Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb Strom gültig ab 1. Januar 2016 1. Preise für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung zur Energieentnahme, Entgelt pro Zählpunkt Messung in EUR/Jahr1 Messstellenbetrieb in EUR/Jahr1 Messung gesamt in EUR/Jahr1 Mittelspannungszähler (10 kV) mit Wandler und mit Telekommunikationskomponente 317,57 477,08 794,65 Mittelspannungszähler (10 kV) mit Wandler und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 417,08 734,65 Niederspannungszähler (0,4 kV) mit Wandler bzw. Direktmessung (bis 100 A) und mit Telekommunikationskomponente 317,57 268,93 586,50 Niederspannungszähler (0,4 kV) mit Wandler bzw. Direktmessung (bis 100 A) und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 208,93 526,50 Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung Messung in EUR/Ablesung1 Messung gesamt in EUR/Ablesung1 154,94 154,94 Messspannungsebene manuelle Zählwertbeschaffung Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung und der entnommenen Energie. Die Messwertregistrierung der Leistung erfolgt in einem zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Mess- und Kommunikationseinrichtungen müssen den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie stehen im Eigentum der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV). Die Preise des Messstellenbetriebs beinhalten Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Kommunikationsgeräte zur Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Kunden). Weiterhin ist die 1 ohne Umsatzsteuer Seite 1 von 5 werktägliche Ablesung Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung ist nicht Leistungsumfang des Messpreises. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden. Das Sonderentgelt für die manuelle Zählwertbeschaffung umfasst die Organisation und Durchführung der manuellen Vorortauslesung aller notwendigen Mess-, Zählwerte und -zeitreihen sowie der nachfolgenden Weiterverarbeitung dieser Daten und wird erhoben, wenn der vereinbarte FestnetzTelekommunikations-Endgeräteanschluss zum vorgesehenen Ablesezeitpunkt nicht funktionsfähig ist. Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in Rechnung gestellt. 2. Preise für Entnahmestellen mit Arbeitszähler zur Energieentnahme in der Niederspannung Messung in EUR/Jahr Messstellenbetrieb in EUR/Jahr Messung gesamt in EUR/Jahr netto1 brutto2 netto1 brutto2 netto1 brutto2 Dreh- bzw. Wechselstromzähler bis zu einem Nennstrom von 63 A (Ein- oder Zweitarif) 3,03 3,61 10,93 13,01 13,96 16,62 Vorkassenzählersystem Drehstromzähler bis zu einem Nennstrom von 63 A (Ein- oder Zweitarif) 3,03 3,61 10,93 13,01 13,96 16,62 Drehstromzähler mit einem Nennstrom größer 63 A bis 100 A 3,03 3,61 58,08 69,12 61,11 72,73 Wandlermessung (Ein- oder Zweitarif) 3,03 3,61 58,08 69,12 61,11 72,73 Vorkassenzählersystem Wandlermessung (Ein- oder Zweitarif) 3,03 3,61 58,08 69,12 61,11 72,73 Das Nutzungsentgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet den Einbau/Betrieb/Wartung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen. Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden werden durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und stehen in dessen Eigentum. Die Messeinrichtungen dienen der Erfassung und Registrierung der entnommenen elektrischen Energie. Diese Werte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrich1 2 ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer (19%) Seite 2 von 5 tung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum des Messstellenbetreibers der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises der Messung beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der Messung. Das Nutzungsentgelt des Messstellenbetriebs für die Stromzähler des Vorkassenzählersystems beinhaltet den laufenden Betrieb und die Wartung der beim Kunden eingebauten Messeinrichtung. Der Einbau erfolgt nach vorherigem Abschluss der "Vorkassenzählervereinbarung". Der Vorkassenzähler an der Entnahmestelle des Kunden wird durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und steht in dessen Eigentum. Diese Messeinrichtung dient der Erfassung und Registrierung der entnommenen elektrischen Energie. Die Messwerte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Der Leistungsumfang des Preises der Messung beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Der Zyklus der Messung ist vom Netzbetreiber festgelegt. Wird eine Sonderablesung außerhalb des Zyklus gewünscht, ist dies möglich. Dafür wird ein Entgelt in Höhe von 15 EUR1 zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der Messung. Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in Rechnung gestellt. 1 ohne Umsatzsteuer Seite 3 von 5 Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb für Einspeiser gültig ab 1. Januar 2016 1. Preise für Einspeiser mit registrierender Leistungsmessung, Entgelt pro Zählpunkt Messung in EUR/Jahr1 Messstellenbetrieb in EUR/Jahr1 Messung gesamt in EUR/Jahr1 Mittelspannungszähler (10 kV) mit Wandler und mit Telekommunikationskomponente 317,57 477,08 794,65 Mittelspannungszähler (10 kV) mit Wandler und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 417,08 734,65 Niederspannungszähler (0,4 kV) mit Wandler bzw. Direktmessung (bis 100 A) und mit Telekommunikationskomponente 317,57 268,93 586,50 Niederspannungszähler (0,4 kV) mit Wandler bzw. Direktmessung (bis 100 A) und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 208,93 526,50 Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung Messung in EUR/Ablesung1 Messung gesamt in EUR/Ablesung1 154,94 154,94 Messspannungsebene manuelle Zählwertbeschaffung Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der eingespeisten elektrischen Leistung und Arbeit. Die Messwertregistrierung erfolgt in einem zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen zur Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises Messung gesamt setzt sich aus dem Messstellenbetrieb und der Messung zusammen. Der Messstellenbetrieb beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung der beim Einspeiser erforderlichen Kommunikationsgeräte zur Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Einspeiser). Weiterhin ist die werktägliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der ZEV Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der Mes1 ohne Umsatzsteuer Seite 4 von 5 sung. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden. Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in Rechnung gestellt. 2. Preise für Einspeiser mit Arbeitszähler in der Niederspannung Messung in EUR/Jahr Messstellenbetrieb in EUR/Jahr Messung gesamt in EUR/Jahr netto1 brutto2 netto1 brutto2 netto1 brutto2 Dreh- bzw. Wechselstromzähler (Ein- oder Zweitarif) bis zu einem Nennstrom von 63 A 3,03 3,61 10,93 13,01 13,96 16,62 Wandlermessung (Einoder Zweitarif) 3,03 3,61 58,08 69,12 61,11 72,73 Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der eingespeisten elektrischen Energie. Die erfassten Werte dienen der Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises Messung gesamt setzt sich aus dem Messstellenbetrieb und der Messung zusammen. Der Messstellenbetrieb beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im Wesentlichen die jährliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der ZEV. Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der Messung. Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in Rechnung gestellt. 1 2 ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer (19%) Seite 5 von 5
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