Arbeitsmappe UBI

Arbeitsmappe
UBI-Funkkurs
Sportbootschule Jens Hank
An der Lagune 45
04575 Kahnsdorf
Leipziger Str. 18
04442 Zwenkau
Tel. 01 60 95 95 68 69
[email protected]
Gerätebeschreibung IC-M411
1.
Betriebschalter / Lautstärke [VOL]
2.
Raussperre[SQL]
3.
Notalarm[DISTRESS]
4.
Enter[ENT]
5.
Löschen[CLR]
6.
SCAN/TAG-KANAL [SCAN•TAG]
7.
UP/DOWN [GRP]
8.
KANAL-16 [16]
ANRUFKANAL [16•C]
9.
KANAL/ZWEI-/DREIKANALWACHE [CH•DUAL]
10.DSC-MENÜ [MENU]
Mikrofon
1. SENDETASTE [PTT]
2. KANALTASTEN UP/DOWN [,]/[-]
3. SENDELEISTUNGSTASTE [HI/LO]
Der Binnenschifffahrtsfunk
Ist ein Internationaler mobiler UKW Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtstraßen.
Er ermöglicht die Herstellung von Funkverbindungen für bestimmte Zwecke auf vereinbarten
Kanälen und nach einem vereinbarten Betriebsverfahren.
Er wird von 15 Vertragsverwaltungen darunter Deutschland, Frankreich, Niederlande ….. ,.
und von den Sekretariaten der Donau-, der Moselkommission und der Zentralkommission für die
Rheinschifffahrt in der Regionale Vereinbarungen über den Binnenschifffahrtsfunk in Europa
geregelt und ist in der RAINWAT festgeschrieben.
In ihr sind die Genehmigungen, die Frequenzzuteilungen, die Überprüfungen, der
Betrieb, die Anerkennungen und die Kontrolle von Funkanlagen und Funkzeugnissen enthalten.
Voraussetzung für das Betrieben einer Binnenfunkstelle
auf einem Sportfahrzeug
Funkzeugnis UBI (des Fahrzeugführers, muss im Original mitgeführt werden).
Zugelassene Funkgeräte (CE-Zeichen und Zulassung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie)
Frequenzzuteilungsurkunde (Genehmigung der Bundesnetzagentur BNetzA)
Was beinhaltet die Frequenzzuteilungsurkunde
Das Rufzeichen
besteht aus 2 Buchstaben und 4 Zahlen die für Deutschland freigegeben sind. Es wird von der
BNetzA vergeben, z.Z.sind das die Kombinationen DA bis DR + 4 Ziffern, z.B. DC 2566.
Funkstellen die am Seefunk teilnehmen verwenden ihr bereits im Seefunk zugeteiltes Rufzeichen.
Die ATIS-Nummer
Automatic Transmitter Identification System
in Deutsch Automatisches Senderidentifizierungssystem
sie wird aus Teilen des Rufzeichens gebildet und von der BNetzA vergeben.
Bei Störungen in der Binnenschifffahrt ermöglicht es eine Identifizierung der beteiligten Funkstellen.
Die Aussendung erfolgt auf allen geschalteten Kanälen nach Loslassen der Sendetaste automatisch.
Ein ATIS-Killer unterdrückt dabei das akustische Signal beim der Aussendung.
Sie setzt sie sich aus 10 Zahlen zusammen
9 211 03 1234
die 9 steht für Binnenfunk, die 211 oder 218 ist die MID Kennzahl für Deutschland, und des
Rufzeichens z.B. DC 1234 zusammen. Statt des DC wird hier die Ziffernfolge 03 eingesetzt.
9211031234 die ATIS Nummer einer deutschen Binnenfunkstelle.
Und weitere Angaben über
Name und Anschrift des Inhabers, Name des Schiffes, Funkgerät Typ
Die Bestandteile des Binnenfunks
Der Sprechfunk
Wissenschaftler erkannten dass man Mithilfe einer sinusförmigen Wechselspannung konstanter
Amplitude, das als Trägersignal verwendet wird, Nachrichten über weite Strecken übertragen kann.
Dieses Trägersignal wird durch die Modulation verändert, dabei ändert Sprache die in ein Mikrofon
gesprochen wird, gezielt die Frequenz und die Amplitude des Trägersignals.
Dieses Signal wird dann mit Lichtgeschwindigkeit (300000 km/sec) geradlinig in quasioptischer
Sicht, wie das Licht eines Scheinwerfers über die Antenne, welche Vertikal ausgerichtet sein sollte
ausgestrahlt. Die Reichweite ist abhängig von deren Anbringungshöhe. Metallische Gegenstände in
der Nähe der Antenne können die Sendeleistung beeinflussen
Antennen im Empfangsbereich nehmen das Signal auf und durch die Demodulation, eine Einrichtung
zur Rückgewinnung des Trägersignals wird die Sprache wieder Hörbar gemacht.
Es gibt folgende Betriebsarten
Simplex: nutzt die gleiche Frequenz zum Senden und Empfangen.
Durch drücken der Sprechtaste kann nur gesendet werden, nach loslassen dieser schaltet das Gerät
auf Empfang um und wir können hören was unser gegenüber Antwortet.
Duplex: nutzt zwei Frequenzen eine zum Senden (TX = Transmitter) und eine zum
Empfangen (RX = Receiver), dadurch ist gleichzeitiges Sprechen und Hören wie am Telefon möglich.
Auf Sportbooten ist Duplex nicht praktikabel, da 2 Antennen notwendig sind, die in einem großen
Abstand voneinander aufgestellt werden müssen damit sie sich nicht gegenseitig beeinflussen.
Semi-Duplex: Sportboote sind meist mit Simplexanlagen ausgestattet und arbeiten auf
Duplexkanälen im Semi-Duplex Verfahren, dabei schaltet das Gerät intern um und arbeiten im
Simplex System.
Die Frequenzen für den Binnenfunk
Der gesamte Ultrakurzwellenbereich (UKW/VHF) liegt zwischen 30 bis 300 MHz.
Der für den Binnenfunk verwenden Frequenzbereich liegt zwischen 156 und 174 MHz.
Hier befinden sich die Binnenfunkkanäle 1 bis 28 und 60 bis 88
die entsprechenden Frequenzen sind im Funkgerät unter den Kanalnummern programmiert.
Welcher Kanal ist für welchen Verkehr bestimmt
Kanal 10 156,500 MHz automatische Leistungsreduzierung auf 0,5 Watt bis 1 Watt.
Aussenden von Not- , Dringlichkeits-, Sicherheitsmeldungen und Anrufkanal für Schiffe und
Revierzentralen. Hier wird der Notverkehr vorzugsweise abgewickelt deshalb müssen Sportfahrzeuge
hier empfangsbereit sein.
Kanal 13 156,650 MHz automatische Leistungsreduzierung auf 0,5 Watt bis 1Watt.
Sollte auf Kanal 10 eine Störung sein wir auf diesen Kanal ausgewichen.
Kanal 72 und 77
Kanäle für die Verbindung unter Sportbooten in deutschen Hoheitsgewässern.
Die Internationale Buchstabiertafel
A
Alfa
AL FAH
B
Bravo
BRA WO
C
Chalie
TSCHA LI
D
Delta
DEL THA
E
Echo
ECK O
F
Foxtrott
FOX TROTT
G
Golf
GOLF
H
Hotel
HO TELL
I
India
IN DI AH
J
Juliett
JU LI ETT
K
Kilo
KI LO
L
Lima
LI MA
M
Mike
MEIK
N
November
NO WEMM BER
O
Oscar
OSS KAR
P
Papa
PA PAH
Q
Quebec
KI BECK
R
Romeo
RO MIO
S
Sierra
SSI ER RAH
T
Tango
TANG GO
U
Uniform
JU NI FORM
V
Victor
WICK TAR
W
Whiskey
WISS KI
X
X-ray
EX REY
Y
Yankee
JENG KI
Z
Zoulou
SUH LUH
Übungen am Funkgerät
Einschalten des Funkgerätes
•
Betriebschalter / Lautstärke [VOL] nach rechts drehen
Einstellen der Lautstärke, den Schallpegel der Rauschsperre
•
SQL – Regler auf Linksanschlag drehen
•
mit dem VOL – Regler die Lautstärke einstellen
•
jetzt den SQL – Regler so weit im Uhrzeigersinn drehen, bis das Grundrauschen gerade
verschwindet.
Sendeleistung einstellen
•
die gewünschte Sendeleistung 1 oder 25 Watt über die Taste HI/LO einstellen.
Im Binnenfunk arbeiten wir mit 1 Watt Sendeleistung
Einstellen des Funkkanals
•
über UP/DOWN [GRP] lassen sich die Kanäle einstellen,
Umstellung zwischen Seefunk DSC, Binnenfunk ATIS
•
Tasten UP/DOWN [GRP] gemeinsam kurz drücken,
die Kanalgruppen werden nacheinander angezeigt.
•
ATIS müssen wir für den Binnenfunk einstellen.
Wie wähle ich einen Kanal aus?
 Mit den Tasten UP/DOWN [GRP] den gewünschten Kanal auswählen.
Wo finde ich die eingespeichert ATIS Nummer?
Taste MENÜ drücken um das DSC-Menü aufzurufen,
über UP/DOWN sooft drücken bis ATIS gewäht ist.
ENT
drücken, die ATIS Nummer
erscheint im Display
Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
wird von der Zentralkommission der Rheinschifffahrt (ZKR) mit Sitz in Straßburg und der
Donaukommission (DK) mit Sitz in Budapest herausgegeben, und muss an Bord mitgeführt werden.
es besteht aus 2 Teilen.
1. Der Allgemeine Teil
enthält Angaben und Hinweise, die auf Binnenschifffahrtsstraßen der Vertragsverwaltungen von
Bedeutung sind, dazu gehören
Kennzeichnung Ortsfester Funkstellen
dies sind Funkstellen die von Land aus betrieben werden, sie werden durch ihren


geografischen Namen
Verwendungszweck
Oberwesel, Duisburg, Gerstheim
Port oder Hafen, Revierzentrale, Schleuse oder Ecluse
Beispiele: Duisburg Hafen oder Oberwesel Revierzentrale oder Gerstheim Ecluse
Blockkanäle sind Funkkanäle für Verkehrsposten in den Niederlanden und Belgien sie dienen der
Übermittlung von Nachrichten für die Sicherheit und den Schutz von Schiffen und Personen.
Sie gelten innerhalb eines bestimmten Gebietes
z.B. Millingen Sector oder Wijk bij Duurstede Sector
und sind dem Verkehrskreisen Schiff – Schiff und dem Nautischen Informationsfunk gleichzeitig
zugeordnet.
Die Beschreibung der Verkehrskreise
Der Verkehrskreis Schiff-Schiff
Er dient dem Herstellen von Funkverbindungen zwischen Funkstellen auf den
Kanälen 10, 156,500 MHz 13, 156,650 MHz ;
Kanal 10 ist der Sicherheits- und Anrufkanal auf dem alle Schiffsfunkstellen
wenn sie ausgerüstet sind während der Fahrt ununterbrochen empfangsbereit sein
müssen, sollte Kanal 10 gestört sein so weicht man auf Kanal 13 aus.
Nachrichten sozialer und privater Art dürfen in Deutschland auf den
Kanälen 72 und 77 übertragen werden. Die Kontaktaufnehme kann über Kanal 10 erfolgen.
Das senden von Musik auf diesen und allen anderen Kanälen ist verboten.
Der Verkehrskreis Nautische Information (NIF)
Er dient der Herstellung von Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen
und ortsfesten Funkstellen der Behörden, die den Betrieb der Wasserstraßen überwachen.
Dieser Dienst wird nicht auf allen Bundeswasserstraßen angeboten!
Die dafür vorgesehenen Kanäle werden über blaue Tafeln am Ufer bekanntgegeben,
oder können dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Regionaler Teil entnommen werden.
Er dient dem Austausch von Nachrichten mit




Revierzentralen das sind Zentrale Landfunkstellen in Deutschland, Frankreich und in der
Schweiz die Anrufe der Schifffahrt entgegennehmen und Informationen aussenden.
Die Inhalte sind sicherheitsrelevante Meldungen und Informationen die die
Schifffahrt über den Zustand der Wasserstraßen informiert.
Ihnen obliegt auch die Verkehrsberatung und Verkehrslenkung.
Verkehrsposten sind Zentrale ortsfeste Funkstellen in den Niederlanden ihre Aufgaben
gleichen denen der Revierzentralen.
Blockkanäle sind Funkkanäle für Sicherheitsrelevante Meldungen der Verkehrsposten und
Schiffsfunkstellen in den Niederlanden.
Schleusen z.B. Iffezheim Schleuse, Gerstheim Ecluse,
Ausrüstungspflichtige Schiffe haben neben dem Kanal 10 auch auf dem für den Streckenabschnitt
geltenden Kanal hörbereitschaft. Es ist der Anweisungen der Landfunkstellen Folge zu leisten.
Der Verkehrskreis Schiff-Hafenbehörde
Dient der Herstellung von Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen und ortsfesten
Landfunkstellen der Hafenbehörden für die Zuweisung von Liegeplätzen und die Fahrt in
Häfen.
Die entsprechenden Kanäle findet man am Hafenbereich und im Binnenhandbuch Regionaler Teil.
Der Verkehrskreis Funkverkehr an Bord
Hier wird auf den Kanälen 15 und 17 der Funkverkehr an Bord von Fahrzeugen und Verbänden
abgewickelt. Kleinfahrzeuge dürfen diesen Verkehrskreis nicht nutzen. Die Besonderheit, es dürfen
nur Tragbare Funkgeräte mit einer ATIS Nummer eingesetzt.
Für alle Verkehrskreise gilt eine Sendeleistung von 1Watt.
Die Rangfolge des Funkverkehrs
1. Notverkehr
MAYDAY
2. Dringlichkeitsverkehr PAN PAN
3. Sicherheitsverkehr
SECURITÉ
4. Routineverkehr
Ablauf des Notverkehrs Aussendung auf Kanal 10
Der Notruf zeigt an, dass eine Person oder eine Sache in lebensbedrohlicher Situation ist, er wird mit
dem Notrufzeihen Mayday „mädeh“ eingeleitet. Der Schiffsführer entscheidet wann eine Notsituation
vorliegt.
Die Aussendung
Anruf
Meldung
MAYDAY
MAYDAY
MAYDAY
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
kurze Pause
MAYDAY
Schiffstyp
Schiffsname
Position z.B. zu Berg bei Rheinkilometer 233 oder eine Ortsangabe.
Erbetene Hilfeleistung und Information zur Gefahrenabwehr
Bitte kommen
Beispiel: Sie sind mit ihrem Motorschiff Kurt zu Tal in Raum Mannheim bei Rheinkilometer 421,33.
Sie haben eine Person verloren. Bitten Sie die Schifffahrt scharf Ausschau zu halten
 Mayday Mayday Mayday
 hier ist Motorschiff
Kurt Kurt Kurt
 Mayday Motorschiff
Kurt
 zu Tal in Raum Mannheim Rheinkilometer 421,33. Person über Bord. Bitte scharf Ausschau
halten.
 Bitte kommen
Bestätigen der Notmeldung durch die Revierzentrale.
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Im Verkehrskreis Nautische Information erfolgt die Bestätigung durch eine ortsfeste Funkstelle.
Im Verkehrskreis Schiff-Hafenbehörde soll eine Bestätigung der Hafenbehörde abgewartet werden.
Liegt eine Bestätigung innerhalb einer Zeit von einer Minute nicht vor, muss eine Schiffsfunkstelle die
Bestätigung übernehmen.
Im Verkehrskreis Schiff-Schiff muss die Notmeldung von einer in der Nähe befindlichen
Schiffsfunkstelle bestätigt werden.
Die Aussendung
wenn eine Revierzentrale bestätigt
Anruf
MAYDAY
Schiffstyp
Schiffsname
Meldung
hier ist
____________Revierzentrale
Erhalten MAYDAY
Havarist
Havarist
wenn wir bestätigen
Anruf
Meldung
MAYDAY
Schiffstyp
Schiffsname
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Erhalten MAYDAY
Havarist
Havarist
der bestätigenden Funkstelle
der bestätigenden Funkstelle
Beispiel: Revierzentrale Minden die Notmeldung vom Motorschiff Kurt erhalten und bestätigt sie.
 Mayday
 Motorschiff Kurt
 hier ist Minden Revierzentrale
 Erhalten Mayday
Die Bestätigende Funkstelle, meist eine Revierzentale wird dann die
Schifffahrt durch die Weiterleitung der Notmeldung über einen
MAYDAY RELAY (ausgesprochen „mädeh reläh“) Ruf Informieren.
MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY
hier ist
Name der Revierzentrale
Name der Revierzentrale
Anruf
Meldung
Name der Revierzentrale
Meldung mit der Position der Unglücksstelle und weiterer Informationen
Ende
Beispiel: Sie verbreiten als Revierzentrale Minden folgende Meldung vom Motorschiff Kurt.
Zu Tal in Raum Mannheim bei Rheinkilometer 421,33 Person über Bord bitte scharf Ausschau halten.




Mayday Relay Mayday Relay
Mayday Relay
hier ist Minden Revierzentrale Minden Revierzentrale
Minden Revierzentrale
Motorschiff Kurt meldet bei, zu Tal in Raum Mannheim Rheinkilometer bei 421,33.
Person über Bord, die Schifffahrt wird gebeten scharf Ausschau zu halten.
Ende
Weiterleitung durch uns, wenn wir eine Beobachtung gemacht haben, oder ein
Notruf empfangen haben der nicht bestätigt wurde, in diesem Fall bestätigen wir und
leiten den Funkspruch des Havaristen weiter.
Die Aussendung
MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname Schiffsname
Schiffsname
Anruf
Meldung
folgende Notmeldung auf Kanal 10 erhalten
Mayday
Schiffstyp
des Havaristen
Schiffsname des Havaristen
der aufgenommene Funkspruch mit der Position
Ende
oder
MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname Schiffsname
Schiffsname
auf Position
Anruf
Meldung
Habe folgendes beobachtet ………………..
Ende
Beispiel: Motorboot Axel hat folgenden Funkspruch von der Segelyacht Marc empfangen
Mayday Feuer an Bord eine Person hat schwere Brandverletzung bitte dringend um Hilfe sind bei
Rheinkilometer 455.






Mayday Relay
Mayday Relay
Mayday Relay
hier ist Motorboot
Axel
Axel
Axel
folgende Notmeldung auf Kanal 10 erhalten
Mayday Segelyacht Marc
bei Rheinkilometer 455 Feuer an Bord eine Person hat schwere Brandverletzung benötigen
dringend Hilfe.
Ende
Ein Schiff hat den Notruf aufgenommen und kann Helfen
Die Aussendung
Mayday
Schiffstyp
Schiffsname
Anruf
Schiffsname
Schiffsname
des in Not befindlichen
Schiffes
Meldung
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Meldung
Bitte Kommen
Helfer
Helfer
wenn man beim Havaristen eintrifft
Beispiel: Motorboot Hannes kann bei der Suche des Motorschiffes Kurt helfen





Mayday
Motorschiff
Kurt Kurt Kurt
Hier ist
Motorboot
Hannes Hannes
Hannes
Bin in ihrer Nähe und kann bei der Suche helfen
Bitte Kommen
Funkstille gebieten
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Die Funkstelle in Not kann einer anderen störenden Funkstelle mit dem Kennzeichen
„SILENCE MAYDAY“ (ausgesprochen „ßilaanß mädeh“) Funkstille gebieten.
Die Aussendung
der Name der störenden Funkstelle oder an alle Schiffsfunkstellen
Silence Mayday
Beispiel: Die Motoryacht Seefalke stört den Notverkehr. Sie leiten mit dem Seestern die Koordination
vor Ort. Sorgen sie für Ruhe.
 Seefalke Silence Mayday
Eingeschränkter Funkbetrieb während eines Notverkehrs
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Ein eingeschränkter Funkverkehr wird mit dem Kennzeichen „PRUDENCE“ (ausgesprochen
„prüdaanß“) gestattet. Dies darf nur durch eine Revierzentrale ausgesendet werden.
Die Aussendung
MAYDAY
An alle Schiffsfunkstelle An alle Schiffsfunkstelle
An alle Schiffsfunkstelle
Anruf
hier ist
Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale
Meldung
Uhrzeit
Schiffstyp
Schiffsname
Prudence
des in Not befindlichen Schiffes
des in Not befindlichen Schiffes
Beispiel: Der Funkverkehr wir von der Oberwesel Revierzentrale eingeschränkt wieder freigegeben
es ist 10:15 Name des Havaristen Frachtschiff Unna






Mayday
An alle Schiffsfunkstelle
An alle Schiffsfunkstelle
An alle Schiffsfunkstelle
hier ist Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale
10 Uhr 15
Frachtschiff Unna
Prudence
Beendigung des Notverkehrs
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Die Beendigung des Notfalls ist allen Funkstellen mitzuteilen,
und wird mit den Worten „SILENCE FINI“ (ausgesprochen „ßilaanß finih“) angezeigt.
Durch eine Revierzentrale
MAYDAY
An alle Schiffsfunkstelle An alle Schiffsfunkstelle An alle Schiffsfunkstelle
hier ist
Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale Oberwesel Revierzentrale
Anruf
Meldung
Uhrzeit
Schiffstyp
Schiffsname
Silence Fini
wann der Notfall beendet wird
des in Not gewesenen Schiffes
des in Not gewesenen Schiffes
Durch eine Schiffsfunkstelle
MAYDAY
An alle Schiffsfunkstelle An alle Schiffsfunkstelle
An alle Schiffsfunkstelle
hier ist
Schiffstyp
des meldenden Schiffes
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
des meldenden Schiffes
Anruf
Meldung
Uhrzeit
Schiffstyp
Schiffsname
Silence Fini
wann der Notfall beendet wird
des in Not gewesenen Schiffes
des in Not gewesenen Schiffes
Beispiel: Auf ihrem Motorschiff Kurt ist es 10:15Uhr. Beenden sie ihren Notalarm





Mayday
an alle Schiffsfunkstellen an alle Schiffsfunkstellen an alle Schiffsfunkstellen
hier ist Motorschiff
Kurt Kurt Kurt
10 Uhr 15 Motorschiff Kurt
Silence Fini
Ablauf des Dringlichkeitsverkehr PAN PAN
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Ein Dringlichkeitsfall meldet Nachrichten die die Sicherheit der Besatzung oder des Schiffes betreffen,
wie z.B. Krankheiten (keine Lebensgefahr), oder Schäden an Fahrzeugen, ohne dass davon eine
unmittelbare Gefahr ausgeht.
Die Dringlichkeitsmeldung wird mit PAN PAN dreimal gesprochen eingeleitet.
Die Aussendung
PANPAN
Revierzentrale
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Anruf
Meldung
PANPAN
Revierzentrale
PANPAN
Revierzentrale
Schiffsname
Schiffsname
Meldung mit Positions oder Ortsangabe
Bitte Kommen
Beispiel
Segelschiff Marie benötigt ärztliche Hilfe ein Crew Mitglied hat sich bei einem Sturz den Arm
gebrochen hat. Sie sind auf dem Rhein zu Tal bei KM 805 im Bereich Duisburg unterwegs.





PanPan
PanPan
PanPan
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale
Duisburg Revierzentrale
hier ist Segelschiff Marie
Marie
Marie
zu Tal bei Rheinkilometer 805 benötigen ärztliche Hilfe Verdacht auf Armbruch bei einem
Crew Mitglied.
Bitte kommen
Die Revierzentrale Antworte
PANPAN
PANPAN
PANPAN
Schiffstyp
Schiffsname Schiffsname Schiffsname das den Dringlichkeitsfall hat
hier ist
Duisburg Revierzentrale Duisburg Revierzentrale Duisburg Revierzentrale
Anruf
Meldung
Meldung
Bleiben Sie auf Empfang
Beispiel:





PanPan
PanPan
PanPan
Segelschiff Marie Marie Marie
hier ist Duisburg Revierzentrale Duisburg Revierzentrale
Habe verstanden, Teile Ihnen mit wo Krankenwagen eintrifft.
Bleiben Sie auf Empfang
Duisburg Revierzentrale
Beendigung des Dringlichkeitsfalls
PANPAN
an alle Funkstellen
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Anruf
Meldung
PANPAN
an alle Funkstellen
Schiffsname
PANPAN
an alle Funkstellen
Schiffsname
Uhrzeit
Schiffsname
mit dem Dringlichkeitsfalles
Dringlichkeitsfall aufgehoben
Beispiel: Ihr Crew Mitglied ist von Bord gegangen, heben sie den Dringlichkeitsfall auf.







PanPan
PanPan
PanPan
an alle Funkstellen
an alle Funkstellen
hier ist
Segelschiff Marie
Marie
Marie
12.30 Uhr
Marie
Dringlichkeitsfall aufgehoben.
an alle Funkstellen
Ablauf des Sicherheitsverkehr Securite
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Eine Sicherheitsmeldung ist eine wichtige nautische Warnnachricht oder eine wichtige Wetterwarnung.
Die Sicherheitsmeldung wird mit dem Sicherheitszeichen SECURITE
(ausgesprochen „ßehküriteh“ dreimal gesprochen) eingeleitet.
Die Aussendung
Securite
Securite
Securite
An alle Schiffsfunkstellen An alle Schiffsfunkstellen An alle Schiffsfunkstellen
hier ist
Revierzentrale
Revierzentrale
Revierzentrale
Anruf
Meldung
Meldung mit Positions oder Ortsangabe
Ende
Beispiel: Verkehrsposten Dodrecht warnt die Schifffahrt auf dem Blockkanal 19 des Verkehrskreises
Nautische Information vor dichtem Nebel im Raum Dodrecht und auf der Oude Maas.





Securite
Securite
Securite
An alle Funkstellen An alle Funkstellen An alle Funkstellen
hier ist Dordrecht Verkehrsposten Dordrecht Verkehrsposten Dordrecht Verkehrsposten
dichter Nebel im Raum Dodrecht und auf der Oude Maas. Sichtweite unter 50m
Ende
oder
Wir haben eine Vertriebene Tonne Entdeckt und wollen dies Melden.
Die Aussendung
Securite
An alle Funkstellen
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Anruf
Meldung
Securite
An alle Funkstellen
Schiffsname
Securite
An alle Funkstellen
Schiffsname
Meldung mit Positions oder Ortsangabe
Ende
Beispiel: Motorboot Mück hat eine treibende Fahrwassertonne bei Rheinkilometer 455,33 gesehen.







Securite
Securite
Securite
An alle Funkstellen An alle Funkstellen An alle Funkstellen
hier ist
Motorboot
Mück
Mück Mück
Treibende Fahrwassertonne bei Rheinkilometer 455,33 gesichtet. Schifffahrt in diesem
Bereich wird gewarnt.
Ende
Der Ablauf des Routineverkehr
Aussendung auf Kanal 10 oder der für den Streckenabschnitt geltende
Ist Funkverkehr mit Schleusen, Häfen, Brücken, zur Wetterabfrage und Liegeplatzanfrage,
zur Kursabsprache zwischen Schiffen.
Der Ablauf
an alle Berg- und oder Talfahrer im Bereich ___________3 mal gesprochen
oder
An alle Schiffsfunkstellen im Bereich _______________ 3 mal gesprochen
oder
________Schleuse
_________Schleuse _________Schleuse
Anruf
oder
_______ Hafen
Meldung
__________Hafen
_________Hafen
oder
Schiffstyp
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
hier ist
Schiffstyp
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
Meldung mit Positionsangabe
Bitte Kommen
Beispiele
Motoryacht Nora erkundigt auf der Höhe von Grenzach bei der Schleuse Biersfeld (Kanal 22), ob die
Einfahrt in die Schleuse frei ist





Biersfeld Schleuse Biersfeld Schleuse Biersfeld Schleuse
hier ist
Motoryacht
Nora Nora Nora
bin in der Nähe von Grenzach, ist die Einfahrt in die Schleuse frei
Bitte kommen
Sie sind mit ihrem Tankmotorschiff Camilla zu Tal auf der Weser bei Km 305 im Bereich Drakenburg
Schleuse, nehmen sie mit möglichen Bergfahrern im Bereich Drakenburg Schleuse Kontakt auf







an alle Bergfahrer im Bereich Drakenburg Schleuse
an alle Bergfahrer im Bereich Drakenburg Schleuse
an alle Bergfahrer im Bereich Drakenburg Schleuse
hier ist
Tankmotorschiff
Camilla Camilla
Camilla
zu Tal auf der Weser bei Km 305 sind irgendwelche Bergfahrer in der Nähe
Bitte kommen
Teilnahme am Seefunk
Das UKW-Sprechfunkzeugnis berechtigt auch zu Teilnahme am mobilen Seefunkdienst in den
Wasserstraßen der Zone 1 und 2, dazu gehören die Ems, Elbe, Jade, Schlei die Eckenfördner Bucht,
Wismar Bucht die Kieler Förde der Nord-Ostsee Kanal.
Nicht jedoch zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem,
Global Maritime Distress and Safaty System (GMDSS)
Dies kann erreicht werden durch Neubeschaffung einer zugelassenen UKW-Schiffsfunkstelle mit
„K 70 GMDSS“ oder Umrüstung der vorhandenen Schiffsfunkstelle mit „K 70 GMDSS“.
Verwendung von Seefunkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk
Seefunkanlagen dürfen nur im Verkehrskreis Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde am
Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Sie müssen mit einer ATIS Kennung ausgerüstet sein und
die Ausgangsleistung des Funkgerätes muss automatisch auf einen Wert zwischen 0,5 Watt und 1
Watt reduziert werden.
Meldepflicht für bestimmte Fahrzeuge
auf bestimmten Wasserstraßen besteht für Gefahrgutschiffe, Verbände, Seeschiffe und
Sondertransporte eine Meldepflicht, diese Meldepflicht läuft über den
Verkehrskreis Nautischer Information (NIF) dabei haben sich die betreffenden Schiffe an
bestimmten Stellen zu melden, um Daten die die Fahrt betreffen zu Aktualisieren.
2. Der Regionalen Teil
er zeigt die Bereiche der Binnenschifffahrtsstraßen an,
und regelt die Funkbenutzungspflicht für Fahrzeuge auf ihnen.
Ebenso enthält er Grundlagen über internationale und nationale Bestimmungen dazu gehören






die Angaben über die Funkausrüstungs- und Benutzungspflicht;
eine tabellarische sowie kartografische Übersicht der ortsfesten Funkstellen;
ein Verzeichnis der Dienststellen, die ständig besetzt sind
empfohlene fremdsprachige Redewendungen
Karten der Regionen mit Kanalangaben
Bestimmungen in anderen Ländern
Beide Teile werden jährlich aktualisiert.
Die Binnenschifffahrtspolizeiverordnung in Deutschland
in ihr sind neben grundsätzlichen Bestimmungen über den Sprechfunk auf den jeweiligen
Bundeswasserstraßen, auch festgeschrieben welche Unterlagen ständig an Bord mitgeführt werden
müssen



das Funkzeugnis
die Frequenzzuteilungsurkunde
das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
des weiteren wird auch die zu verwendende Sprache in ihr geregelt, das heißt
bei Verbindungen zwischen Schiffsfunkstellen und Landfunkstellen muss die Sprache des Landes
verwendet werden, in der sich die Funkstellen befinden.
Allgemeines
Zeugnispflicht
Eine Schiffsfunkstelle darf nur von Personen beaufsichtigt werden, die Inhaber eines gültigen
UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk UBI oder eines gleichwertigen Zeugnisses
sind.
Der Inhaber eines in Deutschland erworbenen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
darf in allen Ländern die der Regionalen Vereinbarung beigetreten sind am Funkverkehr teilnehmen.
Amateurfunkstellen auf Binnenschiffen
Sie dürfen nur mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden und dürfen keine Störungen an
der Schiffsfunkstelle und an anderen nautischen und technischen Einrichtungen hervorrufen.
Testsendungen
dient dem Zweck die Funkstelle zu überprüfen.
Diese Testsendung darf nicht länger als 10sec.dauern und muss mit dem Wort „Test“ ausgestrahlt
werden.
Aufgaben der Bundesnetzagentur
 Die telekommunikationsrechtliche Überprüfung einer Schiffsfunkstelle
 Ausstellung der Frequenzzuteilungsurkunde
 Bearbeitung der Frequenzzuteilung bei Eignerwechsel im Bezug auf die Schiffsfunkstelle.
 Bei technischen Änderungen oder Austausch der Funkgeräte ist die BNetzA schriftlich zu
Informieren.
 Sie darf auch die Einstellung des Betriebes einer Schiffsfunkstelle anordnen.
Folgende Funkgespräche unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis
Informationen „AN ALLE FUNKSTELLEN“.
Alle anderen jedoch.
Von der Pflicht zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses kann nur ein Richter entbinden.
Mögliche Zwischenfragen bei der praktischen Prüfung UBI
Welche Verkehrskreise gibt es im Binnenfunk?
Schiff – Schiff
Nautische Information
Schiff – Hafenbehörde
Wie sieht die Rangfolgen im Binnenfunk aus?
1. Notverkehr 2. Dringlichkeitsverkehr 3. Sicherheitsverkehr
Funkverkehr an Bord
4. Routinegespräche
Darf im Binnenfunk Musik gesendet werden?
Nein
Welchen Kanal überwachen Sportboote im Binnenfunk?
Kanal 10
Wo findet man die Anrufkanäle der Schleusen?
Im Regionalen Teil des Handbuch Binnenschifffahrtsfunk oder an den Schleusen selbst.
Welche Sprache wird im Binnenfunk verwendet?
Die Landessprache in er sich die Funkstellen befinden.
Wann wird im Binnenfunk das Rufzeichen gesprochen?
Nur nach Aufforderung
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in
der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den
Binnenschifffahrtsfunk
(Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
- BinSchSprFunkV)∗
Vom
2002
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verordnet auf Grund
-
des § 3 Abs. 1 Nr. 4 und 6 und Abs. 4 auch in Verbindung mit Abs. 6 des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.
Juli 2001 (BGBl. I S. 2026),
-
des § 4 Abs. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in Verbindung mit dem 2.
Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
1. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen
der Zonen 1 bis 4;
2. den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
(UKW-Sprechfunkzeugnis [UBI]).
§2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4:
die Bundeswasserstraßen nach den Anlagen 1 und 3 der BinnenschiffsUntersuchungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 28. Februar 2001 (BGBl. I S. 335) geändert worden
ist, in der jeweils geltenden Fassung;
2. Fahrzeuge:
Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge und Fähren sowie schwimmende
Geräte, Schwimmkörper und Seeschiffe;
3. Binnenschifffahrtsfunk:
Internationaler mobiler UKW-Sprechfunkdienst zwischen Landfunkstellen und
Schiffsfunkstellen
oder
zwischen
Schiffsfunkstellen
auf
Binnenschifffahrtsstraßen, der folgende Verkehrskreise umfasst:
a) Schiff – Schiff,
b) Nautische Information,
c) Schiff – Hafenbehörde,
d) Funkverkehr an Bord,
e) Öffentlicher Nachrichtenaustausch;
4. Funkanlage:
§ 3 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (ABl. EG
Nr. L 91 S. 10).
∗ ∗1
1
5.
6.
7.
8.
Schiffsfunkstelle an Bord eines Fahrzeuges; sie kann aus mehreren Funkgeräten
bestehen;
Regionale Vereinbarung:
die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk vom 6. April 2000
(BGBl. II S. 1213);
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk:
das von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg und von der
Donaukommission in Budapest gemeinsam nach der Entschließung Nr. 1 der
Regionalen Vereinbarung herausgegebene und dort niedergelegte Handbuch
Binnenschifffahrtsfunk einschließlich der Regionalen Teile in der vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung jeweils bekannt
gemachten aktuellen Fassung;
Landfunkstelle:
ortsfeste Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks;
Schiffsfunkstelle:
mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines
Fahrzeuges befindet, das nicht ständig festgemacht ist.
2. Abschnitt: Betriebsvorschriften
§3
Grundregeln
(1) Der Funkdienst bei einer Schiffsfunkstelle darf nur nach Maßgabe der
Regionalen Vereinbarung und des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk
abgewickelt werden.
(2) Die UKW-Kanäle der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Schiff – Hafenbehörde und
Funkverkehr an Bord dürfen nur benutzt werden, wenn dabei die Ausgangsleistung
des Senders automatisch auf einen Wert zwischen 0,5 Watt und 1 Watt begrenzt
wird. In den UKW-Kanälen im Verkehrskreis Nautische Information muss die
Ausgangsleistung auf einen Wert zwischen 6 Watt und 25 Watt eingestellt sein.
(3) Alle festen und tragbaren Funkanlagen müssen über ein Automatisches
Senderidentifizierungssystem in der Binnenschifffahrt (Automatic Transmitter
Identification System [ATIS]) verfügen.
§4
Erlaubnis
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder
beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser
Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasserund Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt
Koblenz.
(2) Diese Erlaubnis wird durch ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI [Anlage 1])
nachgewiesen.
(3) Keiner Erlaubnis bedarf der Inhaber eines
1. amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI [Anlage 2]),
2. von einer Vertragsverwaltung der Regionalen Vereinbarung auf Grund dieser
Vereinbarung
ausgestellten
UKW-Sprechfunkzeugnisses
für
den
Binnenschifffahrtsfunk,
3. von der zuständigen Behörde anerkannten und gültigen Funkzeugnisses,
4. Funkzeugnisses, das vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden ist und
zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt.
2
§5
Besondere Pflichten
(1) In den Verkehrskreisen Schiff – Schiff, Nautische Information und Schiff –
Hafenbehörde dürfen nur Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz
des menschlichen Lebens, die Fahrt oder die Sicherheit von Fahrzeugen beziehen.
(2) Das Zeugnis nach § 4 Abs. 2 oder 3 ist den zur Kontrolle befugten Personen auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
3. Abschnitt: Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
§6
Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und
die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
§7
Prüfungsvoraussetzungen
(1) Der Bewerber hat den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung der
Erlaubnis mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde über den
Prüfungsausschuss zu richten:
1. Familienname,
2. Geburtsname,
3. Vornamen,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Anschrift.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises,
2. zwei gleiche Passbilder aus neuerer Zeit.
(3) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn
1. das Mindestalter (§ 6) nachgewiesen und
2. die Gebühren (§ 16) eingegangen sind.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 darf ein Bewerber zur Prüfung auch drei Monate vor
Erreichen des Mindestalters zugelassen werden.
§8
Prüfungsausschüsse
(1) Die zuständige Behörde richtet Prüfungsausschüsse ein und bestellt deren
Vorsitzende, Stellvertreter und Prüfer nach Bedarf. Sie macht die Standorte ihrer
Prüfungsausschüsse im Verkehrsblatt bekannt.
(2) Jeder Prüfer muss mindestens über das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker
(ABZ), das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) einschließlich der Berechtigung
zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk oder das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für
den Seefunkdienst verfügen.
(3) Ein Prüfungsausschuss besteht bei der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg.
§9
Prüfung
(1) Der Bewerber hat in einer Prüfung nach Maßgabe des Prüfungsprogramms
(Anlage 3) nachzuweisen, dass er
3
1. über ausreichende Kenntnisse der für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk
maßgebenden Vorschriften sowie die zur ordnungsgemäßen Bedienung der
Funkanlage erforderlichen betrieblichen und technischen Kenntnisse verfügt
(theoretischer Teil) und
2. zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist (praktischer Teil).
(2) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Stellvertreter bestimmt den
Prüfungstermin und beruft die Prüfungskommission, die aus drei Prüfern besteht. Die
Prüfungskommission nimmt die Prüfung ab.
(3) Der Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Prüfung. Sie wird nach
Maßgabe der Anlage 4 durchgeführt. Die Prüfung ist nur bei einstimmiger
Entscheidung der Prüfungskommission bestanden. Über den Prüfungsverlauf ist eine
Niederschrift aufzunehmen.
(4) Hat der Bewerber in der Prüfung die Befähigung zur Teilnahme am
Binnenschifffahrtsfunk und zur ordnungsgemäßen Bedienung der Funkanlage
nachgewiesen, wird ihm die Erlaubnis durch die Ausstellung eines unbefristet
gültigen UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) nach dem Muster der Anlage 1 erteilt.
(5) Besteht der Bewerber einen Teil der Prüfung nicht, kann er diesen Teil der
Prüfung frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten
wiederholen.
(6) Inhaber eines nach Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten
1. Allgemeinen Betriebszeugnisses für Funker (General Operator’s Certificate
[GOC]),
2. Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses für Funker (Restricted Operator’s
Certificate [ROC]),
3. UKW-Betriebzeugnisses für Funker (UBZ),
4. Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (Long Range Certificate [LRC]),
5. Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC])
sind beim Erwerb der Erlaubnis von der Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten
befreit, die sie mit dem Zeugnis bereits nachgewiesen haben.
§ 10
Erteilung ohne Prüfung
Gegen Vorlage eines der in § 4 Abs. 3 Nr. 3 und 4 genannten Zeugnisse oder einer
von der zuständigen Behörde anerkannten Bescheinigung über eine erfolgreich
abgelegte Prüfung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erteilt die zuständige
Behörde dem Inhaber auf Antrag ohne erneute Prüfung die Erlaubnis und stellt ein
UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) aus.
§ 11
Ersatzausfertigung
Ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) oder ein Funkzeugnis nach § 4 Abs. 3 Nr. 4
unbrauchbar geworden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, stellt
die zuständige Behörde auf Antrag eine Ersatzausfertigung aus, die als solche zu
kennzeichnen ist. Ein unbrauchbar gewordenes oder wieder aufgefundenes Zeugnis
ist bei der zuständigen Behörde abzuliefern.
§ 12
Entziehung
4
(1) Die zuständige Behörde muss eine Erlaubnis entziehen, wenn der Inhaber
nachweislich
1. in gefährdender Weise gegen Bestimmungen über den Binnenschifffahrtsfunk
verstoßen hat oder
2. zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht mehr in der
Lage ist, insbesondere nicht mehr über ausreichendes Hör- oder
Kommunikationsvermögen oder ausreichende Sehschärfe verfügt; die
zuständige Behörde kann in Zweifelsfällen die Vorlage fachärztlicher Zeugnisse
verlangen.
(2) Die zuständige Behörde kann eine Erlaubnis entziehen, wenn
1. der Inhaber nachweislich in grober Weise gegen Bestimmungen über den
Binnenschifffahrtsfunk verstoßen hat,
2. bei dem Inhaber Anhaltspunkte dafür festgestellt worden sind, dass er zur
ordnungsgemäßen Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht mehr in der Lage
ist.
In diesen Fällen kann die zuständige Behörde von der Entziehung absehen, wenn
der Betroffene erneut eine Prüfung erfolgreich ablegt. Diese Prüfung ist auf die
Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anlage 3 beschränkt, die beanstandet worden
sind.
(3) Die Erlaubnis erlischt mit der Entziehung. Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) ist
unverzüglich bei der zuständigen Behörde abzuliefern; das gilt auch dann, wenn die
Entziehung der Erlaubnis angefochten und der sofortige Vollzug der Entziehung
angeordnet worden ist.
(4) Die zuständige Behörde kann bei der Entziehung die erneute Erteilung der
Erlaubnis an Auflagen und Bedingungen binden.
(5) Die zuständige Behörde teilt die Entziehung der Erlaubnis den
Wasserschutzpolizeien der Länder unverzüglich mit, sofern der Inhaber des UKWSprechfunkzeugnisses (UBI) seine Verpflichtung nach Absatz 3 nicht erfüllt hat.
(6) Die Wasserschutzpolizeien der Länder teilen der zuständigen Behörde die ihnen
bekannten Tatsachen mit, die eine Entziehung rechtfertigen können.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für Zeugnisse nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 entsprechend.
(8) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann die zuständige Behörde Inhabern von
Zeugnissen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 die Bedienung einer Schiffsfunkstelle oder
Seefunkstelle auf den Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 verbieten. Sie teilt die
Untersagung der Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat, unverzüglich mit.
§ 13
Auskünfte
Die zuständige Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem
durch sie geführten Verzeichnis über die erteilten Erlaubnisse, soweit dies
erforderlich ist, zum Zwecke der
1. Durchführung
von
Verwaltungsaufgaben
nach
dem
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz oder auf Grund dieses Gesetzes oder des
Seeaufgabengesetzes erlassener Rechtsvorschriften an Dienststellen der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizeien der
Länder und der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie an
die Prüfungsausschüsse,
2. Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr stehen,
5
an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienststellen der Polizeien der Länder und
das Bundeskriminalamt als Strafverfolgungsbehörde,
3. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Schifffahrt an Gerichte,
Staatsanwaltschaften, Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes und der Polizeien der Länder
übermitteln.
§ 14
Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
Das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) wird nach dem Muster der
Anlage 2 von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und
des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt. Es gelten die §§ 6, 7 Abs. 2, 3
Satz 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 und in sinngemäßer Anwendung § 7 Abs.
1, § 9 Abs. 4, §§ 11 bis 13. Die zuständige Behörde kann den vorgenannten Stellen
die Ausstellung des amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) verbieten,
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie, ihre Prüfungsausschüsse oder
ihre Prüfer wiederholt oder grob pflichtwidrig gegen die Bestimmungen des Satzes 2
verstoßen haben.
4. Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 15
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 oder 2 einen UKW-Kanal benutzt,
2. ohne Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 eine Schiffsfunkstelle oder Seefunkstelle bedient,
3. entgegen § 5 Abs. 1 andere Nachrichten übermittelt,
4. entgegen § 5 Abs. 2 ein Zeugnis nicht aushändigt,
5. entgegen § 11 Satz 2 oder entgegen § 12 Abs. 3 Satz 2, jeweils auch in
Verbindung mit § 14 Satz 2, ein Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig abliefert oder
6. entgegen einem vollziehbaren Verbot nach § 12 Abs. 8 Satz 1 eine
Schiffsfunkstelle oder Seefunkstelle bedient.
§ 16
Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
Die Anlage der Binnenschifffahrtskostenverordnung vom 21. Dezember 2001 (BGBl.
I S. 4218) wird wie folgt geändert:
1. Das Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Gebührennummer 101 wird wie folgt gefasst:
„101
Zulassung zu einer Prüfung,
ausgenommen 1141
§
16
Abs.
BinSchPatentV
§ 3.03 RheinPatV
§ 2.02 RadarPatV
1,
6
1
20
2
3
Diese Gebühr ist als
Vorschusszahlung
zu
leisten
(§
16
Verwaltungskostengesetz).“
b) Nach Gebührennummer 11322 werden folgende Gebührennummern
eingefügt:
„114
UKW-Sprechfunkzeugnisse für den
Binnenschifffahrtsfunk
1141
Zulassung zu einer Prüfung
§ 7 Abs. 3
20
17,50
Diese Gebühr ist
Vorschusszahlung
6
als
zu
leisten
(§
16
Verwaltungskostengesetz).
1142
Prüfung
§ 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2
20
35
Diese Gebühr ist als
Vorschusszahlung
zu
leisten
(§
16
Verwaltungskostengesetz).
1143
Teilprüfung
§ 9 Abs. 5, § 12 Abs. 2
20
17,50
Diese Gebühr ist als
Vorschusszahlung
zu
leisten
(§
16
Verwaltungskostengesetz).
1144
Erteilung
§ 9 Abs. 4, § 10
20
17,50
1145
Ersatzausfertigung
§ 11
20
17,50“.
2. Dem Fundstellenverzeichnis wird folgende Nummer 20 angefügt:
„20 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung vom ...... 2002 (BGBl. I S. ...)“.
§ 17
Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 4.05 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe e der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zu
Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung vom 8. Oktober 1998, BGBl. I S. 3148, 3317,
1999 I S. 159), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 28. Februar 2001
(BGBl. I S. 335) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„e)
der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung vom
jeweils geltenden Fassung“.
2002 (BGBl. I S.
) in der
§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung vom 22. Februar 1980 (BGBl. I S. 169),
zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. Februar 2001 (BGBl. I S.
335), außer Kraft.
7
Anlage 1
(zu § 4 Abs. 2, § 9 Abs. 4)
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
(Außenseiten)
Der Inhaber erhält die Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen
von
Schiffsfunkstellen
auf
Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit der
Regionalen Vereinbarung über den
Binnenschifffahrtsfunk erworben und ausgestellt.
This certificate was acquired and issued in accordance with the
Regional Arrangement concerning the Radiotelephone Service on
Inland Waterways.
The holder of this certificate is authorized to perform or control the
operation of a ship station in the radiotelephone service on Inland
Waterways in accordance with the Regulations of the Arrangement
mentioned above.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk
(UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the
Radiotelephone Service on Inland Waterways
Nr. ............................
(Innenseiten)
........................................................
(Unterschrift des Inhabers/Signature of the holder)
Name ..................................................................
Surname
Vornamen ...........................................................
Passbild des Inhabers
First names
Geburtsdatum ....................................................
Date of birth
Geburtsort
....................................................
Place of birth
Besondere Vermerke der ausstellenden Behörde:
Special remarks of issuing administration:
Koblenz,.........................................
(Datum der Ausstellung/Date of issue)
Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
für Verkehrstechniken
beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz
Im Auftrag.....................................
By order
8
(Unterschrift/Signature)
Anlage 2
(zu § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 14)
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
(Außenseiten)
Der Inhaber erhält die Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen
von
Schiffsfunkstellen
auf
Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
Dieses Zeugnis wurde in Übereinstimmung mit der
Regionalen Vereinbarung über den
Binnenschifffahrtsfunk erworben und ausgestellt.
This certificate was acquired and issued in accordance with the
Regional Arrangement concerning the Radiotelephone Service on
Inland Waterways.
The holder of this certificate is authorized to perform or control the
operation of a ship station in the radiotelephone service on Inland
Waterways in accordance with the Regulations of the Arrangement
mentioned above.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk
(UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the
Radiotelephone Service on Inland Waterways
Nr. ............................
(Innenseiten)
........................................................
(Unterschrift des Inhabers/Signature of the holder)
Name ..................................................................
Surname
Vornamen ...........................................................
Passbild des Inhabers
First names
Geburtsdatum ....................................................
Date of birth
Geburtsort
....................................................
Place of birth
Besondere Vermerke der ausstellenden
Organisation:
Special remarks of issuing organization:
.........................................................
(Ort und Datum der Ausstellung/Place and Date of issue)
Ausgestellt durch/ Issued by:
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Deutscher Segler-Verband e.V.
.....................................
(Unterschrift/Signature)
9
Anlage 3
(zu § 9 Abs. 1)
Prüfungsprogramm
Nummer
UKWSprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk
(UBI)
Prüfungsteil
Ergänzungsprüfung
für Inhaber des
ROC, GOC, UBZ,
LRC und SRC
A. Theoretische Kenntnisse über den
Binnenschifffahrtsfunk
Kenntnisse und wesentliche Merkmale des
Binnenschifffahrtsfunks
Verkehrskreise
Schiff - Schiff
Nautische Information
Schiff - Hafenbehörde
Funkverkehr an Bord
Öffentlicher Nachrichtenaustausch
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Rangfolge und Arten des Verkehrs im
Binnenschifffahrtsfunk
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
Routinegespräche
Bestätigung von Meldungen
Anweisungen von Landfunkstellen
Gespräche sozialen Inhalts
Testsendungen
X
X
X
X
X
X
X
X
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk
Schiffsfunkstellen
Landfunkstellen
Tragbare Funkanlagen
Kennzeichnung der Funkstellen
Funkausrüstungspflicht
Frequenzzuteilung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4.
Grundkenntnisse über Frequenzen und ihre
Nutzung
Ausbreitung der Ultrakurzwellen (UKW/VHF)
Zuweisung der UKW-Kanäle im
Binnenschifffahrtsfunk
Betriebsarten Simplex, Duplex, Semi-Duplex
Digitaler Selektivruf (DSC)
Zwei-Kanal-Überwachung (Dual watch)
Begrenzung der Sendeleistung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
1.
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
2.
4.1
4.2.
4.3
4.4
4.5
4.6
5.
5.1
Automatisches Senderidentifizierungssystem
(ATIS)
Bildung der ATIS-Nummer
10
X
X
Nummer
6.
UKWSprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk
(UBI)
Prüfungsteil
6.5
6.6
Grundkenntnisse über Bestimmungen und
Veröffentlichungen, die den
Binnenschifffahrtsfunk betreffen
Aufsicht über die Schiffsfunkstelle
Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
Allgemeiner Teil
Regionale Teile
Regionale Vereinbarung über den
Binnenschifffahrtsfunk
Sprachen im Binnenschifffahrtsfunk
Empfohlene Redewendungen für die Fahrt
7.
Technische Kenntnisse
7.1
7.2
Strom, Spannung und Leistung
Antennen
X
X
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
B. Praktische Kenntnisse und
Fähigkeiten für das Bedienen einer
Schiffsfunkstelle
Praktische Kenntnisse
UKW-Funkanlagen
Grundeinstellung
Kanalauswahl
Sendeleistung
Rauschsperre (Squelch)
X
X
X
X
X
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Routinegespräch
Testsendungen
X
X
X
X
X
3.
Allgemeine Form der Abwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks
Anruf an eine Funkstelle
Beantwortung von Anrufen
Anruf an alle Funkstellen
X
X
X
6.1
6.2
6.3
6.3.1
6.3.2
6.4
3.1
3.2
3.3
11
Ergänzungsprüfung
für Inhaber des
ROC, GOC, UBZ,
LRC und SRC
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Hier ist
Hier ist
Bitte Kommen
eintrifft
Havaristen
Fini
Silence
Havaristen
des
Schiffsname
Uhrzeit
Schiffstyp
3*Schiffsname
Schiffstyp
Revierzentrale
oder
Revierzentrale
Revierzentrale
Hier ist
Funkstellen
Bitte Kommen
Ortsangabe
oder
Positions-
Meldung
mit
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
Schiffstyp
Hier ist
funkstellen
An alle
Schiffs-
oder
Revierzentrale
Revierzentrale
Revierzentrale
PAN PAN
PAN PAN
PAN PAN
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
meldung
Dringlichkeits-
Beendigung
aufgehoben
fall
Dringlichkeit
Dringlichkeits-
mit dem
des Fhzg.
Uhrzeit
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
Schiffstyp
Hier ist
Funkstellen
An alle
Funkstellen
Funkstellen
An alle
An alle
PAN PAN
PAN PAN
PAN PAN
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
der Dringlkeit
Sportbootschule Jens Hank - Blausegel GmbH, An der Lagune 45, 04575 Kahnsdorf
Mayday …. Beobachtung hier wiedergeben.
<------------
Ortsangabe
Meldung
Ende
oder folgendes Beobachtet:
Position od.
beim
Wann man
Schiffsname
Schiffstyp
Wir leiten die nebenstehende Meldung wie folgt weiter:
Preduce
Revierzentrale
Revierzentrale
Revierzentrale
Meldung
z.B.
„Folgende Meldung auf Kanal 10 erhalten:
Bitte Kommen
Schiffsfunkstellen
Schiffsname
<-----------Revierzentrale leitet die nebenstehende Meldung weiter.
Mayday
Silence
Schiffsname
Schiffstyp
kurze Pause
MAYDAY
Erhalten
Schiffstyp
Schiffsname
oder
Revierzentrale
MAYDAY
Revierzentrale
oder
Schiffsname
Schiffsname
Funkstellen
funkstellen
An alle
Hier ist
An alle
An alle
Funkstellen
An alle
Schiffs-
Schiffsname
Schiffsname
oder
Schiffsfunkstellen
Schiffsname
An alle
MAYDAY
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
Havaristen
Schiffstyp
MAYDAY
Kanal 10
beenden
Notverkehr
An alle
Schiffstyp
Revierzentrale
Schiffsname
Kontaktaufnahme
Schiffsfunkstellen
An alle
MAYDAY
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
Freigabe
Beschränkte
Schiffstyp
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
gebieten
Funkstille
Schiffsname
des
3*Schiffsname
Hier ist
Revierzentrale
Hier ist
Schiffstyp
[email protected]
Text
Absender
Adressat
RELAY
MAYDAY
MAYDAY
abschnitt
abschnitt
3 mal
MAYDAY
Strecken-
Strecken-
MAYDAY
MAYDAY
Kanal 10
oder
Ankündigung
Bestätigung
Notmeldung
Kanal 10
oder
Kanal 10
weiterleiten
Sprechfunk
auf
Notmeldung
Notalarm
Notverkehr
Ablaufschema Binnenfunk
Ende
Bitte Kommen
Ortsangabe
oder
Positions-
Meldung
mit
Schiffsname
Schiffsname
Schiffsname
Schiffstyp
Ortsangabe
Hier ist
Schleuse
oder Hafen
funkstellen
im Bereich
Schiffs-
oder
Berg und
Talfahrer
An alle
Schleusenk.
Hafenkanal
Kanal 10
Strecken-
Ruf
Routine-
www.grossbaum.de
Ortsangabe
oder
Positions-
Meldung
mit
3*Schiffsname
Schiffstyp
Revierzentrale
oder
Revierzentrale
Revierzentrale
Hier ist
Funkstellen
An alle
Funkstellen
Funkstellen
An alle
An alle
SECURITE
SECURITE
SECURITE
abschnitt
Strecken-
Kanal 10
oder
meldung
Sicherheits-