ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG Dezernat 4 Personal und Personalentwicklung Universität Rostock | Hochschulleitung Dekane/Dekaninnen der Fakultäten DirektorInnen/LeiterInnen der Zentralen Einrichtungen Dezernenten und Dezernentinnen Personalräte, Schwerbehindertenvertretung Gleichstellungsbeauftragte Sitz: Schwaansche Str. 2 18055 Rostock Bearbeiter: Frau Radtke Fon Fax +49(0)381 +49(0)381 498-1284 498-1294 [email protected] [email protected] 28.09.2015 Datenschutz im Umgang mit Personalangelegenheiten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Personalangelegenheiten geben und Sie bitten, diese Informationen in Ihren Bereichen/Einrichtungen bekannt zu machen: Bei Beginn einer Beschäftigung wird jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter mit einem Formblatt über das Erheben von Personaldaten und den Umgang mit den Personaldaten informiert und auf die zugrundeliegenden rechtlichen Vorschriften, unter anderem das Datenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), hingewiesen. Zusätzlich erfolgt eine Verpflichtung nach diesem Gesetz. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, persönlich Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen. Hierzu können sie einen Termin im Personaldezernat vereinbaren und auf Wunsch auch Kopien einzelner Dokumente erhalten, sollten ihnen diese selbst nicht (mehr) vorliegen. Ablichtungen via Smartphone o.ä. sollten dabei nicht angefertigt werden. Anträge über Personalangelegenheiten müssen grundsätzlich schriftlich und mit einer Unterschrift versehen im Personaldezernat eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass EMails nicht ausreichen und unverschlüsselt auch nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Generell gilt, dass die Personalakten (Haupt- und Nebenakten, wie z.B. die Gehaltsakte) ausschließlich und zentral im Referat Personalservice geführt werden. Eine zusätzliche, dezentrale Vorhaltung von Personalakten oder einzelner Bestandteile an Fakultäten, Lehrstühlen oder Instituten absolut unzulässig. Das bedeutet vor allem auch, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arbeitsverträge u. ä. nicht in den Bereichen kopiert und abgelegt werden dürfen. Formulare, mit deren Hilfe das Referat Personalservice personenbezogene Daten erhebt, werden in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität konzipiert. Wir bemühen uns dabei insbesondere, den Prinzipien der Datenvermeidung und Erforderlichkeit zu genügen, also nicht zu viele Daten zu erheben, sondern nur diejenigen, die für die Bearbeitung einer Personalangelegenheit notwendig sind. Bei Zweifeln bitten wir Sie, uns Ihre Bedenken mitzuteilen, damit wir die Formulare gemeinsam mit Ihnen überprüfen und gegebenenfalls abändern können, wie es jüngst beispielsweise hinsichtlich des Formulars Kindeserkrankung geschehen ist. Personalangelegenheiten und Personaldaten werden vom Personaldezernat/Referat Personalservice entsprechend den geltenden Vorschriften streng vertraulich behandelt. Wir möchten Sie bitten, zu beachten, dass dieser Grundsatz für sämtliche Bereiche und Einrichtungen der Universität gilt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Freundliche Grüße Christine Radtke Referatsleiterin Personalservice Andreas Tesche Personaldezernent Katja Fröhlich stellvertretende Datenschutzbeauftragte Seite 2
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