Anlage II Standorte Priorität AA IV !" #!"$ %&' (( ))!*!+ 89;< II.1 voraussichtliches Bauprogramm 2015 II.2 voraussichtliches Bauprogramm 2016 ff II.3 Pavillons Fertigstellung 2015, 2016, 2017 ff III.1 Grund-, Mittel- und Förderschulen III.2 Gymnasien III.3 Realschulen III.4 Berufsschulen III.5 Pavillonbauprogramm 2016 Standorte Priorität A Die Schulstandorte sind, ihrer Dringlichkeit nach, aufgelistet: AA A höchste Dringlichkeit hohe Dringlichkeit Die Tabelle gliedert sich in: - Bezeichnung der Schule Stadtbezirk Priorisierung Pavillonstandort ja/nein voraussichtliche Bauprogramme 2015/2016 ff Maßnahmenkategorien Folgende Schultypen werden unterschieden: SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen Laufende Projekte =23'7/921+086'786%/1.+12'97+378+/3=23'7/92 ").91>+38692!+'17).91++6'7866896987).+6!+'17).91+ =23'7/92#./+67).786%/1.+127-=23'7/92 1/8+7).91+*+7"54687/2C3).+3+646*+33466786 !+'17).91+6'3*1786!+'17).91+'3*+6198+3(96- 693*/88+17).91+C.6/).786 ").91'31'-+").64(+3.'97+3+6"86 693*7).91+#'-+7.+/2'/+6(6933+6"86 693*7).91+'9.'9751 693*7).91++6-'2'/2"86 693*7).91+'3/7/9751 693*7).91++1*24)./3-+6"86 693*7).91+6B882'3/3-+6"86 693*7).91+64?.'*+63+6"86 693*7).91+'/2.'97+6786 693*7).91+,'3>+1851 +9+6"8'3*468693*7).91+!98.6+<+1"866/3>9-+3'7+63+ +9+6"8'3*468"+/(+3-+678617+:43#;'6*4;70/1 +9+6"8'3*468"6+/.'246*9(/3-+611++"+62+6/3-+6%+- +9+6"8'3*468"6+/.'2/88+ 9'68/+67>+38692 &!955+68786 &").1+/?.+/2+6"86 Landeshauptstadt München Baureferat Hochbau '9564-6'22 ,, '9564-6'22 ':/1143 ,, ':/1143 ':/1143 6/46/8@8 "8'*8(+>/60 '?3'.2+ $").915':/1143 "#+9('9'33+9+2"8'3*468 +9('9'1767'8>3+9('9 6;+/8+693-'17+9('9 6;+/8+693-/2+78'3* +3+6'1/378'387+8>93-2/86;+/8+693- 4*+3+6'1/378'387+8>93-4*+6+9('9 I Auswertung kompakt ,# 11.06.2015 SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen Standorte Priorität AA Gesamtüberblick " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " E9:-?5A98.>1/4@?@>&A<<>1/4@E9:-?5A9 E9:-?5A99'@-0@<->7 ->8?3E9:-?5A9 E9:-?5A9;>?/4@-8811*5885>-2E9:-?5A9 E9:-?5A90A->0'/4950'@> $1?@-8;FF5E9:-?5A9 '/4A8F1:@>A9:3-05:1>'@> E9:-?5A9>15853>-@4?@> 5;:1A/4@C-:31>E9:-?5A9 1?-9@?/4A81>1A0?@> *588E>-:0@1?-9@?/4A81 E9:-?5A9L>?@1:>5101>'@> >-?9A?>-??1>E9:-?5A9 E9:-?5A9->8(41;0;>'@>!-D59585-:?3E9:-?5A9 E9:-?5A9->8(41;0;>'@>';<451'/4;88E9:-?5A9 E9:-?5A9 -A@1>1>?@>8.1>@5:?@15:E9:-?5A9 E9:-?5A9!-D&15:4->0@*1315:>5/415:1E9:-?5A9 E9:-?5A9"5.18A:31:?@> -I@41;88C5@FE9:-?5A9 '/4A8F1:@>A9$2->>1>>599'@> '/4A8F1:@>A9%A5001?@> E9:-?5A9'/4851>?11?@>?-9E9:-?5A9 E9:-?5A9'11-A?@> A5@<;80E9:-?5A9 E9:-?5A9'5132>510?@>#?7->B;:!5881>E9:-?5A9 E9:-?5A9*-/71>?.1>31>'@>81:F1E9:-?5A9 E9:-?5A9*15:.1>31>?@>!-D$8-:/7E9:-?5A9 "1A1>'@-:0;>@E9:-?5A9>154-9580A:3?/-9<A? 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"1A1>'@-:0;>@&'15019-::?@>->8#>22;31:A?@-B!-481>'@> "1A1>'@-:0;>@&''8I/41>-:F!-01>'@> "1A1>'@-:0;>@&'!1??1?@-0@&519;?1<4*580'@>$-A8*-??1>9-::'@ "1A1>'@-:0;>@&'?/4-A1>?@>$-A8?0;>221>?@> >A:0!5@@18?/4A8182;:??@> >A:0!5@@18?/4A811>:-E??@> !5@@18?/4A810A->0'<>-:31>'@> >A:0!5@@18?/4A81180.1>3?@> >A:0A:0!5@@18?/4A811>:<-H?@> >A:0A:0!5@@18?/4A81>;9A:0?@> '/4A8-:8-31L>?@1:>5101>'@> >A:0A:0!5@@18?/4A81A->05:5?@> >A:0!5@@18?/4A81$1?89L881>?@> !5@@18?/4A81'/4815H41591>'@> !5@@18?/4A81'5@A85?@> >A:0!5@@18?/4A81'@A:@F?@> >A:0!5@@18?/4A81(;>=A-@;(-??;'@> 8831915:.5801:01'/4A81*-885?1>'@> !5@@18?/4A81*51?1:@218?1>'@> >A:0!5@@18?/4A81*5:@45><8 >A:0A:0!5@@18?/4A81,518?@-@@?@> K>01>?/4A81881?/41>?@> K>01>?/4A8115:>5/4>-A:*13 >A:0K>01>?/4A81A:0$I0-3;35?/41?:?@5@A@$!1>>:?@> "1A1>'@-:0;>@',>154-9580A:3?/-9<A? "1A1>'@-:0;>@-E1>:7-?1>:1)', Landeshauptstadt München Baureferat Hochbau -A<>;3>-99 22 -A<>;3>-99 $-B588;: 22 $-B588;: $-B588;: $>5;>5@I@ '@[email protected]>7 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 37(,5(360*423##)60*#& ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !-H:-491 $)'/4A8<-B588;: "'("1A.-A-::1A19'@-:0;>@ ""1A.-A-8?>?-@F:1A.-A ">C15@1>A:3-8?"1A.-A >C15@1>A:3591?@-:0 1:1>-85:?@-:@?1@FA:395@>C15@1>A:3 ;0"1:1>-85:?@-:@?1@FA:3;01>"1A.-A II Auswertung kompakt 1' 1' 63 1' 63 1' 63 1' 1' 63 11.06.2015 SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen Standorte Priorität AA Gesamtüberblick - Fortsetzung >A:0?/4A81358;825:31><8 >A:0?/4A811>:1>'@> >A:0?/4A81;?/41@?>5101>'@> >A:0?/4A81-91>8;41>?@> >A:0K>01>?/4A81-/4-A1>'@> >A:0K>01>?/4A81>;?@1L8?4;22'@> >A:0?/4A81,1:@:1>?@>'/4C5:0?@> >A:0?/4A810A->0'<>-:31>'@> >A:0?/4A81;>?@1:>5101>8811 >A:0?/4A81>5@F A@F'@> >A:0?/4A81;@F9-::?@> >A:0?/4A8158@1:?<1>31>?@>-E1>:<8-@F >A:0!5@@18?/4A819<81>?@> >A:0?/4A81->8!->D&5:3 >A:0?/4A81K:53?C51?1>'@> '/4A8-:8-31;:>-018@5?'@> >A:0?/4A81!-D;89?<1>31>'@> >A:0?/4A81#.1>2K4>5:31>'@> >A:0?/4A81#?@<>1AH1:?@> >A:0?/4A81$85:3-:?1>?@> >A:0?/4A81&-B1:?.A>31>&5:3 >A:0?/4A81'/4A.5:C13 >A:0?/4A81->8?2180'/4A8?@> >A:0?/4A81'1:2@1:-A1>?@> >A:0K>01>?/4A81'@5181>?@> >A:0?/4A81'@>1481>-:31> >A:0?/4A81'L085/41A22-4>@?-8811 >A:0?/4A81(41;0;>1A??$8 >A:01>A2??/4A81(A9.85:31>?@> >A:0?/4A81*-80915?@1>?@> >A:0?/4A81*15H1:?11?@>(>-A:?@15:1>?@> >A:0?/4A819<45;:<->7@*18F1:.-/4?@> "1A1>'@-:0;>@;/4?@> "1A1>'@-:0;>@'>-25:31>'@> *1>7?B51>@18 "1A1>'@-:0;>@''@)15@'@> "1A1>'@-:0;>@-/4-A1>?@> ,1:@>-8CI?/41>15-:-A1>'@> "1A1>'@-:0;>@-/4-A1>?@> >1-@5B=A->@51> "1A1>'@-:0;>@'-E1>:7-?1>:1 "1A1>'@-:0;>@'-E1>:7-?1>:1 "1A1>'@-:0;>@'-9!;;?-:31>*1541>C13 "1A1>'@-:0;>@'>154-9580A:3?/-9<A? 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andeshauptstadt München Baureferat Hochbau #5120)2#..(( #5120)2#.. #6+--0/(( #6+--0/ #6+--0/ 2+02+4<4 4#&4$':+2, #;/#*.' !%*5-1#6+--0/ '5$#5#//'5'.4#/&024 '5$#5#-323#4:/'5$#5 27'+4'25/)#-3'5$#5 27'+4'25/)+.'34#/& '/'2#-+/34#/43'4:5/).+427'+4'25/) 0&'/'2#-+/34#/43'4:5/)0&'2'5$#5 II II.2 Auswertung kompakt ,# ,# +" /3$(1$/2,&0./%2,&" -# -# -# +" +" 11.06.2015 SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen Standorte Priorität AA Voraussichtliches Bauprogramm 2016 ff. - Fortsetzung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andeshauptstadt München Baureferat Hochbau (:675.7(33 -- (:675.7(33 !(;02254 -- !(;02254 !(;02254 !705709A9 #9(+9),?071 (@4(/3, !%#*/:26(;02254 #$,:)(:(44,:,3#9(4+579 ,:)(:(2878(9?4,:)(: 7<,09,7:4.(28,:)(: 7<,09,7:4.03,89(4+ ,4,7(20489(498,9?:4.3097<,09,7:4. 5+,4,7(20489(498,9?:4.5+,7,:)(: II II.2 Auswertung kompakt +" 11.06.2015 SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen Standorte Priorität AA Pavillons Fertigstellung 2015, 2016, 2017 ff. &8453,5&11++ &8453,5&11 &9.0032++ &9.0032 &9.0032 5.35.7=7 !7&)7'*;.5/ &<2&-1* #!(-804&9.0032 !"*8'&8&22*8*1!7&2)357 *8'&8&0656&7;2*8'&8 5:*.7*582,&06*8'&8 5:*.7*582,.1*67&2) *2*5&0.267&276*7;82,1.75:*.7*582, 3)*2*5&0.267&276*7;82,3)*5*8'&8 II II.3 Auswertung kompakt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andeshauptstadt München Baureferat Hochbau .+ 11.06.2015 III.1 Grund-, Mittel- und Förderschulen III.2 Gymnasien III.3 Realschulen III.4 Berufsschulen III.5 Pavillonbauprogramm 2016 Freiham Bildungscampus Freiham Quartierszentrum Aubinger Allee 22 Königswieser Str. 7 Walliser Str. 5 Canisiuspl. 2 Flurstr. 4 Herrnstr. 21 Fromundstr. 5 Baierbrunner Str. 61 18 Boschetsrieder Str. 35 Allescherstr. 46 Forstenrieder Allee 175 19 Ratzinger Platz 06 Gotzinger Pl. 1 Passauer Straße 07 Fernpaßstr. 41 Zielstattstr. 74 01 17 16 Pfanzeltpl. 10 Weißenseestr. 45 Theodor-Heuss-Pl. 6 Karl-Marx-Ring 63 Max-Kolmsperger-Str. 6 Feldbergstr. 85 15 Ilse-von-Twardowski-Pl. 1 St.-Veit-Str. oder St.-Michael-Str. Berg-am-Laim-Str. 142 Strehleranger 4 Führichstr. 53 Ostpreußenstr. 88 Fritz-Lutz-Str. 24 Ernst-Reuter-Str. 4 Stuntzstr. 55 13 Ruth-Drexel-Straße Oberföhringer Str. 224 Situlistr. 87 02 Hochstraße Werksviertel 14 05 Tumblingerstr. 6 Stielerstr. 6 03 Zentnerstr. 2 Fröttmaninger Str. 21 Torquato-Tasso-Str. 38 Haimhauserstr. 23 Plinganserstr. 28 Implerstr. 35 Agilolfingerpl. 1 Zschokkestraße 08 Ridlerstr. 26 Schrobenhausener Str. 15 Guardinistr. 60 Berner Str. 6 20 Alfonsstr. 8 Hirschbergstr. 33 Winthirpl. 6 Kreativquartier 12 Bayernkaserne II Bauhausplatz (Funkkaserne) Hiltenspergerstr. 72 04 Schleißheimer Str. 275 Dachauer Straße 164 Droste-Hülshoff-Str. 9 Senftenauerstr. 21 25 Fürstenrieder Str. 30 09 11 Bayernkaserne I Bernaysstr. 35 Hugo-Wolf-Str. 70 Waldmeisterstr. 38 Südliche Auffahrtsallee 82 Camerloherstr. 110 Bäckerstr. 58 10 Gerastr. 4 Welzenbachstr. 12 Moosanger 21 Paul-Gerhard-Allee Großhaderner Str. 50 Freiham Anton-Böck-Str. Ravensburger Ring 37 Grandlstr. 5 Pfarrer-Grimm-Str. 1 23 Feldmochinger Str. 251 Eduard-Spranger-Str. 15 Eduard-Spranger-Str. 17 24 Heinrich-Braun-Weg 11 1:110.000 München, 11.06.2015 Bearbeitung: PLAN HA I/4 Datengrundlagen: Geodatenpool; Planungsdaten des PLAN ! laufend ! 2015 ! 2016 ff ! nachrichtlich Grundschulen 2016 ff 2015 laufend Mittelschulen _ _ 2016 ff _ nachrichtlich Schulförderzentren 2015 Laufende Projekte und voraussichtliche Bauprogramme Grund-, Mittelund Förderschulen Schulbauoffensive Task Force * * * Karlsfeld Schulstr. Anlage III.1 $ 22 Freiham Bildungscampus 21 $ $ $ 25 $ 08 Nibelungenstr. 51a 10 $ Gerastr. 4 19 07 $ Gmunder Str. 39 $ 18 Freiligrathstr. 71 02 $ 01 Lautererstr. 2 13 17 $ Schlierseestr. 20 05 Eduard-Schmid-Str. 1 Seeaustr. 1 $ Thierschstr. 46 $ Siegfriedstr. 22 12 Bayernkaserne III $ Karl-Theodor-Str. 9 $ Wackersberger Str. 59 03 $ Albrechtstr. 4 $ 11 $ Borschtallee 26 $ $ 04 $ Knorrstraße Karl-Theodor-Str. 92 $06 Fürstenrieder Str. 155 Engadiner Str. 1 20 $ Weinbergerstr. 29 09 Pfarrer-Grimm-Str. 1 Am Stadtpark 21 $ 23 24 16 $ 15 Max-Reinhardt-Weg 27 $ Quiddestr. 4 Elektrastr. 61 14 $ $ Messestadt Riem 1:110.000 München, 11.06.2015 Bearbeitung: PLAN HA I/4 Datengrundlagen: Geodatenpool; Planungsdaten des PLAN $ laufend $ 2015 $ 2016 ff $ nachrichtlich Laufende Projekte und voraussichtliche Bauprogramme Gymnasien Schulbauoffensive Task Force Anlage III.2 " 22 Freiham Bildungscampus " 21 Grandlstr. 5 Pfarrer-Grimm-Str. 1 " 25 10 " Gerastr. 4 19 07 " 06 03 02 01 18 17 " 05 Flurstr. 4 12 Fürkhofstr. 28 " 16 " Quiddestr. 4 Fehwiesenstr. 118 Aschauer Str. 19 14 Ernst-Reuter-Str. 4 13 " Heidemannstraße/Gustav-Mahler-Str. "" " Hohenzollernstr. 140 11 Hugo-Wolf-Str. 70 Gotzinger Pl. 1 Ridlerstr. 26 Schulstr. 3 " 08 " " 04 " Petrarcastr. 1 " " Freudstr. 15 Franz-Mader-Str. 6 09 " Engadiner Str. 1 20 Bäckerstr. 58 " " 23 24 15 " Messestadt Riem 1:110.000 München, 11.06.2015 Bearbeitung: PLAN HA I/4 Datengrundlagen: Geodatenpool; Planungsdaten des PLAN " laufend " 2015 " 2016 ff " nachrichtlich Laufende Projekte und voraussichtliche Bauprogramme Realschulen Schulbauoffensive Task Force Anlage III.3 22 ' Langwied 23 21 20 25 24 19 07 09 10 ' 08 06 ' 01 ' 18 Ruppertstraße ' 17 13 ' 16 14 Orleansstr. 44-46 Bogenhauser Kirchpl. 3 12 Schlierseestr. 47 ' 05 Frauenstr. 19 ' Brienner Str. 37 ' Luisenstr. 9-11 ' Antonienstr. 6 ' Tumblingerstr. 6 03 02 Hirschbergstr. 33 11 Schleißheimer Str. 510 04 ' ' Hiltenspergerstr. 72 ' Ratoldstraße ' Carl-Wery-Str. 60 15 1:110.000 München, 11.06.2015 Bearbeitung: PLAN HA I/4 Datengrundlagen: Geodatenpool; Planungsdaten des PLAN ' laufend ' 2015 ' 2016 ff Laufende Projekte und voraussichtliche Bauprogramme Berufsschulen Schulbauoffensive Task Force Anlage III.4 Gotzmannstr. Freiham IV Süd (Anton-Böck-Str.) 22 Schubinweg 23 21 19 20 Welzenbachstr. 09 Nibelungenstr. Südliche Auffahrtsallee 10 24 Heinrich-Braun-Weg 25 07 Forstenrieder Allee 175 Berner Str. Guardinistr. 08 06 18 17 Agilolfingerpl. 02 01 05 Hiltenspergerstr. (Bayernplatz) Fromundstr. 03 12 13 Oberföhringer Str. 224 15 Max-Reinhardt-Weg Krehlebogen Strehleranger 16 14 Ernst-Reuter-Str. Torquato-Tasso-Str. Borschtallee Dachauer Str. 04 11 Petrarcastr. Implerstr. Schrobenhausener Str. Fürstenrieder Str. Camerloherstr. Weinbergerstr. Karlsfeld Schulstr. 1:110.000 München, 11.06.2015 Bearbeitung: PLAN HA I/4 Datengrundlagen: Geodatenpool; Planungsdaten des PLAN Pavillonstandorte mit Fertigstellung in 2016 Pavillionbauprogramm Schulbauoffensive Task Force Anlage III.5 SBO-Task Force Erweiterungsprüfung Schulen IV Auswertung kompakt Standorte Priorität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andeshauptstadt München Baureferat Hochbau 11.06.2015 Anlagenübersicht zum Beschluss KJHA am 07.07.2015 und gemeinsamer Ausschuss am 09.07.2015 Anlagen A) Übersicht Tabellen und Pläne AG SBO gemäß Legende B)1-4 Anträge und Empfehlung C)1ff. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse zu der Beschlussvorlage Telefon: 0 233-83601 Telefax: 0 233-83680 Seite 1 von 132 Referat für Bildung und Sport Baureferat Direktorium Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtkämmerei Referat für Gesundheit und Umwelt Schulbauoffensive 2013-2030 A) Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030 - Zweiter Sachstandsbericht B) Weitere Maßnahmen im investiven Bereich im Rahmen des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 B)1. Pavillonbauprogramm a) Bericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014 mit Fertigstellung in 2015 b) Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016 c) Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage am Standort Innsbrucker Ring 75 d) Aufstellung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen B)2. Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung allgemeinbildender Schulen“ C) Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener mit den Bauprogrammen befassten Dienststellen D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 in Investitionsliste 1 D)2. Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen: Grundschule Oberföhringer Str. 224 endlich sanieren – oder neu bauen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 14.04.2015 Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 24.03.2015 "Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020" Darstellung der Personalausstattung im Bereich der technischen Verwaltung Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk, Seite 2 von 132 Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz vom 16.03.2015 Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank, Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03448 Anlagen Beschluss des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates vom 09.07.2015 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentinnen und der Referenten Ausgangslage Zum Thema Schulbau sowie gemeinsam Schul- und Kita-Bau wurden seit 2013 mehrere grundlegende Stadtratsbeschlüsse gefasst. Im Zusammenhang mit der nunmehr vorliegenden Beschlussvorlage wird im Wesentlichen auf die nachfolgenden Beschlüsse verwiesen: - Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030, Räumliche Bedarfsplanung für die Münchner öffentlichen Realschulen und Gymnasien; Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses, des Kommunalausschusses und des Finanzausschusses in der gemeinsamen Sitzung des Stadtrates vom 03.07.2013 und der Vollversammlung vom 24.07.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 12217). - Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030, Sachstandsbericht; Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung in der gemeinsamen Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2014 und der Vollversammlung vom 19.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 V / 13853). - Raumbedarfsplanung für die beruflichen Schulen in München, Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen, Grundsatzbeschluss; Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom 29.01.2014 und der Vollversammlung vom 19.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V Seite 3 von 132 13710). - „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“, gemeinsame Sitzung des Bildungsausschusses mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem Kommunalausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 05.11.2014 sowie in der Sitzung der Vollversammlung vom 20.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01640). 1 - Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Münchner öffentlichen Grund-, Mittelschulen und Förderschulen; Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 und der Vollversammlung vom 25.03.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 V 02233). Mit dieser Vorlage sollen nun die Fortschreibung und die Entwicklung von Bauprogrammen mit folgenden Inhalten behandelt werden: A) Zweiter Sachstandsbericht AG Schulbauoffensive 2013-2030 - Darstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013-2030 im Rahmen eines zweiten Sachstandsberichtes B)1. Pavillonbauprogramm - Sachstandsbericht über das laufende Schulpavillonbauprogramm 2014 (Fertigstellung in 2015) - Entscheidung über die Fortführung des Schulpavillonbauprogrammes 2015 (Aufstellung notwendiger Anlagen in 2016) - Ausblick über die in den Folgejahren ggf. noch erforderlichen Schulpavillonanlagen im Rahmen weiterer Bauprogramme in 2017ff. - Entscheidung über den Kauf einer bisher angemieteten Schulpavillonanlage am Standort Innsbrucker Ring 75 - Entscheidung über die im Zusammenhang mit anderen baulichen Maßnahmen stehende Aufstellung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen 1Gegenstand dieses Beschlusses waren umfassende Festlegungen und Aufträge, u.a. - die Darstellung der beschleunigten Abwicklung künftiger Baumaßnahmen im Bildungs- und Sportbereich im Rahmen von Bauprogrammbeschlüssen - die Entscheidung über die Aufstellung von Schulpavillonanlagen im Jahr 2015 (Schulpavillonbauprogramm 2014) - die Information über die Aufstellung von weiteren erforderlichen Schulpavillonanlagen in den darauffolgenden Jahren ab 2016 - der Auftrag zur Erarbeitung von Raumprogrammen für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien und Sportanlagen Seite 4 von 132 - Entscheidung über die Bereitstellung einer Pauschale im MIP 2014-2018 für die Beschaffung und Einrichtung von Pavillonanlagen - Entscheidung über die Erhöhung des sog. Planungstopfes (Vorbereitung von Baumaßnahmen/Vorlaufende Planungskosten) B)2. Ausblick auf das nächste Bauprogramm - Information über die in Vorbereitung befindlichen Projekte für ein 1. Bauprogramm „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 C) Personal- und Sachbedarfe der beteiligten Referate - Entscheidung hinsichtlich der für die Abwicklung der anstehenden Programme notwendigen zusätzlichen Personal- und Sachbedarfe der beteiligten städtischen Dienststellen D) Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 für die Beschaffung und Einrichtung von Pavillons sowie von sonstigen Maßnahmen und außerplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen A) Zweiter Sachstandsbericht AG Schulbauoffensive 2013-2030 A)1. Anlass Der Stadtrat hat in der eingangs bereits erwähnten gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses, des Kommunalausschusses und des Finanzausschusses am 03.07.2013 darum gebeten, dass die Verwaltung dem Stadtrat turnusmäßig über die Arbeit der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013-2030 berichtet. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport und des Ausschusses für Stadtplanung am 29.01.2014 wurde der 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben und beschlossen, dass der Bericht künftig in einem jährlichen Turnus erfolgen soll. Mit dieser Stadtratsvorlage wird der 2. Sachstandsbericht zur Arbeit der AG Schulbauoffensive 2013-2030 (SBO) für den Berichtszeitraum 2014/15 (Berichtsstand 30.04.2015) vorgelegt. Der über das Jahresende 2014 hinausgehende Berichtszeitraum ergibt einen umfassenden Überblick über die in der Task Force Schulbauoffensive durchgeführten referatsübergreifenden Bewertungen und Priorisierungen zu sämtlichen Schulstandorten der Münchner öffentlichen Schulen, die zum Jahresende 2014 noch nicht zum Abschluss Seite 5 von 132 gekommen waren. Mit Beginn des Jahres 2014 wechselte die Geschäftsführung der AG SBO geschäftsordnungsgemäß vom Referat für Bildung und Sport zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung, so dass letzteres für diesen Sachstandsbericht verantwortlich zeichnet. Auch im Jahr 2015 liegt die Geschäftsführung der AG SBO auf Wunsch von Frau Bürgermeisterin Strobl und des Referates für Bildung und Sport beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, um die inzwischen erfolgreich etablierten Arbeitsprozesse innerhalb der AG SBO nicht zu unterbrechen. Inhaltliche Schwerpunkte des zweiten Sachstandsberichtes AG SBO sind: • Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse der AG SBO im Berichtszeitraum (siehe A)2.1) • Hinweise zum weiteren Vorgehen und Ausblick auf die künftige Arbeit der AG Schulbauoffensive (siehe A)2.2) • Ergebnisse der 2014 eingerichteten Task Force SBO (siehe A)2.3) • Beschreibung der in der Task Force erarbeiteten Grundlagen zur Ableitung von Maßnahmeentscheidungen und konkreten Bauprogrammen (siehe ebenfalls A)2.3) A)2. Bilanz der AG Schulbauoffensive im Berichtszeitraum 2014/15 A)2.1 Zusammenfassung der Sitzungergebnisse der AG Schulbauoffensive im Berichtszeitraum 2014/15 Die AG Schulbauoffensive hat im Jahr 2014 8-mal und im Jahr 2015 bis Ende April 2-mal getagt, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten und Ergebnissen: ● Gründung einer Task Force zur Effizienzsteigerung der AG SBO Um die Fülle der Aufgaben zu bewältigen, wurde im Juli 2014 auf Initiative von Frau Bürgermeisterin Strobl und auf Basis eines Konzeptvorschlages des Baureferats mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur systematischen Darstellung, Kategorisierung und Priorisierung aller Standorte eine Task Force SBO als Unterarbeitsgruppe der AG SBO gegründet, die referatsübergreifend zusammengesetzt ist (BauR, KomR, PLAN, RBS, SKA und Büro 3. Bürgermeisterin) und zunächst wöchentlich bzw. seit dem Jahreswechsel 2014/15 in zweiwöchigem Turnus tagt. Die Task Force SBO unter Leitung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hatte zunächst primär die Aufgabe der systematischen Erfassung und Bewertung sämtlicher bestehender Schulstandorte hinsichtlich ihres schulischen Bedarfes, des Sanierungsbedarfs aus baulicher Sicht sowie ihrer Erweiterungspotenziale aus planungs- bzw. baurechtlicher Sicht. Die Task Force SBO hat seit Juli 2014 29-mal getagt (Stand 31.5.2015) und dabei ein umfassendes und intensives Arbeitspensum absolviert. Mit der Etablierung der Task Force SBO ist eine wesentlich verbesserte Kooperation der an der Schulplanung beteiligten Referate gelungen. Zu den Effekten dieser besseren Zusammenarbeit siehe insbesondere A)2.2 und A)2.3. Außerdem hat sich die Task Force SBO als vorberatendes Gremium zur Vorbereitung Seite 6 von 132 der AG SBO bewährt. Weitere in der AG SBO behandelte Themen leisteten bereits im Berichtszeitraum einen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Schulbauplanung bzw. brachten die diskutierten Lösungen komplexe Optimierungsprozesse auf den Weg. Entsprechende Verbesserungen im Planungs- und Prozessablauf in der Projektent-wicklungsphase: - Systematisierung der Verfahrensabläufe und Erhöhung der Schnittstellen-transparenz; - Standardisierung von Qualitätsanforderungen und Maßnahmen (schultypspezifische Raumprogramme, Pavillons) sowie Prozessen (Machbarkeitsstudien zur Plausibilisierung von Entwicklungsmöglichkeiten auf den Grundstücken in Alternativen auf Basis von Standardraumprogrammen) - beschleunigte Beauftragung von Machbarkeitsstudien, ebenfalls auf Basis von Standardraumprogrammvorgaben des RBS an das BauR durch Festlegung in der AG SBO. ● Etablierung der AG Schulbauoffensive als zentrales Abstimmungs- und Koordinationsgremium Die AG Schulbauoffensive hat sich in ihrem integrativen und kooperativen Ansatz als Abstimmungs- und Koordinationsgremium bewährt und wesentlich zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und Planungsprozesse im Bereich Schulbau beigetragen. Im Berichtszeitraum wurden folgende wichtige Grundsatzbeschlüsse in der AG SBO intensiv diskutiert und abgestimmt: • Abstimmungsprozess Grundsatzbeschluss des Referates für Bildung und Sport zur Schulentwicklung der Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren • Abstimmungsprozess Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 Die AG Schulbauoffensive greift darüber hinaus jeweils auch aktuelle schulpolitische Fragen auf, verfolgt die Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen und diskutiert und entscheidet über die Vorlagen der Task Force SBO. So z.B. die Stadt-Umland-Fragen im Bereich der schulischen Infrastruktur. ● Verbesserung der Datenbasis für die Schulentwicklungsplanung durch Einführung der Task Force SBO als zusätzliche Arbeitsebene In der Task Force SBO wurden individuell und im Zusammenhang sämtliche Schulstandorte mit allen Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt München im Stadtgebiet hinsichtlich • ihrer Bedarfssituation aufgrund demografischer und schulpolitischer Entwick-lungen • ihres Sanierungsbedarfes aus baulicher Sicht sowie • ihrer Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten aus planungs- und baurecht-licher Sicht überprüft. Seite 7 von 132 Ergebnis dieser umfassenden Bewertungen des Ist-Zustandes und der absehbaren Entwicklung ist eine fundierte Datenbasis und Abwägungsgrundlage, die Entscheidungen über notwendige Schulbaumaßnahmen und Priorisierungen angesichts der Vielzahl der Maßnahmen ermöglicht. Die Datengrundlage ist vom Baureferat in tabellarischer Form hinterlegt und mit einer grafischen Darstellung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung verknüpft, sodass vielfältige Auswertungen erfolgen können. Ein wesentlicher Vorteil dieser umfassenden Datengrundlage liegt auch in der Möglichkeit der Betrachtung der Schulstandorte im Kontext der Gesamtsituation. Problemlösungen können somit sowohl referatsübergreifend abgestimmt als auch im größeren räumlichen Umgriff gesucht werden. Mit verschiedenen weiteren Maßnahmen, die in der AG SBO bzw. der Task Force SBO präsentiert und diskutiert wurden, konnten die beteiligten Referate die Datenbasis für die Schulbauplanung weiter qualifizieren: • Entwicklung von Datenblättern zur Standortbewertung • Auswertung der Tabellen nach Priorisierungen und Kategorien • Einstieg in eine Erfassung und Berücksichtigung schulauslösender Nachver-dichtungspotenziale im Siedlungsbestand (räumliche Potenzialabschätzung in beplanten und unbeplanten Gebieten zur Validierung kleinräumiger Einwohner- und Schülerprognosen) ● Einzelbetrachtung von Schulstandorten und -planungen Neben den vorstehend bereits dargestellten Grundsatzthemen wurden außerdem zahlreiche, in der Regel komplexe Einzelschulbaumaßnahmen an diversen Standorten im Stadtgebiet in die Sitzungen der AG Schulbauoffensive eingebracht und mit dem Ziel diskutiert, Lösungswege aufzuzeigen, evtl. bestehende Hindernisse zu beseitigen und die erforderlichen Verfahren zu koordinieren und zu beschleunigen. A)2.2 Künftiges weiteres Vorgehen AG Schulbauoffensive 2013-2030 Die AG SBO sowie ihre Arbeitsebene Task Force SBO sollen in Zukunft weiterhin als effektive referatsübergreifende Abstimmungs- und Koordinationsgremien genutzt werden. Es bleibt die Kernaufgabe der AG SBO, bereits aktuell laufende Projekte sowie entsprechende Prozesse zu begleiten sowie die Bedarfe der Schulentwicklungsplanung zu befriedigen. Fachlich wird es künftig verstärkt darum gehen, eine noch bessere Synchronisierung von Siedlungsplanung und Schulbauplanung zu erreichen. Dazu kann eine Intensivierung der Betrachtung komplexerer Fälle im räumlichen Zusammenhang, auch in Verbindung mit schulorganisatorischen Lösungen ganz wesentlich beitragen. Zur Sicherstellung des Abgleichs zwischen Wohnungsbau- und Infrastrukturentwicklung sollen in der Task Force SBO in den kommenden Monaten relevante Nachverdichtungspotenziale im Siedlungsbestand des Stadtgebietes näher untersucht werden. Eine Aktualisierung der im nachfolgenden noch beschriebenen Prioritätenreihungen auf Basis neuer Prognosen und nach weiterführenden Planungsschritten, wie z.B. nach Machbarkeitsstudien ist in einem rhythmisierten Abstand über die Task Force fortzuführen. Seite 8 von 132 Die AG SBO aber auch die Task Force SBO werden sich künftig auch verstärkt mit dem Thema Beschulung und berufsschulpflichtige Ausbildung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und die damit verbundene Bereitstellung von Schulraum befassen müssen. Nach den derzeitig etwa 4.000 minderjährigen Flüchtlingen wird künftig ein weiterer drastischer Anstieg auf etwa 10.000 minderjährige Flüchtlinge prognostiziert. A)2.3 Ergebnisse der Task Force Schulbauoffensive 2013-2030 „Erweiterungs- und Ausbaupotenziale“ In der Task Force Schulbauoffensive wurden Schulstandorte im Stadtgebiet in 3 Phasen behandelt. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme, dann folgte eine Priorisierung der Standorte vor dem Hintergrund des festgestellten Handlungsbedarfs und abschließend wurde mit der obersten Priorität AA eine Kategorisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen vorgenommen. Phase 1: Bestandserfassung Primäre Aufgabe der Task Force SBO in Phase 1 war die strukturierte Prüfung des Bestandes sämtlicher Schulstandorte mit allen Schulen hinsichtlich ihrer Erweiterungs- und Ausbaupotenziale. Die durchgeführten Prüfungen umfassten die Ersteinschätzung des prognostischen Bedarfes unter Einbeziehung pädagogischer Rahmenbedingungen wie z.B. des Ausbaus der Ganztagesversorgung (verantwortlich: RBS), des baufachlichen Zustands (BauR) und der bau- und planungsrechtlichen Situation (PLAN). Die Ersteinschätzung der Schulstandorte nach den drei Belangen der genannten Referate erfolgte nach folgenden Kategorien: Legende zu den Ampeldarstellungen der Auswertungstabellen bzw. -karten: Prognostizierter Bedarf (Mehrbedarf Klassen, Sport, ...) █ kein Mehrbedarf █ Bedarf vorhanden █ hoher Bedarf Baufachlicher Zustand (Gebäudezustand) █ guter Gebäudezustand; Generalinstandsetzung (GI) oder Neubau < 15 J. █ befriedigender/ausreichender Zustand und/oder untergeordnete Gebäudeteile sind zu sanieren █ ungenügender Zustand mit wesentlichen Gebäudeteilen zu sanieren (zumeist GI erforderlich) Bau-, Planungsrechtliche Situation (Erweiterungspotential auf dem Grund-stück) █ hohes Potential █ geringes Potential █ kein Potential Insgesamt ergab die Bestandsaufnahme für die unterschiedenen Schularten (Grund-, MittelFörder-, Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen) folgendes Bild: Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren Seite 9 von 132 Bestandsaufnahme Grund- u. Mittelschulen sowie Förderzentren („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15) Prognostizierter Bedarf Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential hoch 42% 61 hoch 20% 29 Kein 20% 29 mittel 19% 27 mittel/gering 57% 82 gering 31% 45 gering/kein 39% 56 kein (GI/N<15J) 23% 33 hoch 49% 70 Standorte gesamt: 144 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht; somit Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal aufgelistet sind) Die Bestandsaufnahme der drei aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den untersuchten 144 Standorten der Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren folgendes Ergebnis: Der prognostizierte bzw. auch schulpolitisch/schulbetrieblich begründete Bedarf ist mit 61 von 144 Standorten (42%) sehr hoch und eine Bedarfsdeckung ist teilweise auch sehr kurzfristig notwendig. Hinzu kommen 29 Standorte (20%), bei denen aus baufachlicher Sicht umfängliche investive Sanierungsmaßnahmen dringlich sind. Eine Auswertung der Daten ergab, dass 16 Standorte sowohl beim prognostizierten/ schulischen Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen (11%). Positiv zu verzeichnen ist das hohe bau- und planungsrechtliche Potential bei knapp der Hälfte der Standorte (49%). Von den Standorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 38 Standorte im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 54% der Standorte mit hoher Dringlichkeit. Immerhin 9 Standorte (13% der Fälle mit hoher Dringlichkeit) verbleiben jedoch, für die es am Standort selbst bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen daher an einem anderen bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder z.B. an einem geeigneten neuen Grundschulstandort gesucht werden. Die hohe Dringlichkeit erfordert in einigen Fällen als Zwischenlösung kurzfristig zu erstellende Schulpavilllons; auf diese wird in der Vorlage noch gesondert eingegangen. Ein Drittel der untersuchten Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren weist keinen Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann in der Regel der übliche Bauunterhalt fortgeführt werden, sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener Erweiterungs- und Ausbaupotenziale nicht zur Lösung der Probleme benachbarter Schulen beitragen muss. Realschulen Seite 10 von 132 Bestandsaufnahme der Realschulen („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15) Prognostizierter Bedarf Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential hoch 79% 15 hoch 26% 5 kein 32% 6 mittel 5% 1 mittel/gering 58% 11 gering 36% 7 gering/kein 16% 3 kein (GI/N<15J) 16% 3 hoch 32% 6 Standorte gesamt: 19 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht; daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal aufgelistet sind) Die Standorteinschätzung der 19 städtischen und staatlichen Realschulen im Stadtgebiet ergibt in der Summe bei 15 Standorten (79%) einen dringlichen Bedarf, d.h.der demografisch oder aus schulpolitischen/schulbetrieblichen Gründen veranlasste Bedarf ist bei den Realschulen hoch. Ein hoher Sanierungsbedarf ist umfänglich bei 5 Standorten (26%) zu sehen. Eine Auswertung der Daten ergab, dass 4 Standorte (21%) sowohl beim Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen . Zu einem Drittel sind hohe bau- und planungsrechtliche Potentiale vorhanden, jedoch nicht immer auf den Standorten, an denen Bedarfe gedeckt werden sollten. Jedoch ist der Realschulbedarf stadtweit zu decken und nicht sprengelbezogen. Von den Realschulstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind nur 5 Standorte im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 31% der Standorte mit hoher Dringlichkeit. Immerhin 6 Realschulstandorte (38% der Fälle mit hoher Dringlichkeit) verbleiben jedoch, für die es am angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen daher an einem anderen bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder an einem geeigneten neuen Realschulstandort gesucht werden. Nur ein Realschulstandort, dies sind rechnerisch 5% der untersuchten Realschulen, weist keinen Handlungsbedarf auf; hier kann der Bauunterhalt fortgeführt werden. Gymnasien Bestandsaufnahme der Gymnasien („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15) Prognostizierter Bedarf Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential hoch 55% 21 hoch 39% 15 kein 37% 14 mittel 24% 9 mittel/gering 50% 19 gering 29% 11 gering/kein 21% 8 kein (GI/N<15J) 11% 4 hoch 34% 13 Standorte gesamt: 38 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht; Seite 11 von 132 daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal aufgelistet sind) Die Bestandsaufnahme der 3 aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den 38 Standorten der Gymnasien folgendes Ergebnis: Der prognostizierte und schulorganisatorische Bedarf ist mit 21 von 38 Standorten (55%) sehr hoch. Ein hoher Sanierungsbedarf ist umfänglich bei 15 Standorten (39%) zu verzeichnen. Hoher prognostizierter/schulischer Bedarf und Sanierungsbedarf decken sich wiederum nur teilweise. Eine Auswertung der Daten ergab, dass 9 Standorte (24%) sowohl beim Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen. Zu einem Drittel sind hohe bau- und planungsrechtliche Potentiale vorhanden, jedoch nicht immer an den Standorten, an denen Bedarfe gedeckt werden sollten. Jedoch ist der Gymnasialbedarf stadtweit zu decken und nicht sprengelbezogen. Von den Gymnasialstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 9 Standorte bauund planungsrechtlich im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 33% der Standorte mit hoher Dringlichkeit. Immerhin 8 Gymnasialstandorte (30% der Fälle mit hoher Dringlichkeit) verbleiben jedoch, für die es am angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt. Die Problemlösung muss in diesen Fällen daher an einem anderen bestehenden Standort mit vorhandenen Potenzialen oder an einem geeigneten neuen Gymnasialstandort gesucht werden. Immerhin 9 Standorte, dies sind 24% der untersuchten Gymnasien, weisen bei Berücksichtigung aller Bedarfe keinen Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann der Bauunterhalt fortgeführt werden, sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener Erweiterungs- und Ausbaupotenziale nicht zur Lösung der Probleme benachbarter Schulen beitragen muss. Berufliche Schulen Bestandsaufnahme der beruflichen Schulen („Ampel“-Darstellung) (Stand 04.05.15) Prognostizierter Bedarf Baulicher Sanierungsbedarf Bau-, planungsrechtl. Potential hoch 29% 8 hoch 14% 4 kein 57% 16 mittel 14% 4 mittel/gering 72% 20 gering 32% 9 gering/kein 57% 16 kein (GI/N<15J) 14% 4 hoch 11% 3 Standorte gesamt: 28 (an verschiedenen Standorten sind mehrere Schulen untergebracht; daher Zahl der Standorte teilweise ohne Campusschulen/Schulanlagen, die nur einmal aufgelistet sind) Die Bestandsaufnahme der drei aufgeführten Belange unabhängig voneinander zeigt bei den 28 Standorten der beruflichen Schulen folgendes Ergebnis: Seite 12 von 132 Der prognostische oder schulorganisatorische Bedarf ist bei 8 von 28 Standorten (29%) gegeben. Ein hoher Sanierungsbedarf liegt bei 4 Standorten vor (14%). Eine Auswertung der Daten ergab, dass 3 Standorte sowohl beim prognostizierten/schulischen Bedarf als auch in baufachlicher Hinsicht eine hohe Dringlichkeit aufweisen . Nur bei 3 Standorten (11%) kann ein hohes bau- und planungsrechtliches Potential erkannt werden. Von den Berufsschulstandorten, denen eine hohe Dringlichkeit (entweder hinsichtlich des Bedarfes oder des baufachlichen Zustandes oder auch beidem) bescheinigt wurde, sind 5 Standorte im Hinblick auf notwendige Erweiterungen oder Ausbaumaßnahmen am bestehenden Standort bau- und planungsrechtlich voraussichtlich unproblematisch, d.h. die erforderlichen Maßnahmen können am Standort selbst gelöst werden. Dies sind 50% der Standorte mit hoher Dringlichkeit. Zwei Berufsschulstandorte verbleiben, für die es am angestammten Standort bau- oder planungsrechtlich trotz hoher Dringlichkeit keine Lösungsmöglichkeit gibt (20% der Fälle mit hoher Dringlichkeit). Immerhin 13 Berufsschulstandorte, dies sind 45% der untersuchten Berufsschulen, weisen keinen Handlungsbedarf auf; in diesen Fällen kann der Bauunterhalt fortgeführt werden, sofern der Schulstandort aufgrund vorhandener Erweiterungs- und Ausbaupotenziale nicht zur Lösung der Probleme benachbarter Schulen beitragen muss. Phase 2: Priorisierung der Standorte vor dem Hintergrund des festgestellten Handlungsbedarfs Priorisierung: Wie oben bereits ausgeführt, erfordert die Dimension des Handlungsbedarfs unbedingt eine Priorisierung der festgestellten Maßnahmen. Diese erfolgte in der Task Force Schulbauoffensive in einem zweiten Arbeitsschritt nach folgender Systematik mit 5 Stufen: AA: höchste Priorität: Mit Priorität AA wurden nach Ersteinschätzung die Standorte eingewertet, bei denen vor allem der schulische Bedarf in zeitlicher Dringlichkeit zu decken ist; in vergleichsweise wenigen Fällen erfordert der Bauzustand eine Generalsanierung oder einen Ersatzbau. Ergänzt in Priorität AA sind neue Schulstandorte, die z.B. im Zuge von Bebauungsplänen errichtet werden müssen. Außerdem sind die Standorte mit einem notwendigen Pavillon (Fertigstellung 2015, 2016 und ggf. 2017) als kurzfristige Lösung unter Priorität AA aufgenommen worden. Die mit Priorität AA eingestuften Fälle bilden die Basis der im Jahr 2015 bzw. in den Jahren 2016 und fortfolgende zu erstellenden Bauprogramme. A: hohe Dringlichkeit: Mit Priorität A wurden diejenigen Standorte bezeichnet, die nach Ersteinschätzung zwar ebenfalls hohe Dringlichkeit haben, aber etwas zeitlich versetzt betrachtet werden können. B: Standorte mit mittleren Bedarfen: Diese Standorte erfolgen zeitlich versetzt. C: Standorte mit keinen oder geringen Bedarfen: Seite 13 von 132 Bei den sogenannten Bauunterhaltshäusern können im Zuge des Bauunterhaltes geringe Bedarfe, wie z.B. kleinere Ganztagsmaßnahmen oder kleinere Umbauten im Drei-Säulen-Modell abgewickelt werden. Laufende Projekte: Die Planungen bzw. Ausführung laufender Baumaßnahmen können aufgrund des bereits erreichten Verfahrensstandes fortgesetzt werden. Die nachstehende Tabelle sowie die Grafik zeigen das Ergebnis der Bestandserfassung: AA A B C Laufende Projekte GS/MS/FöZ 68 20 8 57 15 Realschulen 17 4 2 1 1 Gymnasien 25 5 3 9 4 Berufliche Schulen 12 3 1 16 2 Summe 32 14 83 22 122 Seite 14 von 132 Priorisierung der Maßnahmen für alle Schulstandorte Sta nd : 11.06.15 140 12 0 100 80 60 40 20 0 Prioritä t A Priorität AA (inkl. Pa villon s) Priorität C Priorität B la ufend e Projekte Die Einordnung der Maßnahmen bei Priorität AA zeigt die enorme Dimension der in den nächsten Jahren abzuwickelnden 122 Projekte (Neubauten, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen) bzw. notwendigen Zwischenlösungen mit Schulpavillons. Darüber hinaus ist die Priorität A mit 32 Standorten stets in Verbindung mit Bedarf und Bauzustand kritisch zu betrachten, da auch hier nach Ersteinschätzung ein hohes Bearbeitungspotential besteht. In der jährlichen Fortschreibung der Sachstände ist die Priorität A stets mit zu betrachten. Auch die zeitlich zurückgestellte Priorität B ist turnusmäßig mit zu beobachten. Unter der Priorität C ist ein Drittel der Schulen zu verzeichnen. Hier besteht derzeit kein bzw. nur ein geringer Bedarf, der im Zuge ggf. von Bauunterhaltsmaßnahmen mit betrachtet wird. 22 Standorte (laufende Projekte) sind in der Planung oder baulichen Abwicklung. Differenziert nach den Schularten Grund-, Mittel- Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen ergibt sich aus vorstehender Tabelle folgender Handlungsbedarf (jeweils inklusive Pavillons und neuer Standorte): Ersteinschätzung bei den Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Hier besteht eine hohe Dringlichkeit (Priorität AA) für 68 untersuchte Schulstandorte. Weitere 15 Standorte sind schon als laufende Projekte einzustufen. 57 Standorte können der Priorität C zugeordnet werden, d.h. es handelt sich um Standorte mit keinem oder kaum Bedarf, der Bauunterhalt wird dort im üblichen Rahmen fortgeführt. Seite 15 von 132 Seite 16 von 132 Priorisierung der Maßnahmen für Grund,- Mitt el- und Förderschulen Stan d: 11.06.15 140 12 0 100 80 60 40 20 0 Priorität A Priorität AA (in kl. Pa villon s) Priorität C Prioritä t B lau fen de Projekte Ersteinschätzung bei den Realschulen: Wie bereits die Bestandsbewertung gezeigt hat, besteht bei den Realschulen im Vergleich zu den anderen Schularten der größte Handlungsbedarf. Für 17 der Realschulstandorte besteht nach Einschätzung der Task Force SBO eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität AA), während 1 Standort als laufendes Projekt eingestuft werden kann. An nur einem von 25 Standorten besteht kaum bzw. kein Bedarf, sodass der Bauunterhalt fortgeführt wird (Priorität C). Priorisierung der Maßnahmen für Realschulen Sta nd : 11.06.15 30 25 20 15 10 5 0 Prioritä t A Prioritä t AA (inkl. Pavillons) Priorität C Priorität B la ufend e Projekte Ersteinschätzung bei den Gymnasien: Bei 25 Gymnasialstandorten besteht eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität AA), weitere 4 sind bereits in der Realisierung (laufende Projekte). Nur bei 9 untersuchten Gymnasialstandorten besteht kaum oder kein Handlungsbedarf (Priorität C). Seite 17 von 132 Priorisierung der Maßnahmen für Gymnasien Stan d: 11.06.15 30 25 20 15 10 5 0 Prioritä t A Priorität AA (inkl. Pavillons) Priorität C Prioritä t B la ufend e Projekte Ersteinschätzung bei den beruflichen Schulen: 12 der untersuchten Schulstandorte haben eine hohe Dringlichkeit der Maßnahmen (Priorität AA), weitere 2 Standorte entfallen auf bereits laufende Projekte. Immerhin 16 der beruflichen Schulstandorte sind der Kategorie C (kein Bedarf, Weiterführung des normalen Bauunterhalts) zugeordnet. Priorisierung der Maßnahmen für berufliche Schulen Stan d: 11.06.15 30 25 20 15 10 5 0 Prioritä t A Prioritä t AA (inkl. Pavillons) Prioritä t C Priorität B la ufend e Projekte Aufgrund von Abhängigkeiten innerhalb der Schullandschaft, sich verändernder Anforderungen der jeweiligen Schulen, neuer Schuleinschreibezahlen und weiterführende Erkenntnisse aus anstehenden Planungsprozessen (Ergebnissen aus Machbarkeitsstudien), spiegeln die Prioritäten den derzeitigen Sachstand wider, der einen Aktualisierungsprozess erfordert. D.h. die Task Force und die AG SBO müssen in ihren Betrachtungsweisen und den notwendigen Schlussfolgerungen flexibel sein, um entsprechende Anpassungen in der Seite 18 von 132 Entwicklungsphase vornehmen zu können. Die transparente Datenbasis unterstützt den Optimierungsprozess. Phase 3: Kategorisierung nach voraussichtlichen Baumaßnahmen der AA-Priorität In der dritten Phase wurde die höchste Priorität AA nach den voraussichtlichen Baumaßnahmen kategorisiert. Diese Kategorisierung ist die Basis für die Erstellung sinnvoller, zeitlich gestaffelter Bauprogramme (Pavillon 2015/2016/2017, voraussichtliche Bauprogramme 2015 und 2016 ff). Folgende Kategorien wurden gebildet: P: NST: N: E (N): E (B): Pavillonstandorte zur schnellen und kurzfristigen Bedarfsdeckung Neubau an einem neuen Standort Neubau als Ersatzbau mit und ohne Bedarfserweiterung Erweiterung als Neubau (Anbau) ohne Einbeziehung des Bestandes Erweiterung als Neubau (Anbau/Aufstockung) mit Betrachtung und teilweiser Maßnahme im Bestand GI(+E): Generalinstandsetzung mit und ohne Erweiterung GI od.N: Generalinstandsetzung oder Neubau/Ersatzbau zu prüfen Neben diesen vorgenannten Kategorien gibt es nach wie vor immer auch noch zu prüfende schulorganisatorische Lösungen (z.B. Sprengeländerung, Raumnutzungsänderungen im Bestand) oder kleinere bauliche Veränderungen im Bestand zu prüfen, so dass nicht in allen Fällen immer große investive Maßnahmen relevant werden. Anzahl der Pavillonstandorte aus der Prio AA: Pavillonbauprogramm 2014 mit Fertigstellung 2015 14 Pavillonbauprogramm 2015 mit Fertigstellung 2016 28 Vorschau Pavillon 2016 / Fertigstellung 2017 (dies stellt nur eine Momentaufnahme dar, siehe hierzu auch den Abschnitt B)1.2) 2 bzw. 3 Summe Pavillons (voraussichtlich) 44 bzw. 45 Aufgrund des kurzfristigen Bedarfs sind 14 Pavillonstandorte in 2015 (in der Realisierung), 28 Pavillonstandorte in 2016 und aus der derzeitigen Einschätzung noch etwa 2 bzw. 3 Pavillons in 2017 notwendig. Die Anzahl der Pavillons 2016 ist als kurzfristige Zwischenlösung zwar noch sehr hoch; im Zuge der weiterführenden Bauprogramme für die langfristigen Lösungen wird die Anzahl voraussichtlich jedoch erheblich abnehmen. Die Zahl der notwendigen Pavillons als temporäres Ausweichquartier für investive Projekte ist hier nicht erfasst, da diese Bestandteil bei der jeweiligen Baumaßnahme sind. Über die weiteren Schritte hinsichtlich der Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes wird in Abschnitt B)1 berichtet Seite 19 von 132 Anzahl der Schulstandorte mit Kategorisierung der Baumaßnahme der Priorität AA ohne Pavillons: Neubau Bestand NST N E (N) E (B) GI(+E) GIodN GS/MS/FöZ 16 12 2 20 6 6 Realschulen 5 1 1 7 2 1 Gymnasien 5 - 2 9 5 2 Berufliche Schulen 4 - 1 5 2 - Summe (114) 30 13 6 41 15 9 Schulen in Festbauausführung: In der Prio AA zeichnet sich nach der ersten Plausibilisierung und auf Basis teilweise erfolgter Machbarkeitsstudien für Festbauten folgendes Ergebnis ab: Für die Grund-, Mittel- und Förderschulen in der Priorität AA sind als Neubauten 16 neue Standorte, 12 Neubauten als Ersatzbauten und 2 Erweiterungen ohne Bearbeitung des Bestandes vordefiniert. Ein hoher Anteil an Baumaßnahmen mit 20 Standorten sind Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes. Bei 6 Standorten ist eine GI notwendig, bei 6 Standorten ist wirtschaftlich zu prüfen, ob statt einer GI ein Neubau erfolgen soll. Für die Realschulen in der Priorität AA zeichnet sich folgendes Bild ab: Neubauten sind an 5 neuen Standorten, 1 Ersatzneubau und 1 Erweiterung notwendig. Im Umgang mit dem Bestand sind voraussichtlich 7 Erweiterungen, 2 Generalinstandsetzungen und 1 GI oder Neubau zu realisieren. Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage im Bildungsausschuss am 08.07.2015 („Messestadt Riem – Realschule) ist festzuhalten, dass (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zu der genannten Vorlage) infolge der geplanten Verlegung einer bestehenden Realschule noch 1 Ersatzneubau in Riem hinzukommen wird. Für die Gymnasien in der Priorität AA liegt folgende Ersteinschätzung vor: Ergänzend zu den bereits laufenden Maßnahmen sind Neubauten an 5 neuen Standorten erforderlich. Daneben sind 2 Erweiterungen und mit Betrachtung des Bestandes 9 Erweiterungen notwendig. Voraussichtlich sind 5 Generalinstandsetzungen und 2 GI oder Neubau zu realisieren. Das Ergebnis der Ersteinschätzung bei den Beruflichen Schulen stellt sich wie folgt dar: Neubauten sind an 4 neuen Standorten erforderlich. Daneben sind 1 Erweiterung sowie mit Betrachtung des Bestandes 5 Erweiterungen und 2 Generalinstandsetzungen zu beplanen. Fazit zur Prio AA: Bei den 49 Neubaulösungen sind 30 neue Standorte, 13 Ersatzbauten und 6 Erweiterungen zu erwarten. Im Umgang mit dem Bestand von insgesamt 65 Standorten ist ein hoher Anteil Seite 20 von 132 mit ca. 41 Standorten als Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes zu verzeichnen. Hinzu kommen ca.15 Generalinstandsetzungen und 9 Standorte mit Prüfung GI oder Neubau als wirtschaftliche Lösung. Künftige Bauprogramme / Maßnahmenpakete: Im nächsten Schritt wurde auf Grundlage der Dringlichkeit, der vorhandenen Voraussetzungen (Bebauungsplan, mögliche Konkretisierung des Bedarfs) und des Schwierigkeitsgrades der Baumaßnahme eine erste Einschätzung für das erste Schulbauprogramm 2015 im Herbst letzten Jahres vorgenommen. Über die Ersteinschätzung und weiteren Schritte der Verfahren von Schulbauprogrammen und die Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes wird im Abschnitt B weiterführend berichtet. Im Abschnitt A des Anlagenpaketes zu dieser Vorlage befinden sich die sich aus vorstehenden Überprüfungen ergebenden Zusammenfassungen und Übersichten, deren Legende nachfolgend kurz beschrieben wird: Anlage A Anlage-Nr. Benennung I Laufende Projekte (versehen mit √ ) II Standorte Priorität AA II.1 voraussichtliches Bauprogramm 2015 II.2 voraussichtliches Bauprogramm 2016ff II.3 Schulpavillonanlagen mit Fertigstellung 2015, 2016 u. 2017ff III Plangrafiken III.1 Grund-, Mittel- und Förderschulen III.2 Gymnasien III.3 Realschulen III.4 Berufliche Schulen III.5 Pavillonbauprogramm 2016 IV Standorte Priorität A Die Schulstandorte sind, ihrer Dringlichkeit nach, aufgelistet: √ AA A laufendes Projekt höchste Dringlichkeit hohe Dringlichkeit Die Tabellen gliedern sich in: - Bezeichnung der Schule - Stadtbezirk - Priorisierung - Pavillonstandort ja/nein - voraussichtliche Bauprogramme 2015/2016ff - Maßnahmenkategorie Folgende Schultypen werden unterschieden: - Grundschulen (GS), Mittelschulen (MS), Förderschulen (FöZ) Seite 21 von 132 - Gymnasien (Gym) - Realschulen (RS) - Berufsschulen (BS), Fachoberschulen (FOS) - Schulpavillons (Pav) B) Weitere Maßnahmen im Rahmen der AG SBO im investiven Bereich im Rahmen des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 B)1. Pavillonbauprogramm B)1.1 Sachstandsbericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014 mit Fertigstellung in 2015 Mit der eingangs aufgeführten Beschlussvorlage zum Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 wurde seitens des Stadtrates im November 2014 die Entscheidung hinsichtlich Kauf, Aufstellung und Finanzierung von Schulpavillonanlagen im Jahr 2015 getroffen. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.03.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02585) wurde die Anzahl der erforderlichen Schulpavillonanlagen aufgrund der besonderen Dringlichkeit noch um eine Anlage für die Grundschule an der Konrad-Celtis-Straße ergänzt. Damit hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Realisierung des Bauprogramms Schulbaupavillonanlagen für das Schuljahr 2015/ 2016 mit insgesamt 14 Schulpavillonanlagen aus Raumbedarfsgründen beauftragt. In nachstehender Übersicht nicht aufgeführt sind die drei Schulpavillonanlagen, welche aufgrund von begleitenden Baumaßnahmen, im Rahmen einer Generalinstandsetzung, ebenfalls in 2015 aufgestellt werden (diese Projekte werden separat über das jeweilige zugrundeliegende Bauprojekt abgewickelt). Diese werden nachrichtlich aufgeführt, da diese beim RBS ebenfalls einen erheblichen Arbeitsaufwand auslösen und damit Arbeitskapazitäten binden; es handelt sich um - Fröttmaninger Straße/Guerickestraße (Auslagerung der Grundschule auf die benachbarte Bezirkssportanlage) - Rotzpletz-/Prager Straße (Auslagerung der Förderschule aus dem Schulgebäude Fröttmaninger Straße) - Tivolipark/Oettingenstraße ( Auslagerung des Wilhelmsgymnasiums aus dem Stammgebäude Thierschstraße). Alle 3 Anlagen stehen bereits (Stand 07.07.2015) und werden damit rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2015/2016 von den betroffenen Schulen bezogen. Die bereits durchgeplante Schulpavillonanlage für die Teilauslagerung der Grundschule Haimhauser Straße 21 im Rahmen einer Generalinstandsetzung und Erweiterung im 2. Bauabschnitt ab 2017 wird hier nur am Rande erwähnt, da diese statistisch erst dem Jahr 2017 zugeordnet werden kann, aber bereits jetzt Arbeitskapazitäten bindet. Insgesamt gesehen werden damit in 2015 a) 14 Schulpavillonanlagen aus Raumbedarfsgründen und b) 3 Schulpavillonanlagen aus Auslagerungsgründen, somit insg. 17 Anlagen aufgestellt. Seite 22 von 132 Zur fortlaufenden Unterrichtung über den Sachstand hat der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, das Bauprogramm Schulbaupavillonanlagen jährlich fortzuschreiben und dem Stadtrat über den Fortschritt der Umsetzung zu unterrichten. Das vereinfachte Verfahren des Bauprogrammes mit verwaltungsinternen Genehmigungsschritten und zeitlich überlappenden Planungsschritten hat sich in der Verfolgung der Terminziele bewährt. Auch die Rahmenvorgaben für die Investitionskosten haben sich als zutreffend bestätigt. Mit fortschreitendem Planungsstand konnte der für jedes Einzelprojekt vorläufig ermittelte Finanzbedarf innerhalb der vorgegebenen Bandbreite eingehalten werden. Stand der Umsetzung: Von den in der nachstehenden Übersicht im Einzelnen aufgeführten 14 Schulpavillonanlagen werden nach einem Bericht des Baureferates 6 Pavillonanlagen am 24.08.2015 und 8 Pavillonanlagen am 31.08.2015 an das Referat für Bildung und Sport übergeben. Diese Baufertigstellungstermine spiegeln den Sachstand zur Drucklegung der Beschlussvorlage wider. Diese Termine stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt und unter der Voraussetzung, dass im weiteren Bau- und Übergabebetrieb keine Unwägbarkeiten mehr auftreten und die vom Referat für Gesundheit und Umwelt in Auftrag zu gebenden Freimessungen eine termingerechte Freigabe zulassen. Dies wiederum ist Voraussetzung für die nach Abschluss der Freimessung erst zulässige Möblierung der Anlage mit der sog. Ersteinrichtung (Möbel, Tafeln, Teeküchen usw.) mit einem Größenumfang von rd. 6 Mio. Euro, für welche dann nur noch ein enger Zeitpuffer von max. 2 Wochen bis zur Aufnahme des Schulbetriebes verbleibt. Alle Beteiligten (Baufirmen, Gutachter, Lieferfirmen und betroffene städtische Dienststellen) müssen hier von den Terminablaufplänen eng aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Die beschlussmäßig genannten Gesamtkosten von 80,77 Mio. Euro werden eingehalten und nach derzeitigem Kenntnisstand der Ausführungsgenehmigungen um ca. 5 % unterschritten. Die Planungen dieser Schulpavillonanlagen fanden unter extremen Hochdruck statt und wurden von allen Beteiligten stringent durchgeführt. Die bau- und planungsrechtlichen Situationen waren in vielen Fällen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten äußerst komplex, so dass umfangreiche Untersuchungen und Abstimmungen stattfinden mussten. Die Verfahren umfassten - Abstimmungen mit den Nutzern vor Ort - Erstellung von Machbarkeitsstudien - Abstimmungen mit der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Schulaufsichtlichen Genehmigungen, der Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis für Tagesheimgruppen sowie der Förderung (vorzeitige Bauerlaubnis) - Baugrunduntersuchungen - Abklärungen mit der Lokalbaukommission und Branddirektion im Vorfeld - Planung und Vorbereitung der Vergabe - Baugenehmigungen - Einrichtungsbesprechung mit den Nutzern vor Ort - Vergaben für die Bauleistungen im Umfang von rd. 74 Mio. Euro - Bestellungen usw. für die Einrichtungen mit einem Umfang von rd. 6,7 Mio. Euro - Bauausführung Die große Anzahl der vergebenen Pavillonanlagen trifft in diesem und auch im nächsten Jahr Seite 23 von 132 mit einer extrem hohen Nachfrage (umfangreicher Schulbau, Unterbringung von Flüchtlingen) an solchen Anlagen in ganz Deutschland zusammen, so dass es hier zu einer ganz besonders schwierigen Abnahmesituation kommt, welche an alle Beteiligten (Firmen, Projektbeteiligte usw.) hohe Anforderungen an Projektmanagementkompetenz stellt. Erschwert wird die Situation vor allem auch im Ersteinrichtungsbereich, bei dem aufgrund der in diesem Jahr sehr hohen Nachfrage des RBS nach Schulmobiliar (einzurichten sind nicht nur die genannten Schulpavillonanlagen sondern auch eine Reihe von weiteren parallel laufenden Schul-und Kitabauprojekten) die Firmen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Seite 24 von 132 Projektstand (bei Drucklegung) Mensa StadtNutzer bez. Klassen Standort Ganztagsräume Übersicht über die in 2015 aufzustellenden Anlagen im Rahmen des Bauprogramms Schulpavillonanlagen Fertigstellung u. anteiliges davon ErsteinProjektbudget Inbetriebnahme richtungskosten (in 1.000 €) bis weitere Ausführungen und Bemerkungen, Veränderungen 1 Bäckerstr. 58 21 RS 6 1 Ausführung 6.400.000 459.000 31.08.2015 Erweiterungsbau geplant 2 Engadiner Str. 1 19 Gym 3 Ausführung 2.300.000 120.000 31.08.2015 Generalinstandsetzung Sporttrakt als 1. Bauaschnitt geplant; GI u. Erweiterung Hauptbau ab 2018 geplant 3 Fernpaßstr. 41 7 GS 8 1 Ausführung 6.200.000 479.000 31.08.2015 Erweiterungsbau für beide Schulen u. Neubau Haus für Kinder Heiterwangerstraße geplant 4 Fritz-Lutz-Str. 13 GS 6 Ausführung 2.800.000 286.000 24.08.2015 Erweiterungsbau geplant 5 Fürkhofstr. 28 13 RS 7 Ausführung 3.200.000 361.000 31.08.2015 Erweiterungsbau mit 2 Clustern und Sporthalle geplant 6 Flurstraße 4 5 RS 9 Ausführung 4.100.000 379.000 24.08.2015 Erweiterungsbau für GS und RS sowie Neubau für Kindertagesstätte Flurstr. 8 geplant; Nutzung Pav. hat sich von GS auf RS geändert 7 Hugo-Wolf-Str. 70 11 GS 12 8 Ausführung 10.200.000 997.000 24.08.2015 GS zieht nun komplett aus Hauptgebäude aus und in den Pav. ein; Erweiterungsbau und Dreifachsporthalle sind geplant 8 Konrad-Celtis-Straße 44 7 GS 14 10 1 Ausführung 15.170.000 1.154.000 9 Ostpreußenstr. 88 10 Peslmüllerstr. 6 u. 8 13 GS 4 2 1 Ausführung 4.600.000 326.000 24.08.2015 Erweiterungsbau geplant 21 GS,MS 14 4 1 Ausführung 9.300.000 795.000 31.08.2015 Pavillon steht voraussichtlich länger als 10 Jahre 11 Tumblinger Str. 6 2 GS 4 Ausführung 2.800.000 191.000 24.08.2015 12 Waldmeisterstr. 38 24 GS 4 1 Ausführung 2.800.000 273.000 31.08.2015 Neubau geplant, auf 4-zügig 13 Wiesentfelserstr. 53 22 GS 4 Ausführung 1.700.000 193.000 31.08.2015 Entlastung für MS nach Umzug GS nach Freiham 14 Zielstattstr. 74 19 GS 8 1 Ausführung 9.200.000 689.000 24.08.2015 80.770.000 6.702.000 2 2 6 Gesamtzusammenstellung Bauprogramm Pavillons 2015 (14 Projekte) Gesamtzusammenstellung über 14 Projekte des Bauprogrammes 2015 103 34 7 31.08.2015 Pavillon ist Dauereinrichtung, neu sind 6 Tagesheimgruppen Entlastung für Grundschule ab 2018 nach Umzug Berufsfachschule für Kinderpflege in Neubau Ruppertstraße Erweiterungsbau für GS und MS sowie Dreifachsporthalle mit Schwimmbad sind geplant Seite 25 von 132 B)1.2 Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016 Mit Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ wurde dem Stadtrat bereits eine Aussicht auf weitere notwendige Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/2017 und für die Schuljahre 2017/2018ff. aufgezeigt. Weitere Untersuchungen, sowie der Abgleich mit den Prognosedaten und mit dem Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 „Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02233) ergeben zum Teil verschiedene Anpassungen. Die nachstehende Aufstellung ergibt einen Überblick über die, rechtzeitig zum Schuljahresbeginn im September 2016 in Betrieb zu nehmenden Anlagen. Es sind dies derzeit 28 Anlagen. Der Termin- und Ablaufplan für die Anlagen des Jahres 2016 ist ebenfalls wieder sehr knapp bemessen und muss von allen Beteiligten stringent beachtet werden. Aufgrund des Auftrages des Stadtrates wurden unverzüglich die weiteren Untersuchungen und Planungen, Erstellung der Raumprogrammanforderungen, usw. aufgenommen. Alle Einrichtungen wurden im Februar 2015 schriftlich ausführlich über den Grund der Maßnahmen, deren Umfang und die weiteren Schritte und Verfahren informiert. Im Anschluss an die Sitzung des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 informierte das Referat für Bildung und Sport die Mitglieder des Bildungsausschusses bereits auf der Basis der damals erkennbaren Datenlage über das Programm 2016. Am 19.03.2015 wurde in einer Abendveranstaltung den eingeladenen Bezirksausschussmitgliedern aller Bezirksausschüsse das Programm ebenfalls vorgestellt und entsprechende Fragen beantwortet. Ab April bis August 2015 wurden bzw. werden den Schulen darüber hinaus die sich konkretisierenden Planungen (vor allem die bau- und planungsrechtlich mögliche Situierung der Anlagen, deren genauer Umfang usw.) vorgestellt. Entsprechende Einrichtungsbesprechungen für die sog. Ersteinrichtung folgen dann noch im September bis Oktober 2015, so dass die entsprechenden Bestellungen dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden können. Sowohl die große Anzahl der zu vergebenden Pavillonanlagen als auch die Vergaben im Ersteinrichtungsbereich haben bereits 2015 gezeigt, dass die Marktsituation auf Grund der hohen Nachfrage sehr angespannt ist. Um die große Anzahl zu beschaffender Pavillonanlagen terminund kostengerecht fertig zu stellen, soll u.a. die Ausschreibung der Bauleistungen zeitlich gestaffelt in vier Tranchen erfolgen. Bereits im September müssen dazu die ersten Bauleistungen vergeben werden, aus diesem Grunde ist die Beschlussfassung für dieses Programm zwingende Voraussetzung für die termingerechte Fertigstellung der Anlagen. Die nachstehende Übersicht zeigt die im Rahmen des Bauprogrammes 2015 für 2016 aufzustellenden Schulpavillon-Anlagen: Seite 26 von 132 Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17 Standort 1 Agilolfingerplatz 1 1 Anton-Böck-Str. 1 Berner Str. 6 1 Borschtallee 26 1 Camerloherstr. 110 1 Dachauer Straße 98 1 Ernst-Reuter-Straße 4 1 Forstenrieder Allee 175 1 Fromunds tr. 5 1 Fürstenrieder Straße 30 1 Gotzmanns tr 19 1 Guardinistr. 60 1 Heinrich-Braun-Weg 11 1 Hiltenspergerstraße 72 1 Implerstraße 35 1 Karls feld – Schulstr. 1 Krehlebogen 16 1 Max-Reinhardt-Weg 27 1 Nibelungenstraße 51a 1 Oberföhringer Straße 224 1 Petracastr. 1 1 Schrobenhausener Str. 15 1 Schubinweg 3 1 Strehleranger 4 1 Südl. Auffahrtsallee 82 1 Torquato-Tas so-Str. 38 1 Weinbergerstraße 29 1 Welzenbachs tr. 12 GanzStadt- Nutzung Klassen tagesbezirk für räume 18 22 19 4 25 3 5 19 18 25 22 20 24 4 6 16 16 9 13 24 25 22 16 9 11 21 10 28 Gesamtsumme Gesamtzahl der zu errichtenden Anlagen GS GS GS RS GS GS RS GS GS+MS GS+MS GS GS GS GS GS GS RS GY GY GS RS GS+MS GS GS GS GS+MS GY GS 6 8 4 12 6 8 7 4 4 4 6 10 4 4 4 8 6 8 11 3 7 16 8 8 7 8 16 4 2 4 2 201 46 Mensa 1 1 1 2 4 1 3 2 2 4 2 2 2 4 1 1 1 4 4 1 2 7 Interimsanlage oder mittelfristige Projektstand Aufstellung (Förderung) Förderung Interim Interim Förderung Interim Interim Interim Interim Förderung Förderung Interim Förderung Förderung Interim Interim Interim Förderung Förderung Interim Interim Interim Interim Förderung Interim Förderung Interim Interim Interim Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Vorplanung Anteiliges Projektbudget 6.000.000,00 9.000.000,00 4.700.000,00 5.900.000,00 3.600.000,00 5.200.000,00 6.400.000,00 3.890.000,00 3.100.000,00 3.100.000,00 3.100.000,00 6.400.000,00 3.000.000,00 3.200.000,00 2.900.000,00 5.900.000,00 3.200.000,00 3.900.000,00 5.500.000,00 3.000.000,00 5.500.000,00 6.000.000,00 8.400.000,00 5.500.000,00 3.600.000,00 5.200.000,00 7.000.000,00 2.900.000,00 - € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € davon Ersteinrich- MIP- Rate 2015 tungskosten 428.000 € 767.000 € 370.000 € 502.000 € 349.000 € 489.000 € 492.000 € 239.000 € 275.000 € 275.000 € 274.000 € 584.000 € 281.000 € 275.000 € 253.000 € 489.000 € 269.000 € 328.000 € 459.000 € 227.000 € 431.000 € 411.000 € 607.000 € 489.000 € 350.000 € 515.000 € 622.000 € 253.000 € 4.597.000,00 6.745.000,00 300.000,00 300.000,00 2.951.000,00 4.111.000,00 5.208.000,00 200.000,00 2.425.000,00 2.425.000,00 2.426.000,00 5.216.000,00 200.000,00 200.000,00 2.347.000,00 3.300.000,00 2.531.000,00 3.172.000,00 3.973.000,00 2.473.000,00 4.469.000,00 4.989.000,00 6.893.000,00 4.411.000,00 200.000,00 4.085.000,00 5.400.000,00 200.000,00 MIP- Rate 2016 MIP- Rate 2017 € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € 803.000,00 € 1.255.000,00 € 3.900.000,00 € 5.000.000,00 € 349.000,00 € 489.000,00 € 492.000,00 € 3.390.000,00 € 275.000,00 € 275.000,00 € 274.000,00 € 584.000,00 € 2.500.000,00 € 2.700.000,00 € 253.000,00 € 2.000.000,00 € 269.000,00 € 328.000,00 € 927.000,00 € 227.000,00 € 431.000,00 € 411.000,00 € 607.000,00 € 489.000,00 € 3.100.000,00 € 515.000,00 € 800.000,00 € 2.400.000,00 € 600.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 600.000,00 € 300.000,00 € 600.000,00 € 700.000,00 € 300.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 600.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 600.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 600.000,00 € 300.000,00 € 600.000,00 € 600.000,00 € 900.000,00 € 600.000,00 € 300.000,00 € 600.000,00 € 800.000,00 € 300.000,00 € 135.090.000,00 € 11.303.000 € 85.747.000,00 € 35.043.000,00 € 14.300.000,00 € 28 Die Anlagen können im Regelfall bis zu 10 Jahren stehen. Bei den mit „Förderung“ bezeichneten Objekten ist nach den derzeitigen Gegebenheiten (Bedarfssituation, bau- und planungsrechtliche Einschränkungen für einen Festbau, fehlende Fläche für zusätzlich einen Festbau usw.) damit zu rechnen, dass ein Festbau sich nicht oder erst später realisieren lässt. Die Pavillonanlage wird daher voraussichtlich länger als 10 Jahre stehen müssen, was wiederum die Fördermöglichkeit eröffnet. Über diese Fälle entscheidet der Stadtrat. Seite 27 von 132 Zu den einzelnen, in vorstehender Übersicht aufgeführten Standorte, sind, zumal fast an jedem Standort weitere Planungen und Überlegungen zur dauerhaften Sicherstellung der Schulversorgung erforderlich sind, noch folgende Anmerkungen notwendig: Objekt Schule Bemerkungen Agilolfingerplatz 1 GS Hier bleibt weiter auch eine Erweiterung in Festbauweise als Absicht bestehen; angedacht ist, die direkt angrenzende Stellplatzanlage an der Gerhardstraße zu überbauen, einschließlich einer Tiefgarage zur Abdeckung des Stellplatznachweises der Grundschule, der Kindertageseinrichtungen und der benachbarten BSA Agilolfingerstraße. Die Auslagerung der Kindertageseinrichtung wurde geprüft, wegen der geringen Freifläche aber als nicht sinnvoll erachtet. Im Zuge der weiteren Überprüfungen werden auch noch Bedarfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen geprüft. Berner Straße 6 GS Wegen des weiteren prognostischen Anstiegs und den im Sprengelbereich geplanten Wohnungsnachverdichtungen wird eine Erweiterung in noch festzulegender Größe in Festbauweise noch relevant werden. Borschtallee 26 für Wilhelmstr. RS/Gym Im Rahmen der Task Force Schulerweiterung wurde auf dem Gelände des Sophie-Scholl-Gymnasiums, Karl-Theodor-Straße 92 und des Willi-Graf-Gymnasiums, Borschtallee 26 ein nicht unerhebliches Baurechtspotential ermittelt. Dieses soll nun ausgenutzt werden in einem 1. Zuge durch die Aufstellung einer Schulpavillonanlage für die Ricarda-Huch-Realschule, Wilhelmstraße 29. Dies ist zwingend, da die ebenfalls dort untergebrachte Grundschule Wilhelmstraße anwachsen wird und der Standort – trotz eines vor rd. 10 Jahren erfolgten Dachgeschossausbaus - keine Raumreserven mehr aufweist. Aus diesem Grund soll die Realschule mit zwei Lernhaus-Clustern an der Borschtallee/Karl-Theodor-Straße eine Filiale bilden, um somit notwendige Räume an die GS Wilhelmstraße abgeben zu können. Derzeit wird geprüft, ob die Realschule nicht komplett – als dann zukunftsorientiert 4-zügig – in einem Neubau auf dem Gelände untergebracht werden kann. In einem solchen Neubau können dann auch die Fachlehrklassen des Willi-Graf-Gymn. untergebracht werden. Der bisherige eingeschossige Fachklassentrakt des Gymn. hätte im Rahmen einer Generalinstandsetzung saniert werden sollen (für die Auslagerung war bereits einmal eine Pavillonanlage geplant). Auf diese Maßnahme könnte dann verzichtet werden. Ein gemeinsamer Bau würde Synergieeffekte bei der gemeinsamen Nutzung von Räumen ergeben. Der alte Fachklassentrakt könnte nach einem Abriss Platz schaffen für z.B. weitere Sporthalleneinheiten, welche bei der Hinzunahme einer Realschule zwangsläufig erforderlich werden. Seite 28 von 132 Camerloherstraße 110 GS Die bislang geplante Generalinstandsetzung des Schulgebäudes soll nun zugunsten eines kompletten Neubaues (Sportbereich soll erhalten bleiben) aufgegeben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht und aufgrund der Grundstücksgegebenheiten wäre die Errichtung eines Neubaues in einem 1. Bauabschnitt anzustreben. Nach Fertigstellung wäre dann ein Umzug der kompletten Schule und danach der Abbruch der bisherigen Bestandsgebäude relevant. Auf diese Weise könnte eine Zwischenauslagerung der Schule vermieden werden. Dachauer Straße 98 Die jetzt geplante Pavillonanlage ist nur eine Zwischenlösung, bis die in dem neuen Wohnbaugebiet „Dachauer Straße – Kreativquartier“ geplante neue Grundschule errichtet und in Betrieb gegangen ist. Nach einer entsprechenden Umsprengelung dieses Gebietes tritt damit die notwendige Entlastung der GS Dachauer Straße 98 ein. GS Ernst-Reuter-Straße 4 RS, GS Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird untersucht, ob auf dem Gelände ein Festbau für die Schulen, einschließlich gemeinsamer Mensa und ergänzend eine Zweifachsporthalle (die bisherigen 2 Halleneinheiten decken den Sportbedarf der beiden Schulen in ihrer jetzigen Größe bereits jetzt nicht ganz ab) möglich sind. Geprüft wird dabei auch, ob es nicht Sinn macht, in den neuen Festbau nicht komplett die Grundschule auszulagern und im Gegenzug das bisherige Hauptgebäude ausschließlich durch die Fridtjof-Nansen-Realschule nutzen zu lassen. Dies hätte organisatorische Vorteile, muss aber noch im Detail geprüft werden. Forstenrieder Allee 175 GS, Kita Nach den derzeitigen Prognosen deckt der Pavillon einen kurzzeitig bestehenden Klassenraumbedarf ab. Die Anlage wird jedoch so situiert und von der Größe konzipiert, dass die auf dem gleichen Gelände befindliche Kindertagesstätte Forstenrieder Allee 175a dort ausgelagert werden kann. Das Kita-Gebäude muss aufgrund seines baulichen Zustandes und wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeit abgerissen und neu gebaut werden. Zu untersuchen ist, ob der geplante Neubau neben der Kita auch die weiteren Bedarfe der Schule, vor allem im Bereich Ganztagesbetreuung (insb. Mensa) aufnehmen kann. Eine dabei mögliche gemeinsame Küche wäre eine wirtschaftliche Lösung. Freiham Süd, Anton-Böck-Str., (Limesstr.) GS Der jetzt geplante Schulpavillon ist als Vorläuferschule für eine Freiham zusätzlich im südlichen Bereich entlastende neue Grundschule IV zu sehen. Durch diesen Pavillon wird auch eine spürbare Entlastung der benachbarten – eigentlichen – Sprengelschule an der Limesstraße eintreten, da ansonsten dort ein Pavillon notwendig geworden wäre. Aufgrund der sehr beengten Grundstückssituation war dort die Aufstellung jedoch keine akzeptable Option. Fromundstraße 5 GS,MS Geplant ist, dort künftig auch eine Erweiterung mit einem Festbau vorzunehmen. Ob diese Lösung jedoch tatsächlich möglich ist, muss noch im Detail geprüft werden. Die beengte Grundstückssituation und auch die Querung des Geländes mit einem überörtlichen Abwassersammelkanal und einer Fernheizleitung machen eine Lösung schwierig. Seite 29 von 132 Fürstenrieder Straße 30 GS, MS, Kita Der Schulpavillon entlastet die Raumsituation beider Schulen erheblich. Insgesamt müssen das Schulgelände sowie die direkt angrenzenden Kita-Grundstücke Riegerhofweg (Kindertagesstätte), Mathuniweg 4 (Kinderkrippe) und Mathuniweg 6 (Kindergarten) jedoch gemeinsam betrachtet werden. So sind die Einrichtungen an der Mathunistraße wegen ihrer eingeschossigen Bauweise dahingehend zu prüfen, ob dort nicht ein mehrgeschossiger Baukörper errichtet werden kann, welcher dann sowohl Kita- als auch Schulnutzung aufnehmen kann. Bei dieser Vorgehensweise könnte das durch den Schulpavillon in Teilen beeinträchtigte Freisportgelände der beiden Schulen wieder gänzlich frei werden. Gleichzeitig muss zur Abdeckung der Raumbedarfe aller dort situierten Schul- u. Kita-Einrichtungen auch weiterhin die Option bestehen bleiben, das nördliche Nachbargrundstück an der Agnes-Bernauer-Straße zu überbauen (die dortige Lärmsituation erschwert momentan eine Nutzung, müsste aber baulich in den Griff zu bekommen sein). Gotzmannstraße 19 GS Die weitere Entwicklung der Schule, insb. nach Fertigstellung aller Schulen im Neubaugebiet Freiham, muss in Beobachtung bleiben. Guardinistraße 60 GS, MS Ursprünglich war die Errichtung einer Schulpavillonanlage an der GS Großhaderner Str. 50 geplant. Dort ergaben sich – auch unter Berücksichtigung benachbarter städtischer Grundstücke jedoch keine auf Dauer sinnvoll möglichen Aufstellflächen, so dass auf das flächenmäßig besser nutzbare Grundstück der GS/MS Guardinistraße ausgewichen werden muss. Dort ist es auch möglich, einen späteren Festbau als Ersatz der Pavillons zu situieren. Heinrich-Braun-Weg 11 FöZ Der eigentliche Raumbedarf entspringt dem Anwachsen der Grundschule an der Paulckestraße. Ein Schulpavillon hätte dort aber auf dem Allwetterplatz situiert werden müssen, so dass dann der Herausnahme von Klassen der ebenfalls in dem Schulgebäude Paulckestraße untergebrachten Förderschule (Filiale der FöS Heinrich-Braun-Weg) und deren Verlegung in eine Pavillonanlage am eigentlichen Standort am Heinrich-Braun-Weg 11 der Vorzug gegeben wurde. Ziel ist, die FöS ganz an den Heinrich-Braun-Weg zu verlegen und dort dafür einen Erweiterungsbau vorzusehen. Mit dem Erweiterungsbau und dem Pavillon wäre dann auch die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes raumorganisatorisch sinnvoll abwickelbar. Seite 30 von 132 Hiltenspergerstr. 72, Bayernpl. GS, BFS Das Anwachsen der GS macht die Aufstellung der Pavillonanlage zwingend erforderlich. Zwar waren nach dem Auszug der früher dort untergebrachten Mittelschule an die Elisabeth-Kohn-Straße freie Raumresourcen vorhanden, welche jedoch vor Jahren dann für eine Filiale der Berufsfachschule Kinderpflege Tumblingerstraße verwendet wurden. Eine Entlastung des Schulgebäudes Hiltenspergerstraße tritt jedoch erst nach dem Umzug der BFS-Filiale in den Neubau an der Ruppertstraße ein. Die Pavillonanlage wird dann jedoch weiterhin benötigt für die vorzunehmenden Auslagerungen im Zuge der an der Hiltenspergerstraße in Bauabschnitten geplanten Generalinstandsetzung. Insofern ist die jetzt vorgesehene Pavillonanlage bereits auch als Vorgriff auf diese künftige Großbaumaßnahme zu sehen. Implerstraße 35 GS,MS Karlsfeld, Schulstraße GS Die Situation dieser beiden Schulen an der Implerstraße muss auch im engen Zusammenhang mit den direkt benachbarten Schulen und Kitas am Gotzinger Platz 1 und 1a (Maria-Probst-Realschule, GS, MS, Kindergarten und Hort), welche ebenfalls erhebliche Raumprobleme haben, gesehen werden. Für die Einrichtungen am Gotzinger Platz ist daher ein räumliches Ausweichen auf den direkt angrenzenden Standort Reutberger Straße, welcher derzeit noch durch die privaten Montessori-Schulen belegt ist, unabdingbar. Eine Machbarkeitsstudie sieht die Nutzung dieses Geländes mit Schul- und Kita-Einrichtungen für möglich, so dass nach entsprechenden Auslagerungen auf diesen neuen Standort, alle Einrichtungen des Gotzinger Platzes anwachsen können. Dies ermöglicht wiederum durch Sprengelverschiebungen Entlastungen an der Implerstraße und damit den Abbau der dortigen Schulpavillonanlage und des dann dadurch wieder freigewordenen Allwetterplatzes. Ein ursprünglich angedachter Festbau an der Implerschule muss dadurch nicht mehr angedacht werden, zumal dadurch wieder Freiflächen beeinträchtigt wären. Die Verbandsgrundschule wächst auf eine 6-Zügigkeit. Der Zustand des Schulgebäudes hätte eine Generalinstandsetzung erforderlich gemacht. Nachdem dann auch noch eine bauliche Erweiterung zwingend geworden wäre, ist es aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhafter, die Schule auf dem Gelände neu zu bauen und dafür im Vorfeld erforderliche Pavillons für Auslagerungen und für steigende Schülerzahlen aufzustellen. Seite 31 von 132 Krehlebogen 16 RS Nach den Vorstellungen des Geschäftsbereiches A des RBS soll am Realschulstandort Krehlebogen eine Filiale für eine Realschule in Neuperlach in einer Schulpavillonanlage errichtet werden. Derzeit wird noch geprüft, welche Realschule dies aufgrund des Bedarfs betreffen wird. An einem benachbarten RS-Standort Quiddestraße 4 (neben der RS sind dort auch noch ein Gymnasium und die Schulartunabhängige Orientierungsstufe befindlich) gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist geplant, auf der dem Schulzentrum gegenüberliegenden Straßenseite im Zuge der Neuerrichtung der Ktst. Quiddestraße 3 zwei Lernhauscluster für die RS mit zu bauen. Die Planungen hierfür laufen bereits; die Maßnahme wird in einem der nächsten Bauprogrammbeschlüsse mit enthalten sein. Max-Reinhardt-Weg 27 Gym Das Heinrich-Heine-Gymnasium soll um zwei Lernhauscluster in einem Festbau erweitert werden. Im Vorfeld ist aufgrund der Bedarfssituation eine Pavillonanlage zu errichten. Der Erweiterungsbau soll auch den naturwissenschaftlichen Fachbereich aufnehmen, welcher in einem sanierungsbedürftigen Zustand ist. Der Erweiterungsbau kann somit entsprechend den heutigen Anforderungen konzipiert werden. Die im Bestandsbau aufzugebenden Fachbereiche können aufgrund deren jetziger Größe gut zu Klassenzimmern umgenutzt werden. Der Erweiterungsbau soll von seiner Größe her so geplant werden, dass die derzeit noch auf dem benachbarten Grundstück (gem. Bebauungsplan eigentlich Gelände der Bezirkssportanlage Rudolf-Zorn-Straße) befindlichen 5 Holzpavillons (rd. 25 Jahre alt) aufgegeben und dann abgebaut werden können. Nibelungenstraße 51a Gym Auf dem Gelände des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums sind neben der Errichtung der Schulpavillonanlage noch eine Reihe von anderen baulichen Maßnahmen erforderlich. Insb. soll der über 40 Jahre alte zweigeschossige und sanierungsbedürftige Pavillonbau durch einen Festbau ersetzt werden. Dieser Festbau soll so geplant werden, dass dieser auch den naturwissenschaftlichen, stark sanierungsbedürftigen Fachbereich aufnehmen kann. Der eingeschossige Fachtrakt könnte dann abgebrochen werden. Der Festbau muss dann auch den jetzt entstehenden Pavillonbau sowie weitere Raumbedarfe der Schule aufnehmen, was nach einer vorliegenden Machbarkeitsstudie durchaus realisierbar erscheint. Oberföhringer Straße 224 und Wopfnerweg Der Schulpavillon wird so situiert, dass der ebenfalls geplante Erweiterungsbau in Festbauweise, einschließlich Mensa und Ganztagesräume, nicht verhindert wird. Derzeit wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits geprüft, wie auf dem Gelände auch ein Neubau für die stark sanierungsbedürftige und nicht erweiterbare Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann. Die Machbarkeitsstudie wird dann auch zeigen, ob die GS aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen nicht auch komplett bzw. teilweise durch einen Neubau ersetzt werden muss. Insgesamt herrscht an dem Standort durch die geringe Breite des Grundstücks eine schwierige Bausituation vor. GS und Kita Seite 32 von 132 Petrarcastr. 1 RS Im Vorgriff auf die bereits geplante Erweiterung der Schule um zwei Lernhauscluster soll der Schulpavillon die dringendste Raumnot und die Schülerzuwächse auffangen. Die beiden alten nicht normgerechten Sporthalleneinheiten sollen durch eine Dreifachsporthalle ersetzt werden. Schrobenhausener Straße 15 GS, MS Die den prognostischen Bedarf abdeckende Schulpavillonanlage wird von der Größe bereits jetzt so geplant, dass diese während des Abbruchs von alten sanierungsbedürftigen und der Erweiterung der Schulanlage entgegenstehenden baulichen Anlagen auszulagernde Klassen zusätzlich aufnehmen kann. Die eigentliche Großbaumaßnahme sieht insb. vor, die bestehende, nicht normgerechte und stark sanierungsbedürftige Einfachsporthalle aufgrund der sportfachlichen Bedarfssituation durch eine Dreifach-Sporthalle zu ersetzen. Parallel daneben kommt es zu einem Erweiterungsbau in Festbauweise, so dass beide Schulen dann zukunftsorientiert über alle notwendigen Räume verfügen. Schubinweg 3 GS Die geplante Schulpavillonanlage soll mittelfristig einen Festbau vermeiden, zumal aufgrund der Größe und des Zuschnittes der Schulanlage parallel eine Erweiterung in Festbauweise und daneben ein Pavillon nicht optimal situierbar sind. Strehleranger 4 GS Aufgrund des prognostischen Bedarfs ist hier eine Schulpavillonanlage dringend notwendig. Diese wird jedoch von der Größe her so ausgeführt, dass diese Schülerzuwächse auch aus dem angrenzenden Sprengelbereich der GS Führichstraße aufnehmen kann. Vor allem das Gebiet der GS/MS Führichstraße verzeichnet aufgrund entsprechender Bautätigkeiten im Umfeld weitere Schülerzuwächse, welche jedoch am Standort Führichstraße nicht mehr aufgenommen werden können. Eine Erweiterung ist dort, aufgrund der (momentan noch im Bau befindlichen) Dreifach-Sporthalle mit Mensa, Hort usw. nicht mehr möglich. Der Standort muss daher auf andere Weise entlastet werden. Die Überlegungen sehen daher vor, die ursprünglich geplante Generalinstandsetzung der GS Strehleranger nicht mehr vorzunehmen, sondern stattdessen auf dem weiträumigen Gelände einen vergrößerten Grundschulbau zu errichten, die Grundschule bis zur Fertigstellung in dem Bestandsbau zu belassen und dann in den Neubau (ohne den teuren Zwischenschritt einer kompletten Auslagerung) umzuziehen. Der Bestandsbau wird dann abgebrochen und an dessen Stelle soll dann als mögliche Variante ein Neubau für die vom Standort Führichstraße umzuziehende Mittelschule errichtet werden. Auf dem Gelände ist dann auch noch eine Dreifach-Sporthalle vorgesehen sowie ein Neubau mit vergrößertem Umfang für die abzubrechende Kita Strehleranger 6. Südliche Auffahrtsallee 82 GS Die Schulpavillonanlage bedeutet aufgrund ihrer Situierung notgedrungen, aufgrund fehlender Alternativen, eine nicht unerhebliche Einschränkung des Freibereiches der Schule. Es ist deshalb eine Planung aufzunehmen, mit dem Ziel, die beiden alten Holzpavillons auf dem Pausenhof durch einen vergrößerten Festbau als schulische Erweiterung zu ersetzen. Seite 33 von 132 Torquato-Tasso-Straß GS, MS e 38 Im Zusammenhang mit dem Abbruch der Kita Torquato-Tasso-Straße 36 und der Neuerrichtung als Haus für Kinder mit erweiterten Angeboten auch im Krippenbereich sind auf dem Gelände auch weitere ältere Bauwerke (Altpavillons) der beiden Schulen abzubrechen und zu ersetzen. Die Planungen hierfür laufen bereits und zeigen, dass gute Lösungen erzielbar sind. Weinbergerstraße 29 Gym Das Max-Planck-Gymnasium hat erhebliche Raumnöte, welche vorab mit einem Schulpavillon und mittelfristig mit einem Erweiterungsbau beseitigt werden müssen. Der künftige Festbau soll die Schule dauerhaft um 2 Lernhauscluster vergrößern und die naturwissenschaftlichen Fachbereiche, welche sanierungsbedürftig sind, neu ordnen. Die Schule hat derzeit nur 2 Einfachsporthallen, so dass die Anlage um eine normgerechte Zweifach-Sporthalle erweitert wird. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Bestand sind dann Folgewirkungen. Welzenbachstraße 12/ Amphionpark GS Die Schule wurde vor einigen Jahren erweitert und der Bestandsbau im Rahmen einer Generalinstandsetzung umfassend saniert. Der Sporttrakt wurde damals aus finanziellen Gründen zurückgestellt und hätte nun ebenfalls saniert werden sollen. Aufgrund vielfältiger Nachverdichtungen im Umfeld, vor allem auch aufgrund des Neubaugebietes des Meilergeländes wird an der Grundschule eine Klassenmehrung stattfinden. Diese muss durch einen Schulpavillon aufgefangen werden. Nachdem für einen solitären Erweiterungs-Bau auf dem Gelände keine Möglichkeiten bestehen, muss zur Abdeckung des dauerhaften Bedarfes ein anderer Weg verfolgt werden. Hierzu ist vorgesehen, die sanierungsbedürftige Sport- und Schwimmhalle abzubrechen und an deren Stelle eine Zweifach-Sporthalle, ein Schwimmbad und zwei Lernhauscluster (8 Klassen mit Ganztagesräumen) mit Mensaerweiterung zu errichten. Der Schulpavillon wird in der Zwischenzeit aufgrund der genannten fehlenden Alternativen auf dem bisherigen Allwetterplatz aufgestellt. Ein Ersatz wird hierfür in der angrenzenden Grünanlage bereitgestellt. Sobald der Neubau fertig ist, wird der Pavillon abgebaut und der Allwetterplatz auf dem eigentlichen Schulgelände saniert und wieder in Betrieb genommen. Der Ersatz in der Grünanlage wird wieder rückgebaut. Ermittlung des Finanzbedarfs für Schulpavillonanlagen Die Ermittlung des Finanzbedarfs für die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der gleichen Parameter, wie im Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ vom November 2014 bereits dargestellt. Für das Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17 mit 28 Standorten und 201 Klassen, 46Ganztagsaufenthalts- bwz. Gruppenräumen und 7 Mensen ergibt sich einschließlich der Einrichtungskosten ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 135,090 Mio. Euro inkl. einer Risikoreserve. Die auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 hierfür entfallenden Beträge sind in der Tabelle in Abschnitt B)1.2 im Einzelnen dargestellt. Der Gesamtfinanzierungsbedarf verteilt sich auf 28 Einzelmaßnahmen sowie je Maßnahme auf mehrere Jahresraten gemäß der Tabelle zum „Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17“ in Abschnitt B)1.2. Seite 34 von 132 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für das Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen 2016/17 im Einzelplan 2 um die in der oben unter Abschnitt B)1.2 genannten Tabelle aufgeführten 28 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 135,090 Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 11,303 Mio. Euro angepasst. Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 85,747 Mio. Euro, im Jahr 2016 35,043 Mio. Euro (einschließlich 11,303 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 14,300 Mio. Euro. Um den Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten, sind 2015 bereits vor Genehmigung des Nachtragshaushaltes Vergaben für 21 Schulpavillonanlagen erforderlich. Nach Vorliegen der Projektgenehmigungen sind daher Auszahlungsermächtigungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit erforderlich, die neben den Auszahlungen im Jahr 2015 auch die darüber hinausgehenden Vergaben abdecken, die erst in Folgejahren zu Auszahlungen führen. Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 84,147 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit 2015 bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen Schulbaupavillonanlagen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden. Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 2 übernommen. Das Baureferat wird ferner beauftragt, für die übrigen 7 Schulpavillonanlagen, für die die Vergaben erst Ende 2015 erfolgen, nach Vorliegen der Projektgenehmigungen die Auszahlungen von insgesamt 1,6 Mio. Euro sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,72 Mio. Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden. Sollten Projektgenehmigungen erst nach dem Anmeldeschluss zum Nachtrag 2015 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für alle 28 Schulpavillonanlagen in Höhe von 11,303 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen. Um den Schulbetrieb in den oben angeführten Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/ 2017 sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar. Die darüber hinaus dauerhaft notwendigen Mittel für den Betrieb der IT-Endgeräte werden vom Referat für Bildung und Sport in einem der nachfolgenden Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung/Genehmigung vorgelegt. Wie oben ausgeführt, können sich im Planungsfortschritt die erforderlichen Einzelansätze der Projekte innerhalb des Gesamtbedarfes des Bauprogramms verschieben. Seite 35 von 132 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen des Bauprogramms umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. Die Stadtkämmerei wird für solche Pavillonbauten, die dem Grunde nach förderfähig sind, staatliche Investitionszuwendungen beantragen. Eine Förderzusage setzt u.a. voraus, dass das jeweilige Vorhaben im Schulbaukontingent des laufenden Jahres enthalten ist. Nachdem die betreffenden Pavillonbauten zum Zeitpunkt der Kontingentplanungen im Herbst des vergangenen Jahres noch nicht bekannt waren und somit nicht im Kontingent berücksichtigt werden konnten, sind staatliche Investitionszuwendungen hierzu derzeit jedoch nicht gesichert. Unabhängig davon wurden für alle in Frage kommenden Anlagen – als Voraussetzung für die spätere Förderung - die notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigungen bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Für die Anlage Verbandsgrundschule Karlsfeld gibt es Sonderregelungen, aufgrund deren die Stadt München hinsichtlich der Einrichtung Rückforderungen stellen wird. Ausblick auf weitere notwendige Schulpavillonanlagen in den Jahren ab 2017 In den nächsten Jahren sind zur Abdeckung der Raumnöte, ggf. aber auch nur wegen kurzfristiger Bedarfe weitere Schulpavillonanlagen aufzustellen. Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen geht das Referat für Bildung und Sport derzeit lediglich noch von einem Bedarf von zwei bzw. drei Anlagen aus. Gegebenenfalls können evtl. über die nächsten 2-4 Jahre noch 15 Anlagen hinzukommen. Die Gründe hierfür sind in der nachstehenden Übersicht aufgeführt. Die im Zuge von Auslagerungen während investiver Erhaltungsmaßnahmen notwendigen Pavillonanlagen sind hier nicht erfasst, diese kommen ergänzend beim jeweiligen Einzelprojekt noch hinzu. Dass es notwendig sein wird, auf geänderte Bedarfslagen schnell zu reagieren, zeigt das Beispiel der Mittelschule Franz-Nißl-Straße. Aufgrund eines kurz vor Drucklegung dieser Vorlage erfolgten Ortstermins von RBS-ZIM und RBS-A-F4 an der Schule wird es – vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Abklärungen und Prüfungen – ggf. erforderlich werden, dort in 2017 eine Pavillonanlage zur Abdeckung von akuten Bedarfen aufzustellen. In der eingangs erwähnten Beschlussvorlage vom 05.11.2014 (Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020) waren für 2016, 2017 und ff. noch folgende zu errichtende, namentlich aufgeführte Schulpavillonanlagen enthalten : Standort Bemerkungen Großhaderner Straße 50 (Grundschule) Hinweis: dieser Pavillonstandort wird – wie dargelegt – an den Schulstandort Guardinistraße verlegt Paulckestraße 10 (Grundschule und Förderschule) Hinweis: dieser Pavillonstandort wird – wie dargelegt – an den Schulstandort Heinrich-Braun-Weg verlegt Manzostraße 79 (Grundschule) Der ursprünglich für 2016 vorgesehene Pavillon ist nach derzeitiger Bedarfslage für die eigentliche Schulversorgung nicht mehr notwendig. Anforderungen für z.B. Mittagsbetreuungsgruppen müssen schulorganisatorisch – wie in solchen Fällen üblich – mit den bestehenden Räumen in Doppelnutzung abgedeckt werden. Aufgrund einer seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung für den Bereich Seite 36 von 132 Moosanger/Teplitzerweg vorgesehenen Beschlussvorlage ist in einem aufzustellenden Bebauungsplan zur Entwicklung des entsprechenden Gebietes eine neue Grundschule vorgesehen. Diese wird auch die GS Manzostraße entlasten. Eine Erweiterung der Schule wäre damit – mit Ausnahme einer Mensa und die bereits angedachte Errichtung einer Dreifach-Sporthalle – nicht mehr notwendig. Die 19-klassige Schule verfügt derzeit ausreichend über alle notwendigen Räume (20 Klassenzimmer, 2 Mehrzweckräume, 1 Musiksaal, 3 Werk-/Textilarbeitsräume und 4 Ausweichräume und 4 klassenzimmergroße Räume für die Mittagsbetreuung). Das RBS wird mit dem Staatl. Schulamt, der Schulleitung, den Vertretungen der MiBe und des Elternbeirates einen „Runden Tisch“ abhalten, um Fragen im Zusammenhang Ganztagesbetreuung usw. zu klären. Die Situation muss weiter im Auge behalten werden, so dass eine endgültige Festlegung für diesen Standort und damit die weitere bauliche Entwicklung noch nicht abschließend möglich ist. Berücksichtigt werden muss zudem, dass im westlich angrenzenden Bereich der Eversbuschstraße ggf. eine neue Grundschule erforderlich wird. Das RBS wird daher den Standort Franz-Nißl-Straße (Mittelschule, welche dringend im Rahmen einer Generalinstandsetzung saniert werden muss) dahingehend näher untersuchen, ob dort eine GS platzmäßig (als Neubau) mit untergebracht werden kann. Hirschbergstraße 33 (Grundschule und Berufsschule) Der ursprünglich für 2016 vorgesehene Pavillon ist momentan aufgrund der Entwicklung der benachbarten Grundschulen (derzeit noch) nicht erforderlich. Die Aufstellung kann ggf. ab 2018 ff. wieder relevant werden. Die Entwicklung ist daher abzuwarten. Auf alle Fälle ist jedoch im Hinblick auf die Entwicklung im Ganztagesbereich zu prüfen, ob das Schulgebäude nicht baulich erweitert werden kann, um entsprechende Bedarfe, vor allem für eine Mensa, abdecken zu können. Die Pavillonanlage wird daher vorläufig zurückgestellt. Eine Machbarkeitsstudie für die Erweitung der Schulanlage ist bereits eingeleitet. Gmunder Straße (neuer Grundschulstandort) Für den Standort Gmunder Straße/Ratzingerplatz liegen bereits Untersuchungsergebnisse vor, welche die Errichtung einer neuen Grundschule am Ratzingerplatz und eines neuen Gymnasiums an der Gmunder Straße vorsehen. Beide sind auf dem Standort realisierbar. Ob im Vorgriff noch die Aufstellung einer Pavillonanlage notwendig ist, bleibt abzuwarten, wobei dies ohnehin wegen des beengten Baufeldes nicht realisierbar erscheint. Nach den derzeitigen Gegebenheiten können die neue Grundschule an der Baierbrunner Straße und die dort bereits stehende Pavillonanlage den Bedarf noch auffangen. Aber auch hier ist die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Werksviertel/Grafinger Straße (neuer Grundschulstandort) Hier ist nun eine neue 4-zügige Grundschule geplant, welche bis 2020 errichtet werden soll. Im Vorfeld erscheint nach dem heutigen Stand keine Pavillonanlage mehr notwendig. Bei entsprechendem Bedarfsfall müsste die Angelegenheit wieder aufgegriffen werden. Die Pavillionanlage wird daher vorläufig zurückgestellt. Seite 37 von 132 Knappertsbuschstraße (Grund- Hier tritt eine Entlastung durch den Neubau der Grundschule und Mittelschule) Ruth-Drexel-Straße ein. Ein für 2022 prognostizierter Anstieg der Schule ist abzuwarten, um dann rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten zu können. Die Pavillonanlage wird daher vorläufig zurückgestellt. Dachauer Straße 98 (Grundschule) Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem Beschluss auf 2016 vorgezogen. Welzenbachstraße Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem 12/Amphionpark (Grundschule) Beschluss auf 2016 vorgezogen. Boschetsrieder Straße 35 (Grundschule u. Förderschule) Diese Anlage wird weiter für 2017 vorgesehen; ein entsprechender Planungsauftrag an das Baureferat wird jedoch davon abhängig gemacht, wie sich die Versorgung im näheren Umfeld (z.B. Baierbrunner Straße) tatsächlich entwickelt. Implerstraße 35 Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem Beschluss auf 2016 vorgezogen. Camerloherstraße 110 (Grundschule) Diese für 2017ff. vorgesehende Maßnahme wird mit diesem Beschluss auf 2016 vorgezogen. verschiedene Berufsschulstandorte In der Vorlage vom November 2014 war aufgeführt, in 2016 an 1-2 Standorten für „Berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge“ Pavillonanlagen an bestehenden Berufsschulstandorten aufzustellen. Ob dies für ggf. 2017 ff. noch notwendig ist, bleibt abzuwarten und muss weiter beobachtet werden. verschiedene Gymnasialstandorte In der Vorlage vom November 2014 wurde die Notwendigkeit gesehen, an verschiedenen (aber noch nicht benannten) Gymnasialstandorten Schulpavillonanlagen aufzustellen. Wie bereits dargestellt, sollen in 2016 an folgenden Standorten Pavillons aufgestellt werden: - Heinrich-Heine-Gymnasim, Max-Reinhardt-Weg - Käthe-Kollwitz-Gymnasium, Nibelungenstraße 51a - Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstraße 29 (- Willi-Graf-Gymnasium, Borschtallee: vorgesehen dort aber für die Ricarda-Huch-RS von der Wilhelmstraße). Zusätzlich zeichnet sich nun ab, dass aufgrund entsprechender Schülerzuwächse in 2017 am Erasmus-Grasser-Gymnasium, Fürstenrieder Straße 159 Pavillons notwendig werden. Ergänzend zu den in der Beschlussvorlage vom November 2014 genannten Standorte wurden bzw. werden seitens des Referates für Bildung und Sport noch folgende Standorte geprüft, welche dem Stadtrat bei Bedarf zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden müssten: Standort Bemerkungen Gilmstraße (Grundschule und Förderschule) Ein konkreter Bedarfszeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden. Der Bereich ist im Zusammenhang auch mit der Entwicklung auf dem Campusgelände Fürstenrieder-/Ammerseestraße (Gelände der ehem. Landesgehörlosenschule) zu sehen. Die Maßnahme wird b.a.w. zurückgestellt. Seite 38 von 132 Farinellistraße/Hohenzollern-str Das kurzzeitige Anwachsen der Grundschule kann durch einen aße (Grundschule und Umbau im Bestand gelöst werden. Wie sich die Entwicklung Realschule) weiter darstellt, muss beobachtet werden. Parallel hierzu laufen jedoch Untersuchungen, wie der Gesamtstandort (einschließlich dem auf dem Gelände befindlichen Hort) auch unter Berücksichtigung des aktuellen Sporthallenbedarfes optimiert werden kann. Die Schulpavillonanlage wird b.a.w. zurückgestellt. Oselstraße (Grundschule) und Paul-Gerhardt-Allee (neuer Grundschulstandort) Aufgrund der prognostischen Zahlen ist nicht davon auszugehen, dass sich die Raumsituation an der Oselstraße so verschärfen wird, dass dort oder im Neubaugebiet an der Paul-Gerhardt-Allee ein Schulpavillon aufzustellen ist. Die Entwicklung wird daher auch hier weiter zu beobachten sein. Auf die Ausführungen in Abschnitt E wird zusätzlich verwiesen. Keilberthstraße (Grundschule) Die Entwicklung der Grundschule wird weiter beobachtet. Derzeit ist aufgrund der Bedarfssituation keine Aufstellung von Pavillons notwendig. Senftenauerstraße 21 (Grundschule) Die Entwicklung der Grundschule wird weiter beobachtet. Derzeit ist aus prognostischen Gründen keine Aufstellung von Pavillons notwendig. Wegen des geplanten Abbruchs von 3 alten, baufälligen Steinpavillons und der Neuordnung des Geländes mit einer neuen Sporthalle werden jedoch zu gegebener Zeit Pavillons für Auslagerungen notwendig werden. Evtl. Klassenbedarf in den nächsten Jahren könnte durch einen Umbau von freigewordenen Verwaltungsräumen gedeckt werden. Alfonsstraße 8 (Grund- und Mittelschule) Derzeit sind hier aus prognostischen Gründen keine Pavillons erforderlich. Im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen am benachbarten Rupprecht-Gymnasium wird es jedoch auch am Standort Alfonsstraße zu baulichen Veränderungen kommen (Errichtung 2-fach-Sporthalle, neue Mensa für GS und MS, sowie Ersatz von Klassenzimmern aufgrund des geplanten Abbruchs von einem zweigeschossigen Altpavillon). Freudstraße 15 (Gesamtschule) Im Zuge einer Generalinstandsetzung oder eines Neubaus kann es hier zu umfänglichen Auslagerungen in eine Pavillionanlage kommen. Droste-Hülshoff-Straße 5 Ob hier aus Bedarfsgründen eine Pavillonanlage noch (Realschule) und 9 (Grund- und notwendig wird, ist noch im Detail zu prüfen. Die drei Schulen Förderschule) sind jedoch auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Campusgeländes an der Fürstenrieder-/Ammerseestraße zu sehen. Franz-Nißl-Straße 55 (Mittelschule) Wie bereits dargelegt, wird es evtl. 2017 erforderlich werden, auf geänderte akute Bedarfe mit einer Schulpavillonanlage zu reagieren. Die notwendigen Prüfungen werden seitens des RBS sofort eingeleitet. B)1.3 Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage am Standort Innsbrucker Ring 75 Für die Sanierung und die Erweiterung der Schulen (Mittelschule und Sonderpädagogisches Förderzentrum) am Innsbrucker Ring wurde 2010, bzw. ergänzend 2012, um entsprechende Seite 39 von 132 Auslagerungen vornehmen zu können, eine Schulpavillonanlage aufgestellt. Wegen der überschaubaren Bauzeit von nur wenigen Jahren wurde die Anlage damals nicht gekauft sondern lediglich angemietet. Die Anlage wird bis zu den Sommerferien noch von der Mittelschule belegt und ist dann frei. Die Anlage hätte dann wieder abgebaut werden können. Die dreigeschossige Anlage weist 23 Unterrichtsräume mit mind. 55 qm sowie 3 weitere Räume mit jeweils 41,5 qm auf. Außerdem stehen noch kleinere Räume (unter 30 qm) zur Verfügung, welche als Verwaltungsräume, Lagerräume, Nebenräume und Besprechungsräume genutzt werden können. Das RBS schlägt vor, die Anlage nicht abzubauen, den Mietvertrag auslaufen zu lassen und stattdessen die gut erhaltene Anlage zu kaufen. Grund ist die geplante Generalinstandsetzung und Erweiterung der direkt benachbarten Ludwig-Thoma-Realschule an der Fehwiesenstraße 118. Die Schule soll von jetzt 3- auf 6-zügig erweitert werden. Dazu sind Auslagerungen erforderlich, welche in der vorgenannten Pavillonanlage erfolgen können. Für die Baumaßnahme sind dann keine eigenen Auslagerungs-Pavillons mehr zu mieten bzw. zu kaufen. Der Kaufpreis der Anlage beträgt nach einem aktuellen Angebot der Firma zum Zeitpunkt der Übernahme am 31.07.2015 1.701.930.- Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer, somit insg. 2.025.296,70 Euro. Hinzu kommt eine Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5 v.H. des Kaufpreises der Anlage, somit noch zusätzlich 70.885,38 Euro. Der Erwerbskosten betragen damit insg. 2.096.182,70 Euro, gerundet 2.100.000.- Euro. Der Kaufpreis ist im Hinblick auf den guten Zustand der Anlage, das geringe Alter der Anlage und die hohe Anzahl der Nutzfläche als akzeptabel zu bezeichnen, zumal der Vergleich mit den jetzt zu erwerbenden Anlagen – bei weitaus geringerer Nutzfläche – sehr positiv ist. Die bislang dort ausgelagerten Schulen haben ihr Mobiliar mitgenommen, so dass die Anlage nun neu auszustatten ist. Die Einrichtungskosten (Lehr- und Unterrichtsmaterial, Mobiliar, Textilien, White-boards usw.) betragen rd. 969.000.- Euro. Diese Kosten verteilen sich auf 2015 (400.000.Euro; notwendig außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaus-Investitionstätigkeit 2015) und je nach Anwachsen der Realschule in 2016 (569.000.- Euro). Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1, Einzelplan 2 ist, nachdem für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung stehen, wie auch im Antrag aufgezeigt, zu ändern: 2.100.000.- Euro Kauf in 2015 400.000.- Euro Ersteinrichtung in 2015, somit 2.500.000.- Euro gesamt in 2015 569.000.- Euro Ersteinrichtung in 2016 Gesamtbetrag: 3.069.000.- Euro Für die außerplanmäßige Auszahlung (Kauf und Ersteinrichtungstranche 2015) sind im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 entsprechende Mittel einzusetzen; die restlichen Einrichtungsmittel sind für 2016 vorzusehen. Das RBS wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel i.H.v. 2.100.000.- Euro für Kauf und 400.000.- Euro für Ersteinrichtung als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Die darüberhinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für die Ersteinrichtungskosten i.H.v. 569.000.Euro für das Jahr 2016 sind rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Das RBS wird noch prüfen, ob diese 2. Summe ggf. in darauffolgende Jahre verschoben werden kann (hängt letztendlich davon ab, wie schnell die Anlage vollumfänglich genutzt wird). B)1.4 Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen Im Jahr 2016 sind an drei Standorten Kindertageseinrichtungen mit besonderer Dringlichkeit aufzustellen. Deshalb sollen diese in Modulrahmenbauweise errichtet und analog dem Verfahren der Schulpavillonanlagen umgesetzt werden. Diese Anlagen sollen nach Abstimmung mit allen Beteiligten nicht in das Bauprogramm zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen Seite 40 von 132 aufgenommen werden, sondern wegen der Eilbedürftigkeit der Planung bereits mit diesem Beschluss auf den Weg gebracht werden. Damit kommt die Verwaltung auch der Forderung aus dem Bauprogramm Kitas nach, zu prüfen, inwieweit die Modulrahmenbauweise im Vergleich zur konventionellen Bauweise eine Alternative darstellt. Von den 4 Einrichtungen werden drei temporär erstellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Einrichtung Isoldenstraße im Rahmen eines Pilotprojektes als Dauereinrichtung auszuführen. Das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die Stadtkämmerei werden im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemeinsam prüfen, ob insbesondere bei kurzen Standzeiten von Kindertageseinrichtungs-Pavillons Einsparpotentiale beim Standard möglich sind. Es handelt sich hier um folgende 4 Projekte: a) Pretzfelder Straße, Errichtung einer Kindertagesstätte bis April 2016 An der Pretzfelder Straße sollen drei Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Freienfelsstraße 3 und danach Kindergartengruppen der Ubostraße 23 ausgelagert werden. Die Kindertagesstätte Freienfelsstraße mit 3 Kindergartengruppen muss dringend saniert werden. Die vorhandenen Raumkapazitäten entsprechen nicht dem aktuellen Raumbedarf für eine ordnungsgemäße Betreuung. Die wesentlichen Problempunkte betreffen, neben der fehlenden Raumkapazität, die hygienischen Anforderungen bzw. Mängel in der Durchgangsküche sowie den wiederkehrenden Schimmelbefall aufgrund des nicht wärmegedämmten, durchfeuchteten Mauerwerks. Das Standardraumprogramm für eine 3-gruppige Einrichtung ist hier nur unzureichend erfüllt. Neben fehlenden Neben-, Mehrzweckräumen, Personalraum etc. verfügt die Einrichtung lediglich über eine 10 qm große Küche, die im Betrieb aufgrund der Situierung auch als Verbindung zwischen den drei Gruppenräumen dient. Die erforderlichen Kühlschränke sind im Flur untergebracht, was hygienischen und brandschutzrechtlichen Vorschriften widerspricht. Die Erforderlichkeit häufiger Nachbesserungen und Teilrenovierungen führt zu einer unwirtschaftlichen Unterhaltung des Gebäudes und wiederum zu Beeinträchtigungen des Kindergartenbetriebs, ohne die Grundursachen langfristig beseitigen zu können. Da die vorhandenen strukturellen, räumlichen und baulichen Defizite der Kindertagesstätte im bestehenden Gebäude nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar behoben werden können, ist der Abbruch und Ersatz durch einen Neubau die einzig sinnvolle Alternative. Gleichzeitig besteht in dem Bereich weiterer Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Interimsanlage: Eine Auslagerung der Kindertagesstätte ist am jetzigen Standort, sowie auf der benachbarten Grundschule Limesstraße wegen Platzmangels nicht möglich. Es ist daher eine Auslagerung auf ein in der Nähe befindliches städtisches Grundstück an der Pretzfelder Straße vorzunehmen. Damit soll die Nutzungszeit im Bestandsgebäude verringert werden, um so schnell wie möglich der Einrichtung ausreichend dimensionierte Räumlichkeiten, zwar als Interim, aber dennoch im Verhältnis zum Bestand in verbesserter Qualität, zu bieten. Die Standortprüfung ist bereits initiiert. Das erforderliche Raumprogramm für die Pavillonanlage liegt vor. Das Baureferat wird beauftragt, zu prüfen, wie das Grundstück an der Pretzfelder Straße zur Aufstellung der Pavillonanlage zum Zwecke der Auslagerung verwendet und das Raumprogramm umgesetzt werden kann. Daneben muss die Kindertagesstätte Ubostraße mit 5 Kindergartengruppen zeitnah saniert werden. Für diese umfangreiche Sanierung ist eine Auslagerung notwendig. Sobald die Kindertagesstätte Freienfelsstraße aus der Pavillonanlage in den fertiggestellten Neubau umziehen kann, könnte die Kindertagesstätte Ubostraße in die Pavillonanlage Pretzfelder Straße ausgelagert werden, was die Wirtschaftlichkeit der Pavillonanlage steigert und damit die Notwendigkeit des Kaufes anstelle der Miete bestätigt. Das denkmalgeschützte Gebäude an der Ubostraße weist erhebliche bauliche Defizite auf, die eine Sanierung erfordern. Seite 41 von 132 b) Zschokkestraße, Errichtung von zwei Häusern für Kinder bis April 2016 Diese Maßnahme hat einerseits ihren Grund im notwendigen Abbau von zwei Kita-Pavillons an der Siglstraße 19 und 21, welche einem geplanten Wohnungsneubau durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft weichen müssen. Diese errichtet in dem Zuge des Neubaus sowohl Ersatz für den Abbau als auch zusätzliche Gruppen. Ein weiterer Grund ist die momentane Unterversorgung des Stadtbezirkes mit Kinderbetreuungsplätzen. Bis zur Bebauung des Planungsgebietes Zschokkestraße/Westendstraße mit Wohnbauten und einer neuen Grundschule wird das Gelände noch in Teilbereichen mit Bauwerken für die Unterbringung von Flüchtlingen und ergänzend mit den Pavillons für zwei Häuser für Kinder zwischenbelegt. Der vorgesehene Standort für die Pavillionanlage für zwei Häuser für Kinder liegt an der Zschokkestr. / Ecke Westendstr. im Stadtbezirk 25, Laim. Das Grundstück liegt im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 2027. Im Zuge der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Norden des B-Plan Gebiets soll auf dem Grundstück als Interimslösung auch die Pavillionanlage für die beiden Häuser für Kinder mit errichtet werden. Vorgesehen sind: 1 Haus für Kinder mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen 1 Haus für Kinder mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen sowie 1 Hortgruppe Aufgrund der örtlichen Bedarfszahlen ist die Aufstellung der beiden Anlagen notwendig. Das Gelände ist noch nicht erschlossen. Für die Aufstellung der Pavillons muss vorab eine neue Straße realisiert werden; die Versorgungsleitungen und die Grundstücksentwässserung müssen überplant und neu gebaut werden. Diese Kosten sind anteilig in den Projektkosten enthalten. Durch diese Zusatzkosten, welche den Grundstücksbesonderheiten und den damit verbundenen besonderen Bauausführungen geschuldet sind, liegen die Gesamtkosten über den Kosten eines Festbaues, was nach Ansicht der Stadtkämmerei bei diesen beiden Pavillonbauten mit einer Standzeit von 3 Jahren den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefährdet. Es ist dabei jedoch auch zu bedenken, dass die beiden Anlagen – gerade im Hinblick auf die in den nächsten Jahren notwendigen Ersatzbauten für die alten Pavillonanlagen (siehe Auftrag aus dem Aktionsbeschluss vom Nov.2014) und im Hinblick auf Auslagerungen bei Generalinstandsetzungen, an andere Standorte versetzt werden können. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, rechtzeitig die Möglichkeiten einer Versetzung der beiden Einrichtungen an andere Standorte zu prüfen. c) Isoldenstraße (Kölner Platz), Errichtung von einem Haus für Kinder bis Mai 2016 Das bestehende Haus für Kinder auf dem Gelände des Klinikums Schwabing mit einer Gruppengröße von 3 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen, welches sowohl dem Klinikpersonal als auch den Anwohnern zur Verfügung steht, muss wegen eines Erweiterungsbaus des Klinikums im Juli 2016 abgerissen werden. Aus diesem Grund ist ein Ersatzbau auf dem Klinikgelände notwendig. Das geplante Haus für Kinder mit 3 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen soll an der Isoldenstraße auf dem Gelände des Klinikums Schwabing, Flurstück-Nr. 764/0 der Gemarkung Schwabing im 4. Stadtbezirk Schwabing-West entstehen. Die Bedarfssituation stellt sich wie folgt dar: Die Kinderkrippenversorgung im 4. Stadtbezirk Schwabing-West beträgt derzeit 27%. Der Versorgungsgrad mit Kindergartenplätzen liegt im 4. Stadtbezirk Schwabing-West bei aktuell 64%. Um weiterhin eine wohnortnahe Versorgung mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen sicherstellen zu können, ist die Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen an der Isoldenstraße dringend erforderlich. Gegenüber dem bisherigen Ist-Stand der Einrichtung am Kölner Platz fallen mit dieser Planung insg. 6 Betreuungsplätze weg. Die von RBS-KITA gewünschte Größe von 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen ist jedoch bau- und planungsrechtlich auf dem neuen Gelände leider nicht realisierbar. Ein solcher Bau wäre nicht genehmigungsfähig. Seite 42 von 132 Das bestehende Haus für Kinder bleibt während der Bauzeit weiterhin in Betrieb und zieht dann nach Fertigstellung des Pavillonbaus um. Das alte Gebäude wird im Anschluss daran abgerissen werden. d) Die Kosten für die 4 Einrichtungen stellen sich wie folgt dar: Standort StadtNutzung bezirk Interimsanlage oder Anteiliges Küche Projektstand mittelfristige Projektbudget Aufstellung(För derung) davon ErsteinrichMIP- Rate 2015 tungskosten MIP- Rate 2016 MIP- Rate 2017 Zschokkestraße 25 Haus für Kinder 1 Nord Vorplanung Interim 5.500.000 168.000 4.168.000 1.032.000 300.000 Zschokkestraße 25 Haus für Kinder 1 West Vorplanug Interim 6.100.000 226.000 5.226.000 674.000 200.000 Pretzfelder Straße 22 KITA 1 Vorplanung Interim 2.300.000 115.000 2.100.000 115.000 85.000 Isoldenstraße (Kölner Platz) 4 Haus für Kinder 1 Vorpalnung Förderung 5.210.000 181.000 3.700.000 181.000 1.329.000 19.110.000 690.000 15.194.000 2.002.000 1.914.000 Ermittlung des Finanzbedarfs für Kindertageseinrichtungen Zur Errichtung der oben genannten Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 mit vier Standorten ergibt sich einschließlich der Einrichtungskosten ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 19,110 Mio. Euro inkl einer Risikoreserve. Die auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 hierfür entfallenden Beträge sind oben im Einzelnen dargestellt. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird zur Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 im Einzelplan 4 um die in der oben genannten Tabelle aufgeführten 4 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 19,110 Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 0,690 Mio. Euro angepasst. Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 15,194 Mio. Euro (davon 0,394 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten), im Jahr 2016 2,002 Mio. Euro (davon 0,296 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 1,914 Mio. Euro. Um den Fertigstellungstermin im Frühjahr 2016 zu gewährleisten, sind 2015 bereits vor Genehmigung des Nachtragshaushaltes Vergaben für alle vier Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen (2x Zschokkestraße, Pretzfelder Straße und Kölner Platz) erforderlich. Nach Vorliegen der Projektgenehmigungen sind daher Auszahlungsermächtigungen im Finanzhaushalt/ Investitionstätigkeit erforderlich, die neben den Auszahlungen im Jahr 2015 auch die darüber hinausgehenden Vergaben abdecken, die erst in Folgejahren zu Auszahlungen führen. Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 14,8 Mio. Euro (Baukosten) als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die in 2015 erforderlichen Ersteinrichtungsmittel für die 2 Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen an der Zschokkestraße in Höhe von 0,394 Mio. Euro als außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Seite 43 von 132 Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden. Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 4 übernommen. Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt -Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt -Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für die Pavillonanlagen für die Kindertageseinrichtungen Pretzfelder Straße und Isoldenstraße (Kölner Platz) in Höhe von 0,296 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen. Um den Betrieb in den oben angeführten Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar. Wie oben ausgeführt, können sich im Planungsfortschritt die erforderlichen Einzelansätze der Projekte innerhalb des Gesamtbedarfes für die Errichtung der Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen verschieben. Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen des Bauprogramms umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. Im Rahmen des bekannten „Bauprogramms zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen“, welches dem Stadtrat mit den jeweiligen Fortschreibungen jährlich vorgelegt wird, werden künftig die Sachmittelbedarfe für die EDV-Ausstattung für den Bereich RBS-ZIB mit eingestellt. B)1.5 Einrichtung einer Pauschale für den Erwerb und die Einrichtung von Pavillonanlagen Auch wenn durch die in 2015 und 2016 insg. zu errichtenden 42 Schulpavillonanlagen und die ebenfalls mit dieser Beschlussvorlage auf den Weg zu bringenden 4 Kindertageseinrichtungs-Pavillons die kurzfristigen Versorgungsengpässe momentan als bereinigt erscheinen, besteht im Schul- und Kindertageseinrichtungsbereich nach wie vor hohe Nachfrage. Ob diese Nachfrage und Bedarfe zeit- und termingerecht jeweils durch die geplanten oder beabsichtigten Festbaulösungen abgedeckt werden können, bleibt abzuwarten. Ziel ist nach wie vor, die Planungen jeweils so stringent durchzuführen, dass hier keine Zeitverluste entstehen. Im Einzelfall wird sich die Situation, wie aus der Übersicht in B)1b ersichtlich ist, auf alle Fälle etwas entschärfen. Es bleiben jedoch derzeit nach wie vor gewisse Unsicherheiten und Objekte und Bereiche, welche weiterhin in enger Betrachtung bleiben müssen, um rasch auf geänderte Umstände reagieren zu können. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, aus Vorsorgegründen eine Pauschale im näheren Zeitraum für den Erwerb i.H.v. von 60 Mio. Euro und die Ersteinrichtung i.H.v. 6 Mio. Euro von Pavillonanlagen im Schul- und Kinderbetreuungsbereich im MIP-Zeitraum 2014-2018 einzurichten. In den Jahren 2016 bis 2018 sind jährlich 20 Mio. Euro für Baukosten und Seite 44 von 132 2 Mio. Euro für Ersteinrichtungskosten, somit jährlich insg. 22 Mio. Euro und im Programmzeitraum 2014-2018 für Baukosten 60 Mio. Euro und Ersteinrichtungskosten 6 Mio. Euro, somit insg. 66 Mio. Euro einzustellen. Das MIP ist wie im Antrag aufgezeigt zu ändern. Bei den weiteren Bauprogrammen sind notwendige Anpassungen des MIP vorzunehmen; die Mittel sind für die jeweiligen Einzelmaßnahmen abzuspalten. B)2. Ausblick auf die Bauprogramme „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 Mit Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 vom November 2014 wurde das Referat für Bildung und Sport beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat und in Abstimmung mit der Stadtkämmerei Bauprogramme für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien zu erstellen, die alle Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sowie alle Generalinstandsetzungen enthalten. Die jeweiligen Verfahren sind im Detail in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei festzulegen. Zudem wird für die jeweiligen Bauprogramme und Verfahren von den beteiligten Referaten unter Federführung der Stadtkämmerei ein Controllingkonzept erarbeitet. Jedes Bauprogramm ist gesondert für sich zu betrachten. Grundlage für die Bauprogramme ist das Resulat der Ersteinschätzung der in der Task Force Schulerweiterungen und in der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) vorgenommenen Priorität AA. Wie in der Auswertung der AA-Liste zu erkennen, sind Neubaumaßnahmen und Maßnahmen im Bestand für alle Schultypen zu verzeichnen. Zur Aufnahme in die Bauprogramme sind bei Neubaumaßnahmen und bei Maßnahmen im Bestand unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrenswege zu wählen, wie dies im Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 unter Punkt 3 grundsätzlich erläutert wurde. B)2.1 Voraussetzungen und Verfahrenswege (Ablauf) für Bauprogramme bei Neubaumaßnahmen Folgende Vorleistungen sind bei Neubauten erforderlich: • • • Definition des Raumbedarfes unter Konkretisierung des Standardraumprogramms in Bezug auf den Standort unter Berücksichtigung evtl. Anforderungen für den Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. für ein Haus für Kinder auf dem Gelände, zusätzliche Gruppen für eine Kindertagesstätte im Schulgebäude), des Sporthallenbedarfes bzw. weiterer Anforderungen von Seiten des RBS und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Nach Beauftragung des Baureferates kann eine Machbarkeitsstudie mit Überprüfung des maximalen Baurechtes auf Basis alternativer Raumbedarfe vom RBS vorgeschaltet werden. Dabei erfolgt eine Ersteinschätzung des Planungsrechtes von Seiten des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Ergänzend erfolgt durch das Baureferat eine Variantenbewertung. Danach treffen das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die Stadtkämmerei auf dieser Basis eine verwaltungsinterne Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll. Ermittlung des jährlichen Finanzrahmens zur Realisierung der Festbauten Seite 45 von 132 • Im Bedarfs-/Einzelfall erfolgen Vorplanungsaufträge, Projektauftrag / Projektgenehmigung verwaltungsintern bis zum Einbringen in das Bauprogramm. Festlegung des Bauprogramms bzw. jeweilige Fortschreibung • Einbringen mehrerer Standorte mit oben genannten Definitionen zu einem Bauprogramm mit folgenden Rahmenbedingungen: • Genehmigung der Standorte mit Raumprogramm • Genehmigung des Finanzrahmens des Bauprogrammes als Pauschale mit MIP-Änderungen/Anpassungen. Einzelveranschlagung der Maßnahmen im MIP ab Projektstand Projektauftrag/Projektgenehmigung. Liegt jeweils ein Projektauftrag/eine Projektgenehmigung vor, wird das Projekt als Einzelmaßnahme mit den aktuell ermittelten Projektkosten ausgewiesen und ins MIP eingestellt. Die Pauschale wird dann reduziert. Je nach verwaltungsinterner Projektentscheidung werden die Projektkosten bei Bedarf verwaltungsintern fortgeschrieben und im nächsten Bericht dem Stadtrat dargestellt. • Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des hohen Termindrucks für alle Maßnahmen des Bauprogrammes, die weiteren Verfahrensschritte nach den Städt. Hochbaurichtlinien verwaltungsintern abzuwickeln und dem Stadtrat im Rahmen der Fortschreibung des jeweiligen Bauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu berichten. • Die dauerhaft notwendigen Mittel für den Betrieb der jeweils zusätzlichen IT-Endgeräte werden vom Referat für Bildung und Sport im Rahmen der jeweiligen Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung/Genehmigung vorgelegt. B)2.2 Voraussetzungen und Verfahrenswege (Ablauf) für Bauprogramme bei Maßnahmen im Bestand Folgende Vorleistungen sind bei Maßnahmen im Bestand erforderlich: • • • • • • Darstellung des Ist-Soll-Vergleiches Bestand zum Standardraumprogramm vom Referat für Bildung und Sport. Prüfung der Umsetzbarkeit des Raumbedarfes anhand von Alternativen auf Basis von Machbarkeitsstudien mit Bewertung der Varianten von Seiten des Baureferates sowie mit baurechtlicher Plausibilisierung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die Stadtkämmerei treffen auf dieser Grundlage eine verwaltungsinterne Entscheidung, welche Variante umgesetzt werden soll. Definition des umzusetzenden Raumprogramms unter Berücksichtigung des Bestandes, des Standardraumprogramms und der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vom Referat für Bildung und Sport. Bei Bedarf erfolgt eine Vorabstimmung mit der Regierung von Oberbayern im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten. In dieser Vorbereitungszeit wird dem Stadtrat im laufenden Berichtsjahr für das Bauprogramm soweit möglich eine Vorschau der anstehenden Projekte vorgelegt und eine Pauschale als Finanzrahmen für das Gesamtpaket zur Aufnahme ins MIP eingestellt. Erteilung eines Untersuchungs- bzw. Vorplanungsauftrages an das Baureferat verwaltungsintern. Im Einzelfall erfolgen Projektauftrag / Projektgenehmigung verwaltungsintern. Festlegung des Bauprogramms bzw. jeweilige Fortschreibung • Einbringen mehrerer Standorte mit oben genannten Definitionen zu einem Bauprogramm mit folgenden Rahmenbedingungen: • Je nach erreichter Planungsschärfe zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauprogrammbeschlusses werden die Projekte in der Qualität eines Projektauftrages oder Projektgenehmigung in das Bauprogramm mit einer qualifizierten Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung bei Projektgenehmigung aufgenommen. Seite 46 von 132 • Einzelveranschlagung der Maßnahmen im MIP ab Projektstand Projektauftrag/Projektgenehmigung. Liegt jeweils ein Projektauftrag/eine Projektgenehmigung vor, wird das Projekt als Einzelmaßnahme mit den aktuell ermittelten Projektkosten ausgewiesen und ins MIP eingestellt. Die Pauschale wird dann reduziert. Je nach verwaltungsinterner Projektentscheidung werden die Projektkosten bei Bedarf verwaltungsintern fortgeschrieben und im nächsten Bericht dem Stadtrat dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen des hohen Termindrucks der Maßnahmen, die weiteren Verfahrensschritte für alle Maßnahmen des Bauprogrammes nach den Städt. Hochbaurichtlinien verwaltungsintern abzuwickeln und dem Stadtrat im Rahmen der Fortschreibung des jeweiligen Bauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu berichten. Unter Betrachtung der Vorleistungen und Festlegungen ist bis zum Beschluss im Herbst 2015 zu prüfen, ob Berufsschulen und Förderzentren auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes in die Bauprogramme integriert werden sollten; Einzelmaßnahmen sind entsprechend deren jeweiligen Verfahrensstandes auf alle Fälle aufnehmbar. B)2.3 Jährliches Berichtswesen mit jeweiliger Fortschreibung der Bauprogramme Wie im Stadtratsbeschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 ausgeführt, erfolgt eine jährliche Berichterstattung. Zwischen dem Berichtszeitraum können im Ausnahmefall Einzelbeschlüsse erfolgen, die dann in der Fortschreibung des Berichtes aufgegriffen werden. Zum Herbst 2015 wird im Zusammenhang mit dem 1. Bauprogramm das Verfahren, die Darlegung der Unterlagen, die Darstellung des Jahresberichtes und das Controlling weiterführend dargestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Einzelfällen die Verfahrensschritte Projektauftrag und/oder Projektgenehmigung vorab verwaltungsintern durchzuführen. Weitere Einzelheiten werden mit den folgenden Bauprogrammbeschlüssen dargestellt. B)2.4 Voraussichtliches Bauprogramm 2015 aufgrund der Ersteinschätzung der Task Force Schulbauoffensive 2013-2030 Aus der Priorität AA Liste der Ergebnisse der Task-Force SBO (siehe Punkt A)2.3) steht voraussichtlich für das Bauprogramm 2015 im Herbst 2015 die in der nachfolgenden Übersicht dargestellte Anzahl von Maßnahmen als Festbauten an. Neubau Bestand NST N E (N) E (B) GI(+E) GIodN Bemerkung GS/MS/FöZ 7 6 1 1 - - ohne Freiham Realschulen 2 - 1 1 - - ohne Messestadt Riem / ohne Freiham Gymnasien 1 - 1 - - - ohne Messestadt Riem / ohne Freiham Berufliche Schulen - - 1 - - - Summe (22)2 10 6 4 2 0 0 2 Eine ganze Reihe von bereits laufenden Projekten und die vorgesehenen Pavillons sind hier nicht mehr erfasst. Seite 47 von 132 Legende NST: Neuer Standort an einem neuen Standort N: Neubau als Ersatzbau mit und ohne Bedarfserweiterung E (N) : Erweiterung als Neubau (Anbau) ohne Einbeziehung des Bestandes E (B): Erweiterung als Neubau (Anbau/Aufstockung) mit Betrachtung und teilweiser Maßnahme im Bestand GI(+E): Generalsanierung mit und ohne Erweiterung GI od.N: Generalsanierung oder Neubau / Ersatzbau zu prüfen Für das Bauprogramm/Maßnahmenpaket 2015 sind voraussichtlich überwiegend neue Standorte (10) oder Neubauten als Ersatzbauten (6) mit Schwerpunkt Grund-, Mittel- und Förderschulen vorgesehen. Hinzu kommen 6 Erweiterungen. Aufgrund der standardisierten Grundlagen und geringeren Vorleistungen als bei Bestandsmaßnahmen können hier die Projekte voraussichtlich zum Beschluss im Herbst zur Realisierung vorgeschlagen werden. Hinzu kommen laufende Projekte, die ins Bauprogramm mit aufgenommen werden. Um bis zum Bauprogramm 2015 Einzelbeschlüsse zu vermeiden, aber auch keinen Planungsstopp zu verursachen, wird die Verwaltung ermächtigt, in den nachfolgenden Einzelfällen die Verfahrensschritte Projektauftrag und/oder Projektgenehmigung verwaltungsintern durchzuführen. • E(B): GS Berg-am-Laim-Straße 142 • E(N): GS Pfanzeltplatz 10 • E(B): GS/MS Schrobenhausener Straße 15 • GI: Gym: Elektrastraße 61; Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium • N: BSZ Ruppertstraße Außerdem werden die 4 Grundschulen nachrichtlich als neue Standorte laut Beschluss vom 14.01.2015 im Bauprogramm 2015 aufgeführt. • GS Bauhausplatz • GS Ruth-Drexel-Straße • GS Freiham Nord: Aubinger Allee (GS III) • GS Freiham Mitte: Quartierszentrum In der Anlage A II.1 sind die voraussichtlichen Maßnahmen des Bauprogramms 2015 im Einzelnen aufgeführt. B)2.5 Vorschau Bauprogramm 2016ff. In der Priorität AA Liste der Ergebnisse der Task-Force SBO (siehe Punkt A)2.2) steht für die Bauprogramme „2016 fort folgende“ bzw. Beginn Bauprogramm für Bestandsgebäude die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführte Anzahl an Standorten mit Festbauten an (AA abzüglich voraussichtliches Bauprogramm 2015). Wie oben erwähnt, werden gerade bei den Bestandsgebäuden umfangreiche Vorleistungen notwendig, die verwaltungsintern auch für die Bauprogramme 2016 ff zum Teil angelaufen sind oder gestartet werden. In der Anlage II.2 sind die betroffenen Standorte im Einzelnen aufgeführt. Nachfolgend die Anzahl der Schulstandorte mit Kategorisierung der Priorität AA, die für fortführende Bauprogramme / Maßnahmenpakete 2016 ff ausgewiesen sind: Neubau Bestand NST N E (N) E (B) GI(+E) GIodN Bemerkung Seite 48 von 132 GS/MS/FöZ 7 6 1 19 6 6 Realschulen 1 1 - 6 2 1 Gymnasien 2 - 1 9 5 2 Berufliche Schulen 4 - - 5 2 - Summe (86) 14 7 2 39 15 9 Fazit: Bei den insgesamt 86 Standorten ist nach Ersteinschätzung der Task Force SBO der Anteil an Neubauten (gesamt 23) mit 14 neuen Standorten, 7 Ersatzbauten und 2 Erweiterungen ohne Betrachtung des Bestandes wesentlich geringer als die Maßnahmen im Bestand (63) mit 39 Erweiterungen mit Betrachtung des Bestandes, 15 Generalinstandsetzungen und 9 Prüfungen, ob eine Generalinstandsetzung durchgeführt werden soll oder ein Neubau wirtschaftlicher ist. Ziel ist es, in der Vorschau im Herbst 2015 die voraussichtlichen Standorte für das Bauprogramm 2016 darzustellen. Daneben werden Maßnahmen mit herausragender Bedeutung als Einzelbeschlüsse dem Stadtrat vorgelegt (z. B. Freiham). Darüber hinaus werden Maßnahmen der MRG (Messegesellschaft Riem) gesondert zur Entscheidung vorgelegt. B)2.6 Erhöhung des Planungstopfes (für vorgezogene Baumaßnahmen und vorlaufende Planungskosten) Für die oben beschriebenen Maßnahmen sind umfangreiche Planungsleistungen bereits ab dem Jahr 2015 erforderlich. Da es sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht um konkrete Maßnahmen handelt, sind alle diese Vorleistungen zunächst aus dem vorhandenen allgemeinen Planungstopf zu finanzieren. Die bisherige Ausstattung dieses Planungstopfes reicht hierfür nicht mehr aus und muss daher erhöht werden. Das Baureferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen für das Jahr 2015 in Höhe von 1,4 Mio. Euro und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 2,9 Mio Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden. Das Baureferat wird außerdem beauftragt, die für das jeweilige Haushaltsjahr erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden. Um die Maßnahmen des anstehenden Bauprogrammes in der beschriebenen Terminschiene ausführen zu können, sind diese Vorleistungen und der damit verbundene Mittelbedarf unabweisbar. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014- 2018 wird bei der Maßnahme Nr. 9920 wie im Antrag unter Punkt 8 geändert. C) Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener mit den Bauprogrammen befassten Dienststellen Das vorliegende Bauprogramm für die Schulpavillons 2016, aber auch soweit erkennbar für die darauffolgenden Jahre 2017 ff. lösen bei allen beteiligten Dienststellen weiteren Personalbedarf aus. Dies beschränkt sich letztendlich nicht nur auf die Pavillonanlagen, sondern umfasst vor allem auch die nachfolgenden Baumaßnahmen im Zuge der dargestellten Bauprogrammbeschlüsse. Seite 49 von 132 Soweit hier zusätzlich, in den bisherigen Personalberechnungen der betroffenen Dienststellen in den früheren Beschlüssen noch nicht erfasste Bedarfe auftreten, sind diese zur ordnungsgemäßen und reibungslosen Abwicklung der Programme bereits jetzt zu artikulieren. Dies ist insoweit im Vorgriff der Bauprogramme notwendig, da eine Personaldarstellung in den jeweiligen eigentlichen Bauprogrammbeschlüssen zu spät käme und im Hinblick auf die mitunter länger dauernde anschließende Personalgewinnungsphase kontraproduktiv wäre. D.h. um die Maßnahmen im Vorfeld, durch Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen, Vorplanungen, Beratungen, Verfahrensabwicklungen usw. geordnet auf den Weg bringen zu können, so dass dann nach den eigentlichen Bauprogrammbeschlüssen stringent weiterverfahren werden kann, sind die Bedarfe nachstehend anzumelden. Betroffen sind: - das Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement - das Referat für Bildung und Sport – Allgemeinbildende Schulen - das Referat für Bildung und Sport – Sport - das Referat für Bildung und Sport – Verwaltung - das Baureferat – Hochbau - das Baureferat – Gartenbau - das Baureferat – Verwaltung und Recht - das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - das Direktorium – Vergabestelle 1 - die Stadtkämmerei – Hauptabteilung 2 (Haushaltswirtschaft) - das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Umwelt - das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Gesundheitsschutz - das Referat für Gesundheit und Umwelt – Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge welche nachstehend für den gemeinsamen Ausschuss entsprechende Personalbedarfe anmelden. Das Kreisverwaltungsreferat wird seinen Personalbedarf für die Beratung in brandschutztechnischen Fragen separat anmelden. Das Kommunalreferat wird seinen Personalbedarf voraussichtlich im für Herbst 2015 geplanten Beschluss zum Bauprogramm für Festbauten melden. Die nachfolgenden Bedarfsdarstellungen sind Textbeiträge der jeweiligen Referate. C)1. Personal- und Sachmittelbedarf des Referates für Bildung und Sport C)1.1 Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement (ZIM) Auf der Basis entweder bereits vorhandener Personalkennzahlen oder qualifizierter Schätzungen begründen sich nachfolgend beschriebene Personalmehrbedarfe. Hierbei handelt es sich um tatsächliche Personalmehrbedarfe, d.h. Maßnahmen und Projekte, die bei der Betrachtung zum letzten SBO-Beschluss und Aktionsprogramm-Beschluss, bzw. früherer Stadtratsbeschlüsse mit eingerechnet waren, die aber nun bis spätestens Sommer/Herbst 2015 fertiggestellt sein werden, wurden rechnerisch in Abzug gebracht. C)1.1.1 ZIM Geschäftsbereichsleitung (ZIM-L) Die Leitung des Zentralen Immobilienmanagements des Referats für Bildung und Sport bedarf einer Verstärkung durch eine Teamassistenz. Die Aufgaben sowie die personellen Ressourcen des Geschäftsbereichs ZIM sind in den letzten Jahren stetig und überproportional gewachsen. Waren im Jahr 2008 bei ZIM noch 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, so umfasst der Personalbestand gem. Stellenplan nun aktuell 146 Stellen (ohne Elektrowerkstätten). Das Personalvolumen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen, während die Anzahl der Vorzimmerkräfte seit ca. 25 Jahren konstant bei 2,0 VZÄ liegt. Eine Stelle für Teamassistenz ist bei der Leitung bisher nicht vorhanden. Seite 50 von 132 Die Unterstützung durch die Teamassistenz sollte schwerpunktmäßig durch Wahrnehmung folgender Tätigkeiten erfolgen: • • • • • • • • • • Koordinieren der Umlaufmappen einschließlich regelmäßig bekanntzugebender Rundschreiben Weitergeben von allgemeinen Informationen sowie Betreuen der Aushänge Erledigen von statistischen Arbeiten Verwalten und Ausgeben von Dienstfahrscheinen Beschaffen und Verwalten von Büromaterial einschl. Bestätigen der Lieferung bei Rechnungseingang Führen des Inventarverzeichnisses und Unterstützen der Inventur Koordinieren der Abstellung von Personen für Wahlen und Abstimmungen Personalwesen (Personaldatenpflege, Prisma, Paul@) Postwesen Formale Abwicklung und Koordination des umfangreichen Beschlusswesens Der gesamte Arbeits- und Koordinierungsaufwand ist ohne die jetzt beantragte Verstärkung des Vorzimmers durch eine Teamassistenz nicht mehr zu bewältigen. Die genannte Aufgabenmehrung wurde auch durch das beauftragte Beratungsunternehmen Kienbaum Management Consulting anerkannt und thematisiert. Ohne die Zuschaltung einer Teamassistenz wäre ein Anwachsen des Bearbeitungsstaus unumgänglich. Wichtige Aufgaben könnten nicht mehr termingerecht erledigt werden. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Im ZIM wird das Vorzimmer dauerhaft durch die Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene verstärkt. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet SB Teamassistenz 1,00 A7/E7 35.500 € / 53.350 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffende Stelle ist ein neuer Arbeitsplatz erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 2.370 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes (1 x 2.370 €) 1.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (1 x 1.500 €) 800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für den Arbeitsplatz (1 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.1.2 Abteilungen Neubau (ZIM-N1 und N2) C)1.1.2.1 Rolle Bauherren In den Beschlüssen zur Schulbauoffensive (SBO, Nr. 08-14 / V 13876) und Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640) wurden dem Stadtrat die Umfänge der Baumaßnahmen, welche durch beide Beschlüsse ausgelöst werden, dargestellt. Gegenüber der letzten Aufstellung vom Dezember 2013 (für den Beschluss SBO vom Januar 2014) sind 33 Planungen bereits als erledigt zu betrachten: Seite 51 von 132 1 Großprojekt, 4 Normalprojekte, 7 Schulpavillons und 21 Kindertageseinrichtungen. Dies entspricht einer Ausstattung von 5,20 VZÄ, die bei der aktuellen Ressourcenberechnung Berücksichtigung finden. Neu hinzugekommen sind: 68 Planungen, davon 5 Großprojekte, 7 Normalprojekte, 3 Schulpavillons bzw. vergleichbare Maßnahmen (wie gesonderte Breitensportanlagen bei Schulprojekten) und 53 Kindertageseinrichtungen, welche einen Stellenmehrbedarf in den beiden Abteilungen des ZIM-Neubau auslösen. Auf der Grundlage der o.g. Maßnahmen und der bereits bei den letzten Kapazitätsberechnungen für die o. g. Stadtratsbeschlüsse verwendeten Kennzahlen/Stellenschlüssel • 1 Schul-Großprojekt (Neubau oder Generalinstandsetzung): 0,66 VZÄ • 1 Schul-Normalprojekt (Neubau, Erweiterung, Ganztagsplanung): 0,33 VZÄ • Schulpavillonanlage: durchschnittlich 0,16 VZÄ • Kindertageseinrichtung: 0,10 VZÄ sind die notwendigen Berechnungen durchzuführen. Dies ergibt zunächst einen Bedarf von 11,39 VZÄ, davon sind die freiwerdenden Kapazitäten in Höhe von 5,20 VZÄ abzuziehen. Zudem müssen 0,23 VZÄ für KITA-Planer abgezogen werden, da diese direkt bei den Schulhäusern angesiedelt sind und demzufolge weniger Aufwand erfordern. Somit ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 5,96 VZÄ. Deshalb schlägt das Referat für Bildung und Sport folgende Maßnahme vor: • Bei ZIM - Neubau werden dauerhaft zusätzlich 5,96 VZÄ SB Rolle „Bauherr“ in der 3. Qualifikationsebene eingerichtet. C)1.1.2.2 Ersteinrichtung Die Möblierung und Ersteinrichtung der seit Dezember 2013 sowohl bei ZIM-N als auch bei ZIM-ImmoV zusätzlich hinzu gekommenen Maßnahmen (einschließlich der für 2016 geplanten Fertigstellungen von Pavillonanlagen) ist mit der derzeitigen Stellenausstattung im Team Ersteinrichtung des ZIM nicht zu bewerkstelligen. Bereits im Rahmen des Beschlusses Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640) wurden die Personalkapazitäten „auf Kante“ beantragt. Die aktuelle Praxiserfahrung zeigt, das die Aufgabenmehrung durch die bestehenden Personalkapazitäten nicht mehr kompensiert werden kann. Ausgehend von der Kennzahl 0,165 VZÄ je Pavillonanlage (0,165 x 28) sind rechnerisch 4,62 VZÄ erforderlich. Für die Ersteinrichtung aller Maßnahmen stehen aktuell 8,82 VZÄ (ohne Teamleitungs-Anteil) zur Verfügung. Für die Aufgabenmehrung durch die Pavillons stehen aber nur 0,47 VZÄ zur Verfügung. Demzufolge ergibt sich ein rechnerischer Personalbedarf für die Ersteinrichtung in Höhe von 4,15 VZÄ (4,62 – 0,47 VZÄ). Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Das Team Ersteinrichtung des ZIM wird dauerhaft durch die Zuschaltung von 4,00 VZÄ SB Ersteinrichtung in der 2. Qualifikationsebene verstärkt. Die Nichteinrichtung der o.g. Bauherrenstellen würde zu einem erheblichen Maßnahmenstau und in der Folge zu verspäteten Fertigstellungen und Inbetriebnahmen der genannten Baumaßnahmen führen. Fehlende Kapazitäten bei der Ersteinrichtung hätten zur Folge, dass zahlreiche Pavillon- und Festbauten nicht rechtzeitig zur Inbetriebnahme eingerichtet wären. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Seite 52 von 132 Ab 2015 unbefristet SB Rolle Bauherr 5.96 A 11 / E 10 303.960 € / 445.033 € Ab 2015 unbefristet SB Ersteinrichtung 4,00 A8/ E8 156.360 € / 222.720 € Summe 9,96 667.753 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 10 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 23.700 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (10 x 2.370 €) 15.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (10 x 1.500 €) 8.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (10 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.1.3 Abteilungen Immobilienverwaltung (ZIM-ImmoV1 und 2) C)1.1.3.1 Rolle Bauherren Die Ergebnisse aus der SBO und dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 lösen auch bei der Immobilienverwaltung des ZIM zusätzlichen Personalbedarf aus. Von den unter Abschnitt B)1.2 beschriebenen 28 Schul-Pavillonanlagen, die in 2016 in Betrieb gehen sollen, werden durch ImmoV 24 Anlagen betreut. Diese werden ergänzt durch die Kita-Anlage Pretzfelder Straße, sowie Auslagerungs-Pavillons für die Elektrastraße. Auf der Basis der unter 2. beschriebenen Kennzahlen sind folgende Kapazitäten erforderlich: a) Für das Jahr 2016 ist durch ZIM-ImmoV eine Errichtung von 26 Pavillonanlagen im Maßnahmenkatalog vorgesehen. Im Rahmen von Großprojekten werden die Pavillon-Maßnahmen • Schrobenhausener Straße • Pretzfelder Straße und • Elektrastraße jedoch begleitend in Großprojekten umgesetzt und finden daher dort bereits Berücksichtigung. Daher ist ein VZÄ-Bedarf von 23 x 0,16 = 3,68 kalkuliert. Dem gegenüber werden die in 2015 fertiggestellten/abgewickelten Pavillonanlagen (insgesamt 15, davon in Abzug Fröttmaninger Straße, Rothpletzstraße und Thierschstraße, die erneut im Rahmen von Großprojekten berücksichtigt werden) entspricht 12 x 0,16 = 1,92 herausgerechnet. Somit ergibt sich ein tatsächlicher Mehrbedarf von 1,76 VZÄ SB Rolle „Bauherr Pavillons“ (Mehrbedarf als Differenz der Pavillons in 2016 abzüglich der Pavillons in 2015 → 3,68 – 1,92 = 1,76) in der 3. Qualifikationsebene. b) Die Maßnahmen der Priorität AA und A im Rahmen der Schulbauoffensive lösen auf Grundlage der genannten Kennzahlen und anerkannten Berechnungsgrundlagen gemäß Gutachten der cgmunich, einen zusätzlichen Bedarf von 8,01 VZÄ SB Rolle „Bauherr für Festbauten“ in der Immobilienverwaltung aus. Die Basis für die geforderten Personalressourcen bilden folgende Maßnahmen: Seite 53 von 132 Jahr Anzahl VZÄ-Bedarf (investive (ermittelt im Großprojekte) Rahmen anerkannter Kennzahlen sowie Erfahrungswerten) Errichtung von Neubauten, Erweiterung und ab 2015 bis 23 Generalinstandsetzungen gem. 2022 ff Ergebnis Task force Schulerweiterung i.V.m. Festlegung Priorität in AG SBO vom April 2015 (Priorität AA) 6.26 Errichtung von Neubauten, Erweiterung und ab 2015 bis 14 Generalinstandsetzungen gem. 2022 ff Ergebnis Task force Schulerweiterung i.V.m. Festlegung Priorität in AG SBO vom April 2015 (Priorität A) 4.20 abzüglich in 2015 fertig werdende Projekte Tatsächlicher Bedarf 11 - 2,45 8.01 C)1.1.3.2 Sachschadensbearbeitung Die aufgezeigte Vergrößerung des Immobilienbestandes führt ebenfalls zu einer Ausweitung des Volumens im Bereich Schadensfälle. Derzeit werden Schadensfälle an Bildungseinrichtungen des RBS und die damit verbunden versicherungstechnischen Abwicklungen von 1,00 VZÄ (2 Kolleginnen in Teilzeit) bearbeitet. Die erheblich ausgeweiteten Investitionstätigkeiten und das damit verbundene Anwachsen des Immobilienbestandes haben zu einer proportionalen Erhöhung der Schadensfälle geführt (insbesondere in den Bereichen Einbruch, Wasserschäden und Vandalismus), die in den jeweiligen Einzelfällen mit den Beteiligten (Geschädigte, Versicherungen) in der Schadensregulierung oft aufwändig abgestimmt werden müssen. So sind bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Juni 2015) ebenso viele Schadensfälle im Bereich Einbruch/Vandalismus zu verzeichnen wie vergleichsweise im gesamten vorangegangenen Schuljahr. Außerdem ergibt sich ein größerer Abstimmungsaufwand bei Schadensfällen bei Immobilien in Teileigentum - eine Nutzungsform, die kontinuierlich zunimmt. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zu einer Verdoppelung der Schadensfälle kommen wird. Um die Beeinträchtigungen vor Ort in der Schadensbearbeitung qualifiziert abwickeln zu können sowie wirtschaftlichen Schaden der Stadt abzuwenden, wird für die Bewältigung der stetig abstimmungsaufwändigeren Aufträge auf Grundlage einer qualifizierten Schätzung von 1,00 VZÄ SB Schadensfälle in der 2. Qualifikationsebene benötigt. C)1.1.3.3 Objektverantwortliche Im Jahr 2012 hat die Beratungsfirma cgmunich GmbH mit einer mit dem POR abgestimmten Berechnungsmethode die benötigte Anzahl der Stellen SB Objektverantwortung auf Flächenbasis ermittelt (siehe Beschlüsse zu diesem Thema vom 02.05.12 und 03.07.13). Demnach sind für eine Steigerung von je 40.000m2 Bruttogrundfläche 1,00 VZÄ erforderlich. Durch die Investitionstätigkeiten der letzten knapp drei Jahre hat sich die für die Berechnung maßgebliche Flächenbasis seit der Basisberechnung für die Kapazitäten der Objektverantwortlichen aus dem Jahr 2012 um 166.000 m² erhöht und damit einen zusätzlichen Seite 54 von 132 Bedarf an Objektverantwortlichen bei ZIM-ImmoV von 4,00 VZÄ ausgelöst (166.000 m² / 40.000 m² = 4,15 VZÄ). Zusammenfassung Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahmen vor: • Die Immobilienverwaltung des ZIM wird dauerhaft mit insgesamt 9,77 VZÄ SB Rolle „Bauherr“ in der 3. Qualifikationsebene verstärkt. • Beim ZIM-ImmoV wird dauerhaft 1,00 VZÄ SB Schadensfälle in der 2. Qualifikationsebene geschaffen. • Beim ZIM-ImmoV werden dauerhaft 4,00 zusätzliche VZÄ SB Objektverantwortung in der 3. Qualifikationsebene installiert. Sollten die genannten Stellen nicht genehmigt werden, können die Maßnahmen im Rahmen der SBO und des Aktionsprogramms zu einem Großteil nicht umgesetzt werden bzw. die praktische und versicherungsrechtliche Bearbeitung einer Vielzahl von Schadensfällen könnte nicht abgewickelt werden. Eine adäquate Objektbetreuung gemäß des durch mfm (Münchner Facility Management) zugewiesenen Aufgabenportfolios wäre für eine erhebliche Anzahl von Immobilien nicht möglich. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet SB Rolle Bauherr (Pavillons) 1,76 A 11 / E 10 89.760 € / 131.419 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Rolle Bauherr (Festbauten) 8.01 A 11 / E 10 408.510 € / 598.107 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Schadensfälle 1,00 A8/ E8 39.090 € / 55.680 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Rolle Objektverantwortliche 4,00 A 10 / E 9 182.000 € / 260.120 € Summe 14,77 1.045.326 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 15 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 35.550 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (15 x 2.370 €) 22.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (15 x 1.500 €) 12.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (15 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.1.4 Abteilung Vermietung (ZIM-VM) Der massive Ausbau der Schulinfrastruktur aus dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 wirkt sich direkt auf das Aufgabengebiet der Abteilung Vermietung des ZIM im RBS aus. Hier werden Aufgaben wahrgenommen, wie die Vermietung von Schulsporthallen, Schulfreisportflächen, Schulschwimmhallen und Konditionsräumen (ca. 320 öffentliche Schulanlagen, Seite 55 von 132 7 Sportanlagen) an Sportvereine, Privat- und Betriebssportgruppen, Sozial- und Gesundheitsprojekte und andere öffentlich-rechtliche sowie private Organisationen. Im Rahmen der Baumaßnahmen aus dem Aktionsprogramm ist von einer deutlichen Aufgabenmehrung im Bereich der Sportstättenvergabe auszugehen. Bis zum Jahr 2020 werden 11 neue Dreifachsporthallen und 5 neue Doppelsporthallen (= 43 Halleneinheiten) entstehen. Im Endausbau sind bis 2030 sogar 137 neue Halleneinheiten vorgesehen. Bereits in den Jahren 2015 – 2017 werden u.a. folgende bedeutende Bauvorhaben fertig gestellt: • Grundschule Leibengerstraße • Schulzentrum Nordhaide • Schulzentrum Meindlstraße 8 • Gymnasium München Nord (Eliteschule des Sports) • Dreifachsporthalle am Städt. Theodolinden-Gymnasium • Förderzentrum Margarethe-Danzi-Straße • Schulzentrum Moosach, Gerastraße • Schulzentrum Grandlstraße • Grundschule an der Baierbrunnerstraße Zusätzlich zu den Neubaumaßnahmen wirken sich auch die von ZIM geplanten Generalinstandsetzungen (geplant derzeit ca. 56) auf den Arbeitsanfall bei ZIM-VM aus, da die Sporthallen während der Sanierungsmaßnahmen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ähnlich verhält es sich bei dem Bau von Pavillons auf Schulgeländen, die teilweise aufgebaut werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass diesen konzeptionellen (z.B. Neuauflage des Belegungskonzeptes) und planerischen (z.B. Vergabe von städtischen Sportanlagen) Aufgaben eine hohe Bedeutung zukommt, als sie ein maßgebliches Steuerungsinstrument für die Sportstättenvergabe in München sind. Demgegenüber begleitet der Geschäftsbereich Sport die Baumaßnahmen im Rahmen der sportfachlichen Beratung. Den betroffenen Sportvereinen und Privatsportgruppen müssen mit einem hohen zeitlichen Planungs- und Koordinierungsaufwand soweit möglich Ersatzzeiten in anderen Sportstätten angeboten werden. Damit die o.g. Herausforderungen bewältigt werden können ist, auf Grundlage von qualifizierten Schätzungen und Erfahrungswerten, die Zuschaltung von 3,00 VZÄ in der 2. und 3. Qualifikationsebene in der Abteilung Vermietung notwendig. Für die beantragten Stellen sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen: Sachbearbeitung Sportstättenvergabe: • • • • • • Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Anfragen zur Verfügbarkeit von Schulsportanlagen und Beratung zu den Vergabe- und Abrechnungsmodalitäten Vermitteln von geeigneten Schulsportanlagen Abstimmung der Belegung mit Schulleitungen bzw. der Technischen Hausverwaltung Erstellen von Überlassungsvereinbarungen, Dateneingabe Abrechnen der Nutzungsentgelte sowie Bearbeiten von Rechnungsreklamationen Bearbeiten von Beschwerden Sachbearbeitung Belegungskonzepte und Grundsatzaufgaben: • • • Planung und Fortschreibung des Doppel- und Dreifachhallenkonzeptes sowie Regionalkonzepte für Einfach- und Kleinsporthallen Vorbereitung und Umsetzung der entsprechenden Konzepte Entwicklung und Fortschreibung der Standards und Kriterien für die Hallenvergabe Seite 56 von 132 • Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Kontaktpflege mit Vereinen und Verbänden) Sachbearbeitung Datenbeschaffung und -pflege/Teamassistenz: • • • • Erhebung, Aufbereitung und Pflege der erforderlichen Daten für die Belegungskonzepte und Sportstätten (Hallenausstattung, Linierung etc.) Entgegennehmen und Weiterleiten von Telefonaten inklusive qualifizierter Weitervermittlung Unterstützen der Abteilungsleitung bei VM und Teamleitungen bei VM bei verschiedenen weiteren Aufgaben nach Vorgabe Beschaffen und Verwalten von Büromaterial einschl. Bestätigen der Lieferung bei Rechnungseingang Werden die beantragten Kapazitäten nicht oder nicht voll genehmigt, führt dies zu längeren Vergabeverfahren bei der Überlassung von Halleneinheiten für Sportvereine und Privatsportgruppen und somit zu einer Verschlechterung der Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist die Abteilung Vermietung nicht mehr in der Lage, Belegungskonzepte künftig nachhaltig und dauerhaft zu erarbeiten sowie eine optimierte, nutzerorientierte Auslastung der Sportanlagen zu gewährleisten. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahmen vor: • • • Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Grundsatz, Belegungskonzepte in der 3. Qualifikationsebene Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Sportstättenvergabe in der 2. Qualifikationsebene Die dauerhafte Zuschaltung von 1,00 VZÄ SB Datenbeschaffung/Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet SB Grundsatz, Belegungskonzepte 1,00 A 10 / E 9 45.500 € / 65.030 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Sportstättenvergabe 1,00 A8/E8 39.090 € / 55.680 € Ab Nov. 2015 unbefristet Teamassistenz/Daten-bes chaffung und -pflege 1,00 A7/E7 35.500 € / 53.350 € Summe 3,00 174.060 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 3 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (3 x 2.370 €) 4.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (3 x 1.500 €) 2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. Seite 57 von 132 C)1.1.5 Abteilung Querschnitt- und Sonderaufgaben (ZIM-QSA) C)1.1.5.1 Team QSA-1 C)1.1.5.1.1 Sachbearbeitung Baustandards Mit steigendem Investitionsvolumen und der Umsetzung von immer mehr Baumaßnahmen steigt auch die Bedeutung umfassender Bau- und Ausstattungsstandards sowie Qualitätsvorgaben. Die Aufgaben Koordination, Kommunikation und Pflege dieser Standards sind zentral in der Abteilung QSA-1 des ZIM angesiedelt. Die Tätigkeiten beinhalten auch umfangreiche Abstimmungen mit den Abteilungen bei ZIM-N und ZIM-ImmoV sowie mit den pädagogischen Fachabteilungen des RBS, dem RBS-ZIB und dem technischen Dienstleister Baureferat. Für diese Aufgabe stehen aktuell nur 0,50 VZÄ zur Verfügung. Diese Stellenausstattung reicht nicht aus, um die für eine zügige Abwicklung der anstehenden Bauprogramme unabdingbare Koordination, Pflege und Kommunikation umfangreicher Baustandards sicherzustellen. Hierbei geht es auch darum, qualitativ hochwertige und verarbeitbare Grundlagen sowie Beteiligungs- und Kommunikationskonzepte zu entwickeln. Schwerpunkte sind insbesondere: • die Pflege und ständige Aktualisierung dieser Standards • die Koordination hinsichtlich der Bewertung aller Informationen und Anträge zu den Raumund technischen Ausstattungsstandards in enger Abstimmung mit allen beteiligten Schnittstellen innerhalb des RBS sowie mit weiteren Referaten, vor allem dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie der Stadtkämmerei • die Weiterentwicklung, Evaluation und Pflege der Raum- und Ausstattungsstandards • die aktive Kommunikation von Standardänderungen und -anpassungen an alle Beteiligten • die inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung von Info- und Sonderveranstaltungen für die jeweiligen Zielgruppen (referatsintern, referatsübergreifend und extern) in Abstimmung mit ggf. weiteren Akteuren • Fachberatung Standards innerhalb des Geschäftsbereiches ZIM Die künftige Entwicklung des Aufgabenbereiches sieht unter Berücksichtigung des steigenden Investitionsvolumens zukünftig eine Ausweitung um folgende Schwerpunkte vor: • • • • die Umsetzung der inklusionsbedingten Anforderungen wird einen weiter zunehmenden Abstimmungsbedarf erfordern die gemeinsame Entwicklung von Qualitätsvorgaben für die verschiedenen Schularten in enger Abstimmung mit dem Baureferat, den beteiligten Geschäftsbereichen innerhalb des RBS und weiteren Referaten bindet zusätzliche Ressourcen Evaluation der Umsetzung der neuen Standard-Raumprogramme (Schwerpunkte: baulich, mieter-/nutzerbezogen, Wirtschaftlichkeit und Förderung nach FAG) Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 sowie die damit verbundene Vielzahl an Bauprojekten bedeuten einen erhöhten Fachberatungsbedarf (insbesondere für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Aus diesem Grund und im Hinblick auf die Fortschreibung/Evaluation der Ergebnisse der SBO und des Aktionsprogramms ist es notwendig, die vorhandenen 0,50 VZÄ um weitere 0,50 VZÄ auf insgesamt 1,00 VZÄ aufzustocken. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: Seite 58 von 132 • Für die Abstimmung, Kommunikation und Pflege von Baustandards werden beim ZIM-QSA-1 dauerhaft zusätzliche 0,50 VZÄ SB Baustandards geschaffen. C)1.1.5.1.2 Sachbearbeitung Datenpflege Bereits mit dem Beschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640) wurde vom Stadtrat, neben einer zusätzlichen Stelle für die Rolle SB Flächenmangement, 1,00 VZÄ für die umfangreiche Pflege der Schulraumdatei genehmigt. Diese Stelle wurde im Juni 2015 mit einer Nachwuchskraft der 2. Qualifikationsebene besetzt. Im Rahmen der Tätigkeiten beider Stellen sind die Aufgaben des Flächenmanagements insbesondere: • die Vertretung des RBS im stadtweiten Projekt cafm • die technische Entwicklung von Übergangslösungen zur Darstellung von Raumdaten • laufende federführende Konzeption, Weiterentwicklung, Pflege und Auswertung der Daten und Strukturen im cafm-System, Portfoliomanagement sowie Nutzungs- und Flächenmanagement • Controlling und Weiterentwicklung des Flächen- und Belegungsmanagements gemäß einschlägiger mfm-/cafm- Prozesse • federführende Erstellung von Auswertungsprozeduren der Flächendaten für die Immobilien des RBS Als Unterstützung für die Aufgaben des Flächenmanagements wurde die Stelle SB Schulraumdatei/Pflege eingerichtet mit folgenden Tätigkeiten: • Pflege und Aktualisierung der Raumdaten von Bildungseinrichtungen • Mitwirken bei der Umsetzung von entsprechenden Übergangslösungen zur Darstellung von Raum- und Ausstattungsdaten (KOI-Datenbank-Anwendung) • Einpflegen von Daten in die entsprechenden Datenbanken • Abgleichen der Raumdatei/Raum-Datenbank im Hinblick auf Veränderungen in der gesamtstädtischen Immobiliensoftware cafm Insbesondere im Hinblick auf die laufende Mehrung des Immobilienbestandes beim ZIM und die Releaseplanung des Projektes cafm und der damit verbundenen unbedingten Aktualität und Vollständigkeit der Raumdaten der Immobilien des RBS muss 1,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene bei ZIM-QSA-1 eingerichtet werden. Die Pflege umfasst den Raumdatenbestand mit derzeit ca. 42.000 Einträgen, welcher durch das Aktionsprogramm und die Schulbauoffensive einen stetigen Ausbau erfährt. Die Raumdatei stellt zudem eine wesentliche Steuerungsunterstützung innerhalb von ZIM, den Geschäftsbereichen und der Referatsspitze (Daten für Pressemitteilungen, Auswertungen etc.) dar und beinhaltet dadurch auch eine besonders hohe Anforderung an die stetige Aktualität und Vollständigkeit der Daten. Vor diesem Hintergrund sind die bereits jetzt genehmigten o.g. 2,00 VZÄ nicht ausreichend, so dass 1,00 zusätzliche VZÄ in der 2. Qualifikationsebene für diesen Bereich notwendig werden. Notwendige Personalressourcen werden zudem durch einen Bericht des Revisionsamtes, bei dem die Schulraumdatei des RBS-ZIM untersucht wurde, beschrieben (siehe auch Beschluss Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. 14-20 / V 01640). Das Revisionsamt hat innerhalb eines umfangreichen Prüfberichts die Relevanz der Schulraumdateien zur Steuerungsunterstützung für strategische und operative Raumbedarfsplanung hervorgehoben. Des Weiteren wurde vom Revisionsamt angemerkt, dass die vorhandene Personalausstattung im Hinblick auf die Vielzahl der Gebäude, den Pflegestau und weiteren umfangreichen Aufgaben durch das parallel laufende cafm-Projekt nicht ausreichend erscheint. Seite 59 von 132 Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Für die Pflege der Raumdaten und die Sicherstellung der Aktualität und Vollständigkeit wird bei ZIM-QSA-1 dauerhaft 1,00 VZÄ SB Datenpflege Raumdatei in der 2. Qualifikationsebene eingerichtet. C)1.1.5.1.3 Teamassistenz Die Aufgabenvielfalt und -komplexität nimmt durch die höchst dynamischen Entwicklungen des Immobilienmanagements des RBS insbesondere auch im strategischen Bereich (Prozesse, QM, etc.) und bei den Querschnittaufgaben wie Personal- und Finanzmanagement und IT-Projekte, stetig zu. Für diese Aufgabenfelder ist ZIM-QSA federführend tätig und trägt die Hauptverantwortung. ZIM-QSA koordiniert und begleitet die zahlreichen, auf Immobilien bezogenen strategischen oder übergreifenden Projekte und Programme, und versteht sich auch als Dienstleister für das gesamte Zentrale Immobilienmanagement sowie generell für das Referat für Bildung und Sport. Die Abteilung QSA hat derzeit rd. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an zahlreichen internen und übergreifenden Projekten und Gremien teilnehmen. Der Personalbestand bei QSA wird sich vsl. in der nächsten Zeit auf über 30,00 VZÄ erhöhen. Um dieser Aufgabe auch künftig gerecht zu werden, ist für begleitende und assistierende Tätigkeiten die dauerhafte Zuschaltung 1,00 VZÄ SB Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene mit folgenden Aufgabenschwerpunkten notwendig: • • • • • • • • Erledigen von dienststellenbezogenen Assistenzaufgaben bei übergreifenden Projekten Vor- und Nachbereitung von internen und übergreifenden Sitzungen und Workshops Mitwirkung bei der Vorbereitung von Fortbildungsmaßnahmen Besprechungsraummanagement Führen der Wiedervorlage Erledigung von Schriftverkehr Führen von Statistiken Unterstützung bei fachspezifischen Beschlussvorlagen Die Ermittlung der Kapazität für die Teamassistenz erfolgte auf Basis einer qualifizierten Schätzung. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Für die Unterstützung der Abteilungsleitung und der stellv. Abteilungsleitung wird dauerhaft 1,00 VZÄ SB Teamassistenz in der 2. Qualifikationsebene bei ZIM-QSA installiert. Sollten die genannten 2,50 VZÄ beim ZIM-QSA bzw. dem Team 1 nicht eingerichtet werden, steigt zum einen das Risiko einer Verzögerung und Kostensteigerung von Baumaßnahmen, zum anderen kann keine ständig aktuelle und valide Datenbasis für die Raumdatei sowie keine adäquate Vertretung im für das RBS wichtigen cafm-Projekt sichergestellt werden. Die Führung einer Abteilung mit dann ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit einem Großteil an übergreifender Projektarbeit, strategischer Planung/Entwicklung von übergreifenden Prozessen und laufender Sonderaufgaben für Gesamt-ZIM, die Referatsleitung und auch politische Gremien und die Stadtspitze, ohne Zuschaltung einer Teamassistenz hätte eine stetig steigende und nicht mehr zumutbare Belastung, sowie einen erschwerten Arbeitsablauf innerhalb der Abteilung zur Folge. C)1.1.5.2 Team QSA-2 Finanzen Seite 60 von 132 Angesichts der geplanten massiven Ausweitung der Bauaktivitäten im Allgemeinen und durch das Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020 im Besonderen ist parallel zur Personalaufstockung in den Bereichen Bauherren, Objektverantwortung und Ersteinrichtung auch der dadurch unmittelbar bedingte Mehrbedarf in der Anlagenbuchhaltung und in der Haushaltssachbearbeitung zu berücksichtigen. C)1.1.5.2.1 Anlagenbuchhaltung Neubauten und investive Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Generalinstandsetzungen) sind nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 57 Abs. 4 KommHV Doppik zeitnah zu bilanzieren. Das Revisionsamt der Landeshauptstadt München (LHM) hat in den letzten Jahren wiederholt geprüft, ob eine zeitnahe Erfassung gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer doppelter kommunaler Buchführung bei der LHM durchgeführt wird. Dazu müssten zum jeweiligen Bilanzstichtag alle errichteten Gebäude in der Bilanz erfasst sein, die im Bilanzjahr fertig gestellt und in Betrieb genommen wurden. Seit der Eröffnungsbilanz 2009 wurde von Seiten des Revisionsamts der Abrechnungsstau bei den Anlagen im Bau bemängelt, zuletzt im Revisionsbericht, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 05.12.2013 behandelt wurde. In diesem Bericht wurde u. a. festgestellt, dass eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Immobilienvermögens auch im Referat für Bildung und Sport nicht gegeben ist. Das Revisionsamt bemängelte, dass bereits heute die zeitgenaue Abrechnung gemäß der KommHV Doppik und der entsprechenden Anlagenbuchhalterrichtlinie mit dem aktuellen Personalbestand von 5,00 VZÄ in der Anlagenbuchhaltung nicht möglich ist. Der Abrechnungsstau beträgt zum Jahresende 2015 voraussichtlich zwischen 400 und 500 Mio Euro. Für den Schul- und Kindertageseinrichtungsbereich sind in der aktuellen Variante 650 des MIP 2014-2018 rund 1,8 Milliarden Euro Investitionen in Gebäude veranschlagt. Hinzu kommen Generalinstandsetzungen, die im MIP vorerst nur mit den Planungskosten erfasst sind, die für diesen Zeitraum mit rund 1 Milliarde Euro zu veranschlagen sind (vgl. Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020“). Allein damit ergibt sich bereits ein Abrechnungsvolumen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen in Gebäude des Referates für Bildung und Sport in den nächsten 5 Jahren. Die gesamten Investitionsvolumina, welche sich aus der Umsetzung des Aktionsprogramms ergeben, sind damit noch bei weitem nicht vollständig erfasst und können derzeit auch noch nicht abgeschätzt werden. Aus Erfahrungswerten der Anlagenbuchhaltung beim RBS-ZIM ist von folgender Abrechnungsleistung je Anlagenbuchhaltungskraft für unbewegliches Vermögen auszugehen: Eine erfahrene Anlagenbuchhaltungskraft kann durchschnittlich rd. 40 Millionen Euro im Jahr abrechnen, eine unerfahrene Anlagenbuchhaltungskraft in der Einarbeitungsphase (ca. zwei Jahre) durchschnittlich rd. 20 Millionen Euro im Jahr. Wie oben dargestellt, ergibt sich aus den im MIP eingestellten Investitionssummen auch bei vorsichtiger Schätzung unter der Berücksichtigung, dass sich Bauvorhaben auch verzögern oder verschieben können, ein Abrechnungsvolumen von rd. 400 Mio. Euro im Jahr (ca. 2 Mrd. Euro im MIP-Zeitraum) Mit einer Aufstockung des Personals um 5,00 VZÄ würde sich für die nächsten zwei Jahre nach Besetzung dieser Stellen folgendes Bild ergeben: RBS-ZIM-QSA-2-Finanzen Anlagenbuchhaltung planmäßiger Personalaufbau RBS-ZIM-QSA-2-Finanzen Anlagenbuchhaltung durchschnittliche Abrechnungsleistung in Mio Euro Ende 2015 bis Ende 2017: 200 + 100 = 300 Mio. Euro pro Jahr 10,00 VZÄ, davon 5,0 erfahren, 5,0 neu Seite 61 von 132 Nach erfolgter Einarbeitung könnten mit 10,00 VZÄ dauerhaft ca. 400 Mio. Euro pro Jahr bewältigt werden, was in etwa dem voraussichtlichen ständigen Bedarf entspricht. Der o. g. Abrechnungsstau ist dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Um diesen zeitnah abzubauen, käme ggf. über die unter Abschnitt C)1.1.7 Buchstabe c) enthaltene Öffnungsklausel die Einstellung befristeter Arbeitskräfte über Zeitarbeitsfirmen in Betracht. Bei der durch den o. g. Personalmehrbedarf zustande kommenden Teamgröße von 10,00 VZÄ im Team QSA-2-FI wird die Einrichtung einer eigenen Teamleitungsstelle für die Anlagenbuchhaltung mit zusätzlich 1,00 VZÄ unumgänglich. Diese Stelle soll sowohl mit Führungs- als auch mit Sonder- und Querschnittaufgaben der Anlagenbuchhaltung beschrieben werden. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Für die Anlagenbuchhaltung werden dauerhaft 5,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung sowie dauerhaft 1,00 VZÄ Teamleitung in der 3. Qualifikationsebene beim ZIM-QSA-2-FI geschaffen. Im stadtweiten Projekt zum MKRw „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ der Stadtkämmerei und des Personal- und Organisationsreferates werden auch Aufgaben in der Anlagenbuchhaltung betrachtet, u.a. mit einer Evaluation der auszuführenden Prozesse. C)1.1.5.2.2 Haushalt/Finanzcontrolling Mit der Umsetzung der Ergebnisse des Projekts mfm wurde RBS-ZIM als innerstädtischem Vermieter für die pädagogisch genutzten Immobilien des RBS die Budgetverantwortung für die Kosten der Hausbewirtschaftung übertragen. Im Zuge dessen und auch im Zuge der Umsetzung des auf Grund der städtischen Vorgaben erarbeiteten Controllingkonzepts für das RBS wurden immobilienbezogene Aufgaben des Controllings und der Finanzplanung im Team ZIM-QSA-2-FI als Schnittstelle zwischen dem RBS-ZIM und RBS-GL2, RBS-KBS sowie den Finanzabteilungen anderer Referate (namentlich dem Baureferat) gebündelt. Im Bereich Haushalt und Finanzcontrolling betreut und berät ZIM-QSA-2-FI die Objektverantwortlichen und Bauherren bei ZIM in Finanzfragen, übernimmt die Federführung in der Planung der Hausbewirtschaftungskosten, stellt Gebäudekostenberichte bereit und betreut in diesem Rahmen derzeit 940 Gebäudekostenstellen für die allein die zahlungswirksamen Kosten pro Jahr sich derzeit auf rund 140 Millionen Euro belaufen. ZIM-QSA-2-FI ist im Rahmen des Referatscontrollings auch für die Erläuterung der Ist-Plan-Abweichungen bei den pädagogischen Fachprodukten in der Produktleistung Gebäudeinfrastruktur zuständig. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Gebäudekostenberichten und Analysen stetig zugenommen. Für jedes neue Gebäude beantragt ZIM-QSA-2-FI in Abstimmung mit den Objektverantwortlichen eine Gebäudekostenstelle in SAP-CO bei RBS-GL2, die ZIM-QSA-2-FI dann für Zwecke des Finanzmanagements und Controllings betreut und auswertet. Der Wirkungszusammenhang zwischen dem massiven Zuwachs bei investiven Baumaßnahmen und somit beim Gebäudebestand auf der einen Seite und dem Personalbedarf in der Anlagenbuchhaltung auf der anderen Seite lässt sich analog auch auf die Arbeitsfelder Haushalt und Finanzcontrolling übertragen. Durch den Zuwachs im Gebäudebestand sind im Bereich Haushalt/Controlling auch deutlich mehr Haushaltsbewirtschaftungs- und Einrichtungsmittel zu planen und zu verwalten (u.a. Mittelumschichtungen zwischen investiv und konsumtiv), entsprechend mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Immobilienverwaltung in Haushaltsfragen zu unterstützen und zu beraten (z. B. Beratung zu Finanzfragen bei der Anfertigung von Beschlussvorlagen für den Stadtrat, Controlling des kleinen Bauunterhalts, Koordination in der Finanzplanung mit der Finanzabteilung GL2 und der Finanzabteilung des Baureferats, Steuerfragen bzgl. der verschiedenen Betriebe gewerblicher Art mit der Kämmerei). ZIM-QSA-2-FI erstellt im Rahmen der diversen Phasen der Haushaltsplanung für alle Seite 62 von 132 ZIM-Gebäude die Anträge auf Mittelerhöhungen für die Hausbewirtschaftungskosten (außer Bauunterhalt, den das Baureferat im Rahmen der Fremdanordnungsbefugnis plant), reicht diese über RBS-GL2 bei der Kämmerei ein und liefert für diesen Bereich u.a. auch den Textbeitrag zum Rechenschaftsbericht des RBS. Dass RBS-ZIM ein Controlling des kleinen Bauunterhalts durchführt, wurde bereits mit der Dienstvereinbarung für den kleinen Bauunterhalt vom 30.06.2000 festgelegt. Dieses führt RBS-ZIM-QSA-2-FI durch, indem für die Objektverantwortlichen am Ende eines jeden Quartals entsprechende Gebäudekostenstellenberichte bereitgestellt und vorab auch auf Einzelbuchungsebene analysiert werden. Weiterhin werden die Objektverantwortlichen bei Bedarf von ZIM-QSA-2-FI hinsichtlich der Ableitung von Handlungsoptionen und unterjährigen Mittelerhöhungen für einzelne Gebäude beraten. ZIM-QSA-2-FI setzt letztere dann gegebenenfalls im SAP-System um. Ein an das Controlling für den kleinen Bauunterhalt anlehnendes Berichtswesen für die Säule 1 des Aktionsprogramms Schul- und Kitabau ist in Zusammenarbeit mit dem Baureferat im Aufbau begriffen, um so die Schulleitungen über den Mittelstand auf dem Laufenden halten zu können. Die Haushaltsmittel für investive Bau- und Ersteinrichtungsmaßnahmen sowie konsumtive Ausgaben und laufende Kosten der Hausbewirtschaftung müssen geplant und verwaltet werden. Eine stark zunehmende Anzahl von Objekten bedeutet auch eine entsprechende Zunahme bei den einzurichtenden, zu verwaltenden und zu analysierenden Gebäudekostenstellen in SAP und Finanzpositionen, z.B. für Ersteinrichtungsprojekte. Allein im Rahmen der Anordnungsbefugnis von ZIM-N im Bereich Ersteinrichtung sind durch ZIM-QSA-2-FI jährlich für 75 investive Finanzpositionen und 11 konsumtive Finanzpostionen mehrere Berichtsvarianten auf Einzelbuchungsebene auszuwerten und die Ergebnisse mit ZIM-N-Ersteinrichtung, den Fachabteilungen sowie mit der Kämmerei abzustimmen. Gleichzeitig zieht eine höhere Anzahl von Objektverantwortlichen und Bauherren auch eine höhere Zahl von Beratungs-, Controlling- und Planungsgesprächen nach sich, auch im Hinblick auf im Bereich der Hausbewirtschaftung finanzwirksame Beschlüsse. Hinzu kommt die Umsetzung des mfm-Berichtswesens, welches gerade anläuft und bis 2017 in ein umfassendes Kennzahlen-Berichtswesen für das Gebäudemanagement münden soll. Dieses wurde als Teil des Abschlussberichts zum Projekt mfm vom Stadtrat beschlossen. Ein vom Juli 2013 bis zum Juli 2014, unter der Leitung von ZIM-QSA-2-FI in der AG mfm-Berichtswesen, erarbeiteter Bericht zur konkreten Umsetzung des beschlossenen Immobilien-Berichtswesens, wurde im Juli 2014 vom Direktorium und der mfm-Steuerungsgruppe genehmigt. Hinzu kommt die vom Stadtrat beschlossene Einführung von SAP RE-FX im Rahmen des Projektes CAFM. Die derzeit über die von ZIM-QSA-2-FI betreuten Gebäudekostenstellen abgebildete Kostenträgerstruktur in SAP-CO wird dann durch Objekte in SAP-RE-FX abgelöst werden. Aus diesen Gründen wären zu den vorhandenen 1,00 VZÄ zusätzlich 1,00 VZÄ Sachbearbeitung Haushalt bereitzustellen. Sollten die genannten VZÄ beim ZIM-QSA nicht eingerichtet werden, könnten die zusätzlichen Aufgaben und der verstärkte Arbeitsanfall im Bereich Haushalt / Controlling nicht mehr bewältigt werden. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Im Bereich Haushalts/Finanzcontrolling werden dauerhaft 1,00 VZÄ SB Haushalt zugeschalten. Teile der dargestellten Aufgaben werden im stadtweiten Projekt „Rechnungswesenprozesse- und ressourcen“ betrachtet und u. a. evaluiert. C)1.1.5.2.3 Mehrjahresinvestitionsplanung (MIP) Seite 63 von 132 Die derzeit genehmigte Stellenkapazität von zwei halben Stellen (1,00 VZÄ) für die Mehrjahresinvestitionsplanung Immobilien (u.a. Anpassung, Fortschreibung des MIP und mittelfristige Finanzplanung - ein Aufgabenbereich der für das gesamte RBS übergreifend übernommen wird) dient zur Abdeckung der bereits in den vergangenen Jahren aufgelaufenen, massiven Zunahmen des Arbeitsanfalls. Der in den letzten Jahren entstandene referatsinterne und -übergreifende Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand bei parallelem Zuwachs bei den geplanten investiven Maßnahmen, aktuell insbesondere im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) und des Aktionsprogramms Schul- und Kita-Bau 2020, führt gleichermaßen zu einem zusätzlichen Aufwand bei der MIP-Aufstellung und MIP-Betreuung. Dazu kommen zeitintensive Zusatzaufgaben im Zusammenhang mit der Berechnung der Folgekosten, dem immer komplexer werdenden MIP-Aufstellungsverfahren sowie dem Finanzcontrolling im Rahmen des Mittelabflusses. Das Referat für Bildung und Sport schlägt daher folgende Maßnahme vor: • Für den Bereich der Mehrjahresinvestitionsplanung wird eine 0,50 VZÄ-Stelle (SB MIP) dauerhaft eingerichtet. Teile der dargestellten Aufgaben werden im stadtweiten Projekt „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ betrachtet und u. a. evaluiert. Somit ergibt sich für die Abteilung QSA zusammenfassend ein Stellenmehrbedarf von Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet SB Baustandards 0,50 A 11 / E 10 25.500 € / 37.335 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Datenpflege Raumdaten 1,00 A8/ E8 39.090 € / 55.680 € Ab Nov. 2015 unbefristet Teamassistenz 1,00 A7/ E6 35.500 € / 51.580 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Anlagenbuchhaltung 5,00 A 10 / E 9 227.500 € / 325.150 € Ab Nov. 2015 unbefristet Teamleitung / Anlagenbuchhaltung 1,00 A 11 / E 10 51.000 € / 74.670 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Haushalt / Kaufmänn. Controlling 1,00 A 11 / E 10 51.000 € / 74.670 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB MIP 0.50 A12 / E11 28.450 € / 40.180 € Summe 10,00 659.265 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden 10 VZÄ-Stellen sind 11 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 26.070 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (11 x 2.370 €) 16.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (11 x 1.500 €) 8.800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (11 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr Seite 64 von 132 ausgewiesen. C)1.1.6 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Zentralen Immobilienmanagements per Wertefluss auf alle Produkte des Referates verrechnen. Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für ZIM Fipo 2000.414.0000.9 2000.410.0000.7 Kostenstelle SC19014 Kostenart 602000 601101 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 2000.935.9330.5 -- -- Einmalige investive Kosten zur IT-Erstausstattung 2000.935.9364.4 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 2000.650.0000.8 SC19014 670100 C)1.1.7 Öffnungsklausel für den Bereich des Zentralen Immobilienmanagements Aufgrund der schwierigen Personalgewinnungssituation und obwohl enorme Anstrengungen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung unternommen werden, ist es im Zentralen Immobilienmanagement zur Umsetzung erfolgskritischer Vorhaben ggf. erforderlich, auf Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zurückzugreifen, bis städtische Dienstkräfte gewonnen werden können. Im Zusammenhang mit der Personalkostenfinanzierung ist es daher notwendig, die Möglichkeit zu eröffnen, Finanzmittel aus dem Personalauszahlungsbudget in ausreichender Höhe in den Sachhaushalt zu übertragen, damit von dort der Einsatz von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen finanziert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass a) die mit dieser Beschlussvorlage zusätzlich beantragten 12,0 VZÄ-Stellen beim Zentralen Immobilienmanagement • 1,0 VZÄ SB Teamassistenz (ZIM-L) • 4,0 VZÄ Ersteinrichter (ZIM-N1/N2) • 1,0 VZÄ Teamassistenz/Datenbeschaffung (ZIM-VM) • 5,0 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung (ZIM-QSA) • 1,0 VZÄ Teamassistenz (ZIM-QSA) bereits ab Stellenschaffung aus dem Finanzmittelbestand finanziert werden. Bei der Kalkulation der Höhe der Personalauszahlungen für den Zeitraum zwischen Stellenschaffung und tatsächlicher Stellenbesetzung durch eine städtische Dienstkraft ist jeweils von einem Jahresmittelbetrag für eine tarifbeschäftigte Dienstkraft auszugehen. b) die aufgrund Punkt a) in das Personalbudget eingestellten Mittel im Einzelfall zur Verwendung Seite 65 von 132 für Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung stehen. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. c) aufgrund von Stellenvakanzen beim Zentralen Immobilienmanagement nicht in Anspruch genommene Finanzmittel im Einzelfall zur Finanzierung von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen in den Sachhaushalt übertragen werden können. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. C)1.2 Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich A C)1.2.1 Pädagogische Begleitung und Sachbearbeitung Bau und Ausstattung Der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen im Referat für Bildung und Sport stellt mit seiner Beteiligung im Bereich der investiven Baumaßnahmen, wie Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sowie Neubauten sicher, dass bestmögliche Voraussetzungen für optimale Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden können und damit die Schule als Lern- und Lebensraum mit vielfältigen zeit- und altersgemäßen Angeboten gestaltet werden kann. Aufgaben, die originär von ZIM in der Eigenschaft als Bauherr und Objektverantwortlicher übernommen werden, wie z.B. die Koordinierung der planungs- und baurechtlichen Belange, sind hiervon ausgenommen. Im Rahmen der Produktverantwortung werden von den Geschäftsbereichen die Nutzerbedarfe über die pädagogische strukturelle Fachplanung artikuliert. Des Weiteren müssen Rahmenbedingungen aus pädagogischer, organisatorischer und struktureller Sicht bei der Planung und Einrichtung berücksichtigt werden. Eine zentrale Aufgabe hierbei ist die Erstellung, Aktualisierung und Fortschreibung der pädagogisch relevanten Raum- und Ausstattungsstandards und Funktionsschemen. In der Aufgabe als Nutzervertreter obliegt dem Geschäftsbereich unter anderem die fachliche Verantwortung für die korrekte Umsetzung aller pädagogisch relevanten Vorgaben. Die nachfolgenden Stellen sind erforderlich, zur Umsetzung der Baumaßnahmen und zur Einhaltung des Zeitplans. Zur Berechnung des Mehrbedarfs für die pädagogische Begleitung der Baumaßnahmen und für die Sachbearbeitung Bau und Ausstattung im Geschäftsbereich A wurde auf die Pavillonbauten für Realschulen und Schulen besonderer Art sowie Gymnasien für 2015 und 2016 Bezug genommen. Die Kapazitätsabschätzung und Aufgabenbeschreibung stellen sich wie folgt dar: Kapazitätsabschätzung der Aufgaben mit quantitativen Kennzahlen (Kennzahlen wurden vom Fachbereich anhand Erfahrungswerten ermittelt) Hauptauf-ga ben Anzahl Qual. Gesamt-beda Bedarf SB geschätzter rf in Std. im Bau und Bedarf im Jahr Jahr Ausstattung in Std. (70%) Vorhabenspla 11 -nung 16 176 Baubegleitung 11 131 1441 Bau- und 8 88 11 Bedarf pädagogische(r) Mitarbeiter/in (30 %) Seite 66 von 132 Freiflächenübergabe Gesamt 1705 1193.5 511.5 Kapazitätsabschätzung der Aufgaben ohne quantitative Kennzahlen anhand einer summarischer Schätzungen und Erfahrungswerten des Fachbereichs bei bisherigen Umsetzungen Bereich Qualifizierte Schätzung in Std. im Jahr Bedarf SB Bau und Bedarf Ausstattung pädagogische(r) (30 %) Mitarbeiter/in (70%) Raumplanung 700 210 490 Raummanagement 500 150 350 Grundsatzthemen 2220 666 1554 Gesamt 3420 1026 2394 Gesamtbedarf: SB Bau und Ausstattung Pädagogische(r) Mitabeiter/in Bedarf in Std. im Jahr anhand Kennzahlen 1193.5 511.5 Bedarf in Std. im Jahr ohne Kennzahlen 1026 2394 Gesamtbedarf an Stunden im Jahr 2219.5 2905.5 Berechnung des Bedarfs durchschnittliche Std. pro VZÄ im Jahr für Beamte und Tarifbeschäftigte: 1599,75 2219,5 / 1599,75 2905,5 / 1599,75 Gesamtbedarf an VZÄ 1,39 VZÄ 1,82 VZÄ Beantragt VZÄ 1,00 VZÄ 1,00 VZÄ Die Aufgabenbeschreibung zu den einzelnen Funktionen: Für den Geschäftsbereich A – Allgemeinbildende Schulen fallen die folgend genannten Aufgaben für die Pädagogische Mitarbeit im Bereich Bau und Ausstattung für jede einzelne Schule an: • • Erstellung von schulart- bzw. schulspezifischen Raumprogrammen inklusive Raumplanung und Raummanagement zur Sicherstellung eines funktionalen sowie zukunftsorientierten Schulbaus, vor allem unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen pädagogischen Anforderungen, besonders auch für den schulischen Ganztag und die Inklusion, sofern die Gebäudesituation und die baulichen Rahmenbedingungen im Einzelfall die neuen Standard-Raumprogramme für neu zu bauende oder zu erweiternde Schulen nicht zulassen Vertretung der fachabteilungsspezifischen Belange in Bezug auf die Vorhabensplanung, die Teilnahme an Planungsbesprechungen, Baubegleitung und Bau- und Freiflächenübergabe sowie Grundsatzthemen gegenüber der Koordinierungsstelle beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen sowie in Abstimmung mit der Seite 67 von 132 • • • • Koordinierungsstelle bei Schulnutzern, dem Zentralen Immobilienmanagement, dem Baureferat und beauftragten Architekten soweit pädagogische Belange betroffen sind (z. B. Beratung bei räumlichen Umsetzungsmöglichkeiten pädagogischer Konzepte wie Ganztag, Lernhaus, Inklusion, Rhythmisierung, bewegter Unterricht) Mitwirkung bei der Ermittlung der Raumbedarfe und Sicherstellung der fachabteilungsspezifischen Belange Mitarbeit bei schulorganisatorischen Lösungen zur Raumbedarfsdeckung von Realschulen und Schulen besonderer Art Sicherstellung der pädagogischen Anforderungen bei der Einrichtung/Ausstattung von Realschulen und Schulen besonderer Art. Ermittlung und Formulierung der Bedarfe bei fachabteilungsbezogenen Bauvorhaben (insbesondere Schulpavillonanlagen und Erweiterungen in Festbauweise sowie Erstellung des Vorhabensauftrags als Voraussetzung für Projektentwicklungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bauprogrammen im Rahmen des Aktionsprogramms Schul- und KitaBau 2020. Aufgrund der oben aufgeführten Berechnung benötigt der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen für die Realschulen und Schulen besonderer Art zur Umsetzung der im Beschluss genannten zusätzlichen Baumaßnahmen (Schulpavillonanlagen und Erweiterungsbauten) folgende zusätzliche Personalkapazität: • 1,00 VZÄ-Stelle Pädagogische Mitarbeit im Bereich Bau und Ausstattung Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim Referat für Bildung und Sport: Zeitraum Funktionsbezeichnung Ab Nov. Pädagogische Mitarbeit 2015 Bau und Ausstattung unbefristet VZÄ 1,00 Einwertung A14 / E14 Mittelbedarf jährlich bis zu 67.660 € / 94.410 € Darüber hinaus benötigt der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen • 1,00 VZÄ-Stelle Sachbearbeitung Bau und Ausstattung in A 10/E 9 für RBS-A - F2 / F3 Die Bearbeitung der bereits in Angriff genommenen und geplanten Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, Pavillonbauten, Generalinstandsetzungen in der Fachabteilung Gymnasien sowie Realschulen und Schulen besonderer Art bedarf dringend einer nachhaltigen verwaltungsspezifischen Unterstützung mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: • • • • • • • • Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Raumdaten im Rahmen der Vorhabensplanungen Mitwirkung bei der Raumbedarfsplanung und der Erstellung von Raumprogrammen inklusive der Raumplanung und im Raummanagement Mitwirkung bei der Planung von Fachlehrsaalsanierungen Zusammenarbeit bei der Planung von Einrichtung/Ausstattung sowie bei Bau und Freiflächenübergabe mit dem für den Bereich Bau zuständigen Pädagoginnen und Pädagogen Teilnahme an Bau- und Planungsbesprechungen (Baubegleitung) sowie Ortsterminen und Aufbereitung/Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse Kommunikation mit den Einrichtungen und Querschnittsabteilungen Führen der Projektlisten Controlling der Einrichtungslisten Seite 68 von 132 • Pflege und Überwachung der Raumdateien Benötigte Ressourcen: Zeitraum Funktionsbezeichnung Ab Nov. 2015 SB Bau und Ausstattung unbefristet VZÄ 1.00 Einwertung A 10 / E 9 Mittelbedarf jährlich bis zu 45.500 € / 65.030 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (2 x 2.370 €) 3.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (2 x 1.500 €) 1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Geschäftsbereich A per Wertefluss auf mehr als fünf Produkte des Referates verrechnen. Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Geschäftsbereich A 2000.410.0000.7 2000.414.0000.9 Kostenstelle SC19061 Kostenart 601101 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 2000.935.9330.5 -- -- Einmalige investive Kosten zur IT-Erstausstattung 2000.935.9364.4 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 2000.650.0000.8 SC19061 670100 C)1.3 Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport C)1.3.1 Sportstättenplanung Das vom Stadtrat am 20.11.2014 beschlossene Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Nr. Seite 69 von 132 14-20 / V 01640) führt zu einer erheblichen Aufgabenmehrung, von der auch der Geschäftsbereich Sport betroffen ist. Der Geschäftsbereich Sport wurde bezüglich der erforderlichen Personalressourcen im vorgenannten Beschluss noch nicht betrachtet. Die Aufgaben, die im Geschäftsbereich Sport im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 und dieser Beschlussvorlage anfallen, umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: • interne Abstimmungen im Geschäftsbereich Sport bzgl. des Schul-, Breiten- und Leistungssports im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 und dieser Beschlussvorlage • Erstellung/Ergänzung der Vorhabensaufträge (z.B. aktuell Gymnasium Messestadt Riem) bezüglich der Belange des Schul-, Breiten- und Leistungssports • Mitwirkung in den verschiedenen Arbeitskreisen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Schul- und Kita-Bau 2020 (z. B. AG Aktionsprogramm) • Mitwirkung bei der Erstellung der Programmbeschlüsse (z. B. Pavillonbauprogramm) • Suche nach Lösungen für die zeitlich befristete oder dauerhafte Auslagerung des Schul-, Breiten- und Leistungssports während der Bauzeiten (z. B. Entwicklung von Multifunktionsräumen, Prüfung, ob Traglufthallen oder ähnliches möglich sind) • Ermittlung des Raumbedarfs und der Raumgestaltung für den Schul-, Breiten- und Leistungssport über das reine Standardraumprogramm hinaus (vgl. Beschluss des Schulund Sportausschusses vom 12.11.2008, Nr. 08-14 / V01131). Die Dienstkräfte müssen eine detaillierte Bedarfsanalyse erstellen über die Sporträume und Schwimmbäder. Dies beinhaltet insbesondere den Typ und die Größe der Sporthallen/Schwimmhallen, erforderliche Nebenräume (Konditionsraum, Umkleiden, Duschbereiche, Erste-Hilfe, Geräteräume usw.) sowie die erforderlichen Freisportflächen (z.B. Rasenspielfelder, Allwetterplätze, Leichtathletikanlagen) • sportfachliche Beratung und Begleitung bei der Planung und Bauausführung (z. B. Prüfung der Pläne für die Sportanlagenbereiche, Auswahl der Sportböden und Sportgeräte, Festlegung der Beleuchtung, Festlegung der Hallenhöhe, Festlegen der Linierungen) Die Aufgaben betreffen nicht originär Aufgaben von ZIM-VM (Betrieb der Anlagen), bzw. ZIM/ImmoV (Immobilienverwaltung und Unterhalt) sondern dienen zur „Erstellung“ der Infrastruktur. Jede Baumaßnahme erfordert sportfachliche Beratung durch den Geschäftsbereich Sport bzgl. des räumlichen Bedarfs des Schul-, Breiten- und Leistungssports. Dieser Aufgabenbereich wird derzeit im Geschäftsbereich Sport von einer 0,50 VZÄ (A11/E10) verantwortet. Diese Personalausstattung steht in keinerlei adäquaten Verhältnis zu der erheblichen Aufgabenmehrung, die durch das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 und den Maßnahmen dieser Beschlussvorlage (28 Pavillons) ausgelöst wird. Durch die Umstrukturierung innerhalb des Geschäftsbereichs Sport wurden 1,00 VZÄ aus einem anderen Aufgabenbereich sowie die Unterstützung einer Auszubildenden für die Ausführung der Aufgaben herangezogen. Nur so war es bisher möglich, die Aufgaben zu erledigen. Diese Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Rückständen und Mehrarbeit in anderen Aufgabenbereichen und können nicht weiter fortgeführt werden. Nach Erfahrungswerten bei der bisherigen Umsetzung kann eine 1,00 VZÄ-Stelle die sportfachliche Betreuung von 20 baulichen Maßnahmen übernehmen. Die Betreuung beinhaltet folgende Baumaßnahmen: Pavillons, Neubau, Erweiterungsbauten und Instandsetzungen. Der Aufwand für die Betreuung von Neubau, Erweiterungsbauten und Instandsetzungen ist höher als der Aufwand zur Betreuung der Pavillons. Es kann die Annahme getroffen werden, dass von 1,00 VZÄ ca. 15 Pavillons betreut werden können. Zur Berechnung des Gesamtbedarfs wird hier auf die Pavillonbauten, welche für 2015 noch anstehen, und die neu hinzugekommenen für 2016 Bezug genommen. Für 2015 werden 14+3 Pavillons gebaut, davon werden zur Bedarfsberechnung noch 10 Pavillons Seite 70 von 132 herangezogen und für 2016 werden die in der Beschlussvorlage genannten 28 Pavillonbauten herangezogen. Berechnung des Gesamtbedarfs für die Pavillonbauten: Jahr Pavillon Fallzahl pro VZÄ Bedarf in VZÄ 2015 10 15 0.66 2016 28 15 1.86 Gesamtbedarf für Pavillonbauten in 2015 u. 2016 2.52 Mehrbedarf (Gesamtbedarf – IST-VZÄ (2,52 - 0,5) 2.02 Allein um die Pavillonbauten in 2015 und 2016 sachgerecht und - im Interesse der schnellen Schaffung der erforderlichen Schul- und Sportinfrastruktur - auch zeitnah bearbeiten zu können, benötigt das Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport dauerhaft einen Bedarf von 2,00 VZÄ-Stellen. Die Schulraumversorgung (dazu gehören insbesondere Klassenräume, Fachlehrräume und auch Sporträume) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und muss von der Kommune sichergestellt werden. Um diese Aufgabe bezogen auf die notwendigen Sporträume erfüllen zu können, muss das Sportamt mit dem erforderlichen Personal ausgestattet werden. Sollten die Stellen nicht zugeschaltet werden, wird der Zeitplan verzögert und die Umsetzung der Maßnahmen ist gefährdet. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 Sportstättenplanerin / unbefristet Sportstättenplaner im Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport 2.00 A 11 / E 10 102.000 € / 149.340 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (2 x 2.370 €) 3.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (2 x 1.500 €) 1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.3.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Das Produktkostenbudget des Produktes 6.1 „Bereitstellung von Infrastruktur für den Sport“ erhöht sich um bis zu 150.940 €, davon sind bis zu 150.940 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Seite 71 von 132 Kosten für Sport Fipo 5500.410.0000.5 5500.414.0000.7 Kostenstelle 19601110 Kostenart 601101 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart 5500.935.9330.3 -- -- Einmalige investive Kosten 5500.935.9364.2 zur IT-Erstausstattung -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 19601110 670100 5500.650.0000.6 C)1.3.3 Öffnungsklausel für den Geschäftsbereich Sport Aufgrund der schwierigen Personalgewinnungssituation und obwohl enorme Anstrengungen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung unternommen werden, ist es neben dem Zentralen Immobilienmanagement auch im Geschäftsbereich Sport zur Umsetzung erfolgskritischer Vorhaben ggf. erforderlich, auf Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zurückzugreifen, bis städtische Dienstkräfte gewonnen werden können. Im Zusammenhang mit der Personalkostenfinanzierung ist es daher notwendig, die Möglichkeit zu eröffnen, Finanzmittel aus dem Personalauszahlungsbudget in ausreichender Höhe in den Sachhaushalt zu übertragen, damit von dort der Einsatz von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen finanziert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass a) die mit dieser Beschlussvorlage zusätzlich beantragten 2,0 VZÄ-Stellen beim Geschäftsbereich – Sport • 2,0 VZÄ Sportstättenplanerin/Sportstättenplaner bereits ab Stellenschaffung aus dem Finanzmittelbestand finanziert werden. Bei der Kalkulation der Höhe der Personalauszahlungen für den Zeitraum zwischen Stellenschaffung und tatsächlicher Stellenbesetzung durch eine städtische Dienstkraft ist jeweils von einem Jahresmittelbetrag für eine tarifbeschäftigte Dienstkraft auszugehen. b) die aufgrund Punkt a) in das Personalbudget eingestellten Mittel im Einzelfall zur Verwendung für Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung stehen. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. C)1.4 Referat für Bildung und Sport – Verwaltung C)1.4.1 Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich (ZIB) C)1.4.1.1 Betreuung der Endgeräte Das vom Stadtrat am 20.11.2014 beschlossene Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (vgl. Nr. 14-20 / V 01640) führt zu einer erheblichen Aufgabenmehrung, von der auch RBS-V-Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich betroffen ist. Seite 72 von 132 Für das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich wurden in der vorgenannten Beschlussvorlage in Bezug auf die Betreuung der Endgeräte keine Personalressourcen zugeschaltet. Die dort für 2015 und 2016 beschlossenen Baumaßnahmen und das vorliegende Bauprogramm für Schulpavillons 2015/2016 lösen im RBS-V-Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich einen erheblichen Personalbedarf aus. Die für 2015 geplante Errichtung von 17 zusätzlichen Pavillons (14 aus Raumbedarfsgründen und 3 aus Auslagerungsgründen) ) führen zu einer Mehrung der IT-Endgeräte von 527. Für 2016 sind im vorliegenden Beschluss 32 zusätzliche Pavillons (28 für Schulen und 4 für Kindertageseinrichtungen) vorgesehen. Dies bedingt eine weitere voraussichtliche Mehrung von 992 Endgeräten im Jahr 2016. Der Bedarf für die Schulneubauten, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen wird in einer Beschlussvorlage des Referats für Bildung und Sport im Herbst 2015 gesondert dargelegt. Die Geschäftsprozesse sind möglichst medienbruchfrei durch IT zu unterstützen. Um nur ein Beispiel zu nennen: hinter jedem IT-Whiteboard steht ein IT-Service, der zusätzliches Personal in nicht geringem Umfang erfordert. Mit Stand vom 31.12.2014 verfügt das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich über 259 VZÄ. Diese erbringen das gesamte Spektrum der dIKA – also Leistungen für 37.900 Endgeräte. Daraus ergibt sich derzeit ein Wert von 1,00 VZÄ für 146 Endgeräte. Im Rahmen der derzeit im Zentrum für Informationstechnologie laufenden Organisationsuntersuchung durch EY zeichnet sich jedoch ab, dass dies zu einer sachgerechten Betreuung nicht ausreicht und ein Schlüssel von 1,00 VZÄ:128 notwendig wäre. Legt man dennoch den bestehenden Schlüssel von 1:146 zugrunde, ergibt sich für 2015 ein Personalmehrbedarf von 3,6 VZÄ und für 2016 ein weiterer Mehrbedarf von 6,8 VZÄ. Diese Berechnung ist momentan nur als vorläufig zu betrachten und muss im Rahmen weiterer Überprüfungen noch detailliert untersucht und mit weiteren Zahlen konkretisiert werden, so dass sich hier in jede Richtung noch Veränderungen ergeben können. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet Betreuung Endgeräte 10,40 A 12 / E 11 591.760 € / 835.744 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 11 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • • 26.070 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (11 x 2.370 €) 16.500 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (11 x 1.500 €) 8.800 € konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (11 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. Diese zusätzlichen Personalbedarfe für 2015 und 2016 entstehen für alle Aufgabenbereiche im Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich, insbesondere jedoch in den Bereichen Seite 73 von 132 Kundenmanagement (Leitung, Projektleitung Bau, Kundenbetreuer Experte und Senior, im Clientund Benutzermanagement, im Netze- und Server-Management und im Service Desk. Für 2015 geht das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich mit den bestehenden knappen Personalressourcen durch abteilungsinterne Prioritätenverlagerungen in Vorleistung. Für die geordnete Leistungserbringung des Zentrums für Informationstechnologie für die Schulen und Kindertagesstätten ist die o.a. Stellenzuschaltung für 2015 und 2016 bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.11.2015) unbefristet erforderlich. C)1.4.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten des Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich per Wertefluss auf alle Produkte des Referates verrechnen. Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle Kostenart V-ZIB 2001.410.0000.6 2001.414.0000.8 SC19011 601101 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 2001.935.9330.4 -- -- Einmalige investive Kosten zur IT-Erstausstattung 2001.935.9364.3 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 2001.650.0000.7 SC19011 670100 Im Rahmen der künftigen Bauprogrammbeschlüsse wird RBS-V-Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich die notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe für die Betreuung der Endgeräte der im Zuge der jeweiligen Baumaßnahmen in Betrieb gehenden Einrichtungen anmelden. C)1.4.2 Geschäftsleitung C)1.4.2.1 GL 2 - Finanzen Die dargestellten Baumaßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms führen aufgrund der Erhöhung der vergebenen Dienstleistungen und Warenbeschaffungen auch im Bereich der Finanzabteilung des Referates für Bildung und Sport zu einem zusätzlichen Personalbedarf der Seite 74 von 132 an der Prozesskette beteiligten Bereiche: Beschaffung (inkl. Rolle Einkauf und Rolle Kaufmännischer Freigeber) (RBS-GL 2.11) Vergabe (RBS-GL 2.3/V 10) Anlagenverwaltung (RBS-GL2.23) Kreditorenbuchhaltung (RBS-GL 2.12) Um einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf zu gewährleisten und damit eine termingerechte Ausstattung sicherzustellen, müssen sämtliche Bereiche in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zeitnah abzuwickeln. Hieraus resultiert die Notwendigkeit der Erhöhung der Personalkapazitäten, der nachfolgend beschrieben wird: C)1.4.2.1.1 Beschaffung und Finanzbuchhaltung Im Jahr 2015 werden von RBS-GL 2.11 16 Schulpavillons beschaffungsseitig umgesetzt. Die Beschaffungen werden bis Herbst 2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Personalressourcen für 16 Schulpavillons für 2016 frei werden, aber 28 Schulpavillons abzuwickeln sind, womit 12 Pavillons zusätzlich hinzukommen. Für die zusätzlichen Projekte in 2016 ist aufgrund aktueller Fallzahlen (6.018 Bestellpositionen bereits bis 23.04.15) von weiteren zusätzlichen 6.000 Bestellpositionen für das Jahr 2016 auszugehen. Dies erfordert gem. Bemessung der Ausgabenbewirtschaftung im Beschaffungsbereich 2,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene. Im Bereich der Kreditorenbuchhaltung erfolgt die komplette Rechnungsabwicklung für alle Rechnungen des Maßnahmenbereichs. Für die zeitnahe Rechnungsbearbeitung ist eine weitere Stelle einzuplanen. Bei Zugrundelegung von 6.018 Buchungspositionen ergibt sich hier (inkl. Anordnungsbefugnis) ein Stellenmehrbedarf von 1,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene. Die Personalbedarfe wurden nach den Ergebnissen zur Ausgabenbewirtschaftung aus dem Projekt „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ berechnet. C)1.4.2.1.2 Vergabestelle 10 Die zentrale Vergabestelle 10 im RBS ist zuständig u.a. für die Ausschreibung und Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, Sportartikeln, Musikinstrumenten sowie Multimedia und ist damit unmittelbar betroffen von Zuwächsen bei der Ausstattung von neuen Schul- und Kitaräumen. Ohne ausreichende Personalausstattung ist die zeitgerechte Ausschreibung und Bestellung und damit auch die Lieferung der Erstausstattungsgegenstände zum Bezugstermin neuer Räume nicht gewährleistet. Bei der Erhebung der Prognosedaten für Mengensteigerungen durch die 12 zusätzlichen Pavillons wird von weiteren 6.000 Beschaffungspositionen ausgegangen (siehe Beschaffung). Von diesen 6.000 Beschaffungspositionen kann ein Großteil über aktuelle Rahmenverträge abgewickelt werden (Direktbestellung bei Lieferant); ca. 1.000 Positionen Bestellanforderungen (BANF) müssen entweder im Rahmen der Selbstbeschaffungsgrenze abgewickelt werden bzw. zur Ausschreibung an die zuständigen Vergabestellen weitergegeben werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Großteil der auszuschreibenden BANF-Positionen (ca. 900) im Bereich der Lehr- und Unterrichtsmittel anfällt, die im Zuständigkeitsbereich der Vergabestelle 10 liegen. Dabei führen insbesondere die beschaffungsbegleitenden Tätigkeiten bei einer Vergabestelle (z. B. Marktforschung, Lieferantenauswahl, Durchführung des Vergabeverfahrens, Angebotsauswertung, Zuschlagserteilung) zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Auf der Grundlage des beschriebenen Mehraufwands wird 1,00 VZÄ in der 2. Qualifikationsebene bei RBS-GL 2.3/V10 benötigt. An dieser Stelle muss in Bezug auf die Auswertung von BANF-Positionen darauf hingewiesen werden, dass für die Beschaffung von Kleinstmaterialien lediglich eine BANF-Position (z. B. Seite 75 von 132 verschiedene Kleinartikel für Kunst o. ä.) angelegt wird und die Vergabestellen begleitend zur BANF eine Aufstellung der einzelnen Materialien/Gegenstände erhalten. Dies verdeutlicht die weitere Aufgabenmehrung bei GL 2.3. Im weiteren wird von einer Zunahme der Rahmenvertragsbestellungen ausgegangen, um die Beschaffungen zeitgerecht und wirtschaftlich abwickeln zu können. Allerdings ist dies für die Vergabestellen schwer kalkulierbar. Außerdem stehen vor einer Zunahme der Rahmenvertragsbestellungen in hohem Maße konzeptionelle Tätigkeiten, die letztlich in einen Rahmenvertrag münden. Auch Rahmenverträge sind jährlich anzupassen. Insofern geht GL 2 davon aus, dass die getroffenen Überlegungen, die bereits beim letzten Pavillonbeschluss ihren Niederschlag in 1,00 zusätzlichen Stelle für die Vergabestelle 10 fanden, auch für die weitere Ausweitung aus dem Aktionsprogramm gültig sind. C)1.4.2.1.3 Anlagenverwaltung Die Projektausweitung und generelle Zunahme der Bestellungen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Anlagenverwaltung (RBS-GL2.23), die wesentlich mehr Warenkörbe freigeben und investive Artikel als Anlage anlegen muss. Bis zum Abschluss der Kapazitätsbemessung durch das stadtweite Projekt „Rechnungswesenprozesse und -ressourcen“ ist von den bisherigen Bemessungsgrößen auszugehen. Auf der Basis aktueller Fallzahlen (April 2015), des für 2016 prognostizierten weiteren Mehraufwands von mehr als 10.000 Neuanlagen sowie nahezu 6.000 Freigaben für die Maßnahmen und des gültigen Benchmarks, ergibt sich ein aktueller Zusatzbedarf von 2,00 VZÄ-Stellen in der 2. Qualifikationsebene in der Anlagenbuchhaltung, die frühzeitig zu besetzen sind. Übersicht der beantragten Personalressourcen und Arbeitplatzkosten bei GL 2 Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet SB Beschaffung 2,00 A8/ E8 78.180 € / 111.360 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Anlagenbuch-haltung 2,00 A8/ E8 78.180 € / 111.360 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Vergabewesen 1,00 A8/ E8 39.090 € / 55.680 € Ab Nov. 2015 unbefristet SB Kreditoren 1,00 A7/ E6 35.500 € / 51.580 € Summe 6,00 Bis zu 329.980 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind sechs neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • 14.220 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Seite 76 von 132 • • • Arbeitsplätze (6 x 2.370 €) 9.000 € einmalige investive Kosten für die IT-Ausstattung (6 x 1.500 €) 4.800 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (6 x 800 €) Dauerhafte konsumtive Kosten für die IT-Leistungen durch it@M werden in Einzelbeschlüssen unter Hinweis auf das neue Preisbildungsmodell von it@M nicht mehr ausgewiesen. C)1.4.2.1.4 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Eine produktgenaue Zuordnung ist nicht möglich, da sich die Kosten der Abteilung GL 2 per Wertefluss auf alle Produkte des Referates verrechnen. Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für GL 2 Fipo 2000.410.0000.7 2000.414.0000.9 Kostenstelle SC190212 Kostenart 601101 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 2000.935.9330.5 -- -- Einmalige investive Kosten zur IT-Erstausstattung 2000.935.9364.4 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 2000.650.0000.8 SC190212 670100 C)1.4.2.2 GL 4 – Organisation Personalkostenmanagement U.a. basierend auf den Finanzierungsbeschlüssen beispielsweise dem "Aktionsprogramm Schulund Kita-Bau 2020", der Beschlussfassung zur Umsetzung des cgmunich-Gutachtens als auch auf der aktuellen Beschlussvorlage "Schulbauoffensive 2013-2030" erhöht sich laufend der Personalbestand bzw. das zu bewirtschaftende Personalauszahlungsbudget des Referates. Darüber hinaus sind laufende Veränderungsprozesse im Bereich des Personalkostenmanagements umzusetzen. Die Stellenausstattung des Sachgebiets 4.3 – Personalkostenmanagement beträgt aktuell 3,75 VZÄ. Seit der Einführung des doppischen Haushalts im Jahr 2009 stehen 3,50 VZÄ für die Sachbearbeitung (davon 0,50 VZÄ aufgrund das MKRw-Projekts befristet) sowie weitere 0,25 VZÄ für Führungsaufgaben, die im Rahmen der Neuorganisation und der Umbildung zu einem eigenen Sachgebiet mit Wirkung zum 01.12.2014 zugeschaltet wurden, zur Verfügung. Entfristung von 0,5 VZÄ-Stellen (Stellennr. B405625) Die hälftige Stelle wurde bereits 2007 im Zusammenhang mit dem MKRw-Pilotprojekt befristet eingerichtet. Die Aufgaben dieser Stelle beziehen sich jedoch nicht auf das stadtweite MKRw-Projekt, sondern sind reine Fachaufgaben. Daher sind sie in den nachfolgenden Fallzahlen als Ist-Kapazitäten enthalten und werden dauerhaft benötigt. Seite 77 von 132 Das Sachgebiet GL 4.3 – Personalkostenmanagement ist schwerpunktmäßig für folgende Aufgaben zuständig: • Erstellen des produktorientierten Personalkostenbudgets (Modellrechnung, Schlussabgleich) für das gesamte Referat • Vollzug des Personalhaushalts im Rahmen des Nachtragshaushalts • Beantragung von Mittelbereitstellungen und Veranschlagungsberichtigungen • Durchführen der Detailplanungen zum Personalkostenbudget im Modul PA-CP des Personalmanagementssystems paul@ für die Haushaltsaufstellung, den Schlussabgleich sowie den Nachtragshaushalt • Kalkulation der LoB-Teilbudgets für alle Kostenstellenbereiche des Referats unter Berücksichtigung von Organisationsmaßnahmen • Umsetzen von Haushaltssicherungskonzepten und Erarbeiten von Grob- und Feinkonzepten zur Haushaltskonsolidierung • Durchführen des Personalkostencontrollings inkl. monatlicher Feinanalyse der Personalauszahlungen • Steuerungsunterstützung für die Referatsleitung sowie fachliche Beratung und Unterstützung der Produkt- und Leistungsverantwortlichen sowie der Finanzabteilung in allen personalhaushaltsrechtlichen Fragen • Vollzug des Beschlusswesens, detaillierte Prüfung von Finanzierungsbeschlüssen hinsichtlich der Personalkosten (formal und inhaltlich) sowie Erstellen von Textbeiträgen zu Stadtratsbeschlüssen (Haushaltsbeschluss, Rechenschaftsbericht) Folgende Kennzahlen belegen die Entwicklung im Sachgebiet seit Einführung des doppischen Haushalts: 2009 (31.12.2009) 2014 (31.12.2014) Zuwachs Zuwachs in % Personalaus-zahlungsbu 439.415 Tsd. € dget 603.473 Tsd. € 164.058 Tsd. € 37,34 % Rechnungs-ergebnis 431.217 Tsd. € 596.057 Tsd. € 164.840 Tsd. € 38,27 % Anzahl der aktiv beschäftigten Dienstkräfte (bereinigt um den Regiebetrieb Schulhaus-reinigung) 11.237 Personen 13.595 Personen 2.358 Personen 20,98 % Durchschnittliche Steigerung im Sachgebiet ca. 32 % ((37,34 % + 38,27 % + 20,98 %) / 3 = 32,2 %) Berechnung des Personalmehrbedarfs: 3,5 VZÄ (ohne Leitungsanteil) * 32,2 % = 1,13 VZÄ rechn. Mehrbedarf Neben der vorstehend dargestellten Steigerung beim zu bewirtschaftenden Personalauszahlungsbudget und den bisher eingetretenen Personalmehrungen im Referat sind folgende weitere Entwicklungen im Bereich des Personalkostenmanagements zu berücksichtigen, die nicht in den oben genannten Fallzahlen (bis 2014) enthalten sind: • Eine Fallzahlensteigerung ab 2015 ergibt sich aufgrund der zwischenzeitlich bereits bekannten Personalzuschaltungen aufgrund aktueller Beschlussvorlagen und aufgrund fremdbestimmter Veränderungen, die im Haushalt noch nicht umgesetzt sind. Darüber hinaus bestehen Aufgabenzuwächse bei Beschlussvorlagen, die aufgrund ihrer Komplexität einer detaillierten Befassung aus haushaltsrechtlicher Sicht bedürfen. Zum Beispiel: Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020, Schulbauoffensive 2013-2030, Seite 78 von 132 Anpassungen beim pädagogischen Personal aufgrund des stetigen Ausbaus Kindertagesstätten und Tagesheime, Lehrpersonal an Schulen inklusive der Ganztagsangebote, der Sporteinrichtungen • Ständige Veränderungsprozesse im Bereich des Finanzwesens (bspw. bei den Regelungen zum Vollzug des Haushalts, neue Konzepte wie "Haushaltsbeschluss ernst nehmen", die Neufassung der gesamtstädtischen Haushaltswerke, Ergebnishaushalt) binden zusätzliche Ressourcen für die referatsspezifische Umsetzung und für die Steuerungsunterstützung sowie die fachliche Beratung der Kostenstellen- und Produktverantwortlichen. Daher ergibt sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf von 1,50 VZÄ der 3. Qualifikationsebene zuzüglich der Entfristung von 0,50 VZÄ. Nachdem die Entwicklungen über die genannten Fallzahlen bis 2014 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig absehbar sind, wird ein Stellenanteil von 0,50 VZÄ-Stellen vorerst nur befristet für die Dauer von 5 Jahren ab Stellenbesetzung beantragt. Die laufenden Aufgabenzuwächse und ständigen Veränderungsprozesse im Personalhaushalt führen zu einer deutlichen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei GL 4.3, die mit den vorhandenen Personalressourcen nicht mehr bewältigt werden kann. Die sach- und termingerechte Aufgabenerledigung konnte in der Vergangenheit nur durch den hohen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grenze ihrer Belastbarkeit aufrecht erhalten werden. Eine zusätzliche weitere Arbeitsverdichtung ist nicht tragbar. Ohne weitere Stellenzuschaltungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Finanzierungsbeschlüsse nicht rechtzeitig in den Stadtrat eingebracht oder die zur Aufgabenerfüllung des Referates erforderlichen Budgetveränderungen nicht in den Personalhaushalt eingestellt werden können. Eine fehlende bzw. verspätete Detailplanung zum Personalkostenbudget würde zu gesamtstädtischen Verzögerungen bei der Haushaltsplanung führen (Gefährdung der Überleitung der stadtweiten Personalkostenplanwerte nach CO). Das RBS hat diesen Stellenbedarf im Zuge des Abstimmungsverfahrens dem Personal- und Organisationsreferat zur Stellungnahme zugeleitet (hierzu wird auch auf Abschnitt F)a dieser Vorlage verwiesen). Das POR sieht die dargestellten Stellenbedarfe nicht in direktem Zusammenhang mit der Schulbauoffensive und hat daher diesen Mehrbedarf nicht anerkannt. Wie aus der vorstehenden Bedarfsbegründung ersichtlich ist, ist der Bedarf – belegt durch die Gesamtentwicklung des Referates und der gegebenen Arbeitsbelastung – jedoch weiterhin dringlich abzudecken. Das RBS akzeptiert die ablehnende Stellungnahme zwar für diesen Beschluss, muss aber aufgrund der Bedarfssituation die notwendigen Stellen bei GL 4 in einer erneuten Beschlussvorlage dem Stadtrat separat zur Entscheidung vorlegen. Bis dahin wird das RBS den Bedarf nochmals auf Verwaltungsebene mit dem POR eingehend kommunizieren. Für diese Vorlage wurden daher die notwendigen Stellen und Kosten aus der Vorlage herausgenommen. C) 1.5 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referats für Bildung und Sport Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Bildung und Sport folgender Personalbedarf: Organisationseinheit ZIM Summe VZÄ Gesamtkosten bis zu 38,73 2.599.754 € Geschäftsbereich A 2,00 159.440 € Sport 2,00 149.340 € Seite 79 von 132 ZIB 10,40 835.744 € 6 329,980.00 € dauerhaft 59,13 dauerhaft 4.074.258 € Geschäftsleitung (ohne GL 4) Summe C) 1.6 Kostentabelle dauerhaft ab Nov. 2015 Summe zahlungswirksame Kosten * einmalig in 2015 bis zu 4.074.258 € in 2015 entsprechend anteilig davon: Personalauszahlungen bis zu 4.074.258 € Sachauszahlungen** 48.000 € konsumtive Arbeitsplatzkosten Transferauszahlungen Nachrichtlich Vollzeitäquivalente 59,13 VZÄ Nachrichtlich Investition 236.070 € für IT-Ausstattung, Arbeitsplatzerst-ausstattung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** Ohne IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich C)1.7 Finanzierung Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Referat für Bildung und Sport erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. C)2. Personal- und Sachmittelbedarfe des Baureferats C)2.1 Personalbedarf für die Bauprogramme „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ 2015 und 2016 Seite 80 von 132 C)2.1.1 Projektmanagementleistungen der Hauptabteilungen Hochbau und Gartenbau sowie Vergabeleistungen der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Für die in der in der Task Force priorisierten Projekte, die für das Bauprogramm 2015 und 2016 vorgesehen sind (siehe Anlage A), ist als Voraussetzung für die Aufnahme in die Bauprogramme eine umgehende Vorbereitung bei den Abteilungen H3-H7 der HA Hochbau erforderlich. Die Anzahl der Projekte zeigt auch unter Berücksichtigung der Projekte, die fertig gestellt werden, einen erheblichen Mehrbedarf zum Stand 2015. Im Zuge der Projektvorbereitung der Bauprogramme sind folgende Tätigkeiten erforderlich, die für das Bauprogramm 2015 und 2016 in unterschiedlicher Intensität anfallen: 1. Vorabklärung des Baurechtes in Verbindung mit Baumschutz und ggf. Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2. Durchführung von Verfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen zur Beauftragung von Planern 3. Klärung der Grundstückssituation in Hinblick auf die Erschließung und ggf. Altlasten 4. Bei Neubaumaßnahmen: - Erstellen von Machbarkeitsstudien, Vorplanung sowie in Einzelfällen Entwurfsplanung - Erstellung eines Kostenrahmens und Mitwirkung bei der Klärung der Finanzierung 5. Bei Sanierungen und Erweiterungen im Zusammenhang mit Gebäudebestand: - Erstellen von Machbarkeitsstudien, Durchführung von Bestandsuntersuchungen, Vorplanung sowie in Einzelfällen Entwurfsplanung - Erarbeiten einer Qualifizierten Kostenschätzung als Voraussetzung zur Aufnahme in die Bauprogramme 6. Bei Bedarf Erstellen von Grundlagen für den Wirtschaftlichkeitsnachweis von Maßnahmen und Klärung der Fördermöglichkeiten 7. Bei Bedarf Erstellung einer Bauvoranfrage zur rechtsverbindlichen Sicherstellung des Baurechts 8. Bei Bedarf Mitwirkung bei Bürgerbeteiligungsprozessen 9. Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem RBS, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und der Stadtkämmerei Auf Grund des sehr hohen und dringlichen Bedarfes sind die Projekte beschleunigt und weitgehend zeitgleich vorzubereiten bzw. zu planen und umzusetzen. Den Erfahrungen mit Referenzprojekten wie z.B. 4 Grundschulen, Gymnasium Trudering usw. folgend, sind deshalb beim Projektmanagement inkl. der Fachabteilungen für die Tätigkeiten der Projektvorbereitung durchschnittlich 1,5 VZÄ je Maßnahme notwendig. Da die tatsächlichen Projektumfänge erst ermittelt und im Detail verifiziert werden müssen, werden für das Bauprogramm 2015 vorerst nur 70% der notwendigen Ressourcen angesetzt. Für das Bauprogramm 2016 sind die Tätigkeiten in Bezug auf die Projektvorbereitung noch nicht in der vollen Intensität notwendig. Es werden deshalb vorerst nur 20% der notwendigen Ressourcen angesetzt. Im eigentlichen Bauprogrammbeschluss im Herbst 2015 wird der Ressourcenbedarf an Hand der fortgeschrittenen Projektvorbereitung im Detail ermittelt und der jetzt dargestellte Bedarf angerechnet. Für die 21 Projekte des Bauprogrammes 2015 sind somit 22,50 VZÄ und für die 55 Projekte des Bauprogrammes 2016 sind – nach Abzug von 5, Ende des Jahres 2015 auslaufenden, Projekten – 9,00 VZÄ bei der HA Hochbau notwendig. Auf Grund der Personalmehrung und der Sicherstellung einer noch bewältigbaren Führungsspanne sind ebenfalls 3 Sachgebietsleitungen auszuweisen. Da die Sachgebietsleitungen jeweils bis zu 70 Prozent ihrer persönlichen Arbeitszeit auch operativ tätig sind, werden diese aus dem Gesamtpersonalbedarf abgedeckt. Insgesamt ergibt sich ein dauerhafter Personalbedarf bei H3-H7 von 3,00 VZÄ in E13, 8,50 VZÄ in E11 und 20,00 VZÄ in E10, jeweils der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/Versorgungstechnik. Seite 81 von 132 Bei allen Projekten der Bauprogramme muss die HA Gartenbau für die Planung und Projektbetreuung sämtlicher Grün- und Außenanlagen ihren Beitrag leisten. Für die im Vorgriff notwendigen Ressourcen gelten auch hier die Ausführungen zur HA Hochbau. Nach den Erfahrungen entsprechender Projekte beläuft sich der Ressourcenbedarf für die Außenanlagen auf etwa 10 Prozent des Ressourcenbedarfes für die Projektmanagementleistungen der HA Hochbau. Somit sind für die HA Gartenbau insgesamt 3,00 VZÄ der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Landschaftsarchitektur in Entgeltgruppe E10 notwendig. Für die Vorbereitung und Abwicklung der Bauprogramme ist die Beauftragung von freiberuflichen Dienstleistungen (Architekten, Fachplaner, Gutachter etc.) zwingend erforderlich. Diese Vergabeverfahren werden über das Submissionsbüro des Baureferates abgewickelt. Das Submissionsbüro hat daher eine Schlüsselfunktion für die zuverlässige und termingerechte Realisierung sämtlicher Baumaßnahmen des Baureferates. Der operative Personaleinsatz im Submissionsbüro beträgt derzeit 2,00 VZÄ für die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen (Architekten, Fachplaner, Gutachter etc.). Die Anzahl der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren hat sich in den vergangenen Jahren auf jährlich rd. 70 Verfahren verdoppelt. Die dafür notwendigen Arbeiten konnten mit den vorhandenen Personalkapazitäten daher schon bisher kaum bewältigt werden. Bezogen auf die aus den dargestellten Bauprogrammen resultierenden Bedarfe an freiberuflichen Dienstleistungen geht das Submissionsbüro auf Grundlage der vorliegenden, aktuellen Erfahrungswerte für die kommenden Jahre von den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten zusätzlichen Vergabeverfahren pro Jahr aus: Bisherige Vergabeverfahren im freiberuflichen Bereich 70 Stück Zusätzliche Vergabeverfahren 140 Stück Steigerung Vergabeverfahren 200.00% Personal-Ist (operativ) zum 01.05.2015 2,00 VZÄ Personal-Soll (operativ) 6,00 VZÄ Die dargestellten Bauprogramme führen somit beim Submissionsbüro zu einem zusätzlichen, dauerhaften Personalbedarf gegenüber dem Personal-Ist von 2,00 VZÄ in BesGr. A8 / E 8 und 2,00 VZÄ in BesGr. A10 / E 9 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen. Gesamtübersicht: Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet Fachrichtung Architektur / 20.00 Elektrotechnik / Versorgungstechnik E 10 1.493.400 € Ab Nov. 2015 unbefristet Fachrichtung Architektur / 8.50 Elektrotechnik / Versorgungstechnik E 11 683.060 € Ab Nov. 2015 unbefristet Fachrichtung Architektur / 3.00 Elektrotechnik / Versorgungstechnik E 13 263.760 € Seite 82 von 132 Ab Nov. 2015 unbefristet Landschaftsarchitektur Ab Nov. 2015 unbefristet Verwaltung und Finanzen 2,00 A8/E8 78.180 € / 111.360 € Ab Nov. 2015 unbefristet Verwaltung und Finanzen 2,00 A 10 / E 9 91.000 € / 130.060 € Summe 3.00 E 10 224.010 € 38,50 2.905.650 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 39 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 92.430 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (39 x 2.370 €) 31.200 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (39 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Baureferates eingestellt. C)2.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen sind die Produkte: • „Baudienstleistungen für städtische Hochbauten“ - Produkt 520114 • „Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ - Produkt 520402 Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 2.936.850 €, davon sind bis zu 2.936.850 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle Kostenart Hochbau 6010.414.0000.8 BR12 602000 Gartenbau 5800.414.0000.4 BR12 602000 Verwaltung und Recht 6020.414.0000.6 BR12 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 6010.935.9330.4 5800.935.9330.0 6020.935.9330.2 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 6010.650.0000.7 5800.650.0000.3 6020.650.0000.5 BR12 670100 C)2.2 Personalbedarf für die Fortschreibung des Bauprogrammes Seite 83 von 132 Schulpavillonanlagen 2015 mit Fertigstellung in 2016 C)2.2.1 Planungsteams Hier handelt es sich, wie bereits im November 2014 beim Beschluss „Aktionsprogramm Schulund Kita-Bau 2020“ dargestellt, um kurzfristige Maßnahmen mit Vergaben an Systembauunternehmer. Die Maßnahmen werden gebündelt. 9 Planerteams, bestehend aus Architektinnen und Architekten, Fachingenieurinnen und Fachingenieuren, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie zusätzlich eine Projektsteuerin/ein Projektsteuerer werden beauftragt. Beim Baureferat verbleibt die Gesamtprojektleitung. Daher ergeben sich Synergieeffekte, die nur eine reduzierte Personalzuschaltung von jeweils einer Person pro Planungsteam für die Abteilungen H3 – H5 und je eine Person für jeweils 3 Planerteams bei den Fachabteilungen H6, H7 der Hauptabteilung Hochbau notwendig machen. Der notwendige Personalbedarf ist bei H3 – H5 sowie bei H6 und H7 jeweils um 1 VZÄ höher angesetzt, als im Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“. Die gemachten Erfahrungen lassen die erwarteten Synergieeffekte nicht vollständig realisieren, insbesondere sind die Beschaffungsvorgänge der Pavillons auf Grund der Marktsituation deutlich aufwändiger als zunächst angenommen. Für die Planung und Steuerung der Außenanlagen sind zudem bei der Hauptabteilung Gartenbau für jeweils 2 Planerteams zusätzlich eine Person zuzuschalten. Bei der Planung und Steuerung der Außenanlagen sind hier keine Synergieeffekte gegeben. Jeder Standort ist einzigartig und muss aufgrund der Nachverdichtung im Bestand mit komplexen Anforderungen planerisch entwickelt werden. Die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten ist bei der Generalunternehmerleistung ausgenommen und muss ebenso individuell ausgeschrieben und überwacht werden. Insgesamt werden, befristet auf 2 Jahre, 15,00 VZÄ für H3 - H7 der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/ Versorgungstechnik in Entgeltgruppe E10 für die Hauptabteilung Hochbau, und ebenfalls befristet auf 2 Jahre 4,00 VZÄ der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachrichtung Landschaftsarchitektur in Entgeltgruppe E10 für die Hauptabteilung Gartenbau benötigt. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 Fachrichtung Architektur / befristet auf 2 Jahre Elektrotechnik / Versorgungstechnik 15 E 10 1.120.050 € Ab Nov. 2015 Landschaftsarchitektur befristet auf 2 Jahre 4,00 E 10 298.680 € Summe 19 1,418,730.00 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind 19 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 45.030 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (19 x 2.370 €) 15.200 € konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (19x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Baureferates eingestellt. Seite 84 von 132 C)2.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen sind die Produkte: • „Baudienstleistungen für städtische Hochbauten“ - Produkt 520114 • „Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ - Produkt 520402 Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 1.660.340 €, davon sind bis zu 1.660.340 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle Kostenart Hochbau 6010.414.0000.8 BR12 602000 Gartenbau 5800.414.0000.4 BR12 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 6010.935.9330.4 5800.935.9330.0 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 6010.650.0000.7 5800.650.0000.3 BR12 670100 C)2.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Baureferates Zusammenfassend ergibt sich für das Baureferat folgender Personalbedarf: Organisationseinheit Summe VZÄ Hochbau Gartenbau Verwaltung und Recht Summe Gesamtkosten bis zu 31,50 befristet 15,00 2.440.220 € befristet 1.120.050 € 3,00 befristet 4,00 224.010 € befristet 298.680 € 4,00 241.420 € dauerhaft 38,50 befristet 19,00 dauerhaft 2.905.650 € befristet 1.418.730 € C)2.4 Kostentabelle Dauerhaft ab Nov. 2015 Summe zahlungswirksame Kosten * Bis zu 2.936.850 € in 2015 entsprechend anteilig einmalig Befristet auf 2 Jahre Bis zu 1.433.930 € (jährlich) Seite 85 von 132 davon: Personalauszahlungen Bis zu H: 2.440.220 € G: 224.010 € V+R: 241.420 € 2015-2017 jährlich bis zu: H: 1.120.050 € G: 298.680 € Sachauszahlungen** 31.200 € konsumtive Arbeitsplatzkost en 15.200 € (jährlich) konsumtive Arbeitsplatz-k osten Transferauszahlungen Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition -- -- 38.50 -19 137.460 € für Arbeits-platz -erstaus-statt ung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** ohne IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich C)2.5 Finanzierung Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Baureferat erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. C)3 Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung C)3.1 HA II - Stadtplanung C)3.1.1 Sachbearbeitung Begutachtung Technik 3,00 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Begutachtung Technik, E 11 Die im Rahmen des Aktionsprogramms Schul-und Kita-Bau 2020 bereits geschaffenen Stellen Seite 86 von 132 reichen für die zusätzlichen Aufgaben der Schulbauoffensive 2013 – 2030 nicht aus. Die Schulbauoffensive und der Kita-Bau stellen gerade die städtebaulichen Begutachtungen vor große Herausforderungen. So sind für sämtliche Stadtbezirke von den städtebaulichen Begutachtungen alle (ab 20 zusätzlichen Wohneinheiten) möglicherweise bereits schulauslösenden Vorhaben zur Bedarfseinschätzung der Schul- und Kita-Versorgung vorab zu prüfen und an die Stadtentwicklungsplanung zu melden. Darunter fallen aus der Bauberatung bekannte, sowie bereits beantragte Nachverdichtungen, aber auch in nächster Zeit wahrscheinliche Nachverdichtungen im Siedlungsbestand, deren Anzahl der Wohneinheiten von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Städtebaulichen Begutachtung abgeschätzt werden. Auch die Wohneinheiten aus laufenden Bebauungsplanverfahren werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Teams ständig aktualisiert und an die Stadtentwicklungsplanung gemeldet. Wenn Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtebaulichen Begutachtung in Abstimmung mit der Grünplanung und den jeweiligen Planungsteams das Baureferat und die von ihm beauftragten Architekturbüros zu den Machbarkeitsstudien von Pavillonstandorten, zu Neubau und Erweiterungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Zu den konkreten Machbarkeitsstudien werden sehr kurzfristig Stellungnahmen verfasst. Oft werden dabei mehrere Varianten abgefragt, was den Arbeits- und Abstimmungsaufwand in den Städtebaulichen Begutachtungen wesentlich erhöht. Sehr kurzfristig stimmt die Städtebauliche Begutachtung mit der Grünplanung sowie der Lokalbaukommission ab, ob ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist oder ob Befreiungen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, möglich sind. Dabei werden möglichst planvermeidende Lösungen in Abstimmung mit der Grünplanung, den Planungsteams und der Lokalbaukommission erarbeitet. Nicht zuletzt vertreten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gemeindliche Belange in den kurzfristig anberaumten Sonderdienstbesprechungen und in den Sonderamtskonferenzen. Damit die Aufgaben der Schulbauoffensive 2013 -2030 bewältigt werden können und nicht andere wichtige Aufgaben, wie die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und die Unterbringung von Asylbewerbern zurückgestellt werden müssen, werden deshalb drei weitere Stellen für die Begutachtung (eine Stelle pro Planungsbezirk), Sachbearbeitung Begutachtung, E 11 technischer Dienst als erforderlich angesehen. Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen die künftigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Begutachtung übernehmen: 3 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Begutachtung, E11 • • • • • • Planungs- und bauordnungsrechtliche Beratung, Auskünfte Weichenstellungen insbesondere für Schul- und Kita-Bauprojekte Entwicklung von Bebauungsvorschlägen, Feststellen der Planungsbedürftigkeit bzw. Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten vor allem für Schulbauprojekte Stellungnahmen zu Bau- und Vorbescheidsanträgen unter anderem für Schul- und Kita-Bauprojekte Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung an Sitzungen innerhalb und außerhalb des Planungsreferates (Task Force, Dienstbesprechungen, AKO, etc.) Behandlung von internen und externen Anfragen Stellungnahmen im Rahmen des Berichtswesens und Erarbeiten von inhaltlichen Vorgaben für Beschlussvorlagen Seite 87 von 132 Zeitraum Ab 2016 unbefristet Funktionsbezeichnung VZÄ SB Begutachtung Technik 3.00 Summe Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu E 11 241.080 € 3.00 241.080 € Für die neu zu schaffenden Stellen sind 3 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (3 x 2.370 €) 2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eingestellt. C)3.1.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen ist das Produkt: 5826000 Stadtplanung Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 243.480 €, davon sind bis zu 243.480 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Stadtplanung Fipo 6130.414.0000.3 Kostenstelle 18410000 Kostenart 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 6130.935.9330.9 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 6130.650.0000.2 18410000 670100 C)3.2 HA IV – Lokalbaukommission C)3.2.1 Baurechtliche Prüfung 3 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Technik E11 1 Vollzeitäquivalent Teamassistenz E6 1 Vollzeitäquivalent Technik UNB, E11 Mit den Vorhaben der Schulbauoffensive kommen auch auf die Lokalbaukommission große Herausforderungen zu. Es gilt jeweils in kürzester Zeit Bauvorhaben auf ihre baurechtliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Bauvorhaben an vorhandenen Standorten sind meist sehr komplex. Seite 88 von 132 Sie finden in beengten Grundstückssituationen statt. Sie greifen in den Baumbestand ein. Häufig sind im Bestand Abweichungen zum Brandschutz erforderlich, die mit der Branddirektion fachlich und rechtssicher geklärt werden müssen. Der Beschlussvorlage des Referats für Bildung und Sport „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Vorlage Nr. 14-20 / V 01640) war zu entnehmen, dass auf das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV eine Vielzahl von neuen Beratungs-, Genehmigungs-, und Bauüberwachungsfällen zukommt. Die Bauvorhaben umfassen Ausbau und Erweiterung der rund 250 vorhandenen Schulstandorte sowie zahlreiche Schulpavillons, Neubauvorhaben und Kitas. Mittlerweile hat sich bei der Bearbeitung der Machbarkeitsstudien herausgestellt, dass der Zeitaufwand pro Machbarkeitsstudie um ein Vielfaches höher als ursprünglich angenommen ist. Die Machbarkeitsstudien müssen aufgrund von Stellungnahmen der Fachstellen häufig mehrfach modifiziert werden. Pro Standort ist zudem oftmals nicht, wie ursprünglich angenommen, nur eine Machbarkeitsstudie ausreichend, es werden mehrere Varianten, verschiedene Bauphasen und Gebäudeteile der Schulen (Pavillons, Turnhalle, Festbauerweiterung, Haus für Kinder etc.) zur Prüfung vorgelegt. Außerdem sind die Planungen der einzelnen Gebäude auf den Schulgrundstücken unterschiedlich terminiert, so dass pro Standort nicht mehr nur von einem Bauantrag ausgegangen werden kann, sondern zeitlich versetzt mehrere Anträge eingehen und bearbeitet werden müssen. Die Fallzahlen erhöhen sich beträchtlich. Es ist absehbar, dass auch durch die Analyse der Kita-Standorte und die dort erforderlichen baulichen Maßnahmen in den folgenden Jahren zusätzliches Bauantragsvolumen zu erwarten sind. Die damit verbundenen komplexen Aufgabenstellungen sowie die Dringlichkeit der Vorhaben ist mit dem vorhandenen Personal sowie den mit der Vorlage Nr. 14-20 / V 01640 zugeschalteten Stellen für die Lokalbaukommission nicht zu leisten bzw. würde Ressourcen binden, die für eine zügige Bearbeitung von Wohnungsbauvorhaben erforderlich sind und damit die Erreichung der städtischen Ziele für die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum gefährden. Die Bauanträge sollen in den Teams der LBK von speziell darauf geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behandelt werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden je nach Arbeitsanfall für die Aufgaben der Schulbauoffensive freigestellt. Die betroffenen Teams erhalten dafür personellen Nachersatz, damit die „Normalfälle“, die ebenfalls Anspruch auf zügige Behandlung haben, nicht unter den Sonderaktionen leiden. Die übergeordneten Fragestellungen, insbesondere die Sicherstellung der zeitgerechten Zuarbeit zum Referat für Bildung und Sport, werden von einer Stabsstelle bei der Hauptabteilungsleitung wahrgenommen. Daher ist zur Bewältigung dieser mengenmäßig erheblichen, zusätzlichen Aufgabenstellung und zur Sicherstellung der „normalen Genehmigungstätigkeit“ eine weitere, über die Forderung in der Vorlage „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Vorlage Nr. 14-20 / V 01640) hinausgehende Personalzuschaltung von drei Vollzeitäquivalenten im Eingangsamt der 3. Qualifikationsebene Technik in den Baubezirken sowie einem Vollzeitäquivalent Teamassistenz Verwaltung der 2. Qualifikationsebene im Bereich der Hauptabteilungsleitung erforderlich. Die Bearbeitungskapazität der Unteren Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren, speziell im Rahmen der Kita- und Schulbauoffensive ist den anhaltend hohen Fallzahlen und der gesteigerten Bearbeitungskapazitäten in den 3 Baubezirken anzupassen, um die Gesamtlaufzeiten nicht zu gefährden. Daher ist die Personalzuschaltung von einer VZÄ bei Team Grüngutachten der 3. Qualifikationsebene erforderlich. Folgende Aufgabenschwerpunkte soll der künftige Stelleninhaber/die künftige Stelleninhaberin übernehmen: 3,00 Vollzeitäquivalente Sachbearbeitung Technik, E11 • Sachbearbeitung im Rahmen der Schulbauoffensive bzw. des Pavillonbauprogramms 2016 ff. Seite 89 von 132 • • • • Beratung von Machbarkeitsstudien, Anträgen zu Kita- und Schulpavillons, Anträgen auf Erweiterung von Kita- und Schulgebäuden sowie Anträgen zu Neubauten Bauüberwachung Bearbeitung von Befreiungen und Abweichungen; Abstimmung von Vorhaben in den Entscheidungsgremien der HA IV und in referatsübergreifenden Runden Unterstützung bei konkretisierten Vorhaben zur beschleunigten Baugenehmigung und Nutzungsaufnahme 1,00 Vollzeitäquivalent Teamassistenz Verwaltung, E6 • • • • • • Assistenztätigkeiten für die Kita- und Schulbauoffensive und die technische Sachbearbeitung, wie z.B. Schreibtätigkeiten, Einladungen und Protokolle, diverse Schreiben und Stellungnahmen Organisation und Vorbereitung von Sitzungen und internen Entscheidungsgremien Beschaffung von Informationen Führen von Statistiken Mithilfe beim Erstellen von Grafiken und Präsentationen Serviceleistungen für die Leitung und die technische Sachbearbeitung, z.B. Erteilen von Auskünften, Terminkoordinierung, Führen des elektronischen Kalenders 1,00 Vollzeitäquivalent Sachbearbeitung Technik UNB, E11 Vollzug der Naturschutzgesetze, der Bayerischen Bauordnung und der Freiflächengestaltungssatzung im Einzelnen: • Antragsbegleitende Beratung und Planprüfung von Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplänen • Antragsbegleitende Beratung und Prüfung von erforderlichen Fachgutachten (z.B. Baumgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung SaP, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, soweit erforderlich Abstimmung mit anderen naturschutzfachlichen Planungen und dem Team Flächenhafter Naturschutz • Fallbezogene Beurteilung von Baumbestand vor Ort • Fallbezogene Abnahme von Baumschutzauflagen, Ersatzpflanzungen, Ausgleichsflächen und Freiflächengestaltung zur Freigabe von Sicherheitsleistungen oder aufschiebender Bedingungen Die Einrichtung der Stellen erfolgt vorbehaltlich dem Ergebnis der Stellenbewertung durch das Personal- und Organisationsreferat. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV Lokalbaukommission: Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab 2016 unbefristet SB Bauordnung Technik 3.00 E 11 241.080 € Ab 2016 SB Naturschutz Technik 1.00 E 11 80.360 € Seite 90 von 132 unbefristet Ab 2016 unbefristet SB Teamassistenz Verwaltung Summe 1.00 E6 51.580 € 5.00 373.020 € Für die neu zu schaffenden Stellen sind 5 neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 11.850 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (5 x 2.370 €) 4.000 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (5 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eingestellt. C)3.2.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen sind die Produkte: • Bauaufsicht; Produkt-Nummer 5841000 • Naturschutz; Produkt-Nummer 5842000 • Overhead; Produkt-Nummer 5800000 Die Produktkostenbudgets der oben genannten Produkte erhöhen sich um bis zu 377.020 €, davon sind bis zu 377.020 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle Kostenart Baubezirke 6110.414.0000.7 18410000 602000 Naturschutz 3601.414.0000.0 18450000 602000 Innenrevision 6110.414.0000.7 18400100 602000 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatzkosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 6110.935.9330.3 3601.935.9330.6 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 6110.650.0000.6 3601.650.0000.9 6110.650.0000.6 18410000 18450000 18400100 670100 C)3.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung folgender Personalbedarf: Seite 91 von 132 Organisationseinheit Summe VZÄ Gesamtkosten bis zu Stadtplanung 3,00 241.080 € Lokalbaukommission 5,00 373.020 € dauerhaft 8,00 dauerhaft 614.100 € Summe C)3.4 Kostentabelle Dauerhaft ab 2016 Summe zahlungswirksame Kosten * einmalig befristet Bis zu 620.500 € -- davon: Personalauszahlungen Bis zu 614.100 € Sachauszahlungen** 6.400 € konsumtive Arbeitsplatzkoste n Transferauszahlungen -- Nachrichtlich Vollzeitäquivalente 8.00 Nachrichtlich Investition -- -- --- -- -- 18.960 € für Arbeitsplatzers t-ausstattung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** ohne IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich C)3.5 Finanzierung Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Stadtplanung und Bauordnung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. C)4. Personal- und Sachmittelbedarfe des Direktoriums Seite 92 von 132 C)4.1 Vergabewesen Die Vergabestelle 1 ist bei der Umsetzung des Aktionsprogrammes unmittelbar betroffen, da vor Inbetriebnahme der Schulen bzw. Kitas Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eingebracht bzw. eingebaut werden müssen. Die Beschaffung dieser Gegenstände und der dazugehörigen Dienstleistungen sind nach Anhang 1 zum Aufgabengliederungsplan der Landeshauptstadt München der Vergabestelle 1 zugewiesen. Folgende Artikel bzw. Dienstleistungen werden insbesondere bei einer Ersteinrichtung benötigt: - Verwaltungs-, Schul- und Kindertagesstättenmobiliar - Regale, Regalanlagen - Vitrinen, Schaukästen, Flipcharts, Moderationswände - Garderoben und Garderobenschränke - Umzugsleistungen für Möbel, Kartons und PC's - Anfertigen und Aufhängen von Vorhängen - Haushalts- und technische Geräte - Reinigungsleistungen Bis zum Schuljahr 2014/2015 wurde mit ca. 2 – 3 Schulneubauten/Generalsanierungen pro Jahr gerechnet. Die dabei anfallenden Beschaffungsvorgänge konnten in den vorgegebenen Zeiträumen bisher schon kaum mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewältigt werden. Bei den Umzugs- und Reinigungsleistungen sowie bei der Anfertigung von Vorhängen sind zeitaufwändige Einzelausschreibungen erforderlich, da wegen der Individualität keine Rahmenverträge möglich sind. Die vorhandenen, zeitsparenden Möbelrahmenverträge werden gerade im Bereich der Schulpavillonanlagen nur eingeschränkt bis gar nicht zur Bedarfsdeckung genutzt werden können, da in Verbindung mit Aufbauleistungen in den Rahmenverträgen andere räumliche Voraussetzungen (feste Wände aus Ziegel oder Beton) zu Grunde gelegt werden. Diese wesentlichen Rahmenbedingungen müssen bei jeder Örtlichkeit erneut überprüft, bekanntgegeben und damit zur Vertragsgrundlage gemacht werden. Bezogen auf die durch das Referat für Bildung und Sport prognostizierte Steigerung (allein 2016) bei den Kindertageseinrichtungen (von denen geschätzt fünf bei der Vergabestelle 1 zur Bearbeitung gelangen), acht Schulneubauten (davon fünf Großprojekte) und 28 Schulpavillonanlagen geht die Vergabestelle von der in der folgenden Tabelle dargestellten zeitlichen Mehrbelastung im Vergleich zum Jahr 2015 aus. Personalberechnung für Ersteinrichtung 2016 durch VGSt 1: Differenz Großprojekte zu Schulen / Sporthallen Schulpavillonanlagen Kitas Faktor Anzahl Gesamt 0,21 3 0,63 0,08 0,06 11 2 0,88 0,12 VZÄ gesamt 1,63 Die Berechnung des Mehraufwandes erfolgte aufgrund der Zahlen, die auch für den letzten Seite 93 von 132 Beschluss vom 05.11.2014 Berechnungsgrundlage waren. Der Mehraufwand beinhaltet nicht nur die reinen Ausschreibungen, sondern auch Vor- und Abstimmungsgespräche mit dazugehörigem Schriftverkehr sowie Aufgaben der Teamassistenz und Vorgesetztenanteile. Um die zusätzlichen Aufgaben für 2016 und den Folgebedarf für die weiteren Jahre von mehr als 50 neuen Objekten erledigen zu können, sind 2,00 VZÄ (BesGr. A10 / EGr. E9) zusätzliche Vergabesachbearbeiterstellen im Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene notwendig. Die restlichen 0,37 VZÄ (Differenz aus 1,63 VZÄ zu 2,00 VZÄ) lassen sich wie folgt begründen: Durch die zusätzlichen Pavillon-, Schul- und Kita-Baumaßnahmen erhöht sich der Abstimmungsund Koordinierungsaufwand zwischen der Vergabestelle 1 und dem RBS erheblich. Auch sind häufiger Firmengespräche notwendig. Beispielsweise musste im Januar/Februar 2015 mit allen Rahmenvertragspartnern von Schulmobiliar geklärt werden, ob die für 2015 erhöhten Mengen zum vorgesehenen Termin geliefert werden können. Um eine rechtzeitige Ausstattung der neuen Räumlichkeiten garantieren zu können, ist ein ständiger Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten notwendig. Außerdem entstehen durch zusätzliche Objekte Ergänzungswünsche für Ausstattungsgegenstände sowie für weitere Bedarfe wie z.B. Drucker und Kopierpapier, Hygieneartikel, Tinte/Toner und Büromaterial. Damit steigt auch der Beratungsaufwand. Aufgrund der pädagogischen Anforderungen an flexible Unterrichtsformen wird unterschiedlichstes Mobiliar erforderlich und damit die Schulmöbelausschreibung immer komplexer. Im Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20 / V 01640) vom 20.11.2014 wurden statt der rein rechnerischen 2,60 VZÄ nur 2,50 VZÄ-Stellen beantragt, sodass die restlichen 0,10 VZÄ in der aktuellen Berechnung aufgegriffen werden. Da die Bau- und Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2030 in der gleichen Intensität fortgesetzt werden, rechnet die Vergabestelle mit einer dauerhaften jährlichen Mehrbelastung in dem angegebenen Umfang. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die hier beantragten Personalressourcen beim Direktorium - Vergabestelle: Zeitraum Ab 2016 unbe-fristet Funktionsbezeichnung SB Vergabewesen Summe VZÄ 2,00 Einwertung A 10 / E 9 Mittelbedarf jährlich bis zu 91.000 € / 130.060 € 2,00 130.060 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind zwei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 4.740 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (2 x 2.370 €) 1.600 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (2,0 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Direktoriums eingestellt. C)4.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen ist das Produkt „Vergabe/Beschaffung/Dienstleistungen“ (Nr. 5127000) Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 131.660 €, davon sind bis zu 131.660 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Seite 94 von 132 Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Vergabestelle 1 Fipo Kostenstelle 0620.414.0000.3 0620.410.0000.1 11272600 Kostenart 602000 601101 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 0620.935.9330.9 Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 0620.650.0000.2 Kostenstelle/ Innenauftrag -- Kostenart -- 11272600 670100 C)4.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Direktoriums Organisationseinheit Vergabestelle 1 Summe Summe VZÄ Gesamtkosten bis zu 2,00 130.060 € dauerhaft 2,00 dauerhaft 130.060 € Seite 95 von 132 C)4.4 Kostentabelle Dauerhaft ab 2016 Summe zahlungswirksame Kosten * einmalig befristet Bis zu 131.660 € davon: Personalauszahlungen Bis zu 130.060 € Sachauszahlungen** 1.600 € konsumtive Arbeitsplatzkosten Transferauszahlungen Nachrichtlich Vollzeitäquivalente 2.00 Nachrichtlich Investition 4.740 € für Arbeitsplatzerstaus -stattung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich. C)4.5 Finanzierung Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Direktorium erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. C)5. Personal- und Sachmittelbedarfe der Stadtkämmerei C)5.1 Begleitung der Baumaßnahmen durch das technische Bauinvestitionscontrolling, die Investitionsprogramm- und Finanzplanung sowie durch die zentrale Zuschussstelle Das Ziel der "Schulbauoffensive" ist das bedarfs- und zeitgerechte Bereitstellen schulischer Infrastruktur für ein stark wachsendes München. Hierzu sind für alle Schularten (einschließlich Förderschulen und berufliche Schulen) sowohl neue Standorte zu sichern, als auch bestehende Standorte auf Erweiterungsmöglichkeiten zu überprüfen und jeweils zu entwickeln. Zusätzlich sind für alle Schularten investive und konsumtive Sanierungsbedarfe zu klären. Alle erforderlichen Baumaßnahmen sind, um sie bewältigen zu können, zu priorisieren und dann termingerecht zu Seite 96 von 132 realisieren. Hierzu sind schultypenbezogen jeweils Bauprogramme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Mit dem Grundsatzbeschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ wurde am 20.11.2014 eine Vielzahl von Beschleunigungsmaßnahmen verabschiedet, die es überhaupt erst ermöglichen, in den kommenden Jahren eine sehr viel größere Anzahl von Baumaßnahmen als bisher zu realisieren. Dazu ist unter anderem vorgesehen, in einem gewissen Umfang Entscheidungen auf die Verwaltung zu verlagern. Des weiteren ist das begleitende Bauinvestitions- und Finanzcontrolling deutlich zu intensivieren. Zudem wird es noch stärker als bisher erforderlich sein, bereits in der Projektentwicklungsphase neue, innovative bauliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Für Herbst ist die Vorlage eines ersten Bauprogramms für alle Schularten geplant. Mit dieser Beschlussvorlage wird ein weiteres Pavillonbauprogramm 2016 zur Entscheidung vorgelegt, welches doppelt so viele Maßnahmen umfasst wie das Vorjahresprogramm. Zwar war bereits beim Grundsatzbeschluss „Aktionsprogramm“ erkennbar, dass die Bauprogramme eine deutlich größere Anzahl von Baumaßnahmen als bisher erfordern. Allerdings liegen für den mittel- bis längerfristigen Zeitraum erst jetzt verlässliche Größenordnungen vor. Hierbei zeigt sich, dass das Aufgabenvolumen nochmals deutlich umfangreicher ist, als bisher angenommen. Verbunden mit diesem quantitativen Anstieg sind auch deutlich komplexere und gestiegene qualitative Anforderungen an das Bauinvestitionscontrolling, die Mehrjahresinvestitionsprogrammplanung sowie die Zuschussbearbeitung der Stadtkämmerei. Durch die Stadtkämmerei müssen alle Baumaßnahmen von der ersten Bedarfsableitung bis zum Maßnahmenabschluss technisch, wirtschaftlich, finanztechnisch und förderrechtlich durch das technische Bauinvestitionscontrolling, die Investitionsprogramm- und Finanzplanung sowie die zentrale Zuschussstelle begleitet werden. Hierfür ist eine ausreichende Personalausstattung unabdingbar. Bereits bei den aktuellen Vorarbeiten zu den Bauprogrammen zeigt sich, das die bisherigen Stellenzuschaltungen nicht ausreichen, um die Aufgaben in der erforderlichen Qualität bewältigen zu können. Aus diesem Grund hält die Stadtkämmerei die unbefristete Zuschaltung einer Stelle der Einwertung BesGr. A 13 / EGr. E 13 für eine Architektin/einen Architekten (technischer Dienst, 3. Qualifikationsebene) sowie von zwei Stellen der Einwertung BesGr. A 11 / EGr. E 10 (Verwaltungsdienst, 3. Qualifikationsebene) für den Bereich Mehrjahresinvestitionsprogramm/Mittelfristige Finanzplanung sowie die zentrale Zuschussstelle für erforderlich. Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle bei der Zentralen Zuschussstelle kann die zeitgerechte Beantragung und Abrechnung der staatlichen Fördermittel in Millionenhöhe weiter dauerhaft gesichert werden. Den vorgenannten Stellen sind folgende Aufgabenschwerpunkte zugeordnet: • Für alle drei Funktionen: Teilnahme an Arbeitsgremien, Besprechungen, Abstimmungen u.ä., Verfassen von Stellungnahmen zu den jeweiligen Beschlüssen, Mitwirken an der Erstellung von Beschlussvorlagen sowie den entsprechenden Entscheidungen auf Verwaltungsebene (wie z.B. Nutzerbedarfsprogrammen und Projektgenehmigungen). Zu prüfen sind hier unter anderem die Festlegung des tatsächlichen Bedarfs sowie die bestmögliche Nutzung und Verwertung der heranzuziehenden Grundstücke, die Förderfähigkeit sowie die Investitionsplanung. • Vertreten der Belange der Wirtschaftlichkeit bei der Projektentwicklung im Rahmen des Bauinvestitionscontrolling der Stadtkämmerei. Dies beinhaltet - in Abstimmung mit den beteiligten Referaten – auch verwaltungsinterne Festlegungen von Verfahrensschritten, Untersuchungstiefe und Prioritäten. In diesem Zusammenhang ist verstärkt an der Erarbeitung wirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen mitzuwirken. Dies erfordert einen zusätzlichen qualitativen und quantitativen Aufwand. Seite 97 von 132 • Betreuung der bautechnischen Themen im Rahmen der Richtlinien der Wirtschaftlichkeitsrechnung bzw. Überprüfung der erforderlichen Grund- und Hauptuntersuchung des zuständigen Bauherrn (mfm) im Rahmen der Hochbaurichtlinien. • Betreuung der Einzelmaßnahmen im Rahmen des städtischen Bauinvestitionscontrollings und der Finanzierungsplanung bei allen Verfahrensschritten gemäß den Hochbaurichtlinien (Standardprojekte) bzw. nach den ergänzenden Regularien der jeweiligen Bauprogramme. Hierbei sind optimale Nutzungsmöglichkeit bei neu zu errichtenden, umzubauenden oder zu erweiternden Baukörpern unter Berücksichtigung der für die jeweilige Schulart einschlägigen Bau- und sonstigen technischen Standards sowie der Finanzierbarkeit im Rahmen der städtischen Finanzen sicher zu stellen. In allen Fällen ist ferner zu prüfen, ob und ggf. wie neue pädagogische Anforderungen (z.B. Ganztagesangebot, Lernhauskonzept) mit umgesetzt werden können. Gleichfalls gilt es, für die Vielzahl der anstehenden großen und umfangreichen Generalsanierungen im Bestand die bestmögliche Lösung zu finden. Bei Letzteren ist auch darauf zu achten, dass entsprechende Einzelprojekte zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. In allen Fällen ist konsequent auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Nachhaltigkeit zu achten. Zur wirtschaftlichen und bedarfsorientierten Abwicklung der Bauprogramme ist mit dem Baureferat sowie dem Referat für Bildung und Sport ein entsprechendes Controlling aufzubauen und durchzuführen. • Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der verschiedenen Verfahrens-beschleunigungsmaßnahmen, z.B. beim Erarbeiten von Standardraumprogrammen für Grundschulen. • Fortschreibung und laufende Überwachung der Investitionsprogramme mit dem Schwerpunkt auf dem Bildungs- und Sportbereich sowie Schnittstellenkoordination zur Beantragung von Fördermitteln durch die zentrale Zuschussstelle der Stadtkämmerei. Hierbei ist jeweils die Finanzierung im Rahmen der Mehrjahreshaushaltswirtschaft sowie der Jahreshaushalte zeitgerecht sicherzustellen. Dabei sind, ohne die zeitliche Abwicklung der Baumaßnahmen zu gefährden, die einzelnen Maßnahmen in das beschlossene bzw. das fortzuschreibende Mehrjahresinvestitionsprogramm möglichst zahlungsgenau zu integrieren und zu ratieren. Bei Bedarf sind Veränderung der Rangreihenfolge vorzunehmen. • Jährliche Grundlagenermittlung des Zahlen- und Prognosematerials für die Mittelfristige Finanzplanung sowie die Großen Vorhaben mit Schwerpunkt Investitionen im Bildungsund Sportbereich. • Überprüfen der durch die Investitionstätigkeit ausgelösten Ein- und Auszahlungen, Beurteilung und Vollzug von Kämmereiverfügungen, Abstimmung mit dem Jahreshaushalt. Ferner ist für die Schulbauprogramme aufgrund der jeweiligen Gesamtvolumen ein umfassendes Finanzcontrolling aufzubauen und zu pflegen. • Die zentrale Zuschussstelle der Stadtkämmerei ist stadtweit dafür verantwortlich, dass für städtische Bauvorhaben rechtzeitig die staatlichen Zuweisungen geprüft, beantragt und abgerechnet werden. Auf Zuwendungen besteht generell kein Rechtsanspruch. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der zentralen Zuschussstelle, die beantragten Projekte so aufzubereiten, dass eine möglichst hohe staatliche Förderung genehmigt wird. Die termingerechte, fachlich einwandfreie und wirtschaftliche Aufgabenerledigung dieser umfangreichen zusätzlichen Aufgaben lässt sich bei der zentralen Zuschussstelle der Stadtkämmerei mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr bewältigen. Bereits die derzeit erforderlichen Vorarbeiten für kommende Maßnahmenausweitungen erfordern die gesamte Kapazität der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die verbleibenden Seite 98 von 132 Aufgaben können daher nicht mehr im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden. • Ermittlung von Fördermöglichkeiten (Bund, Land, EU) für städtische Baumaßnahmen, wie z. B. für Schulbaumaßnahmen sowie fördertechnische Analyse von städtischen Schul- und Kinderbetreuungsvorhaben. Dies beinhaltet die Beratung und Information der beteiligten Referate und Dienststellen mit Anweisungen für eine optimale Ausschöpfung der möglichen Zuwendungen. • Prüfung und Festlegen der Förderfähigkeit von städtischen Investitionsvorhaben nach den einschlägigen Förderbestimmungen für Schulbau und Kinderbetreuungseinrichtungen, denen jeweils unterschiedliche Förderkriterien und diverse Förderbereiche zugrunde liegen. Zum Jahreswechsel 2014/15 trat eine Änderung maßgeblicher Fördervorschriften in Kraft, die es ermöglichen, mehrere bauliche Maßnahmen als Gesamtpaket gefördert zu bekommen. Dies erfordert eine deutlich umfangreichere und aufwändigere Dokumentation der Einzelvorhaben. • Administrative Begleitung der einzelnen Förderprojekte, wie unter anderem den Abruf der bewilligten Zuwendungen unter Beachtung des Baufortschritts und die Erstellung des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber für die bewilligten Fördermittel. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die beantragten Personalressourcen bei der Stadtkämmerei, Abteilung 2 Mehrjahreshaushaltswirtschaft: Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu ab Nov. 2015 unbefristet Architektinnen/Architekten 1,00 A 13 / E 13 87.920 € ab Nov. 2015 unbefristet SB Investitionsplanung und SB Zuschusswesen A 11 / E 10 149.340 € Summe 2,00 3,00 Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind drei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (3 x 2.370 €) 2.400 € dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget der Stadtkämmerei eingestellt. C)5.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Betroffen ist das Produkt 6102000: „Haushaltswirtschaft“ Das Produktkostenbudget erhöht sich um bis zu 239.660 €, davon sind bis zu 239.660 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 0€ Seite 99 von 132 Die Verrechnung der dargestellten Personalkosten erfolgt: Kosten für Fipo Haushaltsabteilung, Abteilung 2 0300.410.0000.8 0300.414.0000.0 0300.434.0000.8 0300.450.0000.4 Kostenstelle 21202010 21202020 Kostenart 602000 601101 Die Verrechnung der dargestellten Arbeitsplatz- und IT-Kosten erfolgt: Kosten für Fipo Kostenstelle/ Innenauftrag Kostenart Einmalig investive Kosten zur AP-Erstausstattung 0300.935.9330.6 -- -- Dauerhafte Arbeitsplatzkosten 0300.650.0000.9 2120201 2120202 670100 C)5.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe der Stadtkämmerei Zusammenfassend ergibt sich für die Stadtkämmerei folgender Personalbedarf: Organisationseinheit Summe VZÄ Mehrjahreshaushaltswirtschaft Summe Gesamtkosten bis zu 3,00 237.260 € dauerhaft 3,00 dauerhaft 237.260 € C)5.4 Kostentabelle Dauerhaft ab Nov. 2015 Summe zahlungswirksame Kosten * Bis zu 239.660 € in 2015 entsprechend anteilig davon: Personalauszahlungen Sachauszahlungen** Transferauszahlungen bis zu 237.260 € 2.400 € konsumtive Arbeitsplatzkosten einmalig befristet Seite 100 von 132 Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition 3.00 7.110 € für Arbeitsplatz-ers tausstattung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich C)5.5 Finanzierung Die Finanzierung aller anfallenden Kosten in der Stadtkämmerei erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. Die Stadtkämmerei hat angesichts der Eilbedürftigkeit im Vorgriff auf die Entscheidung in diesem Beschluss bereits die Schaffung der Stelle für die zentrale Zuschussstelle im Verwaltungsdienst (Stellenwert BesGr. A11 / EGr. E10) beim Personal- und Organisationsreferat beantragt. Da im Haushalt der Stadtkämmerei für eine dauerhafte Finanzierung keine Mittel vorhanden sind, wird diese mit diesem Beschluss beantragt. C)6. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt C)6.1. Aufgabenmehrung in den Hauptabteilungen Umwelt, Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge Auf Grund des aktuellen Beschlusses ist im Referat für Gesundheit und Umwelt in den Aufgabenbereichen Innenraumschadstoffe (RGU-UW 24), Umwelthygiene/-medizin (RGU-GS-HU-UHM), und Hygieneüberwachung (RGU-GVO-13), ein zusätzlicher, zunächst auf drei Jahre ab Stellenbesetzung befristeter Stellenbedarf für eine(n) Umweltingenieur/in in E10 (Jahresmittelbetrag für E 10, Vollzeit 39 Std., 74.670.-€) sowie eine/n Ärztin/Arzt in E15 (Jahresmittelbetrag für E 15 Vollzeit 39 Std., 102.390,-€), und eine/n Hygieneinspektor/in in E9 (Jahresmittelbetrag für E 9 Vollzeit 39 Std., 65.030,-€) gegeben. Befristete Stellenangebote für fachärztliches Personal zeigten sich in der Vergangenheit vor dem Hintergrund erheblicher Personalgewinnungsprobleme gerade im ärztlichen Bereich erfolglos. Aus diesem Grunde soll die Arztstelle unbefristet ausgeschrieben und besetzt werden. Sollte eine künftige Stellenbemessung eine veränderte Bedarfssituation ergeben, wird die Ärztin/der Arzt auf eine im Rahmen der natürlichen Fluktuation freiwerdende originäre, unbefristete Stelle in der Hauptabteilung Gesundheitsschutz umgesetzt. Zur Begründung ist Folgendes auszuführen: Seite 101 von 132 Qualitativ RGU HA Umwelt • Aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den städtischen Dienstkräften sowie in Schulen und Kindertageseinrichtungen untergebrachter Kinder und Jugendlicher sind durch RGU-UW 24 Raumluftkontrollmessungen nach Abschluss der Bauarbeiten bei allen Neubauten (bzw. Sanierungsobjekten), die entweder Eigentum der Landeshauptstadt München sind oder von ihr angemietet, bzw. gekauft werden, zu beauftragen, auszuwerten und mit einer fachlichen Stellungnahme an das RBS zu senden. Die Aufgabe umfasst ebenfalls die Wahrnehmung von Orts- und Beratungsterminen zur Thematik. • Nicht rechtzeitig vorgenommene Messungen der Innenraumluftqualität nach Abschluss der Bauarbeiten führen zu einer Verzögerung für den Nutzungsbeginn in Einrichtungen des RBS und somit zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. • Es ist zu gewährleisten, dass für die Nutzer nach Abschluss der Bauarbeiten keine Gefährdung oder gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund von Innenraumschadstoffen besteht, bzw. Mängel fristgerecht moniert werden können. Dies stellt auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von kostenintensiven Folgeinvestitionen, z.B. durch den nachträglichen Einbau von Lüftungsanlagen auf Grund mangelnder Innenraumlufthygiene, dar. • Bei nicht eingehaltenen Richtwerten der Innenraumluft ist regelmäßig mit erheblichen öffentlichkeitswirksamen Elternprotesten sowie Beschwerden des betroffenen Personals zu rechnen. Die Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten ist regelmäßig mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden. Insbesondere bei Problemfällen kann die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Innenraumlufthygiene nur durch die Bereitstellung ausreichenden Personals gewährleistet werden. • Die dauerhafte Betreuung der neuen Schul- und Kitabauten durch RGU-UW 24 zur Thematik der Innenraumlufthygiene ist personell sicher zu stellen. RGU HA Gesundheitsschutz • Im Rahmen der Innenraumschadstoffproblematik ist regelhaft eine umweltmedizinische Bewertung von vermeintlichen oder tatsächlichen gesundheitlichen Schadstoffauswirkungen auf die menschliche Gesundheit erforderlich. • Ebenso ist ein umweltmedizinisches Beratungsangebot durch RGU-GS-HU-UHM vorzuhalten. In der Vergangenheit bildeten neben den Innenraumschadstoffen elektromagnetische Felder, biologische und chemische Belastungen der Außenluft, altlastenbelastete Flächen im Umgriff von Schulgebäuden Anlass zur Besorgnis gesundheitlicher Gefährdungen von Schulkindern, somit Problemfelder, die einer umweltmedizinischen Bewertung und Beratung bedurften. RGU HA Gesundheitsvorsorge • Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind in den §§ 34-36 die Aufgaben des Gesundheitsamtes festgelegt. Unabhängig von der Belehrungspflicht des Arbeitgebers nach § 35 IfSG beraten die Gesundheitsämter das Personal der Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern allgemein bei übertragbaren Krankheiten über Schutz und Vorbeugemaßnahmen. Dazu gehört auch die Information über Hygienemaßnahmen bei der Erstversorgung von Wunden. Die Aufgabe umfasst ebenfalls die Wahrnehmung von Orts- und Beratungsterminen zur Thematik. So wird eine Registrierung aller - nicht nur städtischen – Einrichtungen notwendig, um die Vollzugsaufgaben nach § 36 Abs. 1 IfSG in Verbindung Seite 102 von 132 mit § 16 Abs. 2, Satz 3 IfSG überhaupt durchführen zu können. • Im Sinne eines proaktiven infektionshygienischen Managements kann die fachliche Beteiligung und ggf. Beratung bei der Planung von allen Ergänzungs- oder Neubauten im Bereich Kita und Schule erforderlich sein. Alle Einrichtungen bedürfen eines Hygieneplans, ggf. einer Beratung hierzu genauso wie der Registrierung in einem Kindertagesstättenbzw. Schulakt bei der für die Hygieneüberwachung zuständigen Abteilung. • Die Zunahme der Einrichtungen und damit der Kinder und Jugendlichen, nicht nur in städtischen Einrichtungen, führt zu einer vermehrten Nachfrage von Informationen zur Hygiene und vorbeugenden Maßnahmen. Vor allem im Zusammenhang mit Elternbeschwerden ist wiederholt die Einsicht in den Hygieneplan und oft eine Ortsbesichtigung und Befragung erforderlich (typische Beispiele: Geruchsbeschwerden in Toiletten und mögliche Hygienemängel in Einrichtungen). Auch Themen wie Krätze oder Verlausung führen regelmäßig zu besorgten Nachfragen und somit zu einem erheblichen organisatorischen und personellen ressourcenbindenden Aufwand. • Die dauerhafte Betreuung der Schul- und Kitabauten durch RGU-GVO13 zur Thematik der Einhaltung der Infektionshygiene ist personell sicher zu stellen. Quantitativ Aufgrund des vom Stadtrat beschlossen „Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020“ wird bis zum Jahr 2030 ein umfangreiches Neu- und Ausbauprogramm realisiert (siehe hierzu die Ausführungen in den Abschnitten A) und B) dieser Vorlage). Nach heutigem Kenntnisstand wird dieses Bauprogramm bis zum Jahr 2030 Investitionen von mehreren Milliarden Euro auslösen. Es handelt sich um das größte Schulbauprogramm in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Schulbauoffensive sollen weiterhin die in dieser Vorlage genannten Schul- und Kitabauten kurzfristig realisiert werden. Durch den permanenten intensiven Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden allein zwischen 2006 und 2010 die Krippenplätze um 120% gesteigert, was durch die Ausbauoffensive Kindertageseinrichtungen fortgeschrieben wurde. Insgesamt sind derzeit rund 110 Kita-Neubaumaßnahmen in Planung bzw. in Ausführung. So sind bereits jetzt ca. 1.500 Objekte zur hygienischen Überwachung registriert. Für diese Aufgabenmehrung, die sich bereits kurzfristig unmittelbar auf die Arbeitsbelastung bei RGU-UW 24 und RGU-GS-HU-UHM auswirkt, wurde bisher kein Personalmehrbedarf geltend gemacht. In Anbetracht der Kurzfristigkeit des Bedarfes, wurde der Personalbedarf konservativ auf Basis der o.g. Vorhaben geschätzt. Eine Überprüfung des weiteren Personalbedarfs in allen drei Bereichen erfolgt innerhalb einer Zeit von drei Jahren ab Stellenbesetzung. Durch den bisher erfolgten Ausbau kam es bereits zu einer deutlichen Aufgabenmehrung bei RGU-GVO13, welche bisher ohne Erhöhung der Personalkapazität durch den Sachgebietsleiter, einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erfolgte. Da es gleichzeitig zu einer deutlichen Zunahme anderer fachlicher Aufgaben (Impfstatusbeurteilung und ggf. Impfung von Flüchtlingen, kinderärztliche Beratung/Begleitung bei umweltmedizinischen Fragen) in diesem Sachgebiet kam, ist die Neugliederung und Personalmehrung dringend erforderlich. Mitbeurteilung von Hygieneplänen, Registrierung in einem Kita- oder Schulakt ebenso wie Ortsbesichtigungen und Einsicht in Hygienepläne sind Aufgaben die ein Hygieneinspektor bzw -Inspektorin wahrnehmen kann. Aufgabendelegation an diese würde gleichzeitig bedeuten, dass keine Personalmehrung im ärztlichen Bereich erforderlich ist und sich der Kinderarzt auf die fachliche Beratung konzentrieren könnte. Für das RGU ist deshalb dringend die Einrichtung von drei Vollzeitstellen (RGU-UW 24: 1,0 VZÄ Umweltingenieur/-in; RGU-GS-HU-UHM: 1,0 VZÄ Ärztin/Arzt, RGU-GVO13 1,0 VZÄ Hygieneinspektor/in) zunächst befristet (mit Ausnahme der Arztstelle) auf drei Jahre ab Stellenbesetzung (01.11.2015) – erforderlich. Der dargestellte Stellenbedarf ist fremdbestimmt. Seite 103 von 132 Für den Außendienst des/der Hygieneinspektors/in werden weitere Sachkosten in Höhe von 600 € jährlich benötigt (MVV-Ticket). Außerdem werden 10.000 € für die Stellenausschreibungen in 2015 benötigt. Zeitraum Funktionsbezeichnun g VZÄ Einwertung Mittelbedarf jährlich bis zu Ab Nov. 2015 unbefristet Ärztin/Arzt 1.00 E 15 102.390 € Ab Nov. 2015 befristet auf 3 Jahre Umweltingenieuer/-in 1.00 E 10 74.670 € Ab Nov. 2015 befristet auf 3 Jahre Hygieneinspektor/in 1.00 E9 65.030 € Summe 3.00 Bis zu 242.090 € Arbeitsplatz- und IT-Kosten Für die neu zu schaffenden Stellen sind drei neue Arbeitsplätze erforderlich. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: • • • 7.110 € einmalige investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze (3 x 2.370 €) 2.400 € (davon 1.600 befristet) dauerhafte konsumtive Sachkosten für die Arbeitsplätze (3 x 800 €) Die Zahlungen an it@M für die notwendige IT-Ausstattung werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen in das IT-Budget des Referats für Gesundheit und Umwelt eingestellt. Weitere Sachmittel (ohne IT, Büromaterial und -möbel) • 10.000 € einmalig in 2015 • 600 € befristet auf 3 Jahre ab 2015 C)6.2 Produktzuordnung und Verrechnung der Kosten Die Veränderung betreffen die Produkte 5350200 Umweltschutz (HA UW) 5310010 Gesundheits- und Infektionsschutz (HA GS) 5320010 Gesundheitsförderung (HA GVO) Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich um bis zu 245.090 €, davon sind bis zu 245.090 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Seite 104 von 132 Die oben genannten Produktkostenbudgets erhöhen sich zusätzlich einmalig im Jahr 2015 um 10.000 €, davon sind 10.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Finanzierung / Kontierung im laufenden Jahr 2015 1 Nr. Kostenstelle bzw. Nr. Kostenart Innenauftrag * (Sachkonto) Einsparungen / Einzahlungen Reste zentrale Mittel 2 13153410 601101 12,445.00 € 13170110 601101 10,839.00 € 13120410 601101 17,065.00 € 13129001 675000 100.00 € 3 13179001 670100 133.00 € 13179001 673105 2,370.00 € 13129001 670100 133.00 € 4 13129001 673105 2,370.00 € 5 13153901 670100 133.00 € 6 13153901 673105 2,370.00 € 13153901 632101 3,000.00 € 13179001 632101 3,000.00 € 13129001 632101 4,000.00 € 7 Gesamtsummen 57,958.00 € * KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag Finanzierung / Kontierung im / ab dem Folgejahr 2016 1 Nr. Kostenstelle Nr. Kostenart bzw. Innenauftrag * (Sachkonto) Einsparungen / Einzahlungen Reste zentrale Mittel 2 13153410 601101 74,670.00 € 13170110 601101 65,030.00 € 13120410 601101 102,390.00 € 13129001 675000 600.00 € 3 13179001 670100 800.00 € 4 13129001 670100 800.00 € 5 13153901 670100 800.00 € 6 Gesamtsummen 245,090.00 € * KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag C)6.3 Zusammenfassung der Personalbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt Zusammenfassend ergibt sich für das Referat für Gesundheit und Umwelt folgender Personalbedarf: Organisationseinheit Umwelt Summe VZÄ dauerhaft: 1,00 Gesamtkosten bis zu dauerhaft: 102.390 € Seite 105 von 132 Summe befristet: 2,00 befristet: 139.700 € dauerhaft 1,00 befristet 2,00 dauerhaft 102.390 € befristet 139.700 € C)6.4 Kostentabelle Dauerhaft ab Nov. 2015 Summe zahlungswirksame Kosten * Bis zu 103.190 € Einmalig in 2015 10.000 € in 2015 entsprechend anteilig Befristet auf 3 Jahre Bis zu 141.900 € (jährlich) davon: Personalauszahlungen bis zu 102.390 € Sachauszahlungen** 800 € konsumtive Arbeitsplatzkost en Bis zu 139.700 € (jährlich) 10.000 € 600 € (jährlich) 1.600 € (jährlich) konsumtive Arbeitsplatz-kos ten Transferauszahlungen Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition 1.00 2.00 7.110 € für Arbeitsplatzerstaus-statt ung * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich C)6.5 Finanzierung Seite 106 von 132 Die Finanzierung aller anfallenden Kosten im Referat für Gesundheit und Umwelt erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 durch die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. Zur räumlichen Unterbringung der neuen Kolleginnen und Kollegen wird seitens des RGU auf Folgendes hingewiesen: Auf Basis der derzeitigen räumlichen Belegung zeichnet sich in der Gesamtschau der geplanten personellen Zuschaltungen im RGU-Kernbereich ein zusätzlicher Raumbedarf ab. Das RGU wird die Gesamtprognosen mit dem Kommunalreferat abstimmen und zu gegebener Zeit eine dann ggf. erforderliche Anmietung dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. C)7. Nutzen Dieser Beschluss bildet mit den vorangegangenen Beschlüssen zur AG SBO, dem Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 sowie den sonstigen Beschlüssen zur Schulentwicklung die Basis für ein immenses Bauprogramm im Schulbereich. In bislang nicht gekannter Größenordnung werden in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen zu koordinieren, zu planen, zu finanzieren und abzuwickeln sein, welche die beteiligten Referate vor erhebliche Herausforderungen stellen. Diese Anforderungen, welche eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert, können in diesem Umfang nur dann abgewickelt werden, wenn die Dienststellen hierzu ressourcenmäßig auch in die Lage versetzt werden. Die stringente und koordinierte Abwicklung aller Bauprojekte trägt dazu bei, dass die Stadt München als Sachaufwandsträgerin der öffentlichen Münchner Schulen ihrer Aufgabenstellung und ihrer Verantwortung im Bildungsbereich nachkommen kann. Die termingerechte Errichtung von Neubauten an neuen Schulstandorten z.B. im Zuge der Neuausweisung von Baugebieten, die Sanierung der Schulen im Rahmen von Generalinstandsetzungen, der notwendige Ausbau und die notwendige Erweiterung von Bestandsschulen sind Voraussetzung dafür, dass ein ordnungsgemäßer und zeitgerechter Unterricht sichergestellt werden kann. Insoweit ist die Personalzuschaltung zwingend, um dieser Anforderung gerecht werden zu können. C) 8 Gesamtübersicht Personalanforderungen VZÄ-Stellen In der nachstehenden Übersicht sind sämtliche Stellenbedarfe der betroffenen Referate im Einzelnen aufgeführt. Seite 107 von 132 Seite 108 von 132 Bereich Funktionsbezeichnung Referat für Bildung und Sport ZIM-L SB Teamassistenz VZÄ Einwertung Zeitpunkt Stellenzuschaltung 1,00 A7 / E7 01.11.15 ZIM-N1/N2 SB Rolle Bauherr SB Ersteinrichtung 5,96 A11 / E10 4,00 A8 / E8 01.11.15 01.11.15 ZIM- ImmoV 1u.2 SB Rolle Bauherr (Pavillion) SB Rolle Bauherr (Festbauten) SB Schadensfälle 1,76 A11 / E10 8,01 A11 / E10 1,00 A8 / E8 01.11.15 01.11.15 01.11.15 SB Rolle Objektverantwortliche ZIM-VM SB Grundsat, Belegungskonzepte SB Sportstättenvergabe 4,00 A10 / E9 1,00 A10 / E9 01.11.15 01.11.15 1,00 A8 / E8 01.11.15 Teamassistenz/Datenbeschaffung- und pflege 1,00 A7 / E7 01.11.15 SB Anlagenbuchhaltung Teamleitung Anlagenbuchhaltung SB Haushalt/kaufm. Controlling 5,00 A10 / E9 1,00 A11 / E10 01.11.15 01.11.15 1,00 A11 / E10 01.11.15 SB MIP SB Baustandards SB Datenpflege Raumdaten 0,50 A 12 / E 11 0,50 A11 / E10 1,00 A8 / E8 01.11.15 01.11.15 01.11.15 1,00 A7 / E6 01.11.15 38,73 1,00 A10 / E9 01.11.15 ZIM-QSA Teamassistenz Zwischensumme RBS-ZIM A SB Bau und Ausstattung Pädagogische Mitarbeit Bau und Ausstattung Zwischensumme RBS-A Sport Sportstättenplaner Zwischensumme RBS-Sport V-ZIB Betreuung Endgeräte Zwischensumme RBS-V-ZIB GL 2 SB Beschaffung SB Anlagenbuchhaltung SB Vergabewesen SB Kreditoren Zwischensumme RBS-GL 2 Gesamtsumme RBS 1,00 A14 / E14 01.11.15 2,00 2,00 A11 / E10 01.11.15 2,00 10,40 A 12 / E 11 10,40 2,00 A8 / E8 2,00 A8 / E8 1,00 A8 / E8 1,00 A7 / E6 6,00 01.11.15 01.11.15 01.11.15 01.11.15 01.11.15 59,13 Baureferat Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/ 38,50 Versorgungstechnik (31,5 VZÄ) Verwaltung und Finanzen (4 VZÄ) Landschaftsarchitektur (3 VZÄ) Fachrichtung Architektur/Elektrotechnik/Versorgungstechnik (15 19,00 E VZÄ) 10 Landschaftsarchitektur (4 VZÄ) Planungsreferat SB Begutachtung Technik (3 VZÄ) 8,00 E 11 SB Bauordnung Technik (3 VZÄ) E 11 SB Naturschutztechnik (1 VZÄ) E 11 SB Teamassistenz Verwaltung (1 VZÄ) E6 Direktorium – Vergabestelle VGSt 1 SB Vergabewesen 2,00 A10 / E9 Stadtkämmerei HAII/2 Architektinnen/Architekten 1,00 A13 / E13 SB Investitionsplanung und SB Zuschusswesen 2,00 A11 / E10 Referat für Gesundheit und Umwelt UW 24 Umweltingenieur/-in 1,00 E10 GS-HU-UHM Ärztin/Arzt GVO13 Hygieneinspektor/-in Gesamtsumme Personalbedarf alle Referate 1,00 E15 1,00 E9 132,63 befristet auf 2 Jahre ab Nov. 2015 01.01.16 01.11.15 01.11.15 Ab 01.11.15 befristet auf 3 Jahre 01.11.15 Ab 01.11.15 befristet auf 3 Jahre Seite 109 von 132 D) Haushaltstechnische Abwicklung/Finanzierung und Mehrjahresinvestitionsprogramm Dieser Beschluss erfordert diverse haushaltsrechtliche Abwicklungen und Änderungen am Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018. D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 Die Maßnahmen der Fortschreibung des Pavillonbauprogrammes 2015 (Aufstellung in 2016) mit 28 Schulpavillonanlagen sind derzeit noch nicht im MIP 2014-2018 enthalten; ebensowenig der Kauf der Anlage Innsbrucker Ring und die vier Pavillons für Kindertageseinrichtungen. a) Gemäß den im Abschnitt B)1.2, B)1.3 und B)1.4 dargelegten Angaben sind die notwendigen Änderungen für die Beschaffung und Einrichtung der Schulpavillons entsprechend dem Antrag vorzunehmen. b) Gemäß den im Abschnitt B)1c) dargelegten Angaben sind die notwendigen Änderungen für die Beschaffung und Einrichtung der zu kaufenden Schulpavillonanlage Innsbrucker Ring entsprechend dem Antrag vorzunehmen. c) Gemäß den im Abschnitt B)1d) dargelegten Angaben sind die notwendigen Änderungen für die Beschaffung und Einrichtung der vier Pavillonanlagen für die Kindertageseinrichtungen Zschokkestraße Nord, Zschokkestraße West, Kölner Platz/Isoldenstraße und Pretzfelder-/Freienfelsstraße entsprechend dem Antrag vorzunehmen. d) Gemäß den im Abschnitt B)1.5 dargelegten Angaben ist eine Pauschale für den Erwerb und die Einrichtung künftiger Pavillonanlagen entsprechend dem Antrag im MIP 2014-2018 aufzunehmen. d) Gemäß den im Abschnitt B)2.6 dargelegten Angaben ist der sog. Planungstopf entsprechend dem Antrag im MIP 2014-2018 zu erhöhen. D)2 Außerplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 Für die Beschaffung der vorgenannten Pavillonanlagen und deren Einrichtung werden entsprechend den Ausführungen in den Abschnitten B)1.2, B)1.3 und B)1.4 Ausgaben relevant. Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 vorzunehmen. Die Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung gem. Art. 66 Abs. 1 BayGO liegt vor, da zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Schulversorgung und der Betreuung der Kinder in entsprechenden Betreuungseinrichtungen entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Finanzierung ist aus dem Finanzmittelbestand vorzunehmen. E). Behandlung von Stadtrats- und Bezirksausschuss-Anträgen, Bürgerversammlungsempfehlungen Im Zuge der Entscheidung über die Pavillonanlagen, bzw. der mit diesem Beschluss zusätzlich auf den Weg zu bringenden Baumaßnahmen können damit zusammenhängende Stadtrats- und Bezirksauschuss-Anträge sowie Bürgerversammlungsempfehlungen mit behandelt werden: (1)Grundschule Oberföhringer Straße 224 endlich sanieren – oder neu bauen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 14.04.2015 (ED 20.04.2015) Der Bezirksausschuss fordert in seinem Antrag, umgehend eine Entscheidung herbeizuführen in Bezug auf eine Generalsanierung oder eines Neubaues der Grundschule Oberföhringer Straße und die Realisierung der Maßnahmen unter Seite 110 von 132 Bereitstellung der finanziellen Mittel noch vor 2017 umzusetzen. Gleichzeitig fordert der BA in seiner weiteren Begründung, dass wegen des Raummangels noch vorab eine Pavillonanlage aufzustellen ist. Antwort des Referates für Bildung und Sport: Aufgrund der bekannten Raumnöte der Schule wurde mit der Leitung der Grundschule vereinbart, auf dem Schulgelände eine Pavillonanlage aufzustellen. Diese soll rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2016/17 in Betrieb genommen werden. Die Anlage ist bereits Gegenstand dieses Beschlusses. Aufgrund der engen Grundstücksverhältnisse (langes und relativ schmales Grundstück) musste vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, einen solchen Schulpavillon überhaupt so situieren zu können, dass damit die weiteren Planungen auf dem Gelände nicht beeinträchtigt werden. In die Betrachtung ist auch die auf dem Schulgelände befindliche, stark sanierungsbedürftige Kindertagesstätte Wopfnerweg einzubeziehen. Es konnte nun eine Fläche gefunden werden, bei welcher die weiteren Planungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden. Der Pavillon nimmt 3 Unterrichts- bzw. Ganztagesräume sowie eine Mensa mit Küche auf. Damit ist die weitere Schulversorgung und auch die Ganztagesbetreuung sichergestellt. Die Machbarkeitsstudie wird dann auch zeigen, ob die GS aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen nicht auch komplett bzw. teilweise durch einen Neubau ersetzt werden muss. Fest steht definitiv, dass die Kindertagesstätte abgerissen und durch einen Neubau eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen-, 3 Kindergarten- und 2 Hortgruppen ersetzt werden soll. Die Grundschule soll eine 2-fach-Sporthalle erhalten und baulich erweitert werden. Nach den derzeitigen Gegebenheiten wird es aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich zu einem Teilabriss und damit Schulneubau kommen, welcher neben Unterrichtsräumen vor allem Räume für den Ganztag aufnehmen wird. Diese Baumaßnahme wird Gegenstand eines künftigen Bauprogrammbeschlusses sein. Ziel für den Baubeginn ist 2018; wegen verschiedener Bauabschnitte (Schnittstelle zu Haus für Kinder) sowie Aus- und Umlagerungen wird eine Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht vor Schuljahresbeginn 2020/2021 möglich sein. Der Antrag des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 14.04.205 ist damit satzungsgemäß erledigt. (2) Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing am 24.03.2015 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 hat auf Antrag des Schulleiters der Grundschule Oselstraße die Empfehlung abgegeben, das Referat für Bildung und Sport aufzufordern, wegen sich abzeichnender Klassenmehrungen zum Beginn des Schuljahres 2016/17 einen Schulpavillonanlage aufzustellen. Antwort des Referates für Bildung und Sport: Im Beschluss des Bildungsausschusses vom 11.03.2015 zur Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02233) wurde dargelegt, dass die Schülerzahlen im Sprengelbereich erst ab 2020 deutlich ansteigen. Dies ist auf das Baugebiet Paul-Gerhardt-Allee zurückzuführen, bei dem bis 2030 ca. 620 Schüler/innen erwartet werden. Der Raumbedarf wird sich daher bis dahin verdoppeln. Dieser Bedarf wird jedoch aufgefangen durch einen für 2020 vorgesehenen Neubau für eine Grundschule im Baugebiet Paul-Gerhardt-Allee, deren Zielrichtung fünfzügig ist (1 Zug soll dabei auch das Gebiet an der Grandlstraße entlasten). Diese Baumaßnahme ist Seite 111 von 132 Gegenstand eines Bauprogrammbeschlusses. Ziel für den Baubeginn ist 2018. Das Referat für Bildung und Sport sieht daher für die Oselstraße derzeit keine Notwendigkeit für die Aufstellung einer Schulpavillonanlage. Die Entwicklung ist jedoch weiterhin zu beobachten. Ob aus derzeit noch nicht abschließend betrachtbaren Gegebenheiten evtl. ad hoc doch noch eine Schulpavillonanlage notwendig wird, bleibt abzuwarten. Ggf. kann auch auf freiwerdende Pavillonanlagen an der derzeit laufenden Baustelle Grandlschule zurückgegriffen werden. Insoweit kann für die Sicherstellung der Schulversorgung jederzeit gesorgt werden. Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 21.Stadtbezirkes vom 24.03.2015 ist damit satzungsgemäß erledigt. (3) „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ Darstellung der Personalausstattung im Bereich der technischen Verwaltung Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Katrin Abele, Herr StR Cumali Naz vom 16.03.2015 Die vorgenannten Stadtratsmitglieder fordern das Referat für Bildung und Sport auf, im Hinblick auf das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 darzustellen, wie sich die aktuelle Personalausstattung an Schulen und Kitas im Bereich der technischen Verwaltung darstellt. Wenn erforderlich, sind die Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Nach Ansicht der Stadtratsmitglieder muss vor dem Hintergrund der vielzähligen neuen Schulen und Kitas sowie Erweiterungen und Generalinstandsetzungen gewährleistet sein, dass die Einrichtungen mit ausreichend Personal im Bereich der technischen Verwaltung versorgt sind. Antwort des Referates für Bildung und Sport: Insgesamt standen dem RBS bisher für alle Schulen ca. 440 THVs Technische Hausverwaltung (inklusive Helfer/innen) sowie lediglich 8 THV-Roulierkräfte zur Verfügung. Die THV-Roulierkräfte werden vorrangig als Krankheitsvertretungen für das Stammpersonal sowie bei zwischenzeitlichen Stellenvakanzen verwendet. Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz auch noch im Rahmen der Mithilfe bei Arbeitsspitzen und besonderen Anlässen (z.B. bei umfangreichen Baumaßnahmen insb. in den Sommerferien). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Anzahl der Roulierkräfte nicht einmal ausreichend ist, um den Betrieb im Rahmen der bisherigen dienstlichen Bedürfnisse zu gewährleisten, da die Aufgabenmenge und die Qualität der Aufgabenerledigung nicht im Einklang mit der zur Verfügung stehenden Personalkapazität steht. Entsprechend dem vorliegenden Stadtratsantrag findet derzeit in Zusammenarbeit mit dem POR-P 2.2 eine Kapazitätsbetrachtung statt. Das POR teilt die o.g. Einschätzung der Kapazitätsauslastung. Die Betrachtung wird aufgrund der Größe des Erhebungsumfangs noch einige Zeit in Anspruch nehmen. In einem ersten Schritt hat das POR, um zumindest die dringenden Notwendigkeiten im Zusammenhang mit den 15 Pavillonbauten 2015 abzudecken, im Vorgriff einen Bedarf von 5 unbefristeten VZÄ-Stellen für THV-Roulierkräfte anerkannt. Diesbezüglich sind hier Unterstützungsarbeiten vor Ort, wie z. B. Baubegleitung und Koordinierung bzw. Kontrolle der Einrichtungslieferungen zu leisten. Diese Stellen sind zwingend erforderlich, um die vorhandenen THVs vor Ort bei der Begleitung der Baumaßnahmen und der Einrichtung zu unterstützen. Die Personalverstärkung soll zweckmäßigerweise zum 01.08.2015 zur Seite 112 von 132 Verfügung stehen, da zu diesem Zeitpunkt die Hochphase der Einrichtungslieferungen beginnt. Hinzuweisen ist, dass es vorstehende Technische Hausverwaltungen nur im Bereich der Schulen gibt. Eine THV versorgt jedoch eine in einem Schulgebäude befindliche oder auf dem Schulgelände oder in direkter Nachbarschaft zu einer Schule befindliche Kindertageseinrichtung mit. Das RBS plant die Ergebnisse der o. g. Kapazitätsbetrachtung (in diesem Zusammenhang werden auch weitere Rouliererbedarfe und mögliche zusätzliche Bedarfe im Bereich des THV-Stammpersonals thematisiert) im Rahmen einer Stadtratsvorlage im Herbst 2015 näher vorzustellen. Ein Antrag auf Personalzuschaltung im Bereich der THVś ist damit in diesem Beschluss nicht relevant. Der o.g. Antrag Nr. 14-20 / A 00775 vom 16.03.2015 der genannten Stadtratsmitglieder der Stadtratsfraktion der SPD ist hiermit aufgegriffen. Eine abschließende Behandlung erfolgt in dem vorgenannten separaten Beschluss. (4)Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank, Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015 Mit dem vorgenannten Antrag baten die Stadtratsmitglieder Frank und Schmidbauer von der CSU-Stadtratsfraktion die Stadtverwaltung zu prüfen und dem Stadtrat darzustellen, inwieweit der Aufbau und Betrieb von Tragluftsporthallen eine sportlich und wirtschaftlich sinnvolle Alternative in den Fällen sein kann, in denen Schulturnhallen oder Bezirkssportanlagen aus- und umgebaut werden. Antwort des Referates für Bildung und Sport: Obwohl sich der Beschluss vorrangig mit der Errichtung von Schulpavillonanlagen und dem Ausblick auf die künftigen Bauprogramme befasst, ist hier trotzdem ein enger Zusammenhang zu sehen. Gerade die Frage der Aufrechterhaltung des Schulsportbetriebes während einer Generalinstandsetzung oder bei einem Abbruch und anschließender Neuerrichtung einer Schulsporthalle ist immer wieder Thema, welches bei jeder einzelnen Maßnahme individuell zu prüfen ist. In der Vergangenheit konnte der Schulsportbetrieb – zwar mit gewissen Einschränkungen – aber trotzdem noch ausreichend in den Sport- oder Schwimmhallen benachbarter Schulen oder Sportvereine sichergestellt werden. Das gleiche gilt für die Versorgung der Sportvereine in benachbarten Schulen, wobei hier in einigen Fällen von den Sportvereinen auch Hallen in weiterer Entfernung zu ihrem jetzigen Standort angenommen werden sollten. Die Baumaßnahmen waren zudem so disloziert, dass mit dieser Vorgehensweise immer entsprechende Anlagen gefunden und bereitgestellt werden konnten. Die Vielzahl der jetzt jedoch anstehenden Projekte mit Eingriff in den Sportbereich wird es in jedoch in Zukunft zunehmend schwieriger machen, einen solchen adäquaten Ausgleich schaffen zu können. Das Sportamt und das Zentrale Immobilienmanagement des RBS erarbeiten in allen Einzelfällen immer ein entsprechendes individuelles Konzept, wie der Sportbetrieb sowohl für die Schule als auch für die Vereine im Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse sichergestellt werden kann. Die Prüfung der von den Stadtratsmitgliedern angesprochenen Tragluftsporthallen wird dabei ebenfalls Gegenstand der Überlegungen sein. Ob eine solche Traglufthalle zum Einsatz kommen kann, hängt von verschiedenen unterschiedlichen Faktoren ab. Zu beachten ist hier immer, dass gerade bei Bestandsmaßnahmen aufgrund der im Regelfall sehr beengten Grundstückssituation (Zuschnitt, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustelleneinrichtung, Feuerwehrumfahrten und -Aufstellflächen, Neubau-/Erweiterungsbaustelle usw.), des Baurechts, des Nachbarschaftsrechtes und vor allem wegen des Baumschutzes (eine solche Halle wäre Seite 113 von 132 nur eine temporäre Lösung für 1-3 Jahre, welche die Fällung von Bäumen nur in sehr eingeschränkten Fällen ermöglichen würde) nicht immer die notwendigen Flächen für eine solche Traglufthalle zur Verfügung stehen, bzw. einen Neu- bzw. Erweiterungsbau sogar verhindern können. Das RBS möchte in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass im Rahmen der laufenden und geplanten, bzw. beabsichtigten Bauprojekte innerhalb der nächsten 10 Jahre 54 Sporthallen, mit insg. 131 Halleneinheiten, davon allein 30 Dreifachsporthallen vorgesehen sind, so dass sich die Situation im Umfeld benachbarter Schulen entspannen wird. Sollte im Zuge einer Baumaßnahme eine Traglufthalle notwendig werden, wird diese im Rahmen des jeweiligen Projektes individuell geprüft und dem Stadtrat mit den notwendigen Angaben (auch zur Wirtschaftllichkeit des Betriebes, Alternativen usw.) zur Entscheidung mit vorgelegt. Der Antrag der Stadtratsmitglieder Frank und Schmidbauer ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. F) Abstimmung mit anderen Dienststellen Die Vorlage ist zwischen den folgenden Referaten im Einvernehmen abgestimmt: Referat für Bildung und Sport, Baureferat, Kommunalreferat, Direktorium, Stadtkämmerei, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Gesundheit und Umwelt. a) Das Kommunalreferat hat ergänzend folgenden Textbeitrag abgegeben: 1. Flächenmanagement zur Sicherstellung der Bildungsinfrastruktur im Rahmen der Gemeinbedarfsvorsorge, Ausgangslage und Sachstand unter Berücksichtigung des städtischen Grundstücksbestandes Eine wichtige Grundbedingung, um die aktuellen Angebote im Bildungsbereich dauerhaft zu verbessern, ist die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten Flächen. Neben der Realisierung von Nachverdichtungen auf den Schulgrundstücken oder die optimierte Auslastung des vorhandenen Gebäudebestandes sind hiermit Flächenreserven im städtischen Vorratsvermögen gemeint, die möglichst wohnortnah und gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein sollten. Mit Stadtratsbeschluss vom 29.01.2003 (VV, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/ V 01585) wurde das städtische Gemeinbedarfsflächenmanagment eingeführt. Damit stimmte der Stadtrat dem Konzept zu, geeignete städtische Vorratsgrundstücke für die soziale und kulturelle Infrastruktur zu reservieren. Das Gemeinbedarfsflächenmanagement bezieht sich dabei nicht nur auf die konkrete aktuelle Bedarfsbefriedigung sondern berücksichtigt im Sinne einer vorausschauenden Stadtentwicklung auch die Belange einer langfristig orientierten Infrastrukturversorgung (u.a. Bildung). Das Kommunalreferat ist neben seiner Aufgabe, das strategische und operative Immobilien-Portfoliomanagement für das Grundstücksvorratsvermögen sicher zu stellen, im operativen Bereich als Immobiliendienstleisterin für städtische Dienststellen in der Weise tätig, dass Flächen in der benötigten Quantität und Qualität zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Schulbauoffensive besteht aufgrund der aktuellen Zahlen zur demographischen Entwicklung in München das Erfordernis, die vorhandenen Kapazitäten sehr zügig und nachhaltig zu erweitern. Die anzuwendende Vorgehensweise und die vorhandenen Möglichkeiten wurden im Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 (Pkt. 4.4 - 4.4.3) ausführlich beschrieben. Seite 114 von 132 Für das Handlungsfeld des Kommunalreferates bedeutet dies, entweder aus dem Bestand an städtischen Vorratsflächen größere zusammenhängende Grundstücke zur Verfügung zu stellen oder von anderen Eigentümern zu beschaffen. 2. Einsatz von städtischen Flächen Gerade am Beispiel der großen Siedlungsgebiete (z.B. ehemalige Funkkaserne, Prinz-Eugen-Kaserne, Bayernkaserne, Messestadt Riem, Kreativquartier oder Freiham) zeigt sich, dass eine zeitgerechte Realisierung neuer Schulstandorte am sichersten unter Einsatz städtischer Vorratsflächen abgewickelt werden kann. Im Bereich Siedlungsgebiete werden zum aktuellen Stand Grundstücksflächen für 10 Schulbauprojekte mit einer Gesamtfläche von ca. 18,5 ha vorgehalten. Aus dem Allgemeinen Grundvermögen werden darüber hinaus Grundstücke an 8 weiteren Standorten für 9 Schulbauprojekte mit einer Fläche von ca. 15,5 ha reserviert und zur Verfügung gestellt, um die geplanten Schulbauten verwirklichen zu können. Über die Vorratsgrundstücke hinaus klärt das Kommunalreferat mit anderen Dienststellen die Flächenverfügbarkeit von Grundstücken des gebundenen Immobilienvermögens. 3. Grundstücke von anderen Eigentümern In Stadtteilen, in denen die Landeshauptstadt München über keine ausreichenden, disponiblen Flächen verfügt, tritt das Kommunalreferat mit Privateigentümern in Verhandlung, um die Schulversorgung im benötigten Umfang zu verbessern. Angesichts der extrem angespannten Immobilienmarktlage kann hier nicht mit schnellen Ergebnissen gerechnet werden. 14 Grunderwerbe für schulische Zwecke wurden geprüft bzw. befinden sich aktuell in Prüfung, davon sind in 5 Fällen mangels Einigung oder Bebauungsmöglichkeit bzw. ungeeigneter Gebäude- oder Grundstückszuschnitte die Verhandlungen eingestellt worden. Die derzeit in Verhandlung bzw. Prüfung befindlichen Flächen umfassen ein Ausmaß von ca. 18 ha Fläche innerhalb der Stadtgrenzen. Welche konkreten Verhandlungsergebnisse daraus hervorgehen, ist derzeit noch nicht zuverlässig prognostizierbar. Das Kommunalreferat wird auch weiterhin eine Flächenbereitstellung auf diesem Wege weiter verfolgen. b) Personal- und Organisationsreferat Die Vorlage wurde dem POR zur Stellungnahme und Prüfung zugeleitet. Das POR stimmt – mit Ausnahme der für den Bereich Personalkostenmanagement des RBS vorgetragenen Mehrbedarfe (siehe Abschnitt C)1.4.2.2) – vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung der geltend gemachten Stellenkapazitäten der Beschlussvorlage zu. Mit der – soweit vorgesehen – unbefristeten Einrichtung der für die SBO 2013-2030 benötigten Stellen besteht seitens des POR Einverständnis. Soweit den Mehrbedarfen nicht eindeutige Bemessungsschlüssel zu Grunde liegen, geht das POR davon aus, dass nach Abschluss der SBO eine Überprüfung bzw. Bemessung des Stellenbedarfs durch die betroffenen Referate erfolgt. Das POR weist darauf hin, dass Aussagen in der Beschlussvorlage in Bezug auf Stellenbewertungen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung durch das POR stehen und die Stellenbewertung auf Basis der geltenden tarifrechtlichen bwz. beamtenrechtlichen Vorschriften und Regelungen erfolgt. Des Weiteren weist das POR darauf hin, dass die Priorisierung der Stellenbesetzung im Rahmen der Schulbauoffensive (Ziffer 9.3. des Antrags der Referentinnen und Referenten) aufgrund des schwierigen Arbeitsmarktes im Münchener Raum und der zu geringen Personalkapazität im POR Seite 115 von 132 selbst zu Verzögerungen bei Personalgewinnungsverfahren in anderen – ebenfalls wichtigen – Bereichen (z.B. in den Sozialbürgerhäusern zur Abwicklung des Parteiverkehrs oder für die Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen) führen kann. Das POR ist als Querschnittsreferat der Stadt München betroffen, wenn zusätzliche Stellen eingerichtet und besetzt werden, sowie das gewonnene Personal betreut werden muss. Betroffen sind regelmäßig die Abteilung 1 – Recht, die Abteilung 2 – Personalbetreuung, Stellenwirtschaft, die Abteilung 4 – Personalleistungen sowie die Abteilung 5 – Personalentwicklung, Bereich Personalgewinnung. Das POR wird den sich durch diese Beschlussvorlage ergebenden zusätzlichen Aufwand zu gegebener Zeit gesondert im zuständigen VPA geltend machen. G) Beteiligung der Bezirksauschüsse Sämtliche Bezirkausschüsse haben am 15.05.2015 per E-Mail/bzw. Fax den Entwurf der Sitzungsvorlage zur Stellungnahme zugeleitet bekommen. Es handelte sich hierbei um einen ersten Entwurf, auf der Basis der bis dahin zwischen den beteiligten Referaten abgestimmten Unterlagen. Die Sitzungsvorlage wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess bis zur Drucklegung der Vorlage ständig an neue Gegebenheiten angepasst. Der fertige Entwurf lag somit erst zum 20.06.2015 in der jetzigen Druckversion vor. Diese endgültige Fassung konnte somit nicht mehr rechtzeitig nachgereicht werden, so dass die Stellungnahmen der Bezirksausschüsse auf der ersten Zuleitung basierten. Diese erste Zuleitung enthielt alle nach der BA-Satzung notwendigen anhörungsrelevanten Teile (insb. den Umfang der 28 für 2016 vorgesehenen Pavillonanlagen, die 4 aufzustellenden Kindertageseinrichtungs-Pavillons und den zu erwerbenden Pavillon am Innsbrucker Ring). Alle anderen Teile sind Berichte und Informationen zum Stand der Arbeit der AG SBO und der Task Force und die Vorausschau auf durch vom Stadtrat noch zu beschließende Bauprogramme. Zu diesen Bauprogrammen erfolgt dann individuell die satzungsgemäß vorgeschriebene Einbindung der Bezirksausschüsse. Aufgrund zum Teil später BA-Sitzungstermine sind in dem einen oder anderen Fall die jeweiligen Stellungnahmen der BA nicht mehr rechtzeitig vor Drucklegung beim RBS eingegangen. Soweit ablehnende oder ergänzende Stellungnahmen bis zur Beschlussfassung noch eingegangen sind, werden diese als Tischvorlage in der Sitzung des Stadtrates bekanntgegeben. Einige bereits vorliegende Stellungnahmen der Bezirksausschüsse fordern über den Inhalt dieser Beschlussfassung hinausgehende Informationen, welche in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr in diese Vorlage eingearbeitet werden konnten. Zum großen Teil bezogen sich die Fragen und Forderungen jedoch auch auf Bereiche (z.B. generelle Angelegenheiten der Kindertagesversorgung), welche mit der Zielrichtung dieses Beschlusses nicht einhergehen. Die Behandlung solcher zusätzlichen Punkte, können nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sein. Soweit Fragen zu bestimmten Bauvorhaben bzw. generelle Angelegenheiten zur Schulentwicklung mit dieser Beschlussvorlage noch nicht geklärt werden können, erfolgen die Antworten zu den darauffolgenden Baubeschlüssen bzw. in separaten Antwortschreiben an die jeweiligen BA's. Das RBS muss im Hinblick auf den Umfang dieser Vorlage um Verständnis bitten, dass diese Vorlage nicht alle Fragen von 25 Bezirksausschüssen umfänglich beantworten kann. Die zum jetzigen Zeitpunkt beantwortbaren Punkte haben wir nachfolgend aufgeführt. 1. Folgende Bezirksausschüsse haben der Vorlage zugestimmt: - BA 2 – Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt (E-Mail vom 09.06.2015) - BA 10 – Stadtbezirk Moosach (grundsätzlich einverstanden, per E-Mail vom 16.06.2015) - BA 21 – Stadtbezirk Pasing-Obermenzing (Schreiben vom 12.06.2015) - BA 22 - Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied (Schreiben vom 21.05.2015) 2. Folgende Bezirksausschüsse haben der Vorlage zugestimmt, aber zusätzliche Fragen gestellt: Seite 116 von 132 - BA 4 – Stadtbezirk Schwabing-West Der BA stimmte der Vorlage mit Schreiben vom 21.05.2015 unter der Bedingung zu, dass der BA regelmäßig und frühzeitig über den Sachstand der im Stadtbezirk geplanten Maßnahmen informiert und in die Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und den Leitungen der betroffenen Schulen einbezogen wird. Anwort RBS: Das RBS wird in allen Fällen die satzungsgemäß notwendigen Unterrichtungen, Informationen und Anhörungsverfahren zu den Maßnahmen durchführen. - BA 8 – Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Der BA hat mit Schreiben vom 18.06.2016 der Vorlage zugestimmt und dabei gebeten, auch die Grundschule an der Bergmannstraße und die Schule an der Ridlerstraße in das Aktionsprogramm aufzunehmen. Hierzu teilt das RBS mit, dass die beiden Schulen an der Ridlerstraße 26 (Mittelschule und Carl-von-Linde-Realschule) in die sog. AA-Kategorie (höchste Dringlichkeit) eingestuft sind. Die dort vorgesehene Erweiterung der Schulanlage mit einer Mensa und Ganztagesaufenthaltsräumen wird für das Bauprogramm 2016ff vorgesehen. Für die Grundschule Bergmannstraße wird eine bauliche Veränderung im Bereich Sport- und Schwimmhalle angedacht. Inwieweit sich diese, ggf. als Erweiterung notwendige Maßnahme im Hinblick auf das enge Baufeld bau- und planungsrechtlich realisieren lässt, bedarf jedoch noch näherer Überprüfungen. In welches Bauprogramm die Schule dann aufgenommen werden kann, muss noch geklärt werden. Unabhängig davon beginnen jedoch in 2015 als 1. Bauabschnitt die Sanierung und der Umbau der Sanitärbereiche sowie die Schaffung von Lagerräumen und in 2016 als 2.Bauabschnitt die restlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen; der Gesamtaufwand beträgt rd. 1,8 Mio. Euro und wird aus dem Bauunterhalt finanziert. -BA 12 – Stadtbezirk Schwabing-Freimann Der BA hat mit Schreiben vom 20.05.2015 der Vorlage zugestimmt, aber darauf hingewiesen, dass grundsätzlich darauf geachet werden soll, dass die Pavillons nur übergangsweise aufgestellt werden sollen und diese nicht zur „Dauerlösung“ werden. Das RBS sieht dies im Grundsatz ebenso, da diese Pavillons einer raschen Bedarfsabdeckung dienen und – soweit tatsächlich aufgrund der Prognosen in den nächsten Jahren noch ein entsprechender Bedarf vorhanden ist – parallel ein Neubau/Erweiterungsbau geplant werden kann. Aufgrund der Grundstückssituation, aber auch wegen planerischer Gesichtspunkte müssen manche Anlagen jedoch auch für einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Wie im Aktionsbeschluss im November 2014 zu den Pavillonanlagen bereits ausgeführt, sind diese Anlagen von ihrem baulichen Zustand und der Ausstattung durchaus einem Festbau vergleichbar. Die bisherige Resonanz der Nutzer solcher neuen Anlagen ist in allen Fällen positiv, so dass einer längeren Aufstellung nichts entgegensteht. - BA 13 – Stadtbezirk Bogenhausen Der BA hat mit Schreiben vom 11.06.2016 der Vorlage zugestimmt. Der BA bittet jedoch darum, dass ihm die Planungen Oberföhringer Straße und Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium vorgestellt und dass Planungen rechtzeitig dargelegt werden. Hierzu verweist das RBS auf die Abendveranstaltung im März 2015, bei welcher BA-Vertretungen über sämtliche Pavillonplanungen informiert wurden. Die erbetenen Planunterlagen wird das RBS dem BA – sobald die Planunterlagen bauvorlagereif sind – dem BA zuleiten. - BA 17 – Obergiesing-Fasangarten Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2015 der Vorlage zugestimmt aber ergänzend gebeten, dass ihm die Ergebnisse der Task Force SBO zur Untersuchung des baulichen Zustandes, des Raumbedarfes und der planungsrechtlichen Komponenten sämtlicher Schulen im Bezirk 17 zugeleitet wird. Das RBS wird dem BA die notwendige Übersicht in Tabellenform zukommen lassen. Seite 117 von 132 - BA 19 – Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln (Schreiben vom 12.06.2015) Der BA unterstützt die vorgesehenen Maßnahmen, bittet aber wegen der Situierung der Anlage Forstenrieder Allee eingebunden zu werden. Dies kann seitens des RBS zugesichert werden, da der Bauantrag ohnehin formell zugeleitet wird. Die Anlage steht nicht im Außenbereich, so dass damit auch keine präjudizierende Wirkung entstehen kann. 3. Folgende Bezirksausschüsse haben zusätzliche Fragen und Forderungen gestellt: - BA 15 – Stadtbezirk Trudering-Riem Der BA hat in seinem Schreiben vom 09.06.2015 (siehe Anlage C)1) vor allem die Versorgung des Stadtgebietes mit Kindertagesbetreuungsplätzen thematisiert. Diese Fragestellungen sind jedoch nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage und können damit hier nicht abschließend behandelt werden. Zur Frage, ob für die Kinderbetreuung Pavillonanlagen notwendig sind, kann gesagt werden, dass nach dem derzeitigen Sachstand hierfür kein Bedarf ist. Sollte ein nicht durch ohnehin schon laufende Baumaßnahmen (siehe hierzu die separaten Bauprogrammbeschlüsse für Kindertageseinrichtungen) ad hoc – Bedarf auftreten, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Mit der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Pauschale für Pavillonanlagen könnte in einem solchen Fall bei unabweisbarem Bedarf entsprechend reagiert werden. Die Frage zur Kindertagesstätte Schmuckerweg kann insoweit jedoch bereits jetzt mit dem Hinweis beanwortet werden, dass die Baugenehmigung im Mai 2015 bis Juni 2020 verlängert wurde. Im Rahmen der AG SBO und der Task Force werden die vom BA angesprochenen Siedlungsplanungen in allen Fällen immer geprüft, mit den Prognosen verglichen und die notwendigen Schlüsse daraus für die erforderlichen Baumaßnahmen gezogen, so dass die jeweilige Entwicklung in den Stadtbezirken stets in Beobachtung bleibt. Die angesprochene Feldbergschule (GS/MS) ist ein sog. AA – Fall und ist als Erweiterung und damit zur Entlastung auch von Riem für ein Bauprogramm 2016ff. vorgesehen. In der Task Force – Sitzung am 11.06.2015 wurde der Wunsch des BA behandelt, die neue GS Leibengerstraße (jetzt Ilse-von Twardowski-Platz) sofort auf 3-zügig zu erweitern. Für eine sofortige Erweiterung besteht derzeit jedoch noch kein Bedarf. Auch hier wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein, um dann entsprechend reagieren zu können. - BA 20 – Stadtbezirk Hadern Der BA hat in seinem Schreiben vom 09.06.2015 (siehe Anlage C)2) u.a. auch die Frage gestellt, welche aktuellen schulpolitischen Fragen im Rahmen der AG SBO aufgegriffen wurden. Als gefordertes Beispiel kann hier die Frage der möglichen Kooperation mit Nachbarkommunen in der Schulversorgung genannt werden. Die Frage war zudem, wie die demografische Entwicklung der zukünftigen Haderner Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie Realschülerinnen und Realschüler berücksichtigt werden kann, zumal der Stadtbezirk selbst neben den Mittelschulen keine weiterführenden Schulen hat. Hierzu kann mitgeteilt werden, dass aufgrund der Sprengelungebundenheit der Gymnasien und Realschulen eine ausreichende Schulversorgung nicht unbedingt im eigenen Stadtbezirk sichergestellt sein muss, eine entsprechende Versorgung ist auch in anderen Stadtbezirken gewährleistet. - BA 23 – Stadtbezirk Allach-Untermenzing Der BA beklagt sich in seinem Schreiben vom 10.06.2015 (siehe Anlage C)3), dass in seinem Stadtbezirk keine Schulpavillonanlagen aufgestellt werden, obwohl es an der Manzostraße aus seiner Sicht einen entsprechenden Bedarf gäbe. Er fordert, nochmals zu prüfen, ob nicht doch die kurzfristige Aufstellung einer Pavillonanlage möglich wäre. Auch werden seiner Ansicht nach die neuen Wohnbaugebiete nicht ausreichend berücksichtigt. Der BA erwähnt dabei auch die Forderung, unverzüglich die Planung für eine Grundschule am Standort Seite 118 von 132 Theodor-Fischer-Straße/Pasinger Heuweg aufzunehmen und diese bei der Vorstellung der Planung für die Neubauten im Herbst (gemeint ist der Bauprogrammbeschluss in 2015) vorzustellen. Das RBS hat diese Fragestellungen sofort nach Erhalt der Stellungnahme nochmals in die Task Force Sitzung am 11.06.2015 eingebracht, mit dem Ergebnis, dass wie schon bei früheren Prüfungen festgestellt, der Standort Theodor-Fischer-Straße als nicht geeignet erscheint. Wie in der Vorlage unter B)1.2 im Zusammenhang mit der GS Manzostraße bereits dargestellt, erfolgen Prüfungen, ob eine solche neue GS am Standort der MS Franz-Nißl-Straße mit untergebracht werden könnte. Diese Grundstück ist aufgrund seiner Größe und seines Zuschnittes für einen solchen Schulcampus durchaus als geeignet anzusehen. Wie bereits unter Abschnitt B)1.2 dargestellt, kann es aufgrund eines ad-hoc Bedarfes ggf. notwendig werden, für die Mittelschule an der Franz-Nißl-Straße in 2017 einen Schulpavillon aufzustellen. Dies ist jedoch noch konkret auch auf Alternativen zu prüfen. Die Manzoschule war auch Gegenstand einer Beschlussvorlage für den Bildungsausschuss am 17.06.2015, in welcher die derzeitige Raumsituation der Schule als derzeit ausreichend dargestellt wurde. - BA 24 – Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2015 eine Stellungnahme verfasst, welche die Forderung beinhaltet, weiterhin nach einem Standort für ein Gymnasium im 24. Stadtbezirk zu suchen (siehe Anlage C)4). Die Frage eines Gymnasiums im 24. Stadtbezirk war bereits mehrfach Gegenstand entsprechender Behandlungen in der AG SBO und in der Task Force. In allen Fällen konnte bislang ein solcher Bedarf noch nicht als gegeben angesehen werden. Die Angelegenheit wurde seitens des RBS in die Task Force Sitzung am 11.06.2015 eingebracht und dort nochmals von der Bedarfslage aber auch von den Grundstücksgegebenheiten besprochen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass an den bisherigen Einschätzungen keine Änderungen eingetreten sind. Die gymnasiale Versorgung kann nicht kleinräumig, bezogen nur auf einen Stadtbezirk, betrachtet werden. Das RBS wird zum Thema Schulversorgung Gymnasien und Realschulen anhand dann voraussichtlich neuer Prognosedaten eine entsprechende Stadtratsvorlage erarbeiten und die Angelegenheit nochmals auf den Prüfstand stellen. In der Zwischenzeit werden – dem Wunsch des BA 24 entsprechend – nochmals alle Grundstücksgegebenheiten einer Bewertung unterzogen. - BA 25 – Stadtbezirk Laim Der BA hat mit Schreiben vom 10.06.2016 (siehe Anlage C)5) das Pavillonbauprogramm grundsätzlich zur Kenntnis genommen und fordert, dass konkrete Angaben zu den Bau- und Sanierungsvorhaben im Bereich der Schulen im Stadtbezirk Laim erfolgen. Gleichzeitig fordert er, dass – wie in der Beschlussvorlage unter B)1.2 als Absicht des RBS bereits dargestellt - die nördliche Nachbarbebauung der Schule an der Fürstenrieder Straße 30 in Angriff genommen wird. Das RBS möchte diese Untersuchungen im Interesse der beiden betroffenen Schulen vorantreiben und kommt damit dem Wunsch des BA gerne nach. 4. Folgender Bezirksausschuss hat keine Zustimmung erteilt: - BA 16 – Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach In seinem Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Reiter vom 15.06.2015 (siehe Anlage C)6) bemängelt der Bezirksausschuss die ihm zur Verfügung stehende kurze Bearbeitungszeit, welche ihm keine Zeit zu einer ausführlichen Stellungnahme lässt. Gleichzeitig spricht er sich gegen die derzeit in Prüfung befindliche Verlegung der Mittelschule Führichstraße an den Standort Strehleranger aus. Das RBS bedauert, wie auch bereits im Zuleitungsschreiben an die BA's vom 11.05.2015 (E-Mail bzw. Fax-Versand am gleichen Tage), dass die Vorlage unter hohem Zeitdruck erarbeitet werden Seite 119 von 132 musste und dass wegen der notwendigen Ausschreibungen der 1. Pavillontranche im September 2015 die Vorlage unbedingt noch im Juli im Stadtrat behandelt werden müsse. Dies ist sicherlich für alle Beteiligten mit hohem Engagement verbunden, aber im Hinblick auf die rechtzeitige Inbetriebnahme der Pavillons im Sommer 2016 unabdingbar. Zu der weitergehenden Planung am Strehleranger (Vorabaufstellung einer Schulpavillonanlage in 2016), dort neben der Neuerrichtung des Grundschulgebäudes und wegen der baulichen Möglichkeiten auch eine Mittelschule unterzubringen, wird auf die Ausführungen in Abschnitt B)1.2 verwiesen. Es handelt sich hier um Überlegungen des RBS, welche im Detail noch geprüft und als eine mögliche Variane mit allen Betroffenen noch eingehend diskutiert werden muss. Dies wurde im Rahmen der Sitzung „RBS trifft die BA's“ VertreterInnen des BA 16 am 29.04.2015 entsprechend erläutert. H) Sonstige Ausführungen Den Korreferentinnen und Korreferenten RBS: Frau Stadträtin Neff RGU: Frau Stadträtin Krieger BR: Herr Stadtrat Danner PLAN: Herr Stadtrat Amlong StKä: Herr Stadtrat Kuffer sowie den Verwaltungsbeirätinnen und Verwaltungsbeiräten RBS-Bereich Allgemeinbildende Schulen: Frau Stadträtin Krieger RBS-Bereich Berufliche Schulen: Frau Stadträtin Burkhardt RBS-Bereich Sport: Frau Stadträtin Dietl RBS-Bereich Kita: Frau Stadträtin Zurek BR-Bereich Hochbau: Herr Stadtrat Seidl BR-Bereich Verwaltung und Recht: Frau Stadträtin Dr. Söllner-Schaar BR-Bereich Gartenbau: Frau Stadträtin Krieger PLAN-Bereich Stadtplanung: Frau Stadträtin Rieke PLAN-Bereich Lokalbaukommission: Herr Stadtrat Zöller PLAN-Bereich Stadtentwicklungsplanung: Herr Stadtrat Bickelbacher Direktorium-Bereich Vgst. 1: Herr Stadtrat Vorländer StKä-Bereich Haushaltswirtschaft: Herr Stadtrat Kaplan RGU-Bereich Gesundheitsschutz: Herr Stadtrat Dr. Theiss RGU-Bereich Gesundheitsvorsorge: Herr Stadtrat Dr. Mittermaier RGU-Bereich Umwelt: Frau Stadträtin Rieke wurde je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Nachstehender Hinweis gilt für den Fall, dass der umfangreiche Druck und die Verteilung der Vorlage nicht mehr rechtzeitig innerhalb der bekannten Fristen an die Stadtratsmitglieder möglich ist: Die Beschlussvorlage wurde die letzten 3 Monate intensiv innerhalb der beteiligten Referate abgestimmt. Das aufzubereitende Datenmaterial, die Tabellen, Listen und Plangrafiken unterlagen einem ständigen Abgleichsprozess. Die Planungen für die 28 Schulpavillonanlagen, die 4 Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen sowie die Erwerbsverhandlungen für den Ankauf der Pavillonanlage Innsbrucker Ring, die bau- und planungsrechtlichen Abklärungen, sowie die bereits eingeleiteten weiteren Grundstücksuntersuchungen waren und sind äußerst zeit- und ressourcenintensiv, so dass die Vorlage erst Mitte Juni 2015 fertiggestellt und nicht den üblichen Vorgaben der AGAM entsprechend den Stadtratsmitgliedern termingerecht zugeleitet werden konnte. Eine Verschiebung der Vorlage auf eine der nächsten Sitzungen ist nicht möglich, da Seite 120 von 132 dadurch die bereits im August 2015 anlaufenden Ausschreibungen für die Vergabe der insg. 32 Pavillonanlagen nicht mehr möglich wären und damit die Inbetriebnahme der Kita-Pavillons im Frühjahr 2016 bzw. der Schul-Pavillons zum Schuljahresbeginn 2016/17 gefährdet wäre. Die Behandlung in dieser gemeinsamen Sitzung ist daher dringend erforderlich. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde, nachdem mit dieser Vorlage auch deŕ Erwerb und die Ausstattung von 4 Kindertageseinrichtungs-Pavillons behandelt wird, um Vorberatung der Beschlussvorlage gebeten. II. Antrag der Referentinnen und Referenten in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses, des Sportausschusses, des Bauausschusses, des Verwaltungs- und Personalausschusses, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Finanzausschusses und des Umweltschutzausschusses vom 09.07.2015 1. Der 2. Sachstandsbericht der AG Schulbauoffensive 2013/30 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Schulen“ zur Abwicklung des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 wird zur Kenntnis genommen, der geplanten Vorgehensweise wird zugestimmt. 3. Der Sachstandsbericht hinsichtlich der in 2015 aufzustellenden Schulpavillonanlagen wird zur Kenntnis genommen. 4. Schulpavillonanlagen – Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016: 4.1 Der Errichtung der in der Vorlage unter B)1.1 aufgeführten 28 Schulpavillonanlagen (davon 10 im Einzelnen aufgeführte Anlagen mit einer Aufstelldauer von voraussichtlich über 10 Jahren) mit derzeitigen Gesamtprojektkosten i.H.v. 135,09 Mio. Euro wird zugestimmt. Die Inbetriebnahme der für 2016 vorgesehenen Schulpavillonanlagen erfolgt zum Schuljahresbeginn 2016/17. Das Baureferat wird ermächtigt, sämtliche für das Bauprogramm 2016 zur Errichtung von Schulpavillonanlagen erforderlichen Vergaben zu tätigen, auch sofern diese den Auftragswert von 2,5 Mio.Euro übersteigen oder ein Unterangebot vorliegt, das als das annehmbarste nicht den Zuschlag erhalten soll. Über die vergebenen Aufträge ist der Bauausschuss im Rahmen der regelmäßigen Bekanntgaben über die Vergaben des Baureferates zu unterrichten. 4.2 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für das Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulbaupavillonanlagen 2016/ 17 im Einzelplan 2 um die in Abschnitt B)1.2 des Vortrags enthaltenen Tabelle aufgeführten 28 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 135,090 Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 11,303 Mio. Euro angepasst. Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 85,747 Mio. Euro im Jahr 2016 35,043 Mio. Euro (einschließlich 11,303 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 14,300 Mio. Euro. Seite 121 von 132 4.3 Das Baureferat wird beauftragt, die für in 2015 vorgesehenen Vergaben von 21 Schulbaupavillonanlagen vor Genehmigung des Nachtrages 2015 erforderlichen Mittel von 84,147 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. 4.4 Das Baureferat wird ferner beauftragt, zum Nachtrag 2015 für die einzelnen Schulbaupavillonanlagen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden. Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 2 übernommen. 4.5 Das Baureferat wird weiter beauftragt, für die übrigen 7 Schulbaupavillonanlagen, für die die Vergaben erst Ende 2015 erfolgen, nach Vorliegen der Projektgenehmigungen die Auszahlungen von insgesamt 1,6 Mio. Euro sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,720 Mio. Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden. 4.6 Sollten Projektgenehmigungen erst nach dem Anmeldeschluss zum Nachtrag 2015 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 22,32 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. 4.7 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für alle 28 Schulpavillonanlagen in Höhe von 11,303 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen. 4.8 Um den Schulbetrieb in den oben angeführten Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/2017 sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar. 4.9 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen des Bauprogramms umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. 5. Dem Erwerb der angemieteten Pavillonanlage am Innsbrucker Ring 75 mit Erwerbskosten von 2.100.000.- Euro und der Ausstattung der Anlage für die künftige Nutzung mit Ersteinrichtungskosten von 969.000.- Euro wird zugestimmt. Das RBS wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Finanzbedarf für den Erwerb und die Einrichtung des Schulpavillons am Innsbrucker Ring 75 im Jahr 2015: Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018 ist in Investitionsliste 1 bei der Seite 122 von 132 Investitionsgruppe 2200 „Städt. Realschulen“ wie folgt zu ändern. MIP alt: nicht enthalten MIP neu: Ludwig-Thoma-Realschule, Erwerb einer Schulpavillonanlage am Innsbrucker Ring 75 Unterabschnitt: 2200, Investitionsliste 1, Maßnahmenummer 2200.8000, Rangfolgenummer: neu Gruppe Finanz. GesamtBez. bis kosten (Nr.) 2014 Summe E (935) 969 0 969 B (940) 2100 0 2100 Summe 3069 0 3069 Z (361) St. A. Programmjahr 2014 bis 2018 2014 0 0 0 2015 400 2100 2500 2016 569 0 569 2017 2018 0 0 0 0 0 0 nachrichtlich Finanz. 2019 2020 ff 0 0 0 0 0 0 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die für in 2015 vorgesehenen Ausgabemittel für den Kauf i.H.v. 2.100.000.- Euro sowie die Ersteinrichtungskosten i.H.v. 400.000.- Euro, somit zusammen 2.500.000.- Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden und die für 2016 noch notwendigen Ersteinrichtungsmittel i.H.v. 569.000.Euro zum Haushalt anzumelden. 6. Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen: 6.1 Der Errichtung der in der Vorlage aufgeführten Kindertageseinrichtungs-Pavillonanlagen an den Standorten Zschokkestraße Süd und Nord (in Kenntnis der im Vortrag unter B)1.4 dargestellten Kostensituation), Isoldenstraße und Pretzfelder Straße (Freienfelsstraße) mit Gesamtprojektkosten i.H.v. 19.110.000.Euro wird zugestimmt. Das Baureferat wird ermächtigt, sämtliche für das Bauprogramm 2016 zur Errichtung dieser Pavillonanlagen erforderlichen Vergaben zu tätigen, auch sofern diese den Auftragswert von 2,5 Mio.Euro übersteigen oder ein Unterangebot vorliegt, das als das annehmbarste nicht den Zuschlag erhalten soll. Über die vergebenen Aufträge ist der Bauausschuss im Rahmen der regelmäßigen Bekanntgaben über die Vergaben des Baureferates zu unterrichten. 6.2 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 – 2018, Investitionsliste 1, wird für die Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 im Einzelplan 4 um die im Abschnitt B)1.4 des Vortrags enthaltenen Tabelle aufgeführten 4 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 19,110 Mio. Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten von 690 T€ angepasst. Hiervon entfallen auf das Jahr 2015 insgesamt 15,194 Mio. Euro (davon 0,394 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten), im Jahr 2016 2,002 Mio. Euro (davon 0,296 Mio. Euro Ersteinrichtungskosten) und im Jahr 2017 1,914 Mio. Euro. 6.3 Das Baureferat wird daher beauftragt, die 2015 erforderlichen Mittel von 14,800 Mio. Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. 6.4 Das Baureferat wird ferner beauftragt zum Nachtrag 2015 für die einzelnen Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen – unter Beachtung des Gesamtfinanzbedarfs – die zahlungswirksamen Auszahlungen 2015 sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen anzumelden. Diese Änderungen werden zudem von der Stadtkämmerei in die Fortschreibung des Seite 123 von 132 Mehrjahresinvestitionsprogramms 2015 – 19, Investitionsliste 1, Einzelplan 4 übernommen. Die darüber hinaus erforderlichen Auszahlungen für den Finanzhaushalt/ Investitionstätigkeit sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 ff. sind jeweils rechtzeitig zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Sollten darüber hinaus Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig zum Schlussabgleich 2016 vorliegen, wird das Baureferat beauftragt, die 2016 erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. 6.5 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die in 2015 erforderlichen Ersteinrichtungskosten für die 2 Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen an der Zschokkestraße in Höhe von 0,394 Mio.Euro als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg anzumelden. 6.6 Das Referat für Bildung und Sport wird ferner beauftragt, nach Vorliegen der Projektgenehmigung die im Jahr 2016 erforderlichen Einrichtungskosten für die Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen Pretzfelder Straße und Isoldenstraße (Kölner Platz) in Höhe von 0,296 Mio. Euro zum Haushalt 2016 anzumelden bzw. für den Fall, dass einzelne Projektgenehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, als außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen. 6.7 Um den Betrieb in den oben angeführten Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2016 sicher stellen zu können, sind die genannten investiven Mittelbedarfe unabweisbar. 6.8 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und Sport unter Einhaltung des Gesamtfinanzbedarfs auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren oder im Nachtrag jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Errichtung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. 6.9 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der angedachten Aufstellzeit der Pavillonanlagen an der Zschokkestraße die Möglichkeiten einer Verlegung der Anlagen an einen anderen geeigneten Standort zu prüfen. 7. Finanzbedarf für den Erwerb und die Einrichtung von weiteren Pavillonanlagen in den kommenden Jahren Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1 wird bei der Investitionsgruppe 2000 „Schulverwaltung“ entsprechend Abschnitt B)1.5 wie folgt geändert: MIP alt: nicht enthalten MIP neu: Pauschale für die Aufstellung und Einrichtung von Pavillonanlagen für Schulen und Kindertageseinrichtungen Unterabschnitt 2000 „Schulverwaltung“, Investitionsliste 1, Maßnahmen-Nr. 2000.7620 Rangfolgennummer: neu Gruppe Bez.(Nr.) E (935) Programmjahr 2014 bis 2018 Finanz. bis 2014 Summe 2014 2015 2016 2017 6000 0 6000 0 0 2000 2000 Gesamtkosten 2018 2000 nachrichtlich Finanz. 2019 2019 ff 0 0 Seite 124 von 132 B (940) Zw. Sum. G (932) Summe Z (361) St. A. 60000 66000 0 0 60000 20000 20000 20000 0 0 66000 22000 22000 22000 0 0 8. Finanzbedarf für die Erhöhung des Planungstopfes 8.1 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014-2018, Investitionsliste 1 wird entsprechend der Ziff. B.2.6 wie folgt angepasst: MIP alt: Vorbereitung von Baumaßnahmen, vorlaufende Planungskosten – Pauschale für Projekte in IL1 IL 1, UA 6010, Maßnahmen-Nr. 9920, Rangfolgen-Nr. 004 Programmjahr 2014 bis 2018 nachrichtlich Finanz. Gruppe GesamtFinanz bis Bez.(Nr.) kosten . 2020 2013 Summe 2014 2015 2016 2017 2018 2019 ff E (935) 0 0 0 0 0 0 0 0 B (940) 21600 0 18000 3600 3600 3600 3600 3600 3600 Summe 21600 0 18000 3600 3600 3600 3600 3600 3600 Z (361) 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MIP neu: Vorbereitung von Baumaßnahmen, vorlaufende Planungskosten – Pauschale für Projekte in IL1 L 1, UA 6010, Maßnahmen-Nr. 9920, Rangfolgen-Nr. 004 Gruppe Finanz. Gesamt Bez. bis -kosten (Nr.) 2013 Summe E (935) 0 0 0 B (940) 34600 0 28100 Summ 34600 0 28100 e Z (361) 0 0 0 St. A. 0 0 0 Programmjahr 2014 bis 2018 2014 0 3600 2015 0 5000 3600 0 0 2016 2017 2018 nachrichtlich Finanz. 2019 2020 ff 6500 0 6500 0 6500 0 6500 5000 6500 6500 6500 6500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8.2 Das Baureferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen für das Jahr 2015 in Höhe von 1,4 Mio. Euro und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 2,9 Mio. Euro zum Nachtragshaushalt 2015 anzumelden. Das Baureferat wird außerdem beauftragt, die für das jeweilige Haushaltsjahr erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden. Um die Maßnahmen des anstehenden Bauprogrammes in der beschriebenen Terminschiene ausführen zu können, sind diese Vorleistungen und der damit verbundene Mittelbedarf unabweisbar. Seite 125 von 132 9. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Bildung und Sport 9.1 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 26,73 VZÄ-Stellen bei RBS-Zentrales Immobilienmanagement für • 5,96 VZÄ Bauherren bei RBS-ZIM-N • 1,76 VZÄ Bauherren Pavillon bei RBS-ZIM-ImmoV • 8,01 VZÄ Bauherren Festbauten bei RBS-ZIM-ImmoV • 1,00 VZÄ SB Schadensfälle • 4,00 VZÄ Objektverantwortliche • 1,00 VZA SB Grundsatz/Belegungskonzepte • 1,00 VZÄ SB Regional Sport • 1,00 VZÄ Teamleitung Anlagenbuchhaltung • 1,00 VZÄ Haushalt/kaufm. Controlling • 0,50 VZÄ SB Baustandards • 1,00 VZÄ Datenpflege Raumdaten • 0,50 VZÄ SB MIP sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.893.604 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Zentrales Immobilienmanagement, Unterabschnitt 2000, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. 9.2 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 12,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Zentrales Immobilienmanagement für • 1,00 VZÄ Teamassistenz • 4,00 VZÄ Ersteinrichter • 1,00 VZÄ Teamassistenz/Datenbeschaffung- und pflege • 5,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung • 1,00 VZÄ Teamassistenz sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 706.150 Euro jährlich, ab Stellenschaffung, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Zentrales Immobilienmanagement, Unterabschnitt 2000, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. 9.3 Der Stadtrat erkennt ausdrücklich an, dass die Umsetzbarkeit und der Erfolg der Schulbauoffensive 2013 - 2030 wesentlich von der frühzeitigen und ausreichenden Bereitstellung der erforderlichen Personalkapazitäten abhängt. So müssen frühzeitig so weit wie möglich personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um bei den beteiligten Referaten die grundlegenden Weichen stellen und die umfangreichen Arbeitspakete bewältigen zu können. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, eine vorrangige Zuweisung von städtischem Personal auf unbesetzte Stellen bei den beteiligten Referaten, insbesondere beim Zentralen Immobilienmanagement und im Seite 126 von 132 Geschäftsbereich Sport des Referates für Bildung und Sport, sicherzustellen. 9.4 Es wird die Möglichkeit eröffnet, wie im Vortrag des Referenten unter C) 1.1.7 beschrieben, die mit Antragspunkt Nr. 9.2 beantragten Stellenkapazitäten beim Zentralen Immobilienmanagement bis zur Besetzung mit städtischen Dienstkräften durch Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen abzudecken. 9.5 Die unter Antragspunkt Nr. 9.2 angemeldeten Finanzmittel stehen – soweit sie nicht zur Finanzierung von städtischen Dienstkräften benötigt werden – zur Finanzierung von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung und können im Einzelfall zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. 9.6 Soweit aufgrund von Stellenvakanzen im Bereich des Zentralen Immobilienmanagements Personalauszahlungen nicht in Anspruch genommen werden, können zur Finanzierung von Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen im Einzelfall Personalauszahlungsmittel zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. 9.7 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 2,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen für • 1,00 VZÄ SB Bau und Ausstattung • 1,00 VZÄ Pädagogischer Mitarbeiter sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 159.440 € jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Geschäftsbereich A, Unterabschnitt 2000, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. 9.8 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 2,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Sport für • 2,00 VZÄ Sportstättenplaner sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 149.340 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Bereitstellung von Infrastruktur für den Sport, Unterabschnitt 5500, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. Es wird die Möglichkeit eröffnet, wie im Vortrag des Referenten unter C) 1.3.3 beschrieben, die mit diesem Antragspunkt beantragten Stellenkapazitäten beim Geschäftsbereich Sport bis zur Besetzung mit städtischen Dienstkräften durch Zeitarbeitskräfte aus Arbeitnehmerüberlassungen abzudecken. Die unter diesem Antragspunkt angemeldeten Finanzmittel stehen – soweit sie nicht zur Finanzierung von städtischen Dienstkräften benötigt werden – zur Finanzierung von Seite 127 von 132 Zeitarbeitskräften aus Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung und können im Einzelfall zu den Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Die im Sachhaushalt benötigten Finanzmittel werden im Bürowege bereitgestellt bzw. zum Nachtragshaushalt 2016 ff. angemeldet. 9.9 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 10,4 VZÄ-Stellen bei RBS-ZIB für • 10,4 VZÄ Endgerätebetreuung sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 835.744 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich, Unterabschnitt 2001, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. 9.10 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 6,0 VZÄ-Stellen bei RBS-Geschäftsleitung für • 2,00 VZÄ SB Beschaffung • 2,00 VZÄ SB Anlagenbuchhaltung • 1,00 VZÄ SB Vergabewesen • 1,00 VZÄ SB Kreditoren sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 329.980 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Schulverwaltung, Unterabschnitt 2000, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 50 % des JMB. 9.11 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 144.570 Euro und die IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 91.500 Euro im Nachtrag 2015 sowie die konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 48.800 Euro im Nachtrag 2015 sowie zum Haushaltsplan 2016 und 2017 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 1.7 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 9.12 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die durch den laufenden Betrieb der zusätzlichen Endgeräte entstehenden Sachkosten in einem der nachfolgenden Bauprogrammbeschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung/Genehmigung vorzulegen. 10. Personal- und Sachmittelbedarfe des Baureferates 10.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Einrichtung von 38,5 unbefristeten VZÄ-Stellen sowie von 19,0 auf zwei Jahre befristeten VZÄ-Stellen, bei den Hauptabteilungen Hochbau, Gartenbau und Verwaltung und Recht sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Seite 128 von 132 Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2.905.650 € (unbefristet) sowie in Höhe von bis zu 1.418.730 Euro (befristet auf 2 Jahre nach Stellenbesetzung) entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen bei den Kostenstellenbereichen Hochbau, Gartenbau und Verwaltung und Recht, Unterabschnitte 6010, 5800 und 6020 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 2.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages. 10.2 Das Baureferat wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 137.460 Euro im Nachtrag 2015 sowie die konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 31.200 Euro (unbefristet) und in Höhe von 15.200 Euro, befristet auf 2 Jahre, im Nachtrag 2015 und zum Haushaltsplan 2016 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 2.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 11. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung 11.1 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 8,00 VZÄ-Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe bis zu 614.100 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, bei den Kostenstellenbereichen PL182 und PL184, Unterabschnitte 6110, 6130 und 3601 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 3.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/ einem Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages. 11.2 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Bereitstellung der in 2016 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze in Höhe von 18.960 Euro durch die Stadtkämmerei zu veranlassen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten in Höhe von jährlich 6.400 Euro zum Haushaltsplan 2016 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 3.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 12. Personal- und Sachmittelbedarfe des Direktoriums 12.1 Das Direktorium wird beauftragt, die Einrichtung der von 2,00 VZÄ-Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Direktorium wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 130.060 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, beim Kostenstellenbereich Vergabestelle 1, Unterabschnitt 0620, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 4.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Seite 129 von 132 Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages. 12.2 Das Direktorium wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 4.740 Euro sowie die konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe 1.600 Euro zum Haushaltsplan 2016 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten unter Abschnitt C) 4.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 13. Personal- und Sachmittelbedarfe der Stadtkämmerei 13.1 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Einrichtung von 3,0 VZÄ-Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 237.260 Euro jährlich, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Kostenstellenbereichen 21202010 und 21202020, Unterabschnitt 0300, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und Referenten unter Abschnitt C) 5.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/ einem Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages. 13.2 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 7.110 Euro im Nachtrag 2015 sowie die konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe 2.400 € im Nachtrag 2015 und sowie zum Haushaltsplan 2016 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und Referenten unter Abschnitt C) 5.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 14. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Gesundheit und Umwelt 14.1 Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Einrichtung von folgenden Stellen der Hauptabteilungen RGU-UW, RGU-GS und RGU-GVO sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. - 1,00 VZÄ für eine/n Ärztin/Arzt - 1,00 VZÄ für eine/n Umweltingenieur/-in (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung) - 1,00 VZÄ für eine/n Hygieneinspektor/in (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung). Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 242.090 Euro (davon 102.390 Euro dauerhaft und 139.700 Euro befristet) entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen, bei den Ansätzen der Personalauszahlungen für die einschlägigen Kostenstellenbereiche, anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten in Abschnitt C) 6.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit einer Beamtin/einem Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 50 % des Jahresmittelbetrages. 14.2 Das Referat wird beauftragt die einmaligen Sachkosten in Höhe von 17.110 € für 2015 auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen. Das Referat wird beauftragt, die konsumtiven Sachkosten in Höhe von 3.000 Euro (davon 800 Euro dauerhaft und 2.200 Euro befristet) im Rahmen des Haushaltsplans ab 2016 ff. zusätzlich anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentinnen und der Referenten Seite 130 von 132 in Abschnitt C) 6.5 dargestellt aus dem Finanzmittelbestand. 15. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2015 bzw. im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2016. 16. Behandlung von Anträgen und Empfehlungen a) Der Antrag Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 14.04.2015 (betreffend die Grundschule Oberföhringer Straße 224) ist hiermit satzungsgemäß behandelt. b) Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing am 24.03.2015 (betreffend die Aufstellung von Schulpavillonanlagen an der Grundschule an der Oselstraße) ist hiermit satzungsgemäß behandelt. c) Der Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Katrin Abele, Herr StR Cumali Naz vom 16.03.2015 (Personalausstattung im Bereich der technischen Verwaltung in Schulen) ist geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. d) Der Antrag Nr. 14-20 / A00701 von Frau StRin Kristina Frank, Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015 (Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine) ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 17. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Referat für Bildung und Baureferat Sport Die Referentin Der Referent Direktorium Christine Strobl Rainer Schweppe Dieter Reiter Rosemarie Hingerl Seite 131 von 132 3. Bürgermeisterin Stadtschulrat berufsm. Stadträtin Oberbürgermeister Referat für Stadtplanung und Bauordnung Die Referentin Stadtkämmerei Der Referent Referat für Gesundheit und Umwelt Der Referent I.V. Prof. Dr. (I) Merk Stadtbaurätin Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer Axel Markwardt berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das Baureferat – H, H 3, H 4, H 5, H 6, H 7, H 9 An das Baureferat – HA Gartenbau An Planungsreferat – HA I, II, IV An die Stadtkämmerei – I An die Stadtkämmerei – II An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat - Branddirektion An das Personalreferat An das Kommunalreferat An das Direktorium – Vergabestelle An it@m An das RBS-StD An das RBS-ZIM-L An das RBS-ZIM-ImmoV-L (2-fach) An das RBS-ZIM-ImmoV-2 An das RBS-ZIM-Team Ost An das RBS-ZIM-Team Mitte An das RBS-ZIM-Team Nordost An das RBS-ZIM-Team Nord An das RBS-ZIM-Team West An das RBS-ZIM-Team Süd An das RBS-ZIM-N 1 An das RBS-ZIM-N 2 An das RBS-VM An das RBS-ZIM-N-Einrichtung Seite 132 von 132 An das RBS-ZIM-QSA (Anlagenbuchhaltung) An das RBS-ZIM-QSA (Finanzen, MIP) An das RBS-KBS An das RBS-V An das RBS-A An das RBS-A-F 2 An das RBS-A-F 3 An das RBS-A-F 4 An das RBS-B An das RBS-Sport An das RBS-ZIB An das RBS - GL 1 An das RBS – GL 2 An das RBS – GL 4 An alle Bezirksausschüsse z. K. Am Telefon 233 - 83601 Telefax 233 - 83680 Referat für Bildung und Sport Baureferat Direktorium Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtkämmerei Referat für Gesundheit und Umwelt Schulbauoffensive 2013-2030 A) Arbeitsgruppe Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030 - Zweiter Sachstandsbericht B) Weitere Maßnahmen im investiven Bereich im Rahmen des Aktionsprogrammes Schul- und Kita-Bau 2020 B)1. Pavillonbauprogramm a) Bericht zum Schulpavillon-Bauprogramm 2014 mit Fertigstellung in 2015 b) Entscheidung über Schulpavillon-Bauprogramm 2015 mit Fertigstellung in 2016 c) Kauf der angemieteten Schulpavillonanlage am Standort Innsbrucker Ring 75 d) Aufstellung von Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen B)2. Ausblick auf das 1. Bauprogramm „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung allgemeinbildender Schulen“ C) Personal- und Sachmittelbedarfe verschiedener mit den Bauprogrammen befassten Dienststellen D)1. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014-2018 in Investitionsliste 1 D)2. Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit 2015 E) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen: Grundschule Oberföhringer Str. 224 endlich sanieren – oder neu bauen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01079 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 14.04.2015 Aufstellung mobiler Raumeinheiten an der Oselschule Empfehlung Nr. 14-20 / E 00377 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 24.03.2015 Seite 2 "Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020" Darstellung der Personalausstattung im Bereich der technischen Verwaltung Antrag Nr. 14-20 / A 00775 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz vom 16.03.2015 Traglufthallen für Münchner Schulen und Vereine Antrag Nr. 14-20 / A 00701 von Frau StRin Kristina Frank, Herrn StR Mario Schmidbauer vom 25.02.2015 Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20 / V 03448 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 29.07.2015 Öffentliche Sitzung I. Vortrag und Antrag des Referenten Wie in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses, des Sportausschusses, des Bauausschusses, des Verwaltungs- und Personalausschusses, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Finanzausschusses des Umweltschutzausschusses vom 09.07.2015. Die Ausschüsse haben die Annahme der Anträge empfohlen. II. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Referat für Bildung und Sport Der Referent Baureferat Die Referentin Direktorium Dieter Reiter Oberbürgermeister Rainer Schweppe Stadtschulrat Rosemarie Hingerl berufsm. Stadrätin Dieter Reite Oberbürgermeister Referat für Stadtplanung und Bauordnung Die Referentin Stadtkämmerei Der Referent Referat für Gesundheit und Umwelt Der Referent I.V. Prof. Dr. (I)Merk Stadtbaurätin Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer Axel Markwardt berufsm. Stadtrat Seite 3 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. VI. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM, Bayerstr. 28 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Baureferat – H, H 3, H 4, H 5, H 6, H 7, H 9 An das Baureferat – HA Gartenbau An Planungsreferat – HA I, II, IV An die Stadtkämmerei – I An die Stadtkämmerei – II An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat - Branddirektion An das Personalreferat An das Kommunalreferat An das Direktorium – Vergabestelle An it@m An das RBS-StD An das RBS-ZIM-L An das RBS-ZIM-ImmoV-L (2-fach) An das RBS-ZIM-ImmoV-2 An das RBS-ZIM-Team Ost An das RBS-ZIM-Team Mitte An das RBS-ZIM-Team Nordost An das RBS-ZIM-Team Nord An das RBS-ZIM-Team West An das RBS-ZIM-Team Süd An das RBS-ZIM-N 1 An das RBS-ZIM-N 2 An das RBS-VM An das RBS-ZIM-N-Einrichtung An das RBS-ZIM-QSA (Anlagenbuchhaltung) An das RBS-ZIM-QSA (Finanzen, MIP) An das RBS-KBS An das RBS-V An das RBS-A An das RBS-A-F 2 An das RBS-A-F 3 An das RBS-A-F 4 An das RBS-B An das RBS-Sport An das RBS-ZIB An das RBS - GL 1 An das RBS – GL 2 An das RBS – GL 4 An alle Bezirksausschüsse zur Kenntnis. Am
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