Wien, im Mai 2015 Leitfaden für die erste Pflichtpraxis zwischen 2. und 3. Jahrgang ("erste kleine Praxis") Liebe Schülerin, lieber Schüler der HBLFA für Gartenbau! Im folgenden Leitfaden möchten wir einige grundsätzliche Punkte zum Thema Pflichtpraktikum ansprechen. Wie lange muss die Praxis geleistet werden: Sechs Wochen. Diese Praxiszeit und die Berichtslegung sind im Lehrplan der HBLFA für Gartenbau vorgesehene Pflichtbausteine Ihrer Schulausbildung. Ziel der Praxis: Anwenden, Erweitern und Überprüfen der in der Schule erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten. Wieviel Sie von der Praxis profitieren, hängt nicht nur von dem Betrieb ab, den Sie gewählt haben, sondern in mindestens demselben Ausmaß von Ihnen selbst. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass ein vom Lehrplan vorgegebenes Ziel Ihrer Ausbildung ist, dass Sie lernen, einen gartenbaulichen Betrieb zu leiten. Nützen Sie die Chance, die sich Ihnen mit der Praxis bietet, und verschaffen Sie sich Einblick in Ihren Praxisbetrieb! Fragen Sie nach: Was ist der Gegenstand des Betriebes und warum ist es dieser (z.B.: Warum gerade diese Kulturen?). Welche Rechtsform weist der Betrieb auf und warum, wie wird was organisiert, wer macht was im Betrieb, warum werden die Dinge so gemacht, wie sie gemacht werden? Was ist das Erfolgsrezept des Betriebes? Wie wird die Arbeit im Betrieb kontrolliert? Welche Aufzeichnungen werden geführt? Wie werden die Preise kalkuliert? Dass Sie sich bemühen werden, gute Arbeit zu leisten, versteht sich für uns von selbst. Denken Sie bitte auch an Schulkollegen/innen, die eventuell nach Ihnen in diesem Betrieb Praxis machen wollen. Seien Sie sich bitte dessen bewusst, dass Sie in Ihrer Tätigkeit als Praktikant/in ein Bild der Schule nach außen vermitteln und insofern Marketing für unsere Schule betreiben. Welche Aufzeichnungen werden von Ihnen verlangt? Sie müssen einen Praxisbericht liefern. Die HBLFA für Gartenbau erwartet von allen Schülern/innen Angaben zu den folgenden Punkten: Betriebliche/betriebswirtschaftliche Daten (insgesamt maximal fünf Seiten): Betriebsbeschreibung: Korrekter Name und Anschrift des Betriebes, Unternehmensgegenstand, klimatische Gegebenheiten (Jahresniederschläge, Durchschnittstemperaturen, Extremminima; für Österreich: Wetter-CD von ZAMG), Kartenausschnitt und Übersichtsplan des Betriebs, Rechtsform. Weiters: Grobes Inventarium des Betriebes (Auflistung der Gebäude und Maschinen). HÖHERE BUNDESLEHR- UND FORSCHUNGSANSTALT FÜR GARTENBAU SCHÖNBRUNN 1130 Wien, Grünbergstraße 24, T +43 1 8135950-310, F +43 1 8135950-99, [email protected] BIC BUNDATWW, IBAN AT 65 0100 0000 0506 0076, UID ATU 370 65 509 gartenbau.at Seite 1 von 1 Leitfaden für die erste Pflichtpraxis Organisatorischer Aufbau: Anzahl der Mitarbeiter, Über- und Unterordnung, Kompetenzen- und Verantwortungsabgrenzung: Wer ist wofür zuständig und verantwortlich? Ablauforganisationsbeschreibung: Wie wird festgelegt, wer was zu tun hat, wer legt das wann fest? Der "Papierkram": Wer führt welche Aufzeichnungen im Betrieb? Was wird alles aufgezeichnet und warum? Gibt es eine Buchhaltung, nach welchem System wird Sie geführt? Gärtnerisch-fachlicher Teil Ein zusammenfassender Wochenbericht der täglich verrichteten Arbeiten. Die dabei verwendeten Pflanzen müssen in einer Pflanzenliste am Ende zusammengestellt werden (korrekter lateinischbotanischer Name, richtig formatiert gemäß SSB-Skript, sortiert von A bis Z). Bei Baumschulware können Angaben zur Größe, Qualität, Stammumfang, bei Gestaltern Angaben zu Materialien gemacht werden. Maximale Seitenanzahl pro Woche: Eine vollgeschriebene A4-Seite, Schriftgröße 12, wenn ARIAL, dann 11 pt! Fotos, Zeichnungen etc. sind erwünscht, können einen guten Textteil aber nicht ersetzen. Sie sind als Abbildung zu nummerieren, mit einem Titel zu versehen und es muss im Text darauf verwiesen werden. Maximal drei reine Fotoseiten! In den Anhang des Tagebuches gehören grundsätzlich alle Dinge, die vorne im Bericht nur stören wie z.B. Kataloge, Formulare, Materiallisten, Pflanzpläne, technische Pläne, Produktinformationen. Aber nur wenige und dünne Unterlagen dazugeben! Folienhüllen sind nicht erlaubt (Ausnahme Anhang)! Persönliches Resümee: Was haben Sie in Ihrem Praktikum gelernt, was war besonders spannend oder erkenntnisreich, was hat Ihnen gefallen/nicht gefallen? Allgemeine formale Anforderungen / nötige Papiere Computergeschriebene Arbeit, Inhaltsverzeichnis, Seitennummerierung Umfang der Arbeit: Maximal ein Schnellhefter mit Klarsichtfolie pro Betrieb! Dazu ein Deckblatt, darauf eigener Name, Jahrgang, Praxisdauer und Praxisbetrieb. Anhang, Abbildungsverzeichnis; Literaturverzeichnis, bitte korrekt zitieren: Bei Buchzitaten: ADLER, W., OSWALD, K. & FISCHER, R., 1994: Exkursionsflora von Österreich. Stuttgart & Wien: Ulmer. Bei Zitaten aus Fachzeitschriften: RÜCKER, K., 1992: Novitäten für Topf und Beet. Gartenpraxis 12: 44-49. Internetseiten (Beispiel): www.rhs.org.uk/rhsplantfinder/plantfinder.asp (15.05.10) So nicht: "www.google.at" oder "Internet" oder "wikipedia" Achtung: Praxisbestätigung durch den Betrieb: Darin müssen Beginn und Ende der Praxiszeit bescheinigt werden. Auch die Belege der An- und Abmeldung bei der Krankenkasse bitte beilegen. Aber bitte nur Kopien, wir wollen keine Originale! Die Bestätigungen unbedingt gleich im Betrieb ausstellen lassen! Seite 2 von 2 Leitfaden für die erste Pflichtpraxis Als Anerkennungskriterien für Ihren Bericht werden herangezogen: Form des Berichtes: Übersichtlichkeit, Aufbau, Sorgfalt, äußere Aufmachung (unbedingt Deckblatt). Vollständigkeit der verlangten Punkte Qualität des fachlichen Inhalts Insgesamt soll der Praxisbericht zeigen, dass Sie sich mit `Ihrem´ Betrieb und mit den Ihnen dort gestellten Aufgaben intensiv auseinandergesetzt haben. Die formalen Anforderungen sind als Vorübung zu Ihrer Diplomarbeit anzusehen. Über diesen Praxisbericht hinaus sollen Sie: – einen Wechselrahmen im Stiegenhaus der Schule zur Information der anderen Jahrgänge gestalten. – im Rahmen der BWL-Übungen, die Sie ab Herbst erwarten, eine mündliche Betriebspräsentation mit medialer Unterstützung darbieten (nach Absprache mit den BWR-Lehrkräften). Sollte Ihr Praxisbericht nicht den obengenannten Anforderungen der HBLFA entsprechen, müssen Sie ihn nach Absprache mit dem Praxisbetreuer grundlegend überarbeiten und erneut abgeben. Werden grundlegende Kriterien nicht erfüllt, wird der Praxisbericht sofort zurückgewiesen. Achtung: Abgabefrist für die Praxisbestätigungen und Sozialvers. unterlagen (nur Kopien): Spätestens am Freitag der ersten Schulwoche Bitte nur beim Klassenvorstand abgeben! Abgabefrist für den Praxisbericht: Am Montag der fünften Schulwoche Danach werden die Berichte nicht mehr angenommen! Wir wünschen Ihnen eine erfreuliche, erkenntnisreiche und spannende Praxis! Bei Problemen melden Sie sich an der HBLFA unter Tel. 01-8135950-319 (Sekretariat) oder per email bei: [email protected] oder [email protected] HR DI Gottfried Kellner DI Jürgen Knickmann Direktor der HBLFA Praxiskoordinator Literaturempfehlungen zum Nachschlagen u.a. der korrekten Pflanzennamen ERHARDT, W., GÖTZ, E., BÖDEKER, N. & SEYBOLD, S., 2014: ZANDER. Handwörterbuch der Pflanzennamen. 19. Aufl. Stuttgart: Ulmer. FISCHER, M. A., OSWALD, K., & ADLER, 2008: Exkursionsflora für Österreich, Liechtenstein, Südtirol. Linz: Land Oberösterreich, Biologiezentrum der Oberösterr. Landesmuseen. NAMENSLISTE STAUDEN / NAMENSLISTE GEHÖLZE, 2010: www.internationalplantnames.com RHS-DATABASE, 2015: RHS Horticultural Database. http://apps.rhs.org.uk/horticulturaldatabase/ Seite 2 von 3
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