Preise für Messung - ZEV Zwickauer Energieversorgung

Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb Strom
gültig ab 1. Januar 2016
1. Preise für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung zur Energieentnahme,
Entgelt pro Zählpunkt
Messung
in EUR/Jahr1
Messstellenbetrieb
in EUR/Jahr1
Messung gesamt
in EUR/Jahr1
Mittelspannungszähler (10 kV) mit
Wandler und mit Telekommunikationskomponente
317,57
477,08
794,65
Mittelspannungszähler (10 kV) mit
Wandler und ohne Telekommunikationskomponente
317,57
417,08
734,65
Niederspannungszähler (0,4 kV) mit
Wandler bzw. Direktmessung (bis 100
A) und mit Telekommunikationskomponente
317,57
268,93
586,50
Niederspannungszähler (0,4 kV) mit
Wandler bzw. Direktmessung (bis 100
A) und ohne Telekommunikationskomponente
317,57
208,93
526,50
Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung
Messung in
EUR/Ablesung1
Messung gesamt
in
EUR/Ablesung1
154,94
154,94
Messspannungsebene
manuelle Zählwertbeschaffung
Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung und der entnommenen Energie. Die Messwertregistrierung der Leistung erfolgt in einem zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen
der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Mess- und Kommunikationseinrichtungen
müssen den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie stehen im Eigentum der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV).
Die Preise des Messstellenbetriebs beinhalten Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Kunden
erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im Wesentlichen
die Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Kommunikationsgeräte zur Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit
durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Kunden). Weiterhin ist die
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ohne Umsatzsteuer
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werktägliche Ablesung Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung ist nicht Leistungsumfang des Messpreises. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden.
Das Sonderentgelt für die manuelle Zählwertbeschaffung umfasst die Organisation und Durchführung der manuellen Vorortauslesung aller notwendigen Mess-, Zählwerte und -zeitreihen sowie der
nachfolgenden Weiterverarbeitung dieser Daten und wird erhoben, wenn der vereinbarte FestnetzTelekommunikations-Endgeräteanschluss zum vorgesehenen Ablesezeitpunkt nicht funktionsfähig
ist.
Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in
Rechnung gestellt.
2. Preise für Entnahmestellen mit Arbeitszähler zur Energieentnahme in der Niederspannung
Messung
in EUR/Jahr
Messstellenbetrieb
in EUR/Jahr
Messung gesamt
in EUR/Jahr
netto1
brutto2
netto1
brutto2
netto1
brutto2
Dreh- bzw. Wechselstromzähler bis zu einem Nennstrom von
63 A
(Ein- oder Zweitarif)
3,03
3,61
10,93
13,01
13,96
16,62
Vorkassenzählersystem
Drehstromzähler bis zu
einem Nennstrom von
63 A
(Ein- oder Zweitarif)
3,03
3,61
10,93
13,01
13,96
16,62
Drehstromzähler mit
einem Nennstrom größer 63 A bis 100 A
3,03
3,61
58,08
69,12
61,11
72,73
Wandlermessung
(Ein- oder Zweitarif)
3,03
3,61
58,08
69,12
61,11
72,73
Vorkassenzählersystem
Wandlermessung
(Ein- oder Zweitarif)
3,03
3,61
58,08
69,12
61,11
72,73
Das Nutzungsentgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet den Einbau/Betrieb/Wartung der beim
Kunden erforderlichen Messeinrichtungen. Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des
Kunden werden durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und stehen in dessen Eigentum. Die Messeinrichtungen dienen der Erfassung und Registrierung der entnommenen elektrischen Energie. Diese Werte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers
und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrich1
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ohne Umsatzsteuer
mit Umsatzsteuer (19%)
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tung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum des Messstellenbetreibers der ZEV.
Der Leistungsumfang des Preises der Messung beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des
Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Die technische Messstellenbetreuung und
die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der Messung.
Das Nutzungsentgelt des Messstellenbetriebs für die Stromzähler des Vorkassenzählersystems
beinhaltet den laufenden Betrieb und die Wartung der beim Kunden eingebauten Messeinrichtung.
Der Einbau erfolgt nach vorherigem Abschluss der "Vorkassenzählervereinbarung". Der Vorkassenzähler an der Entnahmestelle des Kunden wird durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und steht in dessen Eigentum. Diese Messeinrichtung dient der Erfassung und Registrierung
der entnommenen elektrischen Energie. Die Messwerte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen.
Der Leistungsumfang des Preises der Messung beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des
Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Der Zyklus der Messung ist vom Netzbetreiber festgelegt. Wird eine Sonderablesung außerhalb des Zyklus gewünscht, ist dies möglich.
Dafür wird ein Entgelt in Höhe von 15 EUR1 zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der Messung.
Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in
Rechnung gestellt.
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ohne Umsatzsteuer
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Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb für Einspeiser
gültig ab 1. Januar 2016
1. Preise für Einspeiser mit registrierender Leistungsmessung, Entgelt pro Zählpunkt
Messung
in EUR/Jahr1
Messstellenbetrieb
in EUR/Jahr1
Messung gesamt
in EUR/Jahr1
Mittelspannungszähler (10 kV) mit
Wandler und mit Telekommunikationskomponente
317,57
477,08
794,65
Mittelspannungszähler (10 kV) mit
Wandler und ohne Telekommunikationskomponente
317,57
417,08
734,65
Niederspannungszähler (0,4 kV) mit
Wandler bzw. Direktmessung (bis 100
A) und mit Telekommunikationskomponente
317,57
268,93
586,50
Niederspannungszähler (0,4 kV) mit
Wandler bzw. Direktmessung (bis 100
A) und ohne Telekommunikationskomponente
317,57
208,93
526,50
Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung
Messung in
EUR/Ablesung1
Messung gesamt
in
EUR/Ablesung1
154,94
154,94
Messspannungsebene
manuelle Zählwertbeschaffung
Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung
der eingespeisten elektrischen Leistung und Arbeit. Die Messwertregistrierung erfolgt in einem
zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen zur Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV.
Der Leistungsumfang des Preises Messung gesamt setzt sich aus dem Messstellenbetrieb und der
Messung zusammen. Der Messstellenbetrieb beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim
Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im
Wesentlichen die Bereitstellung der beim Einspeiser erforderlichen Kommunikationsgeräte zur
Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines
durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Einspeiser).
Weiterhin ist die werktägliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der
ZEV Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der Mes1
ohne Umsatzsteuer
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sung. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden.
Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in
Rechnung gestellt.
2. Preise für Einspeiser mit Arbeitszähler in der Niederspannung
Messung
in EUR/Jahr
Messstellenbetrieb
in EUR/Jahr
Messung gesamt
in EUR/Jahr
netto1
brutto2
netto1
brutto2
netto1
brutto2
Dreh- bzw. Wechselstromzähler (Ein- oder
Zweitarif) bis zu einem
Nennstrom von 63 A
3,03
3,61
10,93
13,01
13,96
16,62
Wandlermessung (Einoder Zweitarif)
3,03
3,61
58,08
69,12
61,11
72,73
Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung
der eingespeisten elektrischen Energie. Die erfassten Werte dienen der Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen
Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV.
Der Leistungsumfang des Preises Messung gesamt setzt sich aus dem Messstellenbetrieb und der
Messung zusammen. Der Messstellenbetrieb beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim
Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der Messung beinhaltet im
Wesentlichen die jährliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der ZEV.
Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der Messung.
Das Entgelt für die Abrechnung wird separat ermittelt und gemäß dem gesonderten Preisblatt in
Rechnung gestellt.
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ohne Umsatzsteuer
mit Umsatzsteuer (19%)
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