Durchführungsbestimmungen der Inter-National-League

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Inter-National-League | Saison 2015/16
§ 1 Begriff
Die Inter-National-League ist ein Bewerb, der vom Österreichischen Eishockeyverband (ÖEHV) in
Kooperation mit dem Slowenischen Eishockeyverband (HZS) veranstaltet wird.
§ 2 Teilnehmer
Nachstehende Vereine haben für die Teilnahme gemeldet:
EHC Alge Elastic Lustenau
EHC Bregenzerwald
EC „Die Adler“ Kitzbühel
HK Celje
HK Playboy Slavija
EK Zell am See
Lorenz Lift VEU Feldkirch
KSV Eishockey
HDD SIJ Jesenice
§ 3 Teilnahmebedingungen
1. Jede Mannschaft ist verpflichtet, eine Bankgarantie in Höhe von € 7.000,-- mit der Nennung beim
Österreichischen Eishockeyverband zu hinterlegen.
2. Für die Slowenischen Vereine haften der jeweilige Verband in dieser Höhe (wurde in der Vereinbarung
unter den Verbänden festgehalten)
3. Diese Bankgarantie verfällt bei Ausscheiden eines Vereines aus dem Bewerb oder bei vorzeitiger
Zurückziehung der Teilnahme nach Nennungsschluss. Darüber hinaus bürgt diese für fällige
Disziplinarstrafen und allfällige Gebühren aus diesem Bewerb, gemäß §§ 21 – 26 der Disziplinarordnung
des ÖEHV.
4. Das Nichtantreten einer Mannschaft zieht nach sich:
4.1. Strafe und Ersatz der frustrierten Aufwendungen (z.B.: Hallenmiete, Ordnerkosten, Ticketing
Gebühren etc.) des geschädigten Vereins
4.2. Pauschalersatzzahlung an den gegnerischen Verein in Höhe von € 1.000,-4.3. Verwirkung des Rechts auf Bezug von Vergütungen aller Art wie z.B. Gelder aus dem
Ligasponsoring.
4.4. Vorgangsweise für die Behandlung der Bankgarantie:
a)
Abzug aller noch ausständigen Verbandsgebühren
b)
Abzug der Pauschalersatzzahlung gemäß §§ 21-26 der Disziplinarordnung des ÖEHV.
c)
Aufteilung des Restbetrags zu gleichen Teilen an die verbliebenen Vereine in Form eines
Abzugs bei den Verbandsgebühren am Saisonende.
5. Pro Verein dürfen nicht mehr als zwei U22- (Jahrgang 1994) und zwei ältere Transferkartenspieler
angemeldet werden (ausgenommen Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte
benötigen).
Sollte ein Verein das volle Kontingent bis zum 31.01.2016 nicht ausgeschöpft haben, ist eine
Anmeldung nicht mehr möglich.
6. Jedem Verein stehen insgesamt drei Tauschvorgänge hinsichtlich der im Absatz 5 genannten
Transferkartenspieler, ausgenommen Spieler mit der Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, bis
zum 31.01.2016 zu.
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7. An der Inter-National-League dürfen nur Vereine teilnehmen, die über eine Halle oder zumindest über
eine überdachte Eisfläche verfügen.
8. Zu jedem Spiel muss die jeweils spielstärkste Mannschaft nominiert werden.
9. Die Verwendung des vom ÖEHV vorgeschriebenen Goalpegsystems ist verpflichtend.
§ 4 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten
Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Ist eine Mannschaft 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin nicht mit
wenigstens sieben Spielern (inklusive Tormann) angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht erschienen. Bei
Verspätung auf der Anreisestrecke der Gastmannschaft infolge „höherer Gewalt“ (der reisende Verein ist zu
einer telefonischen Mitteilung verpflichtet) ist die Wartezeit auf maximal 1,5 Stunden zu erstrecken. Die
Aufwärmzeit von 20 Minuten ist in jedem Fall zu garantieren.
Der reisende Verein hat für die Anreise prinzipiell öffentliche Verkehrsmittel (ÖBB, FS, öffentliche und
gewerbliche Autobusunternehmer) zu benützen. Bei Benützung privater Verkehrsmittel können
Verspätungen, Fahrzeugschäden, Unfälle, usw. nicht als höhere Gewalt gewertet werden.
§ 5
Austragungsmodus
Der Bewerb wird in einer Gruppe ausgetragen.
1.
Grunddurchgang
Doppelte Hin- und Rückrunde gegen alle Gegner.
Teilnehmer:
EHC Alge Elastic Lustenau
Eishockeyklub Zell am See
Lorenz Lift VEU Feldkirch
EHC Bregenzerwald
EC „Die Adler“ Kitzbühel
KSV Eishockey
HK Celje
HDD SIJ Jesenice
HK Playboy Slavija
Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Sports Regulation, sowie den IIHF Bylaws & Sports
Regulations.
Es muss in jedem Spiel einen Sieger geben. Der Sieger nach der regulären Spielzeit erhält drei
Punkte. Bei unentschiedenem Spielstand nach 60 Minuten erhalten beide Mannschaften je einen
Punkt. Es erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung, eine fünfminütige „Sudden
Victory Overtime“ mit je vier Feldspielern. Wenn keine Entscheidung fällt, erfolgt ein
Penaltyschießen laut § 6. Der Sieger erhält einen weiteren Punkt.
2.
Play-off
a. Viertelfinale „Serie Best of Seven“
Der 1. Platzierte sucht sich einen Play-off Gegner aus (5-8). Anschließend der
zweite, dann der Dritte und der Vierte.
Wird in einer Serie „Best of Seven“ ausgetragen, wobei der besser platzierte Verein
mit einem Heimspiel beginnt.
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b. Halbfinale „Serie Best of Five:
Die Sieger des Viertelfinales bestreiten das Halbfinale.
Wird in einer Serie „Best of Five“ ausgetragen, wobei jeweils der im Grunddurchgang
besser platzierte Verein gegen den im Grunddurchgang schlechtest platzierten Verein
spielt.
Der besser platzierte Verein aus dem Grunddurchgang hat Heimrecht.
c.
Finale „Serie Best of Five“:
Die beiden Sieger des Halbfinales bestreiten das Finale.
Wird in einer Serie „Best of Five “ ausgetragen. Der besser platzierte Verein aus dem
Grunddurchgang beginnt mit einem Heimspiel.
Der Sieger der Inter-National-League erhält 30 Ehrenzeichen in Gold und den Titel "Sieger der InterNational-League 2015/16“ Der Zweitplatzierte der Inter-National-League erhält 30 Ehrenzeichen in
Silber.
In jedem Play-off Spiel, bei dem nach 60 Minuten Spielzeit kein Sieger feststeht, folgt eine einmalige
20-Minuten „Sudden Victory Overtime“ MIT Eisreinigung. In dieser Overtime spielen beide
Mannschaften mit fünf Feldspielern, mindestens jedoch mit drei. Spätester Spielbeginn an
Wochentagen (Montag bis Freitag) ist 19:30. Sollte nach 20 Minuten Spielzeit noch kein Sieger
feststehen folgt Penaltyschießen nach § 6 der INL Dfbst.
Sollte in einem Viertel- Halb- oder Finalspiel, in dem eine Mannschaft den Aufstieg bzw. den Gewinn
der Meisterschaft schaffen kann, nach der regulären Spielzeit der Spielstand unentschieden sein, so
erfolgt eine weitere 20-minütige „Sudden Victory Overtime“ bis zum entscheidenden Tor.
Sollte der Spielstand danach weiterhin unentschieden sein, so erfolgen weitere 20-minütige „Sudden
Victory Overtime“ bis zur Entscheidung. Jede Mannschaft spielt mit fünf Feldspielern, es müssen
aber mindestens drei Feldspieler eingesetzt werden. Nach Ende der regulären Spielzeit sowie nach
jeder weiteren 20-minütigen „Sudden Victory Overtime“ erfolgt eine Eisreinigung.
§ 6 Regeln für die Penalty-Schuss-Konkurrenz zur Ermittlung eines Siegers
a) Wenn eine Begegnung am Ende der Nachspielzeit im Grunddurchgang noch immer
unentschieden steht, muss sofort danach ein Penaltyschießen MIT vorheriger Eisreinigung
(Trocken, von Bullypunkt zu Bullypunkt lt. Skizze) durchgeführt werden. Jede Mannschaft führt
die Penaltyschüsse auf jenes Tor durch, auf welches sie in der Overtime zuletzt gespielt hat.
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b) Der Schiedsrichter ruft beide Kapitäne in den Schiedsrichterkreis und wirft eine Münze, welche
Mannschaft den ersten Penaltyschuss durchführt. Der Sieger im Münzwurf hat die Wahl, ob
seine Mannschaft als erste oder zweite schießt.
c) Der Vorgang beginnt mit drei verschiedenen Schützen jeder Mannschaft, die abwechselnd die
Penaltys durchführen. Die Spieler sowie die Reihenfolge der Schützen müssen vor Beginn des
Penaltyschiessens nicht bekannt gegeben werden. Teilnahmeberechtigt sind die Torhüter sowie
alle Spieler, die am Spielbericht aufscheinen. Die Torhüter können nach jedem Schuss
ausgewechselt werden.
d) Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der Nachspielzeit nicht beendet ist, kann nicht für
das Penaltyschießen nominiert werden und muss auf der Strafbank oder in der Garderobe
verbleiben. Dasselbe gilt für Spieler, die während des Penaltyschiessens eine Strafe bekommen.
e) Für die Durchführung der Schüsse gilt im Allgemeinen die Regel 63 des offiziellen IIHF
Regelbuches.
f)
Die Spieler der beiden Mannschaften schießen abwechselnd auf das zugewiesene Tor, bis das
entscheidende Tor gefallen ist. Die restlichen Schüsse werden nicht mehr ausgeführt.
g) Wenn es nach drei Schüssen von jeder Mannschaft noch immer unentschieden steht, muss eine
Entscheidung (Tie-Break) durchgeführt werden, in der dann abwechselnd ein Spieler pro
Mannschaft nach freier Wahl auf das entsprechende Tor schießt, wobei nun die andere
Mannschaft mit den Tie-Break-Schüssen beginnt. Falls nötig, wird das Tie-Break-Verfahren
wiederholt, wobei wiederum die andere Mannschaft beginnt. Das Spiel ist dann entschieden,
wenn ein Duell von zwei Spielern das entscheidende Resultat liefert.
Im Tie-Break kann jeder Spieler beliebig oft als Penaltyschütze nominiert werden.
h) Der offizielle Punkterichter registriert alle abgegebenen Schüsse mit Angabe der Spieler, der
Torhüter und der erzielten Tore.
i)
Nur das entscheidende Tor zählt für das Resultat des Spieles und wird dem Spieler, der es
erzielt hat, sowie dem betroffenen Torhüter zugeschrieben.
j)
Falls eine Mannschaft sich weigert, am Penaltyschießen zur Ermittlung des Siegers
teilzunehmen, wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren gewertet.
k) Falls ein Spieler sich weigert, einen Penaltyschuss durchzuführen, wird dies als vergebener
Schuss seiner Mannschaft gewertet.
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ACHTUNG: Neue Dritteleinteilung Laut IIHF seit 2014 (Offizielles Regelbuch 2014-2018): Die Angriffs- und
Verteidigungszonen werden auf 22,86 Meter, vom Ende des Spielfeldes gemessen, erweitert.
§ 7 Spieltermine und Platzwahlrecht
1. Der zuerst genannte Verein im Spielplan hat Platzwahlrecht und gilt als Veranstalter. Eine Änderung
kann nur vom Vizepräsidenten für sportliche Angelegenheiten des ÖEHV genehmigt werden.
2. Infolge „höherer Gewalt“ ausgefallene Spiele sind im Einvernehmen mit dem Wettspielreferenten des
ÖEHV und dem reisenden Verein raschest nachzutragen.
3. Wird ein Spiel wegen Stromausfall, Nebel oder anderen Ereignissen unterbrochen, so hat der
Veranstalter alles zu unternehmen, um eine Weiterführung des Spiels zu ermöglichen. Die
Spielunterbrechung darf jedoch insgesamt die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten.
4. Jedes Team der Inter-National-League definiert schriftlich beim Wettspielreferent die
Dressengrundfarbe, mit denen der jeweilige Verein seine Heimspiele bestreitet. Ein Wechsel der
Dressengrundfarbe während des laufenden Bewerbes ist nicht erlaubt.
§ 8
Spielberechtigung
1. Spielberechtigt ist jeder für den Verein beim ÖEHV oder HZS ordnungsgemäß gemeldete Spieler. Die
Kadermeldung erfolgt per vom ÖEHV zur Verfügung gestelltem Formular, welches von den jeweiligen
ausländischen Verbänden bestätigt werden muss.
2. Ein Spieler, über den bei einem Spiel eine Matchstrafe verhängt worden ist, bleibt jedenfalls bis zur
Entscheidung durch den Vizepräsidenten für rechtliche Angelegenheiten des ÖEHV gesperrt (siehe
Disziplinarordnung des ÖEHV). Bis zum Ablauf der verhängten Sperre in der Inter-National-League ist
der Spieler in keiner anderen Meisterschaft spielberechtig. (DO § 8 lit. 8)
3. Anmeldeschluss für alle inländischen Spieler - jeweils in den teilnehmenden Ländern (inkl. Spieler die
über die jeweilige Staatsbürgerschaft verfügen und eine Transferkarte benötigen) ist der 31.01.2016.
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§ 9 Ausbildungslizenz-Regulativ
1. Zweck
Die EBEL-INL Ausbildungslizenz gestattet den nationalen österreichischen Nachwuchsspielern bis
zum 24. Lebensjahr, in derselben Saison gleichzeitig für zwei österreichische Vereine aus
verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Die Exchange Regulation dient dazu,
mehr und bessere Spielgelegenheiten für nationale österreichische Nachwuchsspieler zu schaffen
und so die sportliche Ausbildung junger Eishockeyspieler zu unterstützen. Diese AusbildungslizenzRegeln gelten ausschließlich für österreichische EBEL und österreichische INL Vereine.
2. Rahmenbedingungen
Die Exchange Regulation sieht folgende Punkte vor:
2.1.
Jeder Spieler mit einer „Ausbildungslizenz“ hat innerhalb einer Spielzeit (Saison) die Möglichkeit bei
max. 3 Vereinen der jeweils anderen Liga zu spielen; somit kann der Ausbildungslizenzspieler in
einer Spielzeit max. drei Lizenzen (exklusive der Spielberechtigung bei seinem Stammverein) lösen.
Ein Wechsel innerhalb der jeweiligen Liga kann nur mittels Leihvertrag (max. 2 Leihverträge bis zum
31.1.der jeweiligen Saison) oder Vereinswechsel erfolgen. Die zum Zeitpunkt des Vereinswechsels
gültige Ausbildungslizenz behält dabei grundsätzlich weiterhin ihre Gültigkeit, ist jedoch vom neuen
Verein zu bestätigen.
2.2.
Ein österr. Verein der EBEL kann mit mehreren österr. Vereinen der INL Kooperationen haben (zB.
ein EBEL Verein kann seine Spieler mit „Ausbildungslizenz“ bei verschiedenen Vereinen der INL
einsetzen) und umgekehrt. Eine Ausbildungslizenz gilt dabei aber immer nur für EINEN EBEL- bzw.
INL-Verein.
2.3.
Es dürfen ausnahmslos nur österreichische U24-Spieler mit (für die Saison 2015/2016–Jahrgang
1992 und jünger) einer Ausbildungslizenz ausgestattet werden.
2.4.
Die „Ausbildungslizenz“ kann bis spätestens 31.1. der jeweiligen Spielzeit gelöst werden.
2.5.
Ausbildungslizenzspieler müssen bis zum 31.1. in der jeweiligen Spielzeit mindestens 10 Spiele bei
einem INL Verein gespielt haben, um für alle weiteren INL-Spiele nach dem 31.1.spielberechtigt zu
sein.
2.6.
Sperren und Strafen müssen in der jeweiligen Liga, in der der Ausbildungslizenzspieler die Sperre
bzw. Strafe erhalten hat, abgesessen werden, bevor der Spieler wieder in den anderen Ligen zum
Einsatz kommen darf.
2.7.
Der Schiedsrichter hat bei INL Spielen die tatsächliche Teilnahme des Ausbildungslizenzspielers am
INL Spiel zu überprüfen bzw. mit dem Spielbericht zu vergleichen und allenfalls nicht anwesende
Spieler vom Spielbericht zu streichen.
2.8.
Für Langzeitverletzte (kein Spiel innerhalb von 28 Tagen in allen Bewerben des ÖEHV und der
EBEL) werden dem Spieler die in diesem Zeitraum gespielten Spiele in der INL bei der Berechnung
der „10-Spiele-Regelung“ angerechnet. Die Ausbildungslizenz muss vor Eintritt des
Verletzungsfalles bereits gelöst worden sein.
2.9.
Die Ausbildungslizenz muss mittels Formular schriftlich beim ÖEHV beantragt werden. Dieses
Formular muss von allen Beteiligten Parteien (Spieler | Stammverein | Lizenzverein) unterfertigt und
an die zuständige Stelle übermittelt werden.
2.10.
Allfällige Abgeltungen/Versicherungsleistungen und die Abwicklung
Spielergehälter sind zwischen den beteiligten Vereinen zu regeln.
2.11.
Die gegenständliche Regelung gilt für die Saison 2015/2016 und wird nach Ablauf der Transferfrist
überprüft und für die nachfolgenden Saisonen überarbeitet. Es gilt die deutsche Version.
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der
Bezahlung
der
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§ 10 Pflichten des Veranstalters und der Gastmannschaft
1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF) sowie die
allgemeinen Durchführungsbestimmungen des ÖEHV.
2. Die handgeschriebenen Spielberichte müssen vom Veranstalter sofort nach Beendigung eines Spiels an
die Geschäftsstelle des ÖEHV (Fax-Nr. +43/1/20 200 20 – 50 oder [email protected]) und an den
Verantwortlichen für die Statistik, Martin Kogler (Fax-Nr. +43/316/687321 oder [email protected]) gefaxt werden.
3. Der Veranstalterclub hat zu gewährleisten, dass von jedem Spiel eine komplette Videoaufzeichnung
(inklusive der Vorkommnisse auf der Eisfläche während der Spielunterbrechungen) hergestellt wird. In
allen Spielunterbrechungen ist die Spielzeituhr einzublenden und die Aufnahme nicht zu unterbrechen.
Folgende Aufnahmekriterien sind zwingend einzuhalten und es muss so gefilmt werden, damit der
Videomitschnitt für Spielanalysen verwendet werden kann:




Es muss jeweils der Spielsituation entsprechend das komplette Spieldrittel
(Verteidigungsdrittel, Angriffsdrittel, Mitteldrittel) im Bild sein.
Der Kameramann darf den Puck nicht aus den Augen/Bild verlieren.
Es soll nicht ins Publikum gefilmt werden.
Kontrolle der Spiel-DVD, ob auch tatsächlich eine Aufzeichnung vorhanden ist.
Der Veranstalterclub hat dem Gastclub und dem Hauptschiedsrichter unmittelbar nach dem Spiel und
unaufgefordert eine Kopie der Videoaufzeichnung auf DVD-R oder USB Stick kostenlos zur Verfügung
zu stellen.
Bei Auswärtsspielen hat der reisende Verein einen USB-Stick (mit ausreichender Speicherkapazität) für
die Datei mitbringen. Die Daten sind vor Abreise zu kontrollieren. Der Stick oder die DVD werden mit
dem Line-Up beim Heimverein abgegeben und nach dem Spiel bespielt abgeholt.
§ 11 Schiedsrichter und Schiedsrichtergebühren
1. Die Schiedsrichterbesetzungen erfolgen in AUT durch den Schiedsrichterreferent des ÖEHV und in
SLO des HZS.
2. Gültigkeit haben die neuen Regeln des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF).
3. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bis spätestens 12.00 Uhr des dem Spieltag folgenden Tages
sämtliche Berichte und Anzeigen per Fax (oder E-Mail) dem Sekretariat des ÖEHV und dem Verein,
dem der Angezeigte angehört, zu übermitteln.
4. Die Veranstalter in der Inter-National-League haben die beim jeweiligen Spiel anfallenden,
vereinbarten Schiedsrichtergebühren vor dem Spiel zu entrichten.
5. In den Play-off Spielen erfolgt eine 4-Mann Besetzung, wobei je ein Head und Linesman aus dem
Land kommen, woher der Gegner ist.
§ 12 Beglaubigung der Spiele
Die Beglaubigung der Spiele wird auf Grund der Spielberichte vom Vizepräsidenten für rechtliche
Angelegenheiten des ÖEHV durchgeführt.
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§ 13 Dopingbestimmungen
Die Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes (ADBG) in Verbindung mit dem WADA Code i.d.g.F.
sind für alle Vereine jeder Nation bindend.
§ 14 Kommunikationsmittel
1. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Spielberichte, Formulare und Berichte möglichst EDVunterstützt auszufüllen sind.
2. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichtern alle Mitteilungen, die die Inter-National-League
betreffen, Per E-Mail oder Telefax zu übermitteln.
§ 15
Schlussbestimmungen
1. In allen in diesen Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht den Vorständen der
teilnehmenden Verbände gemeinsam nach Beratung das Recht zu, auszulegen und zu entscheiden.
2. Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur bedingungslosen
Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen.
3. Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) ziehen folgende Geldstrafen nach sich:
Inter-National-League € 150,-Bei weiteren 3 Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) in derselben Spielsaison werden diese Strafsätze
automatisch verdoppelt.
4. Diese Durchführungsbestimmungen haben für die Saison 2015/16 Gültigkeit.
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