Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Bewerbungsbedingungen „Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen““ I. Umfang des Auftrags: Der Auftrag teilt sich in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist für ein bis drei Lose möglich. Der Zuschlag wird jeweils pro Los erteilt. Der Auftrag soll eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten haben. Die Bearbeitung der Lose muss parallel erfolgen. Auftragsbeginn ist voraussichtlich im März 2016. II. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO-PR 30/53). Die wesentlichen Zahlungsbedingungenen ergeben sich aus dem Vertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Ein möglicher Antrag auf Teilzahlungen kann erst nach Zuschlagserteilung gestellt werden und ist nicht in das Angebot aufzunehmen. Die AGB des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin werden nicht Bestandteil des Vertrages. Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen zum Ausschluss des entsprechenden Angebots führen (§ 19 EG (3) Buchst. d VOL/A). Dazu gehören z. B. Änderungen an den Zahlungsmodalitäten und Abnahmeregelungen. III. Formale Anforderungen an das Angebot: Das Angebot muss den nachfolgend aufgeführten formalen Angebotsbedingungen genügen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss solcher Angebote vor, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen. Das Angebot muss den nachfolgend aufgeführten formalen Angebotsbedingungen genügen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss solcher Angebote vor, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen. 1. Form des Angebots 1.1 Das pro Los zu stellende Angebot darf nicht mehr als 15 Seiten (DIN-A-4-Format, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) zzgl. Anhang umfassen. Es ist schriftlich in fünffacher Ausfertigung (ein schriftliches Original, vier schriftliche Kopien, sowie in einfacher Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ elektronischer Form (PDF-Format auf CD-ROM oder USB-Stick) in zwei – einem inneren und einem äußeren – verschlossenen Umschlägen einzureichen bei dem DLR Projektträger Gesundheitsforschung Kennwort „Vulnerable Gruppen“ z. Hd. Frau Dr. M. Walgenbach Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Auf dem inneren verschlossenen Umschlag ist der Vermerk „Angebot: Offenes Verfahren – „Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen““ z.Hd. Frau Dr. M. Walgenbach NICHT VON DER POSTSTELLE ZU ÖFFNEN!" deutlich sichtbar anzubringen. Dieser Umschlag ist weiter mit dem Namen und der Anschrift des Bieters/der Bieterin zu versehen. Sofern eine Angebotsabgabe für mehr als ein Los erfolgt, können diese zusammen verschickt werden. 1.2 Das Angebot ist für jedes Los schriftlich einzureichen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Angebot von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter/der bevollmächtigten Vertreterin der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. 1.3 Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen. 1.4 Änderungen und Berichtigungen der Angebote müssen als solche gekennzeichnet und innerhalb der Angebotsfrist in der für die Abgabe der Angebote vorgeschriebenen Form eingereicht werden. 1.5 Die Verwendung der von dem Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. 1.6 Sämtliche in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Ablauf der Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Angebotsfrist bei der unter Ziffer 1.1 benannten Stelle des Auftraggebers vorliegen, es sei denn, der Auftraggeber hat nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter/Bieterinnen nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. 1.7 Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden. 2. Angebots- und Bindefrist Das Angebot ist bis spätestens Dienstag, den 15.12.2015, 12:00 Uhr bei dem Auftraggeber unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Adresse einzureichen. Maßgeblich ist der Eingangsstempel. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum 31.05.2016 gebunden. 3. Lose Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen. Die Lose sind hinsichtlich der Arbeitspakete identisch, unterscheiden sich jedoch in ihren Zielgruppen: Los 1: Ältere pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund Los 2: Ältere, armutsgefährdete Pflegebedürftige, die allein leben Los 3: Ältere pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger Behinderung Anlage B 4. Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Nebenangebote / Änderungsvorschläge Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. 5. Bieterfragen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an: [email protected] Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 07.12.2015, 15:00 Uhr bei der vorbenannten E-Mail-Adresse eingehen. Bieterfragen werden samt Antwort unter http://www.dlr.de/pt/ausschreibungsunterlagen in anonymisierter Form für alle potenziellen Bieterinnen und Bieter sichtbar eingestellt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich ist, z. B. weil sie die Preisermittlung beeinflussen, oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter/die Bieterin den Auftraggeber unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich (per Post, Telefax oder EMail) darauf hinzuweisen. 7. Erkundigungspflicht des Bieters/der Bieterin Der Bieter/die Bieterin hat sich vor Abgabe seines/ihres Angebots über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner/ihrer Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. 8. Erstattung der Angebotskosten Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt und werden keine Kosten erstattet. Anlage B 9. Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind für jedes Los zulässig. Sie müssen mit Abgabe des Angebotes für jedes Los eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Eigenerklärung Bietergemeinschaft – Anlage F) abgeben. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft für jedes Los einzureichen. Die Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung sind hierbei unter Verwendung der beigefügten Vordrucke abzugeben. 10. Ausführung durch Drittunternehmen (Unterauftragnehmer) Macht ein Bieter/eine Bieterin von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen vorzusehen, so sind mit dem Angebot für jedes Los Art und Umfang des Drittunternehmeranteils unter Verwendung der beigefügten Verpflichtungserklärung Teilleistung Unterauftragnehmer (Anlage E) zu bezeichnen. Als Drittunternehmen gelten Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die der Bieter/die Bieterin für die Auftragsausführung zurückgreift. 11. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen Angebote von Bietern/Bieterinnen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Wird diese erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber bekannt, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Auftraggeber in diesem Fall vor. Die Abgabe eines Angebots als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter/einzelne Bieterin wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt zum Ausschluss beider Angebote, soweit nicht mit den jeweiligen Angeboten der Nachweis erbracht wird, dass die betroffenen Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und eine Gefahr einer Beeinflussung des Wettbewerbs nicht besteht. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter/eine Bieterin an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Anlage B 12. Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Geheimschutz Die Teile des Angebots, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind von den Bietern/Bieterinnen entsprechend zu kennzeichnen. Ohne eine derartige Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen (§ 111 Abs. 3 Satz 2 GWB). IV. Eignungsprüfung: Fachliche und technische Leistungsfähigkeit Der Bieter muss im Bereich der für das jeweilige Los relevanten Thematik ausgewiesen sein. In diesem Sinne ist darzustellen: Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams (zugelassen ist auch die Vergabe von Unteraufträgen (Anlage E) bzw. ein Angebot als Bietergemeinschaft (Anlage F)) Nachweis von Sachkenntnis in den themenrelevanten Bereichen, Angabe von einschlägigen bisher durchgeführten Projekten im Zeitraum der letzten drei Jahre Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die in den Vergabeunterlagen enthaltende Bietererklärung (Anlage D) ist vom Bieter/der Bieterin (bzw. von allen Bietern/Bieterinnen einer Bietergemeinschaft) für jedes Los auszufüllen und mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original beizufügen. V. Inhaltliche Anforderungen: 1. Leistungskonzept des Bieters Im Rahmen der Angebotsbeschreibung ist die Vorgehensweise bei der Durchführung der Studie zum Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ für jedes Los transparent darzustellen. Damit die Angebote hinsichtlich ihres Umfangs und der Kosten miteinander verglichen werden können, ist das Angebot für das jeweilige Los exakt entsprechend der folgenden Gliederung vorzulegen: Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Adressen Namen aller an dem Angebot beteiligten Partnerinnen und Partner in alphabetischer Reihenfolge mit kompletten Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail und Benennung des/der koordinierenden Projektleiters/Projektleiterin) Titel Zielsetzung und Fragestellung Design und methodische Vorgehensweise bei der Datenerhebung und -auswertung entlang den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Arbeitspaketen Detailliertes Arbeitsprogramm mit Meilensteinen und Zeitplan (Balkendiagramm) Kosten des Auftrags Die Angaben sollen in Form eines tabellarischen Finanzierungsplans gemäß Vorlage (Anlage G) erfolgen. Die Kosten müssen sich aus dem Arbeitsprogramm ergeben. Dabei ist der zeitliche und personelle Umfang einzelner Arbeitspakete aufzuschlüsseln. Die Angabe aller Preise ist als Nettoangabe ergänzt um die Angabe zur Umsatzsteuer vorzunehmen. Darüber hinausgehende Erläuterungen und Differenzierungen sind von der Tabelle getrennt beizufügen. Der Finanzierungsplan soll den Gesamtumfang für das jeweilige Los umfassen (18 Monate). Die Preise, welche der Bieter/die Bieterin verlangen will, sind eindeutig anzugeben. Die Preise sind in Euro anzugeben. Der Angebotspreis muss sämtliche Nebenkosten enthalten. Angabe der zitierten Literatur Rechtsverbindliche Unterschrift 2. Anlagen zum Leistungskonzept des Bieters Erklärung zur fachlichen Neutralität und Unabhängigkeit von einschlägigen Interessensvertretern, Ausschluss von Eigeninteressen (Anlage H) Beschreibung der Bieterin bzw. des Bieters und ihrer/seiner Struktur (falls zutreffend auch für beteiligte Partnerinnen und/oder Partner) Anlage B VI. Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Zuschlagskriterien (zutreffend für jedes Los): Zuschlagskriterien Gewichtung Maximaler Gesamtwert Gesamtpreis des Angebots (Nettopreis) 30 % 150 Qualität 50 % 250 Unterkriterium 1: Wissenschaftliche Qualität des Konzepts 25 % 125 Unterkriterium 2: Methodische Qualität des Designs 25 % 125 20 % 100 100 % 500 Umsetzbarkeit des Vorgehens bei den einzelnen Arbeitspaketen GESAMT Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt für jedes Los 500 Punkte. Der Bieter/die Bieterin, der/die hiernach die meisten Punkte erzielt, hat im Ergebnis der Angebotswertung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter/Bieterinnen ausschließlich auf Grundlage des geforderten Angebotsumfangs pro Los. Überschreitet der Umfang eines eingereichten Angebots den geforderten Umfang, werden der Wertung ausschließlich die Seiten 1 bis 15 des eingereichten Angebots zugrunde gelegt. Hierüber hinausgehende Seiten des eingereichten Angebots bleiben bei der Wertung unberücksichtigt; hieraus resultierende Bewertungsnachteile gehen zu Lasten des Bieters. Hauptkriterium: Gesamtangebotspreis (30 %): Der Wertung des Gesamtangebotspreises wird der im Finanzierungsplan (Anlage G) des Bieters/der Bieterin ausgewiesene Gesamtangebotspreis (brutto) zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamtangebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtangebotspreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Gesamtangebotspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma nach folgender Formel: Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ P = 5 – [(5 / N) x (X – N)] P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter, N = niedrigster Gesamtangebotspreis, X = zu wertender Gesamtangebotspreis. Die erreichte Punktzahl wird multipliziert mit der angegebenen Gewichtungszahl des Kriteriums. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 150 Punkte. Hauptkriterium: Qualität (50 %) Unterkriterium: wissenschaftlich Qualität des Konzepts (25 %) Die angebotenen konzeptionellen Elemente müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen und die Intention der Leistungsbeschreibung treffen. Dazu gehört, dass der Bieter/die Bieterin den Hintergrund des Auftrags treffend herleitet und seine Zielsetzungen korrekt wiedergibt. Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 125 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt: 5 Punkte = sehr gute wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden ausnahmslos zutreffend erfasst. 4 Punkte = gute wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. 3 Punkte = befriedigende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden überwiegend zutreffend erfasst. 2 Punkte = ausreichende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden noch überwiegend zutreffend erfasst. 1 Punkt = mangelhafte wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden überwiegend nicht zutreffend erfasst. 0 Punkte = ungenügende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden nicht oder unzutreffend erfasst. Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. Die Bewertung dieses Unterkriteriums mit 1 oder 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes. Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ Unterkriterium: Methodische Qualität des Designs (25%) Es wird bewertet, ob die beschriebene Methodik bei der Durchführung des Auftrags sinnvoll und nachvollziehbar ist und ob mit der Methodik verwertbare Ergebnisse erwartet werden können bzw. die Strategie belastbare Ergebnisse erwarten lässt. Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 125 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt: 5 Punkte = sehr gute methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist optimal. 4 Punkte = gute methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist durchweg überzeugend. 3 Punkte = befriedigende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist zufriedenstellend. 2 Punkte = ausreichende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist überwiegend zufriedenstellend. 1 Punkt = mangelhafte methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist überwiegend unzureichend. 0 Punkte = ungenügende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist unzureichend. Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. Hauptkriterium: Umsetzbarkeit des Vorgehens bei den einzelnen Arbeitspaketen (20 %) Die einzelnen Elemente der Leistungserbringung müssen so detailliert dargestellt werden, dass sich aus allen Arbeitspaketen die Umsetzbarkeit im angegebenen Zeitrahmen erschließt. Die Umsetzbarkeit des Vorgehens zeigt sich zum Beispiel darin, ob der Zugang zu den Zielgruppen und den erforderlichen Datenquellen nachvollziehbar erschlossen wird. Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 100 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt: Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ 5 Punkte = klar strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die Umsetzbarkeit wird als sehr gut beurteilt. 4 Punkte = strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die Umsetzbarkeit wird als gut beurteilt. 3 Punkte = überwiegend strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die Umsetzbarkeit wird als zufriedenstellend beurteilt. 2 Punkte = brauchbar strukturierte Darstellung der Vorgehensweise mit einigen Mängeln; die Umsetzbarkeit ist überwiegend gegeben. 1 Punkt = einigermaßen strukturierte Darstellung der Vorgehensweise mit vielen Mängeln; die Umsetzbarkeit ist überwiegend nicht gegeben. 0 Punkte = unstrukturierte Darstellung der Vorgehensweise ohne logische Zusammenhänge; die Umsetzbarkeit ist nicht gegeben. Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. Die Bewertung dieses Hauptkriteriums mit 1 oder 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes. VII. Sonstige Informationen 1. Geltung der Bekanntmachungsanforderungen Die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen gelten auch dann, wenn sie in den Vergabeunterlagen nicht explizit wiederholt werden. Der Bieter/die Bieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Angebot die Anforderungen sowohl der Bekanntmachung als auch der Vergabeunterlagen erfüllt. 2. Nachprüfungsbehörde Zur Nachprüfung möglicher Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter/die Bieterin an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Telefon: +49 228 9499-0, Telefax: +49 228 9499-163 wenden. Anlage B Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ 3. Weitere Hinweise Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei dem Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. VIII. Anlagen Anlage A Leistungsbeschreibung Anlage B Bewerbungsbedingungen Anlage C Vertrag Anlage D Bietererklärung Anlage E Verpflichtungserklärung Teilleistung Unterauftragnehmer Anlage F Eigenerklärung „Bietergemeinschaft“ Anlage G Finanzierungsplan Anlage H Erklärung zur fachlichen Neutralität und Unabhängigkeit von einschlägigen Interessenvertretern und zum Ausschluss von Eigeninteressen
© Copyright 2024 ExpyDoc