DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Inter-National-League | Saison 2015/16 § 1 Begriff Die Inter-National-League ist ein Bewerb, der vom Österreichischen Eishockeyverband (ÖEHV) in Kooperation mit dem Slowenischen Eishockeyverband (HZS) veranstaltet wird. § 2 Teilnehmer Nachstehende Vereine haben für die Teilnahme gemeldet: EHC Alge Elastic Lustenau EHC Bregenzerwald EC „Die Adler“ Kitzbühel HK Celje HK Playboy Slavija EK Zell am See Lorenz Lift VEU Feldkirch KSV Eishockey HDD SIJ Jesenice § 3 Teilnahmebedingungen 1. Jede Mannschaft ist verpflichtet, eine Bankgarantie in Höhe von € 7.000,-- mit der Nennung beim Österreichischen Eishockeyverband zu hinterlegen. 2. Für die Slowenischen Vereine haften der jeweilige Verband in dieser Höhe (wurde in der Vereinbarung unter den Verbänden festgehalten) 3. Diese Bankgarantie verfällt bei Ausscheiden eines Vereines aus dem Bewerb oder bei vorzeitiger Zurückziehung der Teilnahme nach Nennungsschluss. Darüber hinaus bürgt diese für fällige Disziplinarstrafen und allfällige Gebühren aus diesem Bewerb, gemäß §§ 21 – 26 der Disziplinarordnung des ÖEHV. 4. Das Nichtantreten einer Mannschaft zieht nach sich: 4.1. Strafe und Ersatz der frustrierten Aufwendungen (z.B.: Hallenmiete, Ordnerkosten, Ticketing Gebühren etc.) des geschädigten Vereins 4.2. Pauschalersatzzahlung an den gegnerischen Verein in Höhe von € 1.000,-4.3. Verwirkung des Rechts auf Bezug von Vergütungen aller Art wie z.B. Gelder aus dem Ligasponsoring. 4.4. Vorgangsweise für die Behandlung der Bankgarantie: a) Abzug aller noch ausständigen Verbandsgebühren b) Abzug der Pauschalersatzzahlung gemäß §§ 21-26 der Disziplinarordnung des ÖEHV. c) Aufteilung des Restbetrags zu gleichen Teilen an die verbliebenen Vereine in Form eines Abzugs bei den Verbandsgebühren am Saisonende. 5. Pro Verein dürfen nicht mehr als zwei U22- (Jahrgang 1994) und zwei ältere Transferkartenspieler angemeldet werden (ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen). Sollte ein Verein das volle Kontingent bis zum 31.01.2016 nicht ausgeschöpft haben, ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. 6. Jedem Verein stehen insgesamt drei Tauschvorgänge hinsichtlich der im Absatz 5 genannten Transferkartenspieler, ausgenommen Spieler mit der Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, bis zum 31.01.2016 zu. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 1 | 8 7. An der Inter-National-League dürfen nur Vereine teilnehmen, die über eine Halle oder zumindest über eine überdachte Eisfläche verfügen. 8. Zu jedem Spiel muss die jeweils spielstärkste Mannschaft nominiert werden. 9. Die Verwendung des vom ÖEHV vorgeschriebenen Goalpegsystems ist verpflichtend. § 4 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Ist eine Mannschaft 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin nicht mit wenigstens sieben Spielern (inklusive Tormann) angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht erschienen. Bei Verspätung auf der Anreisestrecke der Gastmannschaft infolge „höherer Gewalt“ (der reisende Verein ist zu einer telefonischen Mitteilung verpflichtet) ist die Wartezeit auf maximal 1,5 Stunden zu erstrecken. Die Aufwärmzeit von 20 Minuten ist in jedem Fall zu garantieren. Der reisende Verein hat für die Anreise prinzipiell öffentliche Verkehrsmittel (ÖBB, FS, öffentliche und gewerbliche Autobusunternehmer) zu benützen. Bei Benützung privater Verkehrsmittel können Verspätungen, Fahrzeugschäden, Unfälle, usw. nicht als höhere Gewalt gewertet werden. § 5 Austragungsmodus Der Bewerb wird in einer Gruppe ausgetragen. 1. Grunddurchgang Doppelte Hin- und Rückrunde gegen alle Gegner. Teilnehmer: EHC Alge Elastic Lustenau Eishockeyklub Zell am See Lorenz Lift VEU Feldkirch EHC Bregenzerwald EC „Die Adler“ Kitzbühel KSV Eishockey HK Celje HDD SIJ Jesenice HK Playboy Slavija Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Sports Regulation, sowie den IIHF Bylaws & Sports Regulations. Es muss in jedem Spiel einen Sieger geben. Der Sieger nach der regulären Spielzeit erhält drei Punkte. Bei unentschiedenem Spielstand nach 60 Minuten erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Es erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung, eine fünfminütige „Sudden Victory Overtime“ mit je vier Feldspielern. Wenn keine Entscheidung fällt, erfolgt ein Penaltyschießen laut § 6. Der Sieger erhält einen weiteren Punkt. 2. Play-off a. Viertelfinale „Serie Best of Seven“ Der 1. Platzierte sucht sich einen Play-off Gegner aus (5-8). Anschließend der zweite, dann der Dritte und der Vierte. Wird in einer Serie „Best of Seven“ ausgetragen, wobei der besser platzierte Verein mit einem Heimspiel beginnt. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 2 | 8 b. Halbfinale „Serie Best of Five: Die Sieger des Viertelfinales bestreiten das Halbfinale. Wird in einer Serie „Best of Five“ ausgetragen, wobei jeweils der im Grunddurchgang besser platzierte Verein gegen den im Grunddurchgang schlechtest platzierten Verein spielt. Der besser platzierte Verein aus dem Grunddurchgang hat Heimrecht. c. Finale „Serie Best of Five“: Die beiden Sieger des Halbfinales bestreiten das Finale. Wird in einer Serie „Best of Five “ ausgetragen. Der besser platzierte Verein aus dem Grunddurchgang beginnt mit einem Heimspiel. Der Sieger der Inter-National-League erhält 30 Ehrenzeichen in Gold und den Titel "Sieger der InterNational-League 2015/16“ Der Zweitplatzierte der Inter-National-League erhält 30 Ehrenzeichen in Silber. In jedem Play-off Spiel, bei dem nach 60 Minuten Spielzeit kein Sieger feststeht, folgt eine einmalige 20-Minuten „Sudden Victory Overtime“ MIT Eisreinigung. In dieser Overtime spielen beide Mannschaften mit fünf Feldspielern, mindestens jedoch mit drei. Spätester Spielbeginn an Wochentagen (Montag bis Freitag) ist 19:30. Sollte nach 20 Minuten Spielzeit noch kein Sieger feststehen folgt Penaltyschießen nach § 6 der INL Dfbst. Sollte in einem Viertel- Halb- oder Finalspiel, in dem eine Mannschaft den Aufstieg bzw. den Gewinn der Meisterschaft schaffen kann, nach der regulären Spielzeit der Spielstand unentschieden sein, so erfolgt eine weitere 20-minütige „Sudden Victory Overtime“ bis zum entscheidenden Tor. Sollte der Spielstand danach weiterhin unentschieden sein, so erfolgen weitere 20-minütige „Sudden Victory Overtime“ bis zur Entscheidung. Jede Mannschaft spielt mit fünf Feldspielern, es müssen aber mindestens drei Feldspieler eingesetzt werden. Nach Ende der regulären Spielzeit sowie nach jeder weiteren 20-minütigen „Sudden Victory Overtime“ erfolgt eine Eisreinigung. § 6 Regeln für die Penalty-Schuss-Konkurrenz zur Ermittlung eines Siegers a) Wenn eine Begegnung am Ende der Nachspielzeit im Grunddurchgang noch immer unentschieden steht, muss sofort danach ein Penaltyschießen MIT vorheriger Eisreinigung (Trocken, von Bullypunkt zu Bullypunkt lt. Skizze) durchgeführt werden. Jede Mannschaft führt die Penaltyschüsse auf jenes Tor durch, auf welches sie in der Overtime zuletzt gespielt hat. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 3 | 8 b) Der Schiedsrichter ruft beide Kapitäne in den Schiedsrichterkreis und wirft eine Münze, welche Mannschaft den ersten Penaltyschuss durchführt. Der Sieger im Münzwurf hat die Wahl, ob seine Mannschaft als erste oder zweite schießt. c) Der Vorgang beginnt mit drei verschiedenen Schützen jeder Mannschaft, die abwechselnd die Penaltys durchführen. Die Spieler sowie die Reihenfolge der Schützen müssen vor Beginn des Penaltyschiessens nicht bekannt gegeben werden. Teilnahmeberechtigt sind die Torhüter sowie alle Spieler, die am Spielbericht aufscheinen. Die Torhüter können nach jedem Schuss ausgewechselt werden. d) Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der Nachspielzeit nicht beendet ist, kann nicht für das Penaltyschießen nominiert werden und muss auf der Strafbank oder in der Garderobe verbleiben. Dasselbe gilt für Spieler, die während des Penaltyschiessens eine Strafe bekommen. e) Für die Durchführung der Schüsse gilt im Allgemeinen die Regel 63 des offiziellen IIHF Regelbuches. f) Die Spieler der beiden Mannschaften schießen abwechselnd auf das zugewiesene Tor, bis das entscheidende Tor gefallen ist. Die restlichen Schüsse werden nicht mehr ausgeführt. g) Wenn es nach drei Schüssen von jeder Mannschaft noch immer unentschieden steht, muss eine Entscheidung (Tie-Break) durchgeführt werden, in der dann abwechselnd ein Spieler pro Mannschaft nach freier Wahl auf das entsprechende Tor schießt, wobei nun die andere Mannschaft mit den Tie-Break-Schüssen beginnt. Falls nötig, wird das Tie-Break-Verfahren wiederholt, wobei wiederum die andere Mannschaft beginnt. Das Spiel ist dann entschieden, wenn ein Duell von zwei Spielern das entscheidende Resultat liefert. Im Tie-Break kann jeder Spieler beliebig oft als Penaltyschütze nominiert werden. h) Der offizielle Punkterichter registriert alle abgegebenen Schüsse mit Angabe der Spieler, der Torhüter und der erzielten Tore. i) Nur das entscheidende Tor zählt für das Resultat des Spieles und wird dem Spieler, der es erzielt hat, sowie dem betroffenen Torhüter zugeschrieben. j) Falls eine Mannschaft sich weigert, am Penaltyschießen zur Ermittlung des Siegers teilzunehmen, wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren gewertet. k) Falls ein Spieler sich weigert, einen Penaltyschuss durchzuführen, wird dies als vergebener Schuss seiner Mannschaft gewertet. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 4 | 8 ACHTUNG: Neue Dritteleinteilung Laut IIHF seit 2014 (Offizielles Regelbuch 2014-2018): Die Angriffs- und Verteidigungszonen werden auf 22,86 Meter, vom Ende des Spielfeldes gemessen, erweitert. § 7 Spieltermine und Platzwahlrecht 1. Der zuerst genannte Verein im Spielplan hat Platzwahlrecht und gilt als Veranstalter. Eine Änderung kann nur vom Vizepräsidenten für sportliche Angelegenheiten des ÖEHV genehmigt werden. 2. Infolge „höherer Gewalt“ ausgefallene Spiele sind im Einvernehmen mit dem Wettspielreferenten des ÖEHV und dem reisenden Verein raschest nachzutragen. 3. Wird ein Spiel wegen Stromausfall, Nebel oder anderen Ereignissen unterbrochen, so hat der Veranstalter alles zu unternehmen, um eine Weiterführung des Spiels zu ermöglichen. Die Spielunterbrechung darf jedoch insgesamt die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten. 4. Jedes Team der Inter-National-League definiert schriftlich beim Wettspielreferent die Dressengrundfarbe, mit denen der jeweilige Verein seine Heimspiele bestreitet. Ein Wechsel der Dressengrundfarbe während des laufenden Bewerbes ist nicht erlaubt. § 8 Spielberechtigung 1. Spielberechtigt ist jeder für den Verein beim ÖEHV oder HZS ordnungsgemäß gemeldete Spieler. Die Kadermeldung erfolgt per vom ÖEHV zur Verfügung gestelltem Formular, welches von den jeweiligen ausländischen Verbänden bestätigt werden muss. 2. Ein Spieler, über den bei einem Spiel eine Matchstrafe verhängt worden ist, bleibt jedenfalls bis zur Entscheidung durch den Vizepräsidenten für rechtliche Angelegenheiten des ÖEHV gesperrt (siehe Disziplinarordnung des ÖEHV). Bis zum Ablauf der verhängten Sperre in der Inter-National-League ist der Spieler in keiner anderen Meisterschaft spielberechtig. (DO § 8 lit. 8) 3. Anmeldeschluss für alle inländischen Spieler - jeweils in den teilnehmenden Ländern (inkl. Spieler die über die jeweilige Staatsbürgerschaft verfügen und eine Transferkarte benötigen) ist der 31.01.2016. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 5 | 8 § 9 Ausbildungslizenz-Regulativ 1. Zweck Die EBEL-INL Ausbildungslizenz gestattet den nationalen österreichischen Nachwuchsspielern bis zum 24. Lebensjahr, in derselben Saison gleichzeitig für zwei österreichische Vereine aus verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Die Exchange Regulation dient dazu, mehr und bessere Spielgelegenheiten für nationale österreichische Nachwuchsspieler zu schaffen und so die sportliche Ausbildung junger Eishockeyspieler zu unterstützen. Diese AusbildungslizenzRegeln gelten ausschließlich für österreichische EBEL und österreichische INL Vereine. 2. Rahmenbedingungen Die Exchange Regulation sieht folgende Punkte vor: 2.1. Jeder Spieler mit einer „Ausbildungslizenz“ hat innerhalb einer Spielzeit (Saison) die Möglichkeit bei max. 3 Vereinen der jeweils anderen Liga zu spielen; somit kann der Ausbildungslizenzspieler in einer Spielzeit max. drei Lizenzen (exklusive der Spielberechtigung bei seinem Stammverein) lösen. Ein Wechsel innerhalb der jeweiligen Liga kann nur mittels Leihvertrag (max. 2 Leihverträge bis zum 31.1.der jeweiligen Saison) oder Vereinswechsel erfolgen. Die zum Zeitpunkt des Vereinswechsels gültige Ausbildungslizenz behält dabei grundsätzlich weiterhin ihre Gültigkeit, ist jedoch vom neuen Verein zu bestätigen. 2.2. Ein österr. Verein der EBEL kann mit mehreren österr. Vereinen der INL Kooperationen haben (zB. ein EBEL Verein kann seine Spieler mit „Ausbildungslizenz“ bei verschiedenen Vereinen der INL einsetzen) und umgekehrt. Eine Ausbildungslizenz gilt dabei aber immer nur für EINEN EBEL- bzw. INL-Verein. 2.3. Es dürfen ausnahmslos nur österreichische U24-Spieler mit (für die Saison 2015/2016–Jahrgang 1992 und jünger) einer Ausbildungslizenz ausgestattet werden. 2.4. Die „Ausbildungslizenz“ kann bis spätestens 31.1. der jeweiligen Spielzeit gelöst werden. 2.5. Ausbildungslizenzspieler müssen bis zum 31.1. in der jeweiligen Spielzeit mindestens 10 Spiele bei einem INL Verein gespielt haben, um für alle weiteren INL-Spiele nach dem 31.1.spielberechtigt zu sein. 2.6. Sperren und Strafen müssen in der jeweiligen Liga, in der der Ausbildungslizenzspieler die Sperre bzw. Strafe erhalten hat, abgesessen werden, bevor der Spieler wieder in den anderen Ligen zum Einsatz kommen darf. 2.7. Der Schiedsrichter hat bei INL Spielen die tatsächliche Teilnahme des Ausbildungslizenzspielers am INL Spiel zu überprüfen bzw. mit dem Spielbericht zu vergleichen und allenfalls nicht anwesende Spieler vom Spielbericht zu streichen. 2.8. Für Langzeitverletzte (kein Spiel innerhalb von 28 Tagen in allen Bewerben des ÖEHV und der EBEL) werden dem Spieler die in diesem Zeitraum gespielten Spiele in der INL bei der Berechnung der „10-Spiele-Regelung“ angerechnet. Die Ausbildungslizenz muss vor Eintritt des Verletzungsfalles bereits gelöst worden sein. 2.9. Die Ausbildungslizenz muss mittels Formular schriftlich beim ÖEHV beantragt werden. Dieses Formular muss von allen Beteiligten Parteien (Spieler | Stammverein | Lizenzverein) unterfertigt und an die zuständige Stelle übermittelt werden. 2.10. Allfällige Abgeltungen/Versicherungsleistungen und die Abwicklung Spielergehälter sind zwischen den beteiligten Vereinen zu regeln. 2.11. Die gegenständliche Regelung gilt für die Saison 2015/2016 und wird nach Ablauf der Transferfrist überprüft und für die nachfolgenden Saisonen überarbeitet. Es gilt die deutsche Version. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 der Bezahlung der Seite 6 | 8 § 10 Pflichten des Veranstalters und der Gastmannschaft 1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF) sowie die allgemeinen Durchführungsbestimmungen des ÖEHV. 2. Die handgeschriebenen Spielberichte müssen vom Veranstalter sofort nach Beendigung eines Spiels an die Geschäftsstelle des ÖEHV (Fax-Nr. +43/1/20 200 20 – 50 oder [email protected]) und an den Verantwortlichen für die Statistik, Martin Kogler (Fax-Nr. +43/316/687321 oder [email protected]) gefaxt werden. 3. Der Veranstalterclub hat zu gewährleisten, dass von jedem Spiel eine komplette Videoaufzeichnung (inklusive der Vorkommnisse auf der Eisfläche während der Spielunterbrechungen) hergestellt wird. In allen Spielunterbrechungen ist die Spielzeituhr einzublenden und die Aufnahme nicht zu unterbrechen. Folgende Aufnahmekriterien sind zwingend einzuhalten und es muss so gefilmt werden, damit der Videomitschnitt für Spielanalysen verwendet werden kann: Es muss jeweils der Spielsituation entsprechend das komplette Spieldrittel (Verteidigungsdrittel, Angriffsdrittel, Mitteldrittel) im Bild sein. Der Kameramann darf den Puck nicht aus den Augen/Bild verlieren. Es soll nicht ins Publikum gefilmt werden. Kontrolle der Spiel-DVD, ob auch tatsächlich eine Aufzeichnung vorhanden ist. Der Veranstalterclub hat dem Gastclub und dem Hauptschiedsrichter unmittelbar nach dem Spiel und unaufgefordert eine Kopie der Videoaufzeichnung auf DVD-R oder USB Stick kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Auswärtsspielen hat der reisende Verein einen USB-Stick (mit ausreichender Speicherkapazität) für die Datei mitbringen. Die Daten sind vor Abreise zu kontrollieren. Der Stick oder die DVD werden mit dem Line-Up beim Heimverein abgegeben und nach dem Spiel bespielt abgeholt. § 11 Schiedsrichter und Schiedsrichtergebühren 1. Die Schiedsrichterbesetzungen erfolgen in AUT durch den Schiedsrichterreferent des ÖEHV und in SLO des HZS. 2. Gültigkeit haben die neuen Regeln des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF). 3. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bis spätestens 12.00 Uhr des dem Spieltag folgenden Tages sämtliche Berichte und Anzeigen per Fax (oder E-Mail) dem Sekretariat des ÖEHV und dem Verein, dem der Angezeigte angehört, zu übermitteln. 4. Die Veranstalter in der Inter-National-League haben die beim jeweiligen Spiel anfallenden, vereinbarten Schiedsrichtergebühren vor dem Spiel zu entrichten. 5. In den Play-off Spielen erfolgt eine 4-Mann Besetzung, wobei je ein Head und Linesman aus dem Land kommen, woher der Gegner ist. § 12 Beglaubigung der Spiele Die Beglaubigung der Spiele wird auf Grund der Spielberichte vom Vizepräsidenten für rechtliche Angelegenheiten des ÖEHV durchgeführt. Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 7 | 8 § 13 Dopingbestimmungen Die Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes (ADBG) in Verbindung mit dem WADA Code i.d.g.F. sind für alle Vereine jeder Nation bindend. § 14 Kommunikationsmittel 1. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Spielberichte, Formulare und Berichte möglichst EDVunterstützt auszufüllen sind. 2. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichtern alle Mitteilungen, die die Inter-National-League betreffen, Per E-Mail oder Telefax zu übermitteln. § 15 Schlussbestimmungen 1. In allen in diesen Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht den Vorständen der teilnehmenden Verbände gemeinsam nach Beratung das Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. 2. Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur bedingungslosen Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. 3. Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) ziehen folgende Geldstrafen nach sich: Inter-National-League € 150,-Bei weiteren 3 Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) in derselben Spielsaison werden diese Strafsätze automatisch verdoppelt. 4. Diese Durchführungsbestimmungen haben für die Saison 2015/16 Gültigkeit. Österreichischer Eishockeyverband 03. August 2015 Inter-National-League 2015/16 Stand: 03. August 2015 Seite 8 | 8
© Copyright 2024 ExpyDoc