Umsetzung der Prämienkorrektur (2015 bis 2017) Im März 2014 hat das Parlament eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Damit soll eine Teilkorrektur der in gewissen Kantonen seit dem Inkrafttreten des KVG zu viel bezahlten Prämien ermöglicht werden. Im 2016 wird zusätzlich ein Einmalzuschlag von Total 33 Franken (CHF 2.75 pro Monat) pro versicherte Person erhoben. Die Krankenkasse Steffisburg hat sich entschieden, den Einmalzuschlag bei allen Versicherten in allen Kantonen zu erheben und diesen nicht zu Lasten der Reserven zu finanzieren. Die Prämienkorrekturbeiträge sind somit vollständig und transparent auf der Versicherungspolice ausgewiesen. Ergänzende Informationen Für jedes einzelne Jahr der Korrektur (2015 – 2017) ist der Wohnsitz der versicherten Person am 1. Januar ausschlaggebend. Die Kantonswechsel, die vor dem 1. Januar 2015 oder während der Jahre der Korrektur erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Die Korrektur ist für alle Versicherten eines Kantons gleich, unabhängig von ihrem Versicherer, ihrem Alter, ihrer Franchise oder ihrem Versicherungsmodell. Was bedeutet dies für Sie für das Jahr 2016? Wohnsitz per 1.1.2016 im Kanton Bern, Obwalden, Nidwalden oder Solothurn Zuschlag für Prämienkorrektur (Artikel 106, Absatz 1, Krankenversicherungsgesetz) von CHF 4.— pro Monat. Einmalzuschlag 2016 (Artikel 106a, Krankenversicherungsgesetz) von CHF 2.75 pro Monat. Wohnsitz per 1.1.2016 im Kanton Zürich Rückerstattung im Juni 2016. Der Betrag wird im Februar 2016 vom BAG bekanntgegeben. Einmalzuschlag 2016 (Artikel 106a, Krankenversicherungsgesetz) von CHF 2.75 pro Monat. Wohnsitz per 1.1.2016 im Kanton Aargau Einmalzuschlag 2016 (Artikel 106a, Krankenversicherungsgesetz) von CHF 2.75 pro Monat. Die Mitarbeitenden der Krankenkasse Steffisburg stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Krankenkasse Steffisburg Christoph Linder Geschäftsführer Steffisburg, im Oktober 2015
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