Dienstschreiben gem. StDO WBK I Küste

Regionalstab TerrAufg Ost
S3-EinsStOffz
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Regionalstab TerrAufg Ost
Graf-Aswin-Kaserne
+49 (0) 94221 – 808 - 3892
+49 (0) 94221 – 808 - 3892
90 - 6721 - 3892
[email protected]
StFw Heinrich
04.11.2015
Betr.: Tragen von Uniformen bei feierlichen Anlässen
Bezug: 1. Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugsordnung für die Soldaten und Soldatinnen
der Bundeswehr“, 3.6.5, Ziff.324
2. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2„Die Reserve der Bundeswehr“, 8.35
Anlässlich der Herausgabe der neuen o.a. Zentralrichtlinien, die die entsprechenden ZDv´s
ersetzen und mit Fokus auf den anstehenden Volkstrauertag, weist RegSt TerrAufg OST
nochmals auf die Einhaltung dieser Vorschriften hin.
In der Öffentlichkeit darf Uniform der Bundeswehr nur durch berechtigte Personen in der
vorgeschriebenen Trageweise getragen werden. Wer als nicht aktiver Soldat in Uniform
auftritt, muss im Besitz einer Uniformtrageerlaubnis (UTE) sein. Das Tragen des großen
Dienstanzuges bei feierlichen Anlässen, erfordert eine gesonderte Genehmigung.
Die Genehmigungen sind veranstaltungsbezogen, formlos über die jeweiligen KreisOrgLtr
des VdRBw beim zuständigen FwRes zu beantragen.
Ein nicht Beachten dieser Vorschriften kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Auszug § 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
……….
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Verteiler
Im Auftrag
Martin Laag
Laag
Oberstleutnant
Digital unterschrieben von Martin Laag
DN: cn=Martin Laag, o=RegStab Ost, ou=S3,
[email protected], c=DE
Datum: 2015.11.04 10:05:10 +01'00'
S3-EinsStOffz
FwRes ……………
Ermächtigte
KrsGeschSt …………….
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