Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2015 Zuschussanträge im Rahmen der Vereinsförderung Die Stadt Bopfingen gewährt Vereinen Investitionszuschüsse gemäß der Vereinsförderrichtlinie. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 10 und 15 % der zuschussfähigen Kosten. Folgende Punkte müssen u. a. bei der Antragstellung beachtet werden: 1. Der Antrag muss bis zum 30.08. des laufenden Jahres gestellt werden, damit das Projekt im Folgejahr bezuschuss werden kann. Der Antrag ist formlos mit allen geforderten Unterlagen einzureichen. 2. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zuschussbewilligung vorliegt. 3. Für laufende bzw. bereits abgeschlossene Projekte ist keine Förderung mehr möglich. 4. Der Zuschussbetrag wird anhand des Kostenvoranschlages ermittelt. 5. Spätere Kostenüberschreitungen werden nicht bezuschusst. a) Der Gesangsverein Sängerlust Baldern hat mit Datum vom 02.09.2015 einen Zuschussantrag für die Beschaffung von einem Hängeregistraturschrank, einem Flügeltürenschrank und einem Digital-Piano eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem Gesangsverein Sängerlust Baldern einen Zuschuss in Höhe von 470 € für die Beschaffung der beiden Schränke und des Digital-Pianos gewährt. b) Der BC Aufhausen hat mit Datum vom 13.08.2015 einen Zuschussantrag zur Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem BC Aufhausen einen Zuschuss in Höhe von 750 € für die Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim gewährt. c) Der TV Bopfingen hat mit Datum vom 09.08.2015 einen Zuschussantrag zum Ausbau und zur Modernisierung der Beleuchtungsanlage für den Nebenplatz im Jahnstadion eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem TV Bopfingen einen Zuschuss in Höhe von 7.000 € gewährt. d) Die RuHaZu Kerkingen hat mit Datum vom 28.08.2015 einen Zuschussantrag zum Erwerb von Gardekostümen für eine weitere Gardegruppe eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und der RuHaZu Kerkingen einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € gewährt. Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben Für die Sekretärin der Hauptamtsleiterin steht derzeit kein eigenes Büro zur Verfügung. Damit diese in der Nähe von Frau Gerner einen Büroarbeitsplatz erhält, ist eine Umstrukturierung/Umbau erforderlich. Hierzu muss in ein Büro eine Trennwand eingezogen und neue Anschlüsse für Strom, EDV und Heizung hergestellt werden. Ebenfalls sind noch eine neue Tür einzubauen und neue Büromöbel anzuschaffen. Es wird mit Gesamtkosten von 15.000 € gerechnet. In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2015 wurde bereits die Einrichtung der 5. Gruppe (Krippengruppe) im Kinderhaus zum Kindergartenjahr 2015/2016 beschlossen. Damit diese Einrichtung erfolgen kann, müssen die dadurch außerplanmäßig entstehenden Kosten vom Gemeinderat genehmigt werden. Es wird mit Gesamtkosten von 22.000 € gerechnet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 die beiden außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Als Deckungsmittel werden Haushaltsreste aus dem Ausbau der „Unteren Weilerstraße“ in Baldern verwendet. Vergaben: Bauarbeiten Schafstall Bopfingen Die Gewerbehof Strukturförderung Bopfingen GmbH & Co. KG baut auf dem Sandberg einen neuen Schafstall und verpachtet diesen an den örtlichen Schäfer, um der Beweidungspflicht bzw. der Pflege der Heideflächen in Bopfingen nachzukommen. Für den Neubau erhält der Gewerbehof einen Zuschuss vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 70 %, gedeckelt auf 420.000,00 € Nettobaukosten. Den Pachtvertrag zur Nutzung des neuen Schafstalls als Grundlage für den Neubau hat der ortsansässige Schäfer nunmehr am 25.08.2015 unterzeichnet. Nach mehrjähriger Verschiebung der Zuschussmittel für den neuen Schafstall hat das Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt Bopfingen im Frühjahr 2015 mitgeteilt, dass die Zuwendungen nur noch für das Jahr 2015 zur Verfügung stehen und danach verfallen. Parallel zu den letzten Verhandlungen zum Abschluss des Pachtvertrags hat der beauftragte Architekt Gregorius aus Unterschneidheim die Rohbauarbeiten, die Betonfertigteile, die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sowie die Flaschnerarbeiten ausgeschrieben. Die Zuschüsse mit dem Land Baden-Württemberg müssen bis spätestens 30.11.2015 abgerechnet werden. Nach Eingang der Angebote am 28.08.2015 und den Verhandlungen des Gewerbehofs mit den einzelnen Firmen mussten die Gewerke sofort vergeben werden, damit kein Zeitverlust entsteht. Die Entscheidungen für Baumaßnahmen der Gewerbehof Strukturförderung Bopfingen GmbH & Co. KG müssen normalerweise dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet werden. Damit mit den Baumaßnahmen umgehend begonnen werden kann, hat der Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung am 07. und 08.09.2015 gemäß § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg folgende Vergabeentscheidungen getroffen: 1. Rohbauarbeiten Firma Neureiter, Fremdingen netto 215.935,02 € 2. Betonstützen/Fertigteile Firma Neureiter, Fremdingen 3. Zimmer- und Dachdeckerarbeiten Firma Abele, Bopfingen 4. Flaschnerarbeiten Firma Regele, Bopfingen netto 52.350,09 € netto 228.126,05 € netto 6.224,70 € Die Vergabepreise liegen insgesamt um ca. 4,5 % über den Kostenberechnungen. Die Bauarbeiten haben am 14.09.2015 begonnen. Vergaben: Straßenbeleuchtung - Umrüstung der Innenstadt Bopfingen auf LED – Aufsatzleuchten im Rahmen des BMU-Förderprogramms „Klimaschutztechnologien“ Die Stadt Bopfingen hat entsprechend dem Förderprogramm „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung für den Bereich Außenbeleuchtung“ Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt beantragt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 21.11.2013 vom Ministerium bewilligt. Die Förderung bezieht sich auf einen Austausch von vorhandenen leistungsintensiven Leuchtmitteln auf Strom sparende Leuchtmittel mit LED-Technologie. Der Fördersatz beträgt 20 %. Im Förderantrag wurden alle zum Austausch geeigneten Leuchten im Bereich „Hauptstraße“ von der Einmündung in die B 29 bis zum Marktplatz berücksichtigt. Es handelt sich um die Leuchten des Leuchtenherstellers Hess, der geeignete Tauschleuchten anbietet. Die Gesamtkosten für Lieferung und Montage belaufen sich auf brutto 52.425,14 €. Im Haushalt 2015 wurden Mittel in Höhe von 30.300,00 € bereitgestellt. Als Haushaltsrest aus dem Vorjahr stehen bei der Haushaltsstelle „Umrüstung auf LED in Siedlungsgebieten“ noch Mittel in Höhe von 45.850,00 € zur Verfügung. Der komplementäre Anteil der Stadt Bopfingen beträgt unter Berücksichtigung des Zuschusses somit 41.940,11 €. Das Angebot der Firma Hess für die auszutauschenden Leuchten des Fabrikates „Toledo“ in den oben genannten Bereichen beläuft sich auf brutto 49.235,77 €. Das Angebot für die Montage durch die Firma Imtech beläuft sich auf brutto 3.189,37 €. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 einer Vergabe der Leuchtenlieferung an die Firma Hess mit einer Summe von brutto 49.235,77 € sowie der Montage der Leuchten an die Firma Imtech zum Angebotspreis von brutto 3.189,37 € zugestimmt. - Austausch der Leuchten in der Waldstraße, Aufhausen Die Straßenbeleuchtung in der „Waldstraße“ in Aufhausen ist alt und entspricht nicht mehr den Ansprüchen einer effizienten und umweltgerechten Beleuchtung. Die Aufsatzleuchten sind mit alten Elektroeinheiten und nicht mehr zeitgemäßen Leuchtmitteln (Leuchtstoffröhre) ausgerüstet. Die Maste sind größtenteils an- oder durchgerostet und müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erneuert werden. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde dem Ortschaftsrat Aufhausen das Leuchtenmodell „Madrid“ von der Firma Hess mit einem LED-Elektroeinsatz vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Ortschaftsrat bestätigt. Das Angebot der Firma Hess für 19 Leuchten beläuft sich auf brutto 25.560,61 €. Die Firma gewährt einen Skontosatz von 3 % bei Zahlungsziel von 10 Tagen. Das Angebot der Fa. Imtech für die Montagearbeiten liegt bei brutto 9.044,00 €. Die Gesamtkosten belaufen sich somit unter Berücksichtigung von Skonto auf brutto 33.837,79 €. Im Haushalt der Stadt Bopfingen stehen für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 16.000,00 € zur Verfügung. Die Mehrkosten begründen sich zum einen mit dem teureren LED-Einsatz, der bei der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt wurde und zum anderen mit einem erhöhten Montageaufwand bezüglich der Freilegung der alten Maste und Demontage der bestehenden Leuchte. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 einer Vergabe der Leuchtenlieferung an die Firma Hess mit einer Summe von brutto 24.793,79 € sowie der Montage der Leuchten an die Firma Imtech zum Angebotspreis von brutto 9.044,00 € zugestimmt. Vergaben: Baugebiet „Hinter dem Dorf“ – Erschließung 4. BA, Trochtelfingen Information zur Vergabe In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Bopfingen unter dem Tagesordnungspunkt 10 „Vergaben“ die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung für die Erschließung des Bauabschnittes 4 im Baugebiet „Hinter dem Dorf“, Trochtelfingen durchzuführen. Des Weiteren wurde Herr Bürgermeister Dr. Bühler ermächtigt, die Maßnahme an den günstigsten Bieter bis zu einem Maximalpreis von 468.000,00 € zu vergeben. Die Bauleistungen wurden am 08.08.2015 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 5 Firmen angefordert. Bei der Submission am 27.08.2015 zu o. g. Baumaßnahme haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung – Abteilung Bauwesen – förmlich, rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Diese Prüfung ergab, dass alle Angebote wirtschaftlich kalkuliert sind und keine spekulativen Preise aufweisen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „Hinter dem Dorf, 4. BA“, Trochtelfingen an die Fa. Bortolazzi, Bopfingen, als günstigste Bieterin zu einem Angebotspreis von brutto 278.309,10 € zur Kenntnis genommen. Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB Durch notariellen Kaufvertrag vom 13.07.2015 beim Notariat Bopfingen wurde eine Teilfläche von ca. 700 m² des Flst. 78, Gemarkung Kerkingen, veräußert. Eine Teilfläche davon mit rund 73,5 m² liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Straßäcker“ und ist als öffentliche Fläche „Fußweg“ festgesetzt. Der Gemeinde steht ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. In diesem Fall handelt es sich um eine wichtige Fußwegverbindung vom Wohngebiet zur Dorfmitte. Das Vorkaufsrecht kann gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB nicht abgewendet werden, wenn es sich nach den Bebauungsplanfestsetzungen um öffentlichen Bedarf handelt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss normalerweise in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beschlossen werden. Da die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts am 14.09.2015 abgelaufen ist, konnte aus zeitlichen Gründen kein Gemeinderatsbeschluss mehr herbeigeführt werden. Wegen der Urlaubszeit konnte die rechtliche Prüfung erst kurz vor Ablauf der Frist abgeschlossen werden, weshalb es nicht möglich war noch eine Gemeinderatssitzung einzuberufen. Deshalb hat der Bürgermeister mit Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 BauGB ausgeübt. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis. Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlried – 1. Änderung und Erweiterung“, Gemarkung Oberdorf Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 24.09.2015 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Gewerbegebiet Mühlried - 1. Änderung und Erweiterung", Gemarkung Oberdorf einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 24. September 2015 maßgebend. Er ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Bauland für die gewerbliche Nutzung bereitgestellt werden. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage bei der Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen vom Montag, 12. Oktober 2015, bis einschließlich Mittwoch, 11. November 2015 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Baugesuche: Neubau einer Moschee Die Schallimmissionsprognose „Neubau einer Moschee, Umbau Lichtspielhaus und Herstellung von Parkplätzen Nördlinger Straße 6“, erstellt vom Ingenieurbüro für Bauphysik Ferdinand Ziegler, wurde vom Landratsamt Sachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht mit folgendem Ergebnis geprüft: In der Schallimmissionsprognose werden die durch das Vorhaben entstehenden Immissionen in der Nachbarschaft unter Annahme der ungünstigsten Betriebsbedingungen und Betriebszeiten berechnet. Dabei kommt die Prognose zum Ergebnis, dass die maßgeblichen Schallpegel durch den Parkverkehr sowie an- und abfahrende Pkws entstehen. Insgesamt ist die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte demnach unter Einhaltung folgender Voraussetzungen und Betriebsbedingungen möglich: - Es sind keine sonstigen Veranstaltungen möglich, die nachts und öfter als 10-mal jährlich stattfinden. Keine Verwendung von elektroakustischen Anlagen. Es dürfen nur die beiden letzten westlichen Fensterbänder gekippt werden, wenn in den Räumen gebetet wird. - Die Parkplätze sind durch eine Schranke zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschlossen zu halten. Dies gilt auch für die beiden Parkplätze bei den Behinderten-Parkplätzen. Der Aufbau des Kuppeldaches ist zweischalig mit zwei geschlossenen Beplankungen auszuführen. Gegen das Vorhaben liegen mehrere Einwendungen aus der Nachbarschaft vor, in denen Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen befürchtet werden. Zu dem Vorhaben nimmt das Sachgebiet Gewerbeaufsicht wie folgt Stellung: „Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, das in Mischgebieten nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässig ist. Es gelten nach Bundesimmissionsschutzgesetz dort Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die im Misch- oder Kerngebiet tagsüber bei 60 dB(A) und nachts bei 45 dB(A) liegen. Nach Nr. 7.2 der TA Lärm darf jährlich an zehn möglichen seltenen Ereignissen der Immissionsrichtwert in Mischgebieten nachts auf maximal 55 dB(A) erhöht werden. Nachdem aus unserer Sicht durch das Vorhaben die im Mischgebiet geltenden Lärmrichtwerte, insbesondere in den Nachtstunden nach 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, nicht eingehalten werden können, wurde im Vorfeld eine Lärmimmissionsprognose gefordert. Die nun vorgelegte Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros für Bauphysik Ferdinand Ziegler vom 20.07.2015 erscheint uns weitgehend plausibel und nachvollziehbar. Demnach entstehen Überschreitungen der geltenden Lärmrichtwerte in den Nachtstunden laut Gutachten ausschließlich durch den Parkverkehr sowie an- und abfahrende Pkws. Insgesamt kann aufgrund der vorgelegten Annahmen davon ausgegangen werden, dass die Lärmrichtwerte in den Tagzeiten eingehalten werden. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Lärmrichtwerte in der Nachtzeit sind aus unserer Sicht nachvollziehbar, jedoch halten wir es für nicht durchführbar Parkplätze in der Nachtzeit so abzutrennen, dass vier von insgesamt 31 Parkplätzen genutzt werden können. Die Parkplätze sind daher insgesamt in der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr durch Schranken zu sperren, was bedeutet, dass eine Räumung der Parkplätze vor 22.00 Uhr erfolgen muss. Lediglich an zehn Tagen im Jahr (seltene Ereignisse nach TA Lärm), an denen die TA Lärm eine Überschreitung der geltenden Lärmrichtwerte durch Veranstaltungen auf maximal 55 dB(A) in der Nachtzeit zulässt, dürfen auch die Parkplätze in der Nachtzeit genutzt werden. Bei sonst plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung des Vorhabens unter Berücksichtigung der beiliegenden Nebenbestimmungen und Hinweise bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.“ Stellungnahme der Kreisbaumeisterstelle: „Zu o. g. Bauvorhaben liegen nunmehr der Kreisbaumeisterstelle Bopfingen die vollständigen Planunterlagen vor. Von Seiten der Kreisbaumeisterstelle Bopfingen kann eine baurechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlinger Straße“ sind eingehalten. Das Sachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht hat die Schallimmissionsprognose sowie die Schreiben der Anwaltskanzlei Weber und Kollegen geprüft und hat gegen das o. g. Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Parkplätze von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht zugänglich sind keine Einwendungen. Auf die Forderung der Anwohner der Nördlinger Straße sollte aus Sicht der Kreisbaumeisterstelle nicht eingegangen werden, da für die Behinderten ein direkter Zugang zum Vereinsraum ermöglicht werden sollte. Nach Aussage des Planfertigers wird noch ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Von den übrigen Fachbehörden wie Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung erwarten wir positive Stellungnahmen.“ Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 sein Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilt.
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