Online Privat OK Strom ohne Papierkram Online Privat OK ist das Online-Stromprodukt für Privat- und Landwirtschaftskunden im Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH. Es besteht aus einem Preis pro kWh und einem jährlichen Grundentgelt. Aktuelle Energiepreise bis 31. Dezember 2015 Energiepreis Grundentgelt pro Jahr Preis pro kWh 1) 1) Euro netto Euro brutto Cent netto Cent brutto 15,00 18,00 5,800 6,960 Preis pro kWh Zusatzprodukte Cent netto Cent brutto1) Stromwärme OK Nacht (von 22.00 – 6.00 Uhr) 4,720 5,664 Stromwärme OK Tag (für Tagesnachladung) 5,790 6,948 Wärmepumpe OK 4,990 5,988 1) inkl. 20% Umsatzsteuer Neue Energiepreise ab 1. Jänner 2016 Online Privat OK Energiepreis Grundentgelt pro Jahr Preis pro kWh 1) 1) Euro netto Euro brutto Cent netto Cent brutto 15,00 18,00 5,550 6,660 Zusatzprodukte Preis pro kWh Cent netto Cent brutto1) Stromwärme OK Nacht (von 22.00 – 6.00 Uhr) 4,570 5,484 Stromwärme OK Tag (für Tagesnachladung) 5,540 6,648 Wärmepumpe OK 4,840 5,808 1) inkl. 20% Umsatzsteuer › Neue Gesamtpreise Gesamtpreise bestehen aus Energiepreisen, Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Die neuen Gesamtpreise sind zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt. Die in den Gesamtpreisen enthaltenen Netzentgelte und Ökostromförderbeiträge werden für das Jahr 2016 behördlich verordnet. Nach Veröffentlichung dieser verordneten Tarife sind die neuen Gesamtpreise unter www.salzburg-ag.at/strom abrufbar. www.salzburg-ag.at Stand: November 2015, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Online Privat OK Stromkennzeichnung gem. § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und StromkennzeichnungsVO 2011 für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 Energieträger Versorgermix in Prozent n Wasserkraft 88,56 n Windenergie 6,39 n Feste und flüssige Biomasse 3,40 n Sonstige Ökoenergie 1,65 Erneuerbare Energien Bei der Erzeugung entstanden folgende Umweltauswirkungen CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall 0,00 g/kWh 0,000000 mg/kWh Die Nachweise stammen zu 60,62 % aus Österreich und zu 39,38 % aus Norwegen. 100,00 So profitieren Sie von den „FreistromTagen“ › Bitte bestätigen Sie die Bindung online im OnlineService. Sie erhalten dann für die einjährige Bindung für den Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Jänner 2017 15 FreistromTage. Wir weisen Sie darauf hin, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht gemäß Punkt 3. der AGB-Strom auch für die Abgabe der Bindungserklärung gilt. Als Online Privat OK-Kunde erhalten Sie weiterhin 6 FreistromTage dafür, dass sie papierlos mit uns kommunizieren und damit die Umwelt entlasten. › Begleichen Sie Ihre Rechnung einfach und bequem mittels SEPA-Lastschrift und Sie bekommen automatisch zusätzlich 3 FreistromTage in diesem Zeitraum gutgeschrieben. › Ein FreistromTag ist ein 365stel des Energiepreises Ihrer Abrechnung. › Die FreistromTage werden vom Energiepreis abgezogen und bei Ihrer jeweiligen Jahresabrechnung berücksichtigt. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden die FreistromTage nicht berücksichtigt. › Die FreistromTage gelten ausschließlich für die Produkte Online Privat OK, Privat OK und Privat OK Leistung. Hinweise zu Ihren Rücktritts- bzw. Widerrufsrechten: Rücktrittsrecht von Verbrauchern im Sinne von Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Verbraucher können von einem außerhalb von Geschäftsräumen der Salzburg AG geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag – d.h. von einem mit der Salzburg AG ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag - (§ 3 Z 2 FAGG) gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von der Salzburg AG für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von der Salzburg AG dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, so kann er von seinem Vertragsangebot oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist die Salzburg AG den gesetzlichen Informationspflichten über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt die Salzburg AG die Urkundenausfolgung (oder die Informationserteilung) innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde/die Information erhält. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Salzburg AG mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Ein Musterwiderrufsformular steht auch unter www.salzburg-ag.at zur Verfügung. Wenn Verbraucher von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktreten, hat die Salzburg AG ihnen alle Zahlungen, die sie von ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung von Strom während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat dieser der Salzburg AG jenen Betrag (Entgelt) zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Salzburg AG von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Lieferungen von Strom entspricht. Widerspruchsrecht: Sie können der Strompreissenkung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widersprechen. Ansonsten gelten die Preise ab 1. Jänner 2016 als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs gegen die Preissenkung endet das Vertragsverhältnis mit dem nach einer Frist von 3 Monaten ab Erhalt dieser Mitteilung folgenden Monatsletzten. www.salzburg-ag.at Produktvoraussetzungen: Voraussetzung für das Produkt Online Privat OK ist ein gültiger Abbuchungsauftrag (3 FreistromTage) und eine einjährige Vertragsbindung (15 FreistromTage). Außerdem erfolgt die Kommunikation papierlos (6 FreistromTage). Dadurch ergibt sich eine Ermäßigung von insgesamt 24 FreistromTagen. Erfüllt der Kunde eine/mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nach Vertragsabschluss nicht, entfällt die jeweilige Ermäßigung. Die Salzburg AG wird den Kunden darauf hinweisen. Ein FreistromTag ist ein 365stel des Strom-Energiepreises der Abrechnung. Sonderbestimmungen für Online-Produkte über die Lieferung elektrischer Energie durch die Salzburg AG 1. Ein Vertrag über ein Online-Produkt kommt wie folgt zustande: › mit der elektronischen Bestätigung des Eingangs einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Bestellung des Kunden, welche längstens binnen zwei Wochen an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail Adresse versandt wird und › dem darauffolgenden Anklicken eines in dem Bestätigungsmail enthaltenen Links durch den Kunden innerhalb der vorgesehenen Frist. 2. Der Kunde muss über einen regelmäßigen Internetzugang verfügen und der Salzburg AG seine aktuelle E-Mail-Adresse bekannt geben. Der Kunde hat der Salzburg AG weiterhin auch Änderungen seiner Postanschrift bekannt zu geben. 3. Salzburg AG und Kunde werden ab Zustandekommen des Vertrages über das in den Punkten 6.2., 6.3., 8.2. und 17. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie beschriebene Ausmaß hinaus sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen auf elektronischem Wege austauschen. 4. Die vertragliche Kommunikation zwischen dem Kunden und der Salzburg AG erfolgt online. Der Kunde bekommt alle vertragsrelevanten Informationen elektronisch. Insbesondere erhält er die Rechnungen der Salzburg AG per E-Mail. Der Kunde wird in den E-Mails der Salzburg AG darauf aufmerksam gemacht, ob vertragsrelevante Mitteilungen Reaktionsfristen auslösen, bei deren Nichtbeachtung ihm Nachteile entstehen können. Der Kunde wird daher jede Änderung seiner mit Vertragsabschluss bekannt gegebenen E-Mail-Adresse der Salzburg AG unverzüglich mitteilen und sein E-Mail-Postfach dauerhaft warten, sodass eine jederzeitige Zustellung seitens der Salzburg AG möglich ist. Elektronische Erklärungen gelten als persönlich adressiertes Schreiben zugegangen, wenn sie an die vom Kunden solchermaßen zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse gesendet wurden und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können. 5. Von der Salzburg AG wird darauf hingewiesen, dass in jenen Fällen, bei denen aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie das qualifizierte Mahnverfahren einzuhalten ist, die zweite Mahnung des Kunden per eingeschriebenem Brief erfolgt. 6. Der Kunde sendet Erklärungen an die Salzburg AG an die E-Mail Adresse: [email protected] Sofern im OnlineService ein entsprechendes Formular für die Erklärung vorgesehen ist, kann er auch diese Mitteilungsform wählen. www.salzburg-ag.at
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