Sitzungsbericht 24.09.2015

Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2015
Zuschussanträge im Rahmen der Vereinsförderung
Die Stadt Bopfingen gewährt Vereinen Investitionszuschüsse gemäß der
Vereinsförderrichtlinie. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 10 und 15 % der
zuschussfähigen Kosten.
Folgende Punkte müssen u. a. bei der Antragstellung beachtet werden:
1. Der Antrag muss bis zum 30.08. des laufenden Jahres gestellt werden, damit
das Projekt im Folgejahr bezuschuss werden kann. Der Antrag ist formlos mit
allen geforderten Unterlagen einzureichen.
2. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zuschussbewilligung
vorliegt.
3. Für laufende bzw. bereits abgeschlossene Projekte ist keine Förderung mehr
möglich.
4. Der Zuschussbetrag wird anhand des Kostenvoranschlages ermittelt.
5. Spätere Kostenüberschreitungen werden nicht bezuschusst.
a) Der Gesangsverein Sängerlust Baldern hat mit Datum vom 02.09.2015 einen
Zuschussantrag für die Beschaffung von einem Hängeregistraturschrank, einem
Flügeltürenschrank und einem Digital-Piano eingereicht. Der Gemeinderat der
Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem
Gesangsverein Sängerlust Baldern einen Zuschuss in Höhe von 470 € für die
Beschaffung der beiden Schränke und des Digital-Pianos gewährt.
b) Der BC Aufhausen hat mit Datum vom 13.08.2015 einen Zuschussantrag zur
Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim eingereicht. Der Gemeinderat
der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem
BC Aufhausen einen Zuschuss in Höhe von 750 € für die Erneuerung der
Heizungsanlage im Vereinsheim gewährt.
c) Der TV Bopfingen hat mit Datum vom 09.08.2015 einen Zuschussantrag zum
Ausbau und zur Modernisierung der Beleuchtungsanlage für den Nebenplatz im
Jahnstadion eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der
beantragten Vereinsförderung zugestimmt und dem TV Bopfingen einen
Zuschuss in Höhe von 7.000 € gewährt.
d) Die RuHaZu Kerkingen hat mit Datum vom 28.08.2015 einen Zuschussantrag
zum Erwerb von Gardekostümen für eine weitere Gardegruppe eingereicht. Der
Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat der beantragten Vereinsförderung
zugestimmt und der RuHaZu Kerkingen einen Zuschuss in Höhe von 1.200 €
gewährt.
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben
Für die Sekretärin der Hauptamtsleiterin steht derzeit kein eigenes Büro zur
Verfügung. Damit diese in der Nähe von Frau Gerner einen Büroarbeitsplatz erhält,
ist eine Umstrukturierung/Umbau erforderlich. Hierzu muss in ein Büro eine
Trennwand eingezogen und neue Anschlüsse für Strom, EDV und Heizung
hergestellt werden. Ebenfalls sind noch eine neue Tür einzubauen und neue
Büromöbel anzuschaffen. Es wird mit Gesamtkosten von 15.000 € gerechnet.
In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2015 wurde bereits die Einrichtung der 5.
Gruppe (Krippengruppe) im Kinderhaus zum Kindergartenjahr 2015/2016
beschlossen. Damit diese Einrichtung erfolgen kann, müssen die dadurch
außerplanmäßig entstehenden Kosten vom Gemeinderat genehmigt werden. Es wird
mit Gesamtkosten von 22.000 € gerechnet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 die beiden
außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Als Deckungsmittel werden Haushaltsreste
aus dem Ausbau der „Unteren Weilerstraße“ in Baldern verwendet.
Vergaben: Bauarbeiten Schafstall Bopfingen
Die Gewerbehof Strukturförderung Bopfingen GmbH & Co. KG baut auf dem
Sandberg einen neuen Schafstall und verpachtet diesen an den örtlichen Schäfer,
um der Beweidungspflicht bzw. der Pflege der Heideflächen in Bopfingen
nachzukommen. Für den Neubau erhält der Gewerbehof einen Zuschuss vom Land
Baden-Württemberg in Höhe von 70 %, gedeckelt auf 420.000,00 € Nettobaukosten.
Den Pachtvertrag zur Nutzung des neuen Schafstalls als Grundlage für den Neubau
hat der ortsansässige Schäfer nunmehr am 25.08.2015 unterzeichnet. Nach
mehrjähriger Verschiebung der Zuschussmittel für den neuen Schafstall hat das
Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt Bopfingen im Frühjahr 2015 mitgeteilt, dass
die Zuwendungen nur noch für das Jahr 2015 zur Verfügung stehen und danach
verfallen. Parallel zu den letzten Verhandlungen zum Abschluss des Pachtvertrags
hat der beauftragte Architekt Gregorius aus Unterschneidheim die Rohbauarbeiten,
die Betonfertigteile, die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sowie die
Flaschnerarbeiten ausgeschrieben.
Die Zuschüsse mit dem Land Baden-Württemberg müssen bis spätestens
30.11.2015 abgerechnet werden. Nach Eingang der Angebote am 28.08.2015 und
den Verhandlungen des Gewerbehofs mit den einzelnen Firmen mussten die
Gewerke sofort vergeben werden, damit kein Zeitverlust entsteht. Die
Entscheidungen für Baumaßnahmen der Gewerbehof Strukturförderung Bopfingen
GmbH & Co. KG müssen normalerweise dem Gemeinderat zur Entscheidung
unterbreitet werden. Damit mit den Baumaßnahmen umgehend begonnen werden
kann, hat der Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung am 07. und 08.09.2015
gemäß § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg folgende Vergabeentscheidungen
getroffen:
1. Rohbauarbeiten
Firma Neureiter, Fremdingen
netto
215.935,02 €
2. Betonstützen/Fertigteile
Firma Neureiter, Fremdingen
3. Zimmer- und Dachdeckerarbeiten
Firma Abele, Bopfingen
4. Flaschnerarbeiten
Firma Regele, Bopfingen
netto
52.350,09 €
netto
228.126,05 €
netto
6.224,70 €
Die Vergabepreise liegen insgesamt um ca. 4,5 % über den Kostenberechnungen.
Die Bauarbeiten haben am 14.09.2015 begonnen.
Vergaben: Straßenbeleuchtung
- Umrüstung der Innenstadt Bopfingen auf LED – Aufsatzleuchten im Rahmen
des BMU-Förderprogramms „Klimaschutztechnologien“
Die
Stadt
Bopfingen
hat
entsprechend
dem
Förderprogramm
„Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung für den Bereich Außenbeleuchtung“
Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt beantragt. Der Antrag wurde mit
Bescheid vom 21.11.2013 vom Ministerium bewilligt. Die Förderung bezieht sich auf
einen Austausch von vorhandenen leistungsintensiven Leuchtmitteln auf Strom
sparende Leuchtmittel mit LED-Technologie. Der Fördersatz beträgt 20 %.
Im Förderantrag wurden alle zum Austausch geeigneten Leuchten im Bereich
„Hauptstraße“ von der Einmündung in die B 29 bis zum Marktplatz berücksichtigt. Es
handelt sich um die Leuchten des Leuchtenherstellers Hess, der geeignete
Tauschleuchten anbietet. Die Gesamtkosten für Lieferung und Montage belaufen
sich auf brutto 52.425,14 €. Im Haushalt 2015 wurden Mittel in Höhe von 30.300,00 €
bereitgestellt. Als Haushaltsrest aus dem Vorjahr stehen bei der Haushaltsstelle
„Umrüstung auf LED in Siedlungsgebieten“ noch Mittel in Höhe von 45.850,00 € zur
Verfügung. Der komplementäre Anteil der Stadt Bopfingen beträgt unter
Berücksichtigung des Zuschusses somit 41.940,11 €.
Das Angebot der Firma Hess für die auszutauschenden Leuchten des Fabrikates
„Toledo“ in den oben genannten Bereichen beläuft sich auf brutto 49.235,77 €. Das
Angebot für die Montage durch die Firma Imtech beläuft sich auf brutto 3.189,37 €.
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 einer
Vergabe der Leuchtenlieferung an die Firma Hess mit einer Summe von brutto
49.235,77 € sowie der Montage der Leuchten an die Firma Imtech zum
Angebotspreis von brutto 3.189,37 € zugestimmt.
- Austausch der Leuchten in der Waldstraße, Aufhausen
Die Straßenbeleuchtung in der „Waldstraße“ in Aufhausen ist alt und entspricht nicht
mehr den Ansprüchen einer effizienten und umweltgerechten Beleuchtung. Die
Aufsatzleuchten sind mit alten Elektroeinheiten und nicht mehr zeitgemäßen
Leuchtmitteln (Leuchtstoffröhre) ausgerüstet. Die Maste sind größtenteils an- oder
durchgerostet und müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erneuert
werden. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde dem Ortschaftsrat Aufhausen das
Leuchtenmodell „Madrid“ von der Firma Hess mit einem LED-Elektroeinsatz
vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Ortschaftsrat bestätigt.
Das Angebot der Firma Hess für 19 Leuchten beläuft sich auf brutto 25.560,61 €. Die
Firma gewährt einen Skontosatz von 3 % bei Zahlungsziel von 10 Tagen. Das
Angebot der Fa. Imtech für die Montagearbeiten liegt bei brutto 9.044,00 €. Die
Gesamtkosten belaufen sich somit unter Berücksichtigung von Skonto auf brutto
33.837,79 €. Im Haushalt der Stadt Bopfingen stehen für diese Maßnahme Mittel in
Höhe von 16.000,00 € zur Verfügung. Die Mehrkosten begründen sich zum einen mit
dem teureren LED-Einsatz, der bei der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt wurde
und zum anderen mit einem erhöhten Montageaufwand bezüglich der Freilegung der
alten Maste und Demontage der bestehenden Leuchte.
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 einer
Vergabe der Leuchtenlieferung an die Firma Hess mit einer Summe von brutto
24.793,79 € sowie der Montage der Leuchten an die Firma Imtech zum
Angebotspreis von brutto 9.044,00 € zugestimmt.
Vergaben: Baugebiet „Hinter dem Dorf“ – Erschließung 4. BA, Trochtelfingen
Information zur Vergabe
In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2015 hat der Gemeinderat der Stadt
Bopfingen unter dem Tagesordnungspunkt 10 „Vergaben“ die Verwaltung beauftragt,
die Ausschreibung für die Erschließung des Bauabschnittes 4 im Baugebiet „Hinter
dem Dorf“, Trochtelfingen durchzuführen. Des Weiteren wurde Herr Bürgermeister
Dr. Bühler ermächtigt, die Maßnahme an den günstigsten Bieter bis zu einem
Maximalpreis von 468.000,00 € zu vergeben.
Die Bauleistungen wurden am 08.08.2015 öffentlich ausgeschrieben. Die
Ausschreibungsunterlagen wurden von 5 Firmen angefordert. Bei der Submission am
27.08.2015 zu o. g. Baumaßnahme haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden vom Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und
Wirtschaftsförderung – Abteilung Bauwesen – förmlich, rechnerisch und
fachtechnisch geprüft. Diese Prüfung ergab, dass alle Angebote wirtschaftlich
kalkuliert sind und keine spekulativen Preise aufweisen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 die Vergabe der
Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „Hinter dem Dorf, 4. BA“,
Trochtelfingen an die Fa. Bortolazzi, Bopfingen, als günstigste Bieterin zu einem
Angebotspreis von brutto 278.309,10 € zur Kenntnis genommen.
Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB
Durch notariellen Kaufvertrag vom 13.07.2015 beim Notariat Bopfingen wurde eine
Teilfläche von ca. 700 m² des Flst. 78, Gemarkung Kerkingen, veräußert. Eine
Teilfläche davon mit rund 73,5 m² liegt im Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans „Straßäcker“ und ist als öffentliche Fläche „Fußweg“ festgesetzt.
Der Gemeinde steht ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 1
BauGB beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu,
soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung
für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. In diesem Fall handelt es sich um eine wichtige
Fußwegverbindung vom Wohngebiet zur Dorfmitte.
Das Vorkaufsrecht kann gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB nicht abgewendet
werden, wenn es sich nach den Bebauungsplanfestsetzungen um öffentlichen Bedarf
handelt.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss normalerweise in öffentlicher Sitzung vom
Gemeinderat beschlossen werden. Da die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts
am 14.09.2015 abgelaufen ist, konnte aus zeitlichen Gründen kein
Gemeinderatsbeschluss mehr herbeigeführt werden. Wegen der Urlaubszeit konnte
die rechtliche Prüfung erst kurz vor Ablauf der Frist abgeschlossen werden, weshalb
es nicht möglich war noch eine Gemeinderatssitzung einzuberufen. Deshalb hat der
Bürgermeister mit Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg
das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 BauGB ausgeübt.
Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.
Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlried – 1. Änderung und
Erweiterung“, Gemarkung Oberdorf
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 24.09.2015 in öffentlicher Sitzung
aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Gewerbegebiet
Mühlried - 1. Änderung und Erweiterung", Gemarkung Oberdorf einen
Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 24. September 2015 maßgebend. Er
ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll Bauland für die gewerbliche Nutzung bereitgestellt
werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage bei der
Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung,
Marktplatz 1, 73441 Bopfingen vom Montag, 12. Oktober 2015, bis einschließlich
Mittwoch, 11. November 2015 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Baugesuche: Neubau einer Moschee
Die Schallimmissionsprognose „Neubau einer Moschee, Umbau Lichtspielhaus und
Herstellung von Parkplätzen Nördlinger Straße 6“, erstellt vom Ingenieurbüro für
Bauphysik Ferdinand Ziegler, wurde vom Landratsamt Sachgebiet Umwelt und
Gewerbeaufsicht mit folgendem Ergebnis geprüft:
In der Schallimmissionsprognose werden die durch das Vorhaben entstehenden
Immissionen in der Nachbarschaft unter Annahme der ungünstigsten
Betriebsbedingungen und Betriebszeiten berechnet. Dabei kommt die Prognose zum
Ergebnis, dass die maßgeblichen Schallpegel durch den Parkverkehr sowie an- und
abfahrende Pkws entstehen.
Insgesamt ist die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte demnach unter
Einhaltung folgender Voraussetzungen und Betriebsbedingungen möglich:
-
Es sind keine sonstigen Veranstaltungen möglich, die nachts und öfter als 10-mal
jährlich stattfinden.
Keine Verwendung von elektroakustischen Anlagen.
Es dürfen nur die beiden letzten westlichen Fensterbänder gekippt werden, wenn
in den Räumen gebetet wird.
-
Die Parkplätze sind durch eine Schranke zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
abgeschlossen zu halten. Dies gilt auch für die beiden Parkplätze bei den
Behinderten-Parkplätzen.
Der Aufbau des Kuppeldaches ist zweischalig mit zwei geschlossenen
Beplankungen auszuführen.
Gegen das Vorhaben liegen mehrere Einwendungen aus der Nachbarschaft vor, in
denen Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen befürchtet werden.
Zu dem Vorhaben nimmt das Sachgebiet Gewerbeaufsicht wie folgt Stellung:
„Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, das in Mischgebieten nach der
Baunutzungsverordnung
grundsätzlich
zulässig
ist.
Es
gelten
nach
Bundesimmissionsschutzgesetz dort Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die im
Misch- oder Kerngebiet tagsüber bei 60 dB(A) und nachts bei 45 dB(A) liegen. Nach
Nr. 7.2 der TA Lärm darf jährlich an zehn möglichen seltenen Ereignissen der
Immissionsrichtwert in Mischgebieten nachts auf maximal 55 dB(A) erhöht werden.
Nachdem aus unserer Sicht durch das Vorhaben die im Mischgebiet geltenden
Lärmrichtwerte, insbesondere in den Nachtstunden nach 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
nicht eingehalten werden können, wurde im Vorfeld eine Lärmimmissionsprognose
gefordert. Die nun vorgelegte Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros für
Bauphysik Ferdinand Ziegler vom 20.07.2015 erscheint uns weitgehend plausibel
und nachvollziehbar. Demnach entstehen Überschreitungen der geltenden
Lärmrichtwerte in den Nachtstunden laut Gutachten ausschließlich durch den
Parkverkehr sowie an- und abfahrende Pkws. Insgesamt kann aufgrund der
vorgelegten Annahmen davon ausgegangen werden, dass die Lärmrichtwerte in den
Tagzeiten eingehalten werden. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Einhaltung der Lärmrichtwerte in der Nachtzeit sind aus unserer Sicht
nachvollziehbar, jedoch halten wir es für nicht durchführbar Parkplätze in der
Nachtzeit so abzutrennen, dass vier von insgesamt 31 Parkplätzen genutzt werden
können. Die Parkplätze sind daher insgesamt in der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr durch Schranken zu sperren, was bedeutet, dass eine Räumung der
Parkplätze vor 22.00 Uhr erfolgen muss. Lediglich an zehn Tagen im Jahr (seltene
Ereignisse nach TA Lärm), an denen die TA Lärm eine Überschreitung der geltenden
Lärmrichtwerte durch Veranstaltungen auf maximal 55 dB(A) in der Nachtzeit zulässt,
dürfen auch die Parkplätze in der Nachtzeit genutzt werden. Bei sonst plan- und
beschreibungsgemäßer Ausführung des Vorhabens unter Berücksichtigung der
beiliegenden Nebenbestimmungen und Hinweise bestehen aus unserer Sicht keine
Bedenken gegen das Vorhaben.“
Stellungnahme der Kreisbaumeisterstelle:
„Zu o. g. Bauvorhaben liegen nunmehr der Kreisbaumeisterstelle Bopfingen die
vollständigen Planunterlagen vor. Von Seiten der Kreisbaumeisterstelle Bopfingen
kann eine baurechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlinger Straße“ sind eingehalten. Das
Sachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht hat die Schallimmissionsprognose sowie
die Schreiben der Anwaltskanzlei Weber und Kollegen geprüft und hat gegen das o.
g. Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Parkplätze von 22
Uhr bis 6 Uhr nicht zugänglich sind keine Einwendungen. Auf die Forderung der
Anwohner der Nördlinger Straße sollte aus Sicht der Kreisbaumeisterstelle nicht
eingegangen werden, da für die Behinderten ein direkter Zugang zum Vereinsraum
ermöglicht werden sollte. Nach Aussage des Planfertigers wird noch ein
Brandschutzkonzept vorgelegt. Von den übrigen Fachbehörden wie Veterinäramt
und Lebensmittelüberwachung erwarten wir positive Stellungnahmen.“
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 sein
Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilt.