Bericht des Antikorruptionsbeauftragten

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Referat für Antikorruption
BETREFF
Bericht des Antikorruptionsbeauftragten
(Rat 119/2015)
ART DER BERATUNG, DATUM, GREMIUM
Öffentliche Sitzung, 18.12.2015, Rat
INHALT DER MITTEILUNG (Berichterstatter: Antikorruptionsbeauftragter, Ltd. StRD Klaus
Kokol)
Nach der Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung berichtet der Antikorruptionsbeauftragte jährlich in der zweiten Jahreshälfte dem Rat über seine Tätigkeit.
1. Berichtszeitraum
Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum von Oktober 2014 bis November 2015.
2. Grundlage und Aufgaben
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines
Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) wurde novelliert und ist am
31. Dezember 2013 in Kraft getreten. Der Antikorruptionsbeauftragte hat auf die Einhaltung des Gesetzes, des Runderlasses zur Korruptionsbekämpfung (Verhütung und Bekämpfung von Korruption
in der öffentlichen Verwaltung - RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im
Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 -, vom 20.08.2014) sowie
besonderer Vorschriften über Korruptionsbekämpfung und -vermeidung hinzuwirken. Er ist bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:







Beratung der Dienststellenleitung,
Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten sowie der kommunalen Mandatsträger,
Regelmäßige Durchführung einer Schwachstellen- und Risikoanalyse,
Aufbau eines Berichtswesens,
Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen,
Fortschreibung des Antikorruptionskonzeptes
Durchführung von Einzelfalluntersuchungen.
3. Organisatorisches und Personelle Ausstattung
Der Antikorruptionsbeauftragte, Herr Ltd. Stadtrechtsdirektor Klaus Kokol, ist gleichzeitig Leiter des
Rechtsamtes. Ihm zur Seite steht der stellvertretende Antikorruptionsbeauftragte, Herr StVR Ralf
Kriesemer, der gleichzeitig Leiter der Internen Ermittlungen, der Geschäftsstelle Antikorruption und
der Zentralen Vergabestelle ist.
Mit Organisationsverfügung vom 09.11.2012 wurde das Referat Antikorruption gegründet und dem
Bürgermeister unmittelbar unterstellt. Eine Änderung des Unterstellungsverhältnisses ist auch unter
Herrn Bürgermeister Breuer nicht geplant. Im Referat sind die beiden Antikorruptionsbeauftragten
und die Mitarbeiter/innen des Bereichs Antikorruption/Zentrale Vergabestelle tätig. Auf Grund des
Ratsbeschlusses zum Stellenplan 2015 ist eine weitere Stelle geschaffen und mit einer Teilzeitkraft
(32 Stunden) besetzt worden. Damit stehen neben den beiden Antikorruptionsbeauftragten weitere
vier Mitarbeiter/innen zeitweise für Tätigkeiten der Geschäftsstelle Antikorruption zur Verfügung.
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Für die Erreichbarkeit der Antikorruptionsbeauftragten durch die Mitarbeiter/innen und die Bürger/innen der Stadt Neuss wurden eine Hotline Antikorruption 02131/90-8888 und eine eMailAdresse [email protected] eingerichtet. Die Hotline gewährt Anonymität, weil keine
Nummern im Display erkennbar sind und kann nur von den Antikorruptionsbeauftragten angenommen werden. Die eingehenden Mails auf der eMail-Adresse können nur von Herrn Kokol und Herrn
Kriesemer eingesehen werden.
4. Tätigkeitsbericht
a) Antikorruptionskonzept
Die Aktualisierung des am 06.06.2013 veröffentlichten Antikorruptionskonzeptes ist eine Daueraufgabe. Insbesondere die im Konzept enthaltenen Dienstanweisungen werden regelmäßig überprüft
und ggf. angepasst.
b) Umsetzung von Schulung und Sensibilisierung
Vor der Bestellung der Antikorruptionsbeauftragten wurden Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen durch die Zentralverwaltung angeboten und fielen regelmäßig mangels Anmeldungen
aus. Mit Gründung des Referats Antikorruption werden Schulungen mit verpflichtender Teilnahme
durchgeführt.
Das vom Referat Antikorruption entwickelte Konzept zur Schulung und Sensibilisierung enthält folgende Schwerpunkte:
-
Definitionen/geschichtliche Entwicklung,
-
Erscheinungsformen der Korruption
-
Strafrechtliche bzw. rechtliche Einordnung der Korruption
-
Präventionsstrategien
-
Erkennen von Korruptionsindikatoren und Umgang mit Korruptionsindikatoren
-
Führungsverantwortung und Kontrollmechanismen
-
Risiko- und Schwachstellenanalyse
-
Antikorruption bei der Stadt Neuss
-
Verwaltungsethik
-
Aktuelle Fragestellungen
Im Berichtszeitraum nahmen weitere 128 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Stadt
Neuss und ihrer Tochterunternehmen an diesen Veranstaltungen teil. Insgesamt konnten bereits
425 Personen sensibilisiert und geschult werden.
c) Risiko- und Schwachstellenanalyse
Gem. § 19 Abs. 2 KorruptionsbG sind die öffentlichen Stellen zur Festlegung korruptionsgefährdeter
Bereiche und der entsprechenden Arbeitsplätze verpflichtet. Die Präventionsmaßnahmen sind gem.
§ 19 Abs. 1 KorruptionsbG dem Grad der jeweils gegebenen Korruptionsgefährdung anzupassen.
Nach § 21 KorruptionsbG sind Beschäftigte in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen dort
nicht länger als fünf Jahre zu beschäftigen. Soweit Rotation aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, sind diese Gründe und die Kompensationsmaßnahmen zu
dokumentieren und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
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Die Personalrotation wird von Fachleuten allgemein als ein Instrument der Korruptionsprävention mit
hohem Wirkungsgrad beurteilt, andererseits ist sie personalwirtschaftlich und organisatorisch sehr
schwierig zu handhaben:

Mit dem regelmäßigen Wechsel von Dienstkräften gerade in spezialisierten Arbeitsbereichen
sind - zumindest temporär - nicht unerhebliche Effizienzverluste verbunden.

Betroffene Dienstkräfte können den regelmäßigen Wechsel ihres Aufgabenbereiches sehr
schnell als demotivierend empfinden, weil sie ihre besonderen Qualitäten und ihre Professionalität nicht in gewohnter Weise einsetzen können.

Aufgabenbereiche mit regelmäßiger Personalrotation können sehr schnell an Attraktivität
verlieren.

In hoch spezialisierten Aufgabenbereichen mit besonderem, nur in geringem Umfang verfügbarem Fachpersonal, kann die Personalrotation auch unmöglich sein.
Die Risiko- und Schwachstellenanalyse wird jährlich (bis 2012 im Abstand von drei Jahren) fortgeschrieben. Nach dem Vorbild des LKA hat die Stadt Neuss im Jahr 2013 erstmals eine nicht auf einer Selbsteinschätzung der einzelnen Bereiche basierende Risiko- und Schwachstellenanalyse
durchgeführt und veröffentlicht. Die Einschätzung der Antikorruptionsbeauftragten wird mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Vorsitzenden der Personalvertretung besprochen. Bis
2013 wurde die Verwaltung in vier Risikogruppen (kein, geringes, mittleres und hohes Gefährdungspotential) eingeteilt. In Gesprächen und bei Schulungsmaßnahmen wird den Beschäftigten
vermittelt, dass die Risiko- und Schwachstelleneinstufung nicht bedeutet, dass gegen die einzelnen
Bereiche ein Korruptionsverdacht besteht oder falsch gearbeitet werde. Über die Einstufungen wird
nur visualisiert, in welchen Bereichen möglicherweise system- oder aufgabenspezifische Risiken
bestehen, die eine besondere Sensibilität erfordern. Das Gefährdungspotential ist umso höher je
mehr Risikofaktoren bestehen.
Mit der Risiko- und Schwachstellenanalyse 2014 ist die Stadt Neuss einen Schritt weiter gegangen.
Wie das LKA wird die Verwaltung seither nur noch in zwei Stufen betrachtet; normales (grün) und
besonderes Gefährdungspotential (rot). Der aktuelle Gefährdungsatlas 2015 ist dieser Vorlage beigefügt. Basis der Betrachtung ist die Stellenübersicht zum Stellenplan 2015 i.V.m. dem Dezernatsverteilungsplan. Für die 1.477 Stellen der Stadt Neuss wurde bei 691 ein normales und bei 786 ein
besonderes Gefährdungspotential definiert. In einem weiteren Schritt sprechen die Antikorruptionsbeauftragten mit den Leitern der Bereiche mit besonderem Gefährdungspotential über mögliche
oder ggf. bereits vorhandene Kompensationsmaßnahmen und die Möglichkeit der Rotation von Beschäftigten.
d) Präventionsmechanismen
Nach dem Ergebnis der Risiko- und Schwachstellenanalyse kommen beispielsweise folgende Präventivmechanismen in Betracht:

Ausbau des Vier-Augen-Prinzips zum Sechs- bzw. Mehr-Augen-Prinzip

Änderung in der Ablauf- oder Aufbauorganisation

Intensivierung der internen Prüfung

Aufbau eines qualifizierten Controllings

Regelmäßiger Wechsel in der Zuständigkeitsverteilung

Aufbau einer Firmendatei und eines städtischen Vergaberegisters
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Die Stadt Neuss hat diese Punkte bereits weitgehend umgesetzt. Damit kann zeitnah auf Veränderungen innerhalb der Verwaltung und neuere Erkenntnisse reagiert werden.
Durch Runderlass wird den Kommunen in NRW ermöglicht, Freihändige Vergaben bei Bauleistungen bis zu einem Nettowert von 100.000 € und Beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000 €
durchzuführen. Dem folgt die Stadt Neuss nicht. Ab einem Schätzwert von netto 30.000 € werden
hier Aufträge nur noch öffentlich ausgeschrieben. Einzige Ausnahme bildet hier der Themenbereich
Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Wegen der hier erforderlichen
Flexibilität und schnellen Reaktionsmöglichkeit obliegt hier dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis bis zur Höhe von 3 Mio. €.
e) Beratung
Hierzu gehört die Einzelberatung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Neuss ebenso wie
die Beratung einzelner Sachgebiete, Abteilungen und Ämter. In Einzelberatungen wird meist der
Inhalt des Antikorruptionskonzeptes diskutiert oder die Auslegung bestimmter Anweisungen nachgefragt. Insbesondere der Bereich „Annahme von Geschenken“ führt innerhalb der Verwaltung oftmals
zu Unsicherheiten. In der Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Geschenken ist festgelegt, dass grundsätzlich nichts angenommen werden darf – aber eine Tasse Kaffee oder ähnliches
natürlich erlaubt ist. Wo ist dann aber die Grenze zu ziehen? In unzähligen Telefonaten und Gesprächen werden die Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Stadt Neuss beraten. Die häufigsten
Fragen wurden in einer sog. FAQ-Liste zusammengefasst. Die Liste steht den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung.
Die Beratung der einzelnen Organisationseinheiten der Stadt Neuss beinhaltet meist die Erläuterung
des individuellen Gefährdungspotentials, der Alarmindikatoren und der Präventionsmechanismen.
Besonders ist die ständige Beratung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements hervorzuheben. Regelmäßig findet in einem Jour-Fix ein Austausch statt. Der Antikorruptionsbeauftragte hatte
beispielsweise die Einführung eines effektiven internen Controllings und eines elektronischen Ablagesystems vorgeschlagen. Beide Punkte wurden zeitnah von der Betriebsleitung in Angriff genommen.
f) Interne Ermittlungen
Den Hinweisen aus der Bevölkerung oder von eigenen Mitarbeitern wird in jedem Fall nachgegangen. Alle Hinweise, die die Antikorruptionsbeauftragten erhalten, werden absolut vertraulich behandelt. Die Hinweisgeber werden in keinem Fall offen gelegt – auch nicht gegenüber dem Bürgermeister. Dies wird durch das Antikorruptionskonzept garantiert.
Die Zahl der eingehenden Hinweise steigt kontinuierlich an. Im Berichtszeitraum sind insgesamt zu
sechs möglichen Korruptionsvorgängen Hinweise gegeben worden. Die Hinweise waren ausnahmslos sehr konkret. Die daraus resultierenden internen Ermittlungen haben den geäußerten Verdacht
nicht erhärten können und Korruption konnte ausgeschlossen werden. Wir haben in den Fällen jedoch eine unglückliche Handlungsweise der verdächtigten Mitarbeiter bzw. eine Umgehung von
internen Richtlinien festgestellt.
Die Strafverfolgungsbehörden werden uneingeschränkt und mittels eigener interner Ermittlungen
unterstützt. Zu den Tätigkeiten gehören u.a. Datenanalysen, die Aufarbeitung polizeilicher und eigener Verdachtsfälle, sowie die Sicherung von Beweismitteln. Der Personalbereich wird ggf. über Tatbestände mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen informiert und im Verfahren der Ahndung unterstützt.
Festgestellte Vermögensschäden werden ermittelt, im Rahmen von Schadenersatz gem. § 823 BGB
geltend gemacht und auch realisiert. Meist ist erst nach Abschluss der strafrechtlichen Verfahren
eine Geltendmachung von Ersatzansprüchen sinnvoll. Dies hängt damit zusammen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch auf Unterlagen der im Verfahren beteiligten Firmen zugreifen können.
Nachteil ist, dass sich die polizeilichen Ermittlungen immer nur auf den strafrechtlich noch nicht verjährte Vorgänge beziehen. Die Dauer der korruptiven Verbindung betrug jedoch in den vorliegenden
Verfahren vermutlich mehr als zehn Jahre; die Taten verjähren bereits nach fünf Jahren. Dies macht
die internen Ermittlungen sehr schwierig.
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In den bisherigen Verfahren wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Fall 1: Der Mitarbeiter war über den Eintritt in die Rente hinaus beschäftigt. Mit Entdeckung seiner
Tat hat er Selbstmord begangen. In einer Befragung hatte er zuvor einen möglichen Schaden in
Höhe von rund 800.000 € nicht ausgeschlossen. Hier konnten rd. 230.000 € Schadensersatz realisiert werden.
Fall 2: In einem kleineren Fall konnte einem ehemaligen Mitarbeiter (Rente) eine Vorteilsnahme in
Höhe von rund 4.000 € nachgewiesen werden. Zur Anklage kam es nicht, da die Tat bereits strafrechtlich verjährt war. Die städtische Schadensersatzforderung hat er beglichen. Zu Aussagen war
er jedoch nicht bereit.
Fall 3: Ein ebenfalls in Rente befindlicher ehemaliger Mitarbeiter war gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geständig. Da ihm eine Vorteilsannahme in nur geringem Umfang nachgewiesen
werden konnte, ist ihm gegenüber ein Strafbefehl ergangen. Darin wurde eine Freiheitsstrafe von
sieben Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe festgelegt. Im folgenden Zivilverfahren stritt er
die Tat ab. Der Ersatz des festgestellten Schadens in Höhe von 4.341 € wurde vor dem AG Neuss
mit Klage begehrt. Mit Urteil vom 12.08.2015 wurde jedoch lediglich einem Schadensersatz in Höhe
von rund 1.800 € entsprochen.
Fall 4: Einem aktiven Bauleiter konnten 2012 korruptive Handlungen nachgewiesen werden und
wurde sofort entlassen. Im anschließenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, wurde die Kündigung
des Mitarbeiters bestätigt. Er war zur Unterstützung der weiteren Ermittlungen bereit. Über die
Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden Zahlungen von insgesamt rund 81.500 € an die Stadt Neuss
abgeführt. 2015 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (Bewährungsfrist
drei Jahre), zur Ableistung von 200 Sozialstunden und Zahlung von 18.000 € an die Staatskasse
verurteilt.
Fall 5: Im Jahr 2013 konnten einem weiteren aktiven Bauleiter korruptive Handlungen nachgewiesen
werden. Auch ihm wurde daraufhin unmittelbar gekündigt. Die Kündigung ist in der anschließenden
arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bestätigt worden. Die Ermittlungen dauern noch an.
Fall 6: Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiter zu Fall 5 ist im Februar 2015 eine Schadensersatzklage gegen eine in Neuss ansässige Firma beim Landgericht Düsseldorf eingereicht worden. Es
wird ein Schadenersatz im sechsstelligen Bereich angestrebt. Bisher hat noch kein Verhandlungstermin stattgefunden.
Fall 7: Mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer in Neuss ansässigen Firma konnte ein notarielles
Schuldanerkenntnis über 25.000 € geschlossen werden. Er erstattet den Schaden in monatlichen
Raten. Der Mitarbeiter ist an der Aufklärung weiterer korruptiver Taten beteiligt. Er wurde 2015 zu
einer Freiheitstrafe von zwei Jahren (Bewährungsfrist drei Jahre), zur Zahlung von 3.000 € Geldbuße und zur Ableistung von 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Fall 8: Einer Firma konnten Zahlungen an Bauleiter nachgewiesen werden. Da die Firma im April
2011 liquidiert wurde, waren keine Schadenersatzforderungen mehr möglich. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Darüber hinaus gibt es weitere Ermittlungen gegen die Firmen, die im Zusammenwirken mit ehemaligen Mitarbeitern bandenmäßig korruptive Handlungen verübt haben. In einigen Fällen sind Strafbefehle erlassen worden, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Da weitere Ermittlungen bzw. Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann hierzu derzeit nicht berichtet werden.
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen erfolgt i.d.R. nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Da die Strafverfolgungsbehörden großen Wert darauf legen, potentielle Zeugen als Erste
abschließend zu vernehmen, können interne Ermittlungen erst danach erfolgen.
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Da die Täter zumeist den der Stadt entstandenen Schaden nicht freiwillig ersetzen, müssen sie zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt werden. Im zivilrechtlichen Verfahren ist ein genauer Nachweis
des Schadens zu führen. Allein die Berufung auf die durch die Strafverfolgungsbehörden festgestellten Schäden ist vor den Zivilgerichten nicht ausreichend, selbst wenn strafgerichtliche Urteile bereits
vorliegen.
Bisher konnten 311.775,58 € Schadensersatz realisiert und dem Haushalt zugeführt werden.
h) Arbeitskreis Erfahrungsaustausch Korruption NRW
Die Antikorruptionsbeauftragten aus großen nordrhein-westfälischen Kommunen treffen sich zweimal jährlich zusammen mit Vertretern des LKA in der Arbeitsgruppe „Erfahrungsaustausch Korruption NRW“. Ziel des Arbeitskreises ist über den Austausch von aktuellen Themen, Arbeitsweisen,
Ideen und Erfahrungswerten Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Die Frühjahrstagung
2015 fand in Bottrop, die Herbsttagung in Duisburg statt.
ANLAGEN
ART NUMMER
P Rat 119/2015-A
BEZEICHNUNG
Gefährdungsatlas 2015
Dezernat BM
Zentrale Verwaltung
Herr Bürgermeister
Reiner Breuer
15
9B
1
Büro Bürgermeister
9G
13
13
13
9
Gleichstellungs1
beauftragte
Amt für Pressearbeit und
2
neue Medien
131 Presseangelegenheiten
2
132 Neue Medien
2
14
13
Rechnungsprüfungsamt
1
141 Verwaltungsbetriebswirtschaftliche Prüfung
5
142 Technische Prüfung
2
15
Amt für Rats- und
Bezirksangelegenheiten
6
30
14
Rechtsamt
3
14 301 Juristischer Dienst
4
14 302 Geschäftsstelle
3
31
D
Referat Antikorruption
D 311 Geschäftsstelle Antikorrup-
tion / Interne Ermittlungen
2
D 312 Zentrale Vergabestelle
3
95
Personalvertretung
5
25
Normales
Gefährdungspotential
26
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
691
Normales
Gefährdungspotential
786
Besonderes Gefährdungspotential
1.477
eingestufte Stellen
Dezernat 2
Wirtschaftsförderung, Finanzen,
Liegenschaften und Feuerwehr
Herr Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer
13
2
Frank Gensler
12
15
Amt für Wirtschaftsförderung
2
15 121 Statistik und Stadtforschung
3
15 122 Wirtschaftsförderung
8
20
13
Finanzen
2
201 Finanzsteuerung und -service
18
202 Grundbesitzabgaben,
Hundesteuer, Insolvenzen
8
203/0-3 Stadtkasse
19
203/4 Stadtkasse,
Vollstreckungsstelle
23
13
17
Liegenschaften und
Vermessung Neuss
3
231 Vermessungswesen
19
232 Vermessungstechnische
Stadtplanung
16
233 Bodenordnung und Sanierung
4
234 Liegenschaften
13
235 Kaufmännisches
Rechnungswesen
3
23 G Gutachterausschuss
5
25
66
13
Referat Beteiligungsmanagement
Tiefbaumanagement
Neuss
7
1
13 661/1 Verwaltung
4
13 661/2 Straßen- und Ingenieurbau
18
13 662/1 Straßen- und Gewässer-
unterhaltung
56
13 662/2 Straßenbeleuchtung und
Verkehrssignaltechnik
69
177
18
Gefährdungspotential
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
Dezernat 3
Jugend und Soziales, Sport,
Ordnungs- und Rettungswesen
Herr Beigeordneter
Stefan Hahn
13
32
13
2
Bürger- und Ordnungsamt
3
3210 Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
27
3220
Einwohnermeldeangelegenheiten,
Wahlen und Abstimmungen
29
3230 Ausländer-, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
21
3240 Standesamt
9
Amt für Soziales, Wohnen
und Rettungswesen
3
50
50.1 Hilfe in bes. Lebenslagen und
Einziehung von Forderungen
36
50.2 Hilfen zum Lebensunterhalt
und Integration
26
50.31 Hilfe bei Wohnungsproblemen
12
50.32 Haus Lebensbrücke
9
50.33 Wohnungsaufsicht
50.4 Rettungswesen,
Rentenangelegenheiten und
Förderung der Wohlfahrtspflege
17
50.5 Grundsatzangelegenheiten
und Rechtsfragen
2
51
13
Jugendamt
2
51.01 Grundsatz und Controlling
2
51.1 Kindertagesbetreuung,
Kinder- und Jugendarbeit
40
51.2 Allgemeiner Sozialer Dienst
46
51.3 Amtsvormundschaften,
Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
51.4 Betreuungsstelle
51.5 Besondere Dienste,
Jugendhilfeplanung
17
7
36
246
Normales
Gefährdungspotential
112
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
Dezernat 4
Schule, Bildung und
Kultur
Frau Beigeordnete
Dr. Christiane Zangs
13
40
13
2
Schulverwaltungsamt
2
401/1 Allgemeine Schulverwaltung und -entwicklung,
Personalwesen
6
401/2 Haushalts-, Rechnungs-,
Beschaffungswesen
4
401/3 Ganztag, Schule und Beruf
3
40 Schulsekretariate
61
404
Musikschule
43
41
14
Kulturamt
411
13
Kulturreferent
9
2
412
Clemens-Sels-Museum
9
413
14
Volkshochschule
2
14 413/1 Verwaltung
6
14 413/2 Pädagogische Mitarbeit
5
414
Stadtbibliothek
415
Stadtarchiv
23
9
417
14
Kulturforum Alte Post
6
145
47
Normales
Gefährdungspotential
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
Dezernat 6
Planung, Bau, Umwelt
und Verkehr
Herr Beigeordneter
Christoph Hölters
13
61
13
2
Amt für Stadtplanung
2
61.01 Verwaltung
4
14 611 Planung und Neubau von
Stadtgrün/Landschaftsplanung
5
612 Stadtentwicklung,
Stadtgestaltung
4
613 Städtebau, verbindliche
Bauleitplanung
12
614 Verkehrsplanung
6
615 Untere Denkmalbehörde,
Bodendenkmalpflege
3
616 Flächennutzungs- und
Generalplanung
63
13
4
Amt für Bauberatung und
2
Bauordnung
631 Baurechtliche
Genehmigungen
13
632 Information und Beratung
8
65
14
Gebäudemanagement
Neuss
3
14 651 Technischer Betrieb
32
14 652 Kaufmännischer Betrieb
144
68
13
Bauverwaltungsamt
2
68/1 Denkmalschutz
2
68/2 Beiträge und Verträge
8
69
13
Amt für Verkehrsangelegenheiten
2
691 Verkehrslenkung
8
692 Verkehrsüberwachung
30
11
285
Normales
Gefährdungspotential
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
Dezernat 7
Umwelt und Brandschutz
19
Herr Beigeordneter
Dr. Matthias Welpmann
2
Amt für Umwelt und
Stadtgrün
6
13
191 Umwelt
6
14 192 Stadtgrün
73
37
13
Amt für Brandschutz
2
371/0-3 Gefahrenabwehr
69
371/4 Gefahrenabwehr, Technik
3
372 Gefahrenvorbeugung
8
373 Verwaltung
2
521
13
Sportreferent
1
52
Sportamt
1
52.10 Sportförderung und
Sportentwicklung, Betrieb
Lehrschwimmbecken
5
52.20 Betrieb der Sportanlagen
53
72
15
190
91
Städtische Friedhöfe
Neuss
50
Normales
Gefährdungspotential
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)
Verwaltungsdirektorin
Dezernat 8
Frau Dolores Burkert
13
2
8A
13
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsmanagement
3
8D
Datenschutz
8 IT
IT Steuerung
9S
Schwerbehindertenvertretung
Personal- und Verwaltungsmanagement
1
2
11
13
1
2
13 111 Organisation, Controlling, und
zentrale Dienstleistung
18
13 112 Personalservice
15
13 113 Personalmanagement
4
13 114 Personalabrechnung,
Beihilfen und
Grundsatzangelegenheiten
10
11
Normales
Gefährdungspotential
47
Besonderes Gefährdungspotential
Schulung/Sensibilisierung erfolgt
(max. 3 Jahre)