Merkblatt Todesfall - Was ist zu tun? 1. Anmeldung In der Regel stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus. Mit dem Friedhofvorsteher Markus Frei Telefon 052 747 10 65 oder Mobil 079 / 650 26 63 werden organisatorische Fragen erörtert, wie: Art und Weise der Überführung des Verstorbenen Kremation oder Erdbestattung Einzel oder Gemeinschaftsgrab Welcher Friedhof Der Friedhofvorsteher berät und organisiert folgende Angelegenheiten: Totenschein Für weitere Handlungen muss der amtliche Totenschein vorliegen. Einsargen und Überführen des Verstorbenen Aufbahrung Diese erfolgt in der Regel im Kühlraum in Frauenfeld. In dringenden Fällen darf der Dienst auch nachts beansprucht werden. Melden Sie den Todesfall der Einwohnerkontrolle der politischen Gemeinde Herdern Telefon 052 747 16 60 (Montag bis Freitag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten) oder per mail: [email protected]. Diese übernimmt die schriftliche Orientierung weiterer Amtstellen (Zivilstandsamt, Sozialversicherungszentrum Thurgau, Notariat) und stellt den amtlichen Totenschein aus. 2. Einkleidung Einkleidungen von zu Hause verstorbenen NICHT-Spitexkunden in der politischen Gemeinde Herdern. Wurde der Verstorbene durch die Spitex betreut, übernimmt diese die notwendigen Tätigkeiten. Der Umfang der Tätigkeiten und verwendetes Material ist in einer separaten Checkliste aufgeführt. Bitte in der folgenden Reihenfolge aufbieten: Anna Vetterli-Enz Therese Aeschimann Im Berg 8 Im Altwingete 10 8537 Nussbaumen 8524 Buch [email protected] [email protected] 052 747 14 67 052 746 11 31 079 383 01 59 079 338 28 69 Spitex Region Frauenfeld 052 725 00 70 F. Weber/30.3.2015 1 von 2 Maria Niedermann Trafoweg 4 8546 Kefikon [email protected] 052 375 28 95 079 636 53 88 Merkblatt Einkleidung Verstorbener Herdern Einkleidungen Verstorbener Die Leistungserbringerin erstellt einen Beleg für die Einkleidung. Die Gemeinde übernimmt pro Einkleidung eine Pauschale von Fr. 180.- brutto Material Der Materialbeleg wird durch die Leistungserbringerin ausgefüllt. Die Verrechnung an die Gemeinde des Verstorbenen erfolgt durch die Wohngemeinde der Leistungserbringerin. 3. Kostenübernahme Für verstorbenen Einwohner übernimmt die Politische Gemeinde Herdern die folgenden Kosten: Leichenschau Einfacher Sarg bis max. Fr. 700.- das Einsargen und die Aufbahrung in einer Leichenhalle die Kremation einschliesslich der Urne und deren Transport das Öffnen und Zudecken des Grabes die Bezeichnung des Grabes mit einem Holzkreuz das Herrichten des Verstorbenen sowie die Betreuung der Angehörigen (Sterben zu Hause) die amtliche Todesanzeige 4. Benachrichtigung Pfarrämter Evang. Pfarramt Hüttwilen Richard Ladner Dorfstrasse 9 8536 Hüttwilen Tel. 052 747 11 24 E-Mail: [email protected] Evang. Pfarramt Pfyn Miriam Levy Städtli 10 8505 Pfyn Tel. 052 765 11 68 E-Mail: [email protected] Evang. Pfarramt Mammern Arno Stöckle Störenbergstrasse 2 8265 Mammern Tel. 052 741 10 24 Pfarrei St. Anna, Frauenfeld St.Gallerstrasse 24 8500 Frauenfeld 052 725 02 50 (Notfallnummer 052 725 01 60) [email protected], www.kath-frauenfeldplus.ch Ort und Datum sowie Zeitpunkt der Trauerfeier und der Beisetzung Art kirchlicher Begleitung F. Weber/30.3.2015 2 von 2
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