Christian Parsow und Mirco Vedder im aktuellen Handelsblatt

UNTERNEHMENS­STRAFRECHT
UNTERNEHMENSRISIKEN
MEHRWERT COMPLIANCE
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Korruption
Durchsuchung
▶ Delegation
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Seiten 4 | 6 | 8 | 14
Seiten 12 | 13 | 15
Seite 9
Anti-Korruption
Interne Untersuchung
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Mittelstand
Corporate
Responsibility Officer
HandelsblattJournal
Sonderveröffentlichung von Handelsblatt und Euroforum
DIGIWHIST
Big Data als Mittel
zur Aufdeckung
von Vertragsrisiken
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Seite 16
September 2015
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COMPLIANCE
Werttreiber Compliance
S. 10 | 17
12 UNTERNEHMENSRISIKO KORRUPTION
Advertorial
WTS-Studie belegt erhöhte Compliance-­
Risiken bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Entdeckungswahrscheinlichkeit von Korruptionszahlungen im In- und Ausland ist enorm
sind. So sind Steuerbeamte in 50 Prozent der betrachteten Länder dazu verpflichtet, bei ihren Betriebsprüfungen auch aktiv nach Korruptionszahlungen zu fahnden.
Christian Parsow, Partner bei WTS
Mirco Vedder, Director bei WTS
von Christian Parsow & Mirco Vedder
T
rotz der zunehmenden Implementierung
von
Compliance-Management-Systemen
stellt die Bekämpfung von Korruption für
viele Unternehmen noch immer eine Herausforderung dar. Ein häufig unterschätzter Risikofaktor sind steuerliche Betriebsprüfungen. Dies
belegt die aktuelle Studie „Tax, Compliance & Investigations“ der Beratungsgesellschaft WTS, die
das Entdeckungsrisiko und die Verfolgung von
Korruptionszahlungen durch Steuerbehörden in
38 Ländern untersuchte.
Korruptionszahlungen im Fokus
Steuerliche Betriebsprüfungen von Finanzbehörden gewinnen bei der Korruptionsaufdeckung
weltweit an Bedeutung. Regelmäßig arbeiten Finanzbeamte mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Korruptionshandlungen aufzu­
decken und die hierfür verantwortlichen Täter zu
identifizieren. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen zunehmend verdächtige Zahlungen,
die – als Betriebsausgaben geltend gemacht – häufig Ausgangspunkt großer Compliance-Vorfälle
Obwohl Art, Umfang und Häufigkeit stark variieren, finden steuerliche Betriebsprüfungen in fast
allen Ländern statt. Aufgrund des weltweit verbreiteten Verbots des Betriebsausgabenabzugs
von Bestechungsgeldern und dem Bestreben, das
nationale Steueraufkommen zu sichern, setzen
viele Länder verstärkt Steuerbehörden ein, um
Korruptionszahlungen aufzudecken. Unternehmen sollten deshalb unbedingt ihr ComplianceManagement-System einem Compliance-Stresstest unterziehen.
Mangelndes Bewusstsein für
steuerliche Betriebsprüfungen
Das Bewusstsein, dass Strafverfolgungsbehörden sozusagen „durch die Hintertür“ der steuerlichen Betriebsprüfung Hinweisen auf Korruptionsstraftaten in Unternehmen auf die Spur
kommen, ist vielfach noch nicht sehr stark ausgeprägt. Auf der einen Seite gehen in jedem
zweiten Land die Steuerprüfer möglichen Korruptionszahlungen nach. Auf der anderen Seite schätzen 61 Prozent der Studienteilnehmer
die Fähigkeit ihrer nationalen Betriebsprüfer zur
Aufdeckung von Korruptionshandlungen als gering bis sehr gering ein.
Werden Korruptionstatbestände durch eine gezielte Recherche oder durch Zufall identifiziert,
müssen in 74 Prozent der Länder Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. In den
meisten Fällen (68 Prozent) wird die Staatsanwaltschaft informiert, mit der die Steuerbeamten dann in der Regel auch kooperieren. Unabhängig von der letztendlich zuständigen Stelle
sind die Behörden in 84 Prozent der Länder dazu
angehalten, Korruptionssachverhalte auch ohne
Beachtung eines monetären Mindestbetrags zu
verfolgen.
© iStock.com / teekid
Die Ermittlungen nationaler Behörden bleiben
oft nicht auf das jeweilige Land beschränkt. Daher spielt die Korruptionsaufdeckung bei steuerlichen Betriebsprüfungen in der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. In
42 Prozent der untersuchten Länder besteht
die Pflicht, ausländische Steuerbehörden über
Korruptionssachverhalte zu informieren, wenn
ausländische Tochtergesellschaften involviert
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Sonderveröffentlichung zum Thema „COMPLIANCE“ | September 2015
UNTERNEHMENSRISIKO KORRUPTION 13
Advertorial
sind – beispielsweise in Brasilien, Finnland,
Ungarn, Irland, Italien, Norwegen, Polen und
Spanien.
Es ist durchaus kritisch zu sehen, dass in vielen Ländern die Gefahr einer Korruptionsaufdeckung durch eine steuerliche Betriebsprüfung unterschätzt wird, obwohl dort sogar
gesetzliche Meldepflichten bei Korruptionstatbeständen verankert sind. Die Tatsache, dass
der länderübergreifende Austausch zwischen
Steuerbehörden mehr und mehr stattfindet,
schafft für international agierende Unternehmen zusätzliche Brisanz.
Empfindliche strafrechtliche Konsequenzen
In allen betrachteten Ländern werden Korruptionszahlungen auch strafrechtlich verfolgt.
Dabei betreffen Sanktionen gegen Korruption
nicht nur natürliche Personen, sondern auch
Unternehmen. So existiert in insgesamt 74 Prozent der Länder ein Unternehmensstrafrecht.
Allerdings sind die Regelungen bezüglich Freiheitsstrafen, Geldbußen und sonstigen Sanktionen nach dem Straf- bzw. Steuerrecht sehr
unterschiedlich. Das Höchstmaß an Freiheitsstrafen für Korruption liegt beispielsweise
in Ungarn bei zehn Jahren, in Griechenland
bei 20 Jahren und in Korea und Vietnam sogar bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
In den Niederlanden hingegen wird Korruption im geschäftlichen Verkehr strafrechtlich
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Auch die finanziellen Sanktionen variieren sehr
stark. Je nach Land können fixe oder relative
Geldbußen oder sonstige Strafzahlungen erhoben werden, die sich nach unterschiedlichen
Bezugsgrößen richten. In Ghana beispielsweise wird Korruption mit einer Strafsteuer in
Höhe von 100 Prozent auf direkte Steuern und
von 300 Prozent auf indirekte Steuern sanktioniert. In Irland wird eine Strafsteuer von 200
Prozent der betroffenen Steuern zuzüglich 8
bis 10 Prozent pro Jahr an Strafzinsen fällig. In
Deutschland können die Unternehmensgeldbußen bis zu EUR 10 Mio. betragen, während
natürliche Personen ebenfalls mit empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen.
Die vollständige WTS-Studie „Tax, Compliance & Investigations“ steht unter
www.wts.de/studien zum Download bereit.
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Sonderveröffentlichung zum Thema „COMPLIANCE“ | September 2015
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