Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Alexander Kummer Davidstrasse 31 9001 St.Gallen St.Gallen, 8.10.2015 RÜCKMELDUNGEN GESAMTKONZEPT SCHULAUFSICHT UND SCHULQUALITÄET Sehr geehrter Herr Kummer Lieber Alexander Der KLV bedankt sich für die Möglichkeit, sich zum Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität äussern zu dürfen. Gerne machen wir davon Gebrauch. Das Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität ist umfassend und zielt in die richtige Richtung. Der Kantonsrat bekundete mit der Abschaffung der RSA, dass er eine schlanke, effiziente und kostengünstige Schulaufsicht wünscht. Das vorliegende Konzept geht zum Teil sehr weit und bedingt nicht nur einen enormen zeitlichen Aufwand der Betroffenen, sondern löst mit Sicherheit hohe Kosten aus. Ob dies im Sinne des Kantonsrates ist, bezweifeln wir. Wir wünschten uns ein etwas schlankeres Konzept und haben darum nachfolgend einige Änderungsvorschläge aufgeführt. Auf verschiedenen Ebenen werden Daten erhoben. Es ist ausserordentlich wichtig, dass klar aufgezeigt wird, wer welche Daten erhebt und archiviert, wie diese verwendet werden und wer Zugriff zu diesen hat. Die Datenerhebung darf auf gar keinen Fall zu Rankings führen, sei das für Schulen oder Lehrpersonen. Am ersten St.Galler Bildungstag äusserte sich Regierungsrat Stefan Kölliker zur gewünschten Position der Eltern in der Volksschule. Dabei betonte er, dass sich diese in der Schule zurückhaltend einbringen und sich vor allem nicht in den Unterricht der Lehrpersonen einmischen sollten. Es fällt nun auf, dass im Konzept mehrmals von Eltern- und Schülerfeedback die Rede ist. Wir stellen uns ganz klar gegen ein solches Ansinnen, da es nicht die Aufgabe der Eltern und der Schülerinnen und Schüler sein kann, den Unterricht der Lehrpersonen zu beurteilen. Vorstellen könnten wir uns eine Beteiligung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Peer-Review oder einer externen Selbstevaluation für ein ganzes Schulhaus. Einzelne Änderungsvorschläge: Planung der Umsetzung 2 Kantonale Schulaufsicht KSA Notwendigkeiten Kantonales Monitoring Der dazugehörende Satz sollte folgendermassen ergänzt werden: Festlegung der zu erhebenden Daten und der Form der Gewinnung, deren Verwendung und Zugänglichkeit. Begründung: Es nicht nur wichtig, welche Daten wie erhoben werden, sondern wie diese verwendet werden und durch wen. 3 Referenzrahmen Schulqualität Wir erwarten, dass wir bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens Schulqualität beigezogen werden. Begründung: Da schlussendlich die Lehrpersonen von den Auswirkungen des Referenzrahmens und den Indikatoren direkt betroffen sein werden, ist es unabdingbar, dass der KLV bei deren Ausarbeitung dabei ist. Gesamtkonzept Seite 14 4.3 Aktive Schulaufsicht Kantonales Monitoring Unter anderem können folgende Daten erhoben werden: Zusätzlich wäre es sinnvoll folgende Datenerhebung anzufügen: -Erhebung von Abgängen bei Lehrpersonen und deren Gründe. Begründung: Es wäre wichtig zu wissen, aus welchen Gründen Lehrpersonen ihre Stelle kündigen. Daraus könnten Schlüsse gezogen werden und allenfalls in verschiedenen Bereichen reagiert werden. Seite 15 1.Abschnitt Wie eingangs schon erwähnt, ist es für uns sehr wichtig, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewahrt bleibt und die Daten nicht für Rankings verwendet werden. Der 2./3.Satz müsste folgendermassen lauten: Diese Frage wird im Spannungsfeld von Ansprüchen an eine qualitative gute und interpretierbare Datenbasis zu entscheiden sein. Die rechtlichen Vorgaben bezüglich Daten-und Persönlichkeitsschutz sind zwingend einzuhalten. Seite 16 Kontaktgespräche Ist es tatsächlich sinnvoll, leistbar und bezahlbar, dass diese Kontaktgespräche jährlich stattfinden? Wir sind der Meinung, dass diese Gespräche periodisch stattfinden sollten, da schon ein jährliches „Kantonales Monitoring“ durchgeführt wird. Seite 16 4.4 Bildungsmonitoring Schweiz Wir möchten auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir dagegen sind, dass die Daten aus den Schulen des Kantons St.Gallen für Vergleiche im Rahmen von Rankings verwendet werden. Seite 22 Der erste Abschnitt sollte wie folgt ergänzt werden: Als Grundlage dazu hat der Schulträger die Aufgabe, Verfahren zur Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen festzulegen, auf Grund derer der Lohnanstieg gewährt oder verweigert werden kann. Im Normalfall wird ein Lohnanstieg gewährt. Seite 26 Der als Beispiel aufgeführte PDCA-Zyklus sollte kurz beschrieben werden. Seite 27/28 Selbstevaluation Auf Seite 28 oben wird erwähnt, dass ein regelmässiges Schüler- und Elternfeedback erfolgen könnte. Wir erachten es als wenig zielführend, wenn sich Schüler und Eltern situativ oder generell zur Arbeit von Lehrpersonen äussern. Dieser Abschnitt muss daher ersatzlos gestrichen werden. Begründung: Wie schon erwähnt, kann es durchaus sinnvoll sein, dass sich diese beiden Gruppen im Rahmen eines Peer-Reviews oder einer externen Selbstevaluation äussern. Das ganze Kapitel Selbstevaluation muss aus unserer Sicht neu und in einem positiveren Sinne geschrieben werden. Seite 29 Visitation In grösseren Schuleinheiten ist es für die Schulleitungen kaum leistbar, jede Lehrperson mit einem grösseren Pensum einmal pro Jahr zu visitieren. Dazu kommen noch die Besuche der Teilzeitlehrpersonen, auch wenn diese Besuche weniger oft stattfinden. Folgender Änderungsvorschlag für den 3. Satz: In der Regel findet die Visitation bei Lehrpersonen mit grösseren Pensen periodisch statt. Seite 29 Mitarbeitergespräch Erster Abschnitt Den 2. Satz sollte wie folgt ergänzt werden: Es findet für Lehrpersonen mit grossen Pensen jährlich statt und wird zu Handen des Personaldossiers protokolliert und von der Schulleitung und der Lehrperson unterzeichnet. Begründung: Das Protokoll muss von beiden Seiten genehmigt werden, damit es eine Aussagekraft hat. Ansonsten steht bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Schulleitung und Lehrperson Aussage gegen Aussage. Seite 29 Erweitertes Mitarbeitergespräch Mögliche Elemente eines… Aus bereits erwähnten Gründen muss der zweite Punkt (Einholen von Schüler- und/oder Elternfeedback) ersatzlos gestrichen werden. Seite 29/30 Mitarbeiterqualifikation bei deutlichen Qualitätsdefiziten Mögliche Elemente einer… Aus bereits erwähnten Gründen muss der erste Punkt (Einholen von Schülerinnen- bzw. Schüler- und Elternfeedback) ersatzlos gestrichen werden. Der Punkt eventuell Vieraugenprinzip soll wie folgt ergänzt werden: Das Vieraugenprinzip kann durch die Lehrperson, die Schulleitung oder die Schulbehörde beantragt werden. Begründung: Manchmal kann es durchaus Sinn machen, wenn eine aussenstehende Person eine Situation beurteilt. Es muss allen Beteiligten möglich sein, dieses Element beizuziehen. Seite 30 5.8 Mögliche Verfahren und Instrumente für Lehrpersonen Portfolio Beim zweiten Satz sollte aus bereits erwähnten Gründen: „Resultaten von Schülerfeedbacks“ ersatzlos gestrichen werden. Seite 30 Lernstandserfassung-Lern- und Testsysteme Dieser Abschnitt muss wie folgt ergänzt werden: Ergebnisse von Lern- und Testsystemen gehören nur in die Hand der Lehrperson. Begründung: Diese Instrumente sollen wie beschrieben für Lehrpersonen verwendbar sein. Es wäre fatal, wenn externe Personen aus den Resultaten auf die Qualität des Unterrichtes schliessen würden. Denn bei schwachen Schülerinnen und Schülern ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei diesen Tests schwach abschliessen sehr gross, da kann auch ein ausgezeichneter Unterricht nichts daran ändern. Seite 31 Unterrichtsfeedback 1. Abschnitt, der letzte Satz sollte aus erwähnten Gründen folgendermassen lauten: Kollegiale Hospitation könnte beispielsweise in einem Dreijahresturnus zur regelmässigen Anwendung kommen. 2. Abschnitt Schülerinnen und Schülerfeedback Dieser Abschnitt sollte aus erwähnten Gründen ersatzlos gestrichen werden Wir danken für die Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse KLV St. Gallen Hansjörg Bauer KLV-Präsidium Claudia Frei KLV-Präsidium Hansruedi Vogel KLV-Präsidium
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