Bewerbungsbedingungen

Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Bewerbungsbedingungen
„Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen““
I.
Umfang des Auftrags:
Der Auftrag teilt sich in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist für ein bis drei Lose möglich. Der
Zuschlag wird jeweils pro Los erteilt. Der Auftrag soll eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten haben.
Die Bearbeitung der Lose muss parallel erfolgen. Auftragsbeginn ist voraussichtlich im März 2016.
II.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO-PR 30/53). Die
wesentlichen Zahlungsbedingungenen ergeben sich aus dem Vertrag, der Bestandteil der
Vergabeunterlagen ist. Ein möglicher Antrag auf Teilzahlungen kann erst nach Zuschlagserteilung
gestellt werden und ist nicht in das Angebot aufzunehmen.
Die AGB des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin werden nicht Bestandteil des Vertrages. Bitte
beachten Sie, dass jegliche Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen zum
Ausschluss des entsprechenden Angebots führen (§ 19 EG (3) Buchst. d VOL/A). Dazu gehören z. B.
Änderungen an den Zahlungsmodalitäten und Abnahmeregelungen.
III.
Formale Anforderungen an das Angebot:
Das Angebot muss den nachfolgend aufgeführten formalen Angebotsbedingungen genügen. Der
Auftraggeber behält sich den Ausschluss solcher Angebote vor, die die formalen Anforderungen nicht
erfüllen.
Das Angebot muss den nachfolgend aufgeführten formalen Angebotsbedingungen genügen. Der
Auftraggeber behält sich den Ausschluss solcher Angebote vor, die die formalen Anforderungen nicht
erfüllen.
1.
Form des Angebots
1.1
Das pro Los zu stellende Angebot darf nicht mehr als 15 Seiten (DIN-A-4-Format,
1,5-zeilig, Schriftgröße 11) zzgl. Anhang umfassen. Es ist schriftlich in fünffacher
Ausfertigung (ein schriftliches Original, vier schriftliche Kopien, sowie in einfacher
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Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
elektronischer Form (PDF-Format auf CD-ROM oder USB-Stick) in zwei – einem
inneren und einem äußeren – verschlossenen Umschlägen einzureichen bei dem
DLR Projektträger
Gesundheitsforschung
Kennwort „Vulnerable Gruppen“
z. Hd. Frau Dr. M. Walgenbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Auf dem inneren verschlossenen Umschlag ist der Vermerk
„Angebot:
Offenes Verfahren – „Pflege- und Unterstützungsbedarf
sogenannter „vulnerabler Gruppen““
z.Hd. Frau Dr. M. Walgenbach
NICHT VON DER POSTSTELLE ZU ÖFFNEN!"
deutlich sichtbar anzubringen. Dieser Umschlag ist weiter mit dem Namen und der
Anschrift des Bieters/der Bieterin zu versehen. Sofern eine Angebotsabgabe für mehr
als ein Los erfolgt, können diese zusammen verschickt werden.
1.2
Das Angebot ist für jedes Los schriftlich einzureichen und rechtsverbindlich zu
unterzeichnen. Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Angebot von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter/der bevollmächtigten
Vertreterin der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
1.3
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie beispielsweise durch Telefax,
Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
1.4
Änderungen und Berichtigungen der Angebote müssen als solche gekennzeichnet
und innerhalb der Angebotsfrist in der für die Abgabe der Angebote
vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
1.5
Die Verwendung der von dem Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend.
Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebotes.
1.6
Sämtliche in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten
Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Ablauf der
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Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Angebotsfrist bei der unter Ziffer 1.1 benannten Stelle des Auftraggebers vorliegen,
es sei denn, der Auftraggeber hat nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene
bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter/Bieterinnen
nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder
zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren
ausschließen.
1.7
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht
berücksichtigt werden.
2.
Angebots- und Bindefrist
Das Angebot ist bis spätestens
Dienstag, den 15.12.2015, 12:00 Uhr
bei dem Auftraggeber unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Adresse einzureichen. Maßgeblich
ist der Eingangsstempel.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur
Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Bieter ist an sein Angebot bis zum 31.05.2016 gebunden.
3.
Lose
Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen.
Die Lose sind hinsichtlich der Arbeitspakete identisch, unterscheiden sich jedoch in ihren
Zielgruppen:
Los 1: Ältere pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund
Los 2: Ältere, armutsgefährdete Pflegebedürftige, die allein leben
Los 3: Ältere pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger
Behinderung
Anlage B
4.
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Nebenangebote / Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
5.
Bieterfragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an:
[email protected]
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum
07.12.2015, 15:00 Uhr bei der vorbenannten E-Mail-Adresse eingehen.
Bieterfragen werden samt Antwort unter http://www.dlr.de/pt/ausschreibungsunterlagen in
anonymisierter Form für alle potenziellen Bieterinnen und Bieter sichtbar eingestellt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
6.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin Unklarheiten,
deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich ist, z. B. weil sie die Preisermittlung
beeinflussen, oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter/die Bieterin
den Auftraggeber unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich (per Post, Telefax oder EMail) darauf hinzuweisen.
7.
Erkundigungspflicht des Bieters/der Bieterin
Der Bieter/die Bieterin hat sich vor Abgabe seines/ihres Angebots über alle Umstände zu
erkundigen, welche für die Ausführung seiner/ihrer Leistung und die Preisermittlung
bedeutsam sein können.
8.
Erstattung der Angebotskosten
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt und werden keine Kosten
erstattet.
Anlage B
9.
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind für jedes Los zulässig. Sie müssen mit Abgabe des Angebotes für
jedes Los eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Eigenerklärung
Bietergemeinschaft – Anlage F) abgeben.
Die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis
III.2.3) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft für jedes Los
einzureichen. Die Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung sind hierbei unter
Verwendung der beigefügten Vordrucke abzugeben.
10.
Ausführung durch Drittunternehmen (Unterauftragnehmer)
Macht ein Bieter/eine Bieterin von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen vorzusehen,
so sind mit dem Angebot für jedes Los Art und Umfang des Drittunternehmeranteils unter
Verwendung der beigefügten Verpflichtungserklärung Teilleistung Unterauftragnehmer
(Anlage E) zu bezeichnen.
Als Drittunternehmen gelten Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige
Dritte, auf die der Bieter/die Bieterin für die Auftragsausführung zurückgreift.
11.
Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen
Angebote von Bietern/Bieterinnen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Wird
diese erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber bekannt, ist dieser zur fristlosen
Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
behält sich der Auftraggeber in diesem Fall vor.
Die Abgabe eines Angebots als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als
einzelner Bieter/einzelne Bieterin wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
gewertet und führt zum Ausschluss beider Angebote, soweit nicht mit den jeweiligen
Angeboten der Nachweis erbracht wird, dass die betroffenen Angebote völlig unabhängig
voneinander formuliert worden sind und eine Gefahr einer Beeinflussung des Wettbewerbs
nicht besteht. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter/eine Bieterin an verschiedenen
Bietergemeinschaften beteiligt.
Anlage B
12.
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Geheimschutz
Die Teile des Angebots, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen
wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind von den Bietern/Bieterinnen
entsprechend zu kennzeichnen. Ohne eine derartige Kennzeichnung kann die
Vergabekammer im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung
der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen (§ 111 Abs. 3 Satz 2 GWB).
IV.
Eignungsprüfung:
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss im Bereich der für das jeweilige Los relevanten Thematik ausgewiesen sein. In
diesem Sinne ist darzustellen:

Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams (zugelassen ist auch die Vergabe von
Unteraufträgen (Anlage E) bzw. ein Angebot als Bietergemeinschaft (Anlage F))

Nachweis von Sachkenntnis in den themenrelevanten Bereichen, Angabe von
einschlägigen bisher durchgeführten Projekten im Zeitraum der letzten drei Jahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in den Vergabeunterlagen enthaltende Bietererklärung (Anlage D) ist vom Bieter/der Bieterin
(bzw. von allen Bietern/Bieterinnen einer Bietergemeinschaft) für jedes Los auszufüllen und mit
rechtsverbindlicher Unterschrift im Original beizufügen.
V.
Inhaltliche Anforderungen:
1. Leistungskonzept des Bieters
Im Rahmen der Angebotsbeschreibung ist die Vorgehensweise bei der Durchführung der Studie
zum Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“ für jedes Los
transparent darzustellen.
Damit die Angebote hinsichtlich ihres Umfangs und der Kosten miteinander verglichen werden
können, ist das Angebot für das jeweilige Los exakt entsprechend der folgenden Gliederung
vorzulegen:
Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“

Adressen
Namen aller an dem Angebot beteiligten Partnerinnen und Partner in alphabetischer
Reihenfolge mit kompletten Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail und
Benennung des/der koordinierenden Projektleiters/Projektleiterin)

Titel

Zielsetzung und Fragestellung

Design und methodische Vorgehensweise bei der Datenerhebung und -auswertung
entlang den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Arbeitspaketen

Detailliertes Arbeitsprogramm mit Meilensteinen und Zeitplan (Balkendiagramm)

Kosten des Auftrags
Die Angaben sollen in Form eines tabellarischen Finanzierungsplans gemäß Vorlage
(Anlage G) erfolgen. Die Kosten müssen sich aus dem Arbeitsprogramm ergeben. Dabei ist
der zeitliche und personelle Umfang einzelner Arbeitspakete aufzuschlüsseln. Die Angabe
aller Preise ist als Nettoangabe ergänzt um die Angabe zur Umsatzsteuer vorzunehmen.
Darüber hinausgehende Erläuterungen und Differenzierungen sind von der Tabelle
getrennt beizufügen. Der Finanzierungsplan soll den Gesamtumfang für das jeweilige Los
umfassen (18 Monate). Die Preise, welche der Bieter/die Bieterin verlangen will, sind
eindeutig anzugeben. Die Preise sind in Euro anzugeben. Der Angebotspreis muss
sämtliche Nebenkosten enthalten.

Angabe der zitierten Literatur

Rechtsverbindliche Unterschrift
2. Anlagen zum Leistungskonzept des Bieters

Erklärung zur fachlichen Neutralität und Unabhängigkeit von einschlägigen
Interessensvertretern, Ausschluss von Eigeninteressen (Anlage H)

Beschreibung der Bieterin bzw. des Bieters und ihrer/seiner Struktur (falls zutreffend
auch für beteiligte Partnerinnen und/oder Partner)
Anlage B
VI.
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Zuschlagskriterien (zutreffend für jedes Los):
Zuschlagskriterien
Gewichtung
Maximaler
Gesamtwert
Gesamtpreis des Angebots (Nettopreis)
30 %
150
Qualität
50 %
250
Unterkriterium 1:
Wissenschaftliche Qualität des Konzepts
25 %
125
Unterkriterium 2:
Methodische Qualität des Designs
25 %
125
20 %
100
100 %
500
Umsetzbarkeit des Vorgehens bei den einzelnen
Arbeitspaketen
GESAMT
Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt für jedes Los 500 Punkte. Der Bieter/die Bieterin, der/die
hiernach die meisten Punkte erzielt, hat im Ergebnis der Angebotswertung das wirtschaftlichste
Angebot abgegeben.
Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter/Bieterinnen
ausschließlich auf Grundlage des geforderten Angebotsumfangs pro Los. Überschreitet der Umfang
eines eingereichten Angebots den geforderten Umfang, werden der Wertung ausschließlich die
Seiten 1 bis 15 des eingereichten Angebots zugrunde gelegt. Hierüber hinausgehende Seiten des
eingereichten Angebots bleiben bei der Wertung unberücksichtigt; hieraus resultierende
Bewertungsnachteile gehen zu Lasten des Bieters.
Hauptkriterium: Gesamtangebotspreis (30 %):
Der Wertung des Gesamtangebotspreises wird der im Finanzierungsplan (Anlage G) des Bieters/der
Bieterin ausgewiesene Gesamtangebotspreis (brutto) zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt
folgendermaßen:

5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis.

0
Punkte
erhält
ein
fiktives
Angebot
mit
dem
2-fachen
des
niedrigsten
Gesamtangebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtangebotspreisen
erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Gesamtangebotspreisen
erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma nach
folgender Formel:
Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
P = 5 – [(5 / N) x (X – N)]

P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter,

N = niedrigster Gesamtangebotspreis,

X = zu wertender Gesamtangebotspreis.
Die erreichte Punktzahl wird multipliziert mit der angegebenen Gewichtungszahl des Kriteriums. Die
erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 150 Punkte.
Hauptkriterium: Qualität (50 %)
Unterkriterium: wissenschaftlich Qualität des Konzepts (25 %)
Die angebotenen konzeptionellen Elemente müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
entsprechen und die Intention der Leistungsbeschreibung treffen. Dazu gehört, dass der Bieter/die
Bieterin den Hintergrund des Auftrags treffend herleitet und seine Zielsetzungen korrekt wiedergibt.
Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr
gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in
diesem Kriterium 125 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt:
5 Punkte = sehr gute wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die
Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden ausnahmslos zutreffend erfasst.
4 Punkte = gute wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente; die
Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst.
3 Punkte = befriedigende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente;
die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden überwiegend zutreffend erfasst.
2 Punkte = ausreichende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente;
die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden noch überwiegend zutreffend erfasst.
1 Punkt = mangelhafte wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente;
die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden überwiegend nicht zutreffend erfasst.
0 Punkte = ungenügende wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente;
die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung werden nicht oder unzutreffend erfasst.
Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter
Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung
vorgenommen.
Die Bewertung dieses Unterkriteriums mit 1 oder 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes.
Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
Unterkriterium: Methodische Qualität des Designs (25%)
Es wird bewertet, ob die beschriebene Methodik bei der Durchführung des Auftrags sinnvoll und
nachvollziehbar ist und ob mit der Methodik verwertbare Ergebnisse erwartet werden können bzw.
die Strategie belastbare Ergebnisse erwarten lässt.
Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr
gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in
diesem Kriterium 125 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt:
5 Punkte = sehr gute methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist optimal.
4 Punkte = gute methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist durchweg
überzeugend.
3 Punkte = befriedigende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist
zufriedenstellend.
2 Punkte = ausreichende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist überwiegend
zufriedenstellend.
1 Punkt = mangelhafte methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist überwiegend
unzureichend.
0 Punkte = ungenügende methodische Qualität; die zu erwartende Ergebnisqualität ist unzureichend.
Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter
Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung
vorgenommen.
Hauptkriterium: Umsetzbarkeit des Vorgehens bei den einzelnen Arbeitspaketen (20 %)
Die einzelnen Elemente der Leistungserbringung müssen so detailliert dargestellt werden, dass sich
aus allen Arbeitspaketen die Umsetzbarkeit im angegebenen Zeitrahmen erschließt. Die
Umsetzbarkeit des Vorgehens zeigt sich zum Beispiel darin, ob der Zugang zu den Zielgruppen und
den erforderlichen Datenquellen nachvollziehbar erschlossen wird.
Die Wertung erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr
gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung. Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in
diesem Kriterium 100 Punkte. Hierbei wird folgender Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt:
Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
5 Punkte = klar strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die Umsetzbarkeit wird
als sehr gut beurteilt.
4 Punkte = strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die Umsetzbarkeit wird als
gut beurteilt.
3 Punkte = überwiegend strukturierte und logische Darstellung der Vorgehensweise; die
Umsetzbarkeit wird als zufriedenstellend beurteilt.
2 Punkte = brauchbar strukturierte Darstellung der Vorgehensweise mit einigen Mängeln; die
Umsetzbarkeit ist überwiegend gegeben.
1 Punkt = einigermaßen strukturierte Darstellung der Vorgehensweise mit vielen Mängeln; die
Umsetzbarkeit ist überwiegend nicht gegeben.
0 Punkte = unstrukturierte Darstellung der Vorgehensweise ohne logische Zusammenhänge; die
Umsetzbarkeit ist nicht gegeben.
Erfüllt die Angebotsbeschreibung die Anforderungen unterschiedlicher Punktzahlen, wird unter
Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung
vorgenommen.
Die Bewertung dieses Hauptkriteriums mit 1 oder 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes.
VII.
Sonstige Informationen
1. Geltung der Bekanntmachungsanforderungen
Die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen gelten auch dann, wenn sie in den
Vergabeunterlagen nicht explizit wiederholt werden. Der Bieter/die Bieterin hat dafür Sorge zu
tragen, dass sein/ihr Angebot die Anforderungen sowohl der Bekanntmachung als auch der
Vergabeunterlagen erfüllt.
2. Nachprüfungsbehörde
Zur Nachprüfung möglicher Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter/die
Bieterin an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, Telefon: +49 228 9499-0, Telefax: +49 228 9499-163 wenden.
Anlage B
Pflege- und Unterstützungsbedarf sogenannter „vulnerabler Gruppen“
3. Weitere Hinweise
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei dem Auftraggeber.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und
darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
VIII.
Anlagen
Anlage A
Leistungsbeschreibung
Anlage B
Bewerbungsbedingungen
Anlage C
Vertrag
Anlage D
Bietererklärung
Anlage E
Verpflichtungserklärung Teilleistung Unterauftragnehmer
Anlage F
Eigenerklärung „Bietergemeinschaft“
Anlage G
Finanzierungsplan
Anlage H
Erklärung zur fachlichen Neutralität und Unabhängigkeit von einschlägigen
Interessenvertretern und zum Ausschluss von Eigeninteressen