Mitteilung der Verwaltung TOP TOP Referat für Antikorruption BETREFF Bericht des Antikorruptionsbeauftragten (Rat 119/2015) ART DER BERATUNG, DATUM, GREMIUM Öffentliche Sitzung, 18.12.2015, Rat INHALT DER MITTEILUNG (Berichterstatter: Antikorruptionsbeauftragter, Ltd. StRD Klaus Kokol) Nach der Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung berichtet der Antikorruptionsbeauftragte jährlich in der zweiten Jahreshälfte dem Rat über seine Tätigkeit. 1. Berichtszeitraum Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum von Oktober 2014 bis November 2015. 2. Grundlage und Aufgaben Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) wurde novelliert und ist am 31. Dezember 2013 in Kraft getreten. Der Antikorruptionsbeauftragte hat auf die Einhaltung des Gesetzes, des Runderlasses zur Korruptionsbekämpfung (Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 -, vom 20.08.2014) sowie besonderer Vorschriften über Korruptionsbekämpfung und -vermeidung hinzuwirken. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Beratung der Dienststellenleitung, Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten sowie der kommunalen Mandatsträger, Regelmäßige Durchführung einer Schwachstellen- und Risikoanalyse, Aufbau eines Berichtswesens, Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen, Fortschreibung des Antikorruptionskonzeptes Durchführung von Einzelfalluntersuchungen. 3. Organisatorisches und Personelle Ausstattung Der Antikorruptionsbeauftragte, Herr Ltd. Stadtrechtsdirektor Klaus Kokol, ist gleichzeitig Leiter des Rechtsamtes. Ihm zur Seite steht der stellvertretende Antikorruptionsbeauftragte, Herr StVR Ralf Kriesemer, der gleichzeitig Leiter der Internen Ermittlungen, der Geschäftsstelle Antikorruption und der Zentralen Vergabestelle ist. Mit Organisationsverfügung vom 09.11.2012 wurde das Referat Antikorruption gegründet und dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt. Eine Änderung des Unterstellungsverhältnisses ist auch unter Herrn Bürgermeister Breuer nicht geplant. Im Referat sind die beiden Antikorruptionsbeauftragten und die Mitarbeiter/innen des Bereichs Antikorruption/Zentrale Vergabestelle tätig. Auf Grund des Ratsbeschlusses zum Stellenplan 2015 ist eine weitere Stelle geschaffen und mit einer Teilzeitkraft (32 Stunden) besetzt worden. Damit stehen neben den beiden Antikorruptionsbeauftragten weitere vier Mitarbeiter/innen zeitweise für Tätigkeiten der Geschäftsstelle Antikorruption zur Verfügung. Mitteilung der Verwaltung Seite 2 Rat 119_2015; TOP TOP Für die Erreichbarkeit der Antikorruptionsbeauftragten durch die Mitarbeiter/innen und die Bürger/innen der Stadt Neuss wurden eine Hotline Antikorruption 02131/90-8888 und eine eMailAdresse [email protected] eingerichtet. Die Hotline gewährt Anonymität, weil keine Nummern im Display erkennbar sind und kann nur von den Antikorruptionsbeauftragten angenommen werden. Die eingehenden Mails auf der eMail-Adresse können nur von Herrn Kokol und Herrn Kriesemer eingesehen werden. 4. Tätigkeitsbericht a) Antikorruptionskonzept Die Aktualisierung des am 06.06.2013 veröffentlichten Antikorruptionskonzeptes ist eine Daueraufgabe. Insbesondere die im Konzept enthaltenen Dienstanweisungen werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. b) Umsetzung von Schulung und Sensibilisierung Vor der Bestellung der Antikorruptionsbeauftragten wurden Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen durch die Zentralverwaltung angeboten und fielen regelmäßig mangels Anmeldungen aus. Mit Gründung des Referats Antikorruption werden Schulungen mit verpflichtender Teilnahme durchgeführt. Das vom Referat Antikorruption entwickelte Konzept zur Schulung und Sensibilisierung enthält folgende Schwerpunkte: - Definitionen/geschichtliche Entwicklung, - Erscheinungsformen der Korruption - Strafrechtliche bzw. rechtliche Einordnung der Korruption - Präventionsstrategien - Erkennen von Korruptionsindikatoren und Umgang mit Korruptionsindikatoren - Führungsverantwortung und Kontrollmechanismen - Risiko- und Schwachstellenanalyse - Antikorruption bei der Stadt Neuss - Verwaltungsethik - Aktuelle Fragestellungen Im Berichtszeitraum nahmen weitere 128 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Stadt Neuss und ihrer Tochterunternehmen an diesen Veranstaltungen teil. Insgesamt konnten bereits 425 Personen sensibilisiert und geschult werden. c) Risiko- und Schwachstellenanalyse Gem. § 19 Abs. 2 KorruptionsbG sind die öffentlichen Stellen zur Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche und der entsprechenden Arbeitsplätze verpflichtet. Die Präventionsmaßnahmen sind gem. § 19 Abs. 1 KorruptionsbG dem Grad der jeweils gegebenen Korruptionsgefährdung anzupassen. Nach § 21 KorruptionsbG sind Beschäftigte in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen dort nicht länger als fünf Jahre zu beschäftigen. Soweit Rotation aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, sind diese Gründe und die Kompensationsmaßnahmen zu dokumentieren und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Mitteilung der Verwaltung Seite 3 Rat 119_2015; TOP TOP Die Personalrotation wird von Fachleuten allgemein als ein Instrument der Korruptionsprävention mit hohem Wirkungsgrad beurteilt, andererseits ist sie personalwirtschaftlich und organisatorisch sehr schwierig zu handhaben: Mit dem regelmäßigen Wechsel von Dienstkräften gerade in spezialisierten Arbeitsbereichen sind - zumindest temporär - nicht unerhebliche Effizienzverluste verbunden. Betroffene Dienstkräfte können den regelmäßigen Wechsel ihres Aufgabenbereiches sehr schnell als demotivierend empfinden, weil sie ihre besonderen Qualitäten und ihre Professionalität nicht in gewohnter Weise einsetzen können. Aufgabenbereiche mit regelmäßiger Personalrotation können sehr schnell an Attraktivität verlieren. In hoch spezialisierten Aufgabenbereichen mit besonderem, nur in geringem Umfang verfügbarem Fachpersonal, kann die Personalrotation auch unmöglich sein. Die Risiko- und Schwachstellenanalyse wird jährlich (bis 2012 im Abstand von drei Jahren) fortgeschrieben. Nach dem Vorbild des LKA hat die Stadt Neuss im Jahr 2013 erstmals eine nicht auf einer Selbsteinschätzung der einzelnen Bereiche basierende Risiko- und Schwachstellenanalyse durchgeführt und veröffentlicht. Die Einschätzung der Antikorruptionsbeauftragten wird mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Vorsitzenden der Personalvertretung besprochen. Bis 2013 wurde die Verwaltung in vier Risikogruppen (kein, geringes, mittleres und hohes Gefährdungspotential) eingeteilt. In Gesprächen und bei Schulungsmaßnahmen wird den Beschäftigten vermittelt, dass die Risiko- und Schwachstelleneinstufung nicht bedeutet, dass gegen die einzelnen Bereiche ein Korruptionsverdacht besteht oder falsch gearbeitet werde. Über die Einstufungen wird nur visualisiert, in welchen Bereichen möglicherweise system- oder aufgabenspezifische Risiken bestehen, die eine besondere Sensibilität erfordern. Das Gefährdungspotential ist umso höher je mehr Risikofaktoren bestehen. Mit der Risiko- und Schwachstellenanalyse 2014 ist die Stadt Neuss einen Schritt weiter gegangen. Wie das LKA wird die Verwaltung seither nur noch in zwei Stufen betrachtet; normales (grün) und besonderes Gefährdungspotential (rot). Der aktuelle Gefährdungsatlas 2015 ist dieser Vorlage beigefügt. Basis der Betrachtung ist die Stellenübersicht zum Stellenplan 2015 i.V.m. dem Dezernatsverteilungsplan. Für die 1.477 Stellen der Stadt Neuss wurde bei 691 ein normales und bei 786 ein besonderes Gefährdungspotential definiert. In einem weiteren Schritt sprechen die Antikorruptionsbeauftragten mit den Leitern der Bereiche mit besonderem Gefährdungspotential über mögliche oder ggf. bereits vorhandene Kompensationsmaßnahmen und die Möglichkeit der Rotation von Beschäftigten. d) Präventionsmechanismen Nach dem Ergebnis der Risiko- und Schwachstellenanalyse kommen beispielsweise folgende Präventivmechanismen in Betracht: Ausbau des Vier-Augen-Prinzips zum Sechs- bzw. Mehr-Augen-Prinzip Änderung in der Ablauf- oder Aufbauorganisation Intensivierung der internen Prüfung Aufbau eines qualifizierten Controllings Regelmäßiger Wechsel in der Zuständigkeitsverteilung Aufbau einer Firmendatei und eines städtischen Vergaberegisters TOP Mitteilung der Verwaltung Seite 4 Rat 119_2015; TOP Die Stadt Neuss hat diese Punkte bereits weitgehend umgesetzt. Damit kann zeitnah auf Veränderungen innerhalb der Verwaltung und neuere Erkenntnisse reagiert werden. Durch Runderlass wird den Kommunen in NRW ermöglicht, Freihändige Vergaben bei Bauleistungen bis zu einem Nettowert von 100.000 € und Beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000 € durchzuführen. Dem folgt die Stadt Neuss nicht. Ab einem Schätzwert von netto 30.000 € werden hier Aufträge nur noch öffentlich ausgeschrieben. Einzige Ausnahme bildet hier der Themenbereich Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Wegen der hier erforderlichen Flexibilität und schnellen Reaktionsmöglichkeit obliegt hier dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis bis zur Höhe von 3 Mio. €. e) Beratung Hierzu gehört die Einzelberatung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Neuss ebenso wie die Beratung einzelner Sachgebiete, Abteilungen und Ämter. In Einzelberatungen wird meist der Inhalt des Antikorruptionskonzeptes diskutiert oder die Auslegung bestimmter Anweisungen nachgefragt. Insbesondere der Bereich „Annahme von Geschenken“ führt innerhalb der Verwaltung oftmals zu Unsicherheiten. In der Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Geschenken ist festgelegt, dass grundsätzlich nichts angenommen werden darf – aber eine Tasse Kaffee oder ähnliches natürlich erlaubt ist. Wo ist dann aber die Grenze zu ziehen? In unzähligen Telefonaten und Gesprächen werden die Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Stadt Neuss beraten. Die häufigsten Fragen wurden in einer sog. FAQ-Liste zusammengefasst. Die Liste steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung. Die Beratung der einzelnen Organisationseinheiten der Stadt Neuss beinhaltet meist die Erläuterung des individuellen Gefährdungspotentials, der Alarmindikatoren und der Präventionsmechanismen. Besonders ist die ständige Beratung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements hervorzuheben. Regelmäßig findet in einem Jour-Fix ein Austausch statt. Der Antikorruptionsbeauftragte hatte beispielsweise die Einführung eines effektiven internen Controllings und eines elektronischen Ablagesystems vorgeschlagen. Beide Punkte wurden zeitnah von der Betriebsleitung in Angriff genommen. f) Interne Ermittlungen Den Hinweisen aus der Bevölkerung oder von eigenen Mitarbeitern wird in jedem Fall nachgegangen. Alle Hinweise, die die Antikorruptionsbeauftragten erhalten, werden absolut vertraulich behandelt. Die Hinweisgeber werden in keinem Fall offen gelegt – auch nicht gegenüber dem Bürgermeister. Dies wird durch das Antikorruptionskonzept garantiert. Die Zahl der eingehenden Hinweise steigt kontinuierlich an. Im Berichtszeitraum sind insgesamt zu sechs möglichen Korruptionsvorgängen Hinweise gegeben worden. Die Hinweise waren ausnahmslos sehr konkret. Die daraus resultierenden internen Ermittlungen haben den geäußerten Verdacht nicht erhärten können und Korruption konnte ausgeschlossen werden. Wir haben in den Fällen jedoch eine unglückliche Handlungsweise der verdächtigten Mitarbeiter bzw. eine Umgehung von internen Richtlinien festgestellt. Die Strafverfolgungsbehörden werden uneingeschränkt und mittels eigener interner Ermittlungen unterstützt. Zu den Tätigkeiten gehören u.a. Datenanalysen, die Aufarbeitung polizeilicher und eigener Verdachtsfälle, sowie die Sicherung von Beweismitteln. Der Personalbereich wird ggf. über Tatbestände mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen informiert und im Verfahren der Ahndung unterstützt. Festgestellte Vermögensschäden werden ermittelt, im Rahmen von Schadenersatz gem. § 823 BGB geltend gemacht und auch realisiert. Meist ist erst nach Abschluss der strafrechtlichen Verfahren eine Geltendmachung von Ersatzansprüchen sinnvoll. Dies hängt damit zusammen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch auf Unterlagen der im Verfahren beteiligten Firmen zugreifen können. Nachteil ist, dass sich die polizeilichen Ermittlungen immer nur auf den strafrechtlich noch nicht verjährte Vorgänge beziehen. Die Dauer der korruptiven Verbindung betrug jedoch in den vorliegenden Verfahren vermutlich mehr als zehn Jahre; die Taten verjähren bereits nach fünf Jahren. Dies macht die internen Ermittlungen sehr schwierig. TOP Mitteilung der Verwaltung Seite 5 Rat 119_2015; TOP In den bisherigen Verfahren wurden folgende Ergebnisse erzielt: Fall 1: Der Mitarbeiter war über den Eintritt in die Rente hinaus beschäftigt. Mit Entdeckung seiner Tat hat er Selbstmord begangen. In einer Befragung hatte er zuvor einen möglichen Schaden in Höhe von rund 800.000 € nicht ausgeschlossen. Hier konnten rd. 230.000 € Schadensersatz realisiert werden. Fall 2: In einem kleineren Fall konnte einem ehemaligen Mitarbeiter (Rente) eine Vorteilsnahme in Höhe von rund 4.000 € nachgewiesen werden. Zur Anklage kam es nicht, da die Tat bereits strafrechtlich verjährt war. Die städtische Schadensersatzforderung hat er beglichen. Zu Aussagen war er jedoch nicht bereit. Fall 3: Ein ebenfalls in Rente befindlicher ehemaliger Mitarbeiter war gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geständig. Da ihm eine Vorteilsannahme in nur geringem Umfang nachgewiesen werden konnte, ist ihm gegenüber ein Strafbefehl ergangen. Darin wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe festgelegt. Im folgenden Zivilverfahren stritt er die Tat ab. Der Ersatz des festgestellten Schadens in Höhe von 4.341 € wurde vor dem AG Neuss mit Klage begehrt. Mit Urteil vom 12.08.2015 wurde jedoch lediglich einem Schadensersatz in Höhe von rund 1.800 € entsprochen. Fall 4: Einem aktiven Bauleiter konnten 2012 korruptive Handlungen nachgewiesen werden und wurde sofort entlassen. Im anschließenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, wurde die Kündigung des Mitarbeiters bestätigt. Er war zur Unterstützung der weiteren Ermittlungen bereit. Über die Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden Zahlungen von insgesamt rund 81.500 € an die Stadt Neuss abgeführt. 2015 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (Bewährungsfrist drei Jahre), zur Ableistung von 200 Sozialstunden und Zahlung von 18.000 € an die Staatskasse verurteilt. Fall 5: Im Jahr 2013 konnten einem weiteren aktiven Bauleiter korruptive Handlungen nachgewiesen werden. Auch ihm wurde daraufhin unmittelbar gekündigt. Die Kündigung ist in der anschließenden arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bestätigt worden. Die Ermittlungen dauern noch an. Fall 6: Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiter zu Fall 5 ist im Februar 2015 eine Schadensersatzklage gegen eine in Neuss ansässige Firma beim Landgericht Düsseldorf eingereicht worden. Es wird ein Schadenersatz im sechsstelligen Bereich angestrebt. Bisher hat noch kein Verhandlungstermin stattgefunden. Fall 7: Mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer in Neuss ansässigen Firma konnte ein notarielles Schuldanerkenntnis über 25.000 € geschlossen werden. Er erstattet den Schaden in monatlichen Raten. Der Mitarbeiter ist an der Aufklärung weiterer korruptiver Taten beteiligt. Er wurde 2015 zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren (Bewährungsfrist drei Jahre), zur Zahlung von 3.000 € Geldbuße und zur Ableistung von 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Fall 8: Einer Firma konnten Zahlungen an Bauleiter nachgewiesen werden. Da die Firma im April 2011 liquidiert wurde, waren keine Schadenersatzforderungen mehr möglich. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Darüber hinaus gibt es weitere Ermittlungen gegen die Firmen, die im Zusammenwirken mit ehemaligen Mitarbeitern bandenmäßig korruptive Handlungen verübt haben. In einigen Fällen sind Strafbefehle erlassen worden, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Da weitere Ermittlungen bzw. Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann hierzu derzeit nicht berichtet werden. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen erfolgt i.d.R. nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Da die Strafverfolgungsbehörden großen Wert darauf legen, potentielle Zeugen als Erste abschließend zu vernehmen, können interne Ermittlungen erst danach erfolgen. TOP Mitteilung der Verwaltung Seite 6 Rat 119_2015; TOP Da die Täter zumeist den der Stadt entstandenen Schaden nicht freiwillig ersetzen, müssen sie zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt werden. Im zivilrechtlichen Verfahren ist ein genauer Nachweis des Schadens zu führen. Allein die Berufung auf die durch die Strafverfolgungsbehörden festgestellten Schäden ist vor den Zivilgerichten nicht ausreichend, selbst wenn strafgerichtliche Urteile bereits vorliegen. Bisher konnten 311.775,58 € Schadensersatz realisiert und dem Haushalt zugeführt werden. h) Arbeitskreis Erfahrungsaustausch Korruption NRW Die Antikorruptionsbeauftragten aus großen nordrhein-westfälischen Kommunen treffen sich zweimal jährlich zusammen mit Vertretern des LKA in der Arbeitsgruppe „Erfahrungsaustausch Korruption NRW“. Ziel des Arbeitskreises ist über den Austausch von aktuellen Themen, Arbeitsweisen, Ideen und Erfahrungswerten Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Die Frühjahrstagung 2015 fand in Bottrop, die Herbsttagung in Duisburg statt. ANLAGEN ART NUMMER P Rat 119/2015-A BEZEICHNUNG Gefährdungsatlas 2015 Dezernat BM Zentrale Verwaltung Herr Bürgermeister Reiner Breuer 15 9B 1 Büro Bürgermeister 9G 13 13 13 9 Gleichstellungs1 beauftragte Amt für Pressearbeit und 2 neue Medien 131 Presseangelegenheiten 2 132 Neue Medien 2 14 13 Rechnungsprüfungsamt 1 141 Verwaltungsbetriebswirtschaftliche Prüfung 5 142 Technische Prüfung 2 15 Amt für Rats- und Bezirksangelegenheiten 6 30 14 Rechtsamt 3 14 301 Juristischer Dienst 4 14 302 Geschäftsstelle 3 31 D Referat Antikorruption D 311 Geschäftsstelle Antikorrup- tion / Interne Ermittlungen 2 D 312 Zentrale Vergabestelle 3 95 Personalvertretung 5 25 Normales Gefährdungspotential 26 Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) 691 Normales Gefährdungspotential 786 Besonderes Gefährdungspotential 1.477 eingestufte Stellen Dezernat 2 Wirtschaftsförderung, Finanzen, Liegenschaften und Feuerwehr Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer 13 2 Frank Gensler 12 15 Amt für Wirtschaftsförderung 2 15 121 Statistik und Stadtforschung 3 15 122 Wirtschaftsförderung 8 20 13 Finanzen 2 201 Finanzsteuerung und -service 18 202 Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Insolvenzen 8 203/0-3 Stadtkasse 19 203/4 Stadtkasse, Vollstreckungsstelle 23 13 17 Liegenschaften und Vermessung Neuss 3 231 Vermessungswesen 19 232 Vermessungstechnische Stadtplanung 16 233 Bodenordnung und Sanierung 4 234 Liegenschaften 13 235 Kaufmännisches Rechnungswesen 3 23 G Gutachterausschuss 5 25 66 13 Referat Beteiligungsmanagement Tiefbaumanagement Neuss 7 1 13 661/1 Verwaltung 4 13 661/2 Straßen- und Ingenieurbau 18 13 662/1 Straßen- und Gewässer- unterhaltung 56 13 662/2 Straßenbeleuchtung und Verkehrssignaltechnik 69 177 18 Gefährdungspotential Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) Dezernat 3 Jugend und Soziales, Sport, Ordnungs- und Rettungswesen Herr Beigeordneter Stefan Hahn 13 32 13 2 Bürger- und Ordnungsamt 3 3210 Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten 27 3220 Einwohnermeldeangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen 29 3230 Ausländer-, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 21 3240 Standesamt 9 Amt für Soziales, Wohnen und Rettungswesen 3 50 50.1 Hilfe in bes. Lebenslagen und Einziehung von Forderungen 36 50.2 Hilfen zum Lebensunterhalt und Integration 26 50.31 Hilfe bei Wohnungsproblemen 12 50.32 Haus Lebensbrücke 9 50.33 Wohnungsaufsicht 50.4 Rettungswesen, Rentenangelegenheiten und Förderung der Wohlfahrtspflege 17 50.5 Grundsatzangelegenheiten und Rechtsfragen 2 51 13 Jugendamt 2 51.01 Grundsatz und Controlling 2 51.1 Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit 40 51.2 Allgemeiner Sozialer Dienst 46 51.3 Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss 51.4 Betreuungsstelle 51.5 Besondere Dienste, Jugendhilfeplanung 17 7 36 246 Normales Gefährdungspotential 112 Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) Dezernat 4 Schule, Bildung und Kultur Frau Beigeordnete Dr. Christiane Zangs 13 40 13 2 Schulverwaltungsamt 2 401/1 Allgemeine Schulverwaltung und -entwicklung, Personalwesen 6 401/2 Haushalts-, Rechnungs-, Beschaffungswesen 4 401/3 Ganztag, Schule und Beruf 3 40 Schulsekretariate 61 404 Musikschule 43 41 14 Kulturamt 411 13 Kulturreferent 9 2 412 Clemens-Sels-Museum 9 413 14 Volkshochschule 2 14 413/1 Verwaltung 6 14 413/2 Pädagogische Mitarbeit 5 414 Stadtbibliothek 415 Stadtarchiv 23 9 417 14 Kulturforum Alte Post 6 145 47 Normales Gefährdungspotential Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) Dezernat 6 Planung, Bau, Umwelt und Verkehr Herr Beigeordneter Christoph Hölters 13 61 13 2 Amt für Stadtplanung 2 61.01 Verwaltung 4 14 611 Planung und Neubau von Stadtgrün/Landschaftsplanung 5 612 Stadtentwicklung, Stadtgestaltung 4 613 Städtebau, verbindliche Bauleitplanung 12 614 Verkehrsplanung 6 615 Untere Denkmalbehörde, Bodendenkmalpflege 3 616 Flächennutzungs- und Generalplanung 63 13 4 Amt für Bauberatung und 2 Bauordnung 631 Baurechtliche Genehmigungen 13 632 Information und Beratung 8 65 14 Gebäudemanagement Neuss 3 14 651 Technischer Betrieb 32 14 652 Kaufmännischer Betrieb 144 68 13 Bauverwaltungsamt 2 68/1 Denkmalschutz 2 68/2 Beiträge und Verträge 8 69 13 Amt für Verkehrsangelegenheiten 2 691 Verkehrslenkung 8 692 Verkehrsüberwachung 30 11 285 Normales Gefährdungspotential Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) Dezernat 7 Umwelt und Brandschutz 19 Herr Beigeordneter Dr. Matthias Welpmann 2 Amt für Umwelt und Stadtgrün 6 13 191 Umwelt 6 14 192 Stadtgrün 73 37 13 Amt für Brandschutz 2 371/0-3 Gefahrenabwehr 69 371/4 Gefahrenabwehr, Technik 3 372 Gefahrenvorbeugung 8 373 Verwaltung 2 521 13 Sportreferent 1 52 Sportamt 1 52.10 Sportförderung und Sportentwicklung, Betrieb Lehrschwimmbecken 5 52.20 Betrieb der Sportanlagen 53 72 15 190 91 Städtische Friedhöfe Neuss 50 Normales Gefährdungspotential Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre) Verwaltungsdirektorin Dezernat 8 Frau Dolores Burkert 13 2 8A 13 Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement 3 8D Datenschutz 8 IT IT Steuerung 9S Schwerbehindertenvertretung Personal- und Verwaltungsmanagement 1 2 11 13 1 2 13 111 Organisation, Controlling, und zentrale Dienstleistung 18 13 112 Personalservice 15 13 113 Personalmanagement 4 13 114 Personalabrechnung, Beihilfen und Grundsatzangelegenheiten 10 11 Normales Gefährdungspotential 47 Besonderes Gefährdungspotential Schulung/Sensibilisierung erfolgt (max. 3 Jahre)
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