Die Geschichte der Familie Maehring

Die Geschichte der Familie Maehring
zusammengetragen und aufgeschrieben von Klaus-Dieter Schulz – Issum/Niederrhein
Woher sie kommen
Der Ursprung lag in der Nähe von Schöneck, Kreis Berent in Westpreußen. Hier spielt das Dorf Demlin und
dessen Umgebung eine größere Rolle. Demlin lag nicht weit von Karthaus und Danzig entfernt.
Hier in dieser Gegend waren die Maehrrings wahrscheinlich einige Generationen ansässig gewesen. Um
1763 verließen viele Einwohner mit ihrem Pastor diesen Ort, um wegen ihres Glaubens (Lutherisch) ins
benachbarte Preußen auszuwandern. So kamen sie nach Bernsdorf. Hier suchte Friedrich der Große neue
Siedler. (Bernsdorf-Demlin = 60 Km)
Das Heimatdorf Demlin gehörte in dieser Zeit zu Polen. Als Protestanten hatten die Demliner wohl
Probleme mit den erzkonservativen katholischen Polen, was letztendlich zur Auswanderung nach Preußen
führte.
Aufgelistet waren 18 Siedler aus Demlin. Darunter war auch George Maehrring (I5412). Einer seiner Söhne
war Jacob Maehring (I5761). Seine Tochter Christina Maehring (I5796) heiratete später Martin Wohler
(I5799) aus Klonschen/Hopfenkrug.
Als 1772 das alte Heimatdorf Demlin zu Preußen kam, kehrten fünf Familien nach Demlin zurück! Zu diesen
Rückkehrern gehörte auch George Maehrring (I5412). Er starb 1794 in Demlin.
Anmerkungen zu George Maehrring (I5412) und Constancia Knuth (I5413) aus dem Kirchenbuch
von 1794 der Evangelischen Kirche Schöneck, Kreis Berent
"George Mehring, Freycöllmer zu Demlin starb den 4. Dec. an Geschwulst im 82. Jahr seines Alters.
Er hat in s. Ehe mit Constantia Knuth 24 Jahre gelebt und 8 Kinder gezeugt, wovon noch 5 leben.
Seine Großkinder sind 26 gewesen, jetzt leben noch 14. Als Wittwer lebte er 25 Jahre."
Geschwulst = Wassersucht (meist Folge einer Herzinsuffizienz)
Sitzverteilung in der Kirche zu Demlin
Unterster Chor, östliche Seite, Mannsgestühl, Neubau der Kanzel zur Lindenform. 4. Sitz ist gekauft, AD
1759 den 28. November mit 3 Gulden von George Maehrring (I5412), Arrendator von Klein Bonschke, seit
1761 Mitnachbar in Demlin, zog wegen Verfolgung nach Bernsdorf/Bütow.
Vermerk:
Am 17. August 1657 überfallen und plünderten die Schweden das kleine Dorf Lassecke (wohl Latzig
gemeint), u. a. auch den Bauern Marten Möring!
Der Namen wird wie folgt erklärt
Aus dem Buch „ Familiennamenbuch“ von Horst Naumann, Leipzig 1989
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zusammengetragen und aufgeschrieben von Klaus-Dieter Schulz – Issum/Niederrhein
Siedler gehen von Demlin nach Bernsdorf
Erich Winguth, „Die Ansetzung von Kolonisten in Bernsdorf (Kreis Bütow) durch Friedrich den Großen“.
Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde. Nr. 10, 48. Jahrgang,
Oktober 1934
Ab 1763 kommen 18 Siedler aus Demlin Kr. Berent in Westpreußen nach Bernsdorf.
Maehrring George (I5412), Holtz Martin, Holtz Christian, Hoffmann Michel, Ventzcke Jacob,
Engler Christian, Engler Johann , Schlicke Michel, Klatt Michel, Klatt Jacob, Böttcher Jacob, Krassin
Michel, Jancke Michel, Knütter Jacob, Engler Michel, Warczynske Lorentz, Warczynske Johann,
Warczynske, Mathias.
1772 kehren 5 Familien nach Demlin zurück!
Familien der Demliner „Auswanderer“ die 1780 noch in Bernsdorf sind
aus dem Buch: „Die Kunst- und Kulturdenkmäler des Kreises Bütow“.
Bronisch, Ohle, Teichmüller. Stettin 1939
Christian Holtz (Holtze), Christian Engler, Johann Engler, Michel Engler (Engeler), Jacob Klatt,
Michel Krassin (Kraesin), Michel Jancke, Lorenz Warczynke (Woczinski)
und in Bernsdorf verbliebene Kinder wie:
Jacob Böttcher, Johann und Martin Holtze, Christian Jancke, Adam Maehring (Maehrring) (I5406),
Martin und Johann Warczynke (Woczinski)
Westpreußen
Westpreußen war eine Provinz des Königreichs Preußen beiderseits der unteren Weichsel mit der
Hauptstadt Danzig. Sie wurde 1772/1793 aus den in der Ersten und Zweiten Teilung Polens annektierten
polnischen Gebieten (ohne das Ermland) gebildet und umfasste die Gebiete des Kulmerlands, Pomesaniens,
Pommerellens sowie Teile Großpolens um Flatow und Deutsch Krone.
König Friedrich von Preußen, der in Personalunion auch Kurfürst von Brandenburg war, hatte verfügt, dass
diese neugebildete Provinz den Namen „Westpreußen“ erhalten solle, während das „Ursprungsgebiet“ des
Königreichs Preußen, vereinigt mit dem Ermland, fortan den Namen „Ostpreußen“ führen solle. Das Gebiet
bildet heute den Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Pommern.
Besitzergreifung durch das Königreich Preußen
Nach dem Abschluss des Teilungsvertrages mit Österreich und Russland vom 5. August 1772 erließ
Friedrich der Große am 13. September 1772 das so genannte „Besitzergreifungspatent“. Das polnische
Parlament ratifizierte die Abtretungsverträge am 30. September 1773, so dass diese völkerrechtlichen
Charakter erhielten.
Durch die Annexion dieses „Preußen königlichen Anteils“ genannten Landes konnte sich der preußische
König nun „König von Preußen“ nennen, statt wie vorher nur „König in Preußen“. Die Hohenzollern
schufen damit eine Landverbindung zwischen ihrem Königreich Preußen und dem Kurfürstentum
Brandenburg. Im Ermland und in den Städten wie z. B. Danzig und Elbing war die Bevölkerung bis zu dieser
Zeit fast vollständig, in den übrigen Gebieten des westlichen Preußen etwa zur Hälfte deutschsprachig.
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General von Alt-Stutterheim und der ostpreußische Staatsminister und Oberburggraf von Rohd nahmen
mit mehreren Unterkommissionen und der nötigen militärischen Begleitung die polnischen
Wojewodschaften Pommerellen, Kulmerland und Marienburg sowie das Fürstbistum Ermland in Besitz.
Nennenswerten Widerstand gab es nicht. Gleichzeitig ergriff der Geheime Finanzrat von Brenkenhoff
Besitz vom Gebiet des späteren Netzedistrikts. Bereits am 27. September huldigten die Stände des
gesamten neuen Gebietes den beiden königlichen Kommissaren im Großen Remter der Marienburg. Eine
zweite Huldigung erfolgte am 22. Mai 1775 vor Brenkenhoff in Inowraclaw, nachdem die Grenzen des
Netzedistrikts erweitert worden waren.
Im Frühjahr 1793, während sich Brandenburg-Preußen mit dem revolutionären Frankreich im
Kriegszustand befand, vereinbarten Preußen und Russland, weitere Teile des polnischen Staates unter
sich zu teilen. Unter anderem sollten Danzig und Thorn zu Westpreußen kommen. Am 11. März 1793
beschlossen der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Danzig einstimmig, sich der Oberhoheit des
preußischen Königs zu unterstellen.
Am 28. März sollten die preußischen Truppen unter General Raumer in die Außenwerke der Stadt
einrücken. Dabei kam es zu einer Meuterei der Danziger Stadtsoldaten, die sich gegen ihre Offiziere
stellten und auf die anrückenden Preußen zu schießen begannen. Unter den Danziger Stadtsoldaten waren
nämlich viele, die zuvor aus preußischen Diensten desertiert waren und die nun fürchteten, bestraft zu
werden. Andere fürchteten, zum preußischen Heere eingezogen und in den Krieg gegen das revolutionäre
Frankreich geschickt zu werden. Schließlich gelang es den Stadtvätern, die Meuterei zu unterdrücken. Am
4. April wurde die von den Bürgern überwiegend begrüßte Annexion Danzigs vollzogen.
Hellgrau: Herzoglich Preußen.
Farbig: Königlich Preußen mit seinen Wojewodschafen
in Personalunion mit dem Königreich Polen und Litauen
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Karten aus Wikipedia und Google Bilder
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Die Ansetzung von Kolonisten in Bernsdorf (Kreis Bütow)
durch Friedrich den Großen
von Erich Winguth, Bütow
In den „Monatsblättern“ ist bereits früher über die kolonisatorische Tätigkeit Friedrichs des Großen im
Lande Bütow berichtet worden.1) Hier hatte er in den fünfziger Jahren des 18. Jahrhunderts sieben
Ortschaften gegründet und in den sechziger Jahren vier Dörfer durch Ansiedlung neuer Kolonisten
vergrößert. Es ist nun äußerst interessant und lehrreich, an Hand eines Einzelfalles die Art und Weise einer
solchen Ansiedlung darzulegen. Im Folgenden soll deshalb erzählt werden von der Ansetzung von 18
Familien in der Kolonie Bernsdorf, einem Dorfe, das sich sechs Kilometer südlich der Kreisstadt Bütow
liegt. Wir folgen den Aufzeichnungen in den Hypotheken-Akten über die Bernsdorfer Kolonistenhöfe. Die
Akten befinden sich im Grundbuchamt zu Bütow. 2)
Im Jahre 1763 hatten sich zwanzig deutsche Familien lutherischer Konfession aus Demlin, das damals –
wie heute wieder – zu Polen gehörte und im benachbarten Pommerellen lag, hilfeflehend an den
Preußenkönig Friedrich II gewandt und hatten ihn um Schutz vor ihrem Woiwoden Mostowsky angerufen,
da dieser sie unmenschlich drangsalierte. Ihr gegen ihn angestrengter Prozess in Warschau hätte ihnen
keine Entscheidung gebracht, und die Bedrückungen hätten von neuem eingesetzt. 3) Deshalb bäten sie den
König um Aufnahme in seinen Landen. Friedrich willigte ein.
Auf der Deutschen Ordensburg zu Bütow, dem damaligen Sitz der Behörden, wohnte der Oberamtmann
Drawe, ein tatkräftiger Beamter und verständnisvoller Gehilfe des Geheimen Finanzrats Schönberg von
Brenckenhoff bei der Wiederaufbauarbeit des Amtes Bütow nach den Schäden, die auch hier der
Siebenjährige Krieg angerichtet hatte. 4) Auf Anordnung Friedrichs oder auf eigene Initiative – unsere Akten
geben darüber keine Auskunft – schickte Dräwe seinen Schwager Neufeldt nach Demlin, um auf den
Woiwoden einen Druck auszuüben, der das Eigentum und die Ernte der aufbrechenden Deutschen
zurückbehalten wollte. Neufeldt erreichte, dass die Kolonisten ihr Haus- und ihr Ackergerät und auch ihr
Vieh mitnehmen durften; ihre Häuser und die gesamten Ernteerträge aber beschlagnahmte der Woiwode;
ebenso mussten die Deutschen ihre Schafe im Werte von 500 Talern im Stich lassen. „In gar schwachen
Umständen“ kamen die Demliner im Land Bütow an, und der Oberamtmann Drawe quartierte sie in
Bernsdorf ein.
Am 6. September 1763 fanden unter dem Vorsitz des Kriegs- und Domänenrats Winckelmann auf dem
Bütower Ordensschloss die Verhandlungen wegen der „Etablierung“ dieser Familien statt.
Es waren 18 Demliner erschienen, die in den Akten namentlich aufgezählt werden. 5) Zwei Familien
würden, so berichteten sie, später nachkommen. 6) Nachdem die Kolonisten noch einmal die Gründe ihres
Auszuges aus der Heimat dargelegt hatten, baten sie, ihnen die gesamte Kolonie Bernsdorf nebst dem
Vorwerk zu Verfügung zu stellen. Da sie selbst wie eine große Familie zusammenbleiben wollten, machten
sie den Vorschlag, die noch in Bernsdorf ansässigen Bauern zu „translocieren“, nach anderen Dörfern zu
verpflanzen. Sie wollten dafür die verfallenen Gehöfte wiederherstellen, die „wüsten“ Höfe einrichten, die
zum Teil verwachsenen Äcker und Wiesen ausroden und urbar machen, die Wiesen mit Gräben versehen
und vieles mehr. Überhaupt hätten sie die Absicht, so betonten sie ausdrücklich, „ein recht tüchtiges
Dorf“ aus Bernsdorf zu machen.
Das erfordere aber Zeit und Kosten; deshalb bäten sie um das nötige Brot- und Saatkorn und Futter für ihr
Vieh, da sie ja ihr ganzes Getreide und Futter in Demlin hätten zurücklassen müssen.
In Sonderheit baten sie auch um die anderen „Benesicien, welche Sr. Königl. Majestät im Lande sich
etablierenden fremden Familien widerfahren lasse“. Falls Ihnen die Bitten erfüllt werden, wollten sie „alle
vor einem einstehen und sich verbinden, auch gleich jetzt schon mit gemeinschaftlichen Kräften die
Bestellung des Ackers zur Wintersaat angreifen“. 7)
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Zum Schluss kamen die Kolonisten auf ihren Demliner Woiwoden zurück; sie baten, auf diesen einzuwirken,
dass er ihnen ihre aufgegebenen Höfe, Ernten und Schafe bezahle.
Am nächsten Tage – es war am 7.9.1763 – findet sich unter Hinzuziehung des Bütower Försters Kummer
die Besichtigung des Dorfes Bernsdorf und seiner Felder statt. Sie fällt wenig erfreulich aus. Es werden nur
vier Häuser, zwei Scheunen und sechs Ställe als brauchbar bezeichnet. Nur noch fünf Bauern, ein Kossäte
und ein Krüger wohnen dort; während vor dem Dreißigjährigen Krieg 15 Bauern und 11 Kossäten in
Bernsdorf ansässig waren. 8) Über 2/3 der Bewohner hatten die ewigen Grenzkriege im Lauf von 150 Jahren
verschlungen! Wie die Besichtigung weiter ergibt; liegen die Äcker unkultiviert da; Felder und Wiesen
müssen erst ausgerodet werden. Es erfolgt dann noch eine Besprechung mit den eingesessenen
Bernsdorfer Wirten, die sämtlich in andere Dörfer umgesiedelt werden sollen. Sehr ungern wollen sie ihre
Heimatscholle verlassen. Erst auf längeres Zureden willigen die Sieben ein, bedingen sich aber aus, dass sie
ihr Vieh, Getreide und ihre Gartenfrüchte mitnehmen dürfen. „Und da mit dieser Besichtigung der Tag zu
Ende gegangen ist, so sind die Familien auf morgen aufs Amt beschieden“. 9)
Am nächsten Morgen tragen dann die Demliner Kolonisten ihre Bitten noch einmal vor. Ihre
Hauptforderungen und Leistungen sind diese: Überlassung des königlichen Amtsdorfes Bernsdorf nebst
Vorwerk in Größe von 42 Hufen bei Gewährung von fünf Freijahren. Danach ihrerseits Zahlung von
jährlich 421 Reichstalern, 11 Sibergroschen und 9 Pfennigen an das Amt als Pacht- und Dienstgelder. Dazu
ihre Abgaben für den Prediger und Küster in Naturalien und Gelder und den jährlichen Schmiedezins von 1
Taler und 20 Groschen. Lieferung von freiem Bau- und Brennholz für jeden Hof durch das Amt und
Herstellung von eigenen Getränken ohne Erlegung des Brauzinses. Verschont bleiben von allen Diensten, da
ja „Frey-Leute“. Endlich Eintreibung ihrer in Demlin zurückgelassenen Habe.
Fast sämtliche Wünsche der Kolonisten kann der Kriegs- und Domänenrat Winckelmann erfüllen. Nur
einige Einschränkungen werden gemacht. So einigt man sich auf vier Freijahre und nicht auf fünf, wie es die
Ansiedler vorgeschlagen hatten. Alle Getränke aber müssten aus der Amtsbrauerei genommen werden. Für
das Brennholz sollte jeder Wirt zwei Groschen und sechs Pfennige an die königliche Forstkasse zahlen. Von
allen „Hof- und Scharwerksdiensten“ sollten sie zwar frei sein, aber sie müssten gegen Bezahlung die
„Markt- und Passfuhren“ verrichten, ebenso die „Burgfuhren“. Endlich sollten sie bei den Wolfsjagden im
Amt einen Treiber stellen, wie es auch die übrigen Amtseinwohner tun müssten, und auch gleich diesen
den Brau- und Malzzins geben.
Unter den 25.9.1763 erklärt sich die Königliche Pommersche Kriegs- und Domänenkammer in Stettin mit
den „getroffenen Arrangements durchgängig“ einverstanden. Es erfolgen dann noch in diesem Schreiben
die Anweisungen, in welche anderen Dörfer und Höfe die alten Bernsdorfer Wirte überzuführen und
anzusetzen sind. 10)
Der Landbaumeister Baemer habe bereits den Auftrag erhalten, sich sofort in Bütow einzufinden, um die
nötigen Vorkehrungen für den Wiederaufbau Bernsdorf zu treffen. Auch der Landmesser solle in nächster
Zeit die Äcker vermessen und auch die Grenzen zwischen Bernsdorf und Groebenzin – einer Neugründung
Friedrichs des Großen – festzusetzen. Das Schreiben schließt: „Ratione ihrer an den Woiwoden von
Mostowsky habenden Anforderung, kann ihnen zwar nichts Gewisses versprochen werden, man würde
aber bei vorstellender Gelegenheit ihrer eingedenk, und sie auf alle mögliche Art zu dem Ihrigen zu
verhelfen bemüht sein“. 11)
Ma wird erkennen können, in welcher großzügigen Weise unter den Augen des großen Preußenkönigs die
Ansetzung der Demliner Kolonisten erfolgte. Mag auch eine liberal angehauchte Geschichtsschreibung es
verwerflich finden, dass sieben Familien Haus- und Hof verlassen mussten, größer erscheint der Jetztzeit,
dass um der Allgemeinheit willen diese Härten durchgeführt werden mussten, die aber auf jede Weise
abgemildert wurden. Hatte doch Friedrich in der zweiten Hälfte seines großartigen Kolonisationswerkes
erkannt, dass die Ansiedlung einer einheitlichen und gleichartigen Bauernschicht in geschlossenen Dörfern
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vorteilhaft und zweckmäßiger sei als die Ansetzung von bunt zusammengewürfelten Kolonistenhaufen in
verschiedenen Ortschaften. 12)
Bewundernswert ist ferner die gute Witterung des Königs bei der Auswahl seiner Ansiedler, die – wie in
unserem Beispiel – ihn selten enttäuschten. Die Demliner Zuwanderer haben durch ihren Fleiß und durch
ihre Tatkraft das völlig zerstörte und gänzlich heruntergekommene Bernsdorf wirtschaftlich in kurzer Zeit
wieder gehoben. Überdies wirken sie in der kaschubischen Umgebung als gute Lehrmeister kulturbringend.
So haben die Demliner Ansiedler als „getreue und ehrliche elende“ (= heimatlose) Einwohner gehalten, was
von ihnen einst gefordert worden war. 13) Wenn auch ein Teil von Ihnen nach 1772, als Westpreußen an
das Königreich Preußen gefallen war, in die alte Demliner Heimat zurückkehrte, 14) so ist doch ihre Arbeit
für das Bütower Land segensreich geworden. Bernsdorf ist seitdem aufgeblüht.15) Diese Art
Siedlungstätigkeit Friedrichs des Großen hat sich im Grenzlande Bütow glänzend bewährt, dass sie in ihrer
Großzügigkeit und Folgerichtigkeit, in der weisen Verbindung von Schonung und Härte auch heute wieder
in vielen Punkten nachahmenswert erscheint.
-----------------------------------------------------------------------------1)
Monatsblätter Nr. 6 47 Jahrgang. 1933. Seite 81 ff
In einer Anzahl von Bernsdorfer Kolonistenakten finden sich dieselben Aufzeichnungen. Hier ist nach den Berichten
geschildert, die in den „Acta hypothecaria des königl. Kreisgerichts zu Bütow über den Kolonistenhof Band I, Blatt 20
zu Bernsdorf“, Vol. 1 liegen. Der jetzige Besitzer des Kolonistenhofes Nr. 20 ist der Gemeindevorsteher in Bernsdorf,
Max Löschmann.
3)
Das ist kein Einzelfall! In Polen habe statt jedes Gesetzes der Stärkere ungestraft den Schwachen unterdrückt, so
schildert Friedrich d. Gr. Den rechtlosen Zustand (vergl. R. Koser, Geschichte Friedrichs d. Gr. Stuttgart 1913. Bd. 3, S.
356); namentlich die Bauern wurden als Geschöpfe einer anderen Art betrachtet und ihnen fast die Luft zum Atmen
verweigert.
4)
Vgl. R. Cramer, Geschichte der Lande Lauenburg und Bütow. Königsberg 1858. Bd. 1, S. 333 ff. – Cramer nennt den
Namen des Oberamtmannes Drawe nicht. Aber die mir bekanntgewordenen Akten über die Kolonisationstätigkeit im
Lande Bütow lassen erkennen, dass dieser Mann einen großen Anteil an ihren Erfolgen gehabt haben muss. – Vgl. Mbl.
Nr. 6. 47.Jahrg. 1933. S, 86.
5)
Es sind: George Mäehrring, Martin Holtz, Christian Holtz, Michel Hoffmann, Jacob Bentzcke, Christian Engler, Johann
Engler, Michel Schlicke, Michel Klatt, Jacob Klatt, Jacob Böttcher, Michel Krassin. Michel Jancke, Jacob Knütter, Michel
Engler, Lorenz Warczynske und Mathias Warczynske.
6)
Die Akten führen die beiden Familien nicht auf; wahrscheinlich sind sie nicht mehr nachgekommen.
7)
Von mir gesperrt. – Akten wie unter Anm. 2. Bl.2.
8)
Durch den Siebenjährigen Krieg sind zwei Bauern und zwei Kossätenhöfe wüst geworden
(Akten wie unter Anm. 2 Bl. 3): das Inventarverzeichnis vom 18.6.1658 (Urkunde befindet sich im Geheimen
Staatsarchiv in Berlin-Dahlem) zählt von Bernsdorf 1658 – 5 Bauern und 5 Kätner auf. Es heißt darin: „Ist vor alters (d.h.
vor dem Dreißigjährigen Krieg) bestanden in 2 Schultzen, 13 Bauern und 11 Kätner…“
9)
Akten wie unter Anm. 2, Bl. 5.
10)
Es kommen: Michael Jarrend nach Groß Tuchen (er kehrt aber 1769 wieder nach Bernsdorf zurück, Balzer Bach
nach Borntuchen, Martin Schlutt nach Damerkow, Mathias Jarrand nach Klein Pomeiske, Simon Gora nach Damsdorf;
der Krüger Kedrowsky soll den Krug in Kathkow erhalten, und für den Kossäten Colberg soll noch ein Unterkommen
besorgt werden. – Die Dörfer liegen sämtlich im Kreise Bütow.
11)
Akten wie unter Anm. 2, Bl. 14.
12)
Vergl. Koser a. a. D. 2. Bd. S. 100 und 3. Bd. S. 351.
13)
Akten wie unter Anm. 2, Bl. 12.
14)
Leider haben sich im Grundbuchamt Bütow von den ältesten Grundbuchakten über die Bernsdorfer Kolonistenhöfe
nur ein Teil anfinden lassen. Nach diesen Akten müssen von den 18 Demlinern sechs bestimmt auch nach 1772 in
Bernsdorf zurückgeblieben sein; sieben Demliner haben in den Achtzigern und neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts
ihre Grundstücke verkauft; wo diese geblieben sind, ließ sich aktenmäßig nicht feststellen; der Rest von 5 Bauern
scheint bereits 1772 gleich nach Demlin umgekehrt zu sein; die anderen obengenannten Sieben vielleicht später. –
Übrigens scheint ein Teil der alten, 1763 aus Bernsdorf „translocierten“ Wirte nach Abzug einiger Demliner wieder in
die alte Heimat zurückgekommen zu sein. Michael Jarrend, der nach Groß Tuchen verpflanzt war, kehrte bestimmt
zurück (s. Anm. 10!)
15)
Bereits um 1780 gab es in Bernsdorf 20 Bauern und insgesamt 36 Feuerstellen (Nach Ludwig W. Brüggemann,
Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preuß. Herzogthums Vor- und Hinterpommern.
Stettin 1784. II Teil, 2. Bd., S. 1054). – Zur Zeit der Gemeinheitsteilung, für Bernsdorf im Jahre 1849, wohnten dort 22
Bauern und 4 Büdner (nach Griebel, Statistik des Bütower Kreises, vom Jahre 1858).
2)
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Seite 8
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Lage von Bernsdorf
im Kreis Bütow
Auszug aus dem Buch: „Die Kunst- und Kulturdenkmäler des Kreises Bütow“.
Bronisch, Ohle, Teichmüller. Stettin 1939.
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Demlin
Bis zum Jahr 1370 gehörte Demlin zu den Besitzungen des Johanniterordens. Im Jahr 1336 erhielt es eine
neue Verschreibung, es war also bereits zuvor vorhanden.
1437/38 besitzt Demlin 36 Hufen, die allesamt besetzt waren. Eingeschlossen war ein Krug, hinzu kamen
vier Hufen für den Schulzen. 1570 waren hier bei gleicher Ortsgröße ferner ein Schmied und zwei weitere
Handwerker ansässig. Es war bereits eine kleine Holzkirche vorhanden (1583), die aber im zweiten
schwedisch -polnischen Krieg (1655-1660) zerstört und nicht wieder aufgebaut wurde. 1664 war von zuvor
fünf Bauern noch einer geblieben, ferner gab es noch einen Krüger und einen Schulzen; der damit
beschäftigt war, die übrigen Höfe der weiterhin insgesamt 40 Hufen zu besetzen. Zwei Bauern konnte er
bereits anwerben. Von der Kirche war nur noch der Rumpf mit zwei Glocken übrig.
1737 waren Demlins 40 Hufen wieder vollkommen besetzt, ebenso gab es einen Krüger und einen
Schulzen. 1773 gehörten von 41 Hufen acht zum Schulzenhof, sieben zu einem großen Hof und die
übrigen 26 den Bauern.
Die frühere Gastwirtschaft und der Kolonialwarenladen bestehen beide heute nicht mehr. Die Demliner
Schule ist um einen Flügel erweitert worden und immer noch Schule. Der alte und der neue evangelische
Friedhof sind von Bäumen und Sträuchern überwuchert.
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Seite 10
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Lage von Demlin bei Schöneck, Kreis Berent
Aus dem Buch von Roland Borchers, „Berent ein Landkreis in Westpreußen“
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Sonstiges
Was ist ein Köllmer oder ein Arrendator
aus der „Vollständigen Topographie des Königsreiches Preußen“, erster Theil 1875
Köllmer sind freie Grundbesitzer, die der Orden zu Kölmischem (Kulmischem) Recht angesiedelt hat.
Kölmisches Recht verpflichtet zum Reiterdienst bei Verteidigung des Landes, geringfügiger Abgabe an Geld,
Wachs und Pfluggetreide. Es gewährt große Freiheiten, Vererbung des Gutes an Söhne und Töchter,
Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung von allem Scharwerk, oft auch die Privilegien der Fischerei,
mittleren und minderen Jagd, Brauerei und dergleichen.
Große kölmische Güter, denen die volle Gerichtsbarkeit verliehen war, sind später Rittergüter geworden.
In der Nachordenszeit und bis zur Zeit von Friedrich der Große (* 1712, † 1786) entstehen neue Kölmer,
denen statt des Kriegsdienstes ein Zins auferlegt wird. Das Landrecht von 1685 bewertet den kölmischen
Besitz als volles Eigentum. So bilden die Kölmer einen angesehenen Stand, weit über den Bauern stehend;
sie sind auch auf den Landtagen vertreten. Oft heißen die Kölmer die "Kölmischen Freien" im Gegensatz zu
den „Preußischen und Magdeburgischen Freien“.
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Köllmer besitzen ein „unadelig Freygut“. Dazu gehören:
Die Cöllmischen Güter, welche in Ansehung ihrer Rechte und Freyheiten die vorzüglichsten sind, ehedem
auch eine besondere Classe und mit der Ritterschaft und dem Adel den zweyten Landesstand ausmachten.
Sie haben ihren Namen nach dem Culmischen Privileg, welches der deutsche Orden nach Eroberung des
Culmischen Distrikts im Jahre 1233 in der Stadt Culm dem Lande ertheilet hat, und daher werden auch die
Besitzer solcher Güter, Cölmische Gutsbesitzer, Cölmische Freyen, Cölmer oder Cölmische Einsaaßen
genannt, wie es denn auch Cölmische Müller, Krüger, Gärtner etc. gibt. Vermöge dieser Privilegii sind die
Cölmischen Güter und Grundstücke Alloidialgüter (lehnsfreie Lebensräume), die auf beyderley Kinder zu
gleichen Theilen vererbt werden und von allen Schaarwerk, Vorspann und Paßfuhren, auch allen
Burgdiensten gänzlich befreyt; doch sind sie zu Kriegsfuhren, zu Fuhren bey Anwesenheit der
Landesherrschaft und dergleichen Diensten, die zur Sicherheit und zum allgemeinen Besten des Landes
nöthig sind, verpflichtet.
Viele dieser Cölmischen Güter haben noch mehrere Vorzüge und Freyheiten, als z.B. die hohe und niedrige
Gerichtsbarkeit, die mittlere und kleine Jagd -, Fischerey -, Brauerei -, Brennerey -, Krug -, und
Mühlengerechtigkeit; welche durch die besonderen Privilegien eines jeden Gutes, die sehr verschieden
sind, näher bestimmt werden. Eben diese Verschiedenheit ist auch die Ursache, daß von einigen
Cölmischen Gütern, außer dem General - Huben - Schoß oder der Contribution, den Ritterschaftsgeldern,
den Servis- und Fouragegeldern und der natural-Fourage Lieferung für die Cavalerrie, noch andere
Praestanda geleistet werden.
Einige Cölmischen Güter müssen nämlich noch über dem einen gewissen Domainen-Zins erlegen und noch
andere ein gewisses Zins-Getreide, welches auch Pflug-Getreide, Schalm-Korn, Kaufhaber genannt wird, an
das Domainenamt, unter dessen Jurisdiktion sie stehen, abliefern oder das dem Beamten angeschlagene
Geld bezahlen.
Ein aus mehreren kleinen Cölmischen Freygütern bestehender Ort wird ein Cölmisches Dorf und die
Besitzer solcher Güter werden Cölmer oder Cölmische Einsaaßen genannt."
Arrendator ist ein Pächter eines zumeist der Landesherrschaft, dem Kurfürsten oder dem König
gehörenden Gut oder Vorwerkes, auch Verwalter.
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