Pressemitteilung Niedersächsischer Tierschutzplan unverändert Ringelschwanzprämie dient der Vorbereitung Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat gegenüber der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nochmals klargestellt, dass das Eckpunkte-Papier zwischen der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN),dem Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium die Überlegungen zur besseren Begleitung der Ringelschwanzprämie aufgreift. Diese wurde von der EU als Tierschutzmaßnahme genehmigt und wird auch explizit vom Agrarbeirat der Bundesregierung als gutes Beispiel für das notwendige Umsteuern in der Tierhaltung gewürdigt und eingefordert. Die niedersächsische Ringelschwanzprämie ist bundesweit eine Premiere und noch in diesem Jahr soll die erste Phase der Umsetzung beginnen. Landwirte, die sich an dem Programm beteiligen wollen, können sehr zeitnah ihre Anträge stellen. Dazu Minister Christian Meyer: „An der Ringelschwanzprämie wurde und wird nicht gerüttelt. Weder die Zahlung von 16,50 Euro pro intaktem Ringelschanz und die Bedingung, dass mindestens 70 Prozent der Schweineschwänze eines Bestandes intakt sein müssen, stehen zur Debatte. Auch der Zeitplan und die Maßnahmen des Tierschutzplans stehen nicht zur Disposition.“ Vielmehr heißt es im Eckpunktepapier: „Alle Beteiligten bekräftigen, die Ziele und Prozesse des niedersächsischen Tierschutzplanes im Hinblick auf den schnellstmöglichen Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe mit großer Ernsthaftigkeit und Überzeugung zu unterstützen.“ Der von der Vorgängerregierung veröffentlichte Tierschutzplan Niedersachsen sieht die Umsetzung von Praxisempfehlungen zum flächendeckenden Verzicht auf das Kupieren der Schwänze ab dem Jahr 2016 vor. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium geht davon aus, 2016 die Praxisempfehlungen umsetzen zu können. „Wir werden dann auch wie geplant für 2017 ein Verbot prüfen, wenn wir der Meinung sind, dass es zu mehr Tierschutz führt. Eine solche Entscheidung hängt aber auch von den 2016 gemachten Praxiserfahrungen ab“, so Minister Meyer. „Zurzeit gibt es keine Entscheidung über eine Verschiebung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Von einer Verfehlung des Zeitplans kann daher nicht die Rede sein.“ Meyer erinnerte daran, dass das Schwänzekupieren EU-weit bereits verboten ist, dieses Verbot aber von Deutschland bislang nicht umgesetzt wird. Ein „Gesetz“ zum Ende des Schwänzekupierens könne nur der Bund erlassen. Dazu Minister Meyer: „Die Prämie trägt zusätzlich zu einem sanften Ausstieg aus dem Schwänzekupieren bei, und ich freue mich, dass wir dazu die Vereinbarung mit der ISN sowie dem AEF geschlossen haben.“Meyer ergänzt: „Vor zwei Jahren, ja noch vor zwei Monaten – als die CDU/FDP-Opposition die Ringelschwanzprämie heftig kritisierte – hätte niemand gedacht, dass die Schweinehalter mit dem Grünen Agrarminister ein Papier zum schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Schwänzekupieren und zur Umsetzung der Ringelschwanzprämie unterschreiben. Ich freue mich sehr über dieses beeindruckende Engagement. Gegenüber Bundesagrarminister Christian Schmidt ist diese Unterschrift für einen Verzicht auf solche Eingriffe vom Bauernverband noch verweigert worden.“ Hintergrund zur Ringelschwanzprämie: Es handelt sich um eine ergebnisorientierte Prämie, maßgeblich ist der intakte Ringelschwanz. Dieser ist aus wissenschaftlicher Sicht ein verlässlicher Indikator für Tierwohl. Hat ein Schwein die Mast mit einem intakten Ringelschwanz durchlaufen, kann man davon ausgehen, dass es dem Tier gut gegangen ist. Die Maßnahme wird von einem umfassenden Beratungskonzept für die Landwirte flankiert: wissenschaftliche Begleitung, Qualifizierung der Berater, Beratung von Ferkelaufzüchtern Um das Ziel „Intakter Ringelschwanz“ zu erreichen, werden verschiedene Faktoren ausschlaggebend sein: Tierbeobachtung, Stall-Management, Platzangebot, Fütterung, Stallklima, Haltungseinrichtungen, Beschäftigungsmaterial Sowohl die Ferkelerzeuger als auch die Mäster müssen an einer vom Ministerium anerkannten Schulung zum Tierschutz bei der Haltung von Mastschweinen teilgenommen haben. Ein Expertennetzwerk liefert zusätzliche Beratung. Um den Strukturwandel nicht zu verschärfen, kann die Zuwendung für maximal 1000 Tiere je Mastdurchgang gewährt werden. Auch ein Einstieg mit kleineren Einheiten von 200 Tieren pro Mastdurchgang ist nötig. Die Ringelschwanzprämie ist von der EU als Instrument anerkannt worden, um über die Gewährung von Zuwendungen zu einer besonders tiergerechten Haltung von Nutztieren beizutragen. Niedersachsen hat deshalb unter dem Dach des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER, einen Tierschutztopf in Höhe von rund 28 Millionen Euro eingerichtet. Daraus wird auch die Ringelschwanzprämie finanziert. Sollte das Geld nicht für alle Antragssteller reichen, erfolgt die Vergabe der Prämie nach einem Punktesystem, das unter anderem Platz, Strohhaltung, Innovationen, geschlossene Systeme, zusätzliches Beschäftigungsmaterial oder die Teilnahme an SchwIP (Schwanz-Beiß-Interventionsprogramm) honoriert. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA) beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat kürzlich die Ringelschwanzprämie als erfolgversprechende Maßnahme für mehr Tierwohl eingestuft. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. - Pressesprecher: Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24, 29553 Bienenbüttel 0151-11201634, [email protected]
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