Regionalstab TerrAufg Ost S3-EinsStOffz HAUSANSCHRIFT TEL FAX FSPNBW E-MAIL BEARBEITER DATUM Regionalstab TerrAufg Ost Graf-Aswin-Kaserne +49 (0) 94221 – 808 - 3892 +49 (0) 94221 – 808 - 3892 90 - 6721 - 3892 [email protected] StFw Heinrich 04.11.2015 Betr.: Tragen von Uniformen bei feierlichen Anlässen Bezug: 1. Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugsordnung für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr“, 3.6.5, Ziff.324 2. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2„Die Reserve der Bundeswehr“, 8.35 Anlässlich der Herausgabe der neuen o.a. Zentralrichtlinien, die die entsprechenden ZDv´s ersetzen und mit Fokus auf den anstehenden Volkstrauertag, weist RegSt TerrAufg OST nochmals auf die Einhaltung dieser Vorschriften hin. In der Öffentlichkeit darf Uniform der Bundeswehr nur durch berechtigte Personen in der vorgeschriebenen Trageweise getragen werden. Wer als nicht aktiver Soldat in Uniform auftritt, muss im Besitz einer Uniformtrageerlaubnis (UTE) sein. Das Tragen des großen Dienstanzuges bei feierlichen Anlässen, erfordert eine gesonderte Genehmigung. Die Genehmigungen sind veranstaltungsbezogen, formlos über die jeweiligen KreisOrgLtr des VdRBw beim zuständigen FwRes zu beantragen. Ein nicht Beachten dieser Vorschriften kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Auszug § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt ………. 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Verteiler Im Auftrag Martin Laag Laag Oberstleutnant Digital unterschrieben von Martin Laag DN: cn=Martin Laag, o=RegStab Ost, ou=S3, [email protected], c=DE Datum: 2015.11.04 10:05:10 +01'00' S3-EinsStOffz FwRes …………… Ermächtigte KrsGeschSt ……………. 1x je1x je1x je1x
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