und Mutterschaft ihrer Beschäftigten erheblich sein. Ein spezielles Erstattungsverfahren soll dazu beitragen, dass sich diese finanziellen Belastungen in Grenzen halten. Bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen haben Arbeitnehmer mit wenigstens vierwöchiger Unternehmenszugehörigkeit (auch Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Um in solchen Fällen entlastet zu sein, haben Unternehmen Umlagebeträge zu entrichten und können im Gegenzug Erstattungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus werden dem Arbeitgeber im Rahmen des Ausgleichsverfahrens die Aufwendungen für den Mutterschutz vollständig erstattet. Geregelt sind diese beiden Erstattungsverfahren im sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Beteiligte Arbeitgeber Übersicht der Arbeitnehmer im Sinne des AAG Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte Werden nicht berücksichtigt Werden berücksichtigt zu 100 % Teilzeitbeschäftigte – bis 10 Stunden/Woche – mehr als 10 bis 20 Stunden/Woche – mehr als 20 bis 30 Stunden/Woche 25 % 50 % 75 % ABM-Kräfte 100 % Unständig Beschäftigte 100 % Arbeitnehmer in Elternzeit Azubis, Praktikanten, Volontäre Bundesfreiwilligendienst/ freiwilliger Wehrdienst Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende Schwerbehinderte Vorruhestandsgeldbezieher 18 Am Erstattungsverfahren für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) nehmen Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Am Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil – unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten. Jeweils zu Beginn eines Jahres, bei (Wieder-)Eröffnung eines Betriebes oder bei erstmaliger Einstellung von Arbeitnehmern wird durch den Arbeitgeber festgestellt, ob er am Ausgleichsverfahren U1 teilnimmt. Begriff Arbeitnehmer Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, ist von der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszugehen. Dies bedeutet, dass bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Betriebes zu berücksichtigen sind. Allerdings sieht das AAG für die Feststellung, ob bis zu 30 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt werden, Einschränkungen vor. Bestimmte Personengruppen werden gar nicht mitgezählt, Teilzeitbeschäftigte (entsprechend ihrer Arbeitszeit) nur anteilig (s. Tabelle links). Berechnung und Abführung der Umlagebeträge Erstattung der Aufwendungen in der U2 Die Umlagebeträge für die Ausgleichsverfahren U1 und U2 werden nach den gleichen Grundsätzen wie der Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet. Dabei ist das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung (ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungspflicht zu berechnen wären. Während der Schutzfristen, sechs Wochen vor und acht (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf) Wochen nach der Entbindung, zahlt die Krankenkasse in der Regel Mutterschaftsgeld bis zu einem Betrag von 13,00 Euro täglich. Ergänzend hierzu hat der Arbeitgeber einen Zuschuss bis zur Höhe des Nettoentgelts zu zahlen. Dieser Zuschuss wird im Rahmen des Ausgleichsverfahrens in voller Höhe erstattet. Ebenfalls zu 100 Prozent erstattet wird die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber während eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz leisten muss. Die Umlagebeträge werden im Beitragsnachweis unter den Beitragsgruppen U1 bzw. U2 aufgeführt und zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (bzw. bei geringfügig Beschäftigten mit den Pauschalbeträgen) abgeführt. Erstattung der Aufwendungen in der U1 Erstattungsfähig ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), also die Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen. Ist tarif- oder arbeitsvertraglich darüber hinausgehend Arbeitsentgelt gezahlt worden, ist dieses nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind zusätzlich die auf die Entgeltfortzahlung entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bei nicht pflichtversicherten Arbeitnehmern. Der gesetzlich vorgegebene Erstattungssatz beträgt 80 Prozent (Umlagesatz der BKK vor Ort: 3,70 Prozent). Darüber hinaus bietet die BKK vor Ort ihren Firmenkunden zwei weitere Erstattungssätze zur Auswahl – 50 Prozent und 60 Prozent (Umlagesätze der BKK vor Ort: 1,30 bzw. 2,20 Prozent). Der Umlagesatz der BKK vor Ort für das Ausgleichsverfahren U2 liegt bei günstigen 0,22 Prozent. Krankenkassenzuständigkeit Alle Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) führen das Ausgleichsverfahren sowohl für U1 als auch für U2 durch. Zuständig ist immer die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert, ist die Krankenkasse zuständig, zu der der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für den betreffenden Arbeitnehmer abführt. Sofern sich eine Zuständigkeit hierdurch nicht ergibt sowie bei Mitgliedern einer landwirtschaftlichen Krankenkasse kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse frei wählen. Eine Besonderheit gilt für alle geringfügig Beschäftigten. Für diesen Personenkreis ist immer die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Erstattung verpflichtet. Weitere Informationen Sie haben Fragen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen? Nutzen Sie unsere kostenlose Servicenummer 0800 2301030 oder senden Sie eine Mail an [email protected]. 19 BETRIEBSSPORT Aktiv werden! Betriebssportvereine und -gemeinschaften haben eine lange Tradition. Die ersten Anfänge lagen in der Arbeiterbewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Eines hat sich bei allem Wandel vor allem in Sachen Angebotsvielfalt seither niemals geändert: Betriebssport versteht sich als Breitensport und möchte jeden ansprechen. Und: Im Zentrum steht nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das Gemeinschaftserlebnis im Zeichen gemeinsamer sportlicher Aktivität. Was ist Betriebssport? Betriebssport ist gedacht als Ausgleich zu den Belastungen durch Beruf und Alltag, weshalb Betriebssport auch als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Deshalb sollten Arbeitgeber alles daran setzen, ihre Belegschaften zu betriebssportlichen Aktivitäten zu ermuntern und sie zu unterstützen. Grenzen gibt es kaum – der heutige Betriebssport bietet einen ungeheuren Facettenreichtum in den vielfältigen Formen des Breiten-, Gesundheits- und Freizeitsportes. Je nach geografischer Lage des Unternehmens und Interessensschwerpunkten der Belegschaften können sich Betriebssportgemeinschaften auch um vergleichsweise exotische Sportarten wie Drachenboot und Klettern bilden. fall gewertet werden, hängt von einer Reihe von Voraussetzungen ab. So muss der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben und regelmäßig stattfinden (mindestens einmal pro Monat). Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen beschränkt sein. Übungszeit und -dauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Außerdem muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Nähere Informationen über Möglichkeiten der Versicherung und andere organisatorische Fragen bieten die Landesbetriebssportverbände und der Deutsche Betriebssportverband e.V. unter www.betriebssport.net. Profitieren Unternehmen finanziell? Marketing Neben den rein gesundheitlichen Aspekten, die natürlich im Vordergrund stehen, ist die Förderung von Betriebssportgemeinschaften durchaus auch unter Marketingaspekten interessant. Durch die sportlichen Aktivitäten der Mitarbeiter ist der Name des Unternehmens in der Öffentlichkeit präsent. Je erfolgreicher und aktiver eine Betriebssportgemeinschaft ist, desto größer auch der Imagegewinn. Es könnte sich also durchaus lohnen, die Förderung des Betriebssports offensiv anzugehen und es nicht beim Sponsoring für Trikots zu belassen. Was ist bei der Gründung eines Betriebssportvereins zu beachten? Wie bei jeder Vereinsgründung müssen bei der Gründung von Betriebssportvereinen neben steuer- auch versicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Ob beispielsweise Unfälle innerhalb des Betriebssports als Arbeitsun- 20 Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind seit einigen Jahren steuer- und sozialversicherungsfrei (bis zu 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr). Zu den abgabefreien Maßnahmen zählen z. B. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Eine vollständige Auflistung findet sich im „Leitfaden Prävention“ der gesetzlichen Krankenkassen. Die beschriebene Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gilt im Regelfall jedoch nicht für Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder Fitnessstudios, die vom Arbeitgeber übernommen oder bezuschusst werden. Aber: Werden eingetragene Betriebssportvereine (bei anerkannter Gemeinnützigkeit) durch den Arbeitgeber mittels Sponsoring und Spenden gefördert, ergeben sich hier gleichwohl sehr gute Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Jetzt! 21 DATEN, FAKTEN, RECHT 1. Juli 2015: Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit Am 1. Juli 2015 sind verschiedene Neuregelungen rund um das Elterngeld in Kraft getreten. Durch sie soll es nun einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Auch die Elternzeit soll deutlich flexibler werden. Das ElterngeldPlus soll Mütter und Väter unterstützen, die bereits während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Neben dem ElterngeldPlus wird ein sogenannter Partnerschaftsbonus eingeführt: Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren: Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen. Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate ElterngeldPlus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate ElterngeldPlus erhalten. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Neu ist: Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können Eltern nun 24 statt wie bisher nur 12 Monate lang die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden – die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher. 22 Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. Der Kläger absolvierte bei der Beklagten ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20. Juni 2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassenfehlbestand von 500,00 Euro festgestellt. Nach Darstellung der Beklagten nannte der Kläger in einem Personalgespräch von sich aus die Höhe dieses Fehlbetrags, obwohl er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden war. Die Beklagte hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die Offenbarung von Täterwissen begründeten Verdachts der Entwendung des Fehlbetrags gekündigt. Der Kläger hielt die Kündigung für unwirksam und klagte dagegen. Die Vorinstanzen haben die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen. Auch die Revision vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte keinen Erfolg: die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet. Zur Urteilsbegründung: Das Landesarbeitsgericht hat in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Umstände des Falles gewürdigt und insbesondere die Anhörung des Klägers zu Recht als fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen (BAG – AZ: 6 AZR 845/13). Bundesrat: Grünes Licht für Kindergelderhöhung Am 10. Juli, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, hat der Bundesrat grünes Licht u. a. für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag gegeben. Danach wird das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 um monatlich 4 Euro je Kind erhöht. Eltern erhalten nun für das erste und zweite Kind je 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 automatisch aus. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015. In einem zweiten Schritt, ab dem 1. Januar 2016, wird das Kindergeld um weitere 2 Euro je Kind erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht – 2015 um 144 Euro auf 4.512 Euro, 2016 dann um weitere 96 Euro auf 4.608 Euro im Jahr. Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel. 0800 4 5555 30 während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. Mindestlohn: Auch für Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit Die Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III. Das Arbeitsverhältnis war dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 (TV-Mindestlohn) zuzuordnen. Dieser sah eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro brutto vor. Die Beklagte zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Zeiten des Urlaubs diese Mindeststundenvergütung, nicht aber für durch Feiertage oder Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Stunden. Auch die Urlaubsabgeltung berechnete sie nur nach der geringeren vertraglichen Vergütung. Mit ihrer Klage hat die Klägerin für Feiertage, Krankheitszeiten und als Urlaubsabgeltung nach Maßgabe des TV-Mindestlohn eine Nachzahlung in Höhe von 1.028,90 Euro brutto verlangt. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben. Auch die Revision der Beklagten vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags oder wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (Entgeltausfallprinzip). Die Höhe des Urlaubsentgelts und einer Urlaubsabgeltung bestimmt sich gemäß Bundesurlaubsgesetz nach der durchschnittlichen Vergütung der letzten dreizehn Wochen. Diese Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach einer Mindestlohnregelung richtet, die – wie hier die MindestlohnVO – keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt enthält. Ein Rückgriff des Arbeitgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung ist daher in diesen Fällen unzulässig (BAG – AZ: 10 AZR 191/14). 23 NACHWUCHSFÖRDERUNG Gute Azubis, schlechte Azubis? Das hängt auch von Ihnen ab. 24 Im August ist es wieder so weit: Ein neuer Auszubildendenjahrgang tritt in die Unternehmen ein. Ein wichtiger und hochgradig spannender Augenblick. Denn erst jetzt erweist es sich, ob man im Auswahlverfahren wirklich die richtigen Entscheidungen getroffen hat, zeigt sich doch meist erst nach einigen Wochen das wahre Gesicht der jungen Kollegen. Ist Marc wirklich so fleißig und so gut in Englisch und Mathe, wie es den Schulnoten nach den Anschein hatte? Bleibt Lena-Marie die ideale Teamplayerin, als die sie sich im Assessment-Center vorgestellt hat? Wird Paul seine handwerkliche Geschicklichkeit tatsächlich wie erhofft unter Beweis stellen oder widmet er seine Energie doch lieber dem Fußballspiel? Oft ist es auch eine Frage der gegenseitigen Erwartungen, ob die Integration ins Team gelingt. Und da kommen Sie als Ausbilder oder erfahrener Kollege ins Spiel. DIE ERWARTUNGEN DES AUSBILDUNGSBETRIEBES ... ... sind klar und pragmatisch und in den wesentlichen Punkten immer gleich: Die neuen Azubis sollen sich einerseits möglichst schnell möglichst viel Wissen aneignen, damit sie zu einer gut einsetzbaren Arbeitskraft werden. Pünktlichkeit, gute Umgangsformen und eine gewisse Anpassungsbereitschaft werden ebenfalls vorausgesetzt. Im Gegenzug ist das Unternehmen bereit, den neuen Azubis eine gute Ausbildung und spätere Ein- und Aufstiegschancen zu ermöglichen. DIE ERWARTUNGEN IHRER NEUEN AZUBIS ... ... sind oft durch Gefühle geprägt. Zunächst ist da ein Gefühl der Unsicherheit – man kennt die vielen neuen Gesichter nicht, kann die Spielregeln und den Umgangston im Betrieb nicht einschätzen, weiß nicht so recht, wie man sich wo nützlich machen kann und wo blinder Eifer schadet. Dabei sind die meisten Azubis durchaus engagiert und leistungsbereit. Jetzt ist der Ausbilder gefragt – er muss in den ersten Tagen ein perfekter Mix aus Lehrer, Moderator, Seelenfreund und Animateur sein, die Neuen den Altgedienten vorstellen, erste Arbeiten zuweisen, den Ausbildungsplan erläutern, mit der Hausordnung und Sicherheitshinweisen vertraut machen und vor allem für Vertrauen in seine Person werben als wichtigster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. GRÜNDE, DEMOTIVIERT ZU SEIN ... ... gibt es aus Auszubildendensicht einige. Die wichtigsten sind Überforderung und Unterforderung. Da Azubis meist von sich aus eher motiviert sind, ist die Unterforderung als das größere Problem anzusehen. Deshalb sollten Sie zwar Kenntnisse und Wissensstand der Azubis nicht unrealistisch hoch einschätzen, sie aber auch nicht von allen verantwortungsvollen Tätigkeiten fernhalten. Schließlich können Sie als erfahrener Kollege oder versierte Kollegin das Ganze beobachten und rechtzeitig eingreifen, wenn etwas schiefzugehen droht. Und lernt man nicht gerade auch aus Fehlern? Und waren wir nicht alle mal Anfänger? Na also. WEGE, ZU MOTIVIEREN ... ... gibt es sogar unendlich viele. Neben gemeinsamen Unternehmungen im Kollegenkreis, in den Sie Ihre Neuen möglichst schnell und als vollwertige Mitglieder aufnehmen sollten, ist Ihre persönliche Arbeitshaltung von größter Wichtigkeit. Reden Sie niemals schlecht über Ihren Job, Vorgesetzte, Kollegen oder das Unternehmen. Sie müssen zwar nicht pausenlos in Begeisterungsstürme ausbrechen, aber zeigen Sie Ihrem Arbeitsplatznachwuchs möglichst oft, dass es sich lohnt, in Ihrem Betrieb zu arbeiten, dass Ihre Arbeit sinnvoll ist und sogar Spaß machen kann. Verbreiten Sie eher gute Laune als Verdruss und helfen Sie den jungen Kollegen über Hürden hinweg. Dann werden die unterschiedlichen Erwartungshaltungen sich sehr schnell angleichen! Azubis in der BKK vor Ort versichern! Sprechen Sie Ihre Auszubildenden auf eine Mitgliedschaft in der BKK vor Ort an – der Kassenwechsel ist denkbar einfach und lohnt sich für alle! Die BKK vor Ort sorgt für Nachwuchs. In der nächsten Ausgabe berichten wir über unsere erfolgreichen Ausbildungsabsolventen 2015 sowie über den neuen Azubi-Jahrgang. 25 B es c h ä ft i gung ARBEITSRECHT: URTEILE MIT GRUNDSÄTZLICHER BEDEUTUNG Fällt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein Urteil, ist es für ganz Deutschland rechtskräftig. Es gilt dann als Grundsatzurteil, an dem sich die untergeordneten Instanzen orientieren, sprich der Rechtsauffassung folgen müssen. Deshalb sind Urteile des BAG gleichermaßen bedeutsam für Unternehmen und Beschäftigte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Urteile der letzten Monate. Azubis haften ohne Rücksicht auf ihr Alter für Körperverletzung Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer keine Diskriminierung Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebes einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. Im konkreten Fall hatte ein 19-Jähriger in einer Kfz-Werkstatt einen Gegenstand nach einem anderen Azubi geworfen und ihn dabei am Auge verletzt. Die Folge: Kunstlinse und Hornhautnarbe. Der Werfer wurde zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt (Urteil vom 19. März 2015 – AZ: 8 AZR 67/14). Ab dem 58. Lebensjahr haben Arbeitnehmer eines Schuhherstellers in Rheinland-Pfalz 36 Tage Urlaub im Jahr. Wer jünger ist, muss sich mit 34 Tagen begnügen. Das BAG hat an dieser Praxis nichts auszusetzen. Schließlich stehe dem Unternehmen eine Einschätzungsprärogative zu. Arbeitgeber können älteren Beschäftigten mehr Urlaub gewähren als jüngeren Mitarbeitern. Die Klage von sieben jüngeren Angestellten des Schuhherstellers wurde abgewiesen (Urteil vom 21. Oktober 2014 – AZ: 9 AZR 956/12). Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit nicht erlaubt Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Geklagt hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL). In einem Tarifstreit waren ihre Mitglieder von der Arbeitgeberin (gehört zum Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V.) in einem Schreiben aufgefordert worden, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man in der GDL ist oder nicht (Urteil vom 18. November 2014 – AZ: 1 AZR 257/13). 26 Pilot muss keine Uniformmütze tragen In buchstäblich letzter Instanz setzte ein Pilot seinen Unwillen gegen die Pflicht durch, auf dem Flughafen seine Uniformmütze tragen zu müssen, während Pilotinnen frei darüber entscheiden dürfen. Er kritisierte, für Pilotinnen stelle die Mütze nur ein Accessoire dar, während sie für Männer obligatorisch sei. Doch diese Regelung verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist damit unwirksam – so das BAG. Die richterliche Begründung: Für eine personenbezogene Ungleichbehandlung muss es fundierte Sachgründe geben. Traditionen des Unternehmens und der Schutz von Damenfrisuren seien keine ausreichenden Gründe für die Ungleichbehandlung (Urteil vom 30. September 2014 – AZ: 1 AZR 1083/12). Längere Kündigungsfristen für ältere Arbeitnehmer erlaubt Je länger jemand mit einer Firma „verheiratet“ ist, desto größer ist die Trennungszeit, die ihm bei einer Entlassung eingeräumt wird. Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen, entschied das BAG. Die obersten Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten. Die Staffelung von Kündigungsfristen verstößt nicht gegen die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie (Urteil vom 18. September 2014 – AZ: 6 AZR 636/13). Voller Urlaubsanspruch auch nach Sonderurlaub Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund einer beiderseitigen Vereinbarung, darf der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaub nicht kürzen. Damit war eine Klägerin aus Berlin erfolgreich, die nach einer neunmonatigen Pflegezeit auf Abgeltung von 15 Urlaubstagen bestand. Laut Gesetz sind Kürzungen des Urlaubs zwar bei Elternzeit oder Wehrdienst möglich. Eine solche Regelung gebe es jedoch für das Arbeitsverhältnis während einer Pflegezeit nicht (Urteil vom 6. Mai 2014 – AZ: 9 AZR 678/12). Ohne Nachtschichten nicht generell arbeitsunfähig Kopftuch in kirchlichem Klinikum verletzt Neutralitätspflicht Nach der Elternzeit wollte eine muslimische Krankenschwester im Bochumer Augusta-Klinikum ihre Arbeit nur noch mit Kopftuch verrichten. Das BAG hatte dafür kein Verständnis: Wer ein Kopftuch als Symbol seines muslimischen Glaubens bei der Krankenpflege im Evangelischen Krankenhaus tragen möchte, verstößt gegen seine arbeitsvertragliche Nebenpflicht zu neutralem Verhalten. Anlass des Verfahrens war nicht etwa eine Kündigung des Klinikums, sondern die Nichtzulassung der klagenden Krankenschwester zur Arbeit, solange sie diese nur mit dem islamischen Kopftuch verrichten wollte (Urteil vom 24. September 2014 – AZ: 5 AZR 611/12). Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tauglich ist, Nachtschichten zu absolvieren, ist damit nicht generell arbeitsunfähig. So das Urteil für eine klagende Krankenschwester. Obwohl ihr Arbeitsvertrag mit einem Krankenhaus zwar die Pflicht zur Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit statuiere, sei die Krankenschwester nicht als arbeitsunfähig anzusehen, entschieden die Richter. Ihre Arbeitsleistung sei schließlich nicht unmöglich geworden, da sie tagsüber eingesetzt werden könne und dies auch angeboten hat (Urteil vom 9. April 2014 – AZ: 10 AZR 637/13). 27 Die Freude der Fische Tschuang-Tse und Hui-Tse standen auf der Brücke, die über den Hao führt. Tschuang-Tse sagte: „Sieh, wie die Elritzen umherschnellen! Das ist die Freude der Fische.“ „Du bist kein Fisch“, sagte Hui-Tse, „wie kannst du wissen, worin die Freude der Fische besteht?“ „Du bist nicht ich“, antwortete Tschuang-Tse, „wie kannst du wissen, dass ich nicht wisse, worin die Freude der Fische besteht?“ „Ich bin nicht du“, bestätigte Hui-Tse, „und weiß dich nicht. Aber das weiß ich, dass du kein Fisch bist; so kannst du die Fische nicht wissen.“ Tschuang-Tse antwortete: „Kehren wir zu deiner Frage zurück: Du fragtest mich: ‚Wie kannst du wissen, worin die Freude der Fische besteht?’ Im Grunde wusstest du doch, dass ich weiß, und fragtest doch. Gleichviel. Ich weiß es aus meiner eigenen Freude über dem Wasser.“ Tschuang-Tse, Reden und Gleichnisse Kostenlose Servicenummer 0800 2301030 www.bkkvorort.de
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