Online Privat OK - Durchblicker.at

Online Privat OK
Strom ohne Papierkram
Online Privat OK ist das Online-Stromprodukt für Privat- und Landwirtschaftskunden im Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH.
Es besteht aus einem Preis pro kWh und einem jährlichen Grundentgelt.
Aktuelle Energiepreise bis 31. Dezember 2015
Energiepreis
Grundentgelt pro Jahr
Preis pro kWh
1)
1)
Euro netto
Euro brutto
Cent netto
Cent brutto
15,00
18,00
5,800
6,960
Preis pro kWh
Zusatzprodukte
Cent netto
Cent brutto1)
Stromwärme OK Nacht (von 22.00 – 6.00 Uhr)
4,720
5,664
Stromwärme OK Tag (für Tagesnachladung)
5,790
6,948
Wärmepumpe OK
4,990
5,988
1)
inkl. 20% Umsatzsteuer
Neue Energiepreise ab 1. Jänner 2016
Online Privat OK
Energiepreis
Grundentgelt pro Jahr
Preis pro kWh
1)
1)
Euro netto
Euro brutto
Cent netto
Cent brutto
15,00
18,00
5,550
6,660
Zusatzprodukte
Preis pro kWh
Cent netto
Cent brutto1)
Stromwärme OK Nacht (von 22.00 – 6.00 Uhr)
4,570
5,484
Stromwärme OK Tag (für Tagesnachladung)
5,540
6,648
Wärmepumpe OK
4,840
5,808
1)
inkl. 20% Umsatzsteuer
› Neue Gesamtpreise
Gesamtpreise bestehen aus Energiepreisen, Netzentgelten, Steuern und Abgaben.
Die neuen Gesamtpreise sind zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt. Die in den Gesamtpreisen enthaltenen Netzentgelte und
Ökostromförderbeiträge werden für das Jahr 2016 behördlich verordnet. Nach Veröffentlichung dieser verordneten Tarife sind die neuen
Gesamtpreise unter www.salzburg-ag.at/strom abrufbar.
www.salzburg-ag.at
Stand: November 2015, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
Online Privat OK
Stromkennzeichnung
gem. § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und StromkennzeichnungsVO 2011 für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014
Energieträger
Versorgermix
in Prozent
n Wasserkraft
88,56
n Windenergie
6,39
n Feste und flüssige Biomasse
3,40
n Sonstige Ökoenergie
1,65
Erneuerbare Energien
Bei der Erzeugung entstanden
folgende Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen
Radioaktiver Abfall
0,00 g/kWh
0,000000 mg/kWh
Die Nachweise stammen zu 60,62 % aus
Österreich und zu 39,38 % aus Norwegen.
100,00
So profitieren Sie von
den „FreistromTagen“
› Bitte bestätigen Sie die Bindung online im OnlineService. Sie erhalten dann für die einjährige Bindung für den Zeitraum vom 1. Februar
2016 bis zum 31. Jänner 2017 15 FreistromTage. Wir weisen Sie darauf hin, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht gemäß Punkt 3. der
AGB-Strom auch für die Abgabe der Bindungserklärung gilt. Als Online Privat OK-Kunde erhalten Sie weiterhin 6 FreistromTage dafür, dass
sie papierlos mit uns kommunizieren und damit die Umwelt entlasten.
› Begleichen Sie Ihre Rechnung einfach und bequem mittels SEPA-Lastschrift und Sie bekommen automatisch zusätzlich 3 FreistromTage in
diesem Zeitraum gutgeschrieben.
› Ein FreistromTag ist ein 365stel des Energiepreises Ihrer Abrechnung.
› Die FreistromTage werden vom Energiepreis abgezogen und bei Ihrer jeweiligen Jahresabrechnung berücksichtigt. Bei vorzeitiger
Vertragsauflösung werden die FreistromTage nicht berücksichtigt.
› Die FreistromTage gelten ausschließlich für die Produkte Online Privat OK, Privat OK und Privat OK Leistung.
Hinweise zu Ihren Rücktritts- bzw. Widerrufsrechten:
Rücktrittsrecht von Verbrauchern im Sinne von Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Verbraucher können von einem außerhalb von Geschäftsräumen der Salzburg AG geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag –
d.h. von einem mit der Salzburg AG ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag - (§ 3 Z 2 FAGG) gemäß § 11
FAGG zurücktreten. Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von der Salzburg AG für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von der Salzburg AG dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, so kann er von seinem Vertragsangebot oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde
unterblieben bzw. ist die Salzburg AG den gesetzlichen Informationspflichten über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt die Salzburg AG die Urkundenausfolgung (oder die Informationserteilung) innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach,
so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde/die Information erhält. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form
gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Salzburg AG mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der
Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Ein Musterwiderrufsformular steht auch unter
www.salzburg-ag.at zur Verfügung.
Wenn Verbraucher von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktreten, hat die Salzburg AG ihnen alle Zahlungen, die sie von ihnen erhalten hat, unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei ihr eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem
Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung von Strom während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat dieser der Salzburg AG jenen Betrag (Entgelt) zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Salzburg AG von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichtet, bereits erbrachten Lieferungen von Strom entspricht.
Widerspruchsrecht:
Sie können der Strompreissenkung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widersprechen. Ansonsten gelten die Preise ab 1. Jänner 2016 als
vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs gegen die Preissenkung endet das Vertragsverhältnis mit dem nach einer Frist von 3 Monaten ab Erhalt dieser Mitteilung folgenden Monatsletzten.
www.salzburg-ag.at
Produktvoraussetzungen:
Voraussetzung für das Produkt Online Privat OK ist ein gültiger Abbuchungsauftrag (3 FreistromTage) und eine einjährige Vertragsbindung
(15 FreistromTage). Außerdem erfolgt die Kommunikation papierlos (6 FreistromTage). Dadurch ergibt sich eine Ermäßigung von insgesamt
24 FreistromTagen. Erfüllt der Kunde eine/mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nach Vertragsabschluss nicht, entfällt die jeweilige
Ermäßigung. Die Salzburg AG wird den Kunden darauf hinweisen. Ein FreistromTag ist ein 365stel des Strom-Energiepreises der Abrechnung.
Sonderbestimmungen für Online-Produkte über die Lieferung
elektrischer Energie durch die Salzburg AG
1.
Ein Vertrag über ein Online-Produkt kommt wie folgt zustande:
› mit der elektronischen Bestätigung des Eingangs einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Bestellung des Kunden,
welche längstens binnen zwei Wochen an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail Adresse versandt wird und
› dem darauffolgenden Anklicken eines in dem Bestätigungsmail enthaltenen Links durch den Kunden innerhalb der vorgesehenen
Frist.
2.
Der Kunde muss über einen regelmäßigen Internetzugang verfügen und der Salzburg AG seine aktuelle E-Mail-Adresse bekannt geben.
Der Kunde hat der Salzburg AG weiterhin auch Änderungen seiner Postanschrift bekannt zu geben.
3.
Salzburg AG und Kunde werden ab Zustandekommen des Vertrages über das in den Punkten 6.2., 6.3., 8.2. und 17. der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie beschriebene Ausmaß hinaus sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen auf elektronischem Wege austauschen.
4.
Die vertragliche Kommunikation zwischen dem Kunden und der Salzburg AG erfolgt online. Der Kunde bekommt alle vertragsrelevanten Informationen elektronisch. Insbesondere erhält er die Rechnungen der Salzburg AG per E-Mail. Der Kunde wird in den E-Mails der
Salzburg AG darauf aufmerksam gemacht, ob vertragsrelevante Mitteilungen Reaktionsfristen auslösen, bei deren Nichtbeachtung ihm
Nachteile entstehen können. Der Kunde wird daher jede Änderung seiner mit Vertragsabschluss bekannt gegebenen E-Mail-Adresse der
Salzburg AG unverzüglich mitteilen und sein E-Mail-Postfach dauerhaft warten, sodass eine jederzeitige Zustellung seitens der Salzburg
AG möglich ist. Elektronische Erklärungen gelten als persönlich adressiertes Schreiben zugegangen, wenn sie an die vom Kunden
solchermaßen zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse gesendet wurden und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden
können.
5.
Von der Salzburg AG wird darauf hingewiesen, dass in jenen Fällen, bei denen aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Lieferung von elektrischer Energie das qualifizierte Mahnverfahren einzuhalten ist, die zweite Mahnung des Kunden per eingeschriebenem Brief erfolgt.
6.
Der Kunde sendet Erklärungen an die Salzburg AG an die E-Mail Adresse: [email protected] Sofern im OnlineService ein
entsprechendes Formular für die Erklärung vorgesehen ist, kann er auch diese Mitteilungsform wählen.
www.salzburg-ag.at