IPSAS-Newsletter 07/15

IPSAS-Newsletter
07/15
Das zweite Meeting in diesem Jahr fand am Sitz des IPSASB in Toronto statt. Das Consultation
Paper (CP) zu den Sozialleistungen (Social Benefits) und der Exposure Draft (ED 56) zu den
öffentlichen Unternehmen (Government Business Enterprises) wurden vom Board verabschiedet und können in der Folge in die Vernehmlassung gegeben werden.
Sozialleistungen (Social Benefits)
Das Consultation Paper wird insbesondere um Feedback zu den drei zur Diskussion stehenden Ansätzen (Obligating Event Approach, Social Contract Approach und Social Insurance
Approach) ersuchen. Dabei interessiert die Frage, ob diese Ansätze die Ziele der Finanzberichterstattung gemäss Rahmenkonzept ausreichend adressieren. Das IPSASB hat aus diesem Grund Vorbehalte gegenüber dem Social Contract Approach. Dagegen sind die beiden
anderen Ansätze aus Sicht des Boards mit dem Rahmenkonzept vereinbar. Der Social Insurance Approach scheint allerdings insbesondere für Programme relevant, die ähnlich einer
Versicherung operieren.
Das CP wurde einstimmig (bei zwei abwesenden Stimmen) verabschiedet. Es soll Ende Juli
2015 in die Konsultation gegeben werden mit einer sechsmonatigen Kommentierungsfrist.
Wir haben dem CP ebenfalls zugestimmt.
Government Business Enterprises (Öffentliche Unternehmen)
Das IPSASB hat den überarbeiteten Entwurf des ED 56 noch einmal diskutiert. Da neu der
Anwendungsbereich der öffentlichen Körperschaften positiv umschrieben ist, wurde im Titel
der Begriff „Government Business Enterprises and Other Public Sector Entities“ entfernt und
der ED in „The Applicability of IPSASs“ umbenannt. Weiter wurde entschieden, dass Paragraph 10 des Preface to IPSAS um diese positive Umschreibung des Anwendungsbereichs
der IPSAS zu ergänzen ist.
Das IPSASB hat den ED 56 (The Applicability of IPSASs) einstimmig verabschiedet (bei 3
abwesenden Stimmen). Die Kommentierungsfrist beträgt vier Monate und beginnt am 31. Juli.
Wir haben dem ED 56 ebenfalls zugestimmt.
Arbeitsplan (Workplan)
Das IPSASB hat die Projektbeschriebe zur sektorspezifischen Bewertung im Grundsatz genehmigt. Darunter fallen auch die Kulturgüter und die Infrastruktur, für welche zwei separate
Projektbeschriebe ausgearbeitet wurden. Die ersten Arbeiten zu den Kulturgütern sollen im 3.
Quartal 2015 aufgenommen werden. Das Projekt zur Infrastruktur soll hingegen ans zeitlich
vorgelagerte Projekt zur sektorspezifischen Bewertung gekoppelt werden. Mit ersten Aktivitäten ist daher erst gegen Ende 2016 zu rechnen.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
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Review Ertragsstandards (IPSAS 9/11/23)
Im Zuge der Einführung von IFRS 15 wurde eine erste Einschätzung gemacht, inwieweit der
von IFRS 15 neu verwendete Performance Obligation Approach (anstelle des bisherigen Risk
and Reward-Modells) für Transaktionen im öffentlichen Sektor anwendbar ist. Das Board gelangte zu einer ersten Einschätzung, dass dieser Ansatz nebst Erträgen mit Gegenleistung
(IPSAS 9) auch für einige Erträge ohne Gegenleistung (IPSAS 23) anwendbar sein könnte.
Hingegen kaum anwendbar wird er auf Steuereinnahmen und Bussen sein. Das Papier wird
nun für das Meeting im September weiter entwickelt.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
Aufwände ohne Gegenleistung (Non-exchange expenses)
Dieses neue Projekt ist sachlich eng mit dem Projekt zu den Erträgen verbunden. Weiter soll
damit eine bestehende Lücke im IPSAS-Regelwerk geschlossen werden. Das Board diskutierte den Umfang des Projekts, die Abgrenzung zu den Aufwänden mit Gegenleistung und zu
den Sozialleistungen sowie mögliche Ansätze für die Erfassung. Es gilt im Rahmen des Projekts zu prüfen, ob der Performance Obligation Approach analog zu den Erträgen anwendbar
ist.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
Zusammenschlüsse von Einheiten/Fusionen (Public Sector Combinations)
Das Board hat ein neu strukturiertes Paper diskutiert, welches die Klassifizierung von verschiedenen Beispielen von Zusammenschlüssen anhand des Faktors Beherrschung (control) sowie
weiteren Faktoren vorschlägt. In der Folge wurde entschieden, dass nebst dem Faktor Kontrolle nur einige dieser weiteren Faktoren, namentlich Gegenleistung (Kaufpreis, Entschädigung) und Entscheidungsfindung (freiwillig, unter Zwang) für die Klassifizierung verwendet
werden sollen. Für das nächste Meeting wird das Paper neu überarbeitet. Es ist zu erwarten,
dass dadurch viele Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor als Verschmelzung taxiert werden können.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
Public Sector Financial Instruments (Finanzinstrumente im öffentlichen Sektor)
Der Entwurf des Consultation Papers zum Kapitel „monetäres Gold“ wurde weiter besprochen.
Das Board war sich einig, dass ein ähnlicher Ansatz wie bei den Finanzinstrumenten gemäss
IPSAS 28-30 mit den verschiedenen Kategorien anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass die Absicht (intention) die Bewertungsmethode vorgibt. Das IPSASB hat ferner einen ersten Entwurf
des Kapitels „Währung und Münzumlauf“ behandelt. Im Zentrum stand z.B. die Frage, ob in
beiden Fällen (Münzen und Noten) eine Verbindlichkeit angesetzt werden muss und falls ja,
ob es sich um dabei um ein Finanzinstrument gemäss IPSAS 28-30 handelt. Grundsätzlich
war das Board der Auffassung, dass die Verbindlichkeiten für Münzen und Noten gleich zu
behandeln sind, sofern der Charakter dieser Verbindlichkeit in beiden Fällen der Gleiche ist.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
2
Emissions Trading Schemes (Emissionszertifikate)
An diesem Meeting wurden verschiedene Aspekte in Zusammenhang mit der Erstellung eines
Consultation Paper diskutiert. Im Vordergrund standen dabei verschiedene Ansätze für die
rechnungslegerische Behandlung bei Herausgebern und Erwerbern von Emissionsrechten.
Unter anderem interessierte auch die Frage, ob für den Herausgeber von Zertifikaten eine
Verbindlichkeit entsteht, vergleichbar mit der Herausgabe von Münzen oder Banknoten. Im
September wird das Board einen ersten Entwurf des Consultation Papers beraten.
Governance
Das neue Aufsichtsgremium (Public Interest Committee, PIC), welches für die Überwachung
zentraler Prozesse, namentlich die Nominierung der Mitglieder des IPSASB, die Durchführung
von Vernehmlassungen sowie die Einhaltung von Entscheidungsregeln verantwortlich ist, hat
sich bereits am 26. März in Paris getroffen, um den zukünftigen Modus Operandi festzulegen.
Das Komitee trifft sich wieder im September 2015, um die damit verbundenen initialen Arbeiten
abzuschliessen. Danach ist jeweils ein jährliches Treffen im Frühjahr vorgesehen.
Das IPSASB hat an diesem Meeting die Statuten (Terms of Reference) der neuen Consultative
Advisory Group (CAG) verabschiedet. Die CAG dient im Unterschied zum Aufsichtsgremium
der Diskussion fachlicher Themen mit wichtigen Stakeholdern. Die Gruppe soll auf 2016 ihre
Arbeit aufnehmen.
Wir haben den Statuten zugestimmt.
Review Cash Basis IPSAS
Im Dezember 2014 beschloss das IPSASB, den bestehenden Cash Basis IPSAS in limitiertem
Umfang zu überarbeiten. Vor allem die heutigen Vorgaben in den Bereichen Konsolidierung,
Ausweis von externer Unterstützung sowie Zahlungen von Dritten stellen ein Hindernis für die
Anwendung des Cash Basis IPSAS in vielen Ländern dar. Zudem sind im aktuellen Cash Basis
IPSAS zahlreiche neuere Entwicklungen, wie z.B. IPSAS 33 (First Time Adoption) oder IPSAS
34-38 (Interests in other Entities) nicht berücksichtigt. Das Board hat jedoch noch einmal bekräftigt, dass der Cash Basis IPSAS nur ein Zwischenschritt für den Übergang zu Accrual darstellen kann. Am nächsten Meeting wird ein erster Entwurf des Exposure Drafts (ED) diskutiert.
Wir haben den Zwischenentscheiden zugestimmt.
Kontakt:
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Prof. Dr. Andreas Bergmann
Institut für Verwaltungs-Management
Stadthausstrasse 14
8401 Winterthur
Tel: +41 (0) 58 934 79 25
Eidg. Finanzverwaltung
Marc Wermuth
Monbijoustrasse 118
3003 Bern
Tel: +41 (0) 58 464 17 70
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