Anlage , /DXIHQGH 3URMHNWH ¥ II Standorte Priorität AA II.1

Anlage
II
Standorte Priorität AA
IV
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89;< II.1
voraussichtliches Bauprogramm 2015
II.2
voraussichtliches Bauprogramm 2016 ff
II.3
Pavillons Fertigstellung 2015, 2016, 2017 ff
III.1
Grund-, Mittel- und Förderschulen
III.2
Gymnasien
III.3
Realschulen
III.4
Berufsschulen
III.5
Pavillonbauprogramm 2016
Standorte Priorität A
Die Schulstandorte sind, ihrer Dringlichkeit nach, aufgelistet:
AA
A
höchste Dringlichkeit
hohe Dringlichkeit
Die Tabelle gliedert sich in:
-
Bezeichnung der Schule
Stadtbezirk
Priorisierung
Pavillonstandort ja/nein
voraussichtliche Bauprogramme 2015/2016 ff
Maßnahmenkategorien
Folgende Schultypen werden unterschieden:
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Laufende Projekte
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693*7).91+'9.'9751
693*7).91++6-'2'/2"86
693*7).91+'3/7/9751
693*7).91++1*24)./3-+6"86
693*7).91+6B882'3/3-+6"86
693*7).91+64?.'*+63+6"86
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+9+6"8'3*468"6+/.'2/88+ 9'68/+67>+38692
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
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I
Auswertung kompakt
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11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Gesamtüberblick
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
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II
Auswertung kompakt
1'
1'
63
1'
63
1'
63
1'
1'
63
11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Gesamtüberblick - Fortsetzung
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
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22
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II
Auswertung kompakt
63
1'
63
1'
63
1'
63
11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Voraussichtliches Bauprogramm 2015
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+.'#--%,".%(+*.-(,,(-+
,)+&')+/)&#*)&
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581(6',8/)%5/6*)/( ',8/675
581(6',8/) 75),/)5%1+)5
581(6',8/)#%/(0)-67)5675
581(6',8/)03,-213%5.7#)/<)1&%',675
)8)5 7%1(2572',675
)8)5 7%1(257 5%*-1+)5 75
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$)175%/:>6',)5)-%1%8)5 75
)8)5 7%1(257%',%8)5675
5)%7-948%57-)5
)8)5 7%1(257 %;)51.%6)51)
)8)5 7%1(257 %;)51.%6)51)
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2./-&/ ++%%
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$,$/ *(,01 ,10$162,&+(1/4$(1$/2,&
-#$,$/ *(,01 ,10$162,&-#$/$2! 2
II
II.1
Auswertung kompakt
(
Hinweis
Zum Bauprogramm 2015 kommen zusätzlich laufende Projekte:
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',7/%1/%+) ',42&)1,%75)1)4 64
471(5',7/)%7,%753/
471(5',7/))4+%0%-0 64
471(5',7/)*%1<)/63/
)7)4 6%1(246471(5',7/)76,4):)/ 644-1<7+)1%5)41)
)7)4 6%1(246 4)-,%024(7&-1+)4//)) )40)4-1+)4#)+
)7)4 6%1(246 4)-,%0-66)7%46-)45<)16470
$733)46564
Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Voraussichtliches Bauprogramm 2016 ff.
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9./#3+5..4#&41#2,#2-3)9./#3+5.
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9./#3+5.2'+-+)2#4*342+0/'5%*47#/)'29./#3+5.
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9./#3+5.#2- *'0&024201*+'%*0--9./#3+5.
9./#3+5.#54'2'2342-$'24+/34'+/9./#3+5.
9./#3+5.#8'+/*#2&4"')'+/2+%*'+/'9./#3+5.
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
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#5120)2#..
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II
II.2
Auswertung kompakt
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+"
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-#
-#
+"
+"
11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Voraussichtliches Bauprogramm 2016 ff. - Fortsetzung
7:4+099,28*/:2,362,7897
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7:4+8*/:2,#,4-9,4(:,7897
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7:4+8*/:2,#D+20*/,:--(/798(22,,
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7:4+8*/:2,&,0@,48,,897$7(:489,04,7897
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,:,7#9(4+579#(3558(4.,7&,0/,7<,.
,:,7#9(4+579#%7,0/(34954C*1#97
,:,7#9(4+579#!(:2,7/(7+22,,(:3)(*/897
,:,7#9(4+579#!(88(:,7#97&(29/,7,0@4,7#97
,:,7#9(4+579#'8*/511,897&,89,4+897
,:,7#9(4+579#"(9?04.,7!2(9?3:4+,7#97
,7:-88*/:2,#*/20,78,,897495404.,72,02+:4.8?,497:3
,7:-20*/,8#*/:2?,497:349540,489720*,,4+0=
&0798*/(-988*/:2,7(:,4897
7:4+,7:-88*/:2,078*/),7.897,7:-88*/:2,-D7C76,76-2,.,
,7:-88*/:2?,497:3:08,4897(::4+:489/(4+<,71
,7:-8)02+:4.8?,497:3 72,(48897' 72,(48897
,:,7#9(4+579#"(952+897(88,"(3),79<,.
,:,7#9(4+579#(72&,7>#97
,:,7#9(4+579#(4.<0,+7,02204.8<,.
,:,7#9(4+579-D7'5.,4/(:8,4,707*/62(9?
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
(:675.7(33
--
(:675.7(33
!(;02254
--
!(;02254
!(;02254
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7<,09,7:4.03,89(4+
,4,7(20489(498,9?:4.3097<,09,7:4.
5+,4,7(20489(498,9?:4.5+,7,:)(:
II
II.2
Auswertung kompakt
+"
11.06.2015
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
Standorte Priorität AA
Pavillons Fertigstellung 2015, 2016, 2017 ff.
&8453,5&11++
&8453,5&11
&9.0032++
&9.0032
&9.0032
5.35.7=7
!7&)7'*;.5/
&<2&-1*
#!(-804&9.0032
!"*8'&8&22*8*1!7&2)357
*8'&8&0656&7;2*8'&8
5:*.7*582,&06*8'&8
5:*.7*582,.1*67&2)
*2*5&0.267&276*7;82,1.75:*.7*582,
3)*2*5&0.267&276*7;82,3)*5*8'&8
II
II.3
Auswertung kompakt
!
!(-80;*275812,&).2*5!75
*&06(-80*=(/*567522*5&2/ *&06(-80*
582) *&06(-80*085675
*&06(-80*?5/-3+675*0*2*00*5 *&06(-80*
582) *&06(-80*8,3$30+!75&07-&6&5*81&22 *&06(-80*
582)82).77*06(-80**524&<675
582).77*06(-80**601?00*5675
.77*06(-80*$.*6*27+*06*5!75
582)82).77*06(-80*%.*067&77675
582)6(-80*5.7;87;!75
!(-80&20&,*325&)*07.6!75
582)6(-80*6745*8<*2675
582)*58+66(-80*"81'0.2,*5675
582)6(-80*$&0)1*.67*5675
30
30
30
!
!
!
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30
30
30
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30
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
.+
11.06.2015
III.1
Grund-, Mittel- und Förderschulen
III.2
Gymnasien
III.3
Realschulen
III.4
Berufsschulen
III.5
Pavillonbauprogramm 2016
Freiham Bildungscampus
Freiham Quartierszentrum
Aubinger Allee
22
Königswieser Str. 7
Walliser Str. 5
Canisiuspl. 2
Flurstr. 4
Herrnstr. 21
Fromundstr. 5
Baierbrunner Str. 61
18
Boschetsrieder Str. 35
Allescherstr. 46
Forstenrieder Allee 175
19
Ratzinger Platz
06
Gotzinger Pl. 1
Passauer Straße
07 Fernpaßstr. 41
Zielstattstr. 74
01
17
16
Pfanzeltpl. 10
Weißenseestr. 45
Theodor-Heuss-Pl. 6
Karl-Marx-Ring 63
Max-Kolmsperger-Str. 6
Feldbergstr. 85
15
Ilse-von-Twardowski-Pl. 1
St.-Veit-Str. oder St.-Michael-Str.
Berg-am-Laim-Str. 142
Strehleranger 4
Führichstr. 53
Ostpreußenstr. 88
Fritz-Lutz-Str. 24
Ernst-Reuter-Str. 4
Stuntzstr. 55
13
Ruth-Drexel-Straße
Oberföhringer Str. 224
Situlistr. 87
02 Hochstraße
Werksviertel
14
05
Tumblingerstr. 6
Stielerstr. 6
03
Zentnerstr. 2
Fröttmaninger Str. 21
Torquato-Tasso-Str. 38
Haimhauserstr. 23
Plinganserstr. 28
Implerstr. 35
Agilolfingerpl. 1
Zschokkestraße
08
Ridlerstr. 26
Schrobenhausener Str. 15
Guardinistr. 60
Berner Str. 6
20
Alfonsstr. 8
Hirschbergstr. 33
Winthirpl. 6
Kreativquartier
12
Bayernkaserne II
Bauhausplatz (Funkkaserne)
Hiltenspergerstr. 72
04
Schleißheimer Str. 275
Dachauer Straße 164
Droste-Hülshoff-Str. 9
Senftenauerstr. 21
25
Fürstenrieder Str. 30
09
11
Bayernkaserne I
Bernaysstr. 35
Hugo-Wolf-Str. 70
Waldmeisterstr. 38
Südliche Auffahrtsallee 82
Camerloherstr. 110
Bäckerstr. 58
10
Gerastr. 4
Welzenbachstr. 12
Moosanger
21 Paul-Gerhard-Allee
Großhaderner Str. 50
Freiham Anton-Böck-Str.
Ravensburger Ring 37
Grandlstr. 5
Pfarrer-Grimm-Str. 1
23
Feldmochinger Str. 251
Eduard-Spranger-Str. 15
Eduard-Spranger-Str. 17
24
Heinrich-Braun-Weg 11
1:110.000
München,
11.06.2015
Bearbeitung:
PLAN HA I/4
Datengrundlagen:
Geodatenpool;
Planungsdaten
des PLAN
! laufend
! 2015
! 2016 ff
! nachrichtlich
Grundschulen
2016 ff
2015
laufend
Mittelschulen
_
_ 2016 ff
_ nachrichtlich
Schulförderzentren
2015
Laufende Projekte
und voraussichtliche
Bauprogramme
Grund-, Mittelund Förderschulen
Schulbauoffensive
Task Force
*
*
*
Karlsfeld Schulstr.
Anlage III.1
$
22
Freiham Bildungscampus
21
$
$
$
25
$
08
Nibelungenstr. 51a
10
$
Gerastr. 4
19
07
$
Gmunder Str. 39
$
18
Freiligrathstr. 71
02
$
01
Lautererstr. 2
13
17
$
Schlierseestr. 20
05
Eduard-Schmid-Str. 1
Seeaustr. 1
$
Thierschstr. 46
$
Siegfriedstr. 22
12
Bayernkaserne III
$ Karl-Theodor-Str. 9
$
Wackersberger Str. 59
03
$ Albrechtstr. 4
$
11
$
Borschtallee 26
$
$
04
$
Knorrstraße
Karl-Theodor-Str. 92
$06
Fürstenrieder Str. 155
Engadiner Str. 1
20
$ Weinbergerstr. 29
09
Pfarrer-Grimm-Str. 1
Am Stadtpark 21
$
23
24
16
$
15
Max-Reinhardt-Weg 27
$ Quiddestr. 4
Elektrastr. 61
14
$
$
Messestadt Riem
1:110.000
München,
11.06.2015
Bearbeitung:
PLAN HA I/4
Datengrundlagen:
Geodatenpool;
Planungsdaten
des PLAN
$ laufend
$ 2015
$ 2016 ff
$ nachrichtlich
Laufende Projekte
und voraussichtliche
Bauprogramme
Gymnasien
Schulbauoffensive
Task Force
Anlage III.2
"
22
Freiham Bildungscampus
"
21
Grandlstr. 5
Pfarrer-Grimm-Str. 1
"
25
10
"
Gerastr. 4
19
07
"
06
03
02
01
18
17
"
05
Flurstr. 4
12
Fürkhofstr. 28
"
16
"
Quiddestr. 4
Fehwiesenstr. 118
Aschauer Str. 19
14
Ernst-Reuter-Str. 4
13
"
Heidemannstraße/Gustav-Mahler-Str.
""
"
Hohenzollernstr. 140
11
Hugo-Wolf-Str. 70
Gotzinger Pl. 1
Ridlerstr. 26
Schulstr. 3
"
08
"
"
04
"
Petrarcastr. 1
"
"
Freudstr. 15
Franz-Mader-Str. 6
09
"
Engadiner Str. 1
20
Bäckerstr. 58
"
"
23
24
15
"
Messestadt Riem
1:110.000
München,
11.06.2015
Bearbeitung:
PLAN HA I/4
Datengrundlagen:
Geodatenpool;
Planungsdaten
des PLAN
" laufend
" 2015
" 2016 ff
" nachrichtlich
Laufende Projekte
und voraussichtliche
Bauprogramme
Realschulen
Schulbauoffensive
Task Force
Anlage III.3
22
'
Langwied
23
21
20
25
24
19
07
09
10
'
08
06
'
01
'
18
Ruppertstraße
'
17
13
'
16
14
Orleansstr. 44-46
Bogenhauser Kirchpl. 3
12
Schlierseestr. 47
'
05
Frauenstr. 19
' Brienner Str. 37
' Luisenstr. 9-11
'
Antonienstr. 6
' Tumblingerstr. 6
03
02
Hirschbergstr. 33
11
Schleißheimer Str. 510
04
'
'
Hiltenspergerstr. 72
'
Ratoldstraße
'
Carl-Wery-Str. 60
15
1:110.000
München,
11.06.2015
Bearbeitung:
PLAN HA I/4
Datengrundlagen:
Geodatenpool;
Planungsdaten
des PLAN
' laufend
' 2015
' 2016 ff
Laufende Projekte
und voraussichtliche
Bauprogramme
Berufsschulen
Schulbauoffensive
Task Force
Anlage III.4
Gotzmannstr.
Freiham IV Süd
(Anton-Böck-Str.)
22
Schubinweg
23
21
19
20
Welzenbachstr.
09
Nibelungenstr.
Südliche Auffahrtsallee
10
24
Heinrich-Braun-Weg
25
07
Forstenrieder Allee 175
Berner Str.
Guardinistr.
08
06
18
17
Agilolfingerpl.
02
01
05
Hiltenspergerstr.
(Bayernplatz)
Fromundstr.
03
12
13
Oberföhringer Str. 224
15
Max-Reinhardt-Weg
Krehlebogen
Strehleranger
16
14
Ernst-Reuter-Str.
Torquato-Tasso-Str.
Borschtallee
Dachauer Str.
04
11
Petrarcastr.
Implerstr.
Schrobenhausener Str.
Fürstenrieder Str.
Camerloherstr.
Weinbergerstr.
Karlsfeld
Schulstr.
1:110.000
München,
11.06.2015
Bearbeitung:
PLAN HA I/4
Datengrundlagen:
Geodatenpool;
Planungsdaten
des PLAN
Pavillonstandorte mit
Fertigstellung in 2016
Pavillionbauprogramm
Schulbauoffensive
Task Force
Anlage III.5
SBO-Task Force
Erweiterungsprüfung Schulen
IV
Auswertung kompakt
Standorte Priorität A
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau
11.06.2015
Anlagenübersicht zum
Beschluss KJHA am 07.07.2015 und
gemeinsamer Ausschuss am 09.07.2015
Anlagen
A)
Übersicht Tabellen und Pläne AG SBO
gemäß Legende
B)1-4
Anträge und Empfehlung
C)1ff.
Stellungnahmen der Bezirksausschüsse zu der Beschlussvorlage
Telefon: 0 233-83601
Telefax: 0 233-83680
Seite 1 von 132
Referat für
Bildung und Sport
Baureferat
Direktorium
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtkämmerei
Referat für Gesundheit
und Umwelt
Schulbauoffensive 2013-2030
A) Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030
- Zweiter Sachstandsbericht
B)
Weitere Maßnahmen im investiven Bereich im Rahmen
des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020
B)1. Pavillonbauprogramm
a) Bericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014
mit Fertigstellung in 2015
b) Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015
mit Fertigstellung in 2016
c) Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage
am Standort Innsbrucker Ring 75
d) Aufstellung von Pavillonanlagen für
Kindertageseinrichtungen
B)2. Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau,
Erweiterung und Generalinstandsetzung
allgemeinbildender Schulen“
C)
Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener
mit den Bauprogrammen befassten
Dienststellen
D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 in Investitionsliste 1
D)2. Außerplanmäßige Auszahlungen im
Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015
E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen:
Grundschule Oberföhringer Str. 224 endlich sanieren – oder neu bauen
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 14.04.2015
Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing
am 24.03.2015
"Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020" Darstellung der Personalausstattung im Bereich
der technischen Verwaltung
Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk,
Seite 2 von 132
Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek,
Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele,
Herrn StR Cumali Naz vom 16.03.2015
Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine
Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank,
Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03448
Anlagen
Beschluss des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss, dem
Bauausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für
Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss
des Stadtrates vom 09.07.2015
(VB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentinnen und der Referenten
Ausgangslage
Zum Thema Schulbau sowie gemeinsam Schul- und Kita-Bau wurden seit 2013 mehrere
grundlegende Stadtratsbeschlüsse gefasst. Im Zusammenhang mit der nunmehr vorliegenden
Beschlussvorlage wird im Wesentlichen auf die nachfolgenden Beschlüsse verwiesen:
- Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030, Räumliche Bedarfsplanung für die Münchner
öffentlichen Realschulen und Gymnasien; Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport,
des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses, des
Kommunalausschusses und des Finanzausschusses in der gemeinsamen Sitzung des
Stadtrates vom 03.07.2013 und der Vollversammlung vom 24.07.2013 (Sitzungsvorlage Nr.
08-14 / V 12217).
- Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030, Sachstandsbericht; Beschluss des
Ausschusses für Bildung und Sport und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung in
der gemeinsamen Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2014 und der Vollversammlung vom
19.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 V / 13853).
- Raumbedarfsplanung für die beruflichen Schulen in München, Schulentwicklungsplanung für
berufliche Schulen, Grundsatzbeschluss; Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport
vom 29.01.2014 und der Vollversammlung vom 19.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V
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13710).
- „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“, gemeinsame Sitzung des
Bildungsausschusses mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem
Kommunalausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für
Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Kinder- und
Jugendhilfeausschuss vom 05.11.2014 sowie in der Sitzung der Vollversammlung vom
20.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01640). 1
- Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Münchner öffentlichen Grund-, Mittelschulen
und Förderschulen; Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 und der
Vollversammlung vom 25.03.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 V 02233).
Mit dieser Vorlage sollen nun die Fortschreibung und die Entwicklung von Bauprogrammen
mit folgenden Inhalten behandelt werden:
A) Zweiter Sachstandsbericht AG Schulbauoffensive 2013-2030
- Darstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013-2030 im Rahmen
eines zweiten Sachstandsberichtes
B)1. Pavillonbauprogramm
- Sachstandsbericht über das laufende Schulpavillonbauprogramm 2014 (Fertigstellung in
2015)
- Entscheidung über die Fortführung des Schulpavillonbauprogrammes 2015 (Aufstellung
notwendiger Anlagen in 2016)
- Ausblick über die in den Folgejahren ggf. noch erforderlichen Schulpavillonanlagen im
Rahmen weiterer Bauprogramme in 2017ff.
- Entscheidung über den Kauf einer bisher angemieteten Schulpavillonanlage am Standort
Innsbrucker Ring 75
- Entscheidung über die im Zusammenhang mit anderen baulichen Maßnahmen stehende
Aufstellung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen
1Gegenstand dieses Beschlusses waren umfassende Festlegungen und Aufträge, u.a.
- die Darstellung der beschleunigten Abwicklung künftiger Baumaßnahmen im Bildungs- und Sportbereich im
Rahmen von Bauprogrammbeschlüssen
- die Entscheidung über die Aufstellung von Schulpavillonanlagen im Jahr 2015 (Schulpavillonbauprogramm
2014)
- die Information über die Aufstellung von weiteren erforderlichen Schulpavillonanlagen in den darauffolgenden
Jahren ab 2016
- der Auftrag zur Erarbeitung von Raumprogrammen für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und
Gymnasien und Sportanlagen
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- Entscheidung über die Bereitstellung einer Pauschale im MIP 2014-2018 für die Beschaffung
und Einrichtung von Pavillonanlagen
- Entscheidung über die Erhöhung des sog. Planungstopfes (Vorbereitung von
Baumaßnahmen/Vorlaufende Planungskosten)
B)2. Ausblick auf das nächste Bauprogramm
- Information über die in Vorbereitung befindlichen Projekte für ein 1. Bauprogramm „Neubau,
Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des Aktionsprogrammes
Schul- und Kita-Bau 2020
C) Personal- und Sachbedarfe der beteiligten Referate
- Entscheidung hinsichtlich der für die Abwicklung der anstehenden Programme notwendigen
zusätzlichen Personal- und Sachbedarfe der beteiligten städtischen Dienststellen
D) Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 für die Beschaffung und
Einrichtung von Pavillons sowie von sonstigen Maßnahmen und außerplanmäßige Ausgaben
im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015
E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen
A)
Zweiter Sachstandsbericht AG Schulbauoffensive 2013-2030
A)1.
Anlass
Der Stadtrat hat in der eingangs bereits erwähnten gemeinsamen Sitzung des Ausschusses
für Bildung und Sport, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des
Bauausschusses, des Kommunalausschusses und des Finanzausschusses am 03.07.2013
darum gebeten, dass die Verwaltung dem Stadtrat turnusmäßig über die Arbeit der
Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013-2030 berichtet. In der gemeinsamen Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Sport und des Ausschusses für Stadtplanung am 29.01.2014
wurde der 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben und beschlossen, dass der Bericht
künftig in einem jährlichen Turnus erfolgen soll.
Mit dieser Stadtratsvorlage wird der 2. Sachstandsbericht zur Arbeit der AG
Schulbauoffensive 2013-2030 (SBO) für den Berichtszeitraum 2014/15 (Berichtsstand
30.04.2015) vorgelegt.
Der über das Jahresende 2014 hinausgehende Berichtszeitraum ergibt einen umfassenden
Überblick über die in der Task Force Schulbauoffensive durchgeführten
referatsübergreifenden Bewertungen und Priorisierungen zu sämtlichen Schulstandorten der
Münchner öffentlichen Schulen, die zum Jahresende 2014 noch nicht zum Abschluss
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gekommen waren.
Mit Beginn des Jahres 2014 wechselte die Geschäftsführung der AG SBO
geschäftsordnungsgemäß vom Referat für Bildung und Sport zum Referat für Stadtplanung
und Bauordnung, so dass letzteres für diesen Sachstandsbericht verantwortlich zeichnet.
Auch im Jahr 2015 liegt die Geschäftsführung der AG SBO auf Wunsch von Frau
Bürgermeisterin Strobl und des Referates für Bildung und Sport beim Referat für
Stadtplanung und Bauordnung, um die inzwischen erfolgreich etablierten Arbeitsprozesse
innerhalb der AG SBO nicht zu unterbrechen.
Inhaltliche Schwerpunkte des zweiten Sachstandsberichtes AG SBO sind:
•
Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse der AG SBO im Berichtszeitraum (siehe
A)2.1)
•
Hinweise zum weiteren Vorgehen und Ausblick auf die künftige Arbeit der AG
Schulbauoffensive (siehe A)2.2)
•
Ergebnisse der 2014 eingerichteten Task Force SBO (siehe A)2.3)
•
Beschreibung der in der Task Force erarbeiteten Grundlagen zur Ableitung von
Maßnahmeentscheidungen und konkreten Bauprogrammen (siehe ebenfalls A)2.3)
A)2.
Bilanz der AG Schulbauoffensive im Berichtszeitraum 2014/15
A)2.1
Zusammenfassung der Sitzungergebnisse der AG Schulbauoffensive im
Berichtszeitraum 2014/15
Die AG Schulbauoffensive hat im Jahr 2014 8-mal und im Jahr 2015 bis Ende April 2-mal
getagt, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten und Ergebnissen:
●
Gründung einer Task Force zur Effizienzsteigerung der AG SBO
Um die Fülle der Aufgaben zu bewältigen, wurde im Juli 2014 auf Initiative von Frau
Bürgermeisterin Strobl und auf Basis eines Konzeptvorschlages des Baureferats mit
dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur systematischen Darstellung,
Kategorisierung und Priorisierung aller Standorte eine Task Force SBO als
Unterarbeitsgruppe der AG SBO gegründet, die referatsübergreifend
zusammengesetzt ist (BauR, KomR, PLAN, RBS, SKA und Büro 3. Bürgermeisterin)
und zunächst wöchentlich bzw. seit dem Jahreswechsel 2014/15 in zweiwöchigem
Turnus tagt. Die Task Force SBO unter Leitung des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung hatte zunächst primär die Aufgabe der systematischen Erfassung und
Bewertung sämtlicher bestehender Schulstandorte hinsichtlich ihres schulischen
Bedarfes, des Sanierungsbedarfs aus baulicher Sicht sowie ihrer
Erweiterungspotenziale aus planungs- bzw. baurechtlicher Sicht. Die Task Force SBO
hat seit Juli 2014 29-mal getagt (Stand 31.5.2015) und dabei ein umfassendes und
intensives Arbeitspensum absolviert.
Mit der Etablierung der Task Force SBO ist eine wesentlich verbesserte Kooperation
der an der Schulplanung beteiligten Referate gelungen. Zu den Effekten dieser
besseren Zusammenarbeit siehe insbesondere A)2.2 und A)2.3.
Außerdem hat sich die Task Force SBO als vorberatendes Gremium zur Vorbereitung
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der AG SBO bewährt.
Weitere in der AG SBO behandelte Themen leisteten bereits im Berichtszeitraum
einen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Schulbauplanung bzw. brachten die
diskutierten Lösungen komplexe Optimierungsprozesse auf den Weg.
Entsprechende Verbesserungen im Planungs- und Prozessablauf in der
Projektent-wicklungsphase:
- Systematisierung der Verfahrensabläufe und Erhöhung der
Schnittstellen-transparenz;
- Standardisierung von Qualitätsanforderungen und Maßnahmen (schultypspezifische Raumprogramme, Pavillons) sowie Prozessen (Machbarkeitsstudien zur
Plausibilisierung von Entwicklungsmöglichkeiten auf den Grundstücken in Alternativen
auf Basis von Standardraumprogrammen)
- beschleunigte Beauftragung von Machbarkeitsstudien, ebenfalls auf Basis von
Standardraumprogrammvorgaben des RBS an das BauR durch Festlegung in der AG
SBO.
●
Etablierung der AG Schulbauoffensive als zentrales Abstimmungs- und
Koordinationsgremium
Die AG Schulbauoffensive hat sich in ihrem integrativen und kooperativen Ansatz als
Abstimmungs- und Koordinationsgremium bewährt und wesentlich zur Beschleunigung
der Verwaltungsverfahren und Planungsprozesse im Bereich Schulbau beigetragen.
Im Berichtszeitraum wurden folgende wichtige Grundsatzbeschlüsse in der AG SBO
intensiv diskutiert und abgestimmt:
•
Abstimmungsprozess Grundsatzbeschluss des Referates für Bildung und
Sport zur Schulentwicklung der Grundschulen, Mittelschulen und
Förderzentren
•
Abstimmungsprozess Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020
Die AG Schulbauoffensive greift darüber hinaus jeweils auch aktuelle schulpolitische
Fragen auf, verfolgt die Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen und diskutiert und
entscheidet über die Vorlagen der Task Force SBO. So z.B. die Stadt-Umland-Fragen
im Bereich der schulischen Infrastruktur.
●
Verbesserung der Datenbasis für die Schulentwicklungsplanung
durch Einführung der Task Force SBO als zusätzliche Arbeitsebene
In der Task Force SBO wurden individuell und im Zusammenhang sämtliche
Schulstandorte mit allen Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt München
im Stadtgebiet hinsichtlich
•
ihrer Bedarfssituation aufgrund demografischer und schulpolitischer
Entwick-lungen
•
ihres Sanierungsbedarfes aus baulicher Sicht sowie
•
ihrer Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten aus planungs- und
baurecht-licher Sicht
überprüft.
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Ergebnis dieser umfassenden Bewertungen des Ist-Zustandes und der absehbaren
Entwicklung ist eine fundierte Datenbasis und Abwägungsgrundlage, die
Entscheidungen über notwendige Schulbaumaßnahmen und Priorisierungen
angesichts der Vielzahl der Maßnahmen ermöglicht. Die Datengrundlage ist vom
Baureferat in tabellarischer Form hinterlegt und mit einer grafischen Darstellung des
Referates für Stadtplanung und Bauordnung verknüpft, sodass vielfältige
Auswertungen erfolgen können. Ein wesentlicher Vorteil dieser umfassenden
Datengrundlage liegt auch in der Möglichkeit der Betrachtung der Schulstandorte im
Kontext der Gesamtsituation. Problemlösungen können somit sowohl
referatsübergreifend abgestimmt als auch im größeren räumlichen Umgriff gesucht
werden.
Mit verschiedenen weiteren Maßnahmen, die in der AG SBO bzw. der Task Force SBO
präsentiert und diskutiert wurden, konnten die beteiligten Referate die Datenbasis für
die Schulbauplanung weiter qualifizieren:
•
Entwicklung von Datenblättern zur Standortbewertung
•
Auswertung der Tabellen nach Priorisierungen und Kategorien
•
Einstieg in eine Erfassung und Berücksichtigung schulauslösender
Nachver-dichtungspotenziale im Siedlungsbestand (räumliche
Potenzialabschätzung in beplanten und unbeplanten Gebieten zur Validierung
kleinräumiger Einwohner- und Schülerprognosen)
●
Einzelbetrachtung von Schulstandorten und -planungen
Neben den vorstehend bereits dargestellten Grundsatzthemen wurden außerdem
zahlreiche, in der Regel komplexe Einzelschulbaumaßnahmen an diversen Standorten
im Stadtgebiet in die Sitzungen der AG Schulbauoffensive eingebracht und mit dem
Ziel diskutiert, Lösungswege aufzuzeigen, evtl. bestehende Hindernisse zu beseitigen
und die erforderlichen Verfahren zu koordinieren und zu beschleunigen.
A)2.2
Künftiges weiteres Vorgehen AG Schulbauoffensive 2013-2030
Die AG SBO sowie ihre Arbeitsebene Task Force SBO sollen in Zukunft weiterhin als effektive
referatsübergreifende Abstimmungs- und Koordinationsgremien genutzt werden. Es bleibt die
Kernaufgabe der AG SBO, bereits aktuell laufende Projekte sowie entsprechende Prozesse
zu begleiten sowie die Bedarfe der Schulentwicklungsplanung zu befriedigen.
Fachlich wird es künftig verstärkt darum gehen, eine noch bessere Synchronisierung von
Siedlungsplanung und Schulbauplanung zu erreichen. Dazu kann eine Intensivierung der
Betrachtung komplexerer Fälle im räumlichen Zusammenhang, auch in Verbindung mit
schulorganisatorischen Lösungen ganz wesentlich beitragen. Zur Sicherstellung des
Abgleichs zwischen Wohnungsbau- und Infrastrukturentwicklung sollen in der Task Force SBO
in den kommenden Monaten relevante Nachverdichtungspotenziale im Siedlungsbestand des
Stadtgebietes näher untersucht werden.
Eine Aktualisierung der im nachfolgenden noch beschriebenen Prioritätenreihungen auf Basis
neuer Prognosen und nach weiterführenden Planungsschritten, wie z.B. nach
Machbarkeitsstudien ist in einem rhythmisierten Abstand über die Task Force fortzuführen.
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Die AG SBO aber auch die Task Force SBO werden sich künftig auch verstärkt mit dem
Thema Beschulung und berufsschulpflichtige Ausbildung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
und die damit verbundene Bereitstellung von Schulraum befassen müssen. Nach den
derzeitig etwa 4.000 minderjährigen Flüchtlingen wird künftig ein weiterer drastischer Anstieg
auf etwa 10.000 minderjährige Flüchtlinge prognostiziert.
A)2.3 Ergebnisse der Task Force Schulbauoffensive 2013-2030 „Erweiterungs- und
Ausbaupotenziale“
In der Task Force Schulbauoffensive wurden Schulstandorte im Stadtgebiet in 3 Phasen
behandelt. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme, dann folgte eine Priorisierung der
Standorte vor dem Hintergrund des festgestellten Handlungsbedarfs und abschließend wurde
mit der obersten Priorität AA eine Kategorisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen
vorgenommen.
Phase 1: Bestandserfassung
Primäre Aufgabe der Task Force SBO in Phase 1 war die strukturierte Prüfung des Bestandes
sämtlicher Schulstandorte mit allen Schulen hinsichtlich ihrer Erweiterungs- und
Ausbaupotenziale. Die durchgeführten Prüfungen umfassten die Ersteinschätzung des
prognostischen Bedarfes unter Einbeziehung pädagogischer Rahmenbedingungen wie z.B.
des Ausbaus der Ganztagesversorgung (verantwortlich: RBS), des baufachlichen Zustands
(BauR) und der bau- und planungsrechtlichen Situation (PLAN).
Die Ersteinschätzung der Schulstandorte nach den drei Belangen der genannten Referate
erfolgte nach folgenden Kategorien:
Legende zu den Ampeldarstellungen der Auswertungstabellen bzw. -karten:
Prognostizierter Bedarf (Mehrbedarf Klassen, Sport, ...)
█ kein Mehrbedarf
█ Bedarf vorhanden █ hoher Bedarf
Baufachlicher Zustand (Gebäudezustand)
█ guter Gebäudezustand; Generalinstandsetzung (GI) oder Neubau < 15 J.
█ befriedigender/ausreichender Zustand
und/oder untergeordnete Gebäudeteile sind zu sanieren
█ ungenügender Zustand mit wesentlichen Gebäudeteilen zu sanieren
(zumeist GI erforderlich)
Bau-, Planungsrechtliche Situation (Erweiterungspotential auf dem
Grund-stück)
█ hohes Potential
█ geringes Potential █ kein Potential
Insgesamt ergab die Bestandsaufnahme für die unterschiedenen Schularten (Grund-, MittelFörder-, Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen) folgendes Bild:
Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren
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Bestandsaufnahme Grund- u. Mittelschulen sowie Förderzentren („Ampel“-Darstellung)
(Stand 04.05.15)
Prognostizierter Bedarf
Baulicher Sanierungsbedarf
Bau-, planungsrechtl. Potential
hoch
42%
61
hoch
20%
29
Kein
20%
29
mittel
19%
27
mittel/gering
57%
82
gering
31%
45
gering/kein
39%
56
kein (GI/N<15J)
23%
33
hoch
49%
70
Standorte gesamt: 144 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht;
somit Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal
aufgelistet sind)
Die Bestandsaufnahme der drei aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den
untersuchten 144 Standorten der Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren folgendes
Ergebnis:
Der prognostizierte bzw. auch schulpolitisch/schulbetrieblich begründete Bedarf ist mit 61 von
144 Standorten (42%) sehr hoch und eine Bedarfsdeckung ist teilweise auch sehr kurzfristig
notwendig. Hinzu kommen 29 Standorte (20%), bei denen aus baufachlicher Sicht
umfängliche investive Sanierungsmaßnahmen dringlich sind.
Eine Auswertung der Daten ergab, dass 16 Standorte sowohl beim prognostizierten/
schulischen Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen
(11%).
Positiv zu verzeichnen ist das hohe bau- und planungsrechtliche Potential bei knapp der
Hälfte der Standorte (49%).
Von den Standorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder
des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 38 Standorte im
Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort
bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen
Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 54% der Standorte mit
hoher Dringlichkeit.
Immerhin 9 Standorte (13% der Fälle mit hoher Dringlichkeit) verbleiben jedoch, für die es am
Standort selbst bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine
Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen daher an einem anderen
bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder z.B. an einem geeigneten neuen
Grundschulstandort gesucht werden.
Die hohe Dringlichkeit erfordert in einigen Fällen als Zwischenlösung kurzfristig zu erstellende
Schulpavilllons; auf diese wird in der Vorlage noch gesondert eingegangen.
Ein Drittel der untersuchten Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren weist keinen
Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann in der Regel der übliche Bauunterhalt fortgeführt
werden, sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener Erweiterungs- und Ausbaupotenziale
nicht zur Lösung der Probleme benachbarter Schulen beitragen muss.
Realschulen
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Bestandsaufnahme der Realschulen („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15)
Prognostizierter Bedarf
Baulicher Sanierungsbedarf
Bau-, planungsrechtl. Potential
hoch
79%
15
hoch
26%
5
kein
32%
6
mittel
5%
1
mittel/gering
58%
11
gering
36%
7
gering/kein
16%
3
kein
(GI/N<15J)
16%
3
hoch
32%
6
Standorte gesamt: 19 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht;
daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal
aufgelistet sind)
Die Standorteinschätzung der 19 städtischen und staatlichen Realschulen im Stadtgebiet
ergibt in der Summe bei 15 Standorten (79%) einen dringlichen Bedarf, d.h.der demografisch
oder aus schulpolitischen/schulbetrieblichen Gründen veranlasste Bedarf ist bei den
Realschulen hoch.
Ein hoher Sanierungsbedarf ist umfänglich bei 5 Standorten (26%) zu sehen. Eine Auswertung
der Daten ergab, dass 4 Standorte (21%) sowohl beim Bedarf als auch in baufachlicher
Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen .
Zu einem Drittel sind hohe bau- und planungsrechtliche Potentiale vorhanden, jedoch nicht
immer auf den Standorten, an denen Bedarfe gedeckt werden sollten. Jedoch ist der
Realschulbedarf stadtweit zu decken und nicht sprengelbezogen. Von den
Realschulstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder
des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind nur 5 Standorte im
Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort
bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen
Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 31% der Standorte mit
hoher Dringlichkeit. Immerhin 6 Realschulstandorte (38% der Fälle mit hoher Dringlichkeit)
verbleiben jedoch, für die es am angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz
hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen
daher an einem anderen bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder an einem
geeigneten neuen Realschulstandort gesucht werden.
Nur ein Realschulstandort, dies sind rechnerisch 5% der untersuchten Realschulen, weist
keinen Handlungsbedarf auf; hier kann der Bauunterhalt fortgeführt werden.
Gymnasien
Bestandsaufnahme der Gymnasien („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15)
Prognostizierter Bedarf
Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential
hoch
55%
21
hoch
39%
15
kein
37%
14
mittel
24%
9
mittel/gering
50%
19
gering
29%
11
gering/kein
21%
8
kein
(GI/N<15J)
11%
4
hoch
34%
13
Standorte gesamt: 38 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht;
Seite 11 von 132
daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal
aufgelistet sind)
Die Bestandsaufnahme der 3 aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den 38
Standorten der Gymnasien folgendes Ergebnis:
Der prognostizierte und schulorganisatorische Bedarf ist mit 21 von 38 Standorten (55%) sehr
hoch. Ein hoher Sanierungsbedarf ist umfänglich bei 15 Standorten (39%) zu verzeichnen.
Hoher prognostizierter/schulischer Bedarf und Sanierungsbedarf decken sich wiederum nur
teilweise. Eine Auswertung der Daten ergab, dass 9 Standorte (24%) sowohl beim Bedarf als
auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen.
Zu einem Drittel sind hohe bau- und planungsrechtliche Potentiale vorhanden, jedoch nicht
immer an den Standorten, an denen Bedarfe gedeckt werden sollten. Jedoch ist der
Gymnasialbedarf stadtweit zu decken und nicht sprengelbezogen. Von den
Gymnasialstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder
des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 9 Standorte bauund planungsrechtlich im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am
bestehenden Standort voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen Maßnahmen
können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 33% der Standorte mit hoher
Dringlichkeit. Immerhin 8 Gymnasialstandorte (30% der Fälle mit hoher Dringlichkeit)
verbleiben jedoch, für die es am angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz
hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen
daher an einem anderen bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder an einem
geeigneten neuen Gymnasialstandort gesucht werden.
Immerhin 9 Standorte, dies sind 24% der untersuchten Gymnasien, weisen bei
Berücksichtigung aller Bedarfe keinen Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann der
Bauunterhalt fortgeführt werden, sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener
Erweiterungs- und Ausbaupotenziale nicht zur Lösung der Probleme benachbarter Schulen
beitragen muss.
Berufliche Schulen
Bestandsaufnahme der beruflichen Schulen („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15)
Prognostizierter Bedarf
Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential
hoch
29%
8
hoch
14%
4
kein
57%
16
mittel
14%
4
mittel/gering
72%
20
gering
32%
9
gering/kein
57%
16
kein
(GI/N<15J)
14%
4
hoch
11%
3
Standorte gesamt: 28 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht;
daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal
aufgelistet sind)
Die Bestandsaufnahme der drei aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den
28 Standorten der beruflichen Schulen folgendes Ergebnis:
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Der prognostische oder schulorganisatorische Bedarf ist bei 8 von 28 Standorten (29%)
gegeben. Ein hoher Sanierungsbedarf liegt bei 4 Standorten vor (14%).
Eine Auswertung der Daten ergab, dass 3 Standorte sowohl beim
prognostizierten/schulischen Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit
aufweisen .
Nur bei 3 Standorten (11%) kann ein hohes bau- und planungsrechtliches Potential erkannt
werden. Von den Berufsschulstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich
des Bedarfes oder des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 5
Standorte im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am
bestehenden Standort bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die
erforderlichen Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 50% der
Standorte mit hoher Dringlichkeit. Zwei Berufsschulstandorte verbleiben, für die es am
angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine
Lösungsmöglichkeit gibt (20% der Fälle mit hoher Dringlichkeit).
Immerhin 13 Berufsschulstandorte, dies sind 45% der untersuchten Berufsschulen, weisen
keinen Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann der Bauunterhalt fortgeführt werden,
sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener Erweiterungs- und Ausbaupotenziale nicht zur
Lösung der Probleme benachbarter Schulen beitragen muss.
Phase 2: Priorisierung der Standorte vor dem Hintergrund des festgestellten
Handlungsbedarfs
Priorisierung:
Wie oben bereits ausgeführt, erfordert die Dimension des Handlungsbedarfs unbedingt eine
Priorisierung der festgestellten Maßnahmen. Diese erfolgte in der Task Force
Schulbauoffensive in einem zweiten Arbeitsschritt nach folgender Systematik mit 5 Stufen:
AA: höchste Priorität:
Mit Priorität AA wurden nach Ersteinschätzung die Standorte eingewertet, bei denen vor allem
der schulische Bedarf in zeitlicher Dringlichkeit zu decken ist; in vergleichsweise wenigen
Fällen erfordert der Bauzustand eine Generalsanierung oder einen Ersatzbau. Ergänzt in
Priorität AA sind neue Schulstandorte, die z.B. im Zuge von Bebauungsplänen errichtet
werden müssen. Außerdem sind die Standorte mit einem notwendigen Pavillon (Fertigstellung
2015, 2016 und ggf. 2017) als kurzfristige Lösung unter Priorität AA aufgenommen worden.
Die mit Priorität AA eingestuften Fälle bilden die Basis der im Jahr 2015 bzw. in den Jahren
2016 und fortfolgende zu erstellenden Bauprogramme.
A: hohe Dringlichkeit:
Mit Priorität A wurden diejenigen Standorte bezeichnet, die nach Ersteinschätzung zwar
ebenfalls hohe Dringlichkeit haben, aber etwas zeitlich versetzt betrachtet werden können.
B: Standorte mit mittleren Bedarfen:
Diese Standorte erfolgen zeitlich versetzt.
C: Standorte mit keinen oder geringen Bedarfen:
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Bei den sogenannten Bauunterhaltshäusern können im Zuge des Bauunterhaltes geringe
Bedarfe, wie z.B. kleinere Ganztagsmaßnahmen oder kleinere Umbauten im
Drei-Säulen-Modell abgewickelt werden.
Laufende Projekte:
Die Planungen bzw. Ausführung laufender Baumaßnahmen können aufgrund des bereits
erreichten Verfahrensstandes fortgesetzt werden.
Die nachstehende Tabelle sowie die Grafik zeigen das Ergebnis der Bestandserfassung:
AA
A
B
C
Laufende
Projekte
GS/MS/FöZ
68
20
8
57
15
Realschulen
17
4
2
1
1
Gymnasien
25
5
3
9
4
Berufliche Schulen 12
3
1
16
2
Summe
32
14
83
22
122
Seite 14 von 132
Priorisierung der Maßnahmen für alle Schulstandorte
Sta nd : 11.06.15
140
12 0
100
80
60
40
20
0
Prioritä t A
Priorität AA (inkl. Pa villon s)
Priorität C
Priorität B
la ufend e Projekte
Die Einordnung der Maßnahmen bei Priorität AA zeigt die enorme Dimension der in den
nächsten Jahren abzuwickelnden 122 Projekte (Neubauten, Erweiterungen und
Generalinstandsetzungen) bzw. notwendigen Zwischenlösungen mit Schulpavillons.
Darüber hinaus ist die Priorität A mit 32 Standorten stets in Verbindung mit Bedarf und
Bauzustand kritisch zu betrachten, da auch hier nach Ersteinschätzung ein hohes
Bearbeitungspotential besteht. In der jährlichen Fortschreibung der Sachstände ist die
Priorität A stets mit zu betrachten. Auch die zeitlich zurückgestellte Priorität B ist turnusmäßig
mit zu beobachten.
Unter der Priorität C ist ein Drittel der Schulen zu verzeichnen. Hier besteht derzeit kein bzw.
nur ein geringer Bedarf, der im Zuge ggf. von Bauunterhaltsmaßnahmen mit betrachtet wird.
22 Standorte (laufende Projekte) sind in der Planung oder baulichen Abwicklung.
Differenziert nach den Schularten Grund-, Mittel- Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und
berufliche Schulen ergibt sich aus vorstehender Tabelle folgender Handlungsbedarf (jeweils
inklusive Pavillons und neuer Standorte):
Ersteinschätzung bei den Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
Hier besteht eine hohe Dringlichkeit (Priorität AA) für 68 untersuchte Schulstandorte. Weitere
15 Standorte sind schon als laufende Projekte einzustufen. 57 Standorte können der Priorität
C zugeordnet werden, d.h. es handelt sich um Standorte mit keinem oder kaum Bedarf, der
Bauunterhalt wird dort im üblichen Rahmen fortgeführt.
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Priorisierung der Maßnahmen für Grund,- Mitt el- und Förderschulen
Stan d: 11.06.15
140
12 0
100
80
60
40
20
0
Priorität A
Priorität AA (in kl. Pa villon s)
Priorität C
Prioritä t B
lau fen de Projekte
Ersteinschätzung bei den Realschulen:
Wie bereits die Bestandsbewertung gezeigt hat, besteht bei den Realschulen im Vergleich zu
den anderen Schularten der größte Handlungsbedarf. Für 17 der Realschulstandorte besteht
nach Einschätzung der Task Force SBO eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität
AA), während 1 Standort als laufendes Projekt eingestuft werden kann. An nur einem von 25
Standorten besteht kaum bzw. kein Bedarf, sodass der Bauunterhalt fortgeführt wird (Priorität
C).
Priorisierung der Maßnahmen für Realschulen
Sta nd : 11.06.15
30
25
20
15
10
5
0
Prioritä t A
Prioritä t AA (inkl. Pavillons)
Priorität C
Priorität B
la ufend e Projekte
Ersteinschätzung bei den Gymnasien:
Bei 25 Gymnasialstandorten besteht eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität AA),
weitere 4 sind bereits in der Realisierung (laufende Projekte). Nur bei 9 untersuchten
Gymnasialstandorten besteht kaum oder kein Handlungsbedarf (Priorität C).
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Priorisierung der Maßnahmen für Gymnasien
Stan d: 11.06.15
30
25
20
15
10
5
0
Prioritä t A
Priorität AA (inkl. Pavillons)
Priorität C
Prioritä t B
la ufend e Projekte
Ersteinschätzung bei den beruflichen Schulen:
12 der untersuchten Schulstandorte haben eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität
AA), weitere 2 Standorte entfallen auf bereits laufende Projekte. Immerhin 16 der beruflichen
Schulstandorte sind der Kategorie C (kein Bedarf, Weiterführung des normalen Bauunterhalts)
zugeordnet.
Priorisierung der Maßnahmen für berufliche Schulen
Stan d: 11.06.15
30
25
20
15
10
5
0
Prioritä t A
Prioritä t AA (inkl. Pavillons)
Prioritä t C
Priorität B
la ufend e Projekte
Aufgrund von Abhängigkeiten innerhalb der Schullandschaft, sich verändernder
Anforderungen der jeweiligen Schulen, neuer Schuleinschreibezahlen und weiterführende
Erkenntnisse aus anstehenden Planungsprozessen (Ergebnissen aus Machbarkeitsstudien),
spiegeln die Prioritäten den derzeitigen Sachstand wider, der einen Aktualisierungsprozess
erfordert. D.h. die Task Force und die AG SBO müssen in ihren Betrachtungsweisen und den
notwendigen Schlussfolgerungen flexibel sein, um entsprechende Anpassungen in der
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Entwicklungsphase vornehmen zu können. Die transparente Datenbasis unterstützt den
Optimierungsprozess.
Phase 3: Kategorisierung nach voraussichtlichen Baumaßnahmen der AA-Priorität
In der dritten Phase wurde die höchste Priorität AA nach den voraussichtlichen
Baumaßnahmen kategorisiert.
Diese Kategorisierung ist die Basis für die Erstellung sinnvoller, zeitlich gestaffelter
Bauprogramme (Pavillon 2015/2016/2017, voraussichtliche Bauprogramme 2015 und 2016 ff).
Folgende Kategorien wurden gebildet:
P:
NST:
N:
E (N):
E (B):
Pavillonstandorte zur schnellen und kurzfristigen Bedarfsdeckung
Neubau an einem neuen Standort
Neubau als Ersatzbau mit und ohne Bedarfserweiterung
Erweiterung als Neubau (Anbau) ohne Einbeziehung des Bestandes
Erweiterung als Neubau (Anbau/Aufstockung) mit Betrachtung und teilweiser
Maßnahme im Bestand
GI(+E): Generalinstandsetzung mit und ohne Erweiterung
GI od.N: Generalinstandsetzung oder Neubau/Ersatzbau zu prüfen
Neben diesen vorgenannten Kategorien gibt es nach wie vor immer auch noch zu prüfende
schulorganisatorische Lösungen (z.B. Sprengeländerung, Raumnutzungsänderungen im
Bestand) oder kleinere bauliche Veränderungen im Bestand zu prüfen, so dass nicht in allen
Fällen immer große investive Maßnahmen relevant werden.
Anzahl der Pavillonstandorte aus der Prio AA:
Pavillonbauprogramm 2014 mit Fertigstellung 2015
14
Pavillonbauprogramm 2015 mit Fertigstellung 2016
28
Vorschau Pavillon 2016 / Fertigstellung 2017 (dies stellt nur eine
Momentaufnahme dar, siehe hierzu auch den Abschnitt B)1.2)
2 bzw. 3
Summe Pavillons (voraussichtlich)
44 bzw. 45
Aufgrund des kurzfristigen Bedarfs sind 14 Pavillonstandorte in 2015 (in der Realisierung), 28
Pavillonstandorte in 2016 und aus der derzeitigen Einschätzung noch etwa 2 bzw. 3 Pavillons
in 2017 notwendig. Die Anzahl der Pavillons 2016 ist als kurzfristige Zwischenlösung zwar
noch sehr hoch; im Zuge der weiterführenden Bauprogramme für die langfristigen Lösungen
wird die Anzahl voraussichtlich jedoch erheblich abnehmen.
Die Zahl der notwendigen Pavillons als temporäres Ausweichquartier für investive Projekte ist
hier nicht erfasst, da diese Bestandteil bei der jeweiligen Baumaßnahme sind.
Über die weiteren Schritte hinsichtlich der Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes wird in
Abschnitt B)1 berichtet
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Anzahl der Schulstandorte mit Kategorisierung der Baumaßnahme der Priorität AA
ohne Pavillons:
Neubau
Bestand
NST
N
E (N)
E (B)
GI(+E) GIodN
GS/MS/FöZ
16
12
2
20
6
6
Realschulen
5
1
1
7
2
1
Gymnasien
5
-
2
9
5
2
Berufliche Schulen
4
-
1
5
2
-
Summe (114)
30
13
6
41
15
9
Schulen in Festbauausführung:
In der Prio AA zeichnet sich nach der ersten Plausibilisierung und auf Basis teilweise erfolgter
Machbarkeitsstudien für Festbauten folgendes Ergebnis ab:
Für die Grund-, Mittel- und Förderschulen in der Priorität AA sind als Neubauten 16 neue
Standorte, 12 Neubauten als Ersatzbauten und 2 Erweiterungen ohne Bearbeitung des
Bestandes vordefiniert. Ein hoher Anteil an Baumaßnahmen mit 20 Standorten sind
Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes. Bei 6 Standorten ist eine GI notwendig, bei 6
Standorten ist wirtschaftlich zu prüfen, ob statt einer GI ein Neubau erfolgen soll.
Für die Realschulen in der Priorität AA zeichnet sich folgendes Bild ab:
Neubauten sind an 5 neuen Standorten, 1 Ersatzneubau und 1 Erweiterung notwendig. Im
Umgang mit dem Bestand sind voraussichtlich 7 Erweiterungen, 2 Generalinstandsetzungen
und 1 GI oder Neubau zu realisieren. Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage im
Bildungsausschuss am 08.07.2015 („Messestadt Riem – Realschule) ist festzuhalten, dass
(vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zu der genannten Vorlage) infolge der
geplanten Verlegung einer bestehenden Realschule noch 1 Ersatzneubau in Riem
hinzukommen wird.
Für die Gymnasien in der Priorität AA liegt folgende Ersteinschätzung vor:
Ergänzend zu den bereits laufenden Maßnahmen sind Neubauten an 5 neuen Standorten
erforderlich. Daneben sind 2 Erweiterungen und mit Betrachtung des Bestandes 9
Erweiterungen notwendig. Voraussichtlich sind 5 Generalinstandsetzungen und 2 GI oder
Neubau zu realisieren.
Das Ergebnis der Ersteinschätzung bei den Beruflichen Schulen stellt sich wie folgt dar:
Neubauten sind an 4 neuen Standorten erforderlich. Daneben sind 1 Erweiterung sowie mit
Betrachtung des Bestandes 5 Erweiterungen und 2 Generalinstandsetzungen zu beplanen.
Fazit zur Prio AA:
Bei den 49 Neubaulösungen sind 30 neue Standorte, 13 Ersatzbauten und 6 Erweiterungen
zu erwarten. Im Umgang mit dem Bestand von insgesamt 65 Standorten ist ein hoher Anteil
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mit ca. 41 Standorten als Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes zu verzeichnen.
Hinzu kommen ca.15 Generalinstandsetzungen und 9 Standorte mit Prüfung GI oder Neubau
als wirtschaftliche Lösung.
Künftige Bauprogramme / Maßnahmenpakete:
Im nächsten Schritt wurde auf Grundlage der Dringlichkeit, der vorhandenen Voraussetzungen
(Bebauungsplan, mögliche Konkretisierung des Bedarfs) und des Schwierigkeitsgrades der
Baumaßnahme eine erste Einschätzung für das erste Schulbauprogramm 2015 im Herbst
letzten Jahres vorgenommen.
Über die Ersteinschätzung und weiteren Schritte der Verfahren von Schulbauprogrammen und
die Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes wird im Abschnitt B weiterführend berichtet.
Im Abschnitt A des Anlagenpaketes zu dieser Vorlage befinden sich die sich aus
vorstehenden Überprüfungen ergebenden Zusammenfassungen und Übersichten, deren
Legende nachfolgend kurz beschrieben wird:
Anlage A
Anlage-Nr. Benennung
I
Laufende Projekte (versehen mit √ )
II
Standorte Priorität AA
II.1
voraussichtliches Bauprogramm 2015
II.2
voraussichtliches Bauprogramm 2016ff
II.3
Schulpavillonanlagen mit Fertigstellung 2015, 2016 u. 2017ff
III
Plangrafiken
III.1
Grund-, Mittel- und Förderschulen
III.2
Gymnasien
III.3
Realschulen
III.4
Berufliche Schulen
III.5
Pavillonbauprogramm 2016
IV
Standorte Priorität A
Die Schulstandorte sind, ihrer Dringlichkeit nach, aufgelistet:
√
AA
A
laufendes Projekt
höchste Dringlichkeit
hohe Dringlichkeit
Die Tabellen gliedern sich in:
- Bezeichnung der Schule
- Stadtbezirk
- Priorisierung
- Pavillonstandort ja/nein
- voraussichtliche Bauprogramme 2015/2016ff
- Maßnahmenkategorie
Folgende Schultypen werden unterschieden:
- Grundschulen (GS), Mittelschulen (MS), Förderschulen (FöZ)
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- Gymnasien (Gym)
- Realschulen (RS)
- Berufsschulen (BS), Fachoberschulen (FOS)
- Schulpavillons (Pav)
B) Weitere Maßnahmen im Rahmen der AG SBO im investiven Bereich im
Rahmen des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020
B)1. Pavillonbauprogramm
B)1.1 Sachstandsbericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014 mit Fertigstellung in
2015
Mit der eingangs aufgeführten Beschlussvorlage zum Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau
2020 wurde seitens des Stadtrates im November 2014 die Entscheidung hinsichtlich Kauf,
Aufstellung und Finanzierung von Schulpavillonanlagen im Jahr 2015 getroffen. Mit Beschluss
der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.03.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02585)
wurde die Anzahl der erforderlichen Schulpavillonanlagen aufgrund der besonderen
Dringlichkeit noch um eine Anlage für die Grundschule an der Konrad-Celtis-Straße ergänzt.
Damit hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Realisierung des Bauprogramms
Schulbaupavillonanlagen für das Schuljahr 2015/ 2016 mit insgesamt 14 Schulpavillonanlagen
aus Raumbedarfsgründen beauftragt.
In nachstehender Übersicht nicht aufgeführt sind die drei Schulpavillonanlagen, welche
aufgrund von begleitenden Baumaßnahmen, im Rahmen einer Generalinstandsetzung,
ebenfalls in 2015 aufgestellt werden (diese Projekte werden separat über das jeweilige
zugrundeliegende Bauprojekt abgewickelt). Diese werden nachrichtlich aufgeführt, da diese
beim RBS ebenfalls einen erheblichen Arbeitsaufwand auslösen und damit Arbeitskapazitäten
binden; es handelt sich um
- Fröttmaninger Straße/Guerickestraße (Auslagerung der Grundschule auf die benachbarte
Bezirkssportanlage)
- Rotzpletz-/Prager Straße (Auslagerung der Förderschule aus dem Schulgebäude
Fröttmaninger Straße)
- Tivolipark/Oettingenstraße ( Auslagerung des Wilhelmsgymnasiums aus dem
Stammgebäude Thierschstraße).
Alle 3 Anlagen stehen bereits (Stand 07.07.2015) und werden damit rechtzeitig zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 von den betroffenen Schulen bezogen.
Die bereits durchgeplante Schulpavillonanlage für die Teilauslagerung der Grundschule
Haimhauser Straße 21 im Rahmen einer Generalinstandsetzung und Erweiterung im 2.
Bauabschnitt ab 2017 wird hier nur am Rande erwähnt, da diese statistisch erst dem Jahr
2017 zugeordnet werden kann, aber bereits jetzt Arbeitskapazitäten bindet.
Insgesamt gesehen werden damit in 2015
a) 14 Schulpavillonanlagen aus Raumbedarfsgründen und
b) 3 Schulpavillonanlagen aus Auslagerungsgründen,
somit insg. 17 Anlagen aufgestellt.
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Zur fortlaufenden Unterrichtung über den Sachstand hat der Stadtrat der Verwaltung den
Auftrag erteilt, das Bauprogramm Schulbaupavillonanlagen jährlich fortzuschreiben und dem
Stadtrat über den Fortschritt der Umsetzung zu unterrichten. Das vereinfachte Verfahren des
Bauprogrammes mit verwaltungsinternen Genehmigungsschritten und zeitlich überlappenden
Planungsschritten hat sich in der Verfolgung der Terminziele bewährt.
Auch die Rahmenvorgaben für die Investitionskosten haben sich als zutreffend bestätigt. Mit
fortschreitendem Planungsstand konnte der für jedes Einzelprojekt vorläufig ermittelte
Finanzbedarf innerhalb der vorgegebenen Bandbreite eingehalten werden.
Stand der Umsetzung:
Von den in der nachstehenden Übersicht im Einzelnen aufgeführten 14 Schulpavillonanlagen
werden nach einem Bericht des Baureferates 6 Pavillonanlagen am 24.08.2015 und 8
Pavillonanlagen am 31.08.2015 an das Referat für Bildung und Sport übergeben. Diese
Baufertigstellungstermine spiegeln den Sachstand zur Drucklegung der Beschlussvorlage
wider. Diese Termine stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt und unter der
Voraussetzung, dass im weiteren Bau- und Übergabebetrieb keine Unwägbarkeiten mehr
auftreten und die vom Referat für Gesundheit und Umwelt in Auftrag zu gebenden
Freimessungen eine termingerechte Freigabe zulassen. Dies wiederum ist Voraussetzung für
die nach Abschluss der Freimessung erst zulässige Möblierung der Anlage mit der sog.
Ersteinrichtung (Möbel, Tafeln, Teeküchen usw.) mit einem Größenumfang von rd. 6 Mio. Euro,
für welche dann nur noch ein enger Zeitpuffer von max. 2 Wochen bis zur Aufnahme des
Schulbetriebes verbleibt. Alle Beteiligten (Baufirmen, Gutachter, Lieferfirmen und betroffene
städtische Dienststellen) müssen hier von den Terminablaufplänen eng aufeinander
abgestimmt zusammenarbeiten.
Die beschlussmäßig genannten Gesamtkosten von 80,77 Mio. Euro werden eingehalten und
nach derzeitigem Kenntnisstand der Ausführungsgenehmigungen um ca. 5 % unterschritten.
Die Planungen dieser Schulpavillonanlagen fanden unter extremen Hochdruck statt und
wurden von allen Beteiligten stringent durchgeführt. Die bau- und planungsrechtlichen
Situationen waren in vielen Fällen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten äußerst komplex, so
dass umfangreiche Untersuchungen und Abstimmungen stattfinden mussten.
Die Verfahren umfassten
- Abstimmungen mit den Nutzern vor Ort
- Erstellung von Machbarkeitsstudien
- Abstimmungen mit der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Schulaufsichtlichen
Genehmigungen, der Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis für Tagesheimgruppen sowie
der Förderung (vorzeitige Bauerlaubnis)
- Baugrunduntersuchungen
- Abklärungen mit der Lokalbaukommission und Branddirektion im Vorfeld
- Planung und Vorbereitung der Vergabe
- Baugenehmigungen
- Einrichtungsbesprechung mit den Nutzern vor Ort
- Vergaben für die Bauleistungen im Umfang von rd. 74 Mio. Euro
- Bestellungen usw. für die Einrichtungen mit einem Umfang von rd. 6,7 Mio. Euro
- Bauausführung
Die große Anzahl der vergebenen Pavillonanlagen trifft in diesem und auch im nächsten Jahr
Seite 23 von 132
mit einer extrem hohen Nachfrage (umfangreicher Schulbau, Unterbringung von Flüchtlingen)
an solchen Anlagen in ganz Deutschland zusammen, so dass es hier zu einer ganz besonders
schwierigen Abnahmesituation kommt, welche an alle Beteiligten (Firmen, Projektbeteiligte
usw.) hohe Anforderungen an Projektmanagementkompetenz stellt. Erschwert wird die
Situation vor allem auch im Ersteinrichtungsbereich, bei dem aufgrund der in diesem Jahr
sehr hohen Nachfrage des RBS nach Schulmobiliar (einzurichten sind nicht nur die genannten
Schulpavillonanlagen sondern auch eine Reihe von weiteren parallel laufenden Schul-und
Kitabauprojekten) die Firmen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
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Projektstand
(bei
Drucklegung)
Mensa
StadtNutzer
bez.
Klassen
Standort
Ganztagsräume
Übersicht über die in 2015 aufzustellenden Anlagen im Rahmen des Bauprogramms Schulpavillonanlagen
Fertigstellung u.
anteiliges
davon ErsteinProjektbudget
Inbetriebnahme
richtungskosten
(in 1.000 €)
bis
weitere Ausführungen und Bemerkungen, Veränderungen
1 Bäckerstr. 58
21
RS
6
1 Ausführung
6.400.000
459.000
31.08.2015 Erweiterungsbau geplant
2 Engadiner Str. 1
19
Gym
3
Ausführung
2.300.000
120.000
31.08.2015
Generalinstandsetzung Sporttrakt als 1. Bauaschnitt geplant; GI u.
Erweiterung Hauptbau ab 2018 geplant
3 Fernpaßstr. 41
7
GS
8
1 Ausführung
6.200.000
479.000
31.08.2015
Erweiterungsbau für beide Schulen u. Neubau Haus für Kinder
Heiterwangerstraße geplant
4 Fritz-Lutz-Str.
13
GS
6
Ausführung
2.800.000
286.000
24.08.2015 Erweiterungsbau geplant
5 Fürkhofstr. 28
13
RS
7
Ausführung
3.200.000
361.000
31.08.2015 Erweiterungsbau mit 2 Clustern und Sporthalle geplant
6 Flurstraße 4
5
RS
9
Ausführung
4.100.000
379.000
24.08.2015
Erweiterungsbau für GS und RS sowie Neubau für Kindertagesstätte
Flurstr. 8 geplant; Nutzung Pav. hat sich von GS auf RS geändert
7 Hugo-Wolf-Str. 70
11
GS
12
8
Ausführung
10.200.000
997.000
24.08.2015
GS zieht nun komplett aus Hauptgebäude aus und in den Pav. ein;
Erweiterungsbau und Dreifachsporthalle sind geplant
8 Konrad-Celtis-Straße 44
7
GS
14
10
1 Ausführung
15.170.000
1.154.000
9 Ostpreußenstr. 88
10 Peslmüllerstr. 6 u. 8
13
GS
4
2
1 Ausführung
4.600.000
326.000
24.08.2015 Erweiterungsbau geplant
21
GS,MS
14
4
1 Ausführung
9.300.000
795.000
31.08.2015 Pavillon steht voraussichtlich länger als 10 Jahre
11 Tumblinger Str. 6
2
GS
4
Ausführung
2.800.000
191.000
24.08.2015
12 Waldmeisterstr. 38
24
GS
4
1 Ausführung
2.800.000
273.000
31.08.2015 Neubau geplant, auf 4-zügig
13 Wiesentfelserstr. 53
22
GS
4
Ausführung
1.700.000
193.000
31.08.2015 Entlastung für MS nach Umzug GS nach Freiham
14 Zielstattstr. 74
19
GS
8
1 Ausführung
9.200.000
689.000
24.08.2015
80.770.000
6.702.000
2
2
6
Gesamtzusammenstellung Bauprogramm Pavillons 2015 (14 Projekte)
Gesamtzusammenstellung über
14 Projekte des Bauprogrammes 2015
103
34
7
31.08.2015 Pavillon ist Dauereinrichtung, neu sind 6 Tagesheimgruppen
Entlastung für Grundschule ab 2018 nach Umzug Berufsfachschule für
Kinderpflege in Neubau Ruppertstraße
Erweiterungsbau für GS und MS sowie Dreifachsporthalle mit
Schwimmbad sind geplant
Seite 25 von 132
B)1.2 Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016
Mit Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ wurde dem Stadtrat bereits eine
Aussicht auf weitere notwendige Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/2017 und für die
Schuljahre 2017/2018ff. aufgezeigt. Weitere Untersuchungen, sowie der Abgleich mit den
Prognosedaten und mit dem Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015
„Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie
Förderzentren“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02233) ergeben zum Teil verschiedene
Anpassungen. Die nachstehende Aufstellung ergibt einen Überblick über die, rechtzeitig zum
Schuljahresbeginn im September 2016 in Betrieb zu nehmenden Anlagen. Es sind dies derzeit 28
Anlagen.
Der Termin- und Ablaufplan für die Anlagen des Jahres 2016 ist ebenfalls wieder sehr knapp
bemessen und muss von allen Beteiligten stringent beachtet werden.
Aufgrund des Auftrages des Stadtrates wurden unverzüglich die weiteren Untersuchungen und
Planungen, Erstellung der Raumprogrammanforderungen, usw. aufgenommen. Alle Einrichtungen
wurden im Februar 2015 schriftlich ausführlich über den Grund der Maßnahmen, deren Umfang
und die weiteren Schritte und Verfahren informiert. Im Anschluss an die Sitzung des
Bildungsausschusses vom 11.03.2015 informierte das Referat für Bildung und Sport die Mitglieder
des Bildungsausschusses bereits auf der Basis der damals erkennbaren Datenlage über das
Programm 2016.
Am 19.03.2015 wurde in einer Abendveranstaltung den eingeladenen Bezirksausschussmitgliedern
aller Bezirksausschüsse das Programm ebenfalls vorgestellt und entsprechende Fragen
beantwortet. Ab April bis August 2015 wurden bzw. werden den Schulen darüber hinaus die sich
konkretisierenden Planungen (vor allem die bau- und planungsrechtlich mögliche Situierung der
Anlagen, deren genauer Umfang usw.) vorgestellt. Entsprechende Einrichtungsbesprechungen für
die sog. Ersteinrichtung folgen dann noch im September bis Oktober 2015, so dass die
entsprechenden Bestellungen dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden können.
Sowohl die große Anzahl der zu vergebenden Pavillonanlagen als auch die Vergaben im
Ersteinrichtungsbereich haben bereits 2015 gezeigt, dass die Marktsituation auf Grund der hohen
Nachfrage sehr angespannt ist. Um die große Anzahl zu beschaffender Pavillonanlagen terminund kostengerecht fertig zu stellen, soll u.a. die Ausschreibung der Bauleistungen zeitlich
gestaffelt in vier Tranchen erfolgen. Bereits im September müssen dazu die ersten Bauleistungen
vergeben werden, aus diesem Grunde ist die Beschlussfassung für dieses Programm zwingende
Voraussetzung für die termingerechte Fertigstellung der Anlagen.
Die nachstehende Übersicht zeigt die im Rahmen des Bauprogrammes 2015 für 2016
aufzustellenden Schulpavillon-Anlagen:
Seite 26 von 132
Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17
Standort
1 Agilolfingerplatz 1
1 Anton-Böck-Str.
1 Berner Str. 6
1 Borschtallee 26
1 Camerloherstr. 110
1 Dachauer Straße 98
1 Ernst-Reuter-Straße 4
1 Forstenrieder Allee 175
1 Fromunds tr. 5
1 Fürstenrieder Straße 30
1 Gotzmanns tr 19
1 Guardinistr. 60
1 Heinrich-Braun-Weg 11
1 Hiltenspergerstraße 72
1 Implerstraße 35
1 Karls feld – Schulstr.
1 Krehlebogen 16
1 Max-Reinhardt-Weg 27
1 Nibelungenstraße 51a
1 Oberföhringer Straße 224
1 Petracastr. 1
1 Schrobenhausener Str. 15
1 Schubinweg 3
1 Strehleranger 4
1 Südl. Auffahrtsallee 82
1 Torquato-Tas so-Str. 38
1 Weinbergerstraße 29
1 Welzenbachs tr. 12
GanzStadt- Nutzung
Klassen tagesbezirk für
räume
18
22
19
4
25
3
5
19
18
25
22
20
24
4
6
16
16
9
13
24
25
22
16
9
11
21
10
28 Gesamtsumme
Gesamtzahl der zu
errichtenden Anlagen
GS
GS
GS
RS
GS
GS
RS
GS
GS+MS
GS+MS
GS
GS
GS
GS
GS
GS
RS
GY
GY
GS
RS
GS+MS
GS
GS
GS
GS+MS
GY
GS
6
8
4
12
6
8
7
4
4
4
6
10
4
4
4
8
6
8
11
3
7
16
8
8
7
8
16
4
2
4
2
201
46
Mensa
1
1
1
2
4
1
3
2
2
4
2
2
2
4
1
1
1
4
4
1
2
7
Interimsanlage
oder mittelfristige
Projektstand
Aufstellung
(Förderung)
Förderung
Interim
Interim
Förderung
Interim
Interim
Interim
Interim
Förderung
Förderung
Interim
Förderung
Förderung
Interim
Interim
Interim
Förderung
Förderung
Interim
Interim
Interim
Interim
Förderung
Interim
Förderung
Interim
Interim
Interim
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Vorplanung
Anteiliges
Projektbudget
6.000.000,00
9.000.000,00
4.700.000,00
5.900.000,00
3.600.000,00
5.200.000,00
6.400.000,00
3.890.000,00
3.100.000,00
3.100.000,00
3.100.000,00
6.400.000,00
3.000.000,00
3.200.000,00
2.900.000,00
5.900.000,00
3.200.000,00
3.900.000,00
5.500.000,00
3.000.000,00
5.500.000,00
6.000.000,00
8.400.000,00
5.500.000,00
3.600.000,00
5.200.000,00
7.000.000,00
2.900.000,00
-
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davon Ersteinrich- MIP- Rate 2015
tungskosten
428.000 €
767.000 €
370.000 €
502.000 €
349.000 €
489.000 €
492.000 €
239.000 €
275.000 €
275.000 €
274.000 €
584.000 €
281.000 €
275.000 €
253.000 €
489.000 €
269.000 €
328.000 €
459.000 €
227.000 €
431.000 €
411.000 €
607.000 €
489.000 €
350.000 €
515.000 €
622.000 €
253.000 €
4.597.000,00
6.745.000,00
300.000,00
300.000,00
2.951.000,00
4.111.000,00
5.208.000,00
200.000,00
2.425.000,00
2.425.000,00
2.426.000,00
5.216.000,00
200.000,00
200.000,00
2.347.000,00
3.300.000,00
2.531.000,00
3.172.000,00
3.973.000,00
2.473.000,00
4.469.000,00
4.989.000,00
6.893.000,00
4.411.000,00
200.000,00
4.085.000,00
5.400.000,00
200.000,00
MIP- Rate 2016
MIP- Rate 2017
€
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803.000,00 €
1.255.000,00 €
3.900.000,00 €
5.000.000,00 €
349.000,00 €
489.000,00 €
492.000,00 €
3.390.000,00 €
275.000,00 €
275.000,00 €
274.000,00 €
584.000,00 €
2.500.000,00 €
2.700.000,00 €
253.000,00 €
2.000.000,00 €
269.000,00 €
328.000,00 €
927.000,00 €
227.000,00 €
431.000,00 €
411.000,00 €
607.000,00 €
489.000,00 €
3.100.000,00 €
515.000,00 €
800.000,00 €
2.400.000,00 €
600.000,00 €
1.000.000,00 €
500.000,00 €
600.000,00 €
300.000,00 €
600.000,00 €
700.000,00 €
300.000,00 €
400.000,00 €
400.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
300.000,00 €
300.000,00 €
300.000,00 €
600.000,00 €
400.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
300.000,00 €
600.000,00 €
600.000,00 €
900.000,00 €
600.000,00 €
300.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
300.000,00 €
135.090.000,00 € 11.303.000 € 85.747.000,00 €
35.043.000,00 €
14.300.000,00 €
28
Die Anlagen können im Regelfall bis zu 10 Jahren stehen. Bei den mit „Förderung“ bezeichneten Objekten ist nach den derzeitigen Gegebenheiten (Bedarfssituation, bau- und
planungsrechtliche Einschränkungen für einen Festbau, fehlende Fläche für zusätzlich einen Festbau usw.) damit zu rechnen, dass ein Festbau sich nicht oder erst später realisieren lässt.
Die Pavillonanlage wird daher voraussichtlich länger als 10 Jahre stehen müssen, was wiederum die Fördermöglichkeit eröffnet. Über diese Fälle entscheidet der Stadtrat.
Seite 27 von 132
Zu den einzelnen, in vorstehender Übersicht aufgeführten Standorte, sind, zumal fast an jedem
Standort weitere Planungen und Überlegungen zur dauerhaften Sicherstellung der
Schulversorgung erforderlich sind, noch folgende Anmerkungen notwendig:
Objekt
Schule
Bemerkungen
Agilolfingerplatz 1
GS
Hier bleibt weiter auch eine Erweiterung in Festbauweise als
Absicht bestehen; angedacht ist, die direkt angrenzende
Stellplatzanlage an der Gerhardstraße zu überbauen,
einschließlich einer Tiefgarage zur Abdeckung des
Stellplatznachweises der Grundschule, der
Kindertageseinrichtungen und der benachbarten BSA
Agilolfingerstraße. Die Auslagerung der Kindertageseinrichtung
wurde geprüft, wegen der geringen Freifläche aber als nicht
sinnvoll erachtet. Im Zuge der weiteren Überprüfungen werden
auch noch Bedarfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen
geprüft.
Berner Straße 6
GS
Wegen des weiteren prognostischen Anstiegs und den im
Sprengelbereich geplanten Wohnungsnachverdichtungen wird
eine Erweiterung in noch festzulegender Größe in Festbauweise
noch relevant werden.
Borschtallee 26 für
Wilhelmstr.
RS/Gym
Im Rahmen der Task Force Schulerweiterung wurde auf dem
Gelände des Sophie-Scholl-Gymnasiums, Karl-Theodor-Straße
92 und des Willi-Graf-Gymnasiums, Borschtallee 26 ein nicht
unerhebliches Baurechtspotential ermittelt. Dieses soll nun
ausgenutzt werden in einem 1. Zuge durch die Aufstellung einer
Schulpavillonanlage für die Ricarda-Huch-Realschule,
Wilhelmstraße 29. Dies ist zwingend, da die ebenfalls dort
untergebrachte Grundschule Wilhelmstraße anwachsen wird und
der Standort – trotz eines vor rd. 10 Jahren erfolgten
Dachgeschossausbaus - keine Raumreserven mehr aufweist.
Aus diesem Grund soll die Realschule mit zwei
Lernhaus-Clustern an der Borschtallee/Karl-Theodor-Straße eine
Filiale bilden, um somit notwendige Räume an die GS
Wilhelmstraße abgeben zu können. Derzeit wird geprüft, ob die
Realschule nicht komplett – als dann zukunftsorientiert 4-zügig –
in einem Neubau auf dem Gelände untergebracht werden kann.
In einem solchen Neubau können dann auch die
Fachlehrklassen des Willi-Graf-Gymn. untergebracht werden.
Der bisherige eingeschossige Fachklassentrakt des Gymn. hätte
im Rahmen einer Generalinstandsetzung saniert werden sollen
(für die Auslagerung war bereits einmal eine Pavillonanlage
geplant). Auf diese Maßnahme könnte dann verzichtet werden.
Ein gemeinsamer Bau würde Synergieeffekte bei der
gemeinsamen Nutzung von Räumen ergeben. Der alte
Fachklassentrakt könnte nach einem Abriss Platz schaffen für
z.B. weitere Sporthalleneinheiten, welche bei der Hinzunahme
einer Realschule zwangsläufig erforderlich werden.
Seite 28 von 132
Camerloherstraße 110 GS
Die bislang geplante Generalinstandsetzung des Schulgebäudes
soll nun zugunsten eines kompletten Neubaues (Sportbereich
soll erhalten bleiben) aufgegeben werden. Aus wirtschaftlicher
Sicht und aufgrund der Grundstücksgegebenheiten wäre die
Errichtung eines Neubaues in einem 1. Bauabschnitt
anzustreben. Nach Fertigstellung wäre dann ein Umzug der
kompletten Schule und danach der Abbruch der bisherigen
Bestandsgebäude relevant. Auf diese Weise könnte eine
Zwischenauslagerung der Schule vermieden werden.
Dachauer Straße 98
Die jetzt geplante Pavillonanlage ist nur eine Zwischenlösung,
bis die in dem neuen Wohnbaugebiet „Dachauer Straße –
Kreativquartier“ geplante neue Grundschule errichtet und in
Betrieb gegangen ist. Nach einer entsprechenden
Umsprengelung dieses Gebietes tritt damit die notwendige
Entlastung der GS Dachauer Straße 98 ein.
GS
Ernst-Reuter-Straße 4 RS, GS
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird untersucht, ob auf
dem Gelände ein Festbau für die Schulen, einschließlich
gemeinsamer Mensa und ergänzend eine Zweifachsporthalle
(die bisherigen 2 Halleneinheiten decken den Sportbedarf der
beiden Schulen in ihrer jetzigen Größe bereits jetzt nicht ganz
ab) möglich sind. Geprüft wird dabei auch, ob es nicht Sinn
macht, in den neuen Festbau nicht komplett die Grundschule
auszulagern und im Gegenzug das bisherige Hauptgebäude
ausschließlich durch die Fridtjof-Nansen-Realschule nutzen zu
lassen. Dies hätte organisatorische Vorteile, muss aber noch im
Detail geprüft werden.
Forstenrieder Allee
175
GS, Kita
Nach den derzeitigen Prognosen deckt der Pavillon einen
kurzzeitig bestehenden Klassenraumbedarf ab. Die Anlage wird
jedoch so situiert und von der Größe konzipiert, dass die auf
dem gleichen Gelände befindliche Kindertagesstätte
Forstenrieder Allee 175a dort ausgelagert werden kann. Das
Kita-Gebäude muss aufgrund seines baulichen Zustandes und
wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeit abgerissen und neu
gebaut werden. Zu untersuchen ist, ob der geplante Neubau
neben der Kita auch die weiteren Bedarfe der Schule, vor allem
im Bereich Ganztagesbetreuung (insb. Mensa) aufnehmen kann.
Eine dabei mögliche gemeinsame Küche wäre eine
wirtschaftliche Lösung.
Freiham Süd,
Anton-Böck-Str.,
(Limesstr.)
GS
Der jetzt geplante Schulpavillon ist als Vorläuferschule für eine
Freiham zusätzlich im südlichen Bereich entlastende neue
Grundschule IV zu sehen. Durch diesen Pavillon wird auch eine
spürbare Entlastung der benachbarten – eigentlichen –
Sprengelschule an der Limesstraße eintreten, da ansonsten dort
ein Pavillon notwendig geworden wäre. Aufgrund der sehr
beengten Grundstückssituation war dort die Aufstellung jedoch
keine akzeptable Option.
Fromundstraße 5
GS,MS
Geplant ist, dort künftig auch eine Erweiterung mit einem
Festbau vorzunehmen. Ob diese Lösung jedoch tatsächlich
möglich ist, muss noch im Detail geprüft werden. Die beengte
Grundstückssituation und auch die Querung des Geländes mit
einem überörtlichen Abwassersammelkanal und einer
Fernheizleitung machen eine Lösung schwierig.
Seite 29 von 132
Fürstenrieder Straße
30
GS, MS,
Kita
Der Schulpavillon entlastet die Raumsituation beider Schulen
erheblich. Insgesamt müssen das Schulgelände sowie die direkt
angrenzenden Kita-Grundstücke Riegerhofweg
(Kindertagesstätte), Mathuniweg 4 (Kinderkrippe) und
Mathuniweg 6 (Kindergarten) jedoch gemeinsam betrachtet
werden. So sind die Einrichtungen an der Mathunistraße wegen
ihrer eingeschossigen Bauweise dahingehend zu prüfen, ob dort
nicht ein mehrgeschossiger Baukörper errichtet werden kann,
welcher dann sowohl Kita- als auch Schulnutzung aufnehmen
kann. Bei dieser Vorgehensweise könnte das durch den
Schulpavillon in Teilen beeinträchtigte Freisportgelände der
beiden Schulen wieder gänzlich frei werden. Gleichzeitig muss
zur Abdeckung der Raumbedarfe aller dort situierten Schul- u.
Kita-Einrichtungen auch weiterhin die Option bestehen bleiben,
das nördliche Nachbargrundstück an der Agnes-Bernauer-Straße
zu überbauen (die dortige Lärmsituation erschwert momentan
eine Nutzung, müsste aber baulich in den Griff zu bekommen
sein).
Gotzmannstraße 19
GS
Die weitere Entwicklung der Schule, insb. nach Fertigstellung
aller Schulen im Neubaugebiet Freiham, muss in Beobachtung
bleiben.
Guardinistraße 60
GS, MS
Ursprünglich war die Errichtung einer Schulpavillonanlage an der
GS Großhaderner Str. 50 geplant. Dort ergaben sich – auch
unter Berücksichtigung benachbarter städtischer Grundstücke jedoch keine auf Dauer sinnvoll möglichen Aufstellflächen, so
dass auf das flächenmäßig besser nutzbare Grundstück der
GS/MS Guardinistraße ausgewichen werden muss. Dort ist es
auch möglich, einen späteren Festbau als Ersatz der Pavillons
zu situieren.
Heinrich-Braun-Weg
11
FöZ
Der eigentliche Raumbedarf entspringt dem Anwachsen der
Grundschule an der Paulckestraße. Ein Schulpavillon hätte dort
aber auf dem Allwetterplatz situiert werden müssen, so dass
dann der Herausnahme von Klassen der ebenfalls in dem
Schulgebäude Paulckestraße untergebrachten Förderschule
(Filiale der FöS Heinrich-Braun-Weg) und deren Verlegung in
eine Pavillonanlage am eigentlichen Standort am
Heinrich-Braun-Weg 11 der Vorzug gegeben wurde. Ziel ist, die
FöS ganz an den Heinrich-Braun-Weg zu verlegen und dort dafür
einen Erweiterungsbau vorzusehen. Mit dem Erweiterungsbau
und dem Pavillon wäre dann auch die umfassende Sanierung
des Hauptgebäudes raumorganisatorisch sinnvoll abwickelbar.
Seite 30 von 132
Hiltenspergerstr. 72,
Bayernpl.
GS, BFS Das Anwachsen der GS macht die Aufstellung der
Pavillonanlage zwingend erforderlich. Zwar waren nach dem
Auszug der früher dort untergebrachten Mittelschule an die
Elisabeth-Kohn-Straße freie Raumresourcen vorhanden, welche
jedoch vor Jahren dann für eine Filiale der Berufsfachschule
Kinderpflege Tumblingerstraße verwendet wurden. Eine
Entlastung des Schulgebäudes Hiltenspergerstraße tritt jedoch
erst nach dem Umzug der BFS-Filiale in den Neubau an der
Ruppertstraße ein. Die Pavillonanlage wird dann jedoch
weiterhin benötigt für die vorzunehmenden Auslagerungen im
Zuge der an der Hiltenspergerstraße in Bauabschnitten
geplanten Generalinstandsetzung. Insofern ist die jetzt
vorgesehene Pavillonanlage bereits auch als Vorgriff auf diese
künftige Großbaumaßnahme zu sehen.
Implerstraße 35
GS,MS
Karlsfeld, Schulstraße GS
Die Situation dieser beiden Schulen an der Implerstraße muss
auch im engen Zusammenhang mit den direkt benachbarten
Schulen und Kitas am Gotzinger Platz 1 und 1a
(Maria-Probst-Realschule, GS, MS, Kindergarten und Hort),
welche ebenfalls erhebliche Raumprobleme haben, gesehen
werden. Für die Einrichtungen am Gotzinger Platz ist daher ein
räumliches Ausweichen auf den direkt angrenzenden Standort
Reutberger Straße, welcher derzeit noch durch die privaten
Montessori-Schulen belegt ist, unabdingbar. Eine
Machbarkeitsstudie sieht die Nutzung dieses Geländes mit
Schul- und Kita-Einrichtungen für möglich, so dass nach
entsprechenden Auslagerungen auf diesen neuen Standort, alle
Einrichtungen des Gotzinger Platzes anwachsen können. Dies
ermöglicht wiederum durch Sprengelverschiebungen
Entlastungen an der Implerstraße und damit den Abbau der
dortigen Schulpavillonanlage und des dann dadurch wieder
freigewordenen Allwetterplatzes. Ein ursprünglich angedachter
Festbau an der Implerschule muss dadurch nicht mehr
angedacht werden, zumal dadurch wieder Freiflächen
beeinträchtigt wären.
Die Verbandsgrundschule wächst auf eine 6-Zügigkeit. Der
Zustand des Schulgebäudes hätte eine Generalinstandsetzung
erforderlich gemacht. Nachdem dann auch noch eine bauliche
Erweiterung zwingend geworden wäre, ist es aus wirtschaftlicher
Sicht vorteilhafter, die Schule auf dem Gelände neu zu bauen
und dafür im Vorfeld erforderliche Pavillons für Auslagerungen
und für steigende Schülerzahlen aufzustellen.
Seite 31 von 132
Krehlebogen 16
RS
Nach den Vorstellungen des Geschäftsbereiches A des RBS soll
am Realschulstandort Krehlebogen eine Filiale für eine
Realschule in Neuperlach in einer Schulpavillonanlage errichtet
werden. Derzeit wird noch geprüft, welche Realschule dies
aufgrund des Bedarfs betreffen wird. An einem benachbarten
RS-Standort Quiddestraße 4 (neben der RS sind dort auch noch
ein Gymnasium und die Schulartunabhängige Orientierungsstufe
befindlich) gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Aus
diesem Grund ist geplant, auf der dem Schulzentrum
gegenüberliegenden Straßenseite im Zuge der Neuerrichtung
der Ktst. Quiddestraße 3 zwei Lernhauscluster für die RS mit zu
bauen. Die Planungen hierfür laufen bereits; die Maßnahme wird
in einem der nächsten Bauprogrammbeschlüsse mit enthalten
sein.
Max-Reinhardt-Weg
27
Gym
Das Heinrich-Heine-Gymnasium soll um zwei Lernhauscluster in
einem Festbau erweitert werden. Im Vorfeld ist aufgrund der
Bedarfssituation eine Pavillonanlage zu errichten. Der
Erweiterungsbau soll auch den naturwissenschaftlichen
Fachbereich aufnehmen, welcher in einem
sanierungsbedürftigen Zustand ist. Der Erweiterungsbau kann
somit entsprechend den heutigen Anforderungen konzipiert
werden. Die im Bestandsbau aufzugebenden Fachbereiche
können aufgrund deren jetziger Größe gut zu Klassenzimmern
umgenutzt werden. Der Erweiterungsbau soll von seiner Größe
her so geplant werden, dass die derzeit noch auf dem
benachbarten Grundstück (gem. Bebauungsplan eigentlich
Gelände der Bezirkssportanlage Rudolf-Zorn-Straße)
befindlichen 5 Holzpavillons (rd. 25 Jahre alt) aufgegeben und
dann abgebaut werden können.
Nibelungenstraße 51a Gym
Auf dem Gelände des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums sind neben
der Errichtung der Schulpavillonanlage noch eine Reihe von
anderen baulichen Maßnahmen erforderlich. Insb. soll der über
40 Jahre alte zweigeschossige und sanierungsbedürftige
Pavillonbau durch einen Festbau ersetzt werden. Dieser Festbau
soll so geplant werden, dass dieser auch den
naturwissenschaftlichen, stark sanierungsbedürftigen
Fachbereich aufnehmen kann. Der eingeschossige Fachtrakt
könnte dann abgebrochen werden. Der Festbau muss dann auch
den jetzt entstehenden Pavillonbau sowie weitere Raumbedarfe
der Schule aufnehmen, was nach einer vorliegenden
Machbarkeitsstudie durchaus realisierbar erscheint.
Oberföhringer Straße
224 und Wopfnerweg
Der Schulpavillon wird so situiert, dass der ebenfalls geplante
Erweiterungsbau in Festbauweise, einschließlich Mensa und
Ganztagesräume, nicht verhindert wird. Derzeit wird im Rahmen
einer Machbarkeitsstudie bereits geprüft, wie auf dem Gelände
auch ein Neubau für die stark sanierungsbedürftige und nicht
erweiterbare Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann.
Die Machbarkeitsstudie wird dann auch zeigen, ob die GS
aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen nicht auch komplett bzw.
teilweise durch einen Neubau ersetzt werden muss. Insgesamt
herrscht an dem Standort durch die geringe Breite des
Grundstücks eine schwierige Bausituation vor.
GS und
Kita
Seite 32 von 132
Petrarcastr. 1
RS
Im Vorgriff auf die bereits geplante Erweiterung der Schule um
zwei Lernhauscluster soll der Schulpavillon die dringendste
Raumnot und die Schülerzuwächse auffangen. Die beiden alten
nicht normgerechten Sporthalleneinheiten sollen durch eine
Dreifachsporthalle ersetzt werden.
Schrobenhausener
Straße 15
GS, MS
Die den prognostischen Bedarf abdeckende Schulpavillonanlage
wird von der Größe bereits jetzt so geplant, dass diese während
des Abbruchs von alten sanierungsbedürftigen und der
Erweiterung der Schulanlage entgegenstehenden baulichen
Anlagen auszulagernde Klassen zusätzlich aufnehmen kann. Die
eigentliche Großbaumaßnahme sieht insb. vor, die bestehende,
nicht normgerechte und stark sanierungsbedürftige
Einfachsporthalle aufgrund der sportfachlichen Bedarfssituation
durch eine Dreifach-Sporthalle zu ersetzen. Parallel daneben
kommt es zu einem Erweiterungsbau in Festbauweise, so dass
beide Schulen dann zukunftsorientiert über alle notwendigen
Räume verfügen.
Schubinweg 3
GS
Die geplante Schulpavillonanlage soll mittelfristig einen Festbau
vermeiden, zumal aufgrund der Größe und des Zuschnittes der
Schulanlage parallel eine Erweiterung in Festbauweise und
daneben ein Pavillon nicht optimal situierbar sind.
Strehleranger 4
GS
Aufgrund des prognostischen Bedarfs ist hier eine
Schulpavillonanlage dringend notwendig. Diese wird jedoch von
der Größe her so ausgeführt, dass diese Schülerzuwächse auch
aus dem angrenzenden Sprengelbereich der GS Führichstraße
aufnehmen kann. Vor allem das Gebiet der GS/MS
Führichstraße verzeichnet aufgrund entsprechender
Bautätigkeiten im Umfeld weitere Schülerzuwächse, welche
jedoch am Standort Führichstraße nicht mehr aufgenommen
werden können. Eine Erweiterung ist dort, aufgrund der
(momentan noch im Bau befindlichen) Dreifach-Sporthalle mit
Mensa, Hort usw. nicht mehr möglich. Der Standort muss daher
auf andere Weise entlastet werden. Die Überlegungen sehen
daher vor, die ursprünglich geplante Generalinstandsetzung der
GS Strehleranger nicht mehr vorzunehmen, sondern stattdessen
auf dem weiträumigen Gelände einen vergrößerten
Grundschulbau zu errichten, die Grundschule bis zur
Fertigstellung in dem Bestandsbau zu belassen und dann in den
Neubau (ohne den teuren Zwischenschritt einer kompletten
Auslagerung) umzuziehen. Der Bestandsbau wird dann
abgebrochen und an dessen Stelle soll dann als mögliche
Variante ein Neubau für die vom Standort Führichstraße
umzuziehende Mittelschule errichtet werden. Auf dem Gelände
ist dann auch noch eine Dreifach-Sporthalle vorgesehen sowie
ein Neubau mit vergrößertem Umfang für die abzubrechende
Kita Strehleranger 6.
Südliche
Auffahrtsallee 82
GS
Die Schulpavillonanlage bedeutet aufgrund ihrer Situierung
notgedrungen, aufgrund fehlender Alternativen, eine nicht
unerhebliche Einschränkung des Freibereiches der Schule. Es ist
deshalb eine Planung aufzunehmen, mit dem Ziel, die beiden
alten Holzpavillons auf dem Pausenhof durch einen vergrößerten
Festbau als schulische Erweiterung zu ersetzen.
Seite 33 von 132
Torquato-Tasso-Straß GS, MS
e 38
Im Zusammenhang mit dem Abbruch der Kita
Torquato-Tasso-Straße 36 und der Neuerrichtung als Haus für
Kinder mit erweiterten Angeboten auch im Krippenbereich sind
auf dem Gelände auch weitere ältere Bauwerke (Altpavillons)
der beiden Schulen abzubrechen und zu ersetzen. Die
Planungen hierfür laufen bereits und zeigen, dass gute Lösungen
erzielbar sind.
Weinbergerstraße 29
Gym
Das Max-Planck-Gymnasium hat erhebliche Raumnöte, welche
vorab mit einem Schulpavillon und mittelfristig mit einem
Erweiterungsbau beseitigt werden müssen. Der künftige Festbau
soll die Schule dauerhaft um 2 Lernhauscluster vergrößern und
die naturwissenschaftlichen Fachbereiche, welche
sanierungsbedürftig sind, neu ordnen. Die Schule hat derzeit nur
2 Einfachsporthallen, so dass die Anlage um eine normgerechte
Zweifach-Sporthalle erweitert wird. Verschiedene
Sanierungsmaßnahmen im Bestand sind dann Folgewirkungen.
Welzenbachstraße
12/ Amphionpark
GS
Die Schule wurde vor einigen Jahren erweitert und der
Bestandsbau im Rahmen einer Generalinstandsetzung
umfassend saniert. Der Sporttrakt wurde damals aus finanziellen
Gründen zurückgestellt und hätte nun ebenfalls saniert werden
sollen. Aufgrund vielfältiger Nachverdichtungen im Umfeld, vor
allem auch aufgrund des Neubaugebietes des Meilergeländes
wird an der Grundschule eine Klassenmehrung stattfinden. Diese
muss durch einen Schulpavillon aufgefangen werden. Nachdem
für einen solitären Erweiterungs-Bau auf dem Gelände keine
Möglichkeiten bestehen, muss zur Abdeckung des dauerhaften
Bedarfes ein anderer Weg verfolgt werden. Hierzu ist
vorgesehen, die sanierungsbedürftige Sport- und Schwimmhalle
abzubrechen und an deren Stelle eine Zweifach-Sporthalle, ein
Schwimmbad und zwei Lernhauscluster (8 Klassen mit
Ganztagesräumen) mit Mensaerweiterung zu errichten. Der
Schulpavillon wird in der Zwischenzeit aufgrund der genannten
fehlenden Alternativen auf dem bisherigen Allwetterplatz
aufgestellt. Ein Ersatz wird hierfür in der angrenzenden
Grünanlage bereitgestellt. Sobald der Neubau fertig ist, wird der
Pavillon abgebaut und der Allwetterplatz auf dem eigentlichen
Schulgelände saniert und wieder in Betrieb genommen. Der
Ersatz in der Grünanlage wird wieder rückgebaut.
Ermittlung des Finanzbedarfs für Schulpavillonanlagen
Die Ermittlung des Finanzbedarfs für die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der gleichen
Parameter, wie im Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ vom November 2014
bereits dargestellt.
Für das Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen für das
Schuljahr 2016/17 mit 28 Standorten und 201 Klassen, 46Ganztagsaufenthalts- bwz.
Gruppenräumen und 7 Mensen ergibt sich einschließlich der Einrichtungskosten ein
Gesamtfinanzierungsbedarf von 135,090 Mio. Euro inkl. einer Risikoreserve. Die auf die Jahre
2015, 2016 und 2017 hierfür entfallenden Beträge sind in der Tabelle in Abschnitt B)1.2 im
Einzelnen dargestellt.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf verteilt sich auf 28 Einzelmaßnahmen sowie je Maßnahme auf
mehrere Jahresraten gemäß der Tabelle zum „Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von
Schulbaupavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17“ in Abschnitt B)1.2.
Seite 34 von 132
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für das Bauprogramm
zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen 2016/17 im Einzelplan 2 um die in
der oben unter Abschnitt B)1.2 genannten Tabelle aufgeführten 28 Einzelmaßnahmen mit einem
Gesamtbetrag von 135,090 Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 11,303 Mio. Euro
angepasst.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 85,747 Mio. Euro, im Jahr 2016 35,043 Mio. Euro
(einschließlich 11,303 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 14,300 Mio. Euro.
Um den Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten, sind 2015 bereits vor
Genehmigung des Nachtragshaushaltes Vergaben für 21 Schulpavillonanlagen erforderlich.
Nach Vorliegen der Projektgenehmigungen sind daher Auszahlungsermächtigungen im
Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit erforderlich, die neben den Auszahlungen im Jahr 2015 auch
die darüber hinausgehenden Vergaben abdecken, die erst in Folgejahren zu Auszahlungen
führen.
Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 84,147 Mio. Euro als
außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit 2015 bei der
Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen
Schulbaupavillonanlagen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen
Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden.
Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des
Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 2 übernommen.
Das Baureferat wird ferner beauftragt, für die übrigen 7 Schulpavillonanlagen, für die die
Vergaben erst Ende 2015 erfolgen, nach Vorliegen der Projektgenehmigungen die Auszahlungen
von insgesamt 1,6 Mio. Euro sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
20,72 Mio. Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden.
Sollten Projektgenehmigungen erst nach dem Anmeldeschluss zum Nachtrag 2015 vorliegen, wird
das Baureferat beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im
Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit
sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig
zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus
Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat
beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im
Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für alle 28 Schulpavillonanlagen in Höhe von
11,303 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne
Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem
Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen.
Um den Schulbetrieb in den oben angeführten Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/ 2017
sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar.
Die darüber hinaus dauerhaft notwendigen Mittel für den Betrieb der IT-Endgeräte werden vom
Referat für Bildung und Sport in einem der nachfolgenden Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat
zur Entscheidung/Genehmigung vorgelegt.
Wie oben ausgeführt, können sich im Planungsfortschritt die erforderlichen Einzelansätze der
Projekte innerhalb des Gesamtbedarfes des Bauprogramms verschieben.
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Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und
Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw.
Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen des
Bauprogramms umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu
ändern.
Die Stadtkämmerei wird für solche Pavillonbauten, die dem Grunde nach förderfähig sind,
staatliche Investitionszuwendungen beantragen. Eine Förderzusage setzt u.a. voraus, dass das
jeweilige Vorhaben im Schulbaukontingent des laufenden Jahres enthalten ist. Nachdem die
betreffenden Pavillonbauten zum Zeitpunkt der Kontingentplanungen im Herbst des vergangenen
Jahres noch nicht bekannt waren und somit nicht im Kontingent berücksichtigt werden konnten,
sind staatliche Investitionszuwendungen hierzu derzeit jedoch nicht gesichert. Unabhängig davon
wurden für alle in Frage kommenden Anlagen – als Voraussetzung für die spätere Förderung - die
notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigungen bei der Regierung von Oberbayern beantragt.
Für die Anlage Verbandsgrundschule Karlsfeld gibt es Sonderregelungen, aufgrund deren die
Stadt München hinsichtlich der Einrichtung Rückforderungen stellen wird.
Ausblick auf weitere notwendige Schulpavillonanlagen in den Jahren ab 2017
In den nächsten Jahren sind zur Abdeckung der Raumnöte, ggf. aber auch nur wegen kurzfristiger
Bedarfe weitere Schulpavillonanlagen aufzustellen.
Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen geht das Referat für Bildung und Sport derzeit lediglich
noch von einem Bedarf von zwei bzw. drei Anlagen aus. Gegebenenfalls können evtl. über die
nächsten 2-4 Jahre noch 15 Anlagen hinzukommen. Die Gründe hierfür sind in der nachstehenden
Übersicht aufgeführt. Die im Zuge von Auslagerungen während investiver Erhaltungsmaßnahmen
notwendigen Pavillonanlagen sind hier nicht erfasst, diese kommen ergänzend beim jeweiligen
Einzelprojekt noch hinzu. Dass es notwendig sein wird, auf geänderte Bedarfslagen schnell zu
reagieren, zeigt das Beispiel der Mittelschule Franz-Nißl-Straße. Aufgrund eines kurz vor
Drucklegung dieser Vorlage erfolgten Ortstermins von RBS-ZIM und RBS-A-F4 an der Schule wird
es – vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Abklärungen und Prüfungen – ggf. erforderlich
werden, dort in 2017 eine Pavillonanlage zur Abdeckung von akuten Bedarfen aufzustellen.
In der eingangs erwähnten Beschlussvorlage vom 05.11.2014 (Aktionsprogramm Schul- und
Kita-Bau 2020) waren für 2016, 2017 und ff. noch folgende zu errichtende, namentlich aufgeführte
Schulpavillonanlagen enthalten :
Standort
Bemerkungen
Großhaderner Straße 50
(Grundschule)
Hinweis: dieser Pavillonstandort wird – wie dargelegt – an den
Schulstandort Guardinistraße verlegt
Paulckestraße 10
(Grundschule und
Förderschule)
Hinweis: dieser Pavillonstandort wird – wie dargelegt – an den
Schulstandort Heinrich-Braun-Weg verlegt
Manzostraße 79 (Grundschule) Der ursprünglich für 2016 vorgesehene Pavillon ist nach
derzeitiger Bedarfslage für die eigentliche Schulversorgung
nicht mehr notwendig. Anforderungen für z.B.
Mittagsbetreuungsgruppen müssen schulorganisatorisch – wie
in solchen Fällen üblich – mit den bestehenden Räumen in
Doppelnutzung abgedeckt werden. Aufgrund einer seitens des
Referates für Stadtplanung und Bauordnung für den Bereich
Seite 36 von 132
Moosanger/Teplitzerweg vorgesehenen Beschlussvorlage ist in
einem aufzustellenden Bebauungsplan zur Entwicklung des
entsprechenden Gebietes eine neue Grundschule vorgesehen.
Diese wird auch die GS Manzostraße entlasten.
Eine Erweiterung der Schule wäre damit – mit Ausnahme einer
Mensa und die bereits angedachte Errichtung einer
Dreifach-Sporthalle – nicht mehr notwendig. Die 19-klassige
Schule verfügt derzeit ausreichend über alle notwendigen
Räume (20 Klassenzimmer, 2 Mehrzweckräume, 1 Musiksaal, 3
Werk-/Textilarbeitsräume und 4 Ausweichräume und 4
klassenzimmergroße Räume für die Mittagsbetreuung). Das
RBS wird mit dem Staatl. Schulamt, der Schulleitung, den
Vertretungen der MiBe und des Elternbeirates einen „Runden
Tisch“ abhalten, um Fragen im Zusammenhang
Ganztagesbetreuung usw. zu klären. Die Situation muss weiter
im Auge behalten werden, so dass eine endgültige Festlegung
für diesen Standort und damit die weitere bauliche Entwicklung
noch nicht abschließend möglich ist. Berücksichtigt werden
muss zudem, dass im westlich angrenzenden Bereich der
Eversbuschstraße ggf. eine neue Grundschule erforderlich wird.
Das RBS wird daher den Standort Franz-Nißl-Straße
(Mittelschule, welche dringend im Rahmen einer
Generalinstandsetzung saniert werden muss) dahingehend
näher untersuchen, ob dort eine GS platzmäßig (als Neubau)
mit untergebracht werden kann.
Hirschbergstraße 33
(Grundschule und
Berufsschule)
Der ursprünglich für 2016 vorgesehene Pavillon ist momentan
aufgrund der Entwicklung der benachbarten Grundschulen
(derzeit noch) nicht erforderlich. Die Aufstellung kann ggf. ab
2018 ff. wieder relevant werden. Die Entwicklung ist daher
abzuwarten. Auf alle Fälle ist jedoch im Hinblick auf die
Entwicklung im Ganztagesbereich zu prüfen, ob das
Schulgebäude nicht baulich erweitert werden kann, um
entsprechende Bedarfe, vor allem für eine Mensa, abdecken zu
können. Die Pavillonanlage wird daher vorläufig zurückgestellt.
Eine Machbarkeitsstudie für die Erweitung der Schulanlage ist
bereits eingeleitet.
Gmunder Straße (neuer
Grundschulstandort)
Für den Standort Gmunder Straße/Ratzingerplatz liegen bereits
Untersuchungsergebnisse vor, welche die Errichtung einer
neuen Grundschule am Ratzingerplatz und eines neuen
Gymnasiums an der Gmunder Straße vorsehen. Beide sind auf
dem Standort realisierbar. Ob im Vorgriff noch die Aufstellung
einer Pavillonanlage notwendig ist, bleibt abzuwarten, wobei
dies ohnehin wegen des beengten Baufeldes nicht realisierbar
erscheint. Nach den derzeitigen Gegebenheiten können die
neue Grundschule an der Baierbrunner Straße und die dort
bereits stehende Pavillonanlage den Bedarf noch auffangen.
Aber auch hier ist die weitere Entwicklung aufmerksam zu
verfolgen.
Werksviertel/Grafinger Straße
(neuer Grundschulstandort)
Hier ist nun eine neue 4-zügige Grundschule geplant, welche bis
2020 errichtet werden soll. Im Vorfeld erscheint nach dem
heutigen Stand keine Pavillonanlage mehr notwendig. Bei
entsprechendem Bedarfsfall müsste die Angelegenheit wieder
aufgegriffen werden. Die Pavillionanlage wird daher vorläufig
zurückgestellt.
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Knappertsbuschstraße (Grund- Hier tritt eine Entlastung durch den Neubau der Grundschule
und Mittelschule)
Ruth-Drexel-Straße ein. Ein für 2022 prognostizierter Anstieg
der Schule ist abzuwarten, um dann rechtzeitig notwendige
Maßnahmen einleiten zu können. Die Pavillonanlage wird daher
vorläufig zurückgestellt.
Dachauer Straße 98
(Grundschule)
Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem
Beschluss auf 2016 vorgezogen.
Welzenbachstraße
Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem
12/Amphionpark (Grundschule) Beschluss auf 2016 vorgezogen.
Boschetsrieder Straße 35
(Grundschule u. Förderschule)
Diese Anlage wird weiter für 2017 vorgesehen; ein
entsprechender Planungsauftrag an das Baureferat wird jedoch
davon abhängig gemacht, wie sich die Versorgung im näheren
Umfeld (z.B. Baierbrunner Straße) tatsächlich entwickelt.
Implerstraße 35
Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem
Beschluss auf 2016 vorgezogen.
Camerloherstraße 110
(Grundschule)
Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem
Beschluss auf 2016 vorgezogen.
verschiedene
Berufsschulstandorte
In der Vorlage vom November 2014 war aufgeführt, in 2016 an
1-2 Standorten für „Berufsschulpflichtige Asylsuchende und
Flüchtlinge“ Pavillonanlagen an bestehenden
Berufsschulstandorten aufzustellen. Ob dies für ggf. 2017 ff.
noch notwendig ist, bleibt abzuwarten und muss weiter
beobachtet werden.
verschiedene
Gymnasialstandorte
In der Vorlage vom November 2014 wurde die Notwendigkeit
gesehen, an verschiedenen (aber noch nicht benannten)
Gymnasialstandorten Schulpavillonanlagen aufzustellen.
Wie bereits dargestellt, sollen in 2016 an folgenden Standorten
Pavillons aufgestellt werden:
- Heinrich-Heine-Gymnasim, Max-Reinhardt-Weg
- Käthe-Kollwitz-Gymnasium, Nibelungenstraße 51a
- Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstraße 29
(- Willi-Graf-Gymnasium, Borschtallee: vorgesehen dort aber für
die Ricarda-Huch-RS von der Wilhelmstraße).
Zusätzlich zeichnet sich nun ab, dass aufgrund entsprechender
Schülerzuwächse in 2017 am Erasmus-Grasser-Gymnasium,
Fürstenrieder Straße 159 Pavillons notwendig werden.
Ergänzend zu den in der Beschlussvorlage vom November 2014 genannten Standorte wurden
bzw. werden seitens des Referates für Bildung und Sport noch folgende Standorte geprüft, welche
dem Stadtrat bei Bedarf zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden müssten:
Standort
Bemerkungen
Gilmstraße (Grundschule und
Förderschule)
Ein konkreter Bedarfszeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt
werden. Der Bereich ist im Zusammenhang auch mit der
Entwicklung auf dem Campusgelände
Fürstenrieder-/Ammerseestraße (Gelände der ehem.
Landesgehörlosenschule) zu sehen.
Die Maßnahme wird b.a.w. zurückgestellt.
Seite 38 von 132
Farinellistraße/Hohenzollern-str Das kurzzeitige Anwachsen der Grundschule kann durch einen
aße (Grundschule und
Umbau im Bestand gelöst werden. Wie sich die Entwicklung
Realschule)
weiter darstellt, muss beobachtet werden. Parallel hierzu laufen
jedoch Untersuchungen, wie der Gesamtstandort (einschließlich
dem auf dem Gelände befindlichen Hort) auch unter
Berücksichtigung des aktuellen Sporthallenbedarfes optimiert
werden kann.
Die Schulpavillonanlage wird b.a.w. zurückgestellt.
Oselstraße (Grundschule) und
Paul-Gerhardt-Allee (neuer
Grundschulstandort)
Aufgrund der prognostischen Zahlen ist nicht davon
auszugehen, dass sich die Raumsituation an der Oselstraße so
verschärfen wird, dass dort oder im Neubaugebiet an der
Paul-Gerhardt-Allee ein Schulpavillon aufzustellen ist. Die
Entwicklung wird daher auch hier weiter zu beobachten sein.
Auf die Ausführungen in Abschnitt E wird zusätzlich verwiesen.
Keilberthstraße (Grundschule)
Die Entwicklung der Grundschule wird weiter beobachtet.
Derzeit ist aufgrund der Bedarfssituation keine Aufstellung von
Pavillons notwendig.
Senftenauerstraße 21
(Grundschule)
Die Entwicklung der Grundschule wird weiter beobachtet.
Derzeit ist aus prognostischen Gründen keine Aufstellung von
Pavillons notwendig.
Wegen des geplanten Abbruchs von 3 alten, baufälligen
Steinpavillons und der Neuordnung des Geländes mit einer
neuen Sporthalle werden jedoch zu gegebener Zeit Pavillons für
Auslagerungen notwendig werden. Evtl. Klassenbedarf in den
nächsten Jahren könnte durch einen Umbau von
freigewordenen Verwaltungsräumen gedeckt werden.
Alfonsstraße 8 (Grund- und
Mittelschule)
Derzeit sind hier aus prognostischen Gründen keine Pavillons
erforderlich.
Im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen am
benachbarten Rupprecht-Gymnasium wird es jedoch auch am
Standort Alfonsstraße zu baulichen Veränderungen kommen
(Errichtung 2-fach-Sporthalle, neue Mensa für GS und MS,
sowie Ersatz von Klassenzimmern aufgrund des geplanten
Abbruchs von einem zweigeschossigen Altpavillon).
Freudstraße 15 (Gesamtschule) Im Zuge einer Generalinstandsetzung oder eines Neubaus kann
es hier zu umfänglichen Auslagerungen in eine Pavillionanlage
kommen.
Droste-Hülshoff-Straße 5
Ob hier aus Bedarfsgründen eine Pavillonanlage noch
(Realschule) und 9 (Grund- und notwendig wird, ist noch im Detail zu prüfen. Die drei Schulen
Förderschule)
sind jedoch auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des
Campusgeländes an der Fürstenrieder-/Ammerseestraße zu
sehen.
Franz-Nißl-Straße 55
(Mittelschule)
Wie bereits dargelegt, wird es evtl. 2017 erforderlich werden,
auf geänderte akute Bedarfe mit einer Schulpavillonanlage zu
reagieren. Die notwendigen Prüfungen werden seitens des RBS
sofort eingeleitet.
B)1.3 Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage am Standort Innsbrucker Ring 75
Für die Sanierung und die Erweiterung der Schulen (Mittelschule und Sonderpädagogisches
Förderzentrum) am Innsbrucker Ring wurde 2010, bzw. ergänzend 2012, um entsprechende
Seite 39 von 132
Auslagerungen vornehmen zu können, eine Schulpavillonanlage aufgestellt. Wegen der
überschaubaren Bauzeit von nur wenigen Jahren wurde die Anlage damals nicht gekauft sondern
lediglich angemietet. Die Anlage wird bis zu den Sommerferien noch von der Mittelschule belegt
und ist dann frei. Die Anlage hätte dann wieder abgebaut werden können.
Die dreigeschossige Anlage weist 23 Unterrichtsräume mit mind. 55 qm sowie 3 weitere Räume
mit jeweils 41,5 qm auf. Außerdem stehen noch kleinere Räume (unter 30 qm) zur Verfügung,
welche als Verwaltungsräume, Lagerräume, Nebenräume und Besprechungsräume genutzt
werden können.
Das RBS schlägt vor, die Anlage nicht abzubauen, den Mietvertrag auslaufen zu lassen und
stattdessen die gut erhaltene Anlage zu kaufen.
Grund ist die geplante Generalinstandsetzung und Erweiterung der direkt benachbarten
Ludwig-Thoma-Realschule an der Fehwiesenstraße 118. Die Schule soll von jetzt 3- auf 6-zügig
erweitert werden. Dazu sind Auslagerungen erforderlich, welche in der vorgenannten
Pavillonanlage erfolgen können. Für die Baumaßnahme sind dann keine eigenen
Auslagerungs-Pavillons mehr zu mieten bzw. zu kaufen.
Der Kaufpreis der Anlage beträgt nach einem aktuellen Angebot der Firma
zum Zeitpunkt der Übernahme am 31.07.2015 1.701.930.- Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer, somit
insg. 2.025.296,70 Euro. Hinzu kommt eine Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5 v.H. des Kaufpreises der
Anlage, somit noch zusätzlich 70.885,38 Euro.
Der Erwerbskosten betragen damit insg. 2.096.182,70 Euro, gerundet 2.100.000.- Euro.
Der Kaufpreis ist im Hinblick auf den guten Zustand der Anlage, das geringe Alter der Anlage und
die hohe Anzahl der Nutzfläche als akzeptabel zu bezeichnen, zumal der Vergleich mit den jetzt zu
erwerbenden Anlagen – bei weitaus geringerer Nutzfläche – sehr positiv ist.
Die bislang dort ausgelagerten Schulen haben ihr Mobiliar mitgenommen, so dass die Anlage nun
neu auszustatten ist. Die Einrichtungskosten (Lehr- und Unterrichtsmaterial, Mobiliar, Textilien,
White-boards usw.) betragen rd. 969.000.- Euro. Diese Kosten verteilen sich auf 2015 (400.000.Euro; notwendig außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaus-Investitionstätigkeit 2015) und je
nach Anwachsen der Realschule in 2016 (569.000.- Euro).
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1, Einzelplan 2 ist, nachdem für
diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung stehen, wie auch im Antrag aufgezeigt, zu ändern:
2.100.000.- Euro Kauf in 2015
400.000.- Euro Ersteinrichtung in 2015, somit 2.500.000.- Euro gesamt in 2015
569.000.- Euro Ersteinrichtung in 2016
Gesamtbetrag: 3.069.000.- Euro
Für die außerplanmäßige Auszahlung (Kauf und Ersteinrichtungstranche 2015) sind im
Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 entsprechende Mittel einzusetzen; die restlichen
Einrichtungsmittel sind für 2016 vorzusehen.
Das RBS wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel i.H.v. 2.100.000.- Euro für Kauf und
400.000.- Euro für Ersteinrichtung als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt –
Investitionstätigkeit 2015 bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Die darüberhinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit sowie
ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für die Ersteinrichtungskosten i.H.v. 569.000.Euro für das Jahr 2016 sind rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Das
RBS wird noch prüfen, ob diese 2. Summe ggf. in darauffolgende Jahre verschoben werden kann
(hängt letztendlich davon ab, wie schnell die Anlage vollumfänglich genutzt wird).
B)1.4 Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2016 sind an drei Standorten Kindertageseinrichtungen mit besonderer Dringlichkeit
aufzustellen. Deshalb sollen diese in Modulrahmenbauweise errichtet und analog dem Verfahren
der Schulpavillonanlagen umgesetzt werden. Diese Anlagen sollen nach Abstimmung mit allen
Beteiligten nicht in das Bauprogramm zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen
Seite 40 von 132
aufgenommen werden, sondern wegen der Eilbedürftigkeit der Planung bereits mit diesem
Beschluss auf den Weg gebracht werden. Damit kommt die Verwaltung auch der Forderung aus
dem Bauprogramm Kitas nach, zu prüfen, inwieweit die Modulrahmenbauweise im Vergleich zur
konventionellen Bauweise eine Alternative darstellt. Von den 4 Einrichtungen werden drei temporär
erstellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Einrichtung Isoldenstraße im Rahmen eines Pilotprojektes
als Dauereinrichtung auszuführen.
Das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die Stadtkämmerei werden im Hinblick auf
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemeinsam prüfen, ob insbesondere bei kurzen Standzeiten
von Kindertageseinrichtungs-Pavillons Einsparpotentiale beim Standard möglich sind.
Es handelt sich hier um folgende 4 Projekte:
a) Pretzfelder Straße, Errichtung einer Kindertagesstätte bis April 2016
An der Pretzfelder Straße sollen drei Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Freienfelsstraße
3 und danach Kindergartengruppen der Ubostraße 23 ausgelagert werden.
Die Kindertagesstätte Freienfelsstraße mit 3 Kindergartengruppen muss dringend saniert werden.
Die vorhandenen Raumkapazitäten entsprechen nicht dem aktuellen Raumbedarf für eine
ordnungsgemäße Betreuung. Die wesentlichen Problempunkte betreffen, neben der fehlenden
Raumkapazität, die hygienischen Anforderungen bzw. Mängel in der Durchgangsküche sowie den
wiederkehrenden Schimmelbefall aufgrund des nicht wärmegedämmten, durchfeuchteten
Mauerwerks.
Das Standardraumprogramm für eine 3-gruppige Einrichtung ist hier nur unzureichend erfüllt.
Neben fehlenden Neben-, Mehrzweckräumen, Personalraum etc. verfügt die Einrichtung lediglich
über eine 10 qm große Küche, die im Betrieb aufgrund der Situierung auch als Verbindung
zwischen den drei Gruppenräumen dient. Die erforderlichen Kühlschränke sind im Flur
untergebracht, was hygienischen und brandschutzrechtlichen Vorschriften widerspricht. Die
Erforderlichkeit häufiger Nachbesserungen und Teilrenovierungen führt zu einer unwirtschaftlichen
Unterhaltung des Gebäudes und wiederum zu Beeinträchtigungen des Kindergartenbetriebs, ohne
die Grundursachen langfristig beseitigen zu können.
Da die vorhandenen strukturellen, räumlichen und baulichen Defizite der Kindertagesstätte im
bestehenden Gebäude nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar behoben werden können,
ist der Abbruch und Ersatz durch einen Neubau die einzig sinnvolle Alternative. Gleichzeitig
besteht in dem Bereich weiterer Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen.
Interimsanlage:
Eine Auslagerung der Kindertagesstätte ist am jetzigen Standort, sowie auf der benachbarten
Grundschule Limesstraße wegen Platzmangels nicht möglich. Es ist daher eine Auslagerung auf
ein in der Nähe befindliches städtisches Grundstück an der Pretzfelder Straße vorzunehmen.
Damit soll die Nutzungszeit im Bestandsgebäude verringert werden, um so schnell wie möglich
der Einrichtung ausreichend dimensionierte Räumlichkeiten, zwar als Interim, aber dennoch im
Verhältnis zum Bestand in verbesserter Qualität, zu bieten. Die Standortprüfung ist bereits initiiert.
Das erforderliche Raumprogramm für die Pavillonanlage liegt vor. Das Baureferat wird beauftragt,
zu prüfen, wie das Grundstück an der Pretzfelder Straße zur Aufstellung der Pavillonanlage zum
Zwecke der Auslagerung verwendet und das Raumprogramm umgesetzt werden kann.
Daneben muss die Kindertagesstätte Ubostraße mit 5 Kindergartengruppen zeitnah saniert
werden. Für diese umfangreiche Sanierung ist eine Auslagerung notwendig. Sobald die
Kindertagesstätte Freienfelsstraße aus der Pavillonanlage in den fertiggestellten Neubau
umziehen kann, könnte die Kindertagesstätte Ubostraße in die Pavillonanlage Pretzfelder Straße
ausgelagert werden, was die Wirtschaftlichkeit der Pavillonanlage steigert und damit die
Notwendigkeit des Kaufes anstelle der Miete bestätigt. Das denkmalgeschützte Gebäude an der
Ubostraße weist erhebliche bauliche Defizite auf, die eine Sanierung erfordern.
Seite 41 von 132
b) Zschokkestraße, Errichtung von zwei Häusern für Kinder bis April 2016
Diese Maßnahme hat einerseits ihren Grund im notwendigen Abbau von zwei Kita-Pavillons an der
Siglstraße 19 und 21, welche einem geplanten Wohnungsneubau durch eine städtische
Wohnungsbaugesellschaft weichen müssen. Diese errichtet in dem Zuge des Neubaus sowohl
Ersatz für den Abbau als auch zusätzliche Gruppen. Ein weiterer Grund ist die momentane
Unterversorgung des Stadtbezirkes mit Kinderbetreuungsplätzen. Bis zur Bebauung des
Planungsgebietes Zschokkestraße/Westendstraße mit Wohnbauten und einer neuen Grundschule
wird das Gelände noch in Teilbereichen mit Bauwerken für die Unterbringung von Flüchtlingen und
ergänzend mit den Pavillons für zwei Häuser für Kinder zwischenbelegt.
Der vorgesehene Standort für die Pavillionanlage für zwei Häuser für Kinder liegt an der
Zschokkestr. / Ecke Westendstr. im Stadtbezirk 25, Laim. Das Grundstück liegt im Bereich des sich
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 2027.
Im Zuge der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Norden des
B-Plan Gebiets soll auf dem Grundstück als Interimslösung auch die Pavillionanlage für die beiden
Häuser für Kinder mit errichtet werden.
Vorgesehen sind:
1 Haus für Kinder mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen
1 Haus für Kinder mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen sowie 1 Hortgruppe
Aufgrund der örtlichen Bedarfszahlen ist die Aufstellung der beiden Anlagen notwendig.
Das Gelände ist noch nicht erschlossen. Für die Aufstellung der Pavillons muss vorab eine neue
Straße realisiert werden; die Versorgungsleitungen und die Grundstücksentwässserung müssen
überplant und neu gebaut werden. Diese Kosten sind anteilig in den Projektkosten enthalten.
Durch diese Zusatzkosten, welche den Grundstücksbesonderheiten und den damit verbundenen
besonderen Bauausführungen geschuldet sind, liegen die Gesamtkosten über den Kosten
eines Festbaues, was nach Ansicht der Stadtkämmerei bei diesen beiden Pavillonbauten mit
einer Standzeit von 3 Jahren den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefährdet.
Es ist dabei jedoch auch zu bedenken, dass die beiden Anlagen – gerade im Hinblick auf die in
den nächsten Jahren notwendigen Ersatzbauten für die alten Pavillonanlagen (siehe Auftrag aus
dem Aktionsbeschluss vom Nov.2014) und im Hinblick auf Auslagerungen bei
Generalinstandsetzungen, an andere Standorte versetzt werden können.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, rechtzeitig die Möglichkeiten einer Versetzung
der beiden Einrichtungen an andere Standorte zu prüfen.
c) Isoldenstraße (Kölner Platz), Errichtung von einem Haus für Kinder bis Mai 2016
Das bestehende Haus für Kinder auf dem Gelände des Klinikums Schwabing mit einer
Gruppengröße von 3 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen, welches sowohl dem
Klinikpersonal als auch den Anwohnern zur Verfügung steht, muss wegen eines Erweiterungsbaus
des Klinikums im Juli 2016 abgerissen werden. Aus diesem Grund ist ein Ersatzbau auf dem
Klinikgelände notwendig.
Das geplante Haus für Kinder mit 3 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen soll an der
Isoldenstraße auf dem Gelände des Klinikums Schwabing, Flurstück-Nr. 764/0 der Gemarkung
Schwabing im 4. Stadtbezirk Schwabing-West entstehen.
Die Bedarfssituation stellt sich wie folgt dar:
Die Kinderkrippenversorgung im 4. Stadtbezirk Schwabing-West beträgt derzeit 27%. Der
Versorgungsgrad mit Kindergartenplätzen liegt im 4. Stadtbezirk Schwabing-West bei aktuell 64%.
Um weiterhin eine wohnortnahe Versorgung mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen
sicherstellen zu können, ist die Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Kinderkrippengruppen
und 2 Kindergartengruppen an der Isoldenstraße dringend erforderlich.
Gegenüber dem bisherigen Ist-Stand der Einrichtung am Kölner Platz fallen mit dieser Planung
insg. 6 Betreuungsplätze weg. Die von RBS-KITA gewünschte Größe von 3 Krippen- und 3
Kindergartengruppen ist jedoch bau- und planungsrechtlich auf dem neuen Gelände leider nicht
realisierbar. Ein solcher Bau wäre nicht genehmigungsfähig.
Seite 42 von 132
Das bestehende Haus für Kinder bleibt während der Bauzeit weiterhin in Betrieb und zieht dann
nach Fertigstellung des Pavillonbaus um. Das alte Gebäude wird im Anschluss daran abgerissen
werden.
d) Die Kosten für die 4 Einrichtungen stellen sich wie folgt dar:
Standort
StadtNutzung
bezirk
Interimsanlage
oder
Anteiliges Küche Projektstand mittelfristige
Projektbudget
Aufstellung(För
derung)
davon ErsteinrichMIP- Rate 2015
tungskosten
MIP- Rate 2016
MIP- Rate
2017
Zschokkestraße
25
Haus für Kinder 1
Nord
Vorplanung
Interim
5.500.000
168.000
4.168.000
1.032.000
300.000
Zschokkestraße
25
Haus für Kinder 1
West
Vorplanug
Interim
6.100.000
226.000
5.226.000
674.000
200.000
Pretzfelder Straße
22
KITA
1
Vorplanung
Interim
2.300.000
115.000
2.100.000
115.000
85.000
Isoldenstraße
(Kölner Platz)
4
Haus für Kinder 1
Vorpalnung
Förderung
5.210.000
181.000
3.700.000
181.000
1.329.000
19.110.000
690.000
15.194.000
2.002.000
1.914.000
Ermittlung des Finanzbedarfs für Kindertageseinrichtungen
Zur Errichtung der oben genannten Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr
2016 mit vier Standorten ergibt sich einschließlich der Einrichtungskosten ein
Gesamtfinanzierungsbedarf von 19,110 Mio. Euro inkl einer Risikoreserve. Die auf die Jahre 2015,
2016 und 2017 hierfür entfallenden Beträge sind oben im Einzelnen dargestellt.
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird zur Errichtung von
Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 im Einzelplan 4 um die in der
oben genannten Tabelle aufgeführten 4 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 19,110
Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 0,690 Mio. Euro angepasst.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 15,194 Mio. Euro (davon 0,394 Mio. Euro
Ersteinrichtungskosten), im Jahr 2016 2,002 Mio. Euro (davon 0,296 Mio. Euro
Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 1,914 Mio. Euro.
Um den Fertigstellungstermin im Frühjahr 2016 zu gewährleisten, sind 2015 bereits vor
Genehmigung des Nachtragshaushaltes Vergaben für alle vier Pavillonanlagen für
Kindertageseinrichtungen (2x Zschokkestraße, Pretzfelder Straße und Kölner Platz) erforderlich.
Nach Vorliegen der Projektgenehmigungen sind daher Auszahlungsermächtigungen im
Finanzhaushalt/ Investitionstätigkeit erforderlich, die neben den Auszahlungen im Jahr 2015 auch
die darüber hinausgehenden Vergaben abdecken, die erst in Folgejahren zu Auszahlungen
führen.
Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 14,8 Mio. Euro
(Baukosten) als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der
Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die in 2015 erforderlichen
Ersteinrichtungsmittel für die 2 Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen an der
Zschokkestraße in Höhe von 0,394 Mio. Euro als außerplanmäßige Mittelbereitstellung im
Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
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Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen Pavillonanlagen für
Kindertageseinrichtungen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen
Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden.
Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des
Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 4 übernommen.
Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt -Investitionstätigkeit
sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig
zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus
Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat
beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt
-Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im
Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für die Pavillonanlagen für die
Kindertageseinrichtungen Pretzfelder Straße und Isoldenstraße (Kölner Platz) in Höhe von 0,296
Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne
Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem
Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen.
Um den Betrieb in den oben angeführten Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 sicher
stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar.
Wie oben ausgeführt, können sich im Planungsfortschritt die erforderlichen Einzelansätze der
Projekte innerhalb des Gesamtbedarfes für die Errichtung der Pavillonanlagen für
Kindertageseinrichtungen verschieben.
Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und
Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw.
Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen des
Bauprogramms umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu
ändern.
Im Rahmen des bekannten „Bauprogramms zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen“,
welches dem Stadtrat mit den jeweiligen Fortschreibungen jährlich vorgelegt wird, werden künftig
die Sachmittelbedarfe für die EDV-Ausstattung für den Bereich RBS-ZIB mit eingestellt.
B)1.5 Einrichtung einer Pauschale für den Erwerb und die Einrichtung von Pavillonanlagen
Auch wenn durch die in 2015 und 2016 insg. zu errichtenden 42 Schulpavillonanlagen und die
ebenfalls mit dieser Beschlussvorlage auf den Weg zu bringenden 4
Kindertageseinrichtungs-Pavillons die kurzfristigen Versorgungsengpässe momentan als bereinigt
erscheinen, besteht im Schul- und Kindertageseinrichtungsbereich nach wie vor hohe Nachfrage.
Ob diese Nachfrage und Bedarfe zeit- und termingerecht jeweils durch die geplanten oder
beabsichtigten Festbaulösungen abgedeckt werden können, bleibt abzuwarten. Ziel ist nach wie
vor, die Planungen jeweils so stringent durchzuführen, dass hier keine Zeitverluste entstehen. Im
Einzelfall wird sich die Situation, wie aus der Übersicht in B)1b ersichtlich ist, auf alle Fälle etwas
entschärfen. Es bleiben jedoch derzeit nach wie vor gewisse Unsicherheiten und Objekte und
Bereiche, welche weiterhin in enger Betrachtung bleiben müssen, um rasch auf geänderte
Umstände reagieren zu können.
Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, aus Vorsorgegründen eine Pauschale im näheren
Zeitraum für den Erwerb i.H.v. von 60 Mio. Euro und die Ersteinrichtung i.H.v. 6 Mio. Euro von
Pavillonanlagen im Schul- und Kinderbetreuungsbereich im MIP-Zeitraum 2014-2018 einzurichten.
In den Jahren 2016 bis 2018 sind jährlich
20 Mio. Euro für Baukosten und
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2 Mio. Euro für Ersteinrichtungskosten,
somit jährlich insg. 22 Mio. Euro und im Programmzeitraum 2014-2018
für Baukosten 60 Mio. Euro und
Ersteinrichtungskosten 6 Mio. Euro,
somit insg. 66 Mio. Euro einzustellen.
Das MIP ist wie im Antrag aufgezeigt zu ändern.
Bei den weiteren Bauprogrammen sind notwendige Anpassungen des MIP vorzunehmen; die
Mittel sind für die jeweiligen Einzelmaßnahmen abzuspalten.
B)2.
Ausblick auf die Bauprogramme „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des
Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020
Mit Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 vom November 2014 wurde
das Referat für Bildung und Sport beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat und in Abstimmung
mit der Stadtkämmerei Bauprogramme für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und
Gymnasien zu erstellen, die alle Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sowie
alle Generalinstandsetzungen enthalten. Die jeweiligen Verfahren sind im Detail in
Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei festzulegen. Zudem wird für die jeweiligen
Bauprogramme und Verfahren von den beteiligten Referaten unter Federführung der
Stadtkämmerei ein Controllingkonzept erarbeitet.
Jedes Bauprogramm ist gesondert für sich zu betrachten.
Grundlage für die Bauprogramme ist das Resulat der Ersteinschätzung der in der Task Force
Schulerweiterungen und in der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) vorgenommenen Priorität
AA.
Wie in der Auswertung der AA-Liste zu erkennen, sind Neubaumaßnahmen und Maßnahmen im
Bestand für alle Schultypen zu verzeichnen.
Zur Aufnahme in die Bauprogramme sind bei Neubaumaßnahmen und bei Maßnahmen im
Bestand unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrenswege zu wählen, wie dies im
Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 unter Punkt 3 grundsätzlich
erläutert wurde.
B)2.1 Voraussetzungen und Verfahrenswege (Ablauf) für Bauprogramme bei
Neubaumaßnahmen
Folgende Vorleistungen sind bei Neubauten erforderlich:
•
•
•
Definition des Raumbedarfes unter Konkretisierung des Standardraumprogramms in Bezug
auf den Standort unter Berücksichtigung evtl. Anforderungen für den Bereich der
Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. für ein Haus für Kinder auf dem Gelände, zusätzliche
Gruppen für eine Kindertagesstätte im Schulgebäude), des Sporthallenbedarfes bzw.
weiterer Anforderungen von Seiten des RBS und unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Nach Beauftragung des Baureferates kann eine Machbarkeitsstudie mit Überprüfung des
maximalen Baurechtes auf Basis alternativer Raumbedarfe vom RBS vorgeschaltet
werden. Dabei erfolgt eine Ersteinschätzung des Planungsrechtes von Seiten des
Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Ergänzend erfolgt durch das Baureferat eine
Variantenbewertung. Danach treffen das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und
die Stadtkämmerei auf dieser Basis eine verwaltungsinterne Entscheidung, welche
Variante umgesetzt werden soll.
Ermittlung des jährlichen Finanzrahmens zur Realisierung der Festbauten
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•
Im Bedarfs-/Einzelfall erfolgen Vorplanungsaufträge, Projektauftrag / Projektgenehmigung
verwaltungsintern bis zum Einbringen in das Bauprogramm.
Festlegung des Bauprogramms bzw. jeweilige Fortschreibung
•
Einbringen mehrerer Standorte mit oben genannten Definitionen zu einem
Bauprogramm mit folgenden Rahmenbedingungen:
• Genehmigung der Standorte mit Raumprogramm
• Genehmigung des Finanzrahmens des Bauprogrammes als Pauschale mit
MIP-Änderungen/Anpassungen. Einzelveranschlagung der Maßnahmen im MIP ab
Projektstand Projektauftrag/Projektgenehmigung. Liegt jeweils ein
Projektauftrag/eine Projektgenehmigung vor, wird das Projekt als Einzelmaßnahme
mit den aktuell ermittelten Projektkosten ausgewiesen und ins MIP eingestellt. Die
Pauschale wird dann reduziert. Je nach verwaltungsinterner Projektentscheidung
werden die Projektkosten bei Bedarf verwaltungsintern fortgeschrieben und im
nächsten Bericht dem Stadtrat dargestellt.
• Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des hohen Termindrucks für alle
Maßnahmen des Bauprogrammes, die weiteren Verfahrensschritte nach den Städt.
Hochbaurichtlinien verwaltungsintern abzuwickeln und dem Stadtrat im Rahmen der
Fortschreibung des jeweiligen Bauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu
berichten.
• Die dauerhaft notwendigen Mittel für den Betrieb der jeweils zusätzlichen
IT-Endgeräte werden vom Referat für Bildung und Sport im Rahmen der jeweiligen
Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung/Genehmigung vorgelegt.
B)2.2 Voraussetzungen und Verfahrenswege (Ablauf) für Bauprogramme bei
Maßnahmen im Bestand
Folgende Vorleistungen sind bei Maßnahmen im Bestand erforderlich:
•
•
•
•
•
•
Darstellung des Ist-Soll-Vergleiches Bestand zum Standardraumprogramm vom
Referat für Bildung und Sport.
Prüfung der Umsetzbarkeit des Raumbedarfes anhand von Alternativen auf Basis von
Machbarkeitsstudien mit Bewertung der Varianten von Seiten des Baureferates sowie mit
baurechtlicher Plausibilisierung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Das
Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die Stadtkämmerei treffen auf dieser
Grundlage eine verwaltungsinterne Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll.
Definition des umzusetzenden Raumprogramms unter Berücksichtigung des
Bestandes, des Standardraumprogramms und der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
vom Referat für Bildung und Sport. Bei Bedarf erfolgt eine Vorabstimmung mit der
Regierung von Oberbayern im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten.
In dieser Vorbereitungszeit wird dem Stadtrat im laufenden Berichtsjahr für das
Bauprogramm soweit möglich eine Vorschau der anstehenden Projekte vorgelegt und eine
Pauschale als Finanzrahmen für das Gesamtpaket zur Aufnahme ins MIP eingestellt.
Erteilung eines Untersuchungs- bzw. Vorplanungsauftrages an das Baureferat
verwaltungsintern.
Im Einzelfall erfolgen Projektauftrag / Projektgenehmigung verwaltungsintern.
Festlegung des Bauprogramms bzw. jeweilige Fortschreibung
•
Einbringen mehrerer Standorte mit oben genannten Definitionen zu einem
Bauprogramm mit folgenden Rahmenbedingungen:
•
Je nach erreichter Planungsschärfe zum Zeitpunkt der Genehmigung des
Bauprogrammbeschlusses werden die Projekte in der Qualität eines Projektauftrages
oder Projektgenehmigung in das Bauprogramm mit einer qualifizierten
Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung bei Projektgenehmigung aufgenommen.
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•
Einzelveranschlagung der Maßnahmen im MIP ab Projektstand
Projektauftrag/Projektgenehmigung. Liegt jeweils ein Projektauftrag/eine
Projektgenehmigung vor, wird das Projekt als Einzelmaßnahme mit den aktuell
ermittelten Projektkosten ausgewiesen und ins MIP eingestellt. Die Pauschale wird
dann reduziert. Je nach verwaltungsinterner Projektentscheidung werden die
Projektkosten bei Bedarf verwaltungsintern fortgeschrieben und im nächsten Bericht
dem Stadtrat dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, wegen des hohen Termindrucks der Maßnahmen, die
weiteren Verfahrensschritte für alle Maßnahmen des Bauprogrammes nach den Städt.
Hochbaurichtlinien verwaltungsintern abzuwickeln und dem Stadtrat im Rahmen der
Fortschreibung des jeweiligen Bauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu
berichten.
Unter Betrachtung der Vorleistungen und Festlegungen ist bis zum Beschluss im Herbst 2015 zu
prüfen, ob Berufsschulen und Förderzentren auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes in die
Bauprogramme integriert werden sollten; Einzelmaßnahmen sind entsprechend deren jeweiligen
Verfahrensstandes auf alle Fälle aufnehmbar.
B)2.3 Jährliches Berichtswesen mit jeweiliger Fortschreibung der Bauprogramme
Wie im Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 ausgeführt, erfolgt eine
jährliche Berichterstattung.
Zwischen dem Berichtszeitraum können im Ausnahmefall Einzelbeschlüsse erfolgen, die dann in
der Fortschreibung des Berichtes aufgegriffen werden.
Zum Herbst 2015 wird im Zusammenhang mit dem 1. Bauprogramm das Verfahren, die Darlegung
der Unterlagen, die Darstellung des Jahresberichtes und das Controlling weiterführend dargestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Einzelfällen die Verfahrensschritte Projektauftrag und/oder
Projektgenehmigung vorab verwaltungsintern durchzuführen.
Weitere Einzelheiten werden mit den folgenden Bauprogrammbeschlüssen dargestellt.
B)2.4 Voraussichtliches Bauprogramm 2015 aufgrund der Ersteinschätzung der
Task Force Schulbauoffensive 2013-2030
Aus der Priorität AA Liste der Ergebnisse der Task-Force SBO (siehe Punkt A)2.3) steht
voraussichtlich für das Bauprogramm 2015 im Herbst 2015 die in der nachfolgenden Übersicht
dargestellte Anzahl von Maßnahmen als Festbauten an.
Neubau
Bestand
NST
N
E (N)
E (B)
GI(+E)
GIodN Bemerkung
GS/MS/FöZ
7
6
1
1
-
-
ohne Freiham
Realschulen
2
-
1
1
-
-
ohne Messestadt
Riem / ohne
Freiham
Gymnasien
1
-
1
-
-
-
ohne Messestadt
Riem / ohne
Freiham
Berufliche Schulen
-
-
1
-
-
-
Summe (22)2
10
6
4
2
0
0
2
Eine ganze Reihe von bereits laufenden Projekten und die vorgesehenen Pavillons sind hier nicht mehr erfasst.
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Legende
NST:
Neuer Standort an einem neuen Standort
N:
Neubau als Ersatzbau mit und ohne Bedarfserweiterung
E (N) : Erweiterung als Neubau (Anbau) ohne Einbeziehung des Bestandes
E (B): Erweiterung als Neubau (Anbau/Aufstockung) mit Betrachtung und teilweiser
Maßnahme im Bestand
GI(+E): Generalsanierung mit und ohne Erweiterung
GI od.N: Generalsanierung oder Neubau / Ersatzbau zu prüfen
Für das Bauprogramm/Maßnahmenpaket 2015 sind voraussichtlich überwiegend neue Standorte
(10) oder Neubauten als Ersatzbauten (6) mit Schwerpunkt Grund-, Mittel- und Förderschulen
vorgesehen. Hinzu kommen 6 Erweiterungen.
Aufgrund der standardisierten Grundlagen und geringeren Vorleistungen als bei
Bestandsmaßnahmen können hier die Projekte voraussichtlich zum Beschluss im Herbst zur
Realisierung vorgeschlagen werden.
Hinzu kommen laufende Projekte, die ins Bauprogramm mit aufgenommen werden. Um bis zum
Bauprogramm 2015 Einzelbeschlüsse zu vermeiden, aber auch keinen Planungsstopp zu
verursachen, wird die Verwaltung ermächtigt, in den nachfolgenden Einzelfällen die
Verfahrensschritte Projektauftrag und/oder Projektgenehmigung verwaltungsintern durchzuführen.
•
E(B): GS Berg-am-Laim-Straße 142
•
E(N): GS Pfanzeltplatz 10
•
E(B): GS/MS Schrobenhausener Straße 15
•
GI: Gym: Elektrastraße 61; Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium
•
N: BSZ Ruppertstraße
Außerdem werden die 4 Grundschulen nachrichtlich als neue Standorte laut Beschluss vom
14.01.2015 im Bauprogramm 2015 aufgeführt.
•
GS Bauhausplatz
•
GS Ruth-Drexel-Straße
•
GS Freiham Nord: Aubinger Allee (GS III)
•
GS Freiham Mitte: Quartierszentrum
In der Anlage A II.1 sind die voraussichtlichen Maßnahmen des Bauprogramms 2015 im
Einzelnen aufgeführt.
B)2.5 Vorschau Bauprogramm 2016ff.
In der Priorität AA Liste der Ergebnisse der Task-Force SBO (siehe Punkt A)2.2) steht für die
Bauprogramme „2016 fort folgende“ bzw. Beginn Bauprogramm für Bestandsgebäude die in der
nachfolgenden Übersicht aufgeführte Anzahl an Standorten mit Festbauten an
(AA abzüglich voraussichtliches Bauprogramm 2015).
Wie oben erwähnt, werden gerade bei den Bestandsgebäuden umfangreiche Vorleistungen
notwendig, die verwaltungsintern auch für die Bauprogramme 2016 ff zum Teil angelaufen sind
oder gestartet werden.
In der Anlage II.2 sind die betroffenen Standorte im Einzelnen aufgeführt.
Nachfolgend die Anzahl der Schulstandorte mit Kategorisierung der Priorität AA, die für
fortführende Bauprogramme / Maßnahmenpakete 2016 ff ausgewiesen sind:
Neubau
Bestand
NST
N
E (N)
E (B)
GI(+E)
GIodN
Bemerkung
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GS/MS/FöZ
7
6
1
19
6
6
Realschulen
1
1
-
6
2
1
Gymnasien
2
-
1
9
5
2
Berufliche Schulen
4
-
-
5
2
-
Summe (86)
14
7
2
39
15
9
Fazit:
Bei den insgesamt 86 Standorten ist nach Ersteinschätzung der Task Force SBO der Anteil an
Neubauten (gesamt 23) mit 14 neuen Standorten, 7 Ersatzbauten und 2 Erweiterungen ohne
Betrachtung des Bestandes wesentlich geringer als die Maßnahmen im Bestand (63) mit 39
Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes, 15 Generalinstandsetzungen und 9 Prüfungen, ob
eine Generalinstandsetzung durchgeführt werden soll oder ein Neubau wirtschaftlicher ist.
Ziel ist es, in der Vorschau im Herbst 2015 die voraussichtlichen Standorte für das Bauprogramm
2016 darzustellen.
Daneben werden Maßnahmen mit herausragender Bedeutung als Einzelbeschlüsse dem Stadtrat
vorgelegt (z. B. Freiham). Darüber hinaus werden Maßnahmen der MRG (Messegesellschaft
Riem) gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
B)2.6 Erhöhung des Planungstopfes (für vorgezogene Baumaßnahmen und vorlaufende
Planungskosten)
Für die oben beschriebenen Maßnahmen sind umfangreiche Planungsleistungen bereits ab dem
Jahr 2015 erforderlich. Da es sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht um konkrete Maßnahmen
handelt, sind alle diese Vorleistungen zunächst aus dem vorhandenen allgemeinen Planungstopf
zu finanzieren. Die bisherige Ausstattung dieses Planungstopfes reicht hierfür nicht mehr aus und
muss daher erhöht werden.
Das Baureferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen
für das Jahr 2015 in Höhe von 1,4 Mio. Euro und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die
Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 2,9 Mio Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden.
Das Baureferat wird außerdem beauftragt, die für das jeweilige Haushaltsjahr erforderlichen
zahlungswirksamen Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens
anzumelden.
Um die Maßnahmen des anstehenden Bauprogrammes in der beschriebenen Terminschiene
ausführen zu können, sind diese Vorleistungen und der damit verbundene Mittelbedarf
unabweisbar.
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014- 2018 wird bei der Maßnahme Nr. 9920 wie im Antrag
unter Punkt 8 geändert.
C) Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener mit den Bauprogrammen befassten
Dienststellen
Das vorliegende Bauprogramm für die Schulpavillons 2016, aber auch soweit erkennbar für die
darauffolgenden Jahre 2017 ff. lösen bei allen beteiligten Dienststellen weiteren Personalbedarf
aus. Dies beschränkt sich letztendlich nicht nur auf die Pavillonanlagen, sondern umfasst vor allem
auch die nachfolgenden Baumaßnahmen im Zuge der dargestellten Bauprogrammbeschlüsse.
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Soweit hier zusätzlich, in den bisherigen Personalberechnungen der betroffenen Dienststellen in
den früheren Beschlüssen noch nicht erfasste Bedarfe auftreten, sind diese zur
ordnungsgemäßen und reibungslosen Abwicklung der Programme bereits jetzt zu artikulieren.
Dies ist insoweit im Vorgriff der Bauprogramme notwendig, da eine Personaldarstellung in den
jeweiligen eigentlichen Bauprogrammbeschlüssen zu spät käme und im Hinblick auf die mitunter
länger dauernde anschließende Personalgewinnungsphase kontraproduktiv wäre. D.h. um die
Maßnahmen im Vorfeld, durch Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen, Vorplanungen,
Beratungen, Verfahrensabwicklungen usw. geordnet auf den Weg bringen zu können, so dass
dann nach den eigentlichen Bauprogrammbeschlüssen stringent weiterverfahren werden kann,
sind die Bedarfe nachstehend anzumelden.
Betroffen sind:
- das Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement
- das Referat für Bildung und Sport – Allgemeinbildende Schulen
- das Referat für Bildung und Sport – Sport
- das Referat für Bildung und Sport – Verwaltung
- das Baureferat – Hochbau
- das Baureferat – Gartenbau
- das Baureferat – Verwaltung und Recht
- das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- das Direktorium – Vergabestelle 1
- die Stadtkämmerei – Hauptabteilung 2 (Haushaltswirtschaft)
- das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Umwelt
- das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Gesundheitsschutz
- das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge
welche nachstehend für den gemeinsamen Ausschuss entsprechende Personalbedarfe anmelden.
Das Kreisverwaltungsreferat wird seinen Personalbedarf für die Beratung in
brandschutztechnischen Fragen separat anmelden. Das Kommunalreferat wird seinen
Personalbedarf voraussichtlich im für Herbst 2015 geplanten Beschluss zum Bauprogramm für
Festbauten melden.
Die nachfolgenden Bedarfsdarstellungen sind Textbeiträge der jeweiligen Referate.
C)1. Personal- und Sachmittelbedarf des Referates für Bildung und Sport
C)1.1 Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement (ZIM)
Auf der Basis entweder bereits vorhandener Personalkennzahlen oder qualifizierter Schätzungen
begründen sich nachfolgend beschriebene Personalmehrbedarfe.
Hierbei handelt es sich um tatsächliche Personalmehrbedarfe, d.h. Maßnahmen und Projekte, die
bei der Betrachtung zum letzten SBO-Beschluss und Aktionsprogramm-Beschluss, bzw. früherer
Stadtratsbeschlüsse mit eingerechnet waren, die aber nun bis spätestens Sommer/Herbst 2015
fertiggestellt sein werden, wurden rechnerisch in Abzug gebracht.
C)1.1.1 ZIM Geschäftsbereichsleitung (ZIM-L)
Die Leitung des Zentralen Immobilienmanagements des Referats für Bildung und Sport bedarf
einer Verstärkung durch eine Teamassistenz.
Die Aufgaben sowie die personellen Ressourcen des Geschäftsbereichs ZIM sind in den letzten
Jahren stetig und überproportional gewachsen. Waren im Jahr 2008 bei ZIM noch 38
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, so umfasst der Personalbestand gem. Stellenplan
nun aktuell 146 Stellen (ohne Elektrowerkstätten). Das Personalvolumen ist in den letzten Jahren
erheblich gestiegen, während die Anzahl der Vorzimmerkräfte seit ca. 25 Jahren konstant bei 2,0
VZÄ liegt. Eine Stelle für Teamassistenz ist bei der Leitung bisher nicht vorhanden.
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Die Unterstützung durch die Teamassistenz sollte schwerpunktmäßig durch Wahrnehmung
folgender Tätigkeiten erfolgen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Koordinieren der Umlaufmappen einschließlich regelmäßig bekanntzugebender
Rundschreiben
Weitergeben von allgemeinen Informationen sowie Betreuen der Aushänge
Erledigen von statistischen Arbeiten
Verwalten und Ausgeben von Dienstfahrscheinen
Beschaffen und Verwalten von Büromaterial einschl. Bestätigen der Lieferung bei
Rechnungseingang
Führen des Inventarverzeichnisses und Unterstützen der Inventur
Koordinieren der Abstellung von Personen für Wahlen und Abstimmungen
Personalwesen (Personaldatenpflege, Prisma, Paul@)
Postwesen
Formale Abwicklung und Koordination des umfangreichen Beschlusswesens
Der gesamte Arbeits- und Koordinierungsaufwand ist ohne die jetzt beantragte Verstärkung des
Vorzimmers durch eine Teamassistenz nicht mehr zu bewältigen.
Die genannte Aufgabenmehrung wurde auch durch das beauftragte Beratungsunternehmen
Kienbaum Management Consulting anerkannt und thematisiert.
Ohne die Zuschaltung einer Teamassistenz wäre ein Anwachsen des Bearbeitungsstaus
unumgänglich. Wichtige Aufgaben könnten nicht mehr termingerecht erledigt werden.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Im ZIM wird das Vorzimmer dauerhaft durch die Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB
Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene verstärkt.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Teamassistenz
1,00
A7/E7
35.500 € / 53.350 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffende Stelle ist ein neuer Arbeitsplatz erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen
Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
2.370 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung des
Arbeitsplatzes (1 x 2.370 €)
1.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (1 x 1.500 €)
800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für den Arbeitsplatz (1 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.1.2 Abteilungen Neubau (ZIM-N1 und N2)
C)1.1.2.1 Rolle Bauherren
In den Beschlüssen zur Schulbauoffensive (SBO, Nr. 08-14 / V 13876) und Aktionsprogramm
Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640) wurden dem Stadtrat die Umfänge der
Baumaßnahmen, welche durch beide Beschlüsse ausgelöst werden, dargestellt.
Gegenüber der letzten Aufstellung vom Dezember 2013 (für den Beschluss SBO vom Januar
2014) sind 33 Planungen bereits als erledigt zu betrachten:
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1 Großprojekt, 4 Normalprojekte, 7 Schulpavillons und 21 Kindertageseinrichtungen. Dies
entspricht einer Ausstattung von 5,20 VZÄ, die bei der aktuellen Ressourcenberechnung
Berücksichtigung finden.
Neu hinzugekommen sind: 68 Planungen, davon 5 Großprojekte, 7 Normalprojekte, 3
Schulpavillons bzw. vergleichbare Maßnahmen (wie gesonderte Breitensportanlagen bei
Schulprojekten) und 53 Kindertageseinrichtungen, welche einen Stellenmehrbedarf in den beiden
Abteilungen des ZIM-Neubau auslösen.
Auf der Grundlage der o.g. Maßnahmen und der bereits bei den letzten Kapazitätsberechnungen
für die o. g. Stadtratsbeschlüsse verwendeten Kennzahlen/Stellenschlüssel
•
1 Schul-Großprojekt (Neubau oder Generalinstandsetzung): 0,66 VZÄ
•
1 Schul-Normalprojekt (Neubau, Erweiterung, Ganztagsplanung): 0,33 VZÄ
•
Schulpavillonanlage: durchschnittlich 0,16 VZÄ
•
Kindertageseinrichtung: 0,10 VZÄ
sind die notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Dies ergibt zunächst einen Bedarf von 11,39 VZÄ, davon sind die freiwerdenden Kapazitäten in
Höhe von 5,20 VZÄ abzuziehen. Zudem müssen 0,23 VZÄ für KITA-Planer abgezogen werden,
da diese direkt bei den Schulhäusern angesiedelt sind und demzufolge weniger Aufwand
erfordern. Somit ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 5,96 VZÄ.
Deshalb schlägt das Referat für Bildung und Sport folgende Maßnahme vor:
•
Bei ZIM - Neubau werden dauerhaft zusätzlich 5,96 VZÄ SB Rolle „Bauherr“ in der 3.
Qualifikationsebene eingerichtet.
C)1.1.2.2 Ersteinrichtung
Die Möblierung und Ersteinrichtung der seit Dezember 2013 sowohl bei ZIM-N als auch bei
ZIM-ImmoV zusätzlich hinzu gekommenen Maßnahmen (einschließlich der für 2016 geplanten
Fertigstellungen von Pavillonanlagen) ist mit der derzeitigen Stellenausstattung im Team
Ersteinrichtung des ZIM nicht zu bewerkstelligen. Bereits im Rahmen des Beschlusses
Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640) wurden die
Personalkapazitäten „auf Kante“ beantragt. Die aktuelle Praxiserfahrung zeigt, das die
Aufgabenmehrung durch die bestehenden Personalkapazitäten nicht mehr kompensiert werden
kann. Ausgehend von der Kennzahl 0,165 VZÄ je Pavillonanlage (0,165 x 28) sind rechnerisch
4,62 VZÄ erforderlich.
Für die Ersteinrichtung aller Maßnahmen stehen aktuell 8,82 VZÄ (ohne Teamleitungs-Anteil) zur
Verfügung. Für die Aufgabenmehrung durch die Pavillons stehen aber nur 0,47 VZÄ zur
Verfügung. Demzufolge ergibt sich ein rechnerischer Personalbedarf für die Ersteinrichtung in
Höhe von 4,15 VZÄ (4,62 – 0,47 VZÄ).
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Das Team Ersteinrichtung des ZIM wird dauerhaft durch die Zuschaltung von 4,00 VZÄ SB
Ersteinrichtung in der 2. Qualifikationsebene verstärkt.
Die Nichteinrichtung der o.g. Bauherrenstellen würde zu einem erheblichen Maßnahmenstau und
in der Folge zu verspäteten Fertigstellungen und Inbetriebnahmen der genannten
Baumaßnahmen führen. Fehlende Kapazitäten bei der Ersteinrichtung hätten zur Folge, dass
zahlreiche Pavillon- und Festbauten nicht rechtzeitig zur Inbetriebnahme eingerichtet wären.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
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Ab 2015
unbefristet
SB Rolle Bauherr
5.96
A 11 / E 10
303.960 € / 445.033 €
Ab 2015
unbefristet
SB Ersteinrichtung
4,00
A8/ E8
156.360 € / 222.720 €
Summe
9,96
667.753 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 10 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
23.700 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (10 x 2.370 €)
15.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (10 x 1.500 €)
8.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (10 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.1.3 Abteilungen Immobilienverwaltung (ZIM-ImmoV1 und 2)
C)1.1.3.1 Rolle Bauherren
Die Ergebnisse aus der SBO und dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 lösen auch bei
der Immobilienverwaltung des ZIM zusätzlichen Personalbedarf aus. Von den unter Abschnitt
B)1.2 beschriebenen 28 Schul-Pavillonanlagen, die in 2016 in Betrieb gehen sollen, werden durch
ImmoV 24 Anlagen betreut. Diese werden ergänzt durch die Kita-Anlage Pretzfelder Straße, sowie
Auslagerungs-Pavillons für die Elektrastraße. Auf der Basis der unter 2. beschriebenen
Kennzahlen sind folgende Kapazitäten erforderlich:
a) Für das Jahr 2016 ist durch ZIM-ImmoV eine Errichtung von 26 Pavillonanlagen im
Maßnahmenkatalog vorgesehen.
Im Rahmen von Großprojekten werden die Pavillon-Maßnahmen
•
Schrobenhausener Straße
•
Pretzfelder Straße und
•
Elektrastraße
jedoch begleitend in Großprojekten umgesetzt und finden daher dort bereits Berücksichtigung.
Daher ist ein VZÄ-Bedarf von 23 x 0,16 = 3,68 kalkuliert. Dem gegenüber werden die in 2015
fertiggestellten/abgewickelten Pavillonanlagen (insgesamt 15, davon in Abzug Fröttmaninger
Straße, Rothpletzstraße und Thierschstraße, die erneut im Rahmen von Großprojekten
berücksichtigt werden) entspricht 12 x 0,16 = 1,92 herausgerechnet.
Somit ergibt sich ein tatsächlicher Mehrbedarf von 1,76 VZÄ SB Rolle „Bauherr Pavillons“
(Mehrbedarf als Differenz der Pavillons in 2016 abzüglich der Pavillons in 2015 → 3,68 – 1,92 =
1,76) in der 3. Qualifikationsebene.
b) Die Maßnahmen der Priorität AA und A im Rahmen der Schulbauoffensive lösen auf Grundlage
der genannten Kennzahlen und anerkannten Berechnungsgrundlagen gemäß Gutachten der
cgmunich, einen zusätzlichen Bedarf von 8,01 VZÄ SB Rolle „Bauherr für Festbauten“ in der
Immobilienverwaltung aus.
Die Basis für die geforderten Personalressourcen bilden folgende Maßnahmen:
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Jahr
Anzahl
VZÄ-Bedarf
(investive
(ermittelt im
Großprojekte) Rahmen
anerkannter
Kennzahlen sowie
Erfahrungswerten)
Errichtung von Neubauten, Erweiterung und
ab 2015 bis 23
Generalinstandsetzungen gem.
2022 ff
Ergebnis Task force Schulerweiterung i.V.m.
Festlegung Priorität in AG SBO vom April 2015
(Priorität AA)
6.26
Errichtung von Neubauten, Erweiterung und
ab 2015 bis 14
Generalinstandsetzungen gem.
2022 ff
Ergebnis Task force Schulerweiterung i.V.m.
Festlegung Priorität in AG SBO vom April 2015
(Priorität A)
4.20
abzüglich
in 2015 fertig werdende Projekte
Tatsächlicher Bedarf
11
- 2,45
8.01
C)1.1.3.2 Sachschadensbearbeitung
Die aufgezeigte Vergrößerung des Immobilienbestandes führt ebenfalls zu einer Ausweitung des
Volumens im Bereich Schadensfälle.
Derzeit werden Schadensfälle an Bildungseinrichtungen des RBS und die damit verbunden
versicherungstechnischen Abwicklungen von 1,00 VZÄ (2 Kolleginnen in Teilzeit) bearbeitet. Die
erheblich ausgeweiteten Investitionstätigkeiten und das damit verbundene Anwachsen des
Immobilienbestandes haben zu einer proportionalen Erhöhung der Schadensfälle geführt
(insbesondere in den Bereichen Einbruch, Wasserschäden und Vandalismus), die in den
jeweiligen Einzelfällen mit den Beteiligten (Geschädigte, Versicherungen) in der
Schadensregulierung oft aufwändig abgestimmt werden müssen. So sind bereits zum
gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Juni 2015) ebenso viele Schadensfälle im Bereich
Einbruch/Vandalismus zu verzeichnen wie vergleichsweise im gesamten vorangegangenen
Schuljahr. Außerdem ergibt sich ein größerer Abstimmungsaufwand bei Schadensfällen bei
Immobilien in Teileigentum - eine Nutzungsform, die kontinuierlich zunimmt. Es kann davon
ausgegangen werden, dass es zu einer Verdoppelung der Schadensfälle kommen wird.
Um die Beeinträchtigungen vor Ort in der Schadensbearbeitung qualifiziert abwickeln zu können
sowie wirtschaftlichen Schaden der Stadt abzuwenden, wird für die Bewältigung der stetig
abstimmungsaufwändigeren Aufträge auf Grundlage einer qualifizierten Schätzung von 1,00 VZÄ
SB Schadensfälle in der 2. Qualifikationsebene benötigt.
C)1.1.3.3 Objektverantwortliche
Im Jahr 2012 hat die Beratungsfirma cgmunich GmbH mit einer mit dem POR abgestimmten
Berechnungsmethode die benötigte Anzahl der Stellen SB Objektverantwortung auf Flächenbasis
ermittelt (siehe Beschlüsse zu diesem Thema vom 02.05.12 und 03.07.13). Demnach sind für eine
Steigerung von je 40.000m2 Bruttogrundfläche 1,00 VZÄ erforderlich.
Durch die Investitionstätigkeiten der letzten knapp drei Jahre hat sich die für die Berechnung
maßgebliche Flächenbasis seit der Basisberechnung für die Kapazitäten der
Objektverantwortlichen aus dem Jahr 2012 um 166.000 m² erhöht und damit einen zusätzlichen
Seite 54 von 132
Bedarf an Objektverantwortlichen bei ZIM-ImmoV von 4,00 VZÄ ausgelöst (166.000 m² / 40.000
m² = 4,15 VZÄ).
Zusammenfassung
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
•
Die Immobilienverwaltung des ZIM wird dauerhaft mit insgesamt 9,77 VZÄ SB Rolle
„Bauherr“ in der 3. Qualifikationsebene verstärkt.
•
Beim ZIM-ImmoV wird dauerhaft 1,00 VZÄ SB Schadensfälle in der 2. Qualifikationsebene
geschaffen.
•
Beim ZIM-ImmoV werden dauerhaft 4,00 zusätzliche VZÄ SB Objektverantwortung in der
3. Qualifikationsebene installiert.
Sollten die genannten Stellen nicht genehmigt werden, können die Maßnahmen im Rahmen der
SBO und des Aktionsprogramms zu einem Großteil nicht umgesetzt werden bzw. die praktische
und versicherungsrechtliche Bearbeitung einer Vielzahl von Schadensfällen könnte nicht
abgewickelt werden.
Eine adäquate Objektbetreuung gemäß des durch mfm (Münchner Facility Management)
zugewiesenen Aufgabenportfolios wäre für eine erhebliche Anzahl von Immobilien nicht möglich.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Rolle Bauherr
(Pavillons)
1,76
A 11 / E 10
89.760 € / 131.419 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Rolle Bauherr
(Festbauten)
8.01
A 11 / E 10
408.510 € / 598.107 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Schadensfälle
1,00
A8/ E8
39.090 € / 55.680 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Rolle
Objektverantwortliche
4,00
A 10 / E 9
182.000 € / 260.120 €
Summe
14,77
1.045.326 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 15 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
35.550 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (15 x 2.370 €)
22.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (15 x 1.500 €)
12.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (15 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.1.4 Abteilung Vermietung (ZIM-VM)
Der massive Ausbau der Schulinfrastruktur aus dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020
wirkt sich direkt auf das Aufgabengebiet der Abteilung Vermietung des ZIM im RBS aus.
Hier werden Aufgaben wahrgenommen, wie die Vermietung von Schulsporthallen,
Schulfreisportflächen, Schulschwimmhallen und Konditionsräumen (ca. 320 öffentliche Schulanlagen,
Seite 55 von 132
7 Sportanlagen) an Sportvereine, Privat- und Betriebssportgruppen, Sozial- und Gesundheitsprojekte
und andere öffentlich-rechtliche sowie private Organisationen.
Im Rahmen der Baumaßnahmen aus dem Aktionsprogramm ist von einer deutlichen
Aufgabenmehrung im Bereich der Sportstättenvergabe auszugehen. Bis zum Jahr 2020 werden
11 neue Dreifachsporthallen und 5 neue Doppelsporthallen (= 43 Halleneinheiten) entstehen. Im
Endausbau sind bis 2030 sogar 137 neue Halleneinheiten vorgesehen. Bereits in den Jahren 2015
– 2017 werden u.a. folgende bedeutende Bauvorhaben fertig gestellt:
•
Grundschule Leibengerstraße
•
Schulzentrum Nordhaide
•
Schulzentrum Meindlstraße 8
•
Gymnasium München Nord (Eliteschule des Sports)
•
Dreifachsporthalle am Städt. Theodolinden-Gymnasium
•
Förderzentrum Margarethe-Danzi-Straße
•
Schulzentrum Moosach, Gerastraße
•
Schulzentrum Grandlstraße
•
Grundschule an der Baierbrunnerstraße
Zusätzlich zu den Neubaumaßnahmen wirken sich auch die von ZIM geplanten
Generalinstandsetzungen (geplant derzeit ca. 56) auf den Arbeitsanfall bei ZIM-VM aus, da die
Sporthallen während der Sanierungsmaßnahmen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung
stehen. Ähnlich verhält es sich bei dem Bau von Pavillons auf Schulgeländen, die teilweise
aufgebaut werden.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass diesen konzeptionellen (z.B. Neuauflage des
Belegungskonzeptes) und planerischen (z.B. Vergabe von städtischen Sportanlagen) Aufgaben eine
hohe Bedeutung zukommt, als sie ein maßgebliches Steuerungsinstrument für die
Sportstättenvergabe in München sind. Demgegenüber begleitet der Geschäftsbereich Sport die
Baumaßnahmen im Rahmen der sportfachlichen Beratung.
Den betroffenen Sportvereinen und Privatsportgruppen müssen mit einem hohen zeitlichen
Planungs- und Koordinierungsaufwand soweit möglich Ersatzzeiten in anderen Sportstätten
angeboten werden.
Damit die o.g. Herausforderungen bewältigt werden können ist, auf Grundlage von qualifizierten
Schätzungen und Erfahrungswerten, die Zuschaltung von 3,00 VZÄ in der 2. und 3.
Qualifikationsebene in der Abteilung Vermietung notwendig.
Für die beantragten Stellen sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen:
Sachbearbeitung Sportstättenvergabe:
•
•
•
•
•
•
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Anfragen zur Verfügbarkeit von Schulsportanlagen
und Beratung zu den Vergabe- und Abrechnungsmodalitäten
Vermitteln von geeigneten Schulsportanlagen
Abstimmung der Belegung mit Schulleitungen bzw. der Technischen Hausverwaltung
Erstellen von Überlassungsvereinbarungen, Dateneingabe
Abrechnen der Nutzungsentgelte sowie Bearbeiten von Rechnungsreklamationen
Bearbeiten von Beschwerden
Sachbearbeitung Belegungskonzepte und Grundsatzaufgaben:
•
•
•
Planung und Fortschreibung des Doppel- und Dreifachhallenkonzeptes sowie
Regionalkonzepte für Einfach- und Kleinsporthallen
Vorbereitung und Umsetzung der entsprechenden Konzepte
Entwicklung und Fortschreibung der Standards und Kriterien für die Hallenvergabe
Seite 56 von 132
•
Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Kontaktpflege mit Vereinen und
Verbänden)
Sachbearbeitung Datenbeschaffung und -pflege/Teamassistenz:
•
•
•
•
Erhebung, Aufbereitung und Pflege der erforderlichen Daten für die Belegungskonzepte
und Sportstätten (Hallenausstattung, Linierung etc.)
Entgegennehmen und Weiterleiten von Telefonaten inklusive qualifizierter
Weitervermittlung
Unterstützen der Abteilungsleitung bei VM und Teamleitungen bei VM bei verschiedenen
weiteren Aufgaben nach Vorgabe
Beschaffen und Verwalten von Büromaterial einschl. Bestätigen der Lieferung bei
Rechnungseingang
Werden die beantragten Kapazitäten nicht oder nicht voll genehmigt, führt dies zu längeren
Vergabeverfahren bei der Überlassung von Halleneinheiten für Sportvereine und Privatsportgruppen
und somit zu einer Verschlechterung der Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist die
Abteilung Vermietung nicht mehr in der Lage, Belegungskonzepte künftig nachhaltig und dauerhaft zu
erarbeiten sowie eine optimierte, nutzerorientierte Auslastung der Sportanlagen zu gewährleisten.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
•
•
•
Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Grundsatz, Belegungskonzepte in der 3.
Qualifikationsebene
Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Sportstättenvergabe in der 2.
Qualifikationsebene
Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Datenbeschaffung/Teamassistenz in der 2.
Qualifikationsebene
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Grundsatz,
Belegungskonzepte
1,00
A 10 / E 9
45.500 € / 65.030 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Sportstättenvergabe
1,00
A8/E8
39.090 € / 55.680 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Teamassistenz/Daten-bes
chaffung und -pflege
1,00
A7/E7
35.500 € / 53.350 €
Summe
3,00
174.060 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 3 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (3 x 2.370 €)
4.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (3 x 1.500 €)
2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
Seite 57 von 132
C)1.1.5 Abteilung Querschnitt- und Sonderaufgaben (ZIM-QSA)
C)1.1.5.1 Team QSA-1
C)1.1.5.1.1 Sachbearbeitung Baustandards
Mit steigendem Investitionsvolumen und der Umsetzung von immer mehr Baumaßnahmen steigt
auch die Bedeutung umfassender Bau- und Ausstattungsstandards sowie Qualitätsvorgaben. Die
Aufgaben Koordination, Kommunikation und Pflege dieser Standards sind zentral in der Abteilung
QSA-1 des ZIM angesiedelt. Die Tätigkeiten beinhalten auch umfangreiche Abstimmungen mit den
Abteilungen bei ZIM-N und ZIM-ImmoV sowie mit den pädagogischen Fachabteilungen des RBS,
dem RBS-ZIB und dem technischen Dienstleister Baureferat.
Für diese Aufgabe stehen aktuell nur 0,50 VZÄ zur Verfügung. Diese Stellenausstattung reicht
nicht aus, um die für eine zügige Abwicklung der anstehenden Bauprogramme unabdingbare
Koordination, Pflege und Kommunikation umfangreicher Baustandards sicherzustellen. Hierbei
geht es auch darum, qualitativ hochwertige und verarbeitbare Grundlagen sowie Beteiligungs- und
Kommunikationskonzepte zu entwickeln.
Schwerpunkte sind insbesondere:
•
die Pflege und ständige Aktualisierung dieser Standards
•
die Koordination hinsichtlich der Bewertung aller Informationen und Anträge zu den Raumund technischen Ausstattungsstandards in enger Abstimmung mit allen beteiligten
Schnittstellen innerhalb des RBS sowie mit weiteren Referaten, vor allem dem Baureferat,
dem Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie der
Stadtkämmerei
•
die Weiterentwicklung, Evaluation und Pflege der Raum- und Ausstattungsstandards
•
die aktive Kommunikation von Standardänderungen und -anpassungen an alle Beteiligten
•
die inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung von Info- und Sonderveranstaltungen für
die jeweiligen Zielgruppen (referatsintern, referatsübergreifend und extern) in Abstimmung
mit ggf. weiteren Akteuren
•
Fachberatung Standards innerhalb des Geschäftsbereiches ZIM
Die künftige Entwicklung des Aufgabenbereiches sieht unter Berücksichtigung des steigenden
Investitionsvolumens zukünftig eine Ausweitung um folgende Schwerpunkte vor:
•
•
•
•
die Umsetzung der inklusionsbedingten Anforderungen wird einen weiter zunehmenden
Abstimmungsbedarf erfordern
die gemeinsame Entwicklung von Qualitätsvorgaben für die verschiedenen Schularten in
enger Abstimmung mit dem Baureferat, den beteiligten Geschäftsbereichen innerhalb des
RBS und weiteren Referaten bindet zusätzliche Ressourcen
Evaluation der Umsetzung der neuen Standard-Raumprogramme (Schwerpunkte: baulich,
mieter-/nutzerbezogen, Wirtschaftlichkeit und Förderung nach FAG)
Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 sowie die damit verbundene Vielzahl an
Bauprojekten bedeuten einen erhöhten Fachberatungsbedarf (insbesondere für neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Aus diesem Grund und im Hinblick auf die Fortschreibung/Evaluation der Ergebnisse der SBO und
des Aktionsprogramms ist es notwendig, die vorhandenen 0,50 VZÄ um weitere 0,50 VZÄ auf
insgesamt 1,00 VZÄ aufzustocken.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
Seite 58 von 132
•
Für die Abstimmung, Kommunikation und Pflege von Baustandards werden beim
ZIM-QSA-1 dauerhaft zusätzliche 0,50 VZÄ SB Baustandards geschaffen.
C)1.1.5.1.2 Sachbearbeitung Datenpflege
Bereits mit dem Beschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640)
wurde vom Stadtrat, neben einer zusätzlichen Stelle für die Rolle SB Flächenmangement, 1,00
VZÄ für die umfangreiche Pflege der Schulraumdatei genehmigt. Diese Stelle wurde im Juni 2015
mit einer Nachwuchskraft der 2. Qualifikationsebene besetzt.
Im Rahmen der Tätigkeiten beider Stellen sind die Aufgaben des Flächenmanagements
insbesondere:
•
die Vertretung des RBS im stadtweiten Projekt cafm
•
die technische Entwicklung von Übergangslösungen zur Darstellung von Raumdaten
•
laufende federführende Konzeption, Weiterentwicklung, Pflege und Auswertung der Daten
und Strukturen im cafm-System, Portfoliomanagement sowie Nutzungs- und
Flächenmanagement
•
Controlling und Weiterentwicklung des Flächen- und Belegungsmanagements gemäß
einschlägiger mfm-/cafm- Prozesse
•
federführende Erstellung von Auswertungsprozeduren der Flächendaten für die Immobilien
des RBS
Als Unterstützung für die Aufgaben des Flächenmanagements wurde die Stelle SB
Schulraumdatei/Pflege eingerichtet mit folgenden Tätigkeiten:
•
Pflege und Aktualisierung der Raumdaten von Bildungseinrichtungen
•
Mitwirken bei der Umsetzung von entsprechenden Übergangslösungen zur Darstellung
von Raum- und Ausstattungsdaten (KOI-Datenbank-Anwendung)
•
Einpflegen von Daten in die entsprechenden Datenbanken
•
Abgleichen der Raumdatei/Raum-Datenbank im Hinblick auf Veränderungen in der
gesamtstädtischen Immobiliensoftware cafm
Insbesondere im Hinblick auf die laufende Mehrung des Immobilienbestandes beim ZIM und die
Releaseplanung des Projektes cafm und der damit verbundenen unbedingten Aktualität und
Vollständigkeit der Raumdaten der Immobilien des RBS muss 1,00 VZÄ in der 2.
Qualifikationsebene bei ZIM-QSA-1 eingerichtet werden.
Die Pflege umfasst den Raumdatenbestand mit derzeit ca. 42.000 Einträgen, welcher durch das
Aktionsprogramm und die Schulbauoffensive einen stetigen Ausbau erfährt. Die Raumdatei stellt
zudem eine wesentliche Steuerungsunterstützung innerhalb von ZIM, den Geschäftsbereichen
und der Referatsspitze (Daten für Pressemitteilungen, Auswertungen etc.) dar und beinhaltet
dadurch auch eine besonders hohe Anforderung an die stetige Aktualität und Vollständigkeit der
Daten. Vor diesem Hintergrund sind die bereits jetzt genehmigten o.g. 2,00 VZÄ nicht
ausreichend, so dass 1,00 zusätzliche VZÄ in der 2. Qualifikationsebene für diesen Bereich
notwendig werden.
Notwendige Personalressourcen werden zudem durch einen Bericht des Revisionsamtes, bei dem
die Schulraumdatei des RBS-ZIM untersucht wurde, beschrieben (siehe auch Beschluss
Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640).
Das Revisionsamt hat innerhalb eines umfangreichen Prüfberichts die Relevanz der
Schulraumdateien zur Steuerungsunterstützung für strategische und operative
Raumbedarfsplanung hervorgehoben. Des Weiteren wurde vom Revisionsamt angemerkt, dass
die vorhandene Personalausstattung im Hinblick auf die Vielzahl der Gebäude, den Pflegestau
und weiteren umfangreichen Aufgaben durch das parallel laufende cafm-Projekt nicht ausreichend
erscheint.
Seite 59 von 132
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Für die Pflege der Raumdaten und die Sicherstellung der Aktualität und Vollständigkeit
wird bei ZIM-QSA-1 dauerhaft 1,00 VZÄ SB Datenpflege Raumdatei in der 2.
Qualifikationsebene eingerichtet.
C)1.1.5.1.3 Teamassistenz
Die Aufgabenvielfalt und -komplexität nimmt durch die höchst dynamischen Entwicklungen des
Immobilienmanagements des RBS insbesondere auch im strategischen Bereich (Prozesse, QM,
etc.) und bei den Querschnittaufgaben wie Personal- und Finanzmanagement und IT-Projekte,
stetig zu. Für diese Aufgabenfelder ist ZIM-QSA federführend tätig und trägt die
Hauptverantwortung. ZIM-QSA koordiniert und begleitet die zahlreichen, auf Immobilien
bezogenen strategischen oder übergreifenden Projekte und Programme, und versteht sich auch
als Dienstleister für das gesamte Zentrale Immobilienmanagement sowie generell für das Referat
für Bildung und Sport.
Die Abteilung QSA hat derzeit rd. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an zahlreichen internen
und übergreifenden Projekten und Gremien teilnehmen. Der Personalbestand bei QSA wird sich
vsl. in der nächsten Zeit auf über 30,00 VZÄ erhöhen.
Um dieser Aufgabe auch künftig gerecht zu werden, ist für begleitende und assistierende
Tätigkeiten die dauerhafte Zuschaltung 1,00 VZÄ SB Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene
mit folgenden Aufgabenschwerpunkten notwendig:
•
•
•
•
•
•
•
•
Erledigen von dienststellenbezogenen Assistenzaufgaben bei übergreifenden Projekten
Vor- und Nachbereitung von internen und übergreifenden Sitzungen und Workshops
Mitwirkung bei der Vorbereitung von Fortbildungsmaßnahmen
Besprechungsraummanagement
Führen der Wiedervorlage
Erledigung von Schriftverkehr
Führen von Statistiken
Unterstützung bei fachspezifischen Beschlussvorlagen
Die Ermittlung der Kapazität für die Teamassistenz erfolgte auf Basis einer qualifizierten
Schätzung.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Für die Unterstützung der Abteilungsleitung und der stellv. Abteilungsleitung wird dauerhaft
1,00 VZÄ SB Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene bei ZIM-QSA installiert.
Sollten die genannten 2,50 VZÄ beim ZIM-QSA bzw. dem Team 1 nicht eingerichtet werden, steigt
zum einen das Risiko einer Verzögerung und Kostensteigerung von Baumaßnahmen, zum
anderen kann keine ständig aktuelle und valide Datenbasis für die Raumdatei sowie keine
adäquate Vertretung im für das RBS wichtigen cafm-Projekt sichergestellt werden. Die Führung
einer Abteilung mit dann ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit einem Großteil an
übergreifender Projektarbeit, strategischer Planung/Entwicklung von übergreifenden Prozessen
und laufender Sonderaufgaben für Gesamt-ZIM, die Referatsleitung und auch politische Gremien
und die Stadtspitze, ohne Zuschaltung einer Teamassistenz hätte eine stetig steigende und nicht
mehr zumutbare Belastung, sowie einen erschwerten Arbeitsablauf innerhalb der Abteilung zur
Folge.
C)1.1.5.2 Team QSA-2 Finanzen
Seite 60 von 132
Angesichts der geplanten massiven Ausweitung der Bauaktivitäten im Allgemeinen und durch das
Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020 im Besonderen ist parallel zur Personalaufstockung in
den Bereichen Bauherren, Objektverantwortung und Ersteinrichtung auch der dadurch unmittelbar
bedingte Mehrbedarf in der Anlagenbuchhaltung und in der Haushaltssachbearbeitung zu
berücksichtigen.
C)1.1.5.2.1 Anlagenbuchhaltung
Neubauten und investive Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Generalinstandsetzungen) sind nach
den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 57 Abs. 4 KommHV Doppik zeitnah zu bilanzieren. Das
Revisionsamt der Landeshauptstadt München (LHM) hat in den letzten Jahren wiederholt geprüft,
ob eine zeitnahe Erfassung gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer doppelter kommunaler
Buchführung bei der LHM durchgeführt wird. Dazu müssten zum jeweiligen Bilanzstichtag alle
errichteten Gebäude in der Bilanz erfasst sein, die im Bilanzjahr fertig gestellt und in Betrieb
genommen wurden.
Seit der Eröffnungsbilanz 2009 wurde von Seiten des Revisionsamts der Abrechnungsstau bei
den Anlagen im Bau bemängelt, zuletzt im Revisionsbericht, der im Rechnungsprüfungsausschuss
am 05.12.2013 behandelt wurde. In diesem Bericht wurde u. a. festgestellt, dass eine den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Immobilienvermögens auch im
Referat für Bildung und Sport nicht gegeben ist. Das Revisionsamt bemängelte, dass bereits
heute die zeitgenaue Abrechnung gemäß der KommHV Doppik und der entsprechenden
Anlagenbuchhalterrichtlinie mit dem aktuellen Personalbestand von 5,00 VZÄ in der
Anlagenbuchhaltung nicht möglich ist.
Der Abrechnungsstau beträgt zum Jahresende 2015 voraussichtlich zwischen 400 und 500 Mio
Euro.
Für den Schul- und Kindertageseinrichtungsbereich sind in der aktuellen Variante 650 des MIP
2014-2018 rund 1,8 Milliarden Euro Investitionen in Gebäude veranschlagt. Hinzu kommen
Generalinstandsetzungen, die im MIP vorerst nur mit den Planungskosten erfasst sind, die für
diesen Zeitraum mit rund 1 Milliarde Euro zu veranschlagen sind (vgl. Beschluss
„Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020“). Allein damit ergibt sich bereits ein
Abrechnungsvolumen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen in Gebäude des
Referates für Bildung und Sport in den nächsten 5 Jahren. Die gesamten Investitionsvolumina,
welche sich aus der Umsetzung des Aktionsprogramms ergeben, sind damit noch bei weitem nicht
vollständig erfasst und können derzeit auch noch nicht abgeschätzt werden.
Aus Erfahrungswerten der Anlagenbuchhaltung beim RBS-ZIM ist von folgender
Abrechnungsleistung je Anlagenbuchhaltungskraft für unbewegliches Vermögen auszugehen:
Eine erfahrene Anlagenbuchhaltungskraft kann durchschnittlich rd. 40 Millionen Euro im Jahr
abrechnen, eine unerfahrene Anlagenbuchhaltungskraft in der Einarbeitungsphase (ca. zwei
Jahre) durchschnittlich rd. 20 Millionen Euro im Jahr.
Wie oben dargestellt, ergibt sich aus den im MIP eingestellten Investitionssummen auch bei
vorsichtiger Schätzung unter der Berücksichtigung, dass sich Bauvorhaben auch verzögern oder
verschieben können, ein Abrechnungsvolumen von rd. 400 Mio. Euro im Jahr (ca. 2 Mrd. Euro im
MIP-Zeitraum)
Mit einer Aufstockung des Personals um 5,00 VZÄ würde sich für die nächsten zwei Jahre nach
Besetzung dieser Stellen folgendes Bild ergeben:
RBS-ZIM-QSA-2-Finanzen
Anlagenbuchhaltung planmäßiger
Personalaufbau
RBS-ZIM-QSA-2-Finanzen
Anlagenbuchhaltung durchschnittliche
Abrechnungsleistung in Mio Euro
Ende 2015 bis Ende 2017:
200 + 100 = 300 Mio. Euro pro Jahr
10,00 VZÄ, davon 5,0 erfahren, 5,0 neu
Seite 61 von 132
Nach erfolgter Einarbeitung könnten mit 10,00 VZÄ dauerhaft ca. 400 Mio. Euro pro Jahr bewältigt
werden, was in etwa dem voraussichtlichen ständigen Bedarf entspricht. Der o. g.
Abrechnungsstau ist dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Um diesen zeitnah abzubauen,
käme ggf. über die unter Abschnitt C)1.1.7 Buchstabe c) enthaltene Öffnungsklausel die
Einstellung befristeter Arbeitskräfte über Zeitarbeitsfirmen in Betracht.
Bei der durch den o. g. Personalmehrbedarf zustande kommenden Teamgröße von 10,00 VZÄ im
Team QSA-2-FI wird die Einrichtung einer eigenen Teamleitungsstelle für die Anlagenbuchhaltung
mit zusätzlich 1,00 VZÄ unumgänglich. Diese Stelle soll sowohl mit Führungs- als auch mit
Sonder- und Querschnittaufgaben der Anlagenbuchhaltung beschrieben werden.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Für die Anlagenbuchhaltung werden dauerhaft 5,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung sowie
dauerhaft 1,00 VZÄ Teamleitung in der 3. Qualifikationsebene beim ZIM-QSA-2-FI
geschaffen.
Im stadtweiten Projekt zum MKRw „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ der
Stadtkämmerei und des Personal- und Organisationsreferates werden auch Aufgaben in der
Anlagenbuchhaltung betrachtet, u.a. mit einer Evaluation der auszuführenden Prozesse.
C)1.1.5.2.2 Haushalt/Finanzcontrolling
Mit der Umsetzung der Ergebnisse des Projekts mfm wurde RBS-ZIM als innerstädtischem
Vermieter für die pädagogisch genutzten Immobilien des RBS die Budgetverantwortung für die
Kosten der Hausbewirtschaftung übertragen.
Im Zuge dessen und auch im Zuge der Umsetzung des auf Grund der städtischen Vorgaben
erarbeiteten Controllingkonzepts für das RBS wurden immobilienbezogene Aufgaben des
Controllings und der Finanzplanung im Team ZIM-QSA-2-FI als Schnittstelle zwischen dem
RBS-ZIM und RBS-GL2, RBS-KBS sowie den Finanzabteilungen anderer Referate (namentlich
dem Baureferat) gebündelt. Im Bereich Haushalt und Finanzcontrolling betreut und berät
ZIM-QSA-2-FI die Objektverantwortlichen und Bauherren bei ZIM in Finanzfragen, übernimmt die
Federführung in der Planung der Hausbewirtschaftungskosten, stellt Gebäudekostenberichte
bereit und betreut in diesem Rahmen derzeit 940 Gebäudekostenstellen für die allein die
zahlungswirksamen Kosten pro Jahr sich derzeit auf rund 140 Millionen Euro belaufen.
ZIM-QSA-2-FI ist im Rahmen des Referatscontrollings auch für die Erläuterung der
Ist-Plan-Abweichungen bei den pädagogischen Fachprodukten in der Produktleistung
Gebäudeinfrastruktur zuständig. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach
Gebäudekostenberichten und Analysen stetig zugenommen. Für jedes neue Gebäude beantragt
ZIM-QSA-2-FI in Abstimmung mit den Objektverantwortlichen eine Gebäudekostenstelle in
SAP-CO bei RBS-GL2, die ZIM-QSA-2-FI dann für Zwecke des Finanzmanagements und
Controllings betreut und auswertet.
Der Wirkungszusammenhang zwischen dem massiven Zuwachs bei investiven Baumaßnahmen
und somit beim Gebäudebestand auf der einen Seite und dem Personalbedarf in der
Anlagenbuchhaltung auf der anderen Seite lässt sich analog auch auf die Arbeitsfelder Haushalt
und Finanzcontrolling übertragen.
Durch den Zuwachs im Gebäudebestand sind im Bereich Haushalt/Controlling auch deutlich mehr
Haushaltsbewirtschaftungs- und Einrichtungsmittel zu planen und zu verwalten (u.a.
Mittelumschichtungen zwischen investiv und konsumtiv), entsprechend mehr Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Immobilienverwaltung in Haushaltsfragen zu unterstützen und zu beraten (z. B.
Beratung zu Finanzfragen bei der Anfertigung von Beschlussvorlagen für den Stadtrat, Controlling
des kleinen Bauunterhalts, Koordination in der Finanzplanung mit der Finanzabteilung GL2 und
der Finanzabteilung des Baureferats, Steuerfragen bzgl. der verschiedenen Betriebe gewerblicher
Art mit der Kämmerei).
ZIM-QSA-2-FI erstellt im Rahmen der diversen Phasen der Haushaltsplanung für alle
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ZIM-Gebäude die Anträge auf Mittelerhöhungen für die Hausbewirtschaftungskosten (außer
Bauunterhalt, den das Baureferat im Rahmen der Fremdanordnungsbefugnis plant), reicht diese
über RBS-GL2 bei der Kämmerei ein und liefert für diesen Bereich u.a. auch den Textbeitrag zum
Rechenschaftsbericht des RBS.
Dass RBS-ZIM ein Controlling des kleinen Bauunterhalts durchführt, wurde bereits mit der
Dienstvereinbarung für den kleinen Bauunterhalt vom 30.06.2000 festgelegt. Dieses führt
RBS-ZIM-QSA-2-FI durch, indem für die Objektverantwortlichen am Ende eines jeden Quartals
entsprechende Gebäudekostenstellenberichte bereitgestellt und vorab auch auf
Einzelbuchungsebene analysiert werden. Weiterhin werden die Objektverantwortlichen bei Bedarf
von ZIM-QSA-2-FI hinsichtlich der Ableitung von Handlungsoptionen und unterjährigen
Mittelerhöhungen für einzelne Gebäude beraten. ZIM-QSA-2-FI setzt letztere dann
gegebenenfalls im SAP-System um.
Ein an das Controlling für den kleinen Bauunterhalt anlehnendes Berichtswesen für die Säule 1
des Aktionsprogramms Schul- und Kitabau ist in Zusammenarbeit mit dem Baureferat im Aufbau
begriffen, um so die Schulleitungen über den Mittelstand auf dem Laufenden halten zu können.
Die Haushaltsmittel für investive Bau- und Ersteinrichtungsmaßnahmen sowie konsumtive
Ausgaben und laufende Kosten der Hausbewirtschaftung müssen geplant und verwaltet werden.
Eine stark zunehmende Anzahl von Objekten bedeutet auch eine entsprechende Zunahme bei
den einzurichtenden, zu verwaltenden und zu analysierenden Gebäudekostenstellen in SAP und
Finanzpositionen, z.B. für Ersteinrichtungsprojekte.
Allein im Rahmen der Anordnungsbefugnis von ZIM-N im Bereich Ersteinrichtung sind durch
ZIM-QSA-2-FI jährlich für 75 investive Finanzpositionen und 11 konsumtive Finanzpostionen
mehrere Berichtsvarianten auf Einzelbuchungsebene auszuwerten und die Ergebnisse mit
ZIM-N-Ersteinrichtung, den Fachabteilungen sowie mit der Kämmerei abzustimmen.
Gleichzeitig zieht eine höhere Anzahl von Objektverantwortlichen und Bauherren auch eine höhere
Zahl von Beratungs-, Controlling- und Planungsgesprächen nach sich, auch im Hinblick auf im
Bereich der Hausbewirtschaftung finanzwirksame Beschlüsse.
Hinzu kommt die Umsetzung des mfm-Berichtswesens, welches gerade anläuft und bis 2017 in
ein umfassendes Kennzahlen-Berichtswesen für das Gebäudemanagement münden soll. Dieses
wurde als Teil des Abschlussberichts zum Projekt mfm vom Stadtrat beschlossen. Ein vom Juli
2013 bis zum Juli 2014, unter der Leitung von ZIM-QSA-2-FI in der AG mfm-Berichtswesen,
erarbeiteter Bericht zur konkreten Umsetzung des beschlossenen Immobilien-Berichtswesens,
wurde im Juli 2014 vom Direktorium und der mfm-Steuerungsgruppe genehmigt.
Hinzu kommt die vom Stadtrat beschlossene Einführung von SAP RE-FX im Rahmen des
Projektes CAFM. Die derzeit über die von ZIM-QSA-2-FI betreuten Gebäudekostenstellen
abgebildete Kostenträgerstruktur in SAP-CO wird dann durch Objekte in SAP-RE-FX abgelöst
werden.
Aus diesen Gründen wären zu den vorhandenen 1,00 VZÄ zusätzlich 1,00 VZÄ Sachbearbeitung
Haushalt bereitzustellen.
Sollten die genannten VZÄ beim ZIM-QSA nicht eingerichtet werden, könnten die zusätzlichen
Aufgaben und der verstärkte Arbeitsanfall im Bereich Haushalt / Controlling nicht mehr bewältigt
werden.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Im Bereich Haushalts/Finanzcontrolling werden dauerhaft 1,00 VZÄ SB Haushalt
zugeschalten.
Teile der dargestellten Aufgaben werden im stadtweiten Projekt „Rechnungswesenprozesse- und
ressourcen“ betrachtet und u. a. evaluiert.
C)1.1.5.2.3 Mehrjahresinvestitionsplanung (MIP)
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Die derzeit genehmigte Stellenkapazität von zwei halben Stellen (1,00 VZÄ) für die
Mehrjahresinvestitionsplanung Immobilien (u.a. Anpassung, Fortschreibung des MIP und
mittelfristige Finanzplanung - ein Aufgabenbereich der für das gesamte RBS übergreifend
übernommen wird) dient zur Abdeckung der bereits in den vergangenen Jahren aufgelaufenen,
massiven Zunahmen des Arbeitsanfalls.
Der in den letzten Jahren entstandene referatsinterne und -übergreifende Abstimmungs- und
Koordinierungsaufwand bei parallelem Zuwachs bei den geplanten investiven Maßnahmen, aktuell
insbesondere im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) und des Aktionsprogramms Schul- und
Kita-Bau 2020, führt gleichermaßen zu einem zusätzlichen Aufwand bei der MIP-Aufstellung und
MIP-Betreuung. Dazu kommen zeitintensive Zusatzaufgaben im Zusammenhang mit der
Berechnung der Folgekosten, dem immer komplexer werdenden MIP-Aufstellungsverfahren sowie
dem Finanzcontrolling im Rahmen des Mittelabflusses.
Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor:
•
Für den Bereich der Mehrjahresinvestitionsplanung wird eine 0,50 VZÄ-Stelle (SB MIP)
dauerhaft eingerichtet.
Teile der dargestellten Aufgaben werden im stadtweiten Projekt „Rechnungswesenprozesse und
-ressourcen“ betrachtet und u. a. evaluiert.
Somit ergibt sich für die Abteilung QSA zusammenfassend ein Stellenmehrbedarf von
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Baustandards
0,50
A 11 / E 10
25.500 € / 37.335 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Datenpflege
Raumdaten
1,00
A8/ E8
39.090 € / 55.680 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Teamassistenz
1,00
A7/ E6
35.500 € / 51.580 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Anlagenbuchhaltung
5,00
A 10 / E 9
227.500 € / 325.150 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Teamleitung /
Anlagenbuchhaltung
1,00
A 11 / E 10
51.000 € / 74.670 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Haushalt / Kaufmänn.
Controlling
1,00
A 11 / E 10
51.000 € / 74.670 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB MIP
0.50
A12 / E11
28.450 € / 40.180 €
Summe
10,00
659.265 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden 10 VZÄ-Stellen sind 11 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
26.070 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (11 x 2.370 €)
16.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (11 x 1.500 €)
8.800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (11 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
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ausgewiesen.
C)1.1.6 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Zentralen
Immobilienmanagements per Wertefluss auf alle Produkte des Referates verrechnen.
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
ZIM
Fipo
2000.414.0000.9
2000.410.0000.7
Kostenstelle
SC19014
Kostenart
602000
601101
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
2000.935.9330.5
--
--
Einmalige investive Kosten
zur IT-Erstausstattung
2000.935.9364.4
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
2000.650.0000.8
SC19014
670100
C)1.1.7 Öffnungsklausel für den Bereich des Zentralen Immobilienmanagements
Aufgrund der schwierigen Personalgewinnungssituation und obwohl enorme Anstrengungen im
Zusammenhang mit der Stellenbesetzung unternommen werden, ist es im Zentralen
Immobilienmanagement zur Umsetzung erfolgskritischer Vorhaben ggf. erforderlich, auf
Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zurückzugreifen, bis städtische Dienstkräfte
gewonnen werden können.
Im Zusammenhang mit der Personalkostenfinanzierung ist es daher notwendig, die Möglichkeit zu
eröffnen, Finanzmittel aus dem Personalauszahlungsbudget in ausreichender Höhe in den
Sachhaushalt zu übertragen, damit von dort der Einsatz von Zeitarbeitskräften aus
Arbeitnehmerüberlassungen finanziert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass
a) die mit dieser Beschlussvorlage zusätzlich beantragten 12,0 VZÄ-Stellen beim Zentralen
Immobilienmanagement
•
1,0 VZÄ SB Teamassistenz (ZIM-L)
•
4,0 VZÄ Ersteinrichter (ZIM-N1/N2)
•
1,0 VZÄ Teamassistenz/Datenbeschaffung (ZIM-VM)
•
5,0 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung (ZIM-QSA)
•
1,0 VZÄ Teamassistenz (ZIM-QSA)
bereits ab Stellenschaffung aus dem Finanzmittelbestand finanziert werden. Bei der Kalkulation
der Höhe der Personalauszahlungen für den Zeitraum zwischen Stellenschaffung und
tatsächlicher Stellenbesetzung durch eine städtische Dienstkraft ist jeweils von einem
Jahresmittelbetrag für eine tarifbeschäftigte Dienstkraft auszugehen.
b) die aufgrund Punkt a) in das Personalbudget eingestellten Mittel im Einzelfall zur Verwendung
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für Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung stehen. Die im Sachhaushalt
benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff.
angemeldet.
c) aufgrund von Stellenvakanzen beim Zentralen Immobilienmanagement nicht in Anspruch
genommene Finanzmittel im Einzelfall zur Finanzierung von Zeitarbeitskräften aus
Arbeitnehmerüberlassungen in den Sachhaushalt übertragen werden können. Die im
Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum
Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet.
C)1.2 Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich A
C)1.2.1 Pädagogische Begleitung und Sachbearbeitung Bau und Ausstattung
Der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen im Referat für Bildung und Sport stellt mit seiner
Beteiligung im Bereich der investiven Baumaßnahmen, wie Erweiterungs- und
Umbaumaßnahmen sowie Neubauten sicher, dass bestmögliche Voraussetzungen für optimale
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden können und damit die Schule
als Lern- und Lebensraum mit vielfältigen zeit- und altersgemäßen Angeboten gestaltet werden
kann.
Aufgaben, die originär von ZIM in der Eigenschaft als Bauherr und Objektverantwortlicher
übernommen werden, wie z.B. die Koordinierung der planungs- und baurechtlichen Belange, sind
hiervon ausgenommen.
Im Rahmen der Produktverantwortung werden von den Geschäftsbereichen die Nutzerbedarfe
über die pädagogische strukturelle Fachplanung artikuliert. Des Weiteren müssen
Rahmenbedingungen aus pädagogischer, organisatorischer und struktureller Sicht bei der
Planung und Einrichtung berücksichtigt werden. Eine zentrale Aufgabe hierbei ist die Erstellung,
Aktualisierung und Fortschreibung der pädagogisch relevanten Raum- und Ausstattungsstandards
und Funktionsschemen. In der Aufgabe als Nutzervertreter obliegt dem Geschäftsbereich unter
anderem die fachliche Verantwortung für die korrekte Umsetzung aller pädagogisch relevanten
Vorgaben.
Die nachfolgenden Stellen sind erforderlich, zur Umsetzung der Baumaßnahmen und zur
Einhaltung des Zeitplans.
Zur Berechnung des Mehrbedarfs für die pädagogische Begleitung der Baumaßnahmen und für
die Sachbearbeitung Bau und Ausstattung im Geschäftsbereich A wurde auf die Pavillonbauten für
Realschulen und Schulen besonderer Art sowie Gymnasien für 2015 und 2016 Bezug genommen.
Die Kapazitätsabschätzung und Aufgabenbeschreibung stellen sich wie folgt dar:
Kapazitätsabschätzung der Aufgaben mit quantitativen Kennzahlen (Kennzahlen wurden
vom Fachbereich anhand Erfahrungswerten ermittelt)
Hauptauf-ga
ben
Anzahl
Qual.
Gesamt-beda Bedarf SB
geschätzter
rf in Std. im
Bau und
Bedarf im Jahr Jahr
Ausstattung
in Std.
(70%)
Vorhabenspla 11
-nung
16
176
Baubegleitung 11
131
1441
Bau- und
8
88
11
Bedarf
pädagogische(r)
Mitarbeiter/in
(30 %)
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Freiflächenübergabe
Gesamt
1705
1193.5
511.5
Kapazitätsabschätzung der Aufgaben ohne quantitative Kennzahlen anhand einer
summarischer Schätzungen und Erfahrungswerten des Fachbereichs bei bisherigen Umsetzungen
Bereich
Qualifizierte
Schätzung
in Std. im Jahr
Bedarf SB Bau und Bedarf
Ausstattung
pädagogische(r)
(30 %)
Mitarbeiter/in
(70%)
Raumplanung
700
210
490
Raummanagement
500
150
350
Grundsatzthemen
2220
666
1554
Gesamt
3420
1026
2394
Gesamtbedarf:
SB Bau und Ausstattung
Pädagogische(r)
Mitabeiter/in
Bedarf in Std. im Jahr anhand
Kennzahlen
1193.5
511.5
Bedarf in Std. im Jahr ohne
Kennzahlen
1026
2394
Gesamtbedarf an Stunden im Jahr
2219.5
2905.5
Berechnung des Bedarfs
durchschnittliche Std. pro VZÄ im
Jahr für Beamte und
Tarifbeschäftigte: 1599,75
2219,5 / 1599,75
2905,5 / 1599,75
Gesamtbedarf an VZÄ
1,39 VZÄ
1,82 VZÄ
Beantragt VZÄ
1,00 VZÄ
1,00 VZÄ
Die Aufgabenbeschreibung zu den einzelnen Funktionen:
Für den Geschäftsbereich A – Allgemeinbildende Schulen fallen die folgend genannten Aufgaben
für die Pädagogische Mitarbeit im Bereich Bau und Ausstattung für jede einzelne Schule an:
•
•
Erstellung von schulart- bzw. schulspezifischen Raumprogrammen inklusive Raumplanung
und Raummanagement zur Sicherstellung eines funktionalen sowie zukunftsorientierten
Schulbaus, vor allem unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen pädagogischen
Anforderungen, besonders auch für den schulischen Ganztag und die Inklusion, sofern die
Gebäudesituation und die baulichen Rahmenbedingungen im Einzelfall die neuen
Standard-Raumprogramme für neu zu bauende oder zu erweiternde Schulen nicht
zulassen
Vertretung der fachabteilungsspezifischen Belange in Bezug auf die Vorhabensplanung,
die Teilnahme an Planungsbesprechungen, Baubegleitung und Bau- und
Freiflächenübergabe sowie Grundsatzthemen gegenüber der Koordinierungsstelle beim
Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen sowie in Abstimmung mit der
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•
•
•
•
Koordinierungsstelle bei Schulnutzern, dem Zentralen Immobilienmanagement, dem
Baureferat und beauftragten Architekten soweit pädagogische Belange betroffen sind (z. B.
Beratung bei räumlichen Umsetzungsmöglichkeiten pädagogischer Konzepte wie Ganztag,
Lernhaus, Inklusion, Rhythmisierung, bewegter Unterricht)
Mitwirkung bei der Ermittlung der Raumbedarfe und Sicherstellung der
fachabteilungsspezifischen Belange
Mitarbeit bei schulorganisatorischen Lösungen zur Raumbedarfsdeckung von Realschulen
und Schulen besonderer Art
Sicherstellung der pädagogischen Anforderungen bei der Einrichtung/Ausstattung von
Realschulen und Schulen besonderer Art.
Ermittlung und Formulierung der Bedarfe bei fachabteilungsbezogenen Bauvorhaben
(insbesondere Schulpavillonanlagen und Erweiterungen in Festbauweise sowie Erstellung
des Vorhabensauftrags als Voraussetzung für Projektentwicklungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit Bauprogrammen im Rahmen des Aktionsprogramms Schul- und KitaBau 2020.
Aufgrund der oben aufgeführten Berechnung benötigt der Geschäftsbereich Allgemeinbildende
Schulen für die Realschulen und Schulen besonderer Art zur Umsetzung der im Beschluss
genannten zusätzlichen Baumaßnahmen (Schulpavillonanlagen und Erweiterungsbauten)
folgende zusätzliche Personalkapazität:
•
1,00 VZÄ-Stelle Pädagogische Mitarbeit im Bereich Bau und Ausstattung
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim Referat
für Bildung und Sport:
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
Ab Nov. Pädagogische Mitarbeit
2015
Bau und Ausstattung
unbefristet
VZÄ
1,00
Einwertung
A14 / E14
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
67.660 € / 94.410 €
Darüber hinaus benötigt der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen
•
1,00 VZÄ-Stelle Sachbearbeitung Bau und Ausstattung in A 10/E 9 für RBS-A - F2 / F3
Die Bearbeitung der bereits in Angriff genommenen und geplanten Neu-, Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen, Pavillonbauten, Generalinstandsetzungen in der Fachabteilung
Gymnasien sowie Realschulen und Schulen besonderer Art bedarf dringend einer nachhaltigen
verwaltungsspezifischen Unterstützung mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Raumdaten im Rahmen der
Vorhabensplanungen
Mitwirkung bei der Raumbedarfsplanung und der Erstellung von Raumprogrammen
inklusive der Raumplanung und im Raummanagement
Mitwirkung bei der Planung von Fachlehrsaalsanierungen
Zusammenarbeit bei der Planung von Einrichtung/Ausstattung sowie bei Bau und
Freiflächenübergabe mit dem für den Bereich Bau zuständigen Pädagoginnen und
Pädagogen
Teilnahme an Bau- und Planungsbesprechungen (Baubegleitung) sowie Ortsterminen und
Aufbereitung/Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse
Kommunikation mit den Einrichtungen und Querschnittsabteilungen
Führen der Projektlisten
Controlling der Einrichtungslisten
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•
Pflege und Überwachung der Raumdateien
Benötigte Ressourcen:
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
Ab Nov. 2015 SB Bau und Ausstattung
unbefristet
VZÄ
1.00
Einwertung
A 10 / E 9
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
45.500 € / 65.030 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (2 x 2.370 €)
3.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (2 x 1.500 €)
1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Geschäftsbereich A per
Wertefluss auf mehr als fünf Produkte des Referates verrechnen.
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Geschäftsbereich A
2000.410.0000.7
2000.414.0000.9
Kostenstelle
SC19061
Kostenart
601101
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
2000.935.9330.5
--
--
Einmalige investive Kosten
zur IT-Erstausstattung
2000.935.9364.4
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
2000.650.0000.8
SC19061
670100
C)1.3 Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport
C)1.3.1 Sportstättenplanung
Das vom Stadtrat am 20.11.2014 beschlossene Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr.
Seite 69 von 132
14-20 / V 01640) führt zu einer erheblichen Aufgabenmehrung, von der auch der Geschäftsbereich
Sport betroffen ist. Der Geschäftsbereich Sport wurde bezüglich der erforderlichen
Personalressourcen im vorgenannten Beschluss noch nicht betrachtet.
Die Aufgaben, die im Geschäftsbereich Sport im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm
Schul- und Kita-Bau 2020 und dieser Beschlussvorlage anfallen, umfassen insbesondere folgende
Tätigkeiten:
•
interne Abstimmungen im Geschäftsbereich Sport bzgl. des Schul-, Breiten- und
Leistungssports im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020
und dieser Beschlussvorlage
•
Erstellung/Ergänzung der Vorhabensaufträge (z.B. aktuell Gymnasium Messestadt Riem)
bezüglich der Belange des Schul-, Breiten- und Leistungssports
•
Mitwirkung in den verschiedenen Arbeitskreisen zur Umsetzung des Aktionsprogramms
Schul- und Kita-Bau 2020 (z. B. AG Aktionsprogramm)
•
Mitwirkung bei der Erstellung der Programmbeschlüsse (z. B. Pavillonbauprogramm)
•
Suche nach Lösungen für die zeitlich befristete oder dauerhafte Auslagerung des Schul-,
Breiten- und Leistungssports während der Bauzeiten (z. B. Entwicklung von
Multifunktionsräumen, Prüfung, ob Traglufthallen oder ähnliches möglich sind)
•
Ermittlung des Raumbedarfs und der Raumgestaltung für den Schul-, Breiten- und
Leistungssport über das reine Standardraumprogramm hinaus (vgl. Beschluss des Schulund Sportausschusses vom 12.11.2008, Nr. 08-14 / V01131).
Die Dienstkräfte müssen eine detaillierte Bedarfsanalyse erstellen über die Sporträume
und Schwimmbäder. Dies beinhaltet insbesondere den Typ und die Größe der
Sporthallen/Schwimmhallen, erforderliche Nebenräume (Konditionsraum, Umkleiden,
Duschbereiche, Erste-Hilfe, Geräteräume usw.) sowie die erforderlichen Freisportflächen
(z.B. Rasenspielfelder, Allwetterplätze, Leichtathletikanlagen)
•
sportfachliche Beratung und Begleitung bei der Planung und Bauausführung (z. B. Prüfung
der Pläne für die Sportanlagenbereiche, Auswahl der Sportböden und Sportgeräte,
Festlegung der Beleuchtung, Festlegung der Hallenhöhe, Festlegen der Linierungen)
Die Aufgaben betreffen nicht originär Aufgaben von ZIM-VM (Betrieb der Anlagen), bzw.
ZIM/ImmoV (Immobilienverwaltung und Unterhalt) sondern dienen zur „Erstellung“ der
Infrastruktur. Jede Baumaßnahme erfordert sportfachliche Beratung durch den Geschäftsbereich
Sport bzgl. des räumlichen Bedarfs des Schul-, Breiten- und Leistungssports.
Dieser Aufgabenbereich wird derzeit im Geschäftsbereich Sport von einer 0,50 VZÄ (A11/E10)
verantwortet. Diese Personalausstattung steht in keinerlei adäquaten Verhältnis zu der
erheblichen Aufgabenmehrung, die durch das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 und
den Maßnahmen dieser Beschlussvorlage (28 Pavillons) ausgelöst wird.
Durch die Umstrukturierung innerhalb des Geschäftsbereichs Sport wurden 1,00 VZÄ aus einem
anderen Aufgabenbereich sowie die Unterstützung einer Auszubildenden für die Ausführung der
Aufgaben herangezogen. Nur so war es bisher möglich, die Aufgaben zu erledigen. Diese
Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Rückständen und Mehrarbeit in anderen
Aufgabenbereichen und können nicht weiter fortgeführt werden.
Nach Erfahrungswerten bei der bisherigen Umsetzung kann eine 1,00 VZÄ-Stelle die
sportfachliche Betreuung von 20 baulichen Maßnahmen übernehmen.
Die Betreuung beinhaltet folgende Baumaßnahmen: Pavillons, Neubau, Erweiterungsbauten und
Instandsetzungen. Der Aufwand für die Betreuung von Neubau, Erweiterungsbauten und
Instandsetzungen ist höher als der Aufwand zur Betreuung der Pavillons. Es kann die Annahme
getroffen werden, dass von 1,00 VZÄ ca. 15 Pavillons betreut werden können. Zur Berechnung
des Gesamtbedarfs wird hier auf die Pavillonbauten, welche für 2015 noch anstehen, und die neu
hinzugekommenen für 2016 Bezug genommen.
Für 2015 werden 14+3 Pavillons gebaut, davon werden zur Bedarfsberechnung noch 10 Pavillons
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herangezogen und für 2016 werden die in der Beschlussvorlage genannten 28 Pavillonbauten
herangezogen.
Berechnung des Gesamtbedarfs für die Pavillonbauten:
Jahr
Pavillon
Fallzahl pro VZÄ
Bedarf in VZÄ
2015
10
15
0.66
2016
28
15
1.86
Gesamtbedarf für Pavillonbauten in 2015 u. 2016
2.52
Mehrbedarf (Gesamtbedarf – IST-VZÄ (2,52 - 0,5)
2.02
Allein um die Pavillonbauten in 2015 und 2016 sachgerecht und - im Interesse der schnellen
Schaffung der erforderlichen Schul- und Sportinfrastruktur - auch zeitnah bearbeiten zu können,
benötigt das Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport dauerhaft einen Bedarf von
2,00 VZÄ-Stellen.
Die Schulraumversorgung (dazu gehören insbesondere Klassenräume, Fachlehrräume und auch
Sporträume) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und muss von der Kommune sichergestellt
werden. Um diese Aufgabe bezogen auf die notwendigen Sporträume erfüllen zu können, muss
das Sportamt mit dem erforderlichen Personal ausgestattet werden. Sollten die Stellen nicht
zugeschaltet werden, wird der Zeitplan verzögert und die Umsetzung der Maßnahmen ist
gefährdet.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015 Sportstättenplanerin /
unbefristet
Sportstättenplaner im
Referat für Bildung und
Sport – Geschäftsbereich
Sport
2.00
A 11 / E 10
102.000 € / 149.340 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (2 x 2.370 €)
3.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (2 x 1.500 €)
1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.3.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Das Produktkostenbudget des Produktes 6.1 „Bereitstellung von Infrastruktur für den Sport“ erhöht
sich um bis zu 150.940 €, davon sind bis zu 150.940 € zahlungswirksam
(Produktauszahlungsbudget).
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Seite 71 von 132
Kosten für
Sport
Fipo
5500.410.0000.5
5500.414.0000.7
Kostenstelle
19601110
Kostenart
601101
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
5500.935.9330.3
--
--
Einmalige investive Kosten
5500.935.9364.2
zur IT-Erstausstattung
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
19601110
670100
5500.650.0000.6
C)1.3.3 Öffnungsklausel für den Geschäftsbereich Sport
Aufgrund der schwierigen Personalgewinnungssituation und obwohl enorme Anstrengungen im
Zusammenhang mit der Stellenbesetzung unternommen werden, ist es neben dem Zentralen
Immobilienmanagement auch im Geschäftsbereich Sport zur Umsetzung erfolgskritischer
Vorhaben ggf. erforderlich, auf Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zurückzugreifen,
bis städtische Dienstkräfte gewonnen werden können.
Im Zusammenhang mit der Personalkostenfinanzierung ist es daher notwendig, die Möglichkeit zu
eröffnen, Finanzmittel aus dem Personalauszahlungsbudget in ausreichender Höhe in den
Sachhaushalt zu übertragen, damit von dort der Einsatz von Zeitarbeitskräften aus
Arbeitnehmerüberlassungen finanziert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass
a) die mit dieser Beschlussvorlage zusätzlich beantragten 2,0 VZÄ-Stellen beim Geschäftsbereich
– Sport
•
2,0 VZÄ Sportstättenplanerin/Sportstättenplaner
bereits ab Stellenschaffung aus dem Finanzmittelbestand finanziert werden. Bei der Kalkulation
der Höhe der Personalauszahlungen für den Zeitraum zwischen Stellenschaffung und
tatsächlicher Stellenbesetzung durch eine städtische Dienstkraft ist jeweils von einem
Jahresmittelbetrag für eine tarifbeschäftigte Dienstkraft auszugehen.
b) die aufgrund Punkt a) in das Personalbudget eingestellten Mittel im Einzelfall zur Verwendung
für Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung stehen. Die im Sachhaushalt
benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff.
angemeldet.
C)1.4 Referat für Bildung und Sport – Verwaltung
C)1.4.1 Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich (ZIB)
C)1.4.1.1 Betreuung der Endgeräte
Das vom Stadtrat am 20.11.2014 beschlossene Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (vgl.
Nr. 14-20 / V 01640) führt zu einer erheblichen Aufgabenmehrung, von der auch RBS-V-Zentrum
für Informationstechnologie im Bildungsbereich betroffen ist.
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Für das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich wurden in der vorgenannten
Beschlussvorlage in Bezug auf die Betreuung der Endgeräte keine Personalressourcen
zugeschaltet.
Die dort für 2015 und 2016 beschlossenen Baumaßnahmen und das vorliegende Bauprogramm
für Schulpavillons 2015/2016 lösen im RBS-V-Zentrum für Informationstechnologie im
Bildungsbereich einen erheblichen Personalbedarf aus.
Die für 2015 geplante Errichtung von 17 zusätzlichen Pavillons (14 aus Raumbedarfsgründen und
3 aus Auslagerungsgründen) ) führen zu einer Mehrung der IT-Endgeräte von 527.
Für 2016 sind im vorliegenden Beschluss 32 zusätzliche Pavillons (28 für Schulen und 4 für
Kindertageseinrichtungen) vorgesehen. Dies bedingt eine weitere voraussichtliche Mehrung von
992 Endgeräten im Jahr 2016.
Der Bedarf für die Schulneubauten, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen wird in einer
Beschlussvorlage des Referats für Bildung und Sport im Herbst 2015 gesondert dargelegt.
Die Geschäftsprozesse sind möglichst medienbruchfrei durch IT zu unterstützen. Um nur ein
Beispiel zu nennen: hinter jedem IT-Whiteboard steht ein IT-Service, der zusätzliches Personal in
nicht geringem Umfang erfordert.
Mit Stand vom 31.12.2014 verfügt das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich
über 259 VZÄ. Diese erbringen das gesamte Spektrum der dIKA – also Leistungen für 37.900
Endgeräte. Daraus ergibt sich derzeit ein Wert von 1,00 VZÄ für 146 Endgeräte. Im Rahmen der
derzeit im Zentrum für Informationstechnologie laufenden Organisationsuntersuchung durch EY
zeichnet sich jedoch ab, dass dies zu einer sachgerechten Betreuung nicht ausreicht und ein
Schlüssel von 1,00 VZÄ:128 notwendig wäre.
Legt man dennoch den bestehenden Schlüssel von 1:146 zugrunde, ergibt sich für 2015 ein
Personalmehrbedarf von 3,6 VZÄ und für 2016 ein weiterer Mehrbedarf von 6,8 VZÄ.
Diese Berechnung ist momentan nur als vorläufig zu betrachten und muss im Rahmen weiterer
Überprüfungen noch detailliert untersucht und mit weiteren Zahlen konkretisiert werden, so dass
sich hier in jede Richtung noch Veränderungen ergeben können.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
Betreuung Endgeräte
10,40
A 12 / E 11
591.760 € / 835.744 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 11 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
26.070 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (11 x 2.370 €)
16.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (11 x 1.500 €)
8.800 € konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (11 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
Diese zusätzlichen Personalbedarfe für 2015 und 2016 entstehen für alle Aufgabenbereiche im
Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich, insbesondere jedoch in den Bereichen
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Kundenmanagement (Leitung, Projektleitung Bau, Kundenbetreuer Experte und Senior, im Clientund Benutzermanagement, im Netze- und Server-Management und im Service Desk.
Für 2015 geht das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich mit den bestehenden
knappen Personalressourcen durch abteilungsinterne Prioritätenverlagerungen in Vorleistung. Für
die geordnete Leistungserbringung des Zentrums für Informationstechnologie für die Schulen und
Kindertagesstätten ist die o.a. Stellenzuschaltung für 2015 und 2016 bereits zum
nächstmöglichen Zeitpunkt (01.11.2015) unbefristet erforderlich.
C)1.4.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Zentrum für
Informationstechnologie im Bildungsbereich per Wertefluss auf alle Produkte des Referates
verrechnen.
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle
Kostenart
V-ZIB
2001.410.0000.6
2001.414.0000.8
SC19011
601101
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten zur
AP-Erstausstattung
2001.935.9330.4
--
--
Einmalige investive Kosten zur
IT-Erstausstattung
2001.935.9364.3
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
2001.650.0000.7
SC19011
670100
Im Rahmen der künftigen Bauprogrammbeschlüsse wird RBS-V-Zentrum für
Informationstechnologie im Bildungsbereich die notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe für
die Betreuung der Endgeräte der im Zuge der jeweiligen Baumaßnahmen in Betrieb gehenden
Einrichtungen anmelden.
C)1.4.2 Geschäftsleitung
C)1.4.2.1 GL 2 - Finanzen
Die dargestellten Baumaßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms führen aufgrund der
Erhöhung der vergebenen Dienstleistungen und Warenbeschaffungen auch im Bereich der
Finanzabteilung des Referates für Bildung und Sport zu einem zusätzlichen Personalbedarf der
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an der Prozesskette beteiligten Bereiche:
Beschaffung (inkl. Rolle Einkauf und Rolle Kaufmännischer Freigeber) (RBS-GL 2.11)
Vergabe (RBS-GL 2.3/V 10)
Anlagenverwaltung (RBS-GL2.23)
Kreditorenbuchhaltung (RBS-GL 2.12)
Um einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf zu gewährleisten und damit eine
termingerechte Ausstattung sicherzustellen, müssen sämtliche Bereiche in die Lage versetzt
werden, ihre Aufgaben zeitnah abzuwickeln. Hieraus resultiert die Notwendigkeit der Erhöhung der
Personalkapazitäten, der nachfolgend beschrieben wird:
C)1.4.2.1.1 Beschaffung und Finanzbuchhaltung
Im Jahr 2015 werden von RBS-GL 2.11 16 Schulpavillons beschaffungsseitig umgesetzt. Die
Beschaffungen werden bis Herbst 2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die
Personalressourcen für 16 Schulpavillons für 2016 frei werden, aber 28 Schulpavillons
abzuwickeln sind, womit 12 Pavillons zusätzlich hinzukommen. Für die zusätzlichen Projekte in
2016 ist aufgrund aktueller Fallzahlen (6.018 Bestellpositionen bereits bis 23.04.15) von weiteren
zusätzlichen 6.000 Bestellpositionen für das Jahr 2016 auszugehen. Dies erfordert gem.
Bemessung der Ausgabenbewirtschaftung im Beschaffungsbereich 2,00 VZÄ in der 2.
Qualifikationsebene.
Im Bereich der Kreditorenbuchhaltung erfolgt die komplette Rechnungsabwicklung für alle
Rechnungen des Maßnahmenbereichs. Für die zeitnahe Rechnungsbearbeitung ist eine weitere
Stelle einzuplanen. Bei Zugrundelegung von 6.018 Buchungspositionen ergibt sich hier (inkl.
Anordnungsbefugnis) ein Stellenmehrbedarf von 1,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene.
Die Personalbedarfe wurden nach den Ergebnissen zur Ausgabenbewirtschaftung aus dem
Projekt „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ berechnet.
C)1.4.2.1.2 Vergabestelle 10
Die zentrale Vergabestelle 10 im RBS ist zuständig u.a. für die Ausschreibung und Beschaffung
von Lehr- und Unterrichtsmitteln, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, Sportartikeln,
Musikinstrumenten sowie Multimedia und ist damit unmittelbar betroffen von Zuwächsen bei der
Ausstattung von neuen Schul- und Kitaräumen. Ohne ausreichende Personalausstattung ist die
zeitgerechte Ausschreibung und Bestellung und damit auch die Lieferung der
Erstausstattungsgegenstände zum Bezugstermin neuer Räume nicht gewährleistet.
Bei der Erhebung der Prognosedaten für Mengensteigerungen durch die 12 zusätzlichen Pavillons
wird von weiteren 6.000 Beschaffungspositionen ausgegangen (siehe Beschaffung). Von diesen
6.000 Beschaffungspositionen kann ein Großteil über aktuelle Rahmenverträge abgewickelt
werden (Direktbestellung bei Lieferant); ca. 1.000 Positionen Bestellanforderungen (BANF)
müssen entweder im Rahmen der Selbstbeschaffungsgrenze abgewickelt werden bzw. zur
Ausschreibung an die zuständigen Vergabestellen weitergegeben werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Großteil der auszuschreibenden
BANF-Positionen (ca. 900) im Bereich der Lehr- und Unterrichtsmittel anfällt, die im
Zuständigkeitsbereich der Vergabestelle 10 liegen. Dabei führen insbesondere die
beschaffungsbegleitenden Tätigkeiten bei einer Vergabestelle (z. B. Marktforschung,
Lieferantenauswahl, Durchführung des Vergabeverfahrens, Angebotsauswertung,
Zuschlagserteilung) zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Auf der Grundlage des beschriebenen
Mehraufwands wird 1,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene bei RBS-GL 2.3/V10 benötigt.
An dieser Stelle muss in Bezug auf die Auswertung von BANF-Positionen darauf hingewiesen
werden, dass für die Beschaffung von Kleinstmaterialien lediglich eine BANF-Position (z. B.
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verschiedene Kleinartikel für Kunst o. ä.) angelegt wird und die Vergabestellen begleitend zur
BANF eine Aufstellung der einzelnen Materialien/Gegenstände erhalten. Dies verdeutlicht die
weitere Aufgabenmehrung bei GL 2.3.
Im weiteren wird von einer Zunahme der Rahmenvertragsbestellungen ausgegangen, um die
Beschaffungen zeitgerecht und wirtschaftlich abwickeln zu können. Allerdings ist dies für die
Vergabestellen schwer kalkulierbar. Außerdem stehen vor einer Zunahme der
Rahmenvertragsbestellungen in hohem Maße konzeptionelle Tätigkeiten, die letztlich in einen
Rahmenvertrag münden. Auch Rahmenverträge sind jährlich anzupassen. Insofern geht GL 2
davon aus, dass die getroffenen Überlegungen, die bereits beim letzten Pavillonbeschluss ihren
Niederschlag in 1,00 zusätzlichen Stelle für die Vergabestelle 10 fanden, auch für die weitere
Ausweitung aus dem Aktionsprogramm gültig sind.
C)1.4.2.1.3 Anlagenverwaltung
Die Projektausweitung und generelle Zunahme der Bestellungen hat unmittelbare Auswirkungen
auf die Anlagenverwaltung (RBS-GL2.23), die wesentlich mehr Warenkörbe freigeben und
investive Artikel als Anlage anlegen muss. Bis zum Abschluss der Kapazitätsbemessung durch
das stadtweite Projekt „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ ist von den bisherigen
Bemessungsgrößen auszugehen.
Auf der Basis aktueller Fallzahlen (April 2015), des für 2016 prognostizierten weiteren
Mehraufwands von mehr als 10.000 Neuanlagen sowie nahezu 6.000 Freigaben für die
Maßnahmen und des gültigen Benchmarks, ergibt sich ein aktueller Zusatzbedarf von 2,00
VZÄ-Stellen in der 2. Qualifikationsebene in der Anlagenbuchhaltung, die frühzeitig zu besetzen
sind.
Übersicht der beantragten Personalressourcen und Arbeitplatzkosten bei GL 2
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Beschaffung
2,00
A8/ E8
78.180 € / 111.360 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Anlagenbuch-haltung
2,00
A8/ E8
78.180 € / 111.360 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Vergabewesen
1,00
A8/ E8
39.090 € / 55.680 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
SB Kreditoren
1,00
A7/ E6
35.500 € / 51.580 €
Summe
6,00
Bis zu 329.980 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind sechs neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
14.220 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Seite 76 von 132
•
•
•
Arbeitsplätze (6 x 2.370 €)
9.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (6 x 1.500 €)
4.800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (6 x 800 €)
Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in
Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr
ausgewiesen.
C)1.4.2.1.4 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten der Abteilung GL 2 per
Wertefluss auf alle Produkte des Referates verrechnen.
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
GL 2
Fipo
2000.410.0000.7
2000.414.0000.9
Kostenstelle
SC190212
Kostenart
601101
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
2000.935.9330.5
--
--
Einmalige investive Kosten
zur IT-Erstausstattung
2000.935.9364.4
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
2000.650.0000.8
SC190212
670100
C)1.4.2.2 GL 4 – Organisation
Personalkostenmanagement
U.a. basierend auf den Finanzierungsbeschlüssen beispielsweise dem "Aktionsprogramm Schulund Kita-Bau 2020", der Beschlussfassung zur Umsetzung des cgmunich-Gutachtens als auch auf
der aktuellen Beschlussvorlage "Schulbauoffensive 2013-2030" erhöht sich laufend der
Personalbestand bzw. das zu bewirtschaftende Personalauszahlungsbudget des Referates.
Darüber hinaus sind laufende Veränderungsprozesse im Bereich des
Personalkostenmanagements umzusetzen.
Die Stellenausstattung des Sachgebiets 4.3 – Personalkostenmanagement beträgt aktuell 3,75
VZÄ. Seit der Einführung des doppischen Haushalts im Jahr 2009 stehen 3,50 VZÄ für die
Sachbearbeitung (davon 0,50 VZÄ aufgrund das MKRw-Projekts befristet) sowie weitere 0,25
VZÄ für Führungsaufgaben, die im Rahmen der Neuorganisation und der Umbildung zu einem
eigenen Sachgebiet mit Wirkung zum 01.12.2014 zugeschaltet wurden, zur Verfügung.
Entfristung von 0,5 VZÄ-Stellen (Stellennr. B405625)
Die hälftige Stelle wurde bereits 2007 im Zusammenhang mit dem MKRw-Pilotprojekt befristet
eingerichtet. Die Aufgaben dieser Stelle beziehen sich jedoch nicht auf das stadtweite
MKRw-Projekt, sondern sind reine Fachaufgaben. Daher sind sie in den nachfolgenden Fallzahlen
als Ist-Kapazitäten enthalten und werden dauerhaft benötigt.
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Das Sachgebiet GL 4.3 – Personalkostenmanagement ist schwerpunktmäßig für folgende
Aufgaben zuständig:
• Erstellen des produktorientierten Personalkostenbudgets (Modellrechnung,
Schlussabgleich) für das gesamte Referat
• Vollzug des Personalhaushalts im Rahmen des Nachtragshaushalts
• Beantragung von Mittelbereitstellungen und Veranschlagungsberichtigungen
• Durchführen der Detailplanungen zum Personalkostenbudget im Modul PA-CP des
Personalmanagementssystems paul@ für die Haushaltsaufstellung, den Schlussabgleich
sowie den Nachtragshaushalt
• Kalkulation der LoB-Teilbudgets für alle Kostenstellenbereiche des Referats unter
Berücksichtigung von Organisationsmaßnahmen
• Umsetzen von Haushaltssicherungskonzepten und Erarbeiten von Grob- und
Feinkonzepten zur Haushaltskonsolidierung
• Durchführen des Personalkostencontrollings inkl. monatlicher Feinanalyse der
Personalauszahlungen
• Steuerungsunterstützung für die Referatsleitung sowie fachliche Beratung und
Unterstützung der Produkt- und Leistungsverantwortlichen sowie der Finanzabteilung in
allen personalhaushaltsrechtlichen Fragen
• Vollzug des Beschlusswesens, detaillierte Prüfung von Finanzierungsbeschlüssen
hinsichtlich der Personalkosten (formal und inhaltlich) sowie Erstellen von Textbeiträgen zu
Stadtratsbeschlüssen (Haushaltsbeschluss, Rechenschaftsbericht)
Folgende Kennzahlen belegen die Entwicklung im Sachgebiet seit Einführung des doppischen
Haushalts:
2009
(31.12.2009)
2014
(31.12.2014)
Zuwachs
Zuwachs in
%
Personalaus-zahlungsbu 439.415 Tsd. €
dget
603.473 Tsd. €
164.058 Tsd. €
37,34 %
Rechnungs-ergebnis
431.217 Tsd. €
596.057 Tsd. €
164.840 Tsd. €
38,27 %
Anzahl der aktiv
beschäftigten
Dienstkräfte
(bereinigt um den
Regiebetrieb
Schulhaus-reinigung)
11.237 Personen
13.595 Personen
2.358 Personen
20,98 %
Durchschnittliche Steigerung im Sachgebiet ca. 32 % ((37,34 % + 38,27 % + 20,98 %) / 3 =
32,2 %)
Berechnung des Personalmehrbedarfs: 3,5 VZÄ (ohne Leitungsanteil) * 32,2 % = 1,13 VZÄ rechn.
Mehrbedarf
Neben der vorstehend dargestellten Steigerung beim zu bewirtschaftenden
Personalauszahlungsbudget und den bisher eingetretenen Personalmehrungen im Referat sind
folgende weitere Entwicklungen im Bereich des Personalkostenmanagements zu berücksichtigen,
die nicht in den oben genannten Fallzahlen (bis 2014) enthalten sind:
•
Eine Fallzahlensteigerung ab 2015 ergibt sich aufgrund der zwischenzeitlich bereits
bekannten Personalzuschaltungen aufgrund aktueller Beschlussvorlagen und aufgrund
fremdbestimmter Veränderungen, die im Haushalt noch nicht umgesetzt sind. Darüber
hinaus bestehen Aufgabenzuwächse bei Beschlussvorlagen, die aufgrund ihrer
Komplexität einer detaillierten Befassung aus haushaltsrechtlicher Sicht bedürfen.
Zum Beispiel: Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020, Schulbauoffensive 2013-2030,
Seite 78 von 132
Anpassungen beim pädagogischen Personal aufgrund des stetigen Ausbaus
Kindertagesstätten und Tagesheime, Lehrpersonal an Schulen inklusive der
Ganztagsangebote, der Sporteinrichtungen
•
Ständige Veränderungsprozesse im Bereich des Finanzwesens (bspw. bei den
Regelungen zum Vollzug des Haushalts, neue Konzepte wie "Haushaltsbeschluss ernst
nehmen", die Neufassung der gesamtstädtischen Haushaltswerke, Ergebnishaushalt)
binden zusätzliche Ressourcen für die referatsspezifische Umsetzung und für die
Steuerungsunterstützung sowie die fachliche Beratung der Kostenstellen- und
Produktverantwortlichen.
Daher ergibt sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf von 1,50 VZÄ der 3. Qualifikationsebene
zuzüglich der Entfristung von 0,50 VZÄ. Nachdem die Entwicklungen über die genannten
Fallzahlen bis 2014 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig absehbar sind, wird ein
Stellenanteil von 0,50 VZÄ-Stellen vorerst nur befristet für die Dauer von 5 Jahren ab
Stellenbesetzung beantragt.
Die laufenden Aufgabenzuwächse und ständigen Veränderungsprozesse im Personalhaushalt
führen zu einer deutlichen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei GL 4.3, die mit den vorhandenen
Personalressourcen nicht mehr bewältigt werden kann. Die sach- und termingerechte
Aufgabenerledigung konnte in der Vergangenheit nur durch den hohen Einsatz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grenze ihrer Belastbarkeit aufrecht erhalten werden. Eine
zusätzliche weitere Arbeitsverdichtung ist nicht tragbar.
Ohne weitere Stellenzuschaltungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise
Finanzierungsbeschlüsse nicht rechtzeitig in den Stadtrat eingebracht oder die zur
Aufgabenerfüllung des Referates erforderlichen Budgetveränderungen nicht in den
Personalhaushalt eingestellt werden können. Eine fehlende bzw. verspätete Detailplanung zum
Personalkostenbudget würde zu gesamtstädtischen Verzögerungen bei der Haushaltsplanung
führen (Gefährdung der Überleitung der stadtweiten Personalkostenplanwerte nach CO).
Das RBS hat diesen Stellenbedarf im Zuge des Abstimmungsverfahrens dem Personal- und
Organisationsreferat zur Stellungnahme zugeleitet (hierzu wird auch auf Abschnitt F)a dieser
Vorlage verwiesen). Das POR sieht die dargestellten Stellenbedarfe nicht in direktem
Zusammenhang mit der Schulbauoffensive und hat daher diesen Mehrbedarf nicht anerkannt.
Wie aus der vorstehenden Bedarfsbegründung ersichtlich ist, ist der Bedarf – belegt durch die
Gesamtentwicklung des Referates und der gegebenen Arbeitsbelastung – jedoch weiterhin
dringlich abzudecken. Das RBS akzeptiert die ablehnende Stellungnahme zwar für diesen
Beschluss, muss aber aufgrund der Bedarfssituation die notwendigen Stellen bei GL 4 in einer
erneuten Beschlussvorlage dem Stadtrat separat zur Entscheidung vorlegen. Bis dahin wird das
RBS den Bedarf nochmals auf Verwaltungsebene mit dem POR eingehend kommunizieren. Für
diese Vorlage wurden daher die notwendigen Stellen und Kosten aus der Vorlage
herausgenommen.
C) 1.5 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referats für Bildung und Sport
Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Bildung und Sport folgender Personalbedarf:
Organisationseinheit
ZIM
Summe VZÄ
Gesamtkosten bis zu
38,73
2.599.754 €
Geschäftsbereich A
2,00
159.440 €
Sport
2,00
149.340 €
Seite 79 von 132
ZIB
10,40
835.744 €
6
329,980.00 €
dauerhaft 59,13
dauerhaft 4.074.258 €
Geschäftsleitung (ohne GL 4)
Summe
C) 1.6 Kostentabelle
dauerhaft
ab Nov. 2015
Summe zahlungswirksame
Kosten *
einmalig
in 2015
bis zu 4.074.258 €
in 2015 entsprechend
anteilig
davon:
Personalauszahlungen
bis zu 4.074.258 €
Sachauszahlungen**
48.000 € konsumtive
Arbeitsplatzkosten
Transferauszahlungen
Nachrichtlich Vollzeitäquivalente 59,13 VZÄ
Nachrichtlich Investition
236.070 € für IT-Ausstattung,
Arbeitsplatzerst-ausstattung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen)
können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem
Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch
Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages.
** Ohne IT-Kosten
Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der
Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die
Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich
C)1.7 Finanzierung
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Referat für Bildung und Sport erfolgt aus dem
Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes
2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
C)2. Personal- und Sachmittelbedarfe des Baureferats
C)2.1 Personalbedarf für die Bauprogramme „Neubau, Erweiterung und
Generalinstandsetzung von Schulen“ 2015 und 2016
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C)2.1.1 Projektmanagementleistungen der Hauptabteilungen Hochbau und Gartenbau
sowie Vergabeleistungen der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
Für die in der in der Task Force priorisierten Projekte, die für das Bauprogramm 2015 und 2016
vorgesehen sind (siehe Anlage A), ist als Voraussetzung für die Aufnahme in die Bauprogramme
eine umgehende Vorbereitung bei den Abteilungen H3-H7 der HA Hochbau erforderlich. Die
Anzahl der Projekte zeigt auch unter Berücksichtigung der Projekte, die fertig gestellt werden,
einen erheblichen Mehrbedarf zum Stand 2015. Im Zuge der Projektvorbereitung der
Bauprogramme sind folgende Tätigkeiten erforderlich, die für das Bauprogramm 2015 und 2016 in
unterschiedlicher Intensität anfallen:
1. Vorabklärung des Baurechtes in Verbindung mit Baumschutz und ggf.
Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
2. Durchführung von Verfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
zur Beauftragung von Planern
3. Klärung der Grundstückssituation in Hinblick auf die Erschließung und ggf. Altlasten
4. Bei Neubaumaßnahmen:
- Erstellen von Machbarkeitsstudien, Vorplanung sowie in Einzelfällen
Entwurfsplanung
- Erstellung eines Kostenrahmens und Mitwirkung bei der Klärung der Finanzierung
5. Bei Sanierungen und Erweiterungen im Zusammenhang mit Gebäudebestand:
- Erstellen von Machbarkeitsstudien, Durchführung von Bestandsuntersuchungen,
Vorplanung sowie in Einzelfällen Entwurfsplanung
- Erarbeiten einer Qualifizierten Kostenschätzung als Voraussetzung zur Aufnahme in
die Bauprogramme
6. Bei Bedarf Erstellen von Grundlagen für den Wirtschaftlichkeitsnachweis von
Maßnahmen und Klärung der Fördermöglichkeiten
7. Bei Bedarf Erstellung einer Bauvoranfrage zur rechtsverbindlichen Sicherstellung des
Baurechts
8. Bei Bedarf Mitwirkung bei Bürgerbeteiligungsprozessen
9. Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem RBS, dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung und der Stadtkämmerei
Auf Grund des sehr hohen und dringlichen Bedarfes sind die Projekte beschleunigt und
weitgehend zeitgleich vorzubereiten bzw. zu planen und umzusetzen. Den Erfahrungen mit
Referenzprojekten wie z.B. 4 Grundschulen, Gymnasium Trudering usw. folgend, sind deshalb
beim Projektmanagement inkl. der Fachabteilungen für die Tätigkeiten der Projektvorbereitung
durchschnittlich 1,5 VZÄ je Maßnahme notwendig. Da die tatsächlichen Projektumfänge erst
ermittelt und im Detail verifiziert werden müssen, werden für das Bauprogramm 2015 vorerst nur
70% der notwendigen Ressourcen angesetzt. Für das Bauprogramm 2016 sind die Tätigkeiten in
Bezug auf die Projektvorbereitung noch nicht in der vollen Intensität notwendig. Es werden
deshalb vorerst nur 20% der notwendigen Ressourcen angesetzt. Im eigentlichen
Bauprogrammbeschluss im Herbst 2015 wird der Ressourcenbedarf an Hand der
fortgeschrittenen Projektvorbereitung im Detail ermittelt und der jetzt dargestellte Bedarf
angerechnet.
Für die 21 Projekte des Bauprogrammes 2015 sind somit 22,50 VZÄ und für die 55 Projekte des
Bauprogrammes 2016 sind – nach Abzug von 5, Ende des Jahres 2015 auslaufenden, Projekten –
9,00 VZÄ bei der HA Hochbau notwendig. Auf Grund der Personalmehrung und der Sicherstellung
einer noch bewältigbaren Führungsspanne sind ebenfalls 3 Sachgebietsleitungen auszuweisen.
Da die Sachgebietsleitungen jeweils bis zu 70 Prozent ihrer persönlichen Arbeitszeit auch operativ
tätig sind, werden diese aus dem Gesamtpersonalbedarf abgedeckt.
Insgesamt ergibt sich ein dauerhafter Personalbedarf bei H3-H7 von 3,00 VZÄ in E13, 8,50 VZÄ in
E11 und 20,00 VZÄ in E10, jeweils der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung
Architektur/Elektrotechnik/Versorgungstechnik.
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Bei allen Projekten der Bauprogramme muss die HA Gartenbau für die Planung und
Projektbetreuung sämtlicher Grün- und Außenanlagen ihren Beitrag leisten. Für die im Vorgriff
notwendigen Ressourcen gelten auch hier die Ausführungen zur HA Hochbau. Nach den
Erfahrungen entsprechender Projekte beläuft sich der Ressourcenbedarf für die Außenanlagen
auf etwa 10 Prozent des Ressourcenbedarfes für die Projektmanagementleistungen der HA
Hochbau. Somit sind für die HA Gartenbau insgesamt 3,00 VZÄ der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Landschaftsarchitektur in Entgeltgruppe E10
notwendig.
Für die Vorbereitung und Abwicklung der Bauprogramme ist die Beauftragung von freiberuflichen
Dienstleistungen (Architekten, Fachplaner, Gutachter etc.) zwingend erforderlich. Diese
Vergabeverfahren werden über das Submissionsbüro des Baureferates abgewickelt. Das
Submissionsbüro hat daher eine Schlüsselfunktion für die zuverlässige und termingerechte
Realisierung sämtlicher Baumaßnahmen des Baureferates.
Der operative Personaleinsatz im Submissionsbüro beträgt derzeit 2,00 VZÄ für die Vergabe
freiberuflicher Dienstleistungen (Architekten, Fachplaner, Gutachter etc.). Die Anzahl der hierfür
erforderlichen Vergabeverfahren hat sich in den vergangenen Jahren auf jährlich rd. 70 Verfahren
verdoppelt. Die dafür notwendigen Arbeiten konnten mit den vorhandenen Personalkapazitäten
daher schon bisher kaum bewältigt werden.
Bezogen auf die aus den dargestellten Bauprogrammen resultierenden Bedarfe an freiberuflichen
Dienstleistungen geht das Submissionsbüro auf Grundlage der vorliegenden, aktuellen
Erfahrungswerte für die kommenden Jahre von den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
zusätzlichen Vergabeverfahren pro Jahr aus:
Bisherige Vergabeverfahren im freiberuflichen Bereich
70 Stück
Zusätzliche Vergabeverfahren
140 Stück
Steigerung Vergabeverfahren
200.00%
Personal-Ist (operativ) zum 01.05.2015
2,00 VZÄ
Personal-Soll (operativ)
6,00 VZÄ
Die dargestellten Bauprogramme führen somit beim Submissionsbüro zu einem zusätzlichen,
dauerhaften Personalbedarf gegenüber dem Personal-Ist von 2,00 VZÄ in BesGr. A8 / E 8 und
2,00 VZÄ in BesGr. A10 / E 9 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen.
Gesamtübersicht:
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
unbefristet
Fachrichtung Architektur / 20.00
Elektrotechnik /
Versorgungstechnik
E 10
1.493.400 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Fachrichtung Architektur / 8.50
Elektrotechnik /
Versorgungstechnik
E 11
683.060 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Fachrichtung Architektur / 3.00
Elektrotechnik /
Versorgungstechnik
E 13
263.760 €
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Ab Nov. 2015
unbefristet
Landschaftsarchitektur
Ab Nov. 2015
unbefristet
Verwaltung und Finanzen 2,00
A8/E8
78.180 € / 111.360 €
Ab Nov. 2015
unbefristet
Verwaltung und Finanzen 2,00
A 10 / E 9
91.000 € / 130.060 €
Summe
3.00
E 10
224.010 €
38,50
2.905.650 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 39 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
92.430 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (39 x 2.370 €)
31.200 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (39 x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Baureferates eingestellt.
C)2.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen sind die Produkte:
•
„Baudienstleistungen für städtische Hochbauten“ - Produkt 520114
•
„Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ - Produkt 520402
Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 2.936.850 €, davon sind bis zu
2.936.850 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle
Kostenart
Hochbau
6010.414.0000.8
BR12
602000
Gartenbau
5800.414.0000.4
BR12
602000
Verwaltung und Recht
6020.414.0000.6
BR12
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
6010.935.9330.4
5800.935.9330.0
6020.935.9330.2
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
6010.650.0000.7
5800.650.0000.3
6020.650.0000.5
BR12
670100
C)2.2 Personalbedarf für die Fortschreibung des Bauprogrammes
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Schulpavillonanlagen 2015 mit Fertigstellung in 2016
C)2.2.1 Planungsteams
Hier handelt es sich, wie bereits im November 2014 beim Beschluss „Aktionsprogramm Schulund Kita-Bau 2020“ dargestellt, um kurzfristige Maßnahmen mit Vergaben an
Systembauunternehmer. Die Maßnahmen werden gebündelt. 9 Planerteams, bestehend aus
Architektinnen und Architekten, Fachingenieurinnen und Fachingenieuren,
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie zusätzlich eine Projektsteuerin/ein
Projektsteuerer werden beauftragt. Beim Baureferat verbleibt die Gesamtprojektleitung. Daher
ergeben sich Synergieeffekte, die nur eine reduzierte Personalzuschaltung von jeweils einer
Person pro Planungsteam für die Abteilungen H3 – H5 und je eine Person für jeweils 3
Planerteams bei den Fachabteilungen H6, H7 der Hauptabteilung Hochbau notwendig machen.
Der notwendige Personalbedarf ist bei H3 – H5 sowie bei H6 und H7 jeweils um 1 VZÄ höher
angesetzt, als im Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“. Die gemachten
Erfahrungen lassen die erwarteten Synergieeffekte nicht vollständig realisieren, insbesondere sind
die Beschaffungsvorgänge der Pavillons auf Grund der Marktsituation deutlich aufwändiger als
zunächst angenommen. Für die Planung und Steuerung der Außenanlagen sind zudem bei der
Hauptabteilung Gartenbau für jeweils 2 Planerteams zusätzlich eine Person zuzuschalten. Bei der
Planung und Steuerung der Außenanlagen sind hier keine Synergieeffekte gegeben. Jeder
Standort ist einzigartig und muss aufgrund der Nachverdichtung im Bestand mit komplexen
Anforderungen planerisch entwickelt werden. Die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten ist bei der
Generalunternehmerleistung ausgenommen und muss ebenso individuell ausgeschrieben und
überwacht werden.
Insgesamt werden, befristet auf 2 Jahre, 15,00 VZÄ für H3 - H7 der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/ Versorgungstechnik in
Entgeltgruppe E10 für die Hauptabteilung Hochbau, und ebenfalls befristet auf 2 Jahre 4,00 VZÄ
der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Landschaftsarchitektur in
Entgeltgruppe E10 für die Hauptabteilung Gartenbau benötigt.
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
Ab Nov. 2015
Fachrichtung Architektur /
befristet auf 2 Jahre Elektrotechnik /
Versorgungstechnik
15
E 10
1.120.050 €
Ab Nov. 2015
Landschaftsarchitektur
befristet auf 2 Jahre
4,00
E 10
298.680 €
Summe
19
1,418,730.00 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 19 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
45.030 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (19 x 2.370 €)
15.200 € konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (19x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Baureferates eingestellt.
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C)2.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen sind die Produkte:
•
„Baudienstleistungen für städtische Hochbauten“ - Produkt 520114
•
„Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ - Produkt 520402
Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 1.660.340 €, davon sind bis zu
1.660.340 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle
Kostenart
Hochbau
6010.414.0000.8
BR12
602000
Gartenbau
5800.414.0000.4
BR12
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
6010.935.9330.4
5800.935.9330.0
--
--
Dauerhafte
Arbeitsplatzkosten
6010.650.0000.7
5800.650.0000.3
BR12
670100
C)2.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Baureferates
Zusammenfassend ergibt sich für das Baureferat folgender Personalbedarf:
Organisationseinheit
Summe VZÄ
Hochbau
Gartenbau
Verwaltung und Recht
Summe
Gesamtkosten bis zu
31,50
befristet 15,00
2.440.220 €
befristet 1.120.050 €
3,00
befristet 4,00
224.010 €
befristet 298.680 €
4,00
241.420 €
dauerhaft 38,50
befristet 19,00
dauerhaft 2.905.650 €
befristet 1.418.730 €
C)2.4 Kostentabelle
Dauerhaft ab
Nov. 2015
Summe zahlungswirksame Kosten *
Bis zu
2.936.850 €
in 2015
entsprechend
anteilig
einmalig
Befristet
auf 2 Jahre
Bis zu
1.433.930 €
(jährlich)
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davon:
Personalauszahlungen
Bis zu
H: 2.440.220 €
G: 224.010 €
V+R: 241.420 €
2015-2017
jährlich bis
zu:
H: 1.120.050
€
G: 298.680 €
Sachauszahlungen**
31.200 €
konsumtive
Arbeitsplatzkost
en
15.200 €
(jährlich)
konsumtive
Arbeitsplatz-k
osten
Transferauszahlungen
Nachrichtlich Vollzeitäquivalente
Nachrichtlich Investition
--
--
38.50
-19
137.460 € für
Arbeits-platz
-erstaus-statt
ung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen)
können in den meisten Fällen nicht beziffert werden.
Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den
Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50
Prozent des Jahresmittelbetrages.
** ohne IT-Kosten
Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der
Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die
Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich
C)2.5 Finanzierung
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Baureferat erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes
2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
C)3 Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
C)3.1 HA II - Stadtplanung
C)3.1.1 Sachbearbeitung Begutachtung Technik
3,00 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Begutachtung Technik, E 11
Die im Rahmen des Aktionsprogramms Schul-und Kita-Bau 2020 bereits geschaffenen Stellen
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reichen für die zusätzlichen Aufgaben der Schulbauoffensive 2013 – 2030 nicht aus.
Die Schulbauoffensive und der Kita-Bau stellen gerade die städtebaulichen Begutachtungen vor
große Herausforderungen. So sind für sämtliche Stadtbezirke von den städtebaulichen
Begutachtungen alle (ab 20 zusätzlichen Wohneinheiten) möglicherweise bereits
schulauslösenden Vorhaben zur Bedarfseinschätzung der Schul- und Kita-Versorgung vorab zu
prüfen und an die Stadtentwicklungsplanung zu melden.
Darunter fallen aus der Bauberatung bekannte, sowie bereits beantragte Nachverdichtungen, aber
auch in nächster Zeit wahrscheinliche Nachverdichtungen im Siedlungsbestand, deren Anzahl der
Wohneinheiten von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Städtebaulichen Begutachtung
abgeschätzt werden.
Auch die Wohneinheiten aus laufenden Bebauungsplanverfahren werden in Zusammenarbeit mit
den jeweiligen Teams ständig aktualisiert und an die Stadtentwicklungsplanung gemeldet.
Wenn Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind, beraten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Städtebaulichen Begutachtung in Abstimmung mit der Grünplanung und den
jeweiligen Planungsteams das Baureferat und die von ihm beauftragten Architekturbüros zu den
Machbarkeitsstudien von Pavillonstandorten, zu Neubau und Erweiterungen von Schulen und
Kindertageseinrichtungen. Zu den konkreten Machbarkeitsstudien werden sehr kurzfristig
Stellungnahmen verfasst. Oft werden dabei mehrere Varianten abgefragt, was den Arbeits- und
Abstimmungsaufwand in den Städtebaulichen Begutachtungen wesentlich erhöht.
Sehr kurzfristig stimmt die Städtebauliche Begutachtung mit der Grünplanung sowie der
Lokalbaukommission ab, ob ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist oder ob Befreiungen und
wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, möglich sind. Dabei werden möglichst planvermeidende
Lösungen in Abstimmung mit der Grünplanung, den Planungsteams und der Lokalbaukommission
erarbeitet.
Nicht zuletzt vertreten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gemeindliche Belange in den
kurzfristig anberaumten Sonderdienstbesprechungen und in den Sonderamtskonferenzen.
Damit die Aufgaben der Schulbauoffensive 2013 -2030 bewältigt werden können und nicht andere
wichtige Aufgaben, wie die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und die Unterbringung
von Asylbewerbern zurückgestellt werden müssen, werden deshalb drei weitere Stellen für die
Begutachtung (eine Stelle pro Planungsbezirk), Sachbearbeitung Begutachtung, E 11 technischer
Dienst als erforderlich angesehen.
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen die künftigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in
der Begutachtung übernehmen:
3 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Begutachtung, E11
•
•
•
•
•
•
Planungs- und bauordnungsrechtliche Beratung, Auskünfte Weichenstellungen
insbesondere für Schul- und Kita-Bauprojekte
Entwicklung von Bebauungsvorschlägen, Feststellen der Planungsbedürftigkeit bzw.
Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten vor allem für Schulbauprojekte
Stellungnahmen zu Bau- und Vorbescheidsanträgen unter anderem für Schul- und
Kita-Bauprojekte
Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung an Sitzungen innerhalb und außerhalb des
Planungsreferates (Task Force, Dienstbesprechungen, AKO, etc.)
Behandlung von internen und externen Anfragen
Stellungnahmen im Rahmen des Berichtswesens und Erarbeiten von inhaltlichen Vorgaben
für Beschlussvorlagen
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Zeitraum
Ab 2016
unbefristet
Funktionsbezeichnung
VZÄ
SB Begutachtung Technik
3.00
Summe
Einwertung
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
E 11
241.080 €
3.00
241.080 €
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 3 neue Arbeitsplätze erforderlich.
Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (3 x 2.370 €)
2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung eingestellt.
C)3.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen ist das Produkt: 5826000 Stadtplanung
Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 243.480 €, davon sind bis zu 243.480 €
zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Stadtplanung
Fipo
6130.414.0000.3
Kostenstelle
18410000
Kostenart
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
6130.935.9330.9
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
6130.650.0000.2
18410000
670100
C)3.2 HA IV – Lokalbaukommission
C)3.2.1 Baurechtliche Prüfung
3 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Technik E11
1 Vollzeitäquivalent Teamassistenz E6
1 Vollzeitäquivalent Technik UNB, E11
Mit den Vorhaben der Schulbauoffensive kommen auch auf die Lokalbaukommission große
Herausforderungen zu. Es gilt jeweils in kürzester Zeit Bauvorhaben auf ihre baurechtliche
Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Bauvorhaben an vorhandenen Standorten sind meist sehr komplex.
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Sie finden in beengten Grundstückssituationen statt. Sie greifen in den Baumbestand ein. Häufig
sind im Bestand Abweichungen zum Brandschutz erforderlich, die mit der Branddirektion fachlich
und rechtssicher geklärt werden müssen.
Der Beschlussvorlage des Referats für Bildung und Sport „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau
2020“ (Vorlage Nr. 14-20 / V 01640) war zu entnehmen, dass auf das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung Hauptabteilung IV eine Vielzahl von neuen Beratungs-, Genehmigungs-, und
Bauüberwachungsfällen zukommt. Die Bauvorhaben umfassen Ausbau und Erweiterung der rund
250 vorhandenen Schulstandorte sowie zahlreiche Schulpavillons, Neubauvorhaben und Kitas.
Mittlerweile hat sich bei der Bearbeitung der Machbarkeitsstudien herausgestellt, dass der
Zeitaufwand pro Machbarkeitsstudie um ein Vielfaches höher als ursprünglich angenommen ist.
Die Machbarkeitsstudien müssen aufgrund von Stellungnahmen der Fachstellen häufig mehrfach
modifiziert werden. Pro Standort ist zudem oftmals nicht, wie ursprünglich angenommen, nur eine
Machbarkeitsstudie ausreichend, es werden mehrere Varianten, verschiedene Bauphasen und
Gebäudeteile der Schulen (Pavillons, Turnhalle, Festbauerweiterung, Haus für Kinder etc.) zur
Prüfung vorgelegt. Außerdem sind die Planungen der einzelnen Gebäude auf den
Schulgrundstücken unterschiedlich terminiert, so dass pro Standort nicht mehr nur von einem
Bauantrag ausgegangen werden kann, sondern zeitlich versetzt mehrere Anträge eingehen und
bearbeitet werden müssen. Die Fallzahlen erhöhen sich beträchtlich. Es ist absehbar, dass auch
durch die Analyse der Kita-Standorte und die dort erforderlichen baulichen Maßnahmen in den
folgenden Jahren zusätzliches Bauantragsvolumen zu erwarten sind.
Die damit verbundenen komplexen Aufgabenstellungen sowie die Dringlichkeit der Vorhaben ist
mit dem vorhandenen Personal sowie den mit der Vorlage Nr. 14-20 / V 01640 zugeschalteten
Stellen für die Lokalbaukommission nicht zu leisten bzw. würde Ressourcen binden, die für eine
zügige Bearbeitung von Wohnungsbauvorhaben erforderlich sind und damit die Erreichung der
städtischen Ziele für die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum gefährden.
Die Bauanträge sollen in den Teams der LBK von speziell darauf geschulten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern behandelt werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden je nach
Arbeitsanfall für die Aufgaben der Schulbauoffensive freigestellt. Die betroffenen Teams erhalten
dafür personellen Nachersatz, damit die „Normalfälle“, die ebenfalls Anspruch auf zügige
Behandlung haben, nicht unter den Sonderaktionen leiden. Die übergeordneten Fragestellungen,
insbesondere die Sicherstellung der zeitgerechten Zuarbeit zum Referat für Bildung und Sport,
werden von einer Stabsstelle bei der Hauptabteilungsleitung wahrgenommen.
Daher ist zur Bewältigung dieser mengenmäßig erheblichen, zusätzlichen Aufgabenstellung und
zur Sicherstellung der „normalen Genehmigungstätigkeit“ eine weitere, über die Forderung in der
Vorlage „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Vorlage Nr. 14-20 / V 01640)
hinausgehende Personalzuschaltung von drei Vollzeitäquivalenten im Eingangsamt der 3.
Qualifikationsebene Technik in den Baubezirken sowie einem Vollzeitäquivalent Teamassistenz
Verwaltung der 2. Qualifikationsebene im Bereich der Hauptabteilungsleitung erforderlich.
Die Bearbeitungskapazität der Unteren Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren,
speziell im Rahmen der Kita- und Schulbauoffensive ist den anhaltend hohen Fallzahlen und der
gesteigerten Bearbeitungskapazitäten in den 3 Baubezirken anzupassen, um die
Gesamtlaufzeiten nicht zu gefährden. Daher ist die Personalzuschaltung von einer VZÄ bei Team
Grüngutachten der 3. Qualifikationsebene erforderlich.
Folgende Aufgabenschwerpunkte soll der künftige Stelleninhaber/die künftige Stelleninhaberin
übernehmen:
3,00 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Technik, E11
•
Sachbearbeitung im Rahmen der Schulbauoffensive bzw. des Pavillonbauprogramms 2016
ff.
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•
•
•
•
Beratung von Machbarkeitsstudien, Anträgen zu Kita- und Schulpavillons, Anträgen auf
Erweiterung von Kita- und Schulgebäuden sowie Anträgen zu Neubauten
Bauüberwachung
Bearbeitung von Befreiungen und Abweichungen; Abstimmung von Vorhaben in den
Entscheidungsgremien der HA IV und in referatsübergreifenden Runden
Unterstützung bei konkretisierten Vorhaben zur beschleunigten Baugenehmigung und
Nutzungsaufnahme
1,00 Vollzeitäquivalent Teamassistenz Verwaltung, E6
•
•
•
•
•
•
Assistenztätigkeiten für die Kita- und Schulbauoffensive und die technische
Sachbearbeitung, wie z.B. Schreibtätigkeiten, Einladungen und Protokolle, diverse
Schreiben und Stellungnahmen
Organisation und Vorbereitung von Sitzungen und internen Entscheidungsgremien
Beschaffung von Informationen
Führen von Statistiken
Mithilfe beim Erstellen von Grafiken und Präsentationen
Serviceleistungen für die Leitung und die technische Sachbearbeitung, z.B. Erteilen von
Auskünften, Terminkoordinierung, Führen des elektronischen Kalenders
1,00 Vollzeitäquivalent Sachbearbeitung Technik UNB, E11
Vollzug der Naturschutzgesetze, der Bayerischen Bauordnung und der
Freiflächengestaltungssatzung im Einzelnen:
•
Antragsbegleitende Beratung und Planprüfung von Baumbestands- und
Freiflächengestaltungsplänen
•
Antragsbegleitende Beratung und Prüfung von erforderlichen Fachgutachten (z.B.
Baumgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung SaP,
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, soweit erforderlich Abstimmung mit anderen
naturschutzfachlichen Planungen und dem Team Flächenhafter Naturschutz
•
Fallbezogene Beurteilung von Baumbestand vor Ort
•
Fallbezogene Abnahme von Baumschutzauflagen, Ersatzpflanzungen, Ausgleichsflächen
und Freiflächengestaltung zur Freigabe von Sicherheitsleistungen oder aufschiebender
Bedingungen
Die Einrichtung der Stellen erfolgt vorbehaltlich dem Ergebnis der Stellenbewertung durch das
Personal- und Organisationsreferat.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim Referat
für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV Lokalbaukommission:
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
Ab 2016
unbefristet
SB Bauordnung Technik
3.00
E 11
241.080 €
Ab 2016
SB Naturschutz Technik
1.00
E 11
80.360 €
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unbefristet
Ab 2016
unbefristet
SB Teamassistenz
Verwaltung
Summe
1.00
E6
51.580 €
5.00
373.020 €
Für die neu zu schaffenden Stellen sind 5 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
11.850 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (5 x 2.370 €)
4.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze
(5 x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung eingestellt.
C)3.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen sind die Produkte:
•
Bauaufsicht; Produkt-Nummer 5841000
•
Naturschutz; Produkt-Nummer 5842000
•
Overhead; Produkt-Nummer 5800000
Die Produktkostenbudgets der oben genannten Produkte erhöhen sich um bis zu 377.020 €,
davon sind bis zu 377.020 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle
Kostenart
Baubezirke
6110.414.0000.7
18410000
602000
Naturschutz
3601.414.0000.0
18450000
602000
Innenrevision
6110.414.0000.7
18400100
602000
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
6110.935.9330.3
3601.935.9330.6
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
6110.650.0000.6
3601.650.0000.9
6110.650.0000.6
18410000
18450000
18400100
670100
C)3.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung
Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung folgender
Personalbedarf:
Seite 91 von 132
Organisationseinheit
Summe VZÄ
Gesamtkosten bis zu
Stadtplanung
3,00
241.080 €
Lokalbaukommission
5,00
373.020 €
dauerhaft 8,00
dauerhaft 614.100 €
Summe
C)3.4 Kostentabelle
Dauerhaft ab
2016
Summe zahlungswirksame Kosten *
einmalig
befristet
Bis zu 620.500 €
--
davon:
Personalauszahlungen
Bis zu 614.100 €
Sachauszahlungen**
6.400 €
konsumtive
Arbeitsplatzkoste
n
Transferauszahlungen
--
Nachrichtlich Vollzeitäquivalente
8.00
Nachrichtlich Investition
--
--
---
--
--
18.960 € für
Arbeitsplatzers
t-ausstattung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen)
können in den meisten Fällen nicht beziffert werden.
Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den
Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50
Prozent des Jahresmittelbetrages.
** ohne IT-Kosten
Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der
Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die
Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich
C)3.5 Finanzierung
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Stadtplanung und Bauordnung erfolgt aus dem
Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 durch die
Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
C)4. Personal- und Sachmittelbedarfe des Direktoriums
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C)4.1 Vergabewesen
Die Vergabestelle 1 ist bei der Umsetzung des Aktionsprogrammes unmittelbar betroffen, da vor
Inbetriebnahme der Schulen bzw. Kitas Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eingebracht
bzw. eingebaut werden müssen. Die Beschaffung dieser Gegenstände und der dazugehörigen
Dienstleistungen sind nach Anhang 1 zum Aufgabengliederungsplan der Landeshauptstadt
München der Vergabestelle 1 zugewiesen.
Folgende Artikel bzw. Dienstleistungen werden insbesondere bei einer Ersteinrichtung benötigt:
- Verwaltungs-, Schul- und Kindertagesstättenmobiliar
- Regale, Regalanlagen
- Vitrinen, Schaukästen, Flipcharts, Moderationswände
- Garderoben und Garderobenschränke
- Umzugsleistungen für Möbel, Kartons und PC's
- Anfertigen und Aufhängen von Vorhängen
- Haushalts- und technische Geräte
- Reinigungsleistungen
Bis zum Schuljahr 2014/2015 wurde mit ca. 2 – 3 Schulneubauten/Generalsanierungen pro Jahr
gerechnet. Die dabei anfallenden Beschaffungsvorgänge konnten in den vorgegebenen
Zeiträumen bisher schon kaum mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewältigt werden.
Bei den Umzugs- und Reinigungsleistungen sowie bei der Anfertigung von Vorhängen sind
zeitaufwändige Einzelausschreibungen erforderlich, da wegen der Individualität keine
Rahmenverträge möglich sind.
Die vorhandenen, zeitsparenden Möbelrahmenverträge werden gerade im Bereich der
Schulpavillonanlagen nur eingeschränkt bis gar nicht zur Bedarfsdeckung genutzt werden können,
da in Verbindung mit Aufbauleistungen in den Rahmenverträgen andere räumliche
Voraussetzungen (feste Wände aus Ziegel oder Beton) zu Grunde gelegt werden. Diese
wesentlichen Rahmenbedingungen müssen bei jeder Örtlichkeit erneut überprüft, bekanntgegeben
und damit zur Vertragsgrundlage gemacht werden.
Bezogen auf die durch das Referat für Bildung und Sport prognostizierte Steigerung (allein 2016)
bei den Kindertageseinrichtungen (von denen geschätzt fünf bei der Vergabestelle 1 zur
Bearbeitung gelangen), acht Schulneubauten (davon fünf Großprojekte) und 28
Schulpavillonanlagen geht die Vergabestelle von der in der folgenden Tabelle dargestellten
zeitlichen Mehrbelastung im Vergleich zum Jahr 2015 aus.
Personalberechnung für Ersteinrichtung 2016 durch VGSt 1:
Differenz
Großprojekte
zu Schulen /
Sporthallen
Schulpavillonanlagen
Kitas
Faktor
Anzahl
Gesamt
0,21
3
0,63
0,08
0,06
11
2
0,88
0,12
VZÄ gesamt
1,63
Die Berechnung des Mehraufwandes erfolgte aufgrund der Zahlen, die auch für den letzten
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Beschluss vom 05.11.2014 Berechnungsgrundlage waren. Der Mehraufwand beinhaltet nicht nur
die reinen Ausschreibungen, sondern auch Vor- und Abstimmungsgespräche mit dazugehörigem
Schriftverkehr sowie Aufgaben der Teamassistenz und Vorgesetztenanteile.
Um die zusätzlichen Aufgaben für 2016 und den Folgebedarf für die weiteren Jahre von mehr als
50 neuen Objekten erledigen zu können, sind 2,00 VZÄ (BesGr. A10 / EGr. E9) zusätzliche
Vergabesachbearbeiterstellen im Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene notwendig.
Die restlichen 0,37 VZÄ (Differenz aus 1,63 VZÄ zu 2,00 VZÄ) lassen sich wie folgt begründen:
Durch die zusätzlichen Pavillon-, Schul- und Kita-Baumaßnahmen erhöht sich der Abstimmungsund Koordinierungsaufwand zwischen der Vergabestelle 1 und dem RBS erheblich. Auch sind
häufiger Firmengespräche notwendig. Beispielsweise musste im Januar/Februar 2015 mit allen
Rahmenvertragspartnern von Schulmobiliar geklärt werden, ob die für 2015 erhöhten Mengen zum
vorgesehenen Termin geliefert werden können. Um eine rechtzeitige Ausstattung der neuen
Räumlichkeiten garantieren zu können, ist ein ständiger Informationsaustausch zwischen allen
Beteiligten notwendig. Außerdem entstehen durch zusätzliche Objekte Ergänzungswünsche für
Ausstattungsgegenstände sowie für weitere Bedarfe wie z.B. Drucker und Kopierpapier,
Hygieneartikel, Tinte/Toner und Büromaterial. Damit steigt auch der Beratungsaufwand. Aufgrund
der pädagogischen Anforderungen an flexible Unterrichtsformen wird unterschiedlichstes Mobiliar
erforderlich und damit die Schulmöbelausschreibung immer komplexer. Im Beschluss
„Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20 / V 01640) vom
20.11.2014 wurden statt der rein rechnerischen 2,60 VZÄ nur 2,50 VZÄ-Stellen beantragt, sodass
die restlichen 0,10 VZÄ in der aktuellen Berechnung aufgegriffen werden.
Da die Bau- und Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2030 in der gleichen Intensität fortgesetzt
werden, rechnet die Vergabestelle mit einer dauerhaften jährlichen Mehrbelastung in dem
angegebenen Umfang.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim
Direktorium - Vergabestelle:
Zeitraum
Ab 2016
unbe-fristet
Funktionsbezeichnung
SB Vergabewesen
Summe
VZÄ
2,00
Einwertung
A 10 / E 9
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
91.000 € / 130.060 €
2,00
130.060 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich.
Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (2 x 2.370 €)
1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2,0 x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Direktoriums eingestellt.
C)4.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen ist das Produkt „Vergabe/Beschaffung/Dienstleistungen“ (Nr. 5127000)
Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 131.660 €, davon sind bis zu 131.660 €
zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
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Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Vergabestelle 1
Fipo
Kostenstelle
0620.414.0000.3
0620.410.0000.1
11272600
Kostenart
602000
601101
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
0620.935.9330.9
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
0620.650.0000.2
Kostenstelle/
Innenauftrag
--
Kostenart
--
11272600
670100
C)4.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Direktoriums
Organisationseinheit
Vergabestelle 1
Summe
Summe VZÄ
Gesamtkosten bis zu
2,00
130.060 €
dauerhaft 2,00
dauerhaft 130.060 €
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C)4.4 Kostentabelle
Dauerhaft ab 2016
Summe zahlungswirksame
Kosten *
einmalig
befristet
Bis zu 131.660 €
davon:
Personalauszahlungen
Bis zu 130.060 €
Sachauszahlungen**
1.600 €
konsumtive
Arbeitsplatzkosten
Transferauszahlungen
Nachrichtlich
Vollzeitäquivalente
2.00
Nachrichtlich Investition
4.740 € für
Arbeitsplatzerstaus
-stattung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können
in den meisten Fällen nicht beziffert werden.
Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den
Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent
des Jahresmittelbetrages.
** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und
der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für
die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich.
C)4.5 Finanzierung
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Direktorium erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 durch die
Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
C)5. Personal- und Sachmittelbedarfe der Stadtkämmerei
C)5.1 Begleitung der Baumaßnahmen durch das technische Bauinvestitionscontrolling, die
Investitionsprogramm- und Finanzplanung sowie durch die zentrale Zuschussstelle
Das Ziel der "Schulbauoffensive" ist das bedarfs- und zeitgerechte Bereitstellen schulischer
Infrastruktur für ein stark wachsendes München. Hierzu sind für alle Schularten (einschließlich
Förderschulen und berufliche Schulen) sowohl neue Standorte zu sichern, als auch bestehende
Standorte auf Erweiterungsmöglichkeiten zu überprüfen und jeweils zu entwickeln. Zusätzlich sind
für alle Schularten investive und konsumtive Sanierungsbedarfe zu klären. Alle erforderlichen
Baumaßnahmen sind, um sie bewältigen zu können, zu priorisieren und dann termingerecht zu
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realisieren. Hierzu sind schultypenbezogen jeweils Bauprogramme auszuarbeiten und dem
Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Mit dem Grundsatzbeschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ wurde am 20.11.2014
eine Vielzahl von Beschleunigungsmaßnahmen verabschiedet, die es überhaupt erst ermöglichen,
in den kommenden Jahren eine sehr viel größere Anzahl von Baumaßnahmen als bisher zu
realisieren. Dazu ist unter anderem vorgesehen, in einem gewissen Umfang Entscheidungen auf
die Verwaltung zu verlagern. Des weiteren ist das begleitende Bauinvestitions- und
Finanzcontrolling deutlich zu intensivieren. Zudem wird es noch stärker als bisher erforderlich sein,
bereits in der Projektentwicklungsphase neue, innovative bauliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Für Herbst ist die Vorlage eines ersten Bauprogramms für alle Schularten geplant. Mit dieser
Beschlussvorlage wird ein weiteres Pavillonbauprogramm 2016 zur Entscheidung vorgelegt,
welches doppelt so viele Maßnahmen umfasst wie das Vorjahresprogramm.
Zwar war bereits beim Grundsatzbeschluss „Aktionsprogramm“ erkennbar, dass die
Bauprogramme eine deutlich größere Anzahl von Baumaßnahmen als bisher erfordern. Allerdings
liegen für den mittel- bis längerfristigen Zeitraum erst jetzt verlässliche Größenordnungen vor.
Hierbei zeigt sich, dass das Aufgabenvolumen nochmals deutlich umfangreicher ist, als bisher
angenommen. Verbunden mit diesem quantitativen Anstieg sind auch deutlich komplexere und
gestiegene qualitative Anforderungen an das Bauinvestitionscontrolling, die
Mehrjahresinvestitionsprogrammplanung sowie die Zuschussbearbeitung der Stadtkämmerei.
Durch die Stadtkämmerei müssen alle Baumaßnahmen von der ersten Bedarfsableitung bis zum
Maßnahmenabschluss technisch, wirtschaftlich, finanztechnisch und förderrechtlich durch das
technische Bauinvestitionscontrolling, die Investitionsprogramm- und Finanzplanung sowie die
zentrale Zuschussstelle begleitet werden. Hierfür ist eine ausreichende Personalausstattung
unabdingbar. Bereits bei den aktuellen Vorarbeiten zu den Bauprogrammen zeigt sich, das die
bisherigen Stellenzuschaltungen nicht ausreichen, um die Aufgaben in der erforderlichen Qualität
bewältigen zu können.
Aus diesem Grund hält die Stadtkämmerei die unbefristete Zuschaltung einer Stelle der
Einwertung BesGr. A 13 / EGr. E 13 für eine Architektin/einen Architekten (technischer Dienst, 3.
Qualifikationsebene) sowie von zwei Stellen der Einwertung BesGr. A 11 / EGr. E 10
(Verwaltungsdienst, 3. Qualifikationsebene) für den Bereich
Mehrjahresinvestitionsprogramm/Mittelfristige Finanzplanung sowie die zentrale Zuschussstelle für
erforderlich. Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle bei der Zentralen Zuschussstelle kann die
zeitgerechte Beantragung und Abrechnung der staatlichen Fördermittel in Millionenhöhe weiter
dauerhaft gesichert werden.
Den vorgenannten Stellen sind folgende Aufgabenschwerpunkte zugeordnet:
•
Für alle drei Funktionen: Teilnahme an Arbeitsgremien, Besprechungen, Abstimmungen
u.ä., Verfassen von Stellungnahmen zu den jeweiligen Beschlüssen, Mitwirken an der
Erstellung von Beschlussvorlagen sowie den entsprechenden Entscheidungen auf
Verwaltungsebene (wie z.B. Nutzerbedarfsprogrammen und Projektgenehmigungen). Zu
prüfen sind hier unter anderem die Festlegung des tatsächlichen Bedarfs sowie die
bestmögliche Nutzung und Verwertung der heranzuziehenden Grundstücke, die
Förderfähigkeit sowie die Investitionsplanung.
•
Vertreten der Belange der Wirtschaftlichkeit bei der Projektentwicklung im Rahmen des
Bauinvestitionscontrolling der Stadtkämmerei. Dies beinhaltet - in Abstimmung mit den
beteiligten Referaten – auch verwaltungsinterne Festlegungen von Verfahrensschritten,
Untersuchungstiefe und Prioritäten. In diesem Zusammenhang ist verstärkt an der
Erarbeitung wirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen mitzuwirken. Dies erfordert einen
zusätzlichen qualitativen und quantitativen Aufwand.
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•
Betreuung der bautechnischen Themen im Rahmen der Richtlinien der
Wirtschaftlichkeitsrechnung bzw. Überprüfung der erforderlichen Grund- und
Hauptuntersuchung des zuständigen Bauherrn (mfm) im Rahmen der Hochbaurichtlinien.
•
Betreuung der Einzelmaßnahmen im Rahmen des städtischen Bauinvestitionscontrollings
und der Finanzierungsplanung bei allen Verfahrensschritten gemäß den Hochbaurichtlinien
(Standardprojekte) bzw. nach den ergänzenden Regularien der jeweiligen Bauprogramme.
Hierbei sind optimale Nutzungsmöglichkeit bei neu zu errichtenden, umzubauenden oder
zu erweiternden Baukörpern unter Berücksichtigung der für die jeweilige Schulart
einschlägigen Bau- und sonstigen technischen Standards sowie der Finanzierbarkeit im
Rahmen der städtischen Finanzen sicher zu stellen. In allen Fällen ist ferner zu prüfen, ob
und ggf. wie neue pädagogische Anforderungen (z.B. Ganztagesangebot,
Lernhauskonzept) mit umgesetzt werden können.
Gleichfalls gilt es, für die Vielzahl der anstehenden großen und umfangreichen
Generalsanierungen im Bestand die bestmögliche Lösung zu finden. Bei Letzteren ist auch
darauf zu achten, dass entsprechende Einzelprojekte zu einer wirtschaftlichen Einheit
zusammengefasst werden.
In allen Fällen ist konsequent auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie
Nachhaltigkeit zu achten. Zur wirtschaftlichen und bedarfsorientierten Abwicklung der
Bauprogramme ist mit dem Baureferat sowie dem Referat für Bildung und Sport ein
entsprechendes Controlling aufzubauen und durchzuführen.
•
Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der verschiedenen
Verfahrens-beschleunigungsmaßnahmen, z.B. beim Erarbeiten von
Standardraumprogrammen für Grundschulen.
•
Fortschreibung und laufende Überwachung der Investitionsprogramme mit dem
Schwerpunkt auf dem Bildungs- und Sportbereich sowie Schnittstellenkoordination zur
Beantragung von Fördermitteln durch die zentrale Zuschussstelle der Stadtkämmerei.
Hierbei ist jeweils die Finanzierung im Rahmen der Mehrjahreshaushaltswirtschaft sowie
der Jahreshaushalte zeitgerecht sicherzustellen. Dabei sind, ohne die zeitliche Abwicklung
der Baumaßnahmen zu gefährden, die einzelnen Maßnahmen in das beschlossene bzw.
das fortzuschreibende Mehrjahresinvestitionsprogramm möglichst zahlungsgenau zu
integrieren und zu ratieren. Bei Bedarf sind Veränderung der Rangreihenfolge
vorzunehmen.
•
Jährliche Grundlagenermittlung des Zahlen- und Prognosematerials für die Mittelfristige
Finanzplanung sowie die Großen Vorhaben mit Schwerpunkt Investitionen im Bildungsund Sportbereich.
•
Überprüfen der durch die Investitionstätigkeit ausgelösten Ein- und Auszahlungen,
Beurteilung und Vollzug von Kämmereiverfügungen, Abstimmung mit dem Jahreshaushalt.
Ferner ist für die Schulbauprogramme aufgrund der jeweiligen Gesamtvolumen ein
umfassendes Finanzcontrolling aufzubauen und zu pflegen.
•
Die zentrale Zuschussstelle der Stadtkämmerei ist stadtweit dafür verantwortlich, dass für
städtische Bauvorhaben rechtzeitig die staatlichen Zuweisungen geprüft, beantragt und
abgerechnet werden. Auf Zuwendungen besteht generell kein Rechtsanspruch. Es gehört
zu den wesentlichen Aufgaben der zentralen Zuschussstelle, die beantragten Projekte so
aufzubereiten, dass eine möglichst hohe staatliche Förderung genehmigt wird. Die
termingerechte, fachlich einwandfreie und wirtschaftliche Aufgabenerledigung dieser
umfangreichen zusätzlichen Aufgaben lässt sich bei der zentralen Zuschussstelle der
Stadtkämmerei mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr bewältigen. Bereits die
derzeit erforderlichen Vorarbeiten für kommende Maßnahmenausweitungen erfordern die
gesamte Kapazität der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die verbleibenden
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Aufgaben können daher nicht mehr im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.
•
Ermittlung von Fördermöglichkeiten (Bund, Land, EU) für städtische Baumaßnahmen, wie
z. B. für Schulbaumaßnahmen sowie fördertechnische Analyse von städtischen Schul- und
Kinderbetreuungsvorhaben. Dies beinhaltet die Beratung und Information der beteiligten
Referate und Dienststellen mit Anweisungen für eine optimale Ausschöpfung der möglichen
Zuwendungen.
•
Prüfung und Festlegen der Förderfähigkeit von städtischen Investitionsvorhaben nach den
einschlägigen Förderbestimmungen für Schulbau und Kinderbetreuungseinrichtungen,
denen jeweils unterschiedliche Förderkriterien und diverse Förderbereiche zugrunde
liegen. Zum Jahreswechsel 2014/15 trat eine Änderung maßgeblicher Fördervorschriften in
Kraft, die es ermöglichen, mehrere bauliche Maßnahmen als Gesamtpaket gefördert zu
bekommen. Dies erfordert eine deutlich umfangreichere und aufwändigere Dokumentation
der Einzelvorhaben.
•
Administrative Begleitung der einzelnen Förderprojekte, wie unter anderem den Abruf der
bewilligten Zuwendungen unter Beachtung des Baufortschritts und die Erstellung des
Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber für die bewilligten
Fördermittel.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die beantragten Personalressourcen bei der
Stadtkämmerei, Abteilung 2 Mehrjahreshaushaltswirtschaft:
Zeitraum
Funktionsbezeichnung
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf
jährlich
bis zu
ab Nov.
2015
unbefristet
Architektinnen/Architekten 1,00
A 13 / E 13
87.920 €
ab Nov.
2015
unbefristet
SB Investitionsplanung
und SB Zuschusswesen
A 11 / E 10
149.340 €
Summe
2,00
3,00
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind drei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (3 x 2.370 €)
2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget der Stadtkämmerei eingestellt.
C)5.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Betroffen ist das Produkt 6102000: „Haushaltswirtschaft“
Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 239.660 €, davon sind bis zu 239.660 €
zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
0€
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Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Haushaltsabteilung,
Abteilung 2
0300.410.0000.8
0300.414.0000.0
0300.434.0000.8
0300.450.0000.4
Kostenstelle
21202010
21202020
Kostenart
602000
601101
Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt:
Kosten für
Fipo
Kostenstelle/
Innenauftrag
Kostenart
Einmalig investive Kosten
zur AP-Erstausstattung
0300.935.9330.6
--
--
Dauerhafte Arbeitsplatzkosten
0300.650.0000.9
2120201
2120202
670100
C)5.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe der Stadtkämmerei
Zusammenfassend ergibt sich für die Stadtkämmerei folgender Personalbedarf:
Organisationseinheit
Summe VZÄ
Mehrjahreshaushaltswirtschaft
Summe
Gesamtkosten bis zu
3,00
237.260 €
dauerhaft 3,00
dauerhaft 237.260 €
C)5.4 Kostentabelle
Dauerhaft ab Nov.
2015
Summe zahlungswirksame Kosten *
Bis zu 239.660 €
in 2015
entsprechend
anteilig
davon:
Personalauszahlungen
Sachauszahlungen**
Transferauszahlungen
bis zu 237.260 €
2.400 €
konsumtive
Arbeitsplatzkosten
einmalig
befristet
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Nachrichtlich Vollzeitäquivalente
Nachrichtlich Investition
3.00
7.110 € für
Arbeitsplatz-ers
tausstattung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen)
können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem
Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch
Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages.
** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und
der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel
für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich
C)5.5 Finanzierung
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten in der Stadtkämmerei erfolgt aus dem
Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes
2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
Die Stadtkämmerei hat angesichts der Eilbedürftigkeit im Vorgriff auf die Entscheidung in diesem
Beschluss bereits die Schaffung der Stelle für die zentrale Zuschussstelle im Verwaltungsdienst
(Stellenwert BesGr. A11 / EGr. E10) beim Personal- und Organisationsreferat beantragt. Da im
Haushalt der Stadtkämmerei für eine dauerhafte Finanzierung keine Mittel vorhanden sind, wird
diese mit diesem Beschluss beantragt.
C)6. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt
C)6.1. Aufgabenmehrung in den Hauptabteilungen Umwelt, Gesundheitsschutz und
Gesundheitsvorsorge
Auf Grund des aktuellen Beschlusses ist im Referat für Gesundheit und Umwelt in den
Aufgabenbereichen Innenraumschadstoffe (RGU-UW 24), Umwelthygiene/-medizin
(RGU-GS-HU-UHM), und Hygieneüberwachung (RGU-GVO-13), ein zusätzlicher, zunächst auf
drei Jahre ab Stellenbesetzung befristeter Stellenbedarf für eine(n) Umweltingenieur/in in E10
(Jahresmittelbetrag für E 10, Vollzeit 39 Std., 74.670.-€) sowie eine/n Ärztin/Arzt in E15
(Jahresmittelbetrag für E 15 Vollzeit 39 Std., 102.390,-€), und eine/n Hygieneinspektor/in in E9
(Jahresmittelbetrag für E 9 Vollzeit 39 Std., 65.030,-€) gegeben.
Befristete Stellenangebote für fachärztliches Personal zeigten sich in der Vergangenheit vor dem
Hintergrund erheblicher Personalgewinnungsprobleme gerade im ärztlichen Bereich erfolglos. Aus
diesem Grunde soll die Arztstelle unbefristet ausgeschrieben und besetzt werden. Sollte eine
künftige Stellenbemessung eine veränderte Bedarfssituation ergeben, wird die Ärztin/der Arzt auf
eine im Rahmen der natürlichen Fluktuation freiwerdende originäre, unbefristete Stelle in der
Hauptabteilung Gesundheitsschutz umgesetzt.
Zur Begründung ist Folgendes auszuführen:
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Qualitativ
RGU HA Umwelt
•
Aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den städtischen Dienstkräften sowie in
Schulen und Kindertageseinrichtungen untergebrachter Kinder und Jugendlicher sind
durch RGU-UW 24 Raumluftkontrollmessungen nach Abschluss der Bauarbeiten bei allen
Neubauten (bzw. Sanierungsobjekten), die entweder Eigentum der Landeshauptstadt
München sind oder von ihr angemietet, bzw. gekauft werden, zu beauftragen, auszuwerten
und mit einer fachlichen Stellungnahme an das RBS zu senden. Die Aufgabe umfasst
ebenfalls die Wahrnehmung von Orts- und Beratungsterminen zur Thematik.
•
Nicht rechtzeitig vorgenommene Messungen der Innenraumluftqualität nach Abschluss der
Bauarbeiten führen zu einer Verzögerung für den Nutzungsbeginn in Einrichtungen des
RBS und somit zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
•
Es ist zu gewährleisten, dass für die Nutzer nach Abschluss der Bauarbeiten keine
Gefährdung oder gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund von Innenraumschadstoffen
besteht, bzw. Mängel fristgerecht moniert werden können. Dies stellt auch ein Gebot der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von kostenintensiven Folgeinvestitionen, z.B. durch
den nachträglichen Einbau von Lüftungsanlagen auf Grund mangelnder
Innenraumlufthygiene, dar.
•
Bei nicht eingehaltenen Richtwerten der Innenraumluft ist regelmäßig mit
erheblichen öffentlichkeitswirksamen Elternprotesten sowie Beschwerden des betroffenen
Personals zu rechnen. Die Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten ist regelmäßig mit
einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden. Insbesondere bei Problemfällen
kann die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Innenraumlufthygiene nur durch die
Bereitstellung ausreichenden Personals gewährleistet werden.
•
Die dauerhafte Betreuung der neuen Schul- und Kitabauten durch RGU-UW 24 zur
Thematik der Innenraumlufthygiene ist personell sicher zu stellen.
RGU HA Gesundheitsschutz
•
Im Rahmen der Innenraumschadstoffproblematik ist regelhaft eine umweltmedizinische
Bewertung von vermeintlichen oder tatsächlichen gesundheitlichen
Schadstoffauswirkungen auf die menschliche Gesundheit erforderlich.
•
Ebenso ist ein umweltmedizinisches Beratungsangebot durch RGU-GS-HU-UHM
vorzuhalten. In der Vergangenheit bildeten neben den Innenraumschadstoffen
elektromagnetische Felder, biologische und chemische Belastungen der Außenluft,
altlastenbelastete Flächen im Umgriff von Schulgebäuden Anlass zur Besorgnis
gesundheitlicher Gefährdungen von Schulkindern, somit Problemfelder, die einer
umweltmedizinischen Bewertung und Beratung bedurften.
RGU HA Gesundheitsvorsorge
•
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind in den §§ 34-36 die Aufgaben des
Gesundheitsamtes festgelegt. Unabhängig von der Belehrungspflicht des Arbeitgebers
nach § 35 IfSG beraten die Gesundheitsämter das Personal der
Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern
allgemein bei übertragbaren Krankheiten über Schutz und Vorbeugemaßnahmen. Dazu
gehört auch die Information über Hygienemaßnahmen bei der Erstversorgung von
Wunden. Die Aufgabe umfasst ebenfalls die Wahrnehmung von Orts- und
Beratungsterminen zur Thematik. So wird eine Registrierung aller - nicht nur städtischen –
Einrichtungen notwendig, um die Vollzugsaufgaben nach § 36 Abs. 1 IfSG in Verbindung
Seite 102 von 132
mit § 16 Abs. 2, Satz 3 IfSG überhaupt durchführen zu können.
•
Im Sinne eines proaktiven infektionshygienischen Managements kann die fachliche
Beteiligung und ggf. Beratung bei der Planung von allen Ergänzungs- oder Neubauten im
Bereich Kita und Schule erforderlich sein. Alle Einrichtungen bedürfen eines Hygieneplans,
ggf. einer Beratung hierzu genauso wie der Registrierung in einem Kindertagesstättenbzw. Schulakt bei der für die Hygieneüberwachung zuständigen Abteilung.
•
Die Zunahme der Einrichtungen und damit der Kinder und Jugendlichen, nicht nur in
städtischen Einrichtungen, führt zu einer vermehrten Nachfrage von Informationen zur
Hygiene und vorbeugenden Maßnahmen. Vor allem im Zusammenhang mit
Elternbeschwerden ist wiederholt die Einsicht in den Hygieneplan und oft eine
Ortsbesichtigung und Befragung erforderlich (typische Beispiele: Geruchsbeschwerden in
Toiletten und mögliche Hygienemängel in Einrichtungen). Auch Themen wie Krätze oder
Verlausung führen regelmäßig zu besorgten Nachfragen und somit zu einem erheblichen
organisatorischen und personellen ressourcenbindenden Aufwand.
•
Die dauerhafte Betreuung der Schul- und Kitabauten durch RGU-GVO13 zur Thematik der
Einhaltung der Infektionshygiene ist personell sicher zu stellen.
Quantitativ
Aufgrund des vom Stadtrat beschlossen „Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020“ wird bis
zum Jahr 2030 ein umfangreiches Neu- und Ausbauprogramm realisiert (siehe hierzu die
Ausführungen in den Abschnitten A) und B) dieser Vorlage). Nach heutigem Kenntnisstand wird
dieses Bauprogramm bis zum Jahr 2030 Investitionen von mehreren Milliarden Euro auslösen. Es
handelt sich um das größte Schulbauprogramm in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der Schulbauoffensive sollen weiterhin die in dieser Vorlage genannten Schul- und
Kitabauten kurzfristig realisiert werden. Durch den permanenten intensiven Ausbau der
Kindertagesbetreuung wurden allein zwischen 2006 und 2010 die Krippenplätze um 120%
gesteigert, was durch die Ausbauoffensive Kindertageseinrichtungen fortgeschrieben wurde.
Insgesamt sind derzeit rund 110 Kita-Neubaumaßnahmen in Planung bzw. in Ausführung. So sind
bereits jetzt ca. 1.500 Objekte zur hygienischen Überwachung registriert.
Für diese Aufgabenmehrung, die sich bereits kurzfristig unmittelbar auf die Arbeitsbelastung bei
RGU-UW 24 und RGU-GS-HU-UHM auswirkt, wurde bisher kein Personalmehrbedarf geltend
gemacht. In Anbetracht der Kurzfristigkeit des Bedarfes, wurde der Personalbedarf konservativ
auf Basis der o.g. Vorhaben geschätzt. Eine Überprüfung des weiteren Personalbedarfs in allen
drei Bereichen erfolgt innerhalb einer Zeit von drei Jahren ab Stellenbesetzung.
Durch den bisher erfolgten Ausbau kam es bereits zu einer deutlichen Aufgabenmehrung bei
RGU-GVO13, welche bisher ohne Erhöhung der Personalkapazität durch den Sachgebietsleiter,
einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erfolgte. Da es gleichzeitig zu einer deutlichen
Zunahme anderer fachlicher Aufgaben (Impfstatusbeurteilung und ggf. Impfung von Flüchtlingen,
kinderärztliche Beratung/Begleitung bei umweltmedizinischen Fragen) in diesem Sachgebiet kam,
ist die Neugliederung und Personalmehrung dringend erforderlich. Mitbeurteilung von
Hygieneplänen, Registrierung in einem Kita- oder Schulakt ebenso wie Ortsbesichtigungen und
Einsicht in Hygienepläne sind Aufgaben die ein Hygieneinspektor bzw -Inspektorin wahrnehmen
kann. Aufgabendelegation an diese würde gleichzeitig bedeuten, dass keine Personalmehrung im
ärztlichen Bereich erforderlich ist und sich der Kinderarzt auf die fachliche Beratung konzentrieren
könnte.
Für das RGU ist deshalb dringend die Einrichtung von drei Vollzeitstellen (RGU-UW 24: 1,0 VZÄ
Umweltingenieur/-in; RGU-GS-HU-UHM: 1,0 VZÄ Ärztin/Arzt, RGU-GVO13 1,0 VZÄ
Hygieneinspektor/in) zunächst befristet (mit Ausnahme der Arztstelle) auf drei Jahre ab
Stellenbesetzung (01.11.2015) – erforderlich. Der dargestellte Stellenbedarf ist fremdbestimmt.
Seite 103 von 132
Für den Außendienst des/der Hygieneinspektors/in werden weitere Sachkosten in Höhe von 600 €
jährlich benötigt (MVV-Ticket). Außerdem werden 10.000 € für die Stellenausschreibungen in 2015
benötigt.
Zeitraum
Funktionsbezeichnun
g
VZÄ
Einwertung
Mittelbedarf jährlich
bis zu
Ab Nov.
2015
unbefristet
Ärztin/Arzt
1.00
E 15
102.390 €
Ab Nov.
2015
befristet auf
3 Jahre
Umweltingenieuer/-in
1.00
E 10
74.670 €
Ab Nov.
2015
befristet auf
3 Jahre
Hygieneinspektor/in
1.00
E9
65.030 €
Summe
3.00
Bis zu 242.090 €
Arbeitsplatz- und IT-Kosten
Für die neu zu schaffenden Stellen sind drei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die
arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der
Arbeitsplätze (3 x 2.370 €)
2.400 € (davon 1.600 befristet) dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3
x 800 €)
Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Gesundheit und Umwelt
eingestellt.
Weitere Sachmittel (ohne IT, Büromaterial und -möbel)
•
10.000 € einmalig in 2015
•
600 € befristet auf 3 Jahre ab 2015
C)6.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten
Die Veränderung betreffen die Produkte
5350200 Umweltschutz (HA UW)
5310010 Gesundheits- und Infektionsschutz (HA GS)
5320010 Gesundheitsförderung (HA GVO)
Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 245.090 €, davon sind bis zu
245.090 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Seite 104 von 132
Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich zusätzlich einmalig im Jahr 2015 um
10.000 €, davon sind 10.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
Finanzierung / Kontierung im laufenden Jahr 2015
1
Nr. Kostenstelle bzw. Nr. Kostenart
Innenauftrag *
(Sachkonto)
Einsparungen /
Einzahlungen
Reste
zentrale Mittel
2 13153410
601101
12,445.00 €
13170110
601101
10,839.00 €
13120410
601101
17,065.00 €
13129001
675000
100.00 €
3 13179001
670100
133.00 €
13179001
673105
2,370.00 €
13129001
670100
133.00 €
4 13129001
673105
2,370.00 €
5 13153901
670100
133.00 €
6 13153901
673105
2,370.00 €
13153901
632101
3,000.00 €
13179001
632101
3,000.00 €
13129001
632101
4,000.00 €
7
Gesamtsummen
57,958.00 €
* KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag
Finanzierung / Kontierung im / ab dem Folgejahr 2016
1
Nr. Kostenstelle
Nr. Kostenart
bzw. Innenauftrag * (Sachkonto)
Einsparungen /
Einzahlungen
Reste
zentrale Mittel
2 13153410
601101
74,670.00 €
13170110
601101
65,030.00 €
13120410
601101
102,390.00 €
13129001
675000
600.00 €
3 13179001
670100
800.00 €
4 13129001
670100
800.00 €
5 13153901
670100
800.00 €
6
Gesamtsummen
245,090.00 €
* KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag
C)6.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt
Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Gesundheit und Umwelt folgender
Personalbedarf:
Organisationseinheit
Umwelt
Summe VZÄ
dauerhaft: 1,00
Gesamtkosten bis zu
dauerhaft: 102.390 €
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Summe
befristet: 2,00
befristet: 139.700 €
dauerhaft 1,00
befristet 2,00
dauerhaft 102.390 €
befristet 139.700 €
C)6.4 Kostentabelle
Dauerhaft ab
Nov. 2015
Summe zahlungswirksame Kosten * Bis zu 103.190 €
Einmalig in
2015
10.000 €
in 2015
entsprechend
anteilig
Befristet auf 3
Jahre
Bis zu 141.900
€
(jährlich)
davon:
Personalauszahlungen
bis zu 102.390 €
Sachauszahlungen**
800 €
konsumtive
Arbeitsplatzkost
en
Bis zu 139.700
€ (jährlich)
10.000 €
600 € (jährlich)
1.600 €
(jährlich)
konsumtive
Arbeitsplatz-kos
ten
Transferauszahlungen
Nachrichtlich Vollzeitäquivalente
Nachrichtlich Investition
1.00
2.00
7.110 € für
Arbeitsplatzerstaus-statt
ung
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung,
Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen)
können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem
Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch
Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages.
** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und
der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel
für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate
eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht
mehr erforderlich
C)6.5 Finanzierung
Seite 106 von 132
Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Referat für Gesundheit und Umwelt erfolgt aus dem
Finanzmittelbestand.
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes
2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
Zur räumlichen Unterbringung der neuen Kolleginnen und Kollegen wird seitens des RGU auf
Folgendes hingewiesen:
Auf Basis der derzeitigen räumlichen Belegung zeichnet sich in der Gesamtschau der geplanten
personellen Zuschaltungen im RGU-Kernbereich ein zusätzlicher Raumbedarf ab. Das RGU wird
die Gesamtprognosen mit dem Kommunalreferat abstimmen und zu gegebener Zeit eine dann
ggf. erforderliche Anmietung dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
C)7. Nutzen
Dieser Beschluss bildet mit den vorangegangenen Beschlüssen zur AG SBO, dem
Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 sowie den sonstigen Beschlüssen zur
Schulentwicklung die Basis für ein immenses Bauprogramm im Schulbereich. In bislang nicht
gekannter Größenordnung werden in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen zu
koordinieren, zu planen, zu finanzieren und abzuwickeln sein, welche die beteiligten Referate vor
erhebliche Herausforderungen stellen. Diese Anforderungen, welche eine enge Zusammenarbeit
aller Beteiligten erfordert, können in diesem Umfang nur dann abgewickelt werden, wenn die
Dienststellen hierzu ressourcenmäßig auch in die Lage versetzt werden.
Die stringente und koordinierte Abwicklung aller Bauprojekte trägt dazu bei, dass die Stadt
München als Sachaufwandsträgerin der öffentlichen Münchner Schulen ihrer Aufgabenstellung
und ihrer Verantwortung im Bildungsbereich nachkommen kann. Die termingerechte Errichtung
von Neubauten an neuen Schulstandorten z.B. im Zuge der Neuausweisung von Baugebieten, die
Sanierung der Schulen im Rahmen von Generalinstandsetzungen, der notwendige Ausbau und
die notwendige Erweiterung von Bestandsschulen sind Voraussetzung dafür, dass ein
ordnungsgemäßer und zeitgerechter Unterricht sichergestellt werden kann. Insoweit ist die
Personalzuschaltung zwingend, um dieser Anforderung gerecht werden zu können.
C) 8 Gesamtübersicht Personalanforderungen VZÄ-Stellen
In der nachstehenden Übersicht sind sämtliche Stellenbedarfe der betroffenen Referate im
Einzelnen aufgeführt.
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Bereich
Funktionsbezeichnung
Referat für Bildung und Sport
ZIM-L
SB Teamassistenz
VZÄ
Einwertung
Zeitpunkt
Stellenzuschaltung
1,00 A7 / E7
01.11.15
ZIM-N1/N2
SB Rolle Bauherr
SB Ersteinrichtung
5,96 A11 / E10
4,00 A8 / E8
01.11.15
01.11.15
ZIM- ImmoV
1u.2
SB Rolle Bauherr (Pavillion)
SB Rolle Bauherr (Festbauten)
SB Schadensfälle
1,76 A11 / E10
8,01 A11 / E10
1,00 A8 / E8
01.11.15
01.11.15
01.11.15
SB Rolle Objektverantwortliche
ZIM-VM
SB Grundsat,
Belegungskonzepte
SB Sportstättenvergabe
4,00 A10 / E9
1,00 A10 / E9
01.11.15
01.11.15
1,00 A8 / E8
01.11.15
Teamassistenz/Datenbeschaffung- und pflege
1,00 A7 / E7
01.11.15
SB Anlagenbuchhaltung
Teamleitung
Anlagenbuchhaltung
SB Haushalt/kaufm. Controlling
5,00 A10 / E9
1,00 A11 / E10
01.11.15
01.11.15
1,00 A11 / E10
01.11.15
SB MIP
SB Baustandards
SB Datenpflege Raumdaten
0,50 A 12 / E 11
0,50 A11 / E10
1,00 A8 / E8
01.11.15
01.11.15
01.11.15
1,00 A7 / E6
01.11.15
38,73
1,00 A10 / E9
01.11.15
ZIM-QSA
Teamassistenz
Zwischensumme RBS-ZIM
A
SB Bau und Ausstattung
Pädagogische Mitarbeit Bau und Ausstattung
Zwischensumme RBS-A
Sport
Sportstättenplaner
Zwischensumme RBS-Sport
V-ZIB
Betreuung Endgeräte
Zwischensumme RBS-V-ZIB
GL 2
SB Beschaffung
SB Anlagenbuchhaltung
SB Vergabewesen
SB Kreditoren
Zwischensumme RBS-GL 2
Gesamtsumme RBS
1,00 A14 / E14
01.11.15
2,00
2,00 A11 / E10
01.11.15
2,00
10,40 A 12 / E 11
10,40
2,00 A8 / E8
2,00 A8 / E8
1,00 A8 / E8
1,00 A7 / E6
6,00
01.11.15
01.11.15
01.11.15
01.11.15
01.11.15
59,13
Baureferat
Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/
38,50
Versorgungstechnik (31,5 VZÄ)
Verwaltung und Finanzen (4 VZÄ)
Landschaftsarchitektur (3 VZÄ)
Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/Versorgungstechnik
(15
19,00
E VZÄ)
10
Landschaftsarchitektur (4 VZÄ)
Planungsreferat
SB Begutachtung Technik (3 VZÄ)
8,00 E 11
SB Bauordnung Technik (3 VZÄ)
E 11
SB Naturschutztechnik (1 VZÄ)
E 11
SB Teamassistenz Verwaltung (1 VZÄ)
E6
Direktorium – Vergabestelle
VGSt 1
SB Vergabewesen
2,00 A10 / E9
Stadtkämmerei
HAII/2
Architektinnen/Architekten
1,00 A13 / E13
SB Investitionsplanung und SB Zuschusswesen
2,00 A11 / E10
Referat für Gesundheit und Umwelt
UW 24
Umweltingenieur/-in
1,00 E10
GS-HU-UHM Ärztin/Arzt
GVO13
Hygieneinspektor/-in
Gesamtsumme Personalbedarf alle Referate
1,00 E15
1,00 E9
132,63
befristet auf 2 Jahre
ab Nov. 2015
01.01.16
01.11.15
01.11.15
Ab 01.11.15 befristet
auf 3 Jahre
01.11.15
Ab 01.11.15 befristet
auf 3 Jahre
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D) Haushaltstechnische Abwicklung/Finanzierung und Mehrjahresinvestitionsprogramm
Dieser Beschluss erfordert diverse haushaltsrechtliche Abwicklungen und Änderungen am
Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018.
D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018
Die Maßnahmen der Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes 2015 (Aufstellung in 2016) mit
28 Schulpavillonanlagen sind derzeit noch nicht im MIP 2014-2018 enthalten; ebensowenig der
Kauf der Anlage Innsbrucker Ring und die vier Pavillons für Kindertageseinrichtungen.
a) Gemäß den im Abschnitt B)1.2, B)1.3 und B)1.4 dargelegten Angaben sind die notwendigen
Änderungen für die Beschaffung und Einrichtung der Schulpavillons entsprechend dem Antrag
vorzunehmen.
b) Gemäß den im Abschnitt B)1c) dargelegten Angaben sind die notwendigen Änderungen für die
Beschaffung und Einrichtung der zu kaufenden Schulpavillonanlage Innsbrucker Ring
entsprechend dem Antrag vorzunehmen.
c) Gemäß den im Abschnitt B)1d) dargelegten Angaben sind die notwendigen Änderungen für die
Beschaffung und Einrichtung der vier Pavillonanlagen für die Kindertageseinrichtungen
Zschokkestraße Nord, Zschokkestraße West, Kölner Platz/Isoldenstraße und
Pretzfelder-/Freienfelsstraße entsprechend dem Antrag vorzunehmen.
d) Gemäß den im Abschnitt B)1.5 dargelegten Angaben ist eine Pauschale für den Erwerb und die
Einrichtung künftiger Pavillonanlagen entsprechend dem Antrag im MIP 2014-2018 aufzunehmen.
d) Gemäß den im Abschnitt B)2.6 dargelegten Angaben ist der sog. Planungstopf entsprechend
dem Antrag im MIP 2014-2018 zu erhöhen.
D)2 Außerplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015
Für die Beschaffung der vorgenannten Pavillonanlagen und deren Einrichtung werden
entsprechend den Ausführungen in den Abschnitten B)1.2, B)1.3 und B)1.4 Ausgaben relevant.
Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015
vorzunehmen.
Die Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung gem. Art. 66 Abs. 1 BayGO liegt vor, da zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Schulversorgung und der Betreuung der Kinder in
entsprechenden Betreuungseinrichtungen entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Die Finanzierung ist aus dem Finanzmittelbestand vorzunehmen.
E). Behandlung von Stadtrats- und Bezirksausschuss-Anträgen,
Bürgerversammlungsempfehlungen
Im Zuge der Entscheidung über die Pavillonanlagen, bzw. der mit diesem Beschluss zusätzlich auf
den Weg zu bringenden Baumaßnahmen können damit zusammenhängende Stadtrats- und
Bezirksauschuss-Anträge sowie Bürgerversammlungsempfehlungen mit behandelt werden:
(1)Grundschule Oberföhringer Straße 224 endlich sanieren – oder neu bauen
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 14.04.2015 (ED 20.04.2015)
Der Bezirksausschuss fordert in seinem Antrag, umgehend eine Entscheidung
herbeizuführen in Bezug auf eine Generalsanierung oder eines Neubaues der
Grundschule Oberföhringer Straße und die Realisierung der Maßnahmen unter
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Bereitstellung der finanziellen Mittel noch vor 2017 umzusetzen. Gleichzeitig fordert der
BA in seiner weiteren Begründung, dass wegen des Raummangels noch vorab eine
Pavillonanlage aufzustellen ist.
Antwort des Referates für Bildung und Sport:
Aufgrund der bekannten Raumnöte der Schule wurde mit der Leitung der Grundschule
vereinbart, auf dem Schulgelände eine Pavillonanlage aufzustellen. Diese soll rechtzeitig
zum Schuljahresbeginn 2016/17 in Betrieb genommen werden. Die Anlage ist bereits
Gegenstand dieses Beschlusses.
Aufgrund der engen Grundstücksverhältnisse (langes und relativ schmales Grundstück)
musste vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, welche
Möglichkeiten bestehen, einen solchen Schulpavillon überhaupt so situieren zu können,
dass damit die weiteren Planungen auf dem Gelände nicht beeinträchtigt werden. In die
Betrachtung ist auch die auf dem Schulgelände befindliche, stark sanierungsbedürftige
Kindertagesstätte Wopfnerweg einzubeziehen. Es konnte nun eine Fläche gefunden
werden, bei welcher die weiteren Planungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.
Der Pavillon nimmt 3 Unterrichts- bzw. Ganztagesräume sowie eine Mensa mit Küche
auf. Damit ist die weitere Schulversorgung und auch die Ganztagesbetreuung
sichergestellt.
Die Machbarkeitsstudie wird dann auch zeigen, ob die GS aufgrund wirtschaftlicher
Überlegungen nicht auch komplett bzw. teilweise durch einen Neubau ersetzt werden
muss. Fest steht definitiv, dass die Kindertagesstätte abgerissen und durch einen Neubau
eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen-, 3 Kindergarten- und 2 Hortgruppen ersetzt
werden soll.
Die Grundschule soll eine 2-fach-Sporthalle erhalten und baulich erweitert werden. Nach
den derzeitigen Gegebenheiten wird es aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich zu
einem Teilabriss und damit Schulneubau kommen, welcher neben Unterrichtsräumen vor
allem Räume für den Ganztag aufnehmen wird.
Diese Baumaßnahme wird Gegenstand eines künftigen Bauprogrammbeschlusses sein.
Ziel für den Baubeginn ist 2018; wegen verschiedener Bauabschnitte (Schnittstelle zu
Haus für Kinder) sowie Aus- und Umlagerungen wird eine Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme nicht vor Schuljahresbeginn 2020/2021 möglich sein.
Der Antrag des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 14.04.205
ist damit satzungsgemäß erledigt.
(2) Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing
am 24.03.2015
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 hat auf Antrag des Schulleiters der
Grundschule Oselstraße die Empfehlung abgegeben, das Referat für Bildung und Sport
aufzufordern, wegen sich abzeichnender Klassenmehrungen zum Beginn des
Schuljahres 2016/17 einen Schulpavillonanlage aufzustellen.
Antwort des Referates für Bildung und Sport:
Im Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 zur Schulentwicklungsplanung
für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren
(Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02233) wurde dargelegt, dass die Schülerzahlen im
Sprengelbereich erst ab 2020 deutlich ansteigen. Dies ist auf das Baugebiet
Paul-Gerhardt-Allee zurückzuführen, bei dem bis 2030 ca. 620 Schüler/innen erwartet
werden. Der Raumbedarf wird sich daher bis dahin verdoppeln.
Dieser Bedarf wird jedoch aufgefangen durch einen für 2020 vorgesehenen Neubau für
eine Grundschule im Baugebiet Paul-Gerhardt-Allee, deren Zielrichtung fünfzügig ist (1
Zug soll dabei auch das Gebiet an der Grandlstraße entlasten). Diese Baumaßnahme ist
Seite 111 von 132
Gegenstand eines Bauprogrammbeschlusses. Ziel für den Baubeginn ist 2018.
Das Referat für Bildung und Sport sieht daher für die Oselstraße derzeit keine
Notwendigkeit für die Aufstellung einer Schulpavillonanlage. Die Entwicklung ist jedoch
weiterhin zu beobachten. Ob aus derzeit noch nicht abschließend betrachtbaren
Gegebenheiten evtl. ad hoc doch noch eine Schulpavillonanlage notwendig wird, bleibt
abzuwarten. Ggf. kann auch auf freiwerdende Pavillonanlagen an der derzeit laufenden
Baustelle Grandlschule zurückgegriffen werden. Insoweit kann für die Sicherstellung der
Schulversorgung jederzeit gesorgt werden.
Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 21.Stadtbezirkes vom 24.03.2015 ist damit
satzungsgemäß erledigt.
(3) „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“
Darstellung der Personalausstattung im Bereich
der technischen Verwaltung
Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk,
Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek,
Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Katrin Abele,
Herr StR Cumali Naz vom 16.03.2015
Die vorgenannten Stadtratsmitglieder fordern das Referat für Bildung und Sport auf, im
Hinblick auf das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 darzustellen, wie sich die
aktuelle Personalausstattung an Schulen und Kitas im Bereich der technischen
Verwaltung darstellt. Wenn erforderlich, sind die Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf
anzupassen. Nach Ansicht der Stadtratsmitglieder muss vor dem Hintergrund der
vielzähligen neuen Schulen und Kitas sowie Erweiterungen und Generalinstandsetzungen
gewährleistet sein, dass die Einrichtungen mit ausreichend Personal im Bereich der
technischen Verwaltung versorgt sind.
Antwort des Referates für Bildung und Sport:
Insgesamt standen dem RBS bisher für alle Schulen ca. 440 THVs Technische
Hausverwaltung (inklusive Helfer/innen) sowie lediglich 8 THV-Roulierkräfte zur
Verfügung.
Die THV-Roulierkräfte werden vorrangig als Krankheitsvertretungen für das
Stammpersonal sowie bei zwischenzeitlichen Stellenvakanzen verwendet. Darüber
hinaus erfolgt ein Einsatz auch noch im Rahmen der Mithilfe bei Arbeitsspitzen und
besonderen Anlässen (z.B. bei umfangreichen Baumaßnahmen insb. in den
Sommerferien). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass die
Anzahl der Roulierkräfte nicht einmal ausreichend ist, um den Betrieb im Rahmen der
bisherigen dienstlichen Bedürfnisse zu gewährleisten, da die Aufgabenmenge und die
Qualität der Aufgabenerledigung nicht im Einklang mit der zur Verfügung stehenden
Personalkapazität steht.
Entsprechend dem vorliegenden Stadtratsantrag findet derzeit in Zusammenarbeit mit
dem POR-P 2.2 eine Kapazitätsbetrachtung statt. Das POR teilt die o.g. Einschätzung der
Kapazitätsauslastung. Die Betrachtung wird aufgrund der Größe des Erhebungsumfangs
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
In einem ersten Schritt hat das POR, um zumindest die dringenden Notwendigkeiten im
Zusammenhang mit den 15 Pavillonbauten 2015 abzudecken, im Vorgriff einen Bedarf
von 5 unbefristeten VZÄ-Stellen für THV-Roulierkräfte anerkannt. Diesbezüglich sind hier
Unterstützungsarbeiten vor Ort, wie z. B. Baubegleitung und Koordinierung bzw. Kontrolle
der Einrichtungslieferungen zu leisten. Diese Stellen sind zwingend erforderlich, um die
vorhandenen THVs vor Ort bei der Begleitung der Baumaßnahmen und der Einrichtung
zu unterstützen. Die Personalverstärkung soll zweckmäßigerweise zum 01.08.2015 zur
Seite 112 von 132
Verfügung stehen, da zu diesem Zeitpunkt die Hochphase der Einrichtungslieferungen
beginnt.
Hinzuweisen ist, dass es vorstehende Technische Hausverwaltungen nur im Bereich der
Schulen gibt. Eine THV versorgt jedoch eine in einem Schulgebäude befindliche oder auf
dem Schulgelände oder in direkter Nachbarschaft zu einer Schule befindliche
Kindertageseinrichtung mit.
Das RBS plant die Ergebnisse der o. g. Kapazitätsbetrachtung (in diesem
Zusammenhang werden auch weitere Rouliererbedarfe und mögliche zusätzliche Bedarfe
im Bereich des THV-Stammpersonals thematisiert) im Rahmen einer Stadtratsvorlage im
Herbst 2015 näher vorzustellen.
Ein Antrag auf Personalzuschaltung im Bereich der THVś ist damit in diesem Beschluss
nicht relevant.
Der o.g. Antrag Nr. 14-20 / A 00775 vom 16.03.2015 der genannten Stadtratsmitglieder
der Stadtratsfraktion der SPD ist hiermit aufgegriffen. Eine abschließende Behandlung
erfolgt in dem vorgenannten separaten Beschluss.
(4)Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine
Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank,
Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015
Mit dem vorgenannten Antrag baten die Stadtratsmitglieder Frank und Schmidbauer von
der CSU-Stadtratsfraktion die Stadtverwaltung zu prüfen und dem Stadtrat darzustellen,
inwieweit der Aufbau und Betrieb von Tragluftsporthallen eine sportlich und wirtschaftlich
sinnvolle Alternative in den Fällen sein kann, in denen Schulturnhallen oder
Bezirkssportanlagen aus- und umgebaut werden.
Antwort des Referates für Bildung und Sport:
Obwohl sich der Beschluss vorrangig mit der Errichtung von Schulpavillonanlagen und
dem Ausblick auf die künftigen Bauprogramme befasst, ist hier trotzdem ein enger
Zusammenhang zu sehen. Gerade die Frage der Aufrechterhaltung des
Schulsportbetriebes während einer Generalinstandsetzung oder bei einem Abbruch und
anschließender Neuerrichtung einer Schulsporthalle ist immer wieder Thema, welches bei
jeder einzelnen Maßnahme individuell zu prüfen ist. In der Vergangenheit konnte der
Schulsportbetrieb – zwar mit gewissen Einschränkungen – aber trotzdem noch
ausreichend in den Sport- oder Schwimmhallen benachbarter Schulen oder Sportvereine
sichergestellt werden. Das gleiche gilt für die Versorgung der Sportvereine in
benachbarten Schulen, wobei hier in einigen Fällen von den Sportvereinen auch Hallen in
weiterer Entfernung zu ihrem jetzigen Standort angenommen werden sollten.
Die Baumaßnahmen waren zudem so disloziert, dass mit dieser Vorgehensweise immer
entsprechende Anlagen gefunden und bereitgestellt werden konnten. Die Vielzahl der
jetzt jedoch anstehenden Projekte mit Eingriff in den Sportbereich wird es in jedoch in
Zukunft zunehmend schwieriger machen, einen solchen adäquaten Ausgleich schaffen zu
können.
Das Sportamt und das Zentrale Immobilienmanagement des RBS erarbeiten in allen
Einzelfällen immer ein entsprechendes individuelles Konzept, wie der Sportbetrieb sowohl
für die Schule als auch für die Vereine im Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse
sichergestellt werden kann. Die Prüfung der von den Stadtratsmitgliedern
angesprochenen Tragluftsporthallen wird dabei ebenfalls Gegenstand der Überlegungen
sein. Ob eine solche Traglufthalle zum Einsatz kommen kann, hängt von verschiedenen
unterschiedlichen Faktoren ab. Zu beachten ist hier immer, dass gerade bei
Bestandsmaßnahmen aufgrund der im Regelfall sehr beengten Grundstückssituation
(Zuschnitt, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustelleneinrichtung, Feuerwehrumfahrten und
-Aufstellflächen, Neubau-/Erweiterungsbaustelle usw.), des Baurechts, des
Nachbarschaftsrechtes und vor allem wegen des Baumschutzes (eine solche Halle wäre
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nur eine temporäre Lösung für 1-3 Jahre, welche die Fällung von Bäumen nur in sehr
eingeschränkten Fällen ermöglichen würde) nicht immer die notwendigen Flächen für eine
solche Traglufthalle zur Verfügung stehen, bzw. einen Neu- bzw. Erweiterungsbau sogar
verhindern können.
Das RBS möchte in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass im Rahmen der
laufenden und geplanten, bzw. beabsichtigten Bauprojekte innerhalb der nächsten 10
Jahre 54 Sporthallen, mit insg. 131 Halleneinheiten, davon allein 30 Dreifachsporthallen
vorgesehen sind, so dass sich die Situation im Umfeld benachbarter Schulen entspannen
wird. Sollte im Zuge einer Baumaßnahme eine Traglufthalle notwendig werden, wird diese
im Rahmen des jeweiligen Projektes individuell geprüft und dem Stadtrat mit den
notwendigen Angaben (auch zur Wirtschaftllichkeit des Betriebes, Alternativen usw.) zur
Entscheidung mit vorgelegt.
Der Antrag der Stadtratsmitglieder Frank und Schmidbauer ist damit
geschäftsordnungsgemäß erledigt.
F) Abstimmung mit anderen Dienststellen
Die Vorlage ist zwischen den folgenden Referaten im Einvernehmen abgestimmt:
Referat für Bildung und Sport, Baureferat, Kommunalreferat, Direktorium, Stadtkämmerei, Referat
für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Gesundheit und Umwelt.
a) Das Kommunalreferat hat ergänzend folgenden Textbeitrag abgegeben:
1. Flächenmanagement zur Sicherstellung der Bildungsinfrastruktur im Rahmen der
Gemeinbedarfsvorsorge, Ausgangslage und Sachstand unter Berücksichtigung des städtischen
Grundstücksbestandes
Eine wichtige Grundbedingung, um die aktuellen Angebote im Bildungsbereich dauerhaft zu
verbessern, ist die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten Flächen. Neben der Realisierung
von Nachverdichtungen auf den Schulgrundstücken oder die optimierte Auslastung des
vorhandenen Gebäudebestandes sind hiermit Flächenreserven im städtischen Vorratsvermögen
gemeint, die möglichst wohnortnah und gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein
sollten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 29.01.2003 (VV, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/ V 01585) wurde das
städtische Gemeinbedarfsflächenmanagment eingeführt. Damit stimmte der Stadtrat dem Konzept
zu, geeignete städtische Vorratsgrundstücke für die soziale und kulturelle Infrastruktur zu
reservieren. Das Gemeinbedarfsflächenmanagement bezieht sich dabei nicht nur auf die konkrete
aktuelle Bedarfsbefriedigung sondern berücksichtigt im Sinne einer vorausschauenden
Stadtentwicklung auch die Belange einer langfristig orientierten Infrastrukturversorgung (u.a.
Bildung).
Das Kommunalreferat ist neben seiner Aufgabe, das strategische und operative
Immobilien-Portfoliomanagement für das Grundstücksvorratsvermögen sicher zu stellen, im
operativen Bereich als Immobiliendienstleisterin für städtische Dienststellen in der Weise tätig,
dass Flächen in der benötigten Quantität und Qualität zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Schulbauoffensive besteht aufgrund der aktuellen Zahlen zur demographischen
Entwicklung in München das Erfordernis, die vorhandenen Kapazitäten sehr zügig und nachhaltig
zu erweitern.
Die anzuwendende Vorgehensweise und die vorhandenen Möglichkeiten wurden im
Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Pkt. 4.4 - 4.4.3) ausführlich beschrieben.
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Für das Handlungsfeld des Kommunalreferates bedeutet dies, entweder aus dem Bestand an
städtischen Vorratsflächen größere zusammenhängende Grundstücke zur Verfügung zu stellen
oder von anderen Eigentümern zu beschaffen.
2. Einsatz von städtischen Flächen
Gerade am Beispiel der großen Siedlungsgebiete (z.B. ehemalige Funkkaserne,
Prinz-Eugen-Kaserne, Bayernkaserne, Messestadt Riem, Kreativquartier oder Freiham) zeigt sich,
dass eine zeitgerechte Realisierung neuer Schulstandorte am sichersten unter Einsatz städtischer
Vorratsflächen abgewickelt werden kann.
Im Bereich Siedlungsgebiete werden zum aktuellen Stand Grundstücksflächen für 10
Schulbauprojekte mit einer Gesamtfläche von ca. 18,5 ha vorgehalten.
Aus dem Allgemeinen Grundvermögen werden darüber hinaus Grundstücke an 8 weiteren
Standorten für 9 Schulbauprojekte mit einer Fläche von ca. 15,5 ha reserviert und zur Verfügung
gestellt, um die geplanten Schulbauten verwirklichen zu können.
Über die Vorratsgrundstücke hinaus klärt das Kommunalreferat mit anderen Dienststellen die
Flächenverfügbarkeit von Grundstücken des gebundenen Immobilienvermögens.
3. Grundstücke von anderen Eigentümern
In Stadtteilen, in denen die Landeshauptstadt München über keine ausreichenden, disponiblen
Flächen verfügt, tritt das Kommunalreferat mit Privateigentümern in Verhandlung, um die
Schulversorgung im benötigten Umfang zu verbessern.
Angesichts der extrem angespannten Immobilienmarktlage kann hier nicht mit schnellen
Ergebnissen gerechnet werden.
14 Grunderwerbe für schulische Zwecke wurden geprüft bzw. befinden sich aktuell in Prüfung,
davon sind in 5 Fällen mangels Einigung oder Bebauungsmöglichkeit bzw. ungeeigneter
Gebäude- oder Grundstückszuschnitte die Verhandlungen eingestellt worden. Die derzeit in
Verhandlung bzw. Prüfung befindlichen Flächen umfassen ein Ausmaß von ca. 18 ha Fläche
innerhalb der Stadtgrenzen. Welche konkreten Verhandlungsergebnisse daraus hervorgehen, ist
derzeit noch nicht zuverlässig prognostizierbar.
Das Kommunalreferat wird auch weiterhin eine Flächenbereitstellung auf diesem Wege weiter
verfolgen.
b) Personal- und Organisationsreferat
Die Vorlage wurde dem POR zur Stellungnahme und Prüfung zugeleitet.
Das POR stimmt – mit Ausnahme der für den Bereich Personalkostenmanagement des RBS
vorgetragenen Mehrbedarfe (siehe Abschnitt C)1.4.2.2) – vorbehaltlich der Sicherstellung der
Finanzierung der geltend gemachten Stellenkapazitäten der Beschlussvorlage zu.
Mit der – soweit vorgesehen – unbefristeten Einrichtung der für die SBO 2013-2030 benötigten
Stellen besteht seitens des POR Einverständnis.
Soweit den Mehrbedarfen nicht eindeutige Bemessungsschlüssel zu Grunde liegen, geht das
POR davon aus, dass nach Abschluss der SBO eine Überprüfung bzw. Bemessung des
Stellenbedarfs durch die betroffenen Referate erfolgt.
Das POR weist darauf hin, dass Aussagen in der Beschlussvorlage in Bezug auf
Stellenbewertungen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung durch das POR stehen
und die Stellenbewertung auf Basis der geltenden tarifrechtlichen bwz. beamtenrechtlichen
Vorschriften und Regelungen erfolgt.
Des Weiteren weist das POR darauf hin, dass die Priorisierung der Stellenbesetzung im Rahmen
der Schulbauoffensive (Ziffer 9.3. des Antrags der Referentinnen und Referenten) aufgrund des
schwierigen Arbeitsmarktes im Münchener Raum und der zu geringen Personalkapazität im POR
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selbst zu Verzögerungen bei Personalgewinnungsverfahren in anderen – ebenfalls wichtigen –
Bereichen (z.B. in den Sozialbürgerhäusern zur Abwicklung des Parteiverkehrs oder für die
Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen) führen kann.
Das POR ist als Querschnittsreferat der Stadt München betroffen, wenn zusätzliche Stellen
eingerichtet und besetzt werden, sowie das gewonnene Personal betreut werden muss. Betroffen
sind regelmäßig die Abteilung 1 – Recht, die Abteilung 2 – Personalbetreuung, Stellenwirtschaft,
die Abteilung 4 – Personalleistungen sowie die Abteilung 5 – Personalentwicklung, Bereich
Personalgewinnung.
Das POR wird den sich durch diese Beschlussvorlage ergebenden zusätzlichen Aufwand zu
gegebener Zeit gesondert im zuständigen VPA geltend machen.
G) Beteiligung der Bezirksauschüsse
Sämtliche Bezirkausschüsse haben am 15.05.2015 per E-Mail/bzw. Fax den Entwurf der
Sitzungsvorlage zur Stellungnahme zugeleitet bekommen. Es handelte sich hierbei um einen
ersten Entwurf, auf der Basis der bis dahin zwischen den beteiligten Referaten abgestimmten
Unterlagen. Die Sitzungsvorlage wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess bis zur
Drucklegung der Vorlage ständig an neue Gegebenheiten angepasst. Der fertige Entwurf lag
somit erst zum 20.06.2015 in der jetzigen Druckversion vor. Diese endgültige Fassung konnte
somit nicht mehr rechtzeitig nachgereicht werden, so dass die Stellungnahmen der
Bezirksausschüsse auf der ersten Zuleitung basierten. Diese erste Zuleitung enthielt alle nach der
BA-Satzung notwendigen anhörungsrelevanten Teile (insb. den Umfang der 28 für 2016
vorgesehenen Pavillonanlagen, die 4 aufzustellenden Kindertageseinrichtungs-Pavillons und den
zu erwerbenden Pavillon am Innsbrucker Ring). Alle anderen Teile sind Berichte und Informationen
zum Stand der Arbeit der AG SBO und der Task Force und die Vorausschau auf durch vom
Stadtrat noch zu beschließende Bauprogramme. Zu diesen Bauprogrammen erfolgt dann
individuell die satzungsgemäß vorgeschriebene Einbindung der Bezirksausschüsse.
Aufgrund zum Teil später BA-Sitzungstermine sind in dem einen oder anderen Fall die jeweiligen
Stellungnahmen der BA nicht mehr rechtzeitig vor Drucklegung beim RBS eingegangen. Soweit
ablehnende oder ergänzende Stellungnahmen bis zur Beschlussfassung noch eingegangen sind,
werden diese als Tischvorlage in der Sitzung des Stadtrates bekanntgegeben.
Einige bereits vorliegende Stellungnahmen der Bezirksausschüsse fordern über den Inhalt dieser
Beschlussfassung hinausgehende Informationen, welche in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht mehr in diese Vorlage eingearbeitet werden konnten. Zum großen Teil
bezogen sich die Fragen und Forderungen jedoch auch auf Bereiche (z.B. generelle
Angelegenheiten der Kindertagesversorgung), welche mit der Zielrichtung dieses Beschlusses
nicht einhergehen. Die Behandlung solcher zusätzlichen Punkte, können nicht Gegenstand dieser
Beschlussvorlage sein. Soweit Fragen zu bestimmten Bauvorhaben bzw. generelle
Angelegenheiten zur Schulentwicklung mit dieser Beschlussvorlage noch nicht geklärt werden
können, erfolgen die Antworten zu den darauffolgenden Baubeschlüssen bzw. in separaten
Antwortschreiben an die jeweiligen BA's.
Das RBS muss im Hinblick auf den Umfang dieser Vorlage um Verständnis bitten, dass diese
Vorlage nicht alle Fragen von 25 Bezirksausschüssen umfänglich beantworten kann. Die zum
jetzigen Zeitpunkt beantwortbaren Punkte haben wir nachfolgend aufgeführt.
1. Folgende Bezirksausschüsse haben der Vorlage zugestimmt:
- BA 2 – Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt (E-Mail vom 09.06.2015)
- BA 10 – Stadtbezirk Moosach (grundsätzlich einverstanden, per E-Mail vom 16.06.2015)
- BA 21 – Stadtbezirk Pasing-Obermenzing (Schreiben vom 12.06.2015)
- BA 22 - Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied (Schreiben vom 21.05.2015)
2. Folgende Bezirksausschüsse haben der Vorlage zugestimmt, aber zusätzliche Fragen
gestellt:
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- BA 4 – Stadtbezirk Schwabing-West
Der BA stimmte der Vorlage mit Schreiben vom 21.05.2015 unter der Bedingung zu, dass der BA
regelmäßig und frühzeitig über den Sachstand der im Stadtbezirk geplanten Maßnahmen
informiert und in die Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und den Leitungen der
betroffenen Schulen einbezogen wird.
Anwort RBS:
Das RBS wird in allen Fällen die satzungsgemäß notwendigen Unterrichtungen, Informationen und
Anhörungsverfahren zu den Maßnahmen durchführen.
- BA 8 – Stadtbezirk Schwanthalerhöhe
Der BA hat mit Schreiben vom 18.06.2016 der Vorlage zugestimmt und dabei gebeten, auch die
Grundschule an der Bergmannstraße und die Schule an der Ridlerstraße in das Aktionsprogramm
aufzunehmen.
Hierzu teilt das RBS mit, dass die beiden Schulen an der Ridlerstraße 26 (Mittelschule und
Carl-von-Linde-Realschule) in die sog. AA-Kategorie (höchste Dringlichkeit) eingestuft sind. Die
dort vorgesehene Erweiterung der Schulanlage mit einer Mensa und
Ganztagesaufenthaltsräumen wird für das Bauprogramm 2016ff vorgesehen.
Für die Grundschule Bergmannstraße wird eine bauliche Veränderung im Bereich Sport- und
Schwimmhalle angedacht. Inwieweit sich diese, ggf. als Erweiterung notwendige Maßnahme im
Hinblick auf das enge Baufeld bau- und planungsrechtlich realisieren lässt, bedarf jedoch noch
näherer Überprüfungen. In welches Bauprogramm die Schule dann aufgenommen werden kann,
muss noch geklärt werden. Unabhängig davon beginnen jedoch in 2015 als 1. Bauabschnitt die
Sanierung und der Umbau der Sanitärbereiche sowie die Schaffung von Lagerräumen und in 2016
als 2.Bauabschnitt die restlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen; der Gesamtaufwand
beträgt rd. 1,8 Mio. Euro und wird aus dem Bauunterhalt finanziert.
-BA 12 – Stadtbezirk Schwabing-Freimann
Der BA hat mit Schreiben vom 20.05.2015 der Vorlage zugestimmt, aber darauf hingewiesen,
dass grundsätzlich darauf geachet werden soll, dass die Pavillons nur übergangsweise aufgestellt
werden sollen und diese nicht zur „Dauerlösung“ werden.
Das RBS sieht dies im Grundsatz ebenso, da diese Pavillons einer raschen Bedarfsabdeckung
dienen und – soweit tatsächlich aufgrund der Prognosen in den nächsten Jahren noch ein
entsprechender Bedarf vorhanden ist – parallel ein Neubau/Erweiterungsbau geplant werden
kann. Aufgrund der Grundstückssituation, aber auch wegen planerischer Gesichtspunkte müssen
manche Anlagen jedoch auch für einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Wie im
Aktionsbeschluss im November 2014 zu den Pavillonanlagen bereits ausgeführt, sind diese
Anlagen von ihrem baulichen Zustand und der Ausstattung durchaus einem Festbau vergleichbar.
Die bisherige Resonanz der Nutzer solcher neuen Anlagen ist in allen Fällen positiv, so dass einer
längeren Aufstellung nichts entgegensteht.
- BA 13 – Stadtbezirk Bogenhausen
Der BA hat mit Schreiben vom 11.06.2016 der Vorlage zugestimmt. Der BA bittet jedoch darum,
dass ihm die Planungen Oberföhringer Straße und Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium vorgestellt
und dass Planungen rechtzeitig dargelegt werden.
Hierzu verweist das RBS auf die Abendveranstaltung im März 2015, bei welcher BA-Vertretungen
über sämtliche Pavillonplanungen informiert wurden. Die erbetenen Planunterlagen wird das RBS
dem BA – sobald die Planunterlagen bauvorlagereif sind – dem BA zuleiten.
- BA 17 – Obergiesing-Fasangarten
Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2015 der Vorlage zugestimmt aber ergänzend gebeten, dass
ihm die Ergebnisse der Task Force SBO zur Untersuchung des baulichen Zustandes, des
Raumbedarfes und der planungsrechtlichen Komponenten sämtlicher Schulen im Bezirk 17
zugeleitet wird.
Das RBS wird dem BA die notwendige Übersicht in Tabellenform zukommen lassen.
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- BA 19 – Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln (Schreiben vom
12.06.2015)
Der BA unterstützt die vorgesehenen Maßnahmen, bittet aber wegen der Situierung der Anlage
Forstenrieder Allee eingebunden zu werden.
Dies kann seitens des RBS zugesichert werden, da der Bauantrag ohnehin formell zugeleitet wird.
Die Anlage steht nicht im Außenbereich, so dass damit auch keine präjudizierende Wirkung
entstehen kann.
3. Folgende Bezirksausschüsse haben zusätzliche Fragen und Forderungen gestellt:
- BA 15 – Stadtbezirk Trudering-Riem
Der BA hat in seinem Schreiben vom 09.06.2015 (siehe Anlage C)1) vor allem die Versorgung
des Stadtgebietes mit Kindertagesbetreuungsplätzen thematisiert. Diese Fragestellungen sind
jedoch nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage und können damit hier nicht abschließend
behandelt werden.
Zur Frage, ob für die Kinderbetreuung Pavillonanlagen notwendig sind, kann gesagt werden, dass
nach dem derzeitigen Sachstand hierfür kein Bedarf ist. Sollte ein nicht durch ohnehin schon
laufende Baumaßnahmen (siehe hierzu die separaten Bauprogrammbeschlüsse für
Kindertageseinrichtungen) ad hoc – Bedarf auftreten, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Mit
der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Pauschale für Pavillonanlagen könnte in einem solchen
Fall bei unabweisbarem Bedarf entsprechend reagiert werden. Die Frage zur Kindertagesstätte
Schmuckerweg kann insoweit jedoch bereits jetzt mit dem Hinweis beanwortet werden, dass die
Baugenehmigung im Mai 2015 bis Juni 2020 verlängert wurde.
Im Rahmen der AG SBO und der Task Force werden die vom BA angesprochenen
Siedlungsplanungen in allen Fällen immer geprüft, mit den Prognosen verglichen und die
notwendigen Schlüsse daraus für die erforderlichen Baumaßnahmen gezogen, so dass die
jeweilige Entwicklung in den Stadtbezirken stets in Beobachtung bleibt.
Die angesprochene Feldbergschule (GS/MS) ist ein sog. AA – Fall und ist als Erweiterung und
damit zur Entlastung auch von Riem für ein Bauprogramm 2016ff. vorgesehen.
In der Task Force – Sitzung am 11.06.2015 wurde der Wunsch des BA behandelt, die neue GS
Leibengerstraße (jetzt Ilse-von Twardowski-Platz) sofort auf 3-zügig zu erweitern. Für eine
sofortige Erweiterung besteht derzeit jedoch noch kein Bedarf. Auch hier wird die weitere
Entwicklung abzuwarten sein, um dann entsprechend reagieren zu können.
- BA 20 – Stadtbezirk Hadern
Der BA hat in seinem Schreiben vom 09.06.2015 (siehe Anlage C)2) u.a. auch die Frage gestellt,
welche aktuellen schulpolitischen Fragen im Rahmen der AG SBO aufgegriffen wurden. Als
gefordertes Beispiel kann hier die Frage der möglichen Kooperation mit Nachbarkommunen in der
Schulversorgung genannt werden.
Die Frage war zudem, wie die demografische Entwicklung der zukünftigen Haderner
Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie Realschülerinnen und Realschüler berücksichtigt
werden kann, zumal der Stadtbezirk selbst neben den Mittelschulen keine weiterführenden
Schulen hat.
Hierzu kann mitgeteilt werden, dass aufgrund der Sprengelungebundenheit der Gymnasien und
Realschulen eine ausreichende Schulversorgung nicht unbedingt im eigenen Stadtbezirk
sichergestellt sein muss, eine entsprechende Versorgung ist auch in anderen Stadtbezirken
gewährleistet.
- BA 23 – Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Der BA beklagt sich in seinem Schreiben vom 10.06.2015 (siehe Anlage C)3), dass in seinem
Stadtbezirk keine Schulpavillonanlagen aufgestellt werden, obwohl es an der Manzostraße aus
seiner Sicht einen entsprechenden Bedarf gäbe. Er fordert, nochmals zu prüfen, ob nicht doch die
kurzfristige Aufstellung einer Pavillonanlage möglich wäre. Auch werden seiner Ansicht nach die
neuen Wohnbaugebiete nicht ausreichend berücksichtigt. Der BA erwähnt dabei auch die
Forderung, unverzüglich die Planung für eine Grundschule am Standort
Seite 118 von 132
Theodor-Fischer-Straße/Pasinger Heuweg aufzunehmen und diese bei der Vorstellung der
Planung für die Neubauten im Herbst (gemeint ist der Bauprogrammbeschluss in 2015)
vorzustellen.
Das RBS hat diese Fragestellungen sofort nach Erhalt der Stellungnahme nochmals in die Task
Force Sitzung am 11.06.2015 eingebracht, mit dem Ergebnis, dass wie schon bei früheren
Prüfungen festgestellt, der Standort Theodor-Fischer-Straße als nicht geeignet erscheint. Wie in
der Vorlage unter B)1.2 im Zusammenhang mit der GS Manzostraße bereits dargestellt, erfolgen
Prüfungen, ob eine solche neue GS am Standort der MS Franz-Nißl-Straße mit untergebracht
werden könnte. Diese Grundstück ist aufgrund seiner Größe und seines Zuschnittes für einen
solchen Schulcampus durchaus als geeignet anzusehen.
Wie bereits unter Abschnitt B)1.2 dargestellt, kann es aufgrund eines ad-hoc Bedarfes ggf.
notwendig werden, für die Mittelschule an der Franz-Nißl-Straße in 2017 einen Schulpavillon
aufzustellen. Dies ist jedoch noch konkret auch auf Alternativen zu prüfen.
Die Manzoschule war auch Gegenstand einer Beschlussvorlage für den Bildungsausschuss am
17.06.2015, in welcher die derzeitige Raumsituation der Schule als derzeit ausreichend dargestellt
wurde.
- BA 24 – Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2015 eine Stellungnahme verfasst, welche die Forderung
beinhaltet, weiterhin nach einem Standort für ein Gymnasium im 24. Stadtbezirk zu suchen (siehe
Anlage C)4).
Die Frage eines Gymnasiums im 24. Stadtbezirk war bereits mehrfach Gegenstand
entsprechender Behandlungen in der AG SBO und in der Task Force. In allen Fällen konnte
bislang ein solcher Bedarf noch nicht als gegeben angesehen werden.
Die Angelegenheit wurde seitens des RBS in die Task Force Sitzung am 11.06.2015 eingebracht
und dort nochmals von der Bedarfslage aber auch von den Grundstücksgegebenheiten
besprochen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass an den bisherigen Einschätzungen
keine Änderungen eingetreten sind.
Die gymnasiale Versorgung kann nicht kleinräumig, bezogen nur auf einen Stadtbezirk, betrachtet
werden. Das RBS wird zum Thema Schulversorgung Gymnasien und Realschulen anhand dann
voraussichtlich neuer Prognosedaten eine entsprechende Stadtratsvorlage erarbeiten und die
Angelegenheit nochmals auf den Prüfstand stellen. In der Zwischenzeit werden – dem Wunsch
des BA 24 entsprechend – nochmals alle Grundstücksgegebenheiten einer Bewertung
unterzogen.
- BA 25 – Stadtbezirk Laim
Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2016 (siehe Anlage C)5) das Pavillonbauprogramm
grundsätzlich zur Kenntnis genommen und fordert, dass konkrete Angaben zu den Bau- und
Sanierungsvorhaben im Bereich der Schulen im Stadtbezirk Laim erfolgen. Gleichzeitig fordert er,
dass – wie in der Beschlussvorlage unter B)1.2 als Absicht des RBS bereits dargestellt - die
nördliche Nachbarbebauung der Schule an der Fürstenrieder Straße 30 in Angriff genommen wird.
Das RBS möchte diese Untersuchungen im Interesse der beiden betroffenen Schulen
vorantreiben und kommt damit dem Wunsch des BA gerne nach.
4. Folgender Bezirksausschuss hat keine Zustimmung erteilt:
- BA 16 – Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
In seinem Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Reiter vom 15.06.2015 (siehe Anlage C)6)
bemängelt der Bezirksausschuss die ihm zur Verfügung stehende kurze Bearbeitungszeit, welche
ihm keine Zeit zu einer ausführlichen Stellungnahme lässt. Gleichzeitig spricht er sich gegen die
derzeit in Prüfung befindliche Verlegung der Mittelschule Führichstraße an den Standort
Strehleranger aus.
Das RBS bedauert, wie auch bereits im Zuleitungsschreiben an die BA's vom 11.05.2015 (E-Mail
bzw. Fax-Versand am gleichen Tage), dass die Vorlage unter hohem Zeitdruck erarbeitet werden
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musste und dass wegen der notwendigen Ausschreibungen der 1. Pavillontranche im September
2015 die Vorlage unbedingt noch im Juli im Stadtrat behandelt werden müsse. Dies ist sicherlich
für alle Beteiligten mit hohem Engagement verbunden, aber im Hinblick auf die rechtzeitige
Inbetriebnahme der Pavillons im Sommer 2016 unabdingbar.
Zu der weitergehenden Planung am Strehleranger (Vorabaufstellung einer Schulpavillonanlage in
2016), dort neben der Neuerrichtung des Grundschulgebäudes und wegen der baulichen
Möglichkeiten auch eine Mittelschule unterzubringen, wird auf die Ausführungen in Abschnitt B)1.2
verwiesen. Es handelt sich hier um Überlegungen des RBS, welche im Detail noch geprüft und als
eine mögliche Variane mit allen Betroffenen noch eingehend diskutiert werden muss. Dies wurde
im Rahmen der Sitzung „RBS trifft die BA's“ VertreterInnen des BA 16 am 29.04.2015
entsprechend erläutert.
H) Sonstige Ausführungen
Den Korreferentinnen und Korreferenten
RBS: Frau Stadträtin Neff
RGU: Frau Stadträtin Krieger
BR: Herr Stadtrat Danner
PLAN: Herr Stadtrat Amlong
StKä: Herr Stadtrat Kuffer
sowie den Verwaltungsbeirätinnen und Verwaltungsbeiräten
RBS-Bereich Allgemeinbildende Schulen: Frau Stadträtin Krieger
RBS-Bereich Berufliche Schulen: Frau Stadträtin Burkhardt
RBS-Bereich Sport: Frau Stadträtin Dietl
RBS-Bereich Kita: Frau Stadträtin Zurek
BR-Bereich Hochbau: Herr Stadtrat Seidl
BR-Bereich Verwaltung und Recht: Frau Stadträtin Dr. Söllner-Schaar
BR-Bereich Gartenbau: Frau Stadträtin Krieger
PLAN-Bereich Stadtplanung: Frau Stadträtin Rieke
PLAN-Bereich Lokalbaukommission: Herr Stadtrat Zöller
PLAN-Bereich Stadtentwicklungsplanung: Herr Stadtrat Bickelbacher
Direktorium-Bereich Vgst. 1: Herr Stadtrat Vorländer
StKä-Bereich Haushaltswirtschaft: Herr Stadtrat Kaplan
RGU-Bereich Gesundheitsschutz: Herr Stadtrat Dr. Theiss
RGU-Bereich Gesundheitsvorsorge: Herr Stadtrat Dr. Mittermaier
RGU-Bereich Umwelt: Frau Stadträtin Rieke
wurde je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet.
Nachstehender Hinweis gilt für den Fall, dass der umfangreiche Druck und die Verteilung der
Vorlage nicht mehr rechtzeitig innerhalb der bekannten Fristen an die Stadtratsmitglieder möglich
ist:
Die Beschlussvorlage wurde die letzten 3 Monate intensiv innerhalb der beteiligten Referate
abgestimmt. Das aufzubereitende Datenmaterial, die Tabellen, Listen und Plangrafiken unterlagen
einem ständigen Abgleichsprozess. Die Planungen für die 28 Schulpavillonanlagen, die 4
Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen sowie die Erwerbsverhandlungen für den Ankauf der
Pavillonanlage Innsbrucker Ring, die bau- und planungsrechtlichen Abklärungen, sowie die bereits
eingeleiteten weiteren Grundstücksuntersuchungen waren und sind äußerst zeit- und
ressourcenintensiv, so dass die Vorlage erst Mitte Juni 2015 fertiggestellt und nicht den üblichen
Vorgaben der AGAM entsprechend den Stadtratsmitgliedern termingerecht zugeleitet werden
konnte. Eine Verschiebung der Vorlage auf eine der nächsten Sitzungen ist nicht möglich, da
Seite 120 von 132
dadurch die bereits im August 2015 anlaufenden Ausschreibungen für die Vergabe der insg. 32
Pavillonanlagen nicht mehr möglich wären und damit die Inbetriebnahme der Kita-Pavillons im
Frühjahr 2016 bzw. der Schul-Pavillons zum Schuljahresbeginn 2016/17 gefährdet wäre. Die
Behandlung in dieser gemeinsamen Sitzung ist daher dringend erforderlich.
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde, nachdem mit dieser Vorlage auch deŕ Erwerb und
die Ausstattung von 4 Kindertageseinrichtungs-Pavillons behandelt wird, um Vorberatung der
Beschlussvorlage gebeten.
II. Antrag der Referentinnen und Referenten in der gemeinsamen Sitzung des
Bildungsausschusses, des Sportausschusses, des Bauausschusses,
des Verwaltungs- und Personalausschusses, des Ausschusses für Stadtplanung und
Bauordnung, des Finanzausschusses und des Umweltschutzausschusses
vom 09.07.2015
1. Der 2. Sachstandsbericht der AG Schulbauoffensive 2013/30 wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau, Erweiterung und
Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des Aktionsprogrammes Schul- und
Kita-Bau 2020 wird zur Kenntnis genommen, der geplanten Vorgehensweise wird
zugestimmt.
3. Der Sachstandsbericht hinsichtlich der in 2015 aufzustellenden Schulpavillonanlagen
wird zur Kenntnis genommen.
4. Schulpavillonanlagen – Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016:
4.1 Der Errichtung der in der Vorlage unter B)1.1 aufgeführten 28 Schulpavillonanlagen
(davon 10 im Einzelnen aufgeführte Anlagen mit einer Aufstelldauer von voraussichtlich
über 10 Jahren) mit derzeitigen Gesamtprojektkosten i.H.v. 135,09 Mio. Euro wird
zugestimmt. Die Inbetriebnahme der für 2016 vorgesehenen Schulpavillonanlagen erfolgt
zum Schuljahresbeginn 2016/17.
Das Baureferat wird ermächtigt, sämtliche für das Bauprogramm 2016 zur Errichtung von
Schulpavillonanlagen erforderlichen Vergaben zu tätigen, auch sofern diese den
Auftragswert von 2,5 Mio.Euro übersteigen oder ein Unterangebot vorliegt, das als das
annehmbarste nicht den Zuschlag erhalten soll. Über die vergebenen Aufträge ist der
Bauausschuss im Rahmen der regelmäßigen Bekanntgaben über die Vergaben des
Baureferates zu unterrichten.
4.2 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für das
Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen 2016/ 17 im
Einzelplan 2 um die in Abschnitt B)1.2 des Vortrags enthaltenen Tabelle aufgeführten 28
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 135,090 Mio. Euro einschließlich
Ersteinrichtungskosten von 11,303 Mio. Euro angepasst.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 85,747 Mio. Euro im Jahr 2016 35,043
Mio. Euro (einschließlich 11,303 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017
14,300 Mio. Euro.
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4.3 Das Baureferat wird beauftragt, die für in 2015 vorgesehenen Vergaben von 21
Schulbaupavillonanlagen vor Genehmigung des Nachtrages 2015 erforderlichen Mittel
von 84,147 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
4.4 Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen
Schulbaupavillonanlagen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die
zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen
Verpflichtungsermächtigungen anzumelden. Diese Änderungen werden zudem von der
Stadtkämmerei in die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19,
Investitionsliste 1, Einzelplan 2 übernommen.
4.5 Das Baureferat wird weiter beauftragt, für die übrigen 7 Schulbaupavillonanlagen, für
die die Vergaben erst Ende 2015 erfolgen, nach Vorliegen der Projektgenehmigungen die
Auszahlungen von insgesamt 1,6 Mio. Euro sowie die erforderlichen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,720 Mio. Euro zum Nachtragshaushalt
2015 anzumelden.
4.6 Sollten Projektgenehmigungen erst nach dem Anmeldeschluss zum Nachtrag 2015
vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 22,32 Mio.
Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der
Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr
2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden.
Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich
2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als
außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der
Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
4.7 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der
Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für alle 28
Schulpavillonanlagen in Höhe von 11,303 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw.
für den Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als
außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu
beantragen.
4.8 Um den Schulbetrieb in den oben angeführten Schulpavillonanlagen für das Schuljahr
2016/2017 sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe
unabweisbar.
4.9 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für
Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige
Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen
Einzelmaßnahmen des Bauprogramms umzuschichten und das
Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern.
5. Dem Erwerb der angemieteten Pavillonanlage am Innsbrucker Ring 75 mit
Erwerbskosten von 2.100.000.- Euro und der Ausstattung der Anlage für die künftige
Nutzung mit Ersteinrichtungskosten von 969.000.- Euro wird zugestimmt. Das RBS wird
ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
Finanzbedarf für den Erwerb und die Einrichtung des Schulpavillons am Innsbrucker Ring
75 im Jahr 2015:
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018 ist in Investitionsliste 1 bei der
Seite 122 von 132
Investitionsgruppe 2200 „Städt. Realschulen“ wie folgt zu ändern.
MIP alt: nicht enthalten
MIP neu: Ludwig-Thoma-Realschule, Erwerb einer Schulpavillonanlage am Innsbrucker
Ring 75
Unterabschnitt: 2200, Investitionsliste 1, Maßnahmenummer 2200.8000,
Rangfolgenummer: neu
Gruppe
Finanz.
GesamtBez.
bis
kosten
(Nr.)
2014 Summe
E (935)
969
0
969
B (940)
2100
0
2100
Summe
3069
0
3069
Z (361)
St. A.
Programmjahr 2014 bis 2018
2014
0
0
0
2015
400
2100
2500
2016
569
0
569
2017
2018
0
0
0
0
0
0
nachrichtlich
Finanz.
2019
2020 ff
0
0
0
0
0
0
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die für in 2015 vorgesehenen
Ausgabemittel für den Kauf i.H.v. 2.100.000.- Euro sowie die Ersteinrichtungskosten i.H.v.
400.000.- Euro, somit zusammen 2.500.000.- Euro als außerplanmäßige Auszahlungen
im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg
anzumelden und die für 2016 noch notwendigen Ersteinrichtungsmittel i.H.v. 569.000.Euro zum Haushalt anzumelden.
6. Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen:
6.1 Der Errichtung der in der Vorlage aufgeführten
Kindertageseinrichtungs-Pavillonanlagen an den Standorten Zschokkestraße Süd und
Nord (in Kenntnis der im Vortrag unter B)1.4 dargestellten Kostensituation), Isoldenstraße
und Pretzfelder Straße (Freienfelsstraße) mit Gesamtprojektkosten i.H.v. 19.110.000.Euro wird zugestimmt.
Das Baureferat wird ermächtigt, sämtliche für das Bauprogramm 2016 zur Errichtung
dieser Pavillonanlagen erforderlichen Vergaben zu tätigen, auch sofern diese den
Auftragswert von 2,5 Mio.Euro übersteigen oder ein Unterangebot vorliegt, das als das
annehmbarste nicht den Zuschlag erhalten soll. Über die vergebenen Aufträge ist der
Bauausschuss im Rahmen der regelmäßigen Bekanntgaben über die Vergaben des
Baureferates zu unterrichten.
6.2 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für die
Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 im
Einzelplan 4 um die im Abschnitt B)1.4 des Vortrags enthaltenen Tabelle aufgeführten 4
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 19,110 Mio. Euro einschließlich
Ersteinrichtungskosten von 690 T€ angepasst.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 15,194 Mio. Euro (davon 0,394 Mio. Euro
Ersteinrichtungskosten), im Jahr 2016 2,002 Mio. Euro (davon 0,296 Mio. Euro
Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 1,914 Mio. Euro.
6.3 Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von
14,800 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
6.4 Das Baureferat wird ferner beauftragt zum Nachtrag 2015 für die einzelnen
Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen – unter Beachtung des
Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die
erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden.
Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des
Seite 123 von 132
Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 4
übernommen.
Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt/
Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr
2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden.
Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich
2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als
außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der
Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden.
6.5 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die in 2015 erforderlichen
Ersteinrichtungskosten für die 2 Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen an der
Zschokkestraße in Höhe von 0,394 Mio.Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im
Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg
anzumelden.
6.6 Das Referat für Bildung und Sport wird ferner beauftragt, nach Vorliegen der
Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für die
Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen Pretzfelder Straße und Isoldenstraße
(Kölner Platz) in Höhe von 0,296 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den
Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als
außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen.
6.7 Um den Betrieb in den oben angeführten Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016
sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar.
6.8 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für
Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren oder im Nachtrag jeweils planmäßige
Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen
Einzelmaßnahmen zur Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen
umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern.
6.9 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der
angedachten Aufstellzeit der Pavillonanlagen an der Zschokkestraße die Möglichkeiten
einer Verlegung der Anlagen an einen anderen geeigneten Standort zu prüfen.
7. Finanzbedarf für den Erwerb und die Einrichtung von weiteren Pavillonanlagen
in den kommenden Jahren
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1 wird bei der
Investitionsgruppe 2000 „Schulverwaltung“ entsprechend Abschnitt B)1.5 wie folgt
geändert:
MIP alt: nicht enthalten
MIP neu:
Pauschale für die Aufstellung und Einrichtung von Pavillonanlagen für Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Unterabschnitt 2000 „Schulverwaltung“, Investitionsliste 1, Maßnahmen-Nr. 2000.7620
Rangfolgennummer: neu
Gruppe
Bez.(Nr.)
E (935)
Programmjahr 2014 bis 2018
Finanz.
bis
2014 Summe 2014 2015
2016
2017
6000
0
6000
0
0
2000
2000
Gesamtkosten
2018
2000
nachrichtlich
Finanz.
2019 2019 ff
0
0
Seite 124 von 132
B (940)
Zw. Sum.
G (932)
Summe
Z (361)
St. A.
60000
66000 0
0
60000
20000
20000
20000
0
0
66000
22000
22000
22000
0
0
8. Finanzbedarf für die Erhöhung des Planungstopfes
8.1 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1 wird
entsprechend der Ziff. B.2.6 wie folgt angepasst:
MIP alt:
Vorbereitung von Baumaßnahmen, vorlaufende Planungskosten – Pauschale für
Projekte in IL1
IL 1, UA 6010, Maßnahmen-Nr. 9920, Rangfolgen-Nr. 004
Programmjahr 2014 bis 2018
nachrichtlich
Finanz.
Gruppe GesamtFinanz
bis
Bez.(Nr.) kosten
. 2020
2013
Summe 2014
2015
2016
2017
2018
2019
ff
E (935)
0
0
0
0
0
0
0
0
B (940)
21600
0 18000
3600
3600
3600
3600
3600
3600 Summe
21600
0 18000
3600
3600
3600
3600
3600
3600 Z (361)
0
0
0
0
0
0
0
0
St. A.
0
0
0
0
0
0
0
0
0 MIP neu:
Vorbereitung von Baumaßnahmen, vorlaufende Planungskosten – Pauschale für
Projekte in IL1
L 1, UA 6010, Maßnahmen-Nr. 9920, Rangfolgen-Nr. 004
Gruppe
Finanz.
Gesamt
Bez.
bis
-kosten
(Nr.)
2013 Summe
E (935)
0
0
0
B (940)
34600
0 28100
Summ
34600
0 28100
e
Z (361)
0
0
0
St. A.
0
0
0
Programmjahr 2014 bis 2018
2014
0
3600
2015
0
5000
3600
0
0
2016
2017
2018
nachrichtlich
Finanz.
2019 2020 ff
6500
0
6500
0
6500
0
6500
5000
6500
6500
6500
6500
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.2 Das Baureferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen zahlungswirksamen
Auszahlungen für das Jahr 2015 in Höhe von 1,4 Mio. Euro und zusätzliche
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 2,9
Mio. Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden.
Das Baureferat wird außerdem beauftragt, die für das jeweilige Haushaltsjahr
erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden.
Um die Maßnahmen des anstehenden Bauprogrammes in der beschriebenen
Terminschiene ausführen zu können, sind diese Vorleistungen und der damit
verbundene Mittelbedarf unabweisbar.
Seite 125 von 132
9. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Bildung und Sport
9.1 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von
26,73 VZÄ-Stellen bei RBS-Zentrales Immobilienmanagement für
•
5,96 VZÄ Bauherren bei RBS-ZIM-N
•
1,76 VZÄ Bauherren Pavillon bei RBS-ZIM-ImmoV
•
8,01 VZÄ Bauherren Festbauten bei RBS-ZIM-ImmoV
•
1,00 VZÄ SB Schadensfälle
•
4,00 VZÄ Objektverantwortliche
•
1,00 VZA SB Grundsatz/Belegungskonzepte
•
1,00 VZÄ SB Regional Sport
•
1,00 VZÄ Teamleitung Anlagenbuchhaltung
•
1,00 VZÄ Haushalt/kaufm. Controlling
•
0,50 VZÄ SB Baustandards
•
1,00 VZÄ Datenpflege Raumdaten
•
0,50 VZÄ SB MIP
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.893.604 Euro jährlich, entsprechend der
tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen,
Kostenstellenbereich Zentrales Immobilienmanagement, Unterabschnitt 2000,
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
9.2 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von
12,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Zentrales Immobilienmanagement für
•
1,00 VZÄ Teamassistenz
•
4,00 VZÄ Ersteinrichter
•
1,00 VZÄ Teamassistenz/Datenbeschaffung- und pflege
•
5,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung
•
1,00 VZÄ Teamassistenz
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 706.150 Euro jährlich, ab Stellenschaffung, bei den
Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Zentrales
Immobilienmanagement, Unterabschnitt 2000, anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
9.3 Der Stadtrat erkennt ausdrücklich an, dass die Umsetzbarkeit und der Erfolg der
Schulbauoffensive 2013 - 2030 wesentlich von der frühzeitigen und ausreichenden
Bereitstellung der erforderlichen Personalkapazitäten abhängt. So müssen frühzeitig so
weit wie möglich personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um bei den beteiligten
Referaten die grundlegenden Weichen stellen und die umfangreichen Arbeitspakete
bewältigen zu können. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, eine
vorrangige Zuweisung von städtischem Personal auf unbesetzte Stellen bei den
beteiligten Referaten, insbesondere beim Zentralen Immobilienmanagement und im
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Geschäftsbereich Sport des Referates für Bildung und Sport, sicherzustellen.
9.4 Es wird die Möglichkeit eröffnet, wie im Vortrag des Referenten unter C) 1.1.7
beschrieben, die mit Antragspunkt Nr. 9.2 beantragten Stellenkapazitäten beim Zentralen
Immobilienmanagement bis zur Besetzung mit städtischen Dienstkräften durch
Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen abzudecken.
9.5 Die unter Antragspunkt Nr. 9.2 angemeldeten Finanzmittel stehen – soweit sie nicht
zur Finanzierung von städtischen Dienstkräften benötigt werden – zur Finanzierung von
Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung und können im
Einzelfall zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Die im Sachhaushalt
benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt
2016 ff. angemeldet.
9.6 Soweit aufgrund von Stellenvakanzen im Bereich des Zentralen
Immobilienmanagements Personalauszahlungen nicht in Anspruch genommen werden,
können zur Finanzierung von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen im
Einzelfall Personalauszahlungsmittel zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet
werden. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt
bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet.
9.7 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 2,0
VZÄ-Stellen bei RBS-Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen für
•
1,00 VZÄ SB Bau und Ausstattung
•
1,00 VZÄ Pädagogischer Mitarbeiter
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 159.440 € jährlich, entsprechend der tatsächlichen
Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen,
Kostenstellenbereich Geschäftsbereich A, Unterabschnitt 2000, anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
9.8 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 2,0
VZÄ-Stellen bei RBS-Sport für
•
2,00 VZÄ Sportstättenplaner
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 149.340 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen
Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen,
Kostenstellenbereich Bereitstellung von Infrastruktur für den Sport, Unterabschnitt 5500,
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, wie im Vortrag des Referenten unter C) 1.3.3
beschrieben, die mit diesem Antragspunkt beantragten Stellenkapazitäten beim
Geschäftsbereich Sport bis zur Besetzung mit städtischen Dienstkräften durch
Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen abzudecken.
Die unter diesem Antragspunkt angemeldeten Finanzmittel stehen – soweit sie nicht zur
Finanzierung von städtischen Dienstkräften benötigt werden – zur Finanzierung von
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Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung und können im
Einzelfall zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Die im Sachhaushalt
benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt
2016 ff. angemeldet.
9.9 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von
10,4 VZÄ-Stellen bei RBS-ZIB für
•
10,4 VZÄ Endgerätebetreuung
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 835.744 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen
Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen,
Kostenstellenbereich Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich,
Unterabschnitt 2001, anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
9.10 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von
6,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Geschäftsleitung für
•
2,00 VZÄ SB Beschaffung
•
2,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung
•
1,00 VZÄ SB Vergabewesen
•
1,00 VZÄ SB Kreditoren
sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in
Höhe von bis zu 329.980 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der
Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich
Schulverwaltung, Unterabschnitt 2000, anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB.
9.11 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven
Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 144.570 Euro und die
IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 91.500 Euro im Nachtrag 2015 sowie die
konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 48.800 Euro im Nachtrag 2015
sowie zum Haushaltsplan 2016 und 2017 anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
9.12 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die durch den laufenden Betrieb
der zusätzlichen Endgeräte entstehenden Sachkosten in einem der nachfolgenden
Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung/Genehmigung vorzulegen.
10. Personal- und Sachmittelbedarfe des Baureferates
10.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Einrichtung von 38,5 unbefristeten VZÄ-Stellen
sowie von 19,0 auf zwei Jahre befristeten VZÄ-Stellen, bei den Hauptabteilungen
Hochbau, Gartenbau und Verwaltung und Recht sowie die Stellenbesetzung beim
Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
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Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu
2.905.650 € (unbefristet) sowie in Höhe von bis zu 1.418.730 Euro (befristet auf 2 Jahre
nach Stellenbesetzung) entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den
Ansätzen der Personalauszahlungen bei den Kostenstellenbereichen Hochbau,
Gartenbau und Verwaltung und Recht, Unterabschnitte 6010, 5800 und 6020
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 2.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages.
10.2 Das Baureferat wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur
Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 137.460 Euro im Nachtrag 2015 sowie die
konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 31.200 Euro (unbefristet) und
in Höhe von 15.200 Euro, befristet auf 2 Jahre, im Nachtrag 2015 und zum Haushaltsplan
2016 anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 2.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
11. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung
11.1 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von
8,00 VZÄ-Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu
veranlassen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe bis zu 614.100 Euro jährlich, entsprechend der
tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, bei
den Kostenstellenbereichen PL182 und PL184, Unterabschnitte 6110, 6130 und 3601
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 3.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/ einem Beamten durch
die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages.
11.2 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Bereitstellung der
in 2016 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze in
Höhe von 18.960 Euro durch die Stadtkämmerei zu veranlassen sowie die erforderlichen
Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten in Höhe von jährlich 6.400 Euro zum
Haushaltsplan 2016 anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 3.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
12. Personal- und Sachmittelbedarfe des Direktoriums
12.1 Das Direktorium wird beauftragt, die Einrichtung der von 2,00 VZÄ-Stellen sowie die
Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Das Direktorium wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu
130.060 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den
Ansätzen der Personalauszahlungen, beim Kostenstellenbereich Vergabestelle 1,
Unterabschnitt 0620, anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 4.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die
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Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages.
12.2 Das Direktorium wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur
Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 4.740 Euro sowie die konsumtiven Sachkosten
für die Arbeitsplätze in Höhe 1.600 Euro zum Haushaltsplan 2016 anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
unter Abschnitt C) 4.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
13. Personal- und Sachmittelbedarfe der Stadtkämmerei
13.1 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Einrichtung von 3,0 VZÄ-Stellen sowie die
Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von bis zu 237.260 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen
bei den Kostenstellenbereichen 21202010 und 21202020, Unterabschnitt 0300,
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und Referenten
unter Abschnitt C) 5.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/ einem Beamten durch
die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages.
13.2 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur
Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 7.110 Euro im Nachtrag 2015 sowie die
konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe 2.400 € im Nachtrag 2015 und
sowie zum Haushaltsplan 2016 anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und Referenten
unter Abschnitt C) 5.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
14. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt
14.1 Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Einrichtung von
folgenden Stellen der Hauptabteilungen RGU-UW, RGU-GS und RGU-GVO sowie die
Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
- 1,00 VZÄ für eine/n Ärztin/Arzt
- 1,00 VZÄ für eine/n Umweltingenieur/-in (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung)
- 1,00 VZÄ für eine/n Hygieneinspektor/in (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung).
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 242.090 Euro (davon 102.390 Euro dauerhaft und
139.700 Euro befristet) entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den
Ansätzen der Personalauszahlungen für die einschlägigen Kostenstellenbereiche,
anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
in Abschnitt C) 6.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/einem Beamten durch
die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher
Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages.
14.2 Das Referat wird beauftragt die einmaligen Sachkosten in Höhe von 17.110 € für
2015 auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen.
Das Referat wird beauftragt, die konsumtiven Sachkosten in Höhe von 3.000 Euro
(davon 800 Euro dauerhaft und 2.200 Euro befristet) im Rahmen des Haushaltsplans ab
2016 ff. zusätzlich anzumelden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten
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in Abschnitt C) 6.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand.
15. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates
im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2015 bzw. im Rahmen der
Beschlussfassung zum Haushalt 2016.
16. Behandlung von Anträgen und Empfehlungen
a) Der Antrag Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 –
Bogenhausen vom 14.04.2015 (betreffend die Grundschule Oberföhringer Straße 224) ist
hiermit satzungsgemäß behandelt.
b) Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 –
Pasing-Obermenzing am 24.03.2015 (betreffend die Aufstellung von Schulpavillonanlagen
an der Grundschule an der Oselstraße) ist hiermit satzungsgemäß behandelt.
c) Der Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia
Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Katrin
Abele, Herr StR Cumali Naz vom 16.03.2015 (Personalausstattung im Bereich der
technischen Verwaltung in Schulen) ist geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen.
d) Der Antrag Nr. 14-20 / A00701 von Frau StRin Kristina Frank, Herrn StR Mario
Schmidbauer vom 25.02.2015 (Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine) ist
geschäftsordnungsgemäß erledigt.
17. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende
Referat für Bildung und Baureferat
Sport
Die Referentin
Der Referent
Direktorium
Christine Strobl
Rainer Schweppe
Dieter Reiter
Rosemarie Hingerl
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3. Bürgermeisterin
Stadtschulrat
berufsm. Stadträtin
Oberbürgermeister
Referat für
Stadtplanung und
Bauordnung
Die Referentin
Stadtkämmerei
Der Referent
Referat für Gesundheit
und Umwelt
Der Referent
I.V.
Prof. Dr. (I) Merk
Stadtbaurätin
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer
Axel Markwardt
berufsm. Stadtrat
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium – Dokumentationsstelle (2x)
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
z. K.
V.
Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
An das Baureferat – H, H 3, H 4, H 5, H 6, H 7, H 9
An das Baureferat – HA Gartenbau
An Planungsreferat – HA I, II, IV
An die Stadtkämmerei – I
An die Stadtkämmerei – II
An das Referat für Gesundheit und Umwelt
An das Kreisverwaltungsreferat - Branddirektion
An das Personalreferat
An das Kommunalreferat
An das Direktorium – Vergabestelle
An it@m
An das RBS-StD
An das RBS-ZIM-L
An das RBS-ZIM-ImmoV-L (2-fach)
An das RBS-ZIM-ImmoV-2
An das RBS-ZIM-Team Ost
An das RBS-ZIM-Team Mitte
An das RBS-ZIM-Team Nordost
An das RBS-ZIM-Team Nord
An das RBS-ZIM-Team West
An das RBS-ZIM-Team Süd
An das RBS-ZIM-N 1
An das RBS-ZIM-N 2
An das RBS-VM
An das RBS-ZIM-N-Einrichtung
Seite 132 von 132
An das RBS-ZIM-QSA (Anlagenbuchhaltung)
An das RBS-ZIM-QSA (Finanzen, MIP)
An das RBS-KBS
An das RBS-V
An das RBS-A
An das RBS-A-F 2
An das RBS-A-F 3
An das RBS-A-F 4
An das RBS-B
An das RBS-Sport
An das RBS-ZIB
An das RBS - GL 1
An das RBS – GL 2
An das RBS – GL 4
An alle Bezirksausschüsse
z. K.
Am
Telefon 233 - 83601
Telefax 233 - 83680
Referat für
Bildung und Sport
Baureferat
Direktorium
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtkämmerei
Referat für Gesundheit
und Umwelt
Schulbauoffensive 2013-2030
A) Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030
- Zweiter Sachstandsbericht
B)
Weitere Maßnahmen im investiven Bereich im Rahmen
des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020
B)1. Pavillonbauprogramm
a) Bericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014
mit Fertigstellung in 2015
b) Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015
mit Fertigstellung in 2016
c) Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage
am Standort Innsbrucker Ring 75
d) Aufstellung von Pavillonanlagen für
Kindertageseinrichtungen
B)2. Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau,
Erweiterung und Generalinstandsetzung
allgemeinbildender Schulen“
C)
Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener
mit den Bauprogrammen befassten
Dienststellen
D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 in Investitionsliste 1
D)2. Außerplanmäßige Auszahlungen im
Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015
E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen:
Grundschule Oberföhringer Str. 224 endlich sanieren – oder neu bauen
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 14.04.2015
Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing
am 24.03.2015
Seite 2
"Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020" Darstellung der Personalausstattung im Bereich
der technischen Verwaltung
Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk,
Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek,
Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele,
Herrn StR Cumali Naz vom 16.03.2015
Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine
Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank,
Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015
Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20 / V 03448
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 29.07.2015
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag und Antrag des Referenten
Wie in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses, des Sportausschusses, des
Bauausschusses, des Verwaltungs- und Personalausschusses, des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung, des Finanzausschusses des Umweltschutzausschusses
vom 09.07.2015.
Die Ausschüsse haben die Annahme der Anträge empfohlen.
II.
Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Referat für Bildung
und Sport
Der Referent
Baureferat
Die Referentin
Direktorium
Dieter Reiter
Oberbürgermeister
Rainer Schweppe
Stadtschulrat
Rosemarie Hingerl
berufsm. Stadrätin
Dieter Reite
Oberbürgermeister
Referat für
Stadtplanung und
Bauordnung
Die Referentin
Stadtkämmerei
Der Referent
Referat für Gesundheit
und Umwelt
Der Referent
I.V.
Prof. Dr. (I)Merk
Stadtbaurätin
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer
Axel Markwardt
berufsm. Stadtrat
Seite 3
III. Abdruck von I. mit II.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle (2x)
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
z. K.
VI. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM, Bayerstr. 28
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An das Baureferat – H, H 3, H 4, H 5, H 6, H 7, H 9
An das Baureferat – HA Gartenbau
An Planungsreferat – HA I, II, IV
An die Stadtkämmerei – I
An die Stadtkämmerei – II
An das Referat für Gesundheit und Umwelt
An das Kreisverwaltungsreferat - Branddirektion
An das Personalreferat
An das Kommunalreferat
An das Direktorium – Vergabestelle
An it@m
An das RBS-StD
An das RBS-ZIM-L
An das RBS-ZIM-ImmoV-L (2-fach)
An das RBS-ZIM-ImmoV-2
An das RBS-ZIM-Team Ost
An das RBS-ZIM-Team Mitte
An das RBS-ZIM-Team Nordost
An das RBS-ZIM-Team Nord
An das RBS-ZIM-Team West
An das RBS-ZIM-Team Süd
An das RBS-ZIM-N 1
An das RBS-ZIM-N 2
An das RBS-VM
An das RBS-ZIM-N-Einrichtung
An das RBS-ZIM-QSA (Anlagenbuchhaltung)
An das RBS-ZIM-QSA (Finanzen, MIP)
An das RBS-KBS
An das RBS-V
An das RBS-A
An das RBS-A-F 2
An das RBS-A-F 3
An das RBS-A-F 4
An das RBS-B
An das RBS-Sport
An das RBS-ZIB
An das RBS - GL 1
An das RBS – GL 2
An das RBS – GL 4
An alle Bezirksausschüsse
zur Kenntnis.
Am