Merkblatt Todesfall

Merkblatt
Todesfall - Was ist zu tun?
1. Anmeldung
In der Regel stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus.
Mit dem Friedhofvorsteher Markus Frei Telefon 052 747 10 65 oder
Mobil 079 / 650 26 63 werden organisatorische Fragen erörtert, wie:
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

Art und Weise der Überführung des Verstorbenen
Kremation oder Erdbestattung
Einzel oder Gemeinschaftsgrab
Welcher Friedhof
Der Friedhofvorsteher berät und organisiert folgende Angelegenheiten:



Totenschein
Für weitere Handlungen muss der amtliche Totenschein vorliegen.
Einsargen und Überführen des Verstorbenen
Aufbahrung
Diese erfolgt in der Regel im Kühlraum in Frauenfeld.
In dringenden Fällen darf der Dienst auch nachts beansprucht werden.
Melden Sie den Todesfall der Einwohnerkontrolle der politischen Gemeinde
Herdern Telefon 052 747 16 60 (Montag bis Freitag während den ordentlichen
Büroöffnungszeiten) oder per mail: [email protected].
Diese übernimmt die schriftliche Orientierung weiterer Amtstellen (Zivilstandsamt,
Sozialversicherungszentrum Thurgau, Notariat) und stellt den amtlichen
Totenschein aus.
2. Einkleidung
Einkleidungen von zu Hause verstorbenen NICHT-Spitexkunden in der politischen
Gemeinde Herdern.
Wurde der Verstorbene durch die Spitex betreut, übernimmt diese die notwendigen
Tätigkeiten.
Der Umfang der Tätigkeiten und verwendetes Material ist in einer separaten
Checkliste aufgeführt.
Bitte in der folgenden Reihenfolge aufbieten:
Anna Vetterli-Enz
Therese Aeschimann
Im Berg 8
Im Altwingete 10
8537 Nussbaumen
8524 Buch
[email protected][email protected]

052 747 14 67
052 746 11 31
079 383 01 59
079 338 28 69
Spitex Region Frauenfeld 052 725 00 70
F. Weber/30.3.2015
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Maria Niedermann
Trafoweg 4
8546 Kefikon
 [email protected]
052 375 28 95
079 636 53 88
Merkblatt
Einkleidung Verstorbener
Herdern
Einkleidungen Verstorbener
 Die Leistungserbringerin erstellt einen Beleg für die Einkleidung.
 Die Gemeinde übernimmt pro Einkleidung eine Pauschale von Fr. 180.- brutto
Material
 Der Materialbeleg wird durch die Leistungserbringerin ausgefüllt. Die
Verrechnung an die Gemeinde des Verstorbenen erfolgt durch die
Wohngemeinde der Leistungserbringerin.
3. Kostenübernahme
Für verstorbenen Einwohner übernimmt die Politische Gemeinde Herdern die
folgenden Kosten:
 Leichenschau
 Einfacher Sarg bis max. Fr. 700.- das Einsargen und die Aufbahrung in einer Leichenhalle
 die Kremation einschliesslich der Urne und deren Transport
 das Öffnen und Zudecken des Grabes
 die Bezeichnung des Grabes mit einem Holzkreuz
 das Herrichten des Verstorbenen sowie die Betreuung der Angehörigen
(Sterben zu Hause)
 die amtliche Todesanzeige
4. Benachrichtigung Pfarrämter
Evang. Pfarramt
Hüttwilen
Richard Ladner
Dorfstrasse 9
8536 Hüttwilen
Tel. 052 747 11 24
E-Mail:
[email protected]
Evang. Pfarramt
Pfyn
Miriam Levy
Städtli 10
8505 Pfyn
Tel. 052 765 11 68
E-Mail:
[email protected]
Evang. Pfarramt Mammern
Arno Stöckle
Störenbergstrasse 2
8265 Mammern
Tel. 052 741 10 24
Pfarrei St. Anna, Frauenfeld
St.Gallerstrasse 24
8500 Frauenfeld
052 725 02 50 (Notfallnummer 052 725 01 60)
[email protected],
www.kath-frauenfeldplus.ch
 Ort und Datum sowie Zeitpunkt der Trauerfeier und der Beisetzung
 Art kirchlicher Begleitung
F. Weber/30.3.2015
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