umweltbericht - Stadt Neusäß

R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
STADT NEUSÄSS
LANDKREIS
AUGSBURG
BEBAUUNGSPLAN
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
NR. 109
„NÖRDLICH DER BEETHOVENSTRASSE“
UMWELTBERICHT
ZUM VORENTWURF
IN DER FASSUNG VOM
21.07.2015
Planung:
Grünordnung:
STADT NEUSÄß - BAUAMT
Hauptstrasse 28
86356 Neusäß
R. BALDAUF, LANDSCHAFTSARCHITEKT
Georg-Odemer-Str. 2a
86356 Neusäß
Tel. 0821/4606-255
Fax 0821/4606-243
[email protected]
Tel. 0821/452513
Fax 0821/452100
Stadt Neusäß, den ………………………
Neusäß, den 21.07.2015
..................................................................
Greiner, 1. Bürgermeister
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
1
[email protected]
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Inhalt:
1.0
Vorbemerkungen
2.0
Einleitung
3.0
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
für die Schutzgüter
Beschreibung Untersuchungsraum
Schutzgut Arten und Lebensräume
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft/Klima
Schutzgut Landschaftsbild/Naherholung
Schutzgut Mensch
4.0
Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
5.0
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Ausgleichsbedarf
landschaftspflegerische Maßnahmen
6.0
Alternative Planungsmöglichkeiten
7.0
Planungsmethodik
8.0
Zusammenfassung
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
2
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
1.0
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Vorbemerkungen
Durch den Bebauungsplan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“ wird der Bereich eines Mineralölbetriebes sowie eines ehemaligen Dialysezentrums durch städtebauliche Neuordnung in
eine Misch– und Wohnbaufläche umgewandelt. Im nachfolgenden Umweltbericht werden die
dadurch verursachten Auswirkungen dargestellt.
2.0
Einleitung
Im Zuge der Vorarbeiten wurde bereits das Firmengelände auf schädliche Verunreinigungen
untersucht, anschließend wurden Sanierungsmaßnahmen belasteter Bereiche durchgeführt, das
Dialysezentrum abgerissen und bauliche Anlagen des Mineralölbetriebes zurückgebaut.
3.0
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen für
die Schutzgüter
Beschreibung Untersuchungsraum
Der Planungsbereich wird dem Naturraum 047.04 „Langweider Hochterrasse“ zugeordnet, der
sich als flache Hochebene zwischen dem Naturraumes 047.03 „Mittleres Schmuttertal“ im
Westen und den Lech-Wertachebenen im Osten von Süd nach Nord erstreckt.
Diese fruchtbare Hochebene bot günstige naturräumliche Voraussetzungen für eine Besiedelung und verkehrstechnische Erschließung, wodurch die Entstehung des Verdichtungsraumes
Augsburg-Neusäß-Stadtbergen gefördert wurde.
Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Neusäß und nördlich
der Bahnlinie Oberhausen – Westheim, die nur noch als bahninterner Gleisanschluss und als
Industriegleis genutzt wird.
Er umfasst auf Fl.Nr. 48/11, 48/12, 48/20, 48/25, 48/27, 48/28, 48/48, 49/2, 67/2, 67/5 und 70
der Gemarkung Neusäß eine Fläche von ca. 30.000 m2, die bisher für einen Mineralölbetrieb
genutzt wurde und im Westen noch genutzt wird. Die nordöstliche Teilfläche liegt nach dem
Abbruch des dortigen Dialysezentrums weitgehend brach.
frühere Ansicht von Norden
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
3
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Kennzeichnend ist ein besonders hoher Anteil an Gebäuden und innerbetrieblichen, überwiegend asphaltierten Verkehrs- und Wirtschaftsflächen, der durch die frühere Nutzung bedingt ist.
Gehölze beschränken sich auf Randbereiche der Verkehrsflächen und die Ränder der Bahnanlage. Es handelt sich um bis zu 20 m hohe, meist auf dem Firmengelände locker verteilte Einzelbäume, eine Baumreihe entlang der südöstlichen Grenze des Baugebietes sowie heckenartige
Strukturen entlang der Bahnböschung. In der Artenzusammensetzung dominieren besonders in
den gebäudefernen Bereichen Pionierarten wie Birken und Weiden.
Einzelbäume auf Firmengelände
Gehölzstreifen an der Bahnlinie
Die nicht versiegelten Flächen im Norden und Nordosten sind Brachflächen mit Altgrasfluren
und sonstiger Pioniervegetation, die sich auch auf Kies- und Erdhügeln von Abbruchs- und Bodensanierungsbereichen angesiedelt haben.
Abbruchsflächen ehemaliges Dialysezentrum
gelagertes Aushubmaterial Sanierung
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
4
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Im Umfeld der genutzten Gebäude sind die vorhandenen Grünflächen gärtnerisch als Rasen und
Ziergehölzflächen ausgebildet.
Schutzgut Arten und Lebensräume
Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine Schutzflächen und -objekte gemäß Artenschutz- und Biotopkartierung Bayern.
Benachbarte Schutzflächen und Schutzobjekte sind im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt.
Im näheren Umfeld finden sich vereinzelte Fundorte der Artenschutzkartierung Bayern:
Objekt 7630-0117 Große Fetthenne
Objekt 7630-0157 Glanzloser Ehrenpreis
Objekt 7630-0164 Blaue Flockenblume, Kornblume
Objekt 7630-0202 Feld-Steinquendel, Färber-Hundskamille
Objekt 7631-0724 Turmfalke
Objekt 7631-1310 Zwergfledermaus
Für die dargestellten Schutzobjekte können im Untersuchungsbereich aus der Umnutzung in
Wohn- und Mischgebietsflächen keine nachteiligen Wirkungen für die im Nahbereich vorkommenden Arten und Lebensräume abgeleitet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Freiflächen auf dem bestehenden Betriebsgelände artenschutzrechtlich nur untergeordnete Bedeutung für weitverbreitete störungstolerante Arten haben
und dass diese im Umfeld auf vergleichbare Lebensraumstrukturen ausweichen können.
Die Funktion der zu rodenden Gehölze können langfristig die geplanten Neupflanzungen in den
geplanten privaten Grünflächen übernehmen.
Von den überwiegend intensiv genutzten privaten Grünflächen der geplanten Wohnbebauung
kann aufgrund der im Unterschied zur bisherigen Nutzung andersartigen und vielfältigeren
Störwirkungen nur eine begrenzte Bedeutung für den Artenschutz erwartet werden.
Zum Schutz gehölzbrütender Vogelarten sowie höhlenbewohnender Kleinsäuger sind für die
geplanten Baumaßnahmen notwendigen Gehölzrodungen außerhalb der Brut- und Aufzuchtphasen dieser Zielarten durchzuführen.
Anschlussbereiche an Bahnlinie im Norden des Geltungsbereichs
Der angrenzende Bahndamm mit seinen trocken-mageren Schotterflächen ist jedoch potenzieller Lebensraum für wärmeliebende Reptilien und Insekten, der sich derzeit in die angrenzenden
temporären Bracheflächen im Geltungsbereich ausweitet.
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
5
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Über den Bahndamm für das Gewerbegleis besteht zudem ein ökologisches Vernetzungsband
zur Bahnlinie Augsburg - Neu-Ulm und zu Brachflächen auf den damit erschlossenen Gewerbeund Industrieflächen.
Somit war das Vorkommen von geschützten Arten wie beispielsweise der Zauneidechse nicht
grundsätzlich auszuschließen. Dies wurde daher durch eine Vorprüfung über die Notwendigkeit
einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geklärt. In seiner Vorprüfung vom
12.02.2015 kommt der Verfasser, Dr. Hermann Stickroth, zu dem gutachterlichen Fazit, dass
bei Berücksichtigung der in seinem Gutachten dargestellten Vermeidungs-, Sicherungs- und
Ersatzmaßnahmen dem Bauvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume können nach derzeitigem
Kenntnisstand als mäßig eingeschätzt werden.
Schutzgut Boden
Zunächst stehen unter dem Oberboden bzw. der Asphaltschicht Auffüllungen aus kiesigem und
sandigem Material an. Darunter folgen wenig wasserdurchlässige Decklehme und dann aber
bereits quartäre Niederterrassenschotter. Gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“
(Dr. Günther Schönberger, Puchheim, Februar 2012) kann nicht verunreinigtes Oberflächenwasser innerhalb der quartären Kiese problemlos versickert werden, ggf. sind hierfür Durchbrüche durch die wasserundurchlässigen Decklehme erforderlich.
Bedingt durch die Vornutzung als Mineralölbetrieb bzw. als Dialysezentrum ist bzw. war ein
Großteil der Fläche bereits bebaut oder versiegelt – und damit in den obersten Bodenschichten
deutlich verändert und beeinträchtigt.
Als Grundlage für den Rückbau und die städtebauliche Umnutzung der Fläche war eine Altlastenuntersuchung erforderlich (IGA Ingenieurgesellschaft Augsburg „Gutachterliche Stellungnahme zur Altlastenuntersuchung“ vom 06.03.2007).
Gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“ (Dr. Günther Schönberger, Puchheim,
Februar 2012) wurden die in direkter Verbindung mit dem Mineralölhandel stehenden Anlagen
wie Gleisanlagen, Pumpenstation, Verlade- und Tankstation, ober- und unterirdische Tanks
rückgebaut und ordnungsgemäß verwertet. Belastete Böden wurden durch Aushub saniert und
mit unbelastetem Material verfüllt. Auf dem Gelände lagern derzeit einige 1000 Tonnen gering
belasteter Erdaushub auf Mieten. Für die noch vorhandenen Gebäude besteht derzeit kein Sanierungsbedarf bezüglich Schadstoffen. Nach dem Sachstandsbericht besteht derzeit keine
Notwendigkeit für eine weitere Sanierung.
Gemäß dem beiliegenden Lageplan Sanierungsverlauf kann das Gelände in einen unbelasteten
Bereich im Nordosten und Osten sowie einen gering belasteten Bereich im Westen und Südwesten unterteilt werden.
Bei der Bewertung des Eingriffs ist die Vorbelastung des Standortes besonders stark zu berücksichtigen.
Durch die zusätzliche Versiegelung, Teilversiegelung oder dichte Bebauung wird das natürliche
Sicker-, Puffer- und Speichervermögen der oberen Bodenschichten für Niederschläge und Stoffeinträge noch weiter eingeschränkt.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden können daher als hoch eingeschätzt werden.
Schutzgut Wasser
Im Änderungsbereich liegen keine natürlichen Gewässer vor. Die nächstgelegenen, künstlich
entstandenen Gewässer sind Teiche im Park des Zentralklinikums in ca. 700 m Entfernung im
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
6
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Südwesten. Auf Oberflächengewässer haben die geplanten Maßnahmen daher keine Auswirkungen.
Der mittlere Grundwasserstand im Änderungsbereich liegt gemäß Grundwasserkarte der Stadt
Augsburg bei 474 –475 m ü. NN., also in Tiefen von ca. 12 –13 m unter Gelände. Der höchste
Grundwasserstand ist bei etwa 476,50 m ü. NN. anzusetzen. Eingriffe in den Grundwasserhorizont sind durch die geplanten Maßnahmen daher nicht zu erwarten.
Eine Versickerung von nicht verunreinigtem Oberflächenwasser (z.B. von Straßen) aufgrund
des Baugrundes (vgl. Schutzgut Boden) ist gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“
möglich.
Durch den zu erwartenden erhöhten Versiegelungsgrad wird das natürliche Sicker- und Speichervermögen der oberen Bodenschichten für Niederschläge und damit die Grundwasserneubildungsrate zusätzlich eingeschränkt. Außerdem ist damit potenziell eine erhöhte Belastung
des städtischen Kanalnetzes verbunden.
Eine Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken ist zwar vorgesehen,
wasserwirtschaftliche Einschränkungen aufgrund der Vornutzung sollten jedoch im Zuge des
Verfahrens überprüft werden.
Durch eine Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser vor Ort können die Auswirkungen durch die geplante dichte Bebauung reduziert werden, sodass die Auswirkungen auf das
Schutzgut Wasser insgesamt als mäßig eingeschätzt werden können.
Schutzgut Klima / Luft
Der Untersuchungsbereich selbst weist zwar stellenweise Baulücken durch Verkehrs- und Lagerflächen auf, ist bzw. war aber durch Gewerbebauten, das Dialysezentrum und die zugehörigen Verkehrsflächen bereits stark versiegelt und liegt zudem in einem verdichteten Umfeld mit
städtisch geprägtem Kleinklima. Im Zusammenwirken mit den westlich angrenzenden Gewerbeflächen sind daher besonders im Sommer klimatisch nachteilige Wirkungen zu beachten.
Erst die Grünflächen des Klinikbereichs an den Stadtgrenzen zwischen Augsburg, Neusäß und
Stadtbergen im Süden, der Kobelwald im Südwesten und das Schmuttertal im Westen dienen
als „grüne Lungen“ für diesen Verdichtungsraum. Von der nördlich des Bahndammes angrenzenden unbebauten Grünfläche können in begrenztem Umfang günstige kleinklimatische Auswirkungen erwartet werden.
Die geplanten zusätzliche Verdichtung und Versiegelung werden daher im Baugebiet zu weiteren kleinklimatischen Belastungen beitragen.
Die Auswirkungen der geplanten Umnutzung auf das Schutzgut Klima/Luft sind daher als
hoch einzuschätzen.
Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Für die wohnungsnahe Erholung bietet der derzeit abgezäunte Gewerbebereich keine attraktiven Naherholungsmöglichkeiten für die Anwohner. Den naturnah wirkenden derzeitigen Brachflächen und Gehölzbeständen kann daher nur eine optisch wohltuenden Wirkung in einem baulich stark verdichtet Umfeld zugeschrieben werden.
Künftig wird eine östlich der Baufläche bereits bestehende Fußwegeverbindung über einen
Fuß- und Radweg zwischen geplanter Bebauung und Bahndamm nach Westen verlängert und
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
7
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
über einen Stich ins Wohngebiet weitergeführt. Langfristig kann dadurch auch eine Fortsetzung
entlang des Bahndammes angedacht werden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung können somit als gering
eingeschätzt werden.
Schutzgut Mensch / Kultur- und Sachgüter
Durch die Umwidmung der Gewerbefläche in Misch- und Wohnbauflächen wird die vorausgegangene Umstrukturierung im Umfeld fortgeführt und die bestehende Nachfrage nach Bauland
in klinik- und gewerbenaher Lage befriedigt. Kultur- und Sachgüter werden nicht nachteilig
beeinträchtigt.
Die nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter können
somit als gering eingeschätzt werden.
4.0
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Ein Verzicht auf die Umnutzung der Fläche würde die Fortführung einer intensiven gewerblichen Nutzung und die Fortdauer der Defizite für Wohnflächen in günstiger Lage zu Arbeitsplätzen bedeuten.
5.0
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der geplanten zusätzlichen Bebauung und
Versiegelung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sollten die nachfolgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden:
 Begrenzung der zusätzlichen Versiegelung unbebauter öffentlicher und privater Flächen
auf das funktional unbedingt erforderliche Maß z.B. durch fugenreiche Beläge für die
Stellplätze etc.,
 Versickerung des Oberflächenwassers auf den Baugrundstücken in den privaten Grünflächen,
 Erhaltung vorhandener Gehölze, wo dies mit der geplanten Nutzung vereinbar ist – insbesondere im Anschlussbereich an die Bahnlinie,
 Durchführung von Vermeidungs-, Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Vorprüfung für eine saP vom 12.02.2015 (Dr.Stickroth) wie Anbringen von Nisthilfen und
Vorgaben für Rodungs- und Abbrucharbeiten.
Ausgleichsbedarf
Die künftigen Misch- und Wohnbauflächen wurden bisher gewerblich als Gebäude-, Verkehrs-,
Lager- und Grünflächen für einen Mineralölbetrieb und ein Dialysezentrum intensiv genutzt.
Nachdem es sich bei dem Vorhaben also um die Nachverdichtung und städtebauliche Neuordnung von bereits bebauten Flächen handelt, müssen die Vorschriften über den naturschutzfachlichen Ausgleich nach § 1a Abs. 3Satz 5 BauGB nicht angewendet werden.
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
8
R. Baldauf Landschaftsarchitekt
Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
Tel.: 0821/452513 Fax: 0821/452100
[email protected]
Die durch die geplante Nachverdichtung verursachten zusätzlichen Eingriffe hinsichtlich des
Artenschutzes werden in einer gesonderten Vorprüfung über die Notwendigkeit einer speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ermittelt und dargestellt.
Auf diese Weise soll den Belangen des Artenschutzes in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Es ist vorgesehen, Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes durch eine hochwertige Gestaltung der privaten Grünflächen auszugleichen. Durch wirksame Pflanzmaßnahmen wie Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume
entlang der Erschließungswege und Grenzen wird das Baugebiet strukturiert und eingegrünt.
Grünflächen werden z.T. auch ökologisch aufgewertet, indem bisherige Gebäude- und Verkehrsflächen rückgebaut und als offene, naturnahe Grün- und Versickerungsflächen ausgebildet
werden.
6.0
Alternative Planungsmöglichkeiten
Die geplante Bebauung stellt aus Sicht des Antragstellers eine bedarfsgerechte und ökonomisch
sinnvolle städtebauliche Alternative zur bisherigen gewerblichen Nutzung dar.
7.0
Planungsmethodik
Die Beurteilung der Maßnahme beruht auf der Grundlage von Angaben zu Umfang und Art der
ursprünglich vorhandenen Bebauung, Versiegelung und Erschließung aus Luftbildern, Ansichten sowie Bebauung gemäß Grundkarte.
Aufnahmen der Nutzung und des Vegetationsbestandes vor Ort aus dem Jahr 2012 ergänzen die
verfügbaren Datengrundlagen.
Zur Beurteilung eventueller Bodenbeeinträchtigungen durch Altlasten sowie der Grundwasserverhältnisse wurden Untersuchungen der Ingenieurgesellschaft Augsburg (IGA) und der Sachstandsbericht 2012 des Dr. Schönberger Umweltservice (Puchheim) zugrunde gelegt.
Zwischenzeitlich erfolgte Veränderungen durch Abriss des Dialysezentrums und Rückbau von
Erschließungseinrichtungen blieben bei der Bilanzierung unberücksichtigt.
Bei Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Vorgaben ist dieser Umweltbericht an die konkret umzusetzende Planung angepasst fortzuschreiben.
8.0
Zusammenfassung
Die Planung ergibt aufgrund der vorgegebenen städtebaulichen Situation, der bereits vorhandenen Bebauung und der bestehenden Vorbelastungen für die Schutzgüter Landschaftsbild / Erholung sowie Mensch, Kultur- und Sachgüter nur geringe Auswirkungen.
Aufgrund der mit einer verdichteten Neubebauung verbundenen flächig verteilten Versiegelung
und der Intensivierung der Nutzung entstehen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume,
Wasser und Boden mäßige sowie für Luft- und Klimaverhältnisse hohe Auswirkungen.
Aufgestellt:
Ergänzt, geändert :
Neusäß, 27.01.2015 lu
Neusäß, 21.07.2015 lu
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß
9