Rueckmeldungen Schulaufsicht und Schulqualitaet KLV

Kanton St.Gallen
Bildungsdepartement
Alexander Kummer
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
St.Gallen, 8.10.2015
RÜCKMELDUNGEN GESAMTKONZEPT SCHULAUFSICHT UND
SCHULQUALITÄET
Sehr geehrter Herr Kummer
Lieber Alexander
Der KLV bedankt sich für die Möglichkeit, sich zum Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität
äussern zu dürfen. Gerne machen wir davon Gebrauch.
Das Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität ist umfassend und zielt in die richtige Richtung. Der
Kantonsrat bekundete mit der Abschaffung der RSA, dass er eine schlanke, effiziente und kostengünstige
Schulaufsicht wünscht. Das vorliegende Konzept geht zum Teil sehr weit und bedingt nicht nur einen
enormen zeitlichen Aufwand der Betroffenen, sondern löst mit Sicherheit hohe Kosten aus. Ob dies im
Sinne des Kantonsrates ist, bezweifeln wir. Wir wünschten uns ein etwas schlankeres Konzept und haben
darum nachfolgend einige Änderungsvorschläge aufgeführt.
Auf verschiedenen Ebenen werden Daten erhoben. Es ist ausserordentlich wichtig, dass klar aufgezeigt
wird, wer welche Daten erhebt und archiviert, wie diese verwendet werden und wer Zugriff zu diesen hat.
Die Datenerhebung darf auf gar keinen Fall zu Rankings führen, sei das für Schulen oder Lehrpersonen.
Am ersten St.Galler Bildungstag äusserte sich Regierungsrat Stefan Kölliker zur gewünschten Position der
Eltern in der Volksschule. Dabei betonte er, dass sich diese in der Schule zurückhaltend einbringen und
sich vor allem nicht in den Unterricht der Lehrpersonen einmischen sollten. Es fällt nun auf, dass im
Konzept mehrmals von Eltern- und Schülerfeedback die Rede ist. Wir stellen uns ganz klar gegen ein
solches Ansinnen, da es nicht die Aufgabe der Eltern und der Schülerinnen und Schüler sein kann, den
Unterricht der Lehrpersonen zu beurteilen. Vorstellen könnten wir uns eine Beteiligung der Eltern und der
Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Peer-Review oder einer externen Selbstevaluation für ein
ganzes Schulhaus.
Einzelne Änderungsvorschläge:
Planung der Umsetzung
2 Kantonale Schulaufsicht KSA
Notwendigkeiten
Kantonales Monitoring
Der dazugehörende Satz sollte folgendermassen ergänzt werden:
Festlegung der zu erhebenden Daten und der Form der Gewinnung, deren Verwendung und
Zugänglichkeit.
Begründung: Es nicht nur wichtig, welche Daten wie erhoben werden, sondern wie diese verwendet
werden und durch wen.
3 Referenzrahmen Schulqualität
Wir erwarten, dass wir bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens Schulqualität beigezogen werden.
Begründung: Da schlussendlich die Lehrpersonen von den Auswirkungen des Referenzrahmens und den
Indikatoren direkt betroffen sein werden, ist es unabdingbar, dass der KLV bei deren Ausarbeitung dabei
ist.
Gesamtkonzept
Seite 14
4.3 Aktive Schulaufsicht
Kantonales Monitoring
Unter anderem können folgende Daten erhoben werden:
Zusätzlich wäre es sinnvoll folgende Datenerhebung anzufügen:
-Erhebung von Abgängen bei Lehrpersonen und deren Gründe.
Begründung: Es wäre wichtig zu wissen, aus welchen Gründen Lehrpersonen ihre Stelle kündigen.
Daraus könnten Schlüsse gezogen werden und allenfalls in verschiedenen Bereichen reagiert werden.
Seite 15
1.Abschnitt
Wie eingangs schon erwähnt, ist es für uns sehr wichtig, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz
gewahrt bleibt und die Daten nicht für Rankings verwendet werden.
Der 2./3.Satz müsste folgendermassen lauten:
Diese Frage wird im Spannungsfeld von Ansprüchen an eine qualitative gute und interpretierbare
Datenbasis zu entscheiden sein. Die rechtlichen Vorgaben bezüglich Daten-und Persönlichkeitsschutz sind
zwingend einzuhalten.
Seite 16
Kontaktgespräche
Ist es tatsächlich sinnvoll, leistbar und bezahlbar, dass diese Kontaktgespräche jährlich stattfinden? Wir
sind der Meinung, dass diese Gespräche periodisch stattfinden sollten, da schon ein jährliches „Kantonales
Monitoring“ durchgeführt wird.
Seite 16
4.4 Bildungsmonitoring Schweiz
Wir möchten auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir dagegen sind, dass die Daten aus den
Schulen des Kantons St.Gallen für Vergleiche im Rahmen von Rankings verwendet werden.
Seite 22
Der erste Abschnitt sollte wie folgt ergänzt werden:
Als Grundlage dazu hat der Schulträger die Aufgabe, Verfahren zur Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen
festzulegen, auf Grund derer der Lohnanstieg gewährt oder verweigert werden kann. Im Normalfall wird
ein Lohnanstieg gewährt.
Seite 26
Der als Beispiel aufgeführte PDCA-Zyklus sollte kurz beschrieben werden.
Seite 27/28
Selbstevaluation
Auf Seite 28 oben wird erwähnt, dass ein regelmässiges Schüler- und Elternfeedback erfolgen könnte.
Wir erachten es als wenig zielführend, wenn sich Schüler und Eltern situativ oder generell zur Arbeit von
Lehrpersonen äussern.
Dieser Abschnitt muss daher ersatzlos gestrichen werden.
Begründung: Wie schon erwähnt, kann es durchaus sinnvoll sein, dass sich diese beiden Gruppen im
Rahmen eines Peer-Reviews oder einer externen Selbstevaluation äussern.
Das ganze Kapitel Selbstevaluation muss aus unserer Sicht neu und in einem positiveren Sinne
geschrieben werden.
Seite 29
Visitation
In grösseren Schuleinheiten ist es für die Schulleitungen kaum leistbar, jede Lehrperson mit einem
grösseren Pensum einmal pro Jahr zu visitieren. Dazu kommen noch die Besuche der Teilzeitlehrpersonen,
auch wenn diese Besuche weniger oft stattfinden.
Folgender Änderungsvorschlag für den 3. Satz:
In der Regel findet die Visitation bei Lehrpersonen mit grösseren Pensen periodisch statt.
Seite 29
Mitarbeitergespräch
Erster Abschnitt
Den 2. Satz sollte wie folgt ergänzt werden:
Es findet für Lehrpersonen mit grossen Pensen jährlich statt und wird zu Handen des Personaldossiers
protokolliert und von der Schulleitung und der Lehrperson unterzeichnet.
Begründung: Das Protokoll muss von beiden Seiten genehmigt werden, damit es eine Aussagekraft hat.
Ansonsten steht bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Schulleitung und Lehrperson Aussage gegen
Aussage.
Seite 29
Erweitertes Mitarbeitergespräch
Mögliche Elemente eines…
Aus bereits erwähnten Gründen muss der zweite Punkt (Einholen von Schüler- und/oder
Elternfeedback) ersatzlos gestrichen werden.
Seite 29/30
Mitarbeiterqualifikation bei deutlichen Qualitätsdefiziten
Mögliche Elemente einer…
Aus bereits erwähnten Gründen muss der erste Punkt (Einholen von Schülerinnen- bzw. Schüler- und
Elternfeedback) ersatzlos gestrichen werden.
Der Punkt eventuell Vieraugenprinzip soll wie folgt ergänzt werden:
Das Vieraugenprinzip kann durch die Lehrperson, die Schulleitung oder die Schulbehörde beantragt
werden.
Begründung: Manchmal kann es durchaus Sinn machen, wenn eine aussenstehende Person eine
Situation beurteilt. Es muss allen Beteiligten möglich sein, dieses Element beizuziehen.
Seite 30
5.8 Mögliche Verfahren und Instrumente für Lehrpersonen
Portfolio
Beim zweiten Satz sollte aus bereits erwähnten Gründen: „Resultaten von Schülerfeedbacks“ ersatzlos
gestrichen werden.
Seite 30
Lernstandserfassung-Lern- und Testsysteme
Dieser Abschnitt muss wie folgt ergänzt werden:
Ergebnisse von Lern- und Testsystemen gehören nur in die Hand der Lehrperson.
Begründung: Diese Instrumente sollen wie beschrieben für Lehrpersonen verwendbar sein. Es wäre fatal,
wenn externe Personen aus den Resultaten auf die Qualität des Unterrichtes schliessen würden. Denn bei
schwachen Schülerinnen und Schülern ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei diesen Tests schwach
abschliessen sehr gross, da kann auch ein ausgezeichneter Unterricht nichts daran ändern.
Seite 31
Unterrichtsfeedback
1. Abschnitt, der letzte Satz sollte aus erwähnten Gründen folgendermassen lauten:
Kollegiale Hospitation könnte beispielsweise in einem Dreijahresturnus zur regelmässigen
Anwendung kommen.
2. Abschnitt
Schülerinnen und Schülerfeedback
Dieser Abschnitt sollte aus erwähnten Gründen ersatzlos gestrichen werden
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
KLV St. Gallen
Hansjörg Bauer
KLV-Präsidium
Claudia Frei
KLV-Präsidium
Hansruedi Vogel
KLV-Präsidium