PM AbL - Provieh

Pressemitteilung Niedersächsischer
Tierschutzplan unverändert Ringelschwanzprämie dient der Vorbereitung
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat gegenüber der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nochmals
klargestellt, dass das Eckpunkte-Papier zwischen der Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Deutschlands (ISN),dem Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger
Münsterland (AEF) und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium die
Überlegungen zur besseren Begleitung der Ringelschwanzprämie aufgreift. Diese
wurde von der EU als Tierschutzmaßnahme genehmigt und wird auch explizit vom
Agrarbeirat der Bundesregierung als gutes Beispiel für das notwendige Umsteuern in
der
Tierhaltung
gewürdigt
und
eingefordert.
Die
niedersächsische
Ringelschwanzprämie ist bundesweit eine Premiere und noch in diesem Jahr soll die
erste Phase der Umsetzung beginnen. Landwirte, die sich an dem Programm
beteiligen wollen, können sehr zeitnah ihre Anträge stellen.
Dazu Minister Christian Meyer: „An der Ringelschwanzprämie wurde und wird nicht
gerüttelt. Weder die Zahlung von 16,50 Euro pro intaktem Ringelschanz und die
Bedingung, dass mindestens 70 Prozent der Schweineschwänze eines Bestandes
intakt sein müssen, stehen zur Debatte. Auch der Zeitplan und die Maßnahmen des
Tierschutzplans stehen nicht zur Disposition.“
Vielmehr heißt es im Eckpunktepapier: „Alle Beteiligten bekräftigen, die Ziele und
Prozesse des niedersächsischen Tierschutzplanes im Hinblick auf den
schnellstmöglichen Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe mit großer Ernsthaftigkeit und
Überzeugung zu unterstützen.“ Der von der Vorgängerregierung veröffentlichte
Tierschutzplan Niedersachsen sieht die Umsetzung von Praxisempfehlungen zum
flächendeckenden Verzicht auf das Kupieren der Schwänze ab dem Jahr 2016 vor.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium geht davon aus, 2016 die
Praxisempfehlungen umsetzen zu können.
„Wir werden dann auch wie geplant für 2017 ein Verbot prüfen, wenn wir der
Meinung sind, dass es zu mehr Tierschutz führt. Eine solche Entscheidung hängt
aber auch von den 2016 gemachten Praxiserfahrungen ab“, so Minister Meyer.
„Zurzeit gibt es keine Entscheidung über eine Verschiebung von ordnungsrechtlichen
Maßnahmen. Von einer Verfehlung des Zeitplans kann daher nicht die Rede
sein.“ Meyer erinnerte daran, dass das Schwänzekupieren EU-weit bereits verboten
ist, dieses Verbot aber von Deutschland bislang nicht umgesetzt wird. Ein „Gesetz“
zum Ende des Schwänzekupierens könne nur der Bund erlassen.
Dazu Minister Meyer: „Die Prämie trägt zusätzlich zu einem sanften Ausstieg aus
dem Schwänzekupieren bei, und ich freue mich, dass wir dazu die Vereinbarung mit
der ISN sowie dem AEF geschlossen haben.“Meyer ergänzt: „Vor zwei Jahren, ja
noch vor zwei Monaten – als die CDU/FDP-Opposition die Ringelschwanzprämie
heftig kritisierte – hätte niemand gedacht, dass die Schweinehalter mit dem Grünen
Agrarminister ein Papier zum schnellstmöglichen Ausstieg aus dem
Schwänzekupieren und zur Umsetzung der Ringelschwanzprämie unterschreiben.
Ich freue mich sehr über dieses beeindruckende Engagement. Gegenüber
Bundesagrarminister Christian Schmidt ist diese Unterschrift für einen Verzicht auf
solche Eingriffe vom Bauernverband noch verweigert worden.“
Hintergrund zur Ringelschwanzprämie:

Es handelt sich um eine ergebnisorientierte Prämie, maßgeblich ist der intakte
Ringelschwanz. Dieser ist aus wissenschaftlicher Sicht ein verlässlicher
Indikator für Tierwohl. Hat ein Schwein die Mast mit einem intakten
Ringelschwanz durchlaufen, kann man davon ausgehen, dass es dem Tier gut
gegangen ist.

Die Maßnahme wird von einem umfassenden Beratungskonzept für die
Landwirte flankiert: wissenschaftliche Begleitung, Qualifizierung der Berater,
Beratung von Ferkelaufzüchtern

Um das Ziel „Intakter Ringelschwanz“ zu erreichen, werden verschiedene
Faktoren ausschlaggebend sein: Tierbeobachtung, Stall-Management,
Platzangebot,
Fütterung,
Stallklima,
Haltungseinrichtungen,
Beschäftigungsmaterial

Sowohl die Ferkelerzeuger als auch die Mäster müssen an einer vom
Ministerium anerkannten Schulung zum Tierschutz bei der Haltung von
Mastschweinen teilgenommen haben. Ein Expertennetzwerk liefert zusätzliche
Beratung. Um den Strukturwandel nicht zu verschärfen, kann die Zuwendung
für maximal 1000 Tiere je Mastdurchgang gewährt werden. Auch ein Einstieg
mit kleineren Einheiten von 200 Tieren pro Mastdurchgang ist nötig.

Die Ringelschwanzprämie ist von der EU als Instrument anerkannt worden,
um über die Gewährung von Zuwendungen zu einer besonders tiergerechten
Haltung von Nutztieren beizutragen. Niedersachsen hat deshalb unter dem
Dach des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes, kurz ELER, einen Tierschutztopf in Höhe von rund 28
Millionen Euro eingerichtet. Daraus wird auch die Ringelschwanzprämie
finanziert.

Sollte das Geld nicht für alle Antragssteller reichen, erfolgt die Vergabe der
Prämie nach einem Punktesystem, das unter anderem Platz, Strohhaltung,
Innovationen, geschlossene Systeme, zusätzliches Beschäftigungsmaterial
oder die Teilnahme an SchwIP (Schwanz-Beiß-Interventionsprogramm)
honoriert.

Auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA) beim
Bundeslandwirtschaftsministerium hat kürzlich die Ringelschwanzprämie als
erfolgversprechende Maßnahme für mehr Tierwohl eingestuft.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. - Pressesprecher:
Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24, 29553 Bienenbüttel
0151-11201634, [email protected]